1914 / 286 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Da der Kaiserliche Botschafter in Rom von Flotow aus Gesundheitsrücksichten einen längeren Urlaub antreten muß, hat, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ meldet, Seine Majestät der Kaiser den Fürsten von Bülow mit der Führung der Geschäfte der Kaiserlichen Botschaft in Rom beauftragt.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ soll die deutsche Regierung wegen des Einfalls in Angola der portugiesischen Regierung Entschuldigung angeboten haben.

Die Meldung ist dem „Wolffschen Telegraphenbureau“ zufolge

erfunden. Von einem deutschen Einfall in Angola ist hier überhaupt nichts bekannt. Danach kann also auch von dem Angebot einer Entschuldigung keine Rede sein. 1“

88

Zu der amtlichen Pariser Meldung vom 2. Dezember, daß französische Truppen im Elsaß Oberaspach Niederaspach erobert hätten, erfährt das „W. T. B.“ von maßgebender Seite, daß es sich bei Oberaspach lediglich um eine Postierung handelt, die von unseren Truppen freiwillig geräumt worden ist, ein Ereignis ohne jeden Belang. Nieder⸗ aspach ist nach wie vor in deutschen Händen.

Die Nr. 11 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 15. November 1914 enthält im Amtlichen Teile unter A (Allgemeines):

die Wahlordnung vom 3. November 1914 für die Wahl der nichtständigen Mitglieder des Reichsversicherungsamts aus den Ver⸗ sicherten 88 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung). 8

Unter B (Unfallversicherung) folgen: 8 1

Bekanntmachung vom 29. September 1914 über die Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften im 3. Vierteljahr 1914,

Bekanntmachung vom 23. September 1914 über die Genehmigung von Gefahrtarifen im 3. Vierteljahr 1914.

Hieran ö“ sich Rekursentscheidungen [2757, 2758]*), eine Entscheidung des Beschlußsenats [2759] und eine andere Entscheidung [2760] über folgende Gegenstände: 1

der Vorsitzende des Versicherungsamts braucht bei der Verneh⸗ mung des Berechtigten im Einspruchsverfahren einen Schriftführer nicht zuzuziehen; leidet das berufsgenossenschaftliche Verfahren an einem wesentlichen Mangel, so steht die Zurückverweisung der Sache in dem freien, in der Rekursinstanz nicht nachprüfbaren Ermessen des Oberversicherungsamts [2757];

die Versagung einer Rente von dem Zeitpunkt ab, bis zu dem in derselben Entscheidung eine vorläufige Rente gewährt ist, fällt nicht nisgh 5 1585 Abs. 1, § 1700 Nr. 7 der Reichsversicherungsordnung die Beschwerde im Sinne des § 705 Abs. 1 der Reichsversiche⸗ rungsordnung ist kein „Rechtsmittel“ und daher an keine Frist 128 der Reichsversicherungsordnung) gebunden;

der Vorstand kann den Besoldungsplan so gestalten, daß gewisse Gehaltssätze nicht allen Angestellten zugute kommen, der außerhalb der Dienstordnung aufgestellte Plan bedarf als solcher nicht der Ge⸗ nehmigung des Reichsversicherungsamts;

bei der Prüfung der Frage, ob bestehende Dienstverträge für die Angestellten günstiger sind, als die Bestimmungen der neuen Dien st⸗ ordnung, ist der Kreis der das Dienstverhältnis nach einer bestimmt en Richtung regelnden Vertragsbestimmungen der Gesamtheit der entsprechenden Dienstvorschriften gegenüberzunellen; 1

die Berufsgenossenschaft muß die Bestimmungen der Dienst⸗ ordnung auch gegenüber solchen Angestellten anwenden, welche die ausdrückliche Anerkennung der Dienstordnung verweigert haben; sie kann aber von der Anerkennung die freiwillige Gewährung von Vor⸗ teilen abhängig machen;

die neue Dienstordnung und der danach aufgestellte Besoldungs⸗ plan haben mangels besonderer Bestimmungen keine rückwirkende Kraft

in dem Sinne, daß die beim Inkrafttreten schon im Dienste hefind⸗

lichen Angestellten unter Berufung auf die Anzahl ihrer Dienstjahre vom 1. Januar 1913 ab das Gehalt in der Höhe verlangen könnten, wie es die unter der Herrschaft der neuen Dienstordnung eintretenden Angestellten nach der gleichen Reihe von Dienstjahren erhalten 12759];

ein Jachtklub, der selbst keine Fahrzeuge hält, aber einen Boots⸗ mann angestellt hat, ist nicht versicherungspflichtig [2760].

Der Abschnitt C (Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinter⸗ bliebenenversicherung) enthält zwei Bekanntmachungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242

der Reichsversicherungsordnung und das Rundschreiben vom 21. März 1914 an die Vorstände sämtlicher Landesversicherungs⸗ anstalten, Sonderanstalten, Berufsgenossenschaften (Sektionen), an sämtliche Ausführungsbehörden sowie an die Vorstände von Krankenkassen über die Statistik der Heilbehandlung bei den Trägern der Invalidenversicherung für das Jahr 1913. Den Entscheidungen der Beschlußsenate (1916 bis 1923) sind folgende Leitsätze vorangestellt:

1) die an verschiedenen Orten ständig beschäftigten Versicherungs⸗ pflichtigen eines Betriebs, für den eine gemeinsame Betriebskranken⸗ kasse nicht errichtet ist, sind nicht bei der für den Betriebssitz zu⸗ ständigen Ortskrankenkasse, sondern bei den verschiedenen Ortskranken⸗ kassen ihres Beschäftigungsorts (zu vergleichen §§ 153 bis 156 der Reichsversicherungsordnung) zu versicherr.

2) Streit über das Versicherungsverhältnis, der zwischen dem Arbeitgeber oder einem Versicherten und einer Kasse entsteht, ist nach § 405, nicht nach § 258 der Reichsversicherungsordnung zu entscheiden, auch wenn eine andere Kasse durch Beschwerdeeinlegung sich an dem Verfahren beteiligt hat [1916]*);

der Begriff „geringfügiger Entgelt“ im Sinne des Bundesrats⸗ beschlusses vom 17. November 1913, betreffend die Befretung vorüber⸗ gehender Leistungen von der Krankenversicherungspflicht (Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1913 S. 802), ist der gleiche, wie er in dem auf dem Gebiete der Invalidenversicherung ergangenen ent⸗ sprechenden Bundesratsbeschlusse vom 27. Dezember 1899 (Amt⸗ liche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1900 S. 181) gebraucht wird. Danach ist die Frage, ob ein Entgelt ein geringfügiger ist, nur im Einzelfall unter Vergleichung mit den übrigen Einkünften des Beschäftigten und unter Berücksichtigung seiner Lebens⸗ haltung zu entscheiden. Einen gewissen Anhalt nicht eine feste Abgrenzung gibt hierbei der Umstand, ob der Entgelt ein Drittel des gemäß § 8 des Krankenversicherungsgesetzes festgesetzten orts⸗ üblichen Tagelohns, jetzt des gemäß §§ 149 ff. der Reichsversicheruugs⸗ ordnung festgeseßzten Ortslohns übersteigt [1917];

die Bestimmung einer Krankenkassensatzung, die nur zur Ver⸗ hütung der Beschlußunfähigkeit des Vorstandes die Zuziehung eines Stellvertreters zuläßt, ist ungültig [1918];

gegen die Feststellung der Dienstordnung durch das Oberversiche⸗ rungsamt nach § 356 der Reichsversicherungsordnung ist eine Be⸗ schwerde an das Reichsversicherungsamt nicht zulässig [1919];

1) der Begriff des Dienstboten im Sinne der Preußischen Gesindeordnung vom 8. November 1810 setzt nicht unbedingt voraus, daß die Wohnung oder der Schlafraum des Dienstboten zum Hause oder zur Wohnung der Herrschaft gehört. Daher können auch sogenannte Tagesmädchen zu den Dienstboten gerechnet werden;

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden einge⸗ klammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht siin.

2) aus der Vorschrift des Reichsversicherungsordnung, welche die „in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen“ Dienstboten betrifft, ist nicht zu folgern, daß die Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft der Herrschaft für den Begriff des Dienstboten nach der

Reichsversicherungsordnung nicht wesentlich sei; 89 8 Begriff des Dienstboten im Sinne der Reichsversicherungs⸗

ordnung bestimmt sich nach dem Landesrecht [1920];

8 daß der Vorsitzende des Oberversicherungsamts in einer Sache entschieden hat, in der nach der Reichsversicherungsordnung die Beschlußkammer zu entscheiden gehabt hätte, schließt zwar eine Verletzung des Verfahrens in sich, bietet aber keine Handhabe zur Aufhebung der Entscheidung im Beschwerdewege, wenn sie an sich endgültig ist [1921];

das Oberoersicherungsamt ist im Falle des § 1459 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung an den Antrag auf Abgabe der Sache an das Reichsversicherungsamt nicht gebunden, wenn es sich nach seiner Ansicht nicht um eine noch nicht feststehende Auslegung gesetzlicher Vorschriften von grundsätzlicher Bedeutung handelt [1922];

in der Entscheidung 1923 hat das Reichsversicherungsamt die Versicherungspflicht der Schwester eines katholischen Pfarrers, die ihrem Bruder den Haushalt führt, bejaht.

Unter der Ueberschrift „Andere Entscheidungen“ sind folgende Grundfätze veröffentlicht: 1

eine verheiratete oder verwitwete Lehrerin ist versicherungspflichtig, wenn ihr zwar ein Anspruch auf Ruhegehalt, nicht aber auch eine dem § 1234 der Reichsversicherungsordnung entsprechende Hinter⸗ bliebenenfürsorge gewährleistet ist [1924];

die Arbeiter der Stadt N. unterliegen der Versicherungspflicht auch dann, wenn sie der Versorgungskasse für die nicht pensions⸗ berechtigten städtischen Bediensteten und Arbeiter angehören [1925];

polnische Arbeiter russischer Staatsangehörigkeit, die zur Be⸗ schäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Großberzogtum Sachsen für weniger als ein Jahr angenommen worden sind, sind auch dann versicherungsfret, wenn sie ihren Dienst bereits einige Zeit vor dem zulässigen Termin antreten [1926];

Ersatzkassen haben nur die Pflicht zur Rechtshilfe, nicht auch das Recht auf Rechtshilfe [1927];

bei Verwendung des Briefstemvels und des Portoablösungs⸗ vermerks des Landrats sind dem Versicherungsamt nach § 59 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung die Beträge als Portoauslagen zu er⸗ setzen, die aufzuwenden gewesen wären, wenn die Versendung ohne Benutzung des Ablösungsvermerks erfolgt wäre [1928];

der Begriff der „Barauslagen des Verfahrens“ im Sinne des § 59 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist aus dem Gesetz zu erklären und läßt eine abweichende Begrenzung durch die Landes⸗ verwaltung nicht zu [1929];

der Bescheid 1930 spricht aus, es empfehle sich im allgemeinen nicht, daß die Versicherungsanstalten bei Strafandrohungen, die sie auf Grund ihrer Ueberwachungsvorschriften in Verbindung mit § 1467 der Reichsversicherungsordnung erlassen, in der Verfügung auf das Recht der Beschwerde an das Reichsversicherungsamt hinweisen.

Den Schluß bilden die Uebersichten über die Zahlungen aus Invaliden⸗, Kranken⸗, Alters⸗ und Zusatzrenten der 31 Ver⸗ sicherungsanstalten und über ihre Versicherungsleistungen an Hinterbliebene im Monat September 1914 sowie über den Er⸗ lös aus Beitragsmarken im Monat Oktober 1914

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 252, 253, 254 und 255 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 94. Verlustliste der ö Armee, die 97., 98. und 99. Verlustliste

er bayerischen Armee, die 69. Verlustliste der sächsi⸗ schen Armee, die 71. Verlustliste der württembergi⸗ schen Armee und die 12. Verlustliste der Kaiserliche Maritte...

Breslau, 4. Dezember. Wie die ,Schlesische Zeitung“

berichtet, hat der General der Infanterie von Woyrsch, der von Seiner Majestät dem Kaiser anläßlich seiner Anwesenheit bei der ihm unterstellten Armeeabteilung zum General⸗ obersten ernannt wurde, dies dem Oberpräsidenten der Provinz Schlesien in einem Briefe mitgeteilt, in dem es heißt:

Ich weiß es und bin stolz darauf, daß ich diese erneute Aus⸗ zeichnung lediglich der Allergnädigsten Anerkennung der guten Leistungen meines braven Landwehrkorps zu verdanken habe, das treue Wacht hält an der Grenze unserer lieben Heimatsprovinz Schlesien.

8 ö“ Der Senat hat den Bürgermeister Dr. von Melle

zum ersten, den Senator Dr. Schroeder zum zweiten Bürgermeister für das Jahr 1915 gewählt.

88 3

6 88 8

Der Kaiser Franz Joseph hat von dem Kommandanten der fünften Armee, General der Infanterie von Frank vor⸗ gestern folgendes Telegramm erhalten:

In dem seierlichen Augenblicke, da es uns gegönnt ist, auf der Belgrader Festung Eurer Kaiserlichen und Königlichen Aposto⸗ lischen Majestät glorreiche Standarte zu hissen, bitte ich im Namen der um dieses Panier versammelten Abordnungen aller Teile der gesamten bewaffneten Wehrmacht, Eurer Majestät unsere begeisterte Huldigung alleruntertänigst darbringen zu dürfen.

Frank, Gen. d. Inf.

Hierauf sandte der Kaiser an den General von Frank folgendes Telegramm:

Die Huldigung der zu unserer auf der Belgrader Festung ge⸗ hißten Standarte emporblickenden treuen Krieger freudig entgegen⸗ nehmend, denke ich bewegten Herzens meiner braven, trefflich geführten Balkanstreitkräfte, deren heldenmütigen Kämpfen auch die Besitznahme Belgrads zu danken ist. Franz Joseph.

Die „Reichspost“ erfährt von diplomatischer Seite, daß die verschiedentlichen Meldungen über angebliche Absichten maßgebender Kreise in Serbien, angesichts der pöoßen Fort⸗ schritte der Kaiserlichen Truppen auf serbischem Boden einen Sonderfrieden mit Oesterreich⸗Ungarn anzubahnen, um den vollständigen Zusammenbruch des Königreichs zu ver⸗ meiden, jeder Grundlage entbehren. Die serbische Regierung sei abhängig von St. Petersburg, und es geschehe in Serbien heute nur das, was Rußland wolle. Das Zaren⸗ reich werde aber nie zugeben, daß sein Vasallenstaat sich mit der Donaumonarchie aussöhhnhe.

Großbritannien und Irland.

Die Admiralität hat eine neue Verlustliste ver⸗ öffentlicht. Danach verlor die Marine seit Beginn des Krieges 308 Offiziere und 7035 Mann, darunter 220 Offiziere und 4107 Mann tot.

Presse und Publikum äußern der „National Tidende“ zu⸗ folge die größte Mißstimmung darüber, daß die Admiralität den Untergang des Linienschiffes „Audacious“ ver⸗

schwiegen ha

. 4 mehr zu bestreiten sei, die deutschen Zeitungen den Unfall veröffentlicht hätten. Wenn auch Menschenleben nicht verloren gegangen seien und der Unfall einem einzigartigen Zufall zuzuschreiben sei, so errege das Verfahren der Admiralität doch das größte Mißtrauen, da das Publikum nicht wisse, ob mehr solcher Unglücksfälle ver⸗ schwiegen würden. Militärische Gründe für die Verheimlichung seien nicht vorhanden, also diene sie nur dem Bestreben, das englische Publikum im unklaren über die Lage zu lassen. Nach einer Meldung der „Daily Mail“ werden an der Ostküste ausgedehnte Vorbereitungen gegen einen deutschen Angriff getroffen. Jedes Dorf hat einen Aus⸗ schuß gebildet, der sich mit den zu ergreifenden Maßnahmen beschäftigen soll, um die Folgen eines deutschen Einfalls abzu⸗ schwächen und die Zivilbevölkerung zu schützen. Man glaubt nicht, daß eine Landung der Deutschen an dieser Stelle möglich sei, hält es jedoch für gut, für alle Fälle vorbereitet zu sein

Frankreich

Der Präsident Poincaré hat gestern den neuen ameri⸗ kanischen Botschafter Sharp empfangen, der sein Beglaubigungs⸗ schreiben überreichte und, wie „W. T. B.“ meldet, der Bewunderung Amerikas für das französische Volk und der Hoffnung Ausdruck gab, daß aus den Prüfungen der Gegen⸗ wart bald ein dauernder, glücklicher Friede hervorgehen möge. Poincaré dankte und sagte, daß der Friede nie gestört worden wäre, wenn dies von der französischen Regierung ab⸗ hängig gewesen wäre.

Die Regierung hat beschlossen, den einberufenen Par⸗ lamentariern die Teilnahme an der Kammersession zu

gestatten.

Der Kaiser Nikolaus wird sich von der aktiven Armee nach verschiedenen Städten Mittel⸗ und Südrußlands begeben, um Verwundete zu besuchen.

Der russische General Hermonius hat nach einer 8 japanischen

Artilleriewerkstätten einen Lieferungsvertrag für acht⸗

Meldung der „Frankfurter Zeitung“ mit

undvierzig Batterien abgeschlossen.

Italien.

Der deutsche Botschafter von Flotow ist vorgestern vom König in Audienz empfangen worden.

Der ehemalige Minister Maggiornio Ferraris schätzt in einem in der „Stampa“ H Artikel das voraussichtliche Defizit infolge der Verminderung der Ein⸗ nahmen auf 200 Millionen Lire. Unter Hinzufügung von rund

1000 Millionen Lire teils bewilligter und teils noch zu bewilligender 8

außerordentlicher Ausgaben für Heer und Marine und von 835 Millionen Lire nicht endgültig festgestellter Ausgaben für Libyen berechnet Ferraris das gesamte Defizit auf 2 Milliarden

Lire. Bei der Besprechung der Mittel zur Tilgung verwirft 8

er die Hinausschiebung und spricht sich gegen eine Erhöhung des Notenumlaufes arks; er empfiehlt dagegen schleunige Deckung durch Anleihen und neue Steuern.

Die Deputiertenkammer verhandelte gestern in erster Lesung über die Regierungsvorlage.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ vertrat der unabhängige Sozlalist Labriola die Ansicht, daß die Verantwortung für den europäischen Krieg auf Deutschland falle, und daß die italienischen Interessen gegenwärtig durchaus von denen der Zentralmächte ge⸗ trennt werden müßten. Cavagnari stellte fest, daß die Regierung, als sie bei Kriegsbeginn die Neutralität erklärte, nicht nur ihr Recht ausübte, sondern ihre Pflicht erfüllte. Eugenio Chiesa von der republikanischen Partei wünschte eine Interpention Italiens in dem ungebeuren Kampf. Italien könne nur mit Sympathie auf die Sache der Mächte sehen, die die Grundsätze der Freiheit und der Ztvvilisation vertesdigten. Vaccaro gab, auch im Namen mehrerer anderer Deputterten, der Ueberzeugung Ausdruck, daß die Erklärungen der Regierung dem Gefühl und den Interessen des Landes entsprächen. Alfredo Baccelli billigte die Haltung der Regterung und die Neutralität. Was die Zukunft anbeträfe, so würde Italien seine Aufgabe erfüllen, wenn die Entwicklun sollte, die eine tätigere Wahrung der Interessen Italiens er⸗ fordern würde. Inzwischen müsse man der Regterung ohne Unter⸗ schied der Partei die Macht und die Autorttät geben, den Er⸗ eignissen gegenüberzutreten. Der Sozialist Treves erklärte sich im Namen seiner Parteigenossen für eine Tagesordnung, die die Erklä⸗ rungen der Regierung nicht billigt. Er stellte fest, daß, während die Neutralitätserklärung die einmütige Zustimmung des Landes gesunden habe, man verschiedener Ansicht darüber sei, was diese Neutralität alles in sich schließe. Er und seine Freunde seien Anhänger der absoluten Neutralität. Das brauche keine Gleichgülttgkeit gegenüber dem größten der historischen Ereignisse zu bedeuten. Sie könne und müsse für Italien ein Mittel sein, seine große Mission der Humanität und Gerechtigkeit während des Krieges und auch später auszuüben. Die europäischen Sozialistenkongresse hätten sich gegen den Krieg ausgesprochen, wenn er nicht ein nationaler Verteidigungskrieg sei. Der Redner schloß mit der Versicherung seines vollen Vertrauens in die Wiederherstellung der Arbeiterinternationale. Der Republikaner Colajanni erklärte sich von den Ausführungen des Ministerpräsidenten befriedigt; er ist für ein Eingreifen Italiens in den großen Kampf in Europa. Das Volk vergesse nicht, daß gewisse Lagen nur in Abständen von Jahr⸗ hunderten wiederkehrten. Der Abg. Tedesco erinnerte daran, daß die italienische Regierung sich die Notwendigkeit, die größten An⸗ strengungen zur Vermehrung und Stärkung von Armee und Marine zu machen, stets vor Augen gehalten habe. Er zählte die Maßregeln der letzten Jahre auf und schloß: „Das Land muß der Regierung, aus welchen Personen sie auch zusammengesetzt sein mag, dankbar sein, wenn es gegenüber diesem ungeheuren Kampfe gewiß se stärksten Schutz an seiner Armee und Marine zu haben.“

Darauf vertagte sich die Kammer auf heute.

Spanien.

Der frühere Finanzminister Navarro Reverter ist vom König Alfons in Audienz empfangen worden, um über die wirtschaftliche Lage Spaniens Bericht zu erstatten. Wie der „Nouvelliste de Lyon“ meldet, erklärte er, daß eine ernste wirtschaftliche Krisis nur zu befürchten sei, wenn sich der Krieg in die Länge ziehe. Er hoffe jedoch, daß durch geeignete Vor⸗ beugungsmaßregeln der Eintritt einer Krisis vermieden werden könne. Die Allgemeinheit teilt aber nach dem genannten Blatte diesen Optimismus Reverters nicht, da nach aller Vor⸗ aussicht die Statistik über den Außenhandel Spaniens für den Monat Oktober einen Rück gang der Wertziffer um viele Millionen Pesetas aufweisen werde.

Portugal. Der Ministerpräsident Machado stellte, wie „W. T. B.“ meldet, in beiden Häusern des Parlaments fest, daß vier Expeditionen zum Dienst in Afrika ausgerüstet worden

Wiljafluß bei Styldrift,

der Ereignisse eine neue Lage herbeiführen

seien. Gleichzeitig wurde eine Verordnung veröffentlicht, daß

Vorkehrungen zur Mobilmachung einer Division getroffen würden, die bereit sein soll, nach einem beliebigen Kampfplatz abzugehen. 8 8 Belgien. 8 9 Der zum Generalgouverneur in Belgien ernannte General der Kavallerie Freiherr von Bissin g hat gestern die Geschäfte übernommen. 8 8 . „Der Sultan hat an den Kaiser Franz Joseph ein überaus herzliches Glückwunschtelegramm anläßlich der Be⸗ setzung Belgrads durch die österreichisch⸗ungarischen Truppen gesandt. Sämtliche türkischen Blätter drücken ihre lebhafte Freude über den Einzug der österreichisch⸗ungarischen Truppen in Belgrad aus und heben die Bedeutung dieses Ereignisses hervor, das das Ende des politischen Lebens Serbiens bedeute.

Bulgarien. Die Nachricht von der Einnahme Belgrads durch die österreichisch⸗ungarischen Truppen macht in allen Kreisen der Bevölkerung Bulgariens Eindruck und gibt überall Anlaß zu Kommentaren. Das Ereignis bildet auch den einzigen Ge⸗ sprächsgegenstand in den Wandelgängen der Sobranje.

Amerika.

Derr britische Botschafter in Washington hat dem Staats⸗ departement eine Note überreicht, in der dem „Reuterschen Bureau“ zufolge erklärt wird, daß England nicht beab⸗ sichtige, die amerikanische Schiffahrt durch Durch⸗ suchen nach Konterbande aufzuhalten. Ein freundschaft⸗ licher Vergleich sei wahrscheinlich, wenn die amerikanischen Reeder auf den Frachtbriefen deutlich angäben, daß, wenn Kupfererz zugleich mit einer leichten Ladung wie z. B. Fleisch zugelassen würde, um als Ballast zu dienen, dieses nicht zur Durchfuhr durch neutrale Länder nach Deutschland und Oester⸗ reich⸗Ungarn bestimmt sei. 88

8

Afrika.

Wie das Blatt „Taswir⸗i⸗Efkiar“ erfährt, sei der englische General Wingate Pascha, der jüngst in Aegypten eingetroffen sei, nach dem Sudan entsandt worden, um eine gegen die Engländer gerichtete aufständische Bewegung zu unter⸗ drücken. Infolge der Ausdehnung dieser Bewegung habe England beschlossen, noch 14 000 Mann dorthin zu entsenden. Dasselbe Blatt stellt fest, daß in Aegypten keine indischen Truppen vorhanden seien, da England sie entfernt habe, weil sie sich weigerten, gegen den Kalifen Krieg zu führen.

Wie „W. T. B.“ mitteilt, wird von sachverständiger Seite darauf aufmerksam gemacht, daß die Meldungen aus amtlicher türkischer Quelle vom 2. Dezember (vergl. Nr. 284 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“) über vermeint⸗ liche Kämpfe im südlichen Marokko oder in der marokkanischen Provinz Schauja auf einem geographischen Irrtum beruhen. In Wirklichkeit handelt es sich um einen Kampf bei Ain Galakka in der Landschaft Borku, und die in der Meldung genannten Schaujas sind die meist befestigten Klöster der Senussi⸗Sekte, die richtiger Saujas geschrieben werden. Gefallen in dem Kampf, in dem die Franzosen in die Flucht geschlagen wurden, ist somit offenbar der Kommandant der Sauja, nämlich des Klosterforts von Ain Galakka.

Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge wird amtlich aus Pretoria gemeldet: Der Kommandant Dupreez vom Kom⸗

mando in Vrede hat einen Bericht gesandt, nach dem der Kom⸗

mandant Emmett vom Kommando in Pryheid am 29. November eine Stellung eingenommen hat, die die Brücke über den . fünfunddreißig Meilen süd⸗ westlich von Vrede, beherrscht. Am Abend machte der Burengeneral Wessels einen Angriff. Das Ge⸗

fecht dauerte bis 3 Uhr früh. Die Buren wurden zurück⸗ geschlagen und verloren drei Tote, unter diesen den Major

Oosthuizen sowie achtzehn Verwundete, unter ihnen den Feld⸗ kornett Botha. Emmett hatte einen Schwerverwundeten und vier Leichtverwundete. Ein Burenkommando unter Rautenbach, das südlich Bethlehem operierte, ist ebenfalls geschlagen worden. Der Oberstleutnant Dawson, der einen Teil der Streitkräfte des Generals Lukin befehligt, fand die Buren in einer Stellung am Loskop, fünf Meilen westlich von Windhuk; er vertrieb sie aus ihrer Stellung. Die Buren hatten sieben Tote. Rautenbach und 30 andere Buren wurden ge⸗ fangen genommen, der Rest wurde nach Witkrantz verfolgt.

Kriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 5. Dezember, Vormittags. W. T. B.) In Flandern und südlich Metz wurden gestern französische Angriffe abgewiesen. Bei La Bassée, im Argonnerwalde und in Gegend südwestlich Altkirch

machten unsere Truppen Fortschritte.

Oberste Heeresleitung.

Oestlicher Kriegsschauplatz. 8

Großes Hauptquartier, 5. Dezember, Vormittags. (W. T. B.) Bei den Kämpfen östlich der masurischen Seen ist die Lage günstig. Kleinere Unternehmungen

brachten dort 1200 Gefangene. In Polen verlaufen unsere

perationen regelrecht. Oberste Heeresleitung.

Wien, 4. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ eldet: In den Karpathen, in . o2li n 188 in Säb⸗ polen verlief der Bestrige Tag im allgemeinen ruhig. Die Kät pfe in Nordpolen dauern fort. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Generalmajor.

Südlicher Kriegsschauplatz.

Wien, 4. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Die Besitzergreifung von Belgrad erfolgte gestern in feierlicher Weise. Der Vormarsch unserer Kräfte geht am b Teile der Front kampflos vorwärts, wobei gestern 300 Mann zu Gefangenen gemacht wurden. Westlich und Ubwesclich Arandjelo watz stellen sich dem Vordringen unserer viuppen 1 entgegen, die durch

1 „die insgesamt abgewiesen 3

den Rückzug der serbischen Armeen 9 hea- ““

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband. Konstantinopel, 4. Dezember. (W. T. B.) Das Hauptquartier veröffentlicht folgendes Communiqué: Nach russischen amtlichen Mitteilungen vom 29. November wäre die Sinai⸗Halbinsel von unseren Truppen vollständig ge⸗ räumt worden. Ferner sollen zwei unserer an der kaukasischen Grenze operierenden Divisionen in ihrem Bestande auf die Hälfte gesunken, einige unserer Bataillone vollständig ver⸗ nichtet sein. Es wird behauptet, ein Divisionskommandeur sei getötet und ein zweiter desertiert. Der für uns siegreich verlaufene Kampf in allernächster Nähe des Suezkanals zwischen unseren Truppen und den Engländern, der damit endete, daß auf Seite der Engländer zwei Offiziere und zahlreiche Soldaten getötet wurden und eine große Zahl von Gefangenen in unsere Hände fiel, genügt, um zu beweisen, daß die Sinai⸗Halbinsel sich in unserem Besitze befindet. Was die Meldungen von ungeheuren Verlusten unserer an der kaukasischen Grenze kämpfenden Einheiten und den Tod eines Divisionskommandeurs betrifft, so sind sie vollständig falsch. Die Meldung von der Desertion eines Divisions⸗ kommandanten verdient nicht einmal dementiert zu werden. Die in Tiflis aus russischer Quelle verkündete Nachricht, daß ein deutscher General und vierzehn andere deutsche Offiziere sowie drei österreichisch⸗ungarische Offiziere, die sich unter den am 24. November in den Kämpfen an der kaukasischen Grenze gemachten Gefangenen befinden sollen, in Tiflis eingetroffen seien, ist gleichfalls reine Erfindung.

„Konstantinopel, 4. Dezember. (W. T. B.) Mit⸗ teilung aus dem Hauptquartier. Unsere Truppen haben in der Gegend am Tsch orok und bei Adschara alle Tage neue Er⸗ folge. In nördlicher Richtung vorgehend, sind sie in Adschara eingedrungen und bis östlich von Batum vorgerückt. Ostwärts vorgehend gelangten sie in die Gegend von Ardagan; bei einem Kampfe westlich von Ardagan erbeuteten sie mit anderen Waffen ein Maschinengewehr; die Russen gingen auf Ardagan zurück. 8

Parlamentarische Nachrichten.

Die Freie Kommission des Reichstags, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag getagt hat, hat nahezu alle durch den Krieg angeregten Fragen sozialer, wirt⸗ schaftlicher und innerpolitischer Art in den Kreis ihrer Erörterungen gezogen. An der Hand der dem Reichstag vor⸗ gelegten Denkschrift über wirtschaftliche Maßnahmen aus An⸗ laß des Krieges sind zunächst diese, sodann aber auch allgemeine Fragen der inneren Politik eingehend erörtert worden. Die Kommission hat im Einvernehmen mit der Reichsleitung be⸗ schlossen, den gesamten Inhalt der Beratungen durchaus ver⸗ traulich zu behandeln, indessen die Gebiete, die behandelt wurden, bekannt zu geben. Demgemäß wird vom „W. T. B.“ nachstehendes über die Kommisssionsverhandlungen mitgeteilt:

Von Fragen wirtschaftlicher Art sind die folgenden erörtert worden: Der Erlaß von Auefuhrverboten und die Handhabung der Ausnahmebewilligung von ihnen, die Beschaffung von Futtermitteln, Ankäufe im allgemeinen, Beichsagnahmen von Rohnoffen und Fabri⸗ katen in den besetzten Gebieten, Verbi, derung von Preistreibereien und Regelung des Zwischenhandels, die Emkäufe der Heeresverwaltung, Maßnahmen g gen ausländische Unterneb mungen im Inlande, Fest⸗ setzung von Höchstpreisen für Nahrungsmittel und für Rohstoffe, die für militärische Zwecke von Bedeutung sind, wie Wolle und Metalle, Vergeltungemaßregeln wirtschaftlicher Art gegenüber dem Auslande, die Lage der Hausbesitzer und Maßnahmen zu deren Schutz, ins⸗ besondere die Errichtung von Einigungsämtern für die Se zwischen Mietern und Vermietern, Hypothekenschuldnern und Hypo⸗ thekengläubigern sowie die Lage der Zuckerindustrie.

Auf soztalem Gebiet wurden behandelt: Die Unterstützung der Familien der Krieger, sowie der Familien der im Ausland zurück⸗ gehaltenen Zivilgefangenen, die Kultivterung der Moore und Oed⸗ ländereien, die Arbeitsverhältnisse der Schanz⸗ und Festungsarbeiter. Im Anschluß an die Erläuterungen zu dem im GEtat vorgesehenen Fonds von 200 Millionen Mark wurden die Fragen der Erwerbs⸗ und der Wochenhilfe während des Krieges eingehend

rt.

„Endlich nahmen einen breiten Raum die Erörterungen ein über die Verpflegung und Behandlung der Kriegs⸗ und Zivilgefangenen in Deutschland, die Vergeltungsmaßregeln gegenüber der Behandlung der Deutschen im Auslande, die Fürsorge für die Flüchtlinge aus Ost⸗ preußen und Elsaß⸗Lothringen, die Militärseelsorge, die Verpflegung der Truppen auf den Eisenbahntransporten, die Einsetzung einer Kom⸗ mission aus Vertretern neutraler Staaten zur Untersuchung der Ver⸗ hältnisse in den Gefangenenlagern, die Fürsorge für die Verwundeten, Vermehrung der Lazarettzüge, die Behandlung der Nord⸗Schleswiger, Polen und Elsaß⸗Lothringer, die Beförderung von Einjährig⸗ Freiwilligen jüdischen Glaubens zu Reserveoffizieren, die Handhabung der Preßzensur und die Aufrechterhaltung des Kriegszustandes während der Dauer des Krieges, insbesondere die Frage der rechtlichen Grundlage hierfür. Endlich wurde die Frage angeregt, ob das Mandat Wetterlés durch seine Erklärungen in der feindlichen Presse als erledigt anzusehen sei. Im Anschluß an die Rede des Reichskanzlers am 2. Dezember wurden die Folgen, die das einmütige Zusammenstehen des ganzen Volkes auf innerpolitischem Ge⸗ biete zeitigen würde, von einer Reihe von Rednern und dem Stell⸗ vertreter des Reichskanzlers erörtert.

8 2 8 11“ . „Das Mitglied des Se auses Freiherr von Zedlitz⸗ Leipe, Landesältester und Stiftspropst, ist am 2. d. M. in Käntchen bei Seiferdau (Kr. Schweidnitz) gestorben.

Koloniales.

Unter dem Titel „Kriegskonterbande und überseeische Rohstoffe“ hat das Kolonialwirtschaftliche Komitee, wirtschaftlicher Ausschuß der deutschen Kolonialgesellschaft (Berlin NW., Pariser Platz 7), eine Schrift herausgegeben, die von Dr. Fr. Benz. Schaeffer verfaßt ist (43 Seiten). Bekanntlich bewegt sich der gegenwärtige Krieg nicht nur auf politischem und militärischem Gebiet, ein Hauptziel unserer Gegner, vor allem Englands, ist die Schädigung der weltwirtschaft⸗ lichen Stellung Deutschlands, und eines der wichtigsten Kampfmittel zur Erreschung dieses Zieles bilden die Kriegskonterbandebestim⸗ mungen Englands und seiner Verbündeten, Erlasse, die im Hinblick auf die Versorgung Deutschlands mit Rohstoffen für uns von der rößten Bedeutung sind. In der richtigen Erkenntnis der Wichtig⸗ eit, die alle Fragen der Kriegskonterbande für Deutschland be⸗ sitzen, werden in der vorliegenden Schrift zunächst die geschichtliche Entwicklung der Kriegskonterbandefragen, ihre Behandlung bei den Haager Friedenskonferenzen und die die Krieagskonterbande betreffenden wichtigen Bestimmungen der Londoner Seerechtsdeklaration vom Jahre 1909 erörtert. Sie zeigt, wie weitgehend England und ihm nachsolgend seine Verbündeten im gegenwärtigen Kriege von internalional anerkannten Bestimmungen dieser Konferenz abge⸗

wichen sind und welche Schädigung sowohl der deutsche wie vor allem

der neutrale Handel dadurch erleidet. Als die wichtigsten von uns benötigten Rohprodukte, die für Kriegskonterbande erklärt worden sind

und deren Zufuhr daher bedroht ist, werden Getreide, Reis, Futtermittel, Kakao, Kaffee, Tee, Häute und Felle, Kautschuk, Eisen, Kupfer, Blei, Nickel, Petroleum, Benzin, Schmieröle, Kohle, Sal

peter u. a. angeführt. Ohne auf die gesamte Rohstoff

versorgung Deutschlands näher einzugehen, über die um

fassendere Mitteilungen in der ebenfalls im Verlage 8 Kolonfalwirtschaftlichen Komitees erschienenen Schrift „Unsere Kolonialwirtschaft in ihrer Bedeutung für Industrie, Hande und Landwirtschaft“ gemacht werden, erörtert der Verfasser unseren Bedarf an den erwähnten Rohstoffen und seinen möglichen Ersatz beim Ausbleiben der Zufuhr. Zum Schluß zeigt ein kurzer Ueberblick über die Haltung der neutralen Mächte, wie unsere Interessen bei den Konterbandefragen mit denen der neutralen Staaten Hand in Hand gehen und von welcher großen Bedeutung für unsere Voltswirtschaf ein erfolgreiches Vorgehen gegen die willkürlichen Konterbande bestimmungen unserer Gegner sein würde.

Wohlfahrtspflege.

Die Anrechnung der Arbeitgeberunterstützungen auf die von Gemeinden gewährten Zuschläge zur Reichsunter⸗ stützung.

Eine Tatsache von höchster sozialer Bedeutung ist die seitens einer großen Zahl von Arbeitgebern den Familien threr einberufenen Arbeiter zugesicherte Kriegsunterstützung. Sie bekundet deutlich das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Arbeitgebern und Arbeitern und dürfte auch für das Verhältnis zwischen beiden nach dem Kriege von großem Einfluß sein. Die von den Arbeit⸗ S gewährten Unterstützungen sind teilweise recht beträchtlich.

inzelne Gemeinden haben ““ gemacht, aus denen hervorgeht, daß vielfach die säͤmtlichen Arbeitgeber größerer industrieller Gemeinden sich zu derartigen Unterstützungen bereitgefunden haben. Wochenbeiträge von 4 6 für die Frau und 1 2 für jedes Kind sind keine Seltenheit. Andere Firmen, wie beispielsweise Ge⸗ brüder Stumm in Neunkirchen, zahlen 100 150 % der Reichsunter⸗ stützung an die Familten der Kriegsteilnehmer.

„Schwierigkeiten sind nach einer Veröffentlichung der Zentralstelle für Volkswohlfahrt in ihrer „Korrespondenz für Kriegswohlfahrtspflege“ verschiedentlich daraus entstanden, daß einzelne Gemeinden die Unter⸗ stützungen der Arbeitgeber auf die von ihnen gewährten Zuschläge zur Reichsunterstützung ohne weiteres in Anrechnung gebracht haben, sodaß die Leistungen der Arbeitgeber im Endergebnis darauf hinausliefen, die Gemeindefinanzen und damit die Steuerzahler zu entlasten. In solchen Fällen sehen sich dann die Arbeitgeber gezwungen, darauf hi⸗ zuweisen, daß sie von der Gewährung eigener Unter⸗ stützungen absehen müßten, weil ihre Absicht, den Ange⸗ hörigen ihrer Werke besondere Vergünstigungen zuteil werden zu lassen, durch das Vorgehen der Gemeinden vereitelt werde. In der Regel jedoch ist ein Uebereinkommen zwischen den Gemeinden und den Arbeitgebern dahin gehend erzielt worden, daß die Arbeitgeberunter⸗ stützungen entweder überhaupt nicht oder nur zu einem kleineren Bruch⸗ teil auf die kommunalen Unterstützungen angerechnet werden sollen. Es ist natürlich mit einigen Schwierigkeiten verknüpft, hier einen ge⸗ rechten Ausgleich zu finden, damit einerseits die betreffenden Familten nicht über Gerühr günstig gestellt, andererseits auch die wohl⸗ meinenden Absichten der Arbeitgeber nicht vereitelt werden. Zur Er⸗ läuterung der bestehenden Mönlichkeiten für eine angemessene Regelung mögen einige Beispiele angeführt werden. In Oberhausen wird seitens der Stadt zu der Reichsunterstützung ein Zuschuß bis zu dieser Sätze gewährt Außerdem haben sich fast sämtliche Werke bereit erklärt, für die Werkzangehörigen noch bis zu 6 für die Frauen und bis zu 4 für jedes Kind zu zahlen. Da die hiernach sich ergebenden Beträge für die kleineren Familien zu gering und für die größeren zu hoch erscheinen, wurde durch entsprechende Abstufungen ein Ausgleich herbeigeführt. Selbstverständlich muß die Gemeinde in solchen Fällen, in denen keine Werksunterstützung gezahlt wird und dann die Unterstützung zu gering erscheint, weitere Aufwendungen machen. Immerhin besteht ein Unterschied zwischen denjenigen Familien, die Werkeunterstützung erhalten, und denen, die keine be⸗ kommen. Beispielsweise erhält eine Frau mit 6 Kindern an sich 60 ℳ, wenn sie dagegen Werksunterstützung erhält, insgesamt 74 ℳ. Auch in Bochum zahlt die Gemeinde zwei Drittel der Reichsunterstützung als kommunalen Zuschuß, während die Werke weitere Unterstützungen gewähren. Dort werden auch die ge⸗ samten Unterstü ungen durch die Werke ausgezahlt, sodaß diese in der Lage sind, die Verhälmisse von sich aus zu prüfen und entsprechende weitere Zuschüsse zu zahlen. Hierdurch werden auch engere Beziehungen wis en den Arbeitgebern und den Angehörigen ihrer heerespflichtigen Arbe ter gewährleistet. In Charlottenburg zahlt die Stadt, falls Arbeitgeberunterstützungen gewährt werden, 100 % Zuschuß zur Reichs⸗ unterstützung, während diejenigen Familien, die keine Arbeitgeberunter⸗ stützungen erhalten, einen geringeren Zuschuß bekommen. Der Aus⸗ gleich wird dadurch herbeigeführt, daß die letzteren Familien einen besonderen Mietszuschuß erhalten, während die vom Arbeit⸗ geber Unterstützten mit dieser Unterstützung zunächst die Miete zahlen sollen. Im Endergebnis sind diese daher auch günstiger gestellt, als die Familien, die keine Arbeitgeberunterstützungen erhalten. Eine andere Regelung, die auf behördliche Empfehlung im Rheinland verschiedentlich durchgeführt worden ist, geht dahin, daß⸗ zunächst die Gemeinden und die Arbeitgeber ihre Unterstützungen je nach der eigenen Leistungsfähigkeit und der Hiltsbedürftigkeit der Familien bemessen. Wird auf diese Weise das Maß des Notwendigen überschritten, so werden gleichmäßige prozentuale Abstriche sowohl von den Z“ en wie von denjenigen der Gemeinden vorgenommen. Die 2 eisptele könnten noch beliebig vermehrt werden. Sie beweisen überall das Bestreben, den Angehörigen der Heerespflichtigen die Zuwendungen der Arbeitgeber auch wirklich zu⸗ gute kommen zu lassen, andererseits aber auch kein Uebermaß an Für⸗ sorge herbeizuführen. Ein gerechter Ausgleich der beiderseitigen Interessen wird überall nach Möglichkeit anzustreben sein.

Der Nationalstiftung für die interbliebene

im Kriege Gefallenen wurden u. g. 82 Redakteur F. W. Sa in Friedenau 7500 ℳ, als erste Rate einer seitens der 8 288 noversch Münden veranstalteten Sammlung 5800 ℳ, von Fräulein Marie von Kramsta auf Muhrau und von Herrn Julius Remy in Neuwied je 5000 ℳ, von dem Verein der Reichseisenbahnbeamten zu Straßburg i. E. 3000 überwiesen. Weitere Geldspenden werden 1e e eh es vvg 8s füte und Obligationen enommen von den bekannten Zahlstellen sowie de

Berlin NW. 40, Alsenstraße 11. Sec 8“ ;

Um dem Publikum die Einzahlung von Geldbeträ das Zentralkomitee vom Roten Kreuz zu erleichtern. ese⸗ hingewiesen, daß für solche Einsendungen eine Zahlkarte der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank) unter 1 111 4 e n 100 werden kann. Auf dem nitt der Zahlkarte muß jedoch die Zweckbesti 1 sendung ersichtlich gemacht sein. 8 e

Kunst und Wissenschaft.

Die rechts⸗ und staatswissenschaftliche Fakultät der Univer sität Graz hat einstimmig beschlossen, dem Feldzeugmeiste Potiorek, dem siegreichen Kommandanten der Balkanstreitkräfte in dankbarer Bewunderung das Ehrendoktorat zu verlei

Ie

8 89