1913 / 33 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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als der Gesamthandel infolge des schon erwähnten Ausfalles in der

Phosphatausfuhr abgenommen hat.

Bei der Bautätigkeit zeigt es sich, daß namentlich in unserer Siedelungskolonie Deutsch Südwestafrika bei der Bauweise immer mehr auf Solidität, Dauerhaftigkeit und eine mit den besonderen Verhältnissen des Landes harmonierende Gefälligkeit gesehen wird.

Die Finanzen der tropischen Schutzgebiete haben sich im Berichtsjahre in günstigem Sinne weiter entwickelt; die eigenen Einnahmen, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben sind durchweg, zum Teil erheblich, gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres gestiegen. Der Fortschritt ist der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung der genannten Schutzgebiete zu danken. Um zuweitgehenden Schlüssen vorzubeugen, müssen allerdings zwei kurze Bemerkungen hinzugefügt werden: In Togo ist es nicht ausgeschlossen, daß künftige trockenere Jahre einen vor⸗ übergehenden Rückschlag und damit auch eine vorübergehende Ver⸗ schlechterung der Finanzlage bringen werden. In Kamerun beruht die Finanzwirtschaft zu einem sehr erheblichen Teil auf der etwas unsicheren Grundlage des Gummihandels; auch hier muß darum mit der Möglichkeit eines vorübergehenden Rückschlages gerechnet werden. Die Finanzlage von Deutsch⸗Südwestafrika bietet kein so günstiges Bild. Hier ist ein Stillstand und Rückschritt bereits eingetreten. Die Diamantenausfuhrzölle haben das für 1911 erwartete Ergebnis nicht gebracht, da die Bruttoabgaben den Abbau der weniger wert⸗ vollen Felder hinderten und damit die Ausfuhr verringerten. Es steht zu hoffen, daß die Ersetzung der Rohabgaben durch eine Ertragssteuer wieder eine Besserung herbeiführen wird.

Förderung des Baumwollbaues in den deutschen Kolonien durch Reichsmittel.

In Ausführung eines von Vertretern aus Industrie und Handel bei der vom Reichsamt des Innern Ende 1912 einberufenen Baum⸗ wollkonferenz gefaßten Beschlusses haben das Kolonialwirtschaft⸗ liche Komitee und die ihm angeschlossenen 1100 Handelskammern, Städte, Missionen, wissenschaftlichen, kaufmännischen, industriellen und kolonialen Institute, Körperschaffen und Firmen die Bitte an den Reichstag und Bundesrat gerichtet, zur Durchführung und Erwelte⸗ rung der aus der Vereinbarung zwischen dem Reichskolonialamt und dem Kolonialwirtschaftlichen Komitee vom 14. März 1910 dem Komitee zufallenden Baumwollunternehmungen in einen Nachtrags⸗ oder Ergänzungsetat für die Schutzgebiete 1913 eine Beihilfe von 200 000 und in die ordentlichen Etats für 1914, 1915, 1916 und 1917 eine jährliche Beihilfe mindestens in glescher Höhe für die Kresceh Zwecke einzusetzen und dem Reichskolontalamt zur Verfügung zu stellen“.

Immer mehr ringt sich in allen europäischen Kulturstaaten die Erkenntnis durch, daß der koloniale Baumwollbau als Kampfmittel gegen das amerikanische Monopol eine hervorragende nationale Aufgabe bedeutet und eine weitgehende Förderung seitens der Re⸗ gierungen beanspruchen darf. So hat die englische Regierung allein für die Entwicklung von Uganda und Britisch Östafrika zu Baum⸗ wolländern im Jahre 1912 10 000 000 zur Verfügung gestellt. Eine Gesetzesvorlage über eine Zinsgarantie der Regierung des Sudans in Höhe von 60 000 000 bezweckt die Verbesserung des Verkehrs und Schaffung von Bewässerungsanlagen in den Baumwollgebieten des weißen und des blauen Nils. Selbst die portugiesische Regierung hat neuerdings für Baumwollkulturversuche in Angola rund ½ Million Mark bereitgestellt.

Geschichtlich sei bemerkt: Dem Beispiel des deutschen Kolonial⸗ wirtschaftlichen Komitees folgend, haben am Anfang der 90 er Jahre die British Cotton Growing Association, die Associäation Cotonnière Coloniale und die Società per la Coltivazione del Cotone in Eritrea den Baumwollbau in Afrika aufgenommen und nach Ueberwindung

roßer Schwierigkeiten und manchen Enttäuschungen in den letzten Jahren eine erheblich steigende Produktion in marktfähiger Qualität erzielt. Im laufenden Jahre dürften bereits die ersten 100 000 Ballen afrikanischer Kolonialbaumwolle zu erwarten sein. Hinsichtlich der den Gesellschaften zur Verfügung gestellten Mittel steht das Kolontal⸗ wirtschaftliche Komitee 1912 mit 215 000 einschließlich einer Bei⸗ hilfe des Reichsamts des Innern (30 000 ℳ) und der Wohlfahrts⸗ lotterie zu Zwecken der deutschen Schutzgebiete an dritter Stelle, während die deutschen Kolonien hinsichtlich der erzielten Baumwoll⸗ Froduktion mit 11 000 Ballen an zweiter Stelle stehen. Der British Cotton Growing Association stehen auf Grund einer König⸗ ichen Charter 10 000 000 ℳ, zu denen die Arbeiterschaft 600 000 heigesteuert hat, zur Verfügung. Die Beihilfe der Regierung und der Gouvernements betrug bis jetzt insgesammt 2 200 000 ℳ. Die Be⸗ villigung von jährlich 200 000 seitens der Regierung ist kürzlich auf mehrere Jahre erneuert worden. Der Società per la Coltiva⸗ zione del Cotone in Eritrea stehen jährlich 840 000 und der Association Cotonnière jährlich 188 000 einschließlich einer Bei⸗ ilfe der Regierung von rund 110 000 zur Verfügung.

Wie in den anderen Staaten fällt in Deutschland das staatliche landwirtschaftliche Baumwollversuchswesen in den Arbeitsbereich der Kolonialverwaltung. Für das staatliche Versuchswesen sind in die Etats für Deutsch Ostafrika, Togo und Kamerun im Jahre 1913 insgesamt 330 000 eingestellt. Die Organisation des Kolonial⸗ wirtschaftlichen Komitees dagegen umfaßt die technischen Unter⸗ nehmungen, Aufkauf und Lieferung von Saatgut, Errichtung von Entkörnungsanstalten und Aufkaufmärkten, Selbstaufkauf zu Garantiepreisen, wasserwirtschaftliche Vorarbeiten usw. Der Kostenvoranschlag des Komitees für das Jahr 1913 beträgt 315 000 ℳ. Vom Reichsamt des Innern sind für den Ankauf von deutschen und solchen ausländischen Baumwollkultur⸗ und Ernte⸗ bereitungsmaschinen, welche zurzeit in Deutschland nicht gebaut werden, sowie zu Bestrebungen, die auf eine Verbesserung der deutschen Ma⸗ schinen abzielen, 30 000 zur Verfügung gestellt, aus Industrie und Handel ist analog der Vorjahre auf einen Betrag von rund 85 000 zu rechnen. Die Durchführung des Arbeitsprogramms des Kolonial⸗ wirtschaftlichen Komitees ist demnach von der Bewilligung einer Summe von 200 000 seitens des Reichstags abhängig, die dem Antrag gemäß dem Reichskolonialamt zur Verfügung gestellt werden soll.

Die bisher erzielten Ergebnisse der Baumwollversorgung der euro⸗ päischen Kulturstaaten aus den afrikanischen Kolonien lassen die Hoff⸗ nung als berechtigt erscheinen, eine so ansehnliche Menge Baum⸗ wolle auf den Markt zu bringen, daß es gelingt, einen maß⸗ gebenden Einfluß auf die Bildung des Weltmarktpreises zu gewinnen und mit der Zeit das amerikanische Baumwoll⸗ monopol zu stürzen. Die Erreichung dieses Ziels aber bedeutet für Deutschland mit seiner aufblühenden Textilindustrie sowie der zahlreichen Arbeiterschaft die Befreiung aus einer schweren volkswirtschaftlichen und sozialen Gefahr und eine Stärkung seiner handelspolitischen Be⸗ wegungsfreiheit, die mitausschlaggebend ist für die künftige Stellung Deutschlands auf dem Weltmarkt. Die Lösung dieser großen natio⸗ nalen Aufgabe durch die Nutzbarmachung unserer natürlichen Hilfs⸗ quellen, unserer Kolonien, verdient eine ausreichende Unterstützung unserer gesetzgebenden Körperschaften.

Nr. 10 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 5. Februar 1913 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Zur Begrenzung der Zugspannungen des Betons in Eisenbrücken aus Eisenbeton. (Schluß.) Ver⸗ mischtes: Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen im König⸗ reich Sachsen (e. V.). Fachgestell mit in der Höhe einstellbaren Fachbrettern. Bücherse 8

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8 38

und im Monat Januar der beiden letzten Jahre. dz = 100 kg.

Einfuhr

Ausfuhr

Monat Januar

Monat Januar

21.— 31. 1913

21.—31.

1913 1912 1913 1913 1912

—.

4 . 244 439 53 988 11 958 63 425 95 153 41 564

Fmunrwoll⸗ .1.““ sch s 8 achs, gebrochen, geschwungen usw... Hanf, roh, neFemcee geschwungen usw. Imnte und Futemerzs.

Merinowolle im Schweiße . . . . . Kreuzzuchtwolle im Schweiße 16 ““ 3 412 746 1 3 139 759 8“ . 1 781 025 Erdöl, gereinigt (Leuchtöl) . 11“ 522 484 1111“*²“ 1 61 583 8 11111“““; 8 39 795 Rohluppen, Rohschienen, Rohblöcke 1 8 257 114*“ 8 0 Eisenbahn⸗, Straßenbahnschienen. 1 6 223 Eisenbahnschwellen aus Eisen.. 8 1“

cX“*“]; 60 752 Feingold, legiertes Gold, Barren aus Bruchgold 11,80 ö265*2 1,89 V

3 0,49

eb1.—“; 11) einschließlich der Eisenbahnlaschen und

Berlin, den 7. Februar 1913. 8

n aus Ei

17 336 40 829 33 919 67 144 17 382 36 214 6 434 9 417 152 408 1 757 1 423 146 305 34. 858 414 49 092 1 069 631

8 159 668 964 998 2 199 868 1 544 306 7 595 007 10 462 242 23 862 488 24 526 945 5 918 298 27 174 72 376 52 464 1 345 651 25 151 90 343 979 2 638 5 477 9 796 119 601 88 373 328 926 788 313 747 835 7418 10 287 278 494 568 884 788 777 1 609 182 746 359 275 313 440 224 191 555 264 682 521 302 . 51 435 64 698 76 325 153 018 178 717 1 734 5 866 6 551 2,47 31,14 52 9,68 4,29 6,86 4,86 16,48 38,47 28,54 5, 5t1 122 127,42 18,29 195

8

638 334 179 753 39 399 221 279 158 205 89 233

10 360 651 6 633 192 5 037 039 1 077 591 367 634

576 106 102 940

89

sen.

liches Statistisches Amt. Delbrück.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Das Königlich preußische Landesökonomiekollegium trat gestern im Herrenhause anläßlich der Hundertjahrfeiern zu einer Festsitzung zusammen, der u. a. auch der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer beiwohnte. Der Vorsitzende Dr. Graf von Schwerin⸗Löwitz eröffnete die Sitzung, gedachte der Erhebung Preußens vor hundert Jahren und betonte besonders, daß unter den preu⸗ ßischen Königen die Landwirtschaft stets wesentlich gefördert worden sei, vor allem aber unter der Regierung des jetzigen Kaisers und Königs. Der Staatsminister Dr. Freiherr von Schorlemer sagte nach Worten des Dankes für die herzliche Be⸗ grüßung, daß die preußische Landwirtschaft es von jeher als eine ihrer vornehmsten Aufgaben betrachtet habe, das Volk reichlich mit Getreide und mit Fleisch zu versorgen, daß aber leider die Dürre des Jahres 1911 noch nicht ganz uͤberwunden sei. Er teilte mit, daß nach der letzten Viehzählung im Jahre 1912 ein Manko an Schweinen von 1 ½¾ Million gegenüber dem Vor⸗ jahre bestehe. Der Minister betonte sodann, daß, solange er an der Spitze der preußischen landwirtschaftlichen Verwaltung stehe, er dafür sorgen werde, daß die Landwirtschaft geschützt und gefördert werde, und daß an der bewährten Wirtschafts⸗ und Schutzzollpolitik festge⸗ halten werde. Der Präsident des Königlichen Statistischen Landes⸗ amts Evert sprach darauf über die natürlichen und historischen der Landwirtschaft sowie deren Einfluß auf ihre Ent⸗ wicklung. 8 8

Die 5 Preisarbeiten der Königlichen Landwirtschaft⸗ lichen Hochschule in Berlin für das Studienjahr 1911/12 sind siebenmal bearbeitet worden. Sechs Arbeiten der Stud. agr. Ludwig Franz Kuchler, Kasimir von Esden⸗Tempski, Bernhard Donath, Heinrich Brehm, Erich Keup und Richard Heeck haben den ersten Preis, eine Arbeit des Stud. geod. Gerhard Reiche hat den zweiten Preis erhalten. Für das Studienjahr 1912/13 sind wiederum 5 Preisaufgaben gestellt, deren Themata aus den Ge⸗ bieten der landwirtschaftlichen Betriebslehre, der Chemie, der Botanik, der Geodäsie und lanrwirtschaftlich technischen Wissenschaften ent⸗ nommen sind. Die Bewerber, die ordentliche Hörer der Hochschule sein müssen, haben ihre Arbeiten bis zum 1. April 1913 im Sekretariat der Hochschule abzuliefer

Saatenstand und Getreidehandel in Rußland.

Der Kaiserliche Generalkonsul in Odessa berichtet unterm 28. Januar: In der ersten Hälfte des Monats Januar herrschte im Konsulatsbezirke milde Witterung mit häufigen Niederschlägen, darauf setzte ziemlich starker Frost ein, nachdem zuvor größere Schneefälle stattgefunden hatten. Schnee und Frost waren jedoch nicht von langer Dauer. Klagen über die Wintersaaten sind bisher nicht laut ge⸗ worden. Die Wege sind schlecht, sodaß größere Zufuhren aus dem Innern nach den Hafenplätzen nicht erfolgen konnten.

Die Ausfuhr des russischen Weizens ist sehr gerina, kleinere Mengen werden nach dem Mittelmeer gehandelt. Da die letzte Ernte in den La Platastaaten sehr ergiebig war und das Getreide eine gute Beschaffenheit ausweist, so liegt hierin zunächst der Grund, daß die Ausfuhr des russischen Getreides sich in engen Grenzen bewegt Tretzdem werden die hohen Preise festgehalten. Die Beschaffenheit des Roggens der letzten Ernte ist nicht be⸗ sonders gut; doch hat sich die Nachfrage wesentlich gebessert, besonders zeigte Deutschland für bessere Sorten regere Kauflust bei guten Preisen, auch mittlere Sorten zogen im Preise an. Die Gerste hat gleichfalls weitere Preissteigerung erfahren. Da die Zufuhren und Abladungen nur gering sind, so konnten auch frühere Blankoverkäufe der zweiten Hand nur zu täglich steigenden Preisen gedeckt werden. Der Verbrauch in Gerste ist gestiegen, und darum konnten sich im allgemeinen, wenn auch nicht durchweg, die höchsten Preise behaupten; die russischen Verkäufer geben nur zu vollen Preisen ab. Die Bemühungen der zweiten Hand, die Preise unter Druck zu halten, dürften kaum und nur für kurze Zeit erfolg⸗ versprechend sein. Die Maisernte hat den gehegten Erwartungen nicht entsprochen; der neue Mais ist nur zu Futterzwecken verwendbar. Die Maisernte der La Platastaaten ist ebenfalls schlecht ausgefallen, der Mais hat besonders unter der Dürre der letzten Wochen gelitten. Da auch eine Mißernte im Donaugebiet vorliegt, so wird Nordamerika die diesjährigen Preise für Mais diktieren können. Die Kauflust für Hafer hat sich belebt, doch bleiben die Zufuhren nur unbedeutend. Größere Umsätze fanden in Leinsaat statt; die billigen Preise namentlich in verfügbarer Ware haben die Aufmerksamkeit der Käufer auf sich gezogen.

An der Odessaer Börse stellten sich die Preise am 25. nuar d. J., wie folgt: 8

s 105 126 Kop.

Aima 102 124

II1öö. Roggen. 88 96 98 105

Gerste. Mais. 65 90

Pafer 85 95 einsaat. 170 Kolza . 195 Hederich. 115

1“—

8 2 8

Die Vorräte betrugen am 14. Januar d. J.: F 11““ 1111“ 14“ 2 457 verschiedenen Weizensorten 5 052

Weizen zusammen 285 969 ee“ 120 786 e“ 174 678 221 678 883“ 14 067 Eö“ . 819

Kolza (Raps). 13 104

Hansgat. . 4 914 I 16 380 Sonnenblumenkerne 3 276

Rübsen .. b1““

82521 1“ 11 466 CAAA“ b8boo“ Die Verschiffungen aus Odessa und Cherson im Berichtsmonat: . Weucn . 8

Die Geschäftslage auf de

etwas reger.

Die Preise betrugen frei an Bord für: KiN(be505044*“” Rahatuchen 6“

Kokoskuchen in Säcken Singapore 9.

Ceylonkuchen in Säcken . . . .. .. 105

Hederichkuchen, hydraulisch (lose) 72

24 570

.“

250 000 Pud,

200 000

500 000 Oelkuchenmarkt zeigte sich

104 Kop.

92

Wegen Mangels an Dampfern konnten die Raten anziehen, doch

sind die Frachten im allgemeinen schwach, da die Zufuhren recht mäßtg sind. Der Hafen Nikolajew wird durch Eisbrecher offen ehalten. 8 Die gegenwärtigen Frachtraten für verfügbare Dampfer in Odessa sind folgende: naach Rotterdam 10/9,

Hamburg, .

Weser...

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Aegypten. Der Internationale Gesundheitsrat schlossen, gegen Herkünfte aus Ode reglement anzuwenden. Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat be⸗ schlossen, gegen Herkünfte aus Moulmein das Pest⸗ reglement anzuwenden.

in Alexandrien hat be⸗ ssa das Cholera⸗

Hanau, 6. Februar. (W. T. B.) Die Typhusepidemie

im Eisenbahnregiment Nr. 3 hat noch ein weiteres Opfer ge⸗ gefordert. In der verflossenen Nacht ist der Pionier Seel (1. Kom⸗ pagnie) aus Frankfurt a. M. gestorben. Im übrigen hält der seit Wochen beobachtete günstige Verlauf der Krankheit an. Der Stand der Kranken ist jetzt folgender: Im Lazarett befinden sich 64 Kranke, darunter 6 mit hohem Fieber, im Hilfslazarett 81 Genesende, im Genesungsheim sind 18, auf Urlaub 67 Leute. Die über das 1. Bataillon verhängte Sperre ist gestern nach Beendigung der bakteriologischen Untersuchung aufgehoben worden. Der Krankheit sind nunmehr 18 Mann, 15 aktive Mannschaften und 3 Reservisten, zum Opfer gefallen. 8

89

Verdingungen. 11“

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in⸗ dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Oesterreich⸗Ungarn.

Spätestens 17. Februar 1913, Mittags. K. K. Staatsbahn⸗ direktion Linz: Lieferung maschineller Werkstätteneinrichtungen⸗ Näheres bei der genannten Staatsbahndirektion und beim Reichsanzeiger.

Landesregierung für Bosnien und die Herzegowina. Lieserung und Herstellung der gesamten Badeeinrichtung für das Solbad in Tuzla. Als Sicherheit sind 5 % der Offertsumme bei der Landes⸗ kassa in Sarajevo zu hinterlegen.

Pläne, Bedingungen und genaue Beschreibung sowie das aus⸗

schließlich zu benützende Angebotsformular können während der Amts⸗ stunden bei der Bauabteilung der Landesregterung, Tür Nr. 88, ein⸗ gesehen oder daselbst bezogen werden. Jedes Offert S unter er siegeltem Umschlag mit der Aufschrift: Offert des N. N., betreffend die Badeeinrichtung des Solbades in Tuzla, im Expedit der . abteilung der Landesregierung eingereicht werden, und zwar 8 3. März 1913, 12 Uhr. Die Eröffnung der Offerte, an

welcher die Anbotsteller teilnehmen können, erfolgt durch eine Kom⸗ mission am darauf folgenden Tage, Vormittags 10 Uhr, im oben be⸗ zeichneten Amtelokal. Das freie Ermessen über die Annahme oder Ablebnung der Offerte, allenfalls die Zurückweisung sämtlicher An⸗ gebote, wird vorbehalten. Bedingungen, Beschreibung und Angebots⸗ formulare liegen beim Reichsanzeiger und in der Redaktion der „Nach⸗ ft“ im Reichsamt des

richten für Handel. Industrie und Landwirtscha Innern zur Einsicht aus.

Cypern.

Eimichtung einer Postautomobilverbindung von Larnaca nach Nicosia und nach Limassol. Betriebsbeginn 5. September 1913. Be⸗ werbungen sind vor dem 1. April 1913 zu richten an den Chief Secretaiw to Government, Cyprus. Sicherheit 300 Pfd. Sterl. Näheres in englischer Sprache beim „Reichsanzeiger“ und im Bureau der „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“, Berlin W. 8, Wilhelmstraße 74.

Handel und Gewerbe.

Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ gestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und . Landwirtschaft“).

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Bulgarien.

Das Konkursverfahren in Bulgarien ist im Handelsgesetz vom 18./30. Mai 1897 § 649 fg. geordnet (veröffentlicht in den Handels⸗ gesetzen des Erdballs, R. von Deckers Verlag 1907).

Auszüge von Konkurseröffnungsurteilen werden sofort nach ibrer Publikation im bulgarischen Amtsblatt, bei Konkursen in Varna schon nach Anschlag des Urteils an der Gerichtstafel, vom Kaiserlichen Konsulat im Reichsanzeiger veröffentlicht mit Angabe des Kon⸗ kursverwoalters, des Termins der ersten Gläubigerversammlung, der Anmeldefrist für Konkursforderungen, des Prüfungstermins und mit Benennung eines Anwalts zur Vertretung deutscher Gläubiger. Es empfiehlt sich für deutsche Gläubiger, sich durch einen Anwalt im Konkurse vertreten zu lassen, schon aus dem Grunde, weil für den Gläubiger, der nicht am Gerichtsorte wohnhaft ist, Zu⸗ stellungen durch Niederlegung bei der Gerichtsschreiberei erfolgen. Die Vollmacht für den Anwalt muß in bulgarischer Sprache abge⸗ faßt sein, sie muß den Betrag der Forderung enthalten. Sie muß notariell beglaubigt und legalisiert sein. Die Belege für die Forderung sind beizufügen. Handelt es sich um eine Wechselforderung, so genügt statt einer legalisierten Vollmacht die Uebersendung des mit Inkasso⸗ giro versehenen Wechsels. Der Konkurs über eine offene und Kom⸗ mandithandelsgesellschaft zieht auch den Konkurs über die unbeschränkt haftenden Gesellschafter nach sich, dagegen wird durch Verhängung des Konkurses über einen Gesellschafter noch nicht der Konkurs über die Gesellschaft bedingt.

Der Termin der ersten Gläubigerversammlung wird vom Konkursgericht auf einen Tag innerhalb einer 20 tägigen Frist vom Tage des Urteils bestimmt. Ebenso wird von dem Konkurs⸗ gericht eine gesetzlich auf einen Monat begrenzte Frist für die An⸗ meldung der Forderungen festgesetzt. Der Prüfungstermin wird auf einen Tag innerhalb einer weiteren Feist von 20 Tagen anberaumt. Für Gläubiger, die im Auslande wohnen, kann die letztgenannte Frist vom Konkursrichter verlängert werden. Die Anmeldung der Forde⸗ rungen hat bei der Gerichtsschreiberei zu erfolgen.

Die Anmeldungserkärung muß in bulgarischer Sprache ab⸗ gefaßt sein und den Vor⸗ und Zunamen oder die Firma, den Wohnsitz des Gläubigers, die Schuldsumme und die beanspruchten Pfand⸗ oder Hypothekarvorrechte und die Belege angeben. In der Anmeldung muß auch die klare und deutliche Bestätigung enthalten sein, daß die Forderung wahr und richtig ist; sie muß vom Gläubiger oder von dem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Gleichzeitig müssen die Urkunden, auf welchen die Forderungen beruhen, bei der Gerichts⸗ schreiberei hinterlegt werden. Im Prüfungstermin werden die Forde⸗ rungen festgesetzt. Ueber angefochtene Forderungen wird vom Gerichts⸗ kommissar innerhalb fünf Tagen mit einem der Berufung unter⸗ liegenden Urteil entschieden oder, wenn die Forderung den Betrag von 1000 Frs. übersteigt, überweist er sie an das zuständige Gericht, welches innerhalb 20 Tagen darüber zu entscheiden hat. Die erst⸗ instanzliche Entscheidung kann mit Berufung angefochten werden. Nach Feststellung des Aktivvermögens wird vom Konkursverwalte ein Verteilungsentwurf angefertigt und vom Gerichtskommissar für vollstreckbar erklärt. Die Zahlungen erfolgen durch die Bulgarische Nationalbank. Nach Schluß des Konkursverfahrens behält jeder Gläubiger das Recht auf Bezahlung des Restes seines Anspruchs. Auf Antrag des Gemeinschuldners kann der Konkurs wieder eröffnet werden, wenn er sich zur Nachzahlung von wenigstens einem Zehntel der Forderungen seiner Gläubiger erbietet. Bei Unzulänglichkeit des Aktivvermögens kann das Gericht das Konkurs⸗ verfahren einstellen. Der Gemeinschuldner und jeder am Konkurs Beteiligte kann Widerrufung des Einstellungsurteils be⸗ antragen, wenn er für die Kosten des Verfahrens aufkommt. Innerhalb dreier Tage nach Veröffentlichung des Konkurseröffnungs⸗ urteils kann der Gemeinschuldner beim Konkursgericht ein Mora⸗ torium beantragen. Wenn: nachgewiesen ist, daß eine Ueber⸗ schuldung nicht vorliegt, so setzt das Gericht einen Versammlungs⸗ termin nicht früher als die anberaumte erste Gläubigerversammlung an. Die Zahlungsstundung darf 6 Monate nicht überschreiten. Ein Gläubigerausschuß überwacht die Liquldierung des Konkurses. Während der Zahlungsstundung kann keine Zwangsvollstreckung gegen den Gemeinschuldner vorgenommen werden, wenn sie nicht auf später entstandenen vollstreckbaren Titeln beruht. Während der Zahlungsstundung kann mit gerichtlicher Genehmigung ein frei⸗ williger Vergleich mit den Gläubigern geschlossen werden. Diese müssen wenigstens ¾ der Passiven repräsentieren und die Abfindung der übrigen Gläubiger übernehmen. Auch vor Eröffnung des Konkurses kann ein Kaufmann eine Zahlungsstundung bei Gericht eantragen, worüber in einer innerhalb 15 Tagen einzuberufenden Gläubigerversammlung beschlossen wird.

Ein Zwangsvergleich kann in jeder Lage des Konkursverfahrens abgeschlossen werden, unterliegt aber der Bestätigung des Gerichts. Er kann vom Gemeinschuldner, vom Konkursverwalter oder von einer Anzahl Gläubiger, die wenigstens ¼ der Passiven vertreten, beantragt werden. Geschlossen werden kann er nur mit Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger, die mindestens d der sämtlichen festgestellten oder voll zugelassenen Forderungen pertreten. Hläubiger, die dem Zwangsvergleich nicht beigetreten sind, können binnen 8 Tagen vom Schlusse des Verhandlungsprotokolls oder der vom Gerichtskommissar gewährten Nachfrist gegen den Vergleich Ein⸗ spruch erheben. Der Einspruch muß die Angabe der Gründe ent⸗ halten und dem Konkursverwalter sowie dem Gemeinschuldner zu⸗ gestellt werden. Nach 8 Tagen beschließt das Gericht über die Be⸗ stätigung des Vergleichs sowie über die erhobenen Einsprüche. Das rteil kann binnen 8 Tagen mit Berufung angefochten werden. Das Urteil des Appellationshofs unterliegt der Ansechtung vor dem Kassationshofe. Der bösgläubige Einspruchskläger kann mit einer 1 Geldstrafe von 200 bis 2000 Lewa belegt werden. Ein gerichtlicher Ver⸗ gleich ist nur statthaft, wenn der Gemeinschuldner sich verpflichtet, wenigstens 40 v. H. seiner Schulden zu zahlen; die ausbedungene ahlungsfrist darf 18 Monate nicht übersteigen. Ein Zwangsvergleich nn. angefochten werden, wenn der Schuldenstand betrügerisch erhöht ein beträchtlicher Teil des Aktivvermögens verheimlicht war. der Gemeinschuldner die Bedingungen des Zwangsvergleichs icht, so kann von einer 1 der Schulden vertretenden Gläubiger⸗ mehrheit die Aufhebung des Vergleichs beantragt werden. (Bericht es Kaiserlichen 8

mentspreis für 1“ 8

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Belgien.

Das Kaiserliche Konsulat in Brüssel berichtet: Der Konkurs⸗ verwalter (curateur) benachrichtigt alle ihm bhekannten Gläubiger, auch die im Ausland wohnhaften, von der Er⸗ öffnung des Konkurses und fordert sie auf, innerhalb der Frist, die in dem die Konkurseröffnung aussprechenden Urteil festgesetzt ist und die gewöhnlich 20 Tage beträgt, ihre Forderungen mit Be⸗ legen anzumelden. Die Anmeldun g der Forderung (décla- ration de créangçe) erfolgt beim Konkursverwalter oder beim Handels⸗ gericht. Sie ist auf ungestempeltem Papier möglichst in französischer Sprache gabzufassen. Einer Beglaubigung bedarf sie nicht. Der Meldung sind beizufügen: eine Aufstellung der Forde⸗ rungen mit einer französischen Uebersetzung der Aufstellung, ferner Fakturenabschriften, protestierte Wechsel (auch wenn sie nicht akzeptiert sind), und gerichtliche Urkunden (Urteile, Zahlungsbefehle, Urkunden, betr. Pfändungen usp.), wenn bereits ein Verfahren gegen den Schuldner angestrengt gewesen ist. In der Aufstellung ist auch an⸗ zugeben, welche Ware an den Schuloner geliefert worden sind. Die Anmeldung muß mit folgender Erklärung enden:

„affirme que ma présente créance est sincbre et

veöéritable ainsi que Dieu me soit en aide. (Unterschrift

„und Datum.)“

„Es ist sehr zu empfehlen, in der Anmeldung anzugeben, daß der Gläubiger bei einer näher zu bezeichnenden Person (Advokat, Ver⸗ treter, Geschäftsfreund), die im Bezirk des Konkursgerichts wohnt, Domizil erwählt, um zu vermeiden, daß, was an sich gesetzlich zu⸗ lässig ist, Zustellungen an die im Ausland befindlichen Konkurs⸗ gläubiger einfach durch Aushang im Gericht erfolgen. Konkurs⸗ gläubiger, die ihre Forderungen innerhalb der festgesetzten Frist nicht anmelden, können dies nur nachholen, wenn sie den Konkursverwalter auf ihre Kosten auf Annahme der Forderung in die Schuldmasse ver⸗ klagen. Nach Verteilung der Dividende ist jeder Anspruch erloschen.

„Konkursgläubiger können, sobald sie erfahren, daß der Schuldner wieder zu Geld gelangt ist, denselben aber nur nach Schluß des Konkursverfahrens wegen des nichtbefriedigten Teils der Kon⸗ kursforderung wieder verklagen. Waren, welche an eine seit der Bestellung in Konkurs geratene Firma abgesandt sind, können nur solange festgehalten werden, als sie sich noch auf dem Wege befinden, also noch nicht in den tatsächlichen Besitz des Käufers oder seines Vertreters übergegangen sind. Falls die Ware verkauft, aber noch nicht abgesandt worden war, hat der Verkäufer das Recht, diese zu behalten; doch kann ihn der Konkursverwalter zur Lieferung zwingen, wenn dies dem Interesse der Masse zuträglich ist, z. B. im Falle einer seit dem Verkauf im Preise sehr gestiegenen Ware, aber selbst⸗ verständlich nur gegen volle Zahlung des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises.

Das belgische Recht kennt das Concordat pré ventif, welches bezweckt, eine Konkurserklärung zu vermeiden und einen die Kon⸗ kurseröffnung vorbeugenden Zwangsvergleich mit den Gläubigern herbeizuführen. Bei solchen Präventivkonkordaten werden sämtliche Gläubiger durch den delegierten Handelsrichter (juge délégué) zu einer Versammlung einberufen. Bevorrechtigte Gläubiger gehen jedoch, wenn sie an der Abstimmung teilnehmen, der Vorrechte ver⸗ lustig. Das Konkordat gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Gläubiger, mit wenigstens! der nicht angefochtenen oder pro⸗ visorisch anerkannten Forderungen, dem Vergleiche beigetreten ist. Ein solches Konkordat bedarf noch der Genehmigung durch Urteil des Handelsgerichts jugement. d'homologation). Gegen dieses Urteil können die Gläubiger, die zur Versammlung nicht einberufen worden sind, oder die gegen die Annahme des Konkordats gestimmt haben, und solche, deren Forderungen nicht oder nur teilweise anerkannt worden sind, Berufung einlegen. Die Frist beträgt 8 Tage, vom Tage der durch Aushang im Gericht und Nottz in den Ortszeitungen erfolgenden Veröffentlichung des Urteils an gerechnet.

Die Schuldner erstreben bier häufig einen außergerichtlichen Vergleich (concordat amiable). Ein solcher Vergleich ist aber ausschließlich für diejenigen Gläubiger bindend, die ihn angenommen haben, alle anderen behalten ihr volles Forderungs⸗ und Klagerecht.

Liquidation von Handelsgesellschaften werden in den Anlagen zum belgischen Staatsanzeiger (Annexe au Moniteur Belge) bekannt gemacht. Eine Liste der Konkurse, Konkordate und Wechsel⸗ proteste wird in dem in Brüssel ausgegebenen, wöchentlich er⸗ scheinenden Moniteur du Commerce, Belge veröffentlicht. (Abonne⸗

as Ausland 20 Fr. jährlich)

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Dänemark.

Das Kaiserliche Generalkonsulat in Kopenhagen berichtet: Nach Eröffnung eines Konkurses soll so bald als möglich sämtlichen bekannten Gläubigern Mitteilung darüber zugehen sowie über die Frist gewöhnlich sechs Wochen —, binnen welcher die Forde⸗ rungen beim Konkursgericht anzumelden sind. Forderungen können aber während der ganzen Konkursbehandlung also auch nach Ablauf der Frist angemeldet werden. In Sterbemassen müssen aber Forderungen vor Ablauf des Proklamas, welches mindestens ein dreimonatiges sein soll, angemeldet werden, da das Proklama in Sterbemassen ein präklusives ist. Die Anmeldung braucht nicht beglaubigt, auch nicht gestempelt zu sein. Eine besondere Form ist für sie nicht vorgeschrieben. Eine Anmeldung in deutscher Sprache wird in der Regel auch angenommen. Der auswärtige Gläubiger erhält keine Mitteilung über etwaige Einwendungen gegen seine Forderungen oder über den Gang der Konkursbehandlung; am besten bevollmächtigt er deshalb einen im Gerichtskreise des Schuldners wohnenden Vertreter oder Rechts⸗ anwalt, die Forderung anzumelden, seine Interessen zu überwachen und die Dividende zu erheben. Vorstehende Bemerkungen gelten in allem Wesentlichen auch bei dem durch das Gesetz vom 14. April 1905 ein⸗ geführten „gerichtlichen Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses“

während es für Liquidationen positive Vorschriften nicht gibt.

Winke für den Handel nach Tripolitanien. In Kandelssachen und auch seitens Auswanderungslustiger laufen bei den deutschen Vertretungen in Tripolitanien eine beträchtliche Reihe von Anfragen ein, die vielfach eine auffallende Unkenntnis der natürlichen Verhältnisse und der gegenwärtigen Lage dieser Länder verraten. Es ist zu bemerken, daß auf ökonomischem Ge⸗ biet ein abwartendes Verhalten diesen von Natur und Menschen bisher vernachlässigten, nur langsamer Entwicklung zugängigen Ländern gegenüber durchaus geboten erscheint. Vor Ablauf eines oder mehrerer Jahre ist jede maßgebende Voraussage über die Entwicklungsmöglich⸗ keiten und den ökonomischen Aufschwung des italien schen Tripolitanien

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aus Mangel an sicheren Unterlagen unmöglich.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 6. Februar 1913: 8 Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 31 048 1 58

Die Aufsichtsräte der Bank für Handel und Industrie (Darmstädter Bank) und der Breslauer Disconto⸗Bank haben laut Meldung des „W. T B“* beschlossen, die Verschmelzung der Institute dergestalt herbeizuführen, daß die Breslauer Dis⸗ conto⸗Bank, gemäß § 306 des H⸗G.⸗B., unter Ausschluß der Liqui⸗ dation in die Darmstädter Bank aufgeht, wobei die fremden Aktionäre der Breslauer Disconto⸗Bank für je eine Aktie zu 1200 mit

Dividendenschein für 1913 und folgende Jahre eine solche der Darm⸗ städter Bank zu 1000 mit den gleschen Dividendenscheinen er⸗ halten. Die Einlösung des Breslauer Dividendenscheins für 1912 ist nach dem Abschluß (s. w. u.) wiederum mit 6 % beantragt. Außerdem erhalten die fremden Aktionäre der Breslauer Disconto⸗Bank aus deren Reserven eine bare Ausschüttung von 390 auf nominell 1200 ℳ⸗Aktie. Die zur Durchführung der Transaktion erforder⸗ lichen Aktien der Darmstädter Bank werden von Großaktionären zur Verfügung gestellt, sodaß für sie eine Kapitalsvermehrung einstweilen nicht in Frage kommt. Die Führung der Geschäfte der Breslauer Disconto⸗Bank soll auch nach deren Uebergang auf die Darmstädter Bank in den Händen des bisherigen Vorstands verbleiben. Das Personal wird von der Darmstädter Bank übernommen. In der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Breslauer Disconto⸗ Bank wurde laut Meldung des „W. T. B.“ aus Breslau heschlossen, der auf den 3. März d. J. einzuberufenden Generalversammlung die Verteilung einer Dividende von 6 % (wie im Vorjahre) vorzuschlagen. Einschließlich des Vortrages aus 1911 stellt sich der Bruttoertrag des Geschäftsjabres 1912 auf 4 233 853 gegen 3 990 896 im Vorjahre. Nach Abzug der Handlungs⸗ unkosten, Steuern ꝛc. verbleibt ein Reingewinn von 2 427 885 (im Vorjahre 2 413 799 ℳ), aus welchem dem Reserve⸗ fonds 121 392 (120 689 ℳ) zugeführt, für Talonsteuer 25 000 ℳ, für Kontokorrent 250 000 zurückgestellt und für Abschreibung auf das Konto „Bankgebäude nebst Einrichtung und sonstige Immobilien“ 50 000 verwendet werden sollen. Nach einer Dividende von 6 %, den statuten, und vertraasmäßinen Tantiemen sowie den Gratifikationen an die Beamten bleiben 132 554 (im Vorjahre 142 536 ℳ) als Vortrag auf neue Rechnung. Der Gewinn beträgt: Zinsen und Wechsel 2 260 295 (2 237 825 ℳ), Provisionen 1 429 032 (1 130 034 ℳ), Effekten und Konsortien 161 785 (300 979 ℳℳ), Sorten und Cou⸗ pons 92 891 (97 550 ℳ), dauernde Beteiligungen und diverse Gewinne 147 312 (93 675 ℳ), während die Ausaaben für Ge⸗ hälter, Drucksachen, Materialien ꝛc. 1 555 378 (1 336 798 ℳ), für Steuern und Abgaben 250 619 (240 298 ℳ) ausmachen.

Der Reichsbund baugewerblicher Arbeitgeberver⸗ bände (Sitz Berlin), dem bereits neun große zentrale Arbeitgeber⸗ verbände bisher angehörten, hat eine neue bedeutende Stärkung durch den Beitritt des Verbandes der deutschen Tiefbauunter⸗ nehmer (e. V., Sitz Berlin), erfahren. Die Jahreslohnsumme, welche die Mitglieder des Reichsbundes auszahlen, erhöht sich durch den Beitritt dieses Verbandes auf rund 700 Millionen Mark.

Nach einem Bericht der „Deutschland, Lebens⸗Ver⸗ sicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft“ zu Berlin über die vor⸗ läufigen Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres umfaßten die neuen Lebens⸗ und Volksversicherungsanträge 27,3 Mill. Mark Ver⸗ sicherungskapital, die Versicherungen 24,3 Mill. Mark. Der Gesamt⸗ bestand Ende 1912 stieg auf rund 168 Mill. Mark gegen 156,5 Mill. Mark in 1911. Die Sterblichkeit blieb innerhalb der rechnungs⸗ mäßigen Grenzen.

In der am 5. d. M. abgehaltenen Aufsichtsratssitzung der Freiberger Papierfabrik zu Weißenborn gelangte der Rechnungsabschluß für das vergangene Jahr zur Vorlage. Es wurde beschlossen, aus dem 258 990,50 betragenden Rohgewinn, nach ent⸗ sprechenden Abschreibungen und Rückstellungen für das Jahr 1912, eine Dividende von 8 % (10 % im Vorjahre) zur Verteilung zu bringen. Starkes Steigen aller Rohstoffe, Arbeiterlöhne c., dem⸗ gegenüber höhere Papierpreise nicht zu erzielen waren, hat das Er⸗ gebnis trotz durchweg guter Beschäftigung ungünstig beeinflußt. Die Generalversammlung findet am 4. März in Freiberg statt.

„— Nachdem die Canadian Pacific Railway Co. ihren Zwischen⸗ decksfahrpreis von Antwerpen nach Canada und von Triest nach Canada vor einigen Tagen von 140 auf 120 herabgesetzt hat, sind laut Meldung des „W. T. B.“ aus Hamburg die im Pool vereinigten Dampfschiffahrtsgesellschaften mit ihrem Zwischendecksfahrpreis von Hamburg, Bremen, Rotterdam und Triest nach Canada heute ebenfalls auf 120 herabgegangen.

Wien, 6. Februar. (W. T. B.) Der Rechnungsabschluß der Verkehrsbank weist einen Reingewinn von 4 957 876 Kronen auf. Dem Reservefonds werden 800 000 Kronen zugewendet. Es wird die Verteilung einer Dividende von 7 ½ %, das ist 21 Kronen für die Aktie vorgeschlagen. Auf neue Rechnung werden 781 548 Kronen vorgetragen.

New York, 6. Februgr. (W. T. B.) Wie eine Agentur Finanznachrichten meldet, haben die Verwaltungsräte der Unio Pacific⸗ und der Southern Pacific⸗Bahn den vom General staatsanwalt gebilligten Auflösungsplan gutgeheißen. Die in Besitz der Union Pacificbahn befindlichen Southern Pacific Aktien werden den Aktionären beider Gesellschaften unter Abzug der Aprildividende angeboten, und zwar die Aktionäre der Southern Packfie⸗Bahn im Betrage von 33 % ihres Aktienbesitzes und die Aktionäre der Union Pacific⸗Bahn im Betrage von 25 % ihres Aktienbesitzes zeichnen. Ein Soyndikat unter Führung von Kuhn, Loeh u. Co. übernimmt die eventuell nicht gezeichneten Southern Pacific⸗Aktien, um eine Störung der Börse zu verhüten. Die Union Pacific⸗Bahn zahlt für die Central Pacific⸗ Bahn 99 Millionen Dollar bar und 5 Millionen Dollar in Bonds der Southern Pacific⸗Bahn. Das Gesetz des Staates Kentucky, welches den Eisenbahnen verbietet, eigene Aktien zu kaufen, machte die Barzahlung notwendig.

—London, 6. Februar. (W. T. B.) Bankauswels. Totalreserve 26 573 000 (Abn. 502 000) Psd. Sterl., Notenumlauf 28 068 000 (Zun. 291 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 36 192 000 (Abn. 210 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 35 044 000 (verstümmelt) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 38 238 000 (Abn. 2 347 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 18 266 000 (Zun. 1 783 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 25 647 000 (Abn. 533 000) Pfd. Sterl., Regierungssicherheit 13 035 000 (unverändert) Pfd. Sterl. Prozent⸗ verhältnis der Reserve zu den Passiven (verstümmelt) gegen 47 ¾ in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 383 Millionen, gegen die ent⸗ sprechende Woche des Vorjahres mehr 75 Millionen.

Paris, 6. Februar. (W. T. B.) Bankausweis. Bar⸗ vorrat in Gold 3 218 182 000 (Zun. 3 374 000) Fr., do. in Silber 640 180 000 (Zun. 3 634 000) Fr., Portefeuille der Hauptbank und der Filialen 1 823 623 000 (Abn. 240 061 000) Fr., Notenumlauf 5 854 739 000 (Abn. 29 330 000) Fr., Laufende Rechnung der Private 649 558 000 (Abn. 62 653 000) Fr., Guthaben des Staatsschatzes 185 470 000 (Abn. 81 602 000) Fr., Gesamtvorschüsse 737 044 000 (Zun. 36 837 000) Fr., Zins⸗ und Diskonterträgnis 13 535 000 (Zun 2 437 000) Fr. Verhältnis des Barvorrats zum Notenumlauf 65,90 gegen 65,45 in der Vorwoche.

Fonds⸗ und Aktienbörse.

Berlin, den 7. Februar. Die Börse zeigte heute eine ruhige Haltung. Die Tendenz war anfänglich fest, später aber schwäͤchte sich der Markt ab auf unkontrollierbare Gerüchte über Eisenpreisermäßigungen. Der weitere Verlauf des Marktes blieb ruhig, die Zurückhaltung blieb bestehen, da die fremden Börsen gleichfalls keine Anregung boten. Die Nachbörse zeigte gleichfalls keine bemerkenswerte Aenderung. Der Privatdiskont notierte

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Verliner Warenberichte.

Berlin, den 7. Februar. Produktenmarkt. Die amtlich ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weizen mnländschee 193,00 196,00 ab Bahn, Normalgewicht 755 g 209,00 bis 208 75 209,00 Abnahme im Mai, do. 210,50 Abnahme im Juli, do. 204,00 203,75 204,00 Abnahme im September. Ruhig.