1913 / 30 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Pietätsmomente oder besonderer Affektionsinteressen, dann fehlt es in der Tat an irgendwelchen ausreichenden Ursachen für die Erregung die jetzt weitere polnische Schichten ergriffen hat, und es liegt dann eben die Vermutung nahe, daß dieser Anlaß absichtlich dazu mißbraucht worden ist, um Erregung zu schaffen, um die im Abflauen begriffene polnische Boykottbewegung von neuem zu entflammen. (Sehr richtig! rechts. Lachen bei den Polen.)

Herr Abg. Gronowski hat sich darüber beschwert, daß der Regierungspräsident in Düsseldorf in einer Zirkularverfügung die Landräte des Bezirks ersucht hat, ihm von der Neugründung nationaler Gewerkschaften in den ihm zu erstattenden Jahres⸗ berichten Kenntnis zu geben, und darüber, daß der Regierungs⸗ präsident dabei über diese nationalen Gewerkschasten sich anerkennend ausgesprochen hat. Ich vermag das nicht zu mißbilligen. Diese nationalen Gewerkschaften, die ja in einem gewissen Gegensatz auch zu den christlichen Gewerkschaften stehen, stehen aber doch prinzipiell und in erster Reihe in einem Gegensatz zu den sozialdemokratischen Gewerkschaften und sind Vereinigungen, welche darauf bedacht sind, das gute Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern, Störungen zu beseitigen und in allererster Reihe im Wege gütlicher Verhandlungen diejenigen Vorteile für die Arbeiter zu er⸗ reichen, die von anderen Vereinen im Wege des Streiks ertrotzt zu werden pflegen. Ich kann mithin die Tendenz der nationalen Gewerk⸗ schaften nur gut heißen und kann auch dem Regierungspräsidenten keinen Vorwurf daraus machen, wenn er dieser Gewerkschaften an⸗ erkennend gedacht hat. (Abg. Bartscher: Bei den Stichwahlen werden sie rot!)

Wenn Herr Abg. Gronowski den Wunsch ausgesprochen hat, daß die Einrichtung von Kinematographentheatern der Genehmi⸗ gungspflicht unterworfen werden möge, so kann ich ihm mitteilen, daß ein Entwurf zu einer Novelle zur Reichsgewerbeordnung im Reichsamt des Innern aufgestellt ist, in welchem die Konzessions⸗ pflicht der Kinematographentheater vorgesehen ist (Bravo!), daß ferner ein weiterer Entwurf im Reichsamt des Innern in der Aus⸗ arbeitung begriffen ist, durch den das Plakatwesen einer strengeren Kontrolle unterworfen werden soll (Erneutes Bravo!l), sodaß auch die Reklamen, von denen er sprach, namentlich rücksichtlich des Eindrucks, den sie auf jugendliche Personen ausüben können, davon werden be⸗ troffen werden. Ich kann nur dem Wunsche Ausdruck geben, daß diese Bestimmungen seinerzeit vom Reichstage auch gut ge⸗ heißen werden mögen. Meinerseits ist bereits im Jahre 1910 den Regierungen empfohlen worden, eine Polizeiverordnung zu erlassen, welche die Zensur für alle zur Darstellung gelangenden Films einzuführen bestimmt ist. Einer Zensur in der Provinz bedarf es aber nicht für diejenigen Films, die in Berlin bereits die Zensur passiert haben; wohl aber haben die Provinzbehörden die Möglichkeit, sie nochmals der Zensur zu unterwerfen. (Sehr richtig! Bravo!) Nach dieser Richtung hin ist, glaube ich, alles geschehen, was nach dem Stande der augenblicklichen Gesetzgebung geschehen konnte. (Bravo!)

Abg. Dr. Schepp sfortschr. Volksp.): Der Abg. Hammer hat mehrfach gegen die Stadt Berlin und meinen Freund Cassel pole⸗ misiert. Es trifft nicht zu, daͤß die Stadt Berlin ihren Beamten verboten hat, außerhalb Berlins zu wohnen. Sie wird nach wie vor ihren Beamten und Lehrern aus Gründen der Gesundheit oder aus sonstigen Gründen das Wohnen außerhalb Berlins gestatten. Ich wundere mich, daß ein Herr aus einem Vororte darüber spricht, da die Vororte selbst ihren Beamten das Wohnen außerhalb ihres Dienstortes verbieten. Wenn der Abg. Hammer gegen die Eingemein⸗ dung Treptows ist, weil der Kreis Teltow sehr große Schulden habe, so hätte der Kreis besser getan, nicht das überaus teure Kreishaus zu bauen. Die Entschuldigungsgründe des Abg. von Zedlitz für den Abg. von Kardorff lassen einen kalt, wenn man die Rede des Abg. von Kardorff gehört hat. Der Abg. von Zedlitz hat dem Abg. Cassel mangelnde Logik vorgeworfen, wer aber die Bemerkung des Abg. Cassel über das Streikpostenstehen liest, wird nicht im Zweifel sein, auf welcher Seite Logik ist. Wir haben die Sozialdemokratie immer bekämpft; die Rede des Abg. von Kardorff war also unangebracht, und auch der Abg. Strosser sollte einmal nachlesen, was seinerzeit unser Freund Eugen Richter über solche Machtmittel gegen die Sozialdemokratie geschrieben hat. Die Sozialdemokraten geben ja selbst zu, daß sie von den Fehlern der Regierung und ihrer Gegner leben. Der Abg. von Kardorff kennt gegen die Sozialdemokratie nur die Gewalt; es war geschmacklos von ihm, in dieser Weise den Minister von Bodmann zu zitieren. Graf Posadowsky hat einmal gesagt, die Sozialdemokratie werde nicht mit Solinger Klingen, son⸗ dern mit Solonischer Weisheit bekämpft. Der frühere bayerische Minister von Landmann hat in der „Juristenzeitung“ über die Be⸗ kämpfung der Sozialdemokratie einen Artikel veröf entlicht, den ich Ihrer Lektüre empfehle. Man darf die Sozialdemokraten vor allem nicht zu Bürgern zweiter Klasse machen. Dem Pflegepersonal der Pflegeanstalt in Neuruppin und an anderen Anstalten ist es verboten worden, dem Provinzialverband der Pfleger der Heil⸗ und Pflege⸗ anstalten beizutreten. Ich bitte den Minister, den Pflegern das Koalitionsrecht zu wahren; sonst werden die Pfleger in die Arme der Sozialdemokraten getrieben. Ich bitte dringend, nicht diese Politik der Nadelstiche anzuwenden. Wenn die Konservativen und das Zen⸗ trum uns das Wahlbündnis mit den Sozialdemokraten vorwerfen, so sollten sie lieber an die eigene Brust schlagen und sagen: In dieser Beziehung sind wir allzumal Sünder. Wenn man ein so scharfer Gegner der Sozialdemokraten ist wie diese Parteien, die gern jede Berührung mit den Sozialdemokraten vermeiden, so sollten auch einzelne solcher Fälle von Wahlbündnissen mit ihnen nicht vorkommen. Als ich am Sonnabend dem Abg. Strosser einen Zwischenruf machte, sagte er etwa: mit Ihnen rede ich überhaupt nicht. (Widerspruch des Abg. Strosser.) Nun, Abg. Strosser, Sie haben es ja auch nicht so gemeint, ich kenne Sie ja als einen sehr liebenswürdigen Herrn. Wenn der Abg. Strosser uns den Beweis dafür, daß wir bei den Landtagswahlen mit den Sozialdemokraten wiederum zusammengehen werden, erst nach der Wahl liefern will, so ist es doch richtig, daß man einen Beweis sofort erbringt, wenn man eine solche Behauptung aufstellt. Die Sozialdemokratie ist selbst schuld daran, daß die reaktionären Parteien so stark vertreten sind. Sie haben in vielen Fällen für die Reaktionären gestimmt. Wenn die Sozialdemokraten behaupten, daß sie niemals einen Boykott veranlaßt haben, dann möchte ich doch fragen: Warum hatten sie bei der Landtagswahl in Moabit die Namen derjenigen Geschäftsleute angeschlagen, die nicht sozialdemo⸗ kratisch gewählt haben? Der Minister hatte kein Recht dazu, dem Abg. Wenke, der sich über Mißgriffe von Amtsvorstehern beschwerte, Agitationsbedürfnis vorzuwerfen. Der Abg. Wenke hat, wie er sagte, eine Reihe von diesen Fällen miterlebt. Es ist also ein ungeheurer Vorwurf, diese Beschwerden mit dem Bemerken abtun zu wollen, sie seien frei erfunden. Wenn wir so häufig mit der Sozialdemo⸗ kratie in einen Topf geworfen und als Revolutionäre bezeichnet wer⸗ den, so gleitet dieser Vorwurf an uns ab. Als Revolutionäre sind schon ganz andere Persönlichkeiten gekennzeichnet worden. Ich er⸗ innere bloß daran, daß man auch den Freiherrn vom⸗Stein als revo⸗ lutionär hingestellt hat. Damals sagte der Minister Hardenberg, demokratische Grundsätze in einer monarchischen Regierung scheinen die angemessene Form für die gegenwärtige Zeit zu sein. Zu diesen demokratischen Crundsahen rechnen wir auch die Reform der Land⸗ tagswahl. (Abg. Hammer: Haha!) Sie kennen ja unsern Stand⸗

2 7 8 2* 8.** 2. 22 0 3 2 punkt; Ihr Haha hätten Sie für sich behalten können. Wenn Sie den Terror und Boykott beseitigen wollen, dann müssen Sie mindestens bei der Landtagswahl die geheime Stimmabgabe einführen. Gerade der Mittelstand hat durch die öffentliche Stimmabgabe sehr zu leiden. Die „Kreuzzeitung“ hat sich einmal über unser Landtagswahlrecht, wie folgt, ausgesprochen: „Dieses Wahlrecht ist nichts anderes als die Repräsentation des Geldkapitals und zieht alles Höhere in den Staub des ee Materialismus hinab. Das sagte die „Kreuz⸗ zeitung“ am 18. April 1866. Dieser Artikel wurde damals von Bis⸗ marck selbst inspiriert und gewinnt, dadurch größere Bedeutung. Selbstverständlich bleiben wir nach wie vor Gegner der Sozialdemo⸗ kratie, wenn wir auch taktisch in einigen Fragen mit ihr zusammen⸗ gegangen sind. Aber wir meinen, wenn man vor allen Dingen dafür sorgen will, daß nicht weitere Kreise der Sozialdemokratie zuströmen, dann muß man auch den Liberalismus pflegen. Wir verlangen, daß die Aemter nicht nach dem Namen, sondern nach der Leistung verteilt werden. Wir verlangen ein Wahlrecht, das auch den Forderungen des Mittelstandes entgegenkommt und auch in bezug auf das Schul⸗ wesen unseren Wünschen mehr Rechnung trägt.

Minister des Innern Dr. von Dallwitz:

Herr Dr. Schepp hat soeben an eine Aeußerung, die ich vor zwei Tagen dem Abg. Wenke gegenüber gemacht habe, eine Kritik geknüpft, die ihm nicht zusteht und die ich daher mit aller Entschiedenheit zu⸗ rückweisen muß. (Abg. Wenke: Nicht zusteht? Einem Volks⸗ vertreter steht keine Kritik zu? Lachen rechts. Abg. Hoffmann: Sie spotten Ihrer und wissen selbst nicht wie!) Herr Präsident, ich werde fortwährend unterbrochen. (Abg. Hoffmann: Hilfe, Hilfe!) Im übrigen muß ich Herrn Dr. Schepp sagen, daß meine Aeußerung entschieden entweder mißverstanden oder falsch zitiert worden ist. Ich habe Herrn Wenke gegenüber damals gesagt, daß er es unterlassen hätte, mir von den Fällen, die er zur Sprache gebracht hat, vorher so rechtzeitig Kenntnis zu geben, daß es mir möglich gewesen wäre, mich zu informieren und ihm über den Sachverhalt Rede und Auskunft zu stehen. Da er das nicht getan hat, was übrigens früher allgemein in diesem Hause üblich gewesen ist, mußte

ich annehmen, daß ihm an einer sachlichen Erörterung nichts gelegen

sei und daß ihm vielmehr ich glaube mich ziemlich genau des Wortlauts zu entsinnen, ich kann das Stenogramm augenblicklich nicht erhalten, aber es wird nicht viel anders sein daran gelegen haben dürfte, seiner Abneigung gegen die Amtsvorsteher und etwaigen agitatorischen Bestrebungen für künftige Zeiten Ausdruck zu geben.

Ich habe ferner nicht gesagt, daß die vorgetragenen Fälle er⸗ funden seien, sondern ich habe nur gesagt, daß die Fälle, die er vor⸗ gebracht hätte, von ihm nicht mit einem Datum bezeichnet worden seien, und daß daher die Möglichkeit vorläge, daß sie zu den Vor⸗ fällen gehörten, die vor anderthalb Jahren im Reichstage in großer Zahl zur Sprache gebracht worden wären, von denen ein großer Teil sich auf Grund der angestellten Ermittlung als unzutreffend heraus⸗ gestellt hätte, also etwas ganz anderes wie das, was Herr Dr. Schepp mir in den Mund gelegt hat. (Bravo! rechts!)

Ein Schlußantrag wird abgelehnt.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) beginnt unter großer Unruhe des Hauses zu sprechen und bemerkt: Die Abgg. von Arnim⸗Züsedom, von Kar⸗ dorff, von Zedlitz haben Scharfmacherreden gehalten, wie wir sie hier noch nie gehört haben. Diese Debatten der letzten Zeit bedeuten für niemand einen größeren Erfolg als für die Sozialdemokratie. Die Sozial⸗ demokratie hat sich nicht träumen lassen, daß sie ein solches Glück haben würde, solche Agitationsmittel von ihren schärfsten Feinden zu haben. Wir brauchen bloß in unseren Versammlungen auf diese letzten Debatten hinzuweisen, um eine Begeisterung für die Sozialdemokratie zu entfachen. Dem Abg. von Kardorff werden wir, wenn er Gewicht darauf legt, noch ein außerordentliches Honorar dafür zahlen. Wenn solche Reden vor zwanzig Jahren gehalten wären, dann würde man sagen, die Zeit ist noch nicht fortgeschritten genug, um den Herren in ihrer Schwerfälligkeit über das Wesen der Sozialdemokratie Auf⸗ schluß zu geben. Daß es in der heutigen Zeit noch solche Käuze gibt, die der Sozialdemokratie mit derartigen Mitteln zu Leibe gehen wollen, müßte eigentlich zu den Weltwundern gerechnet werden. Die Wurzeln der Sozialdemokratie liegen in der ganzen Gesellschafts⸗ ordnung begründet, deshalb können wir nicht entwurzelt werden, wenn die Gegner auch eine noch so kluge Politik treiben würden. Aber unsere Arbeit wird uns ungemein erleichtert durch Ihre politische Rückständigkeit. Die Herren von der deutschkonservativen Partei sind häufig etwas vorsichtiger und wagen sich nicht so gänzlich unkritisch heraus in die politische Arena, wie man es von den Herren, die sich um das Banner des Abg, von Zedlitz geschart haben, gewöhnt ist. Das Zentrum ist ja im Moment die große Sphinx. Sie möchte Bethmann Hollweg loswerden, obwohl man von ihm sagen kann, kein Engel ist so rein oder besser so schwarz. Die Haltung des Zentrums wird eine immer rücksichtslosere. Arbeiten Sie auf die Auflösung des Reichstages hin? Wir haben ja dabei nichts zu verlieren. Bei einer solchen Politik, wie das Zentrum sie treibt, einer gegen die eigenen Prinzipien verstoßenden Politik, geht ihm nach und nach der Atem aus. Die Aufputschung der Ordensfrage soll nur vor⸗ bereiten, die Wähler einzufangen. Zwischen der Reichsregierung und der preußischen Regierung zeigt sich jetzt eine Dissonanz. Im Reichs⸗ tag machen die Sozialdemokraten jetzt % der Mitglieder aus, hier im Abgeordnetenhause nur 1⁄13. Sie halten das für richtig, aber in Preußen kann auf die Dauer nicht anders regiert werden als im Reich. An ihren Früchten, meint der Minister, soll man die Parlamente er⸗ kennen, und er lobt die Leistungen des preußischen Abgeordneten⸗ hauses. Ach, wenn doch dieses Lob einmal anderswoher käme als hier aus dem Abgeordnetenhause selbst. Die Leistungen des Ministers des Innern und seines jungen Mannes im Reiche, des Staatssekretärs des Innern 8 Dr. Graf von Schwerin⸗ Löwitz erklärt, daß er diesen Ausdruck über einen Minister nicht zulassen könne). Ich habe das Wort des Abg. von Kardorff erwähnt. (Präsident: Der Abg. von Kardorff hat nur ein Zitat aus einer Zeitung gebraucht.) Dann zitiere ich auch dieses Work. Tatsache ist, daß die preußischen Minister nur ausführende Organe des Abge⸗ ordnetenhauses und der Konservativen sind. Die „Kreuzzeitung“ hat gestern geschrieben, daß die Reichspolitik im Abgeordnetenhause mehr beachtet werden soll. Ich erinnere daran, wie die Konservativen gegen die elsaß⸗lothringische Verfassung gehetzt haben. (Präsident: Sie dürfen nicht von Mitgliedern des Hauses sagen, daß sie gehetzt hätten.) Ich erinnere daran, wie eine Fronde von dem Abg. von Heydebrand gegen den Reichstag und die Reichsregierung losgegangen ist. Aus der Rede des Ministers von Dallwitz vom Sonnabend klang ein hohes Maß von Wut und Erbitterung heraus. Er ist mit dem Staatssekretär Delbrück sehr unzufrieden, weil jetzt die Sache mit den Wahlurnen ans Tageslicht gekommen und klar geworden ist, daß Minister von Dallwitz gegen die Einführung einheitlicher Wahlurnen ist. Die Abhängigkeit der gesamten Reichsregierung von der preußischen Regierung ist schon längst bekannt, aber in welchen Formen sich diese Abhängigkeit vollzieht, das ist erst jetzt offenbar geworden. Die preußische Regierung ist ein Hemmschuh für die Reichspolitik. Ebenso unangenehm ist dem Minister die Sache des Wohnungsgesetzes. Das klang wie ein Pronunziamento, fast wie eine Drohung, was Staatssekretär Delbrück im Reichstage darüber sagte. Das Reich liegt an der Kette Preußens, aber die Kette soll noch kürzer gemacht werden. Nach dem Ergebnis der letzten Reichstaaswahl will man lieber das ganze Reich in Scherben schlagen, weil man es nicht zu einem verlängerten Preußen machen kann. Den Konservativen ist das Reich nur ein notwendiges Uebel. Die Abgg. von Kardorff, Zedlitz und von der Gröben beweisen nur ihre innere Ohnmacht, wenn sie nach dem Polizeiknüppel rufen. Die

8.

(basoli). Voranschlag 56 966,79 Lire

Behauptungen vom sozialdemokratischen Terrorismus werden von uns

mit aller Schärfe zurückgewiesen, weil es einen solchen in Wahrheit nicht gibt. Die 2000 Verurteilungen sind die Folge des systematischen Denunziantentums der christlichen Gewerkschaften. Der Abg. Strosser hat darauf hingewiesen, daß die Deutschkonservativen alle Kraft einsetzen würden, um den schwarzweißen preußischen Adler zu verteidigen. Es ist interessant, wie der Abg. Marx dieses Bild aufgegriffen hat und davon sprach, daß man der Kirche volle Freiheit geben soll, damit die Kirche wie ein stolzer Adler ihre Schwingen entfalten könne. Solche Vergleiche sind gefährlich, denn der Adler ist nicht nur der König der Vögel, sondern auch ein gefähr⸗ liches Raubtier. Es hat sich herausgestellt, oaß das Deutsche Reich und das jetzige junkerliche Preußen nicht neben einander be⸗ stehen können. Es heißt nicht mehr „Preußen und das Reich“, sondern „Preußen oder das Reich“. Wir wollen, daß das Reich siegt und das Junkerpreußen in Trümmer gehe, damit das Volk auf⸗ atmet. Dazu brauchen wir ein freies Wahlrecht. Wenn Sie Aus⸗ nahmegesetze fordern, beweisen Sie, daß Sie es selbst für möglich halten, daß Preußen in absehbarer Zeit von der Herrschaft der ungekrönten Könige befreit werden wird. Um dieses Ziel zu erreichen, dazu werden uns Ihre Sünden und Ihre Scharfmacherei die allerbesten Werkzeuge sein. Deshalb danken wir den Abgg. von Kardorff und von Zedlitz für ihre schönen Reden. Ihre Drohungen fürchten wir nicht, sondern sehen sie mehr von der ironischen Seite an. Die Tatsache, daß die Debatten der letzten Tage sich ausschließlich um die Soztaldemokratie gedreht haben, hat deutlich demonstriert, welche Macht die Sozialdemokratie darstellt. Die Sozialdemokratie ist stärker, als Sie denken, und Sie sind schwächer, als Sie denken. 8 8

Die Debatte wird geschlossen.

Der Titel Ministergehalt wird bewilli gt.

Persönlich bemerkt Abg. Korfanty (Pole): Ich habe keine Verpflichtung, dem Minister des Innern Akten einzureichen. Ich werde aber morgen auf den fraglichen Fall zurückkommen und bitte den Minister, sich die Akten des Kreisausschusses kommen zu lassen, dann wird er sehen, wie elend er angelogen worden ist.

Abg. Dr. Krüger⸗Marienburg (kons.): Durch den Schluß der Debatte bin ich leider verhindert, die Lage der kreisfreien Städte darzulegen. .

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Die Rede des Abg. Dr. Liebknecht hat wohl bei allen Mitgliedern des Hauses den Eindruck erweckt, daß sie daran erinnert, daß wir morgen Fasching haben.

Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Der Abg. Hammer hat mir vor⸗ geworfen, daß ich am Anfang der 90 er Jahre als Mitglied der Abge⸗ ordnetenversammlung nicht für die Eingemeindung Treptows einge⸗ treten sei. Das ist unzutreffend. Ich habe damals dafür gesprochen und auch dafür gestimmt.

Abg. Strosser (kons.): Der Abg. Liebknecht hat behauptet, daß ich in meiner Rede vom schwarz⸗ weißen Adler gesprochen hätte. Mir ist nichts davon bekannt, daß es überhaupt einen schwarz⸗ weißen Adler gibt, weder bildlich, noch in der Naturgeschichte. Ich habe dagegen von einer schwarz⸗weißen Fahne gesprochen.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Ich nehme Akt davon, daß der Abg. Strosser nicht von einem schwarz⸗weißen Adler gesprochen hat, und von seiner Belehrung, daß der preußische Adler nicht schwarz⸗ weiß, sondern ganz schwarz ist. Ich habe von der Rede des Abg. von Zedlitz zuerst gesagt, daß sie an den bevorstehenden Fasching er⸗ innert. Darauf ist er mit der Retourkutsche gekommen. Auf Faͤsching folgt aber Aschermittwoch. Den Katzenjammer werden Sie haben.

Abg. Hammer kkons.): Ich habe nur gesagt, daß schon 1896 der Abg. Cassel Mitglied der Berliner Gemeindevertretung war. Ich möchte wissen, ob er schon damals seinen Einfluß für die Eingemein⸗ dung Treptoms eingesetzt hat.

Vor Eintritt in die Beratung des Kapitels der Landrats⸗

ämter vertagt das Haus die weitere Beratung des Et ts des

Ministeriums des Innern auf Dienstag, 11 Uhr. Schluß 5 Uhr. 9

1 Verdingungen. 1.M“

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Italien.

Bürgermeisteramt von Gallese. 13. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr: Bau der neuen Wasserleitung Chiare —Fontane. Vor⸗ anschlag 105 581,54 Lire. Zeugnisse ꝛc. bis spätestens 12. Februar 1913, Nachmittags 5 Uhr. Vorläufige Sicherheit 5500 Lire, endültige 1 der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗ anzeiger“.

Provinzialverwaltung in Parma. 14. Februar 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr: Straßen⸗ und Brückenbau. Voranschlag 608 334,48 Lire. Zeugnisse 2ꝛc. bis spätestens 10. Februar 1913, Nachmittags 4 Uhr. Vorläufige Sicherheit 20 000 Lire, endgültige 1⁄0 der Zuschlagssumme.

Ebenda. 14. Februar 1913, Vormittags 10 ½ Uhr: Straßen⸗ bauten. Voranschlag 86 960,28 Lire. Zeugnisse ꝛc. bis spätestens 10. Februar 1913, Nachmittags 4 Uhr. Vorläufige Sicherheit 4500 Lire, endgültige 110 der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Direktion des Militärkommissariats des 8. Armeekorps in Florenz. 12. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr: Lieferung von 2426 großen wollenen Decken in 11 Losen zu 200 Stück bezw. 1 Los zu 226 Stück. Sicherheit für jedes Los 300 Lire. Näheres in ttalienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Direktion des Militärkommissariats des 10. Armeekorps in Neapel. 10. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr: Lieferung von 200 000 m Halbleinen für Unterfutter in 20 Losen zu 10 000 m. Sicherheit für jedes Los 300 Lire. Ablieferung an das Zentral⸗ militärmagazin in Neapel bis 15. März 1913.

Gleiche Lieferungen sind zu demselben Zeitpunkt von den Militär⸗ kommissariaten des 1. Armeekorps in Turin bezw. des V. Armee⸗ korps in Verona ausgeschrieben worden. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Bürgermeisteramt von Rocca Priora. 4. Februar 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr: Bau einer Wasserleitung. Voranschlag 73 523,65 Lire. Vorlaͤufige Sicherheit 3000 Lire; endgültige 7500 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Direzione autonoma del genio militare per la R. marina. in Tarent. 18 Februar 1913, Vorm. 10 Uhr: Bau zweier Häuser in Brindisi. Voranschlag 95 000 Lire. Zeugnisse ꝛc. bis spätestens 15. Februar 1913, Nachm. 5 Uhr. Sicherheit 9500 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Königliche Präfektur in Genua. 24. Februar 1913, Vorm. 10 Uhr: Bau einer Besserungsanstalt. Voranschlag 264 530 Lire. Zeugnisse ꝛc. bis spätestens 14. Feüruar 1913. Vorläufige Sicherheit

er Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Rei sanzeiger“.

Königliche Präfektur in Cosenza. 20. Februar 1913, Vor⸗ mittags 10—11 Uhr: Bau einer Wasserleitung für die Gemeinde Verbicaro. Voranschlag 84 860 Lire. Zeugnisse ꝛc. und vorläufige Sicherheit (4300 Lire) bis spätestens 11. Februar 1913. Endgültige Sicherheit ½0 der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Königliche Präfektur in Neapel. 27. Februar 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr: Belegung der inneren Straßen der Polikliniken Croce di Lucca und Savienza in Neapel mit bulkanischen Steinen

Zeugnisse ꝛc. bis sätestens

13 000 Lire; ve Palhgs 1/10

gleichzeitig diejenigen in Neapel, Venedig und Tarent. bruar 1913, Vormittags 11 Uhr: Lieferung von baumwollenen Unter⸗

17. Februar 1913. Vorläufige Sicherheit 2500 Lire; endgültige ½0 der Zuschlagssumme.

Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Bürgermeisteramt von Eboli. 27. Februar 1913, Mittags 12 Uhr: Bau neuer Schulhäuser. Voranschlag 239 000 Lire. Zu⸗ lassungsanträge und Zeugnisse ꝛc. bis spätestens 21. Februar 1913. Vorläufige Sicherheit 15 000 Lire; endgültige ½1 der Zuschlags⸗ summe. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Generaldirektion des Königlichen Arsenals in 88 5. Fe⸗

wümsern in 2 Losen zu je 60 000 Lire. Offerten bis 14. Februar 1913.

Sicherheit je 6000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim

Reichsanzeiger.. 2

Rumänien. 1

8 Kriegsministerium. Intendantur. Am 1.114 Februar d. J.,

10 Uhr Vormittags. Bukarest: Lieferung von Zaumzeug für Am 16.,29. Februar d. J. Lieferung von Pferdegeschirr.

ia VI

ferungsbedingungen sind bei der Direc dentàã erhältlich. vüe dent 7. Februar d. J.

Niederlande. Landbouwvereeniging Alteveer (Provinz Nordholland): Lieferung von Kunstdünger und verschiedenen Sorten

Gras⸗ und Kleesamen. Bedingungen gegen Einsendung der

Portokosten bei H. Holbersma daselbst. 8. Februar d. J. Landbouwvereeniging Odoorn⸗V althe (Provinz Drenthe), Lieferung von Kunstdünger und verschiedenen Sorten Gras⸗ und Kleesamen. Bedingungen gegen Einsendung von 5 Cent in Briefmarken bei dem Schriftführer K. Snoeken in Odoorn.

10. Februar d. J., 12 Uhr. Die Stadtverwaltung von Amster⸗ dam wird auf dem Rathause öffentlich die Lieferung nachstehender im Jahre 1913 erforderlichen Gegenstände für die städtischen Gas⸗ fabriken vergeben: Gezogene eiserne Röhren und Hilfsstücke; Dampf⸗ und galvanisierte eiserne Röhren und Hilfsstücke; kupferne Haupt⸗ hähne und Ornamenthähne mit Flügelkupplung; kupferne Gas⸗ fittings, Messingröhren; kupferne Dampf⸗ und Wasserfittings und eiserne Konsistenzfettöpfe; Eisen; verzinnte Eisenplatten; Röhrenhaken und Bügel; Bolzen, Muttern, Laschenden⸗ und Schlußplatten; Maschinenschrauben; Klinknägel und Splintbolzen; Drahtnägel, eiserne und kupferne Holzschrauben usw.; Gasöfen; Geräte; Blei⸗ plomben; Glaswaren usw.; Laternenscheiben und Fensterglas; Holz; Bänke zum Ausstellen von Gasmessern und Musterkistchen; Besen⸗ stiele; Pappstöcke, Spähne zum Rühren und Löffelstiele; Pech⸗ bekleidung; Maschinenraummaterialten; Putzbaumwolle, Seife und Soda; festes Fett und Talg; Sikkativ; gelbes Wachs; Kreide; Bimsstein, Graphit, Feuerlack und Kienruß; Wagenschmlere; Hanf, geteerte und ungeteerte Dichtungsstricke, ichtungsbindfaden, Pinsel, Scheuerbesen, Staubbesen usw.; Schwämme und Lappen aus saͤmisch⸗ garem Leder; Waschlappen; Pech; Kalk; Besen; Putzpomade. Das Besteck und die Bedingungen sind vom 25. Januar ab aus⸗ schließlich auf der städtischen Druckerei (Nes) gegen Einsendung von 1,73 Fl. durch Postanweisung erhältlich. Auskunft auf dem Haupt⸗ geschäftszimmer der städtischen Gasfabriken, Amstel 29 A, Ecke Zwanenburgwal, vom 27. Januar ab bis zum 1. Februar d. J, von 10 bis 12 Uhr Vormittags. Zugleich ist dort Gelegenheit gegeben, die Muster zu besichtigen.

13. Februar. Die Naamlooze Vennootschap Noord⸗Nederlandsche Cultuur⸗Vereeniging in Leeuwarden wird in Siegerswoude (Pro⸗ vinz Friesland) die Lieferung von Kunstdünger vergeben. Die Be⸗ dingungen sind bei S. W. Bsselstein in Siegerswoude erhältlich.

15 Februar d. J. Stadtverwaltung in Utrecht: Lieferung von 400 galvanisierten eisernen Klosettonnen. Bedingungen sind auf dem Geschäftszimmer der Straßenreinigung und auf dem Rathause ein⸗ zusehen und dort sowie bei den Buchhändlern J. G. van Terveen und Zoon in Utrecht für 0,05 Fl. erhältlich. .

15. Februar d. J. Der Vorstand der Wassergenossenschaft Baarland (Provinz Seeland): Lieferung von 1) 510 cbm preußischen oder Zuiderseeunterhaltskieses, 50 cbm Basalt⸗ oder Quenaststein⸗ schlages von 1 3 cm Größe. Die Lieferung hat frei an Wall im Hafen zu Baarland zu erfolgen. 2), 240 cbm preußischen oder Zuiderseeunterhaltskieses (2 —5 cm Stücke). Lieferung frei an Wall im Hafen zu Ellewoutsdyk.

Aegypten.

Nationaldruckerei Kairo. 27. Februar 1913, Mittags 12 Uhr: Vergebung der Lieferung von 200 Rollen Kunstledertuch. Lieferungs⸗ termin 1. Juni 1913. Muster und Lastenheft für eine frihere gleich⸗

artige Lieferung, dessen Bedingungen der obigen Ausschreibung zu

Grunde gelegt sind, beim „Reichsanzeiger“.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innerg zusammen⸗ gestellten „Nachrichten für Hendel⸗. Industrie und Landwirtschaft“.).

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Charkow (Rußland).

Das Kaiserliche Konsulat in Charkow berichtet: Jede Konkurs⸗ eröffnung wird vom zuständigen Bezirksgericht außer in russischen Zeitungen in deutscher Sprache in der „St. Petersburger Zeitung“ bekannt gemacht. Die Anmeldung der Forderung hat binnen einer vom Tage der Bekanntmachung an laufenden sechswöchentlichen Frist bei dem Bezirksgericht zu erfolgen, das die Bekanntmachung er⸗ lassen hat. Eine besondere Form ist für die Anmeldung, die bis auf die Unterschrift in russischer Sprache abzufassen ist, nicht vorgeschrieben; der Anmeldung sind die im Besitze des deutschen Gläubigers befind⸗ lichen Belege für die Forderung beizufügen. Soweit die Belege in deutscher Sprache abgefaßt sind, müssen sie von einer von der zu⸗ ständigen russischen Vertretung (Gesandtschaft oder Konsulat) be⸗

s sein. Präventiv⸗

2 rgerichtliche Verträge, die im Gesetz nicht geregelt sind und deren Inhall vom Willen der Parteien abhängt.

Winke für Gläubiger bei Konkursen im Kaukasus.

Das Kaiserliche Konsulat in Tiflis teilt mit:

Die Vorschriften des russischen Konkursrechts gelten auch m Gebiete der kaukasischen Statthalterschaft; besondere Bestimmungen sind nicht vorhanden. Nach Lage der hiesigen Verhältnisse ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bei der Anmeldung von Konkursforderungen nicht zu vermeiden; tunlichste Beschleunigung ist dringend anzuraten. Wegen der Einzelbestimmungen des russischen Konkursrechts sei auf die Darstellung bei Leske u. Löwenfeldt, Rechts⸗ verfolgung im internationalen Verkehr, Berlin 1897, Bd. II S. 689 ff. verwiesen. Bei größeren Konkursen benachrichtigt das Konsulat deutsche Handelshäuser, von denen ihm bekannt ist, daß sie mit dem Schuldner in Verbindung gestanden haben. Im allgemeinen sind die deutschen Gläubiger auf eine Verständigung durch ihren örtlichen Vertreter angewiesen. Die Konsulate benennen auf Wunsch geeignete Anwälte, können für deren Geschäftsführung eine Verantwortung aber nicht übernehmen. Bei Zahlungseinstellungen ist tunlichst schleunige Anmeldung der Forderungen notwendig. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist dabei nicht zu vermeiden.

Die Eröffnung eines Konkurses kann hier erst dann er⸗ folgen, wenn die Summe der angemeldeten Forderungen den Betrag von 1500 Rubel erreicht.

Winke für Gläubiger bei Konkursen in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Das Konkurzrecht ist für die Vereinigten Staaten von Amerika

einbeitlich durch Bundesgesetz vom 1. Juli 1898 geregelt. Daher gibt es

Missouri, District Court in Kansas) bestellt.

Winke für den Handelsverkehr mit Tripolis (Afrika).

bei Pfäͤndungen usw. angewendet werden. Das Konkursgericht ist also immer ein Bundesgericht, und zwar ein U. S. District Court, der U. S. District Judge (Richter). Er ernennt für alle Konkurs⸗ sachen einen Referee in Bankruptey (Hilfskonkursrichter) auf zwei Jahre. Da dieser „exercises much of the judicial authority of the court of bankruptey and is essentially an assistant to the judge“ und „competent to perform the dquties of tat office“ (einen großen Teil der richterlichen Gewalt des Konkurs⸗ gerichts ausübt und im wesentlichen ein Gehilfe des Richters ist und die Pflichten dieses Amtes zu erfüllen befähigt) sein muß, so pflegt er ein atkorney at law (Anwalt) zu sein. Er erläßt Zwischenbescheide, gegen die sofort der Judge angerufen werden kann. Die Schlußverfügung ist dem Judge vorbehalten. 8 jeden einzelnen Konkursfall wird vom Konkursrichter ein onkursverwalter (trustee in bankruptcy) bestellt. Als solcher kann anch eine Gesellschaft bestellt werden; die als trust companies be⸗ zeichneten Banken mit einzelstaatlichem Charter rechnen diese Be⸗ tätigung unter ihre regelmäßigen Geschäfte. Vom Konkurse ver⸗ schieden ist das Assignment, d. i. eine außerhalb des Konkurses er⸗ folgende freiwillige Abtretung eines in Zahlungsschwierigkeiten ge⸗ ratenen Geschäfts, Unternehmens oder Vermögens an einen Dritten. Der Dritte wird assignee genannt. Die gesetzliche Regelung des assignment ist Sache der Einzelstaaten. Gleichfalls einzelstaatlich geregelt ist die dem assignment ähnliche receivership; nur wird der receiver auf Antrag der Gläubiger vom einzelstaatlichen Gericht (Circuit Court in Missouri, District Court in Kansas) bestellt, während dem assignee der Schuldner aus eigenem Antriebe —, voluntarily die Verwaltung abtritt. Bemerkt sei noch, daß nach Bundesbankrecht für die zwangsweise Liquidierung einer National⸗ bank, die Bundesbanknoten einzulösen dem Gesetze zuwider sich weigert, ein „receiver“ von der Regierung bestellt wird. Die Regeln für Konkurse usw. sind nachstehend angegeben: Konkurs. 1) Der Hilfskonkursrichter (referee in bankruptcy) sendet an alle Gläubiger unter ihrer in der gerichtlichen Gläubiger⸗ liste angegebenen Adresse eine Benachrichtigung durch die Post mindestens zehn Tage vor der Anhörung des Gemeinschuldners sowie vor jeder weiteren Maßnahme im Konkursverfahren. 2) Alle Forderungen müssen innerhalb eines Jahres nach der Eröff⸗ nung des Konkursverfahrens angemeldet werden. 3) Die An⸗ meldung erfolgt bei der Gerichtsschreiberet des Konkursgerichts (C. S. District Court) oder bei dem Hilfskonkursrichter. Der Konkursverwalter (trustee in bankruptey) hat etwa bei ihm eingehende Anmeldungen an den Hilfskonkursrichter abzugeben (vergl. auch 4. am Schlusse). 4) Die Anmeldung enthält eidliche Angaben über die Art der Forderung, ihren Betrag und etwaige Teil⸗ oder Abzahlungen darauf, etwaige Sicherheiten dafür und über ihre rechtliche Begründung. Appoints (ÜUrkunden, Schuldscheine, Schecks, Wechsel, Akzepte usw.) sind in der Urschrift beizufügen. Die Anmel⸗ dung erfolgt in englischer Sprache oder unter Beilegung einer be⸗ glaubigten englischen Uebersetzung. Eine Erklärung in Konkurssachen vor einem diplomatischen oder konsularischen Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika ist gleichfalls unter Eid abzugeben. Liquidation. a. Assignment ist eine außerhalb des Kon⸗ kurses erfolgende freiwillige Abtretung der Vermögensverwaltung an einen Dritten. Der Dritte (assignee) sendet an alle Gläubiger, deren Adressen ihm bekannt sind, eine Benachrichtigung durch die Post mindestens vier Wochen vor dem ersten Verhandlungstermin und rückt gleichzeitig eine Bekanntmachung in eine Zeitung des Bezirkes ein, in dem das Verfahren gerichtlich anhängig ist. Die Bekannt⸗ machung besagt, wo und wann die Forderungen anzumelden sind; sie erscheint während vier Wochen mehrmals, zuletzt eine Woche vor dem Verhandlungstermin. Den vorstehenden für den Staat Missouri geltenden Bestimmungen ähnlich sind die von Kansas und Illinois. In Arkansas und Oklahoma ist die Benachrichtigung durch die Post oder durch die Zeitung nicht vorgesehen. b. Receivership ist dem Assignment ähnlich. Nur wird der Dritte (receiver) auf Antrag der Gläubiger vom einzelstaatlichen Kreisgericht (Circuit Court in

(Bericht des Kaiserl. Konsuls in St. Louis.)

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Briefaufschriften sind wegen der häufigen Verwechslung mit

Tripolis in Syrien und Tripolis in Griechenland mit der deutlichen Bezeichnung Afrika und zweckmäßig Lybien zu versehen. Im übrigen sind die Postverhältnisse durchaus geordnete, sodaß die bisherige Uebung, Postsendungen für Reichsdeutsche in Tripolis an die Adresse des Kaiserlichen Konsulats zu richten, wegen des Zeitverlustes unzweck⸗ mäßig erscheint. Haßzwang. Zum dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt in Tripolis (Geschäftsreisende) bedarf es eines gültigen Passes, der von der italienischen (Polizei⸗ oder Kensular⸗) Behörde des Ein⸗ schiffungshafens für Tripolitanien visiert sein muß.

Tripolitanien als Absatzgebiet. Als dauerndes Absatz⸗ gebiet kommt der tripolitanische Markt der Hauptsache nach für die in Italien gangbaren und konkurrenzfähigen Waren in Betracht. Verboten ist bei Beld⸗ resp. Gefängnisstrafe und Beschlagnahme der Objekte die Einfuhr von Saccharin und mit Saccharin durchsetzten Produkten, ebenso die Einfuhr von Waffen und Munition (und das Tragen von Waffen ohne behördliche Erlaubnis). In Betracht zu ziehen sind die ungünstigen Hafenverhältnisse der tripolitanischen Küste, welche die Ausschiffung der Waren während der stürmischen Winter⸗ monate (November bis März) oft schwierig und unsicher machen. Amtliche (italienische) Auskunftsstelle für Handels⸗ angelegenheiten über Tripolitanien ist das Ufficio Economico- Commerciale della Libia, Tripolis (Afrika).

Vertreter. Die Zahl der für deutsche Häuser in Betracht kommenden Vertreter ist eine beschränkte. Für einen großen Teil der deutschen Interessenten dürfte es bis auf weiteres vorzuziehen sein, Tripolitanien als Zuwachs zu Italien zu betrachten und durch ihre dortigen Vertreter bearbeiten zu lassen.

Kredite und Kreditauskünfte. Regel ist zurzeit Zahlung gegen Konnossement. Jedenfalls sind lange und hohe Kredite, abgesehen von bewährten Kunden, derzeit nicht üblich. Kreditauskünfte vermag das Kaiserliche Konsulat nur über ihm näber bekannte Firmen zu erteilen. In allen anderen Fällen sind die Dienste eines Bank⸗ instituts (Banque Impériale Ottomane, Banco di Roma, Banco di Sicilia) in Anspruch zu nehmen. Auch der Reichsdeutsche Eugen Kaufmann, Agent der Deutschen Levantelinie und Vertreter in Tripolis, befaßt sich mit der Erteilung von Kreditauskünften.

Einziehung von Außenständen. Gerichtliche Befugnisse und Zwangsmittel stehen dem Kaiserlichen Konsulat nicht zu Gebote. Die Finziehung von Geldern, die Geltendmachung von Forderungen vor Gericht und dergl gehören nicht zu den Aufgaben der Konsulate. Hierzu bediene man sich eines privaten Vertrauensmannes oder eines der nachbenannten Advokaten. Dier konsularische Vermittlung kann sich nur auf den Versuch gütlicher Einwirkung, ferner auf die Ent⸗ gegennahme und Abführung der freiwillig bezahlten Schuld an den Gläubiger erstrecken. (Gebühren siehe Nr. 16 und Nr. 2 des Tarifs zum Konsulatsgebührengesetz vom 17. Mai 1910.) Von konsularischer Vermittlung muß in den Fällen Abstand genommen werden, in denen sie von vornherein aussichtslos erscheint oder besondere Gründe es ratsam erscheinen lassen, das Konsulat nicht mit der Sache zu befassen. Rechtsauskünfte und Rechtsbeistände. Bei dem Tribu⸗ nale Civile und der Corte d'Appello in Tripolis sind zurzeit nach⸗ folgende Advokaten eingeschrieben: Giovannt Martini, Salomone Franco, Michelangelo Canofari, Giovanni Battista Carert, Lorenzo Morelli, Federico Ortona, Teodoro Fedriani, Alberto Gnecco, Giovanni Gregorio Zuccaro, Angelo Fani, Gualtieri Ughi, Guido Costa, Biagio Punzo, Giovanni Battiste Crescimanno, Giuseppe Catania, Gaspare Nicotri, Pio Rosetti. Korrespondenz ist italienisch

keine konkursgesetzlichen Bestimmungen der Einzelstaaten: nur bezüglich der dem Gemeinschuldner verbleibenden Vet⸗

nagezestige greifen die einzelstaatlichen Bestimmungen Platz, die au

Werte des Streitgegenstandes und der Mühewaltung des Rechts⸗ anwalts richtet, ist zweckmäßig im voraus zu vereinbaren. Prozeßführung in Handelssachen ist, abgesehen von der Langwierigkeit, wegen der Kostspieligkeit zur Erhebung kommen bisher die Gebühren der italienischen Konsulargerichte nur bei größeren Streitobjekten (über 450 bis 500 Fr.) empfehlenswert. Zoll. Der Zoll beträgt zurzeit 11 % vom Werte der Ware, abgesehen von Gerste, Weizen, Reis, Mehl, Teigwaren (pasta), ge- trockneten Fischen, Zucker, Kaffee, Tee, Petroleum, für die nur 4 % erhoben werden, und von Baumaterial aus Stein in rohem Zustand, Kalk, Graphit, Steinkohle, Brennholz, Holzkohle und Stroh zu land⸗ wirtschaftlichen Zwecken, die zollfrei eingeben. Das Kaiserliche Kon⸗ sulat in Tripolis (Afrika) ist auch für Bengasi (Cyrenaica) zu⸗ ständig. Die Wahrnehmung der deutschen Interessen an Ort und Stelle wird von dem mit der Wahrung der österreichischen Inter⸗ essen betrauten französischen Vizekonsul Charles Lecouteur (Korrespon⸗ denz zweckmäßig französisch), ausgeübt. Für Handelsauskünfte kann die deutsche Firma H. Weickert u. Enke in Bengasi genannt werden. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Tripolis.)

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Algerien.

Anmeldungen zu Konkursforderungen übernimmt das Konsulat. Die Gläubiger werden von der Handelsgerichtsschreiberei (Greffe du Tribunal de Gommerce) auf Grund der von dem Schuldner einzureschenden Bilanz, oder wo eine solche fehlt, auf Grund der Geschäftsbücher von der Konkurseröffnung in Kenntnis gesetzt. Die Frist zur Anmeldung beträgt 20 Tage vom Datum der letzten Aufforderung an gerechnet. Die Anmeldung hat bei dem Greffe du Tribunal de Commerce zu geschehen (event. durch Vermittlung des Kaiserlichen Konsulats). Der Anmeldung sind beizufügen: 1) eine detaillierte Rechnung der gelieferten Waren und 2) eine Blankovollmacht auf Stempelpapier von 60 Centimes. Vor das Datum und die Unterschrift sind die Worte zu setzen: Bon pour Pouvoir. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Algier.)

Winke für Gläubiger, insbesondere bei Konkursen, in Persien. Im allgemeinen wird es sich bei Zahlungsschwierigkeiten in empfehlen, wenn die Lieferanten zunächst eine außergerichtliche inigung anstreben, da nach persischem Recht 5 % der durch das Gericht beigetriebenen Summe vom Gewinner des Prozesses erhoben werden, dem Gewinner somit sogar bestenfalls nicht geringe Unkosten

erwachsen und die in Persien anhängigen Prozesse ohnehin meist durch Vergieich, selten durch Urteil erledigt werden.

Es wird sich namentlich empfehlen, zu vermeiden, daß der Schuldner sich fallit erklärt, da in solchem Falle in Persien meist eine ganz geringe Konkursdividende gezahlt wird, ohne daß die dortigen Gerichtsverhältnisse eine Kontrolle über den wahren Vermögensstand des Gemeinschuldners ermöglichen.

. Falls ein persischer Schuldner seinen Konkurs angemeldet, wird dies von der Gerichtsabteilung des Ministeriums des Aeußern (in den Provinzen des Kargusaramtes) der Deutschen Gesandtschafts⸗ oder Konsularbehörde mitgeteilt und ihr die Ee enne scheinende Benach⸗ deutscher Gläubiger anheimgestellt.

esetzliche Bestimmungen über das Konkursverfahren bestehen nicht.

Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Januar abgerechnet: 6 691 749 600 ℳ. 1

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. J 1913 betrugen (+ und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva: 1913 Metallbestand e stand an urs⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold

in Barren oder aus ““

das Kilogr. fein zu 2784 berechnet) 1 169 864 000 1 185 236 000 1 107 044 000 (— 35 967 000) (— 23 755 000) (— 28 947 000) darunter Gold. 882 687 000 863 630 000 811 296 000 8 (— 29 250 000) (— 27 784 000) (— 31 891 000) Bestand an Reichs⸗

kassenscheinen.. 44 88 000 61 726 000 (— 2 820 000) (— 1 461 000 Bestand an Noten 6

anderer Banken. 2 10 789 000 11 999 000 8 5 000) (— 33 476 000) (— 35 280 000) Bestand an Wechseln

und Schecks .. 820 000 1 084 207 000 916 415 000 24 976 000) (— 47 257 000) (+ 11 425 000) Bestand an Lombard⸗

forderungen 6 112 495 000 93 060 000 113 204 000

(+ 50 330 000) (+ 39 883 000) 50 095 000)

Bestand an Effekten 32 922 000 69 956 000 19 182 000

8 (— 14 891 000) (— 1 511 000) (— 18 292 000) Bestand an sonstigen Miiee.

177 392 000 144 335 000 170 364 000 (s— 17299 000) (— 4 409 000) (— 23 533 000)

Passiva: Grundkapital....

Reservefonds...

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

180 000 000 (unverändert)

64 814 000

(unverändert) (unverändert) (unverändert)

8 8618 991 888 1 719 941 000 1 572 504 283 000) (+ 81 157 000) (+ 58 943 000 sonstige täglich fällige 5 G Verbindlichkeiten. 533 213 000 627 211 000 545 676 000 1 (—177 642 000) (— 136 343 000) (— 88 396 000) sonstige Passiva..

180 000 000 (unverändert) 66 937 000

Betrag der um⸗ laufenden Noten.

54 743 000) 39 927 0000 36 940 000 (— 19 702 000) (— 18 159 000) (— 16 540 000)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 3. Februar 1913: 8 Ruhrrepier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

Gestellt 29 542 11 417 Nicht gestellt. —,

Der Aufsichtsrat der Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co., Aktiengesellschaft in Leipzig⸗Plagwitz, beschloß laut Meldung des „W. T. B.“ aus Leipzig, der im Laufe des Monats April statt⸗ findenden Generalversammlung für das Geschäftsjahr 1912 die Ver⸗ teilung einer Dividende von 12 % gegen 10 % im Vorjahre und Ab⸗ schreibungen in gewohnter Höhe vorzuschlagen. In der Bilanz ist das Erträgnis der Beteiligung an den Botany Worsted Mills zu Passa'c (Nordamerika) mit 17 % eingesetzt gemäß dem Dividendenvorschlag dieser Gesellschaft, dasjenige aus dem Besitz an Aktien von C. F. Solbrig Söhne, Aktiengesellschaft in Chemnitz, mit 5 %.

In der gestrigen Sitzung des Verwaltungsrats der Preußischen Central⸗ Bodenkredit⸗Aktiengesellschaft wurde laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, die General⸗ versammlung auf den 28. Februar cr., Nachmittags 2 Uhr, einzu⸗ berufen, und ist die Verteilung einer Dividende von 9 ½ % pro 1912

oder französisch. Das Honorar, das sich im allgemeinen nach dem

vorzuschlagen.