1914 / 122 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Graf von Ballestrem: Es 8 d unter keinen standen we Ich möchte fragen, ob damit diejenigen Betriebsüberschüsse gemeint sind, weche nach Abzug der Fideikommißbesitzer verbleiben, auch wenn buchmäßige

Reinertrag verstanden werden soll.

Ausgaben dem Abschreibungen gemacht werden.

Justizminister Dr. Beseler:

8 Der Gesetzentwurf stellt nicht den Grundsatz auf, daß der Fidei⸗

kommißbesitzer verpflichtet sei, jährlich Abschreibungen zu machen und den Betrag dieser Abschreibungen auf den jährlichen Reinertrag in Anrechnung zu bringen. Nur soweit es der Verkehrsauffassung ent⸗ spricht, daß als Gewinn eines Unternehmens nur das angesehen wird, was von den Einnahmen nach Abzug der Abschreibungen übrig bleibt, muß auch der Fidelkommißbesitzer sich gefallen lassen, daß sein Rein⸗ einkommen sich um den Betrag der Abschreibungen mindert. Dies wird für kaufmännische und gewerkliche Betriebe regelmäßig zu⸗ treffen. Dagegen dürfte ein Gleiches für den landwirtschaftlichen Betrieb im allgemeinen nicht anzunehmen sein.

Der Paragraph wird angenommen.

§ 49a lautet: 8—

Auf Antrag der Familienvertretung kann die Fideikammiß⸗

behörde den Fideikommißbesitzer zur selbständigen Führung des Rechts⸗ streits ermächtigen oder einen *. en1. n Vertreter zur Wahrnehmung

der Rechte der Familien stellen. 8

Graf von Behr⸗Behrenhoff fragt, ob es nicht richtiger wäre, statt „des Rechtsstreits“ zu sagen „eines Rechtsstreits“.

Der Pr äsid ent glaubt, daß man über diese Schwieriakeit am besten dadurch hinwegkommen könne, daß man das „des“ als Druck⸗ fehler ansehe.

Das Haus ist damit einverstanden.

§ 57 trifft Bestimmungen über die Fälle, wo das Familien⸗ recht zu ruhen hat. Dies ist auch der Fall, wenn das Familien⸗ mitglied die Reichsangehörigkeit nicht besitzt.

Graf von Schimmelmann: Diese Bestimmung hat in Schleswig⸗Holnein Befürchtungen wachge ufen. Nehmen wir an, daß einer der Fideikommißbesitzer eine Tochter hat, die einen dänischen Untertanen heiratet, so wird sie dadurch der Reichsangebörigkeit ver⸗ lustig gehen. Wärde diese Tochter nun später durch das bestehende Erbfoigerecht zur Erbin der Lehensherrschaft berufen, so würde sie die Teile, die in Preußen liegen, nicht erben können, es müsse denn ihr Ehemann zum deutschen Reichsangehörigen gemacht werden. Auch § 158 hat Besorgnis wachgerufen.

Justizminister Dr. Beseler:

Wenn die Tochter eines Lehnsgrafen durch Heirat mit einem Ausländer die Reichsangehörigkeit verliert, so würde sie allerdings der Befugnis zur Ausübung ihres Familienrechts verlustig gehen. Sie würde also unfähig zur Nachfolge werden und, falls sie bereits den

Lehnsbesitz erworben hat, ihn verlieren. Will sie diese Nachteile ver⸗ meiden, so muß sie entweder ihren Ehegatten veranlassen, die Reichs⸗ angehörigkett zu erwerben oder, soweit ich in diesem Augenblick die Sache übersehen kann, beantragen, daß sie wenigstens für ihre Person wieder als Reichsangehörige aufgenommen wird.

Die weitere Frage des Herrn Grafen beantworte ich dahin: soweit es sich um Rechte handelt, die auf öffentlich⸗rechtlichen Vor⸗ schriften ruhen, werden sie durch das vorliegende Gesetz gar nicht be⸗ rührt. Von den Befugnissen, die er erwähnte, kommt für die Fidei⸗ kommißgesetzgebung nur die Aussetzung eines Leibgedinges in Betracht. Beruht diese Befugnis des Lehnsbesitzers auf stiftungsmäßigen Be⸗ stimmungen, so wird sie durch das Gesetz auch nicht berührt, sondern bleibt ebenfalls bestehen. Also irgend eine Gefährdung in der Rich⸗ tung, wie der Herr Graf für einige Familten zu befürchten schien, kann ich in diesem Gesetz nicht erblicken.

„Niach § 73 steht dem zunächst berufenen Anwärter aus der älteren Linie die Wahl zwischen zwei in einer Hand vereinigt gewesenen Familienfideikommissen zu. Wählt der Anwärter nicht binnen einer von der Fideikommißbehörde zu bestimmenden Frist, so entscheidet das Los, das vom Vorsitzenden der Behörde zu ziehen ist. 1

Hierzu liegt der Antrag des Fürsten zu Innhausen und Knyphausen vor:

Die Frist muß im Fall der Geschäftsunfähigkeit des Anwärters bis zum Einitritt seiner Volljährigkeit hinausgeschoben werden.

In der Begründung führt der Fürst aus, daß gerade der Aus⸗ druck Geschäftsunfähigkeit gewählt sei, weil ja Verhältnisse eintreten können, daß auch einmal ein Erwachsener vorübergehend geschäfts⸗ unfähig sein kann. 8

Justizminister Dr. Beseler

Metne Herren! Ich möchte doch bitten, den Antrag abzulehnen Eine Regeiung der Nachfolge muß doch erfolgen, „und je eher sie er⸗ folgt, um so besser ist es. Es würde, wenn man dem Antrage des Herrn Vorredners stattgeben wollte, sich die Notwendigkeit einer Zwischenverwaltung ergeben, deren Dauer gar nicht abzusehen ist, weil man nicht weiß, ob nicht, falls der wahlberechtigte Anwärter während der Minderjährigkeit sticht, wieder ein Minderjähriger zur Wahl berufen wird. Da muß man doch auch auf den anderen Anwärter, der in Frage kommt, Rücksicht nehmen; der hat doch auch einen Anspruch darauf, daß die Entscheidung möglichst bald erfolgt.

Der Herr Vorredner hat weiter darauf hingewiesen, daß eine so schwerwiegende Entscheidung für den gesetzlichen Vertreter sehr schwer zu treffen sein würde. Das ist ja auch zuzugeben. Aber vor solchen Entscheidungen kann er nicht bewahrt bleiben. Es gibt doch auch noch andere Entscheidungen, die ebenso schwerwiegend sind, die man ihm unbedingt zuweisen muß, zum Beispiel die Ausschlagung einer Erbschaft. Der ganze Vorschlag des Entwurfs beruht auf einem Ge⸗ danken, der schon im Allgemeinen Landrecht sich vorfindet.

Fürst zu Innhausen und Knyphausen: Eine Ver⸗ waltung für Minderjährige muß nach diesem Gesetz ja auch eintreten. Ich will nur, daß dem ältesten Anwärter das Recht der Entscheidung bis zur Volljährigkeit gewahrt wird.

Justizminister Dr. Beseler:

Ich glaube doch, daß dem Herrn Vorredner ein Irrtum unter⸗ laufen ist. Es ist nicht richtig, daß auch nach dem Entwurf stets eine Verwaltung eingerichtet werden muß. Wenn Neffe und Bruder des letzten Fideikommißbesitzers konkurrieren, so braucht vielleicht für den einen gar keine Verwaltung einmtreten.

Fürst zu Innhausen und Knyphausen: Ich glaube nicht, daß auf Grund des § 73 ein Bruder und ein Neffe miteinander konkurrieren könnten.

„Herr Dr. von Hagens: Es geht nicht an, hier Geschäfts⸗ unsähigfeit und Volljäbrigkeit gegenürerzustellen. Es darf dann allein nur Minderjäbrigkeit heißen.

Füsst zu Innhausen und Knyphausen ist eventuell mit dieser Aenderung einverstanden. 8

Justizminister Dr. Beseler:

8*

5 73 wird mit dem Antrage des Fürsten zu Innhausen und Knyphausen angenommen. Auf eine Anfrage des Grafen von Plettenberg zu § 134 bemerkt der v11“

Justizminister Dr. Beseler: Wenn eine solche Uebertragung des Gutes in einen andern Bezirk geschehen soll, so würde ein Fideitommißstempel nicht erhoben werden. Was aus dem Erlös frei bleibt, was also in das neue Gut nicht hineingesteckt wird oder werden kann, weil die Größe des Bestandes daran hindert, bleibt Fideikommißkapital.

Auf eine Frage des Grafen von Alvensleben⸗ Schönborn, antwortet der

Justizminister Dr. Beseler:

Wenn es sich um eine besondere Art der Versorgung der Familie handelt, würden diese Anordnungen unberührt bleiben. Sollten die früheren Lehnstämme in Geldfideikommisse umgewandelt sein, so bleiben sie als solche bestehen. § 192 betrifft die Herabsetzung des Fideikommißstempels. Graf von Mirbach⸗Sorqurtten Schon vor 19 Jahren t ich den Antrag gestellt, es möchten bei Errichtung eines

ideikommisses die Schulden abgesetzt werden. Der jetzige

tempel ist niedriger als der bisherige. Ich bedauere aber nach wie vor, daß die Schulden nicht abgezogen werden dürfen. Man kann vielleicht einen Ausweg dahin suchen, indem man diesen Um⸗ stand bei der Schuldenamortisation berücksichtigt. Von einem Antrage habe ich abgesehen, weil infolge unserer Reichssteuergesetzgebung dem jetzigen Gesetz nicht mehr die alte Bedeutung innewohnt.

Der Paragraph wird angenommen, ebenso der Rest der Vorlage.

Hierauf begründet Graf zu Rantzau seinen Antrag II, wonach das Fideikommißgesetz nur nach Bedürfnis der einzelnen Provinzen in Kraft gesetzt werden darf.

Der Antrag wird abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird nach den heutigen Beschlüssen hierauf im ganzen fast einstimmig angenommen.

Der Antrag von Dziembowski wird angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Schluß 4 ½ Uhr; nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr interpellation und Etat).

habe

ebenfalls

(Dänen⸗

8 Haus der Abgeordneten. 88. Sitzung vom 25. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung

des Gesetzentwurfs zur Abänderung der Be⸗ soldungsordnung. In Verbindung damit wird eine Reihe von Anträgen aus dem Hause beraten. Die Abgg. Bartling (nl.) und Genossen beantragen, die Staatsregierung zu ersuchen, 1) unbeschadet der Beseitigung etwaiger Notstände durch Unterstützungen nachzuprüfen, inwieweit die Klasseneinteilung der Besoldungsordnung von 1909 mit den Dienstverrichtungen, der Vorbildung und der Anwärter⸗ zeit der einzelnen Beamtenklassen sich in Einklang befindet, 2) dem Hause noch in dieser Session die Ergebnisse der Nachprüfung vorzu⸗ legen und Vorschlage zur Beseitigung der Unstimmigkeiten zu machen, 3) im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß für die Reichsbeamten ent⸗ sprechende Maßregeln getroffen werden.

Die Ahbgg. Dr. Schröder⸗Cassel (nl.) und Genossen bean⸗ tragen, die Besoldungsordnung der unteren und der am geringsten besoldeten mittleren Beamten zu revidieren, insbesondere die Schäden infolge der Aufhe⸗ bung allerlei Stellen⸗ und Teuerungszulagenzu be⸗ seitigen und die verheirateten Beamten und diejenigen mit größerer Kinderzahl durch gesetzliche Zulagen besonders zu begünstigen. Die Abgg. Dr. Schrbder⸗ (nl.) und Genossen beantragen ferner, schon vor einer allgemeinen Revision der Besoldungsordnung einen Gesetzentwurf vorzulegen, dem zufolge a. die Beamten mit dem Wohnungsgeldzuschuß der unteren Beamten, die verheiratet sind oder bei Auflösung der Ehe ein eheliches Kind unter 16 Jahren haben, eine jährliche Zulage von 100 ℳ, b. die unteren und mittleren Beamten bis zum Gehalt von 3000 ℳ, wenn sie mehr als vier eheliche Kinder unter 16 Fahren haben, eine jährliche Zulage von 150 ℳ, c. die mittleren Beamten mit einem höheren Gehalt unter den Voraussetzungen zu b eine Zulage in der Höhe erhalten, daß eine Benachteiligung gegenüber den Beamten zu b verhindert wird.

Die Abgg. Aronsohn ffortschr. Volksp.) und Genossen bean⸗ tragen, die Fonds für Remunerationen und Unterstützungen erheblich zu verringern und dafür fortlaufende Beihilfen an kinder⸗ reiche Beamtenfamilien zu gewähren. K

Die Abgg. Dr. Schröder⸗Cassel (nl.) und Genossen beantragen, beim Bundesrat dahin zu wirken, daß 1) für die Ortsklassen⸗ einteilung der tatsächliche Mietsaufwand der einzelnen Beamten⸗ klassen berücksichtigt wird, 2) demgemäß eine andere Statistik der deklassierten Orte zu veranstalten, 3) nachzuprüfen, ob nicht der Wohnungsgeldzuschuß für die unteren Beamten unzureichend und zu erhöhen oder wenigstens der Wohnungsgeldzuschuß für die gehobenen Unterbeamten durch Schaffung einer Mirtelstufe demjenigen der mittleren Beamten zu nähern ist.

Die Abgg. Aronsohn sfortschr. Volksp.) und Genossen bean⸗ tragen, eine Nachprüfung der Wohnungsverhältnisse sämtlicher Beamten in den im Jahre 1910 deklassier⸗ te n 2 rien nach den Grundsätzen vorzunehmen, welche bei der Servisklasseneinteilung im Jahre 1909 maßgebend waren.

Finanzminister Dr. Lentze:

Meine Herren! Die vorliegende Novelle ist das erste Gesetz, welches Ihnen zur Abänderung der im Jahre 1909 erlassenen Be⸗ soldungsordnung vorgelegt wird. Bei der Verabschiedung der Be⸗ soldungsordnung von 1909 waren Landtag und Regierung dahin einig, daß mit diesem Gesetz die Besoldungsfragen auf Jahre hinaus geregelt sein sollten und an eine Abänderung sobald nicht gedacht werden könnte. In den einzelnen Besoldungen war einer etwaigen Veränderung in der Zukunft bezüglich der Lebensverhältnisse bereits Rechnung getragen, und außerdem wurden ja die einzelnen Bezüge durch die Wahl des Alterszulagensystems, auf dem die allermeisten Gehälter aufgebaut waren, periodisch immer wieder bis zur Erreichung des Höchstgehalts erhöht. Es waren außerordentlich hohe Mittel damals erforderlich geworden. Die gesamte Besoldungsaktion ein⸗ schließlich der Pensionen und Reliktenbezüge erforderten eine dauernde Mehrausgabe von 200 Millionen, welche gar nicht einmal vorhanden waren und welche jahrelang durch Defizitanleihen gedeckt werden mußten.

Es hatte sich aber auch zu gleicher Zeit ergeben, daß eine neue Besoldungsordnung für Preußen ganz unendliche Schwierigkeiten in sich barg, daß bei dem riesigen Beamtenheer⸗in Preußen und bei der

b

Ich bleibe bei meinem Widerspruch.

““ 8

wie die §§ 1 und 158 aufzufassen sind

schieden, welche innerhalb der einzelnen Verwaltungszweige

es unendlich schwer war, alle einzelnen Besoldungsgrup

ineinander zu fügen. Es hatte sich auch gezeigt, daß das in

in seinen einzelnen Teilen so kompliziert war, daß die Ven auch nur eines Teiles gleich eine Veränderung des Ganza⸗ barg, und man hatte sich infolgedessen entschieden, obwohl Wünsche zur Erfüllung gelangen konnten, und obwohl die Bess ordnung nicht eine volle Befriedigung bei den Beamten uglg mit dem großen Ganzen sich einverstanden zu erklären und Beamten doch große Vorteile bietende Werk zu verabschieden

Preußen hat von jeher der Grundsatz gegolten, daß dieselben g. gruppen im Reich und in Preußen dieselbe Besoldung beziehen nach ist auch im Jahre 1909 bei der letzten Besoldungsortge wesentlichen verfahren worden. Nur in drei Punkten war 8 über die preußischen Besoldungssätze hinausgegangen, nämlich; Besoldungen der Vortragenden Räte, der Reichstagsbeamten;

d-

beamten keine erhebliche. Nur innerhalb der ersten fünf B sh klassen bestand ein Unterschied zugunsten der Reichsbeane übrigen war die Besoldung aber gleichmäßig.

Die einzelnen Beamten der Assistentenklasse in Preuß

und ich möchte nur daran erinnern, daß wir hier in diese Hause wiederholt darüber haben verhandeln müssen, in m 8 es möglich wäre, ohne Abänderung der Besoldungsordnun gleich zu finden. Die Regierung konnte sich nicht dazu d eine Aenderung der Besoldungsordnung heranzutreten. Haus hielt aber schließlich die Gleichstellung doch für daß die Regierung um eine Abänderung ersucht wurde.

In diese Verhältnisse hinein kam dann die Abänder soldungsordnung im Reich im vorigen Jahre. Bekam

verschiedenen Stellen durchbrochen, und es entstand für d Staatsregierung die Notwendigkeit, die Konsequenzen aus

können, schematisch diejenigen Klassen aufzubessern, die in gebessert worden waren. Wenn alle die Vorwürfe, die

novelle im Reich von den verschiedensten Seiten gegen 9 hoben wurden, und dahin gingen, als ob die preußische R ihre Beamten kein Herz hätte, als ob lediglich fiskalische sie maßgebend wären, und als ob für die Beamten nichts G wenn die preußische Regierung nicht getrieben würde wären, dann hätte sie ja auch danach verfahren können.

das Gegenteil geschehen. Trotzdem eine schematische G welche nur die Klassen 4 und 13 getroffen hätte, über 40 0 umfaßt hätte, ist die Staatsregierung doch erheblich weite Sie hat nachgeprüft, bei welchen Besoldungsklassen das für eine Aufbesserung auch neben diesen Klassen wirklich b. da hat es sich ergeben, daß doch noch eine ganze Anzahl e soldungsklassen herangezogen werden mußte. Es sind; unter der Besoldungsklasse 4 befindlichen Klassen 1, 2 und

diese Klassen umfassen allein 91 000 Beamte. Außerde noch die Klasse 5 mit hineingezogen, und diese Klasse umfa Personen. Also die Staatsregierung ist um 110 000 Bea gegangen, als es eine schematische Gleichstellung erforder Nun war es ja selbstverständlich, daß, wenn Preuß Aenderung der Besoldungsordnung herangeht, auch das 8 Besoldungsordnung in ähnlicher Weise nachprüfen mußte, dann zwischen Preußen und dem Reiche die Vereinbarun worden, daß die Besoldungsordnungen parallele Klassen sollten. 8 Die Besoldungsordnung, wie sie im Reiche vorgele ist, ist ja leider nicht zur Verabschiedung gekommen; meiner Ueberzeugung besteht dieserhalb doch kein Anlaß, Durchberatung und Verabschiedung der preußischen Besoldun Abstand zu nehmen. (Sehr richtig!) Meine Herren, eine!

die Postschaffner beziehen im Reich ein höheres Gehal

Ungleichheit beseitigt wird. Außerdem sehe ich auch keine vorliegend, daß nicht auch diejenigen Beamtenklassen, 1 Staatsregierung als aufbesserungsbedürftig erkannt hat,

aufgebessert werden. (Sehr richtig!)

schwierig. Man macht sich gar keinen Begriff davon, wie f ist, eine Besoldungsfrage nur irgendwie so zu lösen, daß si friedenheit der dabei in Betracht kommenden Beamten kann. (Zustimmung und Heiterkeit.) Die Berücksichtigur

auf den Plan (Sehr richtig!), und alle diese erheben de Wünsche. Der Kreis der zu Bedenkenden dehnt sich dadun man sie berücksichtigen wollte, immer weiter aus. Seite haben aber alle Maßnahmen, welche auf diesem Geb Staate getroffen werden, die allergrößten Folgen für das La allein die Besoldungen des Reichs, sondern auch die Besoldu den Provinzen, bei den Kreisen, bei den Kommunen müssen gleicher Weise mit aufgebessert werden. (Sehr richtig! recht ist unabwendbar; und auch unsere Privatwirtschaft wird

die Konsequenzen überhaupt nicht abgesehen werden.

kommen, daß die Besoldungsordnung heute so abgeändert wer wie die Vorlage es Ihnen vorschlägt. Meine Herren, es

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

Vielseitigkeit der Verwaltungszweige und bei den großen Unter⸗

88

Bei der Gleichartigkeit der Beamtenverhältnisse im Reit

Assistenten. Bei den Assistenten war die Besserstellung der

Nichtsdeste hatten sich hieraus schon ganz erhebliche Unzuträglichkeiten.

immer wieder vorstellig auf Gleichstellung mit den Reichen⸗

Staatsregierung ebenfalls in Berücksichtigung gezogen worze

gleichen Klassen in Preußen, und es ist unbedingt notwendig, da

Was nun die Abgrenzung der einzelnen aufzubessernden amtenklassen anlangt, so ist diese Abgrenzung natürlich m

vorigen Jahre im Reich das Gehalt der Postassistenten un 8 Postschaffner erhöht worden. Damit war die Besoldungsondn

stand zu ziehen. Die Staatsregierung hätte sich ja damit t

Staatsregierung neulich bei Gelegenheit der Beratung der Geich

en.

heit der Besoldungen zwischen den preußischen Beamten ml Reichsbeamten besteht seit vorigem Jahre. Die Postassistenme

heblich in Mitleidenschaft gezogen, wenn der Staat in umfängl. Maße die Besoldungen aufbessert. (Sehr richtig!) Auch hier K

8

eines Wunsches führt gleich so und so viele neue Beamtengt

Auf der M.

Infolgedessen mußte die Staatsregierung und mußten ausf verbündeten Regierungen auf das eingehendste prüfen, was vem war, und da sind sie nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen dal

ausgeschlossen, daß auch die in der jetzt ihnen vorliegenden Besoli ordnung nicht aufgeführten Beamtenklassen zurzeit mit 4

m

zum 122.

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

können. Ich sage ausdrücklich: zurzeit. An eine Hinaus⸗ 9 auf die lange Bank ist dabei nicht zu denken. Es liegt der lichen Staatsregterung selbst am Herzen, mit der Auf⸗

der Besoldungen auf dem beschrittenen Wege

fahren, sobald es die Umstände und die Finanzen ge⸗

Wann aber dieser Zeitpunkt vorliegen wird, das läßt sich vch nicht übersehen, das hängt von der Entwicklung der Lebens⸗

isse und unserer Finanzen ab. Nur soviel kann ich bestimmt

daß die gehobenen Unterbeamten die allerersten sein werden,

bvei einer weiteren Neuregelung der Besoldungen, bei der Fort⸗ ͤer beute vorgeschlagenen Aufbesserungen in Betracht kommen und ich hoffe ganz bestimmt, daß dies in nicht zu

8 Zeit eintreten wird. (Bravo!) Die Königliche Staats⸗ mmuß sich unbedingt die Initiative dafür wahren, wann sie gen will, eine Aenderung in den Besoldungen eintreten zu Die Verhältnisse sind zu kompliziert und die Folgen sind zu⸗ gend und weittragend, als daß die Staatsregierung sich das (Sehr richtig! rechts.)

ie

(Hand nehmen lassen könnte.

deine Herren, die Staatsregierung ist mit der heutigen Vor⸗

die äußerste Grenze dessen gegangen, was sie verantworten Ich möchte deshalb dringend bitten, daß auch das hohe Haus

brenze innehält und nicht überschreitet, und daß es namentlich

schließt, weder an den Besoldungssätzen, noch an den berück⸗

n Klassen etwas zu ändern, und weder über den Zeitpunkt der rung einer Besoldungsaufbesserung (Hört, hört! bei den

Lliberalen.), noch über die Berücksichtigung anderer Besoldungs⸗ dem Gesetz eine Bestimmung zu treffen. (Hört, hört! bei den

alliberalen.)

Königliche Staatsregierung würde sonst in die Zwangslage werden, den ganzen Gesetzentwurf zurückzuziehen. (Hört,

e Herren, eine kleine Abänderung der Besoldungsordnung die Königliche Staatsregierung selbst vorschlagen. Sie betrifft wunkt des Inkrafttretens der Besoldungsnovelle. In dem Besoldungsnovelle ist bestimmt, daß sie in Kraft treten soll n Quartalsersten nach der Verkündigung des Gesetzes. Bei⸗ bringung der Besoldungsnovelle mußte die Staatsregierung echnen, daß die Besoldungsnovelle schon vor dem 1. April ver⸗ et sein würde. Da dieses sich nicht hat ermöglichen lassen, so die Beamten nicht darunter leiden. Infolgedessen schlägt die

begierung selbst vor, den 1. April 1914 als Zeitpunkt des

tretens einzusetzen. (Bravo!) e Besoldungsnovelle bringt nicht wenig; sie erfordert für Be⸗ bverbesserungen einen Gesamtbedarf von 19,3 Millionen, wovon illionen auf die Eisenbahnverwaltung und 3,8 Millionen auf igen Verwaltungen entfallen. Hiermit ist es aber noch nicht enn es kommen noch mehrere weitere Ausgaben hinzu. Zu⸗ pnüssen, wenn die Besoldungen erhöht werden, auch die Diäten h nicht etatsmäßig angestellten Beamten gleichfalls erhöht (Sehr richtig!), und außerdem hat jede Erhöhung der Be⸗ n eine Erhöhung der Pensionen und Reliktenbezüge im Ge⸗ Schließlich möchte ich noch daran erinnern, daß neben der Be⸗ ordnung noch eine Aufbesserung des Fahrpersonals bei der hnverwaltung stattgefunden hat, welche 3,4 Millionen er⸗ hat. Infolgedessen ist bei den Besoldungen mit 19,3 Millionen, Rückwirkungen auf die Diäten und auf die Pensionen und rbezige mit mindestens 4 Millionen zu rechnen, und außer⸗ für das Fahrpersonal der Eisenbahnverwaltung ein Betrag Millionen neu hinzugekommen.

2 Erhöhung der Besoldungen ist innerhalb des bisher geltenden ngssystems erfolgt. Von einem Uebergang zu dem hier be⸗ sprochenen System der Familien⸗ und Kinderzulagen ist Ab⸗ nommen worden, weil diese Frage heute noch nicht reif ist, und Interesse der Beamten doch dringend erwünscht ist, daß sie t bald in den Besitz der erhöhten Bezüge gelangen.

ine Herren, wenn es auch nicht möglich gewesen ist, alle die en Wünsche und Hoffnungen zu erfüllen, welche bezüglich der gsordnung gehegt worden sind, so bringt die Vorlage anz erhebliche Verbesserungen.

Leicht bei einander wohnen die Gedanken, Doch hart im Raume stoßen sich die Sachen.

e und Hoffnungen können leicht gefaßt und leicht unterstützt aber die rauhe Wirklichkeit gestattet durchaus nicht ebenso

aone Verwirklichung aller dieser Wünsche und Hoffnungen. Auch

Beamtenschaft muß sich darüber klar werden, welche unendlichen igkeiten gerade in der Besoldungsmaterie liegen, und auch sie sehen, daß die Königliche Staatsregierung die verschieden⸗ Rücksichten zu beobachten hat, wenn eine neue Besoldungs⸗ festgesetzt werden soll. Die Rückwirkungen auf alle übrigen nnerhalb der Monarchie und des Landes sind so groß, daß die egierung auch dies im Auge behalten muß, und die Beamten ges Verständnis dafür haben müssen, daß ihre Wünsche nicht in Lande maßgebend sind, sondern daß man dem Wohle der heit zugleich Rechnung tragen muß. ch mancher von Ihnen wird höhere Wünsche und Hoffnungen als sie in der Besoldungsnovelle zur Erfüllung kommen; aber be, Sie können doch alle mit gutem Gewissen für diese Be⸗ mobelle stimmen; denn das eine ist ganz unleugbar bei ihr: sie usern Beamten ganz wesentliche Verbesserungen. Ich möchte khalb dringend bitten, die Besoldungsnovelle bald und unver⸗ enzunehmen. Die Königliche Staatsregierung und die gesamte aschaft wird Ihnen dafür warmen Dank wissen. (Eebhafter

I der Osten (kons.): Meine Freunde sind über die ge⸗ ge Situation etwas überrascht. Die Beamtenklassen da und 7 der vorliegenden Besoldungsnovelle gar nicht enthalten, auf der anderen Seite doch die Regierung durch ihre Zu⸗

Berlin, Dienstag, den 26. Mai

stimmung zu dem Kompromiß im Reich sich geneigt gezeigt hat, den diesen Klassen gleichgestellten Reichsbeamten eine Aufbesserung zuzu⸗ gestehen. Auf der anderen Seite aber ist von der Regierung auch jetzt wieder ausdrücklich der Grundsatz verkündet worden, den auch meine Freunde stets aufgestellt haben, daß eine Differenzierung der Reichsbeamten und der preußischen Beamten nicht stattfinden soll. Ich hoffe also, daß in der späteren Beratung sich ein Weg der Verstän⸗ digung zwischen der Regierung und dem Hause in dieser Richtung finden 818 wird. Ich darf ferner feststellen, daß der weitere Grund⸗ satz der Regierung die volle Beistimmung meiner Freunde findet, daß die Besoldungsaufbesserungen von der Initiative der Regierung ge⸗ tragen sein müssen, wenn anders nicht das disziplinarische Verhältnis zwischen der Regierung und den Beamten schweren Schaden leiden soll. Ich möchte vor allem dem Wunsche Ausdruck geben, daß unter allen Umständen aus unseren Beratungen ein positiver Erfolg für unsere Beamtenschaft hervorgehen möge. Es ist ja nicht zu ver⸗ kennen, daß seit der Verabschiedung der letzten Besoldungsnovelle Momente in die Erscheinung getreten sind, die unzweifelhaft ein neues staatliches Eingreifen für notwendig erachten lassen. Ich denke vor allen Dingen an die Imparität, die jetzt bereits zwischen Reichs⸗ beamten und preußischen Beamten besteht, und ferner an die all⸗ gemeine Erfahrung, daß wir uns in einer Zeit erheblich sinkenden Geldwertes befinden, eine Erscheinung, die sich auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens geltend macht, in der Steigerung der Grund⸗ stückspreise einerseits und der Steigerung der Lebensmittelpreise an⸗ dererseits. Die Besoldungsnovellen der Jahre 1907 und 1909 haben bereits erhebliche Aufbesserungen enthalten. Der damalige Finanz⸗ minister hat sie in Prozenten der bisherigen Gehälter, z. B. bei den Unterbeamten mit 20 *⁄%, berechnet. Die vorliegende Besoldungs⸗ novelle stellt für die Unterbeamten neue erhebliche Mittel zur Ver⸗ fügung. Das beweist auch hier wieder, daß der preußische Staat in der Fürsorge für seine Beamten stets voran geht. Indessen fordert die Novelle auch zur Kritik heraus. Vor allem springt in die Augen, daß lediglich die Klassen 1 bis 5 und 13 bis 16 berücksichtigt sind, wahrend die Klassen 6 bis 12 eine Berücksichtigung nicht gefunden haben. Es liegt auf der Hand, daß daraus sich aufs neue eine gewisse Unstimmigkeit zwischen den einzelnen Beamtenkategorien ergeben muß. Ich will nur auf ein Beispiel hinweisen. Die preußischen Bausekretäre erhalten bisher 1800 bis 3600 ℳ. Auf der anderen Seite beziehen die Postbausekretäre, also Reichsbeamte, 2100 bis 4500 ℳ, also eine Dif⸗ ferenz im Anfangsgehalt von 300 und im Endgehalt sogar von 900 ℳ. Es wird mir mitgeteilt, daß allgemein die Leistungen und An⸗ forderungen an die beiden Beamtenkategorien völlig gleichartig seien, daß sogar in bezug auf die Vorbildung für die Postbausekretäre etwas weniger gefordert wird. Dieses eine Beispiel zeigt deutlich, daß es recht gefährlich ist, in einer Besoldungsnovelle einzelne Klassen heraus⸗ zugreifen, sie gewissermaßen mechanisch aufzubessern, ohne dabei doch auch mehr oder weniger die Rückwirkungen auf andere Beamtenklassen ins Auge zu fassen. Nun wird darauf hingewiesen, man solle bei der späteren, vom Finanzminister in Aussicht gestellten organischen Neu⸗ regelung unserer Besoldungsordnung nach Mitteln und Wegen suchen, die vielleicht, ohne lediglich mechanische Aufbesserungen zu sein, doch diejenigen Härten und Notstände beseitigen, die wirklich vorhanden sind, und die mit einer gewissen Berechtigung von einzelnen Be⸗ amtenkategorien hervorgehoben werden. Ich denke da namentlich daran, daß es sicherlich bei der heutigen Lebenskonjunktur außerordentlich schwierig ist, für eine kinderreiche Beamtenfamilie sowohl bei den höheren wie bei den unteren Beamten mit demselben Gehalt aus⸗ ukommen, mit dem vielleicht ein Junggeselle sehr bequem und an⸗ suencdg leben kann. Man findet sehr häufig die Klagen gerade bei unteren und mittleren Beamten, daß sie mit dem gegenwärtigen Ein⸗ kommen eine große Familie, manchmal von 7 bis 8 Kindern, nament⸗ lich hier in Berlin, nicht ernähren könnten. Wir sind gern bereit. Abhilfe zu schaffen und das Uebel an der Wurzel zu fasten wo es wirk⸗ lich vorhanden ist. Es ist außerordentlich schwer, schon heute den An⸗ trägen der Nationalliberalen und Freisinnigen zuzustimmen. Ich glaube, daß doch die Schwierigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, die zum Teil ihrer Realisierung entgegenstehen. Das gilt ganz besonders von dem Teil, worin die Regierung aufgefordert wird, noch in dieser Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Schäden der Klasseneinteilung zu beseitigen. Die Regierung hat vollständig recht, wenn sie darauf hinwies, daß man auch die entstehenden Folgen in Betracht ziehen müsse. Man kann deshalb der Regierung nicht zu⸗ muten, schon jetzt eine derartige Vorlage zu machen. Auf der anderen Seite stehen wir zahlreichen in den Anträgen enthaltenen Grund⸗ gedanken außerordentlich freundlich gegenüber. Die Stellungnahme eines Teils der Beamtenschaft und ganz besonders eines großen Teils der ein⸗ gegangenen Petitionen gegenüber diesem Entwurfe ist keine erfreuliche Erscheinung gewesen. Es war direkt unerfreulich, zu sehen, welch ein Petitionssturm sich in den Kreisen der Beamten erhoben hat. Die Auffassung einzelner Kreise unserer Beamtenschaft und der Führer in ihren Vereinen wird sich nicht immer mit dem vereinigen lassen, was bisher in bezug auf Disziplin in unserem Beamtenkörper Sitte war. Wir verstehen durchaus, daß Notstände der Regierung vor⸗ getragen und zur Kenntnis gebracht werden. Aber wir halten es nicht für erwünscht, wenn solches nicht direkt an die Regierung gebracht wird, sondern durch die Vermittlung von Abgeordneten, gelche g. Wir sehen darin eine Tendenz, die am besten unterbliebe. die Größe und die Kraft unseres Beamtentums beruht auf den Traditionen, die Friedrich Wilhelm IJ. ihm mit eiserner Energie beigebracht hat. Wenn wir weiter mit unseren Beamten an der Spitze der Welt marschieren wollen, dann darf diese Tradition nicht mißachtet werden, die auf dem absoluten Vertrauen zur Staatsregierung beruht. In einzelnen Pe⸗ titionen wird dieser Standpunkt leider außer acht gelassen. Es wird bei⸗ nahe der Gesichtspunkt vertreten, als ob der Staat für die Beamten da sei. Es wird auch stellenweise nicht genügend bencschtigt. welche weit⸗ tragende Bedeutung die Beamtenbesoldungsaufbesserung auf die produ⸗ zierenden und oft schwer ringenden Teile der Bevölkerung unseres Vaterlandes hat. Ein früherer Minister hat einmal darauf hin⸗ gewiesen, daß 74 % unserer Bauern weniger oder höchstens 1500 Einkommen haben. Vergleicht man damit die Besoldungsverhältnisse unserer unteren und mittleren Beamten, dann wird man uns bei⸗

fehlen lassen und die Steuerzahler manch harte Anforderung zu über⸗ winden haben, um unsere Beamten so zu stellen, wie sie es alle wünschen. Meine politischen Freunde wünschen hier klar auszudrücken, daß zwar der Landtag ein Ausgabebewilligungsrecht hat, aber nicht das Recht, seinerseits Ausgaben festzusetzen, die von der Regierung nicht vorgeschlagen sind. Wir würden darin einen unzulässigen Eingriff der Legislative in die Exekutive sehen. Das entspricht der Ansicht der großen Mehrheit dieses Hauses und auch der süüneteon Praxis der Budgetkommission. Auch in den schweren Jahren der Konfliktszeit ist nie der Standpunkt außer acht gelassen worden, daß unzweifelhaft bei notwendiger C“ der Beamten die Initiative der Regierung abzuwarten ist. Deshalb müssen wir uns aber trotz⸗ dem voll der Verantwortlichkeit dafür bewußt bleiben, daß von uns das gehalten wird, was in unserem Namen den Beamten versprochen wird. Das bedingt, daß die Versprechungen sich in dem skizzierten Rahmen bewegen. In diesem Sinne hoffe ich, daß aus den Kom⸗ missionsberatungen ein greifbares und den Wünschen der Mehr⸗ heit der Bamten entsprechendes Resultat herauskommen möge. Ich beantrage, diese Novelle und die Anträge dazu an die um 7 der

verstärkte Budgetkommission zur Beratung zu überweisen.

1“ 8

stimmen müssen, daß der preußische Staat es nicht an Fürsorge hat⸗

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zeiger. 1914.

Abg. Dr. König (Zentr.): In den letzten zehn Jahren sind manche Wünsche der Beamten nicht erfüllt worden, sodaß unter ihnen viele Unzufriedenheit herrscht. Die Gründe dafür hat der Minister nicht ganz klar gelegt. Die erste Ursache ist die große Preissteigerung für die notwendigsten Lebensmittel. Weiter kann man als Grund an⸗ führen, daß es die Finanzverwaltung an weitschauendem Blick im Auf⸗ bau der Besoldungsvorlage hat fehlen lassen. Auch die ungleichmäßige Behandlung der N sistenten es handelt sich um etwa 80000 Beamte im Reiche und in Preußen ist daran nicht ohne Schuld. Sehr unzu frieden ist man auch mit der Regelung des Wohnungsgeldzuschusses und der Servisklasseneinteilung. Anstatt hier den gequßerten Wun⸗ schen der Städte wenigstens etwas nachzukommen, hat man sogar eine ganze Reihe in eine niedrigere Servisklasse gebracht. Der Finanz⸗ minister hat in seiner Rede vergessen zu erwähnen, daß er sich dem einstimmigen Beschlusse dieses Hauses, das die Gleichstellung der Assistenten gesetzlich gergelt haben wollte, nicht gefügt hat aus for⸗ mellen Gründen. it formellen Gründen darf man bei solch wichtigen Dingen nicht operieren. Damals hat der Finanzminister diese Kon⸗ sequenzen nicht ziehen wollen, heute muß er sie ziehen. Konnte er da⸗ mals nicht dem zustimmen, was von der äußersten Linken bis zur äußersten Rechten für notwendig erachtet wurde? Es tut mir in der Seele weh, wenn ich seit etwa 20 Jahren verfolge, wie die Regierung in einseitiger Weise Aufbesserungen, die sie selbst für notwendig hält, noch um einige Jahre hinausschieben will. Die Regierung soll bestrebt sein, die Beamten fest an sich zu fesseln. Nur dadurch kann sie die Auf⸗ gaben, die ihr gestellt werden, genügend erfüllen. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Regierung für die Beamten in genügender Weise sorgt. Wir sprechen so viel von der Unzufriedenheit der Beamten. Ich bin der Ansicht, daß diese Unzufriedenheit der Be⸗ amten in materieller Hinsicht nicht gleichzustellen ist einem Mangel an gutem Geist in unserer Beamtenschaft. Der alte gute preußische und deutsche Geist in unserer Beamtenschaft ist auch noch heute vorhanden. Allerdings muß ich zugeben, daß in manchen Eingaben und in manchen Preßartikeln nicht immer der Ton gewahrt worden ist, den die Beamten der Regierung gegenüber schuldig sind. Ich habe aber die Ueberzeu⸗ gung, daß diese Eingaben und diese Preßerzeugnisse, die sich in ihrem Tone nicht rechtfertigen lassen, wohl von Leuten geschrieben sind, die außerhalb des Beamtenverhältnisses stehen. Ich darf aber die Bitte an unsere Beamtenschaft richten, daß sie in dieser Hinsicht recht vor⸗ sichtig sein möge und in ihren Eingaben einen Ton wählen möge, der nicht verletzend wirkt, denn dieses wurde das Ansehen der Beamten nur schädigen, und sie würden dadurch unsere Sympathie verlieren. Ander⸗ seits muß auch darauf geachtet werden, daß durch die Aufbesserungen die Steuerzahler nicht zu sehr belastet werren. Die Beamten dürfen auch nicht mehr erhalten, als andere auf gleicher Stufe stehende Erwerbsstände. Die Besoldungsordnung vom Jahre 1909 war eine mächtige und große Tat, das müssen auch unsere Beamten anerkennen. Tatsächlich hat unsere deutsche und preußische Besoldungsgesetzgebung Schritt gehalten mit der Steigerung der Lebensverhältnisse. Diese Vorzüge wollen wir anerkennen, und wir sind der Meinung, daß unsere Besoldungsgesetzgebung sich sehr wohl in der Welt sehen lassen kann. Unser Etat hat in geradezu glänzender Weise die Besoldungs aufbesserung vom Jahre 1909 überstanden. Bei dieser glänzenden Lage kann man nicht sagen, daß unsere Finanzen ungünstig beeinflußt worden wären, wenn wir damals die Assistentenfrage und die Woh⸗ nungsgeldfrage in der vom Parlament gewünschten Weise geregelt hätten. Wenn eine Erhöhung über die Vorlage hinaus 8s wer den follte, so hoffe ich, daß der Finanzminister mit sich zu Rat geht und sich fragt, ob es richtig ist, den Beamten ihre Vorfreude zu neh men, wie das im Reiche der Fall war. Der Finanzminister sollte dann aus den Verhältnissen im Reich den richtigen Schluß auf Preu⸗ ßen ziehen. Der Reichsschatzsekretär und die verbündeten Regierungen hätten den Beschluß des Reichstags akzeptieren können; ich hoffe, daß unser Minister die Vorlage nicht scheitern lassen wird, wenn eine Erhöhung nach denselben Grundsätzen vorgenommen wird, wie sie 1909 bestanden. Die Einschiebung einer Zwischenstufe zwischen den einzelnen Ortsklassen halte ich für einen großen Fehler. Die Zahl der einzelnen Beamtenklassen in der Besoldungsordnung sollte möglichst beschränkt bleiben. Durch zu viele Klassen entstehen Reibungen, die wir ver meiden müssen; die Regierung hat sonst immer sozlales Verständnis für die Beamtenfragen gehabt; ich bedauere im Namen meiner Freunde, daß der Finanzverwaltung das soziale Verständnis noch nicht aufge⸗ gangen ist dafür, daß sie der Kinderzahl in der Gehaltsbemessung Rech⸗ nung trägt. Je mehr sie diesem Gedanken Rechnung trägt. um so mehr handelt sie im Interesse des Vaterlandes. Karl Mohr in Schillers Räubern hat solches soziale Verständnis ge habt, als er am Schlusse der Dichtung sagt: Ich sprach einen armen Mann, der hatte 11 Kinder. Dem Mann kann geholfen werden. Finanztechnisch ließe sich eine Berücksichtigung der Kinderzahl sehr wohl durchführen. Freudig überrascht bin ich dadurch, daß diese No⸗ velle sich nicht mechanisch an die Novelle im Reiche angeschlossen hat. sondern daß sie Aufbesserungen für diejenigen Beamten bringt, die es am dringendsten nötig haben. Die Beamten können allerdings nicht recht einsehen, daß, wenn die Klassen bis 5 und die Klasse 13 aufge⸗ bessert werden, nicht auch die Klassen 6 bis 12 berücksichtigt werden, aber wir hier können die Zusammenhänge doch besser übersehen. Wir schließen uns dem Antrag an, die Vorlage und die Anträge aus dem Hause der verstärkten Budgetkommission zu überweisen. Wir wünschen, daß die Beamten alsbald in den Genuß dieser Verbessorungen kommen. Bei der Etatsberatung haben wir die Besprechung der Besoldungs⸗ frage gänzlich ausgeschlossen, es ist jetzt ein nobile officium für uns, die Wünsche der Beamten im Anschluß an diese Vorlage zu besprechen. ie Zentrumsfraktion steht allen Beamtenklassen mit Wohlwollen ge⸗ enüber und will alle Klassen nach dem Grundsatz der Gerechtigkeit fördern, nach dem Grundsatz: Jedem das Seine. Redner bespricht darauf im einzelnen die Wünsche der Magazinaufseher, Eisenbahn⸗ maschinenwärter, Weichensteller 1. Klasse, Eisenbahnwa⸗ der Lokomotivführer und vieler weiteren Beamtenklassen.

Finanzminister Dr. Legtze:

Meine Herren, der Herr Vorredner hat bei seinen Ausführungen den Zweifel geäußert, als ob die Reichsbesoldungsnevelle noch nicht endgültig gescheitert wäre. Er hat ausgeführt, die Erklärung, daß die verbündeten Regierungen mit den Abänderungen nicht einverstanden wären, wäre nur von dem Reichsschatzsekretär erfolgt und ein Be⸗ schluß des Bundesrates stände noch aus. Meine Herren, dem gegen⸗ über möchte ich feststellen, daß die Erklärung nicht eine einseitige Er⸗ klärung des Herrn Reichsschatzsekretärs gewesen ist, sondern daß der Herr Reichsschatzsekretär sie im Auftrage der verbündeten Regierungen abgegeben hat. Wenn nun der Bundesrat, nachdem der Reichstags⸗ beschluß vorlag, noch nicht formell darüber Beschluß gefaßt hat, so ändert das doch an dem Endergebnis nichts; denn die Erklärung war, wie erwähnt, im Auftrage der verbündeten Regierungen erfolgt.

Abg. Dr. Schröder⸗Cassel (nl.): Durch die Reform der Besoldungsordnung im Jahre 1909 sind den Beamten Millionen zu⸗ gewendet worden. Die Großzügigkeit der damaligen Reform ver⸗

kennen auch wir nicht. Das Ergebnis dieser Reform ist bedauerlicher. weise, daß in einem Teil unserer Beamtenschaft Unzufriedenheit

Mer.

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Mitglieder

hervorgerufen worden ist. Wir beschäftigen uns seit einer ganzen Reihe von Jahren mit Petitionen, die aus den Reihen der Beamten