1914 / 116 p. 31 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

eren Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem er⸗ -

forderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können vwiederholt ausgegeben werden. Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗ . erwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit⸗

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8

punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ nweisungen aufhört.

§ 3. 8 Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Finsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus⸗ gabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗ schulden (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für Eisenbahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. 155) zur Anwendung.

11“

Dem Landtage ist von drei zu drei Jahren bei dessen regelmäßiger Zusammenkunft über die Ausführung dieses Gesetzes und der früheren gleichartigen Gesetze Rechenschaft zu geben.

In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird bemerkt: b

Durch das Gesetz Gesetze, zuletzt das vom 8 wurfs bezeichneten Zwecke Beträge zur Verfügung gestellt worden.

vom 13. August 1895 und 14 gleichartige 28. Mai 1913, sind zu dem im § 1 des Ent⸗ von insgesamt 173 Millionen Mark

Ueber die Verwendung der bis zum Jahre 1911. bereitgestellten Mittel ist durch die am 17. April 1912 an den Präsidenten des Hauses der Abgeordneten übersandte Denkschrift (Nr. 286 der Drucksachen des Hauses der Abgeordneten, 21. Legislaturperiode, V. Session 1912) dem Landtage ausführlich Rechenschaft abgelegt worden; eine neue Denk⸗ schrift wird gemäß der Bestimmung, die im § 4 der Gesetze vom 14. Juni

1912 und 28. Mai 1913 sowie des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs ge⸗ troffen ist, im Jahre 1915 vorgelegt werden. Die restlichen Kredite aus den früheren Gesetzen und die im Jahre 1913 weiter bewillgten

15 Millionen Mark sind inzwischen teils bereits verwendet, teils fest⸗ gelegt worden. b

In der Art der Verwendung ist eine Aenderung nicht eingetreten; sie erstreckt sich also auf die in der letzten Denkschrift eingehender

geschllderten sechs Maßnahmen der Wohnungsfürsorge. Von diesen stehen im Vordergrunde und nehmen den Hauptteil der Mittel in Anspruch die Herstellung staatseigener Mietwohnungen und die Be⸗ leihung von Grundstücken der Baugenossenschaften. Die hierfür fest⸗ gelegten Grundsätze sind gleichfalls unverändert geblieben.

Die übrigen Maßnahmen staatlicher Wohnungsfürsorge sind fort⸗ gesetzt worden; insbesondere wird der Beleihung von Erbbaurechten und der Gewährung von Zusatzdarlehen auf Rentengüter kleinsten Umfeangs rauernd die staatliche Aufmerksamkeit zugewendet. 8

Das Bedürfnis, die Wohnverhältnisse der Staatsbediensteten in der bisherigen Weise zu verbessern, besteht weiter. Nach den Verein⸗ barungen unter den beteiligten Ministerien wird zur Deckung des neu angemeldeten Bedarfs ein Betrag von 20 Millionen Mark gefordert. Die beträchtliche Steigerung dieses Betrages gegen die in den Vor⸗ jahren bereitgestellten Beträge ist durch ein in diesem Jahre infolge von umfangreichen Neuanlagen der Eisenbahnverwaltung besonders großes Bedurfnis dieser Verwaltung begründet. Es wird die Bereit⸗ stellung dieser Summe vorgeschlagen. 9

Nr. 24 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 15. Mai 1914 bat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Exequaturerteilungen. Zoll⸗ und Steuerwefen: Personalveränderung bei den Stations⸗ kontrolleuren. Versicherungswesen: Bekanntmachung zur Ausführung des § 518 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Kriminalität der Jugendlichen in Deutschland.

Statistische Betrachtungen über die Kriminalität der Jugendlichen begegnen jetzt, da in dem gesetzlichen Einschreiten gegen jugendliche Uebeltäter einschneidende Reformen bevorstehen, weitgehendem Interesse. Solche Betrachtungen werden vielfach angestellt, freilich nicht immer mit der hier besonders gebotenen Vorsicht bei Beurteilung der statistischen Angaben. In einem aufklärenden ufsatz von Landgerichts⸗ direktor Dr. Aschrott in der neuen „Deutschen Strafrechts⸗ zeitung“ (Verlag Otto Liebmann, Berlin) wird auf eine Reihe von

Tatsachen ausmerksam gemacht. die beachtet werden müssen, wenn man richtige; Bild von der

Es müssen vor allem

aus den Zahlen der Kriminalstatistik ein 1 Kriminalität der Jugendlichen gewinnen will. 8 neben den Zahlen der Statistik auch Einzelbeobachtungen Berücksichti⸗ gung finden. greifen wir aus dem umfangreichen Material nur eraus, die dies in besonderem Maße bestätigen.

Die deutsche Krimtinalstatistik,

einige

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strafmündigen Jugendlichen seit 1894 zwischen den 12— 14 jährigen, die als „Kindliche“ bezeichnet werden, und den 14—18 jährigen. Die Heraushebung der Alterstlasse von 12—14 Jahren hat dabei einen Beweis dafür geliefert, wie starken Schwankungen die Kontingente der einzelnen Altersklassen unterliegen. Es wurden z. B. bei der Volkszählung von 1890 6 300 599 strafmündige Jugendliche gezählt, bei der Volks⸗ zählung von 1895 6 310 786. In den 5 Jahren ist also nur eine ge⸗ ringfügige Zunahme eingetreten (in dem vorhergehenden Jahrfünft betrug die Zunahme 727 054), immerhin aber noch eine Zunahme; die gesonderte Zählung der 12 —14 jährigen ergab dagegen eine direkte Ab⸗ nahme um 32 623. Die Gruppe der strafmündigen Jugendlichen war hiernach 1895 ganz anders zusammengesetzt als im Jahre 1890: die Zahl der 12— 14 jährigen war um etwa 1 ½ % geringer geworden, die Zahl der 14—18 jährigen um etwas mehr als 1 % gewachsen. Von welcher Bevreutung diese Zusammensetzung ist, zeigen folgende Kriminalitätsziffern: auf 100 000 der strafmündigen jugendlichen Zivilbevölkerung (im Alter von 12 —18 Jabren) wurden i. J. 1911 639, auf 100 000 der Altersklasse von 12—14 Jahren dagegen nur 329 wegen Verbrechen oder Vergehen gegen deutsche Reichsgesetze verurteilt. Die Kriminalität rder 12 14 jährigen steht also sehr erheblich hinter der allgemeinen Kriminalität der Jugendlichen zurück.

Um ein richtiges Bild von der Kriminalität der Jugendlichen zu erhalten, muß man weiter neben der Zahl der Verurteilten die Zahl der auf Grund von § 56 des Reichsstrafgesetzbuchs Freigesprochenen in Berücksichtigung ziehen. Freisprechungen auf Grund dieses § 56 sind kriminalstatistisch anders zu beurteilen als sonstige Freisprechungen. Im allgemeinen müssen Freisprechungen statistisch außer Betracht bleiben, well im Falle der Freisprechung die Möglichkeit vorliegt, daß eine Zuwiderhandlung gegen ein Strafgesetz überhaupt nicht begangen ist: dei Frelsprechung auf Grund von § 56 sind dagegen der Tat⸗ bestand der strafbaren Handlung und die Person des Täters fest⸗ geitellt, die Freisprechung ist bier nur erfolgt, weil der Täter die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besaß. Diese Fälle müssen desbalb bei der Kriminalität de Fugendl chen mi rdigt werden Daß Freisprechungen aus

§ 56 bei den Kindlichen, den 12 14 jäbhrigen, verhälinismäßig häufiger vorkommen werden als bei den älteren Jugendlichen, liegt in der Natur der Dinge. Im Jahre 1911 fielen auf die ersteren zwei Altersjahrgänge 5580, auf die vier weiteren 5926; also fast die Hälfte der Freisprechungen aus § 56 betraf die Kindlichen. Von der Gesamtzahl der von 1894 (seit welchem Jahre besondere Ermitt⸗ lungen über die Freisprechungen aus § 56 angestellt werden) bis 1911 eines Verbrechens oder Vergehens überführten Jugendlichen sind 3,9 % auf Grund des § 56 eege prochen worden, und dies ist auch genau der Prozentsatz für 1911. Betrachtet man gesondert die Frei⸗ gesprochenen der 12—14 jährtgen, so beträgt hier der der wegen mangelnder Einsicht Freigesprechenen für die eit von 1894 bis 1911 10,1, für das Jahr 1911 98.

Die Bewegung in der Kriminalität der Jugendlichen geht nicht parallel mit derjenigen in der Kriminalität der Erwachsenen. Bei den letzteren fällt die höchste Kriminalitätsziffer auf das Johr 1902, sie enthält gegenüber dem Ausgangsjahr der Reichs kriminalstatistik (1882) eine Steigerung um 25,1 %; seit diesem Jahre zeigt die Kriminalität hier bei mancherlei Schwankungen eine follende Tendenz; immerhin ist die Kriminalitätsziffer für das Jahr 1911 noch um 19,5 % höher als die für 1882. Bei den Jugendlichen dagegen wurde der Höchststand der Kriminalitätsziffer i. 1906 erreicht; er ergibt eine Steigerung um 34,5 % gegenüber dem Jahre 1882. Seitdem trat eine erhebliche Besserung ein; die Kriminalität zeigte i. J. 1911 nur noch eine Zunahme von 12,5 % gegenüber 1882. Die Steigerung der Krimi⸗ nalität ist also bei den Jugendlichen eine stärkere und länger andauernde gewesen als bei den Erwachsenen; dafür war aber auch die in den letzten Jahren hervorgetretene Besserung bei den Jugend⸗ lichen erheblich Krößer als bei den Erwachsenen. Bei der Kriminalität der Jugendlichen ist das Delikt des Diebstahls von be⸗ herrschender Bedeutung, während es bei den Erwachsenen zwar eben⸗ falls eine große, aber doch keine so ausschlaggebende Rolle spielt. Die Verurteilungen wegen Diebstahls machten im Jahre 1911 bei den Erwachsenen 17,7 %, bei den Jugendlichen da⸗ gegen 52,1 % aller Verurteilungen aus, und wenn man den Verurteilten die auf Grund von § 56 des Reichs⸗ strafgesetzbuchs Freigesprochenen zuzählt und zwischen den 12 14 jährigen und den 14 18jehrigen unterscheidet, so fallen von allen gerichtlich festgestellten Verfehlungen auf Diebstahl bei den Kindlichen 72,8 %, bei den älteren Jugendlichen 46,5 %. Dagegen machen die Ver⸗ urteilungen wegen Körperverletzung, welches Delikt in der Kriminal⸗ statistik ebenfalls mit großen Zahlen vertreten ist, bei den Erwachsenen 24,1 %, bei den Jugendlichen nur 13,7 % aller Verurteilungen aus; von allen gerichtlich festgestellten Verfehlungen (also einschließlich der Freisprechungen auf Grund von § 56) fallen auf Körperverletzungen bei den Kindlichen 64 %, bei den älteren Jugendlichen 15,4 %.

Schließlich ist noch auf eine andere wichtige Tatsache binzu⸗ weisen: Auf Grund der seit dem Jahre 1900 in den deutschen Einzel⸗ staaten erlassenen Fürsorgeerziehungsgesetze wird eine jährlich stei⸗ gende Zahl verwahrloster und gefährdeter Jugendlicher der Fürsorge⸗ erziehung überwiesen. Die Mehrzahl wird in Anstaltspflege genommen, und damit fällt bei ihnen die Gelegenheit, ja vielfach die Möglichkeit, eine Straftat zu begehen, der Regel nach fort. In Preußen belief sich am 31. März 1912 der Bestand der Fürsorgezöglinge auf 41 300; im Durchschnitt der 10 Jahre 1901 1910 wurden hier ährlich 7155 Jugend⸗ liche der Fürsorgeerziehung überwiesen, im Etatsjahre 1911/12 waren es 9348, denen ein Abgang von nur 6406 in diesem Jahre gegenüberstand. Wenn die Verhältnisse im übrigen Deutschland ähnliche sind, so handelt es sich um sehr große Zahlen, die bei der Beurteilung der Kriminalität der Jugendlschen nicht unbeachtet bleiben dürfen, insbe⸗ sondere wenn man berücksichtigt, daß die zur Fürsorgeerziehung Ueber⸗ wiesenen zum großen Teile aus Elementen bestehen, bei denen es in hohem Grade wahrscheinlich sein würde, daß sie, falls sie in der bis⸗ herigen Freiheit gelassen wären, früher oder später mit den Straf⸗ gesetzen in Konflikt gekommen sein würden. Das Problem der Kriminalität der Jugendlichen erfordert es also, da bei seiner Untersuchung außer den bestraften Jugendlichen die in Fürsorgeerziehung Genommenen ebenso wie die wegen mangelnder Einsicht Freigesprochenen herangezogen werden.

Indem wir auf die Ausführungen selbst verweisen, Punkte

von der vor kurzem der sich auf das Jahr 1911 beziehende Band erschienen ist, unterscheidet bei den

Die deutsche überseeische Auswanderung im April 1914 und in dem gleichen Zeitraum des Voriahrs.

Es wurden befördert deutsche Auswanderer im Monat April über 1914 1918 11111“; 630 1086 8 Henbirocg. . . . . . 933 834 deutsche Häfen zusammen. 1563 1920 fremde Häfen (soweit ermittelt) 194 931

1 überhaupt 1757 2851.

Aus deutschen Häfen wurden im Monat April 1914 neben den 1563 deutschen Auswanderern noch 23 601 Angehörige fremder Staaten befördert; davon gingen über Bremen 12 415, über Ham⸗ burg 11 186.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Ausstand der Maler⸗ und Anstreichergehilfen in Velbert wegen Nichtanerkennung des Reichstarifvertrags, der in ganz Rheinland und Westfalen im vorigen Jahre von den Mitglie⸗ dern des Arbeitgeberverbandes f. d. Malergewerbe einmütig abgelehnt wurde, ist, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“ mitteilt, nach 12 tägiger Dauer mit einer Niederlage der Gehilfen beendet worden. Sie haben die Arbeit bedingungslos wieder aufgenommen. (Vgl. Nr. 104 d. Bl.)

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Marseiller haben gegen 5000 Metallarbeiter den Ausstand beschlossen, weil ihnen der Neunstundentag und die geforderte Lohnerhöhung verweigert worden war.

Deutsche Seefischeret und Boden für April 1914.

seefischeret

Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse

1) Nordseegebiet

kg.

2) Ostseegebiet

kg

Schellfisch, groß 1I181“¹“¹ 4. Sorte. 8 5. Sorte. . 4./5. Sorte. 6 von der Murmanküste

Weißling (Wittling,

we““

Kabliau, groß . . .. mittel, klein (Dorsch) IFlländer . . .. von der Murmanküste

Fochen 11“

Seehecht (Hechtdorsch).

Scholle oldbutt),

groß, mittel .. ““ 111141“

Blendling (Scheefmul) .

Knurrhahn, grauer . Z öö“

Petermann, echter..

I. Fische.

57 238 56 045 136 222 206 614 344 919 243 599 485 214 333 134 495 392 539 690 2 859 109

103 83

31 562

185 030 434 092 15 615 70 165

2 79 961]

46 188 42 103 65 979 67 868 71 337 54 605 209 885

103 351 118 528

91 445 386 065

13 225 16 660

16 784 42 226 178 562 4 251 13 . 13 769

Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse

k g

1) Nordseegebiet

ZE

Köhler und Pollack Z““ 8 Heifisch 8 atfisch (Seewolf) 8 Rotzunge, groß, mittel v111““ Rotzunge, echte.. 11““ eezunge, Feo 1“ mittel, klemn.. Steinbutt, groß, mittel.

1““ Glattbutt (Tarbutt), groß, mittel.. .

Ebe1““”“ Lachs (Flußlachs) 116e6“*“ echt (Flußhecht). arpfen . . . . Geetint. Stint, kleiner ... Finte, Perpel. . . Barsch (Fluß⸗ u. Meer⸗) Rotbarsch .. . Kaulbarsch. . . göö. ee* Blei (Brachsen, Brasse) Meerbrassen . . . . 11““ 6546*“

protte (Breitling).. 14*“ hböbö. Aal (Meer⸗) .. Aalraupe(Quappe, Rutte) Nalmutter. . .. EE11““ Fümngschwanz (Sertungfer) wee1.“

under (Struffbutt)

Keerforelle... eee 1“

öbböö.

ZZE 11““

stsee⸗Schnäpel.. Weißfisch (Giester) 1111666“*“ 1“ Rapfen (Schied) .. Seehase, Lumb ..

Verschiedene (Gemeng⸗

noch Fische. 1 243 269

153 447 48 582 70 887 82 041 91 599

2 660 1 156 21 294 1 618 1 450 28 817 29 012

8 204 5 469 64 20 159

263 16 55 904

16 16 990 46 173 2 809 106

29 532 1 294 19 981 2 028 4

518

5 343 4 687

123 074 29 476 4 618 18 175 57 057 19 000 2 030 3 707 31 487 4 595 3 567 51 475 39 493

9 998 5 259 289

209

2 058 47

17 395 331

3 458 513

6 693

2SIIIeliIllm

363

35 387 62 303 36 185 100 360 470 802 12 838 105 079

225 169 420

2 060 79 611

430

674 822 867 30 526 31 700 58 343

2 590 2 847

314 491 3 548 4 440 197 926 454

11 616

1 507

94 78) 72 319 43 460 75

12¹

29 708% 3 681 62 119

47 80) 376

412

52 950 4;

1 001 104 181v 11 26%

1 395 82 22¹

1 18 2 78 2 056 71 951

291 31ees

4 91

10 1 39 15

fiische) 1“

Muscheln usw. Krabben.. . ummer. iserhummer e

Auflten. ..

4 200 325 475 34

694

5 964 41 395

8 zusammen s 8 987 768] 2 015 333] 2 857 408 II. Schaltiere.

823 24

8—

zusammen [(Qx8e

Delphine. . . Stück Seehunde.. Wildenten.. Tordalken, Lummen

III.

330 403 47 359

Andere Seetiere.

zusammen Stück

ischlebern..kg ““ ee*“

IV. Erze

9

2

478 875 158 202 6 800

ugnisse von Seet

12

31 238 11 551 3 060

teren.

zusammen.

hierzu III .

643 877

3 330 403 47 359

8 987 768

45 849 12 95 402

2 015 333

2 857 408

Nord⸗ Gesamtwert..

47 362

hierzu Ostseegebiet.

und Ostseegebiet V 1Bö1ö6125

1

9 962 988 2 156 596 823 658

2 857 604 327

3) Bodensee⸗ und Rheingebiet.

Süßwassertiere

Hlanfeschen 1“ Gangfsche . chen Kilche (Kropffelchen) Maränen. 8

220 887

108 523

Forellen: a. Bach⸗ .

ce. Grund-.

b. Schweb⸗ oder

d. Regenbogen⸗.

g9. Rhein⸗ Saiblinge (Rötel). Rheinlachh.. Aeschen. 8 Trüschen.. 8 Hechte . ende. .““ Barsche (Egli, Krätzer) ee] Brachsen . 4*““ WZ“” Weißfische (Alet, Z““

DE 111““; Sonstige Fische (Hasel, Rost usw

Nasen usw.)

zusammen

Berlin, den 16. Mai 1914.

Kaiserlich

es Statistisch Delbrück.

nd Ausfuhr von Zucker vom 1. b18

beginnend mit 1. September.

Mai 1914 und im Betriebsjahr 19

Gattung des Zuckers

Einfuhr Ausfuhr

im Spezialhandel im Spezialhandel

1. Sept. 1913 bis 10. Mai 1914

1. Sept. 1912 bis

10. Mai 1913

1. Sept. 1913 bis 10. Mai 1914

1. Sept. 1912 bis

10. Mai 1913

1. bis 10. Mai 1914

1. bis 10. Mai 1914

dz rein dz rein

Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten

gleichgestelkter ucker (176a— i).

b avon Veredelungsverkehr . . . . . .. Rübenzucker: B (granulierter), (auch Sandzucker) davon Veredelungsverkehr 1“ 1

Platten⸗, Stangen⸗ und Würfelzucker (176 c) Er “*“ tücken⸗ und Krümelzucker (176e).. 5 Raffinade (176 EIIC1bbö. EI11““ 8 e11X1“ 1 anderer Zcer (1eer. n) ““ 8 Reohrzucker, roher, fester und flüssiger (176 k). . dheer s rocer, seshen 1 1 -gS,-e anderer fester und flüssiger Zucker (flü R de einschli

des Invertzuckersirups usw.) (i Nüstoe 8 9 8 8 c1 8

Fülmafsen und 8 PvasrVeredeLungeveraeh E1““ un uckerabläufe 4 futter; Neg. -g- (Tränh 8 u . 68 avon Veredelungsverkerlh. Zuckerhaltige Waren unter st i icht: Menge ees darin enthaltenen Zuckers

Berlin, den 18. Mai 1914. Kaiserliches

15 843 13 529

3 752 785

99 776 82 3

3 654 261 6

69 728

12 673 7 606

3 206

2 521

3 332 368 230 622

230 511

2 720 821

430 992 203 398 108 836 120 370 127 431 15 710 25 224

3 703 343 1

3 666 441

2 246 463

510 165 323 566 252 746 132 471 150 302

15 320 23 222

4 106 585

1 4 044 569 227 1

95

356

92 2 73

60 659 6 900

5 V 69 121

Statistisches Amt. J. V.: Koch.

26 102

Die Fleischpreise im Großhandel in Preußen während der ersten Hälfte des Monats 8 Nach der „Stat. Korr.“ betrugen in Mark die Durchschnittspreise für 50 Kilogramm:

Mai 1914.

Rindfleisch

8 8 0¶2.☛ 8

Kalbfleisch Hammelfleisch

Ochsenfleisch Bullenfleisch

Kuhfleisch

b

Färsen⸗ (Kalben⸗) und

ren

Berichts⸗

gemästeten

chsen bis zu höchstens 7 Jahren

gemästeten Ochsen Färsen (Kalben)

von jüngeren fleischigen, nicht ausgemästeten und älteren aus⸗ von mäßig genährten jünge und gut genährten älteren Ochsen von vollfleischigen Bullen von mäßig genährten jüngeren und gut genährten älteren Bullen von vollfleischigen ausgemästeten Kühen bis zu 7 Jahren

von vollfleischigen ausgemästeten von älteren ausgemästeten Kühen

von vollfleischigen aus

2

und wenig gut entwickelten jüngeren Kühen und Färsen (Kalben)

Fresser⸗ fleisch

1 sten schverkauf ca. 225 Pfund

Frise

Pfund Lebendgewicht)

i Mast⸗ und guten

augkälbern

augkälbern Masthammeln, geringeren

8 Masthammeln Lämmern und guten Schafen

S

chafen (Merzschafen) 5

Lebendgewicht)

von Doppellendern 0:

chweinen zum

(Ladenschweinen bis zu

von feinsten Mastkälbern

Sec

chweinen zur Dauerwarenfabrikation

(über ca.

von mittleren Mast⸗ und be

von geringe

von Mastlämmern und jüngeren

von

von mäßig genährten Hammeln und Sco

(von gering genährtem Jungvieh) von älteren

von

66 ½ V

65 72 ½ 65 ½ 67 ½ 681 63 ½ 66 ½ 74 68 70 68 ½ 69 ½ 74 ½

73 73 ½ 74 70 ½ 75 ½ 57

έ —έ½ SIn 92 2 92 88-

Königsberg i. Pr. Danzig.. Pr. “] Stettin... Posen. Breslau Gleiwitz Kattowitz... Magdeburg ... 86 e a. Saale. Eiä Altona) .. J1166656 Dortmund ... Gelsenkirchen .. Bochumm.. Düsseldorf .. Duisburg... Elberfeld.. AIv

2N

900 60— 90,—

2 88

S

S 02—

70 64 67 66 70 68 73

68 ½ 9. 68 ½ 71 ½ 54

insofern von den übrigen Angaben ab, als in der zweiten

zu ca. 180 Pfund Lebendgewicht in Betracht kommt.

90

51 52 ½ 52 ½ 51 62 ½ ¹) 69 53 529 61 ½ 60 48

59 66 57 ½ 64 60 ½ 65 67 63 ½ 69 50 1“ ¹) Fresserfleisch kommt in Breslau nur ausgeschält, d. h. ohne Knochen, zur Wurstfabrikation zum kauf. Hammelfleisch in Erfurt bezieben sich auf Fleisch einschlie E Iüag⸗ 1 sh Bertzuf Svalte. enfleisch von vollfleischigen ausgemästeten Ochsen“ nicht bis zu 7, son bis zu höchstens 4 Jahren und in der vorletzten Spalte „Schweinefleisch von Schweinen n Frischberkauf⸗ 5 san zu 8 225, fasblen d

55 65 57 ½ 50

78

62 ½ 88 ½ 85

76 ½ 85 ½ 70

69 ½ 83 88 82 89 87

S

2

E 1— 80.

82 ½ 76 74 69 79 76 ½

naen Un 00

00 00 e b,

77 60 ½ 57

54 ½

55 56 ½ 56 *%

8

2 88 8s

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83 ½ 87 ½ 91

—₰

90 95 90 91

cnRean ogoe 0—

2

85 86 87

87 82 %

2 8”88 56 818 ²) Die Preise Herz, Leber und Milz. ³) Die Preise in Mlen2 80ee g

106 ½ 101 ½

Land⸗ und Forstwirtschaft. Argentiniens Getreideernte 1913/14.

Die argentinische Tagespresse veröffentlicht folgende von der Generaldirektion der statistischen Abteilung im argentinischen Land⸗ wirtschaftsminlsterium herrührende Angaben über das Ergebnis der argentinischen Getreideernte 1913/14 (Tonnen):

Hafer

Provinzen und Territorien Weizen Lein Buenos Aires 1 080 000 189 000 570 000 Santa F6. 8 460 000 295 000 33 000 616P161611“ 214 000 30 000 Fnthe Ulriho. . . . 160 000 280 000 39 000 b- 12 000 51 000 n den übrigen Provinzen und Territorien . 85 000 5 000 17 000 Zusammen 3 100 000 995 000 740 000

Die Maisernte wird geschätzt wie folgt (Tonnen): Provinzen und Territorien na II11116““” 8 .3 780 000 Fo 1 . 2 610 000

. 1 030 000 100 000 und Territorien.. . 700 000 3 F . .8 300 000 t Dieser Ertrag ist der größte, der bisher in Argentinien erreicht orden ist. Da die übrigen Produktionsländer, insbesondere Nord⸗ amerika, ein weniger günstiges Ergebnis aufweisen und der Preis emlich hoch ist, wird der Wert der diesjährigen Maisernte auf 400 Millionen Papierpesos Pcätt Bericht des Kalserlichen Generalkonsulats in Buenos Aires 8 vom 21. April 1914.)

8 Verkehrswesen.

Postformulare. Die neuen Formularmuster zu Paketkarten (bisher „Postpaketadressen“), zu Nachnahmepaketkarten, Nachnahme⸗ karten und Postaufträgen sind fertiggestellt. Alle diese Formulare können vom 1. Juli an auch von der Privatindustrie hergestellt werden, sie müssen aber in der Größe, Farbe und Papierstärke sowie

8 kenntnis damit begründet, daß der bloße Nachweis an sich giftiger oder

im Vordrucke mit den amtlich ausgegebenen sehrhc genau über⸗ einstimmen. Muster können von den Postanstalten kostenlos bezogen werden. Es empfiehlt sich, daß Privasdruckereien vor der Herstellung laa Egx einen Probeabzug der Oberpostdirektion zur Prüfung einsenden.

Zur Herstellung der Formulare ist Karton der Stoffklasse IV. (beliebig), Festigkeitsklasse 5 (2000 m Reißlänge, 2 % 9b 20 Doppelfalzungen), Verwendungsklasse 6 der Bestimmungen über das von den preußischen Staatshehörden zu verwendende Papier vom 28. Januar 1904 zu benutzen. Das Quadratmetergewicht des Kartons ist auf 175 g sestgesetzt.

1 der bisherigen Art können bis auf weiteres aufgebraucht erden.

Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

LEE“ 8

ntscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Zulassung von gehleichtem Mehle. 1 Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat über die Zulassung von gebleichtem Mehle eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung gefällt. Es handelte sich um eine Mehlsendung, die zugestandenermaßen mittels des Alsop⸗Verfahrens gebleicht und daher behördlich auf Grund des „Food and Drug Act“ beschlagnahmt worden war. Das oberste Gericht hat nunmehr die Freigabe der Sendung verfügt und sein Er⸗

(Aus den gestellten

schädlicher St zur Beschlagnahme nicht anzreiche sondern daß auch

eisna s 1““ daß diese Zusätze in gesundheits⸗ 1 eer Menge vorhanden seien. (Nach einem Berichte der Kaiser⸗

lichen Botschaft in Washington.) 88 1 8

2

Kuba.

„Geplante Aenderung der Tonnengebühren. Vor einiger Zeit ist in der kubanischen Repräsentantenkammer eine Gesetzvorlage eingebracht worden, wonach die Abschaitte a und b des Artikel 176 der Zollordnung (Ordenanzas de Aduana) nachstehende Fassung er⸗ halten sollen:

a Für das Einlaufen eines ausländischen Fahrzeugs, das nicht aus einem Hafen oder Orte der Insel Kuba herkommt, werden erhoben 6 Centavos (bisher 10 Centavos) für die Nettoregisterton: Meistbetrag 30 Centavos (bisher 1 Peso) für jede Nettoregisterton in einem Jahre, vom Tage der ersten Zahlung ab gerechnet.

b. Für das Einlaufen eines kubanischen Fahrzengs, das nicht aus einem Hafen oder Orte der Insel Kuba herkommt, 2 Centavos (bisher 5 Centavos) für die Nettoregisterton: Meistbetrag 10 Centavos (bisher 50 Centavos) für jede Netto⸗ registerton in einem Jahre, vom Tage der ersten Zahlung ab gerechnet.

„Die vorstehende Gesetzvorlage wurde seinerzeit dem Ausschuß fär

ölle und Steuern der Repräsentantenkammer zur Berichterstattung überwiesen. Die Junta de Navegacion der Handelekammer in Havanna hat sich nunmehr kürzlich an den Vorsitzenden dieses Aus⸗ schusses, der zum Berichterstatter in der Kammer gewählt worden ist, mit der Bitte gewandt, außerdem folgende Zusatzvorschläge zu machen, durch welche die Vergünstigungen für die in kubanischen Häfen ver⸗ kehrenden Auslandsdampfer noch vermehrt werden. Außer den nach A-tikel 176 der Zollordnung vorgesehenen Befreiungen von der Tonnen⸗ gebühr soll hiernach noch von der Erhebung einer solchen Gebühr Abstand genommen werden: a. bei Fahrzeugen, die kubanische Häfen nur anlaufen, um sich dort mit Kohlen, Mund⸗ vorräten oder Deck⸗ und Maschinenvorräten zu versehen, b. bei Fahrzeugen, die kubanische Häfen anlaufen, um ins Dock zu gehen, zwecks Ausbesserung des Schiffes oder der Maschinen, c. bei Vergnügungsfahrzeugen, die mit Reisenden, welche die Reise mit demselben Dampfer fortsetzen, kubanische Häfen anlaufen.

Die unter c erwähnten Fahrzeuge sollen jedoch zur Zahlung ver⸗ pflichtet sein, wenn sie Reisende führen, die in einem Dasen Kubas abgesetzt werden, oder wenn sie in Kuba Waren aus⸗ oder einladen. Eine Abordnung der Junta de Navegacin hat diese Zufatzvor⸗ schläge dem Praͤsidenten übecreicht. (Nach einem Bericht der Kaifer⸗ lichen Ministerresidentur in Havanna.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikette am 16. Mai 1914.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen qö1 Nicht gestellt... am 17. Mai 1914: 531

8 140

Gestellt. . Nicht gestellt..

Die Verkaufsstelle vereinigter Fabrikanten isolierter Leitungsdrähte berechnet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin von heute ab keinen Kupferzuschlag.

Nach einer durch W. T. B.“ übermittelten Mitteilung der Kaiserlich Russischen Finanz, und Handelsagentur einas der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 1/14. Moi d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den glelchen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen⸗ verwaltung) (Nr. 1) 1581,6 (1579,1), Gold im Auslande (Nr. 2) 200,9 (204,2), Silber, und Scheidemünze (Nr. 3) 74 4 (72.9), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr. 4) 376,0 (381,4), Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere (Nr. 5) 90,1 (90,4), -be Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsffe, sichergestellt durch

aren, Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits, Vorschüsse an Landwirte, Industrielle Vorschüsse, Vorschüsse an das St. Peters⸗ burger und Moskauer Leihhaus, Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 272,9 (270,9), Wertpapiere im Besitz der Staatsbank (Nr. 12) 96,3 95,5), verschiedene Konten (Nr. 13) 110,3 (107,0), Saldo der echnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) (—), zusammen 2802,5 (2801,4). Passiva. Kreditbillette, welche sich im Umlauf befinden (Nr. 1) 1626,4 (1622,2), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (55,0), laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei (Nr. 4) 439,9 (433,2), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 619,2 (633,6), 4— A v8n 1e A. 45,8 (45 3), Saldo der

echnung der Bank mit ihren (Nr. 10) 16,2 (12,1), zus 2802,5 (2801,49).

Berlin, 16. Mai. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Infolge der besseren Nachfrage war auch das Ge⸗ schäft zum Schluß der Woche zufriedenstellend und ließen sich die Ein⸗ lieferungen frischer Butter schlank räumen. Es wurden auch schon einige Posten feinster holländischer Grasbutter eingeführt, die Preise dafür sind jedoch bedeutend gestiegen, sodaß Bezuüge keine Rechnung

2 russische Butter besteht rege Nachfrage. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter 1a Qualität 113 bis 115 ℳ, do. IIa Qualität 108 112 ℳ. Schmalz: An den amerikanischen Börsen fanden stärkere Deckungen vorangegangener Verkäufe statt, die bei fester Tendenz steigende Preise für Schmalz und Fleisch herbeiführten. Auch hier war bessere Kauflust, dagegen läßt die Konsumnachfrage noch immer zu wünschen übrig. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 58—59 ℳ, amerikanisches Tafelschmalz Borufsia 60 ½ ℳ, Berliner Stadtschmalz 88 89 Berliner Bratenschmalz Kornblume 60 64 ℳ.

eck: ruhig.

mehr lassen.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkt

8 Heezs. 16. 3 2 Le. in Barren das ogramm 2790 Br., 278 Silber in Barren n 80,00 Br., 79,50 Gd. heeahe Wien, 18. Mai, Vormlittags 10 Uhr 40 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. p. ult. 81,45, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 81,95, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 80,40, Türkische Lose per medio 220,50, Orientbahnaktien pr. ult. 896,00, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 693,25, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 97,50, Wiener Bankvereinaktien —, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 606,50, Ungar. all Kreditbankaktien— Oesterr. Länderbankaktien 491,50, Unionban aktien 576,50, Türkische Tabakaktien pr. ult. 432 00, Deutsche Reichs danknoten pr. ult. 117,66, Oesterr. Alpine Montangefellschaftsaktte 805,50, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 2526, Brüxer Kohlenbergb. Gesellsch.⸗Aktien —,—. Geschäftslos bei behaupteten Kursen; nu

Orientbahn höher. London, 16. Mai, Nachm. (W. T. B.) Silber promp Privatdiskont 2 ½. Abends. 2 ½ % Engl.

26 ⅞, 2 Monate 2615/⁄18. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz

Konsols 74 18/⁄16. Parts, 16. Mai.

Rente 86,80.