1915 / 47 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1915 18:00:01 GMT) scan diff

den Gerichtsassessor Wiedenhoeft aus Culm zum Amts⸗ richter in Pr. Stargard,

den Gerichtsassessor Albert Fink aus Wetzlar zum Amts⸗ richter in Schlochau, 1

den Gerichtsassessor Hans Werner aus Cassel zum Amts⸗ richter in Löbau,

die Gerichtsassessoren Grünewald in Strasburg U.⸗M. und Dr. Tölke in Berlin⸗Lichtenberg zu Amtsrichtern in Neukölln,

die Gerichtsassessoren Krenzien in Schwedt a. O. und Eccardt in Fürstenwalde/Spree zu Amtsrichtern in Berlin⸗ Wedding,

den Gerichtsassessor Dr. Greßler in Berlin zum Amts⸗ richter in Berlin⸗Weißensee,

den Gerichtsassessor Dr. Puttkammer in Neuruppin zum Amtsrichter in Sommerfeld,

den Gerichtsassessor Karbe in Berlin⸗Lichterfelde Amtsrichter in Pritzwalk, .

die Gerichtsassessoren Munk in Charlottenburg, Vielau in Berlin und von Wedel⸗Parlow in Charlottenburg zu Amtsrichtern in Berlin⸗Mitte, 8

den Gerichtsassessor Manke aus Swinemünde zum Amts⸗ richter in Anklam,

den Gerichtsassessor Dr. Jahnke aus Stralsund zum Amtsrichter in Tempelburg,

den Gerichtsassessor Sarnow aus Bergen a. R. zum Amtsrichter in Penkun,

die Gerichtsassessoren Karl Fuhrmann aus Gollnow und Gnädig aus Stettin zu Amtsrichtern in Swinemünde,

den Gerichtsassessor Dr. Karl Bartz aus Stettin zum Amtsrichter in Ueckermünde, 1

den Gerichtsassessor Georg Jacob aus Stettin zum Amtsrichter in Wollin,

den Gerichtsassessor Heinrich Fischer aus Posen zum Amtsrichter in Znin,

den Gerichtsassessor Dr. Paul Schaefer aus Gnesen zum Amtsrichter in Grätz,

den Gerichtsassessor Rehbronn aus Posen zum Amts⸗ richter in Wollstein,

den Gerichtsassessor Dr. Przyszkowski aus Görlitz zum Amtsrichter in Gleiwitz, 8

den Gerichtsassessor Wohlfarth aus Breslau zum Amtsrichter in Zabrze,

den Gerichtsassessor Kynast aus Breslau zum Amtsrichter in Ratibor,

den Gerichtsassessor Johannes Kölling aus Magdeburg zum Amtsrichter in Magdeburg,

den Gerichtsassessor Dr. Paul Siebert aus Halberstadt zum Amtsrichter in Sangerhausen, 8 dden Gerichtsassessor Dehne in Stade zum Amtsrichter in Reinhausen,

den Gerichtsassessor Eduard Krumeich aus Montabaur zum Amtsrichter in Marsberg,

den Gerichtsassessor Dr zum Amtsrichter in Hörde,

den Gerichtsassessor Hans Keßler aus Burgdorf zum Amtsrichter in Steele, 1

den Gerichtsassessor Bernhard Moritz aus Quakenbrück zum Amtsrichter in Haspe, 1

den Gerichtsassessor Dr. Heinrich Rebber aus Hörde zum Amtsrichter in Coesfeld, .

den Gerichtsassessor Dr. Julius Kleineberg ans Münster zum Amtsrichter in Burgsteinfurt,

den Gerichtsassessor ESckhardt in Weilburg zum Amts⸗ richter in Hanau,

den Gerichtsassessor Hartung in Homberg (Bezirk Cassel) zum Amtsrichter in Frankfurt a. M., b

den Gerichtsassessor Rittershausen in Wetzlar zum Amtsrichter in Weven,

den Gerichtsassessor Bayer in Sulzbach zum Amtsrichter in Aachen, dden Gerichtsassessor Horten in Bonn zum Amtsrichter in Gemünd,

den Gerichtsassessor Dr. Canetta in Cöln zum Amts⸗ richter in Cöln, Dden Gerichtsassessor Mundorf in Bonn zum Amtsrichter in Simmern,

den Gerichtsassessor Doermer in Völklingen zum Amts⸗ richter in Völklingen, 1

den Gerichtsassessor Knepper in Neuß zum Amtsrichter in Rheinberg,

den Gerichtsassessor Hucklenbroich in Düsseldorf zum Amtsrichter in Düsseldorf,

den Gerichtsassessor Anton Vogels in Düsseldorf zum Amtsrichter in Duisburg, „ddeen Gerichtsassessor Zirkel in Düsseldorf zum Amtsrichter in Mülheim a. d. Ruhr,

den Gerichtsassessor Dr. Nierhaus in Oberhausen zum Amtsrichter in Oberhausen,

den Gerichtsassessor Dr. Münker in Duisburg⸗-Ruhrort zum Amtsrichter in Solingen,

den Gerichtsassessor Christoph Schwartz aus Halberstadt zum Staatsanwalt in Thorn,

den Gerichtsassessor Loerbroks aus Bochum zum Staats⸗ anwalt bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Posen und

den Gerichtsassessor Dr. Sauer aus Frankfurt a. O. zum Staatsanwalt bei dem Landgericht I in Berlin zu ernennen

Ernst Hasebrink aus Essen

1 8 Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberpfarrer Liz. Baltzer an St. Gotthardt in Brandenburg a. H. zum Superintendenten und

den bisherigen Oberlehrer Friedrich Heering in Berlin⸗ Dahlem zum Seminardirektor zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die von der Akademie der Wissenschaften in Berlin voll⸗ zogene Wahl des ordentlichen Professors an der Königlichen Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin D. Dr. Karl Holl zum ordentlichen Mitglied der philosophisch⸗historischen Klasse zu bestätigen. u“ Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Zeh in Lüdenscheid ist zum Notar für

den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Hamm mit Anweisung seines Amtsitzes in Lüdenscheid eraannt worden.

3

1“

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ 2* angelegenheiten.

1144“ Den Beginn der nächsten am Königlichen Akademischen Institut für Kirchenmusik in Charlottenburg, Hardenberg⸗ straße 36, abzuhaltenden Prüfung für Gesanglehrer und -lehrerinnen an höheren Lehranstalten in Preußen habe ich auf den 21. Juni 1915 festgesetzt. Berlin, den 18. Februar 1915. Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. J. A.: Schmidt.

Dem Seminardirektor Heering ist das Direktorat des Lehrerseminars in Havelberg verliehen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeassessor Schirmer in Münster ist zum Ge⸗ werbeinspektor ernannt worden.

Dem Gewerbeassessor Niemann in Mülheim (Ruhr) ist eine etatsmäßige Hilfsarbeiterstelle verliehen worden.

Der Gewerbeassessor Spannagel ist zum 1. März d. J. von Barmen nach Essen (Ruhr) versetzt und mit der Ver⸗ waltung der Gewerbeinspektion in Essen beauftragt worden.

Ueber die Zuständigkeit des Knappschafts⸗Ober⸗ versicherungsamts in Halle (Saale) bestimme ich auf Grund des § 63 Abs. 3, § 113 der Reichsversicherungsordnung sowie auf Grund des § 61 Abs. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung in Verbindung mit § 80 des Knappschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachungen vom 17. Juni und 30. De⸗ zember 1912 (Gesetzsamml. 1912 S. 137, 1913 S. 2) für folgende Betriebe, für deren Beschäftigte die Norddeutsche Knapp⸗ schaftspensionskasse in Halle die Invaliden⸗ und Hinterbliebenen versicherung besorgt, nämlich für die Betriebe: 1) des Halleschen Knappschaftsvereins in Halle, 2) des Halberstädter Knappschaftsvereins in Halberstadt, 3) des Brandenburger Knappschaftsvereins in Cottbus, 4) des Mansfelder Knappschaftsvereins in Eisleben, 5) des Rüdersdorfer Knappschaftsvereins in Rüdersdorf, 6) des Knappschaftsvereins der Saline Halle in Halle, 7) des Thüringischen Knappschaftsvereins in Groß Kamsdorf, 8) des Anhaltischen Knappschaftsvereins in Cöthen, 9) des Altenburgischen Knappschaftsvereins in Altenburg, 10) des Könitzer Knappschaäftsvereins in Könitz, 11) des Salzunger Knappschaftsvereins in Salzungen, 12) des Lauchhammerschen Knappschaftsvereins in Lauch⸗ hammer, des Tangerhütte

. Fnappschaftsvereins in Tangerhünte das Nachstehende:

I. Angelegenheiten der Reichsversicherung. 1) Krankenversicherung.

Das KOVA. hat für die im Eingang dieser Bekanntmachung genannten Knappschaftsvereine, soweit sie von dem Königlichen Ober⸗ bergamt in Halle beaufsichtigt werden, sowie für den Knappschafts⸗ verein der Werke am Fnogkanal in Meisingwerk bei Eberswalde und für den⸗Wernigeröder Knaypschaftsvezein in Ilsenrurg die Auf⸗ gaben des Oberversicherungsamft nach §§, 370 379, 502 Abf. 1 der Reichsversicherungsordnung (§§ ,20 2† des Khappschaftsgesetzes) wahrzunehmen. *

Außerdem entscheidet es im Spruchverfahren an Stelle der allgemeinen Oberversicherungsämter bei Streit über Ersatzansprüche

zwischen den bezeichneten Knappschaftsvereinen untereinander oder zwischen einem dieser Vereine und einem anderen Knappschaftsverein oder einer besonderen Krankenkasse 5 des Knappschaftsgesetzesz) nach §§ 219, 220, 222, 500 der Reichsversicherungsordnung 15 Abs. 1, 2 und 4 des Knappschaftsgesetzes),

zwischen den bezeichneten Knappschaftsvereinen und den Arbeit⸗ gebern nach §§ 221, 222, 500 Abs. 1 der Reichsversiche⸗ rungsordnung 15 Abs. 3 und 4 des Knappschaftsgesetzes),

zwischen den bezeichneten Knappschaftsvereinen und einer Ge⸗ meinde oder einem Armenverband nach §§ 153 533 1544 der Reichsversicherungsordnung.

2) Unfallversicherung.

Das KO VA. ist für die Betriebe der im Eingange dieser Be⸗ kanntmachung unter 1—13 bezeichneten Knappschaftsvereine zur Ent⸗ scheidung aller Streitigkeiten zuständig, die sich aus Unfällen in einem dieser Betriebe ergeben und nach der Reichsversicherungsordnung im Spruchverfahren von dem Oberoersicherungsamte zu entscheiden sind. Die Zuständigkeit erstreckt sich auch auf Streitigkeiten über Leistungen, die nach § 1551 der Reicheversicherungsordnung als Leistungen der Krankenversicherung gelten. Bei Ersatzstreitigkeiten, an denen außer⸗ preußisches Knappschaftevereine beteiligt sind, ist die Zuständigkeit des Knappschaftsoberversicherungsamts nur begründet, wenn die Nord⸗ deutsche Knappschaftspensionskasse oder die Knappschaftsberufsgenossen⸗ schaft als Träger der Versicherung in Betracht kommen.

Im Beschlußverfahren ist das KOVA. an Stelle der allgemeinen Oberversicherungsämter zuständsg, wenn es sich um Angelegenheiten der im vorstehenden Absatz bezeichneten Betriebe oder der Unternehmer dieser Betriebe oder der Berufegenossenschaft handelt, soweit die Be⸗ triebe unter bergpolizeilicher Aufsicht stehen und der Knappschafts⸗ berufsgenossenschaft angehören.

3) Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung.

Das KO VA. ist zur Entscheidung aller nach der Reichsversiche⸗ rungsordnung von dem Oberversicherungsamt in Spruchverfahren zu erledigenden Streitigkeiten zuständig, wenn die letzte das Versiche⸗ rung verhältnis begründende Beschäftigung, die den Anlaß zur Ent⸗ scheidung gibt, in einem der vorstehend unter Nr. 2 bezeichneten Be⸗ triebe stattgefunden hat und die Norddeulsche Knappschaftspensionskasse als Trägerm der Versicherung in Betracht kommt.

II. Angelegenheiten der knappschaftlichen Versicherung.

Dem KO VA. obliegt für die unter I. 1 bezeichneten Knapp⸗ schaftsvereine die schiedsgerichtliche Entscheidung der Streitigkeiten nach § 70 Abs. 2 des Knappschaftsgesetzes in der Fassung der Bekannt⸗ machungen vom 17. Juni und 30. Dezember 1912.

III. Vorstehende Bestimmungen treten sofort in Kraft.

Die bisherigen Zuständigkeitsbestimmungen werden auf⸗ gehohen.

Insoweit Streitigkeiten der unter I. 2 und 3 bezeichneten Art bei den allgemeinen Oberversicherungsämtern anhängig geworden sind, werden sie von diesen erledigt.

Berlin, den 19. Februar 1915. 6

Der Minister für Handel und Gewerbe v Göppert.

e 8 * 8 1I1u“

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwan gsweise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. De⸗ zember 1914 (RGBl. S. 556), ist für folgende Firmen:

Methplwerk Worms, m. b. H. in Frantfurt a. M. (Verwalter: Duelk or Kowalski, Frankfurt a. M., Roßmarkt 18)) Lowe Donald & Co. in Frankfurt a M., Neue Mainzerstraße 23 Agent Adolf Schüller, Frankfurt a. M., Rosser⸗ straße 6), 8 J. A. Kühn in Frankfurt a. M. (Verwalter: Dr. Franz Lind⸗ heimer, Frankfurt a. M., Beethovenstraße 18)) Metropolitan Spezial⸗Maschinenfaorik Rowley & Kieser G. m. b. H. in Rödelheim, Westerbachstraße 50 (Verwalter: Kauf⸗ mann Karl Osmers, Frankfurt a. M.), die zwangsweise Verwaltung angeordnet worden. Berlin, den 21. Februar 1915. 8 Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky 1

Für die auf Grund der Verordnung vom 22. v. J. (RGBl. S. 556) in zwangsweise Verwaltung ge⸗ nommenen Firmen Freud & Co. Gesellschaft m. b. H. in Berlin, Alte Jakob⸗ straße 20/22, Gesellschaft für Präzisionstechnik m. b. H. in Berlin, Alexandrinenstraße 11, ist an Stelle des bisherigen Verwalters der Direktor Hugo Franken in Berlin, Behrenstraße 14/16, zum Verwalter bestellt worden. Berlin, den 24. Februar 1915. Der Minister für Handel und Gewerbe J. A.: Lusensky.

Evangelischer Oberkirchenrat. Dem Superintendenten Liz. Baltzer in Brandenburg

a. H. ist das Ephoralamt der Diözese Brandenburg⸗Altstadt

übertragen worden.

Bekaänninihk Gemäß §8 1 und 7 der Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unterneh⸗ mungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist das

dem französischen Staatsangehörigen Oberingenieur Pichon,

bisher in Lichtenrade, Nürnbergerstraße 18, wohnhaft, gehörige Grundstück Lichtenrade Band 63 Bl. Nr. 1897 zwangsweise unter Verwaltung gestellt. Zum Zwangsverwalter ist der

Bauerngutsbesitzer Wilhelm Paetsch in Lichtenrade bestellt worden.

Potsdam, den 19. Februar 1915. 9 Der Regierungspräsident. J. V.: von Puttkamer.

Bekanntmachung

Auf Grund der Verordnung vom 26. November 1914, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, ist die Zwangsverwaltung des Ritterguts Saffenburg zu Mayschoß, Kreis Ahrweiler, angeordnet worden.

Zwangsverwalter: Gemeindeoberförster Becker in Ahrweiler.

Koblenz, den 12. Februar 1915. 11“ Der Regierungspräsident J. V.: Jürgensen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 25. Februar 1915.

Der Bundesrat versammelte sich heute Plenarsitzung. 7†

Mehrfach ist die Frage aufgeworfen worden, o oh zuckerfabriken die den Melasseentzuckerungsanstalten ver⸗ kaufte Melasse bis zum 15. März unverkürzt und später insoweit weiterliefern müssen, als sie nicht von der Bezugs⸗ vereinigung in Anspruch genommen wird. Diese Frage ist, wie amtlich durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, ebenso zu bejahen, wie die weitere Frage, ob den Entzuckerungsanstalten für Melasse, die sie vor dem Inkrafttreten der Verordnung über zucker haltige Futtermittel vom 12. Februar 1915 gekauft haben und die an die Bezugsvereinigung geliefert wird, nach § 281 B. G. B. ein Anspruch auf den Preisunterschied zwischen dem Einkaufspreis und dem von der Bezugsvereinigung ge⸗ zahlten Preise zusteht.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“

liegen die Ausgaben 377 und 378 der Deutschen Verlust⸗

listen bei. Sie enthalten die 159. Verlustliste der preußischen Akmee, die 112. Verlustliste der sächsischen Armee, die 124. Verlust⸗ liste der württembergischen Armee, die 19. Verlustliste der Kaiserlichen Marine und die 156. Verlustliste der bayerischen Armee.

In nächster Zeit werden „W. T. B.“ zufolge am Anfang der deutschen Verlustlisten besondere Listen mit der Ueberschrift „Unermittelt. Liste Nr....“ erscheinen. Diese Listen enthalten die Namen der Angehörigen der deutschen Armee, die in der Gefangenschaft oder in deutschen Lazaretten gestorben sind und bei denen der Truppenteil nicht festgestellt werden konnte, sowie solche mit Regimentsangaben, deren Richtigkeit aber nicht feststeht. Sie werden mit fortlaufender Nummer versehen von Zeit zu Zeit zum Abdruck gelangen.

neue österreichische Verlustliste (Nr. 129) ist

erschienen und liegt, wie die übrigen bisher erschienenen Listen, in der Geschäftsstelle des Deutsch⸗Oesterreichisch⸗ Ungarischen Wirtschaftsverbandes, Berlin W., Am Karlsbad 16, den Interessenten wochentäglich während der Zeit von 11 bis 1 Uhr Vormittags und 4 bis 6 Uhr Nach⸗

mittags unentgeltlich zur Einsicht aus.

Gb 8

Posen, 24. 1. Zum Tode des Erzbischofs eikowski sandte Seine Majestät der Kaiser und nig, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Beileidsdepesche:

Ich nehme an dem Hinscheiden des hochverdienten Erzbischo fs Dr. Likopski lebhaften Anteil und beklage es tief, daß ihm als Oberhirten der Erzdiözese nur eine so kurze Frist segensreichen Wirkens beschieden gewesen ist. Dem Metropolitan⸗Domkapitel spreche Ich Mein berzlichstes Beileid zu diefemn schweren Verluste

in ernster Zeit aus. Wilhelm R.

Bayern.

Im Hofe der Prinz Arnulf⸗Kaserne in München hat gestern rmittag die feierliche Vereidigung von Rekruten sämt⸗ her Truppenteile des Standortes München stattgefunden, zu r sich auch Seine Majestät der König Ludwig ein⸗

nefunden hatte. Der Major der Reserve van Calker, Kom⸗

mandeur des Ersatzbataillons des Infanterieleibregiments, hielt

eine Ansprache an die Rekruten, die mit einem freudig auf⸗

genommenen Hoch auf Seine Majfestät den König schloß, der rauf in einer Ansprache die jungen Mannschaften als Soldaten

begrüßte und den„Münchener Neuesten Nachrichten“ zufolge sagte; DS Spoldat zu sein und des Königs Rock zu tragen, ist jederzelt eine Ehrensache. In keiner Zeit ist es aber so sehr Ehrensache, als jetzt in der schweren Kriegszeit. Gegen eine Welt von Feinden, wie es die Geschichte nicht kennt, kämpft das deutsche Volk. Es ist ein schwerer und ehrenvoller Kampf, aus dem wir, so Gott will, siegreich hervorgeben werden. Niemals ist das deutsche Heer besiegt worden. Nur verhältnismäßig kleine Teile des Reichs sind mit Feinden überzogen worden, dagegen halten wir große, wertvolle Teile feindlichen Landes besetzt und trotz aller Anstrengungen ist es unseren Feinden nicht gelungen, uns daraus zu vertreiben. Der Krieg ist noch nicht zu Ende, und Ihr alle werdet wohl noch vor den Feind kommen. Ich erwarte dann, daß Ihr das Gleiche tun werdet, wie Euere vor dem Feinde stehenden Brüder, die, wo immer sie hinkommen, dem guten Ruf der Bayern nur Ehre machen.“

Seine Majestät der König schloß mit den besten Wünschen

für die Zukunft der Mannschaften und mit einem ,Gott be⸗ Alen!“ Unter den Hurrarufen der Mannschaften und des blreich vor der Kaserne versammelten Publikums fuhr der znig hierauf nach dem Wittelsbacher Palais zurück.

b Württemberg. v““ 2 u1¹“ 2 . - 8— Seine Majestät der König hat vorgestern den neu er⸗

mnannten preußischen Gesandten und bevollmächtigten Minister, irklichen Geheimen Rat Freiherrn von Seckendorff zur eberreichung seines Beglaubigungsschreibens empfangen. Seine Majestät der König hat, wie „W. T. B.“ meldet, an seinem heutigen Geburtstage zugunsten der Kriegs⸗ teinehmer einen Gnadenerlaß herausgegeben, der die Nieder⸗ sschlagung gerichtlicher Untersuchungen bei Uebertretungen und Vergehen verfügt, die vor der Einberufung zur Fahne begangen

Großbritannien und Irland.

Die Admiralität gibt laut Meldung des „W. T. B.“ gende Beschränkungen für die Schiffahrt bekannt: Die Befahrung der See zwischen einer nordwestlichen Linie von Grad 22 Minuten nördlicher Breite und 6 Grad 17 Minuten stlicher Länge bis zu 55 Grad 31 Minuten nördlicher Breite und Grad 2 Minuten westlicher Länge, einer südöstlichen Linie von Grad 10 ½ Minuten nördlicher Breite und 5 Grad 24 ½ Minuten stlicher Lêänge bis zu 55 Grad 2 Minuten nördlicher Breite und 5 Grad 40 ½ Minuten westlicher Länge sowie einer südwestlichen Linie von A nach D und einer nordöstlichen Linie von B nach C ist für Schiffe aller Größen und jeder Nationalität ab 23. Februar voll⸗ tändig verboten. Der ganze Verkehr, der durch den nördlichen Irischen Kanal zu gehen wünscht, muß sich zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang südlich der Rathlininsel abwickeln. Nachts darf sich kein Schiff innerhalb vier Meilen von der Rathlininsel befinden. Dazu schreiben die „Times“: Der Zweck dieser Ankündigung ist, den größeren Teil des nörd⸗ schen Kanals zu schließen und den Verkehr auf den Tag zu be⸗ schränken, um die Untersuchung der Schiffe, die vom Westen in die Irische See einlaufen, zu erleichtern und es gleichzeitig feindlichen Schiffen zu erschweren, in dieser Gegend zu operieren. Dadurch wird wahrscheinlich der größere Teil des Verkehrs auf die Route um Süd⸗ irland abgeleitet werden. Man kann annehmen, daß in dem ver⸗

botenen Gebiet sich Minen und andere Gefahren befinden, die die Passage der Schiffe zu gefährlich machen.

Lloyds haben nach einer Meldung der „Berlingske Tidende“ Kriegsrisikoprämie für fast alle Routen von 25 auf Prozent erhöht. Das Regierungs⸗Kriegsrisikokontor behält

den offiziellen Satz von 21 Shilling für 100 Guineas bei.

In der vorgestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte

der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Grey laut Meldung des „W. T. B.“ auf eine Anfrage, es werde von Zeit zu Zeit be⸗ richtet, daß für Italien und die Schweiz bestimmte Güter

deutsche Eisenbahnwagen verladen würden. Di alienischen und schweizerischen Behörden versicherten, daß eine wisse Anzahl deutscher Wagen normalerweise auf italienischen

und schweizerischen Bahnen verkehre als Aequivalent für eine agleiche Zahl italienischer und schweizerischer Wagen auf deutschen zahnen. Die Benutzung deutscher Wagen sei also noch kein eweis dafür, daß die Güter nach Deutschland bestimmt seien. Hierauf fragte der Unionist Stewart den Premierminister Asquith, ob es angesichts der Bedrohung durch Tauchbote in der Irischen See nicht ratsam wäre, den Bau eines unter⸗ eischen Kanals von England nach Irland in Angriff nehmen, um zukünftigen Blockadeversuchen vorzubeugen. Asquith antwortete, der Vorschlag sei unter den gegenwärligen Umständen kaum durchführbar.

1 Rußland.

Die „Nowoje Wremja“ erfährt aus offizieller Quelle, daß die dieser Tage erfolgte Niederschlagung aller Flottenvereins⸗ brozesse alle russischen sowie deutschen Staatsangehörigen betreffe. Denjenigen deutschen Staatsangehörigen, die jünger als 17 und älter als 45 Jahre seien, sei die Reise nach dem Ausland gestattet. Die Gesamtzahl der Personen, die das hiecht abzureisen erhielten, betrage 293.

Dänemark.

Die Nordseekonferenz hat ihre Sitzungen auf kurze Zeit vertagt, damit die Delegierten mit ihren Regierungen beraten können.

In der gestrigen Sitzung des Folkethings hat der Finanzminister einige Gesetzentwürfe vorgelegt betreffend schaffung erhöhter Einnahmen zur Deckung der durch 1. gegenwärtige Lage verursachten erhöhten Ausgaben. Die

8—

Gesetzentwürfe bezwecken, wie „W. T. B.“ meldet, eine Er⸗

sowie eine außerordentliche Einkommensteuer für das Jahr 1915. Diese Steuer soll besonders Personen und Gesellschaften treffen, die durch den Krieg ungewöhnliche Einnahmen gehabt haben.

Schweden.

In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer bat Lindhagen um die Erlaubnis, den Minister des Aeußern darüber zu interpellieren, ob der Reichstag nähere Mitteilungen über die Königszusammenkunft in Malmö erwarten könne und ob die schwedische Regierung allein oder zusammen mit den übrigen skandinavischen Regierungen Schritte zu unter⸗ nehmen beabsichtige, um bei Schluß der Weltkrise im Interesse Schwedens wie aller anderen Völker für eine vernünftige Rechtsordnung innerhalb der menschlichen Gesellschaft einzu⸗ treten.

Schweiz

Die deutsche wie die französische Regierung haben dem Bundesrat mitgeteilt, daß eine Einigung über den Austausch der Schwerverwundeten erzielt worden ist. Wie „W. T. B.“ mitteilt, erfolgen die Transporte von Konstanz nach Lyon und umgekehrt in schweizerischen Sanitäts⸗ zügen unter der Leitung des schweizerischen Roten Kreuzes. Voraussichtlich wird Ende der laufenden Woche der Transport beginnen.

Laut telegraphischer Mitteilung aus Bern ist die gestern nach einem Zirkular der Messagerie Anglo Suisse gebrachte Meldung von einer Erhöhung der Seeversicherungs⸗ gebühr für Transport nach England dahin richtig zu stellen, daß die Seeversicher ungsgebühr nicht 21 2, sondern 1 ½ Prozent der Versicherung ssumme beträgt, wobei ein Zu⸗ schlag für Vor⸗ und Nachbeför derung auf den Landst recken nicht erhoben wird. —“

Türkei.

Das englische Communiqué über die Be chießung der Dardanellen behauptet, daß die Forts am Eingang der Dardanellen zum Schweigen gebracht worden seien und daß die Beschießung am nächsten Tage fortgesetzt worden sei, ohne daß eines der Schiffe Schaden erlitten habe. Hierzu schreibt die „Agence Milli“:

Der Widerspruch, der aus der englischen Mitteilung hervorgeht, indem sie einerseits sagt, die Forts seien zum Schweigen gebracht worden, onderersetis bebauptet, daß diese Forts am nächsten Tage wieder beschossen worden seien, kennzeichnet eine neue Lüge, die sich den durch die englisch⸗französischen Communiqués bereits verbreiteten anreiht. Das türkische Harotquartier ermächtigt uns neuerdings zu erklären, daß die feindlichen Schiffe, die sich am 19. Februar den Forts näherten, die sie nach ihrem Bericht bereits zum Schweigen gebracht haben wollten, von diesen Forts angegriffen wurden. Drei Schiffe wurden schwer beschädigt, eins davon ist wahrscheinlich das Admirals⸗ schiff. Nach dem obenerwähnten Datum hat keinerlei Beschießung mehr stattgefunden. Eins von den beschädigten Schiffen gehört zur Klasse der „Queen Mary“. 6

Rumänien.

Der französische General Pau ist gestern aus Sofia in Bukarest eingetroffen und von Vertretern der Kulturliga, der nationalen patriotischen Aktion sowie Vertretern mehrerer rumänischer Vereine empfangen worden. Filipescu begrüßte den General mit einer kurzen Ansprache.

Der Rektor der Universität Jassy, Stere, der be⸗ kannte liberale Politiker, schreibt, wie „W. T. B.“ berichtet, in einer Veröffentlichung über Rumänien und den euro⸗ päischen Krieg:

„Wenn zur Verteidigung ihrer Interessen im Kampf gegen Deutschland Frankreich und England sich an die Seite Rußlands gestellt haben, wird vor der Weltgeschichte ihre Rolle wie die Böotiens und Thessaliens sein, als diese sich mit dem Reich des Xerxes verbanden. Es ist vom europäischen Standpunkt gleich⸗ gültig, ob England allein die Oberherrschaft über das Meer hat oder sie mit Deutschland teilt, ebenso ob Elsaß⸗Lothringen zu Frank⸗ reich oder Deutschland gehört, nicht gleichgültig dagegen, ob für Jahr⸗ zehnte Europa unter Kosakenherrschaft geräat. In Rumänien gibt es ängstliche Gemüter, die zum Verzicht auf Bessarabien bereit wären. Vor allem anderen aber muß Rumänien seine Pflicht gegen sich selbst erfüllen. Schwerwiegende Gründe wirtschaftticher und finanzieller Art, nicht nur politische machen den Kampf an der Seite der Zentral⸗ mächte einzig und allein für Rumänten möglich. Wenn mit den großen Interessen der Weltgeschichte unser nationales Interesse solidarisch ist, würde es Selbstmord bedeuten, diese Erwägungen zu mißachten.“

Amerika.

Der Präsident Wilson betrachtet den Verlust des Dampfers „Evelyn“ als einen unglücklichen Zufall und erklärte dem „Reuterschen Bureau“ zufolge gestern Besuchern gegenüber, daß er einen nichtamtlichen Bericht erhalten habe, nach dem der Kapitän nicht den ungefährlichen Kurs gesteuert hat, der ihm vorgeschrieben war. Die Minenzone, in der das Schiff untergegangen, sei dem Kapitän bezeichnet worden. Die Angelegenheit wurde in einer Kabinettssitzung besprochen. Die Regierung erblickt in dem Vorgang nichts, was internationale Verwicklungen verursachen könnte.

8 Asien.

Die erwartete Aenderung in der Zusammensetzung des persischen Kabinetts ist nach Meldungen des „W T. B.“ durch den Eintritt des ehemaligen Ministerpräsidenten Ain ed Dauleh als Minister des Innern, Muavin Daulehs als Mmiister des Aeußern und Muhbir es Saltanehs als Justizminister in das Kabinett vollzogen worden. Das neue Ministerium ist gleichartiger, nationaler und besser geeignet, die Entschlüsse zu fassen, die die gegenwärtige Lage erheischt. Muavin Dauleh ist wegen seiner russenfeindlichen Gesinnung bekannt, auch Ain ed Dauleh ist ein Gegner der russenfreund⸗ lichen Partei und war seinerzeit auf Betreiben Rußlands von seinem Posten entfernt worden; Muhbir es Saltaneh hat in Deutschland studiert und sich als Generalgouverneur von Farsistan ausgezeichnet.

In Uebereinstimmung mit den Instruktionen aus Tokio haben, wie die „Times“ aus Peking erfahren, der japanische Gesandte und der erste Sekretär am Montag die Verhand⸗ lungen mit dem chinesischen Minister des Aeußern und dem Vizeminister über die japanischen Forderungen wieder auf⸗ genommen. Da es nicht möglich war, die Chinesen zur An⸗ nahme sämtlicher 21 Forderungen zu bewegen, begannen die Japaner mit der Besprechung der Schantungfrage. Die Chinesen machten den Japanern Gegenvorschläge und verlangten Abänderungen, die Japaner bestanden jedoch auf der Annahme der ursprünglichen Forderungen. Die Konferenz blieb erfolglos

und wurde vertagt. 1

höhung teils der Vermögenssteuer, teils der Erbschaftssteuer

Dem ‚„Reuterschen Bureau“ wird aus Bloemfontein vom 20. Februar gemeldet, daß der Prozeß gegen Dewet ohne Ansetzung eines neuen Termins vertagt worden sei, da man die Ankunft zweier neuer Zeugen abwarten will.

Kriegsnachrichten

Westlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 25. Februar. (W. T. B.) In der Champagne setzte der Gegner gestern seine ver⸗ zweifelten Angriffe fort: sie blieben, wie die vorhergehenden, trotz der eingesetzten starken Kräfte, ohne den geringsten Erfolg. Sonst nichts Wesentliches. Oberste Heeresleitung.

8

Oestlicher Kriegsschauplatz. 9

Großes Hauptquartier, 25. Februar. (W. T. B.) Die Gefechte am Njemen, Bobr und Narew dauern an. Die festungsartig ausgebaute Stadt Prasznysz wurde gestern von ostpreußischen Re⸗ servetruppen nach hartnäckigen Kämpfen im Sturm genommen. Ueber 10 000 Gefangene, über 20 Ge⸗ schütze, ein großes Lager von Maschinengewehren und sehr viel Gerät fielen in unsere Hand. In anderen Gefechten nördlich der Weichsel sind in den letzten Tagen 5000 Gefangene gemacht. In Polen südlich der Weichsel besetzten die Russen nach einem mit fünffacher Ueberlegenheit ausgeführten Angriff das Vorwerk Mogily (südöstlich Bolimow). Sonst nichts Wesentliches.

Bemerkenswert ist, daß der bei Augustow gefangen ge⸗ nommene Kommandeur der russischen 57. Reservedivision deutsche Offiziere fragte, ob es wahr sei, daß das von den Deutschen belagerte Antwerpen bald fallen würde. Als ihm darauf die Lage im Westen erklärt wurde, wollte er nicht daran glauben, daß das deutsche Westheer auf französischem Boden steht. Oberste Heeresleitung.

Wien, 24. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: An der polnisch⸗galizischen Front herrscht, abgesehen von vereinzelten lebhaften Geschützkämpfen und stellen⸗ weisem Geplänkel, größtenteils Ruhe. Die Lage in den Karpathen ist im allgemeinen unverändert. In den gestrigen Kämpfen am obersten San urde eine Höhe erstürmt, fünf Offiziere 198 Mann gefangen genommen. Nördlich des Sattels von Volovec ver⸗ suchte der Gegner, dichtes Schneetreiben ausnützend, im hart⸗ näckigen Angriff auf die von unseren Truppen be⸗ setzten Stellungen durchzudringen. Der Vorstoß wurde unter schweren Verlusten des Feindes zurück⸗ geschlagen, 300 Russen gefangen. Die Kämpfe südlich des Dnjestr nehmen noch weiter an Umfang und Ausdehnung an. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See 6

London, 24. Februar. (W. T. B.) Die Admiralität teilt mit, daß der Hilfskreuzer „Clanmonaughten“ seit dem 3. Februar verm ißt wird. Man fürchtet, daß er im Sturm verloren gegangen ist. Trümmer des Schiffes sind aufgefunden worden.

London, 24. Februar. (W. T. B.) Wie das „Reutersche Bureau“ aus Ramsgate meldet, landete das Fischerboot „Gratia“ heute 14 Matrosen von der Bemannung des Dampfers „Oakley“, der gestern nachmittag süd⸗ östlich Rye torpediert wurde. Der erste Ingenieur sagte aus, er habe das Periskop eines Unterseebootes gesehen. Der Rest der Mannschaft wurde in Dover gelandet. Die „Oakley“ versank heute morgen auf der Höhe von Folkestone, während sie nach Dover geschleppt wurde.

London, 24. Februar. (W. T. B.) Einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zufolge ist der Dampfer „Brank⸗ some“, der sich auf der Fahrt von Newhaven nach Cardiff befand, gestern nachmittag 2 Uhr südöstlich Beachy Head auf eine Mine gestoßen oder von einem Torpedo ge⸗ troffen worden. Achtzehn Mann von der Besatzung haben das Land erreicht, während der Kapitän und ein Matrose sich noch an Bord eines Bootes bei dem stark beschädigten Schiffe befinden. An derselben Stelle befindet sich noch ein größerer Dampfer in Seenot.

London, 24. Februar. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Western Daily Mercury“ hat der Dampfer „Maloja“ der Pando⸗Linie, der am 20. Februar mit über 400 Fahrgästen von Australien in Plymouth angekommen ist, bei der Einfahrt in den Kanal ein bewaffnetes Handelsschiff gesichtet, hat aber, da dessen Flagge infolge der großen Entfernung nicht erkennbar war, dem Befehl anzuhalten, nicht Folge geleistet; die von dem Hilfskreuzer abgegebenen scharfen Schüsse haben das Schiff nicht getroffen.

London, 24. Februar. (W. T. B.) Der Dampfer „Membland“, 3027 Tonnen groß, von Hull nach dem Tyne unterwegs, wird seit vorgestern vermißt. Der Schoner „Maggie Baratt“, von Greenock nach Duddon unterwegs, ist stark überfällig; einer seiner Rettungsgürtel und mehrere Bootsklampen wurden auf der Insel Man angespült.

London, 25. Februar. (W. T. B.) Wie die „Times“ melden, wurde am 23. d. M., Nachmittags 3 ½ Uhr, in Rye eine starke Explosion gehört. Später wurde gemeldet, daß ein unbekannter Dampfer von ungefähr 2000 Tonnen in Seenot sei. Rettungsboote und Fischerfahrzeuge eilten zur Hilfe. Nach anderen Meldungen fuͤhren auch die Rettungs⸗ boote von Eastbourne und Newhaven aus. Es soll sich um 88 Kohlendampfer gehandelt haben, der Feuer gefangen hatte.

Kristiania, 24. Februar. (W. T. B.) Das norwegische Generalkonsulat in London hat am 23. Februar an das Mini⸗ sterium des Auswärtigen telegraphiert: Das Dampfschiff „Regin“ aus Kristiania ist heute früh in den Downs in die Luft gesprengt worden. Die Besatzung ist an Bord eines englischen Kriegsschiffes gegangen und heute in Dover gelandet und dann nach London weitergeschickt worden. Das Ministerium des Auswärtigen hat telegraphisch die Gesandt schaft um Abhaltung einer seegerichtlichen Verhandlung ersucht.

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