Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 33. Sitzung vom 21. Februar 1914, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Das Haus setzt die zweite “ des Etats des ö des Innern bei dem Kapitel der Straf⸗ anstaltsverwaltung fort. Hierzu liegen die überein⸗ stimmenden Anträge der Abgg. Dr. S hmitt⸗Düsseldorf
(Zentrum) und Dr. Flesch (fortschr. Volksp.) sowie der Abgg.
Dr. Liepmann (nl.) und Genossen vor, den Fonds von 34 000 ℳ zur Förderung der Fürsorge für die aus 88* Cbatdaft Entlassenen im nächsten Jahre wesentlich 2u erhöhen.
Abg. Dr. Schmitt⸗Düsseldorf (Zentr.): Die Seelsorge in unseren Strafanstalten ist im allgemeinen als gut zu bezeichnen. Es gibt aber einige Strafanstalten, wo es nach unserer Meinung besser wäre, die Geistlichen nicht im Nebenamte, sondern im Hauptamt an⸗ zustellen. Zu diesen gehören die Gefängnisse in Brandenburg und Celle. Hier wünschen meine ea. daß, um dem religiösen Be⸗ dürfnis der Gefan echnung tragen zu können, die Seel⸗ s mte ausgeübt wird. Ganz besondere Be⸗
Jugendgefängnis in Wittlich. Bei diesem Gefängnis kommt allerdings auch der Stra charakter zur Geltung. Aber trotz des Strafcharakters ist der Erziehungsgedanke in den Vordergrund gestellt. Wir sind vollkommen damit einverstanden, daß ein möglichst großes
Gewicht auf eine systematische Erziehung der Jugend gelegt wird. Wir sind aber der Ansicht, daß noch mehr als bisher sittlich⸗religiöse Mittel angewendet werden müssen, und meine Freunde meinen, daß dem religiös⸗ sittlichen Gedanken in dem Jugendgefängnis zu Wittlich zu wenig Rechnung getragen wird. In diesem Jugendgefängnis übt die Seelsorge ein Geistlicher im Nebenamte aus. Das müssen wir als vollkommen unzureichend bezeichnen. Der Geistliche ist durch seine Tätigkeit in erschiedenen charitativen Vereinen so stark in Anspruch genommen, daß es ihm nicht möglich ist, sich individuell mit den jugendlichen Ge⸗ igenen zu beschäftigen. Dies hat auch schon der Direktor des Ge⸗ ängnisses erklärt, und wir können ihm hierin nur recht geben. Wir legen nicht so sehr Wert darauf, daß der Geistliche in den Gefängnissen Gottesdienst abhält; für uns liegt der Hauptwert der Seelsorge darin, daß der Geistliche die einzelnen Gefangenen in der Zelle be⸗ sucht, daß er ihre Verhaͤltnisse kennen lernt, vorher die Akten der Betreffenden einsieht, und daß er so zu erkennen sucht, aus welchen Gründen heraus der betreffende Gefangene das Verbrechen begangen hat. Dazu genügt nicht der allgemeine Gottesdienst, sondern nur die persönliche Fühlungnahme; dazu steht aber einem Geistlichen nur die Zeit von 12 bis 1 Uhr zur Verfügung, da in der übrigen Zeit die Zöglinge anders beschäftigt sind. Gerade in diesen Anstalten ist die individuelle Seelsorge notwendig, und deshalb paßt die nebenamtliche Seelsorge gar nicht in dieses System hinein. An den Jugendgefängnissen müssen hauptamtliche Stellen dafür geschaffen werden; kann die Gefängnisverwaltung dies beim Finanz⸗ ministerium nicht durchsetzen, so möge sie lieber an emer anderen Gefängnisanstalt eine hauptamtliche Seelsorgestelle eingehen lassen, um sie für ein Jugendgefängnis frei zu bekommen. Von den vereinigten Schuhfabrikanten ist mir sine Eingabe über die Konkurrenz der Gefängnisarbeit zugegangen, aber unser ganzes Strafsystem ist ohne den Arbeitszwang nicht durchzuführen. In der Schuh⸗ fabrikation herrscht allerdings ein großes Elend; die ver⸗ einigten Schuhfabrikanten halten die Konkurrenz der Ge⸗ gefängnigarbeit für zu groß. Es sind jedoch nach der Statistik in den Gefängnissen nicht so viele Arbeiter mit der Schuhfabrikation beschäftigt, daß die Konkurrenz dem freien Gewerbe einen großen chaden machen könnte; es kommen nur die Anstalten in Striegau und Münster in Frage. Immerhin könnte die Regierung den Um⸗ fang der Schuhfabrikation in diesen Anstalten noch einmal nach⸗ „* A5⸗ —
Abg. Boisly (nl.): Das Haus hat eine Denkschrift über die Gefängnisse verlangt, aber diese hätte nur Zweck, wenn darin gleich⸗ zeitig die dem Minister des Innern und die dem Justtzminister unterstehenden Gefängnisse behandelt würden. Nachdem der Justiz⸗ minister sich neulich bereit erklärt hat, sich mit dem Minister des Innern in dieser Frage in Verbindung zu setzen, möchte ich auch an den Minister des Innern die Bitte richten, in dieser Frage Hand in Hand mit dem Justtzminister zu gehen.
Abg. Rosenow (fortschr. Volksp.): Bei, der Behandlung der Gefangenen ist neben der Strenge auch elne gewisse Liebe notwendig. Jeder sechste Mann und jede fünfundzwanzigste Frau in Deutschland hat einmal mit dem Gefängnis Bekanntschaft gemacht. Es handelt sich nicht nur darum, zu bestrafen, sondern auch darum, denjenigen, der sich gegen die öffentliche Ordnung vpergangen hat, für die Gesellschaft zu retten. Zu Leitern der Strafanstalten und Ge⸗ fängnisse müssen Männer bestellt werden, die sich in diesen Geist hineinfinden können und die dazu notwendige Bildung besitzen. Militärpersonen sind zu leicht geneigt, die stramme Disziplin zu übertreiben. Der Beamte muß diese schwere Arbeit fröhlich übernehmen können und muß daher auch materiell entsprechend
gestellt werden. Die drakonischen Strafen hat man erfreulicher⸗
weise fallen lassen. Das beste Erziehungsmittel ist die vorläufige Entlassung. Ist denn im Strafvollzuge der Dualismus zwischen Justizverwaltung und innerer Verwaltung notwendig? Ich halte es für richtig, wenn der Verurteilte, nachdem das Gericht ge⸗ sprochen hat, der Justizbehörde entzogen wird und der Minister des Innern auch uͤber die vorläufige Entlassung entscheidet. Die entlassenen Gefangenen bedürfen der Fürsorge und der Leitung, um sich wieder in der Gesellschaft zu finden. Deshalb haben wir eine Erhöhung des Fonds für die örderung der Fürsorge beantragt. Ein Mann, der, um seine Mutter vor dem Untergang zu retten, sich eine Unterschlagung zuschulden kommen ließ, der seine 2 ½ Jahre Gefängnis abgesessen hat, obwohl gerade er sich für eine vorläufige Entlassung geeignet hätte, wurde, obwohl er dem Fürsorgeverein unterstellt war, beständig von der Polizei belästigt, und es hat mich große Mühe gekostet diesen Mann, der bei mir in Arbeit war und sich als außerordentlich nützliches Mitglied der Gesellschaft erwiesen hat, von diesen ewigen Plackereien frei zu machen. Das ist eine ganz unnötige Erschwerung und Bedrohung der Existenz. Auch wir hoffen, daß die Denkschrift über die Strafanstalten von dem Justizministerium und dem Mini⸗ sterium des Innern zusammengestellt wid. Wir hoffen, daß die beiden Anträge über die Erhöhung des Fonds einstimmig ange⸗ nommen werden. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben, die btrafentlassenen wieder zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft
zu machen.
Abg. Tourneau (Zentr.): Ich kann dem Vorredner nicht arin beistimmen, den Dualismus im preußischen Gefängnis⸗ wesen dadurch zu beseitigen, daß die Strafanstalten sämtlich dem Ministerium des Innern unterstellt werden. Dem Antrag, erhöhte Mittel für die Fürsorge bereitzustellen, stimme ich zu; jeden Weg, der dahin führt, die Strafgefangenen zu bessern, werden wir gern beschreiten. Die Statistik bietet einen er⸗ freulichen Beweis dafür, daß es das Bestreben der Verwaltungs⸗ behörden ist, die Strafgefangenen in sittlicher und menschlicher Be⸗ ztehung zu bessern. Es ist jedoch erforderlich, daß die Fürsorge für die entlassenen Strafgefangenen immer besser organ siert wird. Unter Berücksichtigung der Zunahme der Bevyölkerung bietet die Statistik über die Zahl der Strafgefangenen ein recht erfreuliches Bild. Wenn es richtig ist, daß in Deutschland jeder sechste Mann bestraft ist, so drängt sich die Frage auf, ob denn nicht zu viel in Deutschland bestraft wird. Auf die Hebung der Gefangenen in sittlicher Beziehung muß noch mehr als bisher das Augenmerk gerichtet werden. Die Arbeit muß die Gefangenen körperlich und geistig kräftigen; sie muß ferner der Art des Sreafvollzuges in Anstalien, in geschlossenen Räumen entsprechen. Aus den Handwerkerkreisen kommen immer
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wieder lebhafte Klagen über die Beschäftigung der Ffangenen und die ihnen hierdurch erwachsende Konkurrenz. Objektiv sind diese Klagen kaum berechtigt; denn die Arbeiten der Gefangenen stellen nur einen rozent⸗ satz von 0,12 gegenüber der freien Arbeit dar. Doch liegt der Gefängnis⸗ verwaltung die Verpflichtung ob, die Klagen der Geschäftsleute und Handwerker nach Möglichkeit zu beseitigen. Ich möchte den Wunsch aussprechen, daß die Gefängnisverwaltung die Gefangenen mehr als bisher mit Arbeiten in freier Luft beschäftigt, mit Meliorationg⸗, Straßenbauarbeiten und dergleichen. Das ist das beste Mittel, die Gefangenen körperlich zu kräftigen. Die Unternehmer, die Fefängnisarbeiten abnehmen, sollten ver⸗ pflichtet werden, diese Arbeiten nicht unter dem allgemeinen Markt⸗ preise zu verkaufen. Der Staat, der selbst in gewissem Sinne Unternehmer ist, sollte dafür sorgen, daß in allen Gefängnissen sach⸗ verständige Werkmeister angestellt werden, wie das in einer Anzahl von Gefängnissen bereits der Fall ist. Jedenfalls muß es das Be⸗ streben der Gefängnisverwaltung sein, die Handwerker vor Schädigungen zu bewahren.
Abg. Oertel (nl.): Mit vollem Herzen stimme ich dem bei, daß mit Mitteln nicht gespart werden darf für die Fürsorge der Straf⸗ entlassenen. Es wird nötig sein, bei den Strafanstalten Geistliche im Hauptamt anzustellen. Cs geht über die Kraft des einzelnen evangelischen Geistlichen hinaus, mehrere Aemter zugleich zu ver⸗ sehen: die Pfarrei, Predigt, Unterricht, Teilnahme an ne und häufige Zellenbesuche, manchmal in mehreren Anstalten.
Abg. Dr. Hauptmann (Zentr.): Wir halten es nicht für wünschenswert, daß man konfessionell gemischte Strafanstalten er⸗ richtet. Wir wünschen, daß in Gegenden, wo eine Konfession be⸗ sonders stark vertreten ist, konfessionelle Strafanstalten errichtet werden. Insbesondere halten wir dies im Rheinland für geboten. Allerdings würden sich die Kosten dadurch erheblich vergrößern. Aber die Vorteile, die solche Anstalten bieten, sind doch derartig, daß man die Kosten nicht scheuen soll. Durch Errichtung von konfessionellen Strafanstalten würde auch eine bessere Erziehung der Jugend ge⸗ währleistet werden.
Von den Abgg. Braun (Soz.) u. Gen. ist inzwischen der Antrag eingegangen:
„1) einen neuen Titel zur Förderung der Fürsorge für die An⸗ gehörigen der Gefangenen in den Etat einzustellen und mit 100 000 Mark auszustatten, 2) die Regierung zu ersuchen, die erforderlichen Schritte zu tun, um baldigst eine ausreichende Fürsorge für die Angehörigen der Gefangenen und für die entlassenen Strafgefan⸗ genen zu organisieren, 3) die Regierung zu ersuchen, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine hinreichende Kranken⸗, Unfall⸗ und Invalidenversicherung der Gefangenen schafft“.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die Strafanstalt in Wittlich ist ein bedeutsames Experiment und ein erster Schritt auf einem neuen Wege. Hier sind die Ideen der Strafvollstreckung verwirklicht, wie sie zuerst in Amerika durchgeführt worden sind. Ich halte es aber nicht für erwünscht, daß man der religiösen Erziehung noch mehr als bisher Rechnung trägt. Wenn man dies aber tun will, so dürfen die daraus entstehenden Kosten nicht durch Staatsmittel gedeckt werden. Wir halten die religiöse Versorgung der Gefangenen nicht für die wichtigste Aufgabe der Strafanstalten. Vielmehr ist das wichtigste Erziehungsmittel eine verständige und geordnete Arbeit. Es ist be⸗ sonders darauf Gewicht zu legen, daß in geregelter Arbeit die Ge⸗ fangenen zu einer gesunden und frischan Auffassung des Lebens kommen; aus dieser gesunden Auffassung quillt eine gesunde Moral von selbst. Die religiösen Mittel können nur ganz an der Oberfläche wirksam sein. Anstatt die Stellen der Geistlichen an den Strafanstalten zu vermehren, sollte man lieber auf eine Vermehrung und Besserstellung der Lehrer an den Gefängnissen hinwirken. Für eine Verlängerung der Freiheitsstrafen sind wir nicht zu haben, jedenfalls so lange nicht, als man für die Familien der Verurteilten nicht genügend sorgt. Auch wir sind der Meinung, daß man bei der Auswahl des ür die unteren Gefängnisbeamten ist eine vollkommen unzureichende. Ich bedaure, aß in der neuen BeFldangsordnung hier nicht Abhilfe Feschaffezs Nar Ih lüdran kUebeztffern — in den verschiedenen An⸗ stalten so verschieden, daß man auf Mängel in einzelnen Anstalten schließen muß. Für die Unterbringung der entlassenen Gefangenen ist es das Nützlichste, wenn diese noch während ihrer Strafverbüßung zusammen mit freien Arbeitern beschäftigt werden. Mindestens ebenso wichtig wie die Fürsorge für die entlassenen Gefangenen ist die Für⸗ sorge für die Angehörigen der in Strafhaft Befindlichen; diese ist bisher immer recht schlecht weggekommen. Deshalb fordern wir einst⸗ weilen 100 000 ℳ für den gegenwärtigen Etat zur Fürsorge für die Angehörigen der Gefangenen.
Ministerialdirektor von Jarotzky: Ich danke für die An⸗ erkennung, die hier von verschiedenen Seiten die Tätigkeit des aus dem Amte Peschiedenen Geheimrats Krohne gefunden hat. Wenn in besonderem hier über die Errichtung einer paritätischen Strafanstalt im Rheinland Beschwerde geführt worden ist, so kann ich darauf hinweisen, daß diese Anstalt deshalb paritätisch eingerichtet worden ist, weil sie an Stelle einer anderen paritäti chen Anstalt errichtet wurde. Von, der Wichtigkeit der religiösen Versorgung der Straf⸗ gefangenen ist die Verwaltung durchaus durchdrungen. Wenn etwa 250 Sträflinge derselben Konfession vorhanden sind, wird ein Geist⸗ licher im Hauptamt angestellt. Von besonderer Wichtigkeit ist auch die 111X“ auf die jugendlichen Strafgefangenen. An der Ausarbeitung der Denkschrift über die Gefängnisarbeit sich zu beteiligen, ist der Minister des Innern bereit, wenn diese Denkschrift seitens der Justizverwaltung in Aussicht gestellt worden ist. In der Frage der Gefängnisarbeit ist ja von allen Seiten des Hauses dem Vorgehen der Regierung Beifall gezollt worden. Die Entscheidung über die vorläufige Entlassung von Strafgefangenen gehört zum Justiz⸗ ressort, während die Anträge hierauf von den Gefängnisdirektoren gestellt werden. Der Posten von 34 000 ℳ ist nur dazu bestimmt, die freie Liebestätigkeit der zahlreichen Wohltätigkeitsvereine zu unterstützen. Immerhin erkennt der Minister an, daß der Fonds einigermaßen knapp bemessen ist, und er ist bereit, auf seine Ver⸗ stärkung hinzuwirken. Der Antrag der Sozialdemokraten geht reichlich weit. Die Fürsorge für die Angehörigen der Gefangenen ist nicht eine Aufgabe des Staates, sondern eine Aufgabe der Gemeinden. Eine Krankenversicherung erscheint mir nicht nötig, weil die Gefan⸗ genen im Lazarett der Gefängnisse behandelt werden; ebensowenig ist eine Unfallversicherung erforder ich, und zur Invalidenversicherung werden ohnedies Beitragsmarken geklebt.
Abg. Dr. Schmitt⸗Düsseldorf (Zentr.); Wir können den Wunsch verstehen, daß auch die evangelischen Geistlichen im Hauptamt angestellt werden mögen. Das Gefängnispersonal hat eine Reihe von Wünschen; die Unterbeamten wün chen eine Aufbesserung, die Auf⸗ sichtsbeamten wünschen, daß der Stand durch eine bessere Uniform mit einem Seitengewehr ee“ werde und der Nachtdienst besser Ferecelt und von 14 auf 8 Stunden herab esetzt werde. Diese Wünsche ind durchaus gerechtfertigt. Der Dienst der Aufseher ist anstrengend und nervenaufregend, sodaß die Anzahl der Dienststunden verringert werden muß. Der Erholungsurlaub ist zu kurz. Die Aufsichtsbeamten wünschen wenigstens denselben Urlaub zu erhalten, den dieselben Beamten in der ZJustizverwaltung haben. Dort haben die Aufsichts⸗ beamten der zweiten Klasse einen Urlaub von 14 Tagen, stellenweise von 3 Wochen, diejenigen der ersten Klasse von 3 Wochen. Ein anderer Wunsch betrifft die Stellenzulagen. Ein Beamter hatte in einem Jahre einen Ausfall von 200 ℳ, weil er krankheitshalber keinen Gefangenentransport übernehmen konnte. Wir müssen dafür sorgen, daß die Gefängnisbeamten ihren Dienst wieder mit Freudigkeit tun können. Der Fonds von 34 000 ℳ wird an 473 Fürsorgevereine ver⸗ teilt, es ss klar, baß diese Summe bei weitem nicht ausreicht. Fürsorge ür die Gefangenen ist in die Hände der Freiwilligentätigkeit gelegt. Für die Familien der Gefangenen tritt zunächst die Armen⸗ Flege ein, diese genügt natürlich nicht und dann muß die freiwillige
ürsorge helfen. Es bedarf der stärkeren Unterstützung durch den taat, wenn die Fürsorgevereine ihrer verantwortungsvollen Aufgabe
aussichtsreich gerecht werden sollen. Die Fürsorgevereine müssen so⸗
viele Mittel haben, um die Entlassenen, denen nicht sofort Arbeit
zugewiesen werden kann, mindestens die ersten acht Tage unterstüßen zu können, da sonst die Gefahr vorliegt, daß diese Leute dem Ver⸗ brechen wieder anheimfallen. Die Zentralstelle der rheinisch⸗west. fälischen Gefängnisvereine in Cöln erhält vom Staat nur 6700 ℳ Unterstützung für die Fürsorge für die entlassenen Gefangenen. Da kommen auf jeden der angeschlossenen Vereine etwa 50 ark, und davon sollen Unterstützungen gewährt werden sowohl an die Familien als an die Entlassenen selber. Für die Versicherung gegen Unfall und Invalidität, die der sozialdemokratische Antrag verlangt, kommt nur ein verschwindend kleiner Teil der Strafgefangenen in Frage. Für diesen geringen Prozentsatz ein Gesetz zu machen, erscheint mir kaum erforderlich. muß die Regierung Mittel und Wege finden daß gewissermaßen von Amts wegen diese Härten beseitigt werden.”
Geheimer Regierungsrat Dr. Finkelnbu rg: Ich danke dem Vorredner für sein warmes Eintreten für die Fürsorge⸗ tätigkeit, die in der Haupt ache ein Werk des verstorbenen Geheimrats Krohne ist. ezüglich der Gewährung eines vierzehntägigen Urlaubs schweben Erwägungen; ich hoffe, daß sich ein längerer Urlaub als bisher durchführen lassen wird. Im übrigen kann ich versichern, daß die vorgetragenen Wünsche und Anregungen von der Regierung wohlwollend geprüft werden werden.
Abg. Dr. Liepman n⸗Teltow (nl.): Die in den Etat ein⸗ “ Mittel für die Fürsorge für die aus der Strafhaft Ent⸗ 8 senen sind viel zu niedrig. Sie reichen bei weitem für diesen Zwech nicht aus. In der Forderung der Fürsorge stimmen wir mit dem An⸗ trag Braun überein. Eine Krankenversicherung wird aber in der Mehr⸗ zahl der Fälle nicht nötig sein, und eine Invaliditätsversicherung be⸗ sonders einzuführen, halten wir für etwas zu weitgehend in der Für⸗ sorge für eine solche Klasse von Menschen, um die es sich doch handelt. Wenn der Abg. Delbrück während der Verhandlungen über den Justiz⸗ etat die Abschreckungstheorie in den Vordergrund stellte, möchte ich den Besserungszweck in den Vordergrund sehen. Für die Fürsorge⸗ tätigkeit sollte die Regierung einen Kommissar ernennen, welcher die Vereinstätigkeit unterstützt, die Vermittlung mit der Polizei über⸗ nimmt usw. Das ein Mann sein, der mit warmem Herzen tatkräftig die Fürsorge bestrebungen der Bürgerschaft unterstützt. Da⸗ für könnte auch ein Geistlicher in Frage kommen, überhaupt irgend⸗ eine Persönlichkeit, die sich in der sozialen Fürsorgetätigkeit be⸗ währt hat.
Abg. Rosenow seortschr. Volksp.): Ich wünschte, daß das Strafanstaltswesen einheitlich geregelt würde. Wir danken dem Minister dafür, daß er mit dem Justizminister zusammen eine Denkschrift über die Art der Beschäftigung der Gefangenen ausarbeiten und dem Hause vorlegen will. Hoffentlich wird dadurch in den Handwerker⸗ kreisen, die sich durch die Kon urrenz der Gefängnisse enachteiligt fühlen, eine Beruhigung eintreten. Im Gegensatz zu den Gefäng⸗ nissen anderer Staaten fordern die brenischen Gefängnisse die Kosten für Unterhaltung und Verpflegung der Gefangenen von diesen wieder zurück. Das mag im einzelnen Falle durchaus berechtigt sein. Mir ist aber ein Fall bekannt, wo ein der eben seine erste Stellung gefunden hatte, b zur ratenweisen Zurückzahlung der Kosten ge⸗ wungen wurde. Das hat ihn sogar gehindert, einen eigenen Haus⸗ an⸗ zu gründen. Man sollte 800 alles tun, ihnen die Rückkehr zur Gesellschaft zu erleichtern.
Abg. Hammer lkons.): Der Regierungskommissar hat ar geführt, daß das Haus allseitig mit den Maßnabmen bezüglich 8 C fängnisarbeit einverstanden 8 Ich kann ihm leider nicht zustimme Wir haben schon bei dem 2 üstizetat über diese Frage eingehend sprochen, und ich muß auch hier wiederum darauf zurückkommen. Mir ist kürzlich eine SEö zugegangen, in der sich ein Fabrikant le haft über die Konkurrenz beklagt, die ihm aus der Gefängnisarbeit er wachse. Das Kriegsministerium hat bei seinen neuen Heereslieferungen ganz außerordentlich hohe Bestellungen an Zuchthäuser vergeben. Ich habe schon bei dem Justizetat darauf hingewiesen, daß man die Hand⸗ werker angehalten hat, daß sie ihre Preise denen der Zuchthauspreise gleichstellen. Daß das nicht möglich ist, muß doch einem jeden klar sein. Der Regierungskommissar hat in der Budgetkommission aus⸗ gesprochen, das Ministerium des Innern lasse seine Gesanigenen so billi wie möglich für staatliche Aufträge arbeiten, während anderseits der läeewattester gesagt hat, sie nehmen so viel, wie sie bekommen. Gegen iese Grundsätze müssen wir doch hier Einspruch erheben. Ich muß erklären, daß die rechte Seite des Hauses damit nicht zufrieden ist. Wenn man den Lohn des Gefangenen mit 2 ℳ täglich ansetzt, so ist er immer noch billiger als der freie Arbeiter. Zum Schluß möchte ich im Namen meiner Freunde erklären, daß wir der Ueberweisung der Anträge der Abgeordneten Dr. Schmitt und Dr. Liepmann an die Budgetkommission zustimmen werden, daß wir aber den sozialdemo⸗ kratischen Antrag mit Rücksicht auf die Erklärung des Regierungs⸗ kommissars ablehnen werden.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Es muß hier nicht nur ein⸗ Femiffen werden mit einer höheren Summe, sondern es mnuß eine be⸗ timmte Art der Organisation Platz greifen. Ich bitte die Regierung, uns darüber Auskunft zu geben, inwieweit sie bereit it sich bezüglich der Fürsorge für die Strafentlassenen auch mit den 2 rbeiterorganisa⸗ tionen, den berufenen Vertretern der Arbeiterschaft, in Verbindung zu setzen. Das würde von besonderem Werte sein. Ich verstehe nicht, weshalb man unsere Forderung nach einer hinreichenden Kranken⸗, Unfall⸗ und Invalidenversicherung der Gefangenen hier so bekämpft.
Damit schließt die Debatte.
Die sämtlichen Anträge werden an die Budgetkommission überwiesen.
r Kapitel „Wohltätigkeitszwecke“ sind an Beihilfen für unterstützun gsbedürftige ehe⸗ malige Krieger 23,7 Millionen Mark, das sind 3,5 Mil⸗ lionen Mark mehr als im Vorjahre, eingestellt.
„ Abg. Dr. Runze (fortschr. Volksp.): Im April treten wir ein in das 50. Jahr seit dänischen Kriege, der Krieg mit Oesterreich jährt sich im Sommer zum 48. Male, und über 40 Jahre sind ste dem deutsch⸗französischen Kriege verflossen. Die tapferen Kämpfer aus jenen Kriegen leiden zum Teil bittere Not. Die staatliche Fürsorge läßt da noch sehr viel zu wünschen übrig, und die alten Kriegsteilnehmer werden noch immer vielfach auf den Weg der privaten Wohltätigkeit verwiesen. Invaliden haben die größte Mühe, zu ihrer angemessenen Rente fu gelangen; man glaubt ihnen zunächst nicht, daß sie wirklich im Gefecht verwundet worden sind, und die alten Leute, die mit dem Instanzenzug nicht recht vertraut sind, müssen das erst auf umständliche und schwierige Weise aus dem Protokolle na weisen. Da wird ver⸗ langt, daß durch Militärärzte der ursächliche usammenhang der Er⸗ krankung mit Verwundungen und Strapazen im Feldzuge erwiesen wird. Im vorigen Jahre hat ein Regierungsvertreter hier erklärt, daß dieser Nachweis jetzt nicht mehr gefordert wird. Trotzdem sind noch in letzter Zeit ähnliche Forderungen gestellt worden. (Der Redner verbreitet sich über zahlreiche Einzelfälle und wird vom Vizepräsidenten Dr. Pors ch wiederholt gebeten, nicht zu sehr in die Einzelheiten zu gehen.) Es ist ein neuer Verband zur Unterstützung von Veteranen ge⸗ gründet worden. Da sind allerdings nur hochklingende Namen dabei; aber damit ist nun eine neue Instanz geschaffen worden; warum zentra⸗ lisiert man nicht besser die Fürsorge für die Veteranen? In den letzten Jahren haben einige Städte größere Summen für die Veteranen⸗ fürsorge ausgeworfen, so z. B. Berlin bis jetzt 150 000 ℳ. Das ist wenigstens ein Betrag, mit dem man rechnen kann, und wovon die Veteranen einen Nutzen haben. Jedenfalls 1 notwendig, für unsere hochverdienten Veteranen in ausreichender Weise zu sorgen, das sind wir ihnen schuldig.
Im Kapitel der „allgemeinen Ausgaben“ sind 100 000 ℳ
zur Förderung der Arbeitsvermittlung für Wanderarme ausgeworfen. G
Abg. Tuercke kkons.): Es ist nötig, daß die Mittel für diesen Zweck erhöht werden. Die Arbeitsnachweise auf kommunaler Grundlage noch weiter ausgebaut werden. Während wir alljährlich Hunderttausende von fremden Arbeitern beschäftigen, finden wir in manchen Gegenden unseres Vaterlandes einen Ueberfluß an Arbeitern, die auf dem Lande Beschäftigung finden könnten. Den Großstädten kann nur damit gedient sein, wenn das Land dauernd oder vorüber⸗ gehend diese überschüssigen Arbeitskräfte aufnimmt. Die Wander⸗ arbeiter selbst kann man in zwei Kategorien teilen, einen Teil, der sich noch auf der Wanderschaft befindet, und einen Teil, der bereits dauernde Arbeit gefunden hat. Die letzteren kann man ohne weiteres durch die Arbeitsvermittlung den Arbeitgebern zuweisen. Diejenigen, die sich noch auf Wanderschaft befinden und zum Teil sittlich ver⸗ vahrlost sind, müssen erst wieder in Arbeitskolonien und anderen An⸗ talten erzogen werden. Sie müssen innerlich wie äußerlich erst wieder zu. Menschen gemacht werden, da die Arbeitgeber es ablehnen würden, mit verwahrlosten Elementen in Berührung zu kommen. Die Auf⸗ wendungen, welche die Kommunalverbände für die Arbeitsvermittlung gemacht haben, sind viel größer, als man ursprünglich angenommen hatte. Mir ist ein solcher Verband bekannt, der schon seit mehreren Jahren einen jährlichen Zuschuß von 60 000 ℳ leistet. Wenn die A rbeitsvermittlung jedoch ihren Zweck erfüllen soll, 8 muß der Betrag im Etat mindestens auf das Doppelte erhöht wer den. Bei der Be⸗ ratung des Gesetzes hat der Minister mit Bezug auf die Verwendung erhöhter Mittel eine entgegenkommende Erklärung abgegeben. möchte ihn unter Bezugnahme auf diese Erklärung bitten, im nächst⸗ jährigen Etat einen größeren Betrag als den diesjährigen anzu⸗ fordern. 1
Es folgt das Kapitel des Medizinalwesens. 1“
Die Abgg. von Wenden (kons.) und Genossen bean⸗ tragen: 8 „die Regierung zu ersuchen, Maßnahmen zu treffen, welche
geeignet sind, die Tracht der Diakonissinnen vor Miß⸗ brauch zu schützen“.
Die Abgg. Dr. Liepmann⸗Teltow (nl.) und Genossen beantragen hierzu die Einschaltung: “
„und die Tracht der Schwestern vom Roten Kreuz“.
Die Abgg. Dr. Kaufmann (Zentr.) und Genossen stellen denselben Antrag bezüglich der T racht der katho⸗ lischen Ordensleute.
Berichterstatter Abg. von der Osten (kons.) berichtet kurz über die Kommissionsverhandlungen über das Medizinalwesen und weist besonders auf die Verhandlungen über den Geburtenrückgang und den Wunsch der Zahnärzte nach Verleihung der Würde eines Dr. med. dent. hin. 1
Abg. von Wenden (kons.): Ich habe bereits in früheren Jahren den Antrag gestellt, die Tracht der Diakonissinnen vor Miß⸗ brauch zu schützen. In der vergangenen Session ist aber dieser An⸗ trag wegen des frühzeitigen Schlusses der Tagung leider unter den Tilch efallen. Ich — daher meinen Antrag in diesem Jahre wiederholen. Ich hatte eigentlich angenommen, daß er einer ein⸗ gehenden Begründung nicht bedürfe, daß er vielmehr für jeden gebil⸗ deten Menschen lesbstverständlich erscheine, aber aus den Aeußerungen der Zeitungen habe ich entnommen, daß es doch ohne einige Worte nicht abgeht. Ich möchte einschaltend bemerken, daß mir der gegen⸗ wärtige Kultusminister als damaliger Chef der Medizinglabteilung in einer Privatunterredung mitgeteilt hatte, daß er diese Wünsche der Diakonissinnen vollkommen verstehe. Er hat mir dann weiter erklärt, daß sich sein Ressort mit der Sache schon seit längerer Zeit befaßt habe, aber daß sie nicht so leicht zu lösen sei, wie es auf den ersten Blick erscheine. Daß Schwierigkeiten vorhanden sind, gebe ich ohne weiteres zu, ich glaube aber, daß sie sich werden überwinden lassen. Der Sinn und Zweck meines Antrages ist ein doppelter. Einmal ist er gestellt im Interesse der Diakonissinnen selbst, dann aber auch im Interesse der Allgemeinheit. Jedermann weiß, daß die Diako⸗ nissinnen das Kleid, das sie tragen, in hohen Ehren halten. In früheren Jahren war ein Schutz dieser Tracht nicht erforderlich, denn die Tracht war sozusagen ihr unbestrittenes Eigentum. Damals gab es auch noch nicht eine so große Anzahl von wilden Schwestern wie heute, und dann waren damals die Leute auch noch nicht so raffiniert Heute haben sich die Verhältnisse durchaus geändert. Das Kleid der Diakonissin wird heute zu allerhand unlauteren Zwecken mißbraucht. Jeder, der die Zeitung liest, weiß dies. Selbst Dirnen entbloden sich nicht, in dieser Tracht auf die Straße zu laufen, einmal, um die Polizei zu täuschen, dann aber auch, um ihre Opfer besser zu fangen. Mir wurde vor kurzem das Novemberheft der Zeitschrift „Der Staats⸗ bürger“ zugesandt, in der es in einem Artikel hieß, daß sich in ver⸗ schiedenen Großstädten Schwesternheime etabliert haben, die einen bordellartigen Charakter tragen. Ich gebe ja ohne weiteres zu, daß die Frage nicht so einfach zu lösen ist, ich glaube aber doch, daß, wenn man sich mit den ordentlichen Vertretungen dieser evangelischen Diakonissinnen in Verbindung setzt, die Schwierigkeiten zu überwinden sind. Wenn sich aber die Schwierigkeiten trotzdem nicht überwinden lassen sollten, was ich außerordentlich bedauern würde, so sollte man doch erwägen, ob es nicht angebracht ist, ein besonderes Kennzeichen für die Diakonissinnen einzuführen. Was die anderen darauf bezüglichen Anträge betrifft, so glaube ich, daß sie zu weit gefaßt sind und daß sie hier nicht behandelt werden können. Ich hatte erst die Absicht, zu beamtragen, meinen Antrag einer besonderen Kommission zu über⸗ weisen; aber da die Zahl der besonderen Kommissionen schon eine außevordentlich hohe ist, bitte ich, die Anträge der verstärkten Ge⸗ meindekommission zur Beratung zu überweisen.
Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.): Der Schutz der Tracht der katholischen Ordensleute ist dringend erwünscht, denn diese Tracht wird immer öfter auf das schwerste mißbraucht. Hier in Berlin gibt es ein Lokal, das sich „Nonnenklause“ nennt, und in dem die bediensteten Mädchen in Nonnentracht einhergehen. Auch von studen⸗ tischer Seite ist grober Unfug mit der katholischen Ordenstracht ge⸗ trieben worden. Ich bitte dringend, den Antrag der Gemeindekom⸗ mission zu überweisen. 8
ssig Dr. L “ ann⸗Teltow (nl.): Wir sehen auf der Straße viele in der Tracht der Schwestern vom Roten Kreuz, die sich nicht benehmen, wie die Würde des schweren Berufs es erfordert. Diese Pseudoschwestern diskreditieren die Schwestern, die wirklich sich dem aufopferungsvollen Beruf widmen. Diese haben aber allen Anspruch darauf, gegen solchen diskreditierenden Mißbrauch ihrer Tracht ge⸗ schützt zu werden. Die Schwestern vom Roten Kreuz sind ja in ge⸗ wisser Weise geschützt, aber nur in bezug auf das Tragen der Brosche mit dem Roten Kreuz auf weißem Untergrund. Ist der Untergrund etwas gelblich, so versagt der Schutz, ebenso versagt der Schutz in bezug auf die Tracht. § 360 des Strafgesetzbuchs bedroht denjenigen mit Strafe, der unbefugt Amtskleidung trägt. Dadurch ist freilich die Tracht des Roten Kreuzes nicht geschützt. Die Haube ist patent⸗ amtlich geschützt worden, aber durch die steigenden Patentgebühren ist der weitere Patentschutz immer lästiger geworden. Ich würde es für richtiger halten, wenn diese Frage der Justizkommission über⸗
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Zweite Beilage
zeiger und Königlich Preußisch
Berlin, Montag, den 23. Februar
Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
Wie vorhin schon zutreffend ausgeführt worden ist, ist in vielen Fällen mit der Amtskleidung der Diakonissen und sonstiger der Krankenpflege sich widmender Verbände Mißbrauch getrieben worden. Es ist nicht immer möglich gewesen, dagegen einzuschreiten, wenn auch bisweilen wegen Betruges oder aus anderen Gründen strafrechtlich vorgegangen werden konnte. In einer Anzahl von Fällen war es jedenfalls nicht möglich, diesem Mißbrauch zuleibe zu gehen. Darum haben seitens der preußischen Staatsregierung in den letzten Jahren schon wiederholt Verhandlungen mit den zuständigen Reichsämtern darüber stattgefunden, welche Maßnahmen wohl am besten geeignet seien, einen wirksamen Schutz für die Tracht der Ordensschwestern und ähn⸗ licher Verbände zu schaffen, und es hat sich dabei herausgestellt, daß ein solcher wirksamer Schutz nur im Wege einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs zu finden sein werde, da, wie der Herr Vorredner soeben zutreffend erwähnt hat, der § 360 Ziffer 8 lediglich die Amtstracht, Orden und Ehrenzeichen schützt, nicht aber ohne weiteres Anwendung findet auf die Diensttracht von Diakonissen, Schwestern des Roten Kreuzes und katholischen, der Krankenpflege sich widmenden Schwestern. Darum ist vereinbart worden, daß in den Vorentwurf des Strafgesetzbuches eine Bestimmung folgenden Inhalts aufgenommen
werden solle:
Bestraft wird, wer unbefugt im Deutschen Reich staatlich anerkannte
Berufstrachten oder Berufsabzeichen für Betätigung in der Kranken⸗
pflege trägt. Der Bundesrat bestimmt die Grundsätze usw. Diese Bestimmung ist bereits in den Vorentwurf aufgenommen worden. Ob nun damit die ganze Tracht als solche geschützt werden würde, oder ob es nicht aus anderen Gründen zweckmäßiger erscheint, bloß gewisse Abzeichen zu schützen, das kann ja wohl den späteren Verhandlungen überlassen werden. Es würde mit dieser Bestimmung auch den Wünschen der Unterzeichner des Antrages Kaufmann genügt sein, soweit es sich um katholische Schwestern handelt, die sich der Krankenpflege widmen. Darüber würde allerdings die vorliegende in Aussicht genommene Fassung nicht hinausgehen. Aber die Verhandlungen darüber, nun auch in weiter⸗ gehendem Maße alle Ordenstrachten unter einen solchen Schutz zu stellen, sind nicht bei Gelegenhelt der Beratung des Medizinalwesens zu führen, sondern es würden dahingehende Anregungen — das möchte ich anheimstellen — bei der Beratung des Etats des Herrn Kultus⸗ ministers zu geben sein. Insoweit es sich um Krankenpflegeorden handelt, bin ich gern bereit, die Wünsche entgegenzunehmen, und habe auch, wie Sie aus meinen Worten entnehmen werden, bereits das Meinige getan, um einen wirksamen Schutz für die Zukunft sicher⸗ zustellen. Einstweilen gibt es keine gesetzliche Handhabe, um in genügender Weise in allen Fällen dieser Art einzuschreiten.
Abg. Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.): Es handelt sich bei der Tracht der Schwestern vom Roten Kreuz nur um geringe Ab⸗ weichungen von der Tracht der übrigen Krankenschwestern. Warum will man denn einen Schutz den anderen Schwestern vorenthalten? Es geht nicht an, daß hter ein Unterschied gemacht wird. Man muß natürlich auf Mittel und Wege sinnen, um einen Mißbrauch zu be⸗ trügerischen oder anderen Zwecken unmöglich zu machen. Wir treten dafür ein, daß auch den anderen Personen in der Krankenpflege endlich der nötige Schutz zuteil wird. Die Arbeitszeit des Krankenpflege⸗ personals ist eine sehr lange, die Ernährung ist häufig eine unge⸗ nügende. Die Unterstellung des Krankenpflegepersonals unter die Krankenversicherung ist bisher nur für die Krankenpfleger in Privat⸗ kliniken erfolgt. Die Flage ist zum Teil gelöst durch die Angestelltenversicherung. Die Frage der Unfallversicherung hat nicht die Bedeutung, denn die Unfallgefahr ist nicht so groß. Eine große Rolle spielt aber die Frage der Berufskrankheiten. Die Berufsorganisationen der Krankenpflegeschwestern haben unter der Leitung von Schwester Karl eine große Bedeutung gewonnen, und sie leisten tatsächlich viel in der freien Liebestätigkeit. Trotzdem ist ihnen die Freifahrkarte entzogen worden. Solche kleinen Nadelstiche sollten doch vermieden werden, und der Eisenbahnetat würde wohl nicht ernstlich gefährdet werden, wenn man diesen wenigen Frauen gestatten würde, auf ein Billett dritter Klasse zweiter Klasse zu fahren. Wenn das Zentrum uns in der Frage des Koalitionsrechtes der Berliner Schutzleute im Stich gelassen hat, so wird es uns hoffentlich doch bei dem Koalitionsrecht der Kranken⸗ schwestern unterstützen. Kein Stand kann heute ohne wirtschaftlichen Zusammenschluß bestehen. Seit ungefähr anderthalb Jahrzehnt schon beschäftigen wir uns mit der wirtschaftlichen Lage der Kranken⸗ pflegepersonen, anscheinend sind die Parlamente und anderen In⸗ stanzen zu schwach, um hier etwas zu schaffen; also müssen wir es mit Freude begrüßen, wenn die Krankenpflegepersonen selbst ihre An⸗ gelegenheit in die Hand nehmen und damit etwas erreichen. Es ist erforderlich, mehr Krankenhäuser zu bauen. Die Krankenhäuser müssen zwar einen gewissen Luxus haben, da sich sonst die Kranken in ihnen nicht wohl fühlen können; einen übermäßigen Luxus brauchen sie jedoch nicht zu haben, sie sollen gut eingerichtete, bequeme An⸗ stalten sein. Dieses Ziel wird heute vielfach verkannt. Auf dem Lande haben wir, von einigen Krankenstuben abgesehen, überhaupt keine Krankenhäuser. Es ist aber notwendig, auch auf dem Lande gut⸗ eingerichtete Krankenhäuser zu haben. Die Landärzte sind von aller⸗ größter Bedeutung für unser Volk; ihre Tätigkeit wäre noch segens⸗ reicher, wenn ihnen Krankenhäuser für die Behandlung zur Verfügung ständen. Dabei ist auch ein gut ausgebildetes Krankenpflege⸗ personal von größter Wichtigkeit. Es durchaus nicht notwendig, daß dieses Personal sich aus hr besseren Ständen rekrutiert. Das Personal muß aus den verschiedensten Ständen genommen werden. Es ist aber notwendig, die Lage der Krankenpflegepersonen zu per⸗ bessern, denn es steht; bn Höchste auf dem Spiele, nämlich die Ge⸗
undheit des ganzen Volkes. Ministerfaldirektor 52 Kirchner: Die Frage des Schutzes der Krankenpflegepersonen ist bereits seit einiger Zeit Gegenstand von Verhandlungen, die hoffentlich zu einem günstigen Ergebnis führen werden. Die kleinen Krankenhäuser erfüllen ihre Aufgabe ausgezeichnet. Es wird bei dem Bau und der Einrichtung der Krankenhäuser jeder überflüssige Luxus vermieden. Es wird vor allen Dingen darauf ge⸗ sehen, daß die Anstalten ihren Feec erfüllen. Ich glaube, daß wir auf dem rechten G 8 16 noch erwähnen, daß jedes Krankenhausprojekt eingehend geprüft wird. “ v 1 n Wenden 8 —.) weist nochmals auf die Notwendig⸗ keit hin, möglichst bald Maßnahmen zum Schutze der Diakonissinnen⸗ tracht zu treffen. Es gehe nicht an, erst auf eine Ergänzung des Strafgesetzbuches zu warten. Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
Es ist ganz selbstverständlich, daß mit allen polizeilichen Mittel
assen würde. Ich schließe mich jedenfalls dem Antrag auf Kom⸗ o1161A1611XAX“
gegen alle diese Dinge vorgegangen wird, soweit das zulässig ist. Ich
habe auch nur sagen wollen, daß sich ein voll wirksamer Schutz nur im Wege einer Ergänzung des Strafgesetzbuches wird ermöglichen lassen. Daß aber inzwischen alles geschieht, was geschehen kann, das kann ich Herrn von Wenden zusichern.
Abg. Dr. Kaufmann (FZentr.): Auch wir sind der Meinung, daß bei dem Bau und der Einrichtung von Krankenhäusern allein nach hygienischen Gesichtspunkten verfahren werden muß. Wir freuen uns, daß der Minister eine darauf bezügliche Verfügung erlassen hat. Warum nicht auch die Tracht der katholischen Ordensschwestern über⸗ haupt geschützt werden soll, ist mir unverständlich. —
Die Anträge werden der verstärkten Gemeindekommission überwiesen. 1.
Präsident Dr. Graf von Schwerin bemerkt, daß er den Etat des Ministeriums des Innern heute gern erledigt gesehen hätte, daß aber noch 14 Redner gemeldet seien und er deshalb jetzt die Ver⸗ tagung vorschlage.
Das Haus ist damit einverstanden.
Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag, 12 Uhr. (Etat des Ministeriums des Innern; kleinere Etats; kleinere Vorlagen.) 1
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Land⸗ und Forstwirtschaft
Wint ersammlung 1914 des Vereins zur Förderung der Moorkultur im Deutschen Reiche.
An die Erstattung des Jahresberichts schloß sich am ersten Versammlungstage des Vereins zur Förderung der Moorkultur ein Bericht des Oekonomierats Beckert⸗Aurich über „ostfriesische Moorwirtschaft in Vergangen heit, Gegenwart und Zukunft“. In Ostfriesland, wo 72 000 ha Moorland vorhanden sind, läßt sich eine mehr oder „weniger ge⸗ ordnete Moorwirtschaft mehr als 400 Jahre zurück verfolgen. Vorher mögen die Moore sicher auch nach Möglichkeit benutzt worden sein, namentlich zur Torfgewinnung. Eine behördliche Regelung der Berechtigungen ist jedoch erst seit der Mitte des 16 Jahrhunderts nachweisbar. Im Wege des sogenannten „Auf⸗ streckrechtes“, das eine Einteilung der Moorfläche bewirkte, wurden kleine Parzellen gegen Zahlung von 3—4 Talern zur Benutzung über⸗ lassen. Ostfriesland war bekanntlich bis 1806 preußisch, und Friedrich
dem Großen wird mit Recht nachgerühmt, daß er sich dieser Provinz
mit besonderer Liebe angenommen habe. Ihm war auch, nachdem sich mancherlei Unregelmäßigkeiten im Laufe der Zeit eingeschlichen hatten, eine endgültige Regelung des Moorbesitzstandes zu danken. Heute, nachdem Ostfriesland von 1806 bis 1866 zum Königreich Hannover gehört hat, sind die Verhältnisse natürlich wesentlich geändert; aber es darf gesagt werden, daß die heutigen Ansiedler das Moorland zu einem billigen Preis erhalten baben und darauf rechnen dürfen, daß sich seine Kultivierung für sie als vorteilhaft erweisen wird, allerdings unter der Voraussetzung, daß günstige Ergebnisse nicht sowohl vom Torfstechen als vielmehr von der Umwandlung des Moores in Ackerland erwartet und erstrebt werden. Wer auch Schiffe als Transportmittel besitztt, für den wird selbst das Torfstechen vor⸗ teilhaft sein. Bestimmend für die Rentabilität der Moorausnutzung wird indessen stets die Hochmoorkultur sein.
„Neuere Erfahrungen auf dem Gebiete der Moor⸗ kultur“ behandelten als Referenten die Herren Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. Tacke⸗Bremen und Freckmann, Leiter der Moorversuchswirtschaft Neuhammerstein. Ersterer berichtete über Hochmoorkultur, letzterer über Niederungsmoorkultur. Beide Berichterstatter kamen darin überein, daß manche vorgefaßte Meinungen sich durch die Erfahrung als unrichtig erwiesen haben, Hierzu gehört an erster Stelle die Annahme, der Moorboden enthalte zu wenig Sauerstoff und zu viel Kohlensäure. Ein zweifelloser Nachteil ist die starke G des Moores durch Schädlinge, namentlich durch gewisse Larven, die an den Wurzeln großen Schaden anrichten. Auch aus diesem Grunde ist der Wurzelbehandlung besondere Auf⸗ merksamkeit zu schenken. Ebenso wäre Vogelschutz überaus wünschens wert. Mit neuen Düngemitteln sind mehrfache und befriedigende Versuche gemacht worden; nicht ebenso befriedigend, wenn auch zur Zett noch nicht abgeschlossen, sind Versuche mit mehreren empfohlenen Mitteln, die im Moorboden auf das Wachstum anreizend wirken sollen In den hauptsächlich in Betracht kommenden deutschen Moorgebieten also in Ostpreußen, Schleswig⸗Holstein und Hannover hat der feucht Sommer des Jahres 1913 zwar etwas geringere Erträge geliefert als bei günstigerer Witterung zu erwarten gewesen wären; immerhin können aber die Erträge der Hochmoorkultur als befriedigend be zeichnet werden. B
Der zweite Tag der Jahresversammlung gehörte, wie immer ausschließlich der Technik der Moorkultur und brachte in seinem ersten Teil durch Domänenpächter Schurig⸗Etzin eine Reihe wichtiger und praktischer Erfahrungen über von Kraftgeräten auf dem Moor, die zu lebhaften Erörterungen 2 nlaß gaben. Zum zweiten Punkt der Tagesordnung waren eigentlich neuere Berichte über den Fortgang der in Torfmoor angelegten, allein auf Torf als Betriebsmaterial angewiesenen Fabriken erwartet worden, doch kam es nur zur theoretischen, wenn auch sehr interessanten Erörterung verschiedener Probleme der technischen Moorverwertung, womit Pro⸗ fessor Dr. Keppeler Anlaß zu einer angeregten Aussprache gab. Ein Bericht über die Tätigkeit der „Technischen Abteilung“ des Vereins, erstattet durch Ingenieur, Direktor Arland⸗Berlin, machte den Be⸗ sEluß der bis zum Ende von der lebhaften Teilnahme der Mitglieder begleiteten Tagung.
Die 62. Generalversammlung des Vereins der Spiritus⸗ fabrikanten in Deutschland
fand am 20. Februar im Künstlerhause statt, mit einer gewissen
Spannung erwartet, weil von ihr vorausgesagt war, daß, obgleich in der Tagesordnung nur angedeutet, Beschlußfassung erfolgen würde über Gründung einer „Gesellschaft zur Förderung des Baues und der wirtschaft⸗ lich zweckmäßigen Verwendung der Kartoffeln“. Der Vorsitzende, Ge⸗ heimer Rat A. Säuberlich⸗Gröbzig, eröffnete denn auch die Versammlung mit der Mitteilung, daß am Tage vorher durch den Hauptvorstand des Verwertungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten die Gründung einer Gesellschaft vorgedachter Art beschlossen sei und der Verein zur Teilnahme aufgefordert werde, nachdem zu Punkt 4 der Tagesordnung noch weitere eingehende Mitteilungen über die Angelegenheit gemacht sein würden. Nach Erstattung von Jahres⸗ und Kassenbericht durch den Geschäftsführer nahm der Gebeime Regierungs⸗ rat, Professor Dr. Max Delbrück das Wort zur Erstattung des Berichts über die Arbeiten des vergangenen Jahres. Sie haben zu einem großen Teil in der Gewinnung der technischen Unterlagen bestanden, auf denen die vorgedachte Gesellschaft aufgebaut werden soll. Für die Kartoffeltrocknerei, die hierbei wesentlich mitwirken oll, liegen die Ergebnisse 20 jähriger planmäßiger Arbeit vor.
eueren Datums ist das Kartoffeleinsäuern, beruhend auf
der Impfung der passend zerkleinerten Kartoffeln mit Rein⸗