1914 / 115 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Itschang beauftragten Dolmetscher Bracklo ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Er⸗ mächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu n.“]

8

Von dem Kaiserlichen Konsul in Florianopolis (Brasilien) ist der Kaufmann Paulo Gruner zum Konsularagenten in Laguna bestellt worden.

Bekanntmachung. Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 1. Mai 1914 die von der New⸗York Life Insurance Com⸗ any in New⸗York vorgelegten neuen Policen 3 a. für Versicherung auf den Todesfall mit abgekürzter Prämienzahlung, 28 für die gemischte Versicherung, und zwar beide mit und ohne Einschluß des Invaliditätsrisikos, ““ für die Todesfallversicherung mit lebenslänglicher Prämienzahlung, ‚für die Versicherung zu festem Termine, zu c und d unter Ausschluß der Invaliditätsgefahr, genehmigt. Berlin, den 12. Mai 1914. Das Kaiserliche Püftci dfi für Privatversicherung. gaup.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Militärintendanten des III. Armeekorps, Geheimen Kriegsrat Lange zum Wirklichen Geheimen Kriegsrat und den katholischen Divisionspfarrer Dr. Middendorf zum Militäroberpfarrer zu ernennen, 8 dem ee Professor Dr. Boesser am Kadetten⸗ hause in Karlsruhe und dem Oberlehrer, Professon Dr. Reich an der Hauptkadettenanstalt (letzterem beim Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension) den Charakter als Geheimer Studienrat, dem Kriegsgerichtsrat Bredow bei der 18. Division den Stellenrang der vierten Klasse der höheren Provinzial⸗ beamten und 1 büöcith dem Oberzahlmeister Schmidt vom Infanterieregiment Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Peeecätz.e 57 bei seinem Ausscheiden „aus dem Dienst mit Pension den

Charakter als Rechnungsrat zu verleihen sowie infolge der von der Stadtverordnetenversammlung und

den unbesoldeten, Mitgliedern des Magistrats in Cassel ge⸗ troffenen Wahlz den unbesoldeten Beigeordneten Georg Seidler if gkeicher Eigenschaft auf fernere sechs Jahre zu bestätigen.

Auf den Bericht vom 28. April d. J. will Ich der Stadtgemeinde Biebrich a. Rhein, Regierungsbezirk Wiesbaden, auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hierdurch das Recht verleihen, die für den Bau der Unteroffiziervorschule und zur Vergrößerung des als Pionierkaserne bestimmten Grundstücks der Unter offizierschule erforderlichen Parzellen Nr. 204 bis 207 Karten⸗ blatt 8 und Nr. 14, 13, 365/203, 448/4 ꝛc., 490/18, 493/18, 494/18, 495/18, 496/18, 265/15, 227/17 ꝛc. Kartenblatt 87 der Gemarkung Biebrich im Wege der Enteignung zu erwerben. 2 Anlagen folgen anbei zurikd.

Wilhelm R.

von Loebell.

.“

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Dr. Germer ist in der Liste der Rechtsanwälte bei dem Amtsgericht in Kalbe a. M. gelöscht. Mit der Löschung in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Dr. Hans Landsberg vom Landgericht I in Berlin und Dr. Schaper aus Berlin⸗Lichterfelde bei dem Kammergericht, die Rechtsanwälte Fritz Kantorowicz und Eugen Klein in Charlottenburg außer bei dem Landgericht III. in Berlin auch bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, die Gerichtsassessoren Dr. Walther Goetzel und Ludwig Nitka bei dem Landgericht II in Berlin, der Gerichtsassessor Dr. Dillmann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Wies⸗ baden und der frühere Gerichtsassessor Richard Haase bei dem Kammergericht. Der Landgerichtsdirektor, Geheime Justizrat Grabowski

in Allenstein, die Amtsgerichtsräte Dr. Stelkens in Düren und Dr. Bismarck in Hechingen, der Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Jaenisch in Namslau und der Rechtsanwalt Fritz uttfeld in Berlin sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. b

Der Baurat Breitenfeld ist von Hannover an die Rheinstrombauverwaltung in Koblenz und der Regierungs⸗ baumeister Pohl von Rathenow als Vorstand des Wasserbau⸗

amts in Osterode, Ostpr., versetzt worden.

Der Kreisbauinspektor Krause aus Jüterbog ist in die Hochbauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten berufen worden.

Dem Regierungsbaumeister Trautwein in Lehe ist die Stelle des Vorstandes des dortigen Hochbauamts übertragen

worden. Der Baurat Rost in Bückeburg

Friedrich 2 - dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät und 1 der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität in Breslau Dr. Georg Stertz, dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Kiel Dr. Otto Aichel, dem Ober⸗ arzt am Diakonissenkrankenhause in rg, Dr. Richard Lenzmann und dem Direktorialassistenten am Schlesischen Museum für Kunstgewerbe und Altertümer in Breslau Dr. liehen worden.

Potsdam ist zum 1. Oktober 1914 zu besetzen; Bewerbungen müssen bis zum 15. Juni eingehen.

Allenstein ist zum 1. November 1914 zu besetzen; Bewerbungen müssen bis zum 10. Juli eingehen.

mit dem Amtssitz in Hannover zugeteilt,

unter Ueberweisung zu der Intendantur des XIV. Armeekorps zum etatsmäßigen Militärintendanturassessor ernannt und

beauftragt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der

Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Paul Fraenckel, Oberarzt

Duisburg, Sanitätsrat

Konrad Buchwald ist der Titel Professor ver⸗

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Lehnin im Regierungsbezirk

Die Oberförsterstelle Nikolaiken im Regierungsbezirk

1.““

Kriegsministerium.

Der katholische Militäroberpfarrer Dr. Middendorf ist den Generalkommandos des VII., IX. und X. Armeekorps

der Großherzoglich hessische Gerichtsassessor Wagner ist

der Regierungsbaumeister Didier etatsmäßig angestellt und mit der selbständigen Leitung von Neubauten in Saarlouis

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Mai 1914.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern, wie „W. T. B.“ meldet, im Königlichen Schlosse in Wiesbaden den Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amts Gesandten von Treutler entgegen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen und der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute ihre Sitzungen. 8

UHZeber die Erteilung und Entnahme von Ab⸗ schiften 9 dor Auszüge aus den Schuldnerverzeich⸗ nibren s unterm 9. dein e der preußische Justizminister eine allgemmeine Verfügung rlassen, die, wie folgt) Kautet: Nach § 915 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung und § 107 Abs. 2 der Konkursordnung ist die Einsicht der Verzeichnisse derjenigen Schuldner, welche den Offenbarungseid geleistet haben oder gegen welche wegen Verweigerung des Eides die Haft angeordnet ist, sowie derjenigen Schuldner, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkurses wegen Nichtvorhandenseins einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse abgewiesen ist, jedem gestattet; auch hat der Gerichtsschreiber auf Antrag über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Eintragung in dem über die Offenbarungseide geführten Verzeichnis Auskunft zu geben. Diese Vorschriften regeln nur die Frage, inwie⸗ weit ein Rechtsanspruch auf Offenlegung des Schuldnerverzeichnisses besteht. Sie beschränken aber die Justizverwaltung in der ihr nach allgemeinen Grundsätzen zustehenden Verfügung über die Akten nicht, so daß sie befugt ist, die Schuldnerverzeichnisse auch in weitem Um⸗ fange zugänglich zu machen. Ihre unbeschränkte Veröffentlichung kann aus Rücksicht für die Schuldner nicht zugelassen werden. Dagegen ist das Bedürfnis hervorgetreten, Handelskammern und sonstigen staatlich geordneten Interessenvertretungen die Verzeichnisse zwecks Auskunft⸗ erteilung zur Verfügung zu stellen. Auch eine Mitteilung an ver⸗ trauenswürdige Privatpersonen, z. B. Auskunfteien, kann in Frage kommen, falls sie von den Handelskammern usw. empfohlen werden.

Es ist deshalb im § 35 Nr. 9 der Geschäftsordnung für die Gerichtsschreibereten der Amtsgerichte vom 18. Februar 1914 vor⸗ gesehen, daß Abschriften oder Auszüge aus den Schuldnerverzeichnissen auf richterliche Anordnung erteilt werden konnen. Hierzu’ bestimme

olgendes: 68 fc 5 Den amtlichen Handelsvertretungen (Handelskammern und kaufmännischen Korporationen), den Landwirtschaftskammern und den Handwerkskammern können auf Antrag Abschriften aus dem Schuldner⸗ verzeichnisse gegen Erstattung der Kosten erteilt werden. Die Ertei⸗ lung kann im voraus für regelmäßig wiederkehrende Zeiträume an⸗ eordnet werden. 2) Der Empfänger muß sich verpflichten, die Abschriften nur zu benutzen, um aus ihnen im Einzelfalle vertrauliche Auskunft zu geben, sie nicht an andere Personen weiterzugeben oder durch die Presse zu veröffentlichen, sie auch nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Schlusse des Jahres, in dem die in den Abschriften wiedergegebenen Ein⸗ tragungen erfolgt sind, nicht mehr zu gebrauchen. 8

3) Gegen Uevernahme der gleichen Verpflichtungen können auch vertrauenswürdige Privatpersonen Abschriften aus dem Schuldner⸗ verzeichnis erhalten. Vor der Entscheidung über den Antrag ist die zuständige Interessenvertretung (Nr. 1) darüber zu hören, ob die Er⸗ teilung der Abschriften an den Antragsteller sich empfiehlt, ob ins⸗ besondere zu erwarten ist, daß er die von ihm zu übernehmenden Ver⸗ pflichtungen erfüllen wird. Weitere Ermittlungen über seine Per⸗ sönlichkeit stehen im Ermessen des Richters. 1

4) Die Bewilligung der Abschriftenerteilung kann jederzeit wider⸗ rufen werden, insbesondere dann, wenn der Empfänger die von ihm übernommenen Verpflichtungen verletzt. Privatpersonen sind bei Er⸗ teilung der Bewilligung auf ihre Widerruflichkeit und auf die Folgen einer Verletzung der übernommenen Verpflichtungen hinzuweisen. m Falle des Widerrufs sind die bereits erteilten Abschriften zurückzugeben.

5) Den Abschriften aus dem Schuldnerverzeichnisse stehen Auszüge aus ihm gleich. 8

6) Aus dem gesetzlich gewährten Rechte, das Schuldnerverzeichnis einzusehen, ergibt sich die Befugnis, Vermerke über einzelne Ein⸗ tragungen anläßlich solcher Einsicht zu machen. Dagegen besteht ein Recht auf die Entnahme selbstgefertigter Abschriften aus dem Schuldnerverzeichnisse nicht. Der Richter kann sie jedoch auf Antrag den vorstehenden Bestimmungen gemäß gestatten, soweit sie den Ge⸗ schäftsverkehr der Gerichtsschreiberei nicht hindert. 8

7) Die erforderlichen Anordnungen trifft derjenige Richter, dem

die Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, bereit erklärt, den ei Gemeinden in der laufenden Budgetperiode jährlich 200 000 gen als Darlehen zur Förderung zur Verfügung zu stellen. 8

den Landtagsabgeordneten Stanislaus Ritter

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Goeben⸗“

mit dem Chef der Mittelmeerdivision am 14. Mai in Tschanakiten Kalessi (Dardanellen), S. M. S. „Gneisenau“ am 15. Maise, in Kobe und S. M. S. Tsingtau eingetroffen.

„Leipzig“ an demselben Tage ine, K

Baden. n In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer hat sich en

1G

des Kleinwohnungsbaus

Oesterreich⸗Ungarn.

Der gestrige Abendbericht über das Befinden

Kaisers besagt:

Der heutigen guten Nacht folgte ein relativ guter Tag. Der

Hustenreiz ist geringer, der Husten lockerer, das Allgemeinbefinden be⸗ friedigend.

Wie die „Wiener Zeitung“ meldet, hat der Kaiser von Nieza⸗

bitowski zum Landmarschall von Galizien ernannt

gestern abend die König Bahnhof.

Großbritannien und Irland. Der König und die Königin von Dänemark sind nach Paris abgereist. Der König Georg und Mary verabschiedeten sich von ih d

Rußland. Der Reichsrat hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, die

Gesetzentwürfe über die militärische Requisition von privaten Schiffen, über die Befreiung von Offizieren und Beamten des Kriegsministeriums vom Dienste aus Gesundheitsgründen, so⸗

wie über die zollfreie Einfuhr von Boden produkten aus der Mongolei an der Grenze

g

und Industrie⸗ des General⸗

ouvernements Irkutsk angenommen. Mit Rücksicht auf

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reichsrat und der Duma

wurden die beiden ersten Gesetzentwürfe einer Verständigungs⸗ kommission überwiesen.

Italien. Der albanesische Ministerpräsident Turkhan Pascha ist

heute von Rom nach Wien abgereist.

9

nach der Geschäftsverteilung die Geschäfte des Vollstreckungsgerichts obliegen.

ist in den Ruhestand

getreten.

schlossen, daß die erste Legislaturperiode in diesem Ende gehen soll

Portugal.

Der Kongreß hat sich bis zum 10. Juni vertagt und be⸗ Jahre zu

Türkei. Der Vizeadmiral Souchon ist an Bord des deutschen zanzerkreuzers „Goeben“ gestern in Konstantinopel eingetroffen

und im Namen des Sultans und der Regierung vom Vize⸗ zeremonienmeister begrüßt worden. in Audienz empfangen werden.

Heute wird er vom Sultan

Usischeutxab.e Heute morgen sind der König Konstantin und die

Königin Sophie sowie der, Prinz Alexander und die Prinzessin Helene an Bord des Panzers „Psara“ in Saloniki eingetroffen und vom Generalgouverneur sowie den Spitzen der Militär⸗ und Zivilbehörden begrüßt worden. Eine große Menschenmenge jubelte dem Herrscherpaar bei seiner Landung zu.

Wie „W. T. B.“ meldet, werden, trotzdem die türkische

Regierung Abstellung versprochen hat, noch immer Griechen aus Thrazien vertrieben. Lie getrieben, ihr Hausgerät geraubt, ihre Häuser werden besetzt.

Ihr Vieh wird ihnen fort⸗

Serbien.

Der König hat nach einer Meldung des] „W. T. B.“ einen Ukas unterzeichnet, wonach alle Personen, die bis zum 25. Oktober 1913 wegen Spionage, Majestätsbeleidigung, Be⸗ leidigung von Skupschtinaabgeordneten oder von Behörden, wegen Aufreizung der Bevölkerung und wegen Widersetzlichkeit gegen behördliche Organe angeklagt oder verurteilt wurden, begnadigt werden. Demnach erstreckt sich die Amnestie auch auf alle wegen der obigen Delikte abgeurteilten fremden Staats⸗ angehörigen. Diese sind bereits aus der Haft entlassen worden.

Amerika. Friedensvermittlungskonferenz in Niagarafalls ist mit Rücksicht auf die merikanischen Ver⸗ treter auf den 20. d. M. verschoben worden. Wie „W. T. B.“ meldet, erklärte der spanische Botschafter in Washington namens der Vermittler, daß die Verschiebung der Konferenz politisch bedeutungslos sei. 1:

Die Erklärung der Vereinigten Staaten über die Be⸗ setzung des Leuchtturms auf Lobus Island war obiger Quelle zufolge für die Vermittler befriedigend. Die Merikaner werden den Betrieb des Leuchtturms wieder über⸗ nehmen.

Nach der ersten amtlichen Depesche des Admirals Mayo über die Einnahme Tampicos, die vorgestern abend in Washington eintraf, hat der General der Konstitutionellen, Gonzales, dem amerikanischen Konsul zugesagt, daß er das Eigentum der Ausländer in der Umgebung Tampicos, ein⸗ schließlich der außerordentlich großen Anteile an den Oelquellen, völlig sicher stellen werde. Mayo berichtete ferner, daß die Kasernen in Tampico vor der Räumung durch die Bundes⸗ truppen in die Luft gesprengt und verbrannt worden seien. Der an den anderen Gebäuden angerichtete Schaden sei gering.

Wie „W. T. B.“ ferner meldet, haben die Aufständischen Tuxpan am Donnerstag eingenommen, Die 500 Mann starke Garnison war den Aufständischen, die 2000 Mann stark waren, entgegengezogen und wurde von diesen überwältigt. Die Bundestruppen sind in die Berge geflohen. Einer Meldung des Generals Murgia zufolge haben die Insurgenten Mon⸗ clova besetzt. Die Bundestruppen sind aus der Garnison geflüchtet. .

Der Gouverneur des Distrikts von Parral hat einen Aufruf erlassen, in dem er laut Meldung des „W. T. B. erklärt, daß, falls die im Distrikt früher wohnhaften Amerikaner und anderen Ausländer nicht binnen zwei Wochen zurück⸗ kehren und den Betrieb der Bergwerke wiederaufnehmen, diese Bergwerke zum Nutzen der Mexikaner in Betrieb ge⸗ nommen werden sollen. Das ausländische Kapital, das in den Bergwerken von Parral angelegt ist, soll über 30 Millionen Dollar betragen.

Die Eröffnung der

1 Afrika. 1

Eine vom „W. T. B.“ verbreitete Meldung des Generals Lyautey an den Kriegsminister Noulens berichtet im einzelnen, daß die französischen Truppen am 12. Mai Vormittags den Zul⸗Stamm und El Hadjami nach hartem Kampfe von dem von ihnen besetzten Bergkamm in nördlicher Richtung herab⸗ gedrängt haben; der Feind ergriff die Flucht, bis auf einzelne Gruppen, die sich in den Schluchten und den Dörfern fest⸗ setzten und mit Melinitbomben niedergekämpft werden mußten. Die Verluste der betragen 9 Tote, darunter einen Offizier und 6 weiße Soldaten, und 30 Verwundete, darunter 4 Offiziere, 12 weiße Soldaten und einen eingeborenen Offtzier. Der Feind hat viele Tote auf dem Schlachtfelde zurückgelassen und gesteht zu, über 200 Tote verloren zu haben.

Parlamentarische Nachrichten. 1

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.

Der Reichstag setzte in seiner heutigen (259.) Sitz welcher der Staatssekretär des De 1 Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke und der Staats⸗ sekretär des Reichsschatzamts Kühn beiwohnten, die zweite Lesung des Reichshaushaltsetats für 1914 fort und trat in die Spezialberatung des „Etats für den Reichstag“ ein.

Dazu lagen vor die Anträge 1) Behrens (wirtsch. Vag. und Genossen auf Einsetzung einer d. behrien Kemnhin soziale und Arbeiterangelegenheiten, 2) Bassermann (nl.) und Genossen auf Einsetzung einer besonderen Kommission für Handel und Gewerbe. 5

Abg. Dr. Paasche (nl.), der zuerst das Wort erhielt, war nicht anma . b g. Ledebour (Soz.): Alle Parteien dieses Hauses werden mit mir der Meinung sein, daß sich durch die Geschäftebestimmungen des Reichstages allerlei Kalamitäten ergeben haben. Der Reichstag hat für die Durchfuͤhrung seiner Arbeiten zu wenig Elastizität. Durch die kleinen Anfragen ist ja schon eine ge⸗ wisse Abhilfe geschaffen. Die Hauptursache ist aber das gegen⸗ wärtige Diätengesetz. Es ging von der Absicht aus, den Reichstag arbeits⸗ fähiger zu machen. Aber gerade durch dieses Gesetz wurde die Bewegungs⸗ freiheit des Reichstags noch mehr eingeengt. urch die Einführung der monatlichen Pauschalsummen, die sich taffelweise steigern, sodaß zum Schluß eine Summe von 1000 gezahlt wird, ist der Zustand eingetreten, daß der Reichstag erst immer Ende November einberufen wird, sodaß dann bis Mitte Mai alle Arbeiten erledigt werden müssen. Das Diätengesetz hat, da das Arbeitspensum von Jahr zu Jahr steigt, nur eine Verlängerung der Arbeitszeit an den Arbeitstagen bewirkt. Länger als 5 Stunden sollte keine Sitzung dauern. Man darf nicht vergessen, daß die Abgeordneten ja auch noch anstrengende Kommissionssitzungen haben. Durch das Diätengesetz leldet auch die dritte Lesung, die sich dadurch manchmal auf einen Tag zusammendrängt. Durch die Stellung der Etats des Auswärtigen Amtes und des Reichskanzlers an den Schluß der Etatsberatung köoͤnnen gerade die wichtigsten Fragen der internationalen und der inneren Politik nicht genügend erörtert werden. Es sollte ein unverbrüchliches Gesetz sein, daß nach 6 Uhr keine Sitzung mehr stattfindet. Die Beamten des Reichstags müssen auf dem Posten sein. Auch die Presse ist vollauf berechtigt, zu ver⸗ langen, daß sie durch die geschäftlichen Dispositionen des Reichstags nicht überbürdet wird. Die Berichterstatter müssen immer auf dem Posten sein, und die Arbeit der Reichstagsjournalisten ist sowieso schon eine schwere. Ich habe zu meiner Freude gehört, daß die Herren schon selbst Stellung genommen haben, um dieser Kalamität gegenüber Maßregeln zu ergreifen, soweit es in ihrer Macht liegt. Durch die Ueberbürdung der Journalisten muß natürlich auch die Berichterstattung leiden. Ich hoffe, daß ihre Stellungnahme mit dazu beiträgt, um die vorhandene Kalamität abzuschaffen. Es würde notwendig sein, daß die Parteien sich über die zu schaffenden Maßnahmen verständigten und durch einen Initiativantrag in der nächsten Session eine Abänderung des Däätengesetzes erstrebten. Die Ausdehnung der Freifahrtkarten für die Dauer der Legislaturperiode ist eine selbstverständliche Forderung, wir werden dem betreffenden Antrag zustimmen. Es ist ein unwürdiger Zustand, daß die Regierung nicht die Möglichkeit hat, durch die Inaussichtstellung der Vertagung die Reichstagsabgeordneten zu kaptivieren. Die Möglichkeit der Winke mit dem Zaunpfahl ist unhaltbar. Es wird der Anschein erweckt, daß die Regierung dadurch etwas erreichen will, was sie auf legitimem Wege nicht erreichen kann. Der Reichstag könnte bei einer Aenderung des Däätengesetzes schon Anfang November zusammen⸗ treten und auf dem Wege von Initiativanträgen und Inter⸗ pellationen wichtige Fragen vorweg zur Erledigung bringen, auch liegengebliebene Gesetzentwürfe vor Beginn der Etatsberatung. Gegenwärtig wissen wir nicht, was von heute auf morgen geschieht. Man kann nicht disponieren; weder der Präsident, noch sonst jemand kann bestimmte Geschäftedispositionen treffen. Ich bitte Sie dringend, im Interesse des Reichstags, seiner Beamten und der Presse eine gründliche Besserung dieser Zustände herbeizuführen. APbg. Dr. Thoma (nl.): Ich möchte über das stenographische Bureau, dessen unverdrossene Arbeit von uns als Selbst⸗ verständlichkeit hingenommen wird, die einer Unterschätzung gleichkommt, ein Wort einlegen. Ich bin dazu als selbst aus übender Stenograph berechtigt, ebenso als Mitglied der Kom⸗ mission für die deutsche Einheitsstenographie. Ich hatte einen Antrag vorbereitet, der bezweckte, zur Prüöfung der Dienstverhältnisse und der Vorbildung der Stenographen eine Kommission von sieben Mitgliedern niederzusetzen. Ich habe mich aber überzeugt, daß es nicht Sache des Hauses ist, dem Präsidenten Weisungen zu geben. Denn die Steno⸗ graphen sind nach meiner Meinung nicht Angestellte des Präsidenten, sondern Beamte des Reichstags. Der Reichstag hat sich schließlich doch zu sagen: tua res agitur. Der Verein der Berliner Kammerstenographen hat schon 1909 den Weg der Petition beschritten, ohne Erfolg. Vor zwei Jahren wurde eine Denkschrift über die Vorbildung der Stenographen überreicht, die zu den Akten gegangen ist. Wenn Hemmungen zwischen den Stenographen und dem Präsidenten vorltegen, so müssen sie beseitigt werden. Es handelt sich bei den Wünschen der Stenographen nicht um materielle „Forderungen, sondern darum, daß ihre Anstellungsverhältnisse vollständig geregelt werden. Unter den Reichstagsstenographen befinden sich 17 Akademiker. Es gibt aber keine be⸗ stimmten Vorschriften über die Vorbildung und Anstellung der Stenographen. Dieses Vakuum erscheint mir bei der Bedeutung des Reichstags fast unglaublich. Der Vorsteher des steno⸗ graphischen Bureaus hat eigentlich keine Leitungsbefugnisse, er untersteht dem Bureaudirektor, der die Besonderheiten des steno⸗ graphischen Dienstes nicht würdigen kann. Es fehlt auch eine einigermaßen erträgliche Amtsbezeichnung für diese Herren. Es soll auf der Reichstagstribüne einen Journalisten geben, der sich amtlich geprüfter Reichstagsstenograph nennt; so etwas gibt es gar nicht. Die Reichstagsstenographen sollten aus ihrer Subaltern⸗ stellung herausgenommen werden. In Bayern, Sachsen, Oesterreich usw. ist das alles geschehen, was ich hier als Wünsche vortrage. Das bayerische Institut hat einen Vorsteher, der den Regierungsrat⸗ und Professortitel hat; die Vorbildung ist genau geregelt; von den Fest⸗ angestellten wie von den Kanzlisten und diätarisch Angestellten wird

18

Oesterreich; auch hier ist akademische Vorbildung obligatortsch. Was Bayern, Sachsen und Oesterreich gekonnt naaee dch,nc für den Deutschen Reichstag durchführen lassen. Wir sind das nicht blos dem Ansehen des Reichstags, sondern auch der treuen Arbeit der Reichs⸗ tagsstenographen schuldig. An niemgad im Hause tritt so sehr die Anforderung einer möglichst breiten Allgemeinbildung heran, wie an den Stenographen, der in der Lage sein muß, auch in die verwickeltste Materie mit Leichtigkeit hineinzufinden. Das ganze Haus bat Ver⸗ anlassung, sich mit mir in dem Wunsche zu vereinigen, daß der jetzige oder ein späterer Präsident die von mir angeregte Regelung herbeiführt.

Präsident Dr. Kaempf: Ich bemerke zunäͤchst, daß dem Präsidium eine Beschwerde weder über die Stenographen, noch von den Stenographen selbst unterbreitet worden ist. Es ist selbst⸗ verständlich, daß ich den vorgebrachten Wünschen die größte Aufmerksamkeit widmen werde, daß ich erneut die Ver⸗ hältnisse unseres stenographischen Bureaus prüfen werde und daß ich mich dabei des Beirats der sachverständigen Mit⸗ glieder des Hauses bedienen werde. Da wird sich vielleicht heraus⸗ stellen, daß zwischen den Verhältnissen im bavyerischen und sächsischen Landtage und denen im Reichstag doch ein erheblicher Unterschied ist. Ich werde aber, wie gesagt, den Wünschen nachgehen und bemüht sein, allen berechtigten Wünschen Genüge zu schaffen.

(Schluß des Blattes.) 8

In der heutigen (82.) Sttzung G Hauses der Abgeordneten wurde zunächst bezüglich der allgemeinen Rechnung über den Staatshaushalt für 1910 nach dem Antrage der Rechnungskommission beschlossen, die Etats⸗ überschreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben nachträglich zu genehmigen und der Regierung Entlastung zu erteilen.

Dann folgte die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffkend die Einziehung staatlicher Schiffahrts⸗ abgaben durch Gemeinden und Private. Die Vorlage, die die Verpflichtung zur Einziehung dieser Abgaben seitens der Gemeinden und Privaten bestimmt, ist von der Kommission abgelehnt worden.

Der Abg. von Pappenheim (kons.) beantragt mit Unterstützung von Mitgliedern der anderen bürgerlichen Parteien die Wiederherstellung der Vorlage in einer etwas anderen Form.

Die Abgg. Graf von der Groeben (kons.), Dr. Schroeder⸗ Cassel (nl.), Gamp⸗Oblath (freikons.), Lippmann⸗Stettin (fortschr. Volksp.) und Herold (Zentr.) erklären namens ihrer Fraktionen die Zustimmung zu dem Abänderungsantrag von Pappenheim.

Ministerialdirektor Peters erklärt namens der Regierung, e bereit ist, den Gesetzentwurf in der abgeänderten Form

ehmen.

„Hierauf wird der Gesetzentwurf mit den Abänderungen des Antrags von Pappenheim in zweiter und dritter Lesung in seinen einzelnen Teilen und im ganzen angenommen.

Dann folgt die Beratung über die Anträge der Abgg. von Wenden (kons.) und Dr. Liepmann (nl.) betreffend den Schutz der Tracht der Diakonissinnen beziehungsweise der Schwestern vom Roten Kreuz, und über den Antrag des Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.), betreffkend den Schutz der Tracht der katholischen Ordensleute.

Die verstärkte Gemeindekommission beantragt statt der Annahme dieser Anträge folgende Resolution:

die Regierung zu ersuchen, neben dem Erlaß geeigneter An⸗ weisungen an die nachgeordneten Behörden auf die Einführung gesetzlicher Bestimmungen hinzuwirken, die geeignet sind, die Tracht der Diakonissen, die der Schwestern vom Roten Kreuz sowie die Tracht der katholischen Ordensschwestern, die sich der Krankenpflege widmen, vor Mißbrauch zu

schützen. Berichterstatter der Kommission Abg. von Wenden (bons.) ie Trachten der Schwestern

empfiehlt kurz den Lommisfionsbeschlug zur Annahme. vom Kreuz, der Diakonissinnen und der katholischen

Abg. Dr. Liepmann (nl.): Roten Krankenpflegeorden müssen vor Mißbrauch geschützt werden. Eine Regelung auf Grund der poltzetlichen Machtfülle scheint nicht der richtige Weg zu sein, vielmehr muß die Regierung geeignete Anweisungen erlassen, um diese Trachten zu schützen. Auch käme der Erlaß gesetzlicher Bestimmungen in Frage. Während die Tracht früher unbestritten Eigentum der betreffenden Schwestern war, ist sie in letzter Zeit vielfach zu unlauteren Zwecken mißbraucht worden. Früher hat es noch nicht so viele sogenannte wilde Schwestern gegeben, die sich gleichfalls der Tracht bedienen, und dies haben sich Schwindlerinnen zunutze gemacht, um in diesem Kleide nicht nur die Behörden zu täuschen, sondern auch aller⸗ hand Betrügereten zu verüben. Die Tracht wird sogar von Dirnen mißbraucht. Nicht nur die Orden müssen geschützt werden, sondern auch die Allgemeinheit hat ein Recht darauf, durch diese Tracht von unsauberen Elementen nicht getäuscht zu werden. Deshalb erscheint eine Regelung der Trachtenfrage unbedingt notwendig. „Revierungskommissar, Geheimer Regierungsrat Dr. Saenger: Die Regierung hat bisher alles getan, was sie tun konnte, um einen Schutz der Tracht zu erreichen. Gleichwohl verkenne ich nicht, daß ein wirksamer Schutz zurzeit nicht besteht. Die Regierung ist der Ansicht, daß ein wirksamer Schutz nur durch Ergänzung des § 360 Ziffer 8 des Strafgesetzbuchs herbeigeführt werden kann. Ein ent⸗ sprechender Passus ist bereits in den Vorentwurf des neuen Reichs⸗ strafgesetzbuchs aufgenommen worden. Darüber hinaus ist ein polizei⸗ liches Einschreiten nicht möglich. Die Frage, inwieweit eine öffent⸗ liche Gefahr vorliegt, gehört zum Ressort des Justizministers. Der Minister des Innern wird die Frage jedoch im Einverständnis mit dem Justizminister nochmals prüfen.

Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.): Dem Beschluß der Ge⸗ meindekommission kann ich nicht in allen Punkten bei⸗ stimmen. Wir müssen an den Worten „Tracht der katholischen Ordensleute“ festhalten, da es auch katholische Männer⸗ orden gibt, die sich der Krankenpflege widmen und deren Tracht gleichfalls mißbraucht wird. Aber auch die Orden, die neben der Krankenpflege noch andere charitative Tätigkeit ausüben, müssen in ihrer Tracht geschützt werden. Im übrigen werden wir den Kommissionsantrag annehmen.

Das Haus beschließt nach dem Kommissionsantrage. Schluß des Blattes.)

daß an⸗

Bei der Reichstagsersatzwahl im Wahlkreise Magde⸗ burg II erhielten, wie „W. T. B.“ meldet, nach den vor⸗ läufigen amtlichen Ermittlungen Hoesch (kons.) 12 221, Wach⸗ horst de Wente (nl.) 7032, Beims (Soz.) 6926 Stimmen. Es findet Stichwahl zwischen Hoesch und Wachhorst de Wente statt.

Kunst und Wissenschaft.

4. E. Die Anthropologische Gesellschaft hielt ihre jüngste Fachsitzung unter Vorsitz des Geheimrats bißlt ör⸗ von Luschan ab. Vor Eintritt in die Tagesordnung legte der Vor⸗ sitzende das Ergebnis eines jüngst bei Salesche (Provinz Posen) ge⸗ machten Fundes vor: den Schädel und das Skelett eines

akademische Bildung gefordert; sämtlich haben sie den Rang höherer Be⸗

amten. Aehnlich sind die Verhältnisse in Sachsen geregelt, desgleichen in

die in nordgermanischen Reihengräbern bei Rössen gemacht sind ebenso an angelsächsische Schädel; aber die Größe 1” reiht 8 Fundstück in gewissem Sinne in die Funde von Aurignac ein, läßt es als einen Uebergang vom Aurignactypus zur späteren nordgermanischen Stein⸗ zeit erscheinen. In einem gewissen Gegensatz zu dieser Beobachtung steht das Skelett. Es zeigt niedrige Schenkel, monströse Gelenkköpfe und außerordentlich kurze, dicke und breite Knochen. Uebrigens erinnert der Schädel von Salesche auch an einen bei St. Peter in Holztal in Kärnten gefundenen Schädel aus römischer Zeit. Die römische Nieder⸗ lassung in St. Peter hat von 61 bis 500 n. Chr. dort bestanden. Es liegt also wohl nur eine zufällige Aehnlichkeit zwischen den beiden Schädeln vor. Jedenfalls war der Mensch von Salesche ein besonders kräftiges Individuum, ist vielleicht als Repräsentant einer Höhlen⸗ bevölkerung anzusehen. Noch besprach Geheimrat von Luschan das große Werk von Bertholon und Chantre über die Ethno⸗ graphie der algerischen Stämme, das wichtige Beiträge zur Lösung der Berberfrage zu bringen sucht. Messungen an nicht weniger als 8000 lebenden Indipiduen liegen den erzielten Ergebnissen zugrunde. Tief im Süden des Gebiets, zu dem auch Tunis und Tripolis zu rechnen, ebenso mehr im Norden finden sich Individuen mit ganz hellen Augen und schmalen Köpfen und schmalen Nasen sehr zahlreich, während im übrigen für das Gros der Bevölkerung die breiten Nasen kennzeichnend erscheinen. Letztere haben entweder in der Mittelmeer⸗ bevölkerung oder bei den Negern ihre Quelle. Es besteht wohl kein Zweifel, die großen Langschädel mit den schmalen Nasen stellen das Urbild der Berber dar, die Typen mit den breiten Nasen lassen bei der Hautfarbe der Bevölkerung ihren Ursprung in Vorder⸗ asien vermuten. Hierzu stimmt, daß der gleiche Typus durch Elliot Smith im alten ägyptischen Reiche (4000 v. Chr.) nachgewiesen ist, nicht minder in der alten Bevölkerung der Inseln des Mittelmeeres, auf Korfu, auf Sardinien und auf Kreta, desgleichen an Punkten der nordafrikanischen Küste. Statistisch zu⸗ sammengefaßt, leben in den untersuchten Gebieten von Algier, Tunis und Tripolis 25 50 % von blondem Typus, das alte Numidien ist ganz frei von den anderen Elementen. Die blonden Leute aber ent⸗ stammen nach Ansicht von Luschans einem nebeligen, sonnenarmen Lande. Vielleicht haben sie ihr Pigment, das sie ehemals besessen haben mögen, schon in einem solchen Lande, vielleicht etwa in Ost⸗ sibirien, verloren. Ueber den gleichen Gegenstand sprach noch Dr. H. Picard und gab in einem kurzen Reisebericht aus Algerien, Tunesien und der Sahara Erläuterungen und Bestätigungen der von Luschanschen Ausführungen. Anschauliche Lichtbilder zeigten die Trümmerstätten der römischen Ansiedlungen. Den Grundstock der Bevölkerung bilden nach Dr. Picard in den Städten die Berber; doch sind sie hier ebenso mit Araber⸗ wie mit Negerblut gemischt, während im Gebirge die helläugigen Menschen rein erscheinen. An letzterer Stelle haben sie durch die Jahrhunderte sowohl die Herrschaft von Rom, von Byzanz, als der Vandalen, als der Araber und der Türken über⸗ standen und sind zum Teil noch Höhlenbewohner, gleich den Juden in Süd⸗Tunesien, die hier als wenigstens 2000 Jahre angesessen gelten dürfen. Letztere Datierung ist keineswegs bloß Vermutung, sondern durch Angaben auf, Grabsteinen nachzuweisen. Diese Juden leben dort als selbständiger Stamm, gelten den Mohammedanern als „Sauvagest und unterscheiden sich in der Tat sehr von ihren spaniolischen Stammesbrüdern, die seit ihrer Vertreibung durch die Inquisition aus Spanien und Portugal ausschließlich in den Küsten⸗ städten Nordafrikas leben. Jene Juden im Süden weisen auch einen negrolden Einschlag auf. Geheimrat von Luschan betonte noch, daß man in dem ganzen Gebiet eigentlich niemals von Arabern, sondern nur von islamisierten oder arabisierten Berbern sprechen dürfe. Dr. O. C. Artbauer gab eine fernere Ergänzung zu dem angeschlagenen Thema durch den gleichfalls von Lichtbildern begleiteten Bericht über seine anthropologischen Arbeiten in der Kyrenaika während des italienisch⸗türkischen Krieges. Der Redner befand sich damals in Gesellschaft von Oberleutnant Müllhofer aus Triest im türkischen Lager. Er schätzt die Bevölkerung des alten Libyens auf 40 000 Seelen. Sie ist wesentlich berberisch der Ab⸗ stammung nach und nur in

Menschen aus der Steinzeit. Der Schädel erinnert an Funde,

verschwunden; aber die von den Griechen herrük

des reichen Kyrene sind noch vorhanden, desgleiche!! ls Melbe einstigen Totenstadt in der Nähe der Apolloquelle. Viel genannt

wurde in den Kriegsberichten von 1909/10 der Name der Sannusst,

welche in gewissem Sinne in der von ihnen geübten Kultur⸗

arbeit mit den, Jesuiten in Südamerika verglichen werden

können, denn sie brachten die Nomaden zur festen Ansiedlung

in der Kyrenaika. Dies Werk ist noch im Gange. Gelingt es, die

sehr tiefstehende Bevölkerung zu heben, so kann die Kyrenatka einst

als Getreideproduktionggebtet Kornkammer eine Rolle spielen.

Der Vortragende hat sich die Mühe gegeben, aus der zurzeit einen

durchweg elenden körperlichen Zustand zeigenden, mageren und muskel⸗

schwachen Bevölkerung der Barka.Berber 24 Individuen zu messen

und die Ueberzeugung gewonnen, daß diese Bevölkerung früher sich

in besseren körperlichen Verhältnissen befunden hat, wie sie dement⸗

entsprechend auch geistig regsamer gewesen sein mag als jetzt; denn es

gelang Dr. Artbauer Lieder zu sammeln, teils alte Texte, teils im⸗

provisierte Kriegs⸗ und Lagerpoesie, wie kriegerische Ereignisse sie

haben entstehen lassen u“ .

Die vom Kaiser Friedrich⸗Museumsverein veranstaltete Aus⸗ stellung alter Kunst in der Königlichen Akademie der Künste ist in den letzten Tagen um einige sehr bedeutende Stücke aus dem Besitz von Vereinsmitgliedern bereichert worden. Von Rem⸗ brandt gelangte ein reizvoller weiblicher Studienkopf in die Aus⸗ stellung, den Herr M. Kappel unlängst aus dem englischen Kunst⸗ handel erwarb, von Thomas de Keyser ein Herrn Huldschinski ge⸗ höriges prachtvolles weibliches Bildnis in ganzer Figur, zu dem sich das Gegenstück im Louvre befindet. Der bekannte Amsterdamer Sammler Professor Dr. Lanz sandte eine Reihe seiner kostbaren italienischen Plastiken und Gemälde, Herr Kommerzienrat Held stellte einen schönen Murillo und drei niederländische Gemälde zur Ver⸗ fügung, unter denen eine große romantische Landschaft von Teniers besonderes Interesse beansprucht. Die Auestellung ist täglich, auch Sonntags und am Himmelfahrtstage von 10 bis 6 Uhr geöffnet.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonntag, „Der Rosenkayalter“ wiederholt, Frau Miekley⸗Kemp singt zum ersten Male die Marschallin, Herr Erwin hat gastweise den Ochs von Lerchenau übernommen. Im übrigen lautet die Besetzung: Oktavian: Frau Hafgren⸗Waag; Sophie: Fräulein Alfermann; Anina: Fräulein Rot⸗ hauser; Fanninal: Herr Bischoff; Valzacchi: Herr Henke. Die musikalisch Leitung hat der Kapellmeister von Strauß. Am Montag wird „Margarete“ mit Fräulein Artot de Padilla in der Titelrolle ge⸗ geben. Herr Jörn singt den Faust, Herr Schwegler den Mephisio, die Marthe: Frau von Scheele⸗Müller, den Siebel: Fräulein Vilmar, den Valentin: Herr Wiedemann, den Brander: Herr Krasa. Die musikalische Leitung hat der Kapellmeister Laugs.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Peer Gynt“, mit Herrn Mühlhofer in der Titelrolle, in Szene. Beschäf⸗ tigt in größeren Aufgaben sind ferner die Herren Pohl, Kraußneck, von Ledebur, Zimmerer, Eggeling, die Damen Conrad, Thimig, Schönfeld, von Mayburg und Heisler. Die Regie führt Dr. Bruck, die musikalische Leitung hat der Kapellmeister Laugs. Am Montag werden „Die Jvurnaliften⸗, mit Herrn Clewing als Bolz und Fräulein Arnstädt als Adelheid, aufgeführt. Ferner sind die Damen Abich und Heisler sowie die Herren Mannstädt, Vöttcher, .“ von Ledebur, Vallentin, Stange und Eichholz beschäftigt.

Sprache und RelicSe Sorif gePe en ene. einst vorhand Gri 1 eschehen, nament⸗ st vorhanden gewesene Griechenblut der alters e veschtossen

henn die Gelder geliefert

ger.v.