öniglichen Staatsministerium genehmigten Grundsätze für die Ge⸗
ährung von Zuwendungen an Altpensionäre und Althinterbliebene
aus den dafür bestimmten Fonds Ausgleichszuwendungen erhalten können, soweit sie solche nicht schon beziehen. Es bedarf dazu der Ausfüllung eines Formulars — gegebenenfalls unter Bezugnahme
auf frühere Eingaben oder aktenmäßige Feststellungen —, welches
bei Pensionszahlungen unentgeltlich verabfolgt wird. Miiine Herren, dieses Formular enthält nur ganz wenige Fragen, keinerlei tiefes Eindringen in die persönlichen oder sonstigen Verhält⸗ nisse, und sämtliche Ressortchefs haben die ihnen unterstellten Be⸗ hörden angewiesen, mit möglichster Delikatesse und sehr weitherzig an derartige Anträge heranzugehen. Deshalb glaube ich, daß dadurch das Ehrgefühl der Altpensionäre und der Althinterbliebenen doch nach jeder Richtung hin geschont wird und daß es ihnen doch sehr er⸗ leichtert ist, davon Gebrauch zu machen, daß sie im Falle der Not weitere Staatsmittel erhalten.
Dann ist im vorigen Jahre der Wunsch geäußert worden, es möchte doch eine Präsumption geschaffen werden für die Be⸗ dürftigkeit bei geringen Einkünften. Auch dieser Anregung des hohen Hauses ist Folge gegeben worden, und es ist eine Präsumption bestimmt in den Grundsätzen, daß bei allen Verheirate⸗ ten oder Unterhaltspflichtigen mit Einkünften unter 1500 Mark bei den unteren und unter 3000 Mark bei den anderen Beamten das Be⸗ dürfnis als vorhanden anzusehen ist. Also auch in diesen Fällen ist von vornherein ein lästiges Eindringen und ein Nachforschen in die einzelnen Verhältnisse abgestellt; es wird angenommen, daß dann ein Bedürfnis vorliegt.
Drittens hatte das hohe Haus darum ersucht, es möchten bei den Lehrerpensionen doch die Ansätze für die Dienstwoh⸗ nung, welche ja in den früheren Bestimmungen bei der Pensionie⸗ rung sehr gering angesetzt wurden, erhöht werden. Meine Herren, das läßt sich generell nicht bestimmen. (Hört, hört!) Denn bei einer einheitlichen Aktion für die gesamten Beamten ist es unmöglich, daß man eine einzelne Klasse herausgreift und für sie besondere Bestim⸗ mungen trifft. Aber in jedem einzelnen Falle kann auch bei früheren Lehrern geprüft werden, ob durch die niedrige Ansetzung der Dienst⸗ wohnung bei der Pension nicht Anlaß für eine besondere Berück⸗ sichtigung bei der Ausgleichszuwendung gegeben ist.
Der letzte Wunsch des Hauses betraf die Anregung, daß wir Ausgleichszuwendungen nicht unter 100 Mark gewähren möchten. Grundsätzlich erkennt die Königliche Staats⸗ regierung das durchaus als billig an und hat auch dementsprechend ihre Anweisungen gegeben. Aber abgewichen wird hiervon und zwar zu gunsten der Altpensionäre: es kann immerhin sein, daß ein Altpen⸗ sionär aus anderen staatlichen Fonds noch etwas bezieht, und daß er zur Abrundung aus diesem Fonds noch etwas haben soll, oder daß die Spannung, die zu ergänzen ist, nicht volle 100 Mark ausmacht. Da soll trotzdem noch etwas gegeben werden können zu gunsten der Alt⸗ pensionäre. Ich glaube, daß diese Gewährung auch durchweg die Billigung des Hauses finden wird.
Meine Herren, nach alledem muß ich sagen, daß die Staatsregierung auch die Wünsche der Alkpensionäre mit dem vollsten Wohlwollen be⸗ handelt hat und auch weiter behandeln wird. Die Fonds, die wir für die Altpensionäre zur Verfügung gestellt haben, sind nicht begrenzt, sie sind überschreitbar; sobald sich also herausstellt, daß die Fonds nicht ausreichen, dürfen sie überschritten werden, und kein Altpensionär wird deshalb abgewiesen. Wir haben nach unseren Zählungen schon die erfreuliche Tatsache festzustellen, daß 45 % sämtlicher Altpen⸗ sionäre und Althinterbliebenen von diesem Fonds schon Gebrauch ge⸗ macht haben. (Hört, Hört!) Meine Herren, wir werden uns freuen, wenn noch mehr Altpensionäre und Althinterbliebene davon Gebrauch machen werden; aber zur gesetzlichen Regelung die Hand zu bieten, dazu sind wir außerstande.
In der Budgetkommission ist der Regierung der Vorwurf ge⸗ macht: das ist ja alles schön und gut, wir erkennen ja durchaus an, daß die Praxis jetzt angemessen ist, und daß wir wenige Ausstellungen daran zu machen haben, aber wir kommen nicht darüber hinweg, einmal, daß ein Antrag zu stellen ist, und zweitens, daß auch die Würdigkeit der Beamten zu prüfen ist. (Aha! bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, in den Bestimmungen steht auch die Würdigkeit. Da ist nun betont: da wird nach religiösen und politischen Gesichtspunkten usw. verfahren, und es tritt nun eine Differenzierung der Altpensionäre ein. Meine Herren, ich habe in der Budgetkommission schon ausge⸗ sprochen, daß politische und religiöse Ansichten dabei keine Rolle spie⸗ len, daß wir aber doch unter allen Umständen prüfen müssen, ob z. B. jemand durch persönlichen Leichtsinn in die Notlage hineingekommen ist. (Hört, hört!) Ich habe das Beispiel von einem Säufer usw. ge⸗ braucht; bei einem Säufer ist es doch nicht angebracht, ihm hinterher seine Pension auf Staatskosten zu erhöhen, bloß damit er seinem Laster noch weiter frönt. Bloß aus diesem Grunde ist diese Bestimmung getroffen; im übrigen hat sie keine grundlegende Bedeutung.
Meine Herren, die Altpensionärfrage ist ja eine Frage des Herzens. Ich kann versichern, daß auch wir von der Königlichen Staatsregierung das Empfinden haben, daß man niemandem lieber helfen möchte, als den Altpensionären. Wenn jemand während seines langen Lebens treu dem Staate gedient hat und die Pensionsbezüge hinterher nicht ausreichen und der frühere Beamte sieht, daß er nur um deswillen, weil er zu einem früheren Zeitpunkt aus dem Dienst hat ausscheiden müssen, eine geringere Pension bezieht als ein später in den Dienst gekommener Beamter, der gar nicht mehr Dienstjahre hat, so entspricht das allerdings dem menschlichen Empfinden, daß man da einen Ausgleich schaffen möchte. Aber man muß doch bei Fragen, welche eine so weittragende, grundsätzliche und vor allen Dingen auch finanzielle Bedeutung nicht allein für den preußischen Staat sondern für das ganze Land, für die Kommunen, die Provinzen, das Reich, die Bundesstaaten und auch eventuell für die Privatwirtschaft noch haben, Vorsicht walten lassen und darf sich nicht von dem Herzen allein be⸗ einflussen lassen, sondern man muß dem kühlen Verstand Raum geben. Auch ich habe den lebhaften Wunsch, genau wie Herr von Goßler ihn vorhin geäußert hat, daß die Altpensionäre nach Möglichkeit zu⸗ friedengestellt werden sollen, und die Königliche Staatsregierung ist durchaus bereit, nach jeder Richtung hin, in den Grenzen, die da aufgestellt worden sind, den Altpensionären zu helfen; und wo wirk⸗ liches Bedürfnis vorliegt, da hilft die Staatsregierung auch. Ich kann Ihnen die beruhigende Mitteilung machen, daß wir in vielen Fällen, beinahe bis an die Spannung herangegangen sind, und den
geben haben. kann.
Wenn dagegen der Antrag angenommen würde und wir nach dem Antrage verfahren würden, wären wir genötigt, schematisch etwas zu geben, und da wir niemals das Volle geben können, so würde bei einer festen prozentualen Regelung eine große Zahl von Altpensionären ge⸗ ringere Bezüge in der Zukunft erhalten, als sie jetzt erhalten, sei es nun, daß man den Prozentsatz nach der früheren Pension oder nach der Spannung bemißt. Beide Möglichkeiten sind bei uns sehr sorgfältig durchgerechnet. Bei einer prozentualen Bemessung kann man nur bis zu einer bestimmten Höhe gehen, dann hört es auf, während wir nach den von uns ad hominem aufgestellten Grundsätzen erheblich höher gehen können. Und das tun wir auch. Wir geben dahin, wo es notwendig ist, aber nicht dahin, wo es nicht notwendig ist. Da⸗ durch unterscheiden wir uns.
Aus allen diesen Gründen muß ich nochmals betonen: die König⸗ liche Staatsregierung ist leider außerstande, zu dieser Frage einen anderen Standpunkt einzunehmen, nach sehr sorgfältiger Ueberlegung und Prüfung als sie in früheren Jahren eingenommen hat.
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Berichterstatter Abg. Wallenborn (Zentr.) teilt mit, daß die Budgetkommission den Antrag von Goßlerals ihren eigenen aufgenommen habe.
Abg. von dem Hagen (Zentr.): Wir stimmen für den kon⸗ servativen Antrag, der sich mit dem vorjährigen Antrag Porsch deckt. Den Minister bitie ich, noch einen Erlaß herauszugeben, der den nachgeordneten Behörden eine schonende Behandlung der Altpensionäre auferlegt.
Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Ich habe in der Budget⸗ kommission namens meiner Freunde den Antrag eingebracht, die Alt⸗ pensionärfrage auf gesetzlichem Wege zu lösen. Die Beschlußfassung über diesen Antrag wurde aber gegen meinen Widerspruch noch nicht vorgenommen, weil man erst die Entscheidung des Reichstags über die bezügliche Reichstagsvorlage abwarten wollte. Darum sind wir sehr erstaunt, daß in der Zwischenzeit hier der Antrag Goßler ein⸗ gebracht sourde. Der Minister hat uns zwar mitgeteilt, daß die Alt⸗ pensionäre auf den Unterstützungsfonds besonders aufmerksam gemacht sind, unsere Beschwerden richten sich aber gegen das Formular des Fragebogens an die Altpensionäre. Wir können nicht anerkennen, daß mit der Pensionierung das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Pensionär aufhört Wir haben immer den Standpunkt vertreten, daß eine völlige Gleichstellung der Altpensionäte mit den Neu⸗ pensionären nicht erfolgen könne. Die Lasten, die durch eine Er⸗ höhung der Zuwendungen dem Staate auferlegt werden, schwinden von Jahr zu Jahr, da mehr und mehr Altpensionäre wegsterben. Auch die Rückwirkung auf die Kommunen und Provinzen kann uns nicht von der Erhöhung der Zuwendungen abschrecken. Wenn der Staat eine Erhöhung vornimmt, dann müssen die Kommunen und Provinzen ihm eben auf diesem Wege folgen. Unbedingt muß der Nachweis der Bedürf⸗ tigkeit wegfallen, dafür kämpfen wir schon seit 6 Jahren. Die Altpensionäre müssen einen Rechtsanspruch auf Erhöhung der Pension bekommen. Eine gesetzliche Lösung der Altpensionärfrage ist unter allen Umständen notwendig und ich hoffe, daß der Finanzminister sich auch auf diesen Boden stellt.
Abg. von Oertzen (freikons.): Es ist ganz egal, ob die Nationalliberalen oder die Konservativen den Antrag zuerst eingebracht haben. Es kommt nur darauf an, daß wir den Antrag annehmen. Dadurch werden wir den Altpensionären mehr dienen, als wenn wir uns über die Priorität des Antrags streiten. Wir glauben, daß die schwerwiegende Frage der Altpensionäre sich nur auf gesetzlichem Wege lösen läßt. Wenn die Altpensionäre im Reiche ihre Wünsche durch ein Gesetz erfüllt sehen, werden die Altpensionäre in Preußen um so mehr den Wunsch haben, ihre Wünsche befriedigt zu sehen. Es ist nicht richtig, daß man einfach sagt: wir wollen lieber nschts gewähren, weil sonst die betreffenden Herren immer wieder mit ihren Forderungen kommen. Wir haben als parlamentarische Körperschaft die Pflicht, genau zu prüfen, was notwendig ist. Am besten ist die Frage zu regeln durch ein Gesetz. Ich habe zu unseren alten Beamten das Vertrauen, daß sie fast durchweg würdig sind, eine besondere B ihilfe zu erhalten. Etwa vorkommende Menschlich⸗ keiten bei der Prüfung der Frage der Würdigkeit möchte ich vermieden wissen. Ich meine, die Regierung wäre durchaus in der Lage, ein Gesetz vorzulegen, das unseren Wuünschen entspricht. Die Frage muß doch endlich gelöst werden, damit die berechtigte Unzufriedenheit und ein gewisser Schmerz unter den Altpensionären beseitigt werden. Ganz zufrieden stellen wird man ja in der Welt so leicht niemanden, aber wir wollen wenigstens die triftigen Gründe der Unzufriedenheit beseitigen, und deshalb wollen wir den Antrag der Budget⸗ kommission, der gleichlautend ist mit dem der konservativen Fraktion, annehmen.
Abg. Delius (fortschr. Volksp): Die Regierung stellt sich auf
den Standpunkt, daß mit der Pensionierung das Rechtsverhältnis zwischen Beamten und Staat gelöst werde, obwohl namhafte Staats⸗ rechtslehrer dies nicht anerkennen. Die Verteilung der Unterstützungen findet nicht so statt, wie das zu wünschen wäre, trotz der Mitteilung des Finanzministers, daß die betreffenden Instanzen angewiesen worden sind, möglichst weitherzig zu verfahren. Es bleibt nur übrig, eine gesetzliche Regelung vorzunehmen. Das richtigste wäre eine Gleichstellung zwischen Alt⸗ und Neupensivnären, aber wir sehen ein, daß dies jetzt nicht möglich ist, und auch die Altpensionäre haben sich damit einverstanden erklärt, daß die Berechnung nach Prozentsätzen erfolgt. Die Entscheidung über die Bedürftigkeit und Würdigkeit wird vorgenommen auf Grund der geheimen Personalakten, und wer preußische Beamtenverhältnisse kennt, wird das nicht gutheißen können: denn schließlich sind ja die Vorgesetzten auch Menschen und können sich nicht leicht von etwaigen vorgefaßten Meinungen frei machen. Einige größere Staaten haben bereits eine gesetzliche Regelung der Bezüge der Altpensionäre vor⸗ genommen, zuerst Sachsen, und dort hat die Festsetzung der Prozent⸗ sätze durchaus eine Befriedigung der Altpensionäte herbeigeführt. Wir wollen ein möglichst einmütiges Votum des Hauses herbeiführen, dem dann auch die Regierung sich nicht wird entziehen können. Die Lehrer haben einen besonderen Anspruch darauf, jetzt eine Bevorzugung zu erfahren, weil sie in früheren Jahren mit außerordentlich niedrigen Sätzen in den Ruhestand versetzt worden sind. Lehrer, die vor dem Jahre 1885 pensioniert worden sind, sind mit Beträgen von 700 ℳ an bei einem Höchstsatze von 1300 ℳ abgefunden worden. Wir wollen alle diese um den Staat verdienten Männer nicht noch enttäuschen, sondern ihnen endlich einen gesetzlichen Anspruch geben. Abg. Ströbel (Soz.): Wenn auch nicht ein formaler, so ist doch ein moralischer Anspruch der Alipensionäre zweifellos vorhanden. Die Regierung könnte wohl ein größeres Entgegenkommen beweisen. Durch die gesetzliche Regelung würden sich die Alipensionäre wesentlich besser stehen als jetzt. Der Minister hat nur von neuen Mitteln ge⸗ sprochen, die erforderlich würden; er könnte die Mittel aber auch auf⸗ beingen durch Ersparung von überflüssigen Ausgaben. 8
Ein Schlußantrag wird angenommen. 2
Abg. Graf von der Groeben k(kons.) bemerkt zur Ge⸗ schäftsordnung: Der Abg. Schroeder wirft uns vor, daß wir seinen Antrag in der. Kommission nicht zur Abstimmung gebracht und trotzdem jetzt unseren Antrag eingebracht hätten. Wir haben in der Kommission nicht abstimmen wollen, um die Verhandlungen im Reichstage abzuwarten, und wir haben jetzt unseren Antrag erst ein⸗ gebracht, nachdem sich Abg. Schroeder vorbehalten hat, seinen An⸗ trag im Plenum zu wiederholen.
Abg. Giesberts (Zentr.) bedauert, durch den Schluß ver
Altpensionären und ihren Hinterbliebenen fast den vollen Betrag ge⸗
hindert zu sein, die Verhältnisse der Altpensionäre zu besprechen.
“
Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Der Abg. von der Groeben hat mich mißverstanden; ich habe nur darauf hingewiesen, daß die Abstimmung über meinen Antrag hinausgeschoben worden ist.
Nachdem der Antrag Aronsohn zurückgezogen ist, beschließt das Haus nach den Anträgen der Kommission, womit der An⸗ trag von Goßler erledigt ist.
Im Etat des Finanzministeriums sind 3,8 Mil lionen Mark vorgesehen an Diensteinkommensverbesserungen, entsprechend der noch zu erledigenden neuen Besoldungsvorlage, und im Etat des Eisenbahnministeriums sind für denselben Zweck 15,5 Millionen Mark vorgesehen.
Die Budgetkommission beantragt, diese Forderungen unter dem Vorbehalt der Annahme der Besoldungs⸗ novelle unverändert zu bewilligen und folgende Resolution zu fassen:
„Falls durch Aenderungen in der Besoldungsordnung der Be⸗ darf fuͤr Besoldungsverbesserungen sich ändert, so ist der Mehrbedarf im Wege des Nachtragsetats anzufordern.“
Die Abgg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) und Gen. beantragen zu dem Antrage der Budget⸗ kommission den Zusatz:
die Forderungen mit der Maßgabe zu bewilligen, daß für den Fall der Nichtverabschiedung der Besoldungsnovelle den betreffenden Beamten die dort in Aussicht genommenen Zulagen als nicht⸗ pensionsfähige Ausgleichszulagen vom 1. April d. J. ab gewährt werden.
Außerdem liegt eine Reihe von Anträgen der National⸗ liberalen und der fortschrittlichen Volkspartei vor, die sich auf eine Nachprüfung der Klasseneinteilung der Orte, auf die Ge⸗ währung von Kinderzulagen, auf die Reform des Wohnungs⸗ geldzuschusses, auf die Beseitigung der Schädigung durch Fort⸗ fall der Stellen⸗ und Teuerungszulagen richten.
Zur Geschäftsordnung erklärt
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Wir legen Wert darauf, daß die Novelle zur Besoldungsordnung noch vor der Tagung im Frühjahr erledigt wird. Es sind nun Gerüchte auf⸗ getaucht, daß die Regierung die Novelle zurückziehen und den Landtag schließen wolle. Es würde zur glatten Erledigung der Geschäfte bei⸗ tragen, wenn der Minister erklären wollte, daß die Regierung an der Besoldungsnovelle festhält und auf ihre Verabschiedung entscheidenden Wert legt. Ich bitte den Minister, jetzt eine solche Erklärung ab⸗ ugeben. 1
Finanzminister Dr. Lentze: G
Meine Herren! Obschon die Beantwortung dieser Frage durch die Art der Anfrage nicht gerade erleichtert wird (Heiterkeit.), möchte ich noch folgendes erklären.
Meine Herren, die Zurückstellung der Besoldungsvorlage bei der bisherigen Beratung ist auf Wunsch des hohen Hauses selbst er⸗ folgt, weil die Herren das Ergebnis der Besoldungsvorlage im Reiche abwarten wollten. Welches Schicksal die Besoldungsvorlage im Reiche haben wird, steht noch dahin. Aber das bietet keinen Anlaß, daß die Besoldungsvorlage nicht hier bei uns in Preußen verabschiedet werden kann. (Sehr richtig!) Nach meiner Ueberzeugung ist es sogar außerordentlich wünschenswert, daß unsere preußischen Beamten die⸗ jenigen Bezüge erhalten, die die Staatsregierung in der Besoldungs⸗ vorlage für sie als notwendig anerkannt hat. (Lebhafter Beifall.)
Meine Herren, ich habe schon bei meiner Etatsrede ausdrücklich ausgeführt, daß die preußische Staatsregierung für diejenigen Be⸗ amtenkategorien, welche in der Besoldungsordnung aufgeführt sind, ein Bedürfnis für eine Aufbesserung anerkannt, und der Staats⸗ regierung liegt es am Herzen, nachdem sie dieses erkannt hat, daß es auch zur Durchführung kommt. Infolgedessen wird die Staats⸗ regierung gern bereit sein, mit Ihnen diese Besoldungsnovelle schon jetzt baldigst zu verabschieden. Meine Herren, nur eine Voraus⸗ setzung muß allerdings die Staatsregierung daran knüpfen, nämlich die, daß das hohe Haus nicht über den Rahmen dieser Besoldungs⸗ novelle hinausgeht. Wenn das geschehen würde, dann würde die Staatsregierung allerdings nicht mehr das Interesse haben, die Be⸗ soldungsordnung zu verabschieden, dann würde sie sich damit nicht mehr einverstanden erklären können.
„Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Ob die Besoldungsnovelle verändert werden muß, haben wir später zu entscheiden. Wir haben unsere Anträge üeh weil wir nicht wußten, ob die Regierung die Besoldungsnovelle zurückzieht. Nach der Erklärung des Ministers haben wir kein Interesse daran, daß die Etatsberatung durch die An⸗ träge verzögert wird. Ich erkläre mich damit einverstanden, daß unsere Anträge mit der Besoldungsordnung gleichzeitig beraten werden und nicht heute.
Abg. Dr. Pachnicke (fortschr. Volksp.): Ob die Regierungs⸗ vorlage sich in ihrem Rahmen wird halten lassen, ist im Augenblick nicht zu übersehen. Es wird nötig sein, über ihren Rahmen hinaus⸗ zugehen, wenn das Reich über den Rahmen der von der Reichs⸗ regierung gezogenen Linie hinausgehen sollte. Nach dieser Richtung vermögen wir uns heute noch nicht zu binden. Wenn wir die Vor⸗ lage zur Erledigung bringen, erwarten wir, daß ung von der Mehrheit dazu auch die nötige Zeit gelassen wird, um diese Frage ordnungs⸗ mäßig zu behandeln. Wir ziehen nach der Erklärung des Ministers unsere Anträge für jetzt zurück in der Erwartung, daß bei Erledigung der Besoldungsvorlage die Materie so erörtert wird, wie es dem Interesse der Sache und den Interessen der Beamten entspricht. Dabei hoffe ich, daß das Herrenhaus auch noch vor der großen Vertagung seinerseits die Verabschiedurg der Vorlage ver⸗ anlaßt, damit die Beamten bald in den Genuß der Bezüge treten können, die wir ihnen zugedacht haben.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Ich
freue mich, daß der Finanzminister auf die beschleunigte Verabschiedung der Besoldungsnovelle entscheidendes Gewicht legt. Ich nehme an, daß die Regierung der Vertagung gegenüber ihren Standpunkt auf⸗ recht erhält. Ich ziehe infolgedessen für jetzt unseren Antrag zurück, behalte mir aber die Wiederaufnahme vor. Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Wir halten es für selbstverständ⸗ lich, daß die Besoldungsvorlage erledigt wird, ehe wir auseinander⸗ gehen. Wir werden alles tun, um die Vorlage möglichst rasch zu erledigen, selbstverständlich in ordnungsmäßiger Weise.
Abg. Dr. von Heydebrand (kons.): Den Antrag des Abg. von Zedlitz halten wir für gesetzlich unzulässig. Die Beamten müssen diejenigen Bezüge erhalten, die in der Besoldungsordnung bereits jetzt vorgesehen sind. Im übrigen meinen wir, daß wir das, was von der Regierung vorgeschlagen ist, auch erledigen müssen. Wir werden also alles daransetzen, um die neue Besoldungsordnung noch vor dem Aus⸗ einandergehen des Hauses zu erledigen. Wir sind bereit, allen be⸗ rechtigten Wünschen entgegenzukommen, aber sie müssen im Rahmen des Möglichen bleiben. Ich nehme an, daß auch der Abg. Pachnicke nichts anderes gewollt hat.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikonf.): Wenn die Besolodungsordnung nicht zustande kommen sollte, so hoffe ich, daß die Beamten nach wie vor die Ausgleichszulagen unverkürzt erhalten, die nach der Besoldungsnovelle in Wegfall kommen würden.
(Fortsetzung in der Dritten Beilage.) 8
auf die Geschäftsordnungsdebatte eingehen.
(Fortsetzung aus der Zweiten Beilage.)
““ 8 Meine Herern! Um der Form zu genügen, möchte ich zunächst Herr von Zedlitz hat einen Antrag eingereicht, ihn aber wieder zurückgezogen. Ich möchte von vornherein erklären, daß der Antrag in der Form, in der er ein⸗ gereicht ist, dem Gesetz widerspricht und infolgedessen vom hohen Hause nicht angenommen werden kann. Der Antrag lautet: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: in dem Antrage der Budgetkommission Drucksache Nr. 432 den Schluß der Nr. 1 nach dem Worte „Drucksachen“ wie folgt zu fassen:
sowie mit der Maßgabe unverändert zu bewilligen, daß für den
Fall der Nichtverabschiedung dieses Gesetzentwurfs den betreffen⸗
den Beamten die dort in Aussicht genommenen Zulagen als
nichtpensionsfähige Ausgleichszulagen vom 1. April d. Js. ab gewährt werden.
Es soll also, wenn die Besoldungsordnung nicht zustande kommt, allen Beamten, welche in der Besoldungsordnung aufgeführt sind, dasjenige, was ihnen in dieser zugedacht worden war, als nicht pensionsfähige Zulage gewährt werden. Das geht nach dem Mantel⸗ gesetz zum Besoldungsgesetz nicht. Wir haben in unserem Besoldungs⸗ gesetz eine ganze Reihe von Bezügen der Beamten, die nicht pensions⸗ fähig sind und Zulagen betreffen. Auch bezüglich dieser ist in dem Mantelgesetz ausdrücklich festgesetzt, daß sie nicht im Wege der Etats⸗ einstellung, sondern nur im Wege der gesetzlichen Regelung geändert werden können. Es würde also direkt gegen das Mantelgesetz ver⸗ stoßen, wenn ein solcher Antrag angenommen würde.
Was nun die Frage anlangt, die der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz an mich gerichtet hat, so möchte ich folgendes erklären. Für den von der Königlichen Staatsregierung nicht gewünschten und gehofften Fall, daß eine Verständigung über das Besoldungsgesetz zwischen der Staatsregierung und dem hohen Hause nicht zustande kommen sollte, würde sich die Königliche Staatsregierung für er⸗ mächtigt halten, alle diejenigen Ausgleichszuwendungen und Unter⸗ stützungen, welche im Etat als durch die Besoldungsordnung in Weg⸗ fall kommend bezeichnet worden sind, weiterhin auszuzahlen. Ich glaube, damit ist die Frage des Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz vollständig klar beantwortet. Die Staatsregierung würde sich für ermächtigt halten, in der bisherigen Weise die Ausgleichs⸗ und sonstigen Unterstützungen weiter zu zahlen, die in Wegfall kommen würden, wenn die Besoldungsordnung angenommen werden würde.
Abg. Dr. Pachnicke (fortschr. Volksp.): Wir haben nicht die Absicht, der Erledigung der Geschäfte Schwierigkeiten zu bereiten, aber wir haben den Wunsch, daß die Gelegenheit, um die Beamten⸗ wünsche zur Sprache zu bringen, nicht künstlich beschränkt wird. Wir haben auf Grund unseres Beschlusses die Frage der Beamtenwünsche schon monatelang zurückgestellt, sodaß eine künstliche Beschränkung unbillig wäre. Bei gutem Willen wird das auch gehen.
Damit schließt die Geschäftsordnungsdebatte. Ohne weitere sachliche Diskussion werden die Etatsforderungen mit dem von der Budgetkommission gemachten Vorbehalt genehmigt, die Resolution der Kommission wird angenommen.
Es folgt der Etat der allgemeinen Finanz⸗ verwaltung, in dem u. a. der Zuschuß zu den Be⸗ triebskosten der Königlichen Theater ent⸗ halten ist.
Abg. Kopsch (fortschr. Volksp.): Die Kritik, die wir in früheren Jahren an der Leitung sch Königlichen Schauspiele geübt haben, ist nicht ganz vergeblich gewesen. Ich hatte damals die Bevorzugung ausländischer künstlerischer Kräfte und die Bevorzugung von Stück n. ausländischer Autoren auf dem Spielplane unserer Königlichen Theater beanstandet. Ich erkenne gern an, daß es nach dieser Richtung hin besser geworden ist. Ein Institut wie das Königliche Opernhaus kann seinen Spielplan nicht lediglich nach dem Kassenerfolg ein⸗ richten, sondern es muß auch den künstlerischen Wert des Stückes in Betracht ziehen. Der Solistenbestand des Königlichen Opern⸗ hauses läßt noch manches zu wünschen übrig. Es sind viel Fehlengage⸗ ments vorgekommen. Die Königliche Intendantur sollte sich mehr nach dem Urteil der Presse richten. Ueberhaupt wird die Presse von den Königlichen Theatern recht schlecht behandelt. Einem angesehenen Blatie, das die Königliche Intendantur bat, ein Billet an der Kasse zu reservieren, wurde dies abgelehnt. Die Billetpreispolitik des Königlichen Opernhauses ist sehr bedenklich. Es wurde uns damals zugesichert, daß man auch den minder bemittelten Klassen den Besuch des Opernhauses erleichtern wollte, davon ist aber bisher nichts zu verspüren gewesen. Wenn man über die hohen Ausgaben bei gewissen Stücken klagt, dann könnte man vielleicht dadurch Abhilfe schaffen, daß man die Freiplätze einschränkt. Das Schlimmste aber ist der Billethandel. Es werden hier manchmal ganz enorme Preise gefordert. Dadurch ist es wirklichen Kunstfreunden schwer, überhaupt ein Billet für die Oper zu erhalten. Die Kunst kann nur gedeihen, wenn ein Zusammenarbeiten der Künstler und Direktoren stattfindet. Nissen hat sich ein großes Verdienst um die Einigung erworben. Die Kapellmeisterfrage an unserer Oper ist noch nicht in befriedigender Weise gelöst. Ich hoffe aber, daß es der Generalintendantur ge⸗ linat, auch die Kapellmeisterfrage in nächster Zeit in befriedigender
Weise im Interesse der Oper und im Interesse unserer deutschen Kunst
u lösen. b 1b b Der Vorredner hat im Gegensatz zu
Abg. Dr. Levy (nl.): Geg seinen früheren Ausführungen den Kreis seiner Kritik in diesem über Bevorzugung aus⸗
Jahre recht eng gehalten. Die Klagen Undischer Stücke und ausländischer Künstler sind nicht berechtigt. Für die künstlerische Qualität eines Werkes kann doch nicht unbedingt die Nationalität eines Komponisten maßgebend sein. Wir freuen uns, daß die Königlichen Bühnen uns auch mit den Werken ausländischer Künstler bekannt machen. Es geht doch nicht an, daß ein Stück, welches keinen bedeutenden Kassenerfolg zu verzeichnen hat, dauernd auf dem Spielplan bleibt. Der Generalintendant ist nicht nur Künstler, sondern auch Verwaltungsbeamter, und als solcher muß er sehen, daß er auf seine Kosten kommt. Die Qualität der Auf⸗ führungen an der Königlichen Oper ist ohne Zweifel eine sehr hohe. Im übrigen halte ich es für außerordentlich gefährlich, von dieser Stelle aus Kritik an künstlerischen Dingen und der Tätigkeit unserer Künstler zu üben. Daß der Billethandel zu Mißständen geführt hat, erkennen auch wir an, aber wie der Vorredner, so kann auch ich keine positiven Vorschläge zur Abhilfe machen. Jedenfalls trifft die Schuld hierfür nicht die Generalintendantur. Die Kapellmeisterfrage
“
Berlin, Freitag, den 15. Mai
ersten Kapellmeistern unserer Welt. Ich glaube, daß man mit der Tätigkeit des Generalintendan ten durchaus zusrieden sein kann.
Abg. Dr. Arning (l.): Einer Fänfeigen Beurteilung des Generalintendanten kann ich mich nur anschließen bei Betrachtung der Verhältnisse an den Hoftheatern in Hannover und Wiesbaden. Der Spielplan ist in erfreulicher Weise modernisiert worden. Un⸗ angenehm ist allerdings die übermäßig lange Dauer der Vor⸗ stellungen bei häufigem Szenenwechsel, was besonders bei der Auf⸗ führung des „Parsifal“ sehr unangenehm in die Erscheinung trat. Das liegt an der Einrichtung, und deshalb bitte ich, daß hier Aende⸗ rungen vorgenommen werden.
Abg. Kopsch (fortschr. Volksp.): Die Zuschüsse der Krone zu den Hoftheatern betragen 580 000 ℳ, der Landtag aber bewilligt 1 ½ Million Mark. Da muß wohl eine Kritik an dieser Stelle erlaubt sein. Ich frage nicht, ob eine so hoch dotierte Bühne wirklich allen Anforderungen gerecht wird. Ich weiß auch sehr wohl, daß die Kunst international ist. Ich hatte auch durchaus recht, die ungleich⸗ mäßige Behandlung der Presse durch die Theaterleitung zu beleuchten. Auch das, was ich über die Preispolitik gesagt habe, war durchaus berechtigt, ebenso wie die Klagen über die Auswüchse des Billet⸗ handels. Wenn ich über die Kapellmeisterfrage gesprochen habe, so deshalb, weil jetzt 1 die Gelegenheit vorhanden ist, einen wirklich tüchtigen Kapellmeister zu gewinnen.
8 Abg. ““ Ich freue mich, daß der Abg. Kopsch nicht unbelehrbar ist, und stelle fest, daß er jetzt seine ersten Ausführungen sehr abgeschwächt hath Vielleicht wird er sich mit der Zeit noch mehr neiner Auffassung nähern. Abg. fasung. (fortschr. Volksp.): Ich erkenne an, daß der Abg. Dr. Levy mich nicht für unbelehrbar hält, das Gegenteil wäre ja auch eine Beleidigung gewesen. Es muß mir doch gestattet sein, Mißstimmungen, die vorhanden sind, hier zur Sprache zu bringen. Damit ist der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung
erledigt. . 1b Das Haus tritt nun in die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Dienstvergehen der Be⸗ amten der Orts⸗, Land⸗ und Innungskranken⸗ kassen, ein. M 1 Die Kommission für Handel und Gewerbe hat an dem Entwurf lediglich einige redaktionelle Aenderungen vorgenommen. Hierzu liegt ein Antrag der Abgg. Braun (Soz.) und Genossen vor, der die für Unterbeamte der Krankenkassen bestehende Arreststrafe ausschließen will. 5 Ein weiterer Antrag der Abgg. Braun (Soz.) und Genossen fordert, daß die Beamten der Orts⸗, Land⸗ und Innungskrankenkassen für ihr Verhalten außer dem Amte disziplinarisch nicht zur Verantwortung gezogen werden können, daß die Verhängung von Ordnungsstrafen dem Vorstand der Kasse (nicht dem Landrat bezw. dem Bürgermeister oder Gemeindevorsteher) zustehen soll, und daß ein auf Entfernung aus dem Amte abzielendes Verfahren nur auf Antrag des dienstvorgesetzten Kassenvorstandes eingeleitet werden kann. Die Abgg. Dr. Flesch, Delius und Waldste in (fortschr. Volksp.) beantragen, dem Gesetzentwurf folgenden § 4 zuzufügen: zusuf ” religiöse oder politische Betätigung außerhalb der Dienstgeschäfte und die Ausübung des Vereinsrechts dürfen, soweit sie nicht gegen die Gesetze verstoßen, nicht gehindert werden und gelten an sich nicht als Gründe der Kündigung oder Entlassung. Abg. Braun (Soz.): Der Antrag der fortschrittlichen Volks⸗ partei will im Grunde nichts anderes als der unfrige, indem er die außerdienstliche religiöse oder politische Betätigung der Kassenbeamten sicherstellen will gegenüber etwaigen Uebergriffen von Vorgesetzten. Der ganze Gesetzentwurf ist ja überhaupt nur von der Regierung ein⸗ gebracht worden, um mißliebige Beamte leichter entfernen zu können. Deshalb haben wir auch schon bei der ersten Lesung gegen den Gesetz⸗ entwurf stimmen müssen. Die Arreststrafe besteht noch heute für die Unterbeamten; es ist eine Forderung der Gerechtigkeit, daß sie auf⸗ gehoben wird. Das Ehrgefühl der Beamten wird durch die Arrest⸗ strafe verletzt. Die Regierung hat selbst erklärt, daß die Arreststrafe nur noch sehr selten angewendet werde; damit hat sie anerkannt, daß die Arreststrafe veraltet ist, aber trotzdem macht sie keine Anstalten zur Aufhebung dieser ungerechten, als Härte empfundenen Strafart. Bei diesem Gesetze ist eine Gelegenheit, endlich einmal den ersten Schritt zur Beseitigung dieses alten Unrechts zu tun. Stümmen Sie unserem Antrage zu, die Unterbeamten werden es Ihnen Dank wissen. Abg. Dr. Flesch (fortschr. Voltsp.): Der Antrag, den wir ge⸗ stellt haben, ist zwar schon durch die Reichsversicherungsordnung geltendes Recht; da aber die Regierung irrtümlicherweise einen Unter⸗ schied zwischen Beamten und Angestellten gemacht hat, so halten wir es nicht für überflüssig, diese Bestimmung ausdrücklich in dieses Gesetz hineinzuschreiben, damit man nicht sagen kann, das Ab⸗ geordnetenhaus sei anderer Ansicht gewesen. Wir wollen kein Sonderrecht für die Beamten; was Reichsrecht ist, soll Recht bleiben, wir wollen nur ausdrücklich das Recht der Beamten feststellen, das sie nach der HReichsversicherungsordnung haben. Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Schreiber: Im Namen der Staatsregierung habe ich mich gegen diese Anträge auszusprechen. Daß die Kassenbeamten abweichend von den übrigen Gemeindebeamten eine besondere Freiheit haben sollen, ist eine Forderung, auf die wir uns keinesfalls einlassen können. Wenn der Abg. Flesch sagt, was das Reichsrecht gebe, solle Reichsrecht bleiben, so muß ich ihm dasselbe erwidern; es ist nicht richtig, daß die Regierung einen Irrtum begehe, wenn sie einen Unterschied zwischen dem Recht der Angestellten und dem Recht der Beamten mache. Der Handelsminister hat sich bei der ersten Lesung ausführlich darüber ausgelassen, und das ist im Laufe der Zeit anerkannt worden, obwohl anfangs Widerspruch erhoben wurde. Es ist wohl zu unter⸗ scheiden zwischen den Angestellten und den Beamten. Die Ausführungen des Ministerialdirektors Caspar im Reichstag darüber sind von allen Seiten unwidersprochen geblieben, und in der Reichstagskommission haben auch die Ver⸗ treter der Sozialdemokraten und der Volkspartei einen solchen Unterschied anerkannt. Es soll den Personen, die an besonders verantwortungsvoller Stelle stehen, ein Sonderrecht dadurch gegeben werden, daß sie in schärfere Beamtenzucht genommen werden als die anderen Personen. Würden wir dem Antrag folgen, so würden wir einen Unterschied schaffen zwischen den eigentlichen Gemeindebeamten, die auch außerhalb ihres Amtes verantwortlich sind, und den Beamten, die als Kassenbeamte den Gemeindebeamten gleichgestellt sind. Das ist nicht zulässig. Wenn Personen Beamtenrechte erhalten, müssen sie auch die Pflichten der Beamten übernehmen, das sind sie dem Staate schuldig. Wir können in diesem Punkte auf keinen Fall nachgeben. Ebenso können wir das Strafrecht nicht dem Kassenvorstand geben; er ist keine geeignete Instanz, denn er besteht auch aus Nichtbeamten, und es ist nicht zulässig, daß Beamte der Aufsicht von Nicht⸗ beamten unterstellt werden. Was den Antrag auf Aufhebung der Arreststrafe betrifft, so ist es nicht zweckmäßig, unter Um⸗ ständen sogar sehr mißlich, in einem Gesetz Aenderungen eines
liegt jedenfalls hier nicht vor. Die Fälle der Arreststrafe sind so selten, daß sie praktisch keine Bedeutung haben; diese Strafart ist in abusum gekommen mit Ausnahme der Unterbeamten, die gewisser⸗ maßen militärisch organisiert sind. Wenn der Antrag Braun ferner verlangt, daß ein Disziplinarverfahren nur auf Antrag des Kassen⸗ vorstandes stattfinden darf, so ist es ganz unmöglich, den Kassenvorstand, der zum Teil selbst interessiert ist, entscheiden zu lassen, ob ein Disziplinarverfahren notwendig ist oder nicht.
Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.): Den Antrag der Sozialdemokraten und der Fortschrittlichen Volkspartei werden wir ablehnen. Wir können es nicht als richtig anerkennen, daß dem Vor⸗ stand der Krankenkasse die Befugnis der Verhängung von Ordnungs⸗ strafen gegeben wird. Der freikonservativen Resolution wegen Ab⸗ schaffung der Arreststrafe für alle Unterbeamten überhaupt werden wir zustimmen.
Abg. Gronowski (GZentr.): Gesetzentwurf sind in der Kommission zerstreut worden. Ich bin der Meinung, daß es ganz vernünftig und gerecht ist, wenn man den Geschäftsführern der Krankenkassen die Rechte eines Beamten gibt. Auf der anderen Seite müssen aber auch die Geschäftsführer die Pflichten eines Beamten übernehmen. Das ist nur recht und billig. Für die Abschaffung der Arreststrafe sind wir schon immer eingetreten. Durch sie kann man die Beamten nicht zu Treue und Pflichterfül ang erziehen. Dem Antrage der Fort schrittlichen Volkspartei werden wir nicht zustimmen, denn er ist zu dehnbar und würde zu Konsequenzen führen, die wir heute noch nicht übersehen können. Nach diesem Antrage müßte auch geduldet werden, daß Anarchisten und Atheisten Beamte sein können.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Ne ukirch (freikons.): Wir halten es nicht für richtig, daß man hier eine Ausnahme von der allgemeinen Disziplinarordnung machen will. Auch wir haben von jeher anerkannt, daß die Arreststrafen für unsere Beamten längst ver⸗ altet sind. Wir haben deshalb auch eine Resolution auf Abschaffung der Arreststrafen für Unterbeamte eingebracht, und ich bitte Sie, dieser Resolution Ihre Zustimmung zu geben. Abg. von der Osten (kons.): Es ist keineswegs angemessen wenn wir hier eine neue Kategorie von Beamten schaffen, die in Bezug auf ihre Disziplinarrechte und Pflichten anders gestellt sind, als di übrigen Gemeindebeamten. Ich bitte das Haus, dem vorliegenden Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen und ebenfalls der frei⸗ konservativen Resolution.
Hierauf wird die Besprechung geschlossen, die einzelnen Paragraphen werden nach den Kommissionsbeschlüssen an⸗ genommen, jedoch mit dem Zusatz nach dem Antrag Braun auf Ausschließung der Arreststrafe, der gegen die Stimmen der Konservativen und eines Teils der Freikonservativen an⸗ genommen wird. 1 4 1
Die Resolution der Freikonservativen wegen Aufhebung der Arreststrafe für alle Unterbeamten überhaupt wird an⸗ genommen. 3 1 In der sofort sich anschließenden dritten Beratung, die sich unter großer Unruhe des Hauses vollzieht, und in der niemand mehr das Wort nimmt, wird das Gesetz in seinen einzelnen Teilen angenommen.
Als der Präsident zur Gesamtabstimmung über das ganze Gesetz schreiten will, erklärt
Abg. Waldstein (fortschr. Volk⸗p.), daß seine Freunde die Eröffnung der dritten Beratung nicht hätten hören können; sie müßten daher Einspruch gegen die sofortige Vornahme der Gesamt⸗ abstimmung erheben.
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) be⸗ merkt, daß die Herren selbst an der Unruhe schuld seien.
Nach kurzer Geschäftsordnungsdebatte schlägt Abg. Dr. von Heydebrand vor, die Gesamtabstimmung erst morgen vorzunehmen.
Das Haus beschließt demgemäß.
Schluß 4 ³¼ Uhr; nächste Sitzung Freitag 11 Uhr (Ver⸗ eidigung von Mitgliedern; Gesamtabstimmung über das Krankenkassenbeamtengesetz; Sturmflutanträge; Etat der Bauver⸗ waltung mit dem Opernhausneubau; Anträge).
Unsere Bedenken gegen den
Unter dem Titel „Die Futterpflanzen Deutsch Süd⸗ westafrikas und Analysen von Bodenproben“ sind die Ergebnisse neuer botanischer und chemischer Untersuchungen veröffent⸗ licht worden, die im Auftrage des hamburgischen Kolonial⸗ instituts Dr. W. Heering und Dr. C. Grimme aus⸗ geführt haben. Im Jahre 1911 hatte bereits die Kolontal⸗ abteilung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft den Ver⸗ such unternommen, die ignung der wichtigsten Futter⸗ kräuter und Futtergräser Deutsch Südwestafrikas für die Weide⸗ nutzung an der Hand von im hamburgischen Kolonialinstitut vor⸗ enommenen botanischen Untersuchungen und Bodenanalysen festzu⸗ sene. Schon diese als Heft 197 der „Arbeiten der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft“ erschienene Schrift ist von den Farmern Südwestafrikas mit großem Interesse aufgenommen worden, sodaß sich eine eindringende Neubearbeitung des Stoffes notwendig gemacht hat, die durch die Lieferung vieler neuer Material⸗ und Bodenproben möglich geworden ist. Die segt vorliegende Neubearbeitung, die wiederum von Dr. Heering und Br. Grimme vom hamburgischen Botanischen Staatsinstitut vorgenommen worden und als Heft 262 der „Arbeiten der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft“ im Buchhandel erschienen ist (Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Berlin SW., Preis 7 ℳ, für Mitglieder der Landwirtschaftsgesellschaft 3 ℳ), bedeutet besonders im botanischen Teil eine gänzliche Umgestaltung. Es sind alle Ab⸗ schnitte, die nur den wissenschaftlichen Botaniker interessieren, fortge⸗ lassen, dagegen sind die wichtigsten Futterpflanzen, namentlich die Gräser auch beschrieben und auf 40 von Professor H. Stuhr vorzüg⸗ lich ausgeführten Lichtdrucktafeln abgebildet, sodaß der Farmer selbst instand gesetzt wird, die Hauptfutterpflanzen zu erkennen. Das Buch wird dadurch zu einem wichtigen Rüstzeug des afrikanischen Farmers für die Taxation und Ausnutzung seines Busches und seiner Weiden. Die übrigen bekanntgewordenen Futterpflanzen sind mit ihren Namen, kurzen Angaben über ihr Aussehen, ihre Ver⸗ breitung und Bedeutung aufgeführt. Das Anwachsen des unter⸗ suchten Materials kommt im chemischen Teil zur Feae. Die Zahl der chemischen Analysen von Futterpflanzen hat sich fast derdoppelt. Noch stärker hat sich die Zahl der untersuchten Bodenproben vermehrt. Der Fortschritt dieser neuen Arbeit liegt besonders darin, daß die praktische Verwendbarkeit gesteigert ist, und daß das Urteil darüber, ob eine Pflanze überhaupt als Futterpflanze im engeren Sinne anzusehen, und ob sie von größerer oder geringerer Bedeutung ist, auf Grund des weiteren umfang⸗ reichen Untersuchungsmaterials besser begründet ist. Da die Vege⸗
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anderen Gesetzes vorzunehmen, die mit dem vorliegenden Gesetz
an unserer Königlichen Oper halte ich schon jetzt für vollkommen be⸗ Fhencsta gelöst. Strauß und Blech gehören doch wirklich zu den
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nicht unbedingt im Zusammenhang stehen. Eine Notwendigkeit dazu
tationstypen der Futtersaatwaren in großen Teilen Afrikas, so auch