1913 / 181 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

E1A1X1X1X““ 8 Geldschränke und Kassetten, mechanisch bearbeitete 88 Fassonmetallteile, gewalzte und gegossene Bauteile,

Maschinenguß. Land⸗, Luft⸗ und Wasser⸗Fahrzeuge, Automobile, der, Automobil⸗ und Fahrrad⸗Zubehör,

Fahrräder, Fahrzeugteile. Posamentierwaren, Bänder, Besatzartikel, Knoö

Farbstoffe, Farben, Blattmetalle. Felle, Häute, Därme, Leder, Pelzwaren. Druckknöpfe, Spitzen, Stickereien, Kragenstuüg

Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungs⸗Mittel, Appretur⸗ und Gerb⸗Mittel, Bohnermasse.

Garne, Seilerwaren, Netze, Drahtseile. Gespinstfasern, Polstermaterial, Packmaterial.

Bier.

Weine, Spirituosen.

Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Brunnen⸗ und Bade⸗Salze.

Edelmetalle, Gold⸗, Silber⸗, Nickel⸗ und Aluminium⸗ Waren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähn⸗ lichen Metallegierungen, echte und unechte Schmuck⸗ sachen, leonische Waren, Christbaumschmuck. Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke.

Schirme, Stöcke, Reisegeräte.

8 1ö“ 9—

8 Möbel, Spiegel, Polsterwaren. Musikinstrumente, deren Teile und Papier, Papoe, Karton, Papier⸗ Waren. . Photographische und Druckereierzeugnisse, Kunch gegenstände.

Saiten.

und Pa

Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Leder⸗Wa Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellier⸗Waren, B und Muster⸗Klammern. ““ 8 2* be Turn⸗ und Sport⸗Geräte.

Säcke.

Uhren und Uhrenteile.

Anderung in der Person des Inhabers.

9a 117449 (St.

119955

126872 8

9 b 131041 t.

9a 149004 8 Umgeschrieben am 24. 7.

28/5 1913. Sander Wieler⸗ & Co., Hamburg. 16/7 1913. Geschäftsbetrieb: Export⸗ und Import⸗

Geschäft. Waren: ““

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an: die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

8

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin auher den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Kummern kosten 25 ₰.

R.⸗A. v. 1. 6. 1909. SEä. 18. 3. 1910. 4662 88 S. 6. . 8891 b1. 1913 auf: Ed. Dörrenbe

4663) 4664 4665)

.

—öö.

1

19.

Eisenbahn⸗Oberbaumaterial,

Ackerbau⸗, Forftwirtschafts⸗, Gärtnerei⸗ und Tier⸗ zucht⸗Erzeugnisse, Ausbeute von Fischfang und Jagd. Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hugienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzen⸗Vertilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel. „Kopfbedeckungen, Friseurarbeiten, Putz, .Schuhwaren. 8 „Strumpfwaren, Trikotagen. „Bekleidungsstücke, Leib⸗, Tisch⸗ und Bett⸗Wäsche, Korsetts, Krawatten, Hosenträger, Handschuhe. Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventrlationsapparate und ⸗Geräte, Wasserlei⸗ tungs⸗, Bade⸗ und Klosett⸗Anlagen. Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putzmaterial, Stahlspäne. Chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Löt⸗Mittel, Abdruckmasse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische Rohprodukte. Dichtungs⸗ und Packungs⸗Materialien, Wärmeschutz⸗ und Isolier⸗Mittel, Asbestfabrikate. Düngemittel. Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle. Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, Hieb⸗ und Stich⸗Waffen. v .Nadeln, Fischangeln. .“ „Hufeisen, Hufnägel. Emalillierte und verzinnte Waren. Klein⸗Eisenwaren, Süiücuh. nd Schmiede⸗Arbeiten, Schlösser, Be⸗ Slge, Drahtwaren, Blechwaren, Anker, Ketten, Stahlkugeln, Reit⸗ und Fahr⸗Geschirrbeschläge, Rüstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Osen, Geldschränke und Kassetten, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, gewalzte und gegossene Bauteile, Maschinenguß. Land⸗, Luft⸗ und Wasser⸗Fahrzeuge, Automobile, Fahrräder, Automobil⸗ und Fahrrad⸗Zubehör, Fahrzeugteile. Farbstoffe, Farben, Blattmetalle. Felle, Häute, Därme, Leder, Pelzwaren. Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungs⸗Mittel, Appre⸗ tur⸗ und Gerb⸗Mittel, Bohnermasse. Garne, Seilerwaren, Netze, Drahtseile. Gespinstfasern, Polstermaterial, Packmaterial. . Bier. .Weine, Spirituosen. Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Brunnen⸗ und Badesalze. Edelmetalle, Gold⸗, Silber⸗, Nickel⸗ und Aluminium⸗ Waren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähn⸗ lichen Metallegierungen, echte und unechte Schmuck⸗ sachen, leonische Waren, Christbaumschmuck. Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für

künstliche

technische Zwecke. Schirme, Stöcke, Reisegeräte.

20a. Brennmaterialien.

8 19/5 1913. 16/7 1913. Geschäftsbetrieb:

Geschäft.

88

Windsor & Co., Hamburg.

Import⸗ und Export⸗

Waren:

8

Ackerbau⸗, Forstwirtschafts⸗, Gärtnerei⸗ und Tier⸗ zucht⸗Erzeugnisse, Ausbeute von Fischfang und Jagd. Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzen⸗Vertilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel. Kopfbedeckungen, Friseurarb iten, Putz, henesse Blumen. 8 Schuhwaren. ““ Strumpfwaren, Trikotagen.

Bekleidungsstücke, Leib⸗, Tisch⸗ und Bett⸗Wäsche, Korsetts, Krawatten, Hosenträger, Handschuhe. Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventilations⸗Apparate und ⸗Geräte, Wasser⸗ leitungs⸗, Bade⸗ und Klosett⸗Anlagen.

Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme,

üeüeagan

EEE“

40. 41.

178615.

. Wachs,

Stahlkugeln,

Leuchtstoffe, technische Hle und Fette,

Schmiermittel, Benzin.

.Kerzen, Nachtlichte, Dochte.

Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schildpatt, Fischbein,. Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meer⸗ schaum, Zelluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flecht⸗Waren, Bilderrahmen, Figuren für Konfektions⸗ und Friseur⸗Zwecke.

.Arztliche, gesundheitliche, Rettungs⸗ und Feuerlösch⸗

Apparate, Instrumente und „Geräte, Bandagen, künstliche Gliedmaßen, Augen, Zähne.

Physikalische, chemische, optische, geodätische, nautische,

elektrotechnische, Wäge⸗, Signal⸗, Kontroll⸗ und photographische Apparate,⸗Instrumente und⸗Geräte, Meßinstrumente.

Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuche Automaten, Haus⸗ und Küchen⸗Geräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte.

Möbel, Spiegel, Polsterwaren, Tapezierdekorations⸗ materialien, Betten, Särge.

Musikinstrumente, deren Teile und Saiten.

.Fleisch⸗ und Fisch⸗Waren, Fleischertrakte, Konserven,

Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees.

.Eier, Milch, Butter, Käse, Margarine, Speiseöle und

Fette.

Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Zucker, Sirup, Honig, Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz.

.Kakao, Schokolade, Zuckerwaren, Back⸗ und Kon⸗

ditor⸗Waren, Hefe, Backpulver.

. Diätetische Nährmittel, Malz, Futtermittel, Eis.

Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Papp⸗Waren, Roh⸗ und Halb⸗Stoffe zur Papierfabrikation, Tapeten. Photographische und Druckerei⸗Erzeugnisse, Spiel⸗ karten, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunst⸗ gegenstände.

Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus. Posamentierwaren, Bänder, Besatzartikel, Knöpfe, Spitzen, Stickereien.

Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Leder⸗Waren. Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellier⸗Waren, Billard⸗ und Signier⸗Kreide, Bureau⸗ und Kontor⸗ Geräte (ausgenommen Möbel)], Lehrmittel. Schußwaffen. 8 Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleich⸗Mittel, Stärke und

Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗

ntfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Polier⸗ Mittel (ausgenommen für Leder), Schleif⸗ mittel.

Spielwaren, Turn⸗ und Sport⸗Geräte. Sprengstoffe, Zündwaren, Zündhölzer, Feuerwerks⸗ körper, Geschosse, Munition.

Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips,

Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierungsmittel, Rohr⸗ gewebe, Dachpappen, transportable Häuser, Schorn⸗

teine, Baumaterialien.

Rohtabak, Tabakfabrikate, Zigarettenpapier. Teppiche, Matten, Linoleum, Wachstuch, Decken, Vorhänge, Fahnen, Zelte, Segel, Säcke. Uhren und Uhrteile. S Web⸗ und Wirk⸗Stoffe, Filz.

Chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Löt⸗Mittel, Abdruckmasse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische Rohprodukte. Dichtungs⸗ und Packungs⸗Materialien, Wärmeschut⸗ und Isolier⸗Mittel, Asbestfabrikate.

Düngemittel.

Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle.

„Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln,

Hieb⸗ und Stich⸗Waffen.

.Nadeln, Fischangeln. ““ .Hufeisen, Hufnägel.

Emaillierte und verzinnte Waren.

Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Klein⸗Eisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiede⸗Arbeiten, Schlösser, Be⸗ schläge, Drahtwaren, Blechwaren, Anker, Ketten, Reit⸗ und Fahr⸗Geschirrbeschläge, Rüstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Osen,

Toilettegeräte, Putzmaterial, Stahlspäͤne.

Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.

Druck von P.

41.

. Wachs,

Kakao, Schokolade, Zuckerwaren,

Brennmaterialien. Leuchtstoffe, Schmiermittel, Benzin. Kerzen, Nachtlichte, Dochte.

Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meer⸗ schaum, Zelluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flecht⸗Waren, Bilderrahmen, Figuren für Konfektions⸗ und Friseur⸗Zwecke.

Arztliche, gesundheitliche, Rettungs⸗ und Feuerlösch⸗ Apparate, Instrumente und ⸗Geräte, Bandagen, künstliche Gliedmaßen, Augen, Zähne. Physikalische, chemische, optische, geodätische, nautische, elektrotechnische, Wäge⸗, Signal⸗, Kontroll⸗ und photographische Apparate,⸗Instrumente und⸗Geräte, Meßinstrumente.

Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuche, Automaten, Haus⸗ und Küchen⸗Geräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte.

Möbel, Spiegel, Polsterwaren, Tapezierdekorations⸗ materialien, Betten, Särge.

Musikinstrumente, deren Teile und Saiten Fleisch⸗ und Fisch⸗Waren, Fleischextrakte, Konserven Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees.

technische Ole und Fette,

.Eier, Milch, Butter, Käse, Margarine, Speiseöle,

und Fette.

Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Zucker, Sirup, Honig,

Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz.

Back⸗ und Kon⸗ ditor⸗Waren, Hefe, Backpulver.

Diätetische Nährmittel, Malz, Futtermittel, Eis.

Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Papp⸗Waren, Roh⸗ und Halb⸗Stoffe zur Papierfabrikation, Tapeten. Photographische und Druckerei⸗Erzeugnisse, Spiel⸗ karten, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunst⸗ gegenstände.

Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus. Posamentierwaren, Bänder, Besatzartikel, Knöpfe, Spitzen, Stickereien.

Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Leder⸗Waren. Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellier⸗Waren, Billard⸗ und Signier⸗Kreide, Bureau⸗ und Kontor⸗ Geräte lausgenommen Möbel)], Lehrmittel. Schußwaffen.

Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole Seifen, Wasch⸗ und Bleich⸗Mittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗ entfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Polier⸗ Mittellausgenommen für Leder), Schleifmittel. Spielwaren, Turn⸗ und Sport⸗Geräte. Sprengstoffe, Zündwaren, Zündhölzer, Feuerwerks⸗ körper, Geschosse, Munition.

Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierungsmittel, Rohrgewebe, Dachpappen, transportable Häuser Schornsteine, Baumaterialien.

Rohtabak, Tabakfabrikate, Zigarettenpapier. Teppiche, Matten, Linoleum, Wachstuch, Decken, Vorhänge, Fahnen, Zelte, Segel, Säcke.

Uhren und Uhrteile.

Web⸗ und Wirk⸗Stoffe, Filz.

Kl. Za.

Stankiewicz, Buchdruckerei, G.

30.

1522 1913. Waldes & Ko., Dresden. Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik, Import⸗ und Export⸗Geschäft.

d. Korsetts,

. Rohe b. Messerschmiedewaren, Werkzeuge,

2. Nadeln, d. Hufeisen, Hufnägel. Emaillierte Eisenbahn⸗Oberbaumaterial,

178617. W. 16799.

Permufit

16 7 1913.

Waren:

Kopfbedeckungen, Putz, künstliche Blumen. Krawatten, Hosenträger, Handschuhe.

Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Trockenapparate

und ⸗geräte.

Borsten.

und unedle Metalle.

Sensen, Sicheln,

teilweise bearbeitete Hieb⸗ und Stichwaffen. Fischangeln.

und verzinnte

Kleineisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiedearbeiten, Schlösser, Be⸗ schläge, Drahtwaren, Anker, Ketten, Stahl⸗ kugeln, Reit⸗ Öund Fahr⸗Geschirrbeschläge, Rüstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Osen, Geldschränke und Kassetten, mechanisch be⸗ arbeitete Fassonmetallteile, gewalzte und ge⸗ gossene Bauteile, Maschinenguß.

Edelmetalle, Gold⸗, Silber⸗, Nickel⸗ und Alu⸗ miniumwaren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähnlichen Metallegierungen, echte und un⸗ echte Schmucksachen, leonische Waren, Christ⸗ baumschmuck. Schirme, Stöcke, Waren aus Knochen, Kork, Horn, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meerschaum, Zelluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flecht⸗Waren, Bilder rahmen, Figuren für Konfektions⸗ und Fri seurzwecke.

Reisegeräte.

Chemische, elektrotechnische, Wäge⸗, Signal⸗, Kon⸗

troll⸗ und photographische Apparate, Instrumente und Geräte.

Schläuche, Haus⸗ und Küchengeräte, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte,

Stall⸗, Treib⸗

35 155449 161813

Berlin. 9f 34266 34267

16 b 2393 3202 4563 .„. 11 9985 11166 12229 13145 22651 24151 28456 34320 38400 38401 38878 42982

Umgeschrieben am 24. 7. Wolffgang Gebrueder Wein⸗ und Spirituose Kommandit⸗

Söhne, Ründeroth (Rheinpr.).

(S. 11984) R.⸗A v. 8. (S. 12634 „181n

R. 2651) R.⸗A. v. 6. R. 2650 uuu“

Umgeschrieben am 24. 7. 1913 auf: Gebr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Cöln⸗n

W. 145) R.⸗A. v. 19. W. I1n W. 5 .

W.

W.

W.

W.

8

W.

W.

(W.

W.

Gesellschaft, Berlin.

3. 1912.

7 1

Umgeschrieben am 24. 7. 1913 auf: William Sy Limited, The Yorkshire Athletic Manufacton Horbury, England. Vertr. Pat.⸗Anw. E. W. Hopki 12. 1898.

71* 1 7* Reimb

2. 1895.

2

.Se gees 4. 1900.

1913 auf: Sandmann

9 b 30571

verlegt. 13 62516

34 119443

Nachtrag. M. 2109) R.⸗A. v. 27. A. 4158) R⸗A. v. 25.

O. 3423) R.⸗A. v. 23.

Der Sitz des Zeicheninhabers ist nach: Niedersedlitz verlegt.

5. 1898.

Der Sitz der Zeicheninhaberin ist nach: Hagen i. Wes

9. 1903.

Der Sitz der Zeicheninhaberin ist nach: Reisholz! Düsseldorf verlegt.

7. 1909. Leuben

38 153454

am 23. 7.

262 169098

25 154 247

25 154248 Inhaber:

Inhaber: S. Pollak, Magdeburg.. gelöscht am 24. 7.

Löschung. K. 13926) R. A. v. 23.

Inhaber: Fa. Fr. Rotmann, Burgsteinfurt. 1913.

([P. 10635) R.⸗A. v. 17. 1913.

H. 20686) R.⸗A. v. 9.

H. 22439) R.⸗A. v. 9.

Mundharmonikas, Akkordions, Blasakkordion zertinas und deren Teile gelöscht am 24. 7. 1913.

1. 1912. Gelöj

1. 1913.

Für Mineralwaf

2. 1912.

Inhaber: Matth. Hohner, Akt.⸗Ges., Trossingen. 2e Zeichen bleibt für Okarinas und deren Teile bestehen; den Rest gelöscht am 24. 7. 1913.

½. 1912.

Matth. Hohner Akt.⸗Ges., Trossingen. 5

s und Ko.

61830 63149 69135 62489 66702 26a117244

5 68102 68103

26 63408

32 63105 67213 26d 67826 2 63386 38 63664 22a 66455 34 66332 22a 66123 34 65367 38 63525

63768

64253

68210

68845 6 63755

Am 13. 6. 1913. (N. 2239). Am 24. 6. (B. 9675). Am 25. 6. (B. 9677). Am 29. 1970]. Am 1. 3519). Am 7. 3385). Am 9. 6976). 5 7011]. Am 10. . 4892. Am 11. 9724). 38 3990). 11 9203). 38 4182) Am 12. 7. 1913. 2352). 38 65171 E. 3643. 16a 67046 (H. 8783. 11 69599 M. 6539]. 1 Am 13. 7. 1913. (Sch. 5934). Am 14. (B. 9781). (B. 976) B. 9966). B. 10209). Am 15. ([T. 2764). Am 19. C. 4228).

1913. 1913. 6. 1913. 7. 1913.

7. 1913. 26a117935

7. 1913.

68146

7. 1913. 7. 1913. 63710 71315 63663 6517 2

St.

7. 1913.

34 65368 66227 67558

7. 1913. 7. 1913.

Berlin, den 1. August 1913.

Kaiserliches Patentamt. F.

Erneuerung der Anmeldung.

banee

Sch. Sch. 6201 Sch. 602

riemenverbinder.

5. d., Berlin 8W.

Berlin, Sonnabend, den 2. August, Abends.

Inhalt des amtlichen Teiles Ordensverleihungenꝛc. b

8

1

Ernennungen ꝛc.

Gesetz zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes sowie des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. 1 ““

Verzeichnis der Vorlesungen an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover im Winterhalbjahr 1913,/14. 4 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Bürgermeister a. D., Geheimen Regierungsrat Dr. Adolf Varrentrapp zu Frankfurt a. M. den Roten Adler⸗ orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Oberbürgermeister Voigt und dem Geheimen Kommerzienrat Richard von Passavant, Teilhaber der Seidenfirma Gebrüder Passavant, beide zu Frankfurt a. M., den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Brauereidirektor, unbesoldeten Stadtrat Konrad Binding, dem Bankier, Kommerzienrat Eduard Beit von Speyer, den besoldeten Stadträten, Professor Dr. Heinrich Bleicher und Dr. jur. Wilhelm Woell, dem Polizeirat Konrad Dau und dem Direktor der Stadtkanzlei Rißmann, sämtlich zu Frankfurt a. M., dem Kreistierarzt, Veterinärrat Karl Steinbach zu Borken und dem Oberlehrer an der Friedrichsschule in Gumbinnen, Professor Erich Krieger den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Bankier, Kommerzienrat Ernst Ladenburg und dem früheren Bankdirektor, Rentner Karl Klotz, beide zu Frank⸗ furt a. M., den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Polizeiinspektor Karl Krumnow, dem Subdirektor Fritz Kampfrad, dem Polizeisekretär, Rechnungsrat Gustav

oltzsch, dem Regierungsassessor Alfred Freiherrn von

Schuckmann, dem Oberstadtsekretär Alexander Heydler, dem Prokuristen der Mitteldeutschen Creditbank Karl Wald, dem Polizeikommissar Paul Naggatz und dem Oberingenieur Konrad Wolff bei der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft, sämtlich zu Frankfurt a. M., und dem Fabrikdirektor Gustav Luttermöller zu Nowawes im Kreise Teltow den König⸗ lichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Kanzleivorsteher, Kanzleisekretär Friedrich Furch und dem Oberstadtassistenten Jeremias Wetzel, beide zu Frank⸗ furt a. M., das Verdienstkreuz in Silber,

dem Kriminalschutzmann Johann Kühl zu Berlin, den pensionierten Schutzmännern Berthold Wolf ebendaselbst und Friedrich Bergemann zu Posen, dem pensionierten berittenen Schutzmann Friedrich Ide zu Berlin und dem pensionierten Kreisboten Wilhelm Albrecht zu Torgau, bisher zu Herzberg a. Elster, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem früheren Gemeindevorsteher Ferdinand Fritz zu Segeletz im Kreise Ruppin, dem städtischen Botenmeisterstell⸗ vertreter August Horchert, dem charakterisierten Kriminal⸗ polizeiwachtmeister Paul Geinitz, dem Oberwagenführer der städtischen Straßenbahn Franz Burg und dem Kriminalschutz⸗ mann August Braatz, sämtlich zu Frankfurt a. M., dem pensionierten Schutzmann Julius Köppel zu Neu Salzbrunn im Kreise Waldenburg, bisher zu Berlin, dem Trichinenschauer August Hühne zu Cochstedt im Kreise Quedlinburg, dem Werk⸗ meister Heinrich Werner zu Schreiberhau im Kreise Hirschberg, den Werkmeistern Karl Hagen und Hermann Seeck sowie dem Magazinverwalter Karl Wendt, sämtlich zu Nowawes im Kreise Teltow, dem Kassenboten August Kirchner und dem Lagerverwalter August Abel, beide zu Berlin, dem Lithographen Albert Schönbeck zu Neuruppin im Kreise Ruppin, dem Packer Heinrich Rücker zu Petersdorf im Kreise Hirschberg und dem Eisenbahnvorarbeiter Ferdinand Kaiser zu Zernsdorf im Kreise Teltow das Allgemeine Ehrenzeichen,

dem Schmied Ferdinand Oelmann, dem Stoßer Oskar Lafeldt, den Schlossern August Freudenberg und Rudolf Teske, sämtlich zu Nowawes im Kreise Teltow, dem Wege⸗ arbeiter August Künne zu Schierke im Kreise Grafschaft Wernigerode und dem Kuhhirten Wilhelm Hansemann zu Hastenbeck im Kreise Hameln das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze,

dem Zahnarzt Otto Eiben zu Berlin⸗Wilmersdorf die Rettungsmedaille am Bande sowie

dem Zweiten Arzt der Lungenheilanstalt Vogelsang bei Gommern Dr. Karl Henneke und dem Maurer⸗ und Zimmer⸗ meister Wilhelm Struhk zu Gommern im ersten Jerichow⸗ schen Kreise die Rote Kreuzmedaille dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marinekriegsgerichtsräten Berg und Woelfel den Rang der Räte vierter Klasse sowie den Obermarineintendantursekretären Lefévre und Karl Weidemann und dem Bureauvorsteher beim Kaiserlichen Kanalamt Staacken den Charakter als Rechnungsrat zu ver⸗

5

Eh.ö

Gesetz zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes sowie des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vponm 11. Februar 1888.

Vom 22. Juli 1913. ““

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Artikel I. Das Reichsmilitärgesetz wird dahin geändert: 1) An die Stelle des § 11 tritt folgende Vorschrift:

Personen, die keinem Staate angehören, können, wenn

sie sich im Reichsgebiet oder in einem Schutzgebiete dauernd aufhalten, zur Erfüllung der Wehrpflicht wie Deutsche herangezogen werden.

Der § 13 wird durch folgende Vorschriften ersetzt: 9

Für die Reihenfolge, in der die Militärpflichtigen aus⸗ zuheben sind, ist der Grad der Tauglichkeit zum Militär⸗ dienst maßgebend. 8

Ein Abweichen von dieser Reihenfolge ist nur zulässig zugunsten der in einem Schutzgebiet oder im Ausland lebenden Militärpflichtigen oder auf Antrag anderer Militär⸗ pflichtigen, sofern diese ihre sofortige Einstellung wünschen, oder im Interesse einzelner Waffengattungen, an deren

Ersatz besondere Anforderungen zu stellen sind.

3) Im § 17 Abs. 1 werden die Worte „falls sie nicht nach ihrer Losnummer zu den Ueberzähligen ihres Jahrgangs 13) gehören,“ gestrichen.

4) Der § 20 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a. Im Eingang werden die Worte „falls sie nicht nach ihrer Losnummer zu den Ueberzähligen ihres Jahrgangs gehören,“ gestrichen.

b. Die Nummer 7 erhält folgende Fassung:

7) Militärpflichtige, die ihren dauernden Aufenthalt in einem Schutzgebiet oder im Ausland haben. Bei dauerndem Aufenthalt in einem außereuropäischen Lande kann die Zurückstellung bis zu einer Gesamtdauer von vier Jahren erfolgen. Diese Vorschriften gelten nicht für ein Schutz⸗

goebiet, in dem eine Schutztruppe besteht.

5) Als § 21 a werden folgende Vorschriften eingestellt: § 21 a.

die sich in einem außereuropäischen

Lande eine feste Stellung als Kaufmann, Gewerbe⸗

treibender usw. erworben haben, können nach Ablauf der

rist, für die sie zurückgestellt sind, frühestens jedoch nach

Ablauf des vierten Dienstpflichtjahrs, auf ihr Ansuchen

durch die Ersatzbehörde dritter Instanz 30 Nr. 3) dem

Landsturm ersten Aufgebots überwiesen werden. Diese Ver⸗

günstigung darf jedoch den Militärpflichtigen nur gewährt

werden, wenn bei Ableistung der aktiven Dienstpflicht, sei es im Reichsgebiete, sei es in einem Schutzgebiet, ihre

Stellung oder ihr in dem außereuropäischen Lande an⸗

gelegtes Vermögen gefährdet sein würde, auch kein Anhalt

dafür vorliegt, daß die Voraussetzungen der Ueber⸗ weisung zum Landsturm zur Umgehung der Dienstpflicht herbeigeführt worden sind.

6) Im § 22 treten an die Stelle der Worte „kann durch die oberste Instanz für Ersatzangelegenheiten des betreffenden Bundes⸗ staats“ die Worte „kann durch die Ersatzbehörden dritter Instanz“.

7) Im § 30 werden

a. in der Nr. 3 folgende Vorschriften als Abs. 2 hinzugefügt:

Der Reichskanzler kann die Entscheidung über die im § 20 Abs. 1 Nr. 7 vorgesehenen Zurückstellungen für Militär⸗ pflichtige, die in einem Schutzgebiet, in dem eine Schutz⸗ truppe nicht besteht, leben, dem Goubverneur, und für Militärpflichtige, die im Ausland leben, dem Konsul oder, wo ein Berufskonsul nicht vorhanden ist, dem Gesandten des Reichs übertragen. An Stelle des Gesandten des Reichs kann die Entscheidung auch dem Gesandten eines Bundesstaats für die Angehörigen dieses Staats über⸗ tragen werden. in der Nr. 4 folgende Vorschriften als Abs. 3 und 4 hin⸗ zugefügt: M.

Zurückstellungen von Militärpflichtigen im ersten und zweiten Pflichtjahr auf je ein Jahr können durch die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission in den Fällen des § 20 erfolgen. 1

Die Anwesenheit des Zivilvorsitzenden der Oberersatz⸗ kommission beim Aushebungsgeschäft ist während der Ver⸗ handlungen über die im Abs. 1 bezeichneten Gegenstände erforderlich. Für die übrige Zeit kann seine Anwesenheit durch die obersten Zivilverwaltungsbehörden der einzelnen Bundesstaaten angeordnet werden.

1.“

Militärpflichtige,

in der Nr. 5 der zweite Satz wie folgt geändert:

Wo nur die ständigen Mitglieder an der Beschluß⸗ fassung teilnehmen, ist bei Meinungsverschiedenheiten die Angelegenheit der nächsthöheren Instanz, in den Fällen des § 30 Nr. 4 Abs. 3 der verstärkten Ersatzkommission, zur Entscheidung vorzulegen. als Nr. 9 folgende Vorschriften hinzugefügt:

9) Der Reichskanzler kann die Geschäfte der Ersatz⸗ kommission und der verstärkten Ersatzkommission in An⸗ sehung von Militärpflichtigen, die in einem Schutzgebiet, in dem eine Schutztruppe nicht besteht, oder im Ausland leben, besonderen Kommissionen übertragen; solche Kommissionen werden auf seine Anordnung in dem Schutzgebiet am Amtssitz eines höheren Verwaltungsbeamten und im Ausland am Amtssitz eines Berufskonsuls oder, wo ein solcher nicht vor⸗ handen ist, eines Gesandten des Reichs gebildet.

In einem Schutzgebiet, in dem eine Schutztruppe nicht besteht, kann der Reichskanzler diesen Kommissionen auch die Befugnisse der Oberersatzkommission und der verstärkten Oberersatzkommission übertragen.

Der § 33 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Militärpflichtige, die in einem von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erschienen sind,

dib außer der Reihenfolge 13) ausgehoben werden.

9) Im § 53 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes vom 6. Mai 1880 werden die Worte „beziehungsweise das zuständige Kriegs⸗ ministerium in Gemeinschaft mit der obersten Zivilverwaltungsbehörde seines Heimatsbezirks“ gestrichen. Am Schluß des Abfatzes ist anzufügen: 8 Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Ersatz⸗ dritter Instanz entscheidet die zuständige Ministeria instanz. 10) An die Stelle des § 59. bh ben folgende Vorschriften: 0

Im Frieden können Offiziere, Beamte und Mann⸗ schaften der Reserve, der Ersatzreserve und der Landwehr ersten Aufgebots, die in ein Schutzgebiet oder ins Ausland gehen wollen oder sich dort aufhalten, unter Befreiung von den gewöhnlichen Dienstpflichten, soweit diese nicht aus dem Aufenthalt in einem Schutzgebiet erwachsen, mit der Ver⸗ pflichtung zur Rückkehr im Falle einer Mobilmachung auf zwei Jahre beurlaubt werden.

Weist der Beurlaubte durch Bescheinigung des Gou⸗ verneurs oder des Konsuls nach, daß er sich in dem Schutz⸗ gebiet oder im Ausland eine feste Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender usw. erworben hat, so kann der Urlaub bis zur Entlassung aus dem Militärverhältnisse verlängert werden. Dies gilt jedoch für den in einem europäischen Lande oder in einem Küstenlande des Mittelländischen oder Schwarzen Meeres lebenden Beurlaubten nur dann, wenn die feste Stellung bei Erfüllung der gewöhnlichen Dienst⸗ pflichten gefährdet sein würde.

Hat der Beurlaubte die feste Stellung in einem außer⸗ europäischen und nicht zu den Küstenländern des Mittel⸗ ländischen oder Schwarzen Meeres gehörenden Lande er⸗ worben, so kann er auch von der Verpflichtung zur Rück⸗ kehr im Falle einer Mobilmachung befreit werden.

Artikel II.

Das Gesetz, betreffend Aenderungen der

Februar 1888 wird dahin geändert:

1) Im Artikel II § 9 werden

a. der Abs. 2 und im Abs. 3 das Wort weitere’ gestrichen, b. die Vorschriften des Abs. 4 durch folgende Vorschriften ersetzt:

Die Ueberweisung ist in der vorstehenden Reihenfolge zu bewirken. Ist ein Ueberschuß vorhanden, so entscheiden die Abkömmlichkeit, das Lebensalter und die bessere Dienst tauglichkeit. 8

2) Im Artikel II § 13 Abs. 4 wird der Satz 2 gestrichen.

Artikel III. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1914 gleichzeitig mit dem Reichs⸗ und Sehhatsang⸗bbeigkehsgeset in Kraft.

Es kommt in Bavyern nach näherer Bestimmung des Bündnis⸗ vertrags vom 23. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. 1871 S. 9) unter III. § 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militär⸗ konvention vom 21.,25. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 658) zur Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Balholm, an Bord M. J. 22. Juli 1913. Wilhelm.

(L. S.) Delbrück.

Wehrpflicht,

„Hohenzollern“, den

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den in die Pfarr⸗ und Ephoralstelle in Saalfeld berufenen Pfarrer von Schaewen, bisher in Arnau, zum Superinten⸗ denten der Diözese Saalfeld, Regierungsbezirk Königsberg, zu ernennen sowie

den Eisenbahnobersekreäären Krüger in Berlin und Genschow in Frankfurt (Main), den technischen Eisenbahn⸗ obersekretären Giersch in Erfurt und Schubert in Posen, dem Oberkassenvorsteher Zilm in Sorau, dem Eisenbahnober⸗ gütervorsteher Rohland in Eisenach, dem Oberbahnmeister Wigand in Hohenwestedt, dem Obermaterialienvorsteher