1914 / 225 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

riegsanleihen

1177 205 000 Reichsanleihe mit Schulbbuch eintragung, 1 894 171 200 Reichsanleihe ohne Schuld⸗

bucheintragung,

zusammen 4 389 576 000.

Man wird den gesamten Verlauf der deutschen Wert⸗

papieremissionen zurückverfolgen können, ohne auf ein Zeichnungs⸗ ergebnis zu stoßen, das dem der neuen Kriegsanleihe auch nur im entferntesten gleichgestellt werden könnte. Schon ihre Eigen⸗ schaft als Kriegsanleihe, die inmitten der stärksten Be⸗ lastungsprobe, der das Deutsche Reich jemals unter⸗ worfen war, aufgenommen wurde, macht das Ergebnis zu einem politisch⸗finanziellen Ereignis ersten Ranges. Müßte schon in feehencfele die gewaltige Summe, die von dem deutschen Kapitali tenpublikum gezeichnet wurde und durch die die bisher gestellte Kriegsforderung nahezu befriedigt wird, als glänzend erscheinen, wieviel mehr in den jetzigen Zeitläuften, in denen vor allem das für die Unterbringung; der Anleihen so wichtige Instrument der Börse außer Tätigkeit gesetzt ist. Es ist aber nicht nur die Höhe der gezeichneten Beträge, sondern vor allem der reale Untergrund der Zeichnungen als wirkliche Kapitalsanlage, der diese Emission so bedeutungsvoll macht, die auch in über⸗ raschender Weise den Kapitalreichtum der deutschen Nation von neuem offenbart und 88 Endes in dem unbegrenzten Ver⸗ trauen wurzelt, das die Bevölkerung in ihre eigene Kraft und in die weitere „Entwicklung der Dinge setzt. Dies Ver⸗ trauen, das im Fortgange der über Europa herein⸗ gebrochenen Ereignisse, ungeachtet der sich beständig mehrenden Feinde Deutschlands, auch nicht einen Augenblick ernstlich erschüttert worden ist, bildet die Hauptursache des finanziellen Sieges, den Deutschland auch im eigenen Lande über seine Gegner errungen hat. Dies Vertrauen gibt sich ganz besonders noch in dem Umstande kund, daß gerade die Reichsanleihe, deren Rückzahlung, im Gegensatz zu den Schatz⸗ anweisungen mit ihren kürzeren Rückzahlungsterminen, vor dem 1924 überhaupt ausgeschlossen ist, der weitaus größte Teil gezeichnet worden ist. So reiht sich dieser Erfolg, durch den das deutsche Volk die Mittel für die Durchführung des Krieges bereit stellt, den Waffentaten Heeres würdig an, indem er von neuem den festen Willen der Nation zum Ausdruck bringt, den ihr aufgezwungenen Kampf bis zu einem lichen Ende durchzuführen.

im Reichsamt des ; zusammen⸗ „Nachrichten für Handel, Industrie Sund Landwirtschaft“.)

Oesterreich⸗Ungarn.

Ausfuhrverbote. Eine Verordnung der österreichischen Ministerten dee Innern, der Finanzen, des Fandekr und des Alcen baues vom 11. September 1914 lautet:

Auf Grund des Artikel VII des mit dem Gesetze vom 30. De⸗ zember 1907 kundgemachten Vertragszolltarifs der beiden Staaten der österreichisch⸗ungarischen Monarchie wird nach gepflogenem Einver⸗ nehmen mit der Königlich ungarischen Regierung folgendes verordnet bezw. kundgemacht:

gestellten

§ 1. Die in den Minifterialverordnungen vom 1. August 1914, vom 6. August 1914, und vom 4. September 1914 aufgestellten Listen der in der Aus⸗ bezw. Durchfuhr verbotenen Artikel werden, wie folgt, ergänzt: b

Unter die Artikel der Gruppe I der Ministerialverordnung vom 1. August 1914 sind weiter aufzunehmen: Kakaobohnen und ⸗schalen, Kaffee, roh und gebrannt, Tee. Pfeffer, Gerste aller Art (wodurch die in der Ministerialverordnung vom 1 August 1914 im § 1 sub 1, 1 ä.“ 2 von Ie. eergewichte von g und darüber aufgehoben wird), alz, Kar⸗

he. 2 5 e. 2. uter die Artikel der Gruppe II sind weiter aufzunehmen: Schwefelkies, Kautschuk, Guttapercha (auch Balata), roh oder ge⸗ reinigt, auch Abfälle davon. Faktis (Kautschuksurrogat), Antimon, unedle Metalle und Metallegierungen, roh, alt, gebrochen oder in Ab⸗ fällen sowie latten, Bleche, Stangen, Stäbe und Drähte daraus, letztere, soweit sie nicht schon durch unkt 30 der Ministerialverord⸗ nung vom 1. August 1914 getroffen sind (wodurch das in der Ministerialverordnung vom 1. August 1914 unter II, 56 ausge⸗

nur einige Artikel 1 , hi Verbot aufgehoben wird).

§ 2. Die Durchfuhr dieser Artikel sowie der in den Ministerialverord⸗ en vom 1. August 1914, vom 6. August 1914 und vom 4. Sep⸗ er 1914 genannten Artikel ist nicht nur nach Serbien und Ruß⸗ land fondern auch nach Belgien, Frankreich, Großbritannien, Japan und Montenegro verboten.

4 3. Dies. Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in irksamkeit. (Reichsgefetzblatt für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder vom 12. September 1914 S. 999 Nr. 244.)

Italien.

Moratorium. Nach Nr. 760 der amtlichen Sammlung der Gesetze und Verordnungen bestimmt eine Königliche Verordnung vom 4. August 1914 folgendes:

Art. 1. Vom 4 bis 20 August 1914 sind die gewöhnlichen Sparkassen, die Leihämter, welche Hinterlegungen entgegennehmen, ie Kreditinstitute mit Ausnahme der Emissionsinstitute, die Aktien⸗ auken, Genossenscha tsbanken, Banken auf Gegensenigkeit und die andwirtschaftlichen Kassen ermächligt, die Rüchtablungen für jedes inzelne Konto der für die verschiedenen Depositenkategorien und Kontokorrente geschuldeten Summen, die in dem genannten Zeitraum eferdert werden können, auf insgesamt 5 v. H. zu beschränken, mit er Mindestgrenze von 50 Lire. Die den genannten Instituten inner⸗ aib dieses Zeitraums zugehenden Meldungen betreffs Rückerstattung ind wirkungslos.

Art. 2. Die Fälligkeitstermine der innerhalb des Reichs vom 1 229 Hereaghsange 20. August zahlbaren Wechsel werden um 20 Tage erlängert.

Art. 3. Die vorliegende Verordnung wird dem Parlament zwecks mwandlung in ein Gesetz vorgelegt werden.

5 Paßzwang. Nach einer Mitteilung der italienischen Botschaft in Berlin ist zum Eint itt in Italten jetzt der alientschen Konsularbehörde visierten Pa f

E11“

sel⸗ und Scheckverkehr mit dem Ausland. Der Bundeerat hat am 1. September 1914, entgegen der Bestimmung des Art. 813 Abs. 1 des schweizerischen Obligationenrechts vom 30. März 1911, folgenden Beschluß gefaßt:

[.— 1) Wird die rechtzeitige Vornahme einer Handlung, die im Aus⸗ land zur Ausühung oder Erhaltung der Rechte aus einem Wechsel oder einem Scheck vorzunehmen ist, durch eine dort erlassene geseß⸗ liche Vorschrift oder durch einen anderen mit dem n stehenden im Ausland eingetretenen Fall höherer ewalt verhindert, so bleiben die Rechte ungeachtet der Versäumung bestehen, wenn die Handlung bis zum Ablauf von 6 Werktagen nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt wird. 2) Diese Vorschrift tritt sofort in Kraft und wirkt auf den 31. Juli 1914 zurück. (Schweizerisches Handelsamtsblatt.)

Käseausfuhr. Die Ausfuhr von Weichkäse und Halbweichkäse wie Tilsiter., Münster⸗, Bellelay⸗ und anderen Weichkäsesorten sowie von Kräuterkäse (Schabzieger) nach dem Ausland ist freigegeben. Eine Sonderbewilligung ist somit nicht erforderlich. Außerdem wird im kleinen Grenzverkehre die Ausfuhr von Hartkäse in Schnittstücken und in Mengen von höchstens 10 kg gestattet. Dagegen ist die Ausfuhr größerer Mengen Harrkäse aller Art namentlich in ganzen Laiben nur gestützt auf vom schweizerischen Handels⸗, Industrie⸗ und Landwirt⸗ schaftedepartement ausgestellte Sonderbewilligungen zulässig. &

(Schweizerisches Handelsamtsblatt.)

Norwegen.

Verlängerung des Moratoriums. Nach einem Gesetze vom 18. August 1914, das am gleichen Tage in Kraft getreten ist, kann die Begleichung von Geldforderungen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes fällig geworden sind, nicht vor dem 7. September 1914 beansprucht werden. Für Forderungen, die in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten und dem 6. September 1914 (beide 258 eingerechnet) fällig werden, wird die Verfallzeit um einen Monat hinausgeschoben.

(Norsk Lovtidende.)

Zeitweilige Befreiung vom Ausfuhrverbot. Eine Königliche Entschließung vom 12. September 1914 läßt Ausnahmen vom Ausfuhrvrerbote für lebende Pferde zu. Pferde dürfen danach vom 24. September ab bis auf weiteres rusgefühen werden, . nur bis zur Höchstzahl von 1000 Stück. ie Ausfuhr hat über Drontheim, Christiania, Christianssand oder Bergen zu erfolgen.

(Nach „Morgenbladet“.)

Behandlung von Durchfuhrwaren. Das norwegtsche Landwirtschaftsdepartement hat zur Ausführung der Königlichen Ver⸗ ordnung vom 18. August 1914 (Ausfuabrverbot) nachstehende Vor⸗ schriften über die Behandlung von Durchfuhrwaren erlassen:

Aus dem Ausland nach Norwegen eingebrachte Waren, die an einen ausländischen Platz konsigniert sind, dürfen ohne besondere Erlaubnis des Landwirischaftsdepartements weiter versandt werden. Ausländische Waren indessen, die an einen norwegischen Platz kon⸗ signiert sind, dürfen nur mit Genehmigung des Lundwirt'chafts⸗ departements ausgeführt werden, auch wenn die Waren zur Weiter⸗ versendung bestimmt sind. (Nach „Morgenbladet“.)

Montenegro.

Moratorium. Nachrichten der montenegrinischen Regierung

zufolge sind die vor dem 25. Juli 1914 fällig gewordenen Zablungen

um sechs Monate nach Mobilmachung in Montenegro verlängert worden. Von dieser die Zivilbevölkerung und Handelswelt betreffenden Vergünstigung sind Miets⸗ und landwirtschastliche so⸗ wie Zahlungen für Nahrungsmittel ausgeschlossen. Bezüglich Bank⸗ depots wird manges eigenen ele die Maßregel österreichisch⸗ ungarischer Banken befolgt, die alle fünfzehn Tage 5 v. H. der Hinter⸗ legungen auszahlen.

Folgen des Krieges für die Vereinigten Staaten von Amerika.

Die in New York erscheinende Wochenschrift „Science“ be⸗ schäftigt sich in ihrer Ausgabe vom 28. August mit einer Reihe von Fragen, die eine empfindliche Beeinflussung der Vereinigten Staaten durch den europäischen Krieg enthalten. Zunächst werden die voraus⸗ chtlichen Folgen für den Bedarf und den Preis einiger wichtiger

ineralien erörtert. An erster Stelle wird auf den Abschnitt der Zufuhr an Kalisalzen aus Deutschland bingewiesen. Deutschland ist der einzige Lieferant dieser Mineralstoffe, denn zum wenigsten kommen andere Länder daneben so gut wie gar nicht in Betracht. Die in den Vereinigten Staaten noch vorhandenen Vorräte sind sehr gering, und nach ihrer Erschöpfung muß die dortige Landwirtschaft entweder ganz ohne dieses Düngemsttel auskommen oder eine neue Bezugsquelle zu erschließen suchen. Die Einfuhr hat in den letzten drei Jahren im Durchschnitt eine Menge von 635 Millionen Pfund und einen Wert von rund 45 Millionen Mark erreicht. In diese Ziffern war aber ein Teil der eingeführten Kalisalze noch nicht eingeschlossen, und im ganzen wird die jährliche Ausgabe für die aus Deutschland gelieferten Salze auf 60 Millionen Mark ge⸗ schätzt. Sie werden nicht nur 88 die Landwirtschaft, sondern auch in vielen Industrien gebraucht, z. B. bei der Herstellung von Glas, von Seife und vpielen chemischen Er⸗ zeugnissen. Die geologische Landesuntersuchung der Vereinigten Staaten ist schon mehrfach dazu angeregt worden, eine ganz genaue Nachforschung nach Kalisalzen im eigenen Lande zu unternehmen. Die bisher nach dieser Richtung gemachten Beobachtungen haben einen Erfolg nicht gebracht. Als eine zweite schon jetzt fühlbare Folge des Krieges wird das Ansteigen des Preises für Zinn auf mehr als das Doppelte verzeichnet. Während dieses Metall noch Ende Jult mit etwa 30 Cents für das Pfund bezahlt wurde, beträgt der Preis jept 65 Cents. Die Angabe, daß keins der kriegführenden Länder eine erhebliche Zinnproduktion besäße, ist allerdings unrichtig, da Eng land auf der Halvinsel Cornwallis und den angrenzenden Inseln seit dem Alte tum einen Zinnbergbau betreibt, der noch jetzt einen stattlichen Anteil des Weltbedarfs deckt. Das meiste Zinn kommt jetzt freilich aus Malakka und den benachbarten kleinen Inseln, und es ist jedenfalls eine wichtige Bekundung der Amerikaner, daß die Steigerung des Zinnpreises bauptsächlich auf der Unsicherheit des Welthandels zur See zurückzuführen sei. Auch nach Zinn will man sich nun in Amerika selbst genauer umsehen. Die bisher be⸗ kannten Lager sind klein. Die nächsten, die überhaupt mit etwas größeren Erträgen in Betracht kommen, liegen in der südamerikanischen Republik Bolivia. Von dort sind in der letzten Zeit jährlich 30 40 000 t Zinnerz nach Europa zur Verhüttung verschifft worden. Von dieser bolivianischen Ausfuhr wollen die Vereinigten Staaten nunmehr Besitz ergreifen, was ihnen wohl auch gelinaen wird, da sich die Besitzer der Bergwerke in Ermangelung von Fracht⸗ gelegenheiten in Europa nach einem anderen nehmer umsehen müssen. Ein weiteres Mineral, das ganz unerwMet teuer geworden ist und jetzt schon höher bezahlt wird als Aluminium, ist das Antimon. Die Erze kamen bisber zum größten Teil aus Frankreich und Oesterreich, außerrem aus Mexiko und China, wurden aber meist in England verhüttet, woher die Vereinigten Staaten dann das fertige Metall bezogen. Das Antimon ist für eine stattliche Reihe von Verwendungen kaum zu entbehren, aber man dentt in den Ver⸗ einigten Staaten bereits daran, Versuche mit einem Ersatz durch Aluminium oder verwandte Metalle zu machen Antimonerze sind in den Vereinigt n Staaten durchaus nicht unbekannt, aber ihre Bear⸗ beitung erscheint selbst in der Aussicht aur höhere Preise nicht lohnend. Ees wird daher vorgeschlagen, sich von der europätschen Einfuhr da⸗ durch unabhängig zu machen, daß die Erze aus Kanada, Mexiko, Südamerika und China direkt eirgeführt und dann in der Union selbst verhöttet werden. Diese Beispiele zeigen für ein verhältnismäßig kleines Gebit, mit welch ein⸗ schneidenden Verände ungen im Wirtschaftsleben die Ver⸗ einigten Staaten sich schon jetzt infolge des Krieges beschäftigen. Uebrigens enthält die amerikanische Wochenschrift noch eine andere beachtenswerte Mitteilung. Nach einem Brief des Professors Ruttan

in Montreal an den Geschäftsführer der Amerikanischen Chemischen

Gesellschaft in Montreal sollte in diesem September die Jaht

versommlung der Gesellschaft stattiinden, deren Abhaltung der kmmalg Gelehrte nunmehr als unmöglich bezeichnet, obgleich bereits alle 8

bereitungen getroffen waren. Professor Ruttan schreibt unter ander 2 „Kanada sendet sehr bald sein erstes Kontingent von 20 000 Man und ein zweites und drittes wird folgen. Wir Montrealer fübl uns im Krieg mit Deutschland und Oesterreich und verhalten un als ob der Feind uns selbst bedrohte. Der Hafen, Kanäle usw. gehc unter Kriegsgesetz.“ a

Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikettz aam 23. September 1914. Ruhrrevier Oberschlesisches R. Anzahl der Wagen ens I1I1“ 6 260 Nicht gestellt 3 381 2 254

Erfreulicherweise ruhen während der äußeren Kämpfe überal

im Reiche die inneren wirtschaftlichen Streitigkeiten, Beim A des Krieges sind auch von den Gewerkschaften der Bauarbeiter aübrn

gonnenen Streiks aufgehoben und neue untersagt

worden. Gleichzeitig haben der Deutsche Arbeitgeberbund für da Baugewerbe und seine Landes⸗ und Bezirksverbände ihre Mi. glieder angewiesen, trotz des großen Angebots von Arbeitern d Löhne nicht herabzusetzen, sondern sie in der dri den Reichstarifvertrag für das Baugewerbe sefgesegten Höhe unbeding weiterzuzahlen, was auch allgemein geschieht. Ist somit die erse

Voraussetzung zu friedlicher Betätigung der Bauarbeitgeber und 8

zarbeiter gegehben, so ist die andere Voraussetzung ausreichend Arbeitsgelegenheit leider nur in sehr geringem Maße erfüllt. Dh Deutsche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe bittet daher, im bvaten ländischen Interesse zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit im Ban⸗ die bisher noch zurückgehaltenen Bauaufträgen erteilen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahna

der Mazedonischen Eisenbahn (Salonikt Monastir) von 23. bis 29 Juli 1914: 54 718 Fr. (mehr 26 126 Fr.). Sit 1. Januar 1914: 1 463 895 Fr. (weniger 96 070 Fr.).

Anatolische Eisenbahn vereinnahmte vom 23 bis 29. Juli 68

303 173 Fr (gegen das Vorjahr mehr 56 871 Fr.). Seit 1. Janun 1914: 6 717 207 Fr. (mehr 216 607 Fr.).

Wien, 23. September. (W. T. B.) In der beutigen Sitzun der Wiener Börsenkammer wurde beschlossen, die Prämisen, erklärung per Ultimo September in den Ültimo⸗ und wöchentlch zu regulierenden Umsätzen auf den 26. September 1914 festzuseza und die Aufgabe der Ultimo⸗Septembergeschäfte auf den 28. d. M. und den Kassatag auf den 5. Oktober. .

Kopenhagen, 23. September (W. T. B.) Die National, bank verteilt 7 % Dividende.

Konstantinopel, 24. September. (W. T. B.) Die Ein⸗ nahmen der Türkischen Tabak.Regie⸗Gesellschaft bea

im Monat August 1914: 22 000 000 Piaster gegen 21 300 000 Piafta I

in dem gleichen Monat des Vorjahres.

Berlin, 24. September. Produktenmarkt. mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: ländischer 250,00 252,00 ab Bahn. Fest.

Roggen, inländischer 229,00 228,00 ab Bahn. Fest.

Gerste. Futtergerste 230,00 242 00. 1“

Hafer, mlänbischer fein, neuer 218,00 227,00, mittel 2150 bis 217,00 ab Bahn und Kahn. Fest.

Mats, runder 228,00 233,00 ab Kahn. Fest.

Weizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 328. bis 829 Fest. S. 9 .

oggenme ür 100 ab Bahn und Speicher Nr. 0 m 1 gemischt 29,75 31,80. F. ds 1“ Rüböl geschäftslos.

Berlin, 23. September. Bericht über Speisefette bem Gebr. Gause. Butter: Die inländische Erzeugung nimmt weltta ab und sind die Eingänge feiner und feinster Butter sehr klein. E. mußten daher trotz der hohen Butter vom Auslande zur Deckung des Bedarfs bezogen werden. De beutigen Aufzeichnungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutte 1a Qualität 127 130 ℳ, do. IIa Qualität 122 127 ℳ. Schmalz: Die Bedarfsnachfrage ist recht lebhaft, und die Preit sind bei fester Tendenz anziehend. Die heutigen Notierungen sind⸗

Die amtlich a⸗ We iz en, 8”

Choice Western Steam 70 71 ℳ, amerikanisches Tafelschmal

Borussia 72,50 ℳ, Berliner Stadtschmalz Krone 72,00 ℳ, Berlina Bratenschmalz Kornblume 72,50 76,00 ℳ. Speck: fest.

Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof h riedrichsfelde. Schweine⸗ und Ferkelmarkt a ittwoch, den 23. September 1914.

Ueberstand

Auftrieb Schweine 449 Stück Stück 8 A668 8. özxess des Marktes: Mittelmäßiges Geschäft. Preise unber⸗ ändert. Es wurde gezahlt im Engroshandel für: Läuferschweine: 7—8 Monate alt. . Stück 38 45 5— 6 Monate alt 28 —37 erkel: 9 13 Wochen alt . 11 —14 6—8 Wochen alt 118181I11“

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten Hamburg, 23. September. (W. T. B.) Weizen inländische

verzollt 76 78 kg 252 259, Roggen inländischer verzollt 70 72 l

235 238, Gerste inländische verzollt 237 239, Hafer inländische verzollt 220 225.

London, 23. September. (W. T. B.) Kupfer best selecta 57 ¼ Käufer, 57 ¾ Verkäaufer, electrolytic 55.

London, 23. September. 2, ezer Cubes wurde zu 35/— angeboten, Granulated zu 310 erkauft.

Glasgow, 23. September. (W. T. B.) Roheisen fiß für Kasse 51 sh. 1 ½ d., für 1 Monat, fir 3 Monate.

Liverpool, 22. September. (W. T. B.) Die Weizen⸗ preise waren unverändert bis ziemlich 1 Pence niedriger. Mait unverändert.

88 Amsterdam, 23. September. (W. T. B.) Java⸗Kaffxs oko 43.

New York, 22. September. (W. T. B.) (Schluß.) Baun⸗ wolle loko middling —,—, do. für September —,—, do⸗ 1” Dezemba —,—, do. in New Orleans loko middling —,—, Refind (in Cases) 10,75, do. Standard white in New York 8 *9 do. in Tanks 4,75, do. Credit Balances at Oil City 1,45, Schmal Western steam 10,00, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentrifuqa 5,65, Weizen loko (neue Ernte) 120, do. für September 111 do. für Dezember 120 ⅞, do. für Mat 127 ¼, Mehl Spring⸗Wheul clears 4,75 5,00, Getreidefracht nach Liverpool 3, Kaffee Rio Nr.] loko 6 ¾, do. für September —,—, do. für Dezember —,—, Kupfa Standard loko —,—, Zinn —,—.

New York, 22. September. (W. T. B.) (Schluß.) Sich⸗ wechsel London 4,9525, Cable Transfers 4,9725, Sichtwechsel Part 5,10, Cable Transfers 5 15, Sichtwechsel Berlin 95 ½, Cable Trausfet 95 ¾, Stüber Bullion 52 .

Rio de Janeiro, 22. September. (W. T. B.) Wechsel an London 12.

Forderungen größere Posten feinße

(W. T. B.) Zuckermarkt. Ruhtz

1. Untersuchu sach 2. 3 6

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen n. Verfäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. gen u. dergl.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

. Bankausweise.

——

1) Untersuchungssachen.

[54748] ö

In der Untersuchungssache gegen den Unteroffizter der Landwehr I August Albert Birth, Bezirkskommando Lüneburg, ge⸗ boren 6. 10. 83 zu Patersort (Heiligen⸗ beil), wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstraf⸗ erichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Hannover, den 20. September 1914.

Gericht der Landwebrinspektion.

[54750] Verfügung.

Die am 4. Oktober 1906 gegen den Musketier Ludwig Schön der 6. Komp. Inf.⸗Regts. Nr. 160 vom Gericht der 16. Division erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung wird hiermit aufgehoben.

Cöln, den 21. September 1914.

Gericht der Landwehrinspektion.

54747]

V Aufhebung einer Fahnenfluchts⸗ erklärung und eines Steckbriefs. Die unter dem 13 März 1908 vom

Gericht der 18. Division gegen den Mus⸗

ketier Heinrich Rofenbach 4,31 ergangene

Fahnenfluchtserklärung wird hiermit auf⸗

gehoben und der am 29. Dezbr. 1907 er⸗

lassene Steckbrief zurückgenommen. Hannover, den 20. September 1914. Gericht der Landwehrinspektion.

[54749] 1 Die unterm 20. März 1907 gegen den ausgehobenen Rekruten Ferdinand Klaus, geboren den 27. 9. 1884 zu Sachsenhagen, Kreis Rinteln, zuletzt in Kontrolle des Bezirkskommandos I München, ergangene Fahnenfluchtserklärung wird aufgehoben. Karlsruhe, den 18. September 1914. Gericht der Landwehrinspektion. (Unterschrift.)

[54752]

Die Fahnenfluchtserklärung gegen den Musk. Aloys Titze 2/161 vom 11. 7. 12 ist aufgehoben.

Koblenz, 19. 9. 14. Gericht der stellv. 30. Inf.⸗Brigade.

[54751] Der Musketier, Reservist Otto Geb⸗ hardt, 3. Komp. Ersatz⸗Batl. Inf.⸗ Regts. 68, wird hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Koblenz, 17. 9. 14.

Gericht der stellv. 30. Inf.⸗Brigade. [54755]

Die Beschlagnahmeverfügung des Ge⸗ richts der 10. Division vom 15. Januar 1903 in der Untersuchungssache gegen den Major Arnold Freiherr von Fuchs⸗ Nordhoff vom kombinierten Jäger⸗ regiment zu Pferde Nr. 1, durch welche der Beschuldigte auf Grund der §§ 60 ff. des Militärstrafgesetzbuchs für fahnen⸗ flüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt worden ist, wird aufgehoben. 8

Posen, den 21 September 1914. Gpouvernementsgericht.

Der Gerichtsbherr:

von Koch 8

Generalleutnant u. Gouver

[54754] Beschluß.

Der am 14. 9. 1901 gegen den Matrosen Jakob Wald, 4. Komp. II. Marrosen⸗ division, erlassene Beschluß wird aufgeboben, da die Feeeaisse hünzen der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 Milhärstrafgerichtsordnung fortgefallen sind. (IIb 144/14.)

19 2lHelnsbeven. den 16. September

Gericht der II. Marineinspektion. EMxfürFeiE MMEmAEHCEcEEEEWInTTErrskes;n

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[54582] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwang vollstreckung soll am 18. Januar 1915, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13 14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Berlin, w““ 15 belegene, im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 26 Blatt Nr. 1828 (eingetragene Eigentümer am 22. Junt 1914, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: a. Kaufmann Karl David in Tempelhof, b. Kaufmann Otto Herbst in Schöneberg zu gleichen Rechten und Anteilen) einge⸗ tragene Grundstück: a. Vorderwohnhaus mit rechtem und linkem Seitenflügel und Hof, b. Remisen⸗ und Klosettgebäude qguer, Gemarkung Berlin. Das Grund⸗ stück ist in der Grundsteuermutterrolle nicht nachgewiesen, führt bei einem jährlichen Nutzungswert von 15 480 die Gebäude⸗ steuerrollen Nr. 1503 und ist zu einem Jahresbetrage von 608,40 zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. 87. K. 127. 14.

Berlin, den 12. September 1914

Königliches Amzcgericht Berlin⸗Mitte.

[54583]1 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin, Friedenstraße Nr. 72, be⸗ legene, im Grundbuche von der Köntgstadt

Band 77 Blatt Nr. 4079 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Frau Bankier Franken⸗ stein, Rosa geb. Katz, in Berlin. W. 15, Düsseldorferstraße 48, eingetragene Grund⸗ stück, bestehend aus: Vorderwohnhaus mit linkem Seitenflügel, abgesondertem Klosett und Vorgarten und Hof am 20. No⸗ vember 1914, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III (drittes Stock⸗ werk), Zimmer Nr. 113 115, versteigert werden. Das Grundstück Gemarkun Berlin Kartenblatt 44 Parzelle 1288/68 ist nach Artikel Nr. 9718 der Grund⸗ steuermutterrolle 4 a 72 qm groß und unter Nr. 1184 der Gebäudesteuerrolle bei einem jährlichen Nutzungswerte von 6890 mit 264 Jahresbetrag zur Gebäudesteuer veranlagt. Der Ver⸗ steigerungsvermerk ist am 31. August 1914 in das Grundbuch eingetragen. 85. K. 128. 14. Berliu, den 16. September 1914. Königliches Berlin⸗Mitte. t. 85.

[54585] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 25. Januar 1915, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13 14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Berlin, Landsbergerstr. 15, be⸗ legene, im Grundbuche von der König⸗ stadt Band 86 Blatt Nr. 4467 (einge⸗ tragene Eigentümerin am 30. März 1914, dem Tage der Eintragung des Verstei⸗ gerungsvermerks: Frau Antonie Keller, eborene Kaßner, verwitwet gewesene

cholz) eingetragene Grundstück: a. Vorder⸗ wohnhaus mit rechtem und linkem Seitenflügel, Doppelquerwohngebäude und zwei Höfen, von denen der erste unter⸗ kellert ist, b. Stall und Remise quer, Gemarkung Berlin Kartenblatt 41 Par⸗ zelle 703/16, 9 a 65 qm groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. Nr. 11590, Nutzungs⸗ wert 22 500 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 3043. 87. K. 57. 14.

Berlin, den 17. September 1914.

Königliches ö Berlin⸗Mitte.

[54584] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 25. Januar 1915, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113— 115, versteigert werden das in Berlin, Gerichtestr. 1, Ecke“ Grenzstr. 11, belegene, im Grund⸗ buche vom Oranienburgertorbezirk Band 31 Blatt Nr. 927 (eingetragene Eigentümerin am 20. April 1914, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: die verwitwete Frau Dr. Therese Bracke⸗ busch, geb. Dabbert zu Berlin) einge⸗ tragene Grundstück, Vorderwohnhaus mit Hof, Gemarkung Berlin Kartenblatt 25, Parzelle 1605/103, 5 a 49 ven groß, Grundsteuermutterrolle Art. r. 890, Nutzungswert 15 310 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 890. 87 K. 77. 14

Berlin, den 21. September 1914. Königliches Amts Berlin⸗Mi

Das Amtegericht Bremerhaven hat am 16 September 1914 folgendes Se erlassen: Auf Antrag des Technikers Niko.⸗ laus Thomsen, Bremerhaven, Bürger⸗ meister⸗Smidtstraße 73 II, wird der un⸗ bekannte Inhaber des Sparkassenbuches der Städtischen Sparkasse in Bremer⸗ haven Nr. 701 mit einem am 30. März 1911 auf 1200,41 lautenden Guthaben hiermit aufgefordert, das bezeichnete Spar⸗ kassenbuch unter Anmeldung seiner Rechte auf dasselbe spätestens in dem hiermet auf Freitag, den 28. Mai 1915, Mittags 12 Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselbst anberaumten Aufgebotstermine dem Gerichte vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erktärt werden soll

Bremerhaven, den 18 September 1914

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts:

Höppner, Gerichtssekretär.

[54572] Aufgebot.

Die verwitwete Frau Marie Pinnow, geb. Micks zu Berlin NW. 21, Wilhelms⸗ havenerstraße 18, vertreten durch Jastizrat Dr. Arthur E Rosenthal zu Berlin W. 8, Taubenstraße 20, hat das Aufgebot des verloren gegangenen 3 ½ %igen unkündbaren Pfandbriefs der Deutschen Grundereditbank in Gotha Abt. VIII Lit. C Nr. 2227 über 1000 beantragt. Der Inbaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. April 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer 17, anberaumten Aufgebots termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Gotha, den 19 September 1914.

Herzogl. S. Amtsgericht. 1. [54743] Aufgebot.

Der Pfandschein Nr. 523 1, den wir am 23. Oktober 1889 über die Lebens. versicherungspolice Nr 89 622 vom 10. Mai 1885 für Herrn Ferdinand Otto Schonert, Kavpellmeister in Homburg v. d. Höhe, jetzt Königl. Obermusik⸗ meister und in Marburg a. Lahn wohnhaft, ausgefertigt haben, soll abhanden ge⸗ kommen sein. Wir fordern den etwaigen Inhaber auf, sich unter Vorlegung des

Pfandschelns binnen zwölf Monaten von

heute ab bet uns zu melden. Meldet sich niemand, so werden wir den Pfandschein für kraftlos erklären. Leipzig, den 20. Februar 1914. Teutonia Versicherungsaktiengesellschaft in Leipzig vorm. Allg. Renten⸗ Capital⸗ u. Lebensversicherungsbank Teutonia. Dr. Bischoff. J. V.: Schömer.

[54744] Aufgebot.

Der Pfandschein Nr. 208 X, den wir am 16. November 1900 über die auf den Namen Max Reich lautende Versiche⸗

g rungspolice Nr. 132 248 vom 1. Juli 1896

für Herrn Julius Reich, Förster in Schwarza, jetzt in Kloster⸗Veßra (Kr. Schleusingen) wohnhaft, ausgefertigt haben, soll abhanden gekommen sein. Wir fordern den etwaigen Inhaber auf, sich unter Vor⸗ legung des Pfandscheines binnen drei Monaten von heute ab bei uans zu melden. Meldet sich niemand, so werden wir den Pfandschein für kraftlos erklären. Leipzig, den 3. Juli 1914. Teutonia Versicherungsaktiengesellschaft in Leipzig vorm. Allg. Renten⸗ Capital⸗ u. Lebensversicherungsbank Teutonia. Dr. Bischoff. J. V.: Schömer.

[54745] Aufgebot.

Die Lebensversicherungspolice Nr. 106 613, die wir am 1. Februar 1890 für Herrn Gustav Bruno Adolph, Stellmacher⸗ meister in Schlawa, ausgefertigt haben, soll abhanden gekommen sein. Wir fordern den etwaigen Inhaber auf, sich unter Vor⸗ legung der Police binnen drei Monaten von heute ab bei uns zu melden. Meldet sich niemand, so werden wir die Police für kraftlos erklären.

Leipzig, den 17. Juli 1914.

Teutonia Versicherungsaktiengesellschaft in Leipzig vorm. Allg. Renten⸗ Capital⸗ u. Lebensversicherungsbank Teutonta. Dr. Bischoff. J. V.: Schömer.

[53043]

Die Police A 67 023 über 3000 Versicherungssumme, auf das Leben des Schnürriemenverfertigers Herrn Carl Adolf Lübbertsmeier in Barmen lautend, ist angeblich abhanden ge⸗ kommen.

Alle Personen, welche Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, sie inner⸗ halb 3 Monate von heute ab bei Ver⸗ meidung ihres Verlustes bei uns geltend zu machen.

Magdeburg, den 8. September 1914. Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft.

[54574] Aufgebot. Der Besitzer Hermann Teubler aus Lumpönen hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, am 30. Dezember 1910 fällig gewesenen Wechsels d. d. Lumpönen, den 30. Dezember 1909, über 527,50 ℳ, der von ihm auf den Besitzer George Motejus in Trakeningken gezogen und von diesem angenommen worden ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 6. No⸗ vember 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 23, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

Tilsit, den 17. September 1914.

Königliches Amtsgericht.

[54741] Aufgebot.

a. Der Eigentümer 88 Piekarski in Katschlin hat das Aufgebot des Miteigen⸗ tümers des Grundstücks Katschlin Blatt 38, Schuhmachers Johann Chnistoph Peter, beantragt. Katschlin Blatt 38 ist 6 ar 40 qm groß. Christoph Peter wird auf⸗ gefordert, im unten angegebenen Termine seine Rechte bet Vermeidung der Aus⸗ schließung anzumelden. b. 1) Der Eigen⸗ tümer Hermann Schulz in Mechnatsch hat das Aufngebor des über die Hypothek Nr. 1 Abt. III Mechnatsch Blatt 10 von 300 Talern Gläubiger Gottfried und Anna Rose, geb. Woyte, Schulz'schen Ehe⸗ leute gebildeten Briefes beantragt. 2) Die Witwe Katharina Gorsch, geb. Walo, in Groß Luttom hat das Aufgebot des über die Hypothek Nr. 7 Abt. III Birn⸗ baum Blait 372 von 1500 Gläubiger Hugo, Paul, Richard Specht gebildeten Briefes beantragt. Die Inhaber der Briefe zu b1 und 2 werden aufge⸗ sordert, bei Vermeidung der Kraftlos⸗ erklärung der Briefe ihre Rechte im unten angegebenen Termin unter Vorlegung der Briefe anzumelden. c. 1) Der Eigentümer Hermann Gräfe in Mokritz hat das Auf⸗ gebot der Gläubiger der auf Mokritz Blatt 14 in Abt. III unter Nr. 3 einge⸗ tragenen Hypothek von 300 nebst Iinsen für die Johann Gottlieb und Wilhelmine, geb. Herberg, Reschke'schen Eheleute bean⸗ tragt. 2) Der Restaurateur Fritz Zicker⸗ mann in Birnbaum hat das Aufgebot der

in Abt. III unter Nr. 1 eingetragenen Resthypothek von 331 15 nebst Zinsen für die Erben des am 18. August 1853 verstorbenen Eigentümers Wilhelm Steinborn in Alt Dombrowo beantragt. Die Gläubiger zu c 1 und 2 werden auf⸗ gefordert, im unten angegebenen Termine bei Vermeidung des Ausschlusses ihre Rechte anzumelden. Aufgebotstermin am 14. Januar 1915, Mittags 12 Uhr. Birnbaum, 19. September 1914.

Königliches Amtsgericht.

[54578] Aufgebot. Die Frau Käthe Beyer, geb. Böhler, in Frankfurt a. M., Wiesenstr. 71, hat beantragt, die verschollenen Josef Peter Böhler, geb. 24. Oktober 1858, Maria Margarethe Böhler, geb. 19. März 1864, Evduard Jakob Böhler, geb. 5. Januar 1866 in Weinheim, zuletzt wohnhaft in Heidelberg, für tot zu erklären. Die be⸗ zeichneten Verschollenen werden aufgefor⸗ dert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 13. März 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklä⸗ rung erfolgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Heidelberg, den 15. September 1914. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. V.

[54570] Aufgebot.

1) Der Juvalide S. Paland in Mülfort, 2) der Dachdecker Frledrich Paland in Waat bei Kelzenberg 3) die Ehefrau Josef Fegers, Maria geborene Paland, in Rheydt, Marktstraße 20, haben beantragt, 1) den verschollenen Wilhelm Paland, geboren am 27. Februar 1871. zu Rhevdt, 2) den verschollenen August Paland, geboren am 9. Dezember 1872 zu Rheydt, beide zuletzt wohnhaft in Rheydt, von wo sie vor etwa 14 Jahren nach Amerika ausgewandert sein sollen, für tot zu erklären. Die bezeichneten Ver⸗ schollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. April 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung 8 wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Rheydt, den 15. September 1914.

Königliches Amtsgericht.

. Straßmann. Ausgefertigt: (L. S.) Cremer, Aktuar, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[54573] Aufgebot.

Der Metzger und Landwirt Christian Kaiser in Barchfeld hat beantragt, den verschollenen Kaspar Friedrich Kaiser, Barthels Sohn, geboren am 22. April 1864, zuletzt wohnhaft in Barchfeld, für

Erwerbs⸗ und Srt ceste nossenschaften. .Niederlassung ꝛc. 8 . Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung.

von Rechtsanwälten.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

[54730] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefran Anna Ockert Tisch⸗ meier, in Oschersleben, Prozeßbevoll. mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heine in Halberstadt, klagt gegen ihren Ehemann, den Müller Wilhelm Ockert, früher in Orchersleben, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe auf Grund des § 15672 B. G.⸗B. mit Schuld und auf Kosten des Beklagten Die Klägerin behauptet, daß sich der Beklagte seit länger als Jahres⸗ frist gegen ihren Willen in böslicher Ab⸗ sicht von der häuslichen Gemeinschaft fern gehalten habe. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Halberstadt auf den 23. November 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Halberstadt, den 18. September 1914. Müller, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[54594] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau M. M. S. Schlesiger, geb. Johns, Hamburg, Hammerbrook⸗ straße 110 II, vertreten durch Rechts⸗ anwälte Dres. A. Walff, Engels und Fischer, klagt gegen ihren EChemann Maxi⸗ milian Schlesiger, unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Zahlung von Unterhbalts⸗ kosten mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin ab Klag⸗ erhebung an Unterhalt wöchentlich 10 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Landgericht in Hamburg, Zwil⸗ kammer XI (Zwiliustisgebäude, Sieveking⸗ platz) auf den 27. November 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 17. September 1914. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[54734] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Luise Demme, geb. Becker, Magdeburg, Schmidtstr. 44/45, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Horwitz, Burchard, Krauel und Vorwerk, kagt

tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgeforderr, sich spätestens in dem auf den 14. April 1915, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗

Gläubiger der auf Birnbaum Blatt 522 [

zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gerichte Anzeige zu machen.

Schmalkalden, den 17. September 1914.

Königliches Amtsgericht. Abt. 1.

[54579] Aufgebot.

Die Ehefrau Caroline Jensen, geb. Hansen, in Osterby auf Röm hat bean⸗ tragt, ihren verschollenen Ehemann, den Schiffsführer Andreas Jensen, zuletzt

wohnhaft in Osterby auf Röm, für tot zu er⸗

klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 6. April 1915, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Tondern, den 15. September 1914. Königliches Amtsgericht.

[54575] Aufgebot. 1

Der Kutscher Heinrich Stagge in Wer⸗ nigerode hat das Aufgebot behufs Todes⸗ erklärung seines Bruders, des verschollenen Holzhauers Wilhelm Stagge, Sohn des verstorbenen Handarbeiters Christian Stagge zu Darlingerode, welcher bis zu seiner Auswanderung nach Amerika im Jahre 1878 zu Darlingerode gewohnt hat, be⸗ antragt. Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin am 25. Juni 1915, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich neten Gericht, Zimmer 14, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Wernigerode, den 17. September 1914.

Königliches Amtsgericht. 3

54586] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Metzgermeisterswitwe Anna Barbara Meier dal ier, Schloßstraße 43, hat die ihrem Sohn Leonhard Meier dahier, Schloßstraße 43, zur Urkunde des K Notariats Nürnberg 1I vom 13. Dezember 1909 G. R. Nr. 2276 erteilte allgemeine Vollmacht für kraftlos erklärt. Das Amts⸗ gericht Nürnberg hat diese Veröffentlichung bewilligt.

Der Gerichtsschreiber

des K. Amtsgerichts Nürnberg.

gegen ihren EChemann, den Seiler Tilo Demme, unbekannten Aufenthalts, wegen Alimente, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, der Klägerin eine am 1. jeden Monats im voraus zahlbare monatliche Unterhaltsrente von 20 ℳ, be⸗ ginnend mit dem 1. Februar 1914, zu zahlen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 2 (Zwiljustizaebäude, Sieveking⸗ platz) auf den 20 November 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bet dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird n Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 18. September 1914. Der Gerichtsschreiber des Landgericht

[54732] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Ernst Sobernheim zu Berlin, Schöneberger Ufer 36 a, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Schneider, Jablonski und Paaitsch zu Berlin, Unter den Linden 11, klagt gegen die Aktiengesellschaft in Firma Sanders Rehders u. Company Limited zu London, 108 Fenchurch Street, vertreten durch ihren geschäftsführenden Direktor Fen Sanders, ebendaselbst, unter der

ehauptung, daß er auf Grund des Ver⸗ trags vom 16. Dezember 1912 als Ver⸗ treter der beklagten Gesellschaft und als Geschäftsführer der von dieser begründeten Gesellschaft „Sanders Rehders u. Com⸗ pany Limited Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ zu Berlin gegen ein Jahres⸗ gehalt von ½ 540 für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar 1913 bis 31. Dezember 1915 engagiert sei und daß ibm aus diesem Engagements⸗ verhältnisse Gehalts⸗ bezw. Schadensersatz⸗ ansprüche zustehen, mit dem Antrage, 1) die Beklagte zu verurteilen, an ihn 24 428,80 nebst 5 vom Hundert Zinsen seit dem Tage der g80, sa zablen, 2) der Beklagten die Kosten einschließlich der Kosten des Arrestverfahrens in Sachen Sobernheim ]7i. Sanders Rehders u. Co. Ltd. 56. 2 24. 14 aufzuerlegen, 9 das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor die 12 Kammer für Handelssachen des König⸗ lichen Landgerichts I in Berlin, Neue Friedrichstraße 16/17, immer 55/57, II. Stockw., auf den 25. November 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachte Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestelle Zum Zwecke der öffentlichen Zustellun wird dieser Auszug der Klage bekann gemacht. Aktenzeichen 56. O 225. 14.

Berlin, den 19. September 1914.

Ebeling, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I.

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