1914 / 118 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

das Möglichste; man kann es aber nicht ganz vermeiden und es hat sich

m Teil auch bewährt. Wenn sie n. Ausschreitun u Schulden

ommen lassen, werden sie bestraft; das ist geschehen. Ic abe sie nicht weggeschickt, um 9 Monate lang selbständig Krieg zu führen. Ich habe diesen Auftrag erst erfahren, nachdem die Sache hier im Reichstage zur Sprache kam.

BAbg. Dr. Arendt (Rp.): Ich habe gegen die Kommandogewalt nichts geäußert. Ich hade nur mein Bedauern ausgesprochen, daß beide Offiziere nicht wieder hinausgesandt worden 8 Dem Abg. Noske stimme ich darin zu, daß die Angelegenheit nicht genügend ge⸗ klärt ist; aber es würde besser sein, wenn wir diese Lichs ganü auf die nächste Session verschieben. Wenn ich dem Abg. von Rechenberg mit meinem Material antworten würde, so würde eine Diskussion entstehen, daß wir die Hoffnung, heute zu schließen, aufgeben müßten.

Abg. Erzberger (Zentr.): Dem Abg. Arendt kann ich bezüglich seiner Uftm be nur beistimmen, denn ich habe auch eine Un⸗ menge Material über die Scheußlichkeiten, die 1908 passiert sind.

Ueber die Position von 500 000 ℳ, die in zweiter Lesung für Erkundung des Erdölvorkommens in Deutsch Neuguinea eingestellt ist, fünder auf Antrag des Abg. Dr. Arendt eine nochmalige Abstimmung statt. Für die Position stimmt die ge⸗ samte Linke; die Position wird mit schwacher Mehrheit aufrecht erhalten.

Zum Etat der Post⸗ und Telegraphenver⸗ waltung haben die Abgg. Schultz⸗Bromberg (Rp.) und Graf von Westarp (dkons.) die Wiederherstellung der Ost⸗ markenzulage beantragt.

Von den Sozialdemokraten liegt ein Antrag vor auf Ein⸗ stellung von 2 560 000 als außerordentliche Zulagen für die Unterbeamten der Landbriefträgerklasse mit je 100 ℳ.

Abg. Zubeil (Soz.) kommt unter andauernder großer Unruhe auf die von den Sozialdemokraten vorgetragenen Klagen und Be⸗ schwerden über Mißstände in der Postverwaltung und speziell im Bereich der Oberpostdirektion Berlin zurück und beantragt unter all⸗ gemeiner Heiterkeit, das Gehalt des Staatssekretärs zu streichen.

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:

Meine Herren! Ich möchte mich bloß gegen den Vorwurf ver⸗

ahren, den der Herr Abgeordnete eben ausgesprochen hat, nicht aus

Furcht, daß mir mein Gehalt abgestrichen wird (Heiterkeit), sondern um Ihnen klar zu legen, daß die Sache sehr einfach vor sich gegangen ist. Die Oberpostdirektion Berlin, die damals durch die Rede des Herrn Abgeordneten Zubeil angegriffen wurde, hat unter dem Eindruck der Wendung, daß ein derartiger Beutel sich in seinem Besitz befinde und er bedauere, ihn nicht auf den Tisch des hohen Hauses gelegt zu haben, sich gesagt, ich habe einen scharfen Aufpasser in dem Herrn Ab⸗ geordneten Zubeil, er hat mir den Vorwurf gemacht, daß ich meine Beutel nicht unter Aufsicht halte; wenn die entwendet werden, muß ich einschreiten, sonst kommt das nächste Mal der Herr Abgeordnete Zubeil und sagt, wie die Oberpostdirektion auf ihre Beutel aufpaßt, das geht doch daraus hervor, daß ich einen Postbeutel besessen habe, ohne daß sie versucht hat, festzustellen, wie ich dazu gekommen bin. Also auf ganz natürliche Weise ist die Oberpostdirektion, ohne erst den Staatssekretär zu fragen so wichtig ist die Sache wirklich nicht —, dazu gekommen, ein Verfahren gegen Unbekannt darüber zu beantragen, wie der Beutel entwendet sein kann. Dabei ist nun der Herr Abg. Zubeil als Zeuge vorgeladen worden. (Zuruf von den Sozialdemo⸗ kraten: Gegen die Verfassung!) Ueberlassen wir das dem Richter! (Zuruf von den Sozialdemokraten: Das ist gegen die Immunität!) Also Herr Abg. Zubeil ist als Zeuge vorgeladen worden und hat nun gesagt: „Ich habe den Beutel nie besessen (Große Heiterkeit); den hat mir ein Mann in Uniform nur vorgezeigt, und den hat er wieder mitgenommen. (Erneute Heiterkeit.) Also der Herr Abg. Zubeil allein ist daran schuld, weil er anscheinend eine Angabe gemacht hat, die nicht ganz zutreffend ist. Er wird, das hoffe ich, künftig bei seinen An⸗ gaben etwas vorsichtiger sein. Denn das ist es ja gerade, worum ich ihn immer bitte: er möge nicht, ohne die Angaben geprüft zu haben, Beamte eines Versehens beschuldigen, um dann nachher wie er es bei dem Arzte hat tun müssen die Beschuldigung zurücknehmen zu müssen. (Unruhe bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Werner⸗Hersfeld (wirtsch. Vgg.), mit allgemeinen Oho!⸗Rufen empfangen, führt Beschwerde ie. einen Fall, wo ein Militäranwärter anderen Bewerbern gegenüber zurückgesetzt wor⸗ den ist. Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke: Meine Herren! Ich muß mich dagegen verwahren, daß die Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung für die Militäranwärter schlechter sorge als alle anderen Behörden. Das ist ein sehr schwerer Vorwurf, den ein Abgeordneter nicht aussprechen sollte. Es ist doch selbstverständlich, daß bei allen Behörden im Reiche je nach dem Bebdürfnis und nach dem Betriebe die Stellungen verschieden sind. Die Behörden, die Sie angeführt haben, haben keinen Betrieb. Bei⸗ der Reichspostverwaltung sind seit 1 ½ Jahrzehnten die Verhältnisse in der jetzigen Weise geregelt, und ich glaube, daß die Militär⸗ anwärter keinen Anlaß haben, sich irgendwie zu beklagen, daß sie bei der Postverwaltung nicht genügend berücksichtigt werden. Das würde mein „der Herr Kriegsminister, auch gar nicht dulden; denn wenn sie sich an ihn wenden, würde er sich mit mir in Verbindung setzen und würde sagen: du sorgst für die Militäranwärter nicht genügend, du versorgst zu wenig. Gegen einen derartigen Vorwurf muß ich mich vermaßren. Der trifft nicht zu.

Nach einer kurzen Erwiberung des Abg. Zubeil (Soz.), die unter der gr Unruhe und Beiterkeit des Hauses verloren geht, wird das Gehalt des Staatssekretärs, dessen Streichung beantragt war, bewilligt.

Abg. Haase (S0½): Nachtem die Pesolbungsvorlage gefallen ist, doaͤngt sich die Frage auf, wie wie vie bebürftigsten Beamten unterstützen wollen. Von platonischen Persicherungen der Regierung werden die Landbriefträger nicht satt, Die Regierung hat in ihtem Gesetz LS; zugegeben, daß Aenderungen der Besoldungsordnung durch den Etat zulässig sind, Der MNeichstag hat allerdings bdiese Bestimmung gestrichen. Aber es ist nicht ausgeschlossen, purch den Etat . gewährt werden konnen, bie spater in vafali kommen. Unser Antrag e also im Einklang mit dem Besol⸗ dungsgesetz. Es können ja staatsrechtliche Bebenken gegen unseten Antrag erhoben werden. Die Auffassung der Regierung, daß ber Reichstag nicht Positionen erhöhen könne, hat der Reichstag zurüͤgk⸗ eewiesen, und die Regierung hat die Aenderung hingenommen. So ist es 1897 bei der Gehaltsaufbesserung im Etat für die Unter⸗ beamten gewesen. Der frühere Staatssekretär *ℳ Posabomsfty er⸗ Närte das Verfahren des Reichstags für bedenklich. Der Reichstag hat sich daran nicht gekehrt, die Gehaltserhöhungen in den Etat aufgenom⸗ men, und der Etat wurde mit dieser Aenderung angenommen. Per Reichstag ist jetzt in der glücklichen Lage, der Regierung gegenüber seinen Willen durchzusetzen. Wir wollen uns durch die Regierung nicht aufs Knie niederzwingen lassen. Wir müssen uns aus der Notlage befreien, in die uns die Regierung durch ihre ablehnende Stellung bei der Besoldungsnovelle gebracht hat. Kommt nichts zustande so werden die Unterbeamten den Reichstag dafür verantwortlich machen. Ge heißt nun, daß unser Antrag keine Bindung für die Regierung

enthalte. Das ist unzutreffend. Aber selbst, wenn es richtig wäre, so darf sich der Reichstag nicht abhalten lassen, sein gutes Recht auszuüben. Auch möchte ich die Regierung sehen, die von ihr ge⸗ gebenen Ermächtigungen nicht Gebrauch machte. Warten wir rubig ab, ob der Staatssekretär Kühn das den Unterbeamten bewilligte Geld nicht gibt.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:

Meine Herren! Als mir der vorliegende Antrag zu Händen kam, habe ich mich zuerst gefragt, weshalb denn die Herren Antrag⸗ steller gestern mit so großer Entschiedenheit gegen den Kompromiß⸗ vorschlag vorgingen. (Lebhafte Zustimmung.) Was sie in diesem Antrage verlangen, ist ja sehr viel weniger, als was ihnen durch das Kompromiß geboten wurde. (Erneute Zustimmung.) Der Antrag berücksichtigt nur eine einzelne Beamtenklasse. Nach dem Kompromiß hätte diese Beamtenklasse ihre Aufbesserung bekommen, und es standen auch noch sonstige Vergünstigungen in dem Kompromiß, ganz be⸗ sonders auch die gesetzliche Sicherung einer demnächstigen Aufbesserung einer anderen Klasse von Unterbeamten, die Ihnen (zu den Sozial⸗ demokraten) nach Ihren Ausführungen sehr am Herzen liegt. (Zurufe von den Sozialdemokraten. Hört, hört! rechts. Sehr richtig! links.)

Nun, es war ja klar, und durch die Aeußerungen des Herrn Vor⸗ redners ist das vollkommen bestätigt, daß die Bedeutung dieses An⸗ trages sehr viel weniger in seinem materiellen Inhalt als nach der staatsrechtlichen Seite hin liegt, und da muß ich nun allerdings er⸗ klären, daß die verbündeten Regierungen auf dem genau entgegen⸗ gesetzten Standpunkt stehen, wie der Herr Vorredner. (Hört, hört! rochts.) Wenn hier Beispiele aus früherer Zeit von Differenzen zwischen Reichstag und Regierung bei der Gestaltung des Etats angeführt worden sind, die im Sinne des Reichstags geregelt seien, so haben diese immer ihre Erledigung dadurch gefunden, daß eine Verständigung zwischen beiden Teilen herbeigeführt wurde. Sobald die Regierungen zustimmen, kann von staatsrechtlichen Bedenken natürlich nicht mehr die Rede sein. Vorliegend ich komme darauf noch nachher würde sich ein solcher Ausweg nicht bieten.

Nachdem gestern die Besoldungsnovelle vom Reichstag in einer Fassung, die die verbündeten Regierungen nicht annehmen können, beschlossen worden und damit als gescheitert anzusehen ist, versucht der vorliegende Antrag, einem Teil der Novelle Wirkung zu ver⸗ schaffen, indem die darin vorgesehenen Gehaltserhöhungen in der Form der Zulagen in den Etat bei dessen dritter Lesung eingestellt werden. Man geht das ergeben ja auch deutlich die Ausführungen des Herrn Vorredners davon aus, daß die verbündeten Regie⸗ rungen eine für die gesamte Reichswirtschaft so unentbehrliche Grund⸗ lage, wie es der Etat ist, nicht fallen lassen können, und daß also die Regierungen schließlich auch genötigt sein würden, die beantragte Maßnahme auszuführen. Ob das richtig ist darüber hat schon der Antragsteller einige Zweifel vorgebra‚bzt oder ob nicht vielmehr der Ansicht der Staatsrechtslehrer beizupflichten ist, welche in dem Etat keine Verpflichtung, sondern nur eine Ermächtigung zur Ausgabe der bewilligten Beträge für die Regierung sehen, kann hier vollständig auf sich beruhen.

Jedenfalls wird hier der Versuch gemacht, die konstitutionelle Gleichberechtigung zwischen Bundesrat und Reichstag, die sich darin ausdrückt, daß neues Recht nur im Zusammenwirken beider gesetz⸗ gebender Körperschaften geschaffen werden kann, zu durchbrechen. (Sehr richtig! rechts.) Dagegen müssen die Regierungen ihrerseits aufs bestimmteste Stellung nehmen, sie können sich dem unter keinen Umständen fügen, denn sie würden ja damit auf ihre verfassungs⸗ mäßige Stellung als gleichberechtigter Faktor der Gesetzgebung ver⸗ zichten. (Sehr richtig! rechts.)

Im vorliegenden Falle kommt aber noch ein weiteres in Betracht, was die Annahme des Antrages unmöglich macht. Es ist allerdings nach dem Besoldungsgesetz zulässig, Zulagen durch den Etat zu be⸗ willigen, was aber als Zulage im Sinne dieser Bestimmung aufzu⸗ fassen ist, ist durch eine konstante Uebung, die auf Beschlüsse des Reichs⸗ tags aus dem Jahre 1909 zurückgeht, festgelegt. Es sind ganz be⸗ stimmte Zulagen; ich erwähne davon nur die hauptsächlichsten: Funktionszulagen, Stellenzulagen, Ortszulagen in besonders teucen Orten und dergleichen mehr. Aber ein mit dem Namen „Zulage“ be⸗ legter Zuschuß für eine ganze Kategorie von Beamten, den diese unter⸗ schiedslos beziehen, das ist keine Zulage im Sinne des Gesetzes, sondern das ist eine Gehaltsaufbesserung (Sehr richtig! rechts.), und eine Ge⸗ haltsaufbesserung kann durch den Etat nicht bewilligt werden.

Ich habe bereits in der Budgetkommission am 19. März d. J. die Ehre gehabt, den Herren auseinanderzusetzen, daß in der Vorlage ein Passus enthalten war, wonach auch Aenderungen dieses Gesetzes durch den Etat bewirkt werden könnten. Die Budgetkommission und nach ihr der Reichstag haben den Passus mit der ausdrücklichen Be⸗ gründung abgelehnt, solche Aenderungen sollten dem Wege der ordent⸗ lichen Gesetzgebung vorbehalten bleiben, damit den Gehaltsverhält⸗ nissen der Beamten die erforderliche Stetigkeit gewahrt und einer jährlichen Wiederkehr von Besoldungswünschen der Beamtenschaft vor⸗ gebeugt werde. Im Plenum des Hauses ist dann bei der Beratung des Gesetzes noch ausdrücklich betont, es sei hierdurch unmöglich gemacht worden, nachträglich Aenderungen der Gebaltssätze durch den Reichs⸗ haushaltsetat von Jahr zu Jahr herbeizuführen.

Meine Herren, der Sinn des Besoldungsgesetzes liegt demnach klar vor Ihnen. Danach ist eine Bewilligung von Gehaltserhöhungen, mögen Sie sie Zulagen oder sonstwie nennen, ausgeschlossen. Wenn der Reichstag trotzdem dem Antrag entsprechend eine solche Position in den Etat einstellen würde, so würde er damit gegen das Besoldungs⸗ gesetz verstoßen, und die Regierungen würden, wenn sie den Etat ge⸗ nehmigten, sich eines Verstoßes gegen ein bestehendes Gesetz mitschuldig machen. Meine Herren, das ist für die Regierungen eine Unmöglich⸗ keit. Unmöglich wäre für sie die Annahme eines mit einem derartigen Zusatz beschwerten Etats, und darum bitte ich Sie, im Interesse des Zustandekommens unseres Reichshaushaltsetats, der in langen Mo⸗ naten und unter großen Mühen beraten worden ist und der nun doch hoffentlich binnen nicht allzulanger Zeit seinem Abschluß entgegensieht (Heiterkeit), den vorliegenden Antrag abzulehnen. (Bravol rechts und links. Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)

Abg., Dr. Spahn (Zentr.): Wir können dem Antrage nicht zu⸗ stimmen, DPurch unsere gestrige Abstimmung haben wir bekunden wollen, 276 nicht ganze Beamtenklassen von der Gehaltsaufbesferang ausgeschlossen werden. Peshalb können wir jetzt nicht eine einzelne Kategorie bevorzugen,

Abg. Fisch beck (fortschr. Volksp.): Der Abg. Haase sagt heute, wir müssen sohen, wie wir aus der Sache herauskommen. Wir haben gestern versucht, in einer verständigen Weise aus der Sache herauszu⸗ kommen. Da war aber die Sozialdemokratie dagegen. Der Abg. Haase stellte sich auf den Standpunkt, daß wir Mut zeigen müßten.

Die Sozialdemokratie will heute nur gegenüber den Beamten aus dem Mut herauskommen, den sie gestern bewiesen hat. Sie hat Angst vor ihrer eigenen Courage bekommen. Da sie shnchat. ihre Wähler würden es ihr übelnehmen, so legt sie sich jetzt für diejenigen Beamten ins Zeug, die für sie vielleicht am meisten ins Gewicht fallen. Die Sozial⸗ demokratie stellt immer Anträge für die Beamten, wenn für diese tatsächlich nichts herauskommt. Die Herren, die jetzt den Antrag ein⸗ ebracht haben und auch die Zentrumspartei hat die Gelegenheik ver⸗ die gestern für die Beamten geboten war.

Abg. Graf Posadowsky (b. k. Fr.): Der Abg. Haase hat einen Vorgang von vor 17 Jahren verwiesen, wo ich Freatesekmeten war. Hätte ich das gewußt, hätte ich mich eingehend darüber informieren können. Trotzdem glaube ich, daß ich mich über das Sachverhältnis äußern kann. Für eine Regierung ist es außer⸗ ordentlich bedenklich, wenn ein Parlament bei der Beratung des Etats über die Forderung der Regierung hinausgeht. Die Parlamente sind eingesetzt und geschaffen, um die eanin evesen des Volkes zu ver⸗ treten. Wir kommen auf eine schiefe parlamentarische Bahn, wenn die Parlamente dahin kommen, die Regierung zu neuen Ausgaben zu drängen, während auf der anderen Seite die Reseremben die aller⸗ größten Schwierigkeiten finden, um die Mittel im Wege der Steuern zu beschaffen, die notwendig sind, um diesem Drängen nachzugeben. Speziell auf dem Gebiete der Beamtenbesoldung halte ich es für höchst bedenklich, über die Forderung der Regierung hinauszugehen. Wenn Sie in die Mosaikarbeit durch einzelne Beschlüsse zum Etat hinein⸗ greifen, so schaffen Sie in der Tat keine Befriedigung und Beruhigung unter den Beamten, sondern Sie werden bei anderen Klassen Unzu⸗ friedenheit erregen. Soweit ich mich auf die Sache besinnen kann wurde damals in der Kommission beschlossen, Beamtenkategorien Zulagen zu gewähren. Ich habe damals denselben Standpunkt eingenommen wie jetzt und gegen diesen Beschluß protestiert. Auf Grund von Verhandlungen innerhalb der verbündeten Regierungen hat der Bundesrat eine Vorlage gemacht, die dann vom Reichstag an⸗ genommen wurde. Der Fall liegt also ganz anders. Zu dem Einzel⸗ beschluß ist also ein Beschluß des Bundesrats gekommen, und der Reichstag hat den Bundesratsbeschluß angenommen. Es ist also etwas anderes, wenn jetzt zu einem Titel des Etats ein Beschluß gefaßt wird und die Regierung in die Lage versetzt würde, entweder den Etat 8 zu lassen oder diesen Beschluß annehmen zu müssen. In diese Zwangslage dürfen wir die Exekutive nicht bringen. Dadurch würde sich die Regierung die monarchische Exekutive aus der Hand nehmen lassen. Ich bitte die sozialdemokratische Partei, den Mut zu haben diese Zeremonie der fortgesetzten Ablehnung des Etats aufzugeben. Abg. Haase (Soz.): Der Aufwand von Emphase des Abg. Fischbeck gegen die Sozialdemokratie berührt eigentümlich. Fisch⸗ beck hat vergessen, daß auch Fraktionsfreunde von ihm gestern mit uns gestimmt haben. Diese muß er also mit uns in die Wolfsschlucht werfen.⸗ Es sind die Abgg. Hubrich und Struve gewesen, die doch die Bedürfnisse der Beamten und die Anschauungen der Beamten kennen. Die Rede des Abg. Fischbeck lief auf eine Verherrlichung des Um fanges der Regierungsvorlage hinaus. Nach dem Rezept des Abg. Fischbeck kann die Regierung vom Reichstage herausholen, was sie wil. Sie bleibt fest und weiß, daß der Abg. Fischbeck und seine Freunde schon nachgeben werden. In der Geschichte des Reichstags ist ein derartiges Umfallen der Parteien noch nie vorgekommen. Man ist nicht nur um Haaresbreite abgewichen, sondern gänzlich umgefallen. Wir haben das Budgetrecht und können es ausnützen. Der Abg. Fischbeck weiß, daß mit etwas mehr Konsequenz auch etwas erreicht werden kann. Die Regierung wird und kann den Etat nicht fallen lassen. Wir sind doch keine politischen Kinder. Das Verhalten des Abg. Fischbeck ist eben die Schwäche des Liberalismus. Die Beamten wissen, was sie von den einzelnen Parteien zu halten haben. Die Beamten werden denen recht geben, die bis zum letzten Augenblicke ihre Forderungen vertreten. Wir ziehen einfach die Konsequenz aus der Situation. Der Abg. Fischbeck übersieht, daß wir durch unseren Antrag sofort denen Hilfe schaffen, die es am notwendigsten brauchen. Die Beamten werden sich mit Ihrem Linsengericht nicht zufrieden geben. Es wird Ihnen nicht gelingen, die Verhältnisse abzuschwächen und die Beamten irrezuführen. Abg. Fischbeck sfortschr. Volksp.): Nur muß lediglich dem Versuch des Abg. Haase entgegengetreten werden, meine Freunde Hubrich und Struve in sein Lager hinüberzuziehen; wir haben nicht daran gedacht, schon am nächsten Tage das Hasenpanier zu ergreifen. Abg. Ledebour (Soz.): Der Abg. Fischbeck ver⸗ schweigt, daß nach langwierigen Verhandlungen zwischen den sämtlichen 8eSen eine Vereinbarung über die Mindestforderung zustande ge⸗ ommen war, die einstimmig angenommen wurde, daß sämtliche Par teien diese Forderungen für das allermindeste erklärten und daß man nicht zurückgehen werde. Das haben die bürgerlichen Parteien mit Ausnahme des Zentrums nicht getan; sie haben sich nach dem „Unan⸗ nehmbar“ der Regierung auf neue Kompromissalien eingelassen. So imponiert man diesen hartgesottenen Bureaukraten nicht. Jetzt kanm der Reichstag seine Waffe des Budgetrechts anwenden, um die Ro gierung zu zwingen. Mögen sie doch den Reichstag auflösen, wie die „Tägliche Rundschau“, das bekannte Bureaukratenorgan, schon gedroht hat, falls unser Antrag angenommen würde. Solche Wahlparole könnte uns passen! Man hat gemeint, so dumm sei die Regierung doch nicht, aber es ist die Wahrheit. Man soll im politischen Leben niemand hindern, sich zu blamieren. Graf Posadowsky kommt uns heute mit Belehrungen, gestern bei der Subvention der australischen Dampferlinie war das Rhodus, wo er zu tanzen hatte. Wo war der Mut des Grafen Posadowsky, als er wegen der berühmten 12 000 ℳ⸗ affäre hier vom Grafen Bülow desavouiert wurde? Da hat er da⸗ neben gesessen und geschwiegen.

Abg. Graf Posadowsky⸗Wehner bb. k. F.): Dieser An⸗ griff ist ganz hinfällig. Der Abg. Ledebour wird aus dem stenographischen Bericht ersehen, daß ich damals nicht geschwiegen, sondern die Ver⸗ antwortung auf mich genommen habe. Das ganze Haus bedauert, daß sich die Sache so zugespitzt hat, daß die betreffenden Beamten⸗ kategorien um ihre Zulagen gekommen sind. Aber es handelt sich hier nicht um die paar Millionen, sondern darum, ob die Exekutive bei der Volksvertretung und bei der monarchischen Regierung liegen soll, und dieses Prinzip steht höher. 3

Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Der Reichstag hat ja gestern die kolossale Konsequenz gehabt, die der Abg. Ledebour von ihm verlangte, nur das Imponieren ist bei den „hartgesottenen Bureaukraten“ ausgeblieben. Wieviele Sozialdemokraten mögen die gestrige und heutige Haltung der sozialdemokratischen Partei g-2 billigen! Der Hinweis auf die Abgg. Hubrich und Struve war also ganz deplaciert. Konseqguent sein heißt, etwas Positives erreichen, und das wollten wir. Was gestern als Kompromiß eingebracht war, brachte den Beamten viel mehr und sicheres, als was der sozialdeme⸗ kratische Antrag bringt, der der Regierung keine Verpflichtung auf⸗ erlegt. Wir waren uns klar, daß es notwendig sei, zu einer Ver⸗ ständigung zu kommen. Vor dem Kommissions Acluß hatte meine Pürte beschlossen, etwas Positives zustande zu bringen. Das Zen⸗ krum hat die Sozialdemokraten auf den Leim gelockt. Sie haben sich wie der Bär auf die mit Honig beschmierte Deichsel hinaufgeleckt, und die Geschädigten sind die Beamten. Was das Zentrum damit wollte, weiß ich nicht. Sie (zu den Soz.) sind die Hörigen des Zen⸗ trums geworden. Sie stärken damit nicht Ihre Stellung, sondern die des Zentrums. Ob es eine geschickte Politik ist, darüber 2 streiten, eine demokratische Politik ist es nicht. Die schwerste Schult trifft allerdings die Regierung. Es besteht ein ungesundes Ver⸗ hältnis zwischen Reichstag und Regierung. Es ist diktiert durch unsere unfertigen parlamentarischen Zustände, daß wir keine par⸗ lamentarische Regierung haben. Wenn Sie glauben, daß Sie durch diese jämmerliche Position eine parlamentarische Regierung berbei⸗ führen, so täuschen Sie sich, denn die Regierung lehnt diese Position einfach ab. Nicht Sie (zu den Soz.) sind die Sieger, sondern Zentrum. Die Beamten hn⸗ die Leidtragenden. Ich hoffe, daß, wem die Erregung dieser Stunde vorbei ist, dann auch bei Ihnen die Ueberzeugung sich Bahn bricht, daß die Verteilung der räfte i Reichstage eine unerwünschte ist, daß Sie nicht immer dem Zen trum folgen.

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Fortsetzung in der Zweiten Beilage.

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b auf Entlassung, soweit durch

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

Abg. Haase (Soz.): Es ist mir nicht eingefallen, in den Frei⸗ inn einen Keil zu treiben, ich habe lediglich das, was die beiden fort⸗ senaegllchen Abgeordneten in ihrer Abstimmung bekannt haben, hier zur Sprache gebracht. Wir denken nicht, mit unserem Antrage auch nur einen Schritt hinter den gestrigen Beschlüssen zurückzutreten. Wir heben die gestrigen Beschlise nicht auf, sösgn setzen etwas

Wir kündigen damit an, daß wir eine T esoldungsvorlage er⸗

Gehen Sie diesen unseren Weg nicht mit, so trifft uns keine Schuld. Der Abg. Gothein kann es uns vollstandig üͤberlassen, wie wir uns zum Zentrum verhalten. Wir baben niemals nach den Augen des Zentrums oder des Fortschritts unsere Haltung ewählt. Wir haben mit dem Zentrum niemals eine Geeinschaft abgeschlossen. Zer a Gothein und seine Freunde sind nicht selten Schulter an Schulter mit dem Zentrum bei den Abstimmungen gegangen. Wir weisen deshalb die Unter⸗ stellung zurüͤck, daß wir jemals nach anderen als sachlichen Gesichts⸗ punkten unsere Abstimmung eingerichtet haben. .

Abg. Dr. Spahn (Bentr.); Der gestrige Beschluß zu § 1 ist gefaßt worden mit 152 gegen 149 Stimmen. Unter den 152 ab⸗ lehnenden Stimmen waren drei Mitglieder der fortschrittlichen Volkspartei. Sie haben verursacht, daß Ihr eigenes Kompromiß nicht zustande kam. Das muß ausdrücklich festgestellt werden.

Abg. Ledebour (Soz.): Gestern haben im preußischen Abge⸗ ordnetenhause Zentrum und Konservative den Freisinnigen vorgeworfen, sie befänden sich in Hörigkeit von der Sozialdemokratie.

Abg. Gothein sfortschr. Volksp.): Ich habe lediglich ausge⸗ führt, daß die Haltung der Sozialdemokratie bei der Abstimmung den Verdacht der Hörigkeit vom Zentrum erwecken kann.

Damit schließt die Diskussion.

Der sozialdemokratische Antrag wird gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

Abg. Schultz⸗Bromberg (Rp.) begründet unter allgemeinen zahlreichen Schlußrufen den Antrag auf Wiederherstellung der Ost⸗ markenzulage.

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:

Meine Herren! Vor einigen Wochen ist bei der zweiten Lesung der Ostmarkenzulage von der Regierung in eingehender Weise dargelegt worden, welchen Wert Sie auf die Ostmarkenzulage legt. Ich kann

lich deshalb auf diese Erörterungen berufen und Ihnen den Antrag

Schultz wärmstens empfehlen.

Niuach weiteren Bemerkungen der Abgg. Seyda⸗ (Pole) ind Schultz⸗Bromberg (Rp.) wird in namentlicher Ab⸗ immung der Antrag mit 201 gegen 131 Stimmen bei zwei timmenthaltungen abgelehnt.

Bei den Reichseisenbahnen beschwert sich der Abg. Hauß (Elsässer) über Verletzung der Koalitionsfreiheit bei einer Fabrik, die fast nur für die Eisenbahnverwaltung liefert.⸗

Beim Etat der allgemeinen Finanzverwal⸗ un g bespricht der 1

Abg. Spahn (Zentr.) einige allgemeine EE Fragen und gibt eine Uebersicht über die vom Hause beschlossenen Abstriche am

Etat.

Das Etatsgesetz wird im einzelnen unwerändert nach den

Beschlüssen zweiter Lesung mit seinen Anlagen angenommen.

Gegen 8 ½ Uhr wird vertagt. Nächste Sitzung Mitt⸗

och 10 Uhr. (Rest der dritten Etatsberatung; Fortsetzung der

zweiten Beratung der Novelle zum Militärstrafgesetz; Antrag Leilenböck, betreffs zollwidriger Behandlung von Gerste.)

hinzu. W warten, die noch mehr bringt.

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 7. Sitzung vom 19. Mai 1914, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Der Präsident von Wedel teilt dem Hause den Tod dreier Mitglieder des Hauses mit: des Oekonomierats von Tellemann (Mitglied seit 1912), des Kardinals, Fürstbischofs

on Kopp (Mitglied seit 1886) und des Kammerherrn von Borcke (Mitglied seit 1906). Das Haus hat sich zu Ehren der Verstorbenen erhoben. 18 1 Neu berufen und in das Haus ist Graf zu Eulenburg auf Wicke. 3 1

Der Präsident teilt weiter mit, daß er anläßlich der Geburt eines Erbprinzen in Braunschweig Ihren Majestäten dem Kaiser und König und der Kaiserin und Königin sowie

dem hohen Elternpaare die Glückwünsche des Hauses über⸗ mittelt habe, worauf Danktelegramme eingelaufen seien. Ebenso habe er Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit. dem Kronprinzen zu seinem Geburtstage im Namen des Hauses Glückwünsche übermittelt, worauf ebenfalls ein Danktelegramm eingelaufen sei. 1 ] Auch 1 die namens des Hauses dem Präsidenten des Staatsministeriums ausgesprochene Teilnahme anläßlich des Heimganges seiner Gemahlin ist eine Danksagung eingegangen 8 Auf eine Anfrage des Präsidenten, wann die Re⸗ gierung bereit sei, die Interpellation der Herren Graf zu Rantzau und Dr. Neuber, betreffend die dänische Agitation in Nord⸗ schleswig, insbesondere die sogenannte südjütische Bewegung in Dänemark, zu beantworten, teilt 8 ein Regierungskommissar mit: Die Regierung ist bereit, die NMtesvellaien zu beantworten, und zwar an einem Tage der nächsten Woche. Ueber die Auswahl des Tages wird sich die Regierung mit em Präsidenten des Hauses in Verbindung setzen.

Der dann zur Beratung gelangende G esetzentw urf

Abänderung des Gesetzes über die Zu⸗

1 igkeit der Verwaltungs⸗ und Ver⸗ waltungsgeri chtsbehörden vom 1 August 1883 bestimmt im Anschluß an das im letzten Sommer im Reichs⸗ und Staatsangehörigkeitsgesetz, das

tag angenommene Reichs⸗ aatsa 1 b seit dem 1. Januar 1914 in Kraft ist, daß für den Rekurs

gegen die durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgte Ab⸗ lehnung eines Antrags auf Aufnahme, auf Einbürgerung und das Gesetz ein Rechtsanspruch

eingetreten

8

*

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch den 20. Mai

Der Gesetzentwurf wird nach Befürwortung durch den Berichterstatter Herrn Dr. von Studt ohne Debatte an⸗ genommen.

Ueber den Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 15. Juni 1902 über die Hannoversche Landeskreditanstalt, berichtet

Herr Dr. Graf von Wedel⸗Gödens: Der Gesetzentwurf gibt der Hannoverschen Landeskreditanstalt das Recht, die Umwandlung der sowohl seite s der Landeskreditanstalt, als auch seitens des In⸗ habers kündbaren Schuldverschreibungen in seitens des Inhabers nichtkündbare Schuldverschreibungen bis zum 1. Juli 1924 (statt bis zum 20. Juli 1914) hinauszuschieben und auch über diesen Zeitpunkt hinaus beiderseits kündhare Schuldverschreibungen im Betroge von 10 Millionen Mark in Umlauf zu lassen, solange deren Inhaber von ihrem Kündigungsrecht nicht Gebrauch machen.

Der Gesetzentwurf wird ohne Diskussion angenommen.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger, bestimmt:

„Ein Minderjähriger, welcher das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der Fürsorgeerziehung überwiesen werden, wenn die Voraussetzungen des § 1666 oder des § 1838 d. s B. G. B. vorliegen und die anderweitige Unterbringung zur Verhütung der Verwahrlosung erforderlich ist, aber nicht ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgen kann.“

Herr Dr. Scholz⸗Charlottenburg berichtet über den Inhalt des Gesetzes. 1 1

Herr Dr. von Dziembowski beantragt eine Abänderung, wonach die staatliche Fürsorgeerzi⸗hung auch daun eintreten kann, wenn private Mittel für die anderweitige Unterbringung zur Ver⸗ fügung stehen. Er führt dann aus: Es kommt häufig karauf an, den Einfluß der Eltern überhaupt auszuschalten. Das ist nicht in ge⸗ nügender Weise möglich, wenn das Kind, das vor der Verwahrlosung bewahrt werden soll, in Privaterziehung gegeben wird, sobald die Eltern die Mittel hierzu zur Verfügung stellen, um sich darurch einigen Einfluß auf das Kind zu sichern. Deshalb ist es nötig, dem Richter die Befugnis zu geben, auch in solchen Fällen die Fürsorgeerziehung anzuordnen. 1 2

Geheimner Oberregierungsrat Schlosser hält d des Herrn von Dziembowski nicht für begeündet und bittet, den Ent⸗ wurf in der vorliegenden Fassung anzuneymen.

Freiherr 9 Richthofen⸗Damsdorf: Die Bedenken des Herrn von Dziembewsli erscheinen do ch nicht ganz unbegründet und sind auch durch den Regierungspe treter nicht entkräftet worden. Deshalb beantrage ich Verweisung des Gesetzentwurfs an die Kommunalkommission. 1

Der Gesetzentwurf wird der Kommunalkommission über⸗

wiesen.

I edenken

Der Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung des Geltungsbereichs einer Bestimmung der allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845, besagt, daß die Konzesstonspflicht zum Betrieb eines stehenden Gewerbes für juristische Personen des Auslandes auch auf diejenigen Landesteile ausgedehnt wird, die nach Inkraft⸗ treten dieser Bestimmung (22. Januar 1861) der preußischen Monarchie angegliedert worden sind.

Herr Dr. Rive befuürwortet die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfts.

Das Haus beschließt demgemäß.

Ohne Debatte werden nach Befürwortung des Bericht⸗ erstatters Grafen von Hutten⸗Czapski drei Gesetz⸗ entwürfe über die Aenderung der Amts⸗ gerichtsbezirke Neuenburg (Westpreußen) und Schwetz, der Amtsgerichtsbezirke Obornik und Rogasen und der Amts⸗ gerichtsbezirke Ohlau und Wansen verabschiedet.

Esd folgt die Beratung einer Reihe von Petitionen.

Ueber die Petition des Deutschen Technikerverbandes zu Berlin um Verbesserung der Anstellu ngsverhält⸗ nisse der technischen Gemeindebeamten geht das Haus auf Vorschlag des Berichterstatters Herrn S. choltz⸗ Danzig zur Tagesordnung über. 8

Bei den Petitionen um Aufhebung der geset⸗ lichen Bestimmungen über die Residenzpflicht der Beamten und Lehrer oder Einschränkung der Residenzpflicht auf die durch das unmittelbare Dienstinteresse bedingten Fälle beantragt Berichterstatter Herr S choltz⸗Danzig namens der Kommunalkommission ebenfalls Uebergang zur Tagesordnung.

Herr Dr. Dernburg: Ich bedauere, daß die Kommission einfach Uebergang zur Tage G beantragt. In Beelin sind die Verbältnisse wirklich ehr mißlich geworden. Edenso wenig wie man jemand, der in Steglitz wohnt, ver⸗ bieten kann, in der Leipziger Straße zu kaufe 1, ebensowenig sollte man ihm in bezug auf die Wohnung Vorschriften machen. Das ist eme ungerechte Bevormundung. Man müßte, wenn man die Residenzpflicht nicht überhaupt in Wegfall bringen will, wenigstens für Groß Berlin besondere Vorschritten erlassen. Ich will damit durchaus nicht der Selbstverwaltung zu nahe treten. Ich bin ein sehr warmer Freund der 8.T aber das hindert nicht, anzuerkennen, daß hier eine Vorschrift bestebt, die doch verbesserungs⸗ bedürftig ist. In Berlin sind in letzter Zeit die Bestimmungen sehr viel schärfer gehandhabt worden als früher. Es ist recht fraglich, cb in Berlin überhaupt genug Wohnungen vorhanden sind, um alle Bramten unterzub ingen, wenn man alle wieder nach Berlin zurückziehen will. Von einem besonderen Antrage sehe ich ab, da ich dessen Aussichtslosigkeit einsehe, aber ich halte mich ver⸗ pflichtet, hier auf die mißlichen Zustände aufmerksam zu machen. 3

Herr Wermuth: Der Vorwurf gegen Berlin, der in den Ausführungen des Vorredners liegt, ist nicht ganz be⸗ rechtigt. In keiner Gemeinde ist wohl die Bestimmung über die Residenzpflicht so wohlwollend gehandhabt worden wie in Berlin. Mehr als ein Drittel aller Beamten, ein Drittel der Lehrer an den höheren Schulen, ein Sechstel der Lehrer an den Gemeinde⸗ schalen wohnt außerhalb von Berlin. Das ist keine rigorose Handhabung. Es ist aber, um den allzu häufigen Anträgen vor⸗ zubeugen, notwendig geworden, sich die Atteste etwas näher anzu⸗ sehen, die zur Begründung solcher Anträge eingereicht werden. Diese bezieben sich meist nicht auf die Antragsteller selbst, weil diese nicht einen Schatten auf ihre Leistungsfähigkeit werfen wollen, sor dern auf den Gesundbeitszustand irgendeines Angehörigen. Aber auch hier kann nicht die Rede davon sein, daß wir r goros vergehen mwollten. Die Anträge müssen schon mit Rücksicht auf unsere Ehrenbeamten etwas schärfer kontrolliert werden. Berlin hat 16⸗ bis 17 000 Ehrenbeamte, und wenn man diejenigen hinzurechnet, die mehr im Interesse des Staates tätig sind, etwa 30 000. Für die Uebernahme des Ehren⸗

hierauf gewährt wird, das Oberverwaltungsgericht zuständig h

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zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeige

halb müssen die Ehrenbeamten es als eine Zurücksetzung empfinden, wenn sie residenzpflichtig sind, die besoldeten Beamten aber nicht. Es liegt auch eine ebehee⸗ darin, wenn die Beamten außer⸗ halb wohnen weollen, während die Bepölkerung, für deren Wohl sie wirken, in der Stadt Berlin wohnt. Deshalb bitte ich, dem Antrag der Kommission zu folgen und über die Petetionen zur Tagesordnung überzugehen. Das Haus beschließt Uebergang zur Tagesordnung.

Bei der Petition des Verbandes der Bürgervereine für Neupommern und Rügen um Einführung eines einheitlichen, der Greifswalder Stadtverfassung entsprechenden Rezesses für alle Städte Neuvorpommerns und Rügens, eventuell Einführung der Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen, beantragt Berichterstatter Herr Dr. von Zanthier im Namen der Kommunalkommission Ueberweisung des An trages an die Regierung als Material.

Herr Gronow⸗Stralsund: Ich bitte die Regierung, bei der Regelung dieser Frage jede öde Gleichmacherei zu vermeiden und den alten Städten ihre früheren Rechte zu lassen.

Die Ueberweisung als Material wird beschlossen. Eine Petition des Vorstandes des Provinzialverbandes hannoverscher Bürgervereine um Abänderung der hannoverschen Städteordnung, über die Herr Dr. Becker namens der Kommunalkommission berichtet, wird entsprechend dem Kommissionsantrag der Regierung als Material überwiesen.

Ueber eine Petition des preußischen Landgemeindeverbandes Tum Ermächtigung der Landgemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern zur Anstellung von besoldeten Gemeindevarstehern und über eine weitere desselben Verbandes um Abänderung der Bestimmungen der Landgemeindeordnung über die Bildung des Wahlvorstandes bei den Gemeindeverordnetenwahlen berichtet Burg⸗ graf und Graf zu Dohna⸗Lauck im Namen der Kom⸗ munalkommission. Diese beantragt bei der ersteren Petition Uebergang zur Tagesordnung, bei der zweiten Ueberweisung an die Regierung als Material.

Das Haus beschließt demgemäß.

Eine Petition des Zentralverbandes der Gemeindebeamten Preußens wünscht Beseitigung der Wahlrechts⸗ beschränkung, die mit dem Steuerprivileg der unmittel⸗ haren und mittelbaren Staatsbeamten verbunden ist.

Berichterstatter Herr Wallraf beantragt namens der Kommunalkommission Uebergang zur Tagesordnung.

Das Haus schließt sich dem Antrag der Kommission an.

Zur Geschäftsordnung bemerkt

Herr von Buch⸗Carmzow: Ich möchte den Präsidenten um Auskunft bitten, ob vielleicht Nachrichten vorliegen, aus denen hervar⸗ geht, ob das Aogeordnetenbaus noch in diesem Jahre die Etats⸗ beratung zu beendigen beatsichtigt, oder ob vielleicht die diesfabrige Etatsberatung gleich mit der nächstfährigen vertunden werden soll.

Präsident von Wedel⸗Piesdorf: Ich bebauere, auf die An⸗ frage des Herrn ven Buch eine bestimmte Antwort nicht geben zu können.

Auf eine Anfrage des Herzogs von Trachen⸗ berg teilt

Präsident von Wedel⸗Piesdorf mit, daß das Fiddeikommiß⸗ gesetz vo aussichtlich am nächsten Montag auf die Tagesordnung gesetzt werden kann.

Auf eine weitere Anfrage des Herrn Dr. Loening erwidert

Präsident von Wedel⸗Piesdorf, daß Freitag und Sonnabend dieser Woche im Interesse der Fraktionsberatungen voraussichtlich sitzungsfrei sein werden.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1. Uhr. (Vereidigung; Stadterweiterung von Dortmund und Cöln; Petitionen.) 1

Haus der Abgeaordneten. 2

81. Sitzung vom 19. Mai 1914. Vormittags 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sitzung, in der das Hams die dritte Beratung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗ etats für 1914 fartsetzt und zunächst über den Etat dam Eisenbahnverwaltung verhandelt, ist in der gestrigem Nummer d. Bl. berichtet worden.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Die Regelung der Schweidnitzer Aerzte⸗ frage beschäftigt mich und mein Ressort seit einer Nerhe dom Wochen. Es handelt sich sowohl um die Kassenärzte, mie die Bahm. letzten Tagen gelungen, einen Verglech mzudahnen, der. min annehme, beide Teile befriedigt. Es haben unter Juziehumg der Be⸗ teiligten in den letzten Tagen sehr eingehende Verhamdfungen statte gefunden, und so hoch auch die Wogen des Strreites Fngen, so sebr ist einer der wenigen Fäölle, in denen es der Staatseisenbahnvermalkumg nicht von Anbeginn gelungen ist. diese Frage mit den Aerzten im zufriedenstellender Weise zu regeln.

Wenn ich am heutigen Tage das Wort genammen habe. so gr. schieht es im Anschluß an emige Aeußerungen des Herrn Abgrordmetem Dr. Friedberg dom gestrigen Tage. Er hat Bezug genommen amß eine Verfügung des Eisenbabndirektionspraäfidenten in Breslan, die sich mit der schriftstellerischen Tätigkeit der böheren Zeamten befaßt und verlangt, daß für die Ausübung einer solchen ie Genehmigung des Prösidenten erforderlich sei, ein Verlangen

as sich auf die für alle Beamten der Staatseisenbahnverwaltung geltenden gemeinsamen Bestimmungen stützt. Herr Abgeordneter Dr.

Friedberg hat aus diesem Vorgehen ganz allgemein den Schlun g. zogen, daß die Beamten der Verwaltung meines Ressorts sich uncer einer Zensur befinden“, wie er sagte, und er erblickte in der B. fügung die Unterdrückung des wissenschaftlichen Geistes. Ich gkande. daß Herr Dr. Friedberg mit diesen Aeußerungen edensosedr Wer

Ziel geschossen hat, wie es vielleicht der Pröfdent der Frsenbdahm

amtes ist Voraussetzung, daß der Betreffende in Berlin wohnt. Des⸗

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direktion Breslau durch die allgemeine Fass se