diesen wurden 1400 zur Arbeit aufs Land, etwa 1000 in siz 8 Arbeitsstellen geschickt, während 2300 in der Vrocgen saafadn des Vereins nicht weniger als 70 000 Stunden Beschäftigung san
und dafür Nahrung und etwas 32. erhielten. Ueber 1300 dan n
898 sufd 2.n d. Sserdenheahe bades eceigt daen. 2 zum Deutsch en Reichsanzeiger und K öniglich 1“ 1 “
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlacht⸗ und Viehhof in
Kunst und Wissenschaft.
In der Bibliothek des Königlichen tgewerbe⸗ museums ist jetzt ausgestellt: Franzoͤsische Buchkunst des * Ee 8e. n⸗ dacgecges vee m upfern von Boucher, Moreau, en, Gravelot u. a., ergänzt Mj durch Peobedrucke und Einelbläͤtter. Französische Movehiklder üuchen am 8. d. M. — des 18. Jahrhunderts (Originale und neuerschienene Nachbildungen) 1 S. 8* feltig 1 im eo ausgestellt. Im 88 8 8
esesaale der Bibliothek, der wochentäglich von 10 Uhr früh bis In Malta ist durch ei ierungsverfü . d.
10 Uhr Abends geöffnet ist, werden fortan die neuesten Erwerbungen Insel Chios südn F; eienmnoeverläg 8.8 8 Füent
ausgelegt sein und den Besuchern unmittelbar zur Verfügung stehen. kommende Schiffe unterliegen nebst ihren Passagieren den vor⸗ geschriebenen gesundheitspolizeilichen Maßnahmen.
Erste Beilage P
Berlin, Mittwoch, den 10. Juni 1914.
— „
reußischen Staatsanzeiger.
oder gefährdete obdachlose Jünglinge fanden seit 13 Jahren Rere zum Teil ein zweites Vaterhaus in dem Jugendheim des nün 1 8 Ein gleich großes Männer heim für — 1 a K-. t Ctrebenh he besetzt. G umfassen Plätze. — er Verein, der in gründl Weise die Bettelei und, die RNot der Ob achigeh bekämpft, ist dem Verbande maärkischer Arbeitsnache angeschlossen und hat schon über 20 000 Stellen vermittelt, da
Obdachlose Die Heime des 8
Jahr oder zwei Jahre, aber nicht für fünf Jahre ertragen, und mit den fünf Jahren wird noch kein Ende seing denn die Re⸗ gierungsvorlage sagt, die Mehrarbeit beruhe beim Oberverwaltungs⸗
hier um die Würde, die Bedeutung und Autorität unseres höchsten Verwaltungsgerichtshofes. Darin kann der Staat nicht genug tun.
Hau ie ebstündigkeit; Haus der Abgeordneten. Wir erkennen gern an, daß die Selbständigkeit der Rechtsprechung des
Die Gesellschaft für n. Berlin hält K allge⸗ Abends r, im großen le des Architektenhauses, Wilhelmstraße 92. Der a. H. Ha ns von Ramsay wird über die neue deutsch⸗französische Kamerun⸗
meine Sitzung am 13. d. M., grenze sprechen.
Die Baconfeier in Oxford. Die
ziskanermönchs, wobei der Geologe und Lord Curzon die Uebernahme
Werke Bacons abgefaßt
Bibliothek Stunden
werden nur für einige besichtigt werden können. neuesten Zeit eine wesentliche Steigerung Zweifel auf Aristoteles, ist aber von hoh
Schöpferkraft.
erfahren.
Feier gehalten hat, wurde auch darauf verwiesen, daß sich eine Meinun des Meeres e Spanien und Indien und seinem hervorragendsten Werk, dem Opus Majus, Diese Schrift erregte die Aufmerksamkeit von
Kolumbus, der in einem Schreiben an das spanis serdinand und Isabella 1498 ausdrücklich acon eine der Triebkräfte gewesen wäre, die ihn großen Reise bewogen hätten.
daß er schrieb:
der v ist.“ nur den verdorbenen Uebersetzungen zuzuschreiben. Stellen der Baconschen Schriften möchte man ein schier übermensch⸗ lisches Ahnungsvermögen herauslesen. So könnte man meinen, daß er die serst in jüngster Zeit geschehene Entdeckung über die strahlende Materie vorausgefühlt hat. Er spricht davon, daß viele dichten Körper mit dem Gesichtssinn und anderen Sinnen des Menschen in Widerspruch stehen, indem sie Strahlen aussenden, die auf den menschlichen Sinn nicht wirken und doch tatsächlich vorhanden sind. Eine große physikalische Leistung von Bacon war die Ausarbeitung der Gesetze der Spiegelung und Brechung von Lichtstrahlen. Er hatte auch schon eine ganz klare Vorstellung davon, wie ein einfaches Mikro⸗ skop herzustellen wäre. Sogar die Schlußfolgerungen für den Bau eines Fernrohrs beschäftigten seinen Geist, obgleich kein Beweis dafür vorliegt, daß er je wirklich Linsen zu einem Fernrohr zusammen⸗ gestellt hat. Ueberhaupt ist der Reichtum dieses Geistes in seiner Unerschöpflichkeit fast erschreckend. Kein Gebiet rührte er an, ohne zu den tiefsten Gedanken und Einfällen angeregt zu werden. In einer kleinen Abhandlung über die wunderbare Kraft der Kunst und der Natur erwähnt er eine Sprengmischung, die ein donnerähnliches Geräusch und einen blitz⸗ ähnlichen Schein hervorrufe, und fügt hinzu, daß man mit Salpeter und anderen Stoffen ein Feuer zu machen fähig sei, das auf beliebige Entfernung zünden könne. Daraus ist der Schluß gezogen worden, daß er im Besitze des Geheimnisses eines ganz besonderen Spreng⸗ mittels gewesen sein müsse. Der höchsten Bewunderung wert ist ferner die Einsicht Bacons in die Bedeutung des Experiments für die Wissensch uft, durch die er sich als Vorläufer für Anschauungen und Methoden bekundet, die erst im 19. Jahrhundert zur richtigen Geltung gekommen sind. Er erblickte im Experiment geradezu ein unentbehrliches Mittel, um einer Verallgemeinerung der auf mathe⸗ matische Berechnung aufgebauten Schlüsse vorzubeuge
——— ——
Theater.
Königliche Schauspiele. Donners⸗ ag: Opernhaus. Geschl ssen. (Ein Eintrittskartenverkauf findet zur üblichen
Zeit statt.)
Schauspielhaus. 156. Abonnementsvor⸗ tellung. Der Veilchenfresser. Lust⸗ piel in vier Akten von Gustav von Moser.
In Szene gesctt von Herrn Regisseur
Pr. Reinhard Bruck. Anfang 7 ½ Ühr.
Frreitag: Opernhaus. 162. Karten⸗
reservesatz. Das Abonnement, die ständigen
Reservate sowie die Dienst, und Frei⸗
plätze sind aufgehoben. 11. Festvorstellung
Der Ring des Nibelungen. Bühnenfest⸗
spiel von Richard Wagner. Zweiter Tag:
Siegfried in drei Akten von Richard
Wagner. Anfang 7 Ubr.
Schauspielhaus. 157. Abonnementsvor⸗
stellung. Peer Gynt von Henrik Ibsen.
(In zehn Biltern.) In freier Ueber⸗
tragung für die deutsche Bühne ge⸗
staltet von Dietrich Eckart. Musik von
Edward Grieg. Anfang 7 Uhr.
Bernauer und Schanzer. Freitag einst im Mai.
Straße. Mr. Wu.
Harold Owen.
Abends 8 Uhr: Komödie Holberg⸗
in fünf
vom VBerge.
Deutsches Theater. (Direktion: Max Reinbardt.) Donnerztag, Abends 8 Ubr:
Shakespeare⸗Zyklus Köni inrich IV. (2. Teil) tcgs deeattihhaae Der Kaufmann
Freitag: VBenedig. Sonnabend: Was ihr wollt. Sonntag: Ein Sommernachtstraum. Kammerspiele. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Wedekind⸗ Zyklus: Der Stein der Weisen. Der ammerfänger. Freitag: Der Marquis von Keith. Sonnabend: Erdgeist. 1“ Sonntag: Franziska.
vgen 1 reitag und folgende vpon Märchen vom Wolf.
fessor Beruhardi.
Shakespeare. Freitag: Klein Eva Sonnabend: Meyers.
eier der 700. Wieder⸗ kehr des Jahres, in dem Roger Bacon in 8. pet geboren Ne Sen der Tag der Geburt ist nicht genau bekannt, wird in der alten Universitätsstadt in dieser Woche begangen. Der erste Akt des Pro⸗ gramms ist die Enthüllung eines Denkmals des berühmten Fran⸗ 8 Ar E“ 1 on seiten der Universität leiten wird. Zahlreiche Vertreter aus allen Teilen der Welt werden ihre Reden halten, darunter eine in lateinischer Sprache, in der alle Ind. In der berühmten ö Manuskript von Bacon und andere Geg enstände, die zu ihm in Beziehung sehüe ie Schätzung Bacons hat gerade in der gre Er fußt ohne d er Originalität und eigener 8 In einem Vortrag, den Professor Sandys in den Räumen der Royal Soclety in London gleichsam als Auftakt zu der b Bacon ei gewisses Verdienst um die Entdeckung Amerikas besitzt. ehnen über die verhältnismäßig geringe Ausdehnung legte sie in Chrifoph ristop sche Königspaar feststellte, daß Uebrigens war das St 8 e be ar das Studium Aristoteles für Bacon nicht viel mehr als eine Episode, und er Aandes den größten Philosophen des Altertums so völlig überwunden zu haben, 1 „Wenn ich alle Bücher von Aristoteles in meinem Besitz hatte, so würde ich sie ohne Ausnahme verbrennen, weil ihr Studium nur ein Zeitverlust, eine Quelle des Irrtums und eine Dies harte Urteil war wohl Aus manchen
Verkehrswesen.
Die ersten Briefkasten wurden 1824 in Preußen eingeführt, nachdem der damalige Generalpostmeister Nagler hierzu durch be⸗ sondere Kabinettsorder des Königs Friedrich Wilhelm III. die Ge⸗ nehmtgung erhalten hatte. Im Reichspostmuseum ist jetzt ein auf Grund alter Zeichnungen und Beschreibungen naturgetreu nach⸗ gebildetes Modell dieser ältesten preußischen Briefkasten aufgestellt worden. Sie bestanden damals noch aus Holz, waren weiß gestrichen und trugen auf der “ ein Plakat „Verhaltungsregeln“. Durch diese besondere Anweisung über die Benutzung des Kastens sollte vermieden werden, daß andere als unfrankierte Briefe hineingelegt wurden. Denn alle zu frankierenden Briefe mußten damals noch am Postschalter abgegeben werden.
88
Kammerspiele des Deutschen Theaters.
Der Wedekind⸗Zyklus, der am 4. und 5. d. M. m „Oaha“ und „Hidalla“ seine Fortsetzung erfahren hatte, brachte gestern als Neuheit für Berlin neben dem bekannten und durch seine Satire auf die Aufgeblasenheit des Künstlerruhms so unterhaltsamen „Kammersänger“ den „Stein der Weisen“. Dieses Stück, das den Untertitel „Laute, Armbrust und Peitsche⸗ führt und sich eine „Geisterbeschwörungg“ nennt, ist wie die umfangreichere Dichtung „So ist das Leben“, wieder ein Versuch Wedekinds, sich selbst in den Mittelpunkt einer allegorischen Hand⸗ lung zu stellen und sein Märtyrertum im Kampfe gegen die feind⸗ liche Welt der Philister zu betonen. Er ist der alte Nekro⸗ mant, der, mit Laute, Armbrust und Peitsche ausgerüstet, den ihm einzig gehörenden Stein der Welsen wider einen Pfaffen, einen fahrenden Schüler und eine Dirne verteidigt, darauf seinen Schatz an den Narren Guendolin verliert und schließlich be⸗ raubt und verlassen stirbt. Das Werk zeigte weder als Bühnendich⸗ tung besondere Gestaltungskraft, noch erschien es geeignet, das Bild des Dichters durch neue uüͤberraschende Züge zu ergänzen. Der ätzende Witz, der sich ihm nicht absprechen läßt, nimmt auch hier die Formen an, die in allen Stücken Wedekinds wiederkehren. Er selbst spielte gestern den Nekromanten mit jener dialektischen Schärfe, die nicht nach Gestaltung, sondern nur danach strebt, alle Spitzen und Spitz⸗ findigkeiten der Rede recht hervorzukehren. Tilly Wedekind gab nach einander die Rollen des Famulus, des Fahrenden, der Dirne und des Narren mit der Gewandtheit der erfahrenen Schauspielerin. Recht charakteristisch war Werner Krauß als Dominikanermönch. Der ““ üm 1h e „Kammersänger“, der, wie eingangs erwähnt, ein von Wedekind zwar minder verhätscheltes, aber besser geratenes Kind seiner Muse ist. u“
Das Königliche Opernhaus ist morgen, Donnerstag, au technischen Gründen geschlossen. 8
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen das Lust⸗ spiel „Der Veilchenfresser“, mit Herrn Clewing in der Titelrolle, in Szene. Ferner sind darin die Damen Arnstädt, Heisler, Abich, Hoff und die Herren Vallentin, von Ledebur und Mannstädt be⸗ schaäftigt. Die Regie führt Dr. Bruck.
Theodore Spiering ist an Stelle des ausscheidenden Dr. Siegel als Dirigent des Neuen Berliner E“ Orchesters gewonnen worden. Das Orchester wird fortan als
Streichorchester weiterbestehen. 8 — 8
Mannigfaltiges Berlin, 10. Juni 1914.
Unter den Anstalten der inneren Mission zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit nimmt der Verein Vülffian — Arbepfnn de in Berlin eine hervorragende Stellung ein. In seinen Schrippen⸗ kirchen sammeln sich sonntäglich im Winter bis 1800 Obdachlose und werden mit Kaffee und Schrippen erquickt. In 32 Jahren ist die Zahl dieser Sonntagsgäste auf 725 000 gestiegen. Ueber 100 000 Obdachlose haben im Laufe der letzten ee Jahre in der „Jugendhilfe“ des Vereins Rat, Hilfe und Arbeitsvermittlung begehrt und größtenteils gefunden. Im letzten Jahre kamen alleln 6500; von
Berliner Theater. Donnerst., Abends
8 Uhr: Wie einst im Mai. Gesang und Tanz in vier Bildern von
und folgende Tage:
Theater in der Küniggrützer Donnerstag, Abends 8 Uhr:
Englisch⸗chinesisches Spiel “
Freitag und folgende Tage: Mr. Wu.
Deutsches Künstlertheater (Lo⸗ zietät). (Nürnbergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Donnerstag, Jeppe vom Berge. Akten von
Freitag und folgende Tage
Lessingtheater. Donnenstag, Abends
8 Uhr: Das Märchen vom Wolf. Ein Spiel in drei Akten von Franz
Tage: Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:
Schillertheater. 0. (Wallner⸗ theater.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Was ihr wollt. Lustspiel von William
vorgestern und gestern einen Flug rund um F
12 000 aufs Land. Er bedarf dringend der Unterstützung. 25 000 bis 30 000 ℳ jährlichen Zuschusses müssen üban 82* willige Beiträge aufgebracht werden. Auch die bewilligte, demnem einzusammelnde Kirchenkollekte soll dazu dienen. Näheres enthält Organ des Vereins: „Aus dem dunkelsten Berlin“, das auf Wunk E von der Geschäftsstelle, Berlin N. 31, Ackerstr. 52, zugesan
Loxten, 9. Juni. (W. T. B.) Auf dem Herrensi fand heute die feierliche Beisetzung der sterblichen Sanleb storbenen Staatsministers Freiherrn von Hammerstein⸗Loxzt unter überaus großer Beteiligung statt. Als Vertreter Sgeh.
schaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer, als N treter des Reichskanzlers der Ge geiihe Oberregierungsrat Dred Steinmeister an der Trauerfeier teil und legten Kränze nieder. Fe waren u. a. erschienen: der Oberpräsident von Wentzel, der Regierm räsident von Bötticher, Vertreter der Königlichen Regierung snabrück und Abordnungen von Regimentern und des Ka “ übe ogelsang die Trauerrede, am offenen Grabe sp d n Krümer aus Quakenbrück. 1 8x Posen, 10. Juni. (W. T. B.) Seine Kaiserliche n Königliche Hoheit der Kronprin; hat die Schirmherrsch über den Ostmarkenflug übernommen. “
Bremen, 9. Juni. (W. T. B.) Auf der Werft des Bre „Vulkan“ in Vegesack fand heute in Gegenwart des Grafen h Zeppelin und von Vertretern des Senats und der Bürgersche der Handelskammer, zahlreicher geladener Gäste, unter ihnen die N. toren der Technischen Hochschule in Stuttgart und der Universe Tuübingen, sowie der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorsta des Norddeutschen Lloyds und der Vulkanwerft der Stapella eines für den Nordamerikadtenst des Norddeutschen Llo⸗ bestimmten, etwa 16 000 Bruttoregistertonnen großen Passagite und Frachtdampfers statt, dem der 5 von Zeppelin Namen „Zeppelin“ gab. Als der Graf die Taufkanzel betz brach ein schweres Gewitter mit wolkenbruchartigem Regen aus,
während der ganzen Rede anhielt. Bei Donner und Bllitz
dann das Schiff unter brausendem Jubel der nach Tausenm zählenden Menge vom Stavel. Der Dampfer ist 173,5 m l. und 20,5 m breit. Er ist für 500 Kajütenreisende, 500 Reisen dritter Klasse und 1500 Zwischendecker eingerichtet. Die Schoh
entsprechen den von der internationalen Konferenz zum Schutze menschlichen Lebens auf See in London aufgestellten eebe
London, 9. Juni. (W. T. B.) Eine starke Polig abteilung drang heute nachmittag in die Räume der hängerinnen des Frauenstimmrechts in der Tothillste und beschlagnahmte zabhlreiche Schriftstücke. Meh Frauen, die sich in den Räumen befanden, erhielten die laubnis, sich zu entfernen, nachdem sie vorher unterst worden waren. Die Polizei blieb auf dem Grundstück. In der Kunstgalerie in Birmingham brachte eine Frauenrecht heute nachmittag einem Bilde des Malers Romney mit ei Hammer schwere Beschädigungen bei. Sie wurde verhaftet. In Rapne in der Grafschaft Essexr haben Anhängerinnen des Frau stimmrechtes marmorne Grabdenkmäler auf dem Kirch
sowie einen Teil der neuen Kirchhofsmauer zerstört.
. 10. Juni. (W. T. B.) Der Flieger Gilbert rankreich aus
führt und in 39 ½ Stunden über 3000 km zurückgelegt.
Epernay, 10. Juni. (W. T. B.) Der Luftschiffe prince ist den bei der Explosion in ö littenen Brandwunden erlegen. (Vgl. Nr. 132 d. Bl.)
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweite Beilage.)
Charlottenburg. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ueber unsere Kraft. 1 Teil. Schauspiel in zwei Akten von Björnstjerne Björnson.
Freitag: Krieg im Frieden.
Sonnabend: Ueber unsere Kraft.
in vier 1. Teil. M. Frehsee.
Posse mit
Wie
Theater an der Weidendammer
Brücke. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der müde Theodor. Schwank in drei Akten von Max Neal und Max Ferner. Gastspiel Miß Mac Keen. Freitag und folgende Tage: Der müde Theodor. Gastspiel Miß Mac Fliege⸗ r
vernon und
Keen. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der — müde Theodor. 1 Freitag
Ludwig cgr
Jeppe Deutsches Opernhaus. (Char⸗ sloottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. 8 Direktion: Georg Hartmann.) Donnerstag,
Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Iphi⸗
genia in Aulis, Oper in drei Akten
von Chr. W. von Gluck. Freitag: Parfifal. Sonnabend: Iphigenia in Aulis. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die lustigen Weiber von Windsor.
Liebe.
Das Pro⸗
Theater am MNollendorsplatz. Jea n K
Donnerstag, Abends 8 ½ Uhr: Der Jugx⸗ 8 baron. Posse von Pordes⸗Milo und Hermann Haller. Gesangstexte von Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.
Freitag und folgende Tage: Der Juzbaron.
von Jean Gi Freitag der
leys Tante.
—
Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ensemblegastspiel des „Hamburg⸗ Altonger Stadttheaters“: Als ich noch im Flügelkleide. Akten (Sommervpreise.) ———
Freitag und folgende Tage: Als ich noch im Flügelkleide.
Sonntag, Nachmtttags 3 Uhr: Fledermaus.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Donnerstag, Abends 8 ½ Uhr: Die spauische
Schwank in drei Akten von anz Arnold und Ernst Bach.
und folgende spanische Fliege.
Restdenztheuter. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ensemblegastspiel. Die verflixte Schwank in drei Ludwig Hirschfeld.
Freitag und verflixte Liebe.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und 86 Schönfeld.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Facar rbären Weunn der Frühling kommt! Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten pon h fen 8* AFos 2 e⸗ ang 8 ; ggess he chönfeld. Musik Deug der Norddeutschen Buchdruckerei um und folgende Tage: Frühlinug kommt! Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Char⸗
— 2 . 8 ——
Birkus Busch. Donnerstag, Aben 8 Uhr: Gastspiel des „Deutsche Theaters“’: Das Mirakel.
Tage: 2.
Freitag und folgende Mirakel. 8-
Ein fröhliches Spiel von A. Kehm und
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Gertrud von Schmiterli mit Hrn. Regierungsrat Carl Fleisch (Stettin). — Verw. Fr. Gertrud ve Rohr, geb. von Reden, mit Hrn. Obe leutnant Erich Karnatz (Neuruppin).
Verehelicht: Hr. Clamor Frhr. ve dem Bussche⸗Hünnefeld mit Margarett
reiin von der Borch⸗Holzhausen (Ho ausen, Kr. Höxter).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rüt meister Frhrn. von Schleinitz (Ma⸗ quardt bei Bornim, Mark). — Hr Oberleutnant Albrecht Schubert (la⸗
Gestorben: Hr. Geheimer Sanitätsne Dr. Wilhelm Blumenfeld (Bad Gastei Berlin). — Hr. Carl von Wehrs (Ha⸗ nover). — Clara Gräfin von der Schule burg a. d. H. Wolfsburg (Brau schweig).
Die
Tage: Die
Akten von
folgende Tage: Die
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbursg
Verlag der Expedition (J. V.: Koyt in Berlin.
Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32 Sieben Beilagen
Wenn
Mesestat des Kaisers und Köntgs nahm der Minister für Landams
Bei der Trauerfeier im Rittersaale hielt der Daß
einteilung und auch die übrigen Sicherheitseinrichtungen des Schet
90. Sitzung vom 9. Juni 1914, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Der Präsident Dr. Graf von Schwerin eröffnet die Sitzung um 3 ¼6 Uhr mit der Mitteilung, daß er Seiner Majestät dem Kaiser und König und Seiner Königlichen Hoheit, dem Prinzen Oskar die Glückwünsche des Abgeordne⸗ tenhauses zur Verlobung des Prinzen Oskar übermittelt habe und von Seiner Majestät dem Kaiser und König folgendes Danktelegramm erhalten habe:
Ich danke bestens für die freundlichen Glückwünsche des Hauses
der Abgeordneten zur Verlobung Meines Sohnes, des Prinzen Oskar.
Von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Oskar ist ebenfalls ein Danktelegramm eingegangen.
Der 8 Wolff⸗Lissa (fortschr. Volksp.) (6 Posen) ist am 31. Mai verstorben. Das Haus ehrt sein Andenken durch Er⸗ heben von den Plätzen.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend weitere Beschäftigung von Hilfsrichtern beidem Oberverwaltungs⸗ gericht.
Die Kommission, der der Entwurf zur Prüfung über⸗ wiesen war, hat den Zeitraum, für den das Staatsministerium ermächtigt ist, nach Maßgabe des Gesetzes betr. Entlastung des Oberwerwaltungsgerichts vom 28. Juni 1911, dem Ober⸗ verwaltungsgericht Hilfsrichter zuzuweisen, nur bis zum 1. April 1916 verlängert. (Die Vorlage schlug 1917 vor.)
Während die e. als Hilfsrichter bei dem Oberver⸗ waltungsgerichte auch Vorsitzende und stellvertretende Vor⸗ sitzende der Einkommensteuerberufungskommissionen ganz all⸗ gemein berufen wollte, hat die Kommission ihre Befugnisse auf die zur Entscheidung über Rechtsmittel in Steuersachen beru⸗ fenen Senate (Steuersenate) beschränkt und in einem neuen Paragraphen 3 die Mitwirkung von Hilfsrichtern im ersten Senat als unzulässig erklärt.
Außerdem schlägt die Kommission mehrere Resolutionen vor, in denen verlangt wird, daß noch vor dem 1. April 1916 dem Landtage gesetzgeberische Vorschläge für eine organische Geschäftsentlastung des Oberverwaltungsgerichts zugehen sollen, daß insbesondere die Leistungsfähigkeit der Senate durch Be⸗ schränkung der bei den Entscheidungen mitwirkenden Richter auf die gesetzlich zulässige Mindestanzahl zu erhöhen und voll auszunutzen sei, daß ferner zur Entlastung überhäufter Se⸗ nate des Oberverwaltungsgerichts die Bildung neuer Senate, eventuell die Bildung von Hilfssenaten in die Wege zu leiten sei, und in denen die Einstellung eines neuen Senats⸗ präsidenten in den nächsten Staatshaushaltsetat zur Er⸗ wägung empfohlen wird. Schließlich wird die Staats⸗ regierung noch ersucht, für das Jahr. 1915 den Etat des Ober⸗ verwaltungsgerichts von dem Etat des Ministeriums des Innern zu lösen und ihn, entsprechend der Stellung des Ober⸗ verwaltungsgerichts als obersten Verwaltungsgerichtshofes der Monarchie, als besonderen Etat zu behandeln.
Ein Antrag der Abgg. von Bockelberg und Genossen (kons.) will den § 1 der Regierungsvorlage wiederherstellen,
8
§ 3 der Kommissionsbeschlüsse streichen und der von der Kom⸗
mission beantragten Resolution folgende Fassung geben: „Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: rechtzeitig vor dem Eintritt des in § 1 bezeichneten Zeit⸗ punktes dem Landtage der Monarchie Fesetgebenrisch Vor⸗ schläge zur Herbeiführung einer organischen Ge chäftsent⸗ lastung des Oberverwaltungsgerichts vorzulegen, ““ 2) zur Beseitigung der Belastung des Oberverwaltungsgerichts nachdrücklich darauf hinzuwirken, daß ohne Verzug alle im Geschäftsordnungswege möglichen Vorkehrungen getroffen werden.“ 1
Ein Antrag der Abgg. Gamp⸗Oblath und Genossen (freikons.) will als Hilfsrichter bei dem Oberverwaltungs⸗ gerichte auch alle übrigen Beamten, die zur Bekleidung von höheren Verwaltungsämtern befähigt sind, zulassen.
Abg. Dr. Steputat kkons.) berichtet über die Verhandlungen der Kommission.
Abg. von Bockelberg (kons.): Für eine vorübergehende Mehr⸗ belastung des Oberverwaltungsgerichts wollen wir Abhilfe schaffen, soweit und solange dies erforderlich ist, darüber hinaus nicht. mit wir unterstützen durchaus nicht das System des Hilfsrichtertums beim obersten Verwaltungsgericht. Wir halten es für erwiesen, daß der gegenwärtige Notstand durch die neue Reichsgesetzgebung hervorgerufen ist, die aber einen provisorischen Charakter trägt. In welchem Um⸗ fange die Ausführung der späteren Gesetze die Tätigkeit des Oberver⸗ waltungsgerichts in Anspruch nehmen wird, ist heute noch nicht zu über⸗ sehen. Wir dürfen uns mithin über die zu treffenden Vorkehrungen nur an das bereits vorliegende Tatsachenmaterial halten, und das sind die zu erwartenden Revisionsentscheidungen in Reichszuwachssteuer⸗ und in Wehrbeitragssachen. Hierfür sind 2 bis 2 ½¼ Jahre nicht zu hoch bemessen. Wir müssen deshalb die Geltungsdauer dieses Notgesetzes dem Bedürfnis entsprechend bemessen. Wir können deshalb einer Herab⸗ minderung nicht zustimmen; die in der Regierungsvorlage be⸗ stimmte Geltungsfrist muß wiederhergestellt werden, sonst müßten wir die heutige Debatte in einem Jahre wiederholen. Was die Abhilfe für die dauernde Ueberlastung des Oberverwaltungsgerichts betrifft, so haben wir im Etat Vorkehrungen durch Einstellen von acht neuen Richterstellen getroffen. Wir geben uns nicht der Illusion hin, daß die Geschäfte jemals eine nicht stetig wachsende Tendenz haben werden. Die Regierung hat in der Kommission ziffernmäßig den Nachweis ge⸗ führt, daß tatsächlich bis zum 1. Oktober d. J. normale Zustände er⸗ reicht worden wären, wenn nicht die Reichsgesetzgebung eine neue Be⸗ lastung gebracht hätte. Namens meiner Freunde kann ich erklären, daß wir uns bis zum Ablauf dieser Gesetzesvorlage den Vorschlägen zur organischen Reform des Oberverwaltungsgerichts nicht verschließen. Wir halten eine solche sogar für dringend geboten. Wir wollen aber der Regierung die dazu erforderliche Zeit lassen und es namentlich auch vermeiden, das vorliegende Notgesetz durch Hineinkorrigieren organischer Nenderungen zu belasten. Ich bitte deshalb, unserem Antrage zur An⸗ nahme zu verbelfen.
Abg. Just (nl.): Auch nach unserer Meinung handelt es sich um ein Notgesetz, das einem unerträglichen Zustande beim Oberverwal⸗ tungsgericht ein Ende machen soll. Dieser kann allerdings nicht durch Verlängerung des Hilfsrichtergesetzes beseitigt werden. Es⸗ handelt sich
Oberverwaltungsgerichts durch die Gesetzgebung hinreichend gesichert ist, insbesondere auch dadurch, daß den Richtern beim Oberverwaltungs⸗ gericht die richterliche Qualität beigelegt ist. Aber wir vermissen doch die zielbewußte und systematische Föͤrherung seines Ansehens. Sonst hätten solche unerträglichen Zustände nicht eintreten können. Die Senate wie die einzelnen Mitglieder sind zurzeit bis zur Grenze der Möglichkeit belastet. Die dem Gesetzentwurf beigegebene Resolution empfiehlt die nötigen Mittel. Die Notstände sind teils dauernder, teils vorübergehender Natur. Einem dauernden Notstande kann man aber nur durch dauernde Maßnahmen begegnen. Es hat sich herausgestellt, daß Hilfsrichter auch mit solchen “ befaßt worden sind, die nicht vorübergehender Natur waren. Man soll es deshalb bei dem § 1 belassen, wie er jetzt ist. Darum bitte ich, den konservativen An⸗ “ Wir dürfen nicht von dem Kommissionsstandpunkte abgehen.
Abg. Reinhard (Zentr.): Wir erkennen gern die Tätigkeit des Oberverwaltungsgerichts und seine erfolgreiche und unparteiische Rechtsprechung an. In dieser Beziehung hat es sich allen Anforde⸗ rungen Sesea sen pzeigt Durch die neue Steuergesetzgebung ist aber die Grundlage der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts vielfach verschoben worden, und dadurch 8 eine Ueberlastung eingetreten. Wir sehen ein, daß das Provisorium verlängert werden muß, aber wir haben uns nicht davon überzeugen können, daß diese Verlaͤngerung bis zum Jahre 1917 ausgedehnt werden muß, sondern halten die Frist bis 1916 für lang genug. Dadurch wollen wir auch die Regierung ver⸗ anlassen, daß sie bis zu diesem Termin eine organische Reform des Oberverwaltungsgerichts vorbereitet. Deshalb treten wir für den sommäionekeschuß auf Festsetzung des Termins auf den 1. April
916 ein.
Unterstaatssekretär Drews: Die Bedenken der Regierung sind bereits ausführlich in der Kommission dargelegt worden. Die wich⸗ tigste Abänderung an der Vorlage durch die Kommission ist die Ver⸗ kürzung der Fet Der Grund hierfür ist hauptsächlich der, daß man auf die Regierung einen Druck ausüben will, daß sie eine orga⸗ nische Abänderung, sei es in der Gesamtzusammensetzung des Ober⸗ verwaltungsgerichts, sei es in den Bestimmungen des bestehenden Rechts, vornehmen möge. Ich kann nur wieder betonen, daß auch die Regierung das Hilfsrichtertum beim Oberverwaltungsgericht als etwas Anormales und grundsätzlich zu Vermeidendes ansieht. Man muß aber bei der Ueberlastung unterscheiden zwischen der dauernden Ueberlastung, welche bleibt, und a conto der Gesetzgebung und a conto der natürlichen Zunahme der Rechtsmittel und der Rechts⸗ mitteleinlegung entsteht auf der einen Seite, und auf der anderen Seite zwischen der außerordentlichen Ueberlastung, welche auf außer⸗ ordentlichen Zeitumständen und gesetzgeberischen Maßnahmen beruht. Diese Ueberlastung wird ganz von selbst mit einem bestimmten Zeit⸗ punkt ein Ende erreichen. Nun ist das Provisorium eingerichtet worden, um die aus einer nicht zureichenden Besetzung des Ober⸗ verwaltungsgerichts entstehende Fülle von Resten aufzuarbeiten. Wenn dieser Rest aufgearbeitet worden wäre, so würde ganz von selbst das Hilfsrichtertum damit sein Ende erreichen. Nun hat man gemeint, man sehe jetzt, daß die Regierung bei der Einrichtung des Provi⸗ soriums im Jahre 1911 unrecht gehabt habe, denn das Oberver⸗ waltungsgericht sitze jetzt wieder bis über die Ohren in den Resten drin. Demgegenüber muß ich betonen, daß der damalige Vorschlag der Regierung ein durchaus richtiger war. Sämtliche Reste würden aufgearbeitet worden sein, wenn nicht ein Novum eingetreten wäre, wenn nicht die Reichsgesetzgebung und das Wertzuwachssteuergesetz eine neue Grundlage für die Rechtsprechung des Oberverwaltungs⸗ 1geg. gegeben hätten. Was in der Zukunft, sei es von seiten des Landtages, sei es von seiten des Reichstages, an neuen Materien dem Oberverwaltungsgericht zur Entscheidung anheimgegeben wird, läßt sich absolut nicht übersehen. Ich kann nur nach dem gegenwärtigen Standpunkt der Dinge urteilen; was ist jetzt an Resten vorhanden, die vorübergehend sind? Die Materie ist natürlich im Anfang der Geltung eines so komplizierten Gesetzes wie des Wertzuwachssteuer⸗ gesetzes eine außerordentlich große. Die Welle hat vielleicht noch nicht ihren Höhepunkt erreicht. Sie wird aber von allein wieder ver⸗ laufen. Jetzt droht uns eine zweite Woge aus dem Wehrbeitragsgesetz. Auch diese Welle ist eine einmalige. Eine Hochflut von Steuer⸗ angelegenheiten wird also in der nächsten Zeit das Oberverwaltungs⸗ gericht beschäftigen, die von allein wieder aufhören wird. Es wäre nun falsch, wenn man für die vorübergehende Hochflut von Steuersachen dauernde Maßnahmen treffen wollte, die der organi⸗ satorischen Umgestaltung des Oberverwaltungsgerichts, die, wie ich zugebe, notwendig ist, vorgreift. Daß wir wegen der ständig steigenden dauernden Beschäftigung des Oberverwaltungsgerichts dazu kommen müssen, dauernde Maßnahmen zu schaffen, habe ich in der Kommission wiederholt ausdrücklich und feierlichst ausgeführt. Die Regierung hat ja auch bereits eine außerordentlich einschneidende Maßregel vorge⸗ schlagen. Wir glauben, daß, wenn dieser Vorschlag angenommen wird, damit das Oberverwaltungsgericht tatsächlich entlastet wird. Denn entlasten kann man es nur, indem man ihm weniger zu tun gibt. Wird der Vorschlag abgelehnt, so müßte die Regierung selbst⸗ verständlich nach anderen Mitteln suchen, um der Ueberlastung des Oberverwaltungsgerichts entgegen zu arbeiten. Wie das aber ge⸗ schehen soll, wenn man nicht dem Oberverwaltungsgericht weniger zu tun geben will, ist mir rätselhaft. Man könnte daran denken, eine Vermehrung der Senate vorzunehmen. Aber das will man ebenso⸗ wenig wie beim Reichsgericht, weil es durch weitere Vermehrung der Senate unmöglich wird, die Rechtseinheit aufrecht zu erhalten. Nach den Erfahrungen, welche bei dem Ergänzungssteuergesetz ge⸗ macht worden sind, wird die Welle der Beschwerden, welche in der⸗ artigen Steuerangelegenheiten eingelegt werden, beim Oberverwal⸗ tungsgericht nach etwa 2 .¼ Jahren wieder abflauen. Der Wehr⸗ beitrag ist nun seiner ganzen Struktur nach der Ergänzungssteuer zum Verwechseln ähnlich. Es kann daher mit Sicherheit angenommen werden, daß nach 2 ½ Jahren, aber auch nicht früher, die Beschwerden wegen des Wehrbeitrages abnehmen werden. Wenn Sie das Jahr 1916 als Endtermin für das Provisorium festsetzen, so kann ich Ihnen in sichere Aussicht stellen, daß wir hier dann wieder dieselbe Ver⸗ handlung haben werden wie heute. Wir werden dann sagen müssen, die außerordentliche Mehrbelastung ist noch nicht zu Ende, sie wird in etwa einem Jahre ihr Ende erreichen, also wir die Maß⸗ regel des Provisoriums noch so lange aufrecht erhalten. Da ist es unter allen Umständen richtiger und im allgemeinen Interesse zu wünschen, wenn bereits jetzt die Frist so bemessen wird, daß sie nach⸗ her nicht verlängert zu werden braucht. Ich möchte Sie deshalb noch⸗ mals dringend bitten, die Regierungsvorlage durch Annahme des An⸗ trages Bockelberg zu erhalten.
Abg. Lippmann (oortschr. Volksp.); Bei dem Gesetz von 1911 wurde schon darauf hingewiesen, daß die Ueberlastung des Oberver⸗ waltungsgerichts keine vorübergehende, sondern dauernde sein werde, und deshalb stimmten meine Freunde damals gegen die Zulassung von Hilfsrichtern beim Oberverwaltungsgericht überhaupt. Die jetzige Vorlage beweist, wie recht wir hatken. Die Regierung sagt, die Mehrbelastung des Oberverwaltungsgerichts würde nur noch 2 ⁄⅛ Jahre dauern. Aber die Begründung widerlegt diese Behauptung. Die Regierung hat zugegeben, daß das jetzige Arbeitsmaß die Kräfte der Richter übersteit. Darunter leidet die Rechtsprechung und leiden die Richter. Einen solchen Zustand kann man wohl für ein
gericht auf den Wertzuwachssteuersachen, und die Reichswertzuwachs⸗
steuer sei aber jetzt fortgefallen; aber ganz schüchtern sagt weiter die
Begründung, daß an die Stelle der Reichswertzuwachssteuer die kom⸗
munale Wertzuwachssteuer trete. Die Begründung sagt weiter, die
Mehrbelastung beruhe auf den Sachen wie der Wehrbeitrag, die auch
künftig wegblieben, aber dann fügt sie schüchtern hinzu, von 1917
ab trete an die Stelle des Wehrbeitrags die Besitzsteuer. Die Mehr⸗
belastung des Oberverwaltungsgerichts wird also dauernd sein. Sollen
wir aber wirklich das Hilfsrichtertum zu einer dauernden Institution
machen? Genau wie jetzt eine Verlängerung des Gesetzes von 1911
verlangt wird, wird auch 1917 wieder eine Verlängerung verlangt
werden. Mit der Würde eines obersten Gerichtshofes verträgt es
sich aber nicht, wenn seine Geschäfte zu einem wesentlichen Teil von
Hilfsrichtern erledigt werden. In der Kommission war nur eine
timme, daß das Hilfsrichtertum ein Schaden für das Ansehen des
Oberverwaltungsgerichts sein muß, wenn es dauernd bleibt. Deshalb
wird man das Hilfsrichtertum nicht länger zulassen können, als nach
der jetzigen Lage gerade nötig ist. Deshalb müßten wir die Vorlage
ablehnen, aber wir haben doch erwogen, daß ein gewisser Notstand
entsteht, wenn wir die Verlängerung des Hilfsrichtertums ablehnen.
Wir müssen der Regierung eine Frist lassen, innerhalb deren sie
organische Veränderungen des Oberverwaltungsgerichts vornehmen
und mehr Richterstellen schaffen kann. Diese Frist haben wir in
Uebereinstimmung mit den Nationalliberalen auf 1 ½ Jahre bemessen,
aber auch die Regierung aufgefordert, im nächsten Etat die nötigen
Richterstellen anzufordern. Dann wird das Oberverwaltungsgericht
dauernd mit ständigen Richtern arbeiten können. Die Angriffe gegen
das Oberverwaltungsgericht, seine Judikatur und seine Un⸗
befangenheit entbehren jeder Begründung, es ist eine Behörde, der
jedermann volle Achtung schuldig sein darf. Aber gerade deshalb
dürfen wir nicht Zustande entstehen lassen, bei denen das Zu⸗
trauen zum Oberverwaltungsgericht verloren geht, deshalb müssen
wir in der Zeit des Hilfsrichtertums Kautelen schaffen, die der
Oeffentlichkeit auch formell die Unparteilichkeit der Hilfsrichter ge⸗
währleisten. Darum sind wir für den Antrag, daß in den poli⸗
tischen und den Disziplinarsachen Hilfsrichter nicht tätig sein sollen;
daͤher sollen beim ersten Senat die Hilfsrichter nicht tätig sein.
Heute wirkt beim ersten Senat ein Hilfsrichter mit. Der Antrag Gamp
will die Rekrutierungsmöglichkeit für die Hilfsrichter weiter erstrecken.
Bisher können nur Personen mit richterlichen Qualitäten als Hilfs⸗
richter berufen werden, durch diese Vorlage sollen auch die
der Steuerberufungskommission hinzugezogen werden, und der Antrag
Gamp will jeden Beamten hinzuziehen, der eine etatsmäßige Ver⸗
waltungsstelle hat und das Assessorervamen gemacht hat. Aus Gründen
des Ansehens des Oberverwaltungsgerichts muß dieser Antrag bekämpft
werden. Gerade die lebenslängliche Anstellung der der
Berufungskommission sichert die unparteiische Rechtsprechung. Nach den Erklärungen der Regierung in der Kommission ist auch ein Be⸗ dürfnis, die Kreise, aus denen Hilfsrichter genommen werden, weiter zu erstrecken, nicht vorhanden. Wir haben keine Veranlassung, dem An⸗ trage zu folgen und die Sicherheit preiszugeben, die wenigstens nach. außen darin liegt, daß wir uns auf richterlich qualifizierte, lebensläng⸗ lich angestellte Beamte beschränken. Die Resolution der Kommission gibt im wesentlichen nur Anregungen für die organische Aenderung; der Vorschlag, daß das Oberverwaltungsgericht einen selbständigen Etat erhält, dient der Würde des Oberverwaltungsgerichts. 1
Abg. Gamp⸗Oblath (freikons.): Auch wir sind der Auffassung, daß eine Verewigung des Hilfsrichtertums beim Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen werden darf; aber so grundsätzliche Bedenken gegen die Hilfsrichter, wie ein Teil der Vorredner, haben wir nicht. Hilfsrichter kommen bei allen Gerichten vor, in allen den Fällen, wo Erkrankungen usw. Vertretungen notwendig machen. Die Zahl der Hilfsrichter beim Oberverwaltungsgericht ist eine verhältnismäßig beschränkte. Nach meinem Antrage sollen als Hilfsrichter auch alle etatsmäßigen Beamten, die zur Bekleidung von höheren Aemtern befähigt sind, einberufen wer⸗ den können. Einer der Vorredner hat verlangt als Hilfsrichter nur zugelassen werden darf, wer richterliche Qualität besitzt oder wenigstens lebenslänglich und unabsetzbar angestellt ist. In der Praxis hegt doch die Mehrzahl der Betreffenden den Wunsch, nach Ablauf der Hilfsrichterzeit als etatsmäßig vom Oberverwaltungsgericht über⸗ nommen zu werden, und in der Regel wird auch danach verfahren. Es würde also hier die Frage, ob er vorher die richterliche Qualität besaß oder nicht, keine Rolle spielen. Ich halte aber “ die Erweiterung des Kreises für dringend erforderlich. Es soll ja gegenüber dem be⸗ stehenden Gesetz ein Schritt weiter getan werden, aber dennoch würden wir in nicht allzulanger Zeit vor derselben Notlage stehen wie jetzt, wenn wir uns damit begnügten. Unser Antrag ist auch, ich möchte agen, die Voraussetzung für die Verlängerung der Frist bis 1917.
uch wir nehmen an, 8s wenn noch einmal ein Provisorium bewilligt werden soll, es auch das letzte Mal sein muß, und ich glaube, die Re⸗ gierung ist auch dieser Meinung. Wird aber anderseits durch die Er⸗ streckung der Frist auf 2 ¼ Jahre die Gewinnung eines hinreichenden Materials an E gewährleistet, dann sind wir bereit, dem Antrage Bockelberg zu entsprechen. Aus den vorhin angegebenen Gründen sehen wir auch keine Veranlassung, die Hilfsrichter von irgend⸗ einem Zweige der Beschäftigung beim Oberverwaltungsgericht aus⸗ zuschließen, und wir treten daher auch dem Antrage auf Streichung des N der Kommissionsbeschlüsse bei.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Wir sehen das Hilfsrichtertum für die größte Gefährdung des Maßes von unabhängiger Rechtsprechung an, welches in Preußen überhaupt möglich ist. Eine Einschränkung der Tätigkeit des Obervberwaltungsgerichts kann für uns nicht in Frage kommen, die Bedenken gegen eine Vermehrung der Senate sind für uns nicht stichhaltig. Nicht Uniformität der Rechtsprechung, sondern Ge⸗ rechtigkeit ist das Höchste. Die Rechtsprechung des Oberverwaltungs⸗ gerichts, besonders in politischen Dingen, if sehr unerfreulich; wir sind im Gegensatz zum Abg. Lippmann der Ansicht, daß die Rechtsprechung dieses Gerichtes das Vertrauen der breiten Massen nicht erst zu ver⸗ lieren braucht, sondern es längst verloren hat. Auch wenn die An⸗ träge Bockelberg abgelehnt werden, wird es damit kaum besser stehen; wird aber § 3 wieder gestrichen, so ist damit der Stab über dieses ganze Gesetz gebrochen. Man will damit eine Art Assessorenparagraphen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit einführen, die Quelle der Unzufrieden⸗ heit mit der Rechtsprechung dieses Gerichtes wird man aber damit erst recht nicht verstopfen. Wir werden gegen das ganze Gesetz stimmen.
Abg. von Bockelberg (kon)⸗ Den Antrag Gamp halten wir für unbedenklich; er vermehrt den Kreis der Beamten, die Hilfsrichter werden könnten, und entlastet dadurch die Bezirksausschüsse, er hringt auch praktische Verwaltungsbeamte unter die Mitglieder des Ober⸗ verwaltungsgerichts. Den ¹ 3 können wir in der Kommissionsfassung nicht annehmen, weil wir ihn als einen tiefen in. die organische Gestaltung des Oberverwaltungsgerichts betrachten. Die Verteilung der Richter erfolgt nicht durch den Minister, sondern durch das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts; wir wünschen nicht, daß in die Zu⸗ ständigkeit des Präsidiums eingegriffen wird. Auch sachliche Gründe sind nicht vorhanden, da ein Mißstand aus der Verwendung der Hilfs⸗ richter auch im ersten Senate nicht beobachtet und auch in Zukunft nicht zu befürchten ist. Durch Ausführung der Kommissionsfassung wird auch die Bewegungsfreiheit in der Geschäftsverteilung gehindert, und daher
ist auch aus praktischen Gründen diese Zwangsbestimmung des § 3