Kav. 1. Aufgeb. (II1 Hannover), — beiden m. d. Erlaubn. z. Tr. d Landw. A. Unif.; den Oberleutnants: Sommer d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (II Braunschweig), Dreyer d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (II Hannover); dem Leutnant Fischer d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (Göttingen). G
Warnecke, Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (I Hannover), aus diesem Verhältnis ausgeschieden und im San. Korps als Assist. Arzt d. Landw. 1. Aufgeb. mit Patent vom 22. April 1905 angestellt.
XI. Armeekorps.
Zu Hauptleuten befördert: die Oberleutnants: Sorge d. Res. d. Inf. Regts. Großherzog von Sachsen (5. Thür.) Nr. 94 (Weimar), Rödenbeck (I Cassel), Haupt (Erfurt), Krehan (Weimar) d. Landw. Inf. 1. Aufgeb., Eichler d. Landw. Inf. 2 Aufgeb. (Erfurt). Zu Leutnants der Reserve befördert: die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmeister: Möller (Eisenach), d. 2. Thür. Inf. Regts. Nr. 32, Sardemann (Marburg), d. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, v. Dewitz gen. v. Krebs (I Cassel), d. Hus. Regts. von Schill (1. Schles.) Nr. 4. Der Abschied bewilligt: den Hauptleuten: Eichel d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Gotha), m. d. Erlaubn z. Tr. sr. bish. Unif., Fuhr⸗ mann d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Weimar), m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Res. Offiziere d. Inf. Regts. Prinz Louis Ferdinand von (2. Magdeb.) Nr. 27; den Oberleutnants: Heldmann d. bandw. Inf. 2. Aufgeb. (1 Cassel), Frhr. v. Walther d. Landw. Kav. 2. Aufgeb. (Gotha); dem Leutnant Röhrig d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (Weimar). XIV. Armeekorps. Zum Hauptmann befördert: der Oberleutnant Wagener d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (1 Mülhausen i. E.). Zu Oberleutnants befördert: die Leutnants: Greiser d. Res. d. Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25 (Rastatt), Born⸗ hardt d. Res. d. Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93 (Mannheim), Bühne d. Res. d. 4. Bad. Feldart. Regts. Nr. 66 (Freiburg), Koch d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Offenburg). Zum Leutnant der Reserve befördert: der Vizewachtmeister Petz (Heidelberg), d. 4. Bad. Feldart. Regts. Nr. 66. Der Abschied bewilligt: den Hauptleuten: Becker d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Heidelberg), Petri d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Karlsruhe), — beiden m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A. Unff.; den Oberleutnants: Atorf d. Landw. Inf 1. Aufgeb. (II Mül⸗ hausen i. E), 8 d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Karlsruhe), diesem mit der Erlaubn. zum Tr. der Landw. A. Unif.; den Leutnants: Emmenecker d. Res. d. 3 Bad. Drag. Regts. Prinz Karl Nr. 22 (II Mülhausen i. E), Hassieur d. Res. d. Feldart. Regts. Großherzog (1. Bad.) Nr. 14 (Karlsruhe), Hack d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (Lörrach), Lauck (Karlsruhe), Fahren⸗ horst (Mannheim) d. Landw. Inf. 2. Aufgeb., v. Seemen d. Landw. Trains 2. Aufgeb. (Lörrach). b““
XV. Armeekorps.
Zum Hauptmann befördert: Wesener, Oblt.
2. Oberrhein. Inf. Regts. Nr. 99 (Straßburg).
Der Abschied bewilligt: dem Hauptmann Osiander d. Res. d. 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142 (Straßburg), m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif.; den Oberleutnants: Hauck d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Straßburg), Wern d. Landw Feldart. 1. Aufgeb. (Molsheim), diesem m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A. Unif. 1
XVI. Armeekorps.
Zum Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. befördert: feldw. (Saarlouis).
1 Der Abschied bewilligt: dem Oberleutnant Geiseler d. Landw. Kav. 1. Aufgeb. (Metz) m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A. Unif.
XVII. Armeekorps.
u Oberleutnants befördert: die Leutnants: v. Falkenhayn d. Res. d. Kür. Regts. Herzog Friedrich Eugen von Württem⸗ berg (Westpr.) Nr. 5 (Graudenz), Lienau d. Res. d. 1. Pomm. Feldart. Regis. . 2 (Danzig), Granzow d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Konitz).
Zu Leutnants der Reserve befördert: die Vizefeldwebel bezw.
Vizewachtmelster: Pliquett (Graudenz), d. Füs. Regts. Graf Roon
(Ostpr.) Nr. 33, Lenz (Graudenz), d. 6. Thür. Inf. Regts. Nr. 95,
Drewes (Graudenz), d. Elsäss. Trainabt. Nr. 15.
Zunm Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. befördert: Zander, Vize⸗ feldw. (Graudenz). . VVersetzt: Meyer, Hauptm. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb.
(Pres eh zu d. Res. Offizieren d. 2. Westpr. Feldart. Regts.
Der Abschied bewilligt: dem Rittmeister v. Braunschweig d. Res. d. 1. Brandenb. Drag. Regts. Nr. 2 (Stolp), m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif.; dem Leutnant Klawitter d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (Danzig).
Denis, Vize⸗
XVIII. Armeekorps.
Zu Hauptleuten befördert: die Oberleutnants: Pitsch d. Res. d. Füs. Regts. von Gersdorff (Kurhess.) Nr. 80 (Höchst), Rothamel (I Darmstadt), Heepke (Erbach), Reitzenstein, Hausmann, Drüner, Grüder (I Frankfurt a. M.) der Landw. Inf. 1. Aufgeb., — letztere zwei gleichzeitig zu d. Res. Offizieren d. Inf. Regts. Land⸗ graf Friedrich I. von Hessen⸗Cassel (1. Kurhess.) Nr 81 vers., Ziemen (I Frankfurt a. M.), Bernhard (Höchst), (Limburg a. L.) d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.
Zum Rittmeister befördert: Göppel, Oblt. d. Res. d. Drag. Regts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5 (Hanau).
Zum Oberleutnant befördert: Emmelius, Lt. d. Res. d. 2. Kur⸗ hess. Feldart. Regts. Nr. 47 (Gießen). 1
Zu Leutnants der Reserve befördert: die Vizefeldwebel: Ger⸗ hardt (Erbach), d. 1. Oberrhein. Inf. Regts. Nr. 97, Weil (Il Frankfurt a. M.), d. 4. Unterelsäss. Inf. Regts. Nr. 143, Müller Limburg a. L.), d. 5. Lothr. Inf. Regts. Nr. 144, Hahn (Fried⸗ erg), d. 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. Nr. 168.
Versetzt: Wagner, Lt. d Res. d. Inf. Leibregts. Großherzogin (3. Großherzogl. Hess.) Nr. 117 (Mainz), zu d. Res. Offizieren d. Inf. Regts. Prinz Carl (4. Großberzogl. Hess.) Nr. 118.
Der Abschied bewilligt: dem Oberleutnant Schneiders d. Res. d. 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65 (Limburg a. L.).
XX. Armeekorps.
Zu Hauptleuten befördert: die Oberleutnants der Reserve: Pauckstadt des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm 1. (2. Ostpr.) 8 3 Eypen), Klugkist d. 1. Masur. Feldart. Regts. Nr. 73.
ötzen).
Zu Leutnants der Reserve befördert: die Vizefeldwebel im Landw Bez. Braunsberg: Schükerk, d. Inf. Regst. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22, Schwing, d. Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg⸗ Strelitz (6. Ostpr.) Nr. 43. .
Der Abschied bewilligt: dem Hauptmann Krause d. Landw. Inf. 1. Aufg. (Allenstein), m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif.
XXI. Armeekorps.
Zum Leutnant der Reserve befördert: Hemmerling, Vizefeldw. (Saarbrücken), d. 10. Rhein. Inf. Regts. Nr. 161. 8— Jäger und Schützen. 9
Zu Hauptleuten befördert: die Oberleutnants der Reserve: v. Wtlamowitz⸗Moellendorff d. Garde⸗Jäg. Bats. (Danzig), Kreysern d. Garde⸗Schützen⸗Bats. (Graudenz), Frhr. v. Dinck⸗ lage d. Westf. Jäg. Bats. Nr. 7 (Posen); die Obltls. d. Landw. Jäger 1. Aufgeb.: Fliegel (Neutomischel), Erlinghagen (Lennep), letzterer unter Versetzung zu d. Res. Offizieren d. Lauenb. Jäg. Bats.
Nr. 9.
Zum Leutnant der Reserve befördert: Breese, Vizefeldw. (Stendal), d. Kurhess. Jäg. Bats. Nr. 11.
Der Abschied kewilligt: dem Hauptmann Wigand d. Landw. Jäger 2. Aufgeb. (Neustadt), m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A.
Kleiner
“ 1 vII1I1ö1u“ “
Unif.; den Oberleutnants: Lage man d. Res. d. Westf. Jäg. Bats. Nr. 7 (Göttingen), v. Ploetz d. Garde⸗Landw. Jäg. 2. Aufgeb. (Arolsen), diesem m. d. Erlaubn. z. Tr. d. A. Unif., v. Nostitz d. Garde⸗Landw. Schützen 2. Aufgeb. (IV Berlin). “
Fußartillerie. 8 8
Zu Oberleutnants befördert: die Leutnants der Reserve: Houben d. Rhein. Fußart. Regts. Nr. 8 (II Düsseldorf), Heuser d. Schlesw. Holst. Fußart. Regts. Nr. 9 (Schleswig).
Zu Leutnants der Reserve befördert: die Vizefeldwebel: Jordan (Barlenstein), Mattke (Bromberg), d. Fußart. Regts. von Hindersin (1. Pomm.) Nr. 2, Pfeil (Weimar), Doeckel (Rheyvdt), d. Fußart. Regts. General⸗Feldzeugmeister (Brandenb.) Nr. 3, Liethen (I Trier), d. Fußart. Regts. Encke (Magdeb.) Nr. 4, Pfau (I Bochum), Mewes (II Düsseldorf), d. Westf. Fußart. Regts. Nr. 7, von der Heydt (Rheydt), Manstetten (Bonn), d. Schlesw. Holst. Fußart. Regts. Nr. 9, Fischenich (Bonn), d. Niedersächs. Fußart. Regts. Nr. 10, Wocher (Hirschberg), d. Hohenzoll. Fußart. Regts. Nr. 13, Schroeder (Bromberg), Bleske, Giese (Graudenz), d. 2. Pomm. Fußart. Regts. Nr. 15, Schultz (1 Oldenburg), d. 2. Westpr. Fußart. Regts. Nr. 17.
Der Abschied bewilligt: dem Hauptmann Falkenhahn d. Landw. Fußart. 1. Aufgeb. (I Breslau), m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif., dem Oberleutnant Lau d. Res. des Fußart. Regts. von Hindersin (1. Pomm.) Nr. 2 (Magdeburg). 8
Pioniere. befördert: die Oberleutnants der Reserve:
Zu Hauptleuten Bats. Fürst Radziwill (Ostpr.) Nr. 1
ochnow d. Pion.
encker d. 1. Elsäss. Pion. Bats. Nr. 15 (I Trier), Liedtke d.
Samländ. Pion. Bats. Nr. 18 (Gumbinnen), Stegen d. 2. Elsäass. Pion. Bats. Nr. 19 (1 Mülhausen i. E.); die Ober⸗ leutnants: Voeltzkow (V Berlin), Euling (Gleiwitz), Bage⸗ mihl (Halberstadt), Kück (Magdeburg), Matthis (Schlettstadt) d. Landw. Pion. 1. Aufgeb.
Zu Oberleutnants befördert: die Leutnants: Aewerdieck d. Res. d. 1. Elsass. Pion. Bats. Nr. 15 (Lübeck), Wolf d. Res. d. 1. Lothr. Pion. Bats. Nr. 16 (Posen), Lehmann d. Landw. Pion. 1. Aufgeb. (V Berlin), dieser unter Versetzung zu d. Res. Offizieren d. Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeb.) Nr. 36, Plieg d. Landw. Pion. 1. Aufgeb. (Anklam).
Zum Leutnant der Reserve befördert: Baltrusch, Vizefeldw. (II Königsberg), d. Pion. Bats. Fürst Radziwill (Ostpr.) Nr. 1.
Zum Lt. d. Landw. Pion. 1. Aufgeb. befördert: Zimmer⸗ mann, Vizefeldw. (Hanau).
Der Abschied bewilligt: den Oberleutnants: Schellmann (V Berlin), Müller (Danzig) d. Landw. Pion. 1. Aufgeb.; dem Leutnant: Thalenhorst d. Landw. Pion. 2. Aufgeb. (I Bremen).
Verkehrstruppen.
Zum Hauptmann befördert: Ludwig, Oblt. d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (IV Berlin).
Zum Oberleutnant befördert: Rost oski, Lt. d. Res. d. Eisenb. Regts. Nr. 2 (II Cöln).
Zum Leutnant der Reserve befördert: Engel, Vizewachtm. (Rheydt), d. Telegr. Bats. Nr. 3.
Angestellt: Neumann, Hauptm. d. Landw. a. D. (IV Berlin), zuletzt in d. Landw. 2. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (IV Berlin), als Hauptm. mit Patent vom 29. November 1909 bei d. Landw. 1. Auf⸗ geb. d. Telegr. Tr.
Der Abschied bewilligt: den Hauptleuten: Eckhardt d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (Danzig), m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif., Dreisbach d. Landw. 2. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (II. Olden⸗ burg), m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A. Unif.; den Oberleutnants: Ahrns d. Landw. 1. Aufgeb. d. Eisenb. Tr. (I Breslau), Rensing d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (Halle a. S.), diesem m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A. Unif.; den Leutnants: Buttmann d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (1 Bremen), Hoffmann (Louis) (I Darmstadt), Kutzner (I Oldenburg) d. Landw. 2. Aufgeb. d.
Eisenb. ELr. ö“ Zum Feuerwerks⸗Oberleutnant befördert: Thilow, Feuerw. Lt. d. Landw. 1. Aufgeb. (II Düsseldorf).
Im Sanitätskorps.
3Zu Oberärzten hefördert: die Assistenzärzte der Reserve: Dr. Mück (V Berlin), Dr. Winter (Bonn), Dr. Hügel (I Bremen), Prof. Dr. Aron (I Breslau), Dr. Thielke (Celle), Dr. Löhn⸗ berg (II Cöln), Dr. Heilhecker (Crefeld), Dr. Nolting (Det⸗ mold), Dr. Samuel (Duisburg), Dr. Moll (II Frankfurt a. M.), Dr. Petersen (III Hamburg), Dr. Schmidt (Karlsruhe), Dr. Poensgen (Kiel), Dr. Königer (II Oldenburg), Dr. Leber (Rzheydt), Brexendorff (Ruppin), Dr. Thiesen (Saarbrücken), Dr. Strowitzki (Schneidemühl), Dr. Kayser (Stettin).
Zu Assistenzärzten besördert: die Unterärzte der Reserve: Dr. Zurhelle (Aachen), Dr. Minnigerode (Anklam), Dr. Jelke (Bernburg), Dr. Wolf (I1 Cöln), Müller (Freiburg), Brehm (Gotha), Israel (Herefeld), Schaefer (Meiningen), Dr. Hülsken (Recklinghausen), Dr. Kahlenborn (Rheydt), Dr. Kirch (Siegen), Dr. Messerschmidt (Straßburg), Dr. Pitzen (I Trier), Dr. Vossenberg (Wesel), Hochhuth (Wiesbaden).
Der Abschied m. d. Erlaubn. z. Trag. ihrer bisher. Uniform bew.: den Stabsärzten der Res.: Dr. Fuhrmann (vV Berlin), Dr. Illig (Beuthen, O. S.), Dr. Mever (I Bochum), Dr. Möller (Danzig), Dr. Sparmann (Erfurt), Dr. Rosettenstein, Dr. Reis (Görlitz), Dr. Hoyer, Dr. Kaiser (Göttingen), Dr. Sieveking (III Ham⸗ burg), Dr. Rohrmann (Lübeck), Prof. Dr. Wendel (Magdeburg), Dr. Hoppe (Neuhaldensleben), Dr. Dittel (Oppeln), Dr. Waldow (Rostock); den Stabsärzten der Landwehr 1. Aufgebots: Dr. Encke (Anklam), Dr. Polland (Bernburg), Dr. Dehner (I Bochum), Dr. Mierendorff (Danzig), Dr. Wack (Forbach), Dr. v. Bönning⸗ hausen (Geldern), Dr. Trautmann (Gotha), Dr. Fohr (Lörrach), Dr. Gehl (Rendsburg), Dr. Moser (Rostock), Dr. Beyer (Solingen), Dr. Bormann (Stettin), Dr. Seipp (Wetzlar); den Stabsärzten der Landwehr 2. Aufgebots: Dr. Heinke (Anklam), Dr. Henningsen (Kiel).
Der Abschied bewilligt: den Stabsärzten: Dr. Spangenthal (V Berlin), Dr. Voß (Halle a. S), Dr. Walch (Lörrach), Dr. Oppenheim (Minden), Dr. Schneeckloth (Neumünster), Dr. van der Briele (Rastenburg) d. Res., Prof. Dr. Finkelnburg (Bonn), Dr. Ciré (Hanau), Prof. Dr. Hirschel (Heidelberg) d. Landw. 1. Aufgeb., Dr. Kurtz (V Berlin), Prof. Dr. Füth (II Cöln), Dr. Zaelke (Dessau), Dr. Rothe (1 Dortmund), Dr. Brenner (Heidelberg), Dr. Hoffmann (II Oldenburg), Dr. Bickel, Dr. Müller (Wiesbaden) d. Landw. 2. Aufgebe; den Oberärzten: Prof. Dr. Lenz d. Res. (I. Breslau), diesem zwecks Uebertritts zur Marine, Dr. Blohm d. Res. (Stettin), Dr. Schmidt (1 Bochum), Dr. Kramer (Coesfeld) d. Landw. 1. Aufgeb., Dr. Schneider, Dr. Weiffenbach (II Darmstadt), Dr. Thiele (Duisburg), Dr. Hesterberg, Dr. Schulte (Hagen), Dr. Busse (Osnabrück), Dr. Wolff, Dr. Kayser (Rostock), Dr. Klein (Straßburg), Dr. Rebbeling (Weimar) d. Landw. 2. Aufgeb. 8 “
Pr (II Cöln), Kielhorn d. 1. Rhein. Pion. Bats. Nr. 8 (V Berlin), Kr.
9
Im Veterinärkorps.
Zu Stabsveterinären befördert: die Oberveterinäre: (Hanau), Dierick (II Trier) d. Res.,
1. Aufgeb. (V Berlin). befördert: Goeroldt,
Zum Oberveterinär (Halberstadt).
Zu Veterinären befördert: die Unterveterinäre: Kortmann (Aurich), Dr. Hagen (Cottbus), Dr. Weber (Metz), Dr. Hering (Rastenburg), Bennewitz (Rheydt) d. Res., Dr. Jacobs der Landw. 1. Aufgeb. (Deutz). 1 8
Goedecke Dr. Adloff d. Landw.
Veter. d. Res.
8A
Versetzt: Vogt, Ob. Veter. d. Landw. 1. Aufgeb. (Stockach),
zu d. Veter. Offizieren d. Res.
Der Abschied bewilligt: dem Stabsveterinär Klingner d. Landw. 2. Aufgeb. (Altenburg); den Oberveterinären: Zink (1 Braunschweig), Krenz (Stettin) d. Res., Dr. Grix (V Berlin), Rosenplenter (II Bremen), Hackbarth (Krossen), Große⸗Westhoff (Hagen), Pasch (Weißenfels) d.
Stöhr (Swinemünde), Saur (Waren), Landw. 1. Aufgeb., Bärtling d. Landw. 2. Aufgeb. (I Cassel).
Königlich Sächsische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 17. Juni. Baeßler, Oberst und Kom. d. 1. Feldart. Regts. Nr. 12, zum Kom. d. 2. Feldart. Brig. Nr. 24 ernannt.
Die Oberstleutnants: Frhr. v. Düring b. Stabe d. 11. Inf.
Regts. Nr. 139, bis 30. September d. J. z. Dienstl. b. Bekl. Amt
XIX. (2. K. S.) A. K. komdt., Schulz, Kom. d. 5. Feldart. Regts. Nr. 64, zum Kom. d. 1. Feldart. Regts. Nr. 12, Wagner, Kom. d. reitenden Abt. 1. Feldart. Regts. Nr. 12, zum Kom. d. 5. Feldart. Regts. Nr. 64, — ernannt.
Buchheim, Maj. und Abt. Kom. im 5. Feldart. R. Nr. 64, zum Kom. d. reitenden Abt. 1. Feldart. Regts. Nr. 12 ernannt.
Heydenreich, überzähl. Maj. aggreg. d. 5. R. Nr. 64,
zum Abt. Kom. in diesem Regt. ernannt; derselbe erhält für d. Monate Juni und Juli die St. Offiz. Gebührnisse aus Kap. 21 Titel 5 des Etats.
Die Leutnants: Meyer im 11. Inf. R. Nr. 139, vom ab auf ein weiteres Jahr ohne Gehalt beurl.,
1. August d. J. Haupt im 4. Feldart. R. Nr. 48, nach Beendigung seines Komdos. zur Mil. Reitanstalt auf ein Jahr z. Dienstl. zum 3. Hus. R. Nr. 20 kommandiert.
Die Hauptleute: Auerbach, Battr. Chef im 2. Fußart. R.
Nr. 19, Planck, Komp. Chef im 1. Pion. B. Nr. 12, — z. Dienstl. in d. 2. Fußart.
in d. Kr. Min. kommandiert. Stephan, Oblt. im 1. Fußart. R. Nr. 12, R. 2 1 berseßt 8 ie Fähnriche: rster im 8. Inf. R. Prinz Johann Geor Nr. 107, Schlüter im 2. Fußart. R. Nr. 19, — mit einem Patene vom 23. Mai 1912, v. Loeben, Frhr. v. Oer,
Versetzung in das 2. Gren. R. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Schurig im 2. Gren. R. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Berthold im 3. Inf. R. Nr. 102 König Ludwig III. von Bayern, Hoch, Kuhn, Schaarschmidt im 4. Inf. R. Nr. 103, Virch im 5. Inf. R. Kronprinz Nr. 104, Tempel im 7. Inf. R. König Georg Nr. 106, Aulhorn, Schulze im 8. Inf. R. Prinz Johann Georg Nr. 107, Frau⸗ stadt im Schützen⸗ (Füs.) R. Prinz Georg Nr. 108, Breyer, Teudesmann, Bielig im 9. Jnf. R. Nr. 133, Hentschel, Heinze, Nöller im 10. Inf. R. Nr. 134, Heinze unter Versetzung in d. 14. Inf. R. Nr. 179, Weber, Erhardt im 11 Inf. R. Nr. 139, Spengler im 12. Inf. R. Pietzschke, Brendel, Schirlitz im 13. Inf. R. Krüger im 14. Inf. R. Nr. 179, Nr. 181, Kettner im 16. Inf. R. Nr. 182, Clauß, Köhler im 6. Feldart. R. Nr. 68, Dörrten im 7. Feldart. R. Nr. 77, Philipps, Schroeter, Schulze, Hädrich, Utermann im 1. Fußart. R. Nr. 12, — mit einem Patente vom 24. Juni 1912, v. Nostitz⸗Wallwitz im 1. (ceib⸗) Gren. R. Nr. 100, mit einem Patente vom 25. Oktober 1912, Hüniken im 2. Hus. R. Nr. 19, — zu Lts. befördert, Die Unteroffiztere: Wilbelmi im 4. Inf. R. Nr. 103, v. Lücken im 6. Inf. R. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württem⸗ berg, Niemann im 9. Inf. R. Nr. 133, Mühle, Palitzsch im 13. Inf. R. Nr. 178, Walger im 16. Inf. R. Nr. 182, Junck im 1. Feldart. R. Nr. 12, Rebholz im 1. Fußart. R. Nr. 12, Kurth im 2. Fußart. R. Nr. 19, Seifert im Telegr. B — zu Fähnrichen ernannt. 1.““
Kaiserliche Schutztruppen.
Nr. 178,
Hannover, 19. Junti. Rausch, Hauptm. in d. Schutzir. für
Kamerun, komdt. z. Dienstl. b. Gouv. von Kamerun, d. Abschied m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif. bewilligt.
Nach erfolgtem Ausscheiden aus dem K. B. Heere angestellt: Henneberger, K. B. Oblt. im 2. Fußart. R., mit dem 26. Juni 1914 als Oblt., vorläufig ohne Patent, in d. Schutztr. für Deutsch Ostafrika, Strehle, K. B. Lt. im 22. Inf. R., mit dem 24. Junt 1914 als Lt. mit Patent vom 23. Oktober 1908 in d. Schutztr für Deutsch Südwestafrika, Distler, K. B. Lt. im 19. Inf. R. König Viktor Emanuel III. von Italien, mit dem 7. Juli 1914 als Lt. mit Patent vom 23. Oktober 1908 in d. Schutztr. für Kamerun.
Prof. Dr. Steudel, Gen. Arzt im Komdo. d. Schutztr. im Reichs⸗Kol. Amt, d. Abschied m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif. bew. Prof. Dr. Kuhn, Ob. St. Arzt in d. Schutztr. für Kamerun, komdt. z. Dienstl. b. Reichs⸗Kol. Amt, d. Abschied m. d. gesetzl. Pens. und d. Erlaubn. z. Tr. fr. bish. Unif. bew. Dr. Fehlandt, St. Arzt in d. Schutztr. für Deutsch Ostafrika, mit dem 1. Juli 1914 in d. Schutztr. für Kamerun vers. v. Veltheim, Lt. in d. Schutztr. für Deutsch Ostafrika, v. Hepke, v. Geldern⸗Crispendorf, Lts. in d. Schutztr. für Deutsch Südwestafrika, Surén, Lt. in d. für Kamerun, — zu Oberlts. befördert. Hilfrich, Ob. Arzt in d. Schutztr. für Kamerun, zum St. Arzt, Dr. Westhofen, vscft. s in d. Schntztr. für Deutsch Ostafrika, zum Ob. Arzt, — efördert.
Literatur.
Schulung für die zivilistische Praxis von Adolf Stölzel. Zweiter Teil. Fünfte Auflage. XVIII. und 609 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 11 ℳ. — In diesem zweiten Teil von Stölzels „Schulung für die zivilistische Praxis“, der als Vorbild einer Einzelabhandlung bezeschnet werden darf, während der erste das Vorbild einer als juristische Klinik gestalteten Uebung an lehrreichen Beispielen ist, gruppieren sich die behandelten Fragen, wie schon bei Besprechung der früheren Auflagen berichtet worden ist, sämtlich um die eine Frage, wie bei streitiger Klage⸗ und nicht strettiger Gegenforderung zu verfahren ist, bei deren Beantwortung sich die von Stölzel eingehend begründete Klagänderungetheorie von der Beweiserhebungstheorie scheidet. Den Erörterungen liegen die Begriffe der Eventualaufrechnung und der Eventualzahlung zugrunde, im Sinne einer Aufrechnung bezw. Zahlung, die mit einem Vorbehalt erfolgt, nämlich für den Fall, daß die eventuell zu tilgende Forderung zu Recht bestehe, einem Vorbehalt, der bei Zahlungen häufig ist, bei Aufrechnungen die Regel bildet. Da der Hauptzweck des Buches, zur Einführung der jungen Juristen in die zivilistische Rechtsprechung zu dienen, eine besonders konkrete Veranschaulichung erwünscht sein läßt, halten sich die sämtlich’en Erörterungen an einen Einzelfall, der mit der verschiedenartigen Entscheidung, die er ge⸗ funden hat, und mit der verschledenartigen Begründung der Entscheidung in einem Beilageheft mitgeteilt ist; er bildet gewissermaßen den Rahmen, innerhalb dessen sich die Untersuchung bewegt. Auf den richtigen Weg führen dann im Laufe der ausführlichen Darstellung eingestreute andere Fälle, die Stölzel in seinen Vor⸗ lesungen als Aufgaben für schriftliche Bearbeitung verteilt hat; diese sind in dem Beilageheft ebenfalls enthalten. In der 1906 erschtenenen vierten Auflage hatte die Abhandlung eine umfassende Umarbeitung erfahren, nicht in ihren Ergebnissen, aber in deren Begründung, die der Verfasser noch vertieft hat. Da eine richtige Antwort auf das Problem der Aufrechnungslehre, von dem sie ihren Ausgang nimmt, nur an der Hand einer Mehrzahl wichtigster allgemeiner Grundsätze nicht nur der Aufrechnungslehre, sondern vor⸗ zugsweise des Prozesses sich finden läßt, sind neben der Aufrechnung
d Treusch v. Buttlar, v. Geldern⸗Crispendorf, Graf v. der SAhrerescc 8 burg im 1. (Leib⸗) Gren. R. Nr. 100, v. Geldern⸗Crispendorf unter
8 udwig, Fuß im 15. Inf. R.
insbesondere das Wesen der Parteianträge und ihrer Erledigung wie 68 Beeinflussung durch Zwischenereignisse, die eine e der achlage bedeuten, der Eintritt der Reife des Prozesses zur End⸗ ntscheidung, die Unzulässigkeit bedingter Zugeständnisse und Anerkennt⸗ gusse, die Bedeutung der Einreden und deren Häufung, der gweck und die Fassung von Beweisbeschlüssen, die Ürteils⸗ ormulierung und deren Begründung, der Umfang der Urteilsrechts⸗ kraft und die Beseitigung des Klaganspruchs durch Zahlung, besonders burch Vorbehaltszahlung, behandelt. In allen diesen Punkten und ebenso in den Ausführungen über die Aufrechnung hat der Verfasser n der vorliegenden fünften Auflage nichts geändert; er kann in einem uren Vorwort mit Genugtuung darauf hinweisen, daß seit dem Er⸗ chinen der vierten Auflage seines Buchs die Anhaänger der darin vertretenen Lehren sichtlich sich gemehrt haben. Gleichwohl ist die ganze Abhandlung unter Heranziehung der neuen Literatur und Recht⸗ prechung nochmals überarbeitet und nach mancher Richtung erweitert, und sie bietet auch in ihrer neuen Auflage selbst älteren und erfahrenen Praktikern noch wertvolle Anregung und Belehrung.
Einführung in die gerichtliche Praxis. Ein Buch für Referendare und Studierende von Dr. Jacques Stern, Amts⸗ schter am Amtsgericht Berlin⸗Mitte. X und 515 Seiten. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Geh. 9 ℳ. — Auch dieses Buch will ber praktischen Ausbildung der jungen Juristen dienen. Es setzt die Kenntnis des geltenden aus und zeigt, wie dieses Recht bei dem Amtsgericht, der untersten Stufe und Grundlage unseres Rechtslebens, praktisch angewendet wird. Ein kurzer allgemeiner Teil unterrichtet iber die Technik des amtsgerichtlichen Betriebes; der dann folgende besondere Teil behandelt die wichtigsten Vorgänge der amtsgericht⸗ lichm Praxis, die einzelnen Richtungen der Tätigkeit des Amts⸗ richters an der Hand praktischer Beispiele unter genauer Wiedergabe von Formularen, Protokollen, Urteilen, Beschlüssen usw. Zweckmäßig sind hier an den Anfang die Vormundschafts⸗, Nachlaß⸗ und kestamentssachen nebst verschiedenen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Fürsorgeerziehung und der Funktion des Schöffen⸗ und Vormundschaftsrichters für jugendliche Verbrecher gestellt. Diesem Rechtsgebiete schließen sich die Grandlagen des Prozeß⸗ erfahrens in der Weise an, daß zunächst der Strafprozeß, dann der Zivilprozeß dargestellt wird. Einige Teile des Zivil⸗ prozesses, wie das Entmündigungs⸗, das Aufgebots⸗ und dag Arrestverfahren, ferner das Zwangsvollstreckungs⸗ und das Konkursverfahren sind ihrer Bedeutung für die amtsgerichtliche Praxis entsprechend ausführlicher behandelt. Grundbuch⸗ und Register⸗ sachen, zwei mit den übrigen nur in losem Zusammenhang stehende Rechtsgebiete, sind an den Schluß gestellt. Regelmäßig wird von einem praktischen, aktenmäßig dargestellten — einfachen und normalen — Fall und Vorgang ausgegangen, dem kurze orientierende rechtliche Ausführungen vorausgeschickt sind; auch im Laufe der Entwicklung des Falles sind theoretische Erörterungen eingeflochten und durchweg neben wichtiger Literatur die grundlegenden Entscheidungen angezogen. Die einzelnen Fälle werden von Anfang bis zu Ende in getreuer Wiedergabe der Wirklichkeit durchgeführt, so bereits bei dem ersten Gegenstande: der Vormundschaft. Abweichungen, die sich bei anderer Gestaltung des Falles ergeben, sind mehrfach hervorgehoben. Bei der Darstellung der Grundbuch⸗ und Registersachen sind die amtlichen Mustereintragungen zugrunde gelegt und Beispiele und Erläuterungen an sie angeknüpft. Wenn das Buch, soweit einzelstaatliches Recht in Betracht kommt, die Verhältnisse Preußens und namentlich die Berliner Praxis berück⸗ fichtigt, so wird es doch auch in den anderen deutschen Staaten von den Referendaren und den Studierenden mit Erfolg benutzt werden können.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Strafsachen und die zu ihrer Ausübung berufenen Organe. Für den Ge⸗ bauch der Praxis und der Referendare systematisch dargestellt von Cr. Albert Feisenberger, Sctaatsanwaltschaftsrat in Magdeburg. l und 252 Seiten. Helwingsche Verlagsbuchhandlung, Hannover. Geb. 4 ℳ. — Das Buch von Feisenberger behandelt nicht das eggentliche Prozeßverfahren, vielmehr eine Reihe von Materien, die zum Teil in den vorhandenen systematischen Bearbeitungen des Strafprozesses nicht zu einer ihrer großen Bedeutung für die Praxis entsprechenden Darstellung gelangt sind, unter Be⸗ rücksichtigung der Ergebnisse der Rechtsprechung. So werden in dem „Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Strafsachen“ betitelten ersten Teil u. a der Strasprozeß als Mittel der Gerichtsbarkeit, die allgemeine Stellung des Beschuldigten und des Verteidigers im Strafprozeß, die die Ausübung der Gerichtsbarkeit beherrschenden Grundsätze, im zweiten, von den Justizbehörden handelnden Teil u. a. die Unabhängigkeit der Gerichte, die Sitzungspolizei, die Möglichkeit der Verhandlung in fremder Sprache, die örtliche und sachliche Zuständigkeit für einzelne Prozeßhandlungen und für den Prozeß als Ganzes, die Verbindung nicht zusammenhäaͤngender Sachen, die Rechtshilfe der Gerichte in Strafsachen, dann die Organisation, Besetzung und Zuständigkeit der einzelnen Instanzen für Strafsachen, die Beratung und Abstimmung der Gerichte, die Fähigkeit zur Ausübung des Richteramts, die Be⸗ rufung der Schöffen und der Geschworenen, die prozessuale Stellung der Staatsanwaltschaft und ihre Aufgabe, ihre Organisation und Zu⸗ ständigkeit erörtert. Auf Streitfragen ist der Verfasser nicht einge⸗ gangen. Eine Ausnahme hiervon findet sich nur bei der Frage nach dem Wesen des Strafprozesses, deren Beantwortung allerdings von grundlegender Bedeutung für die Praxis ist. Der Verfasser bekämpft die auf den Universitäten herrschende Auffassung des Strafprozesses als eines Parteiprozesses, weil sie mit der Handhabung unserer Straf⸗ gerichtsbarkelt, wie sie praktisch geübt wird und werden soll, in Wider⸗ spiuch stehe. Aus dem Begriff und Zweck des Strafprozesses ergebe sich, daß der Beschuldigte in ihm keine Parteistellung haben und kein Prozeßsubjekt sein könne; da der Strafprozeß der Feststellung der Strafbarkeit diene, die Strafbarkeit in concreto in ihm festgestellt werden solle, ergebe sich daraus die Stellung des Beschuldigten als Objekts des Strasprozesses (S. 23). Das Studium dieses Buches, das sich durch Klarheit und Uebersichtlichkeit der Darstellung aus⸗ zecchnet, wird den Referendaren vielen Nutzen bringen.
Gutachten und Urteilsentwurf. Eine Anleitung zur formellen Anfertigung der praktischen Arbeit wie auch der zivilrecht⸗ lichen Klausurarbeit für die große juristische Staatsprüfung nach der Prüfungsordnung vom 17. Juni 1913 mit Beispielen auf Grund bei⸗ gegebener „Aktenauszüge“’. Von Dr. Artur Weinmann, Gerichts⸗ assessor in Cöln. 202 Seiten. lwingsche Verlage buchhandlung, Hannover. Geb. 3,50 ℳ. — Das Buch enthält zwei ausführliche Anleitungen zur formell richtigen Behandlung des Rechtsstoffes bei Bearbeitung von Akten, aus denen der Referendar, dem gerade die formelle Seite Schwierigkeiten bereitet, viel lernen kann. Die eine Anleitung behandelt die Abfassung eines Gutachtens auf Grund der Poozeßakten, die andere die Anfertigung eines Urteilsentwurfs nebst Darstellung des Tatbestands und Begründung der Ent⸗ schedung sowie die Besonderheiten des Versäumnisurteils, der Widerklage, des Teil⸗ und Zwischenurteils und des Urteils in der Verufungsinstanz. In beiden Anleitungen ist auf die schwierigeren Fragen, über die der Referendar bei den Klausurarbeiten orientiert sein muß, besonders hingewiesen und sind die Hauptfebler, die sich bei diesen Arbeiten bemerkbar gemacht haben, zusammen mit den sonst vorkommenden Fehlern besprochen. Der Wert des Buches wird noch erhöht durch die Beigabe einer Anzahl fehlerfrei ausgeführter Bei⸗ spiele von Gutachten und Urteilsentwürfen nebst Tatbestandsaufbau und Entscheidungsgründen, die zeigen, wie die Anwendung der in den Anleitungen erörterten Regeln zu erfolgen hat, sowie der diesen Bei⸗ vielen zugrunde liegenden Aktenauszüge. Durch sie ist der Leser in
ie Lage gesetzt, zunächst die Aktenauszige zu benutzen, als ob er in der Klausur Urteilsentwürfe oder Gutachten gbinfassen hätte. Nachdem er einen Entwurf angefertigt hat, inn er seine Arbeit mit der Ausarbeitung, die der Verfasser su dem Beispiel gegeben hat, vergleichen; und an der Hand von dessen Darlegungen wird ihm dann ohne Schwierigkeiten klar sein, ob und in welcher Beziehung seine Bearbeitung fehlerbaft
Sowohl in den Anleitungen wie in den nach der Schwierigkeit
unmittelbar
Rechts vor⸗
geordneten Beispielen ist stets angegeben, wo am besten Rechtslehre und Rechtsprechung zu einer bestimmten Frage zu finden sind. Zu⸗ nächst zur Benutzung bei der Vorbereitung auf die große juristische Staatsprüfung bestimmt, für die die neue Prüfungsordnung vom 17. Juni 1913 maßgebend ist, wird das Buch den Referendaren auch schon während der Ausbildungszeit bei den Arbeiten, wie sie nach der allgemeinen Verfügung vom 26. Januar 1914, betreffend die Aus⸗ bildung der Referendare in der Bearbeitung bürgerlicher Rechts⸗ streitigkeiten, von ihnen gefordert werden, gute Dienste leisten. Ein Ahdruck der in Betracht kommenden Bestimmungen der neuen Prüsungsordnung, ferner des Anschreibens der Justtzprüfungskom⸗ mission bei Zuteilung der Akten zur praktischen Arbeit und der er⸗ wähnten allgemeinen Verfügung vom 26. Januar 1914 nebst Be⸗ merkungen des Herausgebers über das Verhältnis der „praktischen aFs zur „Relation“ nach dieser Verfügung sind in einem Anhang enthalten.
Leitfäden für Rechtskandidaten von Dr. jur. Paul Apfelbaum. Heft 1: Strafrecht und Strafprozeß (100 Seiten, geb. 2 ℳ). Heft 2: Zivilprozeß mit Konkurs (86 Seiten, geb. 2 ℳ). Heft 3: B. G.⸗B., allgemeiner Teil (107 Seiten, geb. 2 ℳ). Heft 4: B. G.⸗B., Schuldverhältnisse (114 Seiten, geb. 2 ℳ). Helwingsche Verlagsbuchhandlung, Hannover. — Diese mit Schreibpapter durchschossenen Leitfäden verfolgen den Zweck, „dem Kandidaten behilflich zu sein, sei es zum raschen Einoringen in eine Rechts⸗ materie, sei es zur gedrängten Wiederholung“. Der Verfasser hat es ver⸗ standen, in engem Rahmen alle wichtigeren Bestimmungen des materiellen und des formellen Rechts der in den Titeln der Hefte genannten Gesetze wiederzugeben. Wo die Wichtigkeit des Abschnitts oder seine schwierige Verständlichkeit für den Kandidaten es erwünscht sein ließen, ist die Darstellung ausführlicher und mit Beispielen durchwirkt; am Rande der Seiten sind die Paragraphenzahlen der behandelten Gesetze angegeben. Das sorafältige Studium eingehenderer systematischer Darstellungen dieser Rechtsgebiete können freilich die vorliegenden Leitfäden nicht entbehrlich machen; immerhin werden sie für Rechts⸗ kandidaten, die bereits solche gründliche Darstellungen als Führer durch das materielle und formelle Recht fleißig benutzt haben, ein brauchbares Hilfsmittel bei Wiederholungen sein.
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Handel und Gewerbe.
Konkurse im Auslande. Rumänien. b Berlad: Luiza Feldstein ist fallit erklärt worden.
5 Schluß der Name des Falliten Ferderitede Verifizierung
bis am
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Anmeldung Handelsgericht
25. Juni 30. Juni / 8. Juli 1914 13. Juli 1914 G. Dimitriu, 27. Juni / 30. Juni / Str. Orzari 41 10. Juli 1914/13. Juli 1914
Amtsbezirk des Galatzer Konsulats. Anmeldung Beurkundung
der der Wohnsitz Forderungen Forderungen bis am
11./224. Juni 21. Juni 1917 (4. Juli 1914
D. P. Antonescu, Str. Enei Nr. 13
Ilfov (Bukarest)
6 Fallite Firmen
Galatz
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts m 22. Juni 1914. 3 MRNuhrreyier Oberschlesisches Revier . Anzahl der Wagen .“ Gestellt 30 502 Nicht gesteellt —
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Der Arbeitsmarkt in Deutschland im Monat Mai 1914.
Die Lage des gewerblichen Arbeitsmarktes zeigt im Berichts⸗ monat eine geringe Zunahme des Beschäftigungsgrades, bei der Groß⸗ industrie zum Teil eine Abnahme. Die im Vormonat berichtete Wiederbelebung bewahrte in der Hauptsache ihren satsonartigen Cha⸗ rakter. Die Gesamtlage des gewerblichen Arbeitsmarktes war noch unbefriedigend. 1
Die Berichte der industriellen Firmen und Verbände über die Lage des Arbeitsmarktes lauten nach wie vor wentg günsttg. Der Eingang an Aufträgen blieb im allgemeinen bei außerordentlich gedrückten Preisen unzureichend; nur vereinzelt ist eine Besserung gegen den Vormonat eingetreten. Gegenüber dem Vorjahre wiid je⸗ dech aus den meisten Industrien eine Verschlechterung berichtet. Im Ruhrkohlenbergbau gestaltete sich die Lage infolge besonderer Verhäͤlt⸗ nisse etwas besser, wogegen der Kohlenbergbau in Ober⸗ und Nieder⸗ schlesien unzulänglich beschäftigt war. Aus dem mitteideutschen Braunkohlenbergbau wird über eine teilweise Besserung des Beschäftigungsgrades berichtet. Die Roheisen⸗ und die Stahl⸗ industrie konnten die Erzeugung und den Versand gegen den Vor⸗ monat nicht unbeträchtlich steigern, ohne jedoch die Höhe des Vor⸗ jahres zu erreichen. Der Kalibergbau war bei einem der Jahreszeit enjsprechenden Rückgang normal beschäftigt. In der Metallindustrie hat sich der ungenügende Geschäftsgang weiter verschechtert, ebenso in der Maschinenindustrie mit Ausnahme einiger besonderer Zweige, die über gute Beschäftigung und eine Besserung gegenüber dem Vor⸗ monat berichten. Die gemischten Fabriken hatten wieder gut zu tun. In der elektrischen Industrie dagegen klagen wichtige Zweige über unzulängliche Aufträge und eine Verschlechterung gegen den Vor⸗ monat. Die Textilindustrie war in ihten Hauptzweigen nicht zufrieden⸗ stellend beschäftigt. Ueber fast durchweg schlechten Geschäftsgang be⸗ richtet die Holzindustrie, während die Nahrungs⸗ und Genußmittel⸗ industrie im allgemeinen hinreichend beschäftigt war. Im Baugewerbe ist die Erholung zum Teil fortgeschritten, an wichtigen Plätzen aber wieder zum Stillstand gekommen. 1
Die über den Beschäftigungsgrad berichtenden Krankenkassen hatten vom 1. Mat bis zum 1. Juni für die in Arbeit stehenden Mitglieder eine Zunahme der Beschäftigungsziffer um insgesamt 139 184 Mitglieder oder 1,37 v. H. zu verzeichnen, und zwar ist die Zahl der männlichen Mitglieder um 83 808 oder 1,25 v. H., die der weiblichen um 55 376 oder 1,60 v. H. gesttegen. Die bereits im April berichtete Besserung des Beschäftigungsgrades ist also, wenn auch in mäßigen Umsange, fortgeschritten.
Fkin wenig günstiges Bild zeigt dagegen der Andrang der Arbeit⸗ suchenden bet den Arbeitsnachweisen; und zwar kamen im Be⸗ richtsmonat auf je 100 offene Stellen bei den männlichen Personen 172 Arbeitsgesuche gegen 161 im Vormonat und 166 im Vergleichs⸗ monat des Vorjahres. Bei den weiblichen Personen kamen im Be⸗ richtsmonat auf 100 offene Stellen 100 Arbeitsgesuche gegen 94 im Vormonat und 100 im Mai 1913. Es kommt in diesem Ergebnisse die gewöhnlich im Mai eintretende Steigerung des Andranges der männlichen und weiblichen Arbeitsuchenden zum Ausdruck; doch weist der im Vergleiche mit dem Mat 1913 erheblich stärkere Andrang der männlichen Arbeitsuchenden auf eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahre hin. G 1
Weniger ungünstig lauten wieder die Zahlenangaben über die Arbeitslosigkeit unter den Mitgliedern der berichtenden Arbeirer⸗ verbände; und zwar waren unter 2 313 079 Mitglievern von 48 berichtenden Arbeiterverbänden im April wie im Mat 2,8 v. H. arbeitslos. Der gleiche Stand ergibt sich, wenn man nur die gleichen Verbände gegenüberstellt. Die Arbeitslosigkeit pflegt vom Ende April bis Ende Mai etwa auf gleicher Höhe zu verharren Das ist demnach in diesem Jahre der Fall gewesen, wogegen die Arbeitslosenziffer im
Vorjahre von 2,3 v. H. Ende April auf 2,5 v. H. Ende Mai stieg. Immerhin ist die Arbeitslosenziffer des Mai 1914 noch größer als die des Mai 1913. 1 8
Nach den Berichten der Arbeitsnachweisvoerbände hat die schon im Vormonat wenig günstige Lage des Arbeitsmarktes in Groß Berlin sich weiter verschlechtert, ebenso ist in Westfalen, Lippe, Bayern, Württemberg und Baden eine Abschwächung des Beschäftigungsgrades eingetreten. Auch im Rheinland über⸗ wiegt die Verschlechterung gegenüber einer teilweisen Besserung, die auch in Schleswig⸗Holstein und Hessen⸗Nassau sowie Waldeck zu verzeichnen war. In Elsaß⸗Lothringen gestaltete sich die Gesamtlage befriedigend.
Die Vermirtlung landwirtschaftlicher und industrieller Wander⸗ arbeiter ist gegen das Vorjahr abermals beträchtlich zurückgegangen.
Die Einnahmen aus dem Güterverkehr der deutschen Eisenbahnen (einschließlich der bayerischen Staats⸗ und Privat⸗ bahnen) betrugen im Mat 1914 im ganzen 188 376 778 ℳ oder gegen den gleichen Monat des Vorjahres 7 264 813 ℳ mehr. Auf 1 km. berechnet, ergibt sich gegenüber dem Mai 1913 eine Mehreinnahme von 83 ℳ oder 2,84 v. H. Bei der Beurteilung der Einnahme⸗ ergebnisse ist die verschiedene Lage des Pfingstfestes (1913 ganz, 1914 nur teilweise im Mai) zu berücksichtigen.
Im reinen Warenverkehr des Spezialhandels, der die Ein⸗ und Ausfuhr in den und aus dem freien Verkehr sowie zu und nach der Veredlung auf inländische Rechnung umfaßt, hatte im Monat Mai 1914 die Einfuhr in das Deutsche Reich nach den vorläufigen Feststellungen einen Wert von 902,96 Mill. Mark gegen 873,69 Mill. Mark im Mai 1913, die Ausfuhr einen Wert von 880,72 Mill. Mark gegen 820,66 Mill. Mark zur gleichen Zeit Vorjahres. (Reich arbeitsblatt.) 8
Im Sitzungssaale des Bankhauses E C. Weyhausen fand laut Meldung des „W. T. B.“ gestern die Gründung der Bremer Tabakbaugesellschaft Bakossi Aktien⸗Gesellschaft statt, welche die Aktiven und Passiven der gleichnamigen Gesellschaft m. b. H. übergimmt. Das Kapital der Aktiengesellschaft beträgt 2 Millionen Mark, auf welche zunächst 50 % eingezahlt sind.
— Die Deutsche Luftschiffahrtsaktiengesellschaft hielt laut Meldung des „W. T. B.“ ihre diesjährige, die vierte, ordent⸗ liche Generalversammlung ab. Nach dem Jahresbericht schließt das Luftschifffonto mit einem Verlust von 250 000 ℳ ab, nachdem 350 000 ℳ Abschreibungen auf dieses Konto vorgenommen worden sind. Die Einnahmen aus Passagierfahrten betrugen 540 000 ℳ gegen 490 000 ℳ im Jahre 1912. Die Gesamteinnahmen stiegen auf 1 110 000 ℳ gegen 830 000 ℳ im Vorjahre. Das wenig be⸗ friedigende Ergebnis wird auf die außerordentlich hohen Betriebs⸗ unkosten und rie Höhe der Abschreibungen zurückgeführt. Die Be⸗ triebsausgaben sind von 416 000 ℳ im Jahre 1912 auf 467 000 ℳ gewachsen. Die Gesamtabschreibungen betrugen 510 000 ℳ. Ueber die Aussichten für die Zukunft heißt es in dem Bericht des Aufsichts⸗ rats: Es werden in der Lufrschiffahrt erst noch erhebliche Fortschritte gemacht werden müssen, bis Schiffe zur Verfügung stehen, die eine praktische und rentable Verwendung im internationalen Reise⸗ verkehr ermöglichen. Solche Forntschritte werden in beiug auf die Geschwindigkeit, die Betriebssicherheit und den Nutzauf⸗ trieb nötig sein, um auch bei schlechtem Wetter fahren, eine große Anzahl von Fahrgästen aufnehmen und über weitere Strecken befördern zu können. Die Gesellschaft hofft, daß es gelingen wird, den Fahrten⸗ hetrieb des Unternehmens durchzuhalten, bis die Entwicklung des Luftschiffbaues bis zu diesem Punkie fortgeschritten ist.
— Die Kölnische Feuer⸗Versicherungsgesellschaft Co⸗ lonia und die Kölnische Unfallversicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft haben laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, ihren General⸗ versammlungen folgenden Antrag zu unterbreiten: Die Colonia nimmt die Kölnische Unfallversicherungsgesellschaft auf. Die Aktionäre der letzteren, welche mit zu 25 % eingezahltem Kapital von 7 500 000 ℳ arbeitet, erhalten an Stelle ihrer bisherigen Aktien neue Colonia⸗Aktien in gleicher Höhe, die als mit 25 % ein⸗ gezahlt gelten. Die Colonia, die heute ein zu 20 % eingezahltes Aktienkapital von 9 000 000 ℳ besitzt, ein⸗ geteilt in 3000 Aktien über je 300 ℳ, ermäßigt den Nennbetrag jeder Aktie von 3000 ℳ auf 2400 ℳ, demnach das heutige Aktien⸗ kapital von 9 000 000 ℳ auf 7 200 000 ℳ, welches alsdann ebenfalls mit 25 % eingezahlt ist. Die Colonia gibt ferner für 7 800 000 ℳ neue Aktien aus, von denen 7 500 000 ℳ zum Umtausch der bisherigen Kölner Unfall⸗Aktien verwendet werden, während die übrigen 300 000 ℳ Aktien von einem Bankenkonsortium zu angemessenem Preise über⸗ nommen werden. Die Aktionäre der Kölner Unfallversicherung erhalten außer den neuen Colonia⸗Aktien noch eine aus den demnächst verdingten Fonds der beiden Gesellschaften zu zahlende Barvergütung von 150 ℳ auf jede Aktie von 1000 ℳ. Die vereinigten Gesell⸗ schaften würden also in Zukunft mit einem zu 25 % eingezahlten Aktienkapftal von 15 000 000 ℳ arbeiten und über bilanzmäßig ange⸗ Reserven von rund 30 000 000 ℳ außer dem Aktienkapital verfügen.
— Die Aktiengesellschaft Metzeler & Co. in Konkurs hatte laut Meldung des „W. T. B.“ aus München eine außer⸗ ordentliche Generalversammlung einbernufen, um über die Neu⸗ ordnung der Gesellschaft zu beraten. Auf der Tagesordnung stand zunächst die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 40 zu 1. Abwendung der Zusammenlegung durch Aufzahlung von je 975 ℳ auf jede Aktie und ferner Erhöhung des Grundkapitals bis auf höchsens 2 800 000 ℳ, soweit es infolge der Zusammenlegung unter die Summe des gegenwärtigen Grundkapitals herabsinkt. Die an⸗ wesenden 28 Aktionäre haben sämtliche Anträge einstimmig an⸗ genommen.
Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Luxemburgischen Prince⸗Henri⸗Eisenbahn in der zweiten Junidekade 1914: 269 670 Fr., gegen das Vorjahr weniger 25 920 Fr. — Die Bruttoeinnahmen der Baltimore and Ohio⸗Bahn im Mai 1914 beliefen sich auf 7 586 000 Doll. (gegen das Vorjahr weniger 1 381 000 Doll.), die Nettobetriehseinnahmen auf 1 918 000 Dollar (gegen das Vorjahr weniger 758 000 Doll.).
Washington, 22. Juni. (W. T. B.) Die transkontinen⸗ talen Eisenbahnen haben den Prozeß wegen der kalifornischen Oelländereien im Werte von mehreren hundert Millionen Dollar nunmehr endgültig gewonnen, da der Oberste Gerschtshof die Vor⸗ rechtsklausel für ungültig erklärte, welche bewirkt hätte, daß die Ländereien wieder der Regierung anheim gefallen wären, wenn sich Mineral⸗ funde ergeben hätten. Der Gerichtshof fällte seine Entscheidung dahin, daß die Behörden die Pflicht gehabt hätten, sich vorher zu vergewissern, ob das den Bahnen gewährte Land unter das Gesetz fiel, und sie hätten sich nicht selbst zu decken suchen dürfen, indem sie Ausnahmen einfügten, die bewirken würden, daß der Besitz⸗ titel auf das Land nicht zu Recht bestände, wenn später Mineral⸗ funde gemacht würden. Das Gericht sprach sich dahin aus, die Frist, in der die Regierung die Besitztitel hätte anfechten können, sei bereits 1900 oder 1901 abgelaufen.
Washington, 22. Juni. (W. T. B.) Der Oberste Gerichts⸗ hof traf seine Entscheidung im Intermountain Ratenfalle unter Zurückweisung des Anspruchs des Handelsgerichts zugunsten der Interstate Commerce Commission. Der Gerichtshof erkannte das Recht der Insterstate Commerce Commission an, Blankettraten oder Frachten nach Zonen anzuordnen. Die Entscheidung bedeutet einen Sieg der Eisenbahnen. Dem Intermountain Ratenfalle lag die Beschwerde der Verfrachter in den Städten der sogenannten Inter⸗ mountainstaaten (Spokane, Boise, Billings, Ogden usw.) zu Grunde, daß sie für Frachten aus östlichen Städten höbere Frachtsfätze zahlen müßten, als für Durchgangsfracht nach der pacifischen Küste berechnet würden. Die Bahnen hatten demgegenüber geltend gemacht, daß sie, um dem scharfen Wettbewerb der Binnenschiffahrt erfolgreich ent⸗ gegentreten zu können, ge;wungen wären, für den Durchgangsfracht⸗ verkehr niedrigere Sätze zu berechnen.
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