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[23491] [22955 Globus“ Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Hamburg. Solbad Raffelberg. A. Einnahme. Göewinn, und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezemb 3.
ens
BVBierte Beilage EEbee chen Reichsanzeiger und Königlich Preu
nse s t zu d „ Vortrag aus dem Vorjahre .. . .. Berlin, Mittwoch, den 3. Juni
lichen Generalversammlung am Frei⸗ ““ Courtagen und Agenturkosten . . . .. r 2 128. 42 22 „ 22 2 Offentlicher Anzeiger.
tag, den 20. Juni 1914, Nach. Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszetle 30 4.
B. Ausgabe
ittags 6 1 w „Schaden⸗ und Prämienreserve ex 1912 . 2 818 751 enn aearhes. ee eh ur v44“ 9 439 505 12 258 257 01 Bezahlte Schäden . . . . . .. . .. 3 166 548
Tagesordnung: 126** 1 029 991 ntersuchungssachen. 1) Bericht über das abgelaufene Ge⸗ B. Feuer⸗, Kredit⸗, Einbruchdiebstahl⸗ und chadenreserrden.. . . 29083 451 Sehu 8 Berlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
schäftsjahr. H icherung: B. Feuer⸗, Kredit⸗, Einbruchdiebstahl⸗ und Wasserleitungs⸗ gerkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. aus dem Vorjahre: schädenversicherung: Verlosung ꝛc. von Wertpapteren.
2) Vorlage und Genehmigung der Bilanz 1) Ueberträge (Reserven 3 de 1 für dasselbe sowie Beschlußfassung a. für nicht verdiente Prämien (Praͤmienüberträge): 1) Rückversicherungsprämien: ommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften h* . 1 95 — —— — =E
über Entlastung des Vorstands und feuerversicherinng) .Dℳ 1 153 226,88 9 Aur Teilnoh 8 b B.“ 8 8 mce v111.“ ½ G 8 steht die gerichtliche Geltendmachung des zeiger der betreffenden Schuldverschrei⸗ Wiederherstellung des unterbrochenen Be⸗ Schuldverschreibung für das Halbjahr vom Zur Teilnahme an der Generalversamm 8 Einbruchdiebstahlo. .24 689,93] 1 239 290 Fessenfbtiebftacgerficherung. “ 3 ecg. 2 302 877800 Kommanditgesell⸗ Anspruchs aus der Urkunde gleich. eeee. dheh,agn ant Füche. das 91 der Kündigung in 92 LE1 Sbgs .. bdr fioins
s denve Cu1“ . ee 88 8 § 3. er dazu gehörigen, noch nicht fälligen Falle zu c drei Monate von dem Tag ab, mit 11,25 ℳ bei unserer Gesellschaftskasse Schäden aus den Vorjahren, einschl. der ften auf Aktien und Die Inhaber der Schuldverschreibungen Iinsscheine. Werden die noch nicht fälligen an welchem die Zahlung der Til ungs⸗ zu Crefeld oder bei den umstehend ange⸗
s. a/Feuerversicherung . . . .. 8 480,88 ’ a sind auf Höhe der darin verschriebenen Zinsscheine nicht mit abgeliefert, so wird summe hätte erfolgen sollen. Die Kündi⸗ führten Zahlstellen. a/ Kreditversicherung .. . — ktiengesellschaften. Kapitalbeträge und der dafür nach § 2 zu der Betrag der fehlenden von dem Kapital⸗ gung verliert indessen ihre rechtliche C 25 vv 18
a Einbruchdjebstahlversicherung. 1s 686,78 gekanntmachungen über den 888 zahlenden Zinsen Gläubiger der Crefelder betrage gekürzt und zur Einlösung der Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht (Trockener Stempel.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
3 273—
4 635/08 3
1
1 7*
lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt. b. Schadenreserve: welche ihre Aktien oder Aktienscheine spä⸗ Feuerversicherrug. ℳ 410 741,60 testens bis zum 22. Juni ds. Js. Kreditversicheing .„40 000,—
entweder im Geschäftszimmer des Vor⸗ Einbruchdiebstahlob. . 4.800, 424 541 60 1 693 832
stands hier, Viktoriaftraße 17, Zimmer ghrg 5 7 Nr. 34, oder bei einem Notar hinterlegen. 2) P He. ee Räsesa 4 774 031
betragenden Schadenermittlungskosten, abzüglich des 1 8 Eisenbahngesellschaft. Letztere hat die Zinsscheine verwendet, sobald dieselben zur innegehaltene Tilgung nachholt und zu Die Direktion Anteils d. Rückversicherer: Vertpapieren befinden sich ausschließ⸗ Bahneinheit der Crefelder Eisenbahn nach Zahlung vorgezeigt werden. Im übrigen dem Ende binnen längstens drei Monaten Crefelder Eisenbahngesellschaft.
ünIe a. d. Ruhr, den 2. Junt Kreditversicherung. . . . . 1416 643 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:
Haderslev Bank. Auf der außerordentlichen Generalver⸗
sammlung am 29. Mai a. c. wurde der Beschluß gefaßt, das Grundkapital mit
erhöhen durch Ausgabe von 300 auf den Namen lautenden neuen Aktien à ℳ 1009,— mit Dividendenberechtigung vom 1. Oktoher a. c. ab. Die jetzigen
lungsbeschluß Vorzugsrecht zu den neuen Aktien in der Weise, daß je 2 alte Aktien à ℳ 500,— zur Zeichnung einer neuen Aktie à ℳ 1000,— berechtigen, und zwar zu einem Kurse von
100 % + ℳ 60,— pro Aktie
für Stempel und Kosten.
Die Zahlung der ersten 30 % zu⸗ züglich ℳ 60,— pro Aktie hat in der Zeit vom 20. bis 25. September a. c. zu erfolgen. Der Zeitpunkt für die Zahlung der restlichen 50 % wird vom Aufsichtsrat bestimmt.
Diejenigen Aktionäre, die von ihrem Bezugsrechte Gebrauch machen wollen, müssen ihre Anmeldung bis spätestens zum 30. Juni a. c. vornehmen, wozu die nötigen Formulare bei uns kostenlos erhältlich sind.
Hadersleben, den 30. Mai 1914.
Die Direktion.
[23313] Einladung
zur achten ordentlichen Generalver⸗
sammlung unserer Gesellschaft auf Mitt⸗
woch. den 1. Juli 1914. Vormittags
8 ½ Uhr, nach Lauffen a. N. im Ga aus Tagesordnung:
1) Vorlage und Genehmiaung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 1913/14 sowie Entlastung des Vorstands und Aufsichtrats.
2) Aufsichtsratswahl. 1“
3) Besprechung und eventl. Beschluß⸗ fassung über Anfechtung der mit der Firma Carl Francke bezw. mit der
Zentralverwaltung von Gas⸗, Wasser⸗
und Elektricitäts⸗Werken G. m. b. H., Bremen, bestehenden Verträge, ins⸗ besondere Anträge über diese Ver⸗ träge, die Abrechnungen auf Grund derselben und über die Art der Rech⸗ nungslage des Vorstands und den außergewöhnlich hohen Betrag des Zuschusses. b Stimmberechtigt sind nur solche Aktien, welche spätestens bis zum 27. Juni’ 1914 im Geschäftslokal unserer Ge⸗ sellschaft in Bremen, am Seefelde, oder hei der Gewerbebank Lauffen a. N.] E. G. m. u. H. in Lauffen a. N. hinterlegt sind.
Bremen, den 29. Mai 1914.
Gaswerk Lauffen a’/ N. Aktiengesellschaft. R. Dunkel.
123390' Patentspinnerei Aktien⸗Gesellschaft.
eser sehgsch ““ Oberhi r afferleitungsschädenv. . Dr. Lem bke, Oberbürgermeister. 3) Nebenleistungen der Versicherten: a. Policegebühren:
Kreditversicherung. Einbruchdiebstahlkv. .. Wasserleitungsschädenv.
27 650,68 430,—
3 719,18 98,50
b Schildergewin..
b. Mietserträge „ ö 5) Gewinn aus Kapitalanlagen..
— 6) Sonstige Einnahmen: Aktionäre haben laut Generalversamm Eingang auf bereits abgeschriebene Forderungen
“ Gesamteinnahme.. A. Aktiva.
Bilanz am 31. Dezember 1913.
atentkonto. 30 000,— Abgang 4 374,— 25 626
Maschinenkonto. —.— 1 — [2) S
ö“ 25 556 Gewinn⸗ und Verlustkonto 348 817
400 000 Aktienkapitalkonto 400 000 Gewinn⸗ und Verlustkonto.
— — — —
Verlustvortrog von 1912 Handlungsunkostenkonto..
348 817
Berlin, den 10. Mai 1914.
esteht aus: Albert Rabe, Berlin, Vorsitzender,
1) Forderungen an die Aktion gezahltes Aktienkapital..
onstige Forderungen:
a. Rückstände der Versicherten.
b. Ausstände bei General
c. Guthaben bei Banken
d. Guthaben
äre für noch nicht ein⸗
agenten bezw. Agenten b bei anderen Veisicherungzunterueh⸗ 8— heine Zinie, oe a n. antellig auf das e Ps “ 8 3) Kassenbestand .... 4) Kapitalanlagen: a. Wenthaßlere . . . . .. f Wertpapiere Verlustvortrag für 1914 „ 348 817 5) Grundhesitz . . . . ... A A. Kupferschmidt, Vorstand. 6) nenn. Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft 7) Sonstige Aktiba
. 2 2
2* 2 .
„ 6 95b5
134 067 “ 1 913
676 655 967 740/75
186 640 374 725
828083
19 749 727 30 den Schluß
Feuerversicherung: E1X“ .242 622,65
8. zurückgestellt. 8 108 361,32
Kreditversicherung:
. gee bik. 8 17 483,37
8. zurkagesteltt . . . . . ... 8.. . —
Einbruchdiebstahlversicherung . CCC1“ ͤ1111P112161668*
Schäden im Geschäftsjahr, einschließlich der
a/Feuerversicherung 25 700,43
a/ Kreditversicherung .. “ 53,14
a Einhruchdiebstahlversicherung ... 577,68 a Wasserleitungsschädenversicherung. —,— betragenden Schadenermittlungskosten, abzüglich des Anteils der Rückversicherer: Feuerversicherung: *“ 1 651 838,85 8. zurückgestellt .. 318 122,86
Kreditversicherung:
4* . 48 500,15
“; 23 250,—
Einbruchdiebstahlversicherung: “ 15 670,04 8. zurückgestellt... 8 4 000,—
Wasserleitungsschädenversicherung: ö4* z B. zuelgestellt . . ... 50,—
3) Ueberträge (Reserven) auf das nächste Feschafag⸗
r: für noch nicht verdiente Prämien, abzügl. des Aüheis der Rückversicherer (Praͤmienüberträge):
Fenerverfiehetung . . . . ... Kreditversichetumg . . . . . . .. Finbruchdiebstablversicherung 8 Wasserleitungsschädenversicherung
4) Abschreibungen auf: a. Immohlliemn . . . .. .. --d 11“ c. Forderungen . .. 5) Verlust aus Kapitalanlagen: Kursverlust a. an realisierten Wertpapieren .. . . . ... b. bucbanabGeha. . . . . ....
6) Verwaltungskosten, abzügl. des Anteils der Rück⸗ versicherer: a. Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten:
— .““ . 849 020,74 reditversicherug .. 15 624,84 Einbruchdiebstahlversicherung . . . 24 038,75 Wasserleitungsschädenversicherung.. 392,88
1 128 303/56
—y..—
b. sonstige Verwaltungskosten:
euerversicherung 4159 572,94 ereditversicheruugg 14 358,93 Einbruchdiebstahlversicherung .. 6 867,13 Wasserleitungsschädenversicherung .. —,—
7) Steuern und öffentliche Ababen. —— 8) Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken, insbes. für das Feuerlöschwesen: a. auf gesetzlicher Vorschrift beruhende *“
9) Sonstige Ausgaben: ““ Verlust auf fremde Valuten.
10) Gewinn und dessen Verwendung:
a. an die Aktionäre. öEee“ . c. Talon⸗ und Wehrsteuer ““
2 2* 2.
Gesamtausgabe
des Geschäftsjahrs 1913.
Lu- 1) Aktienkapltal .. ö.““ 2) Ueberträge auf das nächste Jahr, nach Abzug der An⸗ teile der Rücterseherüchste Jahr, nach Abzug a. für noch nicht verdiente Prämien (Prämlenüberträ .)
1 235 305
N
862 500 997 527
18 974
Transportversicherung ℳ 1 029 99
Feueryersicherung „ 1 128 303,56 Kreditversicherug „ 91 858,07 Einbruchdiebstahlversicherung K 30 143,65 Wasserleitungsschädenversicherung 4 643,92
332 255,41
. Passiva.
b. für angemeldete, aber noch nicht bezahlte Schäd (Schadenreserve): noch nicht bezahlte Schäden
Transportversicherung ͤi..ℳ 2 083 451,83 Feuerversicherung 11“*“ Kreditversicherung „ 45 500,— Einbruchdiebstahlversicherung 5 300,
Wasserleitungsschädenversicherung 6 50 —
3) Hypotheken und Grund Nr. 5 der Aktiva 8— s8 8 4) Barkautionen 1111“
. „ 5 59 v11“
lich in Unterabteilung B.
refelder Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Genehmigungsurkunde
118. April 1914, betreffend die Aus⸗ von 1 500 000 ℳ zu 4 ⅛ vom Hundert glicher Schuldverschreihungen auf önhaber durch die Crefelder Eisen⸗ sesellschaft, Ausgabe vom Jabre 1914. t Allerhöchfter Ermächtigung erteilen serdurch auf Grund des § 795 des erlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 Königlichen Verordnung zur Aus⸗ ng des Büraerlichen Gesetzbuchs vom Rovember 1899 der Crefelder Eisen⸗ gesellschaft die Genehmigung zur Aus⸗ von Schuldverschreibungen auf den der bis zum Betrage von 1 500 000 ℳ, ich: „Einer Million Fünfhundert⸗ d Mark“ behufs Zurückziebung der dem 6. Juni 1912 genehmigten he von 1 000 000 ℳ sowse zur Be⸗ ng der Mittel zur Erweiterung und sserung der Bahnanlagen und Ver⸗ ng des rollenden Betriebsmaterials den folgenden “
1.
bis zur Höhe von 1 500 000 ℳ aus⸗ nden Schuldverschreibungen, auf deren ste diese Genehmigungsurkunde ab⸗ ken ist, werden nach dem anliegenden r A unter der Bezeichnung:
„Zu 4 ½ vom Hundert verzingliche zchuldverschreibung auf den Inhaber er Crefelder Eisenbahngesellschaft, Ausgabe vom Jahre 1914*
18 9748,000 Stücken zu je 500 ℳ,
zusammen 1 500 000 ℳ
I à ganzen 1 500 000 ℳ ertigt. Schuldverschreibungen werden mit enhändigen oder im Wege der mecha⸗ Vervielfältigung bergestellten zzunterschrift zweier Mitglieder der ion der Crefelder Eisenbahngesell⸗ versehen und von einem Beamten zteren eigenbändig unterzeichnet. für diese Schuldverschreibungen aus⸗ genden Zinsscheine werden nach dem enden Muster B, die Erneuerungs⸗ zum Empfange neuer Zinsscheine Muster C ausgefertigt. Die Emeue⸗ cheine sind zum Zwecke leicht erkennt⸗ Unterscheidung von den Zinsscheinen ganzen Blattbreite des Zinsschein⸗ güber oder unter den beiden letzten einen mit Lettern, die von dem e der Zinsscheine abweichen, abzu⸗
erste Reihe der Zinsscheine für zehn nebst Erneuerungsschein wird den dverschreibungen beigegeben. e ferneren Zinsscheine werden für brige Zeiträume ausgegeben werden. Ausgabe einer neuen Reihe von cheinen mit Erneuerungsschein erfolgt r Gesellschaftskasse in Crefeld gegen eeröung des der älteren 1- re be ebenen Erneuerungsscheins an den der des letzteren, sofern nicht der In⸗ der Schuldverschreibung bei der schaftsdirektion der Ausgabe wider⸗ ten hat. In diesem Falle sowie Verlust eines Erneuerungsscheins die Zinsscheine nebst Grneuerungs⸗ dem Inhaber der Schuldverschrei⸗ ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ greibung vorlegt. rch die Rückgabe des Erneuerungs⸗ g wird der Empfang der neuen Zins⸗ reihe nebst Erneuerungsschein be⸗ gt. Im Falle des Verlustes des erungsscheins ist von dem Inhaber chuldverschreibung eine Empfangs⸗ igung zu erteilen.
—
Nennwert der Schuldverschrei⸗ in wird vom 1. April 1914 an ss 1 mit 4 ½ vom Hundert jährlich
e Zinsen werden halbjährlich vom ktober und 1. April jeden Jahres ab r Gesellschaftskasse zu Crefeld und en von der Gesellschaft noch zu be⸗
Maßgabe des Gesetzes über die Bahnein⸗ beiten vom 8. Juli 1902 (Gesetzsamml. S. 215, 237 ff.) mit dieser Bahnschuld zu belasten. Ihre Eintragung in das Bahn⸗ grundbuch hat vor der Ausgabe der Schuldverschreibungen zu erfolgen, und zwar hinter den auf Grund der Ge⸗ nehmigungsurkunde vom 10. November 1903 aufgenommenen Schuldverschrei⸗ bungen von 1 500 000 ℳ. erner darf die Ausgabe der Schuldverschreibungen nicht früher erfolgen, als bis durch notarielle Protokolle die Vernichtung der eingangs erwähnten Teilschuldverschrei⸗ bungen vom 6. Juni 1912 nachgewiesen ist und die auf Grund der Ausgabe der vorbezeichneten Schuldverschreibungen unter dem 15. Oktober 1912 im Bahngrundbuch eingetragene Sicherungshypothek von 1 000 000 ℳ gelöscht ist.
Vor weiteren Anleihen, welche die Ge⸗ sellschaft eiwa später aufnehmen sollte, bleibt den Inhabern der auf Grund dieser Genehmigung ausgegebenen Schuldver⸗ schreibungen das Vorzugsrecht für Kapital und Zinsen ausdrücklich vorbehalten.
§ 4.
Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen vom 1. April des Jahres 1914 ab späte⸗ b 8 zum Schlusse des Jahres 1954/55 getilgt.
Zur Tilgung wird jährlich verwendet der Ueberschuß, der vom Ertrage des Unter⸗ nehmens der Crefelder Eisenbahngesell⸗ schaft nach Deckung der laufenden Ver⸗ waltungs⸗, Unterhaltungs⸗ und Betriebs⸗ kosten, der Beiträge zu den Reserve⸗ und Erneuerungsfonds und der Zinsen der für das Unternehmen der Crefelder Eisenbahn⸗ gesellschaft c. Schuldverschrei⸗ ungen übrig bleibt, und zwar bis zur Höhe von einhalb vom Hundert des Be⸗ trags der ganzen Schuld unter Hinzu⸗ rechnung der Zinsen von den getilaten Schuldverschreibungen für die Zeit vom 1. April 1914 bis 31. März 1919 und bis zur Höhe von eins vom Hundert des Betrags der ganzen Schuld unter Hinzu⸗ rechnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen alljährlich vom 1. April 1919 ab.
Der Gesellschaft bleibt das Recht vor⸗ behalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen durch öffentliche Blätter mit sechsmonatiger Frist auf einmal zu kündigen. In beiden Fällen bedarf es der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Finanzministers. Die durch die ver⸗ stärkte Tilaung ersparten Zinsen sind eben⸗ falls zur Tilgung der noch umlaufenden Schuldverschreibungen zu verwenden. Die Einlösung, sowohl der ausgelosten, als der gekündigten Schuldverschreibungen er⸗ folat zum Nennwerte.
Die Auslosung findet zuerst im Jahre 1914 und sodann alljährlich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Schuldverschreibungen erfolgt vom 1. April des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jahre 1915.
Ueber die Ausführung der Tilgung wird der Eisenbahnaufsichtsbehörde alljährlich Nachweis geführt.
9 5
Die Auslosung der zu tilgenden Schuld⸗ verschreibungen findet in den Monaten Juli bis September jeden Jahres am Sitze der Gesellschaft in Gegenwart der Direktion, entweder vor dem zuständigen Amtsgericht oder unter Zuziehung eines Notars statt. Die Zeit der Auslosung, zu der den Inhabern der Schuldverschrei⸗ hungen der Zutritt freisteht, ist vierzehn Tage vorher durch einmalige Bekannt⸗ machung in den im § 11 bezeichneten Blättern zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Da nur Stücke zu 500 ℳ ausgegeben sind, wird, soweit die zur Tilgung zu verwendende Summe einen durch 500 nicht teilbaren Ueberschuß ergibt, dieser zur nächsten Tilgung rnaden
erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder ausgelosten Schuld⸗ verschreibung mit dem auf die Auslosung und die Bekanntmachung folgenden 31. März und jeder gekündigten Schuldverschreibung mit dem dem Zahlungstermine voran⸗ gehenden Tage.
Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldderschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise be⸗ kanntzumachen.
Die infolge der planmäßigen Auslosung eingelösten oder an deren Stelle durch An⸗ kauf zu dem Prexma zu tilgenden Be⸗ trage erworbenen Schuldverschreibungen werden unter Beachtung der für die Aus⸗ losung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die darüber hin⸗ aus durch Auslosung oder Ankauf oder infolge einer allgemeinen Kündigung ihrer⸗ seits oder infolge der Rückforderung seitens der Gläubiger (§ 9) eingelösten Schuld⸗ verschreibungen wieder ausgeben darf.
1
Der Anspruch aus den Schuldverschrei⸗ bungen erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bungen vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Direktion der Eisenbahngesellschaft zur Einlösung vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor⸗ legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus den Urkunden gleich.
Obgleich hiernach aus dergleichen Schuld⸗ verschreibungen keinerlet Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit ab⸗ geleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft frei, die gänzliche oder teil⸗ weise Einlösung solcher Schuldverschrei⸗ bungen aus Bllligkeitsrücksichten zu be⸗ schließen.
§ 8.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Ziwilprozeß⸗ ordnung. Für die demgemäß für kraftlos erklärten Schuldverschreibungen sowie auch für beschädigte oder verunstaltete, an die Gesellschaft ausgehändigte und zu ver⸗ nichtende Schuldverschreibungen, pern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unterschei⸗ dungsmerkmale noch mit Sicherheit er⸗ kennbar sind, werden auf Antrag des Inhabers oder desjenigen, welcher das Ausschlußurteil erwirkt hat, neue Schuld⸗ verschreibungen ausgefertigt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen und vor⸗ zuschießen. Dagegen können abhanden gekommene oder vernichtete Zins⸗ oder Erneuerungsscheine weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem bisherigen Inhaber, wenn er den Verlust von Zinsscheinen vor dem Ahlaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist (§ 2) der Gesellschaftsdirektion anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der an⸗ gemeldeten Zinsscheine gegen Empfangs⸗ bescheinigung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der ab⸗ handen gekommene Schein der Gesell⸗ schaftsdirektion zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ahlaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in Jahren.
Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind nicht befugt, die Rückzahlung der darin ö Beträge anders als nach Maßgabe der im § 4 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn
a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet
solche zur Finidsun vorgezeigt werden, länger als drei Monate unherichtigt bleiben,
b. daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört,
6, daß die im § 4 festgesetzte Tilgung
nach erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgelosten Schuldverschreibungen nach⸗ träglich bewirkt. 8
0
§ 10.
Bis zur Tilgung der auf Grund dieser Ge⸗ nehmigungsurkunde ausgegebenen Schuld⸗ verschreihungen darf die Gesellschaft einzelne Grundstücke nicht veräußern noch belasten. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Grundstücke, durch deren Veräußerung oder Belastung die Betriebsfähigkeit des Bahn⸗ unternehmens nicht beeinträchtigt wird, auch nicht auf solche, die innerhalb der Bahnböse etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Pofv. Telegraphen⸗, Polizei⸗ oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen oder die zu Packhöfen oder Warenniederlagen abgetreten werden möchten. Der von den Gerichten zu erfordernde Nachweis darüber, ob durch die Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens beeinträchtigt wird oder nicht, wird durch eine Bescheinigung der Bahnaufsichtsbehörde erbracht (§ 5 des Gesetzes über die Bahneinheiten vom 1902, Gesetzsamml. S. 215, 237 ff.).
iese Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen zur Rückzahlung fällig erklärten Schuldverschreibungen nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monate nach Verfall zur Einlösung vorgelegt werden.
§ 11. Alle in dieser Genehmigungsurkunde vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt⸗ machungen müssen einmal in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staatsanzeiger, im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf
und in einer in Crefeld erschei enden
Zeitung 1 abgedruckt werden.
Bei dem Eingehen eines der letztge⸗
nannten beiden Blätter, oder wenn die⸗ selben unzugänglich werden, genügt die Bekanntmachung in den übrigen Blättern, oder auch allein in dem Deutschen Reichs⸗ anzeiger.
§ 12.
Vorstehende Genehmigung wird vorbe⸗ haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigungsurkunde ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staatsanzeiger sowie in den im § 11 genannten Blättern von der Direktion der Crefelder Eisenbahngesell⸗
schaft auf ihre Kosten bekannt zu machen. b
Berlin, den 18. April 1914. Der Minister der Der Finanz⸗ öffentlichen Arbeiten. minister. Im Auftrage: Im Auftrage: Hoff. Löhlein.
500 ℳ. . Muster A.
Zu 4 ½ vom Hundert verzinsliche Iö auf den Inhaber
er Crefelder Eisenbahngesellschaft, Ausgabe vom Jahre 1914 Nr. . über 500 ℳ.
Der Inhaber dieser Schuldverschreibung hat auf Höhe von 500 ℳ Anteil an der in Gemäßheit der umstehend abgedruckten Genebhmigungsurkunde aufgenommenen Bahnschuld der Crefelder Eisenbahngesell⸗ schaft von 1 500 000 ℳ.
Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar.
Srhim
(Trockener Stempel.) Die Direktion
der Crefelder Eisenbahngesellschaft. 5 Unterschriften, eigenhändig oder im Wege der mechanischen Vervielfältigung
1 hergestellt.) efertigt: (Unterschrift eigenhändig.)
Dieser Schuldverschreihung sind 20 Zins⸗ scheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom 1. April 1914 bis 31. März 1924 mit Erneuerungsschein beigegeben.
Muster B.
(Zwei Unterschriften, eigenhändig oder im ege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt.) Ausgefertigt:
(Unterschrift, eigenbändig oder im Weg der mechanischen Vervielfältigung her⸗ gestellt.)
Zahlstellen:
In Crefeld bei der Gesellschaftskasse, . vL15 „ „ Bergisch⸗Märkischen
Bank, Crefeld, Berlin Deutschen Bank, Guttmann, Reißner & Co., 8 8 Jarislowski & Co., 8 „ „ Abraham Schlesinger, Elberfeld bei der Bergisch⸗Märkischen Bank.
Der Anspruch aus diesem Zinsschein er lischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist der Direktion zur Einlösung vor⸗ gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltend⸗ — des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
88
uster
Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe N.... zu der zu 4 ½ vom Hundert verzinslichen Schuldverschreibung auf den Inhaber der Crefelder Eisenbahngesellschaft, Ausgabe vom Jahre 1914 8 Nr. über 500 ℳ.., 2
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obengenannten Schuldverschreibung die . Reihe von Zinsscheinen für die. Jahre von 19 .. bis 19. nebst Erneuerungsschein bei der Gesellschaftskasse zu Crefeld, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der unterzeichneten Direktion widersprochen hat.
In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zins⸗ scheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehän⸗ digt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
“
(Trockener Stempel.)
Die Direktion b
der Crefelder Eisenbahngesellschaft. (Zwei Unterschriften, eigenhändig oder im Wege der ae eee. Vervielfältigung
ergestellt.)
Ausgefertigt: (Unterschrift, eigenhändig oder im Wege der mechanischen Verviel⸗ fältigung hergestellt.)
Kalle & Co. Aktiengesellschaft, Biebrich a. Rh.
Wir beehren uns, die Herren Aktionäre zu der am Montag, den 29. Juni 1914, Nachmittags 3 Uhr, zu Biebrich im Verwaltungsgebäude der Firma, Rhein⸗ straße 44, stattfindenden außerordent⸗ lichen Generalversammlung hiermit einzuladen.
Tagesordnung:
1) Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um nom. ℳ 1 500 000,— durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien à ℳ 1000,— unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie über die Modalitäten der Er⸗
böhung.
2) Beschlußfassung über die der Er⸗
öhung des Grundkapitals entsprechende enderung des § 3 der Statuten.
3) Beschlußfassung über die Ausgabe
von Obligationen.
Zur Teilnahme sind die Aktionäre be⸗ rechtigt, welche spätestens am dritten Tage vor dem Versammlungstermin bis Abends 6 Uhr ihre Aktien oder die Hinterlegungsscheine der Reichsbank dar⸗ über bei der Gesellschaftskasse der Firma, der Gesellschaftskasse der Farbwerke vorm. Meister Lucius &
Leo Haase, Friedenau, stellvertr. Vor⸗ 5) Sonstige Passiva: x L. b 8, ize 8 1 a. d ; 218 832 9G enden Zahlstellen b ie ausgelosten Schuldverschreibungen der Schuld nicht innegehalten wird. — 98 Brüning in Höchst a. M., der Gefell⸗ Düetktar h. Putgg, Schönebers, d. nostaben etete escheaunasuntemebmungen 218 899 fackaaannen Zi ss er Aiht d pedin vhe ühe Seäan,eile Pon Ieasülhnna a und b kann das 1125 ℳ.. 1 1122 ℳ.] schasnskoge der Herren Leopols Gasee Carl Neuburger, Charlottenburg, c. noch zu zahlende Unkosten .. .. . . .. 6 693,14 293 972 len der Crefelder Eisenbahngesellschaft staben, Nummern und Beträge sowie des Kapital an demselben Tag, an welchem insschein 1. Reihe & Co. G. m. b. H. in Frankfurt, Dir. Gustav Türk, Rohr. 6) R “ LA448. dem Ablaufe von vier Jahren vom Termins, an welchem die Rückzahlung einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert zu der zu 4 ½ vom Hundert verzinslichen der Bankfirma Wm. Land in Aus dem Vorstand ist Herr Adol 8 8 ) Reservefonds: lase des Jahres ab, in welchem der erfolgen soll, binnen 14 Tagen nach der werden, in dem Falle zu e ist n Schuldverschreibung auf den Inhaber der Warschau oder einem deutschen Notar Kupferschmidt ausgeschieden. 8 8 8 8 gesetlicher e 400 000 enspruch fällig geworden ist, wenn Auslosung und spätestens drei Monate eine Kündigungsfrist von drei Monalen Crefelder Eisenbahngesellschaft, hinterlegen und ein doppeltes Nummern⸗ NRaaaa ann . 3 — „ b. besondere Rücklage. 1 150 000 der Zinsschein vor dem Ablauf dieser vor dem Zahlungstermin öffentlich be⸗ zu beachten. 1 Ausgabe vom Jahre 1914 verzeichnis einreichen. [23546] Friedrich Herig, Berlin, Schöneberger X“ 7) Gewinn b zur Einlösung vorgelegt wird. Er⸗ kannt gemacht. Das Recht der Zurückforderung N. . über 600 ℳ. Biebrich, den 2. Juni 1914. Ufer 12a, ernannt. Gesamtbetrag.. 10 200 164,83 die Vorlegung, so verjährt der An⸗ Die Einlösung derselben erfolgt von dauert in dem Falle zu a bis Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt! Kalle & Co. Aktiengesellschaft. Berlin, im Mai 1914. Genehmigt in der Generalversammlung vom 30. Mai 1914 Gesamtbetrag h innerhalb zweier Jahre nach Ab⸗ dem im § 4 angegebenen Tag ab bei der zur Einlösung der betreffenden Zins⸗ gegen dessen Rückgabe vom.. . . . .. Der Vorstand. Patent ginnerei A vaer gesen. caft. “ ae. “ “ der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung Gesellschaftskasse in Crefeld an die Vor⸗ scheine, in dem Falle zu h bis zur 19 ... ab die Zinsen der vorbenannten Dr. Kalle. Dr. E. Fischer. Friedrich Herig, Vorstand. 8 Franz Köhler. A. Lauer. 3 8 “ 11666“
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