Freundschaft und eine Reihe alter Verträge, die England als bindend anerkenne, mit ihm verbunden. Die portugiesische Regierung müsse jedoch in Betracht ziehen, daß, wenn sie nicht vorsichtig sei, Verhältnisse sich ergeben könnten, unter welchen England sich auf der einen Seite seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenübergestellt sehen könnte und auf der anderen Seite einem beinahe unwiderstehlichen Ausbruch der öffentlichen Meinung im eigenen Lande. Er hoffe, die Regierung werde in dieser und vielleicht auch in anderen Fragen nichts tun, was sie in ein solches unglückliches Dilemma bringen könnte.
Frankreich.
Die Deputiertenkammer erörterte gestern den Artikel 3 der Finanzgesetze, wonach vom 1. Januar 1915 ab die Grundbesitzsteuer in eine Verhältnissteuer verwandelt, und die persönliche Mobiliarsteuer durch eine allgemeine ge⸗ staffelte Einkommensteuer ersetzt wird.
Der Finanzminister Dumont erklärte laut Bericht des „W. T. B.“, daß man im Laufe des Jahres 1915 die Einkommen⸗ steuer auf 250 000 Steuerzahler ausdehnen könne, wenn man dabei die verwaltungstechnischen Möglichkeiten berücksichtige. Er fügte hinzu, daß er nihht mehr versprechen könne, als er zu halten ver⸗ möchte. Es sei aber unmöglich, die Steuer dann auf drei Millionen Steuerzahler auszudehnen. Der Radikale Malvy widersprach unter dem starken Beifall der äußersten Linken und eines Teiles der Linken, indem er darauf bestand, daß die Reform vom 1. Januar 1915 ab vollständig durchgeführt werde. Der Minister des Innern Klotz, der kürzlich als Finanzminister den Senat für eine Uebergangsmaßnahme stimmen 8 stellte sich auf Dumonts Seite und fügse hinzu, daß man kein festeres Versprechen abgeben könne. Der Vizepräsident der Abordnung der Linken Renoult machte eben⸗ falls unter dem Beifall der äußersten Linken und eines Teiles der Linken der Regierung den Vorwurf, daß sie die Entlastung des Grundbesitzes durch die verspätete Anwendung der Einkommensteuer in Frage stelle.
Die Kammer nahm mit 547 gegen 3 Stimmen die Um⸗ wandlung der Grundbesitzsteuer an und schließlich auch mit 424 gegen 136 Stimmen die Anwendung der Einkommensteuer vom 1. Januar 1915 ab. Der gesamte Artikel wurde mit 436 gegen 33 Stimmen angenommen.
Die Abgeordneten Jacquier (Radikal) und Javal (sozialistischer Radikaler) verteidigten sodann einen Zusatzantrag, der dahin zielt, in das Budget für 1914 die Deckung der neuen Militärvorlagen in Gestalt einer gestaffelten Einkommen⸗ und Vermögenszuwachssteuer einzufügen, und gleichzeitig Maßnahmen vorsieht, um Steuerhinterziehungen zu unterdrücken.
— Die Armeekommission des Senats hat gestern mit allen gegen eine Stimme die Einstellung der Zwanzigjährigen angenommen. Die Kommission schlägt vor, die von der Kammer angenommene Vorlage anzunehmen unter dem Vorbehalt, daß ein späteres Gesetz in gewissen, weniger wichtigen Fragen in dem Gesetz über die dreijährige Dienstzeit den vom Senat gewünschten Abänderungen Rech⸗ nung trägt.
— Der Präsident Poincaré ist gestern in Havre zur Einweihung der jetzt beendeten Hafenbauten eingetroffen. Bei der “ hielt der Prüfthagt eine Rede, in der er obiger Quelle zufolge die Ueberzeugung aussprach, daß die
jetzigen Verhesserungen und diesenigen, die noch folgen würden, r das Aufblühen der Hanzelsflotte und den
ösischen Auf uhanden. günstigen werden. Gocnehe Verzzerungersmatel mehr Reisende
mehr und f.hr Aufschwung.—* Er zweifle nit 1rg 11“ 69 ea.
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en E koßwesir F erklärte
der bulgarische Minister des Aeußern Ghenadiew, daß die Türkei durch ihr Vorgehen die territoriale Integrität Bulgariens verletzt habe. Bulgarien verlange, daß die türkischen Truppen an die durch den Londoner öö“ bestimmte Grenze zurückkehrten. Wie das „Wiener K. K. Telegraphen⸗Kor⸗ respondenzbureau“ meldet, wird die Pforte darauf antworten, daß sie den Londoner Vertrag als hinfällig betrachte.
— Amtlichen türkischen Mitteilungen zufolge ist es bei der Besetzung von Kirkilisse zu einem Gefecht mit der bulgarischen Infanterie gekommen. Die Bulgaren sprengten unmittelbar vor ihrem Abzuge die Kasernen, das Munitions⸗ depot und die öffentlichen Gebäude in die Luft. Der Kom⸗ mandant der Kavallerie des rechten Flügels meldet, daß an verschiedenen Punkten der Stadt noch immer Erxplosionen erfolgen.
Die „Agence Bulgare“ meldet, daß von den Serben und Griechen zahllose Schreckenstaten begangen würden. Be⸗ sonders grausam soll von den griechischen Truppen, die von Antarten und mohammedanischen Baschibozuks begleitet waren, in den Dörfern Djakowo und Novoleso gegen die Bevölkerung verfahren worden sein.
Nach Meldungen des serbischen Pressebureaus haben bei Pirot zwei bulgarische Bataillone mit einem Maschinengewehr die serbischen Vorposten in Garvan angegriffen, wurden aber mit beträchtlichen Verlusten auf bulgarisches Gebiet zurück⸗ gewiesen. Bei Detschani und Kladenatz wurde der Feind, der unerwartet die serbischen Vorposten auf der Grenzlinie an⸗ gegriffen hatte und auf kurze Zeit einige Kilometer weit in serbisches Gebiet eingedrungen war, ebenfalls wieder über die Grenze zurückgeworfen. Am vorgestrigen Tage und in der Nacht versuchte der Feind einen Angriff von Trn her in der Richtung auf Wlassina, wurde jedoch mit beträchtlichen Verlusten geschlagen. In der Gegend von Egri Palanka spielten sich auf dem äußersten linken Flügel Kämpfe an der Grenzlinie ab, die ohne große Bedeutung sind. In der vorletzten Nacht versuchten die Bulgaren in der Richtung von Zarewo Selo einen Angriff auf die serbischen Truppen. Die serbischen Truppen waren jedoch auf ihrer Hut und warfen die Bulgaren in ihre alten Stellungen zurück. Gestern früh wiederholte der Feind seinen Angriff; der Kampf dauerte mit Unterbrechungen den ganzen Tag über an.
Die griechischen Truppen haben, wie „W. T. B,“ meldet, den linken Flügel der Bulgaren auf Razlok und Me⸗ homia zurückgeworfen.
würden, 6 taungzö ischen Ideen 1¼
Rumänien.
die der König von Bulgarien am
Die Depesche, hat na
21. d. M. an den König Karl gerichtet hat, „W. T. B.“ folgenden Wortlaut:
1 Der lebhafte und tiefgefühlte Wunsch, der mich beseelt, der gegenwärtigen peinlichen Lage endgültig ein Ende zu setzen, drängt mich dazu, mich noch einmal in meinem Namen und im Namen
Wursch Europas, eitze
meiner Regierung an Eure Majestät zu wenden, um Sie um
den Abschluß des Friedens zu bitten. Indem wir 8 handeln, haben wir keineswegs die Absicht, die eventuelle günstige Aufnahme, die Eure Majestät dieser Bitte würden, dazu zu benutzen, um den Kriegszustand mit Serbien und Griechen⸗ land erhen Meine Regierung ist im Gepenten fest entschlossen, mit diesen beiden Ländern rasch Frieden zu schließen. Sie hat dies eben bewiesen durch die Entsendung ihrer beiden Delegierten nach Nisch, die mit den weitgehendsten diesbezüglichen Vollmachten ver⸗ sind. Sie ist bereit, wenn Serbien und Griechenland ihrer⸗ eits mit derselben Maßnahme erwidern, sofort die Feind⸗ seligkeiten einzustellen und mit der Demobilisierung der Armee vorzugehen. Sie hat alle Bürgschaften gegeben und ist noch bereit, alle Bürgschaften zu geben, die für die Aufrichtig⸗ keit ihrer Absichten und dieser Erklärung, die ich heute in ihrem Namen abgebe, gefordert werden können. In diesem Gefühle bitte ich Eure Majestät, sie ihrerseits als befriedigend anzusehen und den Vormarsch der Truppen einzustellen. Ich und meine Regierung werden in diesem Akte Eurer Majestät eine glückliche Vor⸗ bedeutung für die baldige und herzliche Wiederaufnahme der Be⸗ ziehungen zwischen unseren Völkern erblicken, die durch so viele Erinnerungen und gemeinsame Interessen geheiligt sind. und die
wir mit tiefem Bedauern einen Augenblick getrübt gesehen haben. Ferdinand.
Der König Karl erwiderte mit folgender Depesche:
Ich beeile mich, das Telegramm Eurer Majestät zu erwidern, indem ich Ihnen die Versicherung gebe, daͤß ich von demselben Wunsche wie Sie beseelt bin, sobald als möglich einer Lage ein Ende zu setzen, die ich um so mehr beklage, als sie einen Augenblick die guten Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern zu trüben vermocht hat, die so viele Erinnerungen geheiligt haben. Meine Regierung hat der Regierung Eurer Majestät die Bedingungen be⸗ kannt gegeben, die die Wiederherstellung vertrauensvoller Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten gestatten, deren Aufrecht⸗ erhaltung ich den gröͤßten Wert beimesse. Eure Majestät können überzeugt sein, daß die freundlichen Gefühle, die ich Ihnen seit langer Zeit entgegengebracht habe, durch diese letzten Ereignisse, die uns durch die Umstände aufgedrängt worden sind, nicht beeinträchtigt werden konnten. Ich bin glücklich, von Eurer Majestät zu er⸗ fahren, daß Ihre Regierung fest entschlossen ist, den Kriegszustand mit Serbien und Griechenland zu beendigen, und daß Sie bereits Ihre Delegierten zu diesem Behufe bestimmt haben.
Einer amtlichen Meldung zufolge stimmen Grieche nland und Serbien dem Vorschlage Rumäniens zu, daß die Prä⸗ liminarien und der Friede in Bukarest unterzeichnet werden. Griechenland stellt das Verlangen, daß der Waffen⸗ in Bukarest unterzeichnet werde. Die bulgarische Regierung hat auf die letzte rumä⸗ nische Note mit der Erklärung geantwortet, daß sie die ormulierten Hauptpunkte annehme und hoffe, daß die neben⸗ fechninlöera Punkte keine Schwierigkeiten bieten werden. Der König von Bulgarien hat an den König Karl ein drittes Telegramm gerichtet, worin er die Bitte um Frieden unter⸗ stützt. Der König Karl hat den Ministerpräsidenten Majorescu beauftragt, dem König Ferdinand in demselben Sinne wie im zweiten Telegramm zu antworten. Die Verhandlungen über die Friedenspräliminarien und den Waffenstillstand werden gleichzeitig begonnen werden müssen, da die Verhandlungen einen Waffenstillstand erheischen können. 1
Der König Karl hat gestern an die Könige von Griechenland, Serbien und Montenegro Telegramme gesandt, in denen nach einer Meldung des „W. T. B.. mit Rüchicht auf die drängende Lage in Sofia sowie auf den te weitere Schädigung Bulgariens nicht zu Duroh, A. hie des Norschlags der xumätrischen Regierung enge 1 68 die Einstellung des Vormarsches der Arnzeen sowie der Feindseligkeiten vor Beginn der Verhand⸗ lungen in Bukarest über einen Waffenstillstand und die Frie dens⸗ präliminarien möglichst bald erfolge.
Um eine Einstellung der Feindseligkeiten zu erleichtern, hat die rumänische Regierung dem General Coanda den Auftrag erteilt, sich sofort nach Nisch zu begeben, um dort mit den Abgeordneten der, üuündeten zusammenzutreffen, die zur Konferenz na Brüelres kom men werden.
stillstand gleichfalls
1 Bulgarien
Infolge der Nachricht über das Türken in bulgarisches Gebiet wurden, wie das „Wiener K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbureau“ meldet, alle Gesandten der Großmächte ins Palais geladen, wo der König und der Minister des Aeußern Ghe⸗ nadiew ihrer Entrüstung über diese Verletzung des Völkerrechts Ausdruck verliehen und um ein sofortiges Einschreiten der Großmächte baten.
Vordringen der
Amerika.
Die amerikanische Regierung zieht, dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, die Aufhebung der Neutralitäts⸗ proklamation, durch die der Waffenexport nach Mexiko verboten wurde, in Erwägung, Der Präsident und die füh⸗ renden Persönlichkeiten des Kongresses werden in dieser An⸗ gelegenheit eine Besprechung haben. Viele von den letzteren haben dem Vorschlag bereits zugestimmt. Es wird eingewandt, daß bei der Freigabe der Waseneinfuhr die Verhältnisse in Mexiko sich von selbst regeln würden. Die Konstitutionellen in Meriko erklären, daß nur der Mangel an Waffen sie an einem schnellen Siege hindere.
— Im amerikanischen Senat begann gestern die Abstimmung über die einzelnen Abschnitte der Tarif⸗ vorlage. Acht Progressisten stimmten bei dem ersten Ab⸗ schnitt mit den Demokraten.
Der Prinz Salar ed Dauleh, der für kurze Zeit zu einer Besprechung mit seinen Reitern freigelassen worden war, ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ unter Mißbrauch des Vertrauens in der Richtung auf Kermanschah geflohen. Die persischen Kosaken verfolgen ihn.
— Eine Abteilung mongolischer Truppen ist obiger Quelle zufolge von Chinesen in der Nähe von Batschalgrais geschlagen worden, das von den Chinesen eingenommen und niedergebrannt wurde. Damit ist den Chinesen der Weg nach Khalka geöffnet. In dem Gefecht kämpften etwa 500 Mon⸗ golen mit zwei Geschützen gegen 5000 Chinesen mit neun Ge⸗ schützen und vier Maschinengewehren. Die Mongolen befinden sich auf dem Rückzuge.
Wie „W. T. B.“ ferner aus Peking meldet, sind die Rebellen genötigt worden, sich von Sutschaufu im Norden von Kiangsu zurückzuziehen. Sie sind auf Liuhweikwan in Anhui zurückgegangen, um Verstärkungen abzuwarten. Munschikai erklärte, er werde alle Fahrzeuge mit Rehellen an
Arsenal von Tiangyan.
1
Der Angriff wurde am Abend’ erneuert, aber mit Verlusten zurückgewiesen. Die an⸗
reifenden Truppen beziffern sich auf etwa 3000 Mann, während bie Garnison 1000 Mann beträgt. v“
Ueber bayerische Volks⸗ und Mittelschulen.
Wie in den Jahren 1901 und 1906 haben auch 1911 in allen Staaten des Deutschen Reichs gleichartige schulstatistische Erhebungen stattgesunden, die sich diesmal außer auf Volksschulen auch auf einige höhere Lehranstalten erstreckten. Das für Bayern festgestellte Er⸗ gebnis ist in der „Zeitschrift des Königlich bayerischen Statistischen Landesamts“ (Heft 4 des Jahrgangs 1912) veröffentlicht worden. „Danach bestanden 1911 in Bayern 7566 öffentliche allgemeine Volksschulen neben 42 öffentlichen Seminarübungsschulen, Waisen⸗ hausschulen sowie Schulen für Gebrechliche und Verwahrloste. Privatschulen mit Volksschulziel wurden 34 gezählt, zu denen noch 21 Privatschulen für Nichtvollsinnige, Blinde, Taubstumme und Ver⸗ wahrloste, 1 private Seminarübungsschule und 10 private Waisen⸗ hausschulen und Erziehungsheime treten. An den öffentlichen allge⸗ meinen Volksschulen wirkten 13 521 vollbeschäftigte männliche und 4831 vollbeschäftigte weibliche Lehrkräfte; unterrichtet wurden in ihnen 521 662 Knaben und 520 014 Mädchen.
Bei den öffentlichen allgemeinen Volksschulen Bayerns kamen auf 1 vollbeschäftigte Lehrkraft an Schülern:
Regierungs⸗ Regierungs⸗ . . bezirk 1901 1906 1911 bezirk 1901 1906 1911
Oberbayern 60 58 55 Mittelfranken 54 54 54
Niederbayern . 68. 67 63 Unterfranken . 53. 54 54
W;1I1 56 56 Schwaben 58 56 54
Oberpfalz 65 64 61 Königreich
Oberfranken 60 62 58 Bayern. 59 58 56.
Der Prozentsatz der Steigerung beträgt bei einem Vergleich der Jahre 1906 und 1911: hinsichtlich der
Regierungs⸗ Hirsödch der r r.
bezirk Schüler Lehrkräfte t Schüler Lehrkräfte Oberbayern 9,4 15,8 Mittelfranken 12,7 139 Niederbayern. 3,6 9,6 Unterfranken . 11,3 10,0 Schwaben 7,0 11,8
Pfe. . ... 13 13,2 Oberpfalz. 5,1 9,5 Königreich Bahde 9. 12,8.
Oberfranken. 8),2
Die Aufwendungen für die öffentlichen allgemeinen Volksschulen beliefen sich für 1910 auf insgesamt 62 Millionen Mark, wovon 37 Millionen aus Gemeindemitteln, 17 Millionen aus Staatsmitteln, 5 Millionen aus Kreismitteln und 3 Millionen Mark aus verschiedenen sonstigen Quellen flossen.
An Aufwendungen entfielen auf 1 Schüler der öffentlichen Volks⸗ schulen in Bayern Mark:
Regierungs⸗ 1901 1906
bezirk 8 Oberbayern 55,6 88g
Niederbayern 29,7 55,7
Regierungs⸗ bezirk
9211%ũGMRegterungs⸗
1911 bezirk 1901
70, Mittelfranken 66,5 41,) Unterfranken 38,7 535 57,
ö— 638 Schwaben 40,3 54,7 56,5
Oberpfalz 28.3 34,3 41,7 Königreich
Oberfranken 38,3 43,6 53,8 Bayern 55,0 59,8.
Von sogenannten Tagesfortbildungsschulen waren 1911 im ganzen 16 vorhanden, in denen 582 Schüler von 24 vollbeschäftigten Lehr⸗ kräften unterrichtet wurden; die Aufwendungen für diese Anstalten betrugen 1910 rund 100 000 ℳ.
Mädchenschulen, an denen ein gegenüber dem Lehrziel der Volks⸗ schulen gehobener allgemeiner Unterricht erteilt wird, ohne daß aber das Lehrziel der höheren Mädchenschulen erreicht wird, wurden 51 ge⸗ zählt, davon 11 öffentliche und 40 private; insgesamt wurden in ihnen 4066 Mädchen von 421 vollbeschäftigten Lehrkräften unterrichtet.
Die humanistischen Lehranstalten erforderten 1910 einen Aufwand von rund 7 Millionen Mark, wovon rund 4 ¾ Millionen aus Staats⸗ mitteln und rund ¾ Million aus Kreismitteln aufgebracht wurden. Die realistischen Lehranstalten beanspruchten rund 5 Millionen Mark, wovon etwa ½ Million aus Staatsmitteln und rund 3 ¾ Millionen aus Kreismitteln flossen.
Höhere Mädchenschulen wurden 1911 im ganzen 77, mit 14 629 Besucherinnen gezählt, davon 19 öffentliche und 58 private. Von Mädchengymnasien war im Schuljahr 1910/11 eins in Betrieb.
1911 74,0
1906 83,8
.45,5
Zur Arbeiterbewegung. “
Zu dem Werftarbeiterstreik in Stettin wird dem „W. T. B.“ berichtet, daß die dortige Organisationsleitung der freien Gewerkschaften auf dem Standpunkt steht, der Stettiner Ausstand der Werftarbeiter sei von dem Ausstand in Hamburg unabhängig und müsse wegen seines korrekten Zustandekommens vom Zentralvorstand einer gerechten Beurteilung unterzogen werden. Gestern hielten die Vertrauensmänner der freien Gewerkschaften eine Besprechung ab, in der gegen das Verhalten des Zentralvorstands wegen Versagung einer Streikunterstützung für die Stettiner Werftarbeiter Stellung genommen wurde. Man eeinigte sich auf eine Protest⸗ resolution, die einer für heute abend nach Grabow einberufenen Werftarbeiterversammlung zur Stellungnahme bezw. zur Annahme vorgelegt werden soll. Eine ähnliche Stellung nehmen die Vertreter der im Gewerkverein der Maschinenbau⸗ und Metallarbeiter organi⸗ sierten Arbeiter ein. Auch sie haben eine entsprechende Resolution aufgesetzt. Die Zahl der Streikenden ist jetzt auf 6400 festgestellt, wovon rund 1200 dem Gewerkverein angehören.
Von den rund 10 000 Arbeitern der Kieler Privatwerften sind, nach einer Mitleilung der „Köln. Ztg.“, 2600 nicht am Aus⸗ stand beteiligt, also reichlich ein Vieriel der Arbeiterschaft. Es arbeiten auf der Germaniawerft rund 1500, auf den Howaldtwerken 1000 und auf der Werft von Stocks u. Kolbe 100. Der Betrieb läßt sich in beschränktem Maße durchführen. Verhandlungen zwischen den Unter⸗ nehmern und den Arbeitern sind noch nicht eingeleitet. Aus Flens⸗ burg, wo gegen 2000 Mann ausständig sind, wird gemeldet, daß unter den Beteiligten große Mißstimmung, ja Erbitterung gegen die Leitung der Gewerkschaften herrsche. Man werfe namentlich den Vertrauensmännern vor, daß sie die Arbeiter nicht ausreichend über die Verhandlungen unterrichtet hätten.
In einer stürmisch bewegten Versammlung der streikenden Kupferschmiede der Hamburger Werften wurde, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, neuerdings de gocsen so lange im Ausstande zu beharren, bis die Unternehmer Lohnerhöhungen zugestanden haben. Die Verbandsleitung hatte ihnen die Wiederaufnahme der Arbeit empfohlen. Eine dahin gehende Resolution wurde aber gegen ganz wenige Stimmen abgelehnt. 3
In Darmstadt ist nach einer ö1 der „Köln. Ztg.“ über eine Abteilung der chemischen Fabrik von E. Merck, in der sich die Arbeiterschaft in einer Lohnbewegung befindet, die Sperre ver⸗ hängt worden.
Aus Paris berichtet „W. T. B.“, daß nach einer Meldung aus
12 Bergleute verunglückten, in den Ausstand getreten sind; sie ver⸗ langen Lohnerhöhungen.
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Bord versenken lassen, gleichviel welche Flagge sie führen. Vorgestern machten die Rebellen einen Angriff auf das
mischen Seite viel Interesse verdient,
Cransac gestern die Arbeiter des Bergwerks von Auby, wo kürzlich
A. F. Die Gesellschaft für Anthropologie eröffnete ihre letzte Sitzung vor den Sommerferien durch die Aufforderung des Vorsitzenden, Geheimrats Professors Dr. Hans Virchow an die Mit⸗ glieder, an den bevorstehenden Kongressen und Versammlungen sich rege zu beteiligen. Für die 44. Versammlung der Deutschen Anthro⸗ pologischen Gesellschaft in Nürnberg vom 3. bis. 9. August liegt die reiche Tagesordnung vor. Der 9. Congrès préhistorique de France in Lons⸗le⸗Saunier (Jura) vom 27. Jult bis 2. August legt be⸗ sondern Wert auf die Beteiligung der deutschen Forscher, und die 85. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte in Wien vom 21.— 26. September verheißt in mehrfachen Richtungen interessante Verhandlungen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung erhielt Dr. Eduard Hahn das Wort zu einigen interessanten Mitteilungen. Aus Ischl hat er einen dort als Spielzeug verkauften Kinderschuh aus gegerbter Tannenrinde mitgebracht als Beweis dafür, daß diese in den Alpea⸗ ländern uralte Technik noch unvergessen ist. Der scheibenförmige Querschnitt eines starken Baumes mit ausgestemmtem Loch im Mittel⸗ punkt erinnerte den Redner daran, wie der Mensch zur Erfindung des Rades gelangt ist, und einige Lichtbilder belehrten darüber, daß diese bbee des Rades gegenwärtig noch mehrfach, sogar in Portugal, in Anwendung ist. Das hohe Alter des Pfluges und seine wahrscheinliche Herkunft aus Mesopotamien beweist ein jüngerer baby⸗ lonischer Fund: ein im Lichtbilde vorgeführter, von Keilschrift be⸗ ö“ . 1“ * 1 des 5v Jahrtausends vor unserer Zeitrechnung, der Feldarbeiter als Begleiter eines a deutlich erkennbaren Gerätes zeigt. 8
Die sehr reiche Tagesordnung brachte zunächst die Vorführung des Kraftmenschen Jean⸗le⸗Breton. Daß gewisse körperliche Höchst⸗ leistungen des Menschen für den Anthropologen und Anatomen von hohem Interesse sind, bezeichnete einleitend der Vorsitzende als selbst⸗ verständlich und naheliegend. In diesem Sinne wurden im Lauf der letzten Jahre der Kautschukmensch, der Schlangenmensch, der Degen⸗ schlucker der Gesellschaft vorgeführt. Auch der nun vorzustellende junge Mann als ein Unikum von Kraftleistung, wofür die Betrachtung seiner Muskulatur nur annäherad eine Erklärung gebe. Auf die an den Athleten gerichtete Frage, wie er zu den körperlichen Fähigkeiten gelangt sei, habe er eine besondere Ausbildung und Trainierung verneint und sich geäußert, er wisse es selbst nicht, wie er dazu gekommen; es müsse ihm wohl „angeboren“ sein. In der Tat liegt hier, wie später, nachdem der Athlet seinen Oberkörper entkleidet und seine Muskulatur in wiederholter kräftiger Betätigung von der Brust⸗ und Rückenseite her gezeigt hatte, der allgemeine Eindruck einer ungewöhnlichen natuͤrlichen Veranlagung vor, die allerdings wohl erst im Wege der Uebung zu bedeutenderer Leistungsfähigkeit entwickelt worden ist. Der Athlet, eine mittelgroße, breitschultrige Gestalt, gab, bevor er auf Wunsch die Oberkleider ablegte, folgende Proben seiner Kraft: Er durchschlug mit einem neunzölligen eisernen Nagel, den er in der rechten Hand, diese mit einem Taschen⸗ tuch umwunden, führte, ein 10 cm starkes hölzernes Brett, er zerbrach mit den Händen einen ebensolangen eisernen Nagel von 1 Quadratzentimeter mittleren Querschnitts und zerriß zwei übereinandergelegte Spiele Karten. Im halbentkleideten Zustande wurde der Athlet dann noch zu zwei mittels Dynamometer zu kontrollierenden Krastleistungen aufgefordert: der mit einer Hand vorzunehmenden Zusammenbiegung einer starken stählernen Feder und einer mit beiden Händen zu bewirkenden Zugprobe, genauer Hebeprobe, in Richtung von unten nach oben. Beide Fälle ergaben bewundernswerte Leistungen, blieben vergleichsweise aber gegen die Erwartung zurück — ein Beweis mehr, daß zur natürlichen Befähigung die Uebung zu treten hat, um höchste Leistungen zu erreichen. In allen Fällen war die gewaltige Kraftanstrengung äußerlich erkennbar.
e weiteren zeigte der Vorsitzende das nach Form zusammen⸗ gesetzte Skelett eines künstlich deformierten Chinesinnenfußes und be⸗ schloß hiermit dies in früheren Vorträgen von ihm behandelte Thema. Die angewandte Methode, um jeden einzelnen Knochen zu frieren, die auch auf anderen Gebieten mit Nutzen anzuwenden ist, fand die Bewunderung der Kenner. Mit Recht ist der merkwürdigen Sitte der absichtlichen Fußverkrüppelung, die auch nach der anato⸗ Aufmerksamkeit gewidmet worden, ehe sie, wie es jetzt den Anschein hat, gänzlich ver⸗ schwindet — ein den hiermit geplagten Chinesinnen sehr zu wünschendes ziel! Einem chinesischen Schädel aus der Han⸗Zeit galt die folgende Mitteilung des Vorsitzenden. Dieser Schädel ist durch manche Eigen⸗ tümlichkeiten ausgezeichnet, u. a. durch ein lang ausgezogenes Hinter⸗ haupt und damit im Bunde durch die Verlegung des höchsten Punktes des Schädels weit nach hinten. Eigentümlich ist auch der runde, sehr niedrige Unterkiefer. Es besteht nicht der geringste Zweifel, daß der Schädel aus einem Grabe der angegebenen Zeit herrührt. Ein ganz anderes Bild gewährte die Gipsabnahme eines Buschmannkopfes, der wohlerhalten aus Sädwestafrika eingetroffen und bestimmt ist, endlich die hiesige Schädelsammlung mit dem bisher fehlenden Buschmann⸗ scaädel zu versehen. Auch dieser inzwischen präparierte Schädel war zur Hand; aber von größerem Interesse erschien die betr. Gipsmaske, weil sie eine der seltsamsten Eigenschaften der Buschmannrasse deutlich jeigt, nämlich das nahezu vollständige Fehlen der Nase, mindestens hrer oberen Hälfte, die in einer breiten, unter den Augen guerüber laufenden Fleischwulst verborgen ist, sodaß von der Huschmannafe Reigentlich nur die Spitze sichtbar ist. Merkwürdig ist auch, daß die vordere E“ des Buschmannkopfes nicht wie an anderen Menschenhäuptern ausgebogen stt, sondern eine gerade Linie bildet. Die letzte Mitteilung des Vor⸗ sitzenden galt, auf Grund von Untersuchungen eingehendster Art, aus⸗ geführt von Dr. Henckel, dem Sohlenpolster des Menschen. Wie geringe Ahnung haben wir doch davon, daß die Natur den mensch⸗ lichen Fuß mit einem; ettpolster unter der Sohle ausgestattet hat, ohne dessen Vorhandensein uns längeres Gehen, zumal auf harten Wegen, wahrscheinlich kaum möglich sein würde! Wie wunderbar dies Polster im Verhältnis zu den Muskeln des Fußes angebracht und ausgestattet ist, das wurde an zahlreichen ausgezeichneten Lichtbildern ereläutert. Es liegt hier ein hisher wenig von den Anatomen be⸗ ichteter Gegenstand vor. Die entsprechenden Untersuchungen u. a. auf Hund und Katze auszudehnen, empfiehlt sich sehr. Vom Elefanten allein ist die Fettpolsterung der Sohle genauer bekannt; denn sie ist so auffällig und, der enormen Schwere des Tieres an⸗ gemessen, so stark, daß sie vier Gummipolstern, die sich das Tier an jedes Bein geschnallt, vergleichbar ist. Entsprechend ist der Gang des Elefanten auch elastisch und der Schein trügt, wenn er uns nicht so eischeint. Die in der Naturbeobachtung uns überlegenen Völker haben davon die richtigere Vorstellung, und die Inder sagen wahrscheinlich mit Recht von einem jungen, beweglichen Mädchen: „Es geht wie ein Elefant!“
Den letzten Punkt der Tagesordnung bildete ein Vortrag des efolgreichen Brasilienreisenden Dr. Georg M. Hassel über die Indianerstämme des oberen Amazonas. Der von vielen Lichtbildern segleitete Vortrag (von denen leider nur wenige als gelungen anzu⸗ grechen, die meisten als Photographien nicht erfreulich waren) schilderte
e untereinander recht verschiedenen indianischen Bewohner am rechten 8 linken Ufer des oberen Amazonas, nahe der peruanischen Grenze, * im Gebirge hausend, teils im dichten Urwald, teils in sumpfiger Grasebene. Schon diese verschiedenen Wohnplätze, mehr aber noch die ungeheueren Entfernungen begründen die Verschiedenheit, die natür⸗ sch auch eine große Sprachverwirrung und nahezu vollständige Un⸗ Enntnie eines Stammes bezüglich des andern mit sich bringt. Die Sprachunterschiede setzen nicht einmal weite Entfernungen voraus. r Vortragende kannte einen Fall, wo ein Häuptling der Putumayos unter 5 Frauen, die er sein eigen nannte, eine von einem benachbarten Hlamm ebensowenig verstand, als sie ihn und die anderen Frauen. * Kinder dieser Frau aber sprachen nur die Sprache der Mutter end, verstanden den Vater nicht. Daß die Zivilisation dieser in Slämme von höchstens 20 —30 000 Köpfen gesonderten Menschen nich auf einem Tiefpunkt steht, ist erklärlich. Selbst in ihrer Be⸗ waffnung sind sie über Bogen, Pfeile, Wurfspieße noch nicht hinaus⸗
Freitag erfol t
ekommen. Die plumpe, grelle Bemalung der Weiber am ganzen eibe spottet jeder Beschreibung, wenigstens dee wo das Klima Kleider überflüssig macht. Wo Kleider zu tragen ein Bedürfnis ist, steht die Zivilisation auch einige Grade höher. Ackerbau besteht nur in größter Ursprünglichkeit. Ob sie Menschenfresser sind, ist schwer zu ergründen; Gefangene mögen sie zuweilen wohl verzehren, ehe sie genötigt sind, solche zu ernähren.
„Von dem Dampfer „Großer Kurfürst“ des Norddeutschen Llopd ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern durch Funkspruch folgende Nach⸗ richt in Bremen eingegangen:
Bordbesuch Möllerbai. Gestern Dr. Rabitzsch vom deutschen Observatorium Croßbai wertvolle Mitteilungen über Schröder⸗ Strantz. Hilfe erhalten. Ausführliches drahtlos ab Tromsoe. Reise glänzend verlaufen. An Bord alles wohl.
Leider ist obige Meldung nicht ganz klar. Jedenfalls läßt sie verschiedene Deutungen zu. Es wäre höchst erfreulich, wenn sich von neuem die Aussicht eröffnete, daß die Hilfsaktion für den lange ver⸗ mißten Leutnant Schröder⸗Strantz doch noch erfolgreich gewesen ist. Nähere Mitteilungen darüber sind nach der Ankunft des Dampfers „Großer Kurfürst“ in Tromsoe zu erwarten, die fahrplanmäßig am
* Literatur. 8
Die englische Verfassung. Von A. Lawrence Lowell, Professor der Staatswissenschaft an der Harvard⸗Universität. Auto⸗ risierte deutsche Ausgabe, herausgegeben und übersetzt von Regierungs⸗ rat Dr. Herr unter Mithilfe des Regierungsassessors Freiberrn von Richthofen. 2 Bände. XII, 550 und VI, 509 Seiten. Verlag von Veit u. Comp., Leipzig. Geh. 20, geb. 23 ℳ. — Das politische und wirtschaftliche England ist seit der Mitte des 18. Jahr⸗ hunderts die Bezugsquelle fertiger Doktrinen für kontinentale Theoretiker des Staatsrechts und der Wirtschaftspolitik. Mit vorge⸗ faßten Meinungen über die Bedürfnisse des heimischen Staatslebens machte man sich an das Studium des englischen Staatswesens, in dem man seiner praktischen Erfolge a priori das Vorbild einer idealen staatlichen Organisation erblickte. Die Folge war unaus⸗ bleiblich, daß die Betrachter des öffentlichen Lebens Großbritanniens auf dem europäischen Festlande ihre subjektiven, auf dem Wege philo⸗ sophischer und staatsrechtlicher Spekulationen gewonnenen, den be⸗ sonderen Verhältnissen des eigenen Vaterlandes unwillkürlich ange⸗ paßten Ansichten über die beste Staatsform und die zweckmäßigste Ausbalancierung der gegebenen Kräfte des staatlichen Lebens dem englischen Vorbilde suggerierten und demgemäß jenen gotischen Bau, den der englische Staat darstellt, utopistisch schilderten. Diesem Fehler verfiel Montesquieu, als er aus der englischen Staatspraxis heraus die Lehre von der Dreiteilung der staatlichen Gewalt aufstellen zu müssen glaubte. In Deutschland var es später vor allem Gneist, der jener uto⸗ pistischen Darstellungsweise des englischen öffentlichen Rechts anheim⸗ fiel, dessen allgemeine Konstruktionen über die englische Verfassung und Verwaltung aber gleichwohl lange Zeit die Anschauungen der deutschen juristischen und politischen Welt beherrschten. Heute läßt sich von der Auffassung, die Gneist in seinen Werken über die eng⸗ lische Staatsverwaltung und ihr Funktionieren im einzelnen nieder⸗ gelegt hat, nicht viel mehr aufrecht erhalten. Einen großen Fort⸗ schritt in der Erkenntnis des englischen Staats⸗ und Verwaltungs⸗ rechts bedeutete das in den Jahren 1905 und 1906 als Bestandteil von Marquardsens Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart unter dem Titel „Englisches Staatsrecht“ erschienene Werk von Professor 8219 Julius Hatschek, eine seinerzeit auch im „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger“ gewürdigte systematische Darstellung, die in Anwendung und Vervollkommnung der rechtsvergleichenden Methode ein von subjektiv⸗ politischen Wertungen he. Bild des englischen Staatslebens zu entwerfen sucht, im ersten Band das Verfassungsrecht und im zweiten das Funktionieren der englischen Verwaltungsmaschinerie und der Kabinetts⸗ und Parteiregierung behandelt. Da das englische öffent⸗ liche Recht in seiner vielhundertjährigen Entwicklung nüs den Aus⸗ länder so unübersichtlich geworden ist, daß es eines überaus mühe⸗ vollen, langjährigen und intensiven Spezialstudiums bedarf, um seiner Herr zu werden, ist es mit besonderer Freude zu begrüßen, daß auch von einem sachkundigen englischen Juristen, Lawrence Lowell, zurzeit als Rechtslehrer an der angesehensten Universität Nord⸗ amerikas in Cambridge tätig, in seinem hier angeseigten, von Regierungsrat Dr. Herr und Regierungsassessor Freiherrn von Richthofen in die deutsche Sperache übersetzten Werke unz ein Bild der englischen in ihrer gegenwärtigen Gestalt geboten wird. Der Verfasser, der bei der Bearbeitung des umfangreichen, nur zum Teil in Urkunden sich findenden Materials des englischen Staats⸗ rechts von bekannten englischen Politikern aus den verschiedenen Parteilagern, den ständigen Beamten der allgemeinen Staats⸗ und Lokalverwaltung, den Angestellten der politischen Vereine, hervor⸗ ragenden englischen Juristen und anderen unterstützt worden ist, führt zunächst in einer Einleitung den Leser in die britische Verfassung ein und behandelt dann den gesamten Stoff in sieben Teilen. Der erste, über die Zentralregierung unterrichtende Teil zerfällt in die Kapitel: die Krone, Krone und Kabinett, Kabinett und Minister, die einzelnen Reichsämter, das Schatzamt, verschiedene andere Aemter, das ständige Beamtentum, Minister und ständiges Beamtentum, das Unterhaus, Wahlbezirke und Wähler, Wahlverfahren, Wahlrecht, Geschäftsgang des Unterhauses, die Kontrolle des Kabinetts über das Unterhaus, die Kontrolle des Unterhauses über das Kabinett, Form und Inhalt der Gesetze, das Haus der Lords, Kabinett und Haus der Lords, das Gesetz von 1911 über die Ver⸗ minderung der Macht des Hauses der Lords, Kabinett und Land. Der zweite Teil der Darstellung handelt vom Parteiwesen, der dritte von der Lokalverwaltung, der vierte vom Unterrichtswesen, der fünfte von der Kirche (Organisation, Einkünfte usw.), der sechste vom Reiche (Bestandteile des Reichs, Kolonien mit Selbstverwaltung, Kron⸗ kolonien, Indien und die Protektorate, Reichsstaatenbund), der siebente von den Gerichten, und als achter Teil folgen allgemeine Schluß⸗ betrachtungen. Auf Einzelheiten einzugehen, ist hier nicht der Ort. Die gründliche, von politischen Einseitigkeiten freie Darstellung er⸗ scheint geeignet, das politische Urteil über die englischen öffentlich⸗ rechtlichen Einrichtungen zu vertiefen und so manche unzutreffende Vorstellungen von den einzelnen staatsrechtlichen Institutionen Eng⸗ lands bei den kontinentalen Beschauern zu berichtigen, und sie wirkt so lehrreich und anziehend, daß der Leser trotz ihres großen Umfangs nicht ermüdet, sondern sie angeregt aus der Hand legt. Den Ueber⸗ setzern gebührt aufrichtiger Dank dafür, daß sie das bedeutsame Werk über die englische Verfassung und Verwaltung für die deutsche Staats⸗ rechtswissenschaft und die politische Welt zugänglicher gemacht haben.
Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Band VII, 1913. VIII und 507 Seiten. Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) in Tübingen. Geh. 20, geb. 22 ℳ. — Der unter diesem Titel erscheinende fortlaufende Teil des groß angelegten, von H. von Marquardsen und Max von Servdel begründeten, von Professor Dr. Max Huber (Zürich), Professor Dr. Georg Jellinek †, Wirklichem Geheimen Rat, Professor Dr. Paul Laband (Straßburg i. E.) und Professor Dr. Robert Piloty (Würzburg) herausgegebenen Sammelwerks „Das öffentliche Recht der Gegen⸗ wart“, das dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung ent⸗ sprechende Darstellungen des Staats⸗ und Verwaltungsrechts der Kulturstaaten und der diesem Rechtsgebiete nahestehenden allgemeinen Lehren (Völkerrecht usw.) bietet, dient vornehmlich der periodischen Berichterstattung über die Wandlungen, die das öffentliche Recht aller Staaten durch die Gesetzgebung erfährt. Daneben soll es auch eine Sammelstätte von Abhandlungen über wichtige Gegenstände aus dem gesamten Gebiete des Staats⸗ und des Völkerrechts sein. Durch die alljährliche Berichterstattung wird der systematische Teil des Sammelwerks, der das Staatsrecht der einzelnen Kulturstaaten und die allg⸗meinen Lehren in selbständigen Bänden wissenschaftlich be⸗ handelt, auf dem Laufenden erhalten und ergänzt, indem über die wichtigsten staatsrechtlichen Fragen auch in denjenigen Staaten unter⸗
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richtet wird, deren öffentliches Recht im systematischen Teil noch nicht bearbeitet worden ist. Der seit kurzem vorliegende siebente Band des „Jahrbuchs“ enthält zunächst fünf Abhandlungen: Privatdozent Dr. Kormann (Berlin) erörtert die „Beziehungen zwischen Justiz und Verwaltung“; Professor Dr. Nippold (Bern) verbreitet sich über „Vorfragen des Völkerrechts“, Professor Dr. von „Frisch (Czernowitz) über „das österreichische Staatsbürger⸗ recht“, Privatdozent Dr. Wittmayer (Wien) über die „Bedeutung und Entwicklung der „sekundären“ Gesetzgebung in Frankreich, und ein Beitrag von H. Wittmaack (Leipzig) handelt von der „nord⸗ amerikanischen Rechtsprechung über die Frage, ob fremde Staaten der inländischen Jurisdiktion unterliegen“. Sodann folgen Berichte über die Gesetzgebung auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts, von denen besonders derjenige von Professor Dr. von Hoffmann (Düssel⸗ dorf) über die Gesetzgebung des Deutschen Reichs im Jahre 1912 und der von Professor Dr. Giese (Posen) über die Entwicklung des öffentlichen Rechtes in Preußen in den Jahren 1911 und 1912 hervorzuheben sind. Für Bayern fehlt in diesem Jahrgang ein Bericht; dagegen sind Referate über die verwaltungsrechtliche Gesetzgebang des Königreichs Sachsen seit 1906, über die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Hessen im Jahre 1912, über wichtigere Gesetze und Staatsverträge in den thüringischen Staaten seit 1900, über die braunschweigische Gesetzgebung in den Jahren 1908 bis 1912 und über die hamburgische Justizgesetzzebung in den Jahren 1910 und 1911 erstattet. Endlich wird noch über die Gese gebung der letzten Jahre in einer Reihe außerdeutscher Staaten (Belgien, Frankreich Großbritannien, Italien, Oesterreich⸗Ungarn, Portugal, Rußland und Finnland, Schweden, Spanien, China und Japan) berichtet. Im . shn zugleich Hinweise auf einschlägige Ab⸗ ndlungen un erichte in den ersten sech; Bänden des „Ja hr⸗
Uen Hnsrn sechz Bänden des „Jahr
Jahrbuch der Rechtsprechung zum Verwaltungs⸗ recht, enthaltend die gesamte Rechtsprechung zum ö und Verwaltungsrecht des Reiches und der Bundesstaaten, herausgegeben von Hofrat Dr. jur. H. Th. Soergel unter Mitwirkung von Geheimrat Behr in Karlsruhe, G. von Morhart, Senatspräst⸗ denten beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D., DOberlandes⸗ Seidler, Rat am Verwaltungsgerichtshof in Braun⸗ chweig, Ministerialrat Dr. Becker in Darmstadt, W. von Tischoppe, Oberverwaltungsgerichtsrat in Berlin, Dr. Mehr und Dr. Meier, Oberverwaltungsgerichtsräten in Dresden, und K. Geier, Oberverwaltungsgerichtsrat in Stuttgart. V. Jahr⸗ gang, XIX und 579 Seiten. Verlag von W. Kohlhammer, Stutt⸗ gart. Geb. 6 ℳ. — Dieses Jahrbuch, auf dessen Bedeutung im „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ schon wiederholt hingewiesen worden ist, unterrichtet über die oberste richterliche Rechtsprechung zu allen Reichs⸗ und Landesgesetzen sowie Verordnungen, deren Anwendung den Ver⸗ waltungsbeamten obliegt, dabei zwischen zu großer Ausführlichkeit und mißverständlicher Kürze die richtige Mitte haltend. Im Anschluß an die einzelnen Gesetzesparagraphen werden in syste⸗ matischer Anordnung die einschlägigen Entscheidungen des Reichs⸗ gerichts, des Reichsversicherungsamts, der Oberverwaltungsgerichte und der Oberlandesgerichte aus dem Jahre 1912 in Form von aus⸗ führlichen, den Kern der betreffenden Entscheidung enthaltenden Rechts⸗ sätzen mitgeteilt. Bei jedem Rechtssatz sind die Zeitschriften oder Sammlungen angegeben, in denen der vollständige Wortlaut der betreffenden Entscheidung nachgelesen werden kann. Die Rechtsprechung zu den Reichsgesetzen ist von dem Herausgeber, die zu den Landes⸗ gesetzen der Einzelstaaten von Mitgliedern der für diese bestehenden obersten Verwaltungsgerichtshöfe bearbeitet. Dank dieser Mitarbeit hervorragender Praktiker enthält das Jahrbuch nicht nur sämtliche im Jahre 1912 in den Fachzeitschriften veröffentlichten Entscheidungen verwaltung;rechtlichen Inhalts, sondern auch zahlreiche sonst nirgends mitgeteilte Rechtsgrundsätze. Zu den Landesgesetzen sind ferner die sie erläuternden Zeitschriftenaufsätze angegeben.
Die Versäumung von
schen Landesverwaltungsgesetze vom 30. Juli 1883 bildet den Gegenstand eingehender Erörterungen in einer Abhandlung, die der Senatspräsident beim preußischen Oherverwaltungsgericht, Wirk⸗ liche Geheime Oberregierungsrat Dr. Max Schultzenstein im neuesten Heft des „Verwaltungsarchivs, Zeitschrift für Verwaltungs⸗ recht und Verwaltungsgerichtsbarkeit“ (Heft 5 des 21. Bandes), veröffent⸗ licht hat und die auch als Sonderabdruck erschienen ist (36 Seiten, Berlin, Karl Heymanns Verlag). In dieser für weite Kreise der Bevölkerun ein erhebliches Interesse bietenden Abhandlung werden auch die sich auf die Belehrung über die Rechtsverhältnisse bei Entscheidungen, Verfügungen usw. beziehenden Resolutionen und der Gesetzentwurf besprochen, die im Februar und März dieses Jahres von dem Reichs⸗ tag und dem Abgeordnetenhause angenommen worden und von großer allgemeiner Tragweite sind. Es sind hiergegen zunächst allgemein Einwendungen erhoben. Besonders aber wird unter Beschränkung auf das reußische Verwaltungsstreitverfahren dargetan, wie dafür die Belehrung nicht bloß unzulänglich, sondern vielfach geradezu schädlie sein würde, und zwar namentlich deshalb, weil dann die unentbehr liche, jetzt durch die Rechtskraft gewährte Rechtssicherheit und Rechts gewißheit zum Nachteile des einzelnen wie der Gesamtheit schwer ge fährdet wären. Zum Schluß werden als Ersatz der Belehrung ander Besserungen des gegenwärtigen Rechts vorgeschlagen. Die Ausfüh⸗ rungen des als Praktiker und Theoretiker wohlbekannten Verfassers verdienen jedenfalls allseitige und eingehende Beachtung.
Kurze C “ neu erschienener Schriften, deren Bese rechung vorbeberthen bleibt
Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm⸗ straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem gach statt.
Fenienbücher. 2. Folge Nr. 13 bis 30: Robert Hohl baum: Simpligius academicus. Eine Novelle. — Benn Rüttenauer: Von Einem, der sich für den Ritter Blau 1get E“ W 8 u6“ ö Char
von Stein. — Goethe und Käthchen Schönko Mit einem Bilde Käthchen Schönkopfs. — Go Lc und 1. eee- Oeser. Mit einem Bilde der Friederike Oeser. — Goethe Leipziger Lieder. Mit Seffners Leipziger Goethe⸗Denkmal. — Beethovens Briefe an geliebte Frauen. Herausgegeben un eingeleitet von Dr. W. A. Thomas⸗San⸗Galli. — Wilhelm Waiblinger: Der kranke Hölderlin. Herausgegeben und ein geleitet von Paul Friedrich. Mit dem Hölderlinbilde v. C. Laufer. — Carl Dallago: Jesus von Nazareth. Mit dem Bild Dallagos von M. Esterle. — Carl von Vincenti: Schön brunn. Mit 22 Abbildungen. — Alfred de Musset: Aus gewählte Gedichte. In Uebersetzungen herausgegeben und ein eleitet von Arthur Schmidt. Mit einem slde und einem
aksimile Mussets. — Henrich Steffens: Breslau 1813. Mi dem Porträt von Henrich Steffens. — Paul Burg: Lützower in der Leipziger Völkerschlacht. — Karl Koberstein: Der böse Baron. — Dr. J. C Groß: Die Franzosenzeit in Leipzig. — Joseph „Bonaparte: Moina. Uebersetzt und ein⸗ geleitet von Hertha Michel. Mit einem Bilde Joeseph Bona⸗ partes. — Friedrich von Schiller: Der Venuswagen. Die Tugend in ihren Folgen betrachtet. — Die fünf portugiesischen Briefe der Nonne Mariana Alcoforado. Uebersetzt und eingeleitet von Georg Hecht. In solidem Pappband je 50 ₰
Leibhig. Penien⸗Verlag. Von Dr. Warstat und Franz
B no und. Femetnder Hen; ergmann. (Lichtbüͤhnenbibliothek, 3. Heft. Herausgegeb 9 der Lichtbilderei G. m. b. H., M. Gkadbach.) 80 crrg)ge 150 22 postfrei 1,60 ℳ. M.⸗Gladbach, Volksvereins⸗Verlag.
Deutsche Reichsgesetze. Textausgabe mit alphabetischem “ 8 Waörbet Faggeses 6 und Z esetz. Bebdn. . München, 1 V buchh. Leleg.. H ecksche Verlagsbuchh
Prozeßhandlungen der Par⸗-⸗ teien im Verwaltungsstreitverfahren nach dem 8 15