Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Oberförster Tobias 2 Regierungsbezirk
m Regierungs⸗ und Forstrat zu ernennen, b
chh Professor in der medizinischen Fakultät
der Universität Königsberg, “ Ernst Meyer
Charakter als Geheimer Medizinalrat und
88 8 “ Oberschichtmeister Held in Neun⸗
kirchen, Kreis Ottweiler, bei seinem ““ 8 den Ruhestand
C kt ls Rechnungsrat zu verleihen sowie
8 Chasaeaen des Oberlehrers Dr. Alexis Gabriel an dem
Johannes⸗Gymnasium in Breslau zum Direktor der evange⸗ lischen Realschule I daselbst zu bestätigen. 1 .
Ministerium für Handel und Gewerbe.
.Oktober d. J. sind versetzt worden die Gewerbe⸗ räte 8 8— Liegnitz “ Zeitz und Collins von Zeit nach Halle a. S. in der bisherigen Amtseigenschaft 8 er Gewerbeassessor Menz von Danzig nach Liegnitz zur Ver⸗ waltung der dortigen Gewerbeinspektion.
rit bri H 1 in Luckenwalde Dem Spritzenfabrikanten Hermann Koebe in Luck⸗ ist die Zöö““ für gewerbliche Leistungen in Bronze verliehen worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Die außerordentlichen Professoren in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin, Geheimen Regierungsräte Dr. Wichelhaus und Dr. Gabriel sind mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zu ordentlichen Honorarprofessoren in derselben Fakultät ernannt worden. I
Der außerordentliche Professor in der philosophi hen Fakultät in öG Dr. Karl Drescher ist mit G“ höchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordentlichen Honorarprofessor in derselben Fakultät ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Regierungs⸗ und Forstrat Tobias ist die Forstrats⸗ stelle Trier⸗Eifel übertragen worden.
Versetzt worden sind: der Regierungs⸗ und Forstrat, Ge⸗ heime Für erungarat Gerhard Müller von Wiesbaden nach Stettin (Forstinspektion Stettin⸗Torgelow), der. Forstmeister Dommes von Buchberg, Regierungsbezirk Danzig, nach Lissa, Regierungsbezirk Posen, der Oberförster Daelen von Büllingen nach Montjoie, Regierungsbezirk Aachen, der Oberförster Lonsky von Mollenfelde, Regierungsbezirk Hildesheim, nach Kath. Hammer, Regierungsbezirk Breslau, der Oberförster Robitzsch von Königswiese, Regierungsbezirk Danzig, 1 Buchberg, Regierungsbezirk Danzig, der Oberförster S chnä 1 von Naumburg, Regierungsbezirk Cassel, nach Büllingen, Re⸗ gierungsbezirk Aachen.
Finenzminiiit
n Dem Regierungsassessor Weißleder in Magdeburg ist die
eines Vorstandes bei dem Stempel⸗ und Erbschafts⸗
Serle “ sassessor D ramt in Magdeburg und dem Regierungsassessor r.
Ewnaffs in Berlin eine solche Stelle bei dem Stempel⸗ und
Erbschaftssteueramt in Berlin verliehen worden.
Ministerium des Innern.
Die Diphtherieheilsera mit den Kontrollnummern 8 66 1275 bis 1293 einschließlich, geschrieben: „Eintausendzweihundertfünfundsiebzig bis Ein⸗ tausendzweihundertdreiundneunzig“, aus den Höchster Farbwerken, 264 bis 270 einschließlich, “ geschrieben: „Zweihundertvierundsechzig bis Zweihundertsiebzig“, aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 219 bis 225 ö Fhanit tifünfüund rieben: „Zweihundertneunzehn bis Zweihundertfünfund⸗ geschriche aus Serumlaboratorium Ruete⸗Enoch in Ham⸗ soweit sie nicht bereits früher wegen Ab⸗ schwächung ꝛc. eingezogen sind, vom 1. Juli d. J. ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.* “ 8
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
8 Bekanntmachun g. “ Am 30. Juni 1913 waren im Preußischen Staats⸗ ldbuche eingetragen 8 75 757 Konten im Gesamtbetrage von 3 407 516 850 ℳA..
Berlin, den 2. Juli 1913. 1 HSHauptverwaltung der Staatsschulden.
on Bischoffshausen.
Ddie von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 299 das Ruhrreinhaltungsgesetz, vom 5. Juni 1913. Berlin W. 9, den 3. Juli 1913. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. Juli 1913.
s si iner Plenar⸗
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer P tung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und
Steuerwesen, E- 8ö Aussch
el und Verkehr, üß ngswe Faade für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen sowie die vereinigten Aus⸗ schüsse für Handel und Verkehr, fü Festungen, für das Seewesen und für Justizwesen
Der Königlich schwedische Gesandte Graf Taube hat Berlin verlassen. Iö 8 1 “ Freiherr von Essen die Geschäfte der Gesandt⸗ der beleidigte Gesandte selbst den Strafantrag stellt; das An⸗ schaft.
sowie der Obermilitäranwalt bei derselben Behörde Twele sind mit Urlaub abgereist.
Geheime Oberregierungsrat von Frangois ist mit Urlaub abgereist.
sse für Justizwesen und für der Ausschuß für Rechnungswesen, der
für das Landheer und die Sitzungen.
Während seiner Abwesenheit führt der
8
. 3 Der Senatspräsident beim Reichsmilitärgericht Thielmann
Der Vizepräsident der Oberrechnungskammer, Wirkliche
Die Strafrechtskommission ist am 5. Mai d. J die es “ des Besonderen Teils für Verbrechen und Vergehen eingetreten und hat seither eine große Anzahl der Abschnitte dieses Teils erledigt. “
Von den Beschlüssen zum Hochverrat (1. “ ist hervorzuheben, daß sich die Kommission in zweiter Lesung dahin entschieden hat, in Rückkehr zum geltenden Rechte bei den Angriffen auf das Leben des Herrschers die Unterscheidung nach dem Merkmal der Ueberlegung wieder aufzunehmen. Wo überlegtes Handeln nicht vorliegt, soll nicht die Todesstrafe, sondern lebenslanges Zuchthaus und bei mildernden Umständen Zuchthaus, Gefängnis oder Einschließung von fünf . zu fünfzehn Jahren eintreten. Andererseits hat man sich auch auf den — mit dem geltenden Rechte bEeöö“ stimmenden — Standpunkt gestellt, daß der Täter durch Rü 8 tritt vom Versuch bei Angriffen auf das Leben des Herrschers weder Straffreiheit noch gesetzliche Strafmilderung erlangen könne. Die Erörterungen über diesen Punkt haben zu 16 Auffassung geführt, daß die Vorschriften des Allgemeinen 8 über den Rücktritt vom Versuch überall da keine Geltung haben dürfen, wo der Versuch als Unternehmen mit der gleichen Strafe bedroht ist wie die vollendete strafbare Handlung. Eine Vorschrift, die dies ausdrücklich her⸗ vorhebt, ist in den allgemeinen Teil nachträglich ein⸗ gefügt worden. Auch die Nachprüfung der Vorschrift über die öffentliche Aufforderung oder Anreizung zum Hochverrat hat der Kommission Anlaß gegeben, auf eine Bestimmung des Allgemeinen Teils zurückzugreifen. Im K 85 der Beschlüsse erster Lesung, dessen zweite Beratung zurück⸗ gestellt war, findet sich neben anderen Begriffsbestimmungen eine Begrenzung des Begriffs „öffentlich“. Als öffentlich be⸗ gangen sollten danach auch Handlungen gelten, durch die Schriften, Abbildungen oder Darstellungen ver⸗ breitet oder auf andere Weise einem größeren Personenkreise zugänglich gemacht werden. Diese I bestimmung ist vorläufig gestrichen; die Kommission ha sich dabei auf den Standpunkt gestellt, daß bei jedem “ Betracht kommenden Tatbestande besonders festgestellt werden soll, welche Bedeutung dem Begriffe der öffentlichen Begehung beizumessen ist. Im übrigen ist hier nur noch hervorzuheben, daß wegen Beteiligung an einer 4““ straffrei sein soll, wer durch Anzeige bei der Behörde die Ver⸗ hütung des Verbrechens ermöglicht. 8 1 Der 2. Abschnitt (Landesverrat) ist wegen des inneren Zusammenhangs mit dem zurzeit dem Reichstag vorliegenden Entwurf eines Gesetzes gegen den Verrat militärischer Ge⸗ heimnisse einstweilen zurückgestellt worden.
Im 3. Abschnitt (Majestätsbeleidigung) ist der Tatbestand der Majestätsbeleidigung im engeren Sinne dahin gefaßt, daß der Täter in der Absicht der Ehrverletzung 88 mit Ueberlegung gehandelt haben muß. Die Böswilligkeit so 1 also nicht mehr besonders hervorgehoben werden. Neben Ge⸗ fängnis soll — wie nach geltendem Rechte — bei jeder Majestätsbeleidigung auf Verlust der öffentlichen Aemter 5 bei der tätlichen Majestätsbeleidigung auch auf Verlust der aus öffentlichen Wahlen erlangten Rechte erkannt werden dürfen. Den öffentlichen Aemtern ist die Rechtsanwaltschaft gleich⸗ gestellt. 8 Der 4. Abschnitt (Angriffe gegen gesetzgebende Versammlungen) ist in zwei Vorschriften zerlegt, von denen die eine den Angriff gegen die Versammlung als solche, die andere den Angriff gegen einzelne Mit⸗ glieder zum Gegenstande hat. Der Tatbestand ist gegen⸗ über den Beschlüssen erster Lesung dahin umgestaltet, daß unter Strafe gestellt wird, wer es unternimmt, eine deutsche gesetzgebende Versammlung durch Ge⸗ walt oder Drohung mit Gewalt an der Ausübung ihrer Befugnisse zu hindern oder zur Ausübung ihrer Befugnisse zu nötigen. Für den Fall, daß die Tat sich gegen die Versammlung als Ganzes richtet, ist Zuchthaus von fünf bis zu fünfzehn Jahren vorgesehen; die Hinderung oder Nötigung eines einzelnen Mitglieds wird mit Zuchthaus, Ge⸗ fängnis oder Einschließung von einem bis zu fünf Jahren be⸗ droht. Mildernde Umstände mit entsprechend geringeren Strafrahmen sind zugelassen. “
Im 5. Abschnitt (Wahlvergehen) ist die Nötigung zur Ausübung des Wahlrechts ebenso unter Strafe gestellt, wie die Wahlhinderung. Dem Wahlzwang ist der Fall 8G daß jemand unternimmt, durch arglistige Täuschung des Wahl⸗ berechtigten eine falsche oder ungültige Stimmabgabe zu be⸗ wirken. Die in erster Lesung beschlossene Vorschrift über den Wahlboykott ist beibehalten. Sowohl bei diesen Delikten, wie bei der Wahlfälschung ist als Srafs⸗ auch Einschließung zu⸗ gelassen. Im Tatbestande der Wahlstörung ist absichtliches (nicht böswilliges) Handeln erfordert, als wesentlich also be⸗ trachtet, daß es dem Täter auf die Herbeiführung der Störung ankam. An Nebenstrafen sind bei allen Wahlvergehen, mit Ausnahme der Wahlstorung, neben Gefängnis Ehrverlust sowie Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts zugelassen.
Im 6. Abschnitt (Verletzung der Amtspflicht) ist bei der Amtsunterschlagung das kasuistische Qualifikations⸗ moment der falschen Buchungen dadurch ersetzt, daß allgemein
und über Urkundenfälschung durch Beamte ist der Versuch für strafbar erklärt; für den Fall, daß der Täter auf einen Vermögensvorteil oder auf Benachteiligung eines anderen ausging, ahren : r 5t hübrer vorbehaltlich der Frage, wie auf prozessualem eine angemessene Einschränkung des 1 2. erzielen ist — in besonders leichten Fällen von Stra seh
handelte.
bis zu zehn Strafverfolgung „Wege EFan Eae; zu e abge⸗
en werden dürfen, wenn es sich nur um eine Uebertretung
m 7. Abschnitt (Störung auswärtiger Be⸗ “ ist bei der Gesandtenbeleidigung zugelassen, daß
ist als Grundstrafe Zuchthaus angedroht. Bei unterlassener
srecht seiner Regierung soll daneben bestehen. In der kagerecht über Angriffe 8 ausländische Hoheitszeichen ist der Ausdruck „böswillig“ durch ..“ 8 Im 8. Abschnitt (Angriffe gegen die Staatsgewa 11“ in 1. Lesung bei den Beschlüssen zur Aufwiege⸗ lung und zur Staatsverleumdung den Standpunkt eingenommen, daß die Gültigkeit des Gesetzes, der Verordnung oder der An⸗ ordnung, gegen die sich der Angriff richtete, lediglich objektive Bedingung für die Strafbarkeit sein sollte, vom Vorsatze des Täters also nicht umfaßt zu sein brauchte. Dies ist nun⸗ mehr geändert; irrt der Täter über die Gültigkeit, so ollen die allgemeinen Bestimmungen über den Rechts⸗ irrtum Platz greifen. In der Vorschrift über tätliche Angriffe gegen Beamte ist die kasuistische Beschränkung auf Vollstreckungsbeamte sowie E“ Jagd⸗ Seesebeg. schutzbeamte beseitigt. Bei Beschädigung, von amtli en 8. kanntmachungen und Hoheitszeichen soll in subjektiver Hinsicht — ebenso wie bei den Angriffen auf ausländische Hoheits⸗ zeichen — nicht böswilliges, sondern absichtliches Handeln er⸗
fordert werden. bb im 9. Abschnitt, der die Ueberschrift „Friedens⸗ gefsdedung⸗ soll, ist aus der Vorschrift über Auf⸗ forderung und Anerbieten zu Verbrechen die Bestimmung ge⸗ strichen, die bei freiwilliger Zurücknahme der Aufforderung den Täter für straflos erklärt. Dagegen ist dem an Komplott oder Bande Beteiligten Straflosigkeit zugesichert, wenn er durch Anzeige bei der Behörde die Verhütung des geplanten Verbrechens ermöglicht. In der Bestimmung über öffentliche Aufforderung zu strafbaren Handlungen ist der Fall, daß die — forderung einen Mord oder ein gemeingefährliches Vergehen! e⸗ trifft, beseitigt und dafür die Strafe allgemein auf Gefängnis b zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu fünftausend Mark erhöht. Die öffentliche Verherrlichung von Verbrechen soll nur strafbar sein, wenn der Täter dadurch vorsätzlich die gesetzliche Ordnung gefährdet. An die gleiche Voraussetzung ist die Strafbarkeit der Aufreizung von Bevölkerungsklassen zu Gewalttätigkeiten geknüpft. Der Tatbestand des Landzwangs ist dahin gestaltet, daß ihm unterfällt, wer vorsätzlich durch Androhung von Ver⸗ brechen oder Vergehen die Bevölkerung in Besorgnis oder Schrecken versetzt. Die Beteiligung an Vereinen, deren Zwecke den Strafgesetzen zuwiderlaufen, ist einer einheitlichen Strafdrohung (Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu fünftausend Mark) unterstellt; die strengere Straf⸗ drohung für den Fall, daß der Verein die Begehung oder Forderung von Verbrechen bezweckte, ist gestrichen. In den 10. Abschnitt (Angriffe gegen die macht) ist eine Bestimmung gegen heeresfeindliche Umtriebe aufgenommen. Von ihr sollen betroffen werden Beschimpfungen, Verhöhnungen und Verleumdungen der bewaffneten Macht oder militärischer Einrichtungen, jedoch nur unter einer otpebten Voraussetzung: der Angriff muß öffentlich erfolgt sein, und es muß dem Täter nachgewiesen werden, daß er bei seiner Handlung darauf ausging, die militärische Zucht und Ordnung zu erschüttern. Als Strafe ist Gefängnis bis zu drei Jahren angedroht. Der Aufwiegelung von Militär⸗ personen ist es gleichgestellt, wenn jemand einen anderen auf⸗ fordert oder anreizt, der Einberufung zum Militärdienst keine Folge zu leisten. In den Strafdrohungen sind verschiedene Aenderungen vorgenommen; Ehrverlust ist mit wenigen Aus⸗ nahmen auch neben Gefängnis zugelassen, selbstverständlich aber nur, wenn die im Allgemeinen Teile geordneten Voraus⸗ setzungen, insbesondere ehrlose Gesinnung, vorliegen. Im 11. Abschnitt, der die Ueberschrift „Störung des religiösen Friedens und der Totenruhe erhält, ist 8 Verhinderung und Störung des Gottesdienstes nicht Bös⸗ willigkeit, sondern bei der Verhinderung Vorsatz, bei der Störung wissentliches Handeln (direkter Vorsatz) erfordert. Von den Beschlüssen zum 12. Abschnitt (Geldfälschun g) ist hier nur hervorzuheben, daß die in erster Lesung gestrichene Vorschrift über die unerlaubte Ausgabe von Inhaberpapieren (§ 145a St.⸗G.⸗B.) wieder eingefügt ist, jedoch mit einer grundlegenden Aenderung der Strafdrohung; wäcrend das geltende Recht hier eine Geldstrafe vorsieht, die dem fünften Teile des Nennwerts der ausgegebenen Schuldverschreibungen gleichkommen kann, ist nunmehr unter Anpassung an das sonstige Strafensystem Gefängnis oder Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark angedroht.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 1. Juli S. M. Flußkbt. „Tsingkau“ in Nanning, S. M. 89
„Jaguar“ in Tschifn und S. M. Flußkbt. „Vaterlan in Nanking eingetroffen.
hre Majestäten
König und die Königin von Italien hier ein⸗ “ 8 Empfange auf dem Bahnhof hatten sich, 8 „W. T. B.“ meldet, Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin, Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich und der Prinz Adalbert, die Damen und Herren des Gefolges, der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, der Staatssekretär des Auswärtigen wee von Jagow, der Chef der Marinestation der Ostsee, Admiral von Coerper, der Stadtkommandant Generalmajor Albrecht, der Polizeipräsident von Schröter u. a. eingefunden. Nach “ Be⸗ grüßung und Vorstellung der beiderseitigen Gefolge schritten die beiden Monarchen die Front der vom 1. Seebataillon gestellten Ehrenkompagnie ab und nahmen deren Vorbeimarsch entgegen. Hierauf begaben sich die Majestäten und die anderen Herr⸗ schaften unter lebhaften Kundgebungen der Bevölkerung über
Kiel, 3. Juli. Gestern abend sind Ih
für besonders schwere Fälle Zuchthaus bis zu zehn Jahren
3 3 - Ausschuß für Zoll⸗ und und zwesen, der 81 Zo Steue erwesen
angedroht ist. In den Bestimmungen über Falschbeurkundung
den prächtig beleuchteten Platz vor dem Bahnhof nach der
“ 8
Landungsstelle,
2 Feuerwehrleute mit lodernden standen.
wo
Wohnung nahm. Heute vormittag Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, von Jagow und dem kleineren Gefolge, und holten das italienische Königspaar,
begaben sich Ihr
auf die „Trinacria“
—,
Giuliano befindet, zu einer sichtigung der Kanalbauten ab.
-
Fahrt nach Holtenau zur Be
Oesterreich⸗Ungarn.
Eine Abordnung von tschechischen geordneten überbrachte gestern, wie „ ausschußbeisitzern einen P setzung einer Verwaltungskommission.
Großbritannien und Irland.
Wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, hat die englische Regierung gestern Mitteilungen von der bulgarischen, Friechischen und serbischen Regierung erhalten, die deren Ansichten über die gegenwärtige Krisis darlegen. — Das Unterhaus vertagte sich heute vormittag nach 17 ½ stündiger Sitzung, in der das Gesetz über die Abschaffung des Pluralwahlrechts bei den allgemeinen Wahlen beraten
b14“ 1“ ““ Frankreich.
Vor dem Subkomitee für Geldreklamationen der Inter⸗ nationalen Finanzkommission in Paris legte gestern laut Bericht des „W. T. B.“ Dschawid Bei die Gesichts⸗ punkte der Türkei hinsichtlich der Kriegskosten aller Art dar, die die Kosten der Balkanstaaten für den Erwerb der⸗ jenigen Gebiete darstelle, über die durch den Vor⸗ 1 ge entschieden worden ist. Nach der Auffassung der Türkei läßt die Abtretung des größten Teils ihres europäischen Besitzes eine Frage nach einer Kriegskostentschädigung überhaupt nicht mehr zu. Das Komitee trat nicht in eine gründliche Er⸗ örterung der Frage ein, sondern wünschte nur die Auffassung der Balkanstaaten kennen zu lernen. Die griechische Vertretung teilte die ihrige mit, die begründet wurde erstens durch die Ausgaben für die Kriegsgefangenen, zweitens durch wider⸗ rechtliche Zurückbehaltung griechischer Schiffe im Hafen von Konstantinopel vor Ausbruch des Krieges, drittens durch die den griechischen Instituten in der Türkei zugefügten Schädigungen, viertens durch die Schäden, die die Einwohner von Epirus erlitten hätten, fünftens durch den Unterhalt und die Heimbeförderung krkischer Flüchtlinge. Zum Schluß der Sitzung erklärte der serbische Delegierte, daß die europäische Vermittlung in der albanesischen Angelegenheit Gelegen⸗ heit geben werde, die Frage jener Kompensation aufzuwerfen, auf die Serbien wegen dieser Vermittlung ein Recht zu haben
glaube.
— Der Vollzugsausschuß der radikalen und sozialistisch⸗radikalen Partei beschäftigte sich gestern mit der Gefahr der Spaltung, die den Radikalen durch die neu⸗ gebildete Gruppe der entente démocratique et sociale droht, und faßte obiger Quelle zufolge einen Beschlußantrag, in dem alle radikalen Parlamentarier aufgefordert werden, noch vor den Ferien eine einzige radikale Gruppe zu bilden.
. 3 1 8 Sgpanien. 8
In dem gestrigen Ministerrat bezeichnete der Finanz⸗ minister Inclan, wie „W. T. B.“ meldet, die finanzielle Lage als befriedigend und betonte, daß die Einnahmen im ersten Halbjahr 1913 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres eine Zunahme von 40 Millionen aufweisen. Gleich⸗ wohl werde die Regierung in dem Budget für 1913 neue Steuern auf Erbschaften und Grundbesitz im demokratischen Sinne vorschlagen.
Niederlande.
Auf der Opiumkonferenz im Haag ist aus den Ver⸗ tretern Belgiens, Englands, Luxemburgs, der Niederlande und der Vereinigten Staaten von Amerika eine Kommission für die Redigierung des Protokolls gebildet worden. Da die große Mehrheit der auf der Konferenz vertretenen Mächte bereit ist, die Konvention vom Jahre 1912 zu ratifizieren, wurde, wie „W. T. B.“ meldet, vorgeschlagen, die Mächte, die bisher noch nicht zugestimmt haben, zum Beitritt zu ersuchen und eine Entscheidung vorläufig noch aufzuschieben.
Türkei.
Nach Meldungen des Serbischen Pressebureaus haben sich die Bulgaren nach erbitterten Kämpfen während zweier Tage auf der ganzen Front zurückgezogen, verfolgt von serbischen Truppen, die die Bulgaren zwangen, über die Flüsse Beregalniza und Sletowa zurückzugehen, auf deren linken Ufern sie Verteidigungsstellungen einnahmen. Ihre Verluste sind sehr groß. Nach den letzten Meldungen haben die Serben 30 Offi⸗ ziere, 120 Unteroffiziere und über 1000 Soldaten gefangen genommen, 10 Schnellfeuerkanonen und 12 Munitionswagen erbeutet.
Die Schlacht, die gestern beim Morgengrauen auf der ganzen Linie Redki Bukwi, Zletowo, Retchani und Istip begonnen hatte, dauerte den ganzen Tag fort. Wie „W. T. B.“ aus Belgrad meldet, machten die Bulgaren einen energischen Vorstoß, der von den serbischen Truppen auf der ganzen Front durch einen sehr energischen Gegenangriff zurück⸗ gewiesen wurde. Die Bulgaren zogen sich, von den Serben stark bedrängt, auf Kotschana und Istip zurück. Es kam mehrfach zu Bajonettangriffen. Der Feind wurde durch die neue großkalibrige Artllerie der Tschumadivision dezimiert. Bei einem Bajonettangriff verlor der Feind zehn Feldgeschütze und verschiedene Munitionswagen; eine ganze Kompagnie wurde gefangen genommen.
—Die Bulgaren griffen gestern die griechischen Stellungen bei Langadha an. Die griechische Artillerie zwang jedoch die Bulgaren zum Rückzuge.
Griechenland. Das Ministerium des Aeußern veröffentlicht die vorgestern an den Gesandten in Sofia zur Uebermittlung an die bulgarische egierung gesandte Protestnote, die nach einer Depesche
Fackeln Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin bestiegen mit ihren hohen Gästen das Verkehrsboot „Hulda“ und ge⸗ leiteten sie an Bord der „Trinacria“, wo das Königspaar
egleitet von dem dem Staatssekretär
G i che „in dessen Gefolge sich auch der italienische Minister des Aeußern Marquis di San
oppositionellen Abge⸗ W. T. B.“ aus Prag meldet, dem Oberstlandmarschall und den tschechischen Landes⸗ rotest gegen die beabsichtigte Ein⸗
Das Hauptquartier teilte heute mit: Gestern zwischen Bulgaren unsere Truppen
früh um 11 Uhr folgendes 6 und 7 Uhr Abends griffen die bei Elevthera und Mustheni an. Gegen 11 Uhr Abends wurde ebenso unsere Besatzung in Pravischta angegriffen. Heute um 4 Uhr Morgens wurde Geschütz⸗ feuer nördlich von Bogdanza gehört. Drei bulgarische Regimenter griffen von Doiran her unsere Vorposten auf dem linken Ufer des ³ Wardar gegen Mutsikovon an, bulgarische Artillerie schoß auf die serbischen Verschanzungen auf dem rechten Ufer. Bulgarische Truppen, die den Wardar überschritten hatten, griffen Gewgheli an und be⸗ setzten es. Um 5 Uhr Morgens wurden unsere Vorposten auf der Straße von Karassuli nach Kylindir angegriffen. Um 7 Uhr 45 Mi⸗ nuten griff ein bulgarisches Bataillon unsere Vorposten bei Nigrita an. 8 Uhr 30 Minuten rückte die bulgarische Armee von Ardjan auf Balaftsa vor. Eine Kompagnie in Elevthera ist umzingelt worden. Das Hauptquartier hat den Admiral gebeten, einen Kreuzer zum Schuͤtze der genannten Kompagnie zu entsenden. Der Kom⸗ mandant des Torpedobootszerstörers „Lion“ telegraphiert, er habe, als er eine Erkundigungsfahrt in der Nähe von Elevthera machte, Elevp⸗ thera von der vulgarischen Armee besetzt gefunden, die auf ihn mit Gewehren und Maschinengewehren schoß. Während aller dieser Angriffe hat die bulgarische Armee in offen⸗ barer Verletzung des Protokolls von Saloniki vom 24. Mai, das eine neutrale Zone festsetzte, Gebiet besetzt, das durch die grichische Armee besetzt war. So hat die bulgarische Armee trotz unserer aufrichtigen und friedlichen Politik, trotz unserer Bemühungen und unserer ver⸗ söhnlichen Haltung seit gestern abend den ungerechten Bruderkrieg begonnen. Wir sehen uns genötigt, der griechischen Armee den Befehl zu erteilen, gegen die bulgarischen Kräfte vorzugehen, um ihre Stellungen und ihr Gebiet zu verteidigen. Wir erheben entschieden bei der bulgarischen Regierung gegen ihre nicht zu- rechtfertigende Handlungsweise Einspruch und weisen die Verantwortung für die Ereignisse, die daraus folgen werden, voll und ganz Bulgarien zu. Wollen Sie auch der bulgarischen Regierung mitteilen, daß das Hauptquartier der dn Besatzung in Saloniki befohlen hat, innerhalb einer Stunde die Stadt entweder zu verlassen oder die Waffen abzuliefern.
— Die griechische Regierung hat ihren diplomatischen Ver⸗ tretern im Auslande gestern telegraphisch ein Communiqué übermittelt, in dem sie den Ursprung der gegenwärtigen Krisis auseinandersetzt. Nach dem „Reuterschen Bureau“ bezeichnet die griechische Regierung mit scharfen Worten die offenbar vor⸗ bereiteten Angriffe der Bulgaren als Verrat und schließt mit folgenden Worten:
Nach Telegrammen aus Sofia strenge Befehl gegeben worden,
e
ist den bulgarischen Truppen der ihren kriegerischen Operationen Ein⸗ halt zu tun und sie nicht wieder aufzunehmen, außer wenn sie wiederum angegriffen würden. Auf diese Weise sprechen die Bulgaren der ganzen Welt Hohn. Bulgarien hat es von neuem unternommen, an die Eroberung von griechischem Gebiet zu gehen. Es erklärt, daß es bereit sei, die Waffen niederzulegen; zu gleicher Zeit verharrt es auf der Besetzung unserer Gebiete. Es ist unmöglich für uns, die Fortsetzung dieses Gebarens weiter zu erlauben. Unsere Truppen werden vormaschieren und nicht eher Halt machen, bis die Bulgaren das ganze Gebiet, das sie durch Zurücktreibung unserer Truppen außerhalb der Demarkationslinie besetzten, verlassen haben. Wenn die bulgarische Regierung zum ersten Male den Wunsch hat, offen zu handeln, sollte sie diesen Vorschlag sofort annehmen und mit gutem Willen ihm entgegenkommen, voraus⸗ gesetzt, daß es in Bulgarien nicht zwei Regierungen gibt, eine in Sofia und die andere an der Front bei dem Höchstkommandierenden. — Wie die „Agence Havas“ meldet, hat der bulgarische Gesandte in Athen gestern an die griechische Regierung die Aufforderung gerichtet, die Feindseligkeiten einzustellen. Der Ministerpräsident Venizelos hat dies Ansuchen abgelehnt und erklärt, die griechische Armee habe Befehl erhalten, vorzurücken und die Bulgaren aus der neutralen Zone zurückzuwerfen.
— Die Kammer ist zusam menberufen worden.
Rumänien.
Die „Agence Roumaine“ bestätigt, daß die Regierung be⸗ züglich der Mobilisierung abwartet, bis der Krieg tatsächlich ausgebrochen und von den Kriegführenden, wenn auch ohne förmliche Erklärung, als solcher festgestellt ist.
Die Arbeiten der Silistria⸗Kommission sind nach einer Meldung des „W. T. B.“ unterbrochen worden, da die Kommission sich über die Grenze, von der aus die drei Kilometer abzumessen sind, die als Radius des abzutretenden Gebiets festgesetzt worden sind, nicht hat einigen können. Die Rumänen verlangen als Ausgangslinie die Verzehrungssteuer⸗ grenze, die Bulgaren die alte Stadtmauer.
Infolge der Unterbrechung der Arbeiten der Kommission zur Abgrenzung der 3⸗Kilometerzone mußten die beiden anderen Kommissionen, die die Entschädigungen für die Einwohner von Silistria, die Bulgaren bleiben wollen, und die unbefestigt bleibende Zone festzusetzen haben, ihre Arbeiten gleichfalls unterbrechen, da sie von den Beschlüssen der ersten Kommission abhängen.
1“
FEerbien. Gestern hat ein Ministerrat unter dem Vorsitz des
Eintreffen der
ersten Nachrichten Befehl gegeben, alle Operationen auf
seiten Bulgariens einzustellen, und zu gleicher Zeit die serblsche Regierung aufgefordert, Befehl zu geben, die Angriffsbewegung der serbischen Truppen anzuhalten. Statt, daß dieser Befehl erteilt wird, erfährt die Regierung, daß große serbische Truppenmassen auf Ischtip vorrücken. Bei diesem Stande der Dinge lehnt die bulgarische Regierung nicht allein jede Verantwortung ab, sondern besteht zum letzten Mal darauf, daß die serbische Regierung den Befehl gibt, von morgen ab mit der An⸗ griffsbewegung der Truppen aufzuhören. Im gegenteiligen Fall schreibt die bulgarische Regierung der serbischen die ganze Verant⸗ wortung für die Folgen zu.
— Die durch den griechischen Gesandten überreichte Protestnote hat die bulgarische Regierung, wie die „Agence Bulgare“ meldet, folgendermaßen beantwortet: “
Es waren griechische Abteilungen in Gemeinschaft mit serbischen Truppen, die als die ersten das Feuer gegen die bulgarischen Vor⸗ posten eröffnet haben, und nur infolge dieser Herausforderung sahen die bulgarischen Truppen sich gezwungen, das Feuer zu erwidern und die Angreifer zurückzuwerfen. Wenn die bulgarischen Truppen die griechischen Truppen hätten angreifen wollen, so würden sie vorgerückt sein und ihren Angriff auf ganz andere Weise vorgenommen haben. Gestern haben die bulgarischen Truppen Befehl erhalten, das Feuer einzustellen und in ihren Stellungen zu verbleiben. Indessen hat die griechische Regierung statt ebenfalls die Einstellung des Feuers zu befehlen, ihren Truppen den Befehl zum Vorrücken gegeben. Diese Tatsache und das gewaltsame und illoyale Vorgehen bei der Entwaffnung des bulgarischen Bataillons in Saloniki zeigen offensichtlich die aggressiven Absichten der griechischen Regierung. Die bulgarischen Truppen haben seit gestern das Feuer eingestellt und die bulgarische Regierung will hoffen, daß dieselben Befehle auch von Griechenland gegeben werden. Sollten die griechischen Truppen entgegen dieser Erwartung nicht bis morgen den Befehl zur Einstellung des Feuers, sondern den zum Vor⸗ rücken erhalten, so lehnt die bulgarische Regierung jegliche Verant⸗ wortung für die sehr schweren Folgen ab, die daraus entstehen könnten, und sie wird außerdem die griechische Regierung für alles das verantwortlich machen, was den bulgarischen Truppen in Saloniki durch deren gewaltsame und illoyale Entwaffnung widerfahren sollte.
Parlamentarische Nachrichten.
Bei der gestrigen Reichstagsersatzwahl im Wahlkreise Potsdam 9entfielen, wie„W. T. B.“meldet, nach den vorläufigen amtlichen Ermittlungen von 32 601 abgegebenen Stimmen auf den Stadtverordneten Ewald⸗Berlin (Soz.) 13 566, auf den Ober⸗ regierungsrat a. D. von Oertzen⸗Remlin (Reichsp.) 10 986, auf den Schulvorsteher Hormann⸗Bremen (freis. Volksp.) 7968 und auf den Schriftsteller Erzberger⸗Berlin (Zentr.) 80 Stimmen. Eine Stimme war zersplittert. Das Ergebnis aus 5 kleineren Landgemeinden fehlt noch. Es ist Stichwahl zwischen Ewald und von Oertzen nötig.
1 Bei der gestrigen Reichstagsersatzwahl im Kreise Salzwedel⸗Gardelegen erhielten nach amtlichen Fest⸗ stellungen der Hauptritterschaftsdirektor von Kröcher⸗Vinzelberg (Kons.) 6999, der Amtsvorsteher Schulz Ritze (Kons.) 4045, der Privatdozent Dr. Böhme⸗Groß Lichterfelde (b. k. F.) 10 754 und der Gewerkschaftsbeamte Bergemann⸗Magdeburg (Soz.) 1919 Stimmen. Es muß also Stichwahl stattfinden zwischen von Kröcher und Dr. Böhme.
Statistik und Volkswirtschaft.
8 Zur Arbeiterbewegung.
Am Dienstag fand der „Köln. Ztg.“ zufolge in Cöln ein Zu⸗ jammenstoß von ausständigen Kutschern und Arbeitern der städtischen Markthalle mit Arbeitswilligen statt. Die Polizei mußte von der Waffe Gebrauch machen. Die Arbeitswilligen sollten in Automobilen nach Hause gefahren werden, was die Ausständigen zu verhindern suchten. In Anbetracht dieses Verhaltens Versammlung der Arbeitgeber, wegen der auf Lohnerhöhung hin zielenden Forderungen der Ausständigen mit dem Verbande nicht in Unterhandlungen einzutreten.
Wie dem „W. T. B.“ aus St. Etienne gemeldet wird, hat der Vorsitzende des Ausschusses der Bergwerksgesellschaften des Loire⸗Beckens, Voisin, sich bereit erklärt, in einer Versammlung der Bergleute zu erscheinen und mit ihnen öffentlich alle Punkte zu erörtern, welche die Ursache des zwischen den Gesellschaften und dem Syndikat ausgebrochenen Zwistes bilden. (Vgl. Nr. 154 d. Bl.)
Zur Ausstandsbewegung im Randgebiet (vgl. Nr. 154 d. Bl.) wird dem „W. T. B.“ aus Johannesburg telegraphiert: Alle Arbeiter auf der East Rand Proprietary⸗Grube haben gestern früh die Arbeit niedergelegt. — Der Generalgouverneur Viscount Gladstone traf gestern früh in Pretoria ein und hatte eine lange Unterredung mit dem Premierminister Botha. — Der Berg⸗ arbeiterverband hat alle anderen Verbände zum Ausstand für Freitag aufgerufen; er hat die Abstimmung aufgegeben, weil das Warten auf deren Ergebnis die Lage verschlimmern würde. Die
Königs stattgefunden.
— Wegen der Kriegsereignisse, die die ganze Aufmerk⸗ samkeit der Regierung in Anspruch nehmen, ist die Skup⸗ schtina bis auf weiteres vertagt worden. Die Sitzungen werden wieder aufgenommen, sobald die Lage sich geklärt hat. Vor Aufhebung der gestrigen Sitzung hielt der Präsident, wie „W. T. B.“ meldet, eine Lobrede auf die siegreiche serbische Armee, die mit begeistertem Beifall aufge⸗ nommen wurde. Auf einstimmigen Beschluß sandte die Skup⸗ schtina dem Generalstabschef ein Telegramm, in dem es heißt: „Die Skupschtina wird mit patriotischer Begeisterung die ruhmreichen Serbenfahnen auf dem Wege verfolgen, der ihnen durch den hinterlistigen bulgarischen Ueberfall aufge⸗ zwungen ist.“ Bulgarien.
Der Ministerpräsident Dr. Danew hat vorgestern, der „Wiener Politischen Korrespondenz“ zufolge, den einzelnen Ge⸗ sandten in Sofia erklärt, daß die bulgarische Regierung ent⸗ schieden gegen eine kriegerische Lösung der bestehenden Konflikte sei und solche Lösung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern wolle. Der Ministerpräsident bestritt, daß
neuerung sei auf Grund von Weisungen aus Sofia nur dann zu befürchten, wenn die Abwehr einer von der gegnerischen Seite erfolgten Herausforderung notwendig werde.
— Der serbischen Gesandtschaft hat die Regierung gestern eine Note überreicht, in der sie laut Meldung der „Agence Bulgare“ folgendes feststellt:
Die letzten Zwischenfälle in Mazedonien wurden nicht von bulgarischen Truppen veranlaßt, die keineswegs einen Angriff be⸗ zweckten, sondern im Gegenteil von den serbischen Truppen angegriffen3 wurden, offenbar im Einverständnis mit den Griechen, die gleichzeitig unerwartet angriffen. Die bulgarische Regierung jedoch hat, von
es „W. T. B.“ folgendermaßen lautet:
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dem Randgebiet zu entsenden.
heimen Staatsarchivs. Harttung. Geh. 16 ℳ; MNitte 2 ern wolle t t 1 1 die aus Anlaß der Jahrhundertfeier der Befreiungskriege erfolgt sind, die bisherigen Kämpfe eine größere Tragweite hätten, ihre Er⸗ darf die vorliegende eine besondere Vorzugsstellung beanspruchen. Sie will die mannigfachen Lebensäußerungen des großen Jahres 1813 veranschaulichen, preußischen in Berlin ergeben. als an Sammlung reiche Ausbeute findet. D schaftlichen Zweck der Sammlung entsprechend, hat nicht nur unbe⸗ kanntes Material in ihr Platz gefunden, es wurden vielmehr auch alle wichtigen gedruckten Stücke in sie aufgenommen,
finden und die dem dem
Vereinigung der ETö warnt die Maschinen⸗ führer in den Minen vor einem unberechtigten Ausstand und verlangt, daß sie das Ergebnis der Abstimmung, die am Freitag stattfindet, abwarten sollen. — Die Leute im Germistongebiet zeigen zurzeit wenig Neigung, sich der Ausstandsbewegung anzuschließen; aber man glaubt, daß die Mehrheit der Aufforderung, am Freitag den Ausstand zu beginnen, entsprechen wird. Die Bureaubeamten und sonstigen Grubenbeamten und die nicht organi⸗ sierten Arbeiter sind als Sicherheitsleute zum S 2. der Gruben⸗ anlagen eingeschrieben worden. Der Ausstand hat auch auf ver⸗ schiedene Kohlenwerke dsce ehc Es ist noch unsicher, wie die Eisenbahnangestellten sich verhaälten. — Die Regierung hat be⸗ er Garnison von Pretoria nach Die Truppen sollten heute abgehen.
schlossen, weitere 500 Mann d
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Literatur.
— Das Befreiungsjahr 1813. Aus den Akten des Ge⸗ Herausgegeben von Julius von Pflugk⸗ (Verlag der ÜUnion, Deutsche Verlagsgesellschaft.
geb. 18 ℳ.) Unter den zahlreichen Veröffentlichungen,
und zwar so, wie sie sich aus den Akten der Hauptsammelstätte, aus denen das Geheimen Staatsarchivs Bei der Herausgabe ist weniger an die Gelehrten die Gebildeten gedacht, obwohl auch der Gelehrte in der Dem nicht ausschließlich wissen⸗
die sich völlig erstreut und unübersichtlich bereits in Fachwerken und Zeitschriften Nichtfachmann fast unzugänglich waren. Unter reichen Stoff galt es eine zweckentsprechende Auswahl zu
dem Wunsche geleitet, in Verwicklungen vorzubeugen, beim
treffen.
Französische Texte wurden, obwohl sie bisweilen
beschloß eine