1915 / 206 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Sep 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugsprris beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postaustalten und Zeitungsspediteuren für Helbstabholer

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Rummern kosten 25 ₰.

Inhalt des amtlichen Teiles

Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote. Ordensverleihungen ꝛc. 8 8

Deutsches Reich. Mitteilung, betreffend die Antrittsaudienz des neuernannten türkischen Botschafters. Bekanntmachung, betreffend Beschlüsse der Reichsgetreidestelle über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl. Bekanntmachung des Ministeriums für Elsaß⸗Lothringen, be⸗ treffend zwangsweise Verwaltung französischer Unter⸗

nehmungen. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß, betreffend eine Vereinbarung zwischen Preußen und Braunschweig über die Versetzungs⸗ und Schlußzeugnisse von öffentlichen Mittelschulen.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 3. Klasse der 6. 1 (232. Königlich Preußischen) Klassenlotterie.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe des Vorlesungs⸗ verzeichnisses der Technischen Hochschule in Berlin für das Winterhalbjahr 1915/16.

Bekanntmachung.

7. Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Verband⸗ und Arzneimitteln sowie von ärzt⸗ lichen Instrumenten und Geräten, bringe ich hierdurch unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1915 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 119 vom 25. Mai 1915) zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegenstände unter das Verbot fallen:

1) alle Stoffe, Verbindungen und Zubereitungen, die zur Verhütung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten, Leiden und Körperschäden jeder Art für Menschen und Tiere dienen, Verbandwatte, Verbandgaze mittel, chirurgische und andere ärztliche Instrumente und Geräte zur Verhütung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten für Menschen und Tiere, zum Gebrauch bei der Krankenpflege und in den Labo⸗ fatatsen sowie Teile solcher Gegenstände und Halbv⸗ abrikate,

4) chemische und bakteriologische Geräte, auch Teile da⸗ von und Halbfabrikate,

5) Material für bakteriologische Nährböden, wie Agar⸗ Agar, Lackmusfarbstoff,

6) Schutzimpfstoffe und Immunsera, wie Schutzsera, Heilsera, diagnostische Sera,

7) Versuchstiere.

Berlin, den 1. September 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 8— Delbrück.

und andere Verband⸗

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Pfarrer Blumenberg in Himmelsthür, Landkreis Hildesheim, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Fürstlich Hohenzollernschen Archiodirektor, Geheimen Hofrat Dr. Zingeler in Sigmaringen und dem Dechanten Gerhardy in Lindau, Kreis Duderstadt, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Amtsrentmeister a. D. Gummich in Plettenberg, Kreis Altena, und dem Oberbahnassistenten a. D. Lehmann in Geldern den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Hauptlehrer a. D. Eichler in Elbing, den Lehrern Heinrich in Weidenan, Kreis Siegen, Scharfe in Bielefeld und Schönbeck in Gollnow, Kreis Naugard, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Eisenbahnzugführer a. D. Reul in Cöln das Ver⸗ dienstkreuz in Gold,

dem Vollziehungsbeamten a. D. Evers in Langerfeld, Kreis Schwelm, dem Polizeiwachtmeister a. D. Bleyle in Berlin, dem Maurterpolier Wygasch in Ellguth⸗Zabrze, Kreis Tost⸗Gleiwitz, und dem bisherigen Eisenbahnhandarbeiter Hoof in Crefeld das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Schriftsetzer Weyand in Bonn, dem städtischen Gelderheber a. D. Standke in Wilhelmshagen, Kreis Nieder⸗ barnim, dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Derkum in Witterschlick, Landkreis Bonn, dem Eisenbahnschaffner a. D. Holten in Hockstein, Landkreis M.⸗Gladbach, den Eisen⸗ bahnwagenmeistern a. D. Hera in Sächterscheid, Sieg⸗

kreis, 1 Vellen in Neuß, den Eisenbahnweichenstellern

8.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einhrits- zeile 30 ₰, riner 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Könlgliche Expedition des Reichs- und Staatganzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

den 1. September, Abends.

a. D. Claßen in Merzenich, Kreis Düren, Heuer in Urft, Kreis Schleiden, Holbein in Sulz, Kreis Gebweiler, und Zinken in Cöln⸗Sülz, dem Eisenbahnstationsschaffner ga. D. Röhrsheim in Koblenz, den Bahnwärtern a. D. Bröhl in Liebour, Landkreis Mülheim a. Rh., Schloemer in Dans⸗ weiler, Landkreis Cöln, und Schmitz in Kuchenheim, Kreis Rheinbach, dem bisherigen Eisenbahnschlosser Esser in Crefeld, den bisherigen Eisenbahnlokomotivputzern Schn g in Esch, Kreis Daun, und Zender in Stadtkyll, Kreis Prüm, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Cremer in Cöln⸗Deutz und dem bisherigen be“ Kluth in Cöln⸗ Merheim das Allgemeine Ehrenzeichen,

dem bisherigen Bohrer bei der Artilleriewerkstatt in Spandau Karl Elling, dem bisherigen Eisenbahnwerkhelfer Maßmann in Crefeld, dem bisherigen Eisenbahnbadewärter Osten in Heide, Landkreis Cöln, dem bisherigen Bahnunter⸗ haltungsarbeiter Schneider in Dattenberg, Kreis Neuwied, dem Betriebsarbeiter Plümke bei der Pulverfabrik in Spandau, den Arbeitern Bunge, Gründau, Max, Schulz und Schulze bei der Geschoßfabrik in Spandau das All⸗ gemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie

dem Oberleutnant zur See von Bonin vom Stabe eines Torpedoboots, dem Feldwebelleutnant Dietrich bei der 8. Landwehrdivision, dem Offizierstellvertreter Spreemann beim Reserveinfanterieregiment Nr. 233, dem Schutzmann Schöpe in Berlin, dem Unteroffizier Scheibe beim Reserve⸗ feldartillerieregiment Nr. 14, dem Grenadier Niemann beim 2. Ersatzbataillon des Reserveinfanterieregiments Nr. 3 und dem Rangierarbeiter Voermann in Präst, Kreis Rees, die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubnis zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens erster Klasse mit Schwertern: dem General der Kavallerie z. D. Liman von Sanders bei der Militärmission in der Türkei; des Königlich Bayerischen Militärverdienst kreuzes zweiter Klasse mit der Krone: dem Offizierstellvertreter Adermann, zugeteilt dem Ersatz⸗ bataillon des Gardefüsilierregiments; des Kommenturkreuzes mit Schwertern des Ordens der Königlich Württembergischen Krone: dem Generalmajor a. D. Bronsart von Schellendorff bei der Militärmission in der Türkei; sowie des Zes mit Schwertern des Königlich Württembergischen Friedrichsordens:

dem General der Infanterie Freiherrn von und zu Egloff⸗ stein à la suite des Infanterieregiments Fürst Leopold on Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburgischen) Nr. 26.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. der Marine die Erlaubnis

zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Großoffizierkreuzes des Königlich Siamesischen Kronenordens: dem Konteradmiral Schmidt von Schwind und dem Kapitän zur See Frey; des Kommandeurkreuzes desselben Ordens:

den Korvettenkapitänen Ritter Hentschel von Gilgenheimb und Stegemann und dem Marineoberstabsarzt Dr. Fricke.

des Offizierkreuzes desselben Ordens: den Kapitänleutnants Hermann Schwerdtfeger, Weineck, Koopmann und 8 Marinestabsingenieur Richard Epping; der goldenen Medaille desselben Ordens: dem Obersteuermann Apelt;

des Kommandeurkreuzes des Königlich Siamesischen Weißen Elefantenordens:

dem Fregattenkapitän Püllen; 6“ des Offizierkreuzes desselben Ordens: den Kapitänleutnants Heusinger von Waldegg, Peile genannt Clare, Robert Zimmermann und Zores; des Ritterkrenzes desselben Ordens:

den Oberleutnants zur See von Unruh, Alfred von Kries und Graßmann;

dem

dem Obersignalgasten Soff v“

der goldenen Medaille desselben Or dem Stückmeister Haller,

dem Oberbootsmannsmaten Müller und

dem Sergeanten Alois Schmidt; sowie

der Großherrlich Türkischen Liakatmedaille in Silber mit Schwertern: dem Bootmannsmaten Michaelis, 1 1 den Obermatrosen Löhmann, Pinkert, Koschinski, Reich⸗ Witt und Knopp, 1““ 8

den Matrosen Wadephul, Kirbach, M

auritz, Steege, Krause, Dorl und Berg. b

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser und König haben gestern im Schloß zu Pleß den neuernannten Kaiserlich türkischen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter an Aller⸗ höchstihrem Hofe Hakki Pascha zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens in Aud zu empfangen geruht.

885 1 . K 8 8

Bekanntmachung

Das Direktorium der Verwaltungsabteilung der Reichs⸗ getreidestelle hat mit Zustimmung des Kuratoriums auf Grund von § 14 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem ern 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 363) am 19. August 1915 folgende Beschlüsse gefaßt:

1) „Zur Herstellun zu fünfunbsiebzig vom 1. September in Kraft.“

2) „Die Mehlmenge, die täglich auf den Kopf der Zivilbevölke⸗ rung verbraucht werden darf, wird einschließlich der Zulage für die schwer arbeitende Bevölkerung auf zweihundertfünfundzwanzig Gramm festgesetzt. Die Befugnis des Kommunalverbandes bei der Unter⸗ verteilung dieser Mehlmenge Unterschiede zugunsten der schwer arbeitenden Bevölkerung zu machen, wird hierdurch nicht berührt. Der Beschluß tritt am 15. September in Kraft.“*

3) „Die Menge, die ein Selbstversorger verwenden darf, wird auf den Kopf und Monat mit zehn Kilogramm Brotgetreide fest⸗ gesetzt. Dabei entsprechen einem Kllogramm Brotgetreide sieben⸗ hundertfünfzig Gramm Mehl. Dieser Beschluß tritt am 1. Sep⸗ tember in Kraft.“

4) „Der Kommunalverband darf an Hinterkorn innerhalb seines Bezirks an landwirtschaftliche Unternehmer eine Höchstmenge zur Ver⸗ fütterung freigeben, die drei vom Hundert des nach der Ernteflächen⸗ erhebung von ihm angegebenen Ernteerträgnisses nicht übersteigen darf.“

Berlin, den 21. August 1915. 8

b Der Vorsitzende 1 des Direktoriums der Reichsgetreidestelle. Michaelis. 8

von Mehl ist Brotgetreide mindestens bis undert auszumahlen. Der Beschluß tritt am

ekanntmachung. 8

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

8 113. Liste.

Ländlicher Grundbesitz. Kreis Metz⸗Land. Gemeinde Vionville. Wohnhaus, Acker und Wiese (7,63 ha) der Frau Marie Krieger, geb. Remy. in Moineville (Frankreich), Tochter der verstorbenen Eheleute Emil Remy und Marie George (Verwalter: Notar Dr. Gerhard in Gorze). Gemeinde Rezonville. 3,65 ha Acker und Wiese derselben (Verwalter: derselbe).

Gemeinde Gorze. 55,83 a Acker derselben (Verwalter: derselbe).

Kreis ChAteau⸗Salins. Gemeinde Delme. 1,60 ha Wiese der Witwe Bresson in Badonvillers und Bastien, Erbe: Ludwig Bresson in Nancy, z. Zt. in (Verwalter: Notar Ehrhart in Delme). Gemeinde Tinecry. 8,66 ha Holzung derselben (Verwalter derfelbe). Gemeinde Fresnes a. S. 26,68 ha Wald der Witwe Gadel in Ne (Verwalter: Lae G Gemeinde Bic. Wohnbaus des Paul Franz De in Vic, z. in Frankreich (Ver⸗ walter: Bürgermeister Viec). 2 Kreis Saarburg. Gemeinde Mousfe 38,99 ha Wald des Vicomte de Curel in Paris (Berwalter; meister Herrmann in arbae). 8

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