1915 / 235 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Oct 1915 18:00:01 GMT) scan diff

90 * rh ve, 2 .

92 Offiziere mit Schlitz für den Degen; die Knöpfe sind bloak. . 8 8) sg besonderen Uniformen der Maschinengewehr⸗ abteilungen und Stabsordonnanzen fallen fort.

9) Ich genehmige die Mir vorgelegten Muster: feldgrauen Mantels, von einheitlichem Schnitt für Unberittene und Berittene und mit einheitliche m

Besatztuch am Kragen für alle Waffen statt der bis⸗ herigen Mäntel sowie statt der Mäntel und Palet ots der Offiziere, für Generale mit ponceaurotem Brust⸗ klappenfutter und ebensolchen Vorstößen.

Einer feldgrauen (graugrünen) Bluse statt des bisherigen feldgrauen (graugrünen) Waffenrocks (Attila, Ulanka), von gleichem Schnitt und mit ein⸗ heitlichem Besatztuch am Kragen für alle Waffen⸗ gattungen, 8

sowie der Stickereien, Litzen und der Unteroffizier⸗ borten statt der Tressen zu dieser Bluse.

Eines Waffenrocks für die Kürassiere statt des bis⸗ herigen Kollers und Waffenrocks.

„Eines Attilas für die Husaren statt des bisherigen Attilas. 3 EE

.Einer feldgrauen Offizierlitewka, fortan „Kleiner Rock genannt, statt der bisherigen grauen, nebst den aus

dder Anlage 3 ersichtlichen Abzeichen.

. Der Schulterklappen und schnüre in der Breite von

45 em, für die Fußartillerie mit zwei gekreuzten Granaten. Bei den Mannschaften der Ulanen treten Schulterklappen an die Stelle der Epauletten. Eines für die Mannschaften aller Waffen einheitlichen Koppels mit einheitlichem Koppelschloß statt der bis⸗ herigen Leibriemen, Ueberschnallkoppel und Säbel⸗ koppel mit Schloß oder Schloßschnalle sowie eines dunkelbraunen, genarbten, ledernen Feldkoppels an

Stelle der fortfallenden Feldbinde für Offiziere.

Ddie Leibbinde der Ulanen fällt fort.

Die Husaren tragen zum untergeschnallten Koppel statt des Koppelschlosses eine Schließöse.

Die Musikmeister tragen zur Felduniform statt der Leibbinde das Mannschaftskoppel mit dem matten

Schloß der Leibbinde.

.Einer grauen Halsbinde an Stelle des Halstuches und der schwarzen sowie der feldgrauen Halsbinde. Offiziere dürfen zum kleinen Rock unter der Hals⸗ binde einen in der Höhe von 3 mm sichtbaren weißen Kragen tragen. 1] 11

„Eines Einheits⸗Kavalleriestiefels statt der bisherigen Stulpstiefel, Kavalleriestiefel und Husarenstiefel. 8

c. Der schwarzen Schnürschuhe und Gamaschen für Offiziere.

„Einer Feldmütze für Offiziere und eines feldgrauen Schirms für sämtliche Schirmmützen.

m. Der Achselstücke für Offiziere z. D. und a. D.

10) Ueberrock und Interimsattila scheiden aus der Aus⸗

stattung aus; an ihre Stelle tritt für Offiziere der kleine Rock. Für Offiziere z. D. und a. D. sowie des Beurlaubtenstandes

ist dieser nur ein gestattetes Stück. st dieser nur ein ges C 2 8 Fahnen⸗ und Standartenträger,

7) Der Waffenrock der Jiger zu Pferde erhält den Schnilt des Waffenrocks der Dragoner,

11) Zur Bluse werden nicht getragen: a, die Abzeichen der

Schützenabzeichen, Fhscs. henae Füzera heichen

und Kaiserschießpreise, die Abzeichen für Richtkanoniere,

Fechter, Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon, Militär⸗Reitinstitut,

Schießschulen, Unteroffizierschulen und voorschulen sowie Winker;

b. der Ringkragen der Fahnen⸗ und Standartenträger

und die Brustschilder der Kürassiere:; c. die Kniefelle und Schwalbennester.

12) Die Stiefelhosen der Offiziere haben fortan in der Weite und im Sitz den Schnitt der Reithose für Mannschaften und nur dann Vorstöße in den Seitennähten, wenn Besatzstreifen zu ihnen gehören. . 86

E haben an den Stiefel⸗ und Reithosen den Tressen⸗ oder Bortenbesatz wie an den früheren dunkelblauen Hosen.

13) Die Unberittenen der Feldartillerie tragen Kavallerie⸗ stiefel und Stiefelhosen, die Unberittenen der Maschinengewehr⸗ abteilungen Infanteriestiefel und lange Tuchhosen.

14) Zu den Waffenröcken (Attila, Ulanka) und zu dem kleinen Rock der Offiziere darf auch Trikot, zu den Stiefel⸗ hosen auch Cord verwendet werden, zu den Feldmützen, Mänteln und Blusen dagegen nur Tuch, das im Aussehen völlig der für die Mannschaften gültigen Probe entspricht.

15) Alle Helme und Tschapkas Spitzen (Kugeln) oder Deckel.

Am Helme (Tschako), Husarenmütze, Tschapka) mit Ueber⸗ zug werden allgemein Kinnriemen getragen. Zum Helm usw. ohne Ueberzug bleiben Schuppenketten nur für die Metall⸗ helme, für Mein 1. Garderegiment zu Fuß und für die Offiziere bestehen. 1

16) Bandelier und Kartusche scheiden aus der Ausstattung der Unteroffiziere und Mannschaften aus. Wegen der Offiziere bleibt Befehl vorbehalten.

17) Das Lederzeug (für alle Waffengattungen lohgar), das Schuhzeug, sowie Fernglas⸗, Pistolen⸗ und Kartentaschen sind geschwärzt zu tragen. Die Farbe der Pferdeausrüstung ändert sich nicht.

18) Die schwarzen Schnürschuhe mit Gamaschen können von den Offizieren aller Waffen bei jeder Gelegenheit statt der hohen Stiefel getragen werden.

19) Offiziere tragen zu hohen Stiefeln ebenso wie zu Schnürschuhen mit Gamaschen allgemein statt der Anschlag⸗ sporen Anschnallsporen nach dem von Mir genehmigten Muster.

20) Die Adjutantenschärpe wird nur noch zur Friedens⸗ uniform getragen; zur Felduniform tragen die Adjutanten wie alle anderen Offiziere das Feldkoppel.

en

erhalten abnehmbare

21) An die Stelle der bisherigen Ordensschnalle tre⸗

eine große Ordensschnalle (mit Orden) und

8 eine kleine Ordensschnalle (öohne Orden))

22) Die Epauletten und Epauletthalter fallen fort. Zum Feldanzug werden auf Bluse und Mantel Feldachselstücke nach dem von Mir genehmigten Muster angelegt.

23) Zur Feldausstattung der unberittenen Offiziere der Fußtruppen treten Brotbeutel, Feldflasche und Trinkbecher nach der Probe für Mannschaften.

24) Mein Regiment der Gardes du Corps sowie das Gardekürassierregiment tragen den weißen Koller und die Kirseyhose, Mein Leibgardehusarenregiment den roten, das 1. und 2. Leibhusarenregiment Nr. 1 und 2 sowie das Braun⸗

14“

schweigische Fusarenregiment Nr. 17 den schwarzen Attila zum Gala⸗ und radeanzug auf. Auch im übrigen bleibt die Galauniform Meines Regiments der Gardes du Corps und die der Offiziere des Gardekürassierregiments unverändert, ebenso die Bekleidung und Ausrüstung der Leibgendarmerie und der Schloßgardekompagnie. 8. Das Grundtuch der Galahosen aller anderen Offiziere ist grau.

25) Die Pelze der Husaren werden nur noch zum Parade⸗ und Galaanzug getragen.

26) Stücke alter Art dürfen nicht mehr beschafft werden.

Gleichmäßigkeit im Anzuge der Offiziere inner⸗ halb der Verbände ist während der Auftragezeiten bei keiner Gelegenheit zu fordern. 1—

27) Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veran⸗ lassen, insbesondere entsprechend Meinen Weisungen die Einzel⸗ heiten und die Bestimmungen über das Auftragen der bis⸗ herigen Stücke zu verfügen.

28) Ich erwarte, daß, nachdem nunmehr die Be⸗ kleidung und Ausrüstung des Heeres unter Berück⸗ sichtigung der Kriegserfahrungen neu geregelt ist, alle von einzelnen Dienststellen erlassenen Sonder⸗ bestimmungen, erteilten Erlaubnisse und Zuge⸗ ständnisse aufgehoben werden.

Abweichungen von den Bestimmungen und die Einführung besonderer Abzeichen bedürfen auch während des Krieges Meiner ausdrücklichen Ge⸗ nehmigung.

Großes Hauptquartier, den 21. September 1915G 0 Wild von Hohenborn.

An das Kriegsministeriu

Zu der vorstehenden Allerhöchsten Kabinettsorder hat der Königlich preußische Kriegsminister unter dem 27. September folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:

Vorstehende Allerhöchste Kabinettsorder wird mit folgendem zur Kenntnis der Armee gebracht:

1) Die für die Uniform der Offiziere befohlenen Aenderungen oder nachstehend getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Sanitätsoffiziere und Veterinäroffiziere. Sanitätsoffiziere behalten 8 Zeehebe für Gelegenheiten, zu denen die Offiziere die Schärpe ragen, bei.

2) Die jetzt vorhandenen Bekleidungs⸗ und Ausrüstungestücke sind unverändert aufzutragen, indessen sind nicht mehr zu tragen: Feldbinden ohne Umhüllung, Adjutantenschärpen zum Feldanzug, Bandeliere und Kartuschen seitens der Unteroffiziere und Mannschaften, Epauletten und Epauletthalter. Achselstücke a/A. sind baldmöglichst durch solche n/A. zu ersetzen.

Bezüglich der Verwertung der Materialien wird besonders verfügt.

Die bisherigen feldgrauen (graugrünen) Waffenröcke (Attila, Ulanka) erhalten Unteroffizierborten statt der Unteroffiztertressen und nach Aufbrauch der vorhandenen Schulterklappen solche neuer Probe.

3) Es dürfen getragen werden:

a. dunkelblaue*) Waffenröcke usw. nur in Verbindung mit dunkelblaumelierten oder grauen Hosen, nicht aber zusammen mit feldgrauen,

. feldgraue Waffenröcke usw., Feldröcke, der kleine Rock und Blusen in Verbindung mit feldgrauen (graucrünen) oder grauen Hosen, nicht aber zusammen mit dunkelblaumelierten.

1. Im übrigen ist jede andere Zusammenstellung alter

unnd neuer Bekleidung zulässig.

4) Zu 3. Am feldgrauen Waffenrock der Unteroffiziere als Ge⸗ haltsempfänger sind die Besätze, Vorstöße, Schulterkloppen und Knöpfe (gelb oder weiß) wie am dunkelblauen Waffenrock. Gleiche Schulterklappen und entsprechende matte Knöpfe erhält die Bluse.

Unterzahlmeister, Unterinspektoren, Unterärzte, Unterveterinäre, Unterapotheker und einjährig⸗freiwillige Militärapotheker tragen die bisherigen Schulterklappen der dunkelblauen Uniform mit der bis⸗ herigen Einfassung; an den Blusen besteht die Einfassung aus Unter⸗ offigterborte. Die Offizierstelloertreter und die Mannschaften in oberen Beamtenstellen tragen an den Schulterklappen der Bluse ebenfalls

infassung aus Unteroffizierborte.

5) Zu 1 und 6. Die feldgrauen (graugrünen) Schirmmützen

tsprechen in der Farbe des Grundtuchs und des Besatzes der feld⸗ grauen (graugrünen) Feldmütze.

6) Zu 8. Die Maschinengewehr⸗Abteilungen tragen die Uniform des Truppenteils, dem sie zugeteilt sind, mit dem Abzeichen der nächst⸗ höheren Kompagnie usw. Ueber die Verwendung ihrer bisherigen Bekleidung wird besonders verfügt.

Landwehr⸗Offiziere der Maschinengewehr⸗Abteilungen tragen die Landwehroffizier⸗Unkform der Waffengattung, der die Maschinengewehr⸗ Abteilung des Armeekorps angegliedert ist, beim Gardekorps die Uniform der Garde⸗Maschinengewehr⸗Abteilung Nr. 1.

Stabsordonnanzen tragen die Uniform ihres Truppenteils. 77) g. Bn 92 1ö6“ Paletots, Mäntel und Umhänge bisheriger Probe sind

sind durch solche wie am Mantel n/A. zu ersetzen. .Zu 9 b und e.

Die Patten an den bisherigen Feldröcken und Litewken sind möglichst bald nach der Vorschrift für die Bluse auch betreffend der Tuchunterlage bzw. des kleirnen Rocks zu ändern, ebenso die Vorstöße an den Litewken.

Der Feldrock der Generale kann unverändert weiter ge⸗

tragen werden.

8) Zu 10. Der kleine Rock ist nur für Offiziere bestimmt; für Klassen (z. B. Musikmeister, Unterzahlmeister) ist er nicht zulässig. 2 9) Zu 11. Auch zur bisherigen Feldbekleidung sind diese Ab⸗ jeichen nicht mehr zu tragen.

10) Zu 13. Oekonomiehandwerker der Feldartillerie tragen lange Tuchhosen und Infanteriestiefel welter.

11) Zu 14 und 23. Offiziere dürfen Mäntel, Blusen, Reit⸗ und Stlefelhosen sowie Brotbeutel, Feldflaschen und Trinkbecher gegen Er⸗ stattung der jährlich vom Armeeverwaltungsdepartement festzusetzenden Selbstkosten aus Truppenbeständen entnehmen. Erforderliche Aende⸗ rungen haben sie selbst ausführen zu lassen. Auch dürfen sie Tuch zu obengenannten Bekleidungsstücken durch ihren Truppenteil usw. von den Bekleidungsämtern beziehen. Diese werden neben dem Mann⸗ schaftstuch leichteres Tuch für Offiziere führen.

12) Zu 15.

a. Die Tschapkas nebst Ueberzügen der im Felde befindlichen Truppen sind möglichst bald durch solche neuer Probe zu

ersetzen; die Tschapkas a/A sind aber in der Heimat auf⸗

zutragen.

b. Das Feldzeichen am Tschako (Husarenmütze, Tschapka) wird zum Feldanzug nicht getragen.

c. Im Felde und bei Uebungen im Feldanzug werden die 1“ Spitzen (Kugel, Deckel) der Helme usw. nicht mitgeführt.

13) Zu 17. Anleltung zum Schwärzen folgt. Das Schuh⸗ und Lederzeug der Kammerbestände lagert auch fernerhin ungeschwärzt.

*) Unter den Begriff „dunkelblau“ oder „dunkelblaumelierte“ Stücke fallen alle Bekleidungsstücke außer der feldgrauen (grau⸗

grünen) Kriegebekleidung.

mit Kragen von Grundtuch zu versehen, ihre blanken Knöpfe

14) Die erforderlichen Beschreibungen und Proben werden vom Armeeverwaltungsdepartement ausgegeben.

Fabrikanten können gegen Kostenerstattung Nachproben der Toche von dem Bekleidungsamt des Gardekorps, die der übrigen Stücke von dem Bekleidungsamt beziehen, in dessen Bezirk sie wohnen. Der Zeit⸗ punkt, von wann ab es geschehen kann, wird im, blatt“ bekanntgegeben. 88 W1““ 15) Es eilt: 14X“

2. fer das feldgraue Rocktuch die Probe vom 27. August 1914 Nr. 796/8. 14. B3 —, b. für das felograue Manteltuch die Probe vom 29. Juni 1915 Nr. 22/6. 15. B3 —, c. für die graue Halsbinde die Probe vom 2. August 1914 Nr. 1172/7. 14. B 3 und d. für die Einheitskavalleriestiefel die Probe vom 6. Dezember 8 1914 Nr. 611/12. 14. B3 —. Es wird noch hingewiesen auf die bereits erfolgte Einführung a. des grauen Grundstoffs zu den Ansen Tuchhosen, Reit⸗ und Stiefelbosen (Probe vom 27. August 1914 Nrr. 796/8. 14. B 3 —) b. der grünen Abzeichen auf den Helm⸗ überzügen, c. des Bandes zum Verdecken der Besatzstreifen der Feldmütze Erlaß vom 29. März 1915 Nr. 649/3. 15. B 3 (A. V. Bl. S. 141). 16) Zu 26. Die Auftragezeiten werden erst nach Friedensschluß festgesetzt. 17) Zu 28. Hierzu gehören unter anderem:

„Feldmützen der Offiziere von Unteroffizieren und Mann⸗ schaften getragen,

. Wickelgamaschen, soweit sie nicht durch das Kriegeministerium für einzelne Formationen vorgeschrieben sind, für Offiziere und Mannschaften,

3 EW mit Gamaschen für Uateroffiziere und Mann⸗

aften,

.Braune Handschuhe für Unteroffiziere und Mannschaften, arszenommen Musikmeister,

Unteroffizierabzeichen in Form von Winkeln oder dergleichen.

Bei der fechtenden Truppe dürfen solche, solange die neuen Borten nicht verfügbar sind, noch getragen werden.

Wild von Hohenborn.

Erlaß vom 15. August 1915 (A. V. Bl. S. 315)

8*

2.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

8 111““ 5 18 1“ Die landwirtschaftliche Bearbeitung des Brachlandes

in Groß Berlin.

In der „Zeitschrift für Kommunalwissenschaft“ (II. Jahrgang, Heft 3) berichtet Regierungsrat Dr. Höpker über ein Stück Kriegs⸗ arbeit, das in großzügiger, für andere Orte vorbildlicher Weise die Schwierigkeiten der Verwertung brachliegenden städtischen Geländes für die Lebensmittelstreckung gelöst hat. Der vorliegende Bericht gibt ein vorläufig abschließendes Bild von dem landwirtschaftlichen Be⸗ triebe des Unternehmens und den dabei gewonnenen Erfahrungen, der nicht ohne Interesse ist. An Land, das bestellt werden konnte, fehlte es der Genossenschaft nicht. Schon voer ihrer Gründung waren ihr größere Geländestücke zur Verfügung gestellt, und nach ihrer Grün⸗ dung wurden ihr so zahlreiche weitere Angebote gemacht, daß sie bald über ein Areal von 4000 Morgen verfügen konnte. Da bei den hohen Bestellungskosten, die auf 150 für den Morgen geschätzt wurden, die Bearbeitung von Grundstücken, die nicht einmal diesen Ertrag versprachen, zu gefahrbringend erschten, wurde zunächst durch landwirtschaftliche Sachverständige sämtliches angebotene Land auf seine Ertragsfähigkeit untersucht. Der größere Teil wurde als un⸗ brauchbar befunden, und nur bei einem kleineren glaubte man, nor⸗ male Witterung vorauegesett, für einen genügend hohen Ertrag eintreten zu können. Hälte man im Herbsse mit der Bearbeitung beginnen können, so hätte man noch weitere Teile des Geländes unter den Pflug nehmen können. Immerhin zeigt das Ergebnis der Unter⸗ suchung, daß die in Groß Berlin brachliegenden Flächen keinen zu erheblichen landwirtschaftlichen Wert besitzen. Der gute Boden wird bereits ständig zum weitaus größeren Teile durch die rund 24 000 Laubenkolonisten, die Groß Berlin aufweist, bearbeitet; man kann die Fläche, die von diesen Kleinsiedlern mit großer Treue und gutem Erfolge bebaut wird, auf 800 bis 1000 ha schätzen. 8

Den für die Bestellung erforderlichen künstlichen Dünger lieferte die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft zu den billigsten Tagespretsen, die Lieferung des Stalldungs wurde einer großen, leistungsfähigen Düngerhandlung in Berlin übertragen. Der Preis des Düngers selbst betrug durchschnittlich nur 12 für den Zentner, dagegen waren die Anfuhrkosten intolge des Mangels an Gespannen sowie die Kosten des Streuens des Düngers bei dem geringen Angebot von geeigneten Arbeitskräften so erheblich, daß die Düngung eines Morgens, 100 Zentner kurzen Kuhdungs auf den Morgen Chren. auf ungefähr 50 zu stehen kam. Auch die Sicherung der notwendigen Mengen von Saatkortoffeln machte keine besonderen Schwierigkeit; man war nur gezwungen, nach⸗ dem beim ersten Abschlusse noch 4,25 bis 4,50 für den Zentner bezahlt waren, später 5,50 bis 6 zu zahlen. Die Bestellung selbst konnte im allgemeinen erst Mitte März beginnen. Da es gerade zu dieser Zeit sehr schwierig war, Gespanne zu erhalten, wurden vornehmlich Motorpflüge in den Dienst gestellt. Die durchschnittliche Tagesleistung der Pflüge schwankte zwischen 5 und 15 Morgen in einer Tagesschicht. Selbst die höbere Morgenzahl bleibt noch erheblich hinter den Leistungen zurück, die sonst für Motorpflüge in Betracht kommen. Der Hauptsache nach ist dies auf die Ungunst der Bodenverhältnisse zurückzuführen. Die mit Unkraut verwachsenen, seit längerer Zeit brachliegenden Ländereien lassen sich schwerer durch⸗ arbeiten als alter Kulturboden. Auch bedingen kleinere Gelände⸗ stücke eine längere Arbeitszeit als große Schläge, da der Pflug bäufiger wenden und infolgedessen länger leerlaufen muß. Wo die Wurzeln der Pflanzendecke ineinander gewachsen waren, war der Boden schwie⸗ riger umzuwerfen als da, wo dies nicht der Fall war. Insolge dieser starken Pflanzendecke war auch im großen und ganzen die Arbeit der Gespannpflüge, de neben den Motorpflügen in Dienst ge⸗ stellt worden waren, nicht besonders zufriedenstellend. Die Gespanne waren vielfach zu schwach, um die Schollen zu werfen, sie kwpten sie vielmehr meist nur, so daß sich die Nach⸗ arbeit schwieriger gestaltete. Ueberhaupt verlangte die Nacharbeit einen ganz erheblich höheren Kräfte⸗ und Zeitaufwand als bei altem Kultur⸗ boden. Um diese Nacharbeit durchzuführen, mußte eine größere Anzahl von neuen Maschinen in den Dienst gestellt werden; vor allem wurden neben den gewöhnlichen Eggen jeder Größe und Schwere Scheibeneggen gebraucht, die mit ihren glatten oder ausgezahnten Scheiben die Pflanzennarbe durchschnitten und so den anderen Eggen vorarbeiteten. Um die mannigfachen landwirtschaftlichen Geräte nicht mit großem Verluste wieder lesschlagen zu müssen, fand sich die landwirtschaftliche Verwaltung der Stadt Berlin bereit, die angeschafften Maschinen unter Ab⸗ setzung bestimmter Abnutzungsprozente ihrerseits zu übernehmen. In entgegenkommender Weise li⸗ßen sich das erste Gardefußartillerie⸗ regiment, das Gardetrainbataillon sowie durch Vermittlung des Kriegsministeriums das Zentraldepot in Potsdam bereit finden, ent⸗ behrliche Gespanne einschließlich der Bedienungsmannschaften zur Ver⸗ fügung zu stellen; auf dem Gelände der Genossenschaft arbeiteten so fast ständig 30 bis 40 Militärpferde, die sich einschließlich aller Nebenkosten Löhnunc, Verpflegung und Unterbrinaung der Mann⸗ schaften auf 16 bis 25 k15 den Tag und das Gespann stellten. Diese Pferdekräfte genügten aber bei weitem nicht, um die Arbeit zu

bewältigen. Es mußten daher auch Gespanne von Privatunter⸗

Armee⸗Verordnungs.

nehmungen mitberangezogen werden.

““

9 Die Preise hierfür schwankten zwischen 20 und 34 für den Tag und das c

Je nachdem in den einzelnen Gegenden Groß Berlins leichte Gespanne oder Landarbeiter zu erhalten waren, wurden die Kartoffeln, nachdem vo her der künstliche Dünger gegen 2 Zentner Kalk, 2 Zentner Superphobphat und 1 Zentner Ammoniak auf den Morgen durch Tüngerstreumaschinen gestreyt und eingeeggt war, mit der oder mit Maschinen gelegt. Als Maschinen fanden neben den eekannten Kartoffeltoch⸗ und Zudeckmaschinen die Karteffellegemaschinen von Töpfer in Treptow Verwendung, die sich vorzüglich bewährt haben.

Mit dem Legen der Kurtoffeln war im allgemeinen die land⸗ wirtschaftliche Täti keit der Genossenschaft beendet. Den zahlreichen Personen, die sich als Pachtlustige meldeten, wurden dann die be⸗ t llten Parzellen in Größe von rund 400 qam zu dem Preise von 25 abgegeben. Ihnen fiel dann nur noch die kleine Mühe des Hackens des Bodens und des Häufelns der Kartoffeln zu. Dabei wird mit einer Ernte von ungefähr 60 Zentnern auf den Morgen gegenüber einem Durchschnitte von 100 Zentnern auf den Morgen ei länger in Kultur gehaltenem Boden gerechnet, so daß jeder Pächter 10 Zentner, die ungefähr den Jahresbedarf von fünf Personen darstellen, gewinnen würde.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der

Maul⸗ und Klauenseuche vom Viehhof in Frankfurt a. M. E“ .“ B

2 5 —8 8

28 8

Ueber ein neues Verfahren, Typhusbazillen im Trinkwasser nachzuweisen, wird in der „Wiener klinischen Wochenschrift“ berichtet nach Versuchen, die im Baktertologischen Ir⸗ stitut des „Departamento Nacional de Hygiene“ in Buenos Aires angestellt worden sind. Bei der Bedeutung, die dem Typhus gerade als Krtegsseuche zukommt, ist ein solches Verfahren sehr wichtig, zumal es an einer exakten Methode des Nachweises von Typbusbazillen im Wasser bis heute noch fehlte, wohl deshalb, weil die Verdünnung der Typhusbazillen im Wasser sehr groß ist und auch weil eine spezifische Anreicherungsmethode kisher nicht gefunden war. Nun ist erst im März dieses Jahres ein brauchbares Verfahren beschrieben worden, um Typhusbazillen in den Fäces nachzuweisen, wobei die Be⸗ weglichkeit der Typhusbazillen benutzt wird. Das Verbindungsstück ei es U⸗Rohres von etwa 33 cm Länge und 5—6 cm Breite wird mit fein sterilisiertem Sand gefuͤllt, in den einen Arm des Röhrchens wird Galle gemischt mit dem zu untersuchenden Material eingefüllt, in den andern Bouillon, und schon nach wenigen Stunden werden in der Bouillon Typhusbazillen gefunden. Dieses Verfahren wurde in Buenos Aires elwas abgeändert, um auch im Wasser nach Typhusbazillen zu suchen. Statt eines U-Rohres wird ein kleineres Reagensgläschen von nur 18 cm Länge und 3,5 -cm Breite genommen, in dem sich ein inneres Rohr von 14 cm Länge und 2 cm Breite befindet, das am Boden verjüngt und Uförmig umgebogen ist. Dieses Röhrchen, das an beiden Enden offen bleibt, während das äußere Röhrchen mit Watte verschlossen und sterilisiert ist, wird mit vorher geglühtem und sterilisiertem Sand bis zur Höhe von 4 cm gefüllt. Schreitet man zu einem Versuche, so füllt man in das äußere Glas 1 % ige Traubenzuckerkoulllon mit einem Tropfen Neutralrot, etwa bis zu einem Drittel bis zu ein Palb der Höhe. Sobald der Sand naß geworden und gleichmäßig mit der Flüssigkeit durchtränkt ist, füllt man ins innere Rohr 20 cbm eines aus dem zu unter⸗ suchenden Wasser mit Galle gewonnenen Niederschlags, wobei ver⸗ schiedene Füllungemethoden angewendet werden können. Das Gläschen kommt dann auf 15 bis 24 Stunden in den Brutkasten, worauf so⸗ wohl dem inneren Röhrchen wie dem äußeren Gläechen Material

8 1“

entnommen wird, das auf verschiedenen Platken gezüchtet wird. Zu⸗

nächst wurden Versuche mit künstlich hergestellten Aufschwemmungen von Typhusbazillen angestellt, die 1: 10 000 Oese Baztllen enthielten. Hierbei zigt⸗ sich, daß die Größe der Sandkörner keineswegs gleichgültig ist. Bei sehr feinem Sand von bis mm Durchmesser der einzelnen Körner wurden in der Boutllon zahlreiche Bazillen 2 gröberer Sand dagegen setzt dem Durchwandern der Bazillen offenbar einen nicht zu überwindenden Widerstand entgegen. Weitere Versuche nach

diesem Verfahren ergaben, daß auch bei sehr weitgehender Verdünnung

8

der Bazillen im Wasser, bei 1:100 000 000 Oesen sie noch absolut sicher nachgewiesen werden können. Es wurden auch Versuche mit Leitungswasser angestellt, dem Typhusbazillen in dieser Verdünnung zugesetzt waren. Nach 18 Stunden konnten dann in der äußeren Flüssigkeit Reinkulturen von Typhusbazillen nachgewiesen werden. Dr. Carbonell, der dies Verfahren beschreibt, will es benutzen, um die wichtige Frage der Bazillenträger mit seiner Hilfe näher zu er⸗

8

forschen. 8 Theater und Musik

Konzerte.

Proft ssor Walter Petzet, der sich im vorigen Winter durch die greß ügige Vorführung der Brahmsschen Klaviersonaten mit einem Schlage als einer der hervorragendsten deutschen Pianisten bekannt machte, trat am 1. Oktober neuerdings im Klindworth⸗ Scharwenkasaal mit den drei Klaviersonaten Robert Schu⸗ manns bervor. Wie man aus seinen Programmen ersieht, macht der Künstler keine Zugeständnisse an das große Publikum Für den Kenner bot aber auch dieser Abend wieder eine Fülle schöner und erhebender An⸗ regungen, denn Herr Petzet ist der rechte Mann dazu, die keineswegs an der Oberfläche liegenden Schönheiten der romantischen Muse Schumanns aufzuspüren und in geistvoller, dabei keineswegs auf⸗ dringlicher oder etwa belehrender Weise deutlich hervortreten zu lassen. Daß man dabei nicht mehr an den Vermittler, sondern nur noch an den Schöpfer des Werks denkt, scheint dem Schreiber dieser Zeilen 18. Sg. seines Spiels zu sein. Es ist nicht mäglich, bier des näheren auf Einzelheiten einzugehen; als ganz vorzüglich ge⸗ lungen muß aber der Vortrag der Aria aus der Fis⸗Moll⸗ Sonate bezeichnet werden, der den träumerischen Duft dieses kleinen Tonstückes mit prachtvollem Gelingen aus den Tasten bervor⸗ zauberte. Ueber die Technik ist nicht viel zu sagen; der Konzertgeber besitzt sie in hervorragendem Maße, sieht in ihr aber als in sich ge⸗ festigter Künstler nur das Mittel zum Zweck, sodaß den Hörern, welche die bedeutende Schwierigktit der vorgetragenen Werke nicht richtig einzuschätzen vermögen, wohl kaum klar geworden ist, welche staunenswerte technische Leistungsfähigkeit ihnen gegenübergetreten war. Die Anwesenden bereiteten dem Konzertgeber einen sehr warmen Erfolg und ehrten ihn durch vielfache Hervorrufe. Der in Berlin nicht mehr unbekannte Name des elfjährigen chilenischen Panisten Claudio Arrau hatte, ebenfalls am Freitag, eine zahl⸗ reiche Zuhörerschaft in den Beethovensaal gelockt, die dem

technisch vollendeten Spiel warmen, wenn auch nicht stürmischen

Beifall zollte. Die Vortragsordnung, die von Bach bis zur Gegen⸗ wart führte, war geschickt zusammengestelli, indem sie dem Spteler Gelegenheit bot, sein starkes musikalisches Talent und ine vollendete Schuluvng zu entfalten, ohne ihm Aufgaben zu⸗ umuten, deren Bemältigung nun einmal die volle Reife des Künstlers zur Vorbedingung hat. So war wohl nicht ohne Bedacht Beethoven im Programm übergangen, wenngleich die Art, wie der kleine Amerikaner Haydn und Mozart spielte, bewies, daß er sich ganz in die Gemütswelt der deutschen Musik hinein⸗ efunden hatte. Daß für die Musik der Gegenwart gerade ein Jugend⸗ werk von Weingartner ausgewählt wurde, das bei aller Leichtflüssig⸗ keit kaum Eigenartiges bot, nimmt wunder. Geradezu glänzend war

die Wiedergabe des Rigaudon, Op. 204 Nr. 3, von Joachim Raff

urd eirer Lisztschen Rhapsodte, die der Knabe nach Schluß des langen Programms ehne jede Spur von Ermüdung als Zugabe brachte. In der Singakademie veranstaltete gleichzeitig Anna Marie

Lenzbeig einen Liederabend.

8

Das Prohsan enthielt Kompo⸗

sitionen von Schubert, Brahms und drei „Chinesische Gesänge“ von

Walter Brounfele. Bei den letz'eren hatte die Vortragende Gelegen⸗ heit, ihre nicht untedeuter den stimmlichen Mittel zu entfalten, nament⸗ lich in dem Liede „Die Gellebte des Kriegers“. Von den Schubert⸗ schen Liedern erzielten „Der Wanderer an den Mond“ und „Im Freien“ lebhafteren Beifall. Die Sängerin bemühte sich offensicht! ich um einen ausdrucksvollen Vortrag, dem es jedoch noch an hinreichender Wärme mangelt; auch wäre ihr eine noch deutlichere Aussprache zu

wünschen. Hanens 2 2 Z1111“*“*“ 8 Literatur. 4*

E“ 2 11 8* Kurze Anzeigen

neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm⸗ straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Für alle Welt. Ilustrierte Zeitschrift mit der Abteilung Se und Entdeckungen auf allen Gebieten der Naturwissenschaften und Technik. XXI. Jahrgang 1915, 27., 28 und XXII. Jahrgang, 1. Kriegsnummer. Jährlich 28 Hefte à 0,40 ℳ. Berlin W. 57, Deutsches Verlagshaus Bong u. Co.

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perz. (Perthes Schriften zum Weltkrieg Heft 9.) 2,50 92 Gotha, ven en, f 8

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England und der U⸗Bootkrieg. Von Hans Steinuth. 1,20 ℳ. Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt.

Rußland und wir. Von Paul Rohrbach. 1 ℳ. Stutt⸗

gart, J. ee. Steinuth usitania. Von Hans Steinuth. 1,50 ℳ. Stmuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. 3

Kriegspolttische Einzelschriften Heft 1: Die Kriegs⸗ verschwörung und die Kriegsverschwörer. Von Salvator. 1 ℳ. Berlin W. 57. C. A. Schwetschke u. Sohn.

Jugendwehr und Zukunftsheer. Von Oberstleutnant von Hoff. 0,60 ℳ. Oldenburg i. Großh, Gerhard Stalling.

Vom Kerbstock zum Alphabet. Urformen der Schrift. Von Dr. Karl Weule, Direktor des Museums für Völkerkunde und Professor an der Unsversität zu Lepiig Mit zahlreichen Ab⸗ bildungen nach Originalaufnahmen und Originalzeichnungen von Paul Lindner. Preis geh. 1 ℳ, geb. 1,80 ℳ. Stuttgart, Franckhsche Verlagshandlung.

Das deutsche Feldzugsbüchlein 1914715. IV. Teil: Der Krieg vom 1. April bis Ende Juni 1915. Mit einem Bilde von Mackensens. 1 ℳ. Gotha, Friedrich Andreas Perthes.

Handel und Gewerbe.

Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat September abgerechnet: 5 409 981 200 ℳ. 1

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 30. Sep⸗ tember 1915 betrugen (+ und im Vergleich zur Vorwoche): Aktiva.

Metallbestand 842

tand an kurs⸗ ähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder au-s- 8 ländischen Münzee, 88 das Kilogr. fein zu 8 .“ 1 2784 berechnet) 2 456 879 000 1 737 445 000 1 408 465 000 (s—. 523 000) (+ 32 932 000) (— 53 173 000) darunter Gold 1I 8. 000 1 716 071 000 1 142 926 000 b 4 525 000) (+ 40 239 000) (— 36 589 000 Bestand an Reichs⸗ 7- 1 u. Darlehnskassen⸗

scheinen. 885 127 000 336 475 000

(+ 701 244 000) († 187 183 000) (— 18 968 000)

11 934 000 7 347 000 11 228 000 (— 6 400 000) (s— 15 756 000) (— 24 452 000)

39 176 000

Bestand an Noten anderer Banken .

Bestand an Wechseln, Schecks und dis⸗ kontierten Reichs⸗ schatzanweisungen.

Bestand an Lombard⸗ forderungen ...

7 470 576 000 4 755 770 000 1 499 263 000 (+ 2143709000) (++ 43 618 000) (+ 537 654 000)

4 13 184 909) 88 1 194 000 75

Bestand an Effekten 37 829 000 105 906 889 8 185 88 88 (+ 6 697 000) (+ 26 282 000) (+. 136 292 000)

Bestand an sonstigen bithen .. .. 251 714 000 228 528 000 206 946 000 ((- 58 847 000) (s— 40 906 000) (s— 81 677 000)

Passiva

Gruundkapital. Reservefonds.

180 000 000 (unverändert) 80 550 000

180 000 000 (unverändert) 8 74 479 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert)

6 157 630 000 4 490 893 000 2 455 644 000 (+ 608 969 000 (+ 498 087 000) ( 607 943 000)

4 416 255 000 2 350 718 000 703 462 000 (+ 2167021000) (— 358 257 000) (— 68 088 000) 292 758 000 105 962 000 66 212 000

(+ 10 645 000) (s— 1 373 000), (+ 3 432 000)

180 000 000 (unverändert) 70 048 000

Betrag der um⸗ laufenden Noten.

sonstige täglich fällige Verbimndlichkeiten.

sonstige Passiva

(Aus den im Reichsamt des 3 rn zusammen:⸗ gestellten „Nachrichten für H Industrie und Landwirtschaft“.)

Niederlande.

Ausfuhrverbot. Duich Königliche Verordnung vom 22. Sep⸗ tember 1915 ist ein Ausfuhrverbot für Milch und Erzeugnisse aller Art aus Milch soneit diese nscht bereits unter die Aus⸗ fallen erlassen worden. (Nederlandsche Staats- courant.

Aufhebung der Ausfuhrerlaubnis für Pferde. Der Minister für Landwirtschaft, Gewerbe und Handel hat seine Ver⸗ fügung vom 25. August 1915, betreffend Ausfuhrbewilligungen für Hengste und Wallachen im Alter von weniger als 20 Monaten, unterm 25. September 1915 wieder aufgehoben. (Nederlandsche Staatscourant.)

Ausfuhrbewilligungen für Schweinefleisch unter gewissen Bedingungen. Wie die niederländischen Zeitungen melden, dürfen in Kürze wieder beschränkte Mengen Schweinefleisch ausgeführt werden, wahrscheinlich schon vom 27. September 1915 ab. Die Ausführer sollen jedoch für den inländischen Verbrauch einen höheren Prozentsotz als bisher zur Verfügüng stellen, der voraus⸗ sichtlich von 100 auf 150 erhöht werden wird. Für Plockwurst⸗ ausführer, die bisher 20 v. H. ihrer Aussuhr an Schweinefleisch dem inländischen Verbraucher zur Verfügung stellen mußten, wird der Prozentsatz vermutlich auf 100 v. H. erhöht werden. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Amsterdam.)

Wiederinkraftsetzung des Ausfuhrverbots für Flachsabfall. Das unterm 17. Februar 1915 (Staatsblad Nr. 102) erlassene und durch Königliche Verordnung vom 24. Junt 1915 (Staatsblad Nr. 292) bis auf weiteres aufgehobene Ausfuhr⸗ verbot für Flachsabfall für Wergspinnereien ist durch Königliche Verordnung vom 22. September 1915 (Staatsblad Nr. 402) wieder in Kraft gesetzt worden. (Nederlandsche Staats- courant.) 8 1“ 8

Auf die dritte Kriegsanleihe waren laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin bis zum Sonnabend, also bis zum 2. Ok⸗ tober einschließlich, rund fünf Milliarden Mark eingezahlt.

Bei den in der Drahtkonvention vereinigten Werken ist laut Meldung des „W. T. B.“ aus Cöln eine den eimgeschränkten Betriebsverhältnissen durchaus angemessene Beschäftigung festgestellt worden. Durch die wachsenden Betriebsschwierigkeiten bei wesentlicher Erhöbung der Herstellungskosten sind die Werke zur 5 der Verkaufsprelse um eine Mark für 100 kg für das letzte Jahres⸗ viertel 1915 veranlaßt worden. Der Verkauf für das erste Jahres⸗ viertel 1916 ist noch nicht freigegeben worden.

Wien, 4. Oktober. (W. T. B.) In dem in der ordentlichen Generalversammlung der Galizischen Karpathen⸗Petroleum⸗ Gesellschaft erstatteten Berichte wird mitgeteilt, daß die Gesell⸗ schaft durch die kriegerischen Ereignisse schweren Schaden gelitten hat. Trotzdem die Verwaltung zuversschilich Schadenersatz durch die Staats⸗ verwaltung erhofft, wurde beschlossen, zur Deckung des 4 773 180 Kronen betragenden Verlustes den Kapitalreservefonds im Betrage von 4 610 207 Kronen heranzuziehen und 162 973 Kronen auf neue vorzutragen. Der Bericht hebt hervor, daß ein großer Teil der Raffinerie durch den Krieg zerstört worden und eine sehr bedeutende Menge von Rohöl sowie von Halb⸗ und Ganzfabrikaten den Flammen zum Opfer gefallen ist, daß jedoch erfreulicherweise die Anlagen der Maschinenfabrik verhältnismäßig wenig gelitten haben. Die Verwaltung hofft, in absehbarer Zeit den Betrieb der neuen Fabrik in vollem Umfange aufnehmen zu können.

London, 30. September. (Telegraphische Berichtigung des „W. T. B.“, s. gestr. I. Beil. des „R. u. St.⸗A.) Barvorrat 62 009 000 (Abn. 891 000) Pfd. Sterl. 8

Paris, 30. September. (W. T. B.) Bankausweis. Barvorrat in Gold 4 550 142 000 (Zun. 50 068 000) Fr., Barvorrat in Silber 364 146 000 (Abn. 2 010 000) Fr., Guthaben im Ausland 981 888 000 (Zun. 8 545 000) Fr., Wechsel (vom Moratorium nicht betroffene) 279 726 000 (Zun. 30 152 000) Fr., Gestundete Wechsel 1 981 953 000 (Abn. 12 848 000) Fr., Vorschüsse auf Wertpapiere 580 008 000 Abn. 1 692 000) Fr., Kriegsvorschüsse an den Staat 6 900 000 000 (Zun. 100 000 000) Fr., Vorschuß an Verbündete 530 000 000 (Zun.

10000 000) Fr., Notenzirkulation 13 458 304 000 (Zun. 148 708 000) Fr.,

Tresorauthaben 64 207 000 (Abn. 53 921 000) Fr., Privatguthaben 2 605 989 000 (Zun. 88 370 000) Fr. 1““

Berlin, 5. Oktober. Produktenmarkt. Der Markt war geschäftslos. 8 I

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

vin ondon, 2. Oktober. (W. T. B.) Privatdiskont 41 ⁄6, Silber 3/16 5

London, 4. Oktober. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 65 ½1 6,„ 5 % Argentinier v. 1886 98, 4 % Brasiltaner v. 1889 —,—, 4 % Japaner von 1899 68 ½, 3 % Portugiesen —,—, 5 % Russen von 1906 —,—, 4 ½ % Russen v. 1909 75 ¼, Baltimore u. Ohio 92 ¼, Canadian Pacific 166 ¾, Erie 33 ⅞, National Railways of Mexiko 6 ¼, Pennsylvania 55 ⅞, Southern Pacific 98 ¼, Union Pacifie 139, United States Steel Corporation 85 ½, Anaconda Copper 15 ⅛, Rio Tinto 54 ½, Chartered 9/7 ¼, De Beers def. 10 ½ 1, Goldfields 1 516, Randmines 4 18.

Paris, 4. Oktober. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 66,50, 4 % Span. äußere Anleihe 87,00, 5 % Russen 1906 87,60, 3 % Russen von 1896 57,50, 4 % Türken —,—, Suezkanal —,—, Rio Tinto 1495.

Amsterdam, 4. Oktober. (W. T. B.) Matt. Scheck auf Berlin 50,12 ½ 50,62 ½, Scheck auf London 11,46 ½ 11,56 ¼, Scheck auf Paris 42,00 42,50, Scheck auf Wien 35,50 36,00, 5 % Nieder⸗ ländische Staatsanleihe 101 18⁄16, Obl. 3 % Niederl. W. S. 75 ½, Königl. Niederländ. Petroleum 504 ½16, Holland⸗Amerika⸗Linie —,—, Nieder⸗ ländisch⸗Indische Handelsbank —,—, Atchison, Topeka u. Santa 104 ½, Rock Island 1, Southern Pacific 95, Southern Railway 191216, Union Pacisic 13315⁄16, Anaconda 150, United Staten Steel Corp. 7815⁄18.

Rio de Janeiro, 2. Oktober. (W. T. B.) Wechsel auf London 12 ¼.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

„Liverpool, 2. Oktober. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 6000 Ballen, Einfuhr 930 Ballen, davon Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. Für Oktober⸗November 6,65, für Januar⸗ Februar 6,70. Amerikanische und Brasilianische 11 Punkte Aegyptische 10 Punkte niedriger. Indische 5 Punkte niedriger.

„Amsterdam, 4. Oktober. (W. T. B.) Java⸗Kafsevtzt ruhig, loko 50. Santos⸗Kaffee für Oktober 4638, für Des zember 46 ¾, für März 44 .

Amsterdam, 4. Oktoher. (W. T. B.) Leinöl loko 31 ½, für Oktober 30 ¼, für November⸗Dezember 30 ½. Rüböl loko 59 ¼. Die Notierungen verstehen sich zu den Bedingungen des Nieder⸗ ländischen Ueberseetrusts.

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