1913 / 33 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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einkommen getroffen haben, die Titel „Stuhl“⸗ und „Werkmeister“ abzuschaffen. Auch bezahlt man sie jetzt häufig anstatt monatlich nach Stunden oder wöchentlich. Sollte wirklich diese Absicht vorliegen, dann müssen die Behörden auch einschreiten. Denn gerade in den Kommissionsverhandlungen ist ja immer Wert darauf gelegt worden, daß auch die Werkmeister unter das Gesetz fallen sollen. Das war damals auch die Ansicht der Regierungsvertreter. Daß sich in ein⸗ elnen Fällen Schwierigkeiten ergeben, darüber braucht man sich nicht allzusehr aufzuregen, solche werden bei einer so schwierigen Materie bei, einem Uebergang von dem einen in den anderen Zustand sich immer ereignen. Wie gut die Einführung der Einziehung der Beiträge durch Schecks ist, zeigt sich ganz besonders bei den Klavierlehrern und ähnlichen, die eine große Zahl von Arbeitgebern haben. Unklar ist das Verhältnis der Lehrer an den katholischen Diasporaschulen. Den Anträgen, sie von der Versicherungspflicht zu befreien, wird häufig Widerstand entgegengesetzt. Vor Fertigstellung des Gesetzes wurde schon darauf hingewiesen, daß später viele Kreise sich der Versicherung entziehen möchten. Das ist eingetreten; wie ich höre, sind sehr viele solcher Befreiungsanträge eingelaufen. Trotzdem bedeutet das Gesetz einen großen Fortschritt, und man sollte sich durch die großen Schwierigkeiten der ersten Zeit nicht abschrecken lassen.

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Caspar: Die ent⸗ scheidenden Bekanntmachungen erfolgen durch das „Reichsgesetzblatt“, as „Zentralblatt“ und auch durch den „Deutschen Reichsanzeiger“, aneben werden sie aber auch durch die Tages⸗ und Fachpresse ver⸗ üöffentlicht, sodaß 8 den Versicherten zugänglich sind. Dazu kommen noch die 35 000 Ausgabestellen im Reich. Es ist weiter beabsichtigt, jeweilig eine Schrift herauszugeben, in der alles Wichtige zusammen⸗ gefaßt ist, sodaß alle interessierten Kreise davon Kenntnis erhalten. Daß nicht in allen Fällen über die Zulassung der Ersatzkassen vor dem 1. Januar entschieden werden konnte, liegt im Gesetz selbst, das be⸗ stimmt, daß bis Ende Dezember Anträge einlaufen konnten. Die meisten liefen nun erst im Dezember ein. Trotzdem hat man sich be⸗ müht und wird sich auch weiter bemühen, die Angelegenheit möglichst zu beschleunigen. In eine Verlegenheit können die Betreffenden nicht kommen, da das Gesetz eine Uebergangsbestimmung hat, wonach diese Kassen fofort von der Anmeldung an als Ersatzkassen gelten, voraus⸗ gesetzt, daß sie eine genügende Sicherheit stellen. Dem günstigen Urteile über den Magdeburger Privatbeamtenverein stimme auch ich zu. Das Reichsamt des Innern wird sein Verlangen infolgedessen mit großem Wohlwollen prüfen. Das Gesetz ist ja in vielen Punkten ganz besonders auf die Verhältnisse dieses Vereins zugeschnitten. Schwieriger ist die Prüfung der Frage der Ersatzkassen der einzelnen Firmen. Hier liegen die Verhältnisse naturgemäß sehr verschieden, und es müssen sehr viele Gegensätze ausgeglichen werden. Die wesent⸗ lichste Forderung ist die, daß dieselben Leistungen gewährt werden, wie sie das Gesetz vorsieht. Der Abg. Trimborn hat behauptet, daß die Kruppschen. Pensionskassen als Ersatzkassen zugelassen seien, während man diese Zustimmung dem Magdeburger Verein noch nicht erteilt habe. Das ist ein Irrtum. Die Kruppsche Pensionskasse hat keinen Antrag auf Zulassung als Ersatzkasse gestellt, sondern wollte nur als Versicherungsunternehmen anerkannt ⸗werden. Wie weit der Kreis der Versicherten zu ziehen ist, das haben ja nicht die einzelnen Firmen zu 1 Die Behörden werden jedoch die Anregungen beachten, die der Vorredner gegeben hat. Mängel bei der Einziehung der Beiträge für Versicherte mit vielen Arbeitgebern haben sich her⸗ ausgestellt, aber es ist zu hoffen, daß auch sie sich bald überwinden lassen. Was die Befreiung der katholischen Lehrer in evangelischen Landesteilen betrifft, so muß man unterscheiden, ob es sich um Privat⸗ oder öffentliche Schulen handelt. Oeffentliche Schulen, also auch Gemeindeschulen, sind von der Versicherung frei. Anders ist es bei kirchlichen Gemeinden. Doch auch diese können durch Beschluß des Bundesrats für ihre Lehrer von der Versicherungspflicht befreit werden. Der Bundesrat hat übrigens derartigen Anträgen schon öfter Folge gegeben. Bisher sind im ganzen von 10 ₰% der Versicherten Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt worden.

Abg. Giebel (Soz.): Die Unzufriedenheit in den Angestellten⸗ kreisen ist entstanden durch die ungenügenden Leistungen des Gesetzes. Es wird Sache des Reichstags sein, hierin eine Reform herbeizu⸗ führen. Die Auslegung des Begriffs „Versicherungspflicht“ durch die Behörde ist eine so engherzige, daß darüber Mißstimmung in Ange⸗ stelltenkreisen entstanden ist. Die Aufgabe des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt wurde seinerzeit als eine vorbereitende be⸗ zeichnet, also ziemlich eng begrenzt. Nun ist aber die Befürchtung meines Freundes Molkenbuhr in Erfüllung gegangen, daß die Auf⸗ gabe des Direktoriums viel weiter sich erstreckt hat. Weiblichen An⸗ gestellten wurde die Frage nach der Kinderzahl vorgelegt, wodurch jene in eine heikle Lage gebracht wurden. Der preußische Handels⸗ minister hat in Sachen des 1A164A“ daß die Ange⸗ stellten die Hälfte der Gebühren bei Anträgen auf Uebernahme des Heilverfahrens tragen müssen. Diese 3 für das ärztliche Gut⸗ achten auszugeben, wird viele Angestellte verhindern, Anträge auf Heilverfahren zu stellen. Diese Bestimmung widerspricht auch den Bestimmungen des Gesetzes. Mich wundert, daß die deutsche Aerzte⸗ schaft sich nicht gegen diesen Erlaß des Hande sministers wehrt. Für die Durchführung des Gesetzes mit den Angestellten zu verhandeln, ist durchaus zu loben. Aber es ist dabei sehr parteilich verfahren. Die Freie Vereinigung der Angestellten ist sowohl bei den Verhand⸗

lungen als auch in bezug auf die Mitteilung der Notizen und Artikel des Direktoriums nicht berücksichtigt worden. Dagegen muß ent⸗ schieden protestiert werden. Die Freie Vereinigung hat dasselbe Recht wie der Hauptausschuß des Verbandes der Angestellten. Wie kommt auch die Behörde dazu, sich um die Wahlkartelle der Freien Vereinigung zu kümmern; sie hat sich den Teufel darum zu kümmern. Die heutige Regelung des Verhältniswahlsystems kann als eine be⸗ friedigende nicht angesehen werden; durch das jetzige System werden die Privatangestellten in den größeren Städten benachteiligt, dies gilt besonders von den Vertrauensmännern Berlins. Das kommt dadurch, daß man für jeden Verwaltunasbezirk einer unteren Verwaltungs⸗ behörde rein mechanisch drei Vertrauensmänner wählen läßt; man hat auch nicht die Zahl der Vertrauensmänner im Ruhrrevier und in Oberschlesien entsprechend gesteigert. Es wird notwendig sein, eine entsprechende Milderung bis zu den nächsten Wahlen vorzunehmen, ohne von der Verhältniswahl abzugehen. Das Prinzip der Verhältnis⸗ wahl muß in liberalerer Weise zum Ausdruck kommen. Die An⸗ meldung der Versicherung bietet das beste Material, was es über die Verhältnisse der Angestellten gibt, es sollte möglichst bald veröffent⸗ licht und den Angestellten zugänglich gemacht werden. Was die Kruppsche Pensionskasse betrifft, so ist die Auslegung des Regierungs⸗ präsidenten und die Auskunft, die uns zuteil geworden ist, mit dem Gesetz über die Angestelltenversicherung nicht in Einklang zu bringen. Die Kruppsche Pensionskasse ist keine Lebensversicherung im Sinne des Gesetzes. Das war weder die Absicht der Regierung noch des Reichstags, eine solche Kasse unter das Gesetz fallen zu lassen. Aus der Begründung und den Kommissionsverhandlungen geht klar her⸗ vor, daß als Umwandlung solcher Werkspensionskassen nur Zuschuß⸗ oder Ersatzkassen in Frage kamen; der Zweck war, die Angestellten vor doppelter Beitraaszahlung zu bewahren. Wie es nun Fnöglich werden kann, dem § 390 eine Auslegung zu geben, wonach die Werks⸗

nsionskassen als Lebensversicherungen gelten, das bleibt das Ge⸗ des Direktoriums. Nun will man den Regierungspräsi⸗ denten zum Karnickel machen, der habe die Kruppsche Kasse als Lebensversicherungsunternehmen anerkannt. Nach § 7 des Gesetzes soll die Erlaubnis dann versagt werden, wenn die Interessen der Ver⸗ sicherten nicht gewahrt erscheinen. Und daß sie nicht gewahrt sind, zeigt schon ein einziger Blick auf das Statut. Die Mitgliedschaft endet, wenn der Versicherte aus seiner Stellung austritt; und es soll gerade Aufgabe des Gesetzes sein, die erworbenen Ansprüche sicher zu stellen. Noch krasser aber ist, daß die millionenschwere Firma dem Ausscheidenden nicht einmal die Beiträge zurückerstattet, wenn weniger als 60 Beiträge gezahlt sind. Alle diese Beiträge, 3 % des Gehalts, gehen dem Angestellten samt der Mitgliedschaft verloren, wenn er aus seiner Stellung austritt. Dasselbe gilt, wenn ein Mitglied der Firma Schaden zufügt usw. erlischt die Mitgliedschaft, dann fallen alle Anspruche hin und es wird keine Verautung gewährt. Also kann der Mann auch nach 25jahriger Mitgliedschaft, menn etwas der⸗

t aller seiner Beiträge

ist, hinausfliegen und geht all Beitrag gehen auf alle

und Ansprüche verlustig. Die ersten 3 Jahre Fe en, von dem hohen Eintrittsgeld ganz abgesehen. diese Bestimmungen schlagen doch gerade dem Prinzip des Lebensver s Trotz alledem hat die Regierung die se Kasse als Ersatzkasse anzuerkennen. Die „außerordentliche“ Mitgliedschaft, die das Statut zuläßt, ist von der Firma abhangig gemacht, also praktisch wertlos. Selbst wenn dieses Recht aber einmal verliehen worden ist, behalten sich Firma und Kassenvorstand das Recht vor, es zu ka daß das Mitglied nach Ansicht der Firma durch

„unwürdig“ gemacht erklärt, die Pensions⸗

artiges geschehen Fälle verloren,

sicherungsvertrages ins Gesicht. Bereitwilligkeit erklärt, die

Genehmigung der

ssieren; denn enügt schon, sein Verhalten sich der Zugehörigkeit zur K Reichskanzler hat 1909 selbst 1 . rüfung als Versicherungsanstalt nicht standhalten. erkspensionskassen nur das Wahlrecht zwischen Zu⸗ chuß⸗ und Ersatzkassen; und danach ist die Auskunft des Regierungs⸗ rasidenten in Düsseldorf direkt gesetzwidrig, Reichstage angenagelt werden. torium, diesen Bescheid zu annullie daß man sich im Irrtum befunden hat. Es scheint aber in der Praxis, twerden soll; es wird ganz kühl die PZille des Gesetzgebers für die Aus⸗

hat! Der jetzige R kasse könne der Also haben die

und das muß hier im Ich ersuche das Direk⸗ ren und der Firma mitzuteilen,

als ob dieser Standpunkt ignoriert Auffassung vertreten, daß der T legung gleichgültig sei.

Abg. Graf We Kreisen der öffentlich rech Klagen über die Ausfül stalten sollen am 15. Fe es mit ihrer Beitragspflicht steht. keinen sehr erfreulichen Eindruck; es

Mir sind besonders aus den ztlichen Körperschaften, Feuersozietäten usw. s Diese An⸗

tarp (dkons.):

hrung des Gesetzes zugegangen. di bruar Beiträge zahlen und nicht wissen, wie Diese Rechtsunsicherheit macht scheint doch fast, als ob wir g mit dem Gesetz gewesen sind. Den Wünschen der und ⸗lehrerinnen auf Schaffung einer ihren Verhält⸗ ichst entgegengekommen

etwas vporeili Privatlehrer nissen entsprechenden Versicherung müßte möglichf Jährlich fließen riesige Kapitalien aus dem ganzen Reiche Es sind an 150 Millionen Mark. chenswert, daß die Versicherungsanstalt bei der Verwaltung [des möglichst dezentralisierend wirkt und die Mittel nicht Berliner Kreditbedürfnis zu befriedigen und die es Geldes zur Förderung des Großkapitals zu ver⸗ im ganzen Reiche zugäng⸗ Aber diese Mühe Diese wird häufig durch die Sicherheit, die en, wieder aufgewogen.

1 im Reichsamt Reichsversicherungsanstalt hat mit (. die Einrichtung getroffen, d kassen ihre Beiträge erst n. genügt deshalb eine vorläu st dem Mittelstande zugäng

nach Berlin zusammen.

nur dazu benutzt, das Ansammlung wenden, sondern es auch dem Mittelstande

lich macht. Daß das viele Mühe macht, glau darf man nicht scheuen. solche Anlagen biet Caspar: Genehmigung des Reichskanzlers die in Aussicht genommenen Zusatz⸗ ach der Prüfung zu bezahlen haben. Die großen Kapitalien lich zu machen, liegt in der Ab⸗ zanstalt, und diesbezügliche Schritte sind schon schon zusammengesetzt ist, bevor die glieder stattgefunden hat, ergibt sich aus Direktorium alle Verwaltungsmaßregeln det werden, um die Reichsversiche⸗ ständig arbeitsfähig zu machen. großen Versicherungssummen eingehen, dann muß die g s funkti Die Frage der Fabrikpensionsk schen Werke ist in der Kommission ein⸗ waren damals zwei Strömungen vor⸗ handen, die eine wollte eine möglichst weite Zulassung, während die andere eine solche überhaupt bekämpfte. auf ein Kompromiß, sodaß solche Umständen von der Gesetz bestimmt er auf Grund einer versicherung befreit einen diesbezüglichen Antrag, d geschafft, und das Gesetz tritt in Kraft worden, daß die Angestellten der Firm durch in eine schwierig oder beim Ausscheiden ihrer An weise ich darauf hin, daß äußerst entgegenkommend g. ihre neuesten Satzungen al es jedem Angestellten nun anheim, ob er von de befreit sein will oder nicht. anerkennen kann.

aus dem Kruppsch gehen kann.

fige Anmeldung.

sicht der Versicherungs Daß das Direktorium Wahl der nichtbeamteten Mit der Notwendigkeit, daß d vorzunehmen hat. rungsanstalt sofort voll

Es mußte gebil

anze Einrich⸗ tung schon funktionieren. ganz besonders die der Krupp gehend geprüft worden. Man einigte sich schließlich Versicherten bei Pensionskassen unter Versicherungspflicht befreit werden können. Das im Belieben des Versicherten liegt, ob Zugehörigkeit zu einer Pensionskasse oder Lebens⸗ Will er es nicht, oder unterläßt er se ganze Frage aus der Welt . Nun ist darauf hingewiesen a Krupp unter Umständen da⸗ sie bei Kündigung

dann, daß es im

verden will.

age kommen können, daß sprüche verlustig gehen. Demgegenüber sich die Firma K rupp in ezeigt und weit günstigere ifgenommen hat.

dieser Beziehung Bedingungen in rma Krupp stellt r Versicherungspflicht Das ist also ein Zustand, den man nur Nun ist es ja richtig, daß ein Angestellter, wenn er en Betriebe ausscheidet, seine ber jedem anderen auch eventuell zu einen Aus⸗ bg. Giebel mit Freude begrüßen mü⸗ f Zulassung ihrer Pensions⸗ lt hätte, dann wäre der beklagte Zustand ja So ist aber nur der Antrag gestellt worden, ihr den Versicherungsunternehmens zu geben. Deshalb gelten e Versicherungen, die vor Anf Alle später in den

r Ansprüche verlustig Das wird akb einem anderen Betriebe. Die Firma Krupp hat nun aber weg gewählt, den gerade der A Wenn die Firma Krupp kasse als Zusatzkasse gestel ein dauernder. Charakter eines auch nur alle die schlossen word sonen konnten also nicht aufgenom wenn sie wirklich beitreten, Durch den Ant zustand herbeigeführt worden. em Grunde entfallen auch s der Abg. Giebel der Firma und dem Reichs Beziehung gemacht hat. Abg. Irl (Zentr.): essentengruppen bei Wunsch des Ab Anlegung der Gelder möchte ft der Regierung und möchte wünsch ine Denkschrift vorgelegt werde Auf den freien Willen des Angestellten t so sehr ankommen als auf den Willen dies Wahlrecht Der Auslegung des angedeihen lassen, kann ich nicht folgen. daß man willkürlich die Werkskasse als Gesetz hat einschmuggeln wollen. Ich bleibe in durchaus stehen. für das Aufsichtsamt für Privatversiche⸗ ungsetat für das Direktorium der Reichs⸗ lt für Angestellte werden bewilligt.

Es folgt das Extraordinarium der Aus für das Reichsamt des Innern.

Als Beitrag zu den Unterhaltungskosten eine Säuglingssterblichkeit im Vorjahre 60 000 aus⸗

Albrecht Regierungen zu ersuchen, zur chung der Säuglingssterblichkeit eine zu gründen“ und die Resolution Mumm vim nächsten Etat größere Mittel zur Be⸗ Säuglingssterblichkeit und zur s zu fordern“.

o/z.) begründet die sozialdemo zeugungskräftigen ftspolitik zur Ehelosigkeli zu verurteilt, schon Autoritäten ist dies so von Dr. Küster in einem Vor⸗ setzzebung und verlangte eine ver⸗ gerechtere Vertellung

einen Antrag auf

ang Dezember 1911 abge⸗ Betrieb eingetretenen Per⸗ men werden, oder es mußte für sie, die volle Versicherung bezahlt werden. st nur ein Uebergangs⸗ Es ist also nur eine Form der Li ämtliche Vorwürfe, die versicherungsamte in dieser

rag der Kruppschen. Werke i

Ich bedauere, daß die verschiedenen Inter⸗ ahlen nicht in Fühlung treten konnten. Den arp wegen der Dezentralisation der Ich freue mich über hen, daß uns über die

g. Grafen West ich unterstützen. die Auskun legung der Gelder eine

Abg. Giebel (Soz.): wird es bei der Befreiung nich des Unternehmers. ziemlich fragwürdiger Natur. „die er dem Gesetz hat kann nicht anerkennen, Lebensversicherung in das bei meinen Ausführunge

Die Ausgaben

rung und der Besold versicherungsansta

Angestellten

Deshalb ist , Regierungsver⸗

r Anstalt für Bekämpfung Deutschen Reiche sind liegen vor Resolution Gen. (Soz.): „die verbündeten Bekämpfung und Erfors Reichsanstalt (wirtsch. Vgg.): kämpfung der Hebammenwesen Abg. Büchner (S Hunderttausende von Frauen sind durch die verkehrte usende von Kindern im Mutterleibe zu verhungern. ausdrücklich anerkannt worden, trage. Er bekämpfte die Agrarge Bodenreform zugunsten der

kratische Re⸗

Von ärztlichen

Minderbemittelt

handelt es sich um eine Ernährungsfrage. Darum erheben die Aerzte den Ruf: Zurück zur Natur, das heißt zur Ernährung des Kindes durch die Mutterbrust. Leider ist die Proletariermutter gezwungen, ihrer Arbeit nachzugehen, und so wird das Kind ein Flaschenkind, nicht weil die Mutter nicht selbst stillen könnte, sondern weil sie daran verhindert ist, an ihrem guten Willen fehlt es nicht. Was nützen da die schönsten Merkblätter, wie die des Viktoria⸗ hauses in Charlottenburg, die auf die Gefahren der Flaschenmilch und auf die Gefahren der heißen Jahreszeit für die Qualität der Milch hinweisen? Die Säuglingssterblichkeit ist besonders in der Nähe Magdeburgs eine überaus große; die Folge ist ein Bevölkerungs⸗ rückgang. Es handelt sich hier um mörderische Ziffern, die eines Kulturstaates unwürdig sind. Selbst in Westpreußen ist die Sänuglingssterblichkeit gestiegen: die Säuglingssterblich⸗ keit auf dem Lande ist größer als in der Stadt. Man behandle die Landarbeiter anständig und hebe die Gesinde⸗ ordnung auf, dann wird auch die Landflucht aufhören. Die Säuglings⸗ sterblichkeit in den katholischen Gebieten erreicht ebenfalls ungemein hohe Ziffern, so sogar auch in dem stockkatholischen Aachen, wo die Wohnungsverhältnisse ganz miserable sind. (Vizepräsident Dove ermahnt wiederholt den Redner unter dem Beifall der Mehrheit des Hauses, sich mehr an das Thema zu halten.) Ich will mich kurz fassen. Es müssen Kinderheime gegründet werden. Hätten wir sie, mancher Kindesmord könnte verhütet werden; nicht die unehelichen Mütter sind die eigentlich Schuldigen. Zur Bekämpfung und Erforschung der Säuglingssterblichkeit haben wir deshalb in einer Resolution die Errichtung einer Reichs⸗ anstalt angeregt; wir hoffen auf ihre einstimmige Annahme. 690 000 Mark für die Erforschung und Bekämpfung dieser entsetzlichen sozialen Erscheinung sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Immerhin scheint auch den Mehrheitsparteien zum Bewußtsein ge⸗ kommen zu sein, daß sie bei der Beratung der Reichsversicherungs⸗ ordnung schmählich versagt haben. Dort haben sie alle unsere Forderungen auf Schwangerschaftsunterstützung, Mutterschutz usw., womit auch ein Anfang zum Säuglingsschutz gegeben wäre, abgelehnt. Der Geburtenrückgang wird anhalten, wenn nicht der Not und Sorge, dem sozialen Elend der breiten Volksschichten mehr als bis⸗ her gesteuert wird.

Abg. von Graefe (dkons.): Es ist zu bedauern, daß der Vor⸗ redner, anstatt das Zusammenarbeiten der Parteien in dieser Frage zu fördern, seine starken Angriffe speziell auf uns nicht unterlassen konnte. Daß die Säuglingssterblichkeit mit der sozialen Lage zu⸗ sammenhängt, haben wir schon gewußt; es steht damit ungefähr so wie mit dem Ausspruch meines Landsmannes, daß die Armut von der Poverteh herkommt. Unsere Wege trennen sich von denen der äußersten Linken, insoweit wir wünschen, daß die Abhilfe geschehe auf dem Boden der Sache selbst. Die politische Ausschlachtung solcher Zustände zugunsten von Parteien und Parteiprogrammen wollen wir nicht, wie wir den Optimismus des Staatssekretärs des Innern be⸗ züglich der Stellung der Sozialdemokratie zu der Einrichtung der Sicherheitsmänner nicht teilen. Der Resolution der Sozial⸗ demokraten stehen wir ablehnend gegenüber, weil wir der Forderung, alles in die Hand des Staates zu legen, nicht zustimmen können; wir wollen die Mitwirkung der Kommunen und der Privaten nicht enthehren. Auf dem Wege des Auguste Viktoriahauses und ähnlicher Anstalten wird man der Lösung der Frage näher zu kommen haben; das hat auch schon vor zwei Jahren selbst der sozialdemokratische Abg. Zietsch anerkannt. Deshalb akzep⸗ tieren wir auch den Antrag Mumm. Die Reichsverwaltung soll selbst Vorschläge machen, wie und für welche Anstalten sie die bereit zu stellenden höheren Mittel verwenden will.⸗

Abg. Hein (fortschr. Volksp.): Pommern steht leider bezüglich der Statistik der Säuglingssterblichkeit an wenig günstiger Stelle. In Pommern wurden von 1906 bis 1910 262 899 Kinder geboren; von diesen starben im ersten Lebensjahre rund der fünfte Teil; hätte die Sterblichkeit nur den ganzen preußischen Durchschnitt erreicht, so wären 7000 Kinder mehr am Leben erhaltea geblieben. Die Zahl der unehelich geborenen sterbenden Säuglinge in meinen Wahlkreise ist geradezu ungeheuer. In Stralsund kamen auf 1000 lebend geborene uneheliche in den einzelnen Jahren von 1906 bis 1910 bis zu 426, in den Städten des Kreises Franzburg sogar bis zu 719, auf dem Lande auch bis zu 415 gestorbene Säuglinge. Diese Zahlen beweisen, daß der Anteil der ehelichen Kinder an der Säuglingssterblichkeit geringer als der der unehelichen ist. Dagegen ist der Satz nicht richtig, daß diese Sterblichkeit auf dem Lande günstigere Zahlen aufweist. Die hohe Kindersterblichkeit wird nun von verschiedenen in ursächlichen Zusammenhang mit dem Vor⸗ herrschen des Großgrundbesitzes gebracht. Ich halte ein Vorherrschen

des Großgrundbesitzes auch für ungesund, aber eine solche Be⸗ hauptung läßt sich doch nicht aufrechterhalten. Ebenso ist es nicht richtig, daß die höhere Säuglingssterblichkeit mit dem mageren und unfruchthbaren Boden zusammenhängt. Die Höhe der Säuglings⸗ sterblichkeit wird vielfach durch das Fehlen des Stillens und durch die schlechte Kinderernährung bedingt. Die Ab⸗ nahme der Säualingssterblichkeit kann durch Belehrung ge⸗ mildert werden. So steht es fest, daß, wie Kinder durch Unter⸗ ernährung frühzeitig sterben, es manchmal auch durch Ueberernährung und den Unverstand der Mütter geschieht. Ich bitte, den Fonds wesentlich zu erhöhen und den einzelnen Provinzen davon mehr zu⸗

Wachsen begriffen ist. Aber es fehlt ihnen häufig an Mitteln.

Abg. Mumm (wirtsch. Vgg.): Der Vorredner hat es ver⸗ standen, selbst in diese Frage parteipolitische Gesichtspunkte hineinzutragen. Gegenüber den Verlusten, die unsere Volks⸗ kraft durch die Saͤuglingssterblichkeit erleidet, spielt die im Etat ausgeworfene Summe gar keine Rolle. Die Sozial⸗ demokratie verlangt eine Reichsanstalt. Daäa i sszs not⸗ wendig, entweder die vorhandenen zu übernehmen oder eine neue zu gründen. Das schließt aber die Gefahr in sich, daß dann den vor⸗ handenen Anstalten die Mittel entzogen werden. Auf jeden Fall liegt hier eine Notwendigkeit vor, die von allen Seiten anerkannt wird, zur Bekämpfung der Sänuglingssterblichkeit höhere Mittel bereit⸗ zustellen. Es könnten Merkblätter herausgegeben, Kurse für Aerzte und Pflegepersonal abgehalten, das Hebammenwesen ausgebaut und Heime für außereheliche Mütter geschaffen werden. Reich, Staat und Kommunen können hier nebeneinander arbeiten. Wenn ein Ausbau der Reichsversicherungsordnung möglich ist, so wird sich auch zu diesem Zweck ein Fortschritt machen lassen. Man könnte es den Krankenkassen ermöglichen, auch in dieser Frage das ihrige zu tun. So ist es möglich, die Säuglingssterblichkeit noch mehr herabzumindern, als es schon gelungen ist.

Abg. Schirmer (Zentr.) Der sozialistische Redner benutzte dieses Thema, die katholische Bevölkerung und das Zentrum für die Kindersterblichkeit mit verantwortlich zu machen. Diese Angriffe muß ich zurückweisen. Das Kinderaufziehen der katholischen Kreise steht sicher dem der sozialistischen in nichts nach.

Die sozialdemokratische Resolution wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen abgelehnt, die des Abg. Mumm und Gen. einstimmig angenommen.

Bei dem extraordinären Fonds von 100 000 zur Förderung der Erforschung und Bekämpfung der Tuberku⸗ lose führt der

Abg. Rühle (Soz.) aus: Es ist bezeichnend, daß eine Re⸗ gierung, die für den Militarismus Hunderte von Millionen übrig hat, für Kulturzwecke gar nichts ausgibt. Die Ziffern der Tuberkulose⸗ sterblichkeit sind gegen früher stationär geblieben; die Ziffern für das erste Lebensjahr sind sogar im Steigen begriffen. Nirgends kann man von einem Fortschritt sprechen. Die Fürsorge für die Jugend hat auf diesem Gebiete Fiasko gemacht. Geheimrat Kirchner hat zugeben müssen, daß im schulpflichtigen Alter die Sterblichkeit erheblich zugenommen hat. Es ist festgestellt worden, daß

preußische Minister des Bei der Sterblichkeitsfrage

85 % aller Kinder als mit dem Keim der Tuberkulose behaftet an⸗

zusehen sind. In einzelnen Bezirken sind bis 90 % strophulöse schul⸗

fälle entstehen. Da wir eine Entwicklung wünschen, so ist eine Regelung dieser Frage um so notwendiger. Ich glaube, es wird hier so gehen, wie bei den Automobilen. Wir sind dort erst über die Schwierigkeiten hinweggekommen, als wir tüchtige Chauffeure Deshalb sollte man auch bei dem Flugsport vorbeugend 8 hat schon vor 2 Jahren an sämtliche Bundesstaaten Anweisungen ergehen lassen, solche Fragen anf dem Wege der bundesstaatlichen Gesetz⸗ gebung vorläufig zu regeln. Der Deutsche Luftfahrerverband hat ja auch allgemeine Regeln erlassen. Danach dürfen nur solche Personen aufsteigen, die bestimmten Anforderungen entsprechen. Außerhalb der Flugplätze sind die Verhältnisse doch nicht so schlimm, wie der Vor⸗ redner meint. Tüchtige Flieger ausbilden wollen auch wir. Das will ja auch die Flugspende. Der Gesetzentwurf wird möglichst be⸗

nicht am Platze, da dadurch die Motorluftschiffahrt schweren Schaden erleiden könnte.

Kaise r Wilhelmkanals 56 Millionen eingestellt, 23 Millionen mehr als im Vorjahre. Die Budgetkommission

kommen zu lassen. Die Kommunen würden manchmal gern ein⸗ beantragt hierzu folgende Resolution:

schreiten, da das Verständnis für diese Frage auch bei ihnen im

zu Arbeitszimmern sind 849 000 gefordert.

ϑ %

verwaltung durch Gewährung von Darlehen an Private und gemeinnützige Unternehmungen (Bauvereine, Baugenossen⸗

ausgeworfen; davon für die Gesamtheit aller Bundesstaaten

und Württemberg 2 703 000 ℳ. Die Kommission hat hierzu 1 Resolutionen beantragt: 1) Im nächsten Etat die aus⸗ bei orfene Summe angemessen zu erhöhen; 2) dem Reichstag

Beginn seiner nächsten Tagung im Herbst 1913 eine Vor

din dinzelstaatlichen Regierungen unter gewissen Be⸗ die Bürgschaft übernehmen wird für die zweiten 1 ken der Kleinwohnungsbauten gemeinnütziger Baugesell⸗ 1 in dem Bereiche von 50 bis 90 % des Gesamtwe

ga zedie verbündeten Regierungen zu ers Betrag für die Wohn ten Reg gen zu ersuchen, den Betrag für die handl e Ss . 8 8 s Staatssekretärs über den Erlaß eines Wohnungsgesetzes in Preußen 9 2 8 8 1 einbeAbg. Göhre (Soz.): Die Schuld, daß die Hoffnung auf eine

Flhlegen ist, trifft Preußen. Der Reichstag hat im vorigen Jahre chswohnungsaufsichtsgesetz gefordert, und der Staat ekre tär

pflichtige Kinder vorhanden. Die Skrophulose darf als eine pro⸗ letarische Krankheit angesehen werden. Es muß zur Bekämpfung der Tuberkulose noch viel mehr geschehen.

Abg. Graf Westarp (dkons.): Der Reichstag hat 1912 eine esetzliche Bekämpfung der Tuberkulose verlangt. Der ganze selb⸗ tändige Mittelstand und große Teile der Beamten entbehren noch der Versicherung für den Fall der Erkrankung an Tuberkulose. Ich habe mit dem Abg. Erzberger eine Resolutton beantragt, die den vorliegenden Titel in nächsten Jahre um 50 000 erhöhen will. Wir möchten einen Teil dieses Fonds der Sektion des Zentral⸗ komitees zur Bekämpfung der Tuberkulose zuwenden, um diese Auf⸗ gabe noch in größerem Umfange erfüllen zu können.

Der Titel wird bewilligt, die Resolution Graf Westarp⸗ Erzberger angenommen. Bei den ertraordinären Ausgaben von 75 000 ℳ, 175 000 weniger als im Vorjahre, zu den Unterhaltungs⸗ kosten einer deutschen V ersuchsanstalt für L uftfahrt regt der Abg. Dr. Belzer (Sentr.) die Schaffung eines Luftschiff⸗ fahrtsrechts an, die durch die Entwicklung des Luftschiffwesens notwendig geworden sei, namentlich in bezug auf den Schaden⸗ ersatz. Die bestehende Haftpflicht reiche nicht aus zum Schutze des Publikums. Nach dem bestehenden Gesetz müßte der Beschädigte den Nachweis führen, daß der Luftschiffer die Schuld trage. Es sei verlangt worden, daß an die Stelle des Verschuldungsprinzips das Gefährdungsprinzip eingeführt werde. Die Luftschiffer freilich hielten das für zu weitgehend, sie fürchteten davon eine Schädigung der Luftschiffahrt. Es werde sich darum handeln, zwischen beiden Gegensätzen zu vermitteln. Bei gutem Willen werde es gelingen, die Sache ähnlich zu regeln wie beim Automobilgesetz. Der Stagtssekretär solle erwägen, ob eine solche gesetzliche Regelung nicht möglich sei. 1 8 „Direktor im Reicheamt des Innern Dr. Lewald: Das Be⸗ dürfnis nach einem Luftschiffahrtsrecht wird von uns anerkannt. Auf eine internatiänale Regelung mußten wir leider verzichten. Einzelne Staaten, z. B. Frankreich, sind an die Regierung herangegangen. Wir Zunserseits haben die Grundzüge eines Entwurfs aufgestellt. Die Frage der Haftpflicht ist auch für uns von größter Bedeutung. Ueber die Grundzüge haben wir uns schon mit den betreffenden Kreisen in Verbindung gesetzt, von denen sich einzelne gegen die Aus⸗ dehnung der Haftpflicht über den gegenwärtigen Zustand hinaus ausgesprochen haben, weil sie meinen, daß durch eine größere Belastung nach dieser Richtung hin die Entwicklung der Luftschiffahrt ge⸗ fährdet werden kann. Ich kann also noch nicht sagen, nach welcher Richtung hin wir uns eutscheiden werden. Die gegebenen Anregungen werden wir natürlich prüfen. Ich kann bestätigen, daß die Versuchsanstalt für Luftfahrt eine wesentliche Unterlage für eine gesetzliche Regelung des Luftverkehrs ausgearbeitet hat. Dabei wird ganz besonders die Frage der Sicherheit des Publikums und die Prüfung der Fahrzeuge untersucht werden. Die Untersuchungen sind aber noch nicht abgeschlossen, sodaß über die Fertigstellung dieses Gesetzentwurfs noch nichts gesagt werden kann.

Abg. Erzberger (Fentr.): Diese Erklärungen sind ja sehr dankenswert, aber aus ihnen ist zu ersehen, daß wir auf das Gesetz, da so viele Fragen zu prüfen sind, noch recht lange werden warten können. Eine Abhilfe könnte hier vielleicht vorläufig auf dem Ver⸗ ordnungswege geschehen. Kein Gewerbetreibender darf auch nur die kleinste Maschine aufstellen, ohne daß sie vorher behördlich abgenommen ist. Das alles fällt bei den Flugmotoren fort. Kein Land der Welt läßt hierin so viel Freiheiten wie Deutsch⸗ land. In Frankreich dürfen nur solche Maschinen benutzt werden, die genau geprüft worden sind. Bei uns steigen Leute auf, die über das Wesen der Maschine und über den Apparat in der krassesten Un⸗ kenntnis sind. Das kann man auf jedem Flugplatze feststellen. Da⸗ durch können natürlich auch für das Publikum die größten Unglücks⸗

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Es ist richtig, reich-gesetzliche Vorschriften nicht bestehen. Aber der Bundesrat

chleunigt werden. Durch Verordnungen hier vorzugehen, scheint mir

Als siebente Rate sind für die Erweiterun g des

„„den Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß bei der Ausschreibung öffentlicher Arbeiten die Vorarbeiten so sorg fältig durchgeführt und in den Submissionsbedingungen so genau angegeben werden, daß die Submittenten in der Lage sind, an⸗ gemessene Gebote abzugeben.“

Die Resolution wird ohne Debatte angenommen.

Zum Ausbau des Dachgeschosses im Reichstagsgebäude

Die Forderung wird bewilligt. Im außerordentlichen Etat sind wiederum 4 Millionen zur

Förderung der Herstellung geeigneter Kleinwohnungen für Arbeiter und geringbesoldete Beamte in den Betrieben der Verwaltungen des Reichs sowie in den Betrieben der Militär⸗

haften usw.) sowie zum Erwerbe geeigneten Baugeländes

1 89ℳ79 000 ℳ, für die Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern

age zu machen, nach welcher das Reich in Verbindung mit

Boden und Bauwerk. Dazu liegt die Resolution Mumm vor: ungsfürsorge im nächstjährigen Etat angemessen zu erhöhen.“

werichterstatter Graf Westarp (bkons.) berichtet über die Ver⸗ Sangen der Kommission und verweist auf die bekannte Erklärung

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kliche gesetzliche Regelung der Wohnungsfrage wieder nieder

Standpunkt gestellt. Innern inzwischen seine hnungsaufsichts⸗

8 ablehnenden atte das Reichsamt des Es wurde der Entw

sich damals Erfreulicherweise h Meinung geändert. ausgearbeitet Der Vertreter der Verfassung, der Der Staatssekretär wir Wohnungsfrage in erster der Standpunkt des 1m Die Umkehr des Staatssekret sie wurde veranlaßt durch den weiß ganz genau, als es ihm paßt. gleichen Erscheinung, die w ahlurnen beobachten konnten

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werden wird. andtag vorgelegt werden. wissen wir nen Köder, er für manchen Wäͤhler. olcher Entwurf aufgestellt es Handels⸗ vielleicht auch er Entwurf ent⸗ 1 ei Erfreuliches, soweit Baugeländes unserseits verlangt haben, ist im Keime enthalten. ungsamt, über das Schlafstellen⸗ das Belieben der Polizei. aufsichtsgesetz nicht Vor allem brauchen Erbbaurechts zugunsten organisierten ter, sondern sicht gestellt, esens für den Ich möchte ihn beim Wort nachdem Preußen die das Reich weni Am besten waͤre es einem früheren fort chrittlicheren e anderen Parteien mit uns auf Die Wohnungskommission sollte ihre

ministeriums versunten. dem jetzigen hält wenigs sich auf die Hauptsache aber, darin überhaupt ni hält nichts über

seiner ersten Hälfte allerl Erschließung

cht oder kaum ein Landeswohn und stellt das meiste ein Reichswohnung er schreit förmlich den Ausbau des

er Entwurf ringsten überflüssig, wir ein Reichswohnungsamt, hnungsbaues nicht nur im Der Staatssekre

Wohnungsnach auch der Mieter. daß das Reich w Kleinwohnungsbau

Interesse der Vermie 1 tär hat uns in Aus enigstens die Regelung des Kreditw in die Hand nehme. die Erwartung ausspre saufsichtsreform

Reichswohnung er Reform

einen Zipfel d freilich, wenn der Standpunkte diesem Gebiete wetteifern. Arbeit wieder aufnehmen. Abg. Graf der der Staa daß nämlich Preuß Preußen hat ein solch

verworfen hat, in die Hand nehme. Staatssekretär zu s zurückkehrte.

Posadowsky (b. k. F.): Die 2 ar auf ein Reichswohnungsg hnungsgesetz vorle

Boraussetzung, unter esetz verzichtet hat, ge, hat sich erfüllt. Damit wird man sich auf unsere

en ein Wol es Gesetz vocgelegt. Wir würden

Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 1“ 126. Sitzung vom 6. Februar 1913, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)

ratung des Etats des Ministeriums des Innern, und zwar zunächst die Besprechung des Kapitels der Polizei⸗ verwaltung in den Provinzen fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Auf die daselbst auszugsweise wiedergegebenen Aus⸗ führungen des Abg. Dr. Flesch (fortschr. Volksp.) ent⸗ gegnet der Minister des Innern Dr. vo n Dallwitz:

Der Herr Vorredner hat sich, wenn ich ihn richtig verstanden

der Stadt zur eigenen Verwaltung übertragen ist, seitens der Auf sichtsbehörde angeordnet worden ist, alle Baupolizeiverordnungen, eh sie publiziert werden, der Aufsichtsbehörde zur Einsicht vorzulegen. Er hat darin einen Eingriff in die Selbstverwaltung erblickt. Ich glaube, daß er darin von einer nicht zutreffenden Voraussetzung aus⸗ geht. Die Polizei ist eine staatliche Funktion, und nach dem Gesetz von 1850 wird sie im Namen des Königs ausgeübt, auch wenn sie einer Stadtgemeinde zur Ausübung überwiesen worden ist. Es bleibt immer eine im Namen des Königs ausgeübte staatliche Funktion und keine Funktion der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern liegt eine Beschränkung der kommunalen Selbstverwaltung hierin nicht.

Ich will aber Herrn Abg. Dr. Flesch die Gründe angeben, die zu dieser stärkeren Beaufsichtigung der Ausübung der Poltzeigewalt durch die staatlichen Aufsichtsbehörden geführt haben. Die Anordnung, die für die ganze Monarchie, nicht etwa für Frankfurt allein, ergangen ist, beruht auf dem Antrag des Abg. Schiffer, der seinerzeit dem Wunsch Ausdruck gegeben hat, es möge dafür gesorgt werden, daß keine Polizeiverordnungen erlassen würden, die die gesetzlichen Be⸗ stimmungen verletzen. In Verfolg dieser Anregung, die später in dem Antrag, den Abg. Schiffer in diesem Jahre eingereicht hat, verdichtet worden ist, ist im vorigen Jahr allgemein angeordnet worden, daß alle von örtlichen Behörden erlassenen Polizeiverordnungen vor ihrem Erlaß der Aufsichtsbehörde einzureichen seien, um sie daraufhin zu prüfen, ob sie gesetzwidrige Bestimmungen enthalten. Dies ist, glaube ich, eine im Interesse des Publikums nützliche Verfügung, das in der Tat ein berechtigtes Interesse daran hat, daß der Erlaß unzweck⸗ mäßiger oder ungesetzlicher Polizeiverordnungen rechtzeitig inhibiert wird. Das Interesse der Selbstverwaltungskörper an dem Erlaß von Polizeiverordnungen ist gesetzlich dadurch gewahrt, daß zum Erlaß der Polizeiverordnungen die Anhörung oder Zustimmung der Organe der Selbstverwaltung notwendig ist.

Dann glaube ich den Herrn Abg. Dr. Flesch dahin verstanden zu haben er sprach nach der anderen Seite hin, sodaß ich ihm nicht ganz folgen konnte —, daß er gewünscht hat, eine Auskunft darüber zu erhalten, ob eine neue Gesindeordnung für Frankfurt am Main erlassen werden solle. (Zuruf des Abg. Dr. Flesch.) Im Jahre 1911 haben auf Grund eines Antrags des Magistrats Er⸗ hebungen darüber stattgefunden, ob sich in Frankfurt am Main wesentliche Unzuträglichkeiten aus dem Nebeneinanderbestehen ver⸗

rung eines Reichswohnungsgesetzes zurückkommen

schiedener Gesindeordnungen ergeben hätten. Diese Geltung mehrerer

Gesetz nicht eine Ge

nicht denselben Weg gehen zutreffen, d des Deutschen Regierungen zu v vorzulegen. Das Gesetz en. Es ist zweifelhaft, in Frage kommen, 1b wirtschaftlichen

nicht auch die Frage zu außerordentlich hohe

ang zur Tilgung haben. Brund und Boden im Prei großen Städ unmöglich ist, sich in der N Es ist Tatsache, daß teuer wie in Erbbaurecht sind

bei unserer ungel Bedeutung.

das preußische stalt bekommt, falls andere Sollte diese Vorau Schwergewicht um die verbündeten

nügendes Reichswohn Wohnungsfrage nicht regeln ergänzt werden. B. G.⸗B., die hier

sprechen, ob

wie Preußen. ann hoffe ich, daß das Reichstags groß ger ranlassen, ihrers

ssetzung nicht

eits ein ge⸗ Aber damit ist die muß durch positive Maß⸗ ob die Bestimmungen dez und die des Hypothekenbanken⸗ und sozialen Bedürfnissen ent⸗ daß die Hypotheken⸗

rscheinlich der städtische ze getrieben worden, 3 Minderbemittelten ähe ihrer Arbeits

Dadurch ist wah se so in die Höl 1 vollkommen stätten ein Heim zu er Stadt Europas der Grund⸗ Die Bestimmungen über das lapidar behandelt.

wachsenden Bevölkerung v kann keine Hilfe schaffen, Wenn die Bestimmungen des

Deutschland ist. im B. G.⸗B. ganz zeuer schnell zes auch dieses pital zu Hilfe

Erbbaurechts . nach jeder Richtung wohl für Erbbaugrundstücke Dann fließt auch dem Erbbau wenn das Grundstück einm Die Wichtigkeit des Bedürfni zuführen, ist überflüs muß aber auch finanziel sstaaten die Gemeinden, die apital verfügt, ermö

nur schwer Kapital

1 auftreiben lassen. berechtigten de

r Gewinn aus der Boden⸗ al in sein volles Eigentum

für die Förderung des sig. Wer das Woh

steigerung zu,

ohnungsbaues hier aus wesen positiv fördern Hier sind es der über ein kleines müssen, sich im Vaterlande ist es möglich, auch minderbemittelten sverhältnissen erwach

le Maßregeln neben den Bunde erspartes K körperlichen und sittlichen Gefahren, elenden Wohnung städten bestehen,

so großen Anzahl worden, daß man zeitwei Haus manchmal für sich

sen, die namentlich am entgegenzutreten. Wir sind die sozialistischen Resolutionen lig den Eindruck bekam,

kreuzende Resolutionen an Kraft des

hin den Groß⸗ smal mit einer überschwemmt als ob sich das sgesprochen hat.

konzentrierte Wohnungswesens. Deutschlands ich verspreche mir von so Wirkung, wie unftigen Reichstagen

Braband sfortschr. Volksp.): h in einem Artikel darübe eifigen und überf

Siedlungspolitik

haben, und große staat die weder jetzt noch in ki

lchen positiven Maßregeln eine von Ausnahmegesetzen,

je eine Mehrheit finden

Der Kollege Dr. daß der Reichstag Zeit vertrödle. spruchreif. Unsere ieser wichtigen tig, daß wir uns alten; machen wir die Kommission, von der Wir haben die

serhaltende

Arendt hat sich mit weitschw Ich meine, auch die uns be

lüssigen Debatten Häftigende Frage ist alle überzeugt sind, was Es ist wahrhaftig nicht glich noch morgen unterh n den Herrn Vo

Wähler wissen,

Frage zu tun über diese Frage womö Schluß und bitte der Abg. Göhre und Schuldigkeit, den Etat re⸗ Darauf wird um 65 Freitag 1 Uhr vertagt;

daß wir alle ü

einzuberufen. W chtzeitig fertigzubringen.

¼⁴ Uhr die weitere Beratung auf

Gesindeordnungen ist im wesentlichen durch die Eingemeindungen herbeigeführt, die im Lauf der letzten Jahre erfolgt sind. Es hat sich ergeben, daß einstsbeilen nennenswerte Unzuträglichkeiten noch nicht hervorgetreten sind, sodaß eine Entschließung darüber, ob eine einheit⸗ liche Regelung eintreten solle, noch nicht gefaßt worden ist.

„Abg. Dr. Flesch (fortschr. Volksp.): Mir ist die Rechtslage bezüglich der Aufhebung von Polizeiverordnungen völlig bekannt. Ich glaube, daß die Gründe für den Erlaß der Verfügung sehr wenig mit den Intentionen, die der Abg. Schiffer gehabt hat, überein⸗ stimmen, denn der Abg. Schiffer wollte sicherlich keine Beschränkung der Gemeinden herbeiführen. Ich will nur nochmals wiederholen, daß man den Gemeinden in der Ausübung ihrer Selbstverwaltungs⸗ rechte größere Freiheit und Unabhängigkeit lassen sollte. Es geht nicht, daß man den Gemeinden gewissermaßen sagt, ihr habt schlechte Verordnungen erlassen, das versteht ihr nicht. Die städtischen Polizeiverwaltungen haben selbst das größte Interesse daran, daß ihre Polizeiverordnungen die gesetzlichen Bestimmungen nicht verletzen.

Minister des Innern Dr. von Dallwitz:

Der Herr Abg. Dr. Flesch ist wiederum von einer nicht zu⸗ treffenden Voraussetzung ausgegangen. Er hat gesagt, die Ueber⸗ tragung der Polizei an eine Gemeinde erfolge durch Königliche Ver⸗ ordnung. Das ist nicht richtig, sie erfolgt durch den Minister des Innern und kann jederzeit widerrufen werden.

Dann hat er gesagt, es wäre ja richtig, daß eventuell die Vor⸗ prüfung durch die Aufsichtsbehörde einen Zweck hätte, wenn die Poltzei⸗ verordnungen nachher weniger leicht aufgehoben werden würden durch das Oberverwaltungsgericht oder das Kammergericht. D nicht der Fall, sondern auch die vorgeprüften Verordnungen würden genau ebenso vom Oberverwaltungsgericht und Kammergericht auf⸗ gehoben werden, als wenn sie nicht der Vorprüfung durch die Auf⸗ sichtsbehörde unterworfen gewesen wären. Die Bedeutung der Vor⸗ prüfung besteht doch darin, daß bei den Regierungen alles Material, das zur Prüfung der Gültigkeit einer Verordnung notwendig ist, vereinigt ist in erheblich höherem Maße als bei den einzelnen Polizeiverwaltungen. Von der Zentralinstanz aus werden alle Entscheidungen höchster Gerichtshöfe, des Oberverwaltungsgerichts, des Kammergerichts, durch die eine Polizeiverordnung aufgehoben worden ist, den Regierungen zur Kenntnisnahme überwiesen. Die Regierungen sind daher, wenn ihnen von den Ortspolizeibehörden eine zu erlassende Verordnung zur Durchsicht und Prüfung eingereicht wird, in der Lage, an der Hand des allein bei ihnen befindlichen und gesammelten Materials zu prüfen, ob die in Aussicht genommene Polizeiverordnung den Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe entspricht oder nicht. Es ist mithin in der Tat eine sehr viel weitergehende Sicherheit dafür gegeben, daß nicht Verordnungen in die Welt gesetzt werden, die nachher wieder auf⸗ gehoben werden würden.

Mit einer kurzen Erwiderung des Abg. Dr. Fle schließt die Debatte. .

Bei dem Etattitel der Besoldungen der P olizei⸗ sekretäre wollen die Abgg. Grunenber g (Zentr.) und Dr. Bell⸗Essen (Zentr.) die Besoldungsverhältnisse dieser Beamten besprechen, werden jedoch von dem Vizepräsidenten Dr. Porsch daran gehindert mit dem Bemerken, daß. diese

Fragen bei Gelegenheit von Petitionen zu besprechen seien.

11““

urlleber den Beginn der Sitzung, in der die zweite Be⸗

habe, darüber beschwert, daß in Frankfurt a. M., wo die Baupolizei