1914 / 115 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Der Schlag gegen die Gewerkschaften wird ein Fehlschlag sein. Au der einen Seite erklärt man den Bund der Landwirte und andere Ver eine, die mit eigenen Kandidaten in die Wahlkämpfe ziehen, für nicht politisch, die Gewerkschaften und die Turnvereine für politische Orga nisationen, weil einmal in ihrem Organ ein sozialdemokratischer Artikel stoht. Die gelben Vereine läßt man dagegen als unpolitisch gelten. Das ist ein unerhörtes, durchaus parteiisches Verfahren. Die Bae. Vereine werden zu dem Zwecke ausgehalten, um gegen die freien Gewerkschaften zu agitieren. Im vorigen Jahre hat der Abg. Hilden⸗ brand das Vorgehen des Oberregierungsrats Kapp kritisiert. Dieser hat behauptet, daß die „Volksfürsorge“ jedem die Hypothek kündige, der nicht sozialdemokratisch wähle. Piese Behauptung ist aus freier Hand erfunden. Die „Volksfürsorge“ rief die Gerichte an, um die Wiederaufstellung jener Behauptung unmöglich zu machen. Das gelang nicht. Es wurde der Kompetenzkonflikt erhoben, weil Kapp in seinem Jahresbericht als Vertreter der öffentlich⸗rechtlichen Versicherung geschrieben habe, und das sei ein Akt der Staatshoheit. Ich will mit dem Präsidenten nicht in Konflikt kommen, aber diese Berufung auf die Staatshoheit ist jedenfalls unerhört. Es wurde sestgestel t, daß die sogenannte gelbe Bewegung durch öffentliche Mittel unterstützt wird, natürlich auf indirektem Wege. Ein Haupt⸗ ausschuß erhält jährlich 15 000 aus Mitteln der öffentlich⸗recht⸗ lichen Versicherung. Gerade die Organisation Kapps tut das, was er anderen fälschlich nachsagt. Das tut er als Beamter, über den die Staatsanwaltschaft die schützende Hand hält, weil seine Akte Akte der Staatshoheit sind! Weiter geht es in der Tat nicht. Das Ver⸗ halten der Regierung ist in diesem Falle anders als schön. In offi⸗

iösen Zeitungen ist der Versuch gemacht worden, das alles abzu⸗ schutteln⸗ Dieser Legende will ich ein Ende machen. Man kann wohl von seiten der Regierung bestreiten, daß die Konferenzen gegen die Volksfürsorge einberufen sind, um die Gelben zu fördern, nicht um der Volksfürsorge Schwierigkeiten zu machen, eine Konkurrenz gegen ie zu schaffen. In einem sehr interessanten Brief des Staatssekretärs be hsg wird der Plan, den deutschen Kriegerbund und andere natio⸗ nalgesinnte Organisationen in den Dienst der Bekämpfung der sozial⸗ demokratischen Volksfürsorge zu stellen, nicht nur gebilligt, sondern auch zu neuen Konferenzen in dieser Angelegenheit eingeladen! Wie kommt der Staatssekretär dazu, in seiner Amtseigenschaft der „Volks⸗ fürsorge“ solche Schwierigkeiten zu machen und sich an solcher Gegen⸗ arbeit in dieser Weise zu beteiligen? Der Staatssekretär Delbrück ladet weiter zu einer „Aussprache“ über die Stellungnahme der Be⸗ hörde zu den verschiedenen Plänen zu dieser Bekämpfung zum 4. Dezember ein, wozu sämtliche Minister und Staatssekretäre Ein⸗ ladungen erhalten haben. Wie kann man hiernach das Abhalten dieser Konferenzen noch bestreiten, und wie kann eine unparteiische Regie⸗ rung sich in dieser Weise aufführen? Unser Kollege Behrens hat ein Schriftchen veröffentlicht, in dem er, nachdem die Gegner sich unter einander in die Haare geraten sind, die Bemerkung macht: „Herr Kapp muß wissen, daß etwas in seinen Angaben nicht stimmt.“ Kapp hat es durchgesetzt, daß die Genehmigung der „Volksfürsorge“ hinge⸗ schleppt wurde, seine eigene Unternehmung aber wurde beschleunigt, damit sie früher ins Leben treten konnte. Der Staatssekretär Del⸗ brück spricht immer von der „sozialdemokratischen“ Volksfürsorge; dann mußte er doch ihre Genehmigung zu verhindern wissen. Das konnte er nicht, weil es ein gesetzliches Hindernis nicht gab. Trotz aller dieser unerhörten Machenschaften, trotz dieser unglaublichen Par⸗ teilichkeit der Regierung, wächst, blüht und gedeiht die Volksfürsorge. und angesichts der fortgesetzten Bemühungen, das Koalitionsrecht der deutschen Arbeiter zu zerschlagen, sehen wir nationalliberale Ver⸗ treter und Preßorgane, die erklären: Es geht ja auch so!, Für diese Aiberale“ Politik fehlt mir alles Verständnis. Da gefällt mir die Stellung der Konservativen weit besser; sie sagen direkt, sie wollen den deutschen Arbeitern an die Gurgel springen. Durch ihren An⸗ trag, der das Streikpostenstehen verbieten will, haben sie konstatiert, daß das Streikpostenstehen zurzeit zu Recht besteht. Die Verleihung der Beamteneigenschaft an die Vorstände der Krankenkassen geschieht lediglich zu dem Zwecke, die Beamten um ihre politischen Rechte zu bringen. Zu dieser unglaublichen Politik rechne ich auch die Aus⸗ weisung des dänischen Parlamentariers Stauning und andere unglaub⸗ liche Ausweisungen, die neuesten politischen Prozesse gegen Frau Luxemburg, wegen Kronprinzenbeleidigung usw. Unter solchen Um⸗ ständen muß sich ein gesunder Haß gegen diese Zustände bei den Sozialdemokraten herausbilden. Sonderbarerweise sind versöhnliche Stimmen selbst bei den Liberalen zu konstatieren, seitdem ein konser⸗ vativer Minister durch einen anderen konservativen Minister ersetzt worden ist, wir lesen von einer Blocksehnsucht, die von rechts über das Zentrum bis zu den Nationalliberalen reichen soll; man erhofft von dem Minister von Loebell in Preußen eine Wahlreform! Die

Konservativen berufen sich auf die Volksstimmung, sie hoffen, daß bei einer Auflösung des Reichstages die Sozialdemokraten hier ver⸗ schwinden würden. Die Stimmung des Volkes kommt bei der jetzigen

Weahlgeometrie des Reichstages überhaupt hier nicht richtig zum

Ausdruck, ganz zu schweigen vom preußischen Abgeordnetenhause. Wenn die Liberalen mit ihren Hoffnungen auf den Minister von Loebell recht haben, so wollen wir uns freuen. Wir Sozialdemokraten setzen

auf äußere Konstellationen, auf Ministerwechsel keine Hoffnung. Für uns gilt die Parole: kein Paktieren, sondern nur Kampf. Die letzten Wahlen haben bewiesen, daß polizeiliche Verfolgungen nur uns, den Verfolgten, zum Nutzen gereichen. Darum schließe ich mit dem Rufe: Es lebe der Kampf! Cr ist nützlich und notwendig, und er wird den

Sozialismus zum Siege führen. 2 3 1

18 Bedlbg. Dr⸗ Spahn (GZentr.): Es ist lediglich meine Absicht, zur Vereinsgesetzfrage, zur Frage der Gewerkschaften und des Streik⸗ postenstehens einige knappe Ausführungen zu machen. Was die An⸗ wendung des § 3 des Vereinsgesetzes betrifft, so hatten wir seinerzeit in der Kommission den Antrag gestellt, die Gewerkschaften nicht als politische Vereine anzusehen. Wenn die Gewerkschaften nach dem Wortlaut des § 3 politische Zwecke verfolgen, so können sie einen

Anspruch auf eine andere Behandlung wie die anderen Ver⸗ eine nicht beanspruchen. Eine gerichtliche Entscheidung kann

ja allerdings herbeigeführt werden. Was das Streikpostenstehen betrifftt, so sind wir der Meinung, daß es im Interesse der Koalitionsfreiheit zulässig ist. Wir stehen auf dem Boden, daß es unmöglich ist, daß die Polizei das Streikpostenstehen verhindern darf. Polizeiverordnungen können auf diesem Gebiet nur erlassen werden, soweit sie im Interesse der öffentlichen Sicherheit notwendig sind. Wenn es richtig ist, daß am 4. Oktober 1913 eine Verfügung des Ministers des Innern in Preußen ergangen sein soll, die die Polizeibehörden anweist, weitere Verordnungen gegen das Streik⸗ postenstehen zu erlassen, so würde ich eine solche Verfügung für un⸗ gültig halten. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir 1910 einen Antrag gestellt hatten, der auch angenommen wurde, wonach der

Reeichskanzler ersucht wurde, einen Gesetzentwurf zur Sicherung und

zum weiteren Ausbau des Koalitionsrechtes vorzulegen, wodurch auch der zweckmäßige Gebrauch des Koalitionsrechtes für die Arbeiter ge⸗ sichert werden sollte. Was den § 153 der Gewerbeordnung betrifft, so haben qsr. verlangt, wonach alle wirtschaftlichen Orga⸗ nisationen gleich behandelt werden.

Abg. Schiffer⸗Magdeburg (nl.): Der Abg. Scheidemann hat einen Widerspruch in der Haltung meiner Partei bezüglich des Streikpostenstehens feststellen zu können geglaubt. Ein solcher Wider⸗

spruch ist nicht vorhanden. Er hätte das jedoch nicht behaupten können, wenn er die Ausführungen unseres Freundes Bassermann ge⸗ lesen hätte. Der Abg. Scheidemann hat es so dargestellt, als ob wir damals, als wir gegen den konserativen Antrag stimmten, Aus⸗ schreitungen und Verletzungen des Koalitionsrechtes in Abrede gestellt

ätten, daß wir den gegenwärtigen Zustand für zulässig und für be⸗ friedigend erklärten. Das ist nicht der Fall gewesen. Wir haben da⸗ mals erklärt, daß wir den gegenwärtigen Zustand, durch den Aus⸗ wüchse im Endfth fünftaben herbeigeführt werden, mißbilligen. Wir haben gegen den Antrag gestimmt, weil wir ihn für ein untaugliches Mittel hielten und weil er weit über das Ziel hinausschießt. Wir wollen die Mißstände, die sich hier herausgestellt haben, auf dem Boden des gemeinen Rechtes bekämpfen. Wir halten ihn für trag⸗

ähig für hierauf bezügliche Maßregeln. Aus diesem Grunde haben wir

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olizeiberordnungen für zulässig erklärt, soweik sie sich in dem Rahmen des Gesetzes halten. Sollte in einzelnen Fällen eine Polizei⸗ maßregel diesen Rahmen überschreiten, so sind die Gerichte dazu da, hier eine Korrektur eintreten zu lassen. Es liegt kein Anlaß vor, die Unparteilichkeit der Gerichte zu bezweifeln. So hat das Reichsgericht die bekannte Streikpostenverordnung in Lübeck für unzulässig erklärt. Auch das Oberverwaltungsgericht wird sicherlich seine Pflicht tun. Unser Antrag ist in bedauerlicher Weise mißverstanden worden. Wir verfolgen mit ihm ganz konkrete Aufgaben. Er hat nichts zu tun mit der Wahrung des Wahlgeheimnisses während der Wahl selbst. Er will, daß das Wahlgeheimnis nachträglich gewahrt und es nicht seines Schleiers auf diese Weise beraubt wird. Es soll nicht nur amtliche Maßnahmen, sondern auch private in dieser Beziehung unmöglich machen. Ueber den einzuschlagenden Weg kann man ja verschiedener Meinung sein. So könnte man vielleicht eine Schadensersatzpflicht eintreten lassen. Der Wähler kann jetzt leicht zu dem Eindrucke kommen, daß das Recht, das man ihm gewährt hat, ihm nachträglich wieder entzogen wird und sich als ein Scheinrecht entpuppt.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück—:

Meine Herren! Ich glaube, ich begegne Ihrem Einverständnis, wenn ich dem Herrn Vorredner in den juristischen Betrachtungen, die er soeben zur Begründung des Antrages, den er und der Herr Abg. Bassermann gestellt haben, vorgetragen hat, nicht folge. Es war aus der Fassung des Antrags, wie der Herr Vorredner in seinen Einfüh⸗ rungsworten ja selbst bemerkt hat, nicht ohne weiteres zu ersehen, in welcher Richtung der Schutz des Wahlgeheimnisses geschaffen werden soll, den die beiden Herren Antragsteller erstreben. Wenn ich den Herrn Abg. Schiffer recht verstanden habe, so wünscht er diesen Schutz nicht auf dem Gebiete des Strafrechts und nicht auf dem Gebiete des Strafprozesses, sondern er wünscht ihn in erster Linie auf dem Wege zu erreichen, daß demjenigen eine Schadensersatzklage gegeben werden soll, der durch Nachforschungen über die Art und Weise, wie er sein Wahlrecht ausgeübt hat, wirtschaftlich oder in seiner persönlichen Ehre geschädigt ist. Es wird selbstverständlich geprüft werden, ob und inwieweit dieser Weg gangbar ist. Dann wird zu prüfen sein, ob es angängig und zweckdienlich ist, diesen einzelnen Fall, losgelöst von verwandten juristischen Materien, durch ein Spezialgesetz zu regeln, oder nicht. Es wird sich wohl Gelegenheit bieten, im nächsten Jahre auf diese Frage zurückzukommen.

Sodann komme ich zu den Ausführungen des Herrn Abg. Schei⸗ demann. Als ich seine Rede hörte, hatte ich die Empfindung, daß ich eigentlich nicht mehr den Etat des Herrn Reichskanzlers und der Reichskanzlei zu vertreten hätte, sondern daß ich mich bereits in einer antizipierten dritten Lesung meines Etats befände. (Sehr richtig! rechts.) In der Hoffnung, daß die Vorwegnahme dieser dritten Le⸗ sung meines Etats die wirkliche dritte Lesung abkürzt (Heiterkeit.), werde ich mich bemühen, auf die Ausführungen des Herrn Abg. Schei⸗ demann so eingehend wie möglich zu antworten, soweit diese Ausfüh⸗ rungen nicht durch die ausgiebigen Debatten zur zweiten Lesung meines Etats bereits ihre Erledigung gefunden haben. (Sehr richtig! rechts.)

Der Herr Abg. Scheidemann hat erneut eine Reihe von Ein⸗ zelfällen vorgetragen, in denen die lokalen Polizeibehörden in der Be⸗ handlung von Vereinen Jugendlicher, in der Frage der Zulassung von Jugendlichen zu öffentlichen Versammlungen die Gesetze verletzt haben sollen. Ich kann darauf nur die Antwort geben, die ich in ähnlichen Fällen gegeben habe und nur geben kann: daß nämlich dem Herrn Reichskanzler ein Einfluß auf Einzelheiten in der Ausübung der Ge⸗ setze nicht zusteht, daß derartige Beschwerden vor die Parlamente der Einzelstaaten gehören, und daß der Herr Reichskanzler erst dann in der Lage ist, einzugreifen, wenn in den Einzelstaaten der Instanzen⸗ zug erschöpft ist, und die Entscheidung der Zentralbehörde sich zwei⸗ fellos in grundsätzlichen Widerspruch gestellt hat zu den Auffassungen, die der Herr Reichskanzler selbst über die Auslegung der betreffenden Gesetze hat. Soviel ich weiß, ist in keinem der Fälle, die der Herr Abg. Scheidemann vorgetragen hat, bereits eine gerichtliche und na⸗ mentlich keine letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung ergangen. Ich muß mich also eines Eingehens auf die Einzelfälle enthalten. Selbst⸗ verständlich werde ich, wie ich das in ähnlichen Fällen immer getan habe, auch diese Beschwerden an den preußischen Herrn Minister des Innern weitergeben, und es wird sich dann ja weiterhin heraus⸗ stellen, ob bei den preußischen Zentralbehörden tatsächlich eine von der Auffassung des Herrn Reichskanzlers abweichende Auslegung des Ver⸗ einsgesetzes stattgefunden hat.

Der Herr Abg. Scheidemann hat sodann über die angebliche generelle Unterstellung der freien Gewerkschaften unter die politischen Vereine gesprochen. Diese Frage hat ja im Laufe der letzten Zeit die Oeffentlichkeit und namentlich die Presse lebhaft beschäftigt. Ich habe insbesondere in der Presse die Auffassung gefunden, als wenn eine allgemeine Anordnung sämtlicher Bundesregierungen dahin er⸗ gangen wäre, daß die freien Gewerkschaften in Zukunft als politische Vereine zu behandeln seien. Demgegenüber möchte ich ausdrücklich feststellen, daß eine derartige allgemeine Anordnung der Bundes⸗ regierungen nicht ergangen sein kann, weil seitens der Reichsleitung über diese Frage mit den Bundesregierungen überhaupt keinerlei Ver⸗ handlungen stattgefunden haben.

Ich habe an einer anderen Stelle in der Presse gelesen, daß zum mindesten der preußische Minister des Innern eine allgemeine An⸗ weisung an die Polizeibehörden habe ergehen lassen, wonach die freien Gewerkschaften in Zukunft als politische Vereine im Sinne des § 3 des Vereinsgesetzes behandelt werden sollten. Meine Herren, auch das ist nicht richtig. Ich stelle hiermit ausdrücklich fest, daß eine der⸗ artige Anordnung nicht ergangen ist. Sie konnte nach Lage der Ge⸗ setzgebung gar nicht ergehen. Die Fälle, die jetzt die Presse beschäftigt haben, und die heute der Gegenstand der Ausführungen des Herrn Abg. Scheidemann gewesen sind, sind Einzelfälle, in denen die Polizei⸗ behörden auf Grund ihrer besonderen Wahrnehmungen zu der Auf⸗ fassung gelangt waren, daß die betreffenden Gewerkschaftsverbände oder ihre lokalen Organisationen das wirtschaftliche Gebiet verlassen und sich auf politischem Gebiet betätigt haben. Das hat die betreffende Polizeibehörde veranlaßt, die betreffenden Vereinsvorstände anzu⸗ halten, das Verzeichnis der Mitglieder ihrer Vorstände und ihre Statuten einzureichen.

Nun hat man in der Presse versucht und der Herr Abg. Scheide⸗ mann hat soeben denselben Versuch gemacht —, zwischen diesem Ver⸗ halten der einzelnen Polizeibehörden und den Erklärungen, die der Herr Reichskanzler in seiner Eigenschaft als Staatssekretär des Innern bei der Beratung der Vereinsgesetzes hier abgegeben hat, einen Wider⸗ spruch zu konstruieren. Meine Herren, ich vermag nicht anzuerkennen, daß zwischen den damals von dem Herrn Reichskanzler abgegebenen Er⸗ klärungen und dem Verfahren der Polizeibehörden in Preußen ein

grundsätzlicher Widerspruch besteht. (Unruhe und Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Der Herr Reichskanzler hat seinerzeit bei den

Kommissionsverhandlungen hier im Hause sich dahin ausgesprochen, daß

die in § 152 der Gewerbeordnung bezeichneten Angelegenheiten das

sind also die Aufgaben der Gewerkschaften bei richtiger Auslegung

des Gesetzes als solche überhaupt nicht politischer Art seien. Der

Herr Reichskanzler nimmt mit mir heute noch den Standpunkt ein,

daß die Erörterung wirtschaftlicher Fragen und der Zusammenschluß

von Berufsgenossen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Interessen

unpolitisch ist und den Vorschriften des Vereinsgesetzes über politische

Vereine und politische Versammlungen nicht unterliegt. Die Sachlage

ändert sich allerdings im einzelnen Falle, wenn die wirtschaftliche Ver⸗

einigung sich auch mit politischen Angelegenheiten befaßt, in Be⸗

ziehungen zu politischen Parteien oder Vereinen tritt, zur Verwirf⸗

lichung ihrer Bestrebungen auf die Verfassung, Verwaltung oder Gy⸗

setzgebung des Staates, auf die staatlichen Rechte der Bürger oder die internationalen Beziehungen der Staaten zueinander einzuwirken ver⸗ sucht. Das ist die klare Feststellung des Begriffs politischer Ange⸗ legenheiten, wie sie sich in der Judikatur sowohl der ordentlichen wie der Verwaltungsgerichte herausgebildet hat. Ob eine dieser Voraus⸗ setzungen im einzelnen Falle vorliegt, ist natürlich für diesen Fall be⸗ sonders zu prüfen und zu entscheiden. Ob das der Fall ist, ist in der Regel gerichtlicher oder verwaltungsgerichtlicher Entscheidung vorbe⸗ halten, und ich bin selbstverständlich nicht in der Lage, auf einzelne Fälle hier einzugehen, zumal in allen diesen Fällen eine letztinstanzliche administrative oder gerichtliche Entscheidung noch nicht ergangen und eine Beschwerde bei dem zuständigen preußischen Minister noch nicht er⸗ hoben ist, sondern es wird abzuwarten sein, wie die Gerichte in allen diesen Fällen entscheiden. Ich habe die Ueberzeugung, daß hier, wie überall, die preußischen und deutschen Gerichte das Richtige finden und unparteiisch und unbefangen ihr Urteil fällen.

Der Herr Abgeordnete Scheidemann hat dann im Anschluß an seine Ausführungen über die Gewerkschaften die Behauptung auf⸗ gestellt, daß hier die Gewerkschaften, insbesondere die sozialdemo⸗ kratischen Gewerkschaften, mit anderem Maße gemessen würden, alz andere wirtschaftliche Vereinigungen, und hat, wenn ich nicht irre, sich auf den Bund der Landwirte und auf den Hansabund bezogen. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Hansabund nicht!) Ich möchte demgegenüber ausdrücklich feststellen, daß diese Vereine dem § 3 des Vereinsgesetzes unterstellt sind. Sie haben das Verzeichnis ihren Vorstandsmitglieder und ihre Statuten eingereicht. Auch der Hansa⸗ bund hat auf eine entsprechende Aufforderung seitens der Polizei⸗ behörde dieser Aufforderung genügt. Damit fällt also die Behauptung, als wenn hier die Gewerkschaften resp. die sozialdemokratischen Ge⸗ werkschaften mit anderem Maße gemessen würden als anden Verein. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Und die gelben Gewerkschaften?) Wie die gelben Gewerkschaften behandelt sind, weiß ich nicht, ich bin nicht in der Lage, darüber ein Urteil ab⸗ zugeben. Ich kann aber nur wiederholen: ich bin der Meinung, daß keine Gewerkschaft unter die politischen Vereine fällt, und als politi⸗ scher Verein behandelt werden kann, solange sie sich in den Grenzen

hält, die ihr durch den § 152 der Gewerbeordnung gezogen sind. Ich

kann demgegenüber nur noch feststellen, daß es in ihrer Hand liegt, zu vermeiden, daß Ihre Gewerkschaften als politische Vereine be⸗ handelt werden. Sie sind vollständig in der Lage, Ihre Gewerkschaften frei zu halten von jeder politischen Betätigung, die sie eventuell unter das Vereinsgesetz bringt. Aber, meine Herren, es wird Ihnen eben zu schwer, Ihre wirtschaftliche Betätigung zu trennen von Ihren politischen Zielen. (Sehr richtig! rechts.) Das ist die Schwierigkeit, die allenthalben einer zweckmäßigen und nützlichen Durchführung un⸗ serer sozialpolitischen Gesetze direkt im Wege steht. (Erneute Zu⸗ stimmung rechts.)

Mir liegt eine Entscheidung erster Instanz vor, auf die ich im einzelnen nicht eingehen will, weil es eine erstinstanzliche Entscheidung ist. Aber ich möchte doch aus dieser Entscheidung hier mitteilen, daß durch Vernehmung einwandsfreier Zeugen festgestellt ist, daß am Schlusse einer jeden Gewerkschaftsversammlung die Anwesenden auf⸗ gefordert werden, auch der sozialdemokratischen Partei beizutreten (Hört, hört! rechts.), weil Gewerkschaft und Partei eins sind. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Ich weiß, daß Sie das bestreiten, ich

weiß auch, daß ein großer Teil Ihrer einsichtigen Mitglieder es be⸗

klagt, daß die Gewerkschaften in diese Abhängigkeit und in diese Be⸗ ziehungen zur politischen Partei geraten sind. Aber solange Sie es nicht fertig bekommen, diese Beziehungen auszuschalten, so lange müssen Sie die Folgen tragen, die sich daraus für Sie ergeben, und sich die Schuld selbst zuschreiben, nicht aber den Behörden, die die Gesetze an⸗ zuwenden und auszulegen haben, und die, wie ich nochmals betone, streng und unparteiisch, ohne Ansehen der Person und Partei, aus⸗ legen werden.

Meine Herren, auf demselben Gebiete liegen ja die Schwierig⸗ keiten, die angeblich der „Volksfürsorge“ der sozialdemokratischen Partei bereitet sind. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Gibt es ja gar nicht!)

Meine Herren. der Herr Abgeordnete Scheidemann hat die An⸗

griffe, die er auf diesem Gebiete gegen mich bzw. gegen die preußischen

Behörden gerichtet hat, gegründet auf eine Anzahl von Schriftstücken, die er hier teilweise verlesen hat. Sie werden sich erinnern, daß im vorigen Winter hier eine Korrespondenz zwischen dem preußischen Minister des Innern und mir von einem Parteifreund des Herrn Abg. Scheidemann zur Verlesung gebracht wurde. Diese Papiere sind soweit ich habe feststellen können aus meiner Druckerei ent⸗ wendet worden. (Hört, hört! rechts.) Ich wußte ferner bereits, daß die Herren auf der äußersten Linken auch im Besitz der jetzt von Herrn Scheidemann vorgetragenen Korrespondenz waren. Das hat mich sehr wenig bekümmert. Der Herr Abg. Scheidemann hätte sich das Verlesen dieser Schriftstücke ersparen können. Ich würde ihm das, was

in diesen Schriftstücken steht, und noch mehr, auf Befragen direkt er⸗

klärt haben (Rufe von den Sozialdemokraten: Na, nal); denn wenn mein Gewissen in einer Sache gut ist, dann ist es in dieser Sache. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) Meine Herren, ich werde Ihnen das gleich auseinandersetzen. Als der Plan der Gründung der „Volksfürsorge“ bekannt wurde, hat man sich ja in der Presse viel mit dieser Frage beschäftigt. Nicht ich, sondern viele andere haben

das Unternehmen als ein sozialdemokratisches bezeichnet, nicht in dem

Sinne, daß es eine reine Veranstaltung der Partei sei, sondern man

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

gen Reichsanzeiger und Königlich Preußis

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

hat es als sozialdemokratisch bezeichnet, weil bekannt war, daß die sozialdemokratischen Konsumvereine einerseits und die freien Gewerk⸗ schaften anderseits die Aktien dieses Unternehmens zu zeichnen bereit waren. (Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Es lag klar auf der Hand, daß dieses Unternehmen in engen Beziehungen zur sozialdemo⸗ kratischen Partei stand, und Ihre Neigung (zu den Sozialdemokraten), immer Ihre Parteizwecke mit wirtschaftlichen Unternehmungen und Zwecken zu verquicken (Sehr wahr! rechts.), berechtigte zu der Besorg⸗ nis, daß auch dieses an sich wie ich anerkenne nützliche und wohl⸗ tätige Unternehmen einen Teil seines Wertes verlieren und gefährlich werden würde dadurch, daß man auch dieses Unternehmen in den Dienst der sozialdemokratischen Partei stellte. (Zuruf von den Sozialdemo⸗ kraten: Ist gar nicht der Fall!)

Meine Herren, unter diesem Gesichtspunkt ist natürlich auch die Frage aufgeworfen, geprüft und mir speziell vorgelegt worden, ob denn nicht das Gesetz über die Beaufsichtigung der Privatversicherungsgesell⸗ schaften eine Handhabe bildete, eventuell die Genehmigung für dieses Unternehmen zu versagen. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Die Sache ist eingehend geprüft worden, aber sie ist wie ich aus⸗ drücklich betonen möchte nicht verschleppt, und ich persönlich habe die Entscheidung dahin abgegeben, daß ich gesagt habe, das Gesetz biete keine Handhabe, hier einzugreifen; es würde unpolitisch und un⸗ recht sein, wenn man das Recht beugte und die Bildung dieser Ver⸗ sicherungsgesellschaft verhinderte. Also, meine Herren, mir und den Behörden warden Sie gewiß nicht den Vorwurf machen können, daß die Gesetze in dieser Sache parteiisch und zu Ihren Ungunsten ange⸗ wandt wurden.

Aber, meine Herren, ich habe etwas anderes gesagt. Ich habe gesagt: wenn dieses an sich nützliche Unternehmen in so enge Be⸗ ziehungen zu der politischen Partei der Sozialdemokraten tritt, so ist allerdings dringend wünschenswert, daß Unternehmungen mit gleicher Tendenz, von gleicher oder noch größerer Güte und ebensolchen Leistungen auf einem neutralen Boden entstehen (Lachen bei den So⸗ zialdemokraten,); es ist dringend erwünscht, daß die Möglichkeit ge⸗ schaffen wird, Mitgliedern der arbeitenden Klassen, die nicht zur so⸗ zialdemokratischen Partei gehören, ihrerseits dieselben Wohltaten zu⸗ gänglich zu machen. (Sehr gut!)

Ich habe mir gesagt, daß es gewiß nicht erwünscht ist, daß ein Unternehmen, das so eng mit der politischen Partei der Sozial⸗ demokratie und ihren sonstigen wirtschaftlichen Unternehmungen ver⸗ knüpft ist, eventuell die einzige Zufluchtsstätte für die nicht in der Sozialdemokratie Organisierten bleibt, wenn sie den Wunsch haben, auch ihrerseits in eine Lebensversicherung einzutreten. Das ist der Grund gewesen das bekenne ich hiermit ausdrücklich —, daß ich mich aufs lebhafteste um das Zustandekommen der Volksversicherung bemüht habe; das ist der Grund gewesen, weshalb der Präsident Gruner in meinem Auftrage bemüht gewesen ist, die privaten Lebens⸗ versicherungsgesellschaften zum Abschlusse eines derartigen Unternehmens zu veranlassen (Bravo!), und ich bin in diesem Bestreben bestärkt worden durch die Wünsche, die mir aus den verschiedensten Kreisen der nicht in der Sozialdemokratie organisierten Arbeiterschaft entgegen⸗ getreten sind. Das, meine Herren, ist die Geschichte meiner Beteili⸗ gung an der Gründung der Volksversicherung, so ist es zugegangen bei der Behandlung des Gesuchs um Genehmigung der Volksfürsorge, und ich wiederhole, ich habe ein sehr gutes Gewissen in dieser Ange⸗ legenheit. Ich habe die Ueberzeugung, daß ich nach rechts und nach links meine Pflicht getan habe. (Beifall.)

Nun, meine Herren, ist der Herr Abg. Scheidemann eingegangen auf verschiedene Vorgänge bei dem Verbande öffentlicher Lebensver⸗ sicherungsanstalten, der vom Geheimen Oberregierungsrat Kapp ge⸗ leitet wird. Sie wissen, meine Herren, daß dieser Verband nicht der Aufsicht des Reiches, insbesondere nicht der Aufsicht des mir nach⸗ geordneten Aufsichtsamtes für Privatversicherung oder mir selbst unter⸗ steht. Wir haben über diese Frage eingehend bei der Beratung meines Etats in zweiter Lesung gesprochen. (Sehr richtig!) Ich möchte auf die Einzelheiten nicht weiter zurückkommen, nur aus dem damals Gesagten, an das ich hiermit erinnere, die Konsequenz ziehen, daß ich selbstverständlich nicht in der Lage bin, heute hier über diese einzelnen Vorkommnisse eine Auskunft zu erteilen; denn sie sind mir nicht be⸗ kannt, sie gehören vor das Ressort des preußischen Ministers des Innern, und wenn die Herren in dieser Beziehung Beschwerden haben, bleibt es ihnen ja unbenommen, im preußischen Abgeordnetenhause ihre Wünsche vorzutragen. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) Das eine möchte ich aber bemerken, daß ich bereits im Februar dieses Jahres im Anschluß an die Ausführungen verschiedener Redner hier folgendes gesagt habe:

Es ist dann noch in der Presse die Behauptung aufgestellt worden, es entständen dadurch ganz unerträgliche Zustände, daß die öffentlich⸗rechtlichen Versicherungsanstalten sich dem ordentlichen Ge⸗ richtsstand entzogen hätten bzw. entziehen würden. Auch diese Annahme ist unzutreffend. Ich bin mit dem preußischen Herrn Minister des Innern darüber einig, daß die öffentlichen Lebensver⸗ sicherungsanstalten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten unein⸗ geschränkt der Rechtsprechung durch die ordentlichen Gerichte unter⸗ liegen.

Und ich habe an einer späteren Stelle hinzugefügt, daß nach meiner Auffassung dieser Grundsatz auch Platz greift, wenn es sich um Klagen aus dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb handelt.

Meine Herren, auch aus diesen Ausführungen wollen Sie ersehen, daß es uns völlig fern liegt, etwa den Verband öffentlich⸗rechtlicher Versicherungsanstalten anders zu behandeln, mit anderem Maß zu messen, als die der Beaufsichtigung des Reiches unterliegenden Unter⸗ nehmungen. Im Gegenteil, ich habe mich in einer Reihe von Ein⸗ zelfällen mit dem Herrn Minister des Innern jedesmal dahin ge⸗ einigt, daß sowohl in Preußen wie im Reich bestimmte Fragen nach denselben Grundsätzen entschieden werden müssen, und ich werde auch

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 16. Mai

weiterhin bestrebt sein, diese Fühlung mit dem preußischen Herrn Minister des Innern zu behalten. Also, meine Herren, auch hier ist die Behauptung des Herrn Abgeordneten Scheidemann unrichtig, daß von mir oder irgend einer anderen Behörde das Recht gebeugt oder die Gesetze zu ungunsten der Sozialdemokratie ausgelegt oder an⸗ gewendet würden. Wenn man mit einem gewissen Mißtrauen Ihrer Volksfürsorge entgegengetreten ist, so liegt das eben daran das möchte ich nochmals betonen —, daß Sie sich nicht freimachen können von der Verquickung Ihrer politischen Bestrebungen mit Ihren wirt⸗ schaftlichen Unternehmungen. (Sehr richtig! rechts. Widerspruch und Zurufe bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, es ist tatsächlich ein Unterschied, welches die politischen Bestrebungen der einzelnen Parteien sind. Sie stehen eben auf einem Standpunkte, der in allen bürgerlichen Parteien ebenso wie auf seiten der Behörden die ernstesten Besorgnisse um den Bestand unserer staatlichen Ordnung und um die Zukunft unseres Vaterlandes wachrufen muß. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, sind Sie denn nicht geneigt, eine politische Betätigung außerhalb der Grenzen zu suchen, die wir uns, die wir auf einem nationalen Boden stehen, die auf dem gewachsenen Boden unseres Staatswesens stehen, für unsere Politik zu ziehen geneigt sind? (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Ja, Herr Abg. Scheidemann, Sie lachen! Gestern hat auf der Tribüne hier einer Ihrer politischen Freunde gesagt: Sie rufen: es lebe Deutschland! wir rufen: Vive la France! (Unruhe und Zu⸗ rufe bei den Sozialdemokraten.) Ich habe das Stenogramm nicht ge⸗ sehen, ich glaube das aber aus Zeitungsmeldungen entnehmen zu müssen. (Wiederholte Zurufe bei den Sozialdemokraten.)

Ich weiß nicht, ob das Ihr Ernst gewesen ist oder ob es ein schlechter Witz gewesen ist. Wenn es Ihr Ernst ge⸗ wesen ist, werden gewiß nicht gegen die Ausführungen, die ich vorhin gemacht habe, irgendetwas einwenden können. Wenn es aber ein Witz gewesen ist, meine Herren, dann können Sie sich nicht wundern, wenn das bei allen bürgerlichen Parteien und von seiten der Regierung Ihnen sehr übel genommen wird. (Zurufe und Unruhe bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren! Auf derselben Grundlage liegen die Beschwerden, die der Her Abg. Scheidemann eben erhoben hat über die Ausweisung von dänischen Untertanen aus Nordschleswig. Ich will nicht noch be⸗ sonders betonen, daß auch das eine Angelegenheit ist, die zum Ressort der Einzelstaaten gehört. Die Fremdenpolizei und die daraus resul⸗ tierende Ausweisungsbefugnis gehört unbestritten zur Zuständigkeit der Einzelstaaten. Daran kann auch Artikel 4 der Reichsverfassung nichts ändern, in der die Fremdenpolizei und deren Beaufsichtigung der Ge⸗ setzgebung des Reichs unterworfen Fwird. Solange ein solches Gesetz nicht ergangen ist, hat das Reich kelne Kompetenz auf diesem Gebiete, es sei denn, daß die Handhabung der Fremdenpolizei innerhalb eines Einzelstaͤates geeignet ist, die Kreise unserer auswärtigen Politik zu stören, unsere Beziehungen zu auswärtigen uns befreundeten, verbünde⸗ ten Staaten zu beeinträchtigen. Das ist aber im vorliegenden Falle zweifellos nicht der Fall gewesen. Die Ausweisung der Dänen aus Nord⸗ schleswig bedeutet keineswegs einen feindseligen Akt gegen Dänemark, mit dem wir im Gegenteil bestrebt sind, gute nachbarliche und freund⸗ schaftliche Beziehungen zu unterhalten. (Lachen bei den Sozialdemo⸗ kraten.) Diese Ausweisungen richten sich gegen die Machenschaften derjenigen einzelnen Dänen, welche in einem Teile der Provinz Schleswig⸗Holstein eine gegen das Deutschtum gerichtete Propaganda betreiben. Dieser Propaganda entgegenzutreten, ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht des preußischen Staates. Preußen hat als Grenzwächter an der Nordmark vor sich selbst und vor dem Reich die Pflicht, zu verhindern, daß dort eine dem Bestand des Reiches und dem Bestand des preußischen Staates feindselige Bewegung entsteht, und wenn sich Angehörige fremder Staaten an einer solchen Bewegung beteiligen, so haben sie keinen Anspruch auf unser Gastrecht (Lebhafte Zustimmung rechts.), sondern sie haben unser Land zu meiden. Das stelle ich fest, indem ich ausdrücklich hinzufüge, daß zwischen der deut⸗ schen Regierung und der Königlich dänischen Regierung darüber volles Einverständnis besteht, daß eine Beruhigung unserer Verhältnisse in der Nordmark gleichmäßig im Interesse des Deutschen Reiches wie des dänischen Staates und im Interesse der guten Beziehungen steht, die die Regierungen dieser beiden Staaten zu pflegen bestrebt sind.

Aber, meine Herren, das ist wieder einer von den Punkten, der uns von Ihnen (zu den Sozialdemokraten) trennt: Ihre Neigung, das Ausland gegenüber dem Inlande zu bevorzugen. (Lebhafte Zu⸗ stimmung rechts. Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ein Auslän⸗ der, der es in unseren Grenzen unternimmt, gegen den Bestand und gegen die Interessen unseres Staates zu arbeiten, steht Ihnen näher als wir. (Lebhafte Zustimmung rechts. Lachen und Unruhe bei den Sozialdemokraten.)

Wenn aber alle diese Ausführungen noch eines Beweises für ihre Richtigkeit bedürften, so haben ihn die Schlußworte des Herrn Abg. Scheidemann erbracht. Der Herr Abg. Scheidemann hat uns Kampf angesagt (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.), er hat Kampf an⸗ gesagt den gesamten bürgerlichen Parteien; er hat den Kampf der so⸗ zialdemokratischen Parteien hier auf der Tribüne das Reichstages leben lassen. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Glauben Sie denn, meine Herren, daß wir dagegen nicht kämpfen dürfen? (Lebhafte Zustimmung. Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Das ist unsere Pflicht, und wir werden sie tun, wo immer uns die Möglichkeit und das Gesetz die Unterlage dazu bietet. (Stürmischer Beifall. Un⸗ ruhe und Zurufe bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Dr. von Veit (kons.): Nach den Erklärungen des Staatssekretärs kann ich mich ganz kurz fassen; das gebietet auch die Geschäftslage des Hauses. Was die Frahe der Gewerl chaften betrifft, so können wir uns mit den angeführten hier nicht befassen, weil sie noch nicht entschieden sind. Wir haben aber das volle Ver⸗ trauen, 8 sie sachgemäß und ohne Ansehen der Partei entschieden werden. Inwieweit die erkschaften 1. bleiben oder zu politi⸗

aren

schen Vereinen werden, ist in den Kommen um Reichsvereins⸗ 9—8 ausführlich behandelt worden. Die Frage ben nur von Fall 2

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all entschieden werden. Zu einem olitischen Verein wird die

Gewerkschaft dann, wenn sie sich nicht mehr auf die Erörterung von Lohn⸗ und Arbeitsfragen beschränkt. Wir müssen abwarten, wie die Gerichte im einzelnen entscheiden. Der Abg. Scheidemann hat be⸗ hauptet, daß der Bund der Landwirte und der Hansabund von den Be örden privilegiert worden seien. Das ist ein Irrtum. Diese Vereine sind von den Behörden stets als politische behandelt worden. Die Mitgliederliste des Bundes der Landwirte ist noch unter dem alten Vereinsgesetz dem Polizeipräsidium in Berlin übermittelt wor⸗ den, und es mußten zu diesem Zwecke mehrere Fuhrwerke requiriert werden. Was die wichtige Frage des Koalitionsrechtes betrifft, so muß ich den Vorwurf des Abg. Scheidemann zurückweisen, als wollten wir die Arbeiter chaft knebeln. Ein derartiger Vorwurf verdient eigentlich keine Zurückweisung. Ich beschränke mich darauf, zu er⸗ klären, daß wir unbedingt Wert darauf legen, daß an dem den Arbeitern sowohl wie den Arbeitgebern gewährleisteten Koalitions⸗ recht festgehalten wird. Anderseits muß aber auch Auswüchsen und Uebergriffen, wie sie in der letzten Zeit vielfach vorgekommen sind, energisch entgegengetreten werden. Diese Auswüchse haben dazu ge⸗ führt, das Koalitionsrecht in einen Koalitionszwang umzuwandeln. Darum verlangen wir einen ausreichenden Schutz der Arbeitswilligen. Wenn die preußische Regierung in einem Spezialfall den Weg der Polizeiverordnung beschritten hat, so können wir uns darüber nur reuen. Das ist einer der Wege, der verhindern soll, daß die Arbeits⸗ willigen rechtlos sind. Wir glauben aber nach wie vor, daß unser Ziel nicht sowohl im Wege der Verwaltung, als vielmehr im Wege der Pe setzgebung erreicht werden kann. Hoffentlich findet die vom Reichs⸗ in Aussicht gestellte Untersuchung dieser Frage bald statt und wird uns eine Denkschrift darüber beim Wiederzusammentritt des Reichstages vorgelegt. Hauptsache aber ist, daß dann auch die not⸗ wendigen Maßnahmen baldmöglichst ergriffen werden.

Abg. Mumm (wirtsch. Vgg.): Der Staatssekretär sprach von bürgerlichen Parteien. Ich möchte vorschlagen, lieber „nationalen Parteien“ zu sagen, im Gegensatz zur sozialdemokratischen Partei, die sich immer mit Unrecht als die ausschließliche Arbeiterpartei bezeichnet. Zwei Forderungen müssen heutzutage in den Vordergrund gestellt werden: daß unser Volk vor allem schollenfest gemacht wird und daß sich der Staat der Mitarbeit der Berufsorganisationen bedient. Wer den Gedanken der Berufsorganisation will, der muß auch sein Endziel wollen. Man muß es auch denjenigen Arbeitern geben, die es bisher noch nicht haben. Kommt die vom Reichskanzler versprochene Gesetz⸗ gebung, dann ist hoffentlich ihr Grundgedanke paritätisch, der nicht organisationsgegnerisch, sondern organisationsfreundlich ist. Der sozialistische Charakter der Volksfürsorge ist gerichtlich festgestellt worden. Ebenso kann die Sozialdemokratie nicht leugnen, daß die wirtschaftlichen Organisationen der Gewerkschaften ebenfalls politi⸗ scher Natur sind. Ein derartiges Verschleiern kann auf die Dauer nicht durchgeführt werden. Die Vertreter der christlich⸗nationalen A eiterbewegung hier im Hause gehören drei verschiedenen Parteien an, die der freien Gewerkschaften sind aber alle Sozialdemokraten. Das Mäntelchen der politischen Neutralität ist also recht fadenscheinig. Ein sozialdemokvatisches Blatt hat sich gefreut über die Streitigkeiten der öffentlich rechtlichen und der deutschen Volksversicherung. Dies zeigt, wie nobwendig es ist, sich zu vertragen und nicht zur Freude des gemeinsamen egners zu zerfleischen. Der Begründung der notionalliberalen Resolution kann ich nur zustimmen. Ich kann nur hoffen, daß die nationalliberale Partei selbst diese trefflichen Worte der Begründung sich zu eigen macht. Man muß es beklagen, daß dies⸗ mal wieder eine Reihe von vöö liegen bleiben, die im Interesse der sittlichen Hebung des 2 Zolkes von allergrößter Bedeutung sind. Unsere Resolution über das Kanzleiwesen will die Mißstände beseitigen, die sich in unserem gesamten Kanzleiwesen zum Leidwesen der Beamten und der Behörden entwickelt haben. Anträge auf Namensänderung werden in den verschiedenen Teilen des Reiches ver⸗ schieden behandelt. Ein alter Name darf keinesfalls von irgendeiner Familie usurpiert werden, die mit diesem gar nichts zu tun hat. Abg. Dr. G radnauer (Soz.): Der nationalliberalen Reso⸗ lution und der über die Vereinfachung im Kanzleiwesen werden wir zustimmen. Das ist jedoch nicht der Fall bei der über die Namens⸗ änderung. Mein Parteifreund hat die Dinge hier vor ebracht, weil er es für notwendig hielt, bei dem Etat des eee eichsbeamten das ganze gegenwärtige System zu kennzeichnen. er Staatssekretär hat die Rede meines Parteifreundes vollständig mißverstanden. Es handelt sich dabei nicht um Einzelheiten, sondern um eine systematische Aktion, die von oben gefördert und gestützt wird. Mein Freund Scheidemann will den „Kampf gegen die heutige Regierung und die herrschenden Klassen führen. Das ist doch nicht dasselbe, wie die staatliche Ordnung. Diese wollen wir allerdings umgestalten und eine bessere an ihre Stelle setzen. Dadurch gefährden wir doch nicht die staatliche Ordnung und sind Leute minderen Rechts. Wir lieben unser Vaterland mindestens ebenso wie die anderen, die aber von ihm nur Vorteile haben wollen. Der Staatssekretär glauste einen Trumpf ausspielen zu können, als er auf die Schlußworte der Rede meines Freundes Wendel hinwies. Er scheint die Rede offenbar nicht gelesen zu haben. Ihm ist wohl nur der Ruf „Vive la France!“ zu Ohren gekommen. Durch ihn ist nicht das nationale Gefühl beleidigt worden. Der Kollege Wendel wollte nur ausführen, daß es für beide Völker heilsam ist, wenn sie sich versöhnen. Der Staatssekretär von Jagow hat bei diesen Worten nichts gesunden, Pnft wäre er doch wohl da⸗ gegen eingeschritten. Diese mißgünstige Behandlung der Sozialdemo⸗ kratie schaute auch aus allen Aeußerungen des Staatssekretärs über die Gewerkschaften und die Jugendbelvegung heraus. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um Gerichtsentscheidungen. Nicht nur Polizei⸗ behörden, auch Gerichte haben sich zur Magd dieser reaktionären Politik gemacht. Die Shübeeebm wischen wirtschaftlichen Organisationen und politischen ewerkschaßfien haben wir nie be⸗ stritten. Keine wirtschaftliche Organisation kann sich allein auf das rein wirtschaftliche Gebiet beschränken. Das Vereinsgesetz läßt einen Verein erst dann als einen politisch n zu, wenn er nach seiner ganzen Betätigung eine politische Einwir bezweckt; die Gerichtsentschei⸗ dungen, die gewerkschaftliche Vereine als politische erklärt haben, haben durchweg eine Begründung nach dieser gesetzlichen Zweck atzung nicht zu erbringen vermocht. Der Zentralverband der deutschen Industriellen wird von den Gerichten nicht als politisch angesehen und ist auch kein politischer Verein; aber aus ganz derselben Betätigung wie dieser Verband sie betreibt, erklären die Gerichte die Gewerkschaften ür politisch! ie Grenzen zieht man mit dem Worte „national“. Alle „nationalen“ unpolitischen Vereinigungen dürfen Politik treiben, soviel sie wollen, man läßt sie gewähren; stigmatisiert werden nur die Gewerkschaften, weil sie nach der herrschenden Polizeianschauung nicht „national“ sind. Es bleibt bestehen, was Reichskanzler von Beth⸗ mann Hollweg als Stagtssekretär gesagt hat: „Es soll jede schikanöse Behandlung der gewerkschaftlichen Vereine vermieden werden, es be⸗ steht der seste Wille, einer kleinlichen Auslegung der neuen Vor schriften des Reichsvereinsgesetzes entgegenzutreten.“ Aber was hat die daraus gemacht? Dem Staatssekretär ist der Abg. Schiffer eigesprungen; er lehnt das Streikpostenverbot ab, billigt aber, wenn man auf Umwegen dieses Verbot durchführt. Inzwischen haben wir ja auch noch erfahren, daß die Nationalliberalen das Verbot ab⸗ lehnten in der Befürchtung, daß auch das Unternehmertum davon getroffen werden könnte. Jetzt haben wir auf diesem Gebiete die reinste Polizeiwillkür. Auf die Gerichte ist dabei kein Ver⸗ laß, schon deshalb nicht, weil die Polizei einfach behauptet, daß die öffentliche Sicherheit des Verkehrs bedroht ist, gleich⸗

viel, ob sich die Behauptung mit der Wahrheit deckt oder nicht.