1915 / 45 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Feb 1915 18:00:01 GMT) scan diff

gestellt worden:

Bekanntmachung. 8

Auf Grund der Verordnung vom 22. Dezember 1914, etreffkend die zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen, ist das im hamburgischen Staatsgebiet befindliche Vermögen folgender Firmen unter Zwangsverwaltung

Arbuthnot, Latham & Co., London, Zwangsverwalter Albert Simon, Hohe Bleichen 17,

W. S. Wolff & Karpeles, London, Zwangsverwalter: Otto Ulbricht p. Adr. Standard Bank, Alsterdamm 27,

Isaac Jacksion & Sons Ltd., Glossop⸗England, Zwangsverwalter: Eduard Ballin, Curschmannstraße 37, 8

Goodchild & Co., London, Zwangsverwalter: Gustav Möller, Steinstraße 110,

Leisler, Bock & Co., Glasgow, Zwangsverwalter: Siegfried Joseph, Kaiser Withelmstraße 20/26,

Fredk. Huth & Co., London, Zwangsverwalter: Rechtsanwalt Dr. Geert Seelig, Adolphsbrucke 9/11,.

Millars Timber & Trading Co., Lid., vondon, Zwangsverwalter:

W. Herwia, Kaiser Wilhelmstr 23/31,

J. E Broadbent & Co. Ltd., Redcar Yorkshire, Zwangsverwalter: Eduard Ballin, Curschmannstr. 37,

D. Anderson & Son Ltd., Belfast, Zwangsverwalter: Eduard Ballin, Curschmannstr. 37,

Thos Robinson, Sons & Co, Hull, Zwangsverwalter: Otto Möller i. Fa. Albert Winkelmann, Alstertor 21,

P. Frankenstein & Sons Ltd., Liverpool, Zwangsverwalter: Otto W. Möller j. Fa. Albert Winkelmann, Alstertor 21,

London Produce Glearing House, Zwangsverwalter: Dr. Geert Seelig, Adolphsbrück⸗ 9/11.

Hamburg, den 19. Februar 1915. Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

MW .

Bekanntmachung. b Auf Grund der Verordnung vom 26. November 1914, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, ist die Zwangsverwaltung folgender hiesigen Firma angeordnet worden: . .“ Bureau Veritas“, Internalionale Gesellschaft für Schiffs⸗ Klassifikation, Holzbrücke 2, Zwangsverwalter: Joh. Hambru i. Fa. Hambruch & Co., Gr. Burstah 53. Hamburg, den 19. Februar 1915. . Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. 8 Sthamer.

5*

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 22. Dezember 1914, be treffend die zwangsweise Verwaltung britischer Unter⸗ nehmungen, ist die Zwangsverwaltung folgender Hamburger Firmen angeordnet worden:

Anglo German Coal Company Ltd., Hamburg Branch, Rödings⸗ markt 24, Zwangsverwalter: Emil Korn, Gliockengießerwall 22, P. C. Boler, Hohebrücke 1, Zwangsverwalter: Amandus Lange, Trostbrücke 2, Peter J. Bartlett, Schaarsteinwegbrücke 2, Zwangsverwalter: Richard Siemers, Wallstraße 9, Camvbell & Philipve, Geschäftsleiter: Oswald Grönings, Gröningerstraße 35, Zwangsverwalter: C. Arthur Schmit, Neuerwall 71, 1 Darwin & Milner, Spaldingstraße 8, Zwangsverwalter: Wilh. 8 Heinr. Brandau, Wandsebeckerchaussee 41, Esch & Co. vorm. Amanduvs Kahls Ofenabteilung, Lilienstraße 7, gZgwangsverwalter: Otto W. Möller i. Fa. Albert Winkelmann, Alstertor 21, 1 R. Edminson, Bahnhofsplatz 1, Zwangsverwalter: Rechtsanwalt

Dr. J. M. Lappenberg, Mönckebergstraße 7,

Hille, Menke & Co., Neue Gröningerstr. 11, Zwangsverwalter: Amandus Lange, Trostbrücke 2, 8 Hayn, Roman & Co., Sandthorquai 20, Zwangsverwalter: Sieg⸗

fried Heß i. Fa. Hes & Mecklenburg, Jungfernstieg 6/7, G Johnasson, Gordon & Co. Ltd. Filiale Hamburg, Alnteitor 23,

Zwangsverwalter: John Miehlmann, Neuerwall 70774, . Kelly & Co., Gr Reichenstr. 45/7, Zwangsverwalter: Carl Will⸗

precht, Neuerwall 75/9, Manfield & Sons, Gänsemarkt 5, Zwangsverwalter: Ritscher

Köhler, Brandsende 12, Verxtr.: Alfred Krekeler, Brandsende 12, Pilkington Brothers & Co., G. m b. H., Glockengietzerwall 23,

Zwangsverwalter: Barthold Blum i. Fa. Lion & Blum,

Rödingsmarkt 38, 1 James Ritchie, Neue Gröningerstr. 26, Zwangsverwalter: Th. Götz,

Isestr. 123,

Thomas G. Richardson, Rosenstr. 11, Zwangsverwalter: Max

Wassermann i. Fa. Steinhardt & Co., Paulstr. 10,

R. Steinmann & Co., Glockengießerwall 2, Zwangsverwalter:

Herbert Leer, Andreasftr. 18, 8 Solar Zähler Werke G. m. b. H., Bachstr. 22 24, Zwangs⸗

verwalter: C. Arthur Schmitz, Neuerwall 71.

Tostmann & Co., Zippelhaus 7, Zwangsverwalter: Julius Jelges,

Raboisen 103,

E. Tannenbaum, Stückenstr. 12/14, Zwangsverwalter: C. Arthur

Schmitz, Neuerwall 71,

The Gaurock Ropework Company Ltd., Stubbenhuk 30, Zwangs⸗

verwalter: Gustav Möller, Steinstr. 110,

The Cromn Cork Co. Ltd., Alter Teichweg 11, Zwangsverwalter:

C. Grönwoldt i. Fa. Anders Peterson, Hohe Bleichen 16,

H. A. Watson & Co., Mönckebergstr. 15/19, Zwangsverwalter:

Julius Walther, Krohnskamp 3. Williamson & Day, Steinhöft 3. Zwangsverwa car Fuckel

i. Fa. Müller & Fuckel, Gröningerstr. 4. .

Hamburg, den 19. Februar 1915.

Der Präses der Deputation für Handel, 1 Sthamer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 24 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 4650 eine Verordnung über die Anzeige von Sterbefällen bei der Kaiserlichen Marine, vom 15. Februar

1915, und unter 8 Nr. 4651 eine Bekanntmachung, betreffend Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues, vom 19. Februar 1915. b Berlin W. 9, den 22. Februar 1915. Kaiserliches Postzeitungsamt ö Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 4652 eine Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent⸗, Gebrauchsmuster⸗ und Waren⸗ zeichenrechts in ausländischen Staaten, vom 20. Februar 1915.

Perlin W. 9, den 22. Februar 1915.

4. Februar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 62) sind die 88 172,

q(1ßzzhimẽa66 ““ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungsrat Graff in Königsberg zum Ober⸗ regierungsrat,

den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Arnold Oskar Meyer in Rostock zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Kiel,

den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Hans Lewald in Lausanne zum ordentlichen Professor in der rechtswissen⸗ schaftlichen Fakultät der Königlichen Universität in Frankfurt a. M. und 1

den bisherigen Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Kiel, Professor Dr. Rudolf Höber zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen.

Ministerium des Innern. 8

Dem Oberregierungsrat Graff ist die Leitung der Finanz⸗ abteilung bei der Regierung in Gumbinnen übertragen worden.

Finanzministerium. er Katasterinspektor, Steuerrat Haberla in Posen ist

vom 1. April d. J. ab in gleicher Diensteigenschaft nach Magdeburg versetzt worden.

—en

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Nach der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom

173 der Ausführungsvorschriften des Bundesrats zum Vieh⸗ seuchengesete vom 7. Dezember 1911 (Reichs⸗Gesetzbl. 1912 S. 3) auf die Dauer des gegenwärtigen Krieges für an⸗ steckungsverdächtige Tiere, die mittels Militär⸗ transports unmittelbar in ein militärisches Depot oder zur Truppe überführt werden sollen, außer Kraft gesetzt worden. Zur Ausführung des Bundesratsbeschlusses habe ich die anliegende viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom heutigen Tage erlassen, die im „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ zum Abdrucke gelangt.

Berlin, den 15. Februar 1915.

er Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

In Vertretung: Küster.

An die sämtlichen Herren Regierungspräsidenten und den

Herrn Polizeipräsidenten in Berlin.

Viehseuchenpolizelliche Anordnung.

Auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 519) wird zum Schuͤtze gegen die Maul⸗ und Klauenseuche gemäß § 79 Abs. 2 desselben Gesetzes und §§ 1, 3 des Ausführungsgeietzes zum Viehseuchengesetze vom 25. Juli 1911 (Gesetzsamml. S. 149) folgendes bestimmt: 8

Die §§ 172, 173 meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1972 (Beilage zu Nr. 105 des „Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staatsanzeigers“ vom 1. Mai 1912) werden auf die Dauer des gegenwärtigen Krieges für ansteckungsverdächtige Tiere, die mittels Militärtransports unmittelbar in ein milttärisches Devot oder zur Truppe überführt werden sollen, unter nachstehenden Bedingungen außer Kraft gesetzt:

1) Die Tiere sind von Viehbeständen, die nicht zur Ver⸗ pflegung des Heeres und der Marine bestimmt sind, ab⸗ gesondert zu halten und nach Möglichkeit alsbald abzu⸗ schlachten; 1 eine längere Aufstallung der Tiere ist nur zulässig bei dauernder tierärztlicher Beaufsichtigung und an Orten, an denen eine Berührung des Viehs mit Viehbeständen, die nicht zur Verpflegung des Heeres und der Marine bestimm sind, ausgeschlossen ist.

1n ese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Februar 1915. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

In Vertretung: Küster.

In der Bibliothek der Königlichen Geologischen Landes⸗ anstalt und der Königlichen Bergakademie zu Berlin N. 4 Invalidenstraße 44, können die Klassen 1a und b, 3a 12 e, 18a c, 19f, 21 b, 40 a— c, 42 c, 50 c, 78e und 84 der vom Kaiserlichen Patentamt herausgegebenen Paten schriften werktäglich in der Zeit von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags (Sonnabends bis 2 Uhr Nachmittags) ein⸗ gesehen werden.

Berlin, den 20. Februar 1915.

Königliche Geologische Landesanstalt Beyschlag.

22 1, 8

8 Bekanntmachung. b

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.

S. 357) sind bekannt gemacht: 1 1) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 1. Dezember 1914, betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahn⸗ strecke von Bad Bramstedt nach Neumünster durch die Eisenbahn⸗ gesellschaft Altona Kaltenkirchen Neumünster (bisher Altona⸗Kalten⸗ kirchener Eisenbahngesellschaft), durch das Amtsblatt der Königlichen

bruar 1915;

nuar 1915;

2

üeeren

bruar 1915.

Regierung in Schleswig Nr. 7 S. 56, ausgegeben am 6. Fe⸗

2) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 29. Dezember 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Crefeld für die Anlage einer Straßen⸗ hahn von Traar nach Mörs, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung m Düsseldorf Nr. 3 S. 21, ausgegeben am 16. Ja⸗

3) das auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) am 12. Januar 1915 vom Staats⸗ ministerium vollzogene Statut für die Lansitzer Entwässerungsgenossen⸗ schaft in Lansitz im Kreise Grünberg durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Reaterung in Liegnit Nr. 7 S. 38, ausgegeben am 13. Fe⸗

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Februar 1915.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Die Kriegsgetreide⸗Gesellschaft m. b. H. hat auf die häufigen Anträge von Kommunalverbänden um Ueberlassung von Mehl durch das „Wolffsche Telegraphen⸗ Bureau“ zur Kenntnis gebracht, daß diesen Anträgen statt⸗ zugeben nicht Aufgabe der Kriegsgetreide⸗Gesellschaft sei. Die Kriegsgetreide⸗Gesellschaft macht wiederholt darauf aufmerksam, daß noch große Mehlvorräte im Lande vorhanden sind. So haben Mitglieder des Vereins Deutscher Handelsmüller nach einer heute gemachten Mitteilung seiner Geschäftsstelle über 100 000 t Mehl zur Verfügung, die an notleidende Kom⸗ munalverbände abgegeben werden können. 3

Es wird weiterhin durch Vermittlung des obengenannten Bureaus darauf verwiesen, daß auf Grund der Bundesrats⸗ verordnung vom 18. d. M. die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses gestatten können, daß Mühlen Weizenmehl in anderer Mischung, als bisher vorgeschrieben, abgeben dürfen, daß Weizenbrot aus einer Mischung hergestellt wird, die weniger als dreißig Gewichtsteile Roggenmehl unter hundert Teilen des Gesamtgewichts enthält, und daß an Stelle des Roggenmehlzusatzes Kartoffeln oder andere mehlartige Stoffe verwendet werden. Durch diese Verordnung wird dem augenblicklichen Bedarf der Kommunalverbände nach Roggenmehl wohl wirksam gesteuert werden, da auf diese Art und Weise der Verwendung des Weizenmehls ein wesentlich weiterer Spielraum gelassen ist. Es wird auch daran erinnert, daß nach § 5 Absatz 4 der Be⸗ kanntmachung über die Bereitung von Backware vom 5. Ja⸗ nuar 1915 die Landeszentralbehörde gestatten kann, daß bei der Bereitung von Roggenbrot das Roggenmehl bis zu dreißig Gewichtsteilen durch Weizenmehl ersetzt wird.

8—

Der auf dem Wege nach Bremerhaven bei Barkum auf eine Mine geratene und gesunkene amerikanische Baum⸗ wolldampfer „Evelyn“ ist trotz der von deutscher Seite erlassenen Warnungen ohne deutschen Lotsen unter der oft⸗ friesischen Küste entlanggefahren. Wie „W. T. B.“ an zu⸗ ständiger Stelle erfährt, hat der Kapitän der „Evelyn“ bei seiner Vernehmung ausgesagt, daß er die Absicht gehabt habe, einen weiter nördlich führenden Kurs zu steuern. Er sei aber unterwegs von einem englischen Kriegs⸗ schiff angehalten und von einem Offizier angewiesen worden, den südlichen Weg zu wählen und sich möglichst nahe an der ostfriesischen Küste zu halten.

1

Mehrfache Gesuche von freiwilligem Pflege⸗ personal um Anstellung in der Kaiserlichen Marine jassen es, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, angebracht erscheinen, darauf hinzuweisen, daß der Bedaef an freiwilligem Krankenpflegepersonal (einschließlich Marine⸗ schwestern) seitens der Kaiserlichen Marine nur durch Ver⸗ mittlung des stellvertretenden Militärinspekteurs der freiwilligen Krankenpflege in Berlin gedeckt wird. Gesuche an das Reichsmarineamt sind daher zwecklos und bedeuten nur einen Zeitverlust. Derartige Gesuche sind vielmehr unmittelbar an die oben genannte Dienststelle der freiwilligen Krankenpflege zu richten.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 375 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 157. Verlustliste der preußischen Armee, die 111. Verlustliste der sächsischen Armee und die 122. und 123. Verlustliste der württembergischen Armee. 1

Königsberg i. Pr., 22. Februar. Der Komman⸗ dierende General des I. Armeekorps hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ am 16. Februar folgenden Tagesbefehl erlassen:

Dem 1. Armeekorps ist es am 13. und 14. Februar vergönnt ge⸗ wesen, unter den Augen seines Kaiserlichen Kriegsherrn zu kämpfen und im weiteren Verlauf den Gegner siegreich aus unserer ostpreußi⸗ schen Provinz hinauszuwerfen. 88 88 1

Bei seiner Anwesenheit inmitten seiner begeisterten Truppen im wiedereroberten Lyck haben Seine Majestät die Gnade gehabt, dem durchziehenden Füsilierregiment Nr. 33 seine Anerkennung für die bewiesene Tapferkeit Höchstselbst auszusprechen, mich aber zu beauftragen, diese Anerkennung auch den übrigen auf dem hiesigen Kriegsschauplatz kämpfenden Truppen des I. Armeekorps und der diesem bisher angegliederten 11. Landwehrdivision bekannt zu geben.

Berechtigter Stolz über diesen hohen Gnadenbeweis erfüllt uns, verpflichtet uns aber auch, fernerhin unser Bestes daran zu setzen, um das Vertrauen Seiner Majestät zu rechtfertigen und den Gegner so zu Boden zu schlagen, daß er nie mehr wage, seinen Fuß auf deutsches Land zu setzen. b

Darum vorwärts und drauf!

Dieser Befehl ist allen Truppen unverzüglich bekannt zu

Der Kommandierende General. gez. Kosch.

4 *8 bee⸗ Eg. X 1 N f . 5b N 8 zeitung“ erfährt, hat der Papst den Seminarregens, Dom⸗ herrn und Prälaten Dr. Jedzink⸗Posen zum Weihbischof von Posen ernannt. Kurz vorher war Dr. Jedzink durch Allerhöchste Entscheidung zum Dompropst von Posen ernannt

worden.

SDesterreich⸗Ungarn.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine vom Ackerbau⸗ ministerium im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien erlassene Verordnung, betreffend die Einschränkung des Rübenanbaues im Jahre 1915.

Gestern vormittag fand im österreichischen Abge⸗ ordnetenhause eine Besprechung der Mitglieder des Prä⸗ sidiums unter dem Vorsitz des Präsidenten Sylvester statt, der vor der Eröffnung der Beratung der glänzenden Haltung der

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Armee gedachte und den im Felde stehenden Truppen die

Breslau, 22. Februar. Wie die „Schlesische Volks

üsten Grüße entbot; er hob deren Heldenhaftigkeit end hervor und sprach die Hoffnung aus, daß die zuren Opfer an Gut und Blut, die jetzt dargebracht en, auch den Völkern zum Wohl gereichen möchten

v“

Großbritannien und Irland. die englische Regierung ist nach einer Meldung der vonaltidende“ wegen der letzten Verluste zur See jetzt ent⸗ sen, alle Nahrungsmittel als absolut Konter⸗ Frankreich. 8 8 wch der amtlichen Statistik betrug die Einfuhr nach greich im Jahre 1914 6 349 209 000 gegen 8 421 332 000 zFim Jahre 1913 und die Ausfuhr 4 824 514 000 gegen 217 000 Fr. Der Ausfall gegenüber dem Jahre 1913 also für die Einfuhr 2 072 123 000 Fr. und für die

Enhr 2 055 703 000 Fr.

och dem „Temps“ betrugen die Einlagen in die zisischen Sparkassen vom 11. Februar bis 20. Fe⸗ 1834 342 Francs, die Auszahlungen dagegen 10 357 815 8. Der Ueberschuß der Auszahlungen über die Ein⸗ ngen beträgt demnach 9 523 473 Francs. Der Ueberschuß Auszahlungen im Zeitraume vom 1. Januar bis zum rebruar beträgt 20 047 628 Francs.

8 Rußland.

In der Konferenz, die vor der Eröffnung der Duma Regierung und Abgeordneten abgehalten wurde, hat Mmister des Innern Maklakow laut Mitteilung der triftNowi⸗Woschod“ in Bezug auf die Judenfrage er⸗ daß die Regierung unter den obwaltenden Verhältnissen beserung der Lage der Juden nichts tun könne.

Italien. 8 Infolge der täglichen Kundgebungen in Rom für und rden Krieg wurden von den ⸗Behörden außergewöhnliche gahmen zur Erhaltung der Ordnung getroffen. Die ge⸗ Garnison wird in Bereitschaft gehalten. 8

Belgien. der Generalgouverneur Freiherr von Bissing hat nach S +— 1 N Meldung des „W. T. B.“ am 17. Februar eine Ver⸗ Zerlassen, wonach nunmehr auch in Belgien die Mög t gegeben ist, Unternehmen des feindlichen Aus

e unter Zwangsverwaltung zu stellen.

Niederlande.

Die das „Handelsblad“ berichtet, weigerten sich am Sonn⸗ etwa 10 Matrosen und Heizer des Dampfers elstrom“, der von Amsterdam nach Leith abfahren in Bord des Schiffes zu gehen, wenn sie nicht angesichts den Minen und Unterseebooten drohenden Gefahren te Löhnung erhielten. Die Holländische Dampfschiff⸗ ggesellschaft, der das Schiff gehört, erklärte sich bereit, inenprämie auf fünf Gulden wöchentlich zu erhöhen und eandere Forderungen zu erfüllen, lehnte es aber ab, die te Löhnung zu zahlen. Auf einigen anderen Dampfern ten Gesellschaft werden die gleichen Forderungen gestellt. Bemannung zweier vor Mmuiden segelklar liegenden schiffe weigerte sich, aus Furcht vor den Minen und ssciffen in See zu gehen. 116“

Luxemburg. as Luxemburgische Ministerium, bestehend aus Staatsminister Eyschen und den Generaldirektoren genast, de Waha und Braun, ist, wie „W. T. B.“ t gestern um seine Entlassung eingekommen.

Türkei.

Auf Grund eines Beschlusses des zuständigen Amtes n, wie „Terdschuman⸗⸗Hakikat“ meldet, die Algerier Tunesier als osmanische Untertanen behandelt werden. en, die in die Türkei einwandern, werden dieselben le genießen, die die Gesetze den aus ehemaligen osmani⸗ Ländern eingewanderten Muselmanen gewähren. Der wähnte Beschluß bedeutet eine Aufhebung des im ngenen Jahre zwischen der Pforte und Frankreich ge⸗ senen Uebereinkommens, demzufolge Algerier und Tunesier französische Staatsangehörige behandelt werden sollten. Das osmanische Informationsbureau weist die in den scen und französischen Communiqués aufgestellten Be⸗ tungen zurück, daß osmanische oder arabische Sol⸗ n der am Suezkanal operierenden Armee sich den dern ergeben hätten. Auch andere Behauptungen dieser

nuniqués seien erlogen. Das Informationsbureau betont,

die osmanischen Streitkräfte die Erkundung zu Offensivp en durchgeführt und dann, nachdem sie ihr Ziel erreicht die Operationen selbst eingestellt haben.

Bulgarien. Der General Pau ist vorgestern abend nach der „Agence re“ in Sofia eingetroffen und hat gestern abend sei fortgesetzt. ö 8 Amerika.

in dem neuen peruanischen Ministerium

.B.“ meldet, der Oberst Abrill den Vorsitz und das

boöministerium übernommen, Solon Polo das Aeußere,

des das Innere.

V Kriegsnachrichten.

estlicher 11A“

Großes Hauptquartier, 23. Februar. (W. T. B.) sestung Calais wurde in der Nacht vom 21. zum d. M. ausgiebig mit Luftbomben belegt. Die ösen haben gestern in der Champagne bei und h Perthes erneut, wenn auch mit verminderter

, angegriffen. Sämtliche Vorstöße brachen in rem Feuer zusammen. Bei Ailly⸗Apremont en die Franzosen nach anfänglichen kleineren Erfolgen

ihre Stellung zurückgeworfen. In den Vogesen

e der Sattelkopf nördlich Mühlbach im Sturm ommen. Sonst nichts Wesentliches. Oberste Heeresle

itung.

1“

Oestlicher Kriegsschauplatz. Großes Hauptquartier, 23. Februar. (W. T. B.) Ein von den Russen mit schnell zusammengefaßten neu⸗ gebildeten Kräften von Grodno in nordwestlicher Richtung versuchter Vorstoß scheiterte unter vernichtenden Verlusten. Die Zahl der Beute⸗ geschütze aus der Verfolgung nach der Winter⸗ schlacht in Masuren hat sich auf über 300, darunter 18 schwere, erhöht. Nordwestlich Ossowiez, nördlich Lomza und bei Prasznysz dauern die Kämpfe an. An der Weichsel östlich Plock drangen wir weiter in Richtung auf Wyszogrod vor. In Polen südlich der Weichsel wurde der Vorstoß einer russischen Division gegen unsere Stellungen an der Rawka abgewiesen. Oberste Heeresleitung.

Wien, 22. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: An der Front in Russisch Polen und Westgalizien Artilleriekämpfe und Geplänkel. Vereinzelte Vorstöße des Feindes wurden mühelos abgewiesen. In den Karpathen zahlreiche russische Angriffe, die im westlichen Abschnitt auch während der Nacht andauerten. Alle diese Versuche, bis zu unseren Hindernislinien vorzugehen, scheiterten unter großen Verlusten für den Feind. Südlich des Dnjestr entwickeln sich die Kämpfe in größerem Um⸗ fange. Eine starke Gruppe des Feindes wurde gestern nach längerem Kampfe geworfen, 2000 Gefangene gemacht, vier Geschütze und viel Kriegsmaterial erbeutet.

Die in einem offiziellen russischen Communiqus als falsch bezeichnete Summe von 29 000 Mann Kriegsgefangenen, die unsere Truppen bis vor einigen Tagen in den Karpathen⸗ kämpfen seit Ende Januar eingebracht haben, hat sich mittler⸗ weile vergrößert und ist auf 64 Offiziere, 40806 Mann gestiegen. Hinzu kommen 34 Maschinengewehre und neun Geschütze.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur Fee. v“

Belfast, 22. Februar. (W. T. B.) Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, hat Sonnabend, Nachmittags um 5 Uhr, ein deutsches Unterseeboot in der Irischen See ein englisches Kohlenschiff angehalten. Es gab der Bemannung 5 Minuten Zeit, um in die Boote zu gehen, und versenkte darauf das Fahrzeug.

Buenos Aires, 22. Februar. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet, daß der deutsche Dampfer „Holger“ gestern mit den Passagieren und der Bemannung der englischen Dampfer „Highlandbrae“ (7600 t), „Potaro“ (4400 t), „Hemisphere“ (3500 t), „Semantha“ (2850 t) und des Segelschiffes „Wilfrid“, die durch den deutschen Hilfskreuzer „Kronprinz Wilhelm“ gebagch, wurden, angekommen ist. Der Dampfer „Holger“ konnte nicht binnen 24 Stunden . interniert. X“

Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der dneten befindet sich in der Zweiten Beilage.

heutige (100.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordn eten, welcher der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer, der Finanz⸗ minister Dr. Lentze und der Minister des Innern von Loebell beiwohnten, eröffnete der Präsident Dr. Graf von Schwerin mit folgenden Worten: Auf das gestern auf den Beschluß des Abgeordnetenhauses an Seine Majestät den Kaiser und König gerichtete Glückwunsch⸗ telegramm ist mir soeben folgende telegraphische Antwort Seiner Majestät zugegangen (das Haus erhebt sich): „Meinen wärmsten Dank für die freundlichen Glückwünsche des Hauses der Abgeordneten zu dem glänzenden Erfolge, der in der Winter⸗ schlacht in Masuren die bewunderungswürdige Tapferkeit und Aus⸗ dauer unserer Heldensöhne im Verein mit der genialen Feldherrn⸗ kunst ihrer Führer dem Vaterlande errungen haben. Das in ein einiges Volk in Waffen verwandelte Volk der Dichter und Denker darf der Kraft seines entschlossenen Willens, zu siegen über alle Feinde deutscher Kultur und Gesittung, auch ferner vertrauen. Gott wird mit uns und unserer gerechten Sache sein. Wilhelm R.“ (Leb⸗ hafter Beifall.) Auf Vorschlag des Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neu⸗ kirch (freikons.) wird an Stelle des Abg. von Flottwell, der sein Amt niedergelegt hat, der Abg. Hengsberger (freikons.) zum Schriftführer gewählt.

Darauf setzt das Haus die zweite Beratung des Ent⸗ wurfs des Staatshaushaltsetats für das Rech⸗ nungsjahr 1915, und zwar zunächst die gestern ab⸗ gebrochene Beratung des Spezialetats des Staats⸗ ministeriums mit einer Diskussion über Belagerungs⸗ zustand und Beschränkung der Pressefreiheit fort.

Berichterstatter Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Zu Beginn des Krieges wurde der Belagerungszustand für das Reichsgebiet durch Erlaß des Reichskanzlers auf Grund eines Beschlusses des Bundesrats erklärt. Die Bestimmungen des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand sind schon etwas veraltet, und es ist deshalb erklärlich und beinahe selbstverständlich, daß bei der Durchführung dieses Gesetzes mancherlei Schwierig⸗ keiten entstanden sind, daß Zweifel über die Handhabung, Ausführung und Auslegung entstanden sind. Diese Zweifel sind auch Gegenstand der Erörterung in der Kommission gewesen. Ein⸗ stimmigkeit berrschte aber darüber, daß es während dieses Krieges gänzlich unzulässig ist, eine gesetzgeberische Aktion in dem Sinne vor⸗ zunehmen, daß das im Artikel 68 der Reichsverfassung vorgesehene Reichsgesetz über die Erklärung des Kriegszustandes erlassen wird. Eine Abhilfe ist also bis auf die Zeit nach Friedensschluß zu verschieben. Der jetzige Rechtszustand, wonach die ausübende Gewalt den Militärbehörden übertragen ist, hat zu manchen Unzuträglich⸗ keiten geführt. Es ist aber dankbar anzuerkennen, daß die Staats⸗ regierung sich bereit erklärt hat, auf die Militärbehörden einzuwtrken, um berechtigte Beschwerden zu berücksichtigen. Der Staatsregierung gegenüber wurde die Erwartung ausgesprochen, daß für Vergangenheit und Zukunft da, wo von dem Grundsatze, daß die Generalkommandos an die bestehenden Gesetze und Verordnungen gebunden sind, soweit dieselben nicht durch das Gesetz, betreffend den Belagerungs⸗ zustand, selbst aufgehoben sind, abgewichen sein sollte, zu⸗ gunsten der Betroffenen bei den Millitärbehörden vermittelnd eingetreten wird. Wo einzelne Verfehlungen stattgefunden haben, soll tunlichst denjenigen, die davon betroffen werden, Genugtuung verschafft werden. Im Zusammenhang mit dieser Frage steht die Frage der Pressefreihelt. Die Kommission war der einstimmigen Ansicht, daß im Interesse der Bedürfnisse der

114“ 8 *

Landesverteidigung und der Wahrung des inneren Friedens die Zensu zu Recht angewendet wird. Dagegen hat die Kommission der Siaals⸗ regterung gegenüber die Erwartung ausgesprochen, daß sie dafür sorge, daß die Zensur sich auf diese beiden Punkte beschränkt. Ferner ha

sie es lebhaft beklagt, daß die Zensur nicht gleichmäßig gehandhadt 3

wird. Es muß in der Folge dafür Sorge getragen werden, daß in allen Kommandobezirken die Zensur gleichmäßig gebandhabt wird. Auch nach anderer Richtung hin wurden Bedenken erhoben, so ganz besonders wegen der Beschränkung der Erörterungen über das Friedens

ziel. Es war kein Zweifel darüber, daß das deutsche Volk wegen der Friedensbedingungen nicht mundtot gemacht werden darf, sondern ihm

im Gegenteil Gelegenheit gegeben werden muß, seine Meinung dabei entscheidend in die Wagschale zu werfen. Demgegenüber erregte die völlige Unterdrückung jeder Erörterung positiver Friedensbedingungsvor⸗ schläge durch die Zensur insofern Bedenken, als man die Befürchtung hegen konnte, daß beim Friedensschluß das deutsche Volk semer Meinung beraubt werden könnte. Dies erschien um so bedenklicher, als festgestellt wurde, daß Erörterungen über einen schleunigen Friedens

schluß, nach denen von jeder Gebietserweiterung Abstand genommen

werden sollte, also flaumacherischen Ansichten nicht entgegengetreten wurde. Wenn man demgegenüber die entgegengesetzte Meinung

nicht zu Worte kommen läßt, so könnte leicht der Anschein erweckt werden, daß die Flaumacherei die Auffassung des ganzen deutschen Volkes sei. Dies ist deshalb bedenklich, weil dadurch auch das Miß

verständnis entstehen könnte, als ob jede flaumachende Aeußerung übe⸗

die Friedensbedingungen auch Auffassung der Reichsregiterung ist. Das ist natürlich ein Mißverständnis, und ich glaube, es wäre besser, wenn auch hier der Schein vermieden werden köante. Mit Be⸗ friedigung wurde deshalb in der Kommission vernommen, daß

die Reichsregierung grundsätzlich das Recht des deutscher

Volkes anerkennt, bei den Friedensbedingungen mitzureden

Demnach wird also vor dem Eintritt in die Verhandlungen über Friedensbedingungen die freie Meinungsäußerung gestattet werden. Ueber den Zeitpunkt war man in der Kommission verschiedener

Meinung. Einzelne verlanaten, daß man schon jetzt die Diskussior

völlig freigeben sollte. Man meinte, man dürfe zu allen das Ver

trauen hegen, daß die Diskussion so geführt werde, daß keinerlei Be

denken entständen. Auf der anderen Seite meinte man, man brauche

zwar Rüchksichten auf das Ausland nicht zu nehmen, aber die Kriegslage set noch nicht so weit geklärt, daß man jetzt schon das Kriegsziel er⸗

örtern könne. So verschieden aber auch die Meinungen in der Kom⸗ mission waren, so war man doch der Ansicht, daß die Erörterung freizugeben ist. Im Bericht der Kom⸗ mission wird deshalb daran festgehalten, daß die Erörterung über die Friedensbedinaungen rechtzeitig freizugeben ist, damit die öffentliche Meinung voll zu ihrer Geltung gelangt. In der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ ist ein Artikel erschienen, der dahin verstanden werden konnte, daß die darin ausgesprochene Auffassung der Reichsregierung auch die der

Kommission gewesen sei. Die heutige Nummer der „Nord⸗

deutschen Allgemeinen Zeitung“ gibt nun eine Aufklärung dahin, daß die Reichsregierung mit der Erklärung der ver⸗

stärkten Budgetkommission vollständig einverstanden ist und die

Erörterungen rechtzeitig freizugeben gedenkt, und daß dies so recht⸗

zeitig geschieht, daß das deutsche Volk auf die Friedensbedingungen einen entscheidenden Einfluß gewinnen kann. Wenn die Zeit ge⸗ kommen sein wird, dann soll der freien Aeußerung des deutschen

Volks keine Schranke mehr gezogen werden, damit die Friedens⸗ bedingungen so gestaltet werden, wie sie im Interesse unseres Vater⸗

landes liegen.

Damit schließt die Besprechung.

Kunst und Wissenschaft.

Die Könialiche Bibliothek in Berlin hat ihren Bericht für das Jahr 1913/14 veröffentlicht. Durch die ihr für dieses Jahr bewilligten Mittel wurde sie in den Stand gesetzt, die deutsche Bücherproduktion in bedeutend erweitertem Umfang zu sammeln. Mit Rücksicht hierauf wurden in den Zugangsverzeichnissen zum

Zwecke einer genaueren Statistik die deutsche und ausländische 8

Literatur voneinander getrennt. Die regelmäßige Vermehrung der Druckschriftenabteilung belief sich im Rechnungsjahre 1913/14 auf 60 421 (1912/13: 48 578) bibltographische Baͤnde, die durch Kauf, als Geschenke, Pflichtlieferungen und amtliche Drucksachen in den Besitz der Bibliother gelangten; außerdem wurden zahlreiche Bände in das Zugangsverzeichnis der Görtz⸗Wrisbergschen Bibliothek eingetragen, sodaß sich der Gesamtzuwachs der Druckschriftenabteilung auf 61 897 (53 977) bibliographische Pände beltef. Der Bestand an Zeitschriften wuchs um 2472 (836); neu ausgelegt wurden 22 (66). Die Gesamtkosten des Buchbindergeschäfts betrugen 86 992 (68 984) ℳ. Unter den Neuerwerbungen befinden sich mehrere sehr wertvolle Inkunabeln. An erster Stelle steht hier ein Bruchstück des Schoefferschen 35 zeiligen Donats in der Type der 42 zeiligen Bibel; auch Werke des 16. Jahrhunderts wurden bei einer Berliner Versteigerung in größerer Anzahl angekauft. Von sonstigen Erwerbungen seien genannt: Politische Flugschriften aus den Jahren 1848/49, Danziger Drucke, wertvolle Drucke aus der Ständischen Landesbücherei in Fulda (Dubletten) und zahlreiche Hassiaca, ferner Straßburger Flugblätter und kleine Schriften aus der Zeit der französischen Revolution, staatswissenschaft⸗ liche Bücher aus der Bibliothek des verstorbenen Reichstags⸗ abgeordneten Schrader, zahlreiche deutsche Zeitungen aus dem 18, und Anfang des 19. Jahrhunderts und eine Reihe italienischer Statuten. Besonderer Wert wurde auf die belletristische Literatur gelegt, auch der Ergänzung der Bestände technischer Literatur wurde besondere Sorgfalt zugewendet. Aus der Zahl der Geschenke sei ein deutsches Heiligenleben, 1482 von Otmar in Reutlingen gedruckt, hervorgehoben, von dem bisher nur Teile bekannt waren. Die Schrift wurde der Bibliothek von dem neubegründeten Verein der Freunde der Königlichen Bibliotbek überwiesen. Ein von dem Antiquar Jacques Rosenthal in München der Bibliothek zur Auf⸗ bewahrung übergebener Donat erwies sich als ein Stück ersten Ranges und bringt die Sammlung kleiner Gutenbergdrucke auf eine unvergleichliche Höhe. Die Katalogisierung wurde fest⸗ gesetzt. Die Zahl der Drucknummern der Titeldrucke wuchs von 21 548 im Vorjahr auf 22 776; dem alphabetischen Bandkatalog wurden 6161 (5141) Blätter zugefügt. Die Zahl der Eintragungen in die Fachkataloge ist gegen das Vorjahr um 8045 gestiegen und beläuft sich im ganzen auf 50 369. Auch im alphabetischen Zettelkatalog übersteigt die Zahl der geschriebenen Zettel die des Vorjahrs; sie betrug 12 260 Haupt⸗ und 3936 Ver⸗ weisungszettel (gegen 11 643 und 3885 im Jahre 1912). Was die Benutzung der Bibliothek anlangt, so wurden 15 282 (15 011) Leihkarten und 8886 (8785) Lesesaalkarten ausgestellt; in das Vormerkbuch wurden 30 586 (28 870) Eintragungen gemacht; Frist⸗ verlängerungsgesuche wurden in 48 259 (39 068) Fällen gestellt. Die Zahl der abgegebenen Bestellzettel belief sich auf 717 325 (746 611); auf sie wurden 508 442 = 70 /ss v. H. (564 287 75,58 v. H.) Werke verabfolat. Der Bescheid „nicht vorhanden“ mußte in 57, 555 = 8,02 v. H. (42 821 5,73 v. H.) Fällen erteilt werden. An 11 442 (11 311) hiesige Entleiher wurden 324 274 (383 232) Bände verabfolgt. Die Zahl der aus⸗ wärtigen Entleiher stieg von 1508 auf 1971. Im Bücherverkehr mit auswärtigen Untversitäten wurden 30 297 (26 114) Bände nach aus⸗ wärts versandt und 606 (568) Bände von auswärts eingesandt. Außerdem haben zahlreiche auswärtige Lehranstalten von der Bibliotbhek Bücher entliehen, sodaß die Bibliothek insgesamt 40 847 (35 467) Pände im Leihverkehr nach auswärts versandt hat.

Der große Lesesaal war an 299 (294) Tagen geöffnet und wurde von 278 872 (273 705) Personen besucht, von denen 16 505

(17 543) Frauen waren. Der schwächste Besuch war im