1915 / 196 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Aug 1915 18:00:01 GMT) scan diff

135 50 sofort zu ersetzen. Ueberdies an den Kläger abgetreten worden ist, mit

fordere die Klägerin noch Kosten eines Zahlungsbefehls.

Klägerin beantragt: die Beklagte wird

kostenpflichtig zur Zahlung von 149 45 nebst 4 % Zinsen von 135 50 seit dem 1. November 1914 verurteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht Dresden, Lothringer⸗ straße 1 II, Zimmer 184, auf den 12. Ok⸗ tober 1915, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Sache ist als Feriensache bezeichnet worden. Dresden, den 17. August 1915. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[33491] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Johs. Detlef Evers, vor⸗ mals J. G. Jahreiß & Hoenig, in Ham⸗ burg, Borgfelderstr. 23, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Dres. Dehn und La⸗ bowsly in Hamburg, klagt gegen die Firma A. De. Cecco, Terrazzogeschäft, früher Bochum in Westfalen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf vor⸗ lIäufige vollstreckbare E der Be⸗ klagten: 1) zur Zahlung von 174 95 nebst 5 % Z nsen seit dem Klagetage sowie 10 Lagergeld pro Tag und 100 kg bis ur Abnahme der Ware, 2) zur Abnahme

der in den Anlagen 5 und 7 fakturierten Waren (2 Faß Terrazzoschwarz) unter der Begründung, daß die Beklagte bestellte und angebotene Waren im Betrage von 167,95 nicht abgenommen habe und an entstandenem Lagergeld 7 schulde. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Abteilung 2 für Handelssachen, im Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 119, auf Miitwoch, den 6. Oktober 1915, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Sache ist als Feriensache bezeichnet worden.

Hamburg, den 5. August 1915.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[33665] Oeffentliche Zustellung.

Der Gipfermeister Julius Krimme in Deutsch Apricourt klagt gegen die Etigen⸗ tümerin Klara Willms, früher in Moussey, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort in Frankreich, unter der Be⸗ hauptung, daß die Beklagte dem Kläger für an ihrem Hause in Moussey im Jabre 1914 ausgeführte Gipserarbeiten den Rest⸗ betrag von 129,00 schulde, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurteilung der Beklagten an Kläger den Betrag von 129,00 einhundert neun und zwanzig Mark nebst 4 % Zinsen vom Klage⸗ zustellungstage an zu bezahlen und Er⸗ klärung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Kaiserliche Amtsgericht Lörchingen im Gerichtstage in Rixingen auf Donners⸗ tag, den 21. Oktober 1915, Vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen.

Lörchingen, den 17. August 1915. 88 Der Gerichtsschreiber bei dem K. Amtsgericht.

[33667] Oeffentliche Zustellung. Der Königlich Preußische Staat (An⸗ siedelungskommission fuͤr die Provinzen Westpreußen und Posen), vertreten durch die Deutsche Mittelstandskasse zu Posen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, klagt gegen den Johann Gottlieb Bonick, unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß im Grundbache der dem Kläger gehörigen Grundstücke Pot⸗ schanowo Blatt Nr. 11 und 32 in der III. Abteilung unter Nr. 1 bezw. 1 für den Beklagten eine Erbteilsforderung von 75 Talern nebst 5 % Zinsen eingetragen steht, die Forderung von dem Vorbesitzer des Klägers bezahlt worden, als Eigen⸗ tümergrundschuld auf ihn übergegangen und von diesem durch Abtretungserklaͤrung vom 16. Juni 1915 an den Kläger abgetreten worden ist, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung der im Grundbuche von Potschanowo Blatt Nr. 11 und 32 in Abt. III Nr. 1 bezw. 1 eingetragenen Forderung von 75 Talern nebst Zinsen zu willigen; 2) das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht in Rogasen auf den 3. November 1915, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Rogasen, den 17. August 1915. Der Gerichteschreiber

des Königlichen Amtsgerichtzs.

[33666] Oeffentliche Zustellung.

Der Königlich Preußische Staat (An⸗ siedelungskommission für die Provinzen Westpreußen und Posen) in Posen, ver⸗ treten durch die Deutsche Mittelstands⸗ kasse zu Posen, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, klagt gegen die Witwe des Gendarmen Fritz, später verehelichte Viertel, und die Geschwister Reinhold Alexander und Pauline sämtlich un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß im Grundbuche der dem Kläger gehörigen Grundstücke Pot⸗ schanowo Blatt Nr. 12 und 32 in der III. Abteilung unter Nr. 4 bezw. 2 für die Beklagten eine Hypothek von 13 Talern 10 Sgr. und 6 Pfg. nebst 5 % Zinsen eingetragen steht, diese Forderung von dem Vorbesitzer des Klägers bezahlt worden, als Eigentümergrundschuld auf

13 95 dem Antrage: 1) die Beklagten kosten⸗ Die pflichtig zu verurteilen, in die Löschung

der im Grundbuche von Potschanowo [Bl. 12 und 32 in Abt. II1I Nr. 4 bezw. 2 eingetragenen Forderung von 13 Talern 10 Sgr. 6 Pfg. nebst 5 % Zinsen zu willigen; 2) das Urteil für vorlaufig voll⸗ streckbar zu erklären. Die Beklagten werden zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht in Rogasen auf den 3. November 1915, Vormtttags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Rogasen, den 17. August 1915. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[33668] Oeffentliche Bekanntmachung. Folgende Schiffe sind durch deutsche Kriegsschiffe aufgebracht worden: Der amerikanische Dampfer: 1) Leelanaw; die norwegischen Dampfer: 2) Venus von Bergen, 3) Sigurd Hund von Harstad; die norwegischen Segler: 3 Thistlebank von Tvedestrand, 5) Harboe von Kristiania, 6) Sogurdalen von Fredriksstad, 7) G. P. Harbitz von Kristiania; der schwedische Dampfer: 8) Emma von Höganäs; die dänischen Segler: 9) Ellen von Marstal, 10) Elua von Oröskjöbing, 19) Marie von Marstal, 12) Neptunus von Svendborg. Die Beteiligten werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der nach⸗ stehenden Fristen durch Einreichung einer Reklamationsschrift, die außer anderen Erfordernissen von einem bei einem deutschen erichte zugelassenen Rechts⸗ anwalte unterschrieben sein muß, geltend zu machen: zu 1 und 4: 2 Monate, zu 2, 3 und 5 bis 12: 1 Monat. In Sachen des norwegischen Dampfers Cubano ist die Reklamationsfrist bis zum 19. September 1915 verlängert worden. 8 Hambura, den 18. August 1915. Das Kaiserliche Prisengericht. Hartmann, z. Zt. Vorsitzender.

——

SN 2

3) Verkäufe, Verpachtungen,

1 84 3 Verdingungen ꝛc. [33814] Verdingung. Die Ausführung der Erd⸗, Maurer⸗, Asphalt⸗ und Zimmerarbeiten für den Bau eines Oellagers in Neufahrwasser soll am Dienstag, den 24. August 1915, Vormittags 9 Uhr, verdungen werden. Bedingungen können gegen 0,50 be⸗ zogen werden. Danzig, den 18. August 1915. S8

Kaiserliche Werft Beschaffungsabteilung.

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

[338391 Genehmigungsurkunde. Mit Ermächtigung des Königlichen Stagatsministeriums zufolge des Aller⸗ höchsten Erlasses vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Vürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. No⸗ vember 1899 dem Provinztalverbande von Pommern die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗ haber bis zum Betrage von 50 000 000 ℳ, in Buchstaben: „Fünfzig Millionen Mark“ nach Maßgabe der von dem 39. Provinzial⸗ landtage der Proovinz Pommern am 15. März 1912 bezw. von dem 42. Provinzial⸗ landtege der Provinz Pommern vom 10. März 1915 und von dem Provinzial⸗ ausschusse am 10. Juni 1915 beschlossenen, nebst Anlagen hier angehefteten Ordnung zwecks Beschaffung der für die Provinzial⸗ hilfskasse erforderlichen Betriebsmittel⸗ Diese Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Be⸗ friedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 30. Juli 1915. Der Minister für Landwirtschaft, Domänuen und Forsten. 8 In Vertretung: ;g e ah Der Finanz⸗ er Minister minister. 3 aig Unterschrift. IAa. Ahe

Unterschrift M. f. L. I A II e 3707. F.⸗M. 1 6378. II 7214. M. d. J. IVa 11322.

Ordnung

für die Ausgabe verzinslicher Schuld⸗ verschretbungen durch den Provinzialverband von Pommern für Zwecke der Provinzial⸗ g

§ 1. Der Provinzialverband von Pommern hat die Befugnis, für Zwecke der Pro⸗

über auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unkündbare Schuldver⸗ schreibungen unter der Bezeichnung

„Schuldverschreibungen des Provinzial⸗

verbandes von Pommern“ auszustellen und auszugeben.

Der Gesamtbetrag der auszugebenden Schuldverschreibungen darf den Betrag derjenigen Darlehen nicht übersteigen, welche die Provinzialhilfskasse nach Maß⸗ gabe der Bestimmungen ihrer Satzung ge⸗ währt hat, abzüglich des Betrages ihrer Schuldverbindlichkeiten. Er darf niemals den Betrag von einhundert Millionen Mark überschreiten.

2.

Die Schulbveischrobungen werden in Stücken von 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Reichswährung nach dem beigefügten Muster (Anlage a) ausgefertigt. Der Landeshauptmann hat nach Maßgabe des Bedürfnisses zu be⸗ stimmen, nach welchem Verhältnis die Ausgabe von Stücken der einzelnen Gattungen erfolgen soll. Es darf jedoch niemals mehr als ½⁄ ° der ganzen Aus⸗ gabe in Stücken zu 100 ausgefertigt werden. Die Ausfertigung von Schuld⸗ verschreibungen ist öffentlich durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekanntzumachen.

§ 3.

Die Schuldverschrekbungen werden jähr⸗ lich mit 3 % oder 3 ½ % oder 4 % ver⸗ zinst, und es werden die Zinsen halb⸗ jährlich am 2. Januar und 1. Julti gezahlt.

Der Provinzialausschuß hat bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen nach seiner Wahl ihren Zinsfuß zu bestimmen. Mit den Schuldverschreibungen werden halbjährliche Zinsscheine nach beigefügtem Muster (Anlage b) für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehn⸗ jahrige Zeiträume ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Provinzial⸗ hauptkasse in Stettin gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe nach bei⸗ gefügtem Muster beigedruckten Cxneue⸗ rungsscheins (Inlage c), sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei dem Landeshauptmann der Ausgabe wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle und beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Hensseretne dem Inhader der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung v gs

§ 4. Die ganze Schuld wird allmählich durch Einlösung auszulosender Schuldverschrei⸗ bungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen getilgt. Die Tilgung be⸗ Fäütit nach Ablauf des auf die erste

Autgabe folgenden Rechnungsjahres. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungastock ge⸗ bildet, dem jährlich wenigstens eins vom Hundert der ausgegebenen Schuldverschrei⸗ bungen zuzuführen ist.

Die Auslosung erfolgt im Monat März jedes Jahres zum 1. Juli. Dem Pro⸗ vinzialverbande bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen, oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die ausgelosten und die gekuͤndigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er⸗ folgen soll, drei Monate vor diesem Ter⸗ mine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und in den Amtsblättern der Königlichen Re⸗ ierungen zu Stettin, Közlin und Stral⸗ bekanntgemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen bewukt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Pro⸗ vinzialausschusse mit Genehmigung des Königlichen Oberpräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten wird es verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Ziusscheine beziehungsweise der Schuldverschreibung bei der Provinzial⸗ hauptkasse in Stettin, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

§ 6.

Der Anspruch aus der Schuldverschrei⸗ bung erlischt mit dem Ablaute von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Landes⸗ hauptmann zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches aus der Urkunde gleich.

Bei den gereleben beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmle Zeit eintritt.

§ 7. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter

ihn übergegangen und von diesem durch Abtretungserklärung vom 16. Juni 1915

vinzialhilfskasse Geld anzuleihen und dar⸗

Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗

schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden; doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, der den Verlust vor dem Ab⸗ laufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Landeshauptmann anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der ange⸗ meldeten Zinsscheine gehen Quittung aus⸗ gezahlt werden. Der Anspruch ist ausge⸗ schlossen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ih. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. 58

Zur Sicherheit der hierdurch . gangenen Verpflichtungen haftet neben den der Provinzialhilfskasse gehörigen Dar⸗ lehensforderungen und ihrem Vermögen der Provinztalverband von Pommern mit seinem gesamten Vermögen und mit seiner Steuerkraft. § 9.

Diese Ordnung tritt mit dem Tage ibrer Veröffentlichung durch den Deutschen Reichsanzetger in Kraft. Anlage a. 8

Probinz Pommern. Schuldverschrerbung des disr 5.⸗ von Pommern. ierzehnte Ausgabe. Buchstabe (Wappen der Provinz) Nummer über Mark Reichs⸗ währung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister für Landwirt⸗ schaft, Domänen und Forsten, des Innern und der Finanzen vom (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ vmsen hgüh . . ..... ).

In Gemäßheit des Beschlusses des Provinziallandtages der Provinz Pommern vom , betreffend die Auf. nahme einer Anleihe von 50 000 000 ℳ, bekennt sich der Provinzialverband von Pommern durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns⸗ schulb dan ..Meark ds mntt. vom Hundert jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird allmählich durch Einlösung auszulosender Schuldverschrei⸗ bungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen getilgt. Die Tilgung be⸗ ginnt nach Ablauf des auf die erste Aus⸗ gabe folgenden Rechn ingsjahres. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock ge⸗ bildet, dem jährlich wenigstens eins vom Hundert der ausgegebenen Schuldver⸗ schreibungen zuzuführen ist.

Die Auslosung geschieht in dem Monat März jeden Jahres zum 1. Juli. Dem Provinzialverbande bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldver⸗ schreibungen auf einmal zu kündigen.

Die aus I und die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Ruͤckzahlung erfolgen soll, drei Monate vor diesem Termin in dem Deutschen Reichs⸗ und Koͤntglich Preußischen Staats⸗ anzeiger und in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Stettin, Köslin und Stralsund bekannt gemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch An⸗ kauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen als⸗ bald nach dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vor⸗ bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Provinzialausschusse mit Genehmigung des Königlichen Ober⸗ präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halb⸗ jährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli mit... vom Hundert jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Provinzialhauptkasse in Stettin und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzu⸗ liefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine, wenn nicht die Schuldver⸗ schreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Landeshauptmann zur Ein⸗ lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungs⸗ frist an. Der Vorlegung steht die gericht. liche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden, doch wird

dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, der den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Landeshauptmann anzeigt, nach dem Ab⸗ laufe der Frist der Betrag der ange⸗ meldeten Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. Der Ansyruch ist aus⸗ eschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehn⸗ jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zins⸗ scheinen erfolgt bei der Provinzialhaupt⸗ kasse in Stettin gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheines, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung bei dem Landeshauptmann der Auegabe wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle und beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der bhierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet neben den der Provinzialhilfskasse gehörigen Dar⸗ lehnsforderungen und ihrem Vermögen der Provinzialverband von Pommern mit seinem gesamten Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. k.-n2 2. 18

Seitens des (Siegel des 2

Provinzial⸗ Landes⸗

ausschusses. hauptmanns.) hauptmann.

Ausgefertigt:

Anmerkung: Die Unterschriften der beiden Mitglieder des Provinzialausschusses und des Landeshauptmanns können im Wege mechanischer Vervielfältigung her⸗

gestellt werden. Der Vermerk „Ausgefertigt“ muß von

dem damit beauftragten Kontrollbeamten

eigenhändig unterschrieben werden.

Anlage b. Provinz Pommern. ter Zinsschein, .. . te Reihe zu der Schuldverschreibung des Provinzial⸗ verbandes von Pommern, 14. Ausgabe, Buchstabe. Nr.. . uber Mark vom Hundert Zinsen über Mark. Pfennig.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 16 19 .. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom 1 bis. . ten 1ö8.“

(in His che) 88' 5

.. Pfennig bei der Provinzialhaupt⸗

kasse in Stettin. 4 Fäleölc I“

Stettin, den.

Seitens des

Provinzial⸗ d Der Landes⸗ 1 es Landes⸗ hauptmann.

ausschusses. hauptmanns.)

Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach dem Ablaufe der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ spruchs aus der Urkunde gleich.

„Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften.

Eö“ (Trocken⸗ stempel

Anlage c. Provinz Pommern.

Erneuerungsschein

für die Zinsscheinreihe NI..... zur Schuldverschreibung des Provinzialver⸗ bandes von Pommern, 14. Ausgabe, Buchstabe

Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuld⸗ verschreibung die. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom 1 19 bhis 19 ... nebst Er⸗ neuerungsschein bei der Provinzialhaupt⸗ kasse in Steitin, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung der Ausaabe bei dem Landes hauptmann widersprochen hat. In diesem Falle und beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zins⸗ scheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Stettin, den Lö““

Seitens des

Provinzial⸗ ausschusses.

Der Landes⸗ hauptmann.

stempel des Landes⸗ hauptmanns.) Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften.

Der Erneuerungsschein ist zur Unter⸗ scheidung von den Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzte Zinsscheinen mit Lettern, die von de Drucke der Zinsscheine abweichen, in nach⸗ stehender Art abzudrucken:

... ter Zinsschein ... ter Zinsschein

Erneuerungsschein

ersuchungssachen.

bote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

zufe, Verpachtungen, Verdingungen sung ꝛc. von Wertpapieren.

nanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

zanzeiger und Königlich Preußij

Berlin, Freitag, d.

Offentlich

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

ꝛc.

er

en 20. August

Anzeiger.

9. Bankausweise.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften⸗ 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Z

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

hypothekarische Anleihe

Am 4. Sevptember d. J. Vorm.

n der Disconto⸗Gesellschaft zu Berlin, Behrenstr. 43/44, die Aus⸗ mderjenigen Teilschuldverschreibungen unserer Gesellschaft statt, die am

vnber 1915 rückzahlbar sind.

ach § 6 der Anleihebedingungen sind die Inhaber der Teilschuldverschrei⸗

erechtigt, diesem Termin beizuwohnen. 8 8 1

20. August 1915. Kaliwerke Aschersleben.

schersleben, den

der Kaliwerke Aschersleben.

10 Uhr, findet im Geschäftshause der

1

Bekanntmachung. der am 21. Junt stattgefundenen ing der Osthofener 1897 er verschreibungen wurden die nern 176 192 und 167 à 500 zahlung am 1. Oktober 1915

fen, den 18. August 1915. Bürgermeisterei Osthofen. Schmitt. Betanntmachung. Rapitalbeträge der ausgelosten berger 3 ½ % Ttadtschuldscheine 1 Nr. 273 über 500 ℳ, 3 Nr. 13 über 500 ℳ, Nr. 244 636 und 918 über je [M Nr. 730 über 500 ℳ, (Nr. 387 517 und 853 über je noch nicht abgehoben worden. (Inhaber dieser Schuldscheine werden hebung der Beträge anderweit auf⸗

haberg, am 14. August 1915. Der Rat der Stadt.

[33679] Holzstoff⸗ & Papierfabrik zu Schlema bei Schneeberg.

Bei der heute stattgefundenen Aus⸗ losung von 23 Stück Schulnsscheinen unserer 4 ½ % Anleihe sind die Nummern: 15 48 56 68 76 152 183 191 206 226 241 254 290 310 353 384 474 531 556 562 599 652 und 689 gezogen worden. 2

Die Inhaber dieser Schuldscheine werden hiermit aufgefordert, dieselben mit Er⸗ neuerungs⸗ und Zinsschetnen bis Jahres⸗

chluß bei: schs Abt. Hentschel &

Vereiusbank Schulz, Zwickau, Frege & Co., Leipzig, Mitteldeutsche Privatbank A.⸗G., Dresden, oder in unserem Kontor in Nieder⸗ schlema einzureichen und vom 31. De⸗ zember 1915 ab den Gegenwert dafür in Empfang zu nehmen. Niederschlema, den 14. August 1915. Der Vorstand. Michael. Bracht.

Kommanditgesell⸗ aften auf Aktien und lkꝛiengesellschaften.

kanntmachungen über den Verlust tpapiere⸗ befinden sich aus chließ⸗ lich in Unterabteilung 2.

nische Kunstseidefabrik A.⸗G.

r heutigen Generalversammlung

en, nachdem die früheren Mitglieder

Aufsichtsrats sämtlich ihr Amt egt haben, neugewäblt:

er Justizrat Franz Oster, Aachen,

n Fabrikant Alb. Erasmus, Aachen,

w Direktor Hugo Goeb sen., Aachen.

achen, 17. August 1915.

Der Vorstand.

Hilden.

gischlachterei, Wurstfabrik und werke Friedrich Lückenhoff, Aktiengesellschaft Dnisburg-Kuhraort.

e Aussichtsrat unserer Gesellschaft it nach der am 17. April 1915 statt⸗

denen Generalversammlung aus fol-

Herre

nlen Herren: venz Ott, Generaldirektor, Cöln, Vor⸗

zender,

itz Bernsau, Oekonomierat auf Ritter⸗

zut Haus Knipp bei Duisburg⸗Ruhr⸗

ort, nellvertretender Vorsitzender, Theodor Deichmann,

Bankier,

[33033] 8 Leerer Heringsfischerei Aktiengesellschaft, Leer.

Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung auf Montag, den 13. September d. J., Nachmittags 5 Uhr, im Klub „Erholung“ zu Leer. „e., hebenaehrin 1) Geschäftsbericht. 2) Vorlegung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung. 3) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 8 4) Neuwahl von 2 Aufsichtsratsmit⸗ gliedern. Das Stimmrecht kann nur für diejenigen Aktien ausgeübt werden, welche spätestens bis 9. September cr. einschließlich bei der Gesellschaft oder bei einem Notar hinterlegt worden sind. Leer, den 20. August 1915. Der Aufsichtsrat. Justizrat Dr. Klasen, Vorsitzender.

[33676]

Einladung

zur ordentlichen Generalversammlung

auf Sonnabend, den 11. September

1915, Vormittags 11 ½ Uhr, iijm Hotel Nolte in Hannover (Am Bahnhofsplatz). Tagesordnung: 1) Vorlegung des Geschäftsberichts mit Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ gechnung und den Bemerkungen des Aufsichtsrats. 2) Beschlußfassung über Genehmigung

F. Deichmann & Co., Cöln, go Morian, Fabrikbesitzer, Hamborn Neumühl,

rich Löckenhoff, Rentier, Godeeberg. kuisburg⸗NRuhrort, den 18. August

Der Vorstand. Heinrich Löckenhoff.

s17)

dad Mergentheim A. G.

serdurch laden wir

ser am Samstag, den 11. Sep

ber 1915, Vormittags 10 Uhr ttgart, im Hotel Marquardt, statt

in ordentlichen Gencralver⸗

lung ein mit folgender Tagesordnung: Vorlage der Bilanz d Verlustrechnung per nber 1914.

nerd⸗

31.

tlastung des Vorstands und des

lüfsichtsrats.

Teilnahme an der Generalversamm⸗ der

Ver⸗ nlung über seinen Akkienbesitz aus⸗

gist jeder Aktionär berechtigt, svätestens vor Beainn der

¹ sen bat. zad Mergentheim, den 20.

Der Vorstand.

Augu

unsere Aktionäre

nebst Gewinn⸗

er Bilanz und der Gewinn⸗ und zerlustrechnung für das verflossene Geschäftsjahr. Verwendung des Rein⸗ gewinns.

Zur Teilnahme an

sammlung sind diejenigen Aktionäre be

Generalversammlung bis 6 Uhr bei der 8 Gesellschaftskasse in Huver

„oder beim

Gera in Gera

bank hinterlegen. Hannover, den 20. August 1915.

Alemannia Aktiengesellschaft.

Der Aufsichtsrat.

st

[33294]

spinnerei Akliengesellschaft in Plauen in Liquidation werden bierdurch zu der am Dienstag, den 14. September 1915, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale der Vogtländischen Bank in Plauen statt⸗ findenden sammlung eingeladen.

Generalversammlung ist davon abhängig,

mächtigung der tion legung der Aktien bei einem Notar wird hierdurch nicht berührt.

Die Aktionäre der Plauener Baumwoll⸗

ordentlichen Generalver⸗

Tagesorduung:

1) Bericht der Liquidatoren und des Auf⸗ sichtsrats.

2) Genehmigung der Bilanz.

3) Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats.

4) Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

Die Ausübung des Stimmrechts in der

daß die Aktien mindestens 3 Tage vor

[33818] Einladung 9 Generalversammlung auf den 6. September d. J., 12 Uhr, Berlin, Unter den Linden 56. 2 nahme an der Generalversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien resp. Interimsscheine spätestens drei Werktage vor der anberaumten Geueralversammlung bei unserer Ge⸗ sellschaftskasse hinterlegt haben.

Ostdeutsche Sperrplatten Werke

außerordentlichen Montag, Vorm. unserem Geschäftslokale Zur Teil⸗

zur

in

Tagesordnung: Erhöhung des Aktienkapitals. Berlin, den 19. August 1915. 88

Ahtiengesellschaft.

Der Aufsichtrat.

der Generalversammlung den Tag derselben und den Hinterlegungêètag nicht mitgerechnet bei der Kasse der Gesellschaft oder bei der Vogtländischen Bank Aktiengesellschaft in „Plauen hinterlegt werden. Die gesetzliche Er⸗ Aktionäre zur Hinter⸗

Plauen, am 15. August 1915.

Plauener Baumwollspinnerei

Aktiengesellschaft in Plauen in Liqutdation.

Leopold Oscar Hartenstein, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

versammlung der Aktionäre unserer Ge⸗

3) Beschlußfassung über die Entlastung

des Vorstands und des Aussichtsrats. der Generalver⸗ rechtigt, die spütestens am 2. Werk⸗ tage vor der oben anbergumten Abends

Halleschen Bankverein, Filiale

a. ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗ nahme bestimmten Aktien einreichen, b. ihre Aktien oder die darüber lauten⸗ den Htnterlegungsscheine der Reichs⸗

Portland⸗Cementfabrik

EIEEEö Zuckerfabrik Kosten.

Die diesjährige ordentliche General⸗

selschaft findet am Dienstag, den 28. September d. Js., Vormittags 11 Uhr, in der Zuckerfabrik Kosten statt. Tagesordaung: 1) Geschäftsbericht. 2) Bericht der Revisionskommission, Er⸗ teilung der Entlastung. 1b 3) Beschlußfassung über die Verteilung des erzielten Reingewinns. 4) Neu⸗ bezw. Wiederwahl eines statuten⸗ mäßig ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats 13 und 15 des Statuts). Zuckerfabrik Kosten. Der Aufsichtsrat. von Guenther, Vorsitzender.

Königsberger Kleinbahn⸗ Aktiengesellschaft.

Die ordentliche Generalversamm⸗ lung der Königsberger Kleinbahn⸗Aktien⸗ gesellschaft für das laufende Geschäftejahr findet am Dienstag, den 21. Sep⸗ tember 1915, Vormitztags 11 Uhr, im Sitzungszimmer des Kreisbauses in Königsberg i. Pr., Königstr. 56, Hof, 1 Treppe, statt. Tagesordnung: 1 1) Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft nebst der Bilanz über das verflossene Geschäftsjahr. 2) Die Genehmigung der Bilanz und Feststellung des Reingewinns und der Dividenden. 3) Erteilung der Entlastung an den Vorstand und den Aufsichtsrat. 4) Sonstiges. Die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung sowie der Rechenschaftsbericht liegen von heute ab bis zum 17. Sep⸗ tember 1915 im Geschäftslokal des Vor⸗ stands in Königsberg i. Pr., Beethoven⸗ straße 41, Erdgeschoß, zur Einsichtnahme

aus.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt 17 des Statuts), welche spätestens bis zum 18. Sep⸗ tember 1915 ihre Aktien bei der Ost⸗ bank für Handel und Gewerbe in Königsberg i. Pr. oder bei der Verliner Handelsgesellschaft in Berlin himter⸗ legen. Amtliche Bescheinigungen von Staats⸗ und Kommunalbehörden und Kom⸗ munalkassen oder Notaren über die bei denselben befindlichen Aktien gelten als hinreichende Ausweise über die erfolgte Hinterlegung.

Jeder Teilnehmer an der Generalver⸗ sammlung, der sein Stimmrecht ausüben will, muß ein von ihm unterschriebenes Verzeichnis der Nummern seiner Aktien in geordneter Reihenfolge und zwar in zwei Exemplaren mit dem Vermerk der er⸗ folgten Hinterlegung dem Vorstande der Königsberger Kleinbahn⸗Akttengesellschaft in Königsberg i. Pr., Beethovenstr. 41, übergeben.

Königsberg i. Pr., am 17 August 1915. Der Aufsichtsrat der Königsberger

Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft.

[33836]

fabrik A. G. in Liqu. werden hierdurch zur sammlung auf

Die Aktionäre der Emdener Papier⸗

außerordentlichen Generalver⸗ reitag, den 10. Sep⸗

tember d. J.⸗ Börse eingeladen.

vor der Versammlung bei der Firma H. Kappelhoff Ww. & Sohn in den gewöhnlichen Geschäftsstunden gegen Vor⸗ legung der Aktien zu erheben.

133844

fabrik „Union“ (vormals Diehl) in Chemnitz werden auf Grund des § 8 des revidierten Gesellschaftsvertrags hiermit zur dreiund⸗ vierzigsten ordentlichen Generalver⸗ sammlung, welche am 18. September d. Sitzungssaale des Chemnitzer Bankvereins, Johannisplatz 4, werden soll, ergebenst eingeladen.

versammlung haben die Aktionäre ihre Aktien oder Depositenscheine über Nieder⸗ legung der Aktien bei dem Vorstand der Gesellschaft, bei dem Chemnitzer Bank⸗ verein, deutschen Privat⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft, Dresden, oder bei einem Notar, mit Nummernverzeichnis versehen, dem in der Generalversammlung anwesenden Notar vorzuzeigen.

bends 6 Uhr, in der

Tagesordnung:

1) Genehmigung der Liquidationsschluß⸗ rechnung.

2) Entlastung des Aufsichtsrats und der Liquidatoren. 1 3) Verteilung des Ueberschusses. Eintrittskarten und Stimmzettel sind

Emden, den 21. August 1915. Der Aufsichtsrat. H. Geelvink.

Die Aktionäre der Werkzeugmaschinen⸗

Nachmittags 4 Uhr, im

¶% .⸗

Chemnitz, abgehalten

Zwecks Teilnahme an der General⸗

Chemnitz, bei der Mittel⸗

Tagesordnung: 1) Vortrag des Geschäftsberichts. 2) Bericht des Aussichtsrats über Prüfung der Jahresrechnung und der Btlanz. 3) Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns. . 4) Entlastung des Aufsichtsrats. 5) Entlastung des Vorstands. M“ 6) Aenderung des Gesellschaftsvertrags, und zwar: des § 15: Zahl der Aufsichtsrats⸗ mitglieder betreffend, des § 25: Vergütung an den Auf⸗ sichtsrat betreffend, des § 29: Gewinnverteilung be⸗ treffend. 7) Aufsichtsratswahl. 8 Der Geschäftsbericht kann vom 1. Sep⸗ tember ab auf dem Kontor unserer Gesell⸗ schaft oder bei den Depotstellen in Empfang genommen werden.

Der Aufsichtsrat der Werkzeugmaschinenfabrik „Union“ (vormals Diehl Hugo Schreiter, stellvertretender Vorsitzender.

1812631 Ahktiengesellschasft für Mnschinenpapierfabrikation zu Aschaffenburg.

In der Generalversammlung unserer Aktionäre vom 22. Juni 1915 ist folgendes beschlossen worden: 1) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 6 000 000 durch Zu⸗ sammenlegung der Aktien im Ver⸗ hältnis von 2:1 herabgesetzt. Die Ausführung der Herabsetzung erfolgt in der Weise, daß die Zahl der über je 300 lautenden Aktien um 1875 Stück, die Zahl der über je 1500 lautenden Aktien um 625 Stück und die Zahl der über je 1000 lautenden Aktien um 4500 Stück ver⸗ ringert wird. 2) Die Aktionäre haben zum Zweck der Zusammenlegung ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗und Erneuerungsscheinen

blättern bekannt zu machenden Frist

einzureichen und erhalten demnächst

von je zwei über denselben Nenn⸗ betrag lautenden Aktien eine mit dem

Vermerk: 1 „Gultig geblieben gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 22. Juni 1915“

zurück, während die zweite Aktie

zurückbehalten wird. Bei der Auf⸗

forderung zur Einreichung sind die

Bestimmungen der §§ 290 Absatz 2,

219 des Handelsgesetzbuchs zu beachten. Soweit die von den Aktionären ein⸗

gereichten, über denselben Nennbetrag lautenden Aktien die zur Zusammen⸗ legung erforderliche Zahl nicht er⸗ reichen, sind sie der Gesellschaft zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ teiligten zur Verfügung zu stellen. Von je zwei mit dieser Bestimmung eingereichten, über denselben Nenn betrag lautenden Aktien wird eine Aktie durch den vorgenannten Stempel aufdruck als gültig geblieben erklärt und zum Börsenpreise, in dessen Er mangelung durch öffentliche Verstei gerung für Rechnung der Beteiligten verkauft.

3) Aktien, die bis zum Ablauf der fest⸗ gesetzten Frist nicht eingereicht worden sind, sowie eingereichte Aktien, welche die zur Zusammenlegung erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaf nicht zur Verwertung überlassen sind, werden für kraftlos erklärt. An Stelle von je zwei für kraftlos erklärten über denselben Nennbetrag lautende Aktien wird eine neue Aktie übe diesen Nennbetrag ausgegeben. Dies neuen Aktien sind für Rechnung de Beteiligten durch die Gesellschaf zum Börsenpreise und in Ermangelun eines solchen durch öffentliche Ver⸗ steigerung zu verkaufen; der Erlös ist den Beteiligten nach dem Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft ist auch be⸗ fugt, an Stelle neuer Aktien ein entsprechende Anzahl der ihr nach Ziffer 2 verbleibenden, über den gleichen Nennbetrag lautenden Aktienurkunde abgestempelt wieder auszugeben.

4) Der durch die Herabsetzung erzielt Gewinn ist zur Beseitigung der Unter⸗ bilanz und zu Rückstellungen zu ver wenden. 1 8

5) Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden ermächtigt, alle zur Dur führung der vorstehenden Beschlüss erforderlichen Maßnahmen zu treffen

6) Der Aufsichtsrat wird beauftragt, na Durchführung der Zusammenlegun dem ersten Absatz des § 4 des Ge sellschaftsvertrags eine Fassung geben, die der geänderten Höhe de Grundkapitals und der Zahl der na der Zusammenlegung noch vorhandenen über die verschiedenen Nennbeträg lautenden Aktien entspricht.

Der Beschluß ist in das Handelsregiste der Hauptniederlassung Aschaffenburg ar 30. Juni 1915 und in das Handelsregiste der Zweigntederlassung Memel am 23. J 1915 eingetragen worden. 8 Als Termin, bis zu dem die Aktionär spätestens ihre Akuen zum Zwecke der Zu sammenlegung einzureichen haben, ist pon Vorstand und Aufsichtsrat der 10. No vember 1915 bestimmt worden. Demgemäß werden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit aufgefordert, ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗ und Erneue rungsscheinen bis spätestens 10. No vember 1915 bei

1) der Bayerischen Handelsbank München, und deren Ftlial Aschaffenburg,

2) der Deutschen Bank, Berlin, un deren Filtale Frankfurt a. M.,

3) der Direction der Disconto Ge sellschaft, Berlin und Frankfur a. M.,

4) der Ostbank für Handel und Ge⸗ werbe, Königsberg i. Pr., und deren Filiale Memel,

5) C. G. Trinkaus, Düsseldorf,

6) L. - Wertheimber, Frankfur a. M.,

7) der Kasse unserer Gesellschaft zum Zwecke der Zusammenlegung einzu⸗ reichen.

Aktien, die bis zum Ablauf der festge⸗ setzten Frist nicht eingereicht werden, sowie eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt. 3

Gleichzeitig werden die Gläubiger unserer Gesellschaft unter Hinweis auf die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.

Aschaffenburg, den 3. August 1915.

Aktiengesellschaft für Maschinenpapierfabrikation.

innerhalb einer vom Aufsichtsrat fest⸗

Funke, Vorsitzender.

von Brünneck, Königlicher Landrat.

zusetzenden und in den Gesellschafts⸗

Der Vorstand. Dr. Hasterlik. R. Ilgner. Staebe.