1913 / 181 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Fuͤr die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Aluflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den einem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin, den 23. Jult 1913. Köniagliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.

[44377] Aufgebot. Der Rechtsanwalt Dr. Fritz Trier von Frankfurt a. M. hat als Nachlaßverwalter über den Nachlaß des am 23. April 1913 in Frankfurt a. M. verstorbenen Kaufmanns Georg Theodor Börner, in Frankfurt a. M. das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf den 15. Oktober 1913, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufge⸗ botstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten. Urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt aften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur ür den seinem Erbteil entsprechenden Teil er Verbindlichkeit haftet. a. Main, den 30. Juli Königliches Amtsgericht. Abteilung 44.

44369] Durch Ausschlußurteil vom 28. Juli

1913 sind die aus dem Nachlaß der am

August 1912 verstorbenen Witwe Professor Dr. Mangold verlorenen Aktien der Bergisch⸗Märkischen Bank zu Elber⸗ eld zu je 600 Nr. 563 und 4021 für

kraftlos erklärt. Elberfeld, den 28. Juli 1913. Königliches Amtsgericht. Abt. 16.

44368]

In der Aufgebotssache des Leibzüchters Friedrich Scharpenberg in Rühle hat das Königliche Amtsgericht in Polle durch Ausschlußurteil vom 25. Juli 1913 für Recht erkannt: Das vom Kreditverein zu Bodenwerder, eingetragene Genossenschaft

mit unbeschränkter Haftpflicht (jetzige Rechtsnachfolgerin: Niedersächsische Landes⸗ bank, Aktiengesellschaft in Bodenwerder) am 2. Januar 1892 für Friedrich Scharpen⸗ erg in Rühle ausgestellte Spareinlagen⸗ xuch Nr. 795, lautend am 1. Januar

900 über 963,66 ℳ, und das vom Spar⸗ und Vorschußverein Polle, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht am 14. April 1887 für den Mittelkötner Heinrich Scharpenberg in Rühle aus⸗

estellte Spareinlagenbuch Nr. 138, lautend

m 1. Januar 1901 über 2313,85 ℳ, werden für kraftlos erklärt.

Polle, den 25. Juli 1913.

Königliches Amtsgericht.

44379] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Margarete Lory, geb. Dade⸗ nasch, in Neukölln, Knesebeckstraße 111, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Abramezvk in Berlin, Pots⸗

damerstraße 121 a, klagt gegen den Arbeiter August Lory, früher in Berlin, unter der Behauptung, daß der Beklagte seinen ehelichen Verpflichtungen nicht nach⸗ ekommen ist, auch die Klägerin grob miß⸗ andelt hat, mit dem Antrage, die Ehe er Parteien zu scheiden, den Beklagten ür den allein schuldigen Teil zu erklären ind ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ frreits vor die 17. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, Zimmer 11/13, II. Stock, auf den 22. November 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ ung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ ichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 23. Juli 1913. Wetzel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

44380] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Meta Baum, geb Peter, in Stettin, Turmstr. 81, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Coßmann in Berlin, Neue Königstr. 21, klagt gegen den

Arbeiter Richard Baum, früher in Berlin, Mäüllerstr. 7, unter der Belauptung, daß der Beklagte seinen ehelichen Verpflich⸗

ungen nicht nachkomme, auch die Klägerin mißhandelt habe, mit dem Antrage: die

Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil an der Scheidung zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 17. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstr., Zimmer 11713, II. Stock, auf den 22. November 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. Uerng. den 23. Juli 1913. Wetzel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

[44378] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Antonie Barchewitz, geb. Kroker, in Berlin, Wollinerstr. 53 II bei Kermes, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Albert Berent in Berlin, Dorotheen⸗ straße 64, klagt gegen ihren Ehemann Friedrich Barchewitz, früher in Berlin, Gartenstr. 31, wohnhaft, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte sie Mitte März 1912 böslich grundlos verlassen hat, auch sich nicht mehr um seine ehelichen Verpflichtungen gekümmert hat, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für allein schuldig an der Scheidung zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 17. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I in Berlin, Grunerstr., Zim⸗ mer 11/13, II. Stock, auf den 22. No⸗ vember 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 23. Juli 1913.

Wetzel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

[44381] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Rosa Schreiber, geb. Lewv, zu Berlin⸗Steglitz, Schönhauserstr. 22, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Hans Imberg II., Dr. Felix Pick, Dr. Rosenberger und Dr. Frankfurter in Berlin, Belle⸗Allianceplatz 4, klagt gegen den Samuel Schreiber, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin⸗Friedenau, Lefevrestr. 27, Beklaaten, in den Akten 7. R. 389. 13, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts II in Berlin, Hallesches Ufer 29 31, Zimmer Nr. 40, auf den 16. Januar 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen wird dieser Auszug der Klage ekannt gemacht.

Berlin, den 30. Juli 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

[44390] Oeffentliche Zustellung.

Der Verschließer August Allerkamp in Braunschweig, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Magnus daselbst, klaat gegen seine Ehefrau, Christine geb. Allhusen, früher in Halberstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B. (Ehebruch), mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und Erklärung der Beklagten für den schuldigen Teil. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Herzoglichen Land⸗ gerichts in Braunschweig auf den 17. November 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Braunschweig, den 29. Juli 1913. Kühn, Gerichtssekretär, Gerichtsschreiber

des Herzoglichen Landgerichts.

[44385] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schlossers Franz Jobke, Minna geb. Schönemann, in Dessau, Friederikenplatz 35, Klägerin, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kulpe in Dessau, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Franz Jobke, zuletzt in Dessau, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Grund der Behauptung, daß ihr Ehemann sich seit Anfang Mat 1912 in böslicher Absicht von der häus⸗ lichen Gemeinschaft fern gehalten und durch sein ehrloses Verhalten eine tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses ver⸗ schuldet habe, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung aus den §§ 1568 und 1567² Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts in Dessau auf den 3. November 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dessau, den 10. Juli 1913.

(L. S.) Heinrich, Bureauassistent, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts, i. Vertr.

[44386] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Elisabeth Barthold, geb. Schulz, in Leipzig, Körnerstraße 34, Prozeßbevollmächtiater: Rechtsanwalt Ru⸗ dolph in Dessau, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Privatmann Ferdinand Bar⸗

1““

thold, früher in Dessau, auf Grund des § 1568 Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen tiefer Zerrüttung des ehelichen Verhält⸗ nisses und schwerer Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten mit dem Antrage auf Ehescheidung. Tie Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts in Dessau auf den 3. November 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dessau, den 24. Juli 1913. (L. S.) Heinrich, Bureauassistent, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Land⸗ gerichts, i. Vertrtg. 8b

[44383] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Arbeiters George Jakoba⸗ witz, Anna geb. Grigoleit, zu Trakseden, Kreis Heydekrug Prozeßbevollmächtiate: Rechtsanwälte Geheimer Justizrat Dr. Michels, Dr. Michels und Tiedke in Duisburg —, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter George Jakobawitz, früher in Oberhausen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der §§ 1567 und 1568 B. G.⸗Bs., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Duisburg auf den 18. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr Zimmer 166 —, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt al Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Duisburg, den 28. Juli 1913.

Burger, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[44391] Oeffentliche Zustellung.

Der Schleifer Wilhelm Friedrich Hahn in Solingen, Kullerstraße Nr. 50 a, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Günther in Elberfeld, klagt gegen seine Ehefrau, Clara geb. Schubach, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Rem⸗ scheid, auf Grund §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ebescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Elberfeld auf den 10. November 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Elberfeld, den 28. Juli 1913.

Voß, Landgerichtsassistent, als Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgerichts.

[44384] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Paul Radermacher, Gertrud eb. Räm, in Elberfeld, Ernststraße 13, Brosesbevemichtigte: Justizrat Contze in Elberfeld, klagt gegen ihren Ehemann, den Bandwirker Paul Radermacher, früher in Elberfeld, z. Zt. ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Grund der §§ 1567, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Elberfeld auf den 24. No⸗ vember 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elberfeld, den 29. Juli 1913. Gunck, Gerichtsschreiber des Königlichen

Landgerichts.

[44389]

Ella Helene Hedwig Sprotte, geb. Busse, in Podejuch⸗Sydowsaue, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wachtel und Dr. Kaufmann in Leipzig, klagt gegen ihren Ehegatten, den Küfer Artur Ed⸗ mund Walter Sprotte, zuletzt in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung wegen höslicher Verlassung seitens des Mannes 1567 Ziffer 2 B. G.⸗Bs.). Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Ebestreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig, Harkortstraße 9, auf den 28. November 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Leipzig, am 30. Juli 1913.

[44397] Oeffentliche Zustellung.

Der am 12. Jult 1913 geborene Karl Friedrich Wilhelm Vöhringer in Ludwigs⸗ burg, unter Vormundschaft des Taglöhners Karl Schwaderer in ee Schorn⸗ dorferstraße 52, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Imle in Backnang, klagt gegen den Wilhelm Schlichenmaier, Flaschenbierarbeiter in Hörschhof, Gde. Sechselberg, nun mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesend, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljähr⸗ lich 60 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 12. Oktober, 12. Januar, 12. April und 12. Juli jedes Jahres zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckhar. . mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche

Amtsgericht in Backnang, Sitzungssaal part., auf Montag, 20. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Backnang, den 30. Juli 1913. Mavyver, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

([44417] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Hildegard Silber⸗ bach, vertreten durch den Vormund, den Berufsvormund Erich Müller in Berlin SW. 68, Alte Jakobstraße 38, klagt gegen den Schneider Wilbelm Zebrowsli, ge⸗ boren 24. Januar 1877 zu Peterswalde, Kreis Osterode, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, zuletzt in Berlin, Lychenerstraße 19, wohnhaft gewesen, auf Grund der hauptung, daß der Beklagte der Mutter der Klägerin in der gesetzlichen Empfängnis⸗ zeit vom 21. Januar 1912 bis 21. Mai 1912 beigewohnt habe, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt an, also vom 18. November 1912, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres eine Unterhaltsrente von monatlich 30 und vom Beginn des 7. bis zum voll⸗ endeten 16. Lebensjahre eine solche von 35 zu zahlen, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sosort, die laufenden in vierteljährlichen Teilzahlungen im voraus, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗ Mitte, Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße Nr. 12/15, Zimmer 159/161, II. Stock⸗ werk, auf den 25. Oktober 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Die Sache ist zur Feriensache erklärt. Berlin, den 29. Juli 1913 (Unterschrist), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 120.

[44321] Oeffentliche Zustellung.

Das uneheliche Kind Anna Gebhard der Dienstmagd Anna Gebhard in Vöoh⸗ ringen, vertreten durch den Vormund Hilarius Gebhard, Fabrikarbeiter in Vöhringen, klagt gegen den Säger Mat⸗ thäus Ochsenreiter von Bergenstetten, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Unterhalts, mit dem An⸗ trage, festzustellen, daß der Beklagte der Vater der am 3. April 1913 geborenen Klägerin Anna Gebhard ist, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an die Klägerin von ihrer Geburt an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine für je drei Monate vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 180 zu entrichten und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Der Beklagte Matthäus Ochsen⸗ reiter wird hiermit zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits auf Donners⸗ tag, den 2. Oktober 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das K. Amtsgericht Illertissen geladen.

Illertissen, den 28. Juli 1913.

Gerichtsschreiberet des K. Amtsgericht

[44317] Oeffentliche Zustellung. Der Deutsche Creditverein e. G. m. b. H. in Berlin, Köthenerstraße 44, ver⸗ treten durch die Vorstandsmitglieder von Schmiterlöow und Kuhn, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Jansen, Berlin W. 56, Hinter der katholischen Kirche 2, klagt im Wechselprozeß gegen 1) den Hauptmann a. D. Karl von Zedlitz Leipe, 2) dessen Ehefrau Gerta von Zedlitz⸗Leipe, geb. Nachtsheim, beide früͤher in Berlin⸗Schöneberg, Barba⸗ rossastraße 33, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus einem am 8. April 1913 pro⸗ testierten Wechsel vom 16 Januar 1913 über 1000 ℳ, zahlbar am 5. April 1913, mit dem Antrage: 1) die Beklagten zur Zahlung von 1000 nebst 6 vom Hun⸗ dert Zinsen seit dem 5. April 1913 und 12,15 Wechselunkosten als Gesamt⸗ schuldner an Kläger zu verurteilen, 2) den beklagten Ehemann von Zedlitz⸗Leipe zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das Vermögen seiner Ehefrau zu dulden. Der Kläger ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Neues Gerichtsgebäude, Portal 3, Neue riedrichstraße 16/17, II. Stockwerk, immer 78/80, auf den 7. Oktober 1913, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. 48. P. 147. 13. Berlin, den 29. Juli 1913. 3 Thon, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 4. Kammer für Handelssachen.

[44395] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Kaufmann Hedwig Do⸗ lata, geborene Broda, in Zawodzie, Feld⸗ straße 38, klagt gegen ihren Ehemann, Kaufmann Franz Dolata, früher in Miechowitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die ihr gehörigen, von ihr in die Ehe ein⸗ gebrachten Sachen, wie Kleidungsstücke, Wäsche, Nähmaschine und Küchengeräte, nach Auflösung ihres gemeinschaftlichen Haushalts in Miechowitz bet dem Spedi⸗ teur Kaluza in Beuthen O. S. eingestellt hat, deren Herausgabe der letztere ohne Einwilligung ihres Ehemanns verweigert, mit dem Antrag: 1) den Beklagten zu verurteilen, darein zu willigen, daß die von ihm bei dem Spediteur Kaluza in Beuthen O. S. eingestellten, ihr gehörigen Sachen, wie Kleidungsstücke, Wäsche, Näh⸗ maschine und Küchengeräte, von dem letzteren an sie, die Klägerin, herauszugeben sind,

Be⸗

(O. S., Zimmer 1 Parallelstraße 1, auf den 24. Septembe 11913, Vormittags 9 ½ Uhr, gelade Die Sache ist zur Feriensache erklärt. Zu

erklären. Der Beklagte wird zur müng lichen Verhandlung des Rechtsstreits

das Königliche Amtsgericht in Beutt der Mietsräun

Zwecke der öffentlichen Zustellung wi dieser Auszug der Klage bekannt gemach 7. C. 1330/13. * Beuthen O. S., den 26. Juli 191 Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[44318] Oeffentliche Zustellung. Der Wirt Wilhelm Ormeloh Bochum V, Poststraße 100, Prozeßbe mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rosenbar in Bochum, klagt gegen den Bergmas Richard Fafflok, früher in Bochum jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grun rückständigen Logis⸗ und Kostgeldes f den Monat Mai 1913, mit dem Antra auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbe Verurteilung zur Zahlung von 79,65 nebst 4 % Zinsen seit 1. Juni 19 Zur mündlichen Verhandlung des Recht streits wird der Beklagte vor das Köni liche Amtsgericht in Bochum auf d 11. November 1913, Vormitta 9 Uhr, Zimmer 44, geladen. Bochum, den 25. Jult 1913. Hackenberg, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[44324] Oeffentliche Zustellung.

Der Schreinermeister Gustav Jacob; Ems, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsa walt Dr. Schmidtborn in Diez kla gegen den Johann Heinrich Becken früher in Diez wohnhaft, jetzt mit und kanntem Aufenthalt, unter der Behaupturn daß er im Auftrag des Beklagten August 1912 auf seinem in der Gemarkun Diez (Schläfer) belegenen Grundstück e Bretterhaus errichtet und hierzu alle forderlichen Materialien an Holz un Verkleidung gestellt, aber bis jetzt Zahlun hierfür nicht erhalten habe, mit dem A trage, den Beklagten kostenfällig zu pe⸗ urteilen, an Kläger 247 nebst 4 % Zinsen seit 1. 9. 1912 zu zahlen und de Ürteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären mündlichen Verhandlung des Recht⸗ treits wird der Beklagte vor das Königlich Amtsgericht in Diez a. Lh. auf Mo tag, den 20. Oktober 1913, Von mittags 10 Uhr, geladen.

Diez, den 25. Juli 1913.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[44320] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Eduard Kühne in Erfurn Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwa Burkhard in Erfurt, klagt gegen den I⸗ genieur Willy Born, früher in Sant Martha, Spanien, jetzt unbekannten Au enthalts, unter der Behauptung, daß ih der Beklaate für im Jahre 1905 käufli gelieferte Waren bezw. geleistete Arbeit 63,25 verschulde, mit dem Antrag den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen an die Klägerin 63,25 nebst 4 % Zinse seit 15. Mai 1911 zu zahlen und de

ser mündlichen Verhandlung des Recht treits wird der Beklagte vor das Kön liche Amtsgericht in Erfurt auf d 8. Oktober 1913, Vormittag 9 Uhr, Zimmer 15, geladen. Die Sa ist zur Feriensache erklärt. Erfurt, den 29. Juli 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 13.

[44394] Oeffentliche Zustellung. 1

Der Mühlenbesitzer Kurt Herzberg Reppen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Dr. Jolitz in Frankfurt a. O klagt gegen Frau Else Utrich, früh⸗ hier, Bahnhofstraße 15 bei Frau Deichse jetzt unbekannten Aufenthalts, unter de Behauptung, daß die Beklagte ihm an einem am 4 Oktober 1912 erhaltene. am 17. Januar 1913 zurückgeforderte Darlehn 200 nebst 1. schulde mit dem Antrage, die Beklagte kosten pflichtig und vorläufig vollstreckkar zu ve urteilen, an den Kläger 200 nebst 40 Zinsen davon seit 17. Februar 1913 zahlen. Zur mündlichen Verhandlung de Rechtsstreits wird die Beklagte vor d. Königliche Amtsgericht in Frankfurt a. O Logenstraße 6, Zimmer 10, auf d 18. September 1913, Vormittag 9 Uhr, geladen.

Frankfurt a. O., den 28. Juli 1911 Rieschke, Aktuar, als Gerichtsschreiben

des Königl Amtsgerichts

44061]

Die Firma J. Stein, Manufakturwarnd in Würzburg, Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwälte Richard Haas und Dr. 23 Gutmann in Karlsruhe, klagt gegen de Sabine Balsam, früher arlsruhe, jetzt an unbekannten Orts⸗ abwesend, auf Grund der Behaupturz daß die Beklagte ihr aus Zession d Konkursmasse Jakob Raber bier restli 257 62 schulde, mit dem Antra⸗ auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung de

257 62 nebst 4 % Zins seit Kla⸗ zustellungstag sowie Tragung der Kofte des Rechtsstreits. handlung des Rechtsstreits wird die B⸗ klagte vor das Großberzogliche Amtsgerich in Karlsruhe, Akademiestraße 2, auf Mim woch, den 17. SCeptember 1913. Wo

geladen. Karlsruhe, den 29. Juli 1913. Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen

2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu

Amtsgerichts. A I.

Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erkläret;

Beklagten zur Zahlung des Restbetrages voß

Zur mündlichen Veh

mittags 9 Uhr, I. Stock, Zimmer Nr. 2

2 9

1. Untersuchungssachen.

.Aufgebote, Verluft⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

8

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eichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 2. August

————õꝛꝛꝛꝛꝛ

Offentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 2. 1

1913

. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. F. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗ . Bankausweise. 8 Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[44319] Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirt Johann Wienert in Düssel⸗ dorf⸗Gerresheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lenders daselbst, klagt gegen den Friedrich Fischer, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Düsseldorf⸗Gerresheim, auf Einwilligung in die Auszahlung einer Hinterlegungssumme mit dem Antrage, den Beklagten vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, darin einzuwilligen, daß der um Zwecke der Vollstreckung eines Arrest⸗

fehls seitens des Klägers unterm 29. April 1912 bei der Königlichen Re⸗ gierung in Düsseldorf unter H. J.⸗Nr. 237, K. B. Nr. 250 B. J.⸗Nr. 290 Spez. Man. Bd. 150 S. 210 deponierte Betrag von 100 an Kläger zurückbezahlt werde. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Düsseldorf⸗Gerresheim auf den 21. Oktober 1913, Vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, auf Zimmer 13 geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. u* den 26. Juli

Stein, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[43119] Oeffentliche Zustellung.

Der Besitzer Friedrich Karius in Blind⸗ gallen, ozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Moeller in Goldap, klagt gegen 1) bis 2) ꝛc., 3) die Frau Johanna Heff. geb. Karius, 4) deren Ehemann Julius Hess, früher in to Warnke, Bay Skose, Staat Toledo, Ohio, Nordamerika, jetzt unbekannten Aufenthalts, 5) bis 7) ꝛc., unter der Behauptung, daß das Grund⸗ stück Blindgallen Nr. 79, welches dem Kläger auf Grund des mit seinen Eltern am 22. Oktober 1898 abgeschlossenen Uebergabevertrages hätte mit übereignet werden sollen, versehentlich nicht in den Vertrag mit aufgenommen sei, und daß die Beklagten zu 1, 3, 5 und 7 als Erben ihrer verstorbenen Mutter Heinriette Karius, geb. Zimmermann, verpflichtet seien, das Grundstück Blindgallen Nr. 79 dem Kläger aufzulassen, mit dem Antrage, die Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kosten⸗ Uhlichtig zu verurteilen, dem Kläger das Grundstück Blindgallen Nr. 79 vor dem Königlichen Amtsgericht Goldap aufzu⸗ lassen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten zu 3 und 4 vor das Königliche Amtsgericht in Goldap auf den 24. September 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Hause des Schuh⸗ machermeisters Nerkorn, Köhlerstraße 333. (Blumenstraße Ecke), eine Treppe, geladen.

Goldap, den 23. Juli 1913.

Dost, Gerichtsschreiber 8

des Königlichen Amtsgerichts.

[43382] Oeffentliche Zustellung.

1) Der Urban Schenk, 2) der Wirt Peter Wild, 3) der Wirt Johann Hermann, 4ͤ) der Kaufmann Bartholomäus Strobel, alle in Rangen⸗ dingen, E Rechts⸗ anwalt Justizrat Löffler in Hechingen, klagen gegen die Eheleute Bahnvorarbeiter Anton Beseunreuter und Maria geborene Däuerling, zurzeit mit unbekanntem Auf⸗ enthalt abwesend, früher in Rangendingen, unter der Behauptung, daß die letzteren 1) dem Kläger zu 1 aus Darlehen und für Verabreichung von Speisen und Getränken sowie Zigaretten 40 ℳ, 2) dem Kläger zu 2 aus Darlehen, für Warenlieferung und Schlafgeld 19 50 ₰, 2 dem Kläger zu 3 aus Darlehen und Fleisch⸗ lieferung 30,25 ℳ, 4) dem Kläger zu 4 aus Warenlieferung 32,12 schulden, mit dem Antrage, die Beklagten als Ge⸗ samtschuldner zu verurteilen, an 1) den Kläger zu 1: 40 nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1913, 2) den Kläger zu 2: 19,50 nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1913, 3) den Kläger zu 3: 30,25 nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1913, 4) den Kläger zu 4: 32,12 nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1913, 5) an sämtliche Kläger 5 Arrestkosten zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht in Hechingen auf den 10. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug

Klage bekannt gemacht, mit dem Be⸗ merken, daß die Einlassungsfrist auf zwei Wochen festgesetzt worden ist.

Hechingen, den 28. Juli 1913.

Stahlsch midt, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

10gocg Sesserauche Zustellung. Der

=Füg=

[44323] 1

Der Zimmermann Heinrich Maaß in Schönböcken bei Lübeck, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Hach und Focke zu Lübeck, klagt gegen den Gastwirt Wil⸗ helm Behnke in Schönböcken bei Lübeck, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, sowohl aus seinem persönlichen Vermögen, als auch aus dem Grundstück Steinraderbaum, verzeichnet im Grund⸗ buch von Schönböcken Blatt 19, aus der daselbst in Abt. III unter Nr. 9 ein⸗ getragenen Darlehenshypothek von 4000,— 100,— an den Kläger 2 zahlen, und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, unter der Begrün⸗ dung, daß Beklagter als grundbuchmäßiger Eigentümer des vorbezeichneten Grund⸗ stücks die am 1. Juli 1913 für die Zeit vom 2. Januar 1913 bis 1. Juli 1913 fällig gewesenen Zinsen zu 5 % p. a. im Betrage von 100,— für ein vom Kläger erhaltenes bares Darlehen von 4000,— ℳ, wofür zu Gunsten des Klägers zu Lasten des bezeichneten Grundstücks die erwähnte Darlehenshypothek von 4000,— eingetragen sei, nicht bezahlt habe. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Lübeck, Abteilung VI, Zim⸗ mer 22, im Gerichtshaus, gr. Burgstraße Nr. 4, auf Freitag, den 21. No⸗ vember 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lübeck, den 26. Juli 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung VI.

[44322] Oeffentliche Zustellung. Gottlieb Wolf, Inhaber einer Wein⸗ handlung in Stuttgart, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: R.⸗Ae. Bach und Schick in Stutt⸗ art, klagt gegen Adolf Eberhardt, Müller und Wirt, früher auf der See⸗ bruckenmühle bei Leinfelden, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, unter der Behauptung, daß der Kläger dem Be⸗ klagten auf Grund vorheriger käuflicher Bestellung am 5. März und 15. April 1913 Waren zum vereinbarten und sach⸗ gemäßen Preise von zusammen 125 65 geliefert habe. Die erste Lieferung sei nach 3 Monaten, die zweite sofort bar zahlbar gewesen. Beide Teile seien Kauf⸗ leute; die Zinsen werden als kaufmännische Verzugszinsen gefordert, mit dem Antrage: durch vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: der Beklagte sei kosten⸗ fällig schuldig, an den Kläger 125 65 nebst 4 % Finsen hieraus seit 5. Juni 1913 zu bezahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das K. Amtsgericht Stuttgart Amt in Stuttgart, Ulrichstraße 6, auf Mittwoch, den 17. September 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Die Sache ist zur Feriensache erklärt. Stuttgart, den 31. Juli 1913. Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Stuttgart Amt. Neef.

Schmiedemeister Ambrosius Schmidt in Tirschtiegel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Karkut in Tirschtiegel, klagt gegen 1) den Flleischermeister Gotthilf Neumann, 2) dessen Ehefrau Ernestine Neumann, geb. Karge, beide früher in Tirschtiegel, auf Grund der Behauptung, 8. auf seinem Grundstücke Tirschtiegel Blatt 35 in Abt. III Nr. 24 für die Be⸗ klagten eine Hypothek von 225 nebst 5 % Zinsen ohne Briefbildung eingetragen, diese Post längst bezahlt, Löoschungs⸗ bewilligung nicht erteilt sei, mit dem An⸗ trage, die Beklagten vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, in die Löschung der für sie auf dem Grundstück Tirschtiegel Blatt 35 in Abteilung III unter Nr. 24 einge⸗ tragenen Hypothek zu willigen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amts⸗ gericht in Tirschtiegel auf den 11. No⸗ 2-⸗ 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Tirschtiegel, den 22. Juli 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[443871 Oeffentliche Zustellung.

Die Centrale für Viehverwertung (Vieh⸗ centrale) eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Liquidation, vertreten durch ihre Liquidatoren Hans von Stockhausen und Hauptmann Schlievper zu Berlin W. 9, Köthenerstraße 28/29, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Friedrichs in Verden, klagt gegen den Landwirt Karl Grages, zuletzt in Hildesheim, Franken⸗ straße 33, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, anf Grund der Behauptung der Klageschrift, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin

bruar 1911 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Verden (Aller) auf den 1. No.⸗ vember 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Verden, den 29. Juli 1913. Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[44043] Oeffentliche Zustellung.

Der frühere Landbriefträger Harm Gerdes Weber in Hatshausen als Pfleger der Ehefrau Anna Braun, geb. Weber, in Hatshausen, Prozeßbevollmächtiater: Justizrat Dinkgraeve in Aurich, klagt gegen ihren Ehemann, den Bartelt Braun aus Hatshausen, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Ehemann Braun sich vor etwa 21 Jahren von seiner Ehefrau entfernt hat. Sein Aufenthalt ist unbekannt. Er hat seit seinem Fortzuge seiner Frau niemals Unterhalt gewährt, mit dem Antrage, 1) die Verwaltung und Nutznießung des Beklagten an dem Vermögen seiner Ehe⸗ frau aufzuheben, 2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Aurich auf den 14. November 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Aurich, den 25. Juli 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[44411] Vorladung. 52 Nachdem ich durch Erlaß des König⸗ lichen Oberpräsidenten in Koblenz vom 28. Dezember 1912 Nr. A. 2. 461 zum Kommissar für die Leitung des Verfahrens zur Bildung einer öͤffentlichen Wasser⸗ genossenschaft behufs Melioration des Schwalmgebiets in den Kreisen Kempen b und Erkelenz ernannt worden bin, habe ich zur Erklärung über den Plan und über das Statut sowie zur Wahl von Bevollmächtigen die nachstehenden Termine anberaumt, zu welchen die Beteiligten unter der Verwarnung, daß die Nicht⸗ erscheinenden oder Nichtabstimmenden demjenigen zustimmend angesehen werden sollen, wofür die Mehrheit der abge⸗ gebenen Stimmen sich erklärt, hiermit vorgeladen werden:

1. Termin: für die Beteiligten, deren Grundstücke in der Gemeinde Elmpt liegen, sowie für einen Teil der Beteilig⸗ ten, deren Grundstücke in der Gemeinde Niederkrüchten liegen, auf Mittwoch, den 17. Sept. 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, im Saale der Wirtschaft von Peters in Elmpt,

2. Termin: für die Beteiligten, deren Grundstücke in den Gemeinden Brüggen und Born liegen, auf Freitag, den 19. Sept. 1913, Vormittags 9 Uhr, im Saale des Hotels zur Post in Brüggen,

3. Termin: für die Beteiligten, deren Grundstücke in den Gemeinden Amern St. Anton und Amern St. Georg liegen, auf Samstag, den 20. Sept. 1913, Vormittags 9 Uhr, in der Wirt⸗ schaft von Stobberg in Amern St. Anton, 8 8 4. Termin: für die Beteiligten, deren Grundstücke in den Gemeinden Kirspel⸗ waldniel, Lüttelforst und Wegberg liegen, sowie für einen Teil der Beteiligten, deren Grundstücke in der Gemeinde Nieder⸗ krüchten liegen, auf Mittwoch, den 24. Sept. 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, in der Wirtschaft von Gustav Kammels in Lüttelforst,

5. Termin: für einen Teil der Be⸗ teiligten, deren Grundstücke in der Ge⸗ meinde Niederkrüchten liegen, auf Don⸗ nerstag, den 25. Sept. 1913, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, im Saale des Hotels Botz in Niederkrüchten.

Eine Druckausfertigung dieser Vor⸗ ladung ist zur Einsicht der Beteiligten auf den Bürgermeisterämtern zu Amern St. Georg, Burgwaldniel, Brüggen, Elmpt. Kirspelwaldniel, Niederkrüchten und Wegberg sowie bei den Gemeindevor⸗ stehern zu Amern St. Anton, Born und Lüttelforst niedergelegt Der Statutentwurf und die Projekt⸗ stücke liegen während zweier Wochen vor dem Termin auf dem Königlichen Landratsamte in Kempen (Rhein) zur Einsicht der Beteiligten offen. Kempen (Rhein), den 23. Juli 1913.

Der Kommissar:

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.

[44363] Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung ertetlen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 dem Kommunal⸗ verbande des Preußischen Markgraftums Oberlausitz die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 4 ½ Millionen Mark in Buchstaben: „Vier und einhalb Millionen Mark“ —, behufs Beschaffung der Mittel zur Verstärkung des Stammkapitals der Kommunalständischen Bank für die Preußische Oberlausitz.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung vom Jahre 1915 ab jährlich mit wenigstens ein Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.

8 Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befrie gemg der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewährleistung seitens 8 übernommen. 8

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen. 4 4

Berlin, den 17. Juli 1913. 8 (L. S.) Der Minister des Innern Im Auftrage: v. Herrmann. M. d. J. IVb 1682.

F.⸗M. I. 8481 II.

II. 9776.

Der Finanzminister.

8 Im Auftrage: (Unterschrift.)

Reihe (Ständewappen) Nr...

es Preußischen Ober

1 Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Genehmigun der Minister des Innern und der Finanzen vom 17. Juli 1913. (Deutscher Reichs und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom. 1913.)

Wir, die Stände des Preußischen Markgraftums Oberlausitz beurkunden un bekennen durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbar Schuldverschreibung, daß der Inhaber derselben die Summe von

E böb 8 deren Empfang wir bestätigen, als einen Teil der auf Grund des Beschlusses de Oberlausitzer Kommunallandtags von 1911 und der staatlichen Genehmigung vom 17. Juli 1913 aufgenommenen Anleihe von Vier Millionen und fünfhunderttausend Mark nebst vier Prozent jährlichen Zinsen von der Landesmitleidenheit des Preußischer Markgraftums Oberlausitz zu fordern hat.

Die Tilgung der ganzen Schuld von 4 500 000 geschieht planmäßig durch Ankauf oder Auslosung der Schuldverschreibungen aus einem zu diesem Behufe ge bildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des umlaufenden Anleihe kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen vom Jahre 1915 ab. Wir behalten uns jedoch das Recht sowohl einer stärkeren Auslosung als auch der Kündigung sämtlicher noch umlaufender Schuldverschreibunge vor. Die Auslosungen und Kündigungen finden stets im Februar statt. Die aus elosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, drei Monate vor diesem Termine im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz und in den Görlitzer Nachrichten oder, wenn eins dieser Blätter eingehen sollte, in den nach Bestimmung des Landeshauptmanns der Preußischen Oberlausitz an die Stell desselben tretenden Blatte öffentlich bekannt gemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dieses unter Angabe de Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in gleiche Weise bekannt gemacht. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, werden die Zinsen davon in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres, gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bei den Kassen des Ständischen Landsteueramts, I. und II. Abteilung, in Görlitz oder bei den durch die obenbezeichneten Blätter bekannt zu machenden etwaigen anderen Zahlungsstellen gezahlt, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. In gleicher Weise erfolgt die Zahlung des Kapitals bei den genannten Land steuerkassen in Görlitz gegen bloße Ruͤückgabe der Schuldverschreibungen und der dazu gehörigen Zinsscheine der späteren E“ nebst Erneuerungsscheinen. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung erlischt mit dem Ablaufe vorn dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der ständischen Verwaltung zu Händen einer ihrer Landsteuerkassen zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Per Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre; sie beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in dem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich. Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos er⸗ klärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Ver⸗ lust vor Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der ständischen Verwaltung zu Händen einer der Landsteuerkassen anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der an⸗ gemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der ständischen Verwaltung zu Händen einer ihrer Landsteuerkassen zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden . es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren, Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum auegegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt gegen Ablieferung des der älteren S beigedruckten Erneuerungsscheins bei den ständischen Landsteuerkassen in Görlitz, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe hat. In diesem Falle sowie beim Verluste des orneehnge. scheins erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine an den Inhaber der Schuld⸗ verschreibung, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Görlitz, am. 1. „Die Stände des Preußischen Markgraftums Oberlausitz. (Faksimile⸗Unterschrift.) (Faksimtle⸗Unterschrift.) Landeshauptmann und Landesältester Landesbestallter 8 des Preußischen Markgraftums des Preußischen Markgraftums Oberlausitz. (Stempel.) Oberlausitz. 4 Ausgefertigt: 88 (Eigenhändige Unterschrift.)

1983,32 nebst 4 % Zinsen seit 20. Fe⸗

Strahl, Königlicher Landrat.

Landsyndikus des Preußischen Markgraftums Oberlausitz