1913 / 164 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jul 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Branntweinerzeugung und Branntweinverbrauch im Monat J Nach den Angaben der Direktivbehörden.

ganzen

Im Kalendermonat Juni 1913 sind

zur steuerfreien Verwendung abgelassen

darunter vollständig vergällt

Am Schlusse des Kalender⸗ monats Juni 1913 sind in den Lagern und Reinigungs⸗ anstalten unter 8 Ueberwachung verblieben

Branntweinsteuer. veestte ausgefertigt über ausgeführte oder in Ausfuhrlager (Bfr. O. § 58) aufgenommene Mengen von

Branntwein⸗ fabrikaten (Bfr. O. § 48 unter b bis f)

Im Rechnungs⸗ monat Juni 1913 sind nach Versteuerung in den freien Verkehr gesetzt

rohem und ranntwein

Ostpreußen

Westpreußen Brandenburg Pommern 8

V““ Shlesien .“” Schleswig⸗Holstein. ö“ zestfalen. Hessen⸗Nassau. Rheinland..

b0

92 25S2SDSd 80

SOoOCDE OCOSSDS ZSSoCCoeneee

00 b- O90OoCS 00=1b” G0

SS2SE

Hektoliter Alkohol

32 213 80 976 162 189 183 464 171 781 174 945 114 204 10 779 11 585 13 375 6 560 19 018

d0 S - 100O &Æ᷑ E&—Udo

106 680

9 467 6 278

n * 2

+ 00 2 ——

Bayern. Sachsen. Württemberg. 3 618 1 872 Baden A1A1A1XAX“ 3 425 3 332

e“ v1““ 365 887 Mecklenburg 1 231 470 6* 8 52 Oldenburg. v11“ 654 Braunschweig 340 1A4A4“ 340 1I1I1“ G 16“ 103 Bremen.. 6 8 Hamburg.. u 1 122 h“ 291

1 447

981 089

62 118 64 262 12 372 25 248

3 961

109 675

4 179 6 778 2 316 1 415 1 614

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Sa O ESGUSR

Branntweinsteuergebiet 91 859 131 798 V Dagegen im Juni 1912 161 697 140 533

1 203 674 1 008 530

37 044 137 503

106 981 115 207

Oktober 1912 bis Juni 1913 * 3 544 130 Oktober 1911 bis Juni 1912.3 180 522 *) Einschließlich folgender Berichtigungen:

In der Zeit vom V

1 080 509

1 428 439 1 509 312.

4 214 10 796

929 966

1) Der erzeugten Alkoholmenge sind zugesetzt worden 93 hl (April 1913: 44 hl, Mai 1913:49 2) Der Menge an Branntweinfabrikaten (Befr. O. § 48 unter b bis t) sind zugesetzt worden: 66 hl. (Mai 1913).

Berlin, den 12. Juli 1913.

Kaiserliches Statistisches Amt.

J. V.: Dr. Zacher.

Bekanntmachung.

I. Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung hat innerhalb seiner durch § 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gegebenen Zuständigkeit

A. folgende Versicherungsunternehmungen

und zwar 8 durch Entscheidung vom 20. Juni 1913: 3 1) die Deutsche Volksversicherung, Aktiengesell⸗ schaft in Berlin zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reiche 4 a. a. O.) unter gleichzeitiger Gestattung, in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten Geschäfte zu betreiben;

8 durch Entscheidung vom 24. Juni 1913:

2) die Brand⸗ und Einbruchschadenkasse „Deutscher stverband“, Versicherungsverein auf Gegenseitig⸗ t in Berlin 4 a. a. O.);

B. gemäß § 13 a. a. O. folgende Geschäftsplanänderungen

genehmigt, und zwar: 1) der Nord-Deutschen Versicherungs⸗Gesellschaft in Hamburg die Aufnahme des Betriebs der Wasserleitungs⸗ schädenversicherung in Belgien und Dänemark durch Verfügung vom 14. Juni 1913; 2) dem „Globus“ Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft in Hamburg die Aufnahme des Betriebs der Wasser⸗ leitungsschädenversicherung im Deutschen Reiche durch Ver⸗ fügung vom 23. Juni 1913;

3) der „Hansa“Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft in Ham burg die Aufnahme des Betriebs der Feuerversicherung in Rangoon durch Verfügung vom 24. Juni 1913;

4) der Kranken⸗ und Sterbekasse der Metall⸗ arbeiter in Frankfurt (Main), Krankengeldzuschuß⸗ kasse, die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf das Deutsche Reich unter gleichzeitiger Anerkennung als kleinerer Verein im Sinne des § 53 a. a. O. durch Entscheidung vom 19. Juni 1913;

5) der Mannheimer Versicherungsgesellschaft in Mannheim die Aufnahme des Betriebs der Feuerversiche⸗ rung einschließlich der Miets⸗ und Betriebsverlustversicherung, der Wasserleitungs⸗ und Sturmschädenversicherung im Deutschen Reiche durch Entscheidung vom 30. Mai / 30. Juni 1913.

Gleichzeitig ist der Gesellschaft gestattet worden:

a. den direkten Betrieb der vorgenannten Versicherungs⸗ zweige in Europa ausschließlich Rußlands aufzu⸗ nehmen,

b. die vorgenannten Versicherungszweige im Wege der Rückversicherung zu betreiben;

C. folgende Bestandsveränderungen gemäß § 14 a. a. O.

genehmigt, und zwar: durch Entscheidungen vom 19. Juni 1913

die Uebertragung des gesamten Versicherungsbestandes

1) der Krankenunterstützungskasse des Vereins evangelischer Arbeiter Düsseldorf⸗Süd in Düssel⸗ dorf auf die Kranken⸗ und Sterbekasse evangelischer Arbeitervereine, Versicherungsverein auf Gegen⸗ seitigkeit in M.⸗Gladbach;

2) des Kaufmännischen Hülfsvereins in Essen und

3) der Kranken⸗ und Begräbniskasse des Vereins junger Kaufleute in Nordhausen auf die Krankenkasse für Kaufleute und Privatbeamte in Deutschland in Barmen;

1u.“

zugelassen,

0 kei

4) der Kranken⸗ und Sterbekasse für Bäcker und verwandte Berufsgenossen zu Hamburg auf die All⸗ gemeine Krankenkasse in Altona;

5) der Kranken⸗ und Sterbekasse der vereinigten Mechaniker und Maschinenbauer in Hamburg auf die Hamburger allgemeine freie Kranken⸗ und Sterbe⸗ kasse in Hamburg;

6) der Görlitzer Kranken⸗Versicherungs⸗Kasse in Förlih auf die Patria, Kranken⸗ und Sterbegeld⸗ Versicherungs⸗Bank, Aktien⸗Gesellschaft in Berlin;

7) der Deutschen Kranken⸗Versicherungs⸗Kasse in Waren auf die Patria, Kranken⸗ und Sterbegeld⸗ Versicherungs⸗Bank, Aktien⸗Gesellschaft in Berlin;

8) der früheren eingeschriebenen Hilfskasse „Einigkeit“ in Lockstedt auf den Kranken⸗Unterstützungs⸗Verein für Stellingen⸗Langenfelde, Eidelstedt, Niendorf und Lockstedt genannt „Die Stütze der Kranken“ in Stellingen;

8 durch Entscheidung vom 24. Juni 1913:

9) der Düsseldorfer Feuerversicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft in Düsseldorf auf die „Albingia“ Ver⸗ sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Hamburg, welche die Firma „Albingia“ Hamburg⸗Düsseldorfer Ver⸗ sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Hamburg annimmt.

II. Sodann ist folgenden auf Grund des § 3 Abs. 1 ag. a. O. der Reichsaufsicht unterstellten Unternehmuͤngen unter Anerkennung als kleinere Vereine die Erlaubnis zum Geschäfts⸗ betrieb erteilt worden, und zwar 1 durch Entscheidung vom 27. Mai/ 26. Juni 1913: der Schlachtviehversicherung der Metzger⸗ Innung Bergstraße in Alsbach 4 a. a. O.);

durch Entscheidung vom 19. Juni 1913:

2) dem Arbeiter⸗Kranken⸗Unterstützungs⸗Verein in Zwingenberg 96 Satz 1 a. a. O.);

3) dem Unterstützungs⸗Verein Mainz⸗Mombach in Mainz 96 Satz 1 a. a. O.). .“

Berlin, den 11. Juli 1913.

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung. eb11“

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln zur Abwehr der Rinderpest.

In Abänderung der landespolizeilichen Anordnung vom 18. Januar 1905, betreffend Maßregeln zur Abwehr der Rinderpest Stück 9 des Amtsblatts Seite 88 wird fol⸗ gendes angeordnet: Die Bestimmung im § 2 unter 1 erhält nachstehende Fassung: Die Ein⸗ und Durchfuhr aller von Rindvieh, Schafen und Ziegen stammenden Teile in frischem Zustande, mit Ausnahme von Milch, Sahne, Butter und Käse, desgleichen die Ein⸗ und Durchfuhr von tierischem Dünger und von nicht in Säcken verpackten oder in Ballen fest gepreßten und mit Bandeisen, Draht oder Stricken umschnürten Lumpen aus Rußland ist verboten. 8 . Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt n Kraft.

Königsberg, den 5. Juli 1913. Der Regierungspräsident. J. V.: Wollenberg.

8* Königreich Preußen. 3

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Direktor der Städtischen Realschule in Cöln Dr. Franz Schumacher zum Gymnasialdirektor zu ernennen,

den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Ministerium des Innern Knöppel und Riebecke den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Spremberg getroffenen Wahl den Stadtverordneten Paul Lehmann daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Spremberg für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Kaufleuten Arthur Heinsius und Emil Sander,

Inhabern der Firma Heinsius u. Sander in Cassel, das Prä⸗ dikat als Königliche Hoflieferanten zu verleihen.

Auf den Bericht vom 3. Juli d. J. will Ich der Ge⸗ meinde Haigerloch Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsammlung Seite 221) das Recht verleihen, von den Parzellen Nr. 316 und 300/3 der Gemarkung Haigerloch denjenigen Teil, dessen sie zur Herstellung eines Zufahrtsweges zu dem auf der Parzelle Nr. 299 zu erbauenden Krankenhause bedarf, im Wege der Enteignung zu erwerben. Die vorgelegte Karte folgt zurück.

Travemünde, den 5. Juli 1913. Wilhelm R. 88 von Breitenbach. von Dallwitz.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten und den Minister des Innern.

Ministerium des Königlichen Hauses.

Dem im Kabinett Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin angestellten Schatullsekretär Utpott ist der Titel Schatullrendant beigelegt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Dr. phil. Theodor Kuhlgatz in Berlin ist die Stelle eines wissenschaftlichen Beamten bei der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin übertragen worden.

Den Direktoren der Handwerker⸗ und Kunstgewerbeschulen Karl Skomal in Trier, Richard Heyer in Breslau, Wil⸗ helm Thiele in Charlottenburg, Fritz Regling in Dortmund und Otto Schulze in Elberfeld, dem Direktor der Fachschule für die Stahlwarenindustrie in Solingen Dr. Hermann Lüer und dem Direktor der gewerblichen Zeichen⸗ und Kunstgewerbe⸗ schule in Aachen Eberhardt Abele ist das Prädikat Professor verliehen worden.

Dem Gymnasialdirektor Dr. Schumacher ist die Direktion des Gymnasiums in Prüm übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Gnewau im Regierungsbezirk und die Oberförsterstelle Hammerstein im Regie⸗ rungsbezirk Marienwerder sind zum 1. Oktober 1913 zu be⸗ setzen. Bewerbungen müssen bis zum 10. August eingehen.

Deutsches Reich Preußen. Berlin, 14. Juli 1913.

Der Großherzoglich mecklenburgische Gesandte Freiherr von Brandenstein hat Berlin mit Urlaub verlassen.

Der Kaiserlich russische Botschafter von Swerbéew hat Berlin verlassen. schaftsrat von Bronewsky die Geschäfte der Botschaft.

11“ v14“ ““

Der Oberregierungsrat Dr. Günther, gleicher Amtseigenschaft der Königlichen Regierung in Münster überwiesen worden.

Der Regierungsrat Dous in Allenstein ist dem König⸗ lichen Oberverwaltungsgericht als Hilfsrichter überwiesen worden.

Der Regierungsrat Dr. Walter aus Erxfurt ist dem Königlichen Polizeipräsidium in Posen, der Regierungsrat Dr. Reuter aus Oppeln der Königlichen Regierung in Cassel, der Regierungsrat Goldschmidt in Cassel der Königlichen Regierung in Allenstein, der Regierungsassessor Peters⸗ dorff in Berlin der Königlichen Regierung in Allen⸗ stein, der Regierungsassessor Peterssen aus Arnsberg der Königlichen Regierung in Schleswig, der Re⸗ gierungsassessor Klausa aus Allenstein der Königlichen Re⸗ gierung in Breslau zur weiteren dienstlichen Verwendung und der neu ernannte Regierungsassessor Hurtzig der Königlichen Regierung in Magdeburg zur dienstlichen Verwendung über⸗ wiesen worden.

Dem Regierungsassessor von Bitter in Berlin ist die kommissarische Verwaltung des Landratsamtes im Kreise Hirsch⸗ berg, Regierungsbezirk Liegnitz, übertragen worden.

Der Regierungsassessor Dr. Kramer ist dem Landrat des Landkreises Solingen und der neu ernannte Regierungsassessor Eichert dem Landrat des Kreises Saarbrücken zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.

Die Regierungsreferendare Eichert aus Breslau, von Byern aus Potsdam, von der Leyen zu Bloemers⸗ heim aus Hannover haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden. 8

im Regierungsbezirk Sigmaringen auf

stande, einen Stützpunkt zu finden.

Während seiner Abwesenheit führt der Bot⸗

8r 1 Bra⸗ Dirigent der Finanzabteilung der Königlichen Regierung in Köslin, ist in

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 11. Juli S. M. S. „Seeadler“ in Mahé (Seychellen) und S. M.

Flußkbt. „Otter“ in Tschingkiang eingetroffen.

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Frankresch.

Nach einer von den Sozialisten und Syndikalisten gestern in Pré⸗St. Gervais abgehaltenen Protestversammlung gegen die dreijährige Dienstzeit veranstalteten Abends die Anti⸗ militaristen in den Vorstädten von Belleville und Le Ménil Montant lärmende Kundgebungen. Auch in Brest kam es bei dem gestrigen Zapfenstreich zu argen Ausschreitungen. Die Sozialisten stießen Rufe gegen die Armee aus, und mißhandelten die Gendarmen und Schutzleute. Erst als Militär einschritt, trat Ruhe ein.

8 Norwegen.

Die Jacht „Hohenzollern“ mit dem Deutschen Kaiser an Bord ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ vorgestern mittag von Bergen in Balholm eingetroffen.

Türkei.

An unterrichteter türkischer Stelle wird, einer Meldung des Wiener K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbureaus zufolge, erklärt, daß die Verhandlungen mit dem bulgarischen Unter⸗ händler Natschewitsch offiziell abgebrochen worden seien und daß Natschewitsch unverzüglich abreisen werde. Die Pforte hat dem Generalissimus Jzzet Pascha ein Telegramm ge⸗ schickt des Inhalts, ein Irade sanktioniere den Beschluß des Ministerrates, der den Generalissimus ermächtigt, alle nötigen 8 sa cce zu ergreifen, um das der Türkei gehörige Gebiet u besetzen.

1 Wie amtlich gemeldet wird, hat die türkische Armee in der Nacht zum Sonntag den Vormarsch begonnen.

Der serbische Delegierte Pawlowitsch hat vorgestern mit dem Großwesir die Ratifikationen über den Präli⸗ minarfrieden von London ausgetauscht.

Die Dette Publique hat beschlossen, dem türki⸗ schen Staatsschatz 50 Millionen Francs aus der italienischen Entschädigung für Tripolis vorzuschießen.

Vom Kriegsschauplatz meldet das serbische Presse⸗ bureau, daß die Bulgaren am 11. d. M. auf der ganzen Front von Zajetzar (an der serbisch⸗bulgarischen Grenze) bis Rado⸗ vischte (in Mazedonien) verfolgt wurden. Bei Kotschana wurden schwache bulgarische Angriffe zurückgewiesen und bei Tzer eine bulgarische Abteilung aufgerieben. Die serbische Kavallerie verfolgt den Feind in der Richtung auf Petschevo, alles zum Rückzug zwingend. Bei Egri Palanka haben die Bulgaren schwache Angriffsversuche unternommen, wurden aber mit großen Verlusten zurückgeschlagen. Gegenüber den energischen Vorstößen der serbischen Kavallerie sind die Bulgaren außer⸗ Sie lassen ihre Toten und Verwundeten zurück. Die serbische und die griechische Armee sind auf der Linie Radovischte —Strumitza in Fühlung getreten. Das hatte zur Folge, daß Mazedonien von den regulären feindlichen Truppen geräumt ist. Die auf dem Rückzug befindlichen Bulgaren haben den Zusammenhang mit⸗ einander verloren, und ihre Verproviantierung gestaltet sich von Tag zu Tag schwieriger.

Nach der „Agence Bulgare“ führt der General Iwanow würdig den Oberbefehl über die zweite bulgarische Armee, die mit unbedeutenden Kräften einen glänzenden Rück⸗ zug vollführt und mit drei Brigaden den Marsch des ganzen, 100 000 Mann starken griechischen Heeres aufgehalten habe. Das griechische Heer sei drei Tage lang in Kilkitsch aufgehalten worden, wo die Bulgaren nur sechs Ba⸗ taillone gehabt hätten. Die Griechen hätten zehn Tage ge⸗ braucht, um bis zu dem Belasitza⸗Gebirge zu gelangen. Die Bewegungen der zweiten bulgarischen Armee im Laufe ihrer Operationen würden in der Geschichte denkwürdig bleiben als gelungene Bewegungen schwacher Kontingente gegen feindliche Streitkräfte von überwältigender numerischer Ueberlegenheit. Die Griechen würden vielleicht noch Gelegenheit haben, die Kriegskunst des Generals Iwanow und die sehr hohe Moral seiner Truppen besser kennen zu lernen.

Demgegenüber erklärt die griechische Gesandtschaft in Berlin, daß die Armee des Generals Iwanow aus den Divi⸗ sionen 3, 6, 11, 13 zu je 27 000 Mann und einer Brigade der 10. Division in einer Stärke von 9000 Mann, also im ganzen aus 117 000 Mann bestanden habe. Dieser Armee sei aus Istip die vierte Armee, bestehend aus den Divisionen 2, 7 und 8, d. h. aus 62 Bataillonen, zu Hilfe gekommen. Die Aufgabe dieser Armeen sei alles andere als eine defensive gewesen. Durch die heldenhaften Kämpfe der griechischen Armee bei Langasi, Nigrita, Doiran, Strumitza und Demir⸗Hissar seien diese Armeen zertrümmert und hätten die Flucht gegen Norden ergreifen müssen, wodurch dieser ganze Teil Mazedoniens von Bulgaren gesäubert sei. Ueber 10 000 Verwundete und Ge⸗ fangene seien in die Hände der Griechen gefallen, abgesehen von großen Mengen an Munition, Proviant, Kanonen und Feldzeichen.

Nach einem Telegramm des Hauptquartiers an das Kriegsministeriums wird der bulgarische Rückzug über die Pässe von Kresno und Petschewo fortgesetzt. Die Griechen sind auf ihrem Vormarsch ununterbrochen mit dem Feinde in Berührung. Auf dem Wege von Istip nach Petritsch wurden 26 Kanonen, 400 Wagen mit Munition, funkentelegraphischen Apparaten und anderen Kriegsmaterialien und Lebensmitteln erbeutet. Der „Agence d'Athéͤnes“ zufolge ist von dem Kom⸗ mandanten der 7. Division im Hauptquartier die Meldung ein⸗ getroffen, daß die Stadt Serres gänzlich, mit Ausnahme der muselmanischen Stadtviertel, eingeäschert und viele Frauen und Kinder in den Häusern ermordet oder verbrannt aufge⸗ funden worden seien. ““

Die Blockade der Küste bis Kawala ist aufge⸗ hoben worden. Die Blockade erstreckt sich jetzt noch von Enos bis zur Mündung des Nestos (von 24 Grad 50 Min. bis 26 Grad 5 Min. östlicher Länge von Greenwich) auf 5 Meilen

seeeinwärts. Griechenland.

Auf den von Rußland mit Unterstützung Frankreichs und Englands in Athen und Belgrad unternommenen Schritt zur Einstellung der Feindseligkeiten hat die griechische

egierung der „Agence d'Athéènes“ zufolge geantwortet, daß

1

der Friede auf dem Schlachtfelde geschlossen werden würde.

Der König Konstantin hat, wie „W. T. B.“ meldet, an den Minister des Aeußern folgendes Telegramm über Grausamkeiten bulgarischer Soldaten gerichtet:

und die fremden

Der Stab der 6. Division berichtet, daß bulgarische Soldaten auf Befehl ihres Hauptmanns auf einem Schulhofe in Demirhissar den Metropoliten, zwei Geistliche und mehr als 100 Notabeln zu⸗ sammenschleppten und sie dann umbrachten. Der Kommandeur der Division befahl, die Leichen wieder auszugraben. Auf diese Weise wurde das Verbrechen bestätigt. Zur selben Zeit schändeten die bulgarischen Soldaten junge Mädchen. Eine, die Widerstand leistete, wurde in Stücke gehauen. Protestieren Sie in meinem Namen bei den Vertretern der zivilisierten Mächte gegen diese Ungeheuer in Menschengestalt. Protestieren Sie auch bei der ganzen zivilisierten Welt und erklären Sie, daß ich mich zu meinem Bedauern ge⸗ zwungen sehe, mich zu rächen, um Schrecken einzuflößen und um diese Ungeheuer zur Vernunft zu bringen, bevor sie weitere derartige Verbrechen begehen. Die Bulgaren verüben alle Greueltaten ver⸗ gangener barbarischer Zeiten und beweisen, daß sie nicht das Recht haben, sich zu den zivilisierten Völkern zu zählen. Konstantin.

Der König hat ferner persönlich den Staatsoberhäuptern einen Protest gegen die Greueltaten der Bulgaren übersandt.

Der Ministerpräsident Venizelos hat sich nach dem Kriegsschauplatz begeben, um mit dem König die Lage zu besprechen.

Rumänien.

Die rumänische Regierung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ dem bulgarischen Gesandten Kalinkow seine Pässe zugestellt.

Die Regierung wird vom Parlament die Ermächtigung verlangen, den Belagerungszustand über das ganze Land oder einzelne Teile desselben verhängen zu dürfen, falls es notwendig werden sollte.

Der Kronprinz Ferdinand, der Oberkommandierende

der Operationsarmee, hat Bukarest gestern abend verlassen.

Bulgarien.

Die bulgarische Regierung hat vorgestern, dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, ihren Militärbehörden den Be⸗ fehl gegeben, mit den ottomanischen Befehlshabern die Räu⸗ mung der Gebiete, die nach dem Friedensvertrag der Türkei zurückgegeben werden, zu regeln. Bulgarien hat den General Hersatschief zu seinem Vertreter in der Grenzkommission bestimmt.

Der Ministerpräsident Dr. Danew hat vorgestern in der Sobranje eine Erklärung über die gegenwärtige Politik der Regierung abgegeben, in der er laut Bericht des „W. T. B.“ sagte:

Das gegenwärtige Kabinett ist stets ein Anhänger des Friedens gewesen. Die Regierung hat den Schiedsspruch des Kaisers von Rußland angenommen, 1 ihr Memorandum dem russischen Ge⸗ sandten zugestellt und hat erklärt, an einer Konferenz der Minister⸗ präsidenten der Balkanstaaten in St. Petersburg teilnehmen zu wollen. Wenn das Kabinett den Krieg gewollt hätte, so wäre es ihm ein Leichtes gewesen, ihn diplomatisch in die Wege zu leiten, indem es als Vorwand die Weigerung Serbiens gebrauchte, den durch den Ver⸗ trag vorgesehenen Schiedsspruch anzunehmen. Die Regierung hätte ihn, so dem Gebrauche entsprechend, erklären können, und dabei das Recht auf ihrer Seite gehabt. Sie tat es nicht, weil sie nicht die Absicht hatte, einen Krieg hervorzurufen. Unterdessen traten

wischenfälle ein, die sich zu großen blutigen Konflikten auswuchsen. Die Frage, wer sie hervorgerufen hat, wird in jedem einzelnen Falle geprüft werden. Die Zerstreuung unserer Truppen auf der ganzen Grenzlinie von der Donau bis zum Aegäischen Meere, die Anwesen⸗ heit unserer Garnison in Saloniki, die Nichtbeteiligung der anderen bulgarischen Armeen an den Kämpfen, von denen eine Anzahl Sol⸗ daten durch eine Erdbebenkatastrophe und durch Landarbeiten fern der Grenze zurückgehalten wurde, das sind Tatsachen, die deutlich zeigen, daß von einem vorbedachten Angriff unsererseits nicht die Rede sein kann. Die Regierung war der Meinung, daß es sich um Grenzzwischenfälle handle, die einem Zufall zuzuschreiben seien, und bemühte sich, sie nicht zu einem Kriege auswachsen zu lassen. Auch nach diesen Ereignissen gab sie strenge Befehle in diesem Sinne, teilte ihre Entschlüsse auch in Belgrad und in Athen mit und wandte sich in derselben Absicht auch an Rußland. Unglücklicherweise waren alle diese Anstrengungen, den Konflikten Einhalt zu tun, nicht von Erfolg gekrönt. Trotzdem ließ das Kabinett nicht davon ab, nach einem Mittel zu suchen, um dem Blutvergießen ein Ende zu setzen, und machte sich kurz entschlossen den guten Willen Rußlands zunutze, das in seinem Wunsche, einem Kriege vorzubeugen, stets bereit war, die Rolle des Vermittlers zu übernehmen. Seit vorgestern haben wir Befehl gegeben, die Operattonen in Altserbien einstellen zu lassen, die durch den Einbruch serbischer Abteilungen in bulgarisches Gebiet hervorgerufen waren. Wir haben unseren Truppen an dieser Front befohlen, sich auf die alte Grenze zurückzuziehen, und die mazedonischen Truppen haben Befehl erhalten, in der Defensive zu bleiben. In dieser Weise haben wir im Interesse des Friedens nicht allein die Vermittelung Rußlands angenommen, sondern auch den blutigen Kon⸗ flikten, soweit dies von uns abhängt, ein Ende gesetzt. Wenn man uns bei dieser Sachlage den Krieg erklärt unter dem Vorwande, wir hätten ihn hervorgerufen, so ist dies vollkommen ungerechtfertigt.

Unsere Beziehungen zu Rumänien sind die ganze Zeit über von der freundschaftlichsten Art gewesen. Während des Befreiungskrieges gegen die Türkei ist Rumänien neutral geblieben, hat aber als Aus⸗ gleich für die Folgezeit eine Berichtigung der Grenze in der Dobrudscha und die Anerkennung gewisser Privilegien für das rumänische Element in Mazedonien verlangt. In dem gegenseitigen Wunsche, ihre Freund⸗ schaft auch in Zukunft zu bewahren, haben die beiden Regierungen auf die Vermittlung der Großmächte zurückgegriffen, deren Ergebnis das St. Petersburger Protokoll war, das sich auf die Ein⸗ verleibung Mazedoniens in Bulgarien gründete. Serbien hat, indem es die Ausführung des Bündnisvertrages verweigerte, Komplikationen geschaffen, die gegen unseren Willen die gegenwärtigen Konflikte hervorgerufen haben. Wenn also Bulgarien gezwungen ist, seine b die der Anlaß waren zu der Entscheidung der St. Petersburger Konferenz und namentlich für die den Rumänen in Mazedonien gewährten Privilegien, zu verteidigen, so kann die bulgarische Regierung darin keinen neuen Umstand erkennen, der einen Einbruch der rumänischen Truppen in Bulgarien rechtfertigen könnte. Sie betrachtet daher, indem sie an die bisher zwischen den beiden Ländern bestehenden Beziehungen denkt, die rumänischen Maßnahmen als ungerechtfertigt und glaubt, daß die rumänische Regierung, welche Erwägungen iür auch diese Maßnahmen diktiert haben mögen, in ihren Entschlüssen nicht bis zum Aeußersten gehen sollte, wofür wir alle Verantwortung ablehnen. Unter diesem Gesichtspunkte, der zugleich auch der Gesichts⸗ punkt der bestehenden Ordnung und Gerechtigkeit ist, erscheinen wir vor dem Gerichtshofe des Gewissens Europas in der Hoffnung, daß unser Recht überall anerkannt werden wird. Wir sind entschlossen, in dieser Stellung bis ans Ende zu verharren.

Entgegen den Meldungen aus griechischer und serbi⸗ scher Quelle über Ausschreitungen, die die bulgarischen Truppen sich an der griechischen Bevölkerung hätten zuschulden kommen lassen, erklärt die „Agence Bulgare“, daß es vielmehr die serbischen und griechischen Truppen gewesen seien, die in den von ihnen besetzten Gebieten an den bulgarischen Be⸗ wohnern Ausschreitungen begangen hätten, die überhaupt nicht näher zu beschreiben seien.

Während sich die ganze Bevölkerung Thraziens und der Aegäischen Küste bis auf seltene Ausnahmen aller Freiheiten auf kirchlichem und religiösem Gebiet erfreue, was ihre religiösen Oberhäupter Konsuln bezeugen könnten, seien die bul⸗

8 11“

6

garischen Einwohner einer Schreckensherrschaft

38

durch die

und Griechen ausgesetzt. Alle Bulgaren seien drangsaliert, gefangen genommen und fortgeschleppt worden, sodaß sie bald aus⸗ gerottet sein würden. Das von den Griechen und Serken besetzte Gebiet sei in eine Einöde verwandelt worden. Die Griechen hätten alle bulgarischen Dörfer, in die sie letzthin eingezogen seien und aus denen die Bevölkerung, wenn es ihr gelungen sei, sich geflüchtet hätte, in Brand gesteckt. Ueber 200 bulgarische Familien aus Kilkitsch seien bereits in bejammernswertem Zustande in Sofia angekommen, Tausende anderer, die aus den Bezirken Doiran, Strumitza, Istip und anderen entkommen wären, überfluteten die Wege, die nach Bulgarien führen.

Um die Wahrheit an den Tag zu bringen, sei die bul⸗

garische Regierung bereit, einer internationalen Untersuchung dieser Ausschreitungen zuzustimmen. Der Einmarsch der rumänischen Armee vollzieht sich ohne Widerstand seitens der bulgarischen Truppen. Eine Grenzlinie, an welcher der Einmarsch eingestellt werden wird, ist nicht bestimmt. Blättermeldungen zufolge erreichte die rumänische Armee gestern Turtukhai und Dobritsch.

Amerika.

Anuf dringendes Verlangen der amerikanischen Behörden sind, wie „W. T. B.“ meldet, die von den mexikanischen festgehaltenen fünf Amerikaner freigelassen worden.

Die Vorschläge des amerikanischen Staatssekretärs Bryan zur Erhaltung des Weltfriedens sind in ihrer end⸗ gültigen Form veröffentlicht worden. Bryan schlägt vor, daß während der Untersuchung eines internationalen Streitfalls die militärischen und maritimen Rüstungen auf dem status quo bleiben sollen, außer wenn eine der beiden in Verhandlungen stehenden Parteien von dritter Seite bedroht wird.

In Merxtko ist, wie „W. T. B.“ meldet, eine Ver⸗ schwörung zur Ermordung Huertas, Blanquets und des Kriegsministers Felix Diaz entdeckt worden. Ein Deputierter und zehn andere Personen sind verhaftet worden. Sie hatten geplant, Bomben unter die Wagen zu werfen, in denen Huerta, Blanquet und Diaz fuhren. Die Verschwörer sollen Anhänger Zapatas sein.

In der chilenischen Abgeordnetenkammer er⸗ klärte der Finanzminister, obiger Quelle zufolge, daß der Ueberschuß an Einnahmen im Rechnungsjahr 1913 nach den vorliegenden Berechnungen 12 Millionen Francs betragen

Afrika.

Bei einem Erkundungsmarsch der Spanier in das Gebiet Suk el Kmis hat vorgestern ein Zusammenstoß mit den Mauren stattgefunden, die nach einer Depesche des „W. T. B.“ eine schwere Niederlage erlitten. Die Spanier hatten vier Tote und zwei Verwundete.

88 8 8

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der Reichstagsersatzwahl (Stichwahl) im Wahl⸗ kreise Potsdam 9 am 11. d. M. wurden nach den vom „W. T. B.“ mitgeteilten amtlichen Ermittlungen von 40 768 Wahlberechtigten 33 467 gültige Stimmen abgegeben. Der Stadtverordnete Ewald-⸗Berlin (Soz.) erhielt 17 151, der Oberregierungsrat a. D. von Oertzen⸗Remlin (Rp.) 16 316 Stimmen. Ewald ist somit gewählt.

Nr. 35 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 11. Juli 1913 hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Bestellungen; Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juni 1913. Justizwesen: Aenderung in dem Verzeichnis der mit der Einziehung von Gerichtskosten be⸗ trauten Behörden (Kassen). Marine und Schiffahrt: Einsetzung einer Kommission zur Abnahme der Vorprüfung für Schiffsingenieure in Flensburg. Maß⸗ und Gewichtswesen: Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur amtlichen Beglaubigung. Desgl. von Formen desgl. Zoll⸗ und Steuerwesen: Beiordnung eines Stationskontrolleurs für den Reichsbevollmächtigten für die Erbschaftssteuer zu Berlin; Veränderung bei den Stationskontrolleuren. Herabsetzung der Kontingente der Zündwarenfabriken für das Betriebsjahr 1913/14. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Statistik und Volkswirtschaft.

Beruf und Religionsbekenntnis im Deutschen Reiche.

Nach den Ergebnissen der Berufszählung von 1907 waren bei einer Gesamtbevölkerung von 61,7 Millionen im Jahre 1907 etwas über 3 evangelisch 38, Millionen oder 62,2 v. H., etwas über * katholisch 22,5 Millionen oder 36,5 v. H.; 566 999 oder 0„ v. H. waren israelitisch. Von den insgesamt 28,1 Millionen Erwerbstätigen und Dienenden im Reiche stellten die Evangelischen 17.,1 Millionen, die Katholiken 10, Millionen, die Juden 273 342. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Erwerbtätigen und Dienenden betragen die Evan⸗ gelischen 61,0 v. H., die Katholischen aber nicht, wie es ihrer Gesamt⸗ volksstärke entspricht, 36,3, sondern mehr, 37,8 v. H. Damit scheint es also, daß die Erwerbsbeteiligung der katholischen Bevölkerung größer ist als der Anteil der Katholiken an der Gesamtzahl der Bevölkerung. Aus dem vorliegenden Material ergibt sich, daß die größere Betei⸗ ligung des katholischen Volksteils an der Erwerbsbetätigung aus der ver⸗ hältnismäßig größeren Zahl landwirtschaftlicher Berufskräfte unter den Katholiken herrührt, insbesondere aus der Mithilfe, die von Angehörigen bei der Bewirtschaftung ländlichen Besitzes geleistet wird. In der Industrie insgesamt, im Handels⸗ und Verkehrsgewerbe sowie in den freien Berufen zählt die katholische Bevölkerung eine geringere Anzahl von Berufstätigen als der Gesamtvolksstärke entsprechen würde. Nur in den Berufsgruppen Bergbau, Landwirtschaft, Industrie der Steine und Erden, Forstwirtschaft und Baugewerbe sind die katholischen Berufstätigen in größerem Maße als im Durchschnitt der Gesamt bevölkerung vertreten. Es handelt sich hierbei um Erwerb 8 zweige, in denen die meisten ländlichen Erwerbskräfte sich vor⸗ finden. In diesen Arbeitszweigen, mit Ausnahme etwa der Forst wirtschaft, werden auch die meisten ausländischen Wanderarbeiter be⸗ schäftigt. Ifraeliten sind am stärksten im Handelsgewerbe (79 v. H der Erwerbstätigen), im Bekleidungsgewerbe (1,7 v. H.), im Nahrungs mittelgewerbe (1,2) und in den freien Berufen (1,1 v. H.) vertreten Eine eingehendere Uebersicht über die Verteilung der Angehörigen der verschiedenen Bekenntnisgruppen auf die einzelnen Zweige und sozialen Stellungen der freien Berufe läßt erkennen, daß die Evange⸗ lischen wie die Juden besonders in denjenigen Berufszweigen, die akademische Bildung voraussetzen, stärker als die Katholiken ver⸗