1913 / 30 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

muß: Ein sich windender, bereits tief in das Kreidegebirge einge⸗ schnittener, wasserreicher Fluß; ein Plateau wie das heutige, wenig niedriger, kein Wald, verhältnismäßig niedrige Bäume im ganzen ein trockenes Land von Steppencharakter. Diesem Charakter entsprach die Fauna: Pferd, Ur, Renntier, vielleicht auch der Hirsch, sicher der Schakal und der Fuchs. Ob von den Nagetieren der Hase vorhanden war, ist fraglich, dagegen muß es gegen Ende des Magde⸗ léniens massenhaft Kaninchen gegeben haben, die aus Südgvest⸗ europa stammen. Der Biber war zweifelsfrei in Frankreich vor⸗ handen (Languedoc); ob auch in der Dordogne, ist fraglich. Am Ende des Solutréen, fast ausschließlich in der obersten Schicht, begegnet man Spuren von Feldmäusen, was auch auf das Vorhanden⸗ sein von Raubvögeln, Eulen z. B., zu schließen erlaubt. Fraglich ist für Moustérien bis Magdalénien auch die Anwesenheit von Khinozeros und Elephas antiquus. Was sich in Frankreich davon findet, gehört wohl der ältesten Schicht des Chelléen an. Für diese belden Dick⸗ häuter war das Klima der letzten Eiszeit wahrscheinlich zu kalt. Kurz zusammengefaßt: Die unerhebl chen Aenderungen der Fauna, wie sie uns aus den Tierresten der 4 Frieen entgegentreten, in denen das Vézöretal in der Diluvialzeit b. wohnt war, erlauben den Rückschluß, daß sich in diesem ganzen Zeitraum das Klima Südfrank⸗ reichs nicht erheblich geändert hat. Fraglich bleiben deshalb die Ursechen, aus denen wiederholte Abwanderungen der Bevölkerung statt⸗ gefunden haben. 6 Literatur. Kurze Anzeigen

neu erschienener Schriften, deren 1ePenchung vorbehalten bleibt.

Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm⸗ straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Für alle Welt. Illustrierte Zeitschrift mit der Abteilung Erfindungen und Entdeckungen auf allen Gebieten der Naturwissenschaften und Technik. XIX. Jahrgang 1913, Heft 10 bis 12. Jährlich 28 Hefte à 0,40 ℳ. Berlin W. 57, Deutsches Verlagshaus Bong u. Co.

Charakterbilder. Von Gustav Schmoller. 7 ℳ; gebdn. 8,50 ℳ. Leipzig, Duncker u. Humblot.

Meisterbilder in Farben: „Holbein“. Gebdn. 2 ℳ. Berlin W. 35, Lützowstr. 85a. Schlesische Verlagsanstalt (vorm. Schottlaender).

Theodor Körner. Eine Gedenkfeier von Fr. Gai le. 1 ℳ. Berlin SW. 11, Dessauerstraße 23. Deutsche Landbuchhandlung.

Deutsches Fußball⸗Jahrbuch. 9. Jahrg. 344 S., in bieg⸗ samem Leineneinband, mit zahlreichen ausgesuchten Bildern. Dort⸗ mund, Selbstverlag des Deutschen Fußball⸗Bundes.

Dynamomaschinen und Elektromotoren. (Der elektrische Strom, Bd. III.) Eine allgemeinverständliche Darstellung für jeder⸗ mann Von H. Günther. Mit zahlreichen Abbildungen. (104 S.) 8⁰, 1912. Geh. 1 ℳ, geb. 1,80 ℳ. Stuttgart, Verlag der Tech⸗ nischen Monatshefte (Franckhsche Verlagshandlung).

Nr. 9 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 1. Februar 1913 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Runderlaß vom 14. Januar 1913, betr. die Gewichte ebener Decken aus Hohlsteinen. Dienstnachrichten⸗ Nichtamtliches: Das neue Dienstgebäude für die Intendanturen und die Geschäftsräume des Generalkommandos des XVI. Armee⸗ korps in 8” Ein Dammbruch am Eriekanal. Zur Geschichte des farbigen Anstrichs von Häusern Vermischtes: Auszeichnung. Wettbewerb um Entwürfe zu Möbeln. Prüfungen im Eisen⸗ betonbau an der Technischen Hochschule in Darmstadt. Verbilligung des Betriebes von Badeanstalten. Besuch der Technischen Hoch⸗ schulen in München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt und Braunschweig.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ 8 maßregeln. 86

Nach einer Mitteilung der Regierung von Be galen vom 10. Ja⸗ nuar d. J. sind die Quarantänemaßregeln in Chittagong gegen von Moulmein ankommende Schiffe aufgehoben worden. (Vgl. Reichsanzeiger vom 16. Januar v. J., Nr. 14.)

Verkeh rswesen.

Im Paketverkehr mit der Türkei bestehen zurzeit noch folgende Beschränkungen. Der Paketdienst ist bis auf weiteres ein⸗ gestellt im Verkehr mit sämtlichen türkischen Postanstalten in der europäischen Türkei mit Ausnahme von Konstantinopel, ferner im Verkehr mit einer Reihe türkischer Postanstalten in der asiatischen Türkei, über die das Publikum am Postschalter Auskunft erhält. Die Pakete für die türkischen Postanstalten in Konstantinopel und in der asiatischen Türkei werden ausschließlich über Rumänien geleitet. Postpakete und Postfrachtstücke für die österreichische Postanstalt in Salonik sind nur auf dem Wege über Triest zugelassen.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, „Aida“ wiederholt. Die Damen Kurt (Arda), Arndt⸗Ober (Amneris) sind mit den Herren Jadlowker (Radames), Bronsgeest (Amonasro), Schwegler (Ramphis), Bachmann (König) in den be⸗ schäftigt. Die musikalische Leitung hat der Kapellmeister Wetzler.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Militärlustspiel „Der Austauschleutnant“ von R. Wilde und C. G. von Negelein in der bekannten Besetzung wiederholt.

Im Dom veranstaltet der 99. und Den . Königlicher Musikdirektor Bernhard Irrgang morgen, Mittwoch, Abends 8 Uhr, das nächste Orgelkonzert (Bach⸗Konzert) unter Mitwirkung von Fräulein Ethel Peake (Alt) und der Herren George Ad. Walter (Tenor), Franz von Szpanowski, Konzertmeister des Philharmonischen Orchesters, und Willy Buffé (Violine). .

Mannigfaltiges. Berlin, 4. Februar 1913.

Die Haushaltungsschulen der drei Heime des Vereins „Jugendschutz“, E. V. (Heim 1 und II, Berlin, Stralauer 52 und Beuthstraße 14, Heim III, Neuzelle bei Frankfurt a. O.), bieten billige Gelegenheit zu hauswirtschaftlicher Ausbildung und Erlernung sparsamer Wirtschaftsführung. (Lehrhonorar ein⸗ schließlich Wohnung und Kost 450 jährlich.) Der Unter⸗ richt wird von staatlich geprüften Lebrerinnen erteilt. Am 1. April 1913 beginnen neue Lehrgänge. Im Heim 11 finden Koch⸗ und Industriekurse (Schneidern, Weißnähen mit Schnittzeichnen, Stopfen, Flicken, Putz) von 6 an statt; neu eingerichtet sind Servier⸗ und Glanzplättkurse. Durch die Obst⸗ und Gartenbauschule in Neuzelle und die dort be⸗ findliche Haushaltungsschule werden Stützen gärtnerisch ausgebildet, nach denen besonders von Besitzern kleinerer Villen viel Nachfrage ist. Es werden demnächst dort größere Neu⸗ anpflanzungen von Obstbäumen und sträuchern, hochstämmigen Rosen usw. vorgenommen. Erholungsbedürftige Mädchen und Frauen finden billigen Aufenthalt (3 den Tag) in dem landschaftlich so schön und gesundheitlich so günstig unmittelbar am Hochwald gelegenen Neuzelle auch im Winter. Näheres ist durch die Geschä (Berlin W. 62. Kurfürstenstraße 114 I1II, Sprechstunde 3 bis 4 ½ Uhr, Fernruf: Kurfürst 8802) zu erfahren.

Auf der Treptower Sternwarte wurde am 2. d. M. unter Teilnahme von Vertretern der Kunst und Wissenschaft, der Behörden und Handelskreise eine kinematographische Studien⸗ gesellschaft gegründet, die sich neben der Veredelung der Volks⸗ unterhaltungsfilms die Aufgabe gestellt hat, die Herstellung wissen⸗ schaftlicher Unterrichts⸗ und Kulturfilms zu fördern. Eine Studienanstalt, ein kinematographisches Museum und ein Filmarchiv für wertvolle Aufnahmen sollen eingerichtet werden. Vorsitzende sind der Direktor Archenhold von der Treptower Sternwarte und der Professor Eberlein von der Tierärztlichen Hoch⸗ schule. Zum Schatzmeister wurde der Schatullenverwalter Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Geheimer Hofrat Grimm ernannt, zu Peisitzern Professor Dr. Brunner, der Zensor des Polizeipräsidiums, Dr. Ludwig Fulda und andere.

Ein sichtbares Zeichen für die weithin reichende Geltung unserer Sprache sind die deutschen Zeitungen im Auslande. Daß es ö des Deutschen Reichs im geschlossenen deutschen Sprach⸗

ebiete von Mitteleuropa also in Osterreich, in der Schweiz und G Luxemburg hunderte von deutschen Zeitungen gibt, wird niemand wundern, viele werden aber mit freudigem Erstaunen lesen, daß sich das Deutschtum in der Zerstreuung, in der Fremde eine Menge zum Teil hochansehnlicher Zeitungen geschaffen hat. Obenan

Geschäftsstelle des Vereins

stehen, wie M. Rau in der Sprachecke des Allgemeigen deutschen Sprachvereins mitteilt, die Vereinigten Staaten von Amerika mit mehr als 700 deutschen Zeitungen, die vor allem in den Staaten Wiskonsin, Illinois, New York und Ohio anhänglich die Deutschen Brasiliens an ihre Muttersvrache sind geht aus der großen Zahl der vornehmlich in Südbrasilien erscheinenden deutschen Blätter hervor. 35 Zeitungen, von denen 10 auf Port Allegre entfallen, helfen den 400 000 deutschen Bauern und Bürgern Brasiliens ihr Volkstum wahren. Es spricht für die Bedeutung und für die Volkstreue der 20 000 Deutschen in Buenos Aires, der Haup stadt Argentiniens, daß sie zwei täglich erscheinende große Zeitungen deutscher Funge haben. In Kanada halten die in den letzten Jahren gegründeten 11 deutschen Zeitungen die auf dem Lande wohnenden deutschen Bauern in geistiger Verbindung mit der großen deutschen Sprachgemeinschaft. Alter deutscher Sprachboden ist Siebenbürgen. In den 17 deutschen Zeitungen und den 24 deutschen Jahresberichten, Jahrbüchern und Kalendern dieses Landes waltet Geist von unserm Geiste; wir haben es hier zum Teil mit alten Kämpen für unsere Art und Sprache zu tun; denn die „Hermannstädter Zeitung“ steht im 128. und die „Kronstädter Zeitung“ im 76. Jahrgang. Obgleich wir in dem zwischen Theiß, Donau und Maros gelegenen Banat keine einzige reindeutsche Schule finden, erscheinen doch 26 deutsche Zeitungen dort. In Rußland, behaupten unter den nichtrussischen Blättern die deutschen die erste Stelle mit 68. Allein in den Ostfeeprovinzen finden sich 44 deutsche Zeitungen, und 14 deutsche gelehrte Gesell⸗ schaften geben 23 Monatsschriften, Jahrbücher und Sitzungsberichte heraus. Vor Jahren haben fränkische und schwäbische Siedler öde Landschaften des Kaukasus zu Stätten der Kultur gemacht, heute haben die Nachkommen dieser Siedler ein eigenes Blatt, die „Kau⸗ kasische Post’. Sogar das ferne Japan hat zwei deutsche Zei⸗ tungen, obgleich dort noch nicht 1000 Deutsche wohnen. Japaner geben eine „Zeitschrift für deutsche Sprache in Japan“ heraus, die schon im 12. Jahr⸗ gang steht. In Jokohama erscheint seit zehn Jahren wöchent⸗ lich einmal die deutsche „Japan⸗Post“; es haben auch einzelne wissen⸗ schaftliche japanische Zeitschriften einen besonderen deutschen Teil. Nur wenige Kulturländer haben gar keine deutsche Zeitung, wie z. B. Spanien, Portugal, Norwegen. Noch sei erwähnt, daß England 5 deutsche Zeitungen hat, Australien deren 3, Rumänien, Deutsch Ostafrika, Britisch Südafrika, Italien, Frankreich, die Türkei, Deutsch Südwestafrika je 1. Sie alle tragen ihr Teil dazu bei, unserer Sprache die Stellung einer Weltsprache zu erhalten.

Guben, 4. Februar. (W. T. B.) Heute mittag erfolgte die feierliche Einweihung des neuerbauten Stadtmuseums.

Ribnitz, 4. Februar. (W. T. B.) Gestern abend 8 Uhr 30 Minuten ist der holländische Dampfer „Titan“ auf der Reise von Amsterdam nach Stettin mit Stückgut und Eisenschienen, bei Dierhagen gestrandet. An Bord befinden sich 15 Mann Besatzung. Das Rettungsboot „Wustrow“ war bald zur Stelle. Außerdem sind die Bergungsdampfer „Rügen“ aus Warnemünde und „Svags“ aus Gjedser zur Hilfeleistung herbeigerufen. Die Deck⸗ ladung wurde geworfen. Die Mannschaft befindet sich noch an Bord. Man hofft, den Dampfer abbringen zu können.

London, 3. Februar. (W. T. B) Wie Lloyds Agentur aus Manila meldet, ist der britische Dampfer „Bingchow⸗ mit schwerer Havarie nach Manila geschleppt worden. (Vgl. Nr. 28 d. Bl.)

Paris, 3. Februar. (W. T. B.) Der Postdampfer „Adour“ der Schiffahrtsgesellschaft Messageries Maritimes, der am 30. Ja⸗ nuar bei St. Suzanne an der Küste der Insel Réunion scheiterte, wird als verloren angesehen. Ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu beklagen.

Bern, 3. Februar. (W. T. B.) In Seebach bei Zürich epplodierte heute nachmittag in der Fabrik der Elektro⸗ thermischen Werke⸗A.⸗G. der Rezipient, während der Fabrik⸗ besitzer Kühne damit beschäftigt war, einen Versuch mit Wasserstoffgas vorzunehmen. Der Fabrikbesitzer Kühne war sofort tot. Das Fabrikgebäude wurde durch den Brand völlig zerstört. Der Schaden wird auf 100 000 Fr. geschätzt. 1 (Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,

Zweiten und Dritten Beilage.)

Theater. Königliche Schauspiele. Mittwoch:

Opernhaus. r Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Aida. Oper in vier Akten (7 Bildern) von G. Verdi. Text von Antonio Ghis⸗ lanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Musikalische Leitung: Straße Kapellmeister Wetzler. Regie: Herr 88- DX egisseur Braunschweig. Ballett: Herr rama in Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Pro⸗ Henr Ibsen. fessor Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Brand. Schauspielhaus. 36. Abonnementsvor⸗ stelachanf Der Austauschleutnant. Frankfurter. Millitärschwank in drei Aufzügen von Richard Wilde und C. G. von Negelein. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur 8 Uhr: Patrv. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Opernhaus. 36. Abonne⸗ mentsvorstellung. Im IV. Rang sind die Dienst⸗ und Freiplätze sowie die Reservate aufgehoben. Kerkyra (Korfu). Ein Fest⸗ spiel. Zwei Bilder aus Vergangenheit und 1 von Joseph Lauff. Die zur 2 aandlung gehörende Musik unter teilweiser tion: Adolf Lantz. vorhandener Originalmelodien straße 104 104 a.) Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend,

mann.

Freitag: Die Weber.

von Joseph Schlar. Schauspielhaus. stellung. Die glückliche Hand. Lust⸗

(Frau Emma Schünemann: Frräulein Senta Söneland vom Komödienhaus als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr. 8

Deutsches Theater.

Abends 8 Uhr: Romeo und Julia. Donnerstag und Sonnabend: Der

blaue Vogel. Freitag: Zum ersten Male: Der

lebende Leichnam. Kammerspiele.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Frauen. 2. Donnerstag bis Sonnabend: Schöne

Frauen.

Berliner Theater. Mittwoch, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Philotas. Hierauf: mittags 3 Uhr: Der zerbrochene Krug. 8 Uhr: Filmzauber.

Mittwoch, spiel in drei Akten

Retter in der Not.

Schöne Hedda Gabler.

Elga. Charlottenbꝛrg.

Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf in 5 Aufzügen von Schiller. Abends

Bernauer und Rudolph Schanzer. Donnerstag und Freitag: Filmzauber. fünf Aufzügen von Karl Gutzkow.

88 Nachmittags 25. Abonnementsvorstellung. nhilotas. Hierauf: Der zerbrochene in 80 Stunden. P. Beber.

Krug. Abends: Filmzauber.

Theater in der Königgrützer Mittwoch, Abends fünf Akten von Abends 8 Uhr: Eugen Onegin.

Freitag und Sonnabend:

Lessingtheater. Mittwoch, Abends Gabriel Schillings Flucht. Drama in fünf Akten von Gerhart Haupt⸗ neünte⸗ 1“

Donnerstag: Rose Bernd.

Deutsches Schauspielhaus. (Direk⸗ NW. 7, Friedrich⸗ Mittwoch, . 8 Uhr: Der gute Ruf. Schauspiel in 37. Abonnementsvor⸗ vier Akten von Hermann Sudermann. Donnerstag: Zum ersten Male: Der

iel in drei Aufzügen von Hugo Lubliner. Kampf ums Rosenrote. vE11““ Freitag und Sonnabend: Der gute Ruf. beiden Husaren.

Komödienhaus. Mittwoch, Abends Frauenfresser. s Uhr: Der Retter in der Not. von Schönthan und Rudolf Presber.

Donnerstag und folgende Tage: Der

Schillertheater. o. (Wallner⸗ Studentengräfin. theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: 5 n Schauspiel in vier Schülervorstellung: Akten von Henrik Ibsen.

Donnerstag: Emilia Galotti.

Freitag: Die Geschwister.

Nittwoch, Nach⸗ Schwank in drei Akten von Leo Wallensteins Lager. Stein und Ludwig Heller.

Abends Schauspiel in einem Aufzug von Schiller. Große Posse mit Hierauf: Die Piececolomini. Schauspiel jolika.

8 Uhr: Uriel Acosta.

3 ½ Uhr: Donnerstag: Die Reise durch Berlin

Freitag: Die Schmetterlingsschlacht.

Deutsches Opernhaus. (Char⸗ 7 ½ Uhr: lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 37. 8 Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch, Schönfeld.)

Waffenschmied. Freitag: Tiefland. 8 Sonnabend: Der Waffenschmied.

Die fünf

8 Puppchen. Montis Operettenthenter. (Früber: Mittwoch, Abends

in drei Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Musik von Edmund Eysler.

fresser. Sonnabend: Der liebe Augustin.

bends Residenztheater. Mittwoch, Abends Trauerspiel in 8. Uhr: Sie (Madame la Présidente.) Schwank in (Cello) mit dem Blüthner⸗Orchester.

Akten von

Donnerstag und folgende Tage: Die Frau Präüsidentin.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Mensch! Vier Mittwoch, Abends 8 Uhr:

5 Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz Donnerstag: Zum ersten Male: Der S Akten 8 Eurt Kraatz und Jean 7 ½

Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gllbert. Donnerstag

Trianontheater. (Georgenstr., nahe 8 Operette Bahnhof Mittwoch, Abends Verlobt: Frl. Else Flato mit Hrn. 8 Uhr: Wenn Frauen reisen. Lust⸗

spiel in vier Akten von Mouezy⸗Eon Donnerstag und Freitag: Der Frauen⸗ und Nancey.

ö Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D.

Blüthner-Saal. Mittwoch, Abends

Frau Präsidentin. 8 Uhr: Konzert von Anton Hekking

M. Hennequin und G Zirkus Schumann. Mittwoch, Abends ½ Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Zum Schluß: Der unsichtbare ilder aus Indien.

Birhus Busch. Mittwoch, Abends Uhr: Große Galavorstellung. Zum Schluß: Die große Prunk⸗

Tage pantomime: „Sevilla“. age: e

und folgende Ssss

Familiennachrichten.

Amtsrichter Dr Alfred Gerstel (Berlin). Frl. Gertrud Lehmann mit Hrn. Hauptmann Alfred von Larisch (Blase⸗ witz⸗Dresden-Lübeck).

Alfred von Otterstedt (Ballenstedt a.

Abends Theater des Westens. (Station:

Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Wiedereröffnung: Donnerstag, den 6. Februar: Zum ersten Male: Die

Akten von Léon Jessel.

Lust⸗ Franz von

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Studenten⸗ Fröbe gräfin. Operette in drei Aufzügen. 3 Musik von Leo Fall. Donnerstag und folgende Tage: Die 3 nh 1. Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Leopold. Iphigenie auf

Tauris. Hierauf: 8. Uhr:

Mittwoch, Abends 8 ½¼ Uhr: Majolika. alther

Konzerte.

Königl. Hochschule für Musik. Operette in drei Theatersaal: Mittwoch, Abends 8 Uhr: Konzert von Jules Renaud (Cello). Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Der Am Klavier: August Göllner. Konzertsaal: Mittwoch, Abends 8 Uhr: Konzert von Mark Günzburg (Klavier). Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Mitwirkung: Theater am Nollendorfplatz. künstlerinnenorchester. Dirigent: JZwan

Singakademie. Mittwoch, Abends Klavierabend von Ralph

Lnstspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Wietrowetz⸗Quartetts.

Am Klavier: Otto Bake.

Harz) Hr. Landgerichtsrat Hugo Kassel (Hannover). Hr. Landes⸗ bkonomierat Franz Ludwig Späth (Berlin⸗Baumschulenweg). Hr. Haupt⸗ mann Hermann Frhr. von Wangenheim (Eisenach).

Verantwortlicher Redakteur:

Neues Berliner Ton. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. (243 ½) Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und

Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Zehn Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Waren⸗ zeichenbeilage Nr. 10 A u. 10 B),

Saal Bechstein. Mittwoch, Abends sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 3. Kammermusikabend des des öffentlichen

Anzeigers (ein⸗ schließlich der unter Nr. 2 ver⸗ öffentlichten Bekanntmachungen), be⸗ treffend Kommanditgesellschaften auf

Beethoven⸗-Sual. Mittwoch, Abends Aktien und Aktiengesellschaften, für Donnerstag und folgende Tage: Ma⸗ 8 Uhr: Liederabend von Betty Callish. die Woche vom 27. Januar bis

1. Februar 1913.

halter, Hiel, Proviantmeister.

essen

8*

zum Deutschen 30.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. 8 Evangelische Militärgeistliche. urch Verfügung des Evangelischen Feldpropstes.

Den 18. Januar.é Dr. Fritsch, Militärhilfsgeistlicher der 21. Div. in Mainz, zum Div. Pfarrer ernannt. hilfsgeistlicher

Beamte der Militärverwaltung. Im aktiven Heere. ““ 8 8 Verfügung des Kriegsministeriums. en 24. Dezember. Chutsch, Garn. Verwalt. Insp. in Dien e, zum Garn. Verwalt. Oberinsp. ernannt.

Den 30. Dezember. Garn. Verwalt. Oberinsp. ernannt.

ve Die Garn. Verwalt. in Ohrdruf nach St. Apold, Becke ach Ohrdruf; die Garn. Verwalt. Inspektoren Zuschneid in Höxter nach Schles⸗ wig, Vogel in Strasburg i. Westpreuß. nach Höxter, Heim in Graudenz nach Strasburg in Westpreußen als Amtsvorstände, Orzechowski in Graudenz in die Kontrolleführerstelle seines Stand⸗ ortes, Wilhelm in Hannover nach Munster, Schulze in Spandau nach Brandenburg a. H., Funke in Magdeburg nach Posen, Weigand in Mörchingen nach Magdeburg.

Den 10. Januar. Ernannt: Möller, Gerichtsassessor bei der Intend. des XI. Armeekorps, zum etatmäßigen Militärintend. Assessor, Herzog, Sterke, Militärintend. Diätare von den Intendanturen des I. Armeekorps und des Militärverkehrswesens, zu Militärintend. Sekretären, Gerlach (Otto), geprüfter Intend. Sekretariatsanwärter, bei der Intend. der 2. Div. als Militärintend. Diätar angestellt.

Den 13. Januar. Die Unterzahlmeister Segschneider beim III. Bat. 4. Unterelsäss. Inf. Regts. Nr. 143, Eltrich bei der II. Abteil. Neumärk. Feldart. Regts. Nr. 54, zu Zahlmeistern er⸗ nannt. Lehmann, Zahlmstr. von der II. Abteil. Neumärk. Feldart. Regts. Nr. 54 zum I. Bat. 3. Oberelsäss. Inf. Regts.

Den 15. Januar. Behrens (Georg) Militärintend. Sekretär von der Intend. des Militärverkehrswesens, Archangeli, Militär⸗

Nr. 172 versetzt.

intend. Diätar von der Intend. des III. Armeekorps, zum 1. Fe⸗

bruar 1913 gegenseitig versetzt.

Den 16. Januar. Otto, Sommer, geprüfte Intend. Regi⸗ straturanwärter, bei den Intendanturen des XX. und VII. Armee⸗ korps als Militärintend. Diätare angestellt.

Den 17. Januar. Ernannt: Liewig, Rechnungsrat, Buchhalter bei der Gen. Militärkasse, zum Kassier bei den Oberbuchhaltereien, Albrecht, Geheimer Sekretär bei der Gen. Militärkasse, zum Buch⸗ Proviantamtsinsp. und Amtsvorstand in Lissa, zum

Den 18. Januar. Lasch, Proviantamtsinsp. und Amtsvorstand in Dieuze, zum Proviantmeister ernannt. Berndt, Rechnungsrat, Obermilitärintend. Sekretär von der Intend. des VII. Armeekorps, Mikoleit, Militärbauregistrator beim Militärbauamt Thorn II, auf ihren Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

. Den 21. Januar. Gottke, Regierungsbaumeister, Vorstand des Militärbauamts Posen I, und Zimmermann, Regierungsbaumeister, technischer Hilfsarbeiter der Intend. XV. Armeekorps in Straßburg i. E., zum 1. April 1913 gegenseitig versetzt.

eDen 22. Januar. Klewitz, Regierungsbaumeister, technischer Hilfsarbeiter der Intend. XIV. Armeekorps in Karlsruhe, zum 1913 als Vorstand des Miltterhauanns nach Bromberg

Den 23. Januar. Janek, Kanzleidiätar bei der Intend. VI. Armeekorps, zum Intend. Kanzlisten ernannt. Die Zahlmeister Pickhard vom III. Bat. 9. Rhein. Inf. Regts. Nr. 160, Pohl vom II. Bat. 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, gegenseitig versetzt.

Den 25. Januar. Henning, Lazarettoberinsp. in Diedenhofen, auf seinen Antrag zum I. April 1913 mit Pension in den Ruhe⸗ stand versetzt.

Den 27. Januar. „Wellach, Geheimer Kanzleisekretär beim Kriegsministerium, beschäftigt beim Militärkabinett, der Charakter als Geheimer Kanzleiinsp. verliehen. Schmalinsky, Kanzleisekretär im Großen Generalstabe, zum Geheimen Kanzleisekretär beim Kriegs⸗ ministerium ernannt.

Durch Verfügung der Feldzeugmeisterei.

„,„ Den 10. Januar. Guritz, Betriebsmeister bei der Art. Werk⸗ statt in Spandau, zum Betriebsobermeister, Schörck, Betriebs⸗ meisterdiätar beim Feuerwerkslaboratorium Siegburg, zum Betriebs⸗ meister ernannt.

Den 13. Januar. Die Diplomingenieure: Warnecke bei der Geschützgießeret, 8 Gladischefski beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau, zu Militärbaumeistern und Betriebsassistenten, Dr. Utescher beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau, zum Militärchemiker und Betriebsassistenten ernannt.

Den 14. Januar. Dr. Theel, Betriebsleiter bei der Geschütz⸗ gießerei, zur Gewehrfabrik in Spandau, Kellner, Waffenoberrevisor beim Inf. Konstruktionsbureau, mit dem 1. März 1913 zur Gewehr⸗ fabrik in Spandau versetzt.

Im Beurlaubtenstande. Dusrch Verfügung des Kriegsministeriums. Den 13. Januar. Bastian, Oberveterinär der Landw. 2. Auf⸗ gebots (Torgau), Blanck, Oberveterinär der Res. (I Hamburg), der Abschied bewilligt.

8

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 1 23. Sitzung vom 3. Februar 1913, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)

Zum Schriftführer wird an Stelle des zurückgetretenen e von Burgsdorff durch Zuruf Graf von Ballestrem gewählt.

Das Haus tritt darauf in die Beratung des Entwurfs eines Wassergesetzes auf Grund des vom Grafen von Behr⸗Behrenhoff erstatteten schriftlichen Berichtes der XI. Kom⸗ mission ein.

Es findet zunächst eine Generaldiskussion statt.

Der Präsident von Wedel ersucht die Redner, sich dabei nicht einzulassen, da er sonst hindernd wurde eingreifen müssen.

Referent Graf von Behr⸗Behrenhoff legt darauf ausführlich die durch den Entwurf zu schaffende einheitliche Regelung des gesamten Wasserrechts und seine Rückwirkung vor allem auf die Landeskultur und auf die Landwirtschaft dar. Zwischen den widerstreitenden Inter⸗ habe im großen und ganzen die Kommission mit ihren Be⸗ schlüssen den richtigen Mittelweg getroffen und die gleichmäßige

Zorn, Garn. Verwalt. Insp. in Kiel, zum

88 1.1“

Erste Beila ge

Neichsanzeiger und Königlich

Berücksichtigung der Interessen von Landwirtschaft und Industrie, Handel, Gewerbe und Schiffahrt nach Möglichkeit gefördert. Die Konstruktion eines Privateigentums des Staates an den Wasserläufen sei schon im anderen Hause, nachdem der Wasserzins gefallen war, zugunsten des Gemeingebrauchs aufgegeben worden; die Mehrheit der Kommission habe sich damit einverstanden erklärt, und auch hier sei man über eine tunlichst alle Interessen berücksichtigende Mittellinie einig geworden. Im großen und ganzen seien die Beschlüsse des andfesn Hauses auch die Grundlagen der Kommissionsbeschlüsse eblieben.

Minister für Landwirtschaft, Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Nachdem der Entwurf eines Wassergesetzes nach eingehender Beratung mit den beschlossenen Abänderungen die ein⸗ stimmige Zustimmung des Abgeordnetenhauses gefunden hat und nun⸗ mehr mit den Anträgen Ihrer Kommission Ihrer Beschlußfassung vorgelegt wird, darf ich mir wohl erlauben, mit wenigen Worten auf die Entstehung und Bedeutung dieser Gesetzesvorlage einzugehen.

Wenn man die Bedeutung dieses Gesetzentwurfs würdigen will, so muß man sich den Rechtszustand vergegenwärtigen, wie er auf mwasserwirtschaftlichem Gebiete zur Zeit besteht. Es sind gegenwärtig, ich glaube, mehr als 70 Gesetze, in denen sich die wasserrechtlichen Vorschriften niedergelegt finden, Gesetze, die zum Teil aus dem Ende des 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahr⸗ hunderts stammen, deren Bestimmungen zu einem großen Teile als veraltet anzusehen sind. Dazu kommt, daß diese gesetzlichen Vor⸗ schriften zu einer Zeit getroffen worden sind, wo von einer Wasserwirtschaft im modernen Sinne eigentlich noch keine Rede sein konnte, wo auf dem Lande und zum größten Teil auch in den Städten die Bevölkerung noch eine verhältnismäßig dünne und geringe war und wo das Wasser in der Hauptsache ledig⸗ lich einem pöllig extensiven landwirtschaftlichen Betriebe diente. Es liegt in der Natur der Dinge, daß die Entwicklung der Land⸗ wirtschaft, die Notwendigkeit der Entwässerung und der Bewässerung weiterer landwirtschaftlicher Gebiete, dann aber auch die Zunahme der Bevölkerung und nicht in letzter Linie die Entwicklung der In⸗ dustrie das Bedürfnis hervortreten ließen, ändernde und ergänzende Bestimmungen auf dem Gebiete des Wasserrechts vorzunehmen. Ich brauche ja nur zu erinnern an die Abführung der Abwässer, die Trinkwasser⸗ versorgung der Städte, an die vielfach sich als notwendig erweisende Benutzung des Wassers zu Trieb⸗ und anderen gewerblichen Zwecken, um die Notwendigkeit darzulegen, die zu solchen Zwecken getroffenen Veranstaltungen gesetzlichen Vorschriften zu unterwerfen.

Meine Herren, das geltende Recht leidet, abgesehen davon, daß es gewisse große Fragen der Wasserwirtschaft überhaupt nicht berührt oder nicht erschöpfend regelt, auch an dem Mangel, daß es die zweifellos vielfach widerstreitenden Interessen der beim Wasserlauf und seiner Benutzung Beteiligten in einem geregelten Verfahren auszugleichen, nicht imstande ist. Der Wunsch, die bestehenden Gesetze in dieser Beziehung zu ändern und zu bessern, ist ja auch nicht neuesten Datums. Bereits im vorigen Jahrhundert ist der Wunsch einer Vervollständigung des geltenden Rechts hervorgetreten. Es ist aber im Laufe der Jahre nur zu dem Privatflußgesetz und dem Deichgesetz gekommen. In den siebziger Jahren verstärkten sich die Anläufe zu einer umfassenden gesetzlichen Regelung der Wasserverhältnisse. Sie sind aber längere Zeit durch die Aussicht hingehalten worden, daß das Bürgerliche Gesetzbuch es übernehmen würde, auch diese Materie einheitlich und erschöpfend zu regeln. Erst als sich herausstellte, daß es zu einer reichs⸗ gesetzlichen Regelung weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in einem Sondergesetz kommen würde, ist die preußische landwirtschaftliche Ver⸗ waltung im Verein mit den sonst beteiligten Ministerien dazu über⸗ gegangen, ein Wassergesetz für den Umfang der Monarchie zu ent⸗ werfen. Es sind Entwürfe im Jahre 1893, im Jahre 1907 und im Jahre 1911 ausgearbeitet worden. Die beiden erstgenannten Ent⸗ würfe sind nach ihrer Fertigstellung veröffentlicht, und den verschiedenen Interessentengruppen Gelegenheit gegeben worden, sich dazu nicht allein bei Beratung innerhalb ihrer Verbände zu äußern, sondern über die⸗ selben auch mit den Kommissaren der beteiligten Minister zu verhandeln. Auch die Landwirtschaftskammern und das Landesökonomiekollegium sind gehört worden und ebenso die Vertretungen von Industrie, Handel und Gewerbe. Man wird nach den eingehenden Erörterungen, die nahezu über alle in dem Gesetz berührten Fragen in der Oeffent⸗ lichkeit und in den Verhandlungen der Interessenten stattgefunden haben, nach den zahlreichen Vorschlägen, die zur Aenderung und Ver⸗ besserung des Gesetzes gemacht worden sind, jedenfalls nicht den Einwurf erheben können, daß es an einer ausreichenden und gründlichen Vorberatung des Gesetzes gefehlt hätte. Das gleiche darf ich von der Beratung des Gesetzentwurfs im Abgeordnetenhause behaupten. Die Kommission

Domänen und Forsten

des Abgeordnetenhauses hat nahezu ein halbes Jahr gebraucht, um den Gesetzentwurf durchzuberaten, und die Verhandlungen in der Kommission wie im Plenum des Abgeordnetenhauses haben meines Erachtens reichlich Gelegenheit geboten, nochmals alle auf dem Gebiet des Wasserrechts gemachten Vorschläge gründlich und eingehend zu prüfen.

Meine Herren, ich möchte in diesem Augenblicke nicht auf die einzelnen Fragen näher eingehen, die in dem Entwurfe des Wasser⸗ gesetzes geregelt sind. Ich will aber zunächst die zweifellos auch hier auftauchende Frage beantworten, warum man es nicht vorgezogen hat, in einem für das ganze Gebiet der Monarchie zu erlassenden Gesetz⸗ entwurf nur die Grundzüge des Wasserrechts festzulegen und die ausführenden Bestimmungen den für die einzelnen Pro⸗ vinzen zu erlassenden Sondergefetzen vorzubehalten. Meine Herren, es war nicht möglich, auf diesem Wege vorzugehen, weil die größten und wichtigsten Fragen auf wasserrechtlichem Gebiete nur einheitlich für den Bereich der Monarchie geregelt werden konnten. Ein großer Teil der in erster Linie in Betracht kommenden Wasserläufe beschränkt sich nicht auf das Gebiet einer Provinz, sondern durchläuft verschiedene Provinzen. Aus naheliegenden Gründen, die ich nicht weiter auseinanderzu⸗

zeiger. 1913.

etzen brauche, erscheint es unzweckmäßig, das Gebiet eines Wasser⸗ laufs in seinen verschiedenen Teilen verschiedenen rechtlichen Be⸗ stimmungen zu unterwerfen. Die Staatsregierung hat es deshalb vorgezogen, den meiner Ansicht nach allein richtigen Weg zu be⸗ schreiten, die Vorschriften über das Wasserrecht grundsätzlich einheitlich zu gestalten, aber überall da, wo es notwendig und angezeigt erschien, die örtlichen bewährten Bestimmungen aufrechtzuerhalten. Sie werden bei näherer Prüfung des Entwurfs die Ueberzeugung gewinnen, daß nach dieser Richtung hin allen berechtigten Wünschen Rechnung ge tragen worden ist.

Meine Herren, ich wende mich dann kurz gegen den Vorwurf, der in den letzten Tagen häufiger gegen den Wassergesetzentwurf erhoben worden ist, gegen den Vorwurf, daß der Ent⸗ wurf einen wesentlichen und gefährlichen Eingriff in das Privat⸗ eigentum enthalte. Ich will zugeben, daß eine oberflächliche Einsicht in die Vorschriften des Gesetzes, auf die sich leider die Mehrzahl der Leser beschränken muß, zu der Annahme führen kann, als selen die Rechte des Privateigentums in diesem Gesetzentwurfe nicht genügend gewahrt. Aber ich meine, auf der anderen Seite schützt schon der Erfolg der Beratungen im Abgeordnetenhause, die Be⸗ urteilung, die der Gesetzentwurf dort auf allen Seiten und nicht in letzter Linie bei den Vertretern der Landwirtschaft und der Industrie gefunden hat, die Staatsregierung vor dem Vorwurfe, als habe sie mit diesem Gesetze in die Rechte des Privateigentums zu weitgehend ein⸗ gegriffen. Im Gegenteil, ich glaube, es ist ein wichtiger und anzuerkennender Vorzug dieses Gesetzes, daß dasselbe zunächst die Frage des Eigentums an den Wasserläufen im Gegen⸗ satze zu der bisherigen Gesetzgebung anders, und zwar zugunsten des Privateigentums, entschieden hat. Während das Preußische Landrecht und nicht einmal unbestritten nur ein Eigentum an den Privat⸗ flüssen kannte, und während nach dem gemeinen und französischen Recht alle Wasserläufe öffentlich waren, also außerhalb des Privateigentums standen, geht der Ihnen vorgelegte Gesetz⸗ entwurf von dem Grundsatz aus, daß der Wasserlauf als aus Bett und Wasser bestehendes Ganzes Gegenstand des Privateigentums ist. Er überweist die Wasserläufe zweiter und dritter Ordnung direkt dem Privateigentum, während an den Wasserläufen erster Ordnung der Staat das Eigentum erhält. Ich sehe darin keins Verletzung, sondern eine Berücksichtigung und An⸗ erkennung des Privateigentums, die aber noch ihre bedeutende und besondere Ergänzung dadurch findet, daß auch die Rechte des Grund⸗ eigentümers in dem vorliegenden Gesetzentwurfe eine ausgedehntere und eingreifendere Berücksichtigung finden, als es nach der bisherigen Gesetzgebung der Fall war. In dieser Beziehung kommen vornemhlich in Betracht die Bestimmungen des Gesetzentwurfs über die Entziehung des Grundwassers und die Veränderungen des Grundwasserstandes, über die Verunreinigung der Wasserläufe, die dem Anlieger und Grund⸗ eigentümer einen Schutz gewähren, der dem geltenden Rechte zum größeren Teile unbekannt war. Wenn es gerade in den letzten Jahrzehnten dahin gekommen ist, daß in vielen Bezirken und an manchen Flußläufen mit Recht über die Verunreinigung der⸗ selben und darüber geklagt wurde, daß es der Wasserpolizeibehörde und den Beteiligten selbst unmöglich war, diese teilweise wirklich be⸗ jammernswerten Zustände zu ändern, so ist zweifellos anzuerkennen, daß der Gesetzentwurf in dieser Hinsicht so wesentliche Verbesserungen enthält, daß schon aus diesem Grunde es erwünscht erscheint, seine Vorschriften in Kraft treten zu lassen. Auf der anderen Seite können wir bei der fortschreitenden Entwicklung der Landwirtschaft und Industrie, bei der Zunahme unserer Be⸗ völkerung und der Städte, uns zweifellos der Auffassung nicht entziehen, daß das Wasser mehr wie bisher ein Gemeingut der Allgemeinheit geworden ist, dessen Benutzung und Verwendung im öffentlichen Interesse sich nicht überall auf den Eigen⸗ tümer und Anlieger beschränken kann. Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, hat der Gesetzentwurf eine Reihe von Bestimmungen getroffen, welche unter möglichster Berücksichtigung der entgegen⸗ stehenden Interessen sowohl die Benutzung der Wasserwelle zu Trieb⸗ und gewerblichen Zwecken, zur Abführung von Ab⸗ wässern, zur Entnahme von Trinkwasser und ebenfalls auch eine Verfügung über das unterirdisch abfließende Wasser zulassen. Aber im Gegensatz zu dem bisherigen Recht ist auch im Gesetz⸗ entwurf die Vorschrift enthalten, daß derartige Vergünstigungen im Interesse der Allgemeinheit oder im überwiegenden Privatinteresse nicht gewährt werden können, durch einseitige Verfügungen der Wasser⸗ polizeibehörde und der dieser übergeordneten Instanzen, sondern daß über dieselben in einem geregelten Verfahren, in dem sogenannten Ver⸗ leihungsverfahren, entschieden wird! In diesem sind alle Interessenten mit ihren Ansprüchen zu hören, und eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers kann nur dann getroffen werden, wenn der Nachweis erbracht wird, daß alle Vorkehrungen getroffen sind, um den Nachteil anderer abzuwehren, und wenn voller Schadensersatz gewährt wird in den Fällen, in welchen Nachteile durch entsprechende Einrichtungen nicht verhindert werden können. Mit diesen Vorschriften entspricht der Gesetzentwurf allen berechtigten Wünschen! Es wird gewiß Ihre Aufgabe sein, zu prüfen, ob diese meine Auffassung im einzelne zutrifft! Aber einen Ausschlag gebenden Gesichtspunkt bitte ich Sie do bei der bevorstehenden Beratung nicht außer Acht zu lassen. Es handel sich um ein Gesetzeswerk, dessen Ausarbeitung in der Ministerialinstan nahezu ein Vierteljahrhundert erfordert hat. Alle Beteiligten, wi ich schon hervorgehoben habe, die Vertreter der Landwirtschaft, der Industrie, des Handels und Gewerbes, haben sich zu den Vorschlägen der Staatsregierung geäußert, und nachdem dies geschehen ist und der Entwurf in dem Hause der Abgeordneten auf das eingehendste beraten und auch teilweise abgeändert worden ist, hat er am Schlusse die einhellige Zustimmung aller Parteien gefunden. Sie werden gewiß bestrebt sein müssen, diejenigen Aenderungen im Gesetze durchzusetzen, von denen Sie eine wesentliche Verbesserung der Vorschläge der Regierung erwarten, aber Sie werden sich auf der anderen Seite auch bewußt bleiben müssen daß

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