1914 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

8 auptquartier, 27. September. Befördert: zu Hauptleuten: iegel, Oblt. d. Res. d. 4. Garde⸗Feldart. Regts. (Naumburg a. S.), Schrader, Oblt. d. Garde⸗Landw. 1. Aufgeb. d. 4. Garde⸗Feldart. Regts. (Stettin), Harms, Oblt. d. Landw. a. D., zuletzt in d. Garde⸗Landw. 2. Aufgeb. d. 2. Garde⸗Feldartillerie⸗ Regis. (1 Hamburg); zum Oberleutnant: Kaiser, Leutnant der Landwehr⸗Feldartillerie, 2. Aufgebots (VI Berlin); zu Hauptleuten: Devens, Oblt. d. Res. d., Füs. Regts. Nr. 39 (Siegen), Euler, Oblt. d. Landw. Inf. 1. be; (I W“ Hammesfahr, Oblt, d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Solingen), Rathscheck, Oblt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Geldern), Schenck, Oblt. d. Landw. a. D. (Hagen), zules in d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Hagen), Kiel, Oblt. d. Landw. a. D. (Wesel), zuletzt in d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Mülheim a. d. Rubr).

Zu Rittmeistern befördert: Leverkus, Oblt. d. Landw. Kav. 2. Aufgeb. Geeeea; Hirsch, Oblt. d. Landw. a. D. (Crefeld), zuletzt im Landw. Train 1. Aufgeb. (Crefeld). 8

Zu Oberleutnants befördert: Tenholt, Lt. d. Res. d. Füs. Regts. Nr. 39 (1 Bochum), Pommer, Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Barmen), Dürre, Lt. d. Landw. Kav. 1. Aufgeb. (II. Düsseldorf), Rock, Lt. d. Landw. a. D. (Wesel), zuletzt in d. Landw. Inf. 2 Aufgeb (Wesel), Thomas, Lt. d. Res. a. D. (Gelsenkirchen), zuletzt in d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 71 (Gelsenkirchen).

Angestellt: Fülberth, Oblt. d. Res. a. D. (II Düsseldorf), zuletzt in d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 61 (Düsseldorf), als Hauptm. bei d. Offizieren d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb., Schragmüller, Oblt. d. Res. a. D. (II Dortmund), zuletzt in d. Res. d Drag. Regts. Nr. 14 (Dortmund), früher in diesem Regt,, als Oblt. mit 8 8 3. Oktober 1909 bei d. Offizieren d. Landw. Kav. 1. Aufgebots.

Der Abschied bewilligt: den Leutnants: Herbeck d. Res. d. Inf. Reats. Nr. 98 (Elberfeld), Schlösser d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (Elberfeld). 1

Hauck, Oblt. an d. Haupt.Kad. Anstalt, in d. Inf. R. Nr. 76, Schumburg, Lt. im Inf. R. Nr. 76, als Erzieher zur Haupt⸗Kad.

Anstalt, versetzt.

Großes Hauptquartier, 28. September. Zu Hauptleuten befördert: die Oberleutnants: Hillebrecht d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Gumbinnen), Tolkiehn d. Landw. a. D, zuletzt in d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Insterburg), Meier d. Res. d. Gren. Regts. Nr. 1 (Meiningen), Walz d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (I Königs⸗ berg), Plebhwe d. Landw. a. D., zuletzt in d. Res. d. Gren. Regts. Nr. 3 (Insterburg), Gerhardt (Allenstein), Henschke (1 Königsberg), Scherrans (Tilsit) der Landw. Inf. 1. Aufgeb., Kohlhoff d. Landw. Fußart. 1. Aufgeb. (I. Königsberg), Ribau d. Lantw. a. D., zuletzt in d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Tilsit), Reiter d. Landw. a. D., zuletzt in d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Bartenstein), Schirmacher d. Landw. a. D., zuletzt in d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Königsberg).

Zu Oberleutnants befördert: die Leutnants: Barwinski d. Landw. Kav. 2. Aufgeb. (Bartenstein), Moeller (. Königsber.), Jacke (I1 Berlin), Terner (I1 Königsberg) d. Landw. Inf. 2. Aufgeb., Braunschweig d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (VI Berlin), Ziehe d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb (VI Berlin), Burmeister, Lt. a. D., zu etzt im Inf. Regt. Nr. 43, die Leutnants: Kroczewsky d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (I Königs⸗ berg), Felsner d. Landw. Jaf. 2. Aufgeb. (Allenstein), Spirgatis d Landw. a. D., zuletzt in d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Königsberg), Schrader d. Landw. a. D., zuletzt in d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (I Köntgsberg).

Großes Hauptquartier, 25. September. v. Dallwitz, Rittm. d. Landw. a. D., zuletzt in d. Landw. Kav. (V Berlin), der Charakter als Maj. verlitehen und d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Res. Offiziere d. Schlesw. Holst. Ulan. Regte. Nr. 15 erteilt.

Großes

Königreich Preusen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachgenannten Beamten die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste mit Pension zu erteilen, und zwar dem Ober⸗ und Geheimen Regierungsrat Röttger bei der Eisenbahndirektion in Danzig, dem Geheimen Regierungsrat Dr. Schmitz, Mitglied der Eisenbahn⸗ direktion in Cöln, den Geheimen Bauräten Henning, Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts in Fulda, Freye, Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts in Arnstadt, Fuhrberg, Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 3 in Hannover, Walther, Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts in Burgsteinfurt, Maley, Vorstand des früheren Eisenbahnbetriebsamts 2 in Bromberg, und Dane, Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 2 in Elber⸗ feld sowie dem Regierungs⸗ und Baurat Genth, Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 1 in Wittenberge, letzterem unter Ver⸗ leihung des Charakters als Geheimer Baurat.

Seine Majestät der König haben ferner Allergnädigst geruht:

den Regierungs⸗ und Bauräten Blau in Berlin und Taut in Koblenz sowie den Bauräten Claußen in Magdeburg, Wagenschein in Torgau, Doehlert in Halberstadt und Hellmuth in Hitzacker bei dem Uebertritt in den Ruhestand, den Charakter als Geheimer Baurat zu verleihen.

—— 8

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

des Königs ist die Wahl des Oberlehrers Dr. Max Wey⸗ rauch an dem Städtischen Realgymnasium in Elberfeld zum Direktor des Realgymnasiums nebst Realschule in Düren durch das Staatsministerium bestätigt worden.

A f den Bericht des Staatsministeriums vom 21. d. M. will Ich, nachdem der Feind durch die Waffenerfolge unseres tapferen Heeres aus dem Lande vertrieben ist, in Billigung der Mir unterbreiteten Vorschläge zur Linderung der Meiner treuen Provinz Ostpreußen durch den Einfall russischer Truppen verursachten Not genehmigen, daß unverzüglich die zur Feststellung der Kriegsschäden er⸗ forderlichen Maßnahmen getroffen und mit Hilfe der von Meinem Finanzminister bereit gestellten Mittel den ge⸗ schädigten Bewohnern der Provinz einstweilen die Führung ihres Haushalts, Wirtschafts⸗ und Gewerbebetriebes ermö licht werde. Zur Beratung der Staatsbehörden bei der Erfüllung dieser Aufgabe will Ich ferner die Einsetzung einer Kriegshilfs⸗ kommission für die Provinz Ostpreußen unter dem Vorsitze des Oberpräsidenten in Königsberg genehmigen und zu deren Mit⸗ gliedern neben den Regierungspräsidenten in Königsberg, Gumbinnen und Allenstein die Vorsitzenden des Provinziallandtags und des Provinzialausschusses, den Landeshauptmann und den Generallandschaftsdirektor der Provin Ostpreußen und den Oberbürgermeister Meiner Residenzstadt Königsberg aus Königlichem Vertrauen berufen. Der Kommission sollen ferner zwei Vertreter der Landwirtschaflskammer und e ein Vertreter der kaufmännischen Korporationen in Königsberg und Tilsit sowie der Handwerkskammern in Königsberg und Gumbinnen als

Mitglieder beitreten die auf Grund von Vorschlägen der Vor⸗

Beratungen durch Kommiss

8

stände dieser Körperschaften vom Staatsministerium zu bestellen

sind, dem im übrigen die Ergänzung der Kommission durch Berufung von örtlich nicht interessierten Sachverständigen zu Mitgliedern überlassen bleibt. Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieses Erlasses beauftragt und ermächtigt, den Geschäftskreis der Kommission zu regeln und sich an ihren sare zu beteiligen. Großes Hauptquartier, den 24. September 1914. Wilhelm R.

von Bethmann Hollweg. Delbrück. von Tirpitz. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Falkenhayn. von Loebell. Kühn. von Jagow.

An das Staatsministerium. -

In Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 24. Sep⸗ tember d. J. wird hiermit wegen

Bildung einer Kriegshilfskommission für Ostpreußen und

Gewährung einer staatlichen Vorentschädigung in den

durch den Krieg betroffenen Landesteilen folgendes be⸗

stimmt: I. Kriegshilfs kommission für Ostpreußen: 1) Als sachverständige Mitglieder werden auf Grund Aller⸗ höchster Ermächtigung berufen: 1. der Vorsitzende des Mitteldeutschen Feuersozietätsverbandes, h Landrat a. D. Winkler in Merseburg, ddeer Generaldirektor der Ostpreußischen Landfeuersozietät, 8 Oberregierungsrat a. D. Schickert, der Generaldirektor der Ostpreußischen Landgesellschaft,

Regierungsrat a. D. Gramberg.

2) Die Vorstände der Landwirtschaftskammer in Königs⸗ berg i. Pr., der kaufmännischen Korporationen in Königsberg und Tilsit und der Handwerkskammern in Königsberg und Gumbinnen haben das ihnen Allerhöchst verliehene Vorschlags⸗ recht unverzüglich auszuüben und ihre Vorschläge dem Staats⸗ ministerium durch Vermittlung des Oberpräsidenten in Königs⸗ berg zu unterbreiten.

3) Die Kommission tritt auf Einladung des Vorsitzenden zusammen, der den Schriftverkehr in ihrem Namen zu führen und sie nach außen zu vertreten hat. Sie ist beschlußfähig bei Anwesenheit von mindestens 7 Mitgliedern unter Einschluß des Vorsitzenden, der durch seinen Vertreter im Hauptamte vertreten werden kann. Die Kommission kann Unterausschüsse zur Beratung bestimmt zu bezeichnender Angelegenheiten bilden. Sie hat ihre Geschäftsordnung und die Geschäftsordnung der Unterausschüsse selbständig zu regeln. 8 1

4) Die Mitglieder der Kriegshilfskommission erhalten bei notwendigen Reisen zur Erledigung der ihnen zugewiesenen Auf⸗ gaben Reisekosten und Tagegelder, und zwar:

die beamteten Mitglieder nach den ihnen als Beamten zustehenden,

die nichtbeamteten Mitglieder nach den für die Mitglieder

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des Provinziallandtags der Provinz Ostpreußen eltenden Sätzen.

5) Die Kommission wird mit schleuniger Begutachtung der bei Gewährung einer staatlichen Vorentschädigung zu beob⸗ achtenden Grundsätze unter Innehaltung der im Abschnitt II. dieser Anweisung gegebenen Bestimmungen betraut. 1

Ihr liegt ferner ob, sich über die Feststellung der Kriegs⸗

schäden, die Regelung des Festsetzungsverfahrens und über wirtschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung der Lebensfähigkeit der Provinz Ostpreußen gutachtlich zu äußern. Die Erteilung bestimmter Aufträge im Rahmen dieser Aufgaben bleibt den beteiligten Ressortministern vorbehalten. Die Berichte der Kommission sind an den Minister des Innern zu richten; Ab⸗ schriften für den Vizepräsidenten des Staatsministeriums und den 1“ sind diesen in allen Fällen unmittelbar ein⸗ ureichen. Soweit an der Entscheidung einer Angelegenheit andere Ressorts beteiligt sind, ist den zuständigen Ressortministern ebenfalls unmittelbar Bericht zu erstatten, und daß dies ge⸗ schesn. in dem Bericht an den Minister des Innern zu ver⸗ merken.

II. Vorentschädigung. Vorbehaltlich reichsgesetzlicher Bestimmungen gemäß § 35 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juli 1873 wegen endgültiger Erstattung des Schadens, der durch den Krieg an beweglichem und unbeweglichem Eigentum entstanden ist, und in Anrechnung auf diese soll aus bereiten staatlichen Mitteln den durch den Einfall feindlicher Truppen, durch Beschießung oder andere, auf Anordnung militärischer Befehlshaber getroffene kriege⸗ rische Maßnahmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz be⸗ drohten Einwohnern der vom Kriege berührten Landesteile eine Vorentschädigung gewährt werden, durch welche sie zur Fortführung ihres Haushaltes, ihres landwirtschaft⸗ lichen und gewerblichen Betriebes oder sonstigen Erwerbs⸗ zweiges und zur Beschaffung der hierzu erforderlichen Geräte und Inventarstücke notdürftig instandgesetzt werden, soweit ihnen solche nicht in natura geliefert werden können. Die Vorentschädigung, die der Regel nach auf einen Bruchteil des entstandenen Kriegsschadens zu beschränken ist, unterliegt der zwangsweisen Wiedereinziehung durch den Staat im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens, soweit ihr Betrag von dem Geschädigten nicht oder nicht im vollen Umfange zu dem an⸗ gegebenen Zwecke verwendet wird. Die Bestimmung über das Verfahren dei Festsetzung der Vorentschädigung bleibt weiterer Verfügung vorbehalten.

1eI. Kriegshilfsausschüsse. Die Bildung örtlicher Kommissionen zur Feststellung der Kriegsschäden und zur Be⸗ gutachtung der vorläufig zu gewährenden Vorentschädigung (Kriegshilfsausschüsse) erfolgt auf Anordnung der Minister des Innern und der Finanzen. h Berlin, den 29. September 1914.

Das Staatsministerium.

Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Cßsasohn voebel! Käh

FrehöEes . 8 1 Justizministerium. Dem Amtsrichter Meene in Neukölln ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Der Landrichter Dr. Ubach in Saarbrücken ist nach Frankfurt a. M. versetzt. Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Kommerzienrat, Kaufmann Heinrich Marzahn in Charlottenburg⸗Westend, der Kaufmann Berthold Kirstein in Berlin, der Fabrikant

Lentze.

K 2

1“ &

Paul Lamm in Berlin, der Kaufmann Berthold

Berlin⸗Wilmersdorf und der Fabrikbesitzer Dr. Franz Fürsten⸗ heim in Charlottenburg bei dem Landgericht I in Berlin, der Kaufmann Konstantin Buschius in Charlottenburg bei dem Seoe III in Berlin, wiederernannt: der Fabrikbesitzer obert Kerb in Berlin⸗Dahlem, der Fabrkamg Ludwig Jacoby in Berlin, der Hosspediteur

illibald Loewenthal in Berlin, der Bankier Louis Rothschild in Berlin und der Ingenieur Karl Pernet in Berlin⸗Schöneberg bei dem Landgericht I. in Berlin, der Brauereidirektor Hermann Schultze in Neukölln und der Kaufmann Bernhard Lilien feld in Berlin⸗Schöneberg bei dem Landgericht 1I in Berlin, der Kaufmann Heinrich Paas und der Bankdirektor a. D. Heinrich Willers in Essen.

u stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Fabrikbesitzer Siegfried Buchholz in Charlottenburg, der Verlagsbuchhändler Fritz Cohn in Zehlendorf, die Kaufleute Martin Loose und Fedor Friedeberg in Berlin, der Fabri⸗ kant Leo Cohn in Charlottenburg sowie die Kaufleute Ludwig Karlbaum in Berlin⸗Schöneberg und Leo Lippmann in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin, der frühere Fabrik⸗ besitzer Richard Knopf in Berlin⸗Lichtenberg und der Kauf⸗ mann Jakob Nadelmann in Charlottenburg bei dem Land⸗ gericht III in Berlin, der Fabrikant Max Rosenberg in Cöln, wiederernannt: die Kaufleute Hermann Freudenberg in Nikolassee und Alexander Flinsch in Charlottenburg bei dem

Landgericht I in Berlin, der Kaufmann Friedrich Janisch in

Berlin, der Kaufmann und Stadtrat Martin Katz in Berlin⸗ Schöneberg, der Kaufmann Jobst Hinne in Berlin und der Direktor Gustav Christiani in Berlin⸗Lichterfelde bei dem Landgericht II in Berlin, der Kaufmann Diedrich Dethleffsen in Flensburg.

Der Rechtsanwalt Ludwig Fischer ist in der Liste der Rechtsanwälte bei dem Amtsgericht in Breslau gelöscht.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechts⸗ anwalt Hermann Gröning aus Berlin bei dem Landgericht in Potsdam, der frühere Rechtsanwalt Dr. Schuppenhauer bei dem Amtsgericht in Oranienburg und der Gerichtsassessor Schlicht bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. M.

Der Landgerichtsrat, Geheime Justizrat Schettlerin Erfurt und der Rechtsanwalt Dr. Richard Vetter in Stettin sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 1

Versetzt sind: die Regierungsräte Rasch, bisher Eisenbahnzentralamt in Berlin, als Oberregierungsrat (auftrw.) zur Eisenbahndirektion nach Bromberg und Fabiunke, bisher in Cassel, als Oberregierungsrat (auftrw.) zur Eisenbahn⸗ direktion nach Saarbrücken; die Geheimen Regierungsräte Bitter, bisher in Hannover, als Mitglied der Eisenbahn⸗ direktion nach Münster und Spangenberg, bisher in Breslau, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Cassel; die Regierungsräte Mogk, bisher in Altona, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Cöln, Richtsteig, bisher in Münster, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Altona, Dr. Pischel, bisher in Berlin, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Hannover und Dr. Peters, bisher in Fulda, zur Eisenbahndirektion nach Danzig; die Regierungs⸗ und Bauräte Poppe, bisher in Aschersleben, als Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts nach Wollstein (Pos.), Tanneberger, bisher in Göttingen, nach Conz als Vorstand des Eisenbahnwerkstättenamts Karthaus, Oskar Mayer, bis⸗ her in Conz, als Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts nach Göttingen und Meyeringh, bisher in Witten, nach Potsdam als Vorstand eines Werkstättenamts bei der Eisenbahnhauptwerkstätte daselbst; die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufaches Linke, bisher in Wollstein (Pos.), als Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 2 nach Posen, Leopold Sarrazin, bisher in Friedberg (Hessen), als Vor⸗ stand des Eisenbahnbetriebsamts nach Burgsteinfurt, Kleiber, bisher in Gumbinnen, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbabhn⸗ betriebsamts 2 nach Allenstein, Mgeauft Hammer, bisher in Cölleda, zur Eisenbahndirektion nach Elberfeld, Kado, 8 beurlaubt, von Hannover nach Darmstadt zum Eisenbahn⸗ betriebsamt 3 daselbst, der Regierungsbaumeister des Maschinen⸗ baufachs Wilhelm Hartwig, bisher in Meiningen, zur Eisen⸗ bahndirektion nach Cöln und der Eisenbahnverkehrsinspektor Hennenhofer, bisher in Cronberg, als Vorstand des Eisen⸗ bahnverkehrsamts nach Fulda.

Der Regierungsrat Schmauch in Danzig ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Oberregierungsrats bei der Eisenbahndirektion daselbst beauftragt.

Uebertragen sind: dem Regierungsrat Dr. Telemann, bisher bei den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, die Stellung eines Mitglieds beim Eisen⸗ bahnzentralamt in Berlin, und dem Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufaches Tobias Schäfer in Elberfeld die Stellung des Vorstandes des Eisenbahnbetriebsamts 2 daselbst.

Ueberwiesen ist: der Regierungsbaumeister des Maschinen⸗ baufaches Wischmann, bisher Abnahmebeamter in Cassel, dem Werkstättenamt a daselbst.

Der Eisenbahnobersekretär, Rechnungsrat Schröder, bisher in Erfurt, ist unter Versetzung nach Frankfurt (Main) und Uebertragung der Stellung des Rechnungsdirektors bei der Eisenbahndirektion daselbst zum Eisenbahnrechnungsdirektor ernannt. b

In den Ruhestand sind getreten: die Eisenbahndirektoren Karl Hartmann, Rechnungsdirektor der Eisenbahndireknon

in Breslau, Pilz, Vorstand des Eisenbahnverkehrsamts in Hagen, und Evers, Vorstand des Eisenbahnverkehrsamts in

Allenstein.

Versetzt sind ferner: die Bauräte Mundorf von Schleswig 8

an die Weichselstrombauverwaltung in Danzig, Schütz von Posen nach Berlin (Geschäftsbereich des Polizeipräsidiums in Berlin) und Antze von Oppeln als Vorstand des Hochbau⸗ amtes I in Halberstadt, ferner 1 Ahlefeld von Müllrose an die Regierung in Schleswig, Aefke von Niederfinow nach Eberswalde (im Geschäftsbereich

des Hauptbauamts in Potsdam), Drescher von Geestemünde

3 in Torgau, Peters von Carlsruhe O. S. als Vorstand des Hochbauamts in Oppeln und Wißmann von Herne als Vorstand des Hochbauamts

als Vorstand des Hochbauamts

in Geestemünde. Dem Regierungsbaumeister Foß, bisher in Liepe, ist eine

etatsmäßige Stelle als Regierungsbaumeister verliehen. Se

ist er als Vorstand des Maschinenbauamts in Danzig⸗ estli

Neufähr (Geschäftsbereich der Weichfelstrombauverwaltung) ver⸗

setzt worden. b Die Geheimen Bauräte Reiche in a. O. und Büchling in Bielefeld sind in den Ruhestand getreten.

.

kommen: die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangszeugnis

iind lediglich die den Revierverwaltern entstehenden, mit 200 %

An sämtliche Königlichen Regierungen mit Ausnahme von

die Regierungsbaumeister

Bei dem Königlichen Technischen Oberprüfungsamt in Berlin ist der Wirkliche Geheime Oberbaurat Hoffmann, Stellvertreter des Vorstehers der Abteilung für das Eisenbahn⸗ und Straßenbaufach, ausgeschieden. Geheime Oberbaurat Brosche ernannt worden.

2

Ministerium für Handel und Gewerhbe. 85 4.

Der Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat, Professor Dr. Müller bei den Regierungen in Königsberg, Gumbinnen und Allenstein ist zum 1. Oktober d. 88 in gleicher Eigenschaft an die Regierungen in Koblenz und Trier mit dem Amtssitz in Koblenz versetzt worden. JIe, e

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.

Bekanntmachung. 8

Die Immatrikulationen bei der hiesigen Universität fnh das es; E“ beginnen am 16. Oktober und schließen mit dem 5. November d. J. K 8 8 B8 der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulassungskarte zu ver⸗ sehen. Ort und der Immatrikulation wird bei dieser

eit mitgeteilt werden. Se bee zutg der Fewaterusgfice haben vorzulegen, und zwar ämtliche Zeugnisse im Original: 8 e 8”8 Pilleennden welche die Universitätsstudien erst beginnen: . 1 1 3 a. Angehörige des Deutschen Reichs: dasjeni e Reife⸗ zeugnis einer höheren Lehranstalt, welches für die ulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate vorgeschrieben ist. Genügt nn. den bestehenden Bestimmungen für ein Berufsstudium der; ach⸗ weis der Reife für die Prima einer neunstufigen höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatrikulation aus. Ausländer: ausreichende Legitimationspapiere, Paß ꝛc. und amtliche Zeugnisse über die erlangte Schulbildung.

2) Die Studierenden, welche von einer anderen Universität jeder der früher besuchten Universitäten. 4

3) Außerdem hat jeder eine sorgfältig ausgefüllte Personalkarte mß. 8 Zeugnissen Formulare sind bei dem Pförtner zu haben.

B. Sonstige männliche Angehörige des Deutschen Reichs, welche ein Reifezeugnis nicht erworben, edoch wenigstens dasjenige Maß der Schulbildung erreicht haben, welches für die Er⸗ langung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst vor⸗

Fce en ist, können mit besonderer Erlaubnis der unterzeichneten Kemmifsge auf vier Semester immatrikuliert und bei der philosophischen Fakultät eingetragen werden. Die Gesuche find unter Beifügung der Zeugnisse persönlich an den Universitätssekretär ab⸗ zugeben. Formulare dazu können bei dem Oberpedell in Empfang genommen werden. .

C. Reichsinländerinnen, die nicht das Reifezeugnis bejw. das Zeugnis der Reife für die Prima besitzen, sowie Ausländerinnen in allen Fällen bedürfen zur Immatrikulation der Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Die Gesuche, denen alle Zeugnisse beizufügen sind, sind im Zimmer Nr. 8 der Universität abzugeben.

D. Angehörige der zurzeit mit dem Deutschen Reich im Kriegszustand befindlichen Staaten sind von der Immatrikulation sowie von der Zulassung als Hörer ausgeschlossen. ““

Berlin, den 2. Oktober 1914. Die Immatrikulationskommission. . Plaand. Wollenberg.

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1 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Betrifft: Abgabe von Wild an Lazarette.

Um die Verpflegung der in Lazaretten untergebrachten Krieger zu erleichtern und zu verbessern, ermächtige ich die Revierverwalter, erlegtes Wild aus den von ihnen verwalteten fiskalischen Jagden abzugeben, ohne daß der taxmäßige Reinerlös

zur Forstkasse abgeführt zu werden braucht. Von den Lazaretten des Reinerlöses zu bemessenden Verwaltungskosten und die Schußgelder der Förster zu erstatten sowet nicht die Be⸗ amten auf diese e verzichten sowie die Portokosten oder die Frachtg⸗ ühren von dem Abgangsbahnhof aus zu tragen. enn die Beköstigung in den Lazaretten verdungen worden ist, so ist Vorsorge zu treffen, daß der Gewinn ledig⸗ lich den Lazaretten zugute kommt.

„Die Revierverwalter haben sich vor der Absendung des Wildes mit den Lazaretten in Verbindung zu setzen, ob diese das Wild zu den angegebenen Bedingungen übernehmen wollen.

Bei jeder Abgabe von Wild ist den Lazaretten ein Liefer⸗ zettel zu uͤbersenden, auf dem das Wild genau zu bezeichnen und deretoa zuzahlende Verwaltungskosten⸗und Schußgelderbetrag anzugeben ist. Der Lieferzettel ist mit Empfangsbescheinigung dem Revierverwalter wieder zuzustellen, der ihn als Beleg zur Beschußrechnung zu nehmen hat. E1e“ Frinn

Berlin, den 29. September 1914.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Schorlemer.

Münster, Aurich und Sigmaringen.

Herrenhaus.

Der bisherige Kanzleihilfsarbeiter Heinrich Ober feuer ist zum Kanzleiinspektor be⸗ dem Herrenhause ernannt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Oktober 1914.

Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen hielt heute eine Sitzing. y“

88. 18

Zum Flüchtlingskommissar für ganz Ostpreußen ist, enes T. B.“ meldet, der Landeshauptmann 18 Asen in Königsberg i. Pr. als Kommissar des Oberpräsidenten von Batocki bestellt worden. An ihn unmittelbar können fortan alle Fhürac. und Nachrichten, welche sich auf die Fürsorge für die ostpreußischen Flüchtlinge, inshesondere auf die Zeit und

Als Nachfolger ist der

Verwundeten nicht angehäuft lassen

Flüchtlinge nicht vorziehen, sich dabei der Vermittlung der Landräte und Oberbürgermeister ihre Aufenthaltsorte, in Berlin des Kriegsbureaus des Polizeipräsidiums zu bedienen.

Ir 8* 8 AS

Im Interesse der für den 2 arb Indust rie wird darauf hingewiesen, daß die stellvertretenden

die die Lieferungsaufträge erteilt haben.

11..“

Zeitung“, bald nach Mahnung gehabt, man möge chinesische angehörige nicht belästigen, sondern ihnen mit der Rücksicht begegnen, die wir den eines neutralen und befreundeten Landes Die gleiche Mahnung gilt das Verhalten Siamesen, wie überhaupt gegen alle neutralen Fremden.

schuldig sind.

Staatsangehörige befinden sich nicht mehr auf deutschem Boden. Wir wollen in den neutralen Ländern keinen aufkommen lassen, daß ihre Bürger in Deutschland unter dem Schutz unserer Gesetze und unserer Kultur unangefochten leben.

83

Der Generalstabsarzt der Armee und Chef des Feld⸗ sanitätswesens Dr. von Schjerning, der seit Beginn des Krieges im Großen Hauptquartier den Feldsanitätsdienst leitet, nimmt dauernd Gelegenheit, sich vom Wirt en der Organi⸗ sation der Kriegskrankenpflege an Ort und Stelle zu überzeugen. Die orddeutsche Allgemeine Zeitung“ ist er⸗ mächtigt, aus seinen Beobachtungen folgendes mitzuteilen: „Im Westen nur über diesen kann ich aus eigener Anschauung urteilen —2 hat sich Organisation und Material durchaus bewährt. Es ist zu bedenken, daß zunächst in Belgien die Armee ohne Train und ohne Sanitätseinrichtungen vorschreiten mußte. Die Verwundeten um Lüttich mußten behelfsmäßig, wo es ging, untergebracht werden. Sodann folgte der überaus schnelle Vormarsch, einstweilen noch ohne Ausbau der Etappenstraße. Darauf begannen die großen und kleinen Schlachten mit bedeutenden Verlusten und auf weit ausgedehnten Strecken. Täglich gab es viele Verwundete. Die Länge und Heftigkeit des Artilleriekampfes gestattete nicht das Betreten gewisser Bezirke des Schlachtfeldes. Tagelang herrschte an einzelnen Punkten wütendes Granatfeuer. Die Aerzte und Krankenträger mußten sich der militärischen Notwendigkeit fügen. Es gab Stunden, wo jedes Hilfebringen Wahnsinn gewesen wäre. Im allgemeinen aber hat die erste Hilfe nach jeder Richtung hin gesichert werden können. Alle Verwundeten sind auf dem Schlachtf ld ordnungs⸗ mäßig verbunden worden, und so sicher und gut, daß oft, ja meist, der erste Verband auf dm ganzen Transport liegen bleiden konnte. Die Schwerkranken sind sogleich in die Feld⸗ und dann in die Kriegslazarette geb acht. Bei dem schnellen Vorrücken beanspruchten die Truppen bald ihre Feldlazarette wieder, und der Uebergang in die Kriegslazarette war nötig. Alles aber ist mit Schonung erfolgt. Die Leichtverwundeten sind von den Sammelplätzen zu den Etappenhauptorten gebracht, zu Wagen, mit Auto und zu Fuß. Alles was Munitton und Nahrung bracht⸗, ist mit Ver⸗ wundeten zuruͤckgekehrt. In einer Woche gab es 40 000 bis 50 000 Leichtverwundete. Und diese haben wir in die Heimat geschickt. Alle Züge mit Munition wurden leer gemacht und mit den Verwundeten e Die eigentlichen Lazarett⸗ und Hilfslazarettzüge kamen nur selten is nach vorn. Wir mußten Güterzüge benutzen, weil wir die vielen 1 vonnten, um das Auftreten von Epidemien zu verhüten. Das ist gelungen, der Gesundhertszustand des eeres ist sehr gut, die Darmkatarrhe einzelne leichte Ruhrfälle ind im Abnehmen, die Typhuserkrankungen sind vereinzelt. Natürlich st der Transport in den Güterwagen nicht immer bequem gewesen.

Aber es war besser, wir hatten die Leichtverwundeten daheim in guter

Pflege und Obhut, als daß sie draußen in verfallenen Häusern lagen und oft mit Verpflegung auskommen mußten. Ich betone: der Transport ist gut gegangen, die Soldaten sind fast auf allen Stationen verpflegt worden; ich selbst habe 30 000 Verwu dete in Koblenz, in Lüttich, in Namur, in Sedan, in Montmedy und sonst in der vorderen Linie geseben, und ich habe keinen gefunden, der nicht ordnunasmäßig verpflegt war. Der Dienst auf dem Schlachtfelde und der Dienst auf dem Etappenhauptort war der schwerste. Aerzte und Krankenpfleger haben Tag und Nacht mit Auf⸗ bietung aller ihrer Kräfte gearbeitet und haben zu meiner Freude die größte Anerkennung des Kaisers und der Kommandostellen gefunden. Die hohe Zahl Eiserner Kreuze, die an die Militärärzte gefallen sind, sind mir ein sprechender Beweis für die Würdigung ihrer aufopferungs⸗ vollen Arbeit!

Natürlich ist es einem oder dem anderen Verwundeten nicht nach Wunsch gegangen, und insbesondere die Angehörigen können sich in vieles nicht finden. Der Krieg von heute ist rücksichtsles. Töten doch unsere Gegner selbst die Verwundeten in der Gefangenschaft und ermorden die Aerzte und Krankenpfleger Aber es wäre traurig, einzelne Fälle zu verallgemeinern, wie es bisweilen geschieht. Es stehen 9000 Aerzte im Felde. Wie viele sind in der und wer ist fürs Feld geeignet und gewillt? Auch die Heimat braucht Chirurgen, und da wir den Schwerpunkt der Behandlung durch den Transport in die Heimat verlegt haben, so erhellt ohne weiteres, daß auch Aerzte und vor allem Pflegerinnen recht sehr in der Heimat ge⸗ braucht werden. Viele Pflegerinnen können hier draußen gar keine Tätigkeit finden. Auf dem Schlachtfelde sie zu verwenden, ist bei den heutigen Schlachtverhältnissen und den furchtbaren Artilleriewirkungen ganz unmöglich.

5 In einer Etappe traf ich Herrn Geheimrat Kraus und Herrn seheimrat Pfeiffer (Breslau). Beide Herren bestätigten mir meinen Eindruck, daß Organisation, Personal und Material im Sanitäts⸗ korps allen Anforderungen entspricht, und sie fügten hinzu, daß die Leistungen der Sanitätsoffiztere in der vorderen Linie über alles Lob erhaben sind. Als weiteren Zeugen nenne ich auch den Gebeimen Konsistorialrat Goens, der, als Militärgeistlicher bis in die vordere Linie kommend, der Sanitaäͤtstätigkeit Bewunderung gezollt hat. „Ueberall sind unter dem Zeichen des Roten Kieuzes liebevolle ände bereit, zu helfen und zu sorgen. Wtir können ganz beruhigt ein. Das einzige, was hisweilen Schwierigkeit gemacht hat, war der Transport vom Schlachtfeld zur Etappe. Es sind aber für diesen res bereits weitere Transportmittel in großer Zahl beschafft; unsere erliner Autobusse hewähren sich am besten; von diesen hatte ich schon 75 bei Ausbruch des Krieges mitgenommen. Jtzt haben auch einzelne andere Städte ihren Park uns gesandt Und da nun auch der Nachschub von Verbandmaterial und Arzneien regelmäßig erfolgt, können wir zufrieden sein.“ ““ 1I1I1 Die aus französischer Quelle im neutralen Ausland ver⸗ breitete Behauptung, daß bei den Kämpfen an der Maas eine österreichische Mörserbatterie vom Feinde ge⸗ nommen worden sei, ist, wie dem „W. T. B.“ von zuständiger

Art ihrer Heimkehr beziehen, gerichtet werden, soweit die

Seite mitgeteilt wird, durchaus unwahr.

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eeresbedarf arbeitenden

Intendanturen und Kriegsbekleidungsämter ermächtigt sind, den Heereslieferanten auf Antrag Vorschußzahlungen zu gewähren, um ihnen dadurch Mittel zur Deckung der Kosten für Rohmaterialien und Arbeitslöhne in die Hand zu geben. Diese Vorschüsse sind bei denjenigen Dienststellen zu beantragen,

Wir haben, so e. die „Norddeutsche Allgemeine Ausbruch des Krieges Anlaß zu der

Staats⸗ überall Angehörigen

selbstverständlich auch für gegen die im Deutschen Reich lebenden

Es ist keine Erklärung mehr für eine unhöfliche oder rücksichts⸗ lose Behandlung von neutralen Ausländern, wenn angegeben wird, man habe sie mit Japanern verwechselt. Denn japanische

weifel darüber

Nach amtlicher Mitteilung der russischen Regierung find, wie „W. T. B.“ meldet, in Rußland Prisengerichtshöfe in Kronstadt, Sebastopol und Wladiwostok eingerichtet von diesen geht die Berufung an den Oberprisenhof in St. Peters⸗ burg. Die Vorschriften über das Prisengerichtsverfahren sind in der russischen Seeprisenordnung von 1895 (Sammlung der E111“A“ Buch X, Anlage zu Artikel 353) ent⸗ halten. Nach Artikel 60 dieser Seeprisenordnung werden als Parteien in dem Verfahren die Eigentümer der beschlagnahmten Schiffe oder Ladungen zugelassen; sie können ihre Sache vor den Prisengerichten persönlich führen oder sich durch Bevoll⸗ mächtigte vertketen lassen. Erscheinen sie nicht, so wird der Kapitän des beschlagnahmten Schiffes oder sein Bevollmächtigter als Prozeßpartei angesehen.

I“

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 70, 71 und 72 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 41. Verlustliste der breshsis Armee, die 18. Verlustliste der bayerischen Irmee, die 21. Verlustliste der sächsischen Armee und die 29. Verlustliste der württembergischen Armee.

Oesterreich⸗Ungarn.

Wie amtlich bekannt gegeben wird, teilt das Armee⸗ oberkommando mit, daß die serbische Presse trotz der ent⸗ schiedenen Erfolge Oesterreich⸗Ungarns in Serbien neuer⸗ dings versucht, durch Verbreitung von Naͤchrichten über er⸗ fundene Siege und Uebertreibung von Bandeneinfällen Stim⸗ mung zu machen, um den sicher eintretenden und bereits selbst erkannten Zusammenbruch des Widerstands der serbischen Armee zu verschleiern. Auf alle unwahren Darstellungen der ausländischen Presse über die Lage auf dem Balkankriegsschau⸗ platz sei kurz und bündig erwidert, daß Oesterreich⸗Ungarn nicht nur alle eroberten Stellungen östlich der Drina in sicherem Besitz habe, sondern auch ununterbrochen weiter Raum gewinne.

Die österrei chische Regierung hat, wie die „Politische Korrespondenz“ erfährt, den Regierungen der neutralen Staaten eine Verbalnote folgenden Inhalts zukommen lassen:

Das Preßbureau in Nisch hat eine Mitteilung verbreiten lassen, daß den Berichten aller serbischen Kommandanten zufolge das öster⸗ reichisch⸗ungarische Heer auf allen Fronten Explosivkugeln ver⸗ wende. Die ersten zehn Salven der Maschtnen ewehre erfolgten immer mit Explosivkugeln, und alle österreichisch⸗ungarischen Soldaten hätten in ihrer Manirion 20 % Explosivpatronen. Dte österreichtsch⸗ungarischen Kommandanten hätten die strengsten Befehle erteilt, um zu verhüten, daß diese Munitton in serbische Hände falle. Desgleichen sei von diesen Kommandanten streng angeordnet worden, bei den österreichisch⸗ ungarischen Verwundeten und Toten nach Explosivkugeln, die sie bei sich haben könnten, zu suchen. Die österreichisch⸗ungarische Regierung weist diese jeder Begründung entbehrenden Behauptungen, die durch⸗ aus verleumderische Beschuldigungen sind, mit Entrüstung zurück und erhebt entschieden Einspruch gegen dieses Vorgehen Serbiens, das auf eine Täuschung der öffentlichen Meinung abzielt.

Großbritannien und Irland.

In einer Versammlung des Ulsterrates erklärte Sir Edward Carson der ‚Frankfurter Zeitung“ zufolge, daß er nach dem Kriege sofort beantragen werde, Homerule für Ulster außer Kraft zu setzen, und daß die Ulsterfreiwilligen, die sich sent dem Kriege weihen, für die Durchführung seines Vor⸗ chlages sorgen würden. Der frühere Minister Long sandte dem Ulsterrate einen Brief, in dem es heißt, die liberale Presse werfe den Unionisten vor, daß sie beständig von einer ver⸗ räterischen Haltung der Regierung sprächen. Die englische Re⸗ gierung sei, wie die eigenen Landesgenossen zugäben, ver⸗ räterisch; sie sei es auch in der äußeren Politik gewesen und in der Homerulesache habe sie nicht Wort gehalten.

Dänemark.

88 8 Fainch 88 hat das Ministerium 1 uhrverbot für Füllen und Pferde erlassen.

Norwegen.

Die Zolleinnahmen des norwegischen Staates seit IW1 Faeseer . ga T. B.“ meldet, bisher nen Rückgang von 2 ½ Millionen ge iche Zei des Vorjahres auf. Der Londoner Korrespondent des „Morgenbladet“ tele⸗ Seheg seinem Blatt, ihm sei amtlich mitgeteilt worden, daß ie englische Regierung ihren Standpunkt in der Frage, ob Eisenerz zur Kriegskonterbande gehöre, nochmals genau prüfen werde. England täte alles, um das Wohlergehen und die Sicherheit der neutralen Länder zu schützen und die unbehaglichen Wirkungen des Krieges zu mildern. Die schwedi⸗ schen Blätter träfen aber nicht den Kern der Frage, wenn sie nur von der Londoner Deklaration des Jahres 1909 sprächen.

Türkei.

„Nach Mitteilungen aus zuverlässiger türkischer Quelle hat, wie „W. T. B.“ meldet, der Eeae der ale da⸗ der damit beauftragt war, die durch Auf hebung der Kapi⸗ tulationen geschaffene Lage zu studieren, seiner Meinung dahin Ausdruck gegeben, daß bis zur Ausarbeitung einer den europäischen Gesetzen entsprechenden Gesetzgebung Prozesse von Ausländern nicht vor ottomanischen Gerichten, sondern vor den entsprechenden Konsulaten verhandelt werden sollen. Dieser Beschluß, der die Aufrechterhaltung des die Rechtsprechung be⸗ treffenden Teiles der Kapitulationen bedeutet, wurde vom Ministerrat genehmigt.

Der „Osmanische Lloyd“ veröffentlicht Mitteilungen eines in Dedeagatsch eingetroffenen muselmanischen Notabeln, nach denen die Muselmanen in Oschakowa, Ipek, Prizrend, Uesküb und Katschanik die Waffen gegen die Serben er⸗ hoben und drei Divisionen gebildet hätten. Die Serben hätten den etwa 90 000 Mann starken Albanesen drei Bataillone entgegengesandt; diese seien von den Albanesen umzingelt und zwei Bataillone aufgerieben worden. Ein Albanesenführer sei mit 20 000 Mann gegen Uesküb gezogen und habe die Stadt sas Uebergabe aufgefordert. Die Albanesen in Monastir hätten ich eng mit den Bulgaren von Monastir und Rezna, die von dem Bandenchef Petkow geführt würden, verbündet. Die bulgarischen Banden hätten den Belgischta⸗Paß besetzt, um den Durchmarsch der Epiroten nach Mazedonien zu verhindern. Gelegentlich einer serbenfeindlichen Versammlung in Monastir

sei es zu einem Zusammenstoß gekommen, bei dem 12 serbische ad tötet worden seien