1914 / 122 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

wegen Gehakltsaufbesserungen an uns gerichtet worden sind. Das Pa lament und die Regierung können sich kaum noch retten vor der Un⸗ hnme von Petitionen; auch wir müssen anerkennen, daß in diesen Petitionen doch zum Teil über das Ziel hinausgegangen worden ist, und daß zum Teil ein Ton angeschlagen worden ist, der keineswegs ebilligt werden kann. Anderseits ist nicht zu bestreiten, daß damals ei der Besoldungsreform eine ganze Reibe von Fehlern gemacht worden ist. Damals wurde der Wunsch ausgesprochen, daß eine größere Vereinfachung innerhalb der ganzen Beamtenorganisation durchgeführt werden müßte. Auch wir hatten uns damit einverstanden erklärt, daß das ganze System vereinfacht wird.“ Das ist denn auch tatsächlich geschehen, aber man hat den Fehler begangen, daß man die historische Entwicklung einzelner Beamtenklassen nicht berücksichtigt hat. Diese Nichtberücksichti ung der historischen Entwicklung einzelner eamtenklassen ist mit ein Grund, weshalb wir mit so vielen Petitio⸗ 8* überlastet werden und weshalb die Unzufriedenheit in einem Teil der Beamtenschaft so um sich gegriffen hat. Ferner war es unheilvoll, die Regierung damals eine Reihe von Gehaltszulagen vorweg enommen hat. Dadurch hatten die Beamten, als die Besoldungs⸗ reform durchgeführt wurde, nicht das Bewußtsein, daß ihnen eine tat⸗ soöchliche Aufbesserung zuteil geworden war. Des weiteren hat die Heklassierung der Stäadte Unzufriedenheit unter der Beamtenschaft hervorgerufen. Die Deklassierung der Städte hat geradezu eine un⸗ glaubliche Wirkung ausgeübt. Wir sind der Ansicht, daß die Wohnungs⸗ geldzuschüsse für die Unterbeamten jedenfalls ohne jede Einschränkung unzulänglich sind. Daraus erklärt sich der Wunsch der Unterbeamten, nach Möbglichkeit in die mittlere Beamtenschaft zu kommen, weil sie den Wohnungsgeldzuschuß der mittleren Beamten erhalten wollen. Die Besoldungsordnung ist in dieser Form nicht mehr aufrecht zu erhalten. Das hat ja auch die Regierung anerkannt, indem sie uns die Besoldungsnovelle vorgelegt hat. Unsere Anträge sind nicht zur Novelle selbst gestellt, sondern sie haben nur die Aufgabe, die in —n Anträgen niedergelegten Gedanken zum Gegenstand der Beratung und Beschlußfassung der Budgetkkommission zu machen. Wir verlangen eine Revision der Besoldungsordnung der unteren, wie der am geringsten besoldeten mittleren Beamten und wünschen, daß den verheirateten Zeamten und solchen mit einer größeren Zahl von unversorgten Kindern eine geringe Zulage zuteil wird. Wir denken gar nicht daran, nunmehr alle Beamtengehälter von neuem höher zu setzen, sondern wir wollen nur die Härten und Ungerechtigkeiten beseitigen. Auch eine genaue Nachprüfung der Klasseneinteilung halten wir für notwendig. s ist vielleicht nicht ganz unbedenklich, wenn schon in der uns heute vorliegenden Besoldungsordnungsnovelle eine ganz schematische Er⸗ höhung der Unterbeamtengehälter vorgenommen wird. Jedenfalls müssen wir uns dagegen wenden, daß eine ganz rein schematische Auf⸗ besserung bei den gehobenen Unterbeamten vorgenommen wird. Ge⸗ ade bei den gehobenen Unterbeamten bestehen mannigfache Unter⸗ schiede, und es ist notwendig, daß man dem historischen Werdegang der Beamtenklassen hier genügend Rechnung trägt. Ich bitte also, nach . Richtung genaue Ermittlungen anzustellen. Unsere An⸗ träge sollen nur eine Richtschnur sein, wie wir uns die künftige Ge⸗ altung der Besoldungsordnung denken. Bekanntlich hat sich im Vor⸗ jahre dieses Haus einstimmig auf den Standpunkt der Kinderbeihilfe gestellt. Deshalb haben wir auch einen diesbezüglichen Antrag ein⸗ gebracht. Wenn keine Zwischenstufe geschaffen werden kann, so n die Unterbeamten einen erhöhten Wohnungsgeldzuschuß bekommen. Mit einer schematischen Aufbesserung sind wir einverstanden, wenn ein Ausgleich durch die Berücksichtigung der Kinderzahl stattfindet. Wir sind ferner damit einverstanden, daß die Aufbesserung der im Entwurf nicht vorgesehenen Beamtenklassen „zurzeit“ nicht erfolgt; aber wir werden später darauf zurückkommen. Wenn wir die jetzigen Besol⸗ dungen beschließen und der Reichstag später weiter als wir, so muß es natürlich immer unser Bestreben sein, daß die gleichen Be⸗ amtenklassen im Reich und in 1ne 2n gleichgestellt werden. Wir bedauern das Scheitern der Besoldungsnovelle im Reiche und meinen, daß es dahin nicht hätte kommen dürfen. Die Versuche im Reiche, die Novelle durch Einbeziehung der Unterbeamten zu ergänzen, haben sich als aussichtslos erwiesen, deshalb werden auch solche Versuche von unserer Seite aussichtslos bleiben. Darüber hat der Minister keinen Zweifel gelassen. Es bleibt uns deshalb nichts anderes übrig, als die Novelle anzunehmen. Sie kann jedoch lediglich eine Abschlags⸗ zahlung sein, und die Novelle für die gehobenen Unterbeamten muß unverzüglich nachkommen. In dieser Beziehung war die Erklärung des Finanzministers noch reichlich unbestimmt. Wir wünschen, daß diese Vorlage im Herbst kommt. Die Gründe, die zur Auslassung der gehobenen Unterbeamten geführt haben, sind durchaus anfechtbar, auch die finanziellen. Der Finanzminister stellt allerdings in Aussicht, 5 die Vorlage in möglichst kurzer Zeit erfolgt; aber dann werden si die Verhältnisse schon wieder anders gestaltet haben. Später werden die finanziellen Bedenken genau so gut vorhanden sein wie jetzt. Wir haben eine allgemeine Revision der Besoldungsordnung verlangt, und eine systematische Revision derselben wird nach Annahme der Besol⸗ dungsnovelle unbedingt notwendig sein. Die Novelle zwingt uns geradezu dazu. Remunerationsfonds dürfen zu Zulagen nicht verwendet werden. Ich habe den Wunsch, daß die Kanzlisten bessergestellt werden; sie sind bei der Besoldungsordnung 1909 zu kurz gekommen. Auch eine Besserstellung der Kanzlistenanwärter muß erfolgen. Wir können es nicht verantworten, wenn die Unterbeamten nicht erhöht werden sollen, nur deshalb, weil wir ihnen nicht alles gewähren können, was sie bekommen müssen. Wir müssen ihnen geben, was möglich ist. Die Beamten glauben, das Abgeordnetenhaus könnte Verbesserungen er⸗ zwingen. Wir können die nur darum bitten, Verbesserun⸗ gen vorzunehmen, aber zwingen können wir sie nicht, wir haben nicht die Klinke der Gesetzgebung. Wir sind damit einverstanden, daß un⸗ sere Anträge der verstärkten Budgetkommission überwiesen werden. Ein Verzicht auf eine Verbesserung der gehobenen Unterbeamten ist meinen Freunden nur möglich, wenn der Finanzminister seine Aus⸗ führungen noch ergänzt und nicht von einer unbestimmten Zukunft spricht, sondern seine Worte präzisiert und klarstellt, dahingehend, daß er uns in den allernächsten Jahren eine neue Besoldungsnovelle zustellt. Wir haben die Empfindung, daß die Petitionen der Beamten um Gehaltsaufbesserung das nötige Maß nicht innegehalten haben. Die Beamten haben den Bogen zu straff gespannt. Dadurch erwecken sie nur Vorurteile und Antipathie gegen sich, und das liegt nicht in ihrem Interesse.

Abg. Viereck (freikons.): Obwohl die Besoldungsordnung von 1909 einen Abschluß der Gehaltsfragen bilden sollte und eine Auf⸗ wendung von 200 Millionen erfordert hat, ist doch alsbald Unzu⸗ friedenheit entstanden, namentlich in den deklassierten Orten. Im großen und ganzen können wir auf das Werk stolz sein, das wir 1909 geschaffen haben. Nur von Zeit zu Zeit kann die Besoldungsordnung revidiert werden, aber im vorliegenden Falle ist ihre Durchbrechung imumgänglich. Die Beamtengehälter im Reiche und in Preußen sollten gleich sein, aber als die Besoldungsordnung im Reiche später ent⸗ stand, wurden Ungleichheiten eingeführt. Die Ausgleichung durch Zu⸗ lagen hat die Beamten nicht befriedigt, und der Unterschied wurde noch verschärft, als durch die Besoldungsnovelle von 1913 im Reiche die Postassistenten, die Postschaffner und die Postunterbeamten noch weiter aufgebessert wurden. Jetzt ist was schon früher hätte erkannt werden konnen, absolut notwendig geworden. Wir danken der Regierung, daß sie sich nicht auf eine mechanische Gleichstellung beschränkt hat, sondern auch andere nahestehende Beamtenklassen berücksichtigt hat. Diese Auf⸗ besserung häalt die Grenze des Notwendigen inne, wir freuen uns, daß eine große Zahl der Beamten eine Aufbesserung erhält. Wir sind auch einverstanden, daß die Novelle am 1. April d. J. in Kraft tritt, zumal wir schon die Mittel dafür in dem Etat bereitgestellt haben. Die Vorlage selbst macht also keine Schwierigkeiten, schwierig ist aber die Aufbesserung weiterer Boamten, weil der Staatshaushalt nicht weiter leistungsfähig ist. Die Regierung will die weitere Auf⸗ besserung nicht auf die lange Bank schieben, das ist auch der Wunsch aller Beamtenkreise, aber die Beamten müssen bei ihren 1en. Maß halten und nicht etwa sich von einem Machtbewußtsein infolge ihres Zusammenschlusses leiten lassen, sondern von sachlichen Erwägungen ausgehen. Eine Durchbrechung der Besoldungsordnung läßt sich heute nicht mehr a Üimine abweisen, denn die Unstimmigkeiten bestehen in⸗

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folge unrichtiger der Leistungen einzelner Beamtenklassen, infolge der Unzulänglichkeit der Gehälter und infolge der Deklassierun der Ortschaften für den Wohnungsgeldzuschuß. Die Einbußen durch die Deklassierung sind ja durch Uegerstäen en ausgeglichen worden, aber Unterstützungen können den berechtigten Anspruch auf eine andere Regulierung nicht ausschließen. Ueber die einzelnen Wünsche der Be⸗ amten wird sich mein Freund Dr. Wagner noch äußern. Eine Reform der Besoldungsordnung kann noch keine allgemeine Aufbesserung der Gehälter zurzeit bedeuten, denn wir müssen die finanzielle Lage be⸗ rücksichtigen. Die Einnahmen aus dem Eisenbahngüterverkehr sind zurückgegangen, außerdem müssen wir einen Schullastenausgleich herbei⸗ führen und auch sonstige Gemeindelasten abbürden; beim Schullasten⸗ ausgleich kann man an der Lehrerbesoldung nicht vorübergehen, denn es wird dringend gefordert, daß die Lehrergehälter überall gleich sein sollen. Diese Dinge werden sich nicht ohne starke 11““ des Staates machen lassen, es werden hohe dauernde Ausgaben daraus erwachsen. Eine neue sehr hohe Belastung erscheint uns deshalb be⸗ denklich. Wir hoffen, daß aus dem Generalpardon bei der Wehrsteuer hohe Mehrerträge aus der 11.“ und der Ergänzungssteuer sich ergeben werden, aber nach den Mitteilungen der Regierung sind wir nicht so sanguinisch. Jedenfalls werden wir auf so hohe Keber⸗ süsf⸗ für eine allgemeine Besoldungsreform nicht rechnen können. Die

elastung für eine allgemeine Besoldungsordnung können wir unsern

Steuerzahlern, namentlich der gewerbetätigen Bevölkerung, nicht zu⸗ muten; diese Bevölkerungskreise sind durch ihre sozialen Pflichten in einer Weise in Anspruch genommen, daß wir sehr vorsichtig sein müssen, wenn wir nicht die Lebenskraft ammes großen Teiles des Volkes erheblich schwächen wollen. Ich muß das aussprechen gegenüber uferlosen Hoff⸗ nungen, die hier und da gehegt werden. Wir müssen uns auf ein ge⸗ wisses Maß beschränken, aber wir wollen alles tun, was unsere Be⸗ amten billigerweise fordern können. Spätestens 1918 wird im Reiche die Ortsklasseneinteilung revidiert werden, und dann müssen wir uns mit dem Wohnungsgeldzuschuß befassen, dabei müssen wir zu einer besseren Abmessung kommen. Wir müssen dabei auch gewisse höhere und mittlere Beamte, die sich in Einzelstellungen befinden, berücksich⸗ tigen. Insbesondere müssen wir für die Wohnungsverhältnisse der ge⸗ ring besoldeten Beamten sorgen. Man muß sich ernstlich mit der Frage beschäftigen, ob nicht die Justizsekretäre mit den Verwaltungs⸗ sekretären gleichgestellt werden können. In ihrer Ausbildung sind sie völlig gleichwertig mit den Verwaltungssekretären. Daß im Reiche die Besoldungsvorlage gescheitert ist, ist sehr bedauerlich, und es ist unbedingt nötig, daß hier der ernste Wille auf allen Seiten vorhanden ist, auch etwas zustande zu bringen. Als Wunsch meiner Partei möchte ich aussprechen, daß die Regierung bei der künftigen Regelung der Ge⸗ hälter sich eine Erleichterung der Gründung einer Familie und eine Erleichterung der Kindererziehung zum Ziele nimmt. Wir halten das für nötig, schon aus volkswirtschaftlichen Gründen, weil wir gegenüber dem Geburtenrückgang darauf Wert legen müssen, daß aus der Be⸗ amtenschaft ein Nachwuchs entsteht, der treu zu König und Vaterland hält und der ein junges Geschlecht bildet, auf das auch in Zukunft der gleiche Verlaß sein wird wie auf die jetzige Beamtenschaft. Dieser Gedanke der Berücksichtigung der Familien und Kinder ist ja auch viel angefochten worden und man hat sich mit dem staatsrechtlichen Cha⸗ rakter der Beamtengehälter beschäftigt. Man fragt, ob die Gehälter als Lohn für die geleisteten Dienste aufzufassen sind, oder als Ent⸗ schädigung dafür, daß die volle Arbeitskraft dem Dienste des Staates gewidmet wird. Wir können hier die staatsrechtliche Frage kaum lösen. Ich bin persönlich der Meinung, daß man das Gehalt auffassen kann als eine feste Vergütung an den Beamten dafür, daß er seine ganze Persönlichkeit und seine ganze Arbeitskraft dem Staate widmet, eine Vergütung, die um so höher ist einerseits nach Ausbildung und Leistung der Beamtenkategorie, der er angehört, und anderseits nach der diesem Beamten angemessenen Daß die Leistung allein nicht maßgebend ist, ergibt sich schon daraus, daß regelmäßig nach feststehenden Zeitabschnitten Zulagen gewährt werden. Wenn man sich nur nach den Leistungen richten wollte, müßte vielleicht um die Mitte der 40er Jahre mit den Zulagen Halt gemacht werden. Wenn man das nicht tut, sondern die Zulagen auch weiter gewährt, so ge⸗ 8 das in Berücksichtigung der gesteigerten Lebenshaltung und der

teigenden Bedürfnisse der Familie. Da hat man schon den Gedanken der Berücksichtigung der persönlichen Familienverhältnisse. Auch jetzt gewährt ja schon der Staat Unterstützungen in Fällen der Not. Ich kann mir denken, daß dabei Beamte mit zahlreichen Kindern vor allen

Dingen berücksichtigt werden müssen. Aber wenn auch die individuelle Behandlung schon jetzt in gewisser Weise Platz greift, so können wir doch für Familien mit bestimmter Kinderzahl auch feste Erziehungs⸗ beihilfen gewähren und dadurch der sozialen Lage gerecht werden. Bei der Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses muß auch darauf Bedacht

enommen werden, ob der Beamte eine Familie hat oder nicht. Das

eispiel der Umzugskosten zeigt, daß auf diesem Wege schon die ersten

Schritte getan worden sind. Man muß davon abgehen, daß das An⸗ fangsgehalt sehr niedrig festgesetzt wird und dann erst allmählich steigt. Wir müssen darauf hinwirken, daß der Beamte eine Familie gründen kann, sobald er fest angestellt ist, also in möglichst jungen Jahren. Das ist ebenso aus volkswirtschaftlichen wie aus sittlichen Gründen zu wünschen. In der Reichsstatistik für die Post⸗ und Telegraphen⸗ beamten ist die Zahl der Ledigen nicht allzu hoch. Die unteren Be⸗ amten neigen mehr zum eigenen Haushalt als die höheren Beamten. Auffällig ist aber die geringe Zahl der Kinder. Es haben gar keine Kinder verheiratete höhere Beamte 19,1 %, von den mittleren 17,7 % und von den unteren 13,3 %. Also auch die Kinderzahl ist bei den unteren Beamten am höchsten. Mehr als zwei Kinder haben von den höheren Beamten 24,2 %, von den mittleren 26,9 %% und von den unteren Beamten 39,2 %. Wenn wir also Erziehungsbeihilfen ge⸗ währen, so werden diese vorzugsweise den 39,2 % unter den ver⸗ heirateten unteren Beamten zu gute kommen. Die Frage mag schwierig sein, aber in einer Reihe von Städten und auch im Auslande, in Frankreich und Italien, ist eine Lösung schon gefunden worden. Auch ich wünsche, daß die Vorlage und die Richtlinien, die in den Anträgen festgelegt worden sind, recht bald angenommen werden. Ich möchte hinzufügen, daß für uns die ganze Besoldungsfrage keine Partei⸗ frage sein soll, und daß wir wünschen, sie im Einvernehmen mit den übrigen Parteien zu lösen, und daß wir hoffen, daß wir in dieser Ver⸗ einigung der Parteien und auch mit der Regierung eine glückliche Lösung finden. Wir hoffen auch, daß die Zusage des Ministers erfüllt wird und in absehbarer Zeit eine Neugestaltung der Besoldungsver⸗ hältnisse erfolgen kann.

Vizepräsident Dr. Porsch schlägt vor, wie am Sonnabend in Aussicht genommen, die Beratung der Besoldungsvorlage jetzt zu unter⸗ brechen und die übrigen Punkte der Tagesordnung zu erledigen, damit diese Gesetzentwürfe auch wirklich noch vor Pfingsten dem Herrenhause zugehen konnen; nach Erledigung dieser Punkte könne dann die Debatte fortgesetzt werden.

Abg. Lippmann f(fortschr. Volksp.): Wenn beabsichtigt wird, die Beratung der Besoldungsnovelle am Schlusse der Sitzung fortzu⸗ setzen, statt sie lieber erst morgen wieder auf die Tagesordnung zu setzen, so müßte ich dem Vorschlage des Präsidenten widersprechen.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Wir halten diesen Vorschlag des Präsidenten für unbedenklich und sind mit ihm einverstanden Wir müssen jetzt erst die anderen Vorlagen er⸗ ledigen, ehe wir in dieser Beratung fortfahren.

Abg. Lippmann ffortschr. Volksp.): Dann widerspreche ich also der Absetzung dieses Gegenstandes von der Tagesordnung.

Vizepräsident Dr. Porsch: Es ist keine Absetzung von der Tagesordnung, sondern nur eine Unterbrechung der Beratung. Darüber kann das Haus frei beschließen.

Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Eine Aenderung der Tagesordnung liegt doch auf jeden Fall vor, und dem muß ich wider⸗ sprechen. Mix sind nur dann mit der Unterbrechung einverstanden, eee- heute mit der Beratung der Besoldungsvorlage nicht fortgefahren wird.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Wir können doch jetzt nur bestimmen, ob wir die Beratung abbrechen wollen. Was dann weiter geschieht, das wird im Laufe der Sitzung einer späteren Beschlußfaffung vorbehalten sein.

Abg. Lippmann sfortschr. Volkp.): In jedem Falle ist es, Aenderung der Tagesordnung. Wollen wir wirklich so weit gehen em wir sie jetzt ändern und dann nachher wieder herstellen? Das 9 dc ganz eigenartiger Vorgang, daß man eine Beratung von solcher Wichan keit abbricht und dann am Ende wieder aufnimmt. N.

Vizepräsident Dr. Porsch: Ich habe meinen Vorschlag gemacht, um die Geschäfte des Hauses zu fördern. Es ist mir 8. Pteilt worden, 5 der nächste Redner 1 ½ Stunde sprechen 8 Dann wird es zu spät für die so notwendige Erledigung der anden Vorlagen. 8

Abg. Lippmann Volksp.): Die Tagesordnun vin am Schluß der vorhergehenden Sitzung vom Präsidenten vercne eine Aenderung kann nur dann beschlossen werden, wenn dem Anttun⸗ nicht widersprochen wird. b

Vizepräsident Dr. Porsch: Es handelt sich aber nicht um ei⸗ Absetzung von der Tagesordnung. Am Sonnabend ist in Aesich genommen worden, daß im Interesse der anderen Vorlagen nach eine gewissen Zeit die Beratung unterbrochen werden soll. 1b

Abg. Lippmann sfortschr. Volksp.): Das ist geschästsordnungs. mäßig unzulässig.é Ein solches Abbrechen ist in der Geschaftsordnm überhaupt nicht veessfesen. 6. d 1 8 Vizepräsident Dr. Porsch: Dann kann das Haus durch M⸗ soritätsbeschlu darüber fellehen 8, N.

Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Das Haus kann durz Majoriäatsbeschluß nur entscheiden, wo die Geschäftsordnung das u läßt. Sie läßt das aber im vorliegenden Falle überhaupt nicht zu⸗

Vizepräsident Dr. Porsch: Nachdem dies vorher in Aussi genommen worden ist, halte ich es doch für fulässig.

Abg. Ad. Hoffmann (Soz.): Durch Majoritätsbeschluß kan

man nicht willkürlich die Tagesordnung ändern. Wenn das mäöglch ware, würde in der Geschäftsordnung nicht angegeben sein, durch wies viel Personen ein Widerspruch unterstützt sein muß. Wenn he Präsident vorgeschlagen hätte, diesen Punkt jetzt abzubrechen und da andere fertig zu machen und morgen mit der Beratung fortzufahr wäre jeben alls kein Widerspruch erfolgt. Aber nachher vor van geleertem Hause mit der Weiterberatung zu beginnen, geht nicht a.

Vizepräsident Dr. Porsch: Um die Zeit nicht weiter zu er⸗ lieren, schlage ich vor, daß wir jetzt noch einen Redner hören umn dann zu den anderen Punkten der Tagesordnung übergehen.

Abg. Lippmann fortschr. Volksp.): Auch das ist unzulässt sobald aus dem Hause überhaupt ein Widerspruch erfolgt ist. Sonn⸗ könnten wir ja jeden Redner unterbrechen und mitten in seiner Reh das Haus fragen, ob wir nicht die Beratung abbrechen wollen.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): G wird das Beste sein, wenn wir den Gegenstand jetzt verlassen umn nicht mehr darauf zurückkommen. Dann kommt die Besoldungs⸗ morgen auf die Tagesordnung und wird heute erst das anden erledigt.

Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Ich halte auch das fi unzulässig, will aber meinen Widerspruch zurückziehen, wenn die K. ratung der Besoldungsvorlage erst morgen fortgesetzt werden soll.

Vizepräsident Dr. Porsch: Wenn also eine Einigkeit erjcch werden kann, so schlage ich vor, jetzt die Beratung der Besoldung⸗ novelle abzubrechen, sie morgen vecheeecen und heute die andem Gegenstände der Tagesordnung zu erledigen.

Das Haus ist damit einverstanden und beginnt die drit Beratung des Entwurfs eines Eisenbahnanle gesetzes.

Abg. Dr. Iderhoff (kons.): Den Staatsvertrag mit Olden begrüßen wir freudig. Wir werden ihm zustimmen, weil d Oldenburg aus der u““ in der es sich jetzt befindet, wird. Die Interessen der Stadt Wilhelmshaven müssen besser genommen werden. Wilhelmshaven ist vom oldenburgischen G und von der Stadt Rüstringen geradezu eingeengt. Die Verhältmin gestalten sich immer schlimmer. Der Minister hat nun erklärt, 89 er es für aussichtslos gehalten habe, die Verhandlungen wegen En⸗ weiterung des preußischen Staatsgebietes wieder aufzunehmen. Ds können wir nur bedauern.

Abg Wolff⸗Biebrich (nl.) tritt für bessere Zugverbindung zwischen Griesheim und Frankfurt a. M. ein. Auch die Stadt Ws⸗ baden müsse besser berücksichtigt werden, die Verkehrsverbindung nach Wiesbaden ließen noch sehr viel zu wünschen übrig.

Abg. Dr. Lohmann inl.) wünscht bessere Zugverbindungen; Oberlahnkreis.

(kons.)

Abg. von Bülow⸗Stuthenen wünscht eim

günstigeren Fahrplan für die Strecke Allenstein —-Königsberg und dase

dem Minister für die in ¹ Zeit geschaffenen besseren Verbindung zwischen Ostpreußen und Berlin.

Nachdem noch der Abg. Dr. Wolff⸗Gorki k(kons.) ein speziellen Wunsch ausgesprochen hat, wird das Eisenbakt anleihegesetz endgültig genehmigt.

In dritter Beratung wird ohne Debatte der Geset entwurf, betreffend die Bewilligung weitertht Staasmittel zur Verbesserung der Wol nungsverhältnisse von Arbeitern, die staatlichen Betrieben beschäftigt sind, unmn von gering besoldeten Staatsbeamten, u. genommen.

Ohne Debatte werden ferner angenommen in erster un zweiter Beratung der Gesetzentwurf, betreffend die Er weiterung des Geltungsbereichs einktt Bestimmung der Allgemeinen Gewerbe ordnung von 1845, der Gesetzentwurf jl Abänderung des Gesetzes über die 3 ständigkeit der Verwaltungs⸗ und Vermal tungsgerichtsbehörden von 1883, der G setzentwurf, betreffend Abänderung des 64 setzes von 1904 über die Hannoversh Landeskreditanstalt, sowie die Gesetzentwür über die Aenderungder Amtsgerichtsbezill Neuenburg (Westpreußen) und Schwetz, der Amtsgerichtsbeifng Obornik und Rogasen und der Amtsgerichtsbezirke Ohlau um Wansen. 1

In zweiter und dritter Beratung wird die Novel zum Gesetz über die Errichtung von Rente banken von 1850 ohne Debatte angenommen. 8

Dann folgt die erste Beratung des Entwurfs eine Fischereigesetzes.

Minister für Landwirtschaft, Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Es ist unter den Fischereiinteressenten wohl dl mein anerkannt, daß das Gesetz vom 30. Mai 1874, welches im th sentlichen eine Kodifikation der zerstreuten und provinziell verschicde 1 polizeilichen Vorschriften bezweckte, einen vollen Erfolg im Laufe k Jahre nicht gezeitigt hat. Zwar ist festzustellen, daß die Kutt⸗ fischerei an der Ost⸗ und Nordsee einen nicht unerheblichen Aufschme⸗ b genommen hat; dagegen sind bezüglich der Binnenfischerei di warteten Erfolge vielfach ausgeblieben und weitere Maßnahm Hebung derselben zweisellos erforderlich.

Es hat anfangs der Gedanke nahe gelegen, durch eine Ergange des Fischereigesetzes von 1874, das schon im Jahre 1880 abgean a worden war, Abhilfe zu schaffen. Aber gerade aus den Kreisen Berufsfischer und ebenso auch von den Vertretern der Fischereimie schaft ist der Wunsch zum Ausdruck gebracht worden, auch in eine ½ regelung des materiellen Rechtes einzutreten und dabci auch wirtsch

Domänen und Forsch

liche Maßnahmen zur Hebung der Fischzucht in den Binnengewässern in Aussicht zu nehmen. Diesem Wunsch folgend, hat die Staatsregie⸗ rung nunmehr den Entwurf des Fischereigesetzes vorgelegt, auf dessen einzelne Bestimmungen ich nicht näher eingehen möchte. Ich will nur hervorheben, daß sie einerseits wirtschaftlicher Natur sind, in wich⸗ tigen Punkten auch eine Abänderung des materiellen Rechtes und ebenso auch eine Erweiterung der polizeilichen Vorschriften ins Auge

fassen. 8 fas Ich hoffe, daß dieser Entwurf, wie der Entwurf des Wasser⸗

in nahen Beziehungen steht, Ihre Zustimmung finden wird. (Bravo!) Abg. Freiherr von Maltzahn (kons.): Wir legen besonderen

Wert darauf, daß in die Kommissionsberatung sobald wie möglich eingetreten wird, damit die zweite Lesung nach Beginn der Wiederbe⸗ ratung alsbald vorgenommen werden kann. Wir haben selbstverständ⸗ lich gegen einen Teil des Entwurfs Bedenken, die in der Kommission machgedeügt werden müssen, insbesondere gegen den § 5 des Gesetzes. Auch die Frage der Zahl der Fischereiberechtigten ist ernstlich zu prüfen, ihre Zahl mit den wirtschaftlichen Interessen der gesamten F cherei vereinbar Eine Abänderung wird auch bezüglich der Fücherigenossenscha ten erfolgen müssen. Nicht genügend berücksichtigt scheint die Küstenfischerei zu sein; sie muß mehr in den Gesetzentwurf hineingearbeitet werden. Der Minister hat zwar gesagt, die Küsten⸗ fischerei sei genügend geregelt; davon haben wir aber an der Ostsee nicht viel gemerkt. Gegen den Abschnitt 5 des Entwurfs haben wir gleichfalls erhebliche Bedenken, die sich auf die gemeinschaftliche Fischerei beziehen. Es wird auch zu prüfen sein, ob der Schutz der Fischerei aus⸗ reichend ist oder etwa zu weit geht. Jedenfalls koͤnnen wir heute schon unsere Befriedigung darüber ausdrücken, daß endlich den berechtigten Wünschen unserer Fischer im Binnenlande und unserer Küstenfischer abgeholfen werden soll. Ich zweifle nicht daran, daß dem Gesetzentwurf in der Khn n eine Fassung gegeben wird, die dem Wunsch unserer Fischereiinteressenten entspricht. b Abg. Gerhardus (Zentr.): Wir beurteilen die Vorlage im allgemeinen günstig, wenngleich wir einzelne Ausstellungen in der Kom⸗ mission erörtern werden. Wünschenswert wäre für das Fischereirecht

ein einziges Gesetz gewesen, ein Teil der Bestimmungen für das

Fischereiwesen ist aber schon in das Wassergesetz Jasgenomscen worden.

Ich bitte den Minister, der Kommission eine Zu ammenstellung der fischereirechtlichen Bestimmungen zu unterbreiten. Es kraßt sich, ob bei dem Uferbetretungsrecht die Interessen der westlichen Provinzen ge⸗ nügend berücksichtigt sind. Für die kleinen Besitzer, die dort die Regel bilden, ist das Uferbetretungsrecht viel bedeutungsvoller als für die roßen Besitzer im Osten. Allerdings besteht schon in dem Gesetz für gebeinland und Westfalen über das Fischereirecht der Adjazenten das Uferbeschränkungsrecht, aber da handelt es sich um die eigenen Grund⸗ stuücke der Anlieger. Eine Einschränkung des Uferbetretungsrechts wird in der Kommission zu erwägen sein, der schwer realisierbare Anspruch auf Schadenersatz genügt nicht. Die „Enteignung“ des Fischereirechts der Müller und Triebwerksbesitzer erregt bei uns Bedenken, es muß ein Mittelweg zu finden sein, der die gesamten Interessen und die Interessen der Fischerei gleichmäßig wahrt. Die Koppelfischerei wird auch von meinen Freunden im großen und ganzen als schädlich ange⸗ sehen, sie muß unter Wahrung der Entschädigungsansprüche der Inter⸗ essenten eingeschränkt werden. Wir schließen uns dem Antrage auf Kommissionsberatung an.

Abg. Hausmann (nl.): Die Vorlage bringt dankenswerter⸗ weise eine Reihe von praktischen Erfahrungen, die im Laufe der Jahre gewonnen sind, zur Geltung. Die übersichtliche Einteilung der Vor⸗ lage bringt klar zum Ausdruck, was sie will. Ich kann daher die Vor⸗ lage für eine brauchbare Grundlage für die Beratungen in der Kom⸗ mission ansehen. Fraglich ist allerdings, ob der Polizeiverordnung eine so große Machtbefugnis zu überweisen ist, wie im Gesetz steht. Gewiß müssen in einzelnen Landesteilen die Dinge lokal geordnet werden, in⸗ dessen, soweit wie die Dinge gesetzlich festgestellt werden können, wollen wir es auch tun und kein Poltgeigeset machen. Das Fischereigesetz von 1871 wurde am 1. Mai 1874 hier im Hause in zweiter und dritter Lesung angenommen, nachdem es von der Kommission eingehend be⸗ raten war. Das kann auch hier wieder der Fall sein. In der Kom⸗ mission werden meine Freunde verschiedene Anregungen geben. Der Entvurf trifft eine klare Unterscheidung zwischen der ischerei in offenen und geschlossenen Gewässern. Anfechtbar ist mir jedoch der Abschnitt über die Fischereiberechtigungen, besonders die Bestimmungen über das Uferbetretungsrecht. Dieses Recht wird in der Kommission wohl die meisten Schwierigkeiten machen. Anfechtbar scheint mir auch die Beschränkung hinsichtlich der bestehenden Rechte, auch das Vor⸗ kaufsrecht des Staates. Um in den Rechten Klarheit zu schaffen, wird allerdings die in der Vorlage vorgesehene Frist von 10 Jahren ge⸗ nügen; die Interessenten haben dadurch Zeit genug, ihre Rechte fest⸗ zustellen. In bezug auf die Verunreinigung der Flüsse hat das Wasser⸗ gesetz schon Abhilfe gebracht, und wir können uns einstweilen damit begnügen. Die schwierigste Aufgabe der Kommission wird ferner die Ausgleichung der verschiedenen Interessen sein. Es wäre erwünscht, daß der Entwurf ein Ausgleichungsverfahren bei den Interessendiffe⸗ renzen zuläßt nach Analogie des Wassergesetzes. In Fischerkreisen hat man den Entwurf mit Freude begrüßt, Freilich sind auch noch Wünsche ausgesprochen worden, z. B. vom Westdeutschen Fischerverein. Sonst sind Einwendungen aus Fischerkreisen gegen das Gesetz nicht ge⸗ macht. Etwas ängstlicher steht die Industrie der Vorlage gegenüber.

die Kommission muß Sorge tragen, ihre Bedenken zu zerstreuen. Für besonders wertvoll halte ich die Bestimmungen über die Fischerei⸗ gerechte, namentlich hinsichtlich der Genossenschaften. Dadurch wird den Berufsfischern das Leben erleichtert. Ich bin auch im allgemeinen einverstanden mit der Erteilung der Fischereierlaubnisscheine, aller⸗ dings wird da ein Unterschied zu machen sein zwischen offenen und ge⸗ schlossenen Gewässern. Wir konnen uns nicht verhehlen, daß immer eine große Zahl von Personen vorhanden ist, die es nicht für unrecht halten, die Fischerei auszuüben. Durch das Zusammentreffen, ver⸗ schiedener Umstände ist der Fischreichtum bei uns zurückgegangen. So⸗ weit möglich, müssen wir durch gesetzliche Maßnahmen Besserung schaffen. Als eine solche Maßregel dient die Anstellung von Au ichts⸗ 8 Hoffentlich wird das Gesetz in der Kommission so gestaltet werden, daß alle Wünsche erfüllt werden. .““ 1

1—1. Hosp.): Wir sind bereit, den Entwurf in einer Kommission von 28 Mitgliedern zu beraten. Dort werden wir uns mit Einzelheiten beschäftigen, namentlich mit der Ab⸗ lösung der Fischereiberechtigungen, der Fischereiberechtigung in Ueber⸗ schwemmungsgebieten, dem Polizeiverordnungsrecht usw. Im ganzen ehen wir in der Vorlage eine geeignete Grundlage für die Kom⸗ missionsberatung. 1 1

Abg. e i (fortschr. Volksp.): Die Vorlage ist unge⸗ mein wichtig für Hunderttausende direkt und für Millionen indirekt.

ür bessere Reinigung der Gewässer hat das Wassergesetz schon ge⸗ orgt und zur Ergänzung werden die Bestimmungen des 8 95 der

orlage sehr nützlich für die Fischereiinteressenten wirken. Nach dem §) 43 des Gesetzes von 1874 wollten die Fischereiinteressenten wohl Vorkehrungen gegen Verunreinigung durch die Industrieabwässer ver⸗ angen, aber sie hatten die Kosten zu bezahlen. Das Uferbetretungs⸗ recht ist notwendig, denn nur so kann die Fischerei richtig ausgeübt werden. Ich begrüße es, daß Klarheit geschaffen wird, daß. ein Fischereigrundstück in das Wasserbuch eingetragen werden 88 Maͤngel hat, wie alles Menschliche, auch dieser Gesetzentwurf. Er so och erreichen, daß möglichst viel Fischnahrung die teure Fleisch⸗ nahrung ersetzen soll. (Fevischenrufe rechts.) Ich weiß nicht, warum Sie gleich so erregt werden, wenn man nur von den teuren Fleisch⸗ preisen spricht. Die hoberen Fangziffem des Fischfanges werden Füzn beitragen, diese Volksnahrung zu verbilligen. Aber es sind Füthen mungen in dem Gesetz vorgesehen, die zahlreichen Seae verbieten. Da die richtige Grenze zu finden, wird Aufga be 9. 8 mission sein, damit nicht zahlreiche Existenzen vernichtet werden. Es ist überall die Tendenz zu erkennen,

eine Verringerung der Ve sowen. zahl zu erreichen. Große Bedenken habe ich gegen den § 5, Die Re⸗

gierung will die Wasserlaufe erster Ordnung den allgemeinen Strö⸗ men nach dem Allgemeinen Landrecht . Danach würde die Regierung in allen diesen zahlreichen Wasserläufen erster Ordnung das Fischereiregal haben. Das ist ein ungeheurer tiefer Eingriff. Im alten Landrecht waren mit den öffentlichen Strömen nur schiffbare Flüsse gemeint. In diesem Gesetz sichert sich der Fiskus ein Vor⸗ hactech und die Fischereirechte in allen Wasserläufen erster Ord⸗ Auch hier sind wir nicht in der Lage, dem Fiskus zu folgen. nach Einstellung von mehr Fischereiaufsichtsbeamten teile ich nicht. Die Fischereipolizei liegt in der Hand der Ortspolizei, das enügt doch. Aber es heißt dann auch in dem Gesetz, daß für einzelne Zezirke der Staat Leanersf Fischereipolizei einrichten kann. Es kann also dieser Weg ohnehin beschritten werden. Da socte man nicht anch noch Wünsche nach dieser Richtung äußern. Ich hoffe, daß es mögli

sein wird, den Gesetzentwurf in befriedigender Weise umzugestalten.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): In bezug auf den § 5 stimme ich dem Vorredner zu. Das fiskalische Fischereirecht wird da viel zu weit ausgedehnt. Auch in bezug auf das Vorkaufsrecht des Staates kann ich nur die geäußerten Bedenken unterstützen. Bei den ee schaften liegt die Gefahr nahe, daß die Interessen gerade der kleineren Fischereien beeinträchtigt werden, weil neben der Abstimmung nach der Kopfzahl auch die Abstimmung nach dem Werte der in Frage kommen⸗ den ischereigerechtigkeit zugelassen wird. Mit einer Verschärfung der Strafbestimmungen kann ich mich nicht einverstanden erklären. Da⸗ durch fördert man das allgemeine Wohl nicht. Deshalb wünsche ich auch nicht die Einsetzung besonderer Fischereibeamter, die gleichzeitig Polizeibeamte und Wirtschaftsbeamte sein sollen. Ich hoffe, daß in der Kommissionsberatung, der ich zustimme, diese Gesichtspunkte berück⸗ sichtigt werden. 8

1““ schließt die Diskussion

ie Vorlage wird nach dem Antrage des Abg. Freiherrn von Maltzahn einer Kommission von 28 Mitgliedern über⸗ wiesen.

Das Haus erledigt dann noch nach den Vorschlägen der Agrar⸗, Petitions⸗ und Unterrichtskommission eine Reihe von Petitionen, zu denen Wortmeldungen nicht vorliegen.

Eine Petition des 1. Lehrers und Organisten Kopittke in Tütz um Nachzahlungen wird auf Antrag des Abg. Freiherrn von Gamp⸗Massaunen (freikons.) an die Unterrichts⸗ kommission zurückverwiesen, da der Petent behauptet, daß der Bericht hierüber von einer tatsächlichen Unrichtigkeit ausge⸗ gangen sei. G b

Um 4 ½ Uhr vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung Dienstag 10 Uhr. (Petitionen, dritte Beratung der heute in

nung. Auch Den Wuns

zweiter Beratung angenommenen Vorlagen, Fortsetzung der ersten Beratung der Besoldungsnovelle.) 1

Literatur.

Im 11. Heft der „Arena“ (Oktavausgabe der illustrierten Zeit⸗ schrift „Ueber Land und Meer“ (Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart) beschäftigen sich zwei Aufsätze mit Deutsch Ostafrika. Einmal wird man mif der Tanganjikabahn, diesem großen deutschen Kulturwerk in Deutsch Ostafrika, bekannt gemacht, das andere Mal lernt man den Neger bei der Arbeit kennen. Die ersten Ausfahrten des größten Schiffes der Welt, „Vaterland“, lenken wiederum die Blicke auf unsere deutschen Riesendampfer; mit den an Bord befindlichen Rettungseinrichtungen, insbesondere den Feuerschutz, beschäftigt sich eine illustrterte Skizze von E. Grüttel. Ein reicher Bildschmuck zeichnet auch sonst dieses Heft wieder aus. Insbesondere sei auf Zeichnungen aus dem Nachlaß von Karl Svitzweg hingewiesen, Blätter, die in dem Beschauer den Wunsch erwecken, die käünstlerische Lebensarbeit des ganzen Spitzwea kennen zu lernen.

Charles Richet, Fabeln In deutscher Nachdichtung von Armand Hoche und Rudolf Berger. Oktav. (Geheftet 3,—; gebunden 4,— ℳ.) Verlag von Gebrüder Paetel, Berlin W. Der Ver⸗ fasser gibt in diesen geistreichen Fabeln die Weisheit des Alters dem jungen Sohn mit auf den Lebensweg. Er läßt ihn durch den Schein auf den Grund der Dinge blicken, zeigt ihm bald spöttisch, bald ernst die Gefahren, die seiner harren, die Fallstricke, die ihm gelegt werden können, lehrt ihn zu prüfen, zu unterscheiden. Setne Liebe gehört den Schlichten und Friedfertigen seine Verachtung gilt der Halbheit und dem Dünkel. Die vortreffliche Verdeutschung verdient vollste Anerkennung.

1.““

Kurze Anzeigen 8 neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm⸗ straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Kavallerie, ihre Ausbildung und Verwendung. Handbuch für verantwortliche Befehlsbaber. Von Tzschirner. 1,80 ℳ; gebdn. 2,40 ℳ. Oldenburg i. Gr., Gerhard v

Geburtenrückgang. Kulturzerfall oder Kulturauf⸗ stieg? Von Dr. Seber. 0,60 ℳ. Dresden, Richd. Erdmann Schmidt.

Ursachen und Bekämpfung des Geburtenrückganges im Deutschen Reich. Bericht von Professor Dr. Max von Gruber. 2 ℳ, gebdn. 3 ℳ. München, J. F. Lehmann.

Schriften der Vereinigung für staatsbürgerliche Bildung und Er⸗ ziehung. 12) Verhandlungen der ersten deutschen Kon⸗ ferenz für staatsbürgerliche Bildung und Erziebung am 25. und 26. April 1913 zu Berlin. (IV u. 100 S.) gr. 80, geh. 2 ℳ. B. G. Teubner, Leipzig und Berlin, 1914.

Der staatsrechtliche Charakter der höheren Schulen nach preußischem Recht. Von Dr. P. Hauck. 1,80 ℳ; kart. 2 ℳ. Leipzig, B. G. Teubner. 8

Kaufmännische Bücherei, 7. Bändchen: Deutschland und China. Von Julius Kahler, Kaufmann in Hamburg. Kart. 1,50 ℳ. München, Georg D. W. Callwey.

Aus der fünfzigjährigen Geschichte des Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten von Pfarrer Schairer. Sonderabdruck aus den Blättern für Gefängniskunde, 48. Band. Heidelberg, Carl Winters Universitätsbuchhandlung.

Hygiene des Magens, des Darms, der Leber und der Niere von Geheimem Medizinalrat Professor Dr. C. A. Ewald. Dritte, erweiterte und verbesserte Auflage. Mit vier Tafeln und 14 Textabbildungen. Broschiert 2 ℳ; gebunden 2,50 ℳ. Stuttgart, Ernst Heinrich Moritz.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Saatenstand in Rumänien. 8

Die große Dürre in der letzten Zeit hat einem feuchten Wetter Platz gemacht. Die Temperatur ist nach wie vor niedrig gewesen und hat sich erst in letzter Zeit gebessert. Der Winterweizen hat sich ein wenig erholt; bestimmtes über den Ausfall der Erate kann man jedoch nicht sagen. Der Weizen leidet viel unter Rost; die Insekten haben bis jetzt keinen Schaden angerichtet. Der Roggen, der schwächer wie im Vorjahre entwickelt ist, hat in den südlichen Gebieten schon Aehren erhalten; die von der Kälte ver⸗ ursachten Schäden konnten bis jetzt noch nicht festgestellt werden. Infolge der Dürre sind Hafer und Gerste im Rückstand geblieben und haben eine gelbliche Farbe angenommen. Außer der Dürre haben in den ebengelegenen Gebieten auch Würmer und Schnecken Schaden angerichtet. Der letzte Regen hat auf Hafer und Gerste günstig ein⸗ gewirkt. Man hofft, da sich die Witterungsverbältnisse seit kütgen Tagen sehr günstig gestalten, alsbald eine Besserung in allen Ge⸗ treidearten wahrnehmen zu können. (Bericht des Kalserlichen Kon⸗

ukarest vom 20. Mai 1914.)

11““

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Türkei.

Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat für die Herkünfte von Alexandrten, von der Insel Chios und von Port Said eine ärztliche Untersuchung bei der Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet, verfügt.

Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für andel, Industrie und Landwirtschaft“.) v

Rußland.

Baumwollindustrie 1913. Das Wachstum der Bevölke⸗ rung sowohl wie der wachsende Bedarf des Einzelnen an Erzeug. nissen der Textilindustrie haben dieser auch in den letzten beiden Jahren troß mancherlei Hindernisse eine weitere Entwicklung ge⸗ bracht. In der Baumwollspinnerei der Welt steht Rußland der Anzahl seiner Spindeln nach an vierter Stelle hinter Groß⸗ britannien, den Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland. Rußlands Anteil, der im Jahre 1910 6,2 %, in 1911 6,3 % be⸗ trug, ist im Jahre 1913 auf 6,4 % gestiegen. Die Anzahl der in Rußland vorbandenen Spindeln betrug im Jahre 1910: 8 306 372, 1911: 8 672 000, 1912: 8 800 000 und am 1. März 1913: 8 988 000.

Nach den Schätzungen des Handelsministeriums sind folgende Garnmengen hergestellt worden:

190 20,2 Millionen Pu ISoI 1“* 8 4 13Z3ZI3* ö828

Die Einfuhr von Garn, die sich von 267 000 Pud im Jahre 1910 auf 370 000 Pud im Jahre 1911 gehoben hatte, hat seitdem wieder nachgelassen und ist besonders im vergangenen Jahre erhebl de ksgs gegargen. Der Garunimport 8 .

ud 1912 355 000 1913

(Aus den gestellten

111““

285 000 9751 000 .“ 8 Die Ausfuhr von Garn, das hauptsächlich in Persien und China 1.“ Absatz findet, hat dagegen eine beträchtliche Steigerung aufzuweisen. Es wurden ausgeführt: 8 Pud im Werte von

1910 . . 13 143 386 566 Rbl. E11“ 15 575 481 226 1912 .. 32 646 116 1N

Im Jahre 1912 betrug somit die Zunahme 110 % der Menge und 132 % dem Werte nach. Für das Jahr 1913 liegen Daten der Ausfuhr über die hauptsächlich in Betracht kommende astatische Grenze noch nicht vor. 8 8

Ueber die Entwicklung der Baumwollweberei ist ebenfalls für 1913 noch kein statistisches Material vorhanden und für 1912 liegen nur Schätzungen vor. , 1

Die Zabs der Webstühle betrug 1910: 213 179 und wird f 1912 auf 255 500 geschätzt.

An unbearbeiteten Geweben wurden angefertigt: 1 1910b“ b“ 1922 1nqnq“

An Baumwollgeweben wurden eingeführt:

X““ Insgesamt ũ Pud Rubel 243 000 14 330 000 davon aus Finnland 40 893 . 282 000 17 770 000 144 000 davon aus Finnland 42 292 262 003 15 043 000 134 298 davon aus Finnland 46 090 1 083 000 1913“”“

Die Ausfuhr baumwollener Gewebe geht bauptsächlich nach Persien,. China und Afghanistan. Ausgeführt wurden: 8

1910 620 000 Pud im Werte von 25 159 000 Rbl.

davon nach Finnland 62 000 Pud 775 190 Pud im Werte von 32 023 535 Rbl. davon nach Finnland 67 000 Pud 910 955 Pud im Werte von 37 762 747 Rbl. davon nach Finnland 72 000 Pud 1 034 000 Pud im Werte von 43 406 000 Rbl. davon nach Finnland 77 000 Pud

Die Versuche der russischen Textilindustrie, sich in den Balkan⸗ staaten ein Absotzgebiet zu schaffen, sind als mißlungen zu betrachten. Die letzten ernstlichen Versuche gingen von der russischen Export⸗ gesellschaft aus, die sich indessen gleichfalls gezwungen sah, sich aus den Balkanstaaten, einschließlich Rumäniens, völlig zurückzuzieben, und die auch ihre Filiale in Konstantinopel geschlossen hat. Ansicht des Moskauer Börsenkomitees kann an eine russische Ausfuhr nach der Balkanhalbinsel nicht gedacht werden, solange nicht die Rück⸗ erstattung der Einfuhrzölle auf Robstoffe und Maschtnen in er⸗ weitertem Umfang gesetzlich gesichert werde.

Der Verbrauch an Baumwollengeweben in Rußland wird pro Kopf der Bevölkerung auf 4,1 Pfund geschätzt. Da als Abnehmer für Baumwollindustrieerzeugnisse hauptsächlich die Landbevölkerung in Betracht kommt, stehen zwei Umstände einem raschen Anwachsen der Verbrauchsziffer des Einzelnen entgegen. Einmal zwingt der durch die Agrarreform hervorgerufene Uebergang zum Einzelbesitz den Bauer zu größerer Sparsamkeit und Verwendung seiner Mittel auf den Wirtschaftsbetrieb, dann aber hat die Erkenntnts der besseren Halt⸗ barkeit guter Qualitäten das Verlangen nack teurerer Ware gesteigert und den Absatz im allgemeinen verringert. Die Fabrikanten seben sich gezwungen, diesem Verlangen Rechnung zu tragen und müssen die Herstellung billiger Manufakturwaren für den Binnenverbrauch einschränken.

Einen ungünstigen Einfluß auf den Marki in Manufakturwaren übten während der beiden letzten Jabre die schlechten Ernten in Mittelasien aus. Besonders in der zweiten Hälfte des Jahres 1912 kam es zu ungewöhnlich vielen Zablungseinstellungen, die der Manu⸗ fakturwarenbranche große Verluste zugefügt haben Manche Fabri⸗ kanten erlitten auch Verluste durch verspäteten Einkauf von Roh⸗ material in Erwartung sinkender Preise. Ueberschätzung der Nachfrage und Kreditschwierigkeit infolge der Balkanwirren hatten im Herbste 1912 zu einer Ueberproduklton geführt, unter der besonders die Fabri⸗ kanten billiger Ware des Lodzer und Iwanowo⸗Wosnessensk. Ravong zu leiden hatten. Die Betriebe mußten bis auf 4 bis 5 Arbeitstage

ro Woche eingeschräakt werden. ü 1 flauen Geschäftslage *

Weniger oder garnicht berührt von der wurden die Fabriken teuerer Baumwollengewebe. 8

Mit Beginn des Jahres 1913 stiegen allgemein die Umsätze in fertiger Baumwollenware, die Zahlungseinstellungen waren geringer als im Vorjahr, und infolge der günstigen Ernteaussichten waren im Sommer die Fabriken wieder voll beschäftigt und mit Aufträgen über⸗ häuft. Im weiteren Verlaufe des Jabres zeigte sich jedoch, ½ der Umsatz den gehegten Erwartungen nicht voll entspricht. Der Garn⸗ markt festigte sich erst in der zweiten Hälfte des verflossenen Jahres. Infolge der Erhöhung der Baumwollpreise auf dem Weltmarkt wurden auch die Preise für Garn, wie für fertige Baumwollenwaren gegen Ende des Jahres erhöht. (Bericht des Ka serlichen Generalkonsulats in St. Petersburg.)

1910. 11 1912.ö

1 077 700 14 617 000

12 449 000

1911.. 1912 . 1913. .

Erhe ung von Wechselprotesten. Von dem provisorischen Gesetze vom 1./14 Februar 1914, betreffend die Erböhung einer An zahl von Steuern und Gebühren in der Türkei, sind auch die Wechsel

prolestkosten, die zu den Kanzleigebühren taxes de chancelleri