Oper in fünf Aufzügen. Musik von Auber.
Cypern. Einrichtung einer Postautomobilverbindung von Larnaca nach Nicosia und Limassol — vergl. „Reichsanzeiger“ Nr. 33 vom 7. Februar 1913 —. Die Verdingung ist aufgehoben.
8 Serbien.
20. Februar/5. März d. J. Stadtgemeinde Belgrad (Cech⸗ nische Abteilung): Schriftliche Verdingung zur Würfelsteinpflasterung zweier Straßenzüge der Stadt Belgrad. Sicherheit: 90 000 Fr. Nähere Auskünfte, Kostenvoranschläge ꝛc. in obiger Abteilung.
8 v“ vd
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, Aubers Oper „Die Stumme von Portici“ unter der musikalischen Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Strauß in folgender Besetzung auf⸗
seführt: Fenella: Fräulein Peter; Elvira: Frau Andrejewa⸗Skilondz; Measagiene⸗ Herr Maclennan; Pietro: Herr Schwegler; Bosello: rr Mang.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Schauspiel 1812⸗ für die Gewerkschaft der Heimarbeiterinnen gegeben. Der Dauerbezug, die ständig vorbehaltenen sowie die Dienst⸗ und “ sind aufgehoben. Ein Eintritts⸗ kartenverkauf für diese Sondervorstellung findet nicht statt. Im Schauspielhause wird Ibsens „Peer Gynt“ in der Ueber⸗ tragung und Bühneneinrichtung von Dietrich Eckart, mit Herrn Clewing in der Titelrolle, gegeben werden; der großen technischen Se eetetten halber aber voraussichtlich erst am Anfang der nächsten
pielzeit.
In der Aufführung des Deutschen Theaters im Zirkus Schumann, die am 26. d. M. „König Oedipus“ von Sophokles bringt, wird Alexander Moissi die Titelrolle spielen. Das Werk, das seit dem 15. März 1912 in Berlin nicht gespielt wurde, wird von Max Reinhardt neu einstudiert. — Die nächste Uraufführung der Kammerspiele des Deutschen Theaters bringt Karl Sternheims „Bürger Schippel“.
Im Deutschen Opernhaus in Charlottenburg wird der Bruno Kittelsche Chor unter der Leitung seines Dirigenten Bruno Kittel am Charfreitag (31. März) das Deutsche Requiem von Brahms aufführen.
Raoul von Koczals kis sechster und letzter Klavierabend findet morgen, Mittwoch, Abends 8 Uhr, im Blüthnersaale statt. Das Programm weist ausschließlich Chopinsche Kompositionen auf.
2.)
Mannigfaltiges. Berlin, 11. Februar 1913. -
Zentralverein für deutsche Binnenschiffahrt
a 26. d. M. 1913, Abends 6 ½ Uhr, im Festsaal der
andelskammer zu Berlin, Dorotheenstraße 7— 8, seine ordentliche
11 ab. Nach Erledigung der geschäftlichen Tages⸗
ordnung wird der Geheime Oberbaurat Schmick⸗München einen
Vortrag über „Die Binnenschiffahrt in den deutschen Schutzgebieten“ (mit Lichtbildern) halten.
Der Hauptausschuß für Berlin und die Mark Brandenburg des „Deutschen Flottenvereins“ veranstaltet morgen, Mittwoch, Abends 8 Uhr, eine Besichtigung der sehr sehenswerten Sammlungen des Instituts für Meereskunde (Georgenstraße 34 — 36). Den einleitenden Vortrag hat Dr. Glaesner über das Thema: „Flieger im Tier⸗ und Pflanzenreich“ übernommen. Hierauf findet eine Führung durch die biologische und Fischereiabteilung statt. Eintrittskarten (für Mitglieder 30 ₰, für Nichtmitglieder 50 ₰) sind auf dem Geschäfts⸗ zimmer des Hauptaussch sses (Schöneberger Ufer 30) in der Zeit von 9 — 4 Uhr, sowie Abends am Hörsaaleingang erhältlich.
Berta von Suttner wird am Montag, den 17., und Donnerstag, den 20. d. M., im Wissenschaftlichen Theater der „Urania: (Taubenstraße) zwei Vorträge über „Reisebilder aus Amerika“ halten,
in denen sie ihre Eindrücke und Erlebnisse auf ihrer letzten Fahrt
“““
durch die amerikanischen Kulturstätten unter Bezugnahme auf die Fortschritte der Friedensbewegung darlegen wird. Eintrittskarten für beide Vorträge sind bereits von heute ab an der Kasse der „Urania“ erhältlich. — Im Hörsaal beginnt am Montag der Konstruktions⸗ ingenieur A. Keßner eine 5 Abende umfassende Vortragsreihe über „Die mechanische Technologie der Metalle’ mit dem Vortrag „Die wichtigsten Metallegierungen“.
Die Mlsge ehf des Schillertheaters veranstalten zu⸗ gunsten ihrer Wohlfahrtskassen auch in diesem Jahre, und zwar am 1. März, in den Gesamträumen des Neuen Operntheaters (Kroll) ein Ballfest, das als „Fest der artigen Kinder“ gedacht ist und eine dementsprechende Gewandung vorschreibt. Im Gesellschafts⸗ anzug erscheinende Teilnehmer werden für ein Strafgeld von 50 ₰ zeingekleidet“. Der Eintrittspreis beträgt für Dauerbezieher von Schillertheaterkarten und ihre Angehörigen 2 ℳ, für andere 3 ℳ, an der Abendkasse 4 ℳ. Die Ausgabe der Karten erfolgt schon jetzt in beiden Schillertheatern in den üblichen Kassenstunden von 10 bis 2 und 6 bis 8 Uhr, ferner in den Warenhäusern von A. Wertheim.
Der Deutsche Heimstättenverein für Töchter von ver⸗ storbenen Offizieren und Beamten veranstaltet am Sonntag, den 23. Februar d. J., Nachmittags 4 Uhr, in der Wandelhalle des Reichstagsgebäudes ein Promenadenkonzert, aus⸗ geführt von der Kavelle des 4. Garderegiments zu Fuß unter der Leitung des Königlichen Obermusikmeisters Schrader. Das Programm wird vorwiegend Musikstücke aus der Zeit der Befreiungskriege ent⸗ halten. Im Anschluß an das Konzert findet um 5 ½ Uhr im Plenarsitzungssaale des Reichstags ein Vortrag des hervor⸗ ragenden Kenners und Schilderers der Zeit der Befreiungskriege, Geheimen Archivrats Professor Dr. von Pflugk⸗Harttung: „Die Helden der Befreiungskriege“ (mit ausgewählten Licht⸗ bildern) statt. Nach Schluß des Vortrags wird in der Wandelhalle noch durch die Projektionsaktiengesellschaft „Union“ der vaterländische Film „Theodor Körner“ mit entsprechender Musik⸗ begleitung vorgeführt. Während des Konzerts wird in den Restau⸗ rattonsräumen Tee und Gebäck gereicht. — Eintrittskarten zum Preise von 4 ℳ (einschließlich Tee und Gebäck) sind zu haben bei Bote u. Bock (Leipziger Straße 37 und Tauentzienstraße 7), beim Invalidendank (Unter den Linden 24) und im Kaufhaus des Westens (Tauentzien⸗ straße 21 —24). Der Ertrag der Veranstaltung ist zur Erhöhung des für die Errichtung eines neuen eigenen Heims zu verwendenden Fonds bestimmt. — In der bereits bestehenden Heimstätte des Vereins „Waldheim“, Charlottenburg⸗Westend (Hölderlinstraße 12), wird schon seit dem Jahre 1904 einer Anzahl Damen freie Wohnung mit Heizung und Beleuchtung gewährt. Vereinssatzungen werden auf Wunsch durch den Schriftführer, Hauptmann d. R. von Bomsdorff, Friedenau, Cranachstraße 38, übersandt.
Eine große volkstümliche Jahrhundertfeier veranstaltet am Himmelfahrtstage (1. Mai) der Verband nationaler Ver⸗ eine von Groß Berlin, dem örtliche Verbände mit insgesamt 18 000 Mitgliedern angeschlossen sind. Die Feier soll sich aber keines⸗ wegs auf diese Vereine beschränken. Es ergeht vielmehr die Ein⸗ ladung zur Teilnahme an alle Krieger⸗, Militär⸗ und Beamten⸗ vereine, an die Studentenschaft, die nationale Jugend und an alle vater⸗ ländischen Kreise der Reichshauptstadt. Die eigentliche Feier findet an der Bismarckwarte auf den Müggelbergen statt. Der Ge⸗ heime Justizrat, Professor Dr. Kahl und der Generalleutnant von Wrochem haben Ansprachen zugesagt. Auf dem Bismarckturm wird ein Feuer lodern. An die Feier schließt sich ein Komm ers im Erholungsheim zu Spindlersfeld an. Für genügende Verkehrsmittel wird gesorgt werden.
Die Deutsch⸗Asiatische Gesellschaft veranstaltet Freitag, Abends 8 Uhr, im Künstlerhause (Bellevuestraße 3) einen Vor⸗ tragsabend. Dr. Theodor Kluge wird über das Thema „Meine Reise durch den Kaukasus und Armenien 1912“ (mit Lichtbildern) sprechen.
„Die jüngeren Naturphilosophen in Hellas“ lautet das Thema, das der Professor Dr. Ludwig Stein morgen, Mittwoch, Abends 8 Uhr, im großen Hörsaal der Treptower Sternwarte be⸗ handelt. Der Vortragende wird über die beiden Perioden der griechischen Naturphilosophie, die monistische und dualistische, sprechen.
„Element und Bewegung“, „Liebe und Haß“, Leerer Raum⸗ „Aristoteles und Galilei“, „Moral der Gesinnung“, „Der 8 . begriff“, „Organisches Leben und Weltgeist“ lauten die Titel einzelnen Abschnitte. it dem großen Fernrohr wird die „Venus“, der Mord und der „Saturn“ beobachtet. 1 8
Danzig, 10. Februar. (W. T. B.) Als gestern abend in
Pelplin bei Dirschau mehrere Arbeiter, die während Streitig⸗ keiten ein Gastlokal zertrümmert hatten, auf dem Marktplaße verhaftet werden sollten, stürzten lich etwa 50 bis 60 Mann auf den erschienenen Gendarmeriewachtmeister und den Amts⸗ diener. Die Beamten zogen ihre Säbel, wurden jedoch mit Füßen etreten. Der Amtsdiener erhielt einen Messerstich. Als die Menge weiter auf die Beamten eindrang, mußte der Gendarmerie⸗ wachtmeister, nachdem er die Angreifer vergeblich gewarnt hatte, von der Schußwaffe Gebrauch machen, wobei er, den „Danziger Neuesten Nachrichten“ zufolge, die beiden Hauptunfugstifter die Arbeiter Heron und Schwager, erschoß; ein dritter, der Bruder des Heron, hat schwere Säbelhiebe erlitten.
Erfurt, 11. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet. Am 10. d. M., Abends 8 Uhr 30 Minuten, ist der Personen⸗ zug 806 bei der Ausfahrt auf dem Bahnhof Vieselbach infolge falscher Weichenstellung im Gleis vier durch Auf fahren auf den Prellbock beim Endstellwerk entgleist. D hinter der Lokomotive laufenden drei Güterwagen mi neun Militärpferden nach Würzburg und Ludwigsbun wurden hierbei ineinander geschoben. Getötet wurde dar Kanonier Wolpert, Regiment 29, 6. Batterie, Ludwigsburg, und drei Pferde. Der Sachschaden ist erheblich. Verletzt wurde sonst niemand. Bis zur Aufnahme des zweigleisigen Betriebes um 3 Ul⸗ Nachts wurde der Verkehr zwischen Vieselbach und Erfurt eingleisg aufrecht erhalten. Die Untersuchung ist eingeleitet worden. Eine spätere amtliche Meldung lautet: Bei den Aufräumungs⸗ arbeiten des in Vieselbach entgleisten Zuges 806 ist noch die Leiche eines Dragoners des 7. Dragonerregiments gefunden worden, dessen Name durch das Regiment noch ermittelt wird.
London, 10. Februar. (W. T. B.) Die Telegraphen⸗ leitungen zwischen Glasgow und London sind am Sonn⸗ abend durchgeschnitten worden. Die Unterbrechung des gesamten Verkehrs zwischen den beiden Handelszentren dauerte mehrere Stunden. Zuerst hielt man die Stürme für die Ursache der Zerstörung, aber die Untersuchung ergab, auch die unter dem Erdboden liegenden Leitungen nicht arbeiteten. Die Einschaltapparate, die mit der unterirdischen Telegraphenleitung in Verbindung stehen, waren böswillig vernichtet und die mit Scheren jzer⸗ schnitten worden. Es herrscht kaum ein Zweifel, def dieses Zer⸗ störungswerk von Anhängerinnen des Frauenstimmrechts ausgeführt worden ist. Anhängerinnen des Frauenstimmrechts haben übrigens gestern auch in mehreren großen Klubhäusern Londons und im Palaste des Prinzen Christian zu Schleswig⸗ Holstein⸗Sonderburg⸗Augustenburg in Pall Mall Fenster⸗ scheiben zertrümmert.
Paris, 11. Februar. (W. T. B.) Nach einer der „Agence Havas“ aus Cerbdre zugegangenen Madrider Meldung wurde die Kirche von Portel in der Provinz Castellon durch einen Bomben⸗ anschlag teilweise zerstört.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene 5 Depeschen. 8 Konstantinopel, 11. Februar. (Meldung des Wiener
K. K. Telegr.⸗Korresp.⸗Bureaus.) Einige türkische Kriegs⸗
haben Silivri beschossen;
Türken Truppen gelandet und die Stadt besetzt.
“ “ (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater. Königliche Schanspiele. Mittwoch:
Opernhaus. 42. Abonnementsvorstellung. Die Stumme von Portici. Große
Straße. Brand. Henrik Ibsen.
Text von Scribe. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Dr. Strauß. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr rofessor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 70. Kartenreservesatz. Das Abonnement, die ständigen Reservate owie die Dienst⸗ und Freiplätze sind . Sondervorstellung für die Gewerkschaft der Heimarbeiterinnen: 1812.
Schauspiel in fünf Aufzügen on Otto von der Pfordten.
9 In Szene esetzt von Herrn Regisseur Keßler. An⸗ ang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 43. Abonne⸗ mentsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze ind aufgehoben. Tristan und Isolde n drei Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 43. Abonnementsvor⸗
stellung. Prinz Friedrich von Hom⸗
burg. Schauspiel in 5 Aufzügen von Heinrich von Kleist. Anfang 7 ½ Uhr.
8 Uhr: Rose Bernd.
tion: Adolf Lantz. straße 104 — 104 a.)
Deutsches Theater. Mittwoch, Generalsecke.
Abends 7 ½ Uhr: Der blaue Vogel. DWonnerstag: Der lebende Leichnam. Freitag: König Heinrich IV. 2. Teil.) Sonnabend: Der blaue Vogel. Kammerspiele. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Schöne Frauen. Donnerstag und Sonnabend: Schöne Frauen. Freitag: Mein Freund Teddy. s. . im „Zirkus Schumann“: Mittwoch, den 26. König Oedipus. — Mittwoch, den 5. März: Jedermann.
Berliner Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Donnerstag und Freitag: Filmzauber. Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Philotas. Hierauf: Der zerbrochene Krug. — Abends: Filmzauber.
Die Haubenlerche.
Charlottenburg. 8. Uhr: Uriel Arcosta. fünf Aufzügen von Karl in 80 Stunden.
in 80 Stunden.
lottenburg,
Freitag: Tiefland.
Theater in der Königgrätzer Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: Drama in fünf Akten
Donnerstag: Die fünf Frankfurter. Freitag und Sonnabend: Brand.
Lessingtheater. Mittwoch, Abends Schauspiel in fünf Akten von Gerhart Hauptmann. Donnerstag: Die große Liebe. Freitag: Hedda Gabler.
Deutsches Schauspielhaus. (Direk⸗ NW. 7,
. Mittwoch, 8 Uhr: Der gute Ruf. vier Akten von Hermann Sudermann. Donnerstag: Der gute Ruf.
Freitag: Der Kampf ums Roseurote. Sonnabend: Der gute Ruf.
Komödienhaus. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. drei Akten von Richard Skowronnek.
Donnerstag und folgende Tage: Die
Schillertheater. o. (Wallner⸗ theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Schauspiel in vier Akten von Ernst von Wildenbruch.
Donnerstag: Uriel Acöosta.
Freitag: Wolkenkratzer.
Mittwoch, Abends
Gutzkow. Donnerstag: Die Reise durch Berlin
Freitag: Die Reise durch VBerlin
Deutsches Opernhans. Bismarck⸗Straße 34 — 37. Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Oberon. Donnerstag: Eugen Onegin.
Sonnabend: Der Waffenschmied.
Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der liebe Augustin. Operette in drei Akten von Leo Fall.
Donnerstag und folgende Tage: Der liebe Augustin.
Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die beiden Husaren. Operette in drei Akten von Léon Jessel.
Donnerstag und folgende Tage: Die
von Puppchen.
N
und
Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert. Donnerstag
Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wenn Frauen reisen. spiel in vier Aklen Nancey. 8 Donnerstag und folgende Tage: Wenn —
Frauen reisen.
Birkus Schumann. Mittwoch, Abende 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitänen. Zum Schluß: Der unsichtbare Mensch! Vier Bilder aus Indien.
Birhus Busch. Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. — Zum Schluß: Die große Prunk⸗ pantomime: „Sevilla“.
und folgende
Lust⸗ von Mouezy⸗Eon
d
Familiennachrichten.
beiden Husaren.
Theater am Mollendorfplatz. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Studenten⸗ gräfin. Operette in drei Aufzügen. Musik von Leo Fall.
Donnerstag u. Freitag: Die Studenten⸗
gräsin. Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Abends: Die
Friedrich⸗ Abends Schausplel in
Emilia Galotti. Studentengräfin. 8 8 Uhr:
. aftspiel in Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Kahn.
Mittwoch, Abends 8 ½ Uhr: Majolika. Schwank in drei Akten von Leo Walther Stein und Ludwig Heller.
Donnerstag und Freitag: Majolika.
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Erste Schüleraufführung der Neuen Opernschule von Maximilian Morris und Mary Hahn: Der Barbier von Sevilla (1. Akt). Carmen (2. Akt). Abends: Majolika.
7 ½
Uhr:
Residenztheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Frau Präösidentin. (Madame la Présidente.) Schwank in drei Akten von M. Hennequin und P. Veber. Donnerstag und folgende Tage: Die Frau Präsidentin.
Sonntag, den 16. Februar, Nachmittags (Char⸗
Trauerspiel in
3 Uhr: Der Schlafwagenkontrolleur.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt Kraatz und Jean
8 Uhr:
Königl. Hochschule für Musik. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Konzert von Erna Klein (Klavier) unter Mitwirkung von Edith von Voigtlaender (Violine).
Singakademie. Mittwoch, Abends Liederabend von Rudolf Gmeiner. Am Klavier: Prof. Robert
Saal Bechstein. Mittwoch, Abends 2. Konzert Springer (Klavier). Bottermund (Cello).
Beethoven⸗-Saal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: 2. Konzert (Brahms⸗Abend) von Therese und Artur Schnabel.
Zlüthner-⸗Snal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: 6. (letzter) Chopin⸗Abend von Raoul von Koczalski.
Klindworth⸗Scharwenka⸗-Saal. Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: 2. Konzert von Lucien Durosoir (Violine). Klavier: Wilhelm Scholz.
Harmoniumsaal. Mittwoch, Abends Liederabend Rickerisen.
Verlobt: Frl. Daisy Arning mit
Leutnant Ruthard Wilhelm von Fran
berg und Ludwigsdorf (Hambu
Karlsruhe).
Verehelicht: Hr. Amtsrichter Dr.
Monroy mit Frl. Katharine von
Lühe (Schwerin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ok landesgerichtsrat Barchewitz (Bresl — Hrn. Leutnant Joachim von B Fallois (Berlin). — Eine Tocht Hen. Oberkonsistorialrat Bender (But lau). — Hrn. Rittmeister Lazar Gig von Schmettow (Potsdam). — HM. Hauptmann Siegfried Frhrn. von Br (Potsdam). — Hrn. Friedrich von Ku (Marren, Post Hasenpoth i. Kurl.)
Gestorben: Verw. Fr. Major Baltzc Eiswaldt, geb. Rassow (Langenscha — Fr. Sophie von Baumgarten 9. nannt von Knobelsdorf, geb. von Gries heim (Coburg).
Konzerte.
Gisela Hans
von Mitw.:
.
Verantwortlicher Redakteur: 6
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg Verlag der Expedition (Heidrich)
in Berlin. 8
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei 33
Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße
Neun Beilagen Waren⸗
(einschließlich Börsenbeilage und B. zeichenbeilage Nr. 12 A u. 12 B), owie die Iunhaltsangabe zu es öffentlichen Anzeigers, schließlich der unter Nr. ) öffentlichten Bekanntmachungern, au treffend Kommanditgesellscha em, fin Aktien und Likeiengesellschaft 2n- ge
die Woche vom 3. bruar 1913.
Am
von
Frieda 858
hierauf haben die
Deutscher Reichstag. 108. Sitzung vom 10. Februar 1913, Nachmittags 2 Uhr. (G(BBericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)
Auf der Tagesordnung stehen zunächst Wahlprüfu Entsprechend den Anträgen der Nahsg h a hehanüfne lärt das Haus ohne Diskussion die Wahl des Abg. Held (nl.) 6. Hannover) für gültig und beschließt, über die gegen die Wahl des Abg. von Liebert (RNp.) (14. Sachsen) erhobenen Proteste Beweis erheben zu lassen.
Die allgemeine Rechnung über den Reichsh aushalt fü 1908 und die Rechnung über den 11“ 1“ gebiete für 1907 werden der Rechnungskommission über⸗
wiesen. Ueber die Ausführung der für die Schutzgebiete seit 1908 erlassenen A nleihegesetze ist eine Denkschrift vorgelegt. Der Reichstag nimmt sie mit der Erklärung zur Kenntnis, daß durch die Vorlegung den gesetzlichen Bestimmungen genügt ist. Hierauf setzt das Haus die Spezialberatung des EStats für die Reichsjustizverwaltung bei dem ersten Ausgabe⸗ titel „Gehalt des Staatssekretärs 44 000 ℳ“ fort. Es liegen dazu vor die Resolution Bassermann⸗Schiffer (nl.) auf Ein⸗ räumung eines Vorkaufsrechts für Gemeinden, Provinzen, Staat und Reich bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken und die Resolution Belzer (Zentr.), betreffend den Zwangs⸗ vergleich außerhalb des Konkurses, sowie die Resolution der Reichspartei, betreffend die Verfügung über den Miet⸗ oder Pachtzins dem Hypothekengläubiger gegenüber.
4 Abg. Dr. Ablaß (fortschr. Volksp.): Am Sonnabend hat der Vertreter der Sozialdemokratie Angriffe gegen den dentschen Richter⸗ stand gerichtet. Dem Gedanken, daß der deutsche Richter sich nicht von den Anschauungen der Klassenjustiz emanzipieren könne, müssen auch, wir von unserem Standpunkte entgegentreten. Allerdings sollten die Richter nicht gleich über jedes Wort der Kritik empfindlich sein. Die Richter sollten ihrerseits auch nicht den Geschworenen den Vor⸗ wurf der bewußten Rechtsbeugung machen, wie es ein Landgerichts⸗ präsident getan hat. Wir müssen verlangen, daß die Richter dieselbe sachliche Kritik üben, die sie von anderen verlangen. Der Abg. Belzer hat wieder verlangt, daß die Gerichte solche Gutachten ausschließen, die sich auf künstlerische Fragen beziehen; er bezog sich auf Dr. Hamm und auf den Abg. Kerschensteiner unter Hinweis auf den Münchener Prozeß. Das betreffende Werk, über das sich Kerschensteiner äußerte, war ein solches über Volkskunde. Die Frage, ob ein Werk sittlich oder unsittlich sei, hat mit der Partei nichts zu tun. In der Frage des Parsifalschutzes stehe ich auf dem entgegengesetzten Standpunkte wie der Abg. Kerschensteiner. Es wäre bedenklich, auf das Urteil der FSachverständigen in jener Frage zu verzichten. Ueber das Rodeln von Männlein und Weiblein brachte ein Zentrumsblatt einen Artikel, der von einem sonderbaren sittlichen Empfinden zeugte. Es wurde enpfohlen, für beide Geschlechter gesonderte Rodelbahnen zu errichten. Wenn jemand das gemeinschaftliche Rodeln beider Geschlechter nicht mit ansehen kann, ohne sittlich in Gefahr zu kommen, so muß etwas faul im Staate Dänemark fein. Ich erinnere ferner an das Denkmal mit der nackten Frau in Godesberg. Es wurde von Geneindemit⸗ gliedern gegen die Aufstellung dieser nackten Figur auf einem ver⸗ kehrsreichen Platze in der Nähe des Rheins protestiert, da die Scham⸗ haftigkeit der Juͤgend gefährdet sei. Man⸗ berief sich in dem Aufrufe auch auf den Landesherrn. Alle die tausend Männer und Frauen, die diesen Aufruf unterschrieben haben, betrachten sich als sittlich normal und glauben ein sachverständiges Urteil entbehren zu können. Früher hatte auch die Kirche abweichende Anschauungen von denen, die der Abg. Belzer vertreten hatte. Es fehlt jetzt die reine Naivität in Fragen der Kunst. Richterliche Mißgriffe müssen vermieden werden, shf kommt das Gericht leicht in den Verdacht der Unkultur, des 2 angels an ästhetischem Empfinden. Daher kann die Mitwirkung der Sachverständigen in Kunstfragen nicht entbehrt werden, solange man die alte reine Naivität nicht zurückgewonnen hat. Auch der Sach⸗ verständige gehört dem Volke an, nur ist er zu einem Urteil mehr be⸗ rechtigt als der Laie. Unsere Anschauung hat sich von der Natürlich⸗ keit entfernt. Sind denn nicht auch in Fragen des Rechts die Richter verschiedener Meinung? Wir sollten darum recht vorsichtig sein, ehe wir den Boden betreten, den uns der Abg. Belzer empfohlen hat. Vagegen stimme ich mit ihm überein in der Frage des Zwangsver⸗ gleichs außerhalb des Konkurses. Schon 1911 ist über die Sache ver⸗ handelt worden, und es ist uns vom Bundesrat eine ausführliche Denk⸗ sürift zugegangen. Damit ist aber die Sache doch noch nicht abgetan. Alle Kaufleute und Bankiers sind unbedingt Anhänger des Zwangs⸗ vergleichs außerhalb des Konkurses. Wegen Ueberschuldung der Erb⸗ schaft hatten in einem Falle die Erben auf diese verzichtet, und es mußte über das Vermögen des Verstorbenen Konkurs eröffnet werden. ie meisten Gläubiger wollten diesen vermieden sehen, und auch 399 eaklärten sich bereit. Nur einer wollte nicht seine Zustimmung geben. ei Konkurseröffnung würden die Gläubiger 10 % weniger bekommen Seum anderen Falle. So liegt es vielfach, wo dann eine direkte Schädigung der anderen Gläubiger eintritt. Hier wäre ein gesetzliches Lingreifen nötig, das die Mehrheit der Gläubiger gegenüber dem Starrsinn einzelner schützt. Ich habe mich deshalb gefreut, daß der Glaatssekretär in eine erneute Prüfung der Frage eintreten will. Grundsätze, aus denen heraus der Abg. Schiffer ein Vor⸗ 8. öteset von Stgat und Gemeinden bei Subhastation fordert, habe disfen üch nichts einzuwenden. Trotzdem bin ich gegen die Anwendung 88 s Gewaltmittels, da es nicht angängig ist, um einen Mißstand zu rmeiden, neue andere zu schaffen, die viel bedenklicher sein können. dier Jentralverband des Bankiergewerbes hat schon vor Jahren in mer. Eingabe an das Reichsjustizamt den Schutz des gutgläubigen “ gegenüber den Handlungen Irrsinniger gefordert. Seitdem er a 8 “ die dafür sprechen, vermehrt. Ein Kaufmann, 15 Gehiners 111“ in Italien weilte, zeigte dabei Zeichen lon feiban pweichung. Er telegraphierte an seine Bank und hob nußte de eine Früßere Summe Geldes ab. Dieses Geld Pihe ie Zantk noch einma zahlen, weil inzwischen der Betreffende 8122 B 9 demanden baß Hier ließe sich durch Aenderung des 1.“ 1 schaffen. Aber vielleicht kann es auch durch 1““ es § 820 geschehen. Das Reichsjustizamt sollte diese kage im Auge behalten,
n, und ich wäre dankbar, wenn der Staats⸗ niletäh darüber Auskunft gäbe, ob. er nach dieser Richtung etwas tun platie Lan eben Städten aus wird durch Agenten und Reisende das dG kleinstäd e gist, die unter den unglaublichsten Vorspiegelungen bei dersuchen ädtischen und ländlichen Bevölkerung ihre Waren abzusetzen wird säeit In den Reversen, die zur Unterschrift vorgelegt werden, Abmachri an versteckter Stelle darauf hingewiesen, daß mündliche der enne gen nicht gelten, und als Erfüllungsort wird immer Berlin dann die Föbers in Betracht kommende Großstadt angegeben. Wenn machunzeäufer. die Waren bekommen und sich auf die mündlichen gaer sie erufen, wird meist sofort in der rigorosesten Weise wierfost- e. sodaß sie durch ihre Unkenntnis häufig in die verden,üer Lage ommen. Hier muß dringend nach Mitteln gesucht jaristische a diesem Uebel zu steuern. Es handelt sich dabei um eine Mittelstandsfrage. Auf die Frage, ob es richtig sei, in dem
E r ste B 1 ila chsanzeiger und Königlich
Berlin, Dienstag, den
neuen Strafgesetzbuch den alten Grundsatz ignorantia juris nocet aufrechtzuerhalten, will ich hier nicht genauer eingehen, da wir ja später dazu Gelegenheit haben werden. Bezüglich der Organisation der Gerichte möchte ich vom Staatssekretär gern hören, wie er über die Frage denkt, ob bei der Rechtsprechung der Schöffengerichte auch Frauen zugezogen werden sollen. ie der Staatssekretär des Innern neulich seine Flucht in die Oeffentlichkeit angetreten hat, hoffentlich mit gutem Erfolge, wird dazu demnächst vielleicht auch der Staats⸗ sekretär des Reichsjustizamts hen h gen sein, und zwar in der Frage des Verhältnisses zwischen Aerzten und Krankenkassen. Es wäre wirklich schlimm, wenn außer dem Staatssekretär des Innern auch noch der Staatssekretär des Reichsjustizamts für uns als junger Mann des preußischen Ministers des Innern zu gelten hätte. Der letztere hat bekanntlich die Polizeibehörden angewiesen, bei Anmeldung von Aerztevereinen in das Vereinsregister zwar keinen Einspruch zu er⸗ heben, aber die Amtsgerichte darauf aufmerksam zu machen, daß die Polizei die Eintragung für unzulässig halte; schon erfolgte Ein⸗ tragungen sollten gelöscht werden. Der Minister hat diesen Erlaß im preußischen Abgeordnetenhause als eine zwingende Notwendigkeit bezeichnet, um Klarheit zu schaffen, einen Eingriff in die Rechtspflege stelle er nicht dar. Mir ist etwas Unerhörteres von Eingriff in die Rechtspflege noch niemals vorgekommen. Wir würden, wenn diese Ptatis weiter geübt würde, zu einer Auflösung aller Verhältnisse ommen, denn es wird hier die richterliche Unabhängigkeit völlig be⸗ seitigt und ausgeschaltet. Der preußische Minister des Innern ist die allerletzte Instanz, die dazu berufen ist, preußischen Richtern Rechts⸗ belehrung zu erteilen, wie sie die Gesetze handhaben sollen. Wir kämen ja sonst zu den Tagen der Kabinettsjustiz zurück. Hoffentlich wird jedes Amtsgericht Manns genug sein, jeder Verwaltungsbehörde die so in die Rechtspflege eingreift, die Tür zu weisen. Der Minister will aber auch weiter verhindern, daß die Landgerichte eine Ent⸗ scheidung gegen die Verwaltungsbehörden fällen: wie, darüber schweigt er sich klüglicherweise aus. Der Verwaltungsbehörde steht ja auch keinerlei Beschwerderecht gegen amtsgerichtliche Verfügungen zu; sie hat nur das Recht des den der Minister selbst als ungang⸗ bar bezeichnet. Wie der Minister nun dem widerspenstigen Richter sü Leibe gehen will, ist mir nicht klar; vielleicht teilt uns der Staats⸗ Uhtetät mit, ob gegen solche unliebsame Entscheidungen der preußische Minif er in irgendeinem Falle bereits eingeschritten ist. Das rigorose Vorgehen des Ministers gegen die Aerztevereine ist um so auffälliger, gls sonst die seltsamste Milde obzuwalten scheint. Der „Bund der Landwirte“, Sitz Berlin, Dessauerstraße 26, ist 1900 eingetragen worden, weil er kein politischer Verein sei; und auch Herr von Jagow scheint noch immer dieselbe Meinung zu haben wie Herr von Wind⸗ heim; die Verwaltungsbehörde hat nichts von einem politischen Zweck gemerkt, den der „Bund der Landwirte“ verfolgt. Ein neuerlicher Antrag, den „Bund der Landwirte“ zu löschen, ist vom Gericht abge⸗ lehnt worden mit der, Begründung, daß der „Bund“ ein politischer Verein sei und diesen Zweck schon bei seiner Begründung verfolgte; aber Herr von Windheim habe nichts gegen die Eintragung gehabt. Warum klärt der Minister nicht den Präsidenten von Jagow über die ge⸗ setzwidrige Eintragung dieses Vereins auf? Denn eine gleichmäßige Handhabung der Verwaltungsgrundsätze gehört doch auch wohl zu den Aufgaben des Ministers des Innern in Preußen. Ein zweiter Fall liegt ähnlich. Bei demselben Amtsgericht Berlin⸗Mitte ist auch der Reichsverband gegen die Sozialdemokratie eingetragen. Der Polizeipräsi⸗ dent von Jagow hat dagegen nichts einzuwenden gehabt. Das Auffällige ist nun, daß außer diesen beiden Vereinen kein politischer Verein in das Register eingetragen ist. Beim Amtsgericht in Charlottenburg ist. der Verein reichstreuer Männer für Wilmersdorf eingetragen. Dieser Verein hat jetzt statutarisch den Zweck, dahin zu wirken daß in jenem Wahlkreise nur königstreue Männer gewählt werden. Sozial⸗ demokraten und Freisinnige dürfen nicht Mitglieder werden. In diesem Sinne ist das Statut geändert. Der Landrat von Achenbach hatte. nichts gegen die Eintragung einzuwenden gehabt, obwohl der Verein die Unvorsichtigkeit begangen hatte, sich selbst als einen politi⸗ schen Verein zu bezeichnen. Der Registerrichter hatte ein dickes Aus⸗
Eingestandnis gemacht, aber der Landrat Diese Praxis contra legem ist auf das
rufungszeichen hinter diesem hatte doch kein Bedenken. muß das Vertrauen zur Justiz untergraben.
höchste zu bedauern. Das Es darf nicht dazu kommen, daß es heißt, der deutsche Richter ist nur seiner freien Ue erzeugung und der Anordnung der preußischen Ver⸗ hattung, “ Damit würde der Grundsatz: „Gleiches Recht Uechtsleben brochen, und das wäre eine Gefahr für unser ganzes
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:
Meine Herren! Der Herr Abg. Ablaß hat die Frage der Rechtsgeschäfte mit heimlichen Geisteskranken berührt, und er hat Fälle angeführt, die wohl auf jeden, der sie hört, Eindruck machen werden. Es wird in solchen Fällen als Härte empfunden, daß die andere Partei, mit der der Geisteskranke einen Vertrag schließt, allein und in voller Höhe den Schaden zu tragen hat, der daraus entstehen kann, daß das Rechtsgeschäft des Geisteskranken nichtig ist. Erhebt z. B. ein solcher Geisteskranker von seinem Bank⸗ guthaben einen Betrag, so ist die Zahlung an ihn nichtig. Vergeudet der Geisteskranke den Betrag, so ist er auch nicht bereichert, und der Bankier muß auf Verlangen des Vormundes nochmals zahlen. Da⸗ durch kann allerdings eine ganz erhebliche Schädigung eintreten. Andererseits wäre es auch unbillig und mit unserem Rechtsempfinden nicht im Einklange, dem Geisteskranken schlechthin die zivilrechtlichen Folgen seiner Handlungsweise aufzubürden.
Es sind nun, wie auch der Herr Abg. Dr. Ablaß erwähnt hat, mehrere Eingaben aus wirtschaftlich beteiligten Kreisen an das Reichsjustizamt gerichtet worden, ebenso sind in der Literatur Vor⸗ schläge gemacht worden, wie in solchen Fällen ein Ausgleich herbei⸗ geführt werden könne. Dabei sind verschiedene Maßregeln zur Er⸗ örterung gestellt worden; die Meinungen darüber erscheinen mir indessen noch nicht genügend geklärt, und die Frage ist meines Er⸗ achtens noch nicht völlig spruchreif. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, daß der Deutsche Handelstag im Februar vorigen Jahres der Standpunkt vertreten hat, daß es sich im wesentlichen nur um einzelne Fälle handelt. Der Fall den der Herr Abg. Dr. Ablaß vorhin aufgeführt hat, und in dem es sich um den Ankauf und die Zurücknahme von Kuren handelte, ist ja sehr bezeichnend, und der Herr Abgeordnete hat vielleicht die Güte, uns diesen Falle noch näher zur Kenntnis zu bringen. Jedenfalls bedarf diese Frage einer ein⸗ gehenden Prüfung, und diese Prüfung wird vom Reichsjustizamt in Angriff genommen werden.
Ich gehe bei dieser Gelegenheit noch auf verschiedene Bemer⸗ kungen ein, die in der vorigen Sitzung von den Herren Abgeordneten Warmuth und Schiffer gemacht worden sind.
Der Herr Abg. Warmuth sprach von der Gläubiger⸗ und ß An⸗
Schuldnernot. Es ist auch mir nicht entgangen, daß dem
scheine nach die Verträge sich nur ein Gehalt von 1500 ℳ
mehren, in denen ein Angestellter selbst bezieht, seiner Ehefrau dagegen noch
weitere Bezüge zugesichert werden. Der Standpunkt der Rechtsprechung,
namentlich des Reichsgerichts,
gegenüber derartigen Verträgen ist der,
daß solche Verträge weder schlechthin gültig noch auch von vornherein als gegen die guten Sitten verstoßend und deshalb als nichtig anzu⸗
sehen sind. In letzter Zeit h
at das Reichsgericht in einem Urteile
vom 29. November 1912 ausgeführt:
Gegen die guten Sitten verstößt ein solcher Vertrag dann nicht, wenn der Gesamtbetrag der gewährten Vergütung nicht das Maß dessen übersteigt, was zum Unterhalt des Dienstverpflichteten und seiner Familie bei bescheidener, dem Stande des Dienstverpflichteten entsprechender Lebensführung erforderlich ist.
Soweit ich die Rechtsprechung im übrigen habe verfolgen können, lag in den Fällen, in denen derartige Verträge für wirksam erachtet wurden, die Sache in der Regel so, daß der Dienstherr selbst ein
erhebliches Interesse daran ha
tte, daß die wirtschaftliche Existenz des
Angestellten gesichert wurde, und daß er ihn ohne eine Vereinbarung
der gedachten Art überhaupt würde. Die ganze Frage ist diese Verträge in neuerer Zei
nicht in seine Dienste genommen haben in der Tat sehr wichtig, zumal sich t gemehrt haben. Es muß unter diesen
Umständen daran gedacht werden, in eine eingehende Prüfung einzu⸗ treten, und auch diese werde ich vornehmen.
Dann sind verschiedene F
ragen berührt worden, die dem Liegen
schaftsrecht angehören. Diese Fragen sind, abgesehen von ihre
unmittelbaren Bedeutung für d auch deshalb von besonderer
ie Verhältnisse des Realkredits namentlich Bedeutung, weil die Rechtsverhältniss⸗
an Grundstücken auf die Bautätigkeit und damit auch auf das Wohnungswesen von einschneidendem Einfluß sind.
Daß die sämtlichen hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen
von der Reichsleitung
dauernd
mit Aufmerksamkeit beobachtet
werden, das haben Sie aus den Erklärungen entnommen, die der
Herr Staatssekretär des In über die Wohnungsfrage all dieser Fragen wird Erörterung gelangen,
Vorkaufsrecht bei Zwangsvers⸗
nern in diesem hohen Hause kürzlich abgegeben hat. Bei der Prüfung insonderheit auch die Frage zur
ob etwa den Gemeinden und dem Reich ein
teigerungen eingeräumt werden soll, wie
es die Herren Abgg. Schiffer und Bassermann in ihrer Resolution
beantragt haben.
Ich möchte mir noch wenige Worte zu der Resolutlon unter
Nr. 727 der Herren Abgg. Dr. Arendt,
Warmuth und Genossen ge⸗
statten, wonach die verbündeten Regierungen ersucht werden sollen, schleunigst dem Reichstage eine Vorlage zu machen, durch welche in
Aenderung des § 1124 des
des Zwangsversteigerungsgesetzes bestimmt wird, daß die
Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 57 Verfügung
über den Miet⸗ oder Pachtzins dem Hypothekengläubiger gegenüber
nur wirksam ist, soweit sie sich
auf den Miet⸗ oder Pachtzins für das
zur Zeit der Beschlagnahme laufende Kalendervierteljahr bezieht.
Die Wichtigkeit dieser Frage über Uebelstände, die sich nach
der Fassung des geltenden Ge worden. Grundsätzlich lasten
Miet⸗ und Pachtzinsen für die dessen behalten Vorausverfügungen, auch Pfändungen des Mietszinses
Vierteljahr.
und das darauf folgende dieser Regelung noch durch fo
verwaltung genommen, so ist für
und die Erheblichkeit der Klagen der herrschenden Rechtsprechung aus setzes ergeben, ist von uns wohl erkannt die Einkünfte aus dem Grundstücke an Hypotheken und deren Zinsen; in⸗
insbesondere Abtretungen sowie ihre Wirksamkeit für das laufende Verschärft wird die Wirkung lgendes: Ist das Grundstück in Zwangs⸗ die Berechnung der ausfallenden
Vierteljahre der Zeitpunkt der Beschlagnahme geltend. Ist beispiels⸗
weise die Beschlagnahme eine
fließen die Mietzinsen erst vom 1.
s Grundstücks im Februar erfolgt, so Juli ab zur Versteigerungsmasse,
und gelangt das Grundstück dann zur Zwangsversteigerung, so tritt
nach der bestehenden Rechtsprechung jene
Vorschrift jetzt zum Nachteil
des Erstehers nochmals in Wirkung. Erfolgt also — um bei dem
Beispiel zu bleiben Mieten von diesem Tage bis sondern wieder dem zu. Dies Ergebnis wird empfunden, und namhafte Bitte um Abhilfe an das
Zessionar
der Zuschlag am 15. August, so fallen die
Dezember nicht dem Ersteher, oder dem Pfändungsgläubiger in weiten Kreisen als Uebelstand
zum 31.
Interessentenverbände haben sich mit der Reichsjustizamt gewandt.
Eine eingehende
Prüfung der Angelegenheit erscheint daher geboten, und wir sind auch bereits in eine solche eingetreten. (Bravo! rechts.)
Meine Herr Abg. Ablaß soeben tragung von
an die preußische 1912 hat ergehen lassen, ist m
Aerztevereinen register. Der Erlaß,
Herren, ich komme nun zu dem Punkte, den der
berührt hat, betreffend die Ein⸗
in das Vereins⸗
den der preußische Herr Minister des Innern n Herren Regierungspräsidenten am 29. November
ir bekannt und ebenso die Rede, in der
der Herr Abg. Dr. Müller (Meinigen) diesen Erlaß als aufsehen⸗ erregenden bezeichnet und weiter gesagt hat, daß hier nach seiner Ueber⸗
zeugung ein ganz ungesetzlicher Eingriff
in die Unabhängigkeit der
preußischen Richter vorliege. Ungefähr dasselbe, vielleicht noch mit etwas
lebhafteren Worten,
8
Herren,
hat der Herr Abg. Ablaß auch ausgeführt. Meine um was handelte es sich? handelt in seinen §§ 21 und 22 die
827 as Bürgerliche Gesetzbuch be⸗ Voraussetzungen der Rechts⸗
fähigkeit der Vereine. § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sagt:
Ein Verein, schäftsbetrieb gerichtet ist, tragung in das Vereinsregist
Der folgende § 22 sagt:
Ein Verein,
betrieb
dessen Zweck nicht auf den wirtschaftlichen Ge
erlangt die Rechtsfähigkeit durch Ein⸗ er des zuständigen Amtsgerichts.
1/ dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäfts gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer reichsgesetz⸗
licher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Bundesstaate zu, in dessen Gebiet der Verein
seinen Sitz hat.
(Zuruf.) üs angenommen, die Tatsache und die weiteren Unterlagen sind mir unbekannt
(
wiederholter Zuruf links
8
handelt
es werden Aerztevereine gegründet —
ich darum, ob diese Vereine