1915 / 78 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Apr 1915 18:00:01 GMT) scan diff

3

bas Unterseeboot vor seinem Bug zu halten und dadurch zu verhindern, daß es einen Torpedo abschoß. Der Dampfer wurde jedoch eine halbe Stunde lang mit Granaten beschossen. Boote und Kajüte wurden zerstört. Kein Offizier wurde ge⸗ 1] Das Unterseeboot war schließlich genötigt, den Angriff aufzugeben, da es Wind und See gegen sich hatte.

London, 2. April. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet: Drei britische Fischdampfer sind heute früh durch ein deutsches Unterseeboot auf der Höhe von Shields zum Sinken gebracht worden. Die Mannschaften wurden gerettet.

London, 2. April.

Thimig, Conrad, Schönfeld, Heisler, von Kraußneck, Vallentin, von Ledebur und Eggeling in den übrigen folgenden Inhalt: Versicherungswesen: Befreiung von der Versiche. Hauptrollen, gegeben. Am Montag geht „Die abensteinerin“, mit rungspflicht nach § 1242 Nr. 1, 2 der Reichsversicherungsordnung. den Damen Schönfeld, Abich, von Mayburg, Pategg und den Desgl. Herren Kraußneck, Geisendörfer, Zimmerer und Pohl in den Haupt⸗ rollen, in Szene. Spielleiter beider Werke ist Dr. Bruckk.

Nr. 13 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, Mayburg sowie den Herren

herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 26. März 1915 hat

Erste Beilage 8 eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 3. April

Nr. 8 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 30. März hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ fanzlers vom 4. März 1915, betr. die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, Ostpreußen usw. Erlasse des Staatsministeriums: vom 24. Februar 1915, betr. Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau der vom Provinzial⸗ verbande von Brandenburg geplanten Privatanschlußbahn nach der S Palmnicken bei Fürstenwalde; vom 25. Februar 1915, betr. Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau einer Schleppbahn vom Staatsbahnhofe Gilten nach dem Lichten Moor im Kreise Neustadt a. Rbge. Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: 6) vom 22. März 1915, 1V. 43. 115/68, betr. Verlegung eines Eisenbahn⸗Werkstättenamts. Nachrichten.

Mannigfaltiges. Berlin, den 2. April 1915.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin nahm, „W. T. B.“ zufolge gestern vormittag an dem Gottesdienst in der Nikolaikirche teil.

oder zum eigenen Verbrauch oder zur Erfüllung von Verträgen er⸗ forderlich sind, soweit solche Verträge nachweislich vor dem Inkraft⸗ treten dieser Verordnung geschlossen und vertragsgemäßig vor dem 15. April 1915 zu erfüllen sind.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Bekanntmach ü

d 1— hung übe

das Verfüttern von Roggen, Weizen, Mehl

§ 5 und Brot vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 27).

Die Bezugsvereinigung hat die Mengen, deren Ueberlassung sie Vom 31. März 1915 1“ 89 . 0 2* ₰.

See 8 zum 1. 1“ Für Mengen, welche D ie Bezugsvereinigung nicht bis zum 1. Juni 1915 übernommen hat, Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes ü⸗ erlischt mit diesem Tage die Absatzpflicht nach § 3. die Ermächtigung des 8 Sannha sanchese ghhß 86 nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 Artikel In der Bekanntmachung über das Verfüttern von Roggen Weizen, Hafer, Mehl und Brot vom 21. Januar 1915 Recchs⸗ b Gesetzbl. S. 27) sind folgende Aenderungen vorzunehmen:

1) Im § 1 Abs. 1 erhält Nr. 5 folgende Fassung: „Brotabfälle und Brot, die zur menschlichen Ernährun geeignet sind. Im § 1 erhält Abs. 2 folgende Fassung:

„Hafer (Nr. 1, 2), der einem Halter von Einhufern nach § 8 Abs 22 und § 23 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 13. Februar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 81) überlassen ist, kann an Einhufer, ferner an Kälber und Lämmer sowie an Spann⸗ und Zucht⸗ rere verfüttert werden.“

Im § 2 erhält Abs. 2 folgende Fassung:

„Das Quetschen, Schroten oder sonstige Zerkleinern von Hafer für Futtermittel ist nach Maßgabe von § 1

(W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge ist der englische Dampfer „Seven Seas“ auf der Höhe von Beachy Head ohne vorherige Warnung durch ein deutsches Unterseeboot zum Sinken gebracht worden. Das Schiff sank innerhalb dreier Minuten. Von der 18 Mann starken Besatzung sind 11 ertrunken.

Haag, 2. April. (W. T. B.) Der „Nieuwe Courant“ berichtet aus London, daß ein unbekannter französischer Dampfer im Kanal torpediert worden ist. Zwei Mit⸗ fahrende und zwei Leichen wurden nach Dover gebracht. Die meisten scheinen ertrunken zu sein. (Es handelt sich anscheinend um den Dampfer „Emma“, von dem oben berichtet wurde.)

Frederikstad, 3. April. (W. T. B.) Die Reederei der norwegischen Bark „Nor“ hat aus Notterdam ein Tele⸗ gramm von dem Kapitän der Bark erhalten, in dem mitgeteilt wird, daß ein deutsches Unterseeboot am 31. März das Schiff torpediert habe, nachdem die Mannschaft von Bord geschickt worden war. Das Schiff war mit einer Ladung Holz von Frederikstad nach Hull unterwegs; die Manschaft wurde von dem norwegischen Dampfer „Unita“ gerettet und gestern abend nach Rotterdam gebracht.

Deutsches Reich.

8 Bekanntmachung über den Verkehr mit Futtermitteln. Vom 31. März 1915. 1 Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 317) folgende Verordnung erlassen: .

Morgen sowie am Montag und Dienstag finden auf der Treptower Sternwarte um 3, um 5 und um 7 Uhr kinemato⸗ graphische Vorträge statt, und zwar wird ein neuer Film: „Polar⸗ jagden’ am morgigen Sonntag, Abends 7 Uhr, am Montag um 5 Uhr und am Dienstag um 7 Uhr vorgeführt. Der Vortrag „Aus fernen Landen“ wird morgen, Nachmittags 3 Uhr, „Theodor Körner“ um 5 Uhr, „Mit Ozeandampfer von Bremen nach New Vatt⸗ 1 e an der G 8

r und Mirtwoch, den 7. April, um 5 Uhr, „Unser Heer in Krieg Den Vorschriften dieser Verordnung unterliegen . und Frieden am Dienstag um 3 Uhr und „Unsere Luftflotte mittel und Hilfsstoffe sowie die daraus hergestellten Müchneh Futte um 5 Uhr. Nach jedem dieser Vorträge werden stets die 8 neuesten Kriegsfilme gezeigt. Die Treptower Sternwarte konnte 1 A. Körnerfutter b bereits 46 000 in Gold an die Reichsbank abführen; die Gold⸗ 8, 8 1 sammlung wird bis zum 1. Mai fortgesetzt. Ein jeder, der ein hannisbrot (auch geschroten),

Zwanzigmarkstück bringt, erhält einen Zwanzigmarkschein und eine Ackerbohnen, für die Beobachtung mit dem großen 1.““ Wicken.

Die Bezugsvereinigung hat dem Verkäufer für die von ihr über⸗ nommenen Mengen einen angemessenen Uebernahmepreis zu zahlen. Neben dem nachgewiesenen Herstellungs⸗ oder Erwerbsprels ist hierbei I1 Zuschlag für Zinsen, Unkosten und Gewinn zu ge⸗

ähren.

Preise, die in Verträgen vereinbart worden sind, welche na dem 15. März 1915 geschlossen sind, brauchen bei Feststellung 1 Erwerbspreises nicht berücksichtigt zu werden.

b Kern anischer dn S. 98 Fntaung über den Ueber⸗ nahmepreis nicht zustande, so entscheidet die zuständige höhere Ver⸗ waltungsbehörde endgültig. 8 166“

Für Waren, die im Eigentum eines Ausländers stehen und zum Verkauf im Inland bestimmt sind, wird der Uebernahmepreis von der C 1I““ festgesetzt.

er Reichskanzler kann die weiteren Bedingun . öö gungen der Ueber § 7

Die Bezugsvereinigung darf nur an Kommunalverbände ode G ur d r an die vom Reichskanzler bestimmten Stellen abgeben. 1 Der Reichskanzler bestimmt die Bedingungen, unter denen die

Kunst und Wissenschaft.

Die Galerie Eduard Schulte eröffnet am Ostermontag ihre neue Ausstellung mit folgenden Werken der nachbenannten Künstler: 28 Motive aus Flandern von Professor Eugen Kampf, Düsseldorf; Figurenbilder und Landschaften von Professor Louis Corinth, Berlin, Leopold Durm, München, und Paul Segisser, Weizern⸗Hopferau; Landschaften von Hans Hartig, Berlin, Elfriede Jungk, Berlin, Adolf Müller⸗Cassel, Charlottenburg, und Karl Oenike, Berlin; 6 Kriegs⸗ bilder von Professor Georg Koch, Berlin. Otto Lang⸗Wollin, z. Zt. als Offizier im Felde, sandte einige Skizzen vom westlichen Kriegsschauplatz, und Eugen Hersch, Berlin, drei nach dem Leben ge⸗ malte Bildnisse Hindenburgs.

Freikarte im Werte von 1 Fernrohr; sollte der Himmel am Tage der Goldeinwechslung nicht klar sein, so behält die Karte während des ganzen Jahres 1915 ihre Gültigkeit. Es werden jetzt der Orionnebel, der Saturn und ein vierfaches Sternsystem beobachtet. Am Mittwoch, den 7. April, Abends 8 Uhr, spricht der Schriftsteller Wilhelm Bölsche über „Kampf, Waffe und Heldentum in der Natur“ unter Vorführung zahlreicher Lichtbilder.

B. Abfälle der Müllerei Erdnußschalen und ⸗kleie, Haferspelzen, Hirseschalen, 8 Reiskleie und ⸗spelzen, Haferkleie, Reisfuttermehl,

Im Verein für deutsches Kunstgewerbe splicht am 7. d. M., Abends 8 ¾ Uhr, im großen Festsaale des Künstlerhauses, Bellepuestraße 3, der Geheime Regierungsrat Dr.⸗Ing. Hermann

Der Krieg in den Kolonien.

r9

—.

London, April. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus

Garub haben die Truppen der südafrikanischen Union Aus im Damaraland besetzt.

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband

Konstantinopel, 3. quartier teilt mit: Keine wesentliche Aenderung Dardanellen und auf den anderen Kriegsschauplätzen.

Am 21. März beschoß ein englischer Kreuzer den Marktflecken Mouaileh an der Küste von Hedjas und versuchte dort zu landen. Nachdem er daran ver⸗ hindert worden war, kehrte er am folgenden Morgen zurück und beschoß 5 Stunden hindurch den genannten Flecken. Er zerstörte die Moschee, auf die er besonders sein Feuer richtete, und beschädigte einige Häuser. Der Feind versuchte, Truppen in Schaluppen zu landen, wurde aber von unseren Truppen⸗ abteilungen und der heehafäese Bevölkerung unter schweren Verlusten verjagt. Wir hatten keine Verluste an Menschenleben.

2

in den

Theater.

Reinhardt.)

Königliche Schauspiele. Sonntag: Zchluck und Jau

Opernhaus. 86. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Text mit des Goetheschen Romans „Wälhelm Meisters Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Pro⸗ fessor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 89. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Peer Gynt von Henrik Ibsen. (In zehn Bildern.) In freier Ueber⸗ tragung für die deutsche Bühne gestaltet von Dietrich Eckart. Musik von Edward Grieg. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Dr. Reinhard Bruck. Anfang

7 Uhr.

Montag: Opernhaus. 87. Abonne⸗ mentsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Lohengrin. Roman⸗ tische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Oberregisseur Srbessg er Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 90. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Die Rabensteinerin. Schau⸗ spiel in vier Akten von Ernst von Wilden⸗ bruch. Regie: Herr Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7 ½ Uhr.

Dienstag: Opernhaus. 88. Abonne⸗ mentsvorstellung. Bohème. Szenen aus Henry Murgers „Le Vie de Bohèbme“ in vier Bildern von G. Giacosa und L. Illica. Deutsch von Ludwig Hart⸗ mann. Musik von Giacomo Pucceini. Musikalische Leitung: bhr Kapellmeister

Dienstag: Der

Venedig.

Kammersp

Sonntag, Abends 8 Uhr:

Kleinstädter.

Montag,

Sonnabend: Die Dienstag: Zum

Weibsteufel.

Berliner Theater.

mittags 3 Uhr: Posse mit Gesang und

8 Uhr: Extrablätter!

und Willy Bredschneider.

einst im Mai. blätter!

Dienstag und folgende blätter!

Akten von August Stri setzt von Emil Schering.

von Strauß. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 91. Abonnementsvor⸗ stelung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ geboben. Zum ersten Male: Altdeut⸗ scher Abend. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Dr. Reinhard Bruck. Hans Sachsens poetische Sendung von Goethe (1776). Gesprochen von Herrn Engels. Frau Wahrheyt will Niemand herbergen von Hans Sachs Der fahrende Schüler im Paradeis von Hans Sachs (1550). Der Roßdieb zu Fünsing mit den tollen diebischen Bauern von Hans Sachs 8. Die Zelibte Dornrose. Schertz⸗Spil in vier Auftügen von Andreas Gryphius (1660)

Anfang 7 ½ Uhr.

Dienstag und Freitag: Mittwoch, abend: Ostern.

mittags 3 Uhr: Bürgerliches Trauersviel

8 Uhr: Biedermeier. Montag, Nachmittags 3

meier.

April. (W. T. B.) Das Haupt⸗

Darauf zog sich auch der Kreuzer zurück.

Freitag: Der Weibsteufel.

von Bernauer und Schanzer.

Donnerstag

Komödienhaus. Sonntag, Kabale und Liebe.

von Friedrich von Schill

Muthesius

dun I. Sorte und

G. m. b. H.,

89 Im K mann als

Die Denera,

Elsa

Gynt“, mit

Deutsches Theater. (Direktion: Mar Sonntag, Abends 7 ½ Uhr:

Montag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Zu kleinen Preisen: Die deutschen Kleinstädter.

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: Schluck und Jau. Kaufmann

von

Freitag: Ein Sommernachtstraum.

iele. Die deutschen

Mittwoch, Donnerstag und deutschen Kleinstädter. ersten Male:

Der

Sonntag, Nach⸗

Wie einst im Mai. Tanz in vier Bildern

Abends Heitere Bilder

aus ernster Zeit von Bernauer⸗Schanzer und Gordon. Musik von Walter Kollo

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Wie Abends:

Extra⸗

Tage: Extra⸗

Theater in der Kuniggrützer Straße. Sonntag, Nachmittags Uhr:

Die fünf Frankfurter. drei Akten von Karl Röß 8 Uhr: Rausch. Schauspiel in vier

Lustspiel in ler. Abends

ndberg. Ueber⸗

Montag, Nachmittags Uhr: Die fünf Frankfurter. Abends: Ostern.

Rausch. und Sonn⸗

Nach⸗

in fünf Akten er. Abends Lustspiel in drei

Akten von Leo Walther Stein.

Uhr: Kammer⸗

musik. Abends: Viedermeier. Dienstag und folgende Tage: Bieder⸗

Der Zuschlag auf die von dem Verwalt lichen Werft zu Wilhelmshaven am ene Lief

nungejahr 1915 ist der

„Mignon“ in nachstehender Besetzung aufgeführt: Dux; Philine: Fräulein Alfermann; Gast; Lothario: Herr Schwegler; Jarno: Herr Krasa.

den Telramund: John Forsell als Gast, den Lohengri Heinrich: Herr Krasa, den Heerrufer: Vorstellungen ist der Kapellmeister von

Im Königlichen Schauspielhause

über die deutsche Form.

Verdingungen.

erung des Jahresbedarfs an blauen und hartbraunen Klinkern II.

Bockhorn i. Oldbg., erteilt worden.

8 Theater und Musik. niglichen Opernhause

Für Montag ist

singt Frau Miekley⸗Kemp, die

Strauß.

Herin Clewing in der Titelrolle und

Deutsches Künstlertheater (Nürn⸗ bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten). Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Volksfeind. Abends 7 ½ Uhr: Egmont. Trauerspiel in fünf Aufzügen von Johann Wolfgang von Goethe.

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Jugend⸗ freunde. Ahends: Eagmont.

Dienstag und Donnerstag: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Mittwoch, Freitag und Sonnabend: Egmont. . 8

Lefsingtheater. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Jugendfreunde. Abends 8 Uhr: Im weißen Rößl. Lustspiel in drei Aufzügen von Oskar Blumenthal und Gustav Kadelburg.

Montag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Peer Gynt. Abends: Im weißen Röstl.

Dienstag und Donnerstag: Baumeister Solneß. 8

Mittwoch, Freitag und Sonnabend: Im weißen Rößl.

Komische Oper. (An der Weiden⸗ dammer Brücke.) Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Miß Lilian. Abends 8 Uhr: Gold gab ich für Eisen. (Die schöne Marlene.) Komische Volksoper in drei Bildern von Victor Léon. Musik

von Emmerich Kaͤlman. Montag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Von Stufe zu Stufe. Abends: Gold gab ich für Eisen.

Dienstag und folgende Tage: Gold gab ich für Eisen.

Schillertheater. o. (Wallner⸗ theater.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Alt⸗Heidelberg. Schauspiel in fünf Akten von Wilbhelm Mevyer⸗Förster.

Montag: Nacht und Morgen.

Dienstag: Alt⸗Heidelberg. 6

Charlottenburg. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Die Hermannsschlacht. Schauspiel in fünf Akten von Heinrich von Kleist. Abends 8 Uhr: Nacht und Morgen. Schauspiel in vier Aufzügen von Paul Lindau.

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Husaren⸗ fieber. Abends: Alt⸗Heidelberg.

Dienstag: Nacht und Morgen.

ungsressort der Kaiser⸗ 20. Februar d. J. ver⸗ hartbraunen . Sorle im Rech⸗ Firma Vereinigte Oldenburger K.

wird morgen, Mignon: Wilhelm Meister: Herr Berg⸗ Laörtes: Herr Habich; „Lohengrin“ angesetzt. Ortrud der Königlich schwedische Kammersänger in: Herr Unkel, Herr Habich. Dirigent beider

wird morgen

28. März entwichenen

London, 2. April. Der französ

Klinkern

Sturmbö zum Ke⸗ wurden gerettet. Zwei er

nacht bei der Insel

8 ammengestoßen. Sonntag, gest Frau

Lyon, 1. Aprll. Lissabon gemeldet, daß

Frau den König

(Fort „Peer Gekt

den Damen

Königsbrück, 1. April.

(W. T. B.) Die ische Schoner „Madeleine“ wegs, wurde bei der Einfahrt in den Hafen von Lei ntern gebracht. tranken. Der Dampfer. Pacific“, von Glasgow nach New York unterwegs, Arran mit einem unbekannten Die Besatzung wurde gerettet.

(W. T. B.) Dem

heftiger Sturm wütet. ihre Besatzungen ertrunken.

etzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der

(W. T. B.) Die in der Nacht zum 14 russischen Kriegsgefangenen

sind sämtlich wieder aufgegriffen und festgenommen worden.

„Morning Post“ meldet ,nach Swansea unter.: Leixoes durch eine Vier Mann der Besatzung South ist Dienstag⸗ Schiff zu⸗

1

„Nouvelliste“ wird aus an der Küste von Portugal ein Mehrere Schiffe seien gekentert und

Haferfuttermehl, Erbsenschalen und ⸗kleie, Graupenfutter, Gerstenkleie, 1““ Weizen⸗ und Roggenkleie, die vor dem Inkrafttreten ordnung aus dem Ausland eingeführt ist, Maisabfälle (Homco, Homini, Maizena usw.).

C. Abfälle der Zucker⸗ und Stärkefabri 85 Gärungsgewerbe 8 Kartoffelpülpe, getrocknet, Getreidetreber, getrocknet, 11 8 zuckerrüben, getrocknet (als Viehfu Biertreber, getrocknet, b Malzkeime, getrocknet, Maisschlempe, getrocknet, Hefe, getrocknet (als Viehfutter).

D. Oelk Ravisonkuchen, Sem Hederichkuchen,

Rübsenkuchen,

Dentsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34— 37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Freischütz. Romantische Oper in drei Akten von C. M. von Weber. Abends 7 Ubr: Lohengrin. Romantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Montag, Nachmittags 3 Uhr: Der Waffenschmied. Abends 7 Uhr: Parfifal.

Dienstag: Der Zigeunerbaron. Mittwoch: Die verkaufte Braut. Donnerstag: Oberon.

Freitag: Joseph in Aegypten. Sonnabead: Lohengrin.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Polen⸗ blut. Operette in drei Akten von Leo Stein. Musik von Oskar Nedbal. Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Die Landstreicher. Operette von C. M. Ziehrer.

Montag, Nachmittags 3 ½¼ Uhr: Polen⸗ blut. Abends: Die Landstreicher.

Dienstag, Mittwoch, und Sonnabend: Die Landstreicher.

Donnerstag: Polenblut.

Freitag: Rund um die Liebe.

——,

Theater am Nollendorfplatz. Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Die Dollarprinzessin. Abends 8 ¼ Uhr: Immer feste druff! Vaterländisches Volksstück in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Montag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Die Dollarprinzessin. Abends: Immer feste druff!

Dienstag und folgende Tage: Immer feste druff!

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittags Uhr: Wallen⸗ steins Tod.

Lustspielhaus. (Frledrichstraße 236.) Sonntag, Nachmittags 3 ¼½ Uhr: Die Kinder der Erxzellenz. Abends 8 Uhr: Gebildete Menschen. Volks⸗ stück in drei Akten von Victor Leon.

Montag, Nachmittags 3 ½¼ Uhr: Die Orientreise. Abends: Gebildete Menschen.

Dienstag und folgende Tage: Gebildete

Menschen

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr Mein Leopold. Abends 8 Uhr Kam'’rad Männe. Volksposse in drei Akten mit Gesang und Tanz von Jear Kren und Georg Okonkoweki. Must von Max Winterfeld (Jean Gilbert). Gesangsterte von Franz Schönfeld.

Montag, Nachmittogs 3 Uhr: znne

Leopold. Abends: Kam’rad Männe Dienstag und folgende Tage: Kam’ra Männe.

Trianontheater. (Georgenstr., nahe⸗ Bahnhof Friedrichstr.) Sonntag, Nach mittags 3 ½ Uhr: Die zärtlichen Ver wandten. Abends 8 ¼ Uhr: Akrobaten Zirkasstück in vier Akten von Paula Bus und Herm. Stein.

Montag, Nachmittaas 3 ½ Uhr: Di zärt! ichen Verwandten. Abends Akro baten.

Dienstag und folgende Tage: Akro bate 1.

Familiennachrichten.

Verehelicht: Hr. Amtsgerichtsrat Ott Thomaszik mit Frl. Rosa von Al Stutterheim (Schmalkalden).

Gestorben: Hr. Oberst a. D. Huber von Platen (Berlin). Hr. Schulra Professor Dr. Alexander Wernich (Brounschweig). Fr. Elisabeth vo Krosigk, geb. von Jordan (Potsdam).

Verantwortlicher Redakteur:

Verlag der Expedition (Ko ye) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei un Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 3

Zehn Beilagen

und die Zusammenstellung der i 1. Vierteljahr 1915 im „Deutsch Reichs⸗ und Königlich Prei Staatsanzeiger“ unter Nr. 2 öffentlichen Anzeigers durch gerich liches Aufgebot behufs Kraftlo erklärung aufgerufenen Wertpapie

sowie die 432. u. 433. Ausgabe dt

Deutschen Verlustlisten

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbursg

behalten die wen

Leindotterkuchen,

Rapskuchen, b

Nigerkuchen,

Sonnenblumenkuchen,

Mohnkuchen,

Palmkernkuchen,

Sesamkuchen, Sesamkuchen, in Deutschland geschlagen, Sojabohnenkuchen,

Leinkuchen,

Kokoskuchen,

Maiskuchen,

Maiskeimkuchen,

Baumwollsaatkuchen,

Erdnußkuchen,

Mehle aus Oelkuchen

E. Oelmehle (durch Extraktion gewonnen) Palmkernmehl und ⸗schrot, Raps⸗ und Rübsenmehlhl, Leinmehl und ⸗schrot, Kokosmehl und ⸗schrot, Sojamehl und ⸗schrot.

F. Tierische Produkte Tierkörpermehl, Kadavermehl, Heringmehl,

Walfischmehl,

Ie- Bersehmehr fettreich, futtermehl, Dorschmehl, fettarm

Fleischkuchen,

Fleischkuchen, gemahlen

Blutmehl, 8

Fettgrieben,

Fleischfuttermehl. 18

8 1 8

8 G. Hilfsstoffe

Torfstreu, 1 8 Torfmull, Futterkalk, kohlensaurer und phosphorsaurer,

Wer Gegenstände der im § 1 genannten Art mit Beginn des 8. April 1915 in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen Mengen getrennt nach Arten und ihren Eigentümern unter Nennung der Eigentümer der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, G. m. b. H. in Berlin anzuzeigen. Wer solche Gegenstände im Betriebe seines Gewerbes herstellt, hat ihr anzuzeigen, welche Mengen er voraussichtlich his zum 1. Juni 1915 herstellen wird. Die An⸗ zeigen sind am 8. April 1915 abzusenden.

Die im § 4 bezeichneten Personen haben, soweit sie vorhandene Mengen zur Erfüllung von Verträgen bedürfen, die gemäß § 4 zu berücksichtigen sind, gleichzeitig den Nachweis hierfür beizubringen. Der Anzeigepflicht unterliegen nicht: 8

1) Mengen unter einem Doppelzentner von jeder Art, Mengen, die der Anzeigepflichtige selbst verbraucht.

fertig präparlert.

) 2)

Wer Gegenstände der im § 1 genannten Art im Betriebe seines Gewerbes herstellt oder mit; ihnen handelt, darf sie vom 15. April S ab nur durch die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte absetzen Dies gilt auch insoweit, als Lieferungsverträge abgeschlossen und vertragsgemäß nach dem 14. April 1915 zu erfüllen shoesch s

„Diese Vorschriften gelten nicht für das Absetzen dieser Gegen⸗ stände durch Händler, die sie von den Kommunalverbänden oder den vom Reichstanzler bestimmten Stellen 7) erhalten haben.

§ 4

Wer Gegenstände der im § 1 genannten Art im Betriebe seines Gewerbes herstellt oder mit ihnen bandelt, ist vom Tage des Inkraft⸗ tretens dieser Verordnung an verpflichtet, sie der Bezugsvereintgung auf Verlangen käuflich zu überlassen. Er darf die Vorräte zurück⸗ er als einen Doppelzentner von jeder Art betragen

dieser Ver⸗

owie der

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

mit Hafer vom 13. Februgar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 81) erhält § 4 Abs. Za, erster Satzteil, folgende Fassung:

in Kraft. Außerkrafttretens.

Bezugsvereinigung die von ihr übernommenen Vorräte zu Fvanche ng. Vorräte zu verteilen „Der Bezugsvereinigung wird ein Beirat beigegeben, dessen Mit⸗ glieder vom Reichskanzler ernannt werden. v111“ Der Reichskanzler bestimmt, zu welchen Preisen die Vorräte an die Verbraucher abzugeben sind. Zu diesen Preisen dürfen insgesamt 8 vom Hundert zugeschlagen werden, und zwar 4 vom Hundert für die Bezugsvereinigung und 3 vom Hundert für den Weiterverkäufer; außerdem dürfen die Transportkosten zugeschlagen werden.

8 § 9

Die Bezugsvereinigung dart von dem Zuschlag von 4 vom

I Der verbleibende Anteil von 3,8 ist zur Beschaffung von Futter⸗ mitteln aus dem Ausland zu verwenden. einen 8,8 8b bleibendenden Rest verfügt der Reichskanzler. 6.“

§ 10

Der Reichskanzler kann von den Ausnahmen gestatten.

§ 11

Die Borschrfften disser Vergzonneg deneder sch nict auf Genn⸗ 1 8 8 Art, 8 selbst oder deren Nehebe achweislich nach dem Inkrafttreten dieser Verordnun 8 land eingeführt worden sind. ordnung aus dem Aus

Vors. isten dieser Verordnung

§ 12 Die Vorschriften dieser Verordnun gelten nicht für einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin. vb § 13 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mi zu fenh We bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwider Futter⸗ mittel in anderer Weise als durch die Bezugsvereini ) der deeh⸗ e absetzt, 11“ 2) wer der ihm auf Grund des § 2 Abs. 1 und § 4 ob⸗ liegenden Verpflichtung nicht 114“ 8 Unbeschadet der nach § 13 verwirkten Strafe kann die im § 4 vorgeschriebene Ueberlassung nach Anordnung der 2. deszentralbehörde erzwungen werden.

§ 15 EEö’ Landeszentralbehörden erlassen die Bestim nungen zur Aus⸗ führung dieser Verordnung. Sie bestimmen, wer als höhere Ver⸗ waltungsbehörde und als Kommunalverband im Sinne dieser Ver⸗ ordnung anzusehen ist.

2 2

Der Reichꝛkanzler ist ermächtigt, die Vorschriften dieser Ver⸗ ordnung auch auf andere als die im § 1 genannten ee. aus⸗ zudehnen.

§ 17

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 31. März 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

( Cgg

betreffend Aen erung der Bekanntmachung über die

Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 13. Februar

8 191 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 81). . Vom 31. März 1915.

G Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über

die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗

Artikel 1 In der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs

8 „Halter von Pferden und anderen Einhufern zur Fütterung Hafer, nach dem Durchschnitt von anderthalb Kilogramm für jeden Einhufer auf den Tag be⸗ rechnet, verwenden;“. 1

Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des

8

Berlin, den 31. März 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück

Hundert 8) einen Anteil von 0,2 als Vermittlungsvergütung zu⸗

Abs. 2 gestattet.“ 4) § 4 fällt weg. Artikel 2 8 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeit 69 krafttretens. Zeitpunkt des Außer⸗

Berlin, den 31. März 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung,

betresfend Aenderung der Bekanntmachung über di Höchstpreise für Speisekartoffeln vom 182 Fesbh 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 95).

Vom 31. März 1915.

Auf Grund des § 5 des Gesetzes, betreffend öchst reise, vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 339) in 8 Faffung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) hat der Bundesrat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

In der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Speise⸗ kartoffeln vom 15. Februar 1915 8 9 werden folgende Aenderungen vorgenommen: 1) Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt: „Der Reichskanzler kann hasn ang. iet.. 2) Im § 5 Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: 8 „„SSie gelten ferner nicht für Salatkartoffeln und nicht sich. welche B ortspolizeilicher Be⸗ ng in Mistbeeten gezogen sin b Jun 1915 geerntet und beeeee ““ Im § 5 wird folgender Absatz 2 eingefügt: Die Höchstpreise gelten bis zum 25. April 1915 ein⸗ schließlich nicht für Saatkartoffeln. Als Saatkartoffeln gelten nur Kartoffeln, die aus Saatgutwirtschaften stammen die von der Deutschen Landwirtschafts⸗Gesellschaft oder von landwirtschaftlichen amtlichen Vertretungen anerkannt sind.“

Artikel 2 „Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündun in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des krafttretens. Berlin, den 31. März 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück.

Bekanntmachung

einer Aenderung der Bekanntmachung über die Bereitung von Backware vom 5. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 8).

Vom 31. März 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8

Artikel 1

In der Bekanntmachung über die Bereitung von Backware vom 5. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 8) werden folgende Aenderungen vorgenommen: 1

1) § 4 Shalt gorhaen, Fasfung:

„Die Vorschriften des § 3 gelten nicht für 1. AS 55 aus bereitet fste zu 98 „stellung der Weizen bis zu mehr al Hundert durchgemahlen ssr⸗ v Im §5 erhält Abs. 5 folgende Fassung:

„Statt Kartoffel können Bohnenmehl, auch Sojabohnen⸗ mehl, Erbsenmehl, Gerstenschrot, Gerstenmehl, Hafermehl fein vermahlene Kleie, Maismehl, Maniok. und Tapioka⸗ mehl, Reismehl, Sagomehl in derselben Menge wie Kar⸗ toffelflocken verwendet werden; in gleicher Weise kann Se 5 werden, jedoch nur bis zur Höhe von fünf Gewichtsteilen auf fünfu vichts⸗ teile Mehl oder echtssellen guß, Im § 9 erhält Abs. 2 folgende Fassung:

„Die höheren Verwaltungsbehörden können Beginn und Ende der zwölf Stunden, auf die sich dieses Verbot er⸗ streckt, für ihren Bezirk oder für einzelne Orte im Falle dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses mit der Maßgabe anders festsetzen, daß die Arbeit nur in ländlichen Ver⸗

nders. Daß bältnissen vor sechs Uhr Morgens beginnen darf. Sie

können in Notfällen oder im öffentlichen Interesse, ins⸗