1914 / 54 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Pt mnicht einzeln.

spräche sondern Viertel⸗ und halbe Stunden sich über

eine Gesellschaft

unterhält, die am Abend vorher stattgefunden hat (sehr richtig!

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rechts) und nicht daran denkt, daß nun zehn andere Menschen dringend darauf warten und immer wieder abgewiesen werden. (Sehr richtig! rechts.) Das ist der Uebelstand des jetzigen Tarifs

sprechen wir das offen aus —, und als er abgeändert werden sollte⸗

sagten Sie (nach links): wie kann man auf die Idee kommen, für ein Einzelgespräch eine Taxe zu erheben? So war doch die Sache. Sie

Vorwürfe darüber.

vollständig unrichtig verstanden.

schränkt sei, können.

.

sagten: Wie kann man dem Zigarrenhändler sein Telephon abschneiden und mehr von ihm verlangen, er muß seinen Kunden das Telephon umsonst geben können. Das waren Ihre Einwände (nach links), daran ist die ganze Sache gescheitert. Nun machen Sie uns doch keine (Heiterkeit links.)

Wenn dann der Herr Abg. Kiel gemeint hat, daß die Paket⸗ beförderung schlecht sei, weil wir keine Wagen einstellten und keine Postzüge abließen, so ist das unrichtig, so hat er mich gestern auch Ich habe gestern nur von schnell⸗ fahrenden Zügen gesprochen, daß in denen die Paketbeförderung be⸗ weil dort nicht mehr Wagen eingestellt werden Aber selbstverständlich stellen wir zur Beförderung der Pakete sehr viel Beiwagen cin und haben auch Postzüge für die Be⸗ förderung.

Wenn dann aber der Herr Abgeordnete hervorgchoben hat, daß es ihm so scheine, als wenn die Einnahmen künstlich etwas niedrig be⸗ echnet wären und zwar in der Absicht, um die Wünsche der Beamten nach Gehaltserhöhung nicht aufkommen zu lassen, so muß ich dem ganz entschieden entgegentreten. Ich wundere mich, daß er gerade in diesem Jahre den Mut hat, das zu behaupten, wo wir beinahe mehr, als die Steigerung der Einnahmen des Etats beträgt, zur Ver⸗ wendung der Beamten bestimmt haben. Wie der letzte Herr Vor⸗ redner angeführt hat, werden in diesem Jahre 41 Millionen mehr an Personalausgaben angefordert, und da darf man einen solchen Vor⸗ wurf, wenn auch nur verhüllt, nicht aussprechen; denn das sind fest⸗ stehende Tatsachen.

Wenn dann der Herr Abg. Kiel gemeint hat, die Petitionen seien ein Zeichen dafür, daß noch nicht genug für die Beamten ge⸗ schehen sei, so gratuliere ich ihm dazu, wenn er als Echo auf diese Ausführungen noch recht viele Petitionen erhält. Jedenfalls hat der Herr Abg. Kiel auch die Sache ganz falsch aufgefaßt, wenn er gesagt hat, daß die Absendung von Petitionen verboten sei oder daß man die Erlaubnis dazu erst von der vorgesetzten Behörde einholen soll. Davon ist nie die Rede gewesen, ebensowenig davon, daß die Herren Abgeordneten nicht in die Versammlung gehen sollen. Ich hindere die Herren Abgeordneten gar nicht, dies zu tun. (Zuruf.) Das ist ja Geschmacksache, aber ich habe mich ge⸗ wundert und wundere mich noch, daß Mitglieder dieses hohen Hauses dorthin gegangen sind und nach den Wünschen, die ihnen dort vorgetragen worden und ohne Kenntnis, wie die Verwaltung zu diesen Wünschen steht, also nur nach Anhörung des einen Teils, ein Urteil über die Berechtigung dieser Wünsche aussprechen. Ich wundere mich darüber, weil das weder im Interesse der Abgeordneten, noch im Interesse der Beamten liegt.

Dann ist weiter von dem Herrn Abgeordneten der Wunsch betreffs

einer telephonischen Verbindung mit England ausgesprochen worden.

Diese Frage beschäftigt uns schon seit Jahren, da sie außerordentlich wichtig ist. Den Herren wird auch bekannt sein, daß man längst schon Versuche damit gemacht hat, aber bis vor kurzer Zeit

ist die Legung von Unterseekabeln von wenig Erfolg gewesen,

weil sie nicht gut funklionierten. Erst vor einigen Jahren

hat man von Calais nach Dover, also auf einer verhältnis⸗ mäßig kurzen Strecke, ein Kabel gelegt, das auch gut funktioniert. Aber der nötige Einbau von Pupinspulen erschwert doch die Legung

sehr. Dann ist ein Kabel zwischen England und Belgien gelegt, und zwar auf eine Entfernang von 90 km, während es kei dem Kabel zwischen Frankreich und England nur 40 km gewesen sind. Auch dieser Versuch ist gut gelungen. Auch wir haben Versuche mit Eng⸗ land gemacht, aber es hat sich dabei herausgestellt, daß dieses Kabel

durch den belgisch⸗englischen Verkehr so stark benutzt ist, daß eine

große Beteiligung unsererseits nicht möglich ist. Jetzt wird zwischen England und Holland ein Kabel gelegt, und wir sind mit beiden Ländern in Verbindung getreten, damit wir dieses Kabel mitbenutzen dürfen. Hier handelt es sich aber schon um fast 200 km. Sollte dieser Versuch auch gelingen, so wird man dazu übergehen, auch ein direktes deutsches Kabel zu legen, wobei man allerdings mit der Schwierigkeit zu rechnen hat, daß es sich da um 450 km handelt. Man muß vorsichtig vorgehen, da bei einem solchen Kabel große Summen in Betracht kommen. Darüber aber möchte ich gar keinen Zweifel lassen, daß die Telephon⸗ gespräche nach England recht kostspielig sein werden; denn da wird

es sich wahrscheinlich um Beträge von 10 oder 12 bis 15 handeln,

die jedes Gespräch von drei Minuten kostet.

Dann möchte ich noch einmal auf die Postagenten kommen, die auch in dem Herrn Abg. Mertin einen so beredten Vertreter gefunden haben. Er führte aus, daß die Postagenten noch immer nicht gut genug gestellt seien. Mir liegt nun daran, die Sache so zu klären, daß keine unrichtige Auffassung darüber besteht, was wir be⸗ zahlen. Meine Erklärungen sind dahin aufgefaßt worden, als wenn wir für die Hergabe von Räumen und die Lieferung von Amtsbedürf⸗

nissen nichts zahlten. Das ist nicht der Fall, sondern wir zahlen für alles, was der Agent leistet, aber wir zahlen für alles in einer Summe. Wenn ein Agent, der eine Postagentur mit ganz geringem Verkehr verwaltet, 500 bekommt, so ist ein Teil davon für die Hergabe von Raum und für die Lieferung der Amtsbedürfnisse, also Licht, Bindfaden usw., bestimmt. Nur wenn die Agentur so groß ist, daß schon der Höchstbet ag von 1200 gegeben wird, dieser aber k.ine ausreichende Entschädigung für die persönlichen Dienstleistungen und für den Dienstraum und die Amts⸗ bedürfnisse bildet, so wird für diese letzteren eine Vergütung aus einem besonderen Fonds bewilligt, den wir vor einigen Jahren mit Ihrer Zustimmung geschaffen haben. Infolge dieser Regelung entsteht nun bei den Agenten vielfach die Meinung, daß einem Teil von ihnen für Raum und die sonstigen Dienstunkosten nichts be⸗ zahlt würde. Das ist aber irrig; denn wenn der Betrag für diese Nebenleistungen auch bei den Postagenten, die dafür keine Ver⸗ gütung aus den besonderen Mitteln erhalten, besonders aufgeführt würde, dann würde eben für ihre eigentliche persönliche Leistung weniger zu rechnen sein. .. 8

bezahlt werden, mancher nicht Minuten,

. 2 vauz 8

Ich möͤchte auch darauf aufmerksam machen, daß die Agenten die Agenturen nicht gern aufgeben. Jedesmal, wenn infolge zu tarken Verkehrs die Umwandlung einer Agentur in Frage steht, dann wird von den Agenten die dringende Bitte an uns gerichtet, doch davon Abstand za nehmen, da sie auch der vermehrten Tätigkeit noch vorstehen könnten. Das ist auch ganz erklärlich. Wenn wir uns die Verhältnisse einmal an⸗ sehen, dann ist auf dem Dorfe oder in einem kleinen Ort eine Neben⸗ einnahme von 1400 oder 1500 doch eine Einnahme, auf die ein kleinerer Geschäftstreibender oder ein Lehrer nicht verzichten möchte.

Also zwischen dem hohen Hause und der Verwaltung besteht Ein⸗ verständnis darüber, daß wir die Agenten fördern wollen, soweit es geht. Wir können aber schließlich nicht etwas für sie verlangen, was über die Bedürfnisse hinausgeht und dem Unterschiede, der zwischen einem Beamten und einem Agenten besteht, nicht Rechnung trägt. (Bravo! rechts)

Abg. Brandys (Pole) bittet die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, daß bei dem Verladen und bei dem Transport der Pakete mit diesen vorsichtiger umgegangen werde, damit Beschädigungen und andere Unzuträglichkeiten vermieden werden. Der Ankunft⸗ und Aus⸗ gabestempel sollte wieder eingeführt werden. Im vorigen Jahre habe das Haus eine Resolution angenommen, den Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß das Porto für Soldatenpakete bis zu 5 Kilo⸗ gramm in Fortfall kommt. Der Bundesrat hat das abgelehnt. Der Hinweis auf die Finanzlage kann aber doch hier unmöglich den Aus⸗ schlag geben. Die russischen Ortsbehörden haben Briefschaften ange⸗ halten und nicht bestellt, in welchen sie eine Aufforderung zur Aus⸗ wanderung an russische Untertanen erblicken. Ich ersuche die Ver⸗ waltung, diesen Uebelstand Als gerecht anerkennen und befürworten muß ich die Wünsche wegen Besserstellung der Post⸗ agenten. Schon mancher Agent ist später Postbeamter im Haupt⸗ amte geworden. Ihr Verlangen höherer Entschädigung der Leistung und die Forderung eines Urlaubs sind durchaus berechtigt. Auf dem Lande muß der Telegraphendienst mindestens bis abends 7 Uhr ver⸗ längert werden. Der Postdienst muß sich nach den ankommenden und abgehenden Eisenbahnzügen richten; die Regelung des Dienstes nach einer bestimmten Schablone ist auf dem Lande nicht angebracht. Beschwerde führen müssen wir abermals wegen der Zurücksetzung und schlechten Behandlung des polnischen Volksteiles auch auf dem Ge⸗ biete der Postverwaltung. Die Klagen über schikanöse Behandlung und verspätete Bestellung polnisch adressierter Briefschaften bestehen noch immer fort; wenn ihre Zahl auch geringer geworden ist, so hat die ungerechte Behandlung der polnischen Sprache deshalb nicht auf⸗ gehört. Die Post ist keineswegs frei von dem System der Nadel⸗ stichpolitik gegen die Polen. (Der Redner führt dafür Beispiele an.) Auch im Punkte der Anstellung werden die Polen nicht gerecht behandelt. Ein Beamter polnischer Nationalität wird, wenn er irgendwie an den Tag legt, daß er auf seine Nationalität etwas hält, gemaßregelt und in deutsche Gegenden versetzt. Im preußischen Abgeordnetenhause ist konstatiert worden, daß der Ostmarkenverein in dieser Beziehung eine denunziatorische Tätigkeit verwerflichster Art entfaltet hat. Jetzt zehört nur ein ganz geringer Teil der Beamtenschaft in den polnischen Provinzen der polnischen Nationalität an. Die in deutsche und pro⸗ testantische Gegenden versetzten polnischen Beamten klagen, daß ihre und Kinder sich in der neuen Heimat höchst unglücklich fühlen.

esuche um Wiederversetzung in die alte Heimat werden aber prompt abgelehnt. Die Beamten dürfen gar nicht polnisch sprechen, sie dürfen auch nicht einmal polnisch verstehen; sie haben also einen schweren Dienst. Die Ostmarkenzulage ist seinerzeit in Preußen aus politischen Gründen eingeführt worden und das Reich hat sich 1908 dem ange⸗ schlossen. Jetzt sind die Ostmarkenzulagen durch die Budgetkommission estrichen worden, und wenn jetzt die Wiederherstellung beantragt ist, 2 werden wir dagegen stimmen. Damit treten wir nicht gegen die Beamten auf, sondern wir wollen damit die preußische Antipolen⸗ politik verurteilen, und wir bitten den Reichstag, wie im vorigen Jahre, auch diesmal wieder die Ablehnung auszusprechen.

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:

Meine Herren! Ich folge dem Heirn Vorredner nicht in seinen Betrachtungen über die Ostmarkenzulagen, weil sich dazu b.’ dem be⸗ treffenden Titel im Etat noch Gelegenheit bieten wird. Ich möchte nur einige Bemerkungen des Herrn Vorredners richtigstellen.

Der Herr Vorredner hat hier ausgesührt, daß ich vom Ost⸗ markenverein eine Liste von Beamten bekommen hätte. Ich bin noch nie mit dem Ostmarkenverein in Verbindung getreten (hört! hört! rechts), habe nie eine Liste bekommen. Die Behauptung ist also nicht zutreffend.

Ich muß ferner anführen, daß bei Versetzungen von Beamten stets darauf Rücksicht genommen wird, daß sie ihrem religiösen Be⸗ dürfnis Rechnung tragen können. Ich würde es für falsch halten, wenn ein Beamter, ein höherer Beamter oder Unterbeamter, an einen Ort versetzt würde, wo er nicht seinem religiösen Bedürfnis nach⸗ kommen kann. Das würde sofort von der Zentralstelle abgestellt werden. Also auch das ist nicht zutreffend.

Wenn der Herr Abgeordnete gesagt hat, daß Versetzungsgesuchen von Beamten nicht entsprochen werde, so kann ich ihm nur sagen, daß jedes Gesuch eines Beamten von der betreffenden Oberpost⸗ direktion geprüft und daß ihm möglichst entsprochen wird, wenn keine Bedenken dagegen obwalten. Es ist auch vorgekommen, daß solche Gesuche an das Reichspostamt gegangen sind. Sie sind geprüft worden, und es sind mir Fälle bekannt, wo diesen Wünschen von der Zentralbehörde entsprochen worden ist. Also auch dieser allgemeine Vorwurf kann nicht als zutreffend anerkannt werden.

Wenn der Herr Abgeordnete angeführt hat, daß Briefe nach Rußland, die Russen zur Auswanderung angeregt haben, nicht bestellt worden seien, so kann ich ihm darauf erwidern: mir ist es bekannt, daß solche Fälle vorliegen. Die russische Regierung kann ihre innere Gesetzgebung nach eigenem Ermessen gestalten, darauf haben wir keinen Einfluß. Das russische Reich ordnet seine Verhältnisse, und wenn im Innern ein Gesetz besteht, daß Briefe, die zur Auswanderung auf⸗ fordern, nicht bestellt werden dürfen, so ist die russische Postverwaltung berechtigt und verpflichtet, diese Briefe anzuhalten. Nur wenn deren Zurücksendung nicht erfolgt oder zu spät erfolgt, können wir Vor⸗ stellungen erheben, und das ist, glaube ich, auch in einzelnen Fällen geschehen.

Wenn der Herr Vorredner seiner Meinung Ausdruck gegeben hat, bei der Bestellung von Sendungen würde gegen Polen anders ver⸗ fahren als gegen Deutsche, so ist das ein ungerechtfertigter Vorwurf Wenn Ihnen zerrissene Briefe oder Sendungen zuͤgegangen sind, so deutet das nicht darauf hin, daß etwa eine Kontrolle stattgefunden hat, das liegt der Herr Akgeordnete wird das selbst zugestehen, wenn er sich die Sendungen ansieht vielmehr häufig nicht an schlechter Be⸗ handlung der Briefe durch die Postverwaltung, sondern an der Ver⸗ wendung schlechter Umhüllungen, schlechten Papiers. (Sehr richtig! rechts.)

Abg. Dr. Werner⸗Gießen (wirtsch. Vgg.): Die Ostmarken⸗ zulage ist keine Korruptionszulage. Sie war nötig, weil die preu⸗ ßischen Beamten sie erhalten haben. Es ist deshalb ungerechtfertigt, den Reichsbeamten jetzt auf einmal diese Zulage wieder zu nehme

zu, die diese Zulage auf alle gemischtsprachigen Gebiete ausdehnen wollen. Die Geheimakten sind insofern schon nicht wünschenswert, w. der Beamte sich nicht gegen darin enthaltene ungerechte Vorwür⸗ verteidigen kann. Er untersteht also gewissermaßen einem doppelten Recht. Den Wünschen der Beamten nach Umordnung der Persongl. ordnung nach preußischem Muster muß zugestimmt werden. T. Schaffung der Postgehilfinnen bei den Postämtern 3. Klasse halte ig für einen Versuch mit untauglichen Mitteln zu untauglichem Zwes Wenn der Staatssekretär auf fremde Länder hinweist, die sogar höhen weibliche Postbeamte haben, dann können wir es ja vielleicht einmal mit einer Staatssekretärin versuchen. Den Beschwerden über doe Lage der Postagenten will ich nichts hinzufügen. Ich bin aber neu⸗ gierig zu erfahren, wie das Verhältnis der Gehilfen der Postagenten ist, und wer sie bezahlt. Bei der Neujahrs⸗ und Weihnachtsgratift⸗ kation sollte gleichmäßig verfahren und niemand ausgeschlossen werden Es muß auch den pensionierten Postbeamten ermöglicht werden, in den Postkrankenkassen zu bleiben. Ich war erstaunt, als ich erfuhr, daß es in einer Reihe selbst größerer ländlicher Orte keine Sonntags⸗ bestellung gibt. Rolle der Marthe Schwertlein. Man sollte es mit einer Erschwerung des Legitimationszwanges versuchen. Es liegt nicht im Interesse des Mittelstandes, wenn die Postreklame in den Dienst von Waren⸗ häusern und mittelstandsfeindlichen, ja sogar sozialistischen Blättem gestellt wird. Hier sollte der Staatssekretär mit einem quos ego dazwischenfahren. Bei den Postzeitungsbriefen wird nicht überall gleichmäßig verfahren. Die großen jüdischen Berliner Zeitungen be⸗ nutzen diese Gelegenheit, um ständig sofort ihren Einfluß noch am selben Tage Abends von Berlin ab auszudehnen. Die „Schlesische Zeitung“ hat bloß auf Widerruf die Erlaubnis erhalten, solche Zeitungsbriefe abzusenden. muß dem andern billig sein. Mehr und mehr hat sich ein Zerfallen des Zeitungswesens in Berlin vollzogen; auch die „Vossische Zeitung“ ist in den Besitz von Ullstein übergegangen. Man sollte dafür sorgen daß die kleinen Zeitungen nicht durch die großen aufgesogen werden, und man sollte die großkapitalistischen Wünsche nicht berücksichtigen, die das Aufsaugen der kleineren Zeitungen nur begünstigen würden. In der Anerkennung der Leistungen der Reichspostverwaltung sind wir mit anderen Parteien einig.

Abg. Zubeil (Soz.): Der Staatssekretär hat im Falle Zabem Bestrafungen der Beamten in Aussicht gestellt. Er hat sich über die Ausführungen des Abg. Ebert stark entrüstet und auf uns losgeschlagen. Er sagte, von unserer Seite würden schwere Beschuldigungen gegen Be⸗ amte erhoben und unwahre Behauptungen würden nicht zurückgenommen. Es wird ihm schwer fallen, zu beweisen, daß wir unwahre Behaup⸗ tungen machen. Wo wir falsch berichtet waren, haben wir unsere Be⸗ hauptungen zurückgenommen. Ich möchte den Staatssekretär fragen, ob sich die Portofreiheit auch auf den Aerzteverein bezieht. Ich will ein Kuriosum anführen. Im Ortsverkehr kostet eine Kilodruck⸗ sache als Paket 30 ₰; mache ich daraus vier Briefe zu 250 g, so kostet das Kilo bloß 20 ₰4. Dem Wunsche des Abg. Werner auf Beseitigung der Frauenarbeit im Postdienst kann ich mich nicht anschließen, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse die Frauen nötigen, den Mann im Erwerb zu unterstützen. Fast al

Frauen der Unterbeamten sind in Berlin gezwungen, im Erwerb

tätig zu sein, weil die Gehälter ihrer Männer nicht ausreiche

Mit der Einstellung von Beamtinnen, sollte die Verwaltung weiter vorgehen. Wir halten es auch für keine Herabsetzung der Beamten, wenn eine Beamtin als Vorgesetzte funktioniert. Die Unterbeamten werden sich mit der Zeit damit abfinden; der Ton unter den Beamten wird auch dadurch gebessert werden. Nur müßten auch die Anstellungs⸗ und Besoldungsverhältnisse der Beamtinnen verbessert werden. Vor einer Vorgesetzten, die nur ein Gehalt von 75 hat, können die Unterbeamten keinen Respekt haben. Die Postverwaltung ist nicht nur im Falle Zabern geneigt, nach oben hin zu entschuldigen. Post⸗ übertretungen werden mit dem Vierfachen des Portos und nicht unter 3 bestraft. Gegen einen reichen Fabrikbesitzer van der Bosch, der Fernsprechnebenanschlüsse benutzt und, als sie beseitigt waren, wieder hergestellt hatte und sich wiederholt der Gebührenhinterziehung schuldig gemacht hatte, ist die Postverwaltung selbst bei der zweiten Gebührenhinterziehung nicht eingeschritten, sondern es wurde ihm nur mitgeteilt, es liege wohl ein Mißverständnis vor. Das kann man bei einem Fabrikbesitzer doch nicht annehmen. Nach unten geht die Ver⸗ waltung sehr scharf vor und bestraft die armen Teufel sehr scharf. Wird dagegen ein Beamter von einem reichen Manne beleidigt, so steckt der Beamte die Beleidigung ruhig ein, weil er gesellschaftlich mit ihm verkehrt. In bezug auf die Brieftelegramme bestehen leb⸗ hafte Klagen über den langsamen Verkehr mit dem Rheinland umd mit Rußland, der auf Mangel an Personal und auf mangelhaft Apparate zurückgeführt wird. Unsere Postverwaltung spart immer an unrechter Stelle. Die Beamtenverhältnisse leiden ganz gleich⸗ mäßig darunter, während sich, besonders in Berlin, das Aufsichts⸗ beamtenpersonal in einer Weise häuft, die man als Arbeitskraft⸗ vergeudung bezeichnen muß. Die meisten dieser Aufsichtsbeamten ver⸗ richten lediglich Polizeidienste für die Verwaltung. Eine Verfügung, die die Bestallung eines „Verkehrsprüfers im Haupttelegraphenamt begleitete, hat das einwandsfrei bestätigt. In Berlin, in Frankfurt

am Main und Cöln haben die Postbeamten je 50 Zulage erhalten;

in allen anderen Orten ist die Zulage geringer, in vielen kleineren Orten beträgt die Zulage bloß 10 ₰; auch in Groß Berlin bestehen zwischen Berlin und den Vororten die größten Unterschiede, indem in den Vororten nur 30 gezahlt werden. Wozu überhaupt diese Differenzierung bei den untersten Schichten des Reichspostverwal⸗ tungspersonals, die doch z. B. bei den nichtangestellten Assistenten nicht vorgenommen wird? Auch in Hamburg, Bremen, Altona sowie in dem teuren Ort Kiel haben die Postboten nur 30 oder noch weniger Zulage erhalten. Ob man vor 1909 schon den Dienst verrich⸗ tete oder erst nach 1909 ihn zu verrichten anfing, muß doch gleichgültig sein; aber auch hier wird ein Unterschied gemacht. Die ersteren bekommen 50 ₰, die letzteren nur 30 Zulage. Die Aus⸗ helfer bekommen in Berlin die Stunde mit 30 vergütet, also 3 täglich; kaum irgendwo gibt es eine schlechtere Entlohnung von Arbeitskräften. Ein staatliches Monopolinstitut wie die Post sollte sich nicht solche Ausnutzung des Arbeitsmarktes zuschulden kommen lassen; es ist auch keineswegs richtig, daß es sich dabei nur um ganz junge Leute handelt; es sind solche darunter, die schon 5 oder 10 Jahre Aushelferdienste leisten. In Stralsund und anderen Orten erhal⸗ ten die Aushelfer nur 2,50 ℳ, und dieser Diätensatz erhöht sich auch nach 10 Jahren nicht; dabei müssen sie bei starker Inanspruchnahme des Unterbeamtenpersonals sehr oft auch deren Dienst versehen. Den Landbriefträgern in Ostpreußen ist neuerdings verboten worden, auf ihre Bestellgänge Räder mitzunehmen, ein Erschwernis der schlimmsten Art. Das Schaffnerpersonal der Bahnposten bittet um eine endliche Revision der seit 30 Jahren unverändert gebliebenen Fahr⸗ und Uebergangsgebühren. Dieses Personal ist außerordentlich überange⸗ strengt; die Nervenkrankheiten haben bei den Bahnpostschaffnern ganz bedeutend zugenommen. Die Beiwagenbegleiter müssen im Winter selbst in bitterster Kälte 6 bis 12 Stunden in ungeheizten. Wagen ausharren. Ich hoffe, wenn es auch nicht gleich geschieht, daß in dieser Beziehung Remedur geschaffen wird. Ich denke dabei an meine Er⸗ fahrungen mit den Postillonen; ich habe jahrelang dafür plädiert, dar die zum Schutz gegen die Witterung warme Kleidung erhalten; ich wurde oft mit einer Handbewegung von dem Staats⸗ sekretär abgefertigt, aber die Postillone haben bekommen, was ich verlangte, und was sie noch nicht bekommen haben, werden sie be⸗ kommen, denn ich komme wieder, ich habe ein ziemlich dickes Fell Die Telegraphenarbeiter wird einer meiner Parteigenossen morgen behandeln. Ich gehe darauf heute nicht ein, ich brauche sowieso noch iemlich piel Zeit. Mit den 81 aller Postbeamten, die schon den ostkrankenkassen beigetreten sind, sollte der Staatssekretär hier nicht paradieren, denn es ist von den Oberpostdirektionen ein direkter Zwang ausgeübt worden, und diejenigen, die nicht beigetreten sind, müssen im Erkrankungsfalle ein Gesuch an die oberste vorgesetzte Be⸗ hörde richten und können lange warten, bis sie eine Unterstützung ie Beiträge sind zudem viel zu niedrig bemessen wordeni

Bei den Postlagerbriefen spielt die Post häufig die

Ich meine: Was dem einen recht ist,

als wie uns der Staatssekretär in der Kommission gesagt hat. Nach dem Statut werden nur die kleinen Mittel bewilligt, die nicht viel helfen. Hier kann nur Wandel geschaffen werden, wenn Beitrag und Zuschuß in einem richtigen Verhaltnis zueinander stehen. Der Zuschuß muß sofort erhöht werden, damit diese Krankenkassen in ihrer Leistungsfähigkeit erweitert werden können. Die Post erkennt nur die Atteste ihrer Vertrauensärzte an. Ich bitte hier den Staats⸗ sekretär um Aufklärung, wie es kommt, daß der eine Vertrauensarzt einen Oberschaffner für erholungsbedürftig, der andere aber nicht

Wollte ich alle Klagen der Telegraphen⸗

haben

dafür erklären konnte. mechaniker hier vorbringen, dann stände ich bis morgen früh hier. Gerade hier wird eine unerhörte getrieben. Die Ver⸗ waltung schlägt hier jeden Rekord der Lohndrückerei. Ebenso ist es bezüglich der Arbeitszeit. Notwendig ist auch das Verlangen, daß die ausgewechselten Telephonapparate, ehe sie von den Arbei⸗ tern repariert werden, einer gründlichen Desinfektion unter⸗ worfen werden. Ein bezeichnendes Licht auf die schlechte Bezahlung der Landbriefträger wirft ein Prozeß vor der Strafkammer in Meiningen, wo ein Landbriefträger wegen Unterschlagung verurteilt wurde, der durch Not und falsche Maßnahmen der Verwaltung sich zu seinem Vergehen hat verleiten lassen. Der Redner bringt dann eine Reihe von Beschwerden aus einzelnen Berliner Postämtern vor, in denen die Unterbeamten überanstrengt und schlecht behandelt werden sollen. Es gebe schwarze Listen für die Unterbeamten, auf Grund deren die versetzten Unterbeamten schlecht behandelt würden. Die Unterbeamten erhielten keine Kenntnis von dem Inhalt dieser schwarzen Listen und wüßten nicht, woher die schlechte Behandlung käme. Auf dem Post⸗ amt 40 würde Raubbau mit der Gesundheit der Unterbeamten ge⸗ trieben, diese würden im Kasernenton vom Postdirektor behandelt. Bei diesem Direktor mußten die Beamten sich persönlich melden, obwohl sie krank waren, und ihm das ärztliche Zeugnis überreichen; stundenlang ließ er sie dabei auf dem Korridor warten. Der Direktor müßte sich dessen schämen. (Präsident Dr. Kaempf ersucht den Redner, sich in seinen Ausdrücken zu mäßigen.) An Stelle der Gratifi⸗ kationen sollte die Ueberarbeit berechnet und entsprechend bezahlt werden. Damit würde dem Denunziationswesen ein Riegel vorge⸗ schoben werden, denn die Gratifikationen kommen meist den Unter⸗ beamten zugute, die sie nicht verdienen. Von Ausschüttungsgeldern habe der Direktor jenes Amtes über 600 erhalten. Bedürftige Unterbeamte erhalten keine Unterstützung, obwohl Ausschüttungsgelder in ausreichendem Maße vorhanden fune Das Postamt 40 habe fast den schlechtesten⸗Ruf aller Postämter in Berlin. Dagegen habe sich Direktor Wegner vom Postamt 68 erheblich gebessert. Er freue sich, daß ein alter Herr, der noch älter sei als er (Redner), sich gebessert habe. Hoffentlich werde er sich auch in Zukunft in einem Falle bessern, wo er einen alten Schaffner schlecht behandelt habe. Der Schaffner war öfters krank, der Direktor konnte ihn nicht leiden, stellte sich mit der Uhr in der Hand hinter ihn und stellte ihn zur Rede, wenn er nicht schnell genug die Briefe sortierte. Der Schaffner sei herzkrank geworden und plötzlich gestorben. Der Direktor Wegner hätte an dem Begräbnis teilgenommen und der Frau die Hand gedrückt mit den Worten: Ihr Mann sei viel zu früh abgerufen worden, er hätte an ihm einen seiner besten Unter⸗ beamten verloren. Wie könne jemand in einer solchen Stunde so die „Wahrheit“ sagen, wie es hier geschehen sei! Der Redner führt dann Beschwerde über die Ueberanstrenaung der Unterbeamten beim Post⸗ amt 2 in Charlottenburg. Die Post, die in Berlin zwischen 4 und 5 Uhr Nachmittags aufgegeben werde, komme infolge der Ueberlastung des Postamts in Charlottenburg erst am Nachmittag des folgenden Tages in Südende an. Der Direktor des Postamts 2 habe einem Unterbeamten aufgegeben, seinen Wecker abzustellen, weil eine Mieterin, die unter ihm wohnt, sich über das Geräusch des Weckers beschwert hatte! Beim Postamt in Neukölln habe der Direktor einen Briefträger, der auf der Straße zusammengebrochen und am nächsten Tage nicht zum Dienst erschienen sei, in eine Ordnungs⸗ strafe genommen. Auf demselben Amt bestehe ein unwürdiges Spionagesystem gegenüber den Briefträgern. Drohe dagegen eine Inspektion durch einen höheren Beamten, so spiele das Telephon, und alles sei in Ordnung. In Groß Strehlitz seien die Gratifikationen ganz abgeschafft worden, die Ueberstunden würden aber nicht bezahlt. Auch über das Postamt in Ziegenhals werde geklagt, ebenso über das in Stralsund, wo die Unterbeamten vom Direktor so schlecht be⸗ handelt würden, daß sie sich zum Teil vorzeitig pensionieren lassen. Der Redner, der über 2 ½ Stunden gesprochen hat, schließt mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß er sich im nächsten Jahre werde kürzer fassen können, falls Abhilfe seiner Beschwerden einträte; freilich sei dazu wenig Aussicht vorhanden.

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:

Meine Herren! Während der Rede des Herrn Abg. Zubeil habe ich das tief niederdrückende Gefühl gehabt, daß hier das höchste Recht des Abgeordneten, die Redefreiheit, ausgenutzt wird (erregte Zurufe von den Sozialdemokraten: Geht Sie nichts an!), um pflichtgetreue Beamte (lebhafte Zurufe von den Sozialdemokraten: Kein Zensor!) um pflichtgetreue Beamte unter voller Namensnennung der Ver⸗ letzung ihrer Pflicht in schwerster Weise zu beschuldigen. Es ist dies um so bedauerlicher, als diese Beschuldigungen auf einseitigen Zu⸗ tragungen beruhen, und als dadurch verstoßen wird gegen den vor⸗ nehmsten Grundsatz, daß man den andern Teil auch hören soll. Mir bleibt nur übrig, gegen diese Angriffsweise in schärfster Weise zu protestieren und auch dagegen, daß der Herr Abg. Zubeil sich er⸗ laubt hat, die von ihm beschuldigten Beamten als seine (Stürmische Zurufe bei den Sozialdemokraten) daß der Herr Abg. Zubeil die von ihm beschuldigten Beamten als seine alten Freunde hier bezeichnet hat. Damit schließe ich. (Bravo rechts. Lachen und Zurufe bei den Sozialdemokraten.) .

Hierauf vertagt sich das Haus. 8

Abg. Brandys (Pole) stellt in persönlicher Bemerkung ein Mißverständnis richtig, das dem Staatssekretär bei seiner Erwiderung auf die Rede des Abg. Brandys untergelaufen ist.

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:

Ich danke dem Herrn Abgeordneten für diese Erklärung. Erwiderung hat dann auf einem Mißverständnis beruht.

Damit ist die Diskussion wieder eröffnet; Präsident Dr. Kaempf beantragt aber sofort wieder die Vertagung, und sie wird vom Hause beschlossen.

Schluß 7 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Inter⸗

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Meine

pellation, betreffend das Offiziersduell in Metz, der

Etatsberatung der Post, Reichsdruckerei, Postscheckgesetz, Etat für das Reichskolonialamt.)

Preußzischer Landtag. SHaus der Abgeordneten. .“ 40. Sitzung vom 3. März 1914, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 8 Das Haus setzt zunächst die erste Beratung des Gesetz⸗ entwurfs zur Abänderung des Kommunalabgaben⸗ gesetzes und des Kreis⸗ und Provinzialabgaben v

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Innern dahin einverstanden, daß das Gesetz von 1893 sich bewährt und sowohl den Verhältnissen der großen wie den Bedürfnissen der kleinen Gemeinden Rechnung getragen hat. Bei der jetzt in Aussicht genomme⸗ nen Regelung wird eine Reihe von Fehlern und Mängeln zu beseitigen sein, die sich in der Praxis herausgestellt haben. Dem in dieser Be⸗ ziehung bisher Gesagten kann ich mich nur anschließen. Sehr zu be⸗ dauern ist es, daß der Industrie, dem Hauptsteuerzahler in der Ge⸗ meinde, nicht rechtzeitig Welegenheit gegeben worden ist, sich über den Entwurf zu äußern; ich bitte die Regierung dringend, in Zukunft bei derartigen Vorlagen den Körperschaften, welche die Industrie vertreten, die Moglichkeit zu verschaffen, sich auch mit den Einzelheiten der neuen Vorschläge zu beschäftigen, und dazu gehört vor allen Dingen Zeit. Jetzt muß diese Arbeit erst in der Kommission nachgeholt werden. Der neue Vorschlag der Heranziehung der Grundstücke nach dem gemeinen Wert steht zu der bisherigen Praxis in direktem Gegensatz; würde man die Vorschriften des B. G.⸗B. in bezug auf den Begriff des Grund⸗ stücks und seiner Bestandteile zugrunde legen, so käme man tatsächlich, wie schon dargelegt worden ist, zu unhaltbaren Konsequenzen. Die Rücksicht auf die Verpachtung, die doch auch eine sehr große Rolle spielt, ist bei dieser neuen Vorschrift nicht genügend gewahrt. Wie schwierig die Verhältnisse bei der Gewerbesteuer liegen, hat der Vor⸗ redner bereits ausführlich geschildert; ich hoffe, daß es gelingen wird, zu einer angemessenen, alle Beteiligten befriedigenden Regelung zu kommen. Ob man in der Befreiung der Gemeinden von der Aufsicht so weit gehen darf, wie der Entwurf will, wird erst noch gründlich zu prüfen sein. Auch wir sind mit der Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern einverstanden, sind bereit, dort mit⸗ zuarbeiten und ein Gesetz zustande bringen zu helfen, welches einen wirklichen Fortschritt gegen den jetzigen Zustand bedeutet.

Abg. Baerwald (fortsch. Volksp.): Gewiß, die Industrie ist stark belastet. Ist dies aber ein Grund, das Genehmigungsverfahren beizubehalten? Trotz dieses Genehmigungsverfahrens sind große Un⸗ gerechtigkeiten in die Steuerordnungen hineingekommen. Daraus muß man den Schluß ziehen, daß das Genehmigungsverfahren in der Regel nichts nützt und nicht geignet ist, einer einseitigen Besteuerung einzelner Betriebe entgegenzutreten. Es wird Sache der Kommission sein, Be⸗ stimmungen in das Gesetz hineinzuarbeiten, die nach dieser Richtung hin einen genügenden Schutz für die gewerblichen Betriebe gewähren. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt ja im allgemeinen den Wünschen der kleinen Gemeinden Rechnung. Allerdings glaube ich nicht, daß sich die Stadtgemeinden entschließen werden, bei der herrschenden Teuerung noch eine Erhöhung des Marktstandgeldes herbeizuführen. Andere Vorschriften aber begrüßen wir in dankenswerter Weise, so z. B. die bezüglich der Heranziehung der Gesellschaften m. b. H. und der Berg⸗ werksgesellschaften zu den Kommunalabgaben. Auch wir halten eine Reform der Gewerbesteuer für wünschenswert in dem Sinne, daß die kleineren Betriebe mehr entlastet werden. Auch sind wir der Meinung, daß man die Staatsbetriebe, insbesondere die Eisenbahnbetriebe zur Gewerbesteuer heranziehen sollte. Das würde der Gerechtigkeit mehr entsprechen. Die Beseitigung des kommunalen Steuerprivilegs der Offiziere und Geistlichen ist dringend notwendig. Der bisherige ge⸗ setzliche Zustand in dieser Beziehung entspricht durchaus nicht der Ge⸗ rechtigkeit. Ich muß mich dagegen wenden, daß den Kommunen Steuern entzogen werden, die sie bereits haben, z. B. die Grundwert⸗ steuer. Diese Steuer ist für die Kommunen unentbehrlich, wenn sie auch von einzelnen Kommunen nicht eingeführt ist. Daß diejenigen Hausbesitzer, die durch Erbschaft in den Besitz von Ackerland gekommen sind, nicht übermäßig hoch durch Steuer herangezogen werden, ist nur zu begrüßen. Wenn zwei Drittel aller Gemeinden mit über 5000 Ein⸗ wohnern mehr als 200 % Steuerzuschlag erheben, so ist das ein be⸗ denkliches Zeichen. Wodurch ist nun diese erhebliche Steigerung der Kommunallasten hervorgerufen worden? Einmal durch den Luxus, den die Städte treiben. Viele kleinere Gemeinden sind durch die bitterste Not gezwungen worden, sich diesen Luxus wieder abzugewöhnen. Be⸗ züglich der Bodenpolitik liegen in den verschiedenen Städten auch die Verhältnisse sehr verschieden. Aber gerade die kleinen und mittleren Städte müssen sich die Ländereien an den Grenzen der Stadt sichern, von denen man annehmen darf, daß diese Ländereien demnächst der Bebauung erschlossen werden. Dadurch wird die ungesunde Bau⸗ spekulation verhindert, bei der doch immer die Handwerker und der Mittelstand die Leidtragenden sind. Eine gesunde Bodenpolitik der Städte kann für diese nur von Nutzen sein. Die Städte würden dadurch in der Lage sein, besonders für gute Arbeiterwohnungen zu sorgen. Die Belastung ist ferner hervorgerufen durch Kanalisation, Wasserleitung, Kindererholungsstätten, Schaffung großer Plätze, Er⸗ richtung von Volksschulgebäuden und Krankenhäusern. Das kostet alles Geld und muß aus den Mitteln der Steuerzahler aufgebracht werden. Das kann man natürlich nicht alles als Luxusausgaber betrachten. Durch die soziale Fürsorge der Gemeinde ist eine Ab⸗ nahme der Kindersterblichkeit hervorgerufen, wodurch allerdings die Gemeinden wieder größere Schullasten bekommen. Manche kleinere Städte haben auch Theater gebaut. Durch die Einführung des Kinderprivilegs und das Vorgehen des Staates bei der Erhöhung der Beamtenbesoldung wird die Kasse der Gemeinden ebenfalls er⸗ heblich geschmälert; dazu kommen noch die erheblichen Polizeilasten. Die kommunale Polizei ist eigentlich nicht dazu da, die Aufgaben des Staates mitzuerfüllen. Es wird ein ungesunder Wettbewerb dadurch hervorgerufen, daß der Staat luxuriöse Bauten errichtet, welchem Vorgehen die Gemeinden folgen müssen. Endlich werden von den Kommunen Beiträge gefordert, die das Maß der Gerechtigkeit bei⸗ weitem überschreiten. kleine und mittlere Städte lebensfähig zu erhalten, damit sie die kulturellen Aufgaben erfüllen können, die ihnen zugewiesen sind. Es wird daher Aufgabe des Staates sein, daß die Kommunen Einnahme⸗ quellen erhalten, die geeignet sind, die Entwicklung der kleinen und mittleren Städte zu fördern.

Der Gesetzentwurf wird einer Kommission von 28 Mit⸗ gliedern zur Vorberatung überwiesen.

Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs eines Ausgrabungsgesetzes.

Die §§ 1 bis 4, welche die Bestimmungen über die Aus⸗ grabungen enthalten, werden ohne Debatte unverändert an⸗ genommen.

Die 88 5 bis 7 behandeln die Gelegenheitsfunde. Nach § 5 sind Gelegenheitsfunde von kulturgeschichtlicher Bedeu⸗ tung spätestens am nächsten Werktage der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.

Der Abg. Linz (Zentr.) beantragt mit Unterstützung von 25 Zentrumsmitgliedern den Zusatz:

„Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Benachrichtigung an dem nächsten Werktag nach dem Fund zur Post gegeben ist.“

Abg. Linz (Zentr.): Der Antrag entspricht den Wünschen, die im vorigen Jahre in der Kommission zum Ausdruck gebracht sind. Der Finder wird nicht immer in der Lage sein, der Ortspolizeibehörde so rechtzeitig Mitteilung zu machen, wie es der Entwurf verlangt. Die Post ist die gegebene Institution zur Vermittlung der Anzeigen, und aus diesem Gesichtspunkte heraus haben wir die Fassung des Antrages gewählt.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten DNSNTreoitzu Solz

Meine Herren! Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag ab zulehnen. Ich halte ihn nicht für erforderlich. Wie der Herr Antragsteller selbst angeführt hat, hat nirgends ein Streit darüber bestanden, daß die Bestimmung, um welche es sich hier handelt, in dem Sinne aufzufassen ist, wie er in dem Antrag noch besonders zum Ausdruck gebracht wird. Man wird berücksichtigen müssen, daß es sich darum handelt, daß innerhalb einer gewissen Frist eine bestimmte Handlung ausgeführt sein soll, nämlich die Anzeige des vorgekommenen

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Der Staat hat ein großes Interesse daran,

..“

Fundes, üUnU en iüniin ein Zweifel LKArldeer bestehen, LUvaüßg Ler DBers rflichtete damit, daß er diese Anzeige rechtzeitig zur Post gibt, der Verpflichtung entsprochen hat, die ihm durch diese Bestimmung auf⸗ erlegt werden foll. (Zurufe im Zentrum: Wo steht das) Ich glaube, daß es nicht notwendig sein wird auch nach den Er⸗ klärungen, die ich jetzt hier abgebe (Abg. Eickhoff: Sehr gut!), dieses Bedenkens wegen eine Abänderung des Entwurfs herbelzuführen. Meine Herren, das würde ja dazu führen, daß der Entwurf nochmals wieder an das Herrenhaus kommen müßte, und dazu ist in der Tat diese Sache nicht wichtig genug. (Sehr richtig! rechts und bel der Fortschrittlichen Volkspartei.) Sie verliert, wie mir scheint, jede Wichtigkeit, wenn Sie berücksichtigen, was ich hier eben ausgeführt habe. (Erneute Zustimmung.)

Im übrigen würde auch der Wortlaut des Antrags in der Form, wie er bier vervielfältigt vorliegt, nicht in das Gesetz aufgenommen werden können, weil er in Widerspruch mit Bestimmungen des Gesetzes stände. Es heißt in dem Antrage:

Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Benachrichtigung an nächsten Werktage nach dem Funde zur Post gegeben wird. (Abg. Linz: Nein, das ist abgeändert worden!) Das ist mir nicht mitgeteilt worden.

Dann fallen diese meine Ausführungen weg. Im übrigen aber bleibt ez bei dem, was ich soeben ausgeführt habe. (Sehr richtig! vnd Bravo! bei den Konservativen, den Nationalliberalen und der Fortschritrlichen Volkspartei.)

Abg. Weissermel k(kons.): Namens meiner Freunde bitte ich,

Antrag abzulehnen. Nach den Erklärungen des Ministers können

nicht einsehen, daß er notwendig ist. Der Mann wird immer in

-Lage sein, das Gesetz zu erfüllen. Wir wollen vermeiden, daß der Entwurf nochmals an das Herrenhaus zurückgeht, sonst kommen rmit diesem Gesetz vielleicht überhaupt nicht zu Rande.

Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.): Wenn der Zusatz notwendig wäre, würde er in den § 3 hineingearbeitet werden müssen. Wir sind aber der Ansicht, daß er vollständig überflüssig ist, zumal der Minister soeben eine entgegenkommende Erklärung abgegeben hat.

Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Ich schließe mich den Ausführungen der Vorredner an. Der Antrag ist überflüssig, sein Inhalt liegt bereits in dem Sinne des Gesetzes. Er bedeutet vor allen Dingen eine unnötige Verzögerung des Zustandekommens des Gesetzes.

Der Antrag Linz wird zurückgezogen. werden unverändert angenommen.

Die §§ 8 bis 21 treffen Bestimmungen über die Ab⸗ lieferung der ausgegrabenen oder gelegentlich gefundenen Gegenstände, sowie über die Entschädigung dafür.

. 8 enthält u. a. die Bestimmung: „Als Entschädigung ist Ersatz des gemeinen Wertes (das Wort „gemeinen“ ist vom LE in die Regierungsvorlage eingefügt worden) des Gegen Be

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istandes zu leisten. Bei Bemessung des Wertes bleibt die Möglichkeit einer Veräußerung des Gegenstandes in das Reichsausland oder an einen Reichsausländer unberücksichtigt.

Der Abg. Linz (Zentr.) beantragt mit 30 anderen Mit gliedern des Zentrums, den letzteren Satz zu streichen.

Abg. Linz (Zentr.): Es ist durchaus richtig, daß solche wert⸗ vollen Gegenstände dem Inlande erhalten werden müssen. Für diese Gegenstänre, z. B. Vasen, werden meist nur sehr geringe Summen gezahlt. Für diese Gegenstände zahlt man arer im Auslande, z. B. bei Christw in London, sehr hohe Beträge. Deswegen ist es not⸗ wendig, dafür zu sorgen, daß der Finder nicht benachteiligt wird, sondern den wirklichen Wert des Gegenstandes bekommt.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz:

Meine Herren! Ich muß Sie bitten, auch diesen Antrag ab⸗ zulehnen. Die Bestimmung, die nit ihm beseitigt werden soll, hat bereits in dem ersten Entwurf der Regierung gestanden, ist durch alle Stadien der Beratung und Beschlußfassung des ersten und zweiten Entwurfs hindurchgegangen und hat bisher nirgends einen Widerspruch erfahren. Es ist heute das erste Mal, daß gegen diese Bestimmung polemisiert wird. Sie hat den Zweck, übertriebene Forderungen, wie wir sie in den letzten Zeiten erlebt haben, zurückzuweisen, Preise, die namentlich von Amerika aus gezahlt worden sind, nicht maßgebend sein zu lassen sür die Festsetzung des Preises auf Grund dieses Ge setzes. Selbstverständlich übt der im Ausland für Kunstwerke gezahlte Preis seinen Einfluß auch auf den inländischen Markt aus (sehr richtig! rechts), und insofern wird auch der im Aasland gezahlte Preis von Bedeutung für die Bemessung unserer inländischen Preise sein, auch für die Bestimmung der Preise nach diesem Gesetz. Bei der zur Erörterung stehenden Bestimmung ist z. B. an einen amerikanischen Milliardär gedacht, für den das Geld für solche Dinge nicht in Betracht kommt; der jeden Preis zahlt, um einen bestimmten Gegenstand aus Deutschland nach Amerika zu entführen. Solche Preise sollen im Inlande nach diesem Gesetz bei der Bemessung des Preises nicht berücksichtigt werden. Ich glaube, meine Herren, das ist durchaus berechtigt und im Interesse der Erhaltung unserer Kunstwertgegenstände für unser Vaterland.

Es ist auch durchaus keine so exorbitante Bestimmung, wie sie vom Herrn Antragsteller bezeichnet worden ist, gegenüber den Bestimmungen, die in anderen Staaten bestehen. (Sehr richtig!) Eine ganze Reihe Staaten haben einfach ein Ausfuhrverbot erlassen; es darf dort überhaupt nicht ins Ausland verkauft werden, und deshalb wirken die von dort gezahlten Preise auch nicht auf das Inland. Das ist eine sehr viel härtere Bestimmung als diese hier. Ich kann irgend eine Härte hier nicht erkennen; ich kann auch nicht zugeben, daß mit dieser Bestimmung irgend welche billige Ruͤcksichten verletzt würden.

Es kommt das will ich in Parenthese noch hervorheben ja bei dieser Bestimmung nur auf diejenigen Gegenstände an, die in der Zukunft etwa entdeckt werden. Also die drei Vasen des Herrn Vor⸗ redners können sehr wohl auf den Londoner Markt gebracht und dort zu einem hohen Preise verkauft werden.

Was die Ausführungen des Herrn Vorredners über den „gemelnen Wert“ anlangt, so glaube ich, mich auf meine Ausführungen bei der ersten Lesung des Gesetzes beziehen zu dürfen. Auch die Kenn⸗ zeichnung des Wertes als „gemeiner Wert“ wird durchaus nichts Neues bringen. Auch schon bisher und nach der Reichsgerichtsentscheidung ergab sich, daß bei dem Verkauf von Kunstgegenständen der gemeine Wert zugrunde zu legen ist, und daß dieser gemeine Wert sehr wohl gefunden werden kann entweder durch Vergleichung mit anderen Verkäufen oder, wenn solche Verkäufe von ähnlichen Gegenständen nicht stattgefunden haben, durch Schätzung von Sach⸗ verständigen. Das wird unter Umständen schwierig sein; aber diefe Schwicrigkeit wird nicht dadurch erhöht, daß Sie in dem Gesetz⸗ .““ v1“ 6 1“