zu Fähnrichen: die Unteroffiziere: v. Knobloch im Leib⸗Gren. R. Nr. 8, Hilgendorf im Inf. R. Nr. 20, Danckwerts, Secken⸗ dorff im Füs. R. Nr. 35, Kalff im Inf. R. Nr. 48, Hasak, Wagner im Inf. R. Nr. 52, v. Buhl gen. Baron Schimmel⸗ vpenning v. der Oye im Drag. R. Nr. 2; zu Dauptleuten: die Oberleutnants: Liedtke (Karl) d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 54 (II Berli), Malkewitz d. Res. d. Füs. Regts. Nr. 73 (II Berlin), Neuendorff (Karl) d. Landw. Inf. 1. Aufgeb (1I Verlin), Preiß (II Berlin, Glathe (Küstrin) d. Landw. Irf. 1. Auf eb., beide jetzt b. 2. Ers. B. d. Rez. Inf. Regts. Nr 12, Büssing d Landw. Inf. 2 Aufgeb. (I Berlin), jetzt b. 2. Ers. B. d. Inf. Regts. Nr. 24, Rosbund d. Landw. Inf. 2. Aufgeh. (Potsdam), jetzt b. stellv. Gen. Stabe, v. Meyer d. Landw. a. D., zuletzt von d. Landw. Jägern 2. Aufgeb. (Wolden⸗ berg), jetzt mil. Mitalied d. Laz Komm. d. Vereins⸗Laz. Arnswalde; 8r Zu Leutnants der Reserve: die Offizieraspiranten: Pohle (Potsdam), d. Inf. Regts. Nr. 64, jetzt b. Ers. B. dieses Regts, Hetzel (1 Berlin), jetzt b. 2. Ers. B. d. Füs. Regts. Nr. 35, Bispinck (Münster), Scheel (Neutomischel), Klebs (V Berlin), Lorenz (IV Berlin), jetzt b. d. Ers. Masch. Gew. Abt. Spandau; zu Leutnants d. Landw. Jaf. 1. Aufgeb.: die Offizieraspiranten: Schultnus (bisher I Leipzig), jetzt b. 2. Ers. B. d. Landw. Inf. Reutz. Nr. 8, Ruby (III Berlin), jetzt b. 2. Ers. B. d. Gren. öö 12, Haß (I Berlin), jetzt b. 2. Ers. B. d. Füs. Regts. Mr. ; Hoppe, Offiz. Aspirant (Frankfurt a. O.), jetzt b. 2. Ers. B. d. Landw. Inf. Regts. Nr. 8, zum Lt. d. Landw Inf. 2. Aufgeb. Schäffer, Hauptm. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (III Berlin), d. Abschied m. d. Erlaubn. z. Tr. seiner bisher. Unif. bewilligt. Der Abschied mit der gesepllchen Pension bewilligt: Arlt, Hauptm. d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 48 (J Berlin), jetzt b. 1. Ers. . d. Regts, m. d. Erlaubn. z. Tr. seiner bieher. Untf.; den Leut⸗ . Serger 8 88 .nenr 182 8 80 (VI Serln e d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (III Berlin), dieser jetzt b. 2. Ers. B. d. Inf. Regts. Nr. 52. w Befördert: Günther (Robert), Oblt. d. Res. d. Inf. Regts. kr. 86 DFeh tt 8 . 78 — zum Heupbe⸗ aagn, Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Hanau), jetzt im Res. Inf. R. Nr. 223, zum Oblt.; 8 1 zu Leutnants der Reserpe: die Vizefeldwebel: Henning ([ Ham⸗ burg), Maver (Paul), Münch (I Frankfurt a. M.), Roden⸗ hausen (I Darmstadt), Wedel (Münster), Hirschel (Friedberg) im Res. Inf. R. Nr. 221; Klein (I Darmstadt), Türk (Worms), Unteroffiziere im Res. Inf. R. Nr. 221; Rooch (Magdeburg), Fee eker (Hildesheim), Vizewachtmeister im Res. Feldart. R. r. 48; zu Leutnants d. Landw. Inf. 1. Aufgeb.: Dirr (Soest), Nolte (I Hamburg), Vizefeldwebel im Res. Inf. R. Nr. 221; zu Leutnants der Reserve: die Offizieraspiranten: Scherr, Müller (Hugo) (Meiningen) im Inf. R. Nr. 32, dieses Regts., Nofs (Saarbrücken) im Inf. R. Nr. 59, Cst bei d. Gebirgs⸗Masch. Gew. Abt. 215, d. genannten Regts., Custodis (I Darmstadt), Schmidt (Fritz) (Brieg) im Feldart. R. Nr. 205; Angelroth, Unteroff. im Inf. R. Nr 32, zum Fähnr.; p Fähnr. im Inf. R. Nr. 82, zum Lt., vorläufig ohne atent; Decker, Vizewachtm. (Marburg) im Feldart. R. Nr. 47, zum Lt. d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 47, Mayer, Vizefeldw. (1I Berlin) b. Etapp. Kraftw Park d. Njemen⸗Armee, zum Lt. d. Res. d. Kraftf. Bats., Koetz, Offiz. Stellvertreter (Saarbrücken) bei der Etapp Fuhrp. Kol. 136 d. Njemen⸗Armee, zum Lt. d. Landw. Trains 1. Auf⸗ gebots, Straumer, Wachtmeister (Weißenfels) bei d. Mag. Fuhrp. Kol. 130 d. Njemen⸗Armee, zum Lt. d. Landw. Trains 2. Aufgeb. Schiele, Feldw. Lt. (Burg) b. Kom. d. Kraftf. Tr. d. Njemen⸗Armee, zum Lt. d. Landw. 2. Aufgeb. d. Krftf. Tr. ernannt. Zu Fähnrichen befördert: die Unteroffiziere: Troeger, Schulze, Engelhardt, Haertel, Teuchert, Fechner, Schoenberner, Peters, Hoppe, Bamm, Dombrowsky, Skrypalle, Re⸗ novanz im Füs. R. Nr. 37, jetzt im 1. Ers. B. dieses Regts. Hellhoff, Fähnr. im Gren. R. Nr. 6, jetzt im I. Ers. B. dieses Regts., in d. Res. Verhältnis übergetreten.
Befördert: zu Hauptleuten: die Oberleutnants: Meißner d.
Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Neutomischel), jetzt bei d. 3. Landst. Insp. d. V. A. K., Stange d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (Posen), jetzt bei d. Insp. d. Ers. Abteilungen d. Feldart d. V. A. K; Zu Oberleutnants: die Leutnants der Reserve: Koch d. Gren. Regts. Nr. 6 (Gaben), jetzt b. II. Ers. B. d. Res. Inf. Regts. Nr. 37, Speer d. Jäg. Bats. Nr. 6 (Oppeln), jetzt b. Gouv. Posen; Sack, Lt. d. Res. a. D. (VI Berlin), zuletzt von d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 37, jetzt b. Bez. Komdo. Sprottau.
Frhr. v. Steinäcker, Fähnr. a. D. (Neutomischel), jetzt Offiz.
Stellvertreter im Landst. B. Posen II, d. Charakter als Lt. verliehen.
Besßördert: zu Hauptleuten: die Oberleutnants: Perlitius d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 51 (Glatz), jetzt im 1. Ers. B. d. Regts., Steinhoff d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Braunsberg), jetzt im II. Ers. B. d. Inf. 5 Nr. 156, von Inten d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Beuthen i. O. S.), jetzt im Ers. B. d. Landw. Inf. Regts. Nr. 22; Felsch, Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Beuthen i. Ob. Schles.), jetzt im Landst. Inf. Ers. B. Nr. 5 d. VI. A. K, zum Oblt. Kühn, Hauptm. d. Res. d. Inf. Regts. Nr. 23 (Schneidemühl), jetzt im II. Ers. B. d. Res. Inf. Regts. Nr. 10, d. Abschied m. d. gesetzl. Pens. bewilligt, mit d. Erlaubn. z. Tr. seiner bisher. Unif.
Befördert: Nickel, Oblt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (I enn) jetzt b. Landst. Inf. B. Deutsch Eylau II (XX. 7.), zum Hauptm.,
Schulz (Friedrich), Vizewachtm. (I Braunschweig) bei d. Mag⸗ Fuhrp. Kol. 820, Etapp. Insp. 8/10, zum Lt. d. Res. d. Train⸗Abt. Nr. 4, Krüger, Vizefeldw. (II Berlin) bei der Mag. Fuhrp. Kol. 123, Etapp. Insp. 8/10, zum Lt. d. Res., Burg, Vizefeltw. (I Berlin) b. 3. Landst. Inf. B. Frankfurt a. O., zum Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb., Meyer (Hans), Vizewachtm. (Rostock) bei d Etapp
uhrp. Kol. 2/XVII, zum Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb., Lorenz IV Berlin), Elsner (Münsterberg), Vizewachtmeister bei d. Etapp. Trains 8/10, zu Lts. d. Landw. Trains 2. Aufgeb.
Schmidt (Gaston), KFeldw. Lt. (V Bertlin) bei d. Mag. Fuhrp. Kol. 160, Etapp. Insp. 8/10, zum Lt. d. Landw. Kav. 2. Aufgeb. ernannt.
Gans Edler Herr zu Putlitz, Lt. d. Res. d. Garde⸗Schützen⸗ Bats. (Calau), jetzt b. Landw. Inf. R. Nr. 72, zum Oblt. befördert.
Diedrich, Vizefeldw. (V Berlin) bei d. 2. Res. Komp. d. Pion. Bats. Nr 26, zum Lt. d. Res. d. Pion. Bats. Nr. 26 befördert.
Feitzsche, Feldw. Lt. (Halle a. S.) im Landw. Inf. R. Nr. 72, zum Lt. d. Landw Inf. 2. Aufgeb. ernannt.
Rahlenbeck (Barmen), Joerg (Straßburg), Lis. d. Res. d. Train⸗Abt. Nr. 16, jetzt bei d. Kol. und Trains d. XVI. A. K, zu Oblts. befördert.
v. Gerlach, Oblt. d. Landw. a. D. (Hirschbera), zuletzt Lt. d. 2. Aufgeb. d. 2. Garde⸗Landw. Regts, bisher im Landst. Inf. B. Görlitz I, d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. letztgenannten Truppenteils erteilt, und zwar für d. Dauer d. Verwendung bei d. Zivil⸗Verw. in Russisch⸗Polen während des Krieges.
Heßler, Fähnr. im Eisenb. R. Nr. 2, jetzt in d. Eisenb. Bau⸗
Komp. 12, zum Lt., vorläufig ohne Patent, d. Eisenb. Regts. Nr. 3,
Kobligk, Fähnr. in d. III. Train⸗Abt. Nr. 3, jetzt bei d. 2 d. III. A K., zum Lt., vorläufig ohne Patent, — efördert.
Großes Hauptquartier, den 12. Oktober 1915l..
v. Rosenberg, Maj. z. D. und Bez. Offiz. b. Landw. Bez. I Trier, zum Landw. Bez. Landsberg a. W. versetzt.
Befördert: v. Helmolt, Oblt. d. Landw. Kav. 2. Aufgeb. (Friedberg), jetzt bei d. Fußart. Mun. Kol. 4 d. Res. Fußart. Regts. Nr. 13, zum Rittm.;
Laß, Lt. d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 40 (Hildesheim), jetzt b. II. Bat. Fußart Regts. Nr. 4, Lohmann, Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Lüneburg), jetzt im 4. Matrosen⸗R., — zu Oblts.,
Schluß, Oblt. d. Res. d. Feldart. Regts Nr. 5 (Stendal), jetzt b. Regt., zum Hauptm;
Hoffmeyer, Lt. d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 41 (Posen), jetzt b Regt., zum Oblt.;
v. Sanden, Gutzeit, Fahnenjunker im Ulan. R. Nr. 12, zu Fähnrichen;
Voigt (Paul), Vogt (Hermann) (Frankfurt a. O.), Vize⸗
wachtmeister, zu Lts. d. Res. d. Ulan. Regts. Nr. 3. 888
Großes Hauptquartier, den 13. Oktober 1915.
Befördert: zu Oberleutnants: die Leutnants der Reserve: d. Kraftf. Bats. (IV Berlin), jetzt Führer d. Kav. K. K. 8, Salge d. Jäg. Regts. z. Pf. Nr. 2 (11 Braunschweig);
zu Leutnants der Reserve: die Offizterasptranten: Heller, List (Stettin), Schwarz, Böckler (Anklam), d. Gren. Regts. Nr. 2;
Dänzer, Lt. d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 80 (Freibarg), jetzt bei d. Feldart. Abt. 203, zum Oblt.;
Bindert, Vizefeldw. (Insterburg) im Res. Jäg. B. Nr. 1, zum
Res.
Lt. d. Res Beamte der Militärverwaltung. Im aktiven Heere. Durch Verfügung des Kriegsministeriums.
Den 22. September. Schüttgens, Garn. Verw. Insp. in Bad Homburg v. d. Höhe, auf seinen Antrag m. Pension in d Ruhe⸗ stand versetzt (Wiederholt, da in Nr. 177/178 irrtümlich gesagt war: Garn. Verw. Ober⸗Inspektor.) 8
Den 29. September. Lorenz, Baurat, Vorst. d. Mil. Bau⸗ amts Metz V, als techn. Hilfsarbeiter zur stellv. Int. d. Gardekorps nach Berlin versttzt. 4 g
Den 30. September. Rehfeld, Mil. Int. Diätar, zum Mil. Int. Sekr. ernannt.
Im Beurlaubtenstande. Durch Verfügung des Kriegsmintsteriums.
Den 4. Oktober. Die Unterapotheker des Beurlaubtenstandes: Perling, Becker b. Res. Laz. I Berlin, bei den Festungslazaretten: Laske in Breslau, Kroll in Graudenz, Brosch im Danzig, — zu Oberapothekern befördert.
Wohlfahrtspflege.
Die preußische Heeresverwaltung beabsichtigt, im Laufe der kommenden Monate eine größere Menge wollener Socken durch unterstützungsbedürftige Frauen (namentlich Krieger⸗ frauen) im ganzen Reichsgebiete gegen Lohn stricken zu lassen. Sie wird sich hierbei der Vermittlung des Kriegsausschusses für warme Unterkleidung in Berlin, Reichstagsgebäude, und der Territorial⸗Delegterten der freiwilligen Krankenpflege bedienen und rechnet auf die tätige Mitwirkung der gemeinnützigen Vereine und Unternehmungen, die sich die Unterstützung hilfsbedürfliger Frauen zur Aufgabe gemacht haben. Das erforderliche Strickgarn — Marke „Vaterland 1915“ — soll aus den Beständen des Kriegsministeriums zum Preise von 8,10 ℳ für das Kilogramm zur Verfügung gestellt werden. Wegen Zuteilung von Strickaufträgen und Strickgarn wollen sich die gemeinnützigen Vereine und Unternehmungen in Groß Berlin unmittelbar an den Kriegsausschuß für warme Unterkleidung, im übrigen Reichsgebiete an den für ihren Benzirk zuständigen Territorial⸗Delegierten wenden. Anforderungen von weniger als 100 kg können jedoch nicht berücksichtigt werden. Die Socken sind nach Normal⸗ maßen anzufertigen. Probesocken und Größenangaben werden vom “ auf Antrag übersandt weroen. Die fertiggestellten Socken sind in Groß Berlin durch Vermittlung des Kriegsausschusses für warme Unterkleidung, im übrigen Reichsgebiete durch Vermitt⸗ lung des Territorial⸗Delegierten an das nächstgelegene preußische Kriegs⸗ bekleidungsamt abzuliefern. Dieses Amt erstattet den mit 8,10 ℳ für 1 kg Strickgarn gezahlten Kaufpreis mit 8,90 ℳ für das Kilo⸗ gramm Socken zurück, sodaß der Gewichts⸗ und Garnverlust damit ausgeglichen ist, und zahlt außerdem den für Groß Berlin vom Kriegsausschuß für warme Unterkleidung, im übrigen Reichsgebiete vom Territorial⸗Delegierten für seinen Bezirk in ausreichender Höhe festzusetzenden Strickiöohn. Bemittelte Kreise werden an der Her⸗ stellung der Socken nicht beteiligt. Ein Weiterverkauf des Strick⸗ garns ist unzulässig.
Auch für die Anfertigung von Wollsachen⸗Liebesgaben stellt die Heeresverwaltung den vorgenannten gemeinnützigen Vereinen und Unternehmungen größere Mengen Strickgarn zur Verfügung. Der Vertrieb des Garns ist ausschließlich dem Friegsaurschuß übertragen worden. Der Preis beträgt für Vereine und gemeinnützige Unternehmungen 8,05 ℳ für das Kilogramm. Die gewünschten Mengen sind von diesen Vereinen usw. unmittelbar beim Kriegs⸗ ausschuß unter gleichzeitiger Einzahlung des Kaufpreises anzufordern. Anforderungen von weniger als 100 kg können auch hierbei nicht berücksichtigt werden. Die Vereine und Unternehmungen dürfen das Garn nur an Selbstverstricker weitergeben und von diesen höchstens einen Aufschlag von 5 ₰ für das Kilogramm fordern; sie haben dafür Sorge zu tragen, daß die aus dem Garn hergestellten Woll⸗ sachen an Organisationen abgeltefert werden, die sich die Versorgung von Truppenverbänden mit Wollsachen⸗Liebesgaben zur Aufgabe
haben. Für die Versorgung einzelner Personen mit ick arn nicht abgegeb
Zur Beantwortung häufig wiederkehrender Anfragen bittet die Privatkanzlei Ihrer Kaiserlichen und Köntiglichen Hoheit der Frau Kronprinzessin mitzuteilen, daß für die Kriegskinderspende deutscher Frauen bei der Diskonto⸗Gesell’chaft in Potsdam, Nauener Straße, nicht nur Beiträge von Kriegsmürtern entgegenge ommen werden, sondern auch Sye den von Personen bezw. Vereinigungen, die dieses vaserländische Werk in hochherziger Weise gletchfalls unter⸗ stützen wollen. b
In der Wohnung des Generals der Kavallerie, Generaladjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs Fürsten Karl von Wedel fand am 16. d. M die Gründung des Deutschen Hilfobundes ür kriegsverletzte Offiziere statt. Der Bund bat es sich zur fAufgabe gestellt, bei der Unterbringung kriegsverletzter Offiziere in Prip tbetrieben durch eine zweckentsprechende Organtsaton mitzu⸗ wirken. Zum Eintritt in den Bund haben sich die berufensten Vertreter aller Zweige unserer Privatwirtschaft im ganzen Deutschen Reiche gemeldet. An der Gründung beteiligten sich die Herren: General Fürst Karl von Wedel; Admiral à la suite des Secoffizierkorps Büchsel; Geheimer Staatsrat Budde Direktor der Berliner Hypotbekenbank; Major Erkenzweig, Kriegs, ministerium, Berlin; Arthur Bodo Friedheim; Generaldirektor von⸗ Nimptsch; Geheimrat Riese; Major a. D. Otto Romberg; Leopold Steinthal, Direktor des Berliner Maklervereins; Senatepräsident Steinwand vom Reichsversicherungsgamt; Generalleutnant von Schubert; Major Weiß, Kriegsministerium, Berlin. Den Vorsitz des Hilfsbundes hat der Fürst Karl von Wedel übernommen. Zu seinem Stellvertreter ist Admiral Büchsel gewählt. Zum geschäfts⸗ führenden Direktor wurde Major a. D. Otto Romberg ernannt. Die Geschäftsstelle des Hilfsbundes befindet sich zunächst in Berlin W. 56, Französische Straße Nr. 29.
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Dem Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz, Abteilung für Gefangenenfürsorge, ist vom „Prisoners of War Information Bureau“ in London die Mit⸗ teilung zugegangen, daß die Kommandanten der Gefangenenlager in
Koch
England angewiesen worden sind, vor der Auszahlung von Postanweisungen an deutsche Kriegs⸗ oder Zivil⸗ gefangene diese über den Betrag, den Absender und den Aufgabeort der Anweisung zu befragen, um die Auezahlung an einen anderen Gefangenen mit ähnlichem Namen, für den die Sendung aber nicht besttmmt ist, zu verhindern. Es empfiehlt sich daher bei Aufgabe einer Postanweisung an einen Kriegs⸗ oder Zivilgefangenen in Eng⸗ land, diesem gleichzeitig eine hesondere Mittetlung durch Brief oder Postkarte zu machen, aus der der Betrag, der Name des Absenders und der Aufgabeort ersichtlich sind.
Um das Los der österreichischen und ungarischen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten in Rußland zu verbessern, beschloß die österreichisch⸗ungarische Regie⸗ rung nach verschiedenen Schritten neuerlich mit Rücksicht auf den herannahenden Winter eine Reihe von Maßnahmen. Die öster⸗ reichisch ungarische Regierung schlug, wie „W. T. B.“ berichtet, der russischen Regierung, so wie Deutschland dies bereits vor längerer Zeit mit Erfolg getan hat, vor, daß eine dänische Abordnung in Be⸗ gleitung von Schwestern des russischen Roten Kreuzes die Russenlager in der österreichischungarischen Monarchie besichtigen solle, wogegen Rußland die Zustimmung zu einer Besichtigung der österreichisch⸗ ungarischen Lager in Rußland erteilen solle. Weiter erfolgte auf Grund der von der österreichisch⸗ungarischen Botschaft beim Präsi⸗ denten der Vereinigten Staaten von Amerika erbetenen persön⸗ lichen Intervention seitens der russischen Regierung eine Er⸗ klärung, daß sie Vertretern des amerikanischen Roten Kreuzes und anderer philanthropischer amerikanischer Gesellschaften sowie welterhin Vertretern des schwedischen Roten Kreuzes den Zutritt zu den Gefangenenlagern und die Verteilung von Liebesgaben und Aerzten auch die ihres Berufes gestatte. Gestützt auf diese Erklärung, wurde im Einvernehmen mit der deutschen Regie⸗ rung in dreifacher Hinsicht eine Hilfsaktion eingeleitet. Nach Verein⸗ barungen mit dem amerikanischen Roten Kreuz sind von diesem bereits zwei Expeditionen vach Rußland abgegangen. Weiter wurde dem österreichisch⸗ungarischen Gesandten in Peking der Auftrag erteilt, im Einvernehmen mit seinem dortigen deutschen Kollegen die Ver⸗ bindung zwischen einem bereits seit längerer Zeit in Tientsin auf Aasegun von rau Hanneken gebildeten deutschen und österrechisch „ungarischen Komitee und dem amerikanischen Roten Kreuz in der Weise herzustellen, daß dieses als ausführendes Organ des Komitees auftrete. Gleichzeitig wurden dem Gesandten von der österreichisch⸗ungarischen Regierung für die Finanzierung der amerikanischen Sanitätsmissionen, für die Be⸗ schaffung von warmen Kleidern usw. zwei Millionen Kronen an⸗ gewiesen. Auch Mitglieder des schwedischen Roten Kreuzes erklärten sich bereit, Sendungen von Liebesgaben nach Rußland bis in die Ge⸗ fangenenlager begleiten zu lassen. Die österreichtsch⸗ungarische Re⸗ regierung wird dem Roten Kreuz die erforderlichen Matertalien, Decken, Stiefel usw. sowie Geldbeträge zur Verfügung stellen. Die Waren werden vom schwedischen Roten Kreuz zum Transport übernommen und über Finnland nach Sibirien expediert werden, wo durch Vertreter des amerikanischen Vereins Young men christtan association die Ver⸗ teilung an Kriegsgefangene und Zivilinternierte erfolgen wird. Es soll hier⸗ bei kein Unterschied zwischen österreichisch ungarischen Staatsangehörigen und denen der Bundesgenossen gemacht werden. Es ist zu hoffen, daß durch diese Aktion in absebbarer Zeit verläßliche Nachrichten über die Lage der Kriegsgefangenen in Rußland zu erlangen sein werden, vor allem aber, daß hierdurch ernstlich eine Besserung der Lage dieser Kriegsgefangenen und Zivilinternterten erreicht werden wird. Da diese Sendungen ziemlich hohe Risiken aufweisen und niemand die Ver⸗ antwortung dafür übernehmen kann, daß sie tatsächlich an die Adresse gelgngen⸗ hat die Regierung es für angemessen erachtet, nicht an den Wohltätigkeitssinn zu appellieren, sondern sie hat sich entschlossen, die Sache aus eigenen Mitteln und auf ihre Gefahr zu unternehmen.
Niach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Wien hat durch Vermittlung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenbeiten die österreichisch⸗ungarische Botschaft in Madrid dem fürstbischöflichen Konsistorium in Krakau 38 566 Kronen als Ergebnis einer Samm⸗ lung des Madrider Komitees „Pro Polonia“ für die durch den Krieg verwüsteten polnischen Länder übermittelt. Der König Alphons hat selbst 10 000 Pesetas gespendet.
8 Statistik und Volkswirtschaft.
Das mittlere Alter der Bevölkerung in Preußen nach den Ergebnissen der Volkszählungen von 1875, 1890 1900 und 1910.
Ueber die Veränderungen, denen das mittlere Alter der Bevöl⸗
kerung unterworfen ist, hat man in früherer Zeit viel geschrieben und
die verschiedensten Schlußfolgerungen daran geknüpft, insbesondere weil, man das mittlere Alter der Bevölkerung vielfach mit der mittleren Lebens⸗ dauer verwechselte und aus den Verönderungen des mittleren Alters ouf Zunahme oder Abnahme der Lebensdauer und Lebensfäbigkeit schloß. Wir wissen nun zwar längst, daß wissenschaftlich nur die aus der Sterbetafel berechnete „mittlere Lebensdauer“ zu einem ein⸗ wandfreien Urteil berechtigt; nichtsdestoweniger ist aber in Laienkreisen die Meinung vorherrschend, daß es genüge, das mittlere Alter der Bevölkerung zu kennen, um darüber ein Urteil zu haben, ob sie sich in günstiger oder in ungünstiger Lage befinde. Um zu zeigen, wie wenig solche Urteile berechtigt sind, ist im preußischen Statistischen Landes⸗ amte eine Berechnung des mittleren Alters der Bevölkerung, und zwar nach den Ergebnissen der Volkszählungen von 1875, 1890, 1900 und 1910, vorgenommen worden. Die Berechnung geschah so, daß die Anzahl der Lebenden einer jeden Altersklasse, die in den statistischen Quellenwerken enthalten ist, mit dem Lebensalter vervielfältigt wurde, z. B. die Anzahl der 30— 31 jährigen mit 30 ½ usw Darauf wurde die Endsumme der so gefundenen Einzelsfummen der Lebensjabre einer jeden Altersklasse gezogen und durch die Gesamtzahl der Bevölkerung getelslt. Die Rechnung wurde getrennt für das männliche und für das weibliche Geschlecht ausgerührt. Das Ergebnis für Preußen hat das St tistische Landesamt jetzt in der „Stat. Korr.“ veröffentlicht; es ist
folgendes. 8 Gesamtzahl Durchschnitt⸗ Anzahl der Lebens⸗ liches Alter jahre IJahre Männliches Geschlecht: 8 12 686 212 332 179 900 26,18 14 721 353 384 715 390 26,18 16 990 231 443 683 564 26,11 . 19 870 103 524 238 547 26,38. Weibliches Geschlecht: 13 044 682 350 607 563 26,88 15 270 470 415 373 950 27,20 17 519 650 476 811 120 27,22 20 337 721 559 756 370 27,52. Bei diesem Ergebnis ist bemerkenswert, daß das weibliche Ge⸗ schlecht das männliche nicht nur an Zahl übertrifft, sondern 89 es zugleich das ältere Geschlecht ist, und zwar hat der Altersübers uß der Frau gegenüher dem Manne innerhalb der Gesamtbevölkerung (nicht innerhalb der Ehen — da ist der Mann im Mittel um 3 bis 4 Jahre älter als die Fran) stetig zugenommen: im Jahre 1875 war die Frau um 0, Jahr älter als der Mann, im Jahre 1890 um 1,07, 1900 um 1,11, 1910 um 1,14 Jahr. Sonst ist bemerkenswerter⸗ weise das Durchschnittsalter unserer Bevölkerung ein ziemlich jugend⸗ liches; es nahm zu beim Manne von 26,18 auf 26,38 Jahre, bei der Frau von 26,8s auf 27,52 Jahre. Es hat also ein gewisses 8 der Durchschnittsbevölkerung stattgefunden, das indessen nicht als sehr erheblich angesehen werden kann. e“
Theater und Musik. Konzerte.
Professor Waldemar Mever gab am Mittwoch im Bechsteinsaal einen Beethoven⸗Abend, an dem er mit Herrn Fritz Becker am Cello und Fräulein Marie Bergwein am Flügel das „Geistertrio“ und mit der genannten Pianistin die C⸗Moll⸗Sonate (Op. 30, 2) aufführte. Der Geiger spielte seinen Beethoven ver⸗ ständig und gewissenhaft wie immer zur Freude seiner zahlreich er⸗ schienenen Freunde und wurde von seinen Partnern trefflich dabei unterstützt. Besonders Fräulein Bergwein entledigte sich ihrer Auf⸗ gabe in prächtiger Weise. Eine wertvolle Bereicherung des Konzertes bildeten die Beerhoven⸗Lieder, die zwischen den beiden Instrumental⸗ werken der Kammersänger Ludwig Heß, von Eduard Behm mustergültig begleitet, vortrug. Besonders „Adelaide“ entfesselte leb⸗ haften Beifall.
In angenehme Erinnerung brachte sich am Donnerstag in einem im Bechsteinsaal gegebenen eigenen Liederabend Berta Gardint, deren Organ sich in letzter Zeit vorteilhaft entwickelt hat. Manches schon kann die strebsame Künstlerin, vieles bleibt ihr noch zu erringen, vor allem sorgfältigere Aussprache, größere Atemtechnik und hin und wieder auch freiere Tongebung. 8. die Ablegung rein äußerlicher, recht störender Angewohnheiten beim Atmen sei nachdrücklich hingewiesen. Ihr Bestes leistete die Sängerin in der Arie der Königin aus den „Hugenotten“; bierfür eignen sich der Charakter der Stimme und die gesangliche Erziehurg guf. Die Arie aus „FElias“, mit der sie begann, gelang ihr weniger. Unter den zahlreichen Liedern erzielte sie mit den schelmisch⸗graziösen am meisten Erfolg. Zwei prächtige Lieder von Paul Scheinpflug wurden besonders warm aufgenommen, während sich ein „Märchenlied“ von Otto Lohse doch als recht billige Ware erwies. An Otto Bake hatte sie einen feinfühligen Begleiter.
Teresa Carrehos am Freitag in der Philharmonie veranstalteter Klavierabend zeigte die geniale Pianistin im Volhbesitz ihrer großzügigen künstlerischen Eigenschaften. Wie ein Hauch ewiger Jugend wehte es aus ihren geistvoll durcheachten Vorträgen; in erster Linte fesselte diesmal ihr wunderbar fein durchgebildetes Piano, das sie zwar etwas oft anwendete, aber doch wiederum mit einem solchen Reichtum der Abstufung, daß man nicht müde wurde, ihm zu lauschen und immer neue Reize abzugewinnen. Zugegeben, daß manches bezüglich der Auffassung — in erster Linie in Beethovens Waldsteinsonate — nicht unbedingt und ohne Widerspruch hinzu⸗ nehmen war, so zeigte sich doch immer ein tief durchdachtes, absichtliches Wollen, das so ohne weiteres zu verneinen nicht angängig ist. Dem . Satz, den man so oft nahezu als Etude herunterspielen hört, gab sie durch ein etwas langsameres Zeitmaß und wunderbare Kristall⸗ klarheit der Läufe ein eigenartiges Gepräge, das zunächst fremdartig, am Schluß aber überzeugend wirkte. Welch großartiger Kraftenrfaltung sie übrigens fähig ist, zeigte sie in überwältigender Weise am Schluß im Schubert⸗Taussigschen Militärmarsch. Das Publikum erzwang eine Reihe von Zugaben und feierte stürmisch die Künstlerin, die eine der größten Meisterinnen perlenklarer Technik, zauberhaft weichen Pianos und denkbar geschicktester Pedalverwendung ist.
Ein Liederabend von Ella Rößler am Sonnabend im Bechsteinsaal zeigte die Veranstalterin im Besitze einer zwar kleinen, aber sympathischen Sopranstimme. Leider fehlt ihr aber zur⸗ zeit noch eine gründliche Schulung, was sich durch schlechten Stimm⸗ ansatz, öfteres Zuttefsingen und undeutliche Aussprache bemerkbar mochte, sodaß ihr geschmackvoller Vortrag allein nicht ausreichte, die erstrebten Ziele zu verwirklichen.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗
„Nachrichten für Handel, Industrie
und Landwirtschaft“.) Niederlande.
Ausfuhrverbote. Durch Königliche Verordnung vom 6. Ok⸗ tober 1915 („Staatsblad“ Nr. 422) ist die Ausfuhr von Kohl, Bohnen, Zwiebeln und Rüben aller Art, ferner durch zwei Königliche Verordnungen vom 8. Oktober 1915 („Staatsblad“ Nr. 425 und 426) die Ausfuhr von Pferdefleisch sowie von Eiern ver⸗ boten worden. (Nederlandsche Staatscourant.)
— Ausfuhrbewilligung für Schweinefleisch. Der Minister für Landwirtschaft, Gewerbe und Handel hat in Abände⸗ rung seiner Verfügungen vom 9. April 1915, Artikel 13 b, und vom 25. September 1915, Abschnitt VI 2, durch Verfügung vom 4. Ok⸗ tober 1915 (Nederlandsche Staatscourant vom 5. Oktober 1915) be⸗ stimmt, daß künftig jeden Sonnabend festgesetzt werden soll, wieviel frisches Schweinefleisch ein Ausführer im Verhältnis zu der von ihm auszuführenden Menge während der nächstfolgenden Woche dem inländischen Verbrauche zur Verfügung zu stellen hat. Für die Zeit vom 5. bis 9. Oktober d. J. wird dieses Verhältnis auf 180 v. H. festgesetzt. Ein Ausführer, der also 100 Schweine ausführen will, muß zugleich 180 in Holland liefern. (Bericht de aiserlichen Generalkonsulats in Amsterdam.) 8
gestellten
W1““ e“ Durchfuhr von Fleisch durch Dänemark. Eine König⸗ liche Verordnung, die am 7. Oktober 1915 in Kraft getreten ist, bestimmt folgendes:
Die Vorschriften der Kundmachung vom 16. April 1915, be⸗ treffend das Verbot der Ausfuhr von Huftieren sowie von Huftier⸗ fleisch, sollen vorläufig bis zum 30. November 1915 bei im übrigen zugelassener Ausfuhr auf Fleisch von Huftieren nicht angewendet werden, wenn dieses Fleisch von Schweden versandt wird, um durch Dänemark nach anderen Ländern geführt zu werden. (Nach Stock⸗ holms Dagblad.)
— Gebühren für Ausfuhrgenehmigungen. Gemäß Köntiglicher Kundmachung vom 21. September 1915 ist für Ausweise, die vom staatlichen Lebensmittelausschuß oder vom staatlichen ausschuß über Königliche Entschließungen aus Anlaß von Anträgen auf Befreiung von geltenden Ausfuhrverboten ausgefertigt werden, eine Gebühr von 20 Kr. zu entrichten, oder, wenn der Wert der Waren, auf die der Antrag sich bezieht, ersichtlich 400 Kr. nicht übersteigt, eine Gebühr von 3 Kr. Dazu tritt der Stempel auf dem Ausweis im Betrage von 0,50 Kr., sodaß der zu entrichtende Ge⸗ samtbetrag sich auf 20,50 Kr. oder 3,50 Kr. beläuft. Die Ausweise sollen bei dem zuständigen Ausschuß spätestens 8 Tage, nachdem der Ausschuß Mitteilung von der Königlichen Entschließung in der An⸗ gelegenheit empfangen hat, erhältlich sein. Die Verpflichtung zum Lösen des Ausweises, gleichviel ob dieser zustimmend oder abschlägig lautet, liegt jedwedem ob, der Gesuchsteller in der Angelegenheit ist. Der Hetrag kann, sobald 14 Tage vergangen sind, nachdem der Aus⸗ weis bei dem Aus'chuß hatte erhältlich sein müssen, beigetrieben werden. Für den Gesuchsteller dürfte es am zweckmäßiasten sein, den Betrag bereits bei der Einreichung des Antrags gegen Quittung beim Ausschuß zu hinterlegen. Wenn Mitteilung durch den Fernsprecher oder drahtliche Mitteilung an die zuständigen Zollstellen unmittelbar nach der etwaigen Bewilligung gewünscht wird, so ist es in jedem Falle erforderlich, daß so verfahren wird. In diesem Falle wird der Ausweis zu der gehörigen Zeit mit der Post verschickt. Ist der Betrag nicht bereits vorher binterlegt worden, so ist der Ausweis in den Räumen des Ausschusses (Stora Nygatan 10, geöffnet für die All⸗ gemeinheit von 11 bis 1 Uhr) zu lösen. Indessen können Antragsteller in Landorten den Ausweis mit der Post zugesandt erhalten, wobei der Betrag mittels Postvorschusses erhoben wird. (Stockholms Dagblad.)
8
¹¹];
Regelung der Ausfuhr und des einheimischen Ver⸗ brauchs von Butter. Die Meiereiinteressenten Dänemarks haben über die Regelung der Aussuhr von Butter verhandelt. Durch die Regelung der Ausfuhr soll der einheimische Bedarf an Butter sicher⸗ gestellt und durch Aufrechterhaltung einer normalen Ver⸗ teilung auf die verschiedenen Aus fuhrwege sollen ruhigere Verhältnisse auf dem Buttermarkte geschaffen werden, sodaß die Versorgung der Meiereien mit Rohware aufrecht erhalten wud. Die Vorschläge der Interessenten sind im wesentlichen solgende: Die Ausfuhr von Butter darf künftig nur durch Betriebe stattfinden, die vom Landwirtschaftsmintsterium auf Antrag des Butterausfuhr⸗ ausschusses dazu ermächtigt werden. Der Ausschuß holt von den Ausführern Erklärungen ein, daß sie den Anweisungen des Aus⸗ schusses folgen werden.
Die Vorschläge der Interessenten wurden dem Justizministerium vn. das eine Bekanntmachung nachstehenden Inhalts erließ:
„Die Ausfuhr von Butter, Rahm und Süßmilch aus Dänemark kann bis auf weiteres nur durch die vom Landwirtschaftsministertum dazu ermächtigten Ausfuhrbetriebe unter den für die Ausfuhr näher vorgeschriebenen Bedingungen stattfinden, mit der Maßgabe, daß dem Bedarf der einheimischen Verbraucher gehörig Rechnung ge⸗ tragen wird.“
Diese Bestimmungen sind sogleich in Kraft getreten. Durch ein besonderes Kontor in Kopenhagen soll die Durchführung genau über⸗ wacht werd 2 1 (Nach „B. lingete Tidende“.)
Ausfuhrverbote. Der schweizerische Bundesrat hat unterm secitober 1915 auf Antrag seines poliuschen Departements be⸗ bssen;
Artikel 1. Die am 18. September, 20. und 27. Oktober, 27. No⸗ vember, 1. und 14. Dezember 1914, 22. Januar, 5. und 16. Februar, 2. und 16. März 6. und 23. April, 14. Junt, 2. und 16. Jult 1915 er⸗ lassenen Ausfuhrverbote werden auf folgende Waren ausgedehnt: Lum pen (Hadern) aus Wolle und Halbwolle (zu Düngezwecken sowohl als auch zu anderer Verwendung) aus den Nummern 162 und 288 des Zolltarifs. Walzdraht in Ringen sowie in runden oder flachen Stäben: von jeder Stärke (Nr. 715, aus den Nru. 712 bis 714, 716, 717 und 718 b). Schraubstöcke, neue und gebrauchte (aus den Nrn. 757 bis 760, 798 bis 801, 808 und 809). Seile und Taue aus Eisen⸗ und Stahldraht (Nrn. 764 und 765). Schwebebahnanlagen (Hängebahnen) sowie deren Bestandteile wie: Getriebe, Laufkatzen, Rollen, Hängeschienen, Hänge⸗ wagen und Wagenkasten, Aufbängeisen, Schutznetze, Masten u. dergl. (aus den Nrn. 894 c bis 898 b, M 9, und aus Nr. 899). Chlor⸗ kalk (Nr. 1012). Nadeln für Stick⸗, Strick⸗- und Wirkmaschinen (aus Nr. 1145).
Artikel 2. Dieser Beschluß tritt am 13. Oktober 1915 in Kraft. (Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr. 236 vom 9. Oktober 1915.)
— Gebühren für Zollbleie und Zollsiegel. Eine Ver⸗ fegine der schweizerischen Oberzolldtrektion vom 15. September 1915 autet:
Laut dem mit Bundesratsbeschluß vom 2. Juli 1915 abgeänderten Art. 54 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz werden die Ge⸗ bühren für die bei der Zollbebandlung von Waren anzulegenden Zollbleie und Siegel von der Oberzolldirektion festgesetzt. In Aus⸗ fuhrung dieser Bestimmung ist angeordnet worden, vom 1. Oktober nächsthin an für gewöhnliche Bleie oder Siegel eine Gebühr von je 10 Cts., für kleine Bleie oder Siegel zu Uhren, Schmucksachen und der⸗ gleichen kleine Gegenstände eine solche von je 5 Cts. und, wenn mehr als 10 Bleie oder Siegel letzterer Art erforderlich sind, von 2 Cts. für jedes weitere Blei oder Siegel, unter Aufrundung von Bruch⸗ teilen von 10 Cts. nach oben, zu erheben. In der Zollbehandlung selbst tritt keine Aenderung ein. (Schweizerisches Bundesblatt Nr. 39 vom 29. September 1915.) 8 1“
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. Ok⸗ tober 1915 betrugen (+ und — im Vergleich zur Vorwoche):
Aktiva. 8 1914 1913
Metallbestand 183 ℳ stand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das 552 fein zu 2784 ℳ berechnet)
darunter Gold.
Bestand an Reichs⸗ u. Darlehnskassen⸗ chelummkg
Bestand an Noten anderer Banken.
Bestand an Wechseln, Schecks und dis⸗ kontierten Reichs⸗ 8 8 1 1u““ schatzanweisungen. 4 390 377 000 2 975 029 000 1 053 483 000
18 (+ 14 408 000) (s— 325 006 000) (s— 186 578 000)
Bestand an Lombard⸗
forderungen. 13 777 000 31 562 000 75 906 000 (— 587 000 (s— 11 316 000) (- 1164 000) Bestand an Effekten 36 515 000 73 904 000 163 262 000 (— 1415 000) (— 23 710 000) (— 59 703 000) Bestand an sonstigen Aktiven. .
238 271 000 224 344 000 206 798 000 (+ 2 942 000) (— 42 159 000) (+ 9 154 000)
2 462 543 000 1 824 761 000 1 458 753 000 (+ 4 024 000) (+ 35 405 000) (+ 46 036 000) 2 426 359 000 1 801 719 000 1 195 919 000 (+ 3 387 000) (+† 31 019 000) (+ 36 710 000)
44 825 000 5 745 000)
38 373 000
830 792 000 833 402 000 (— 57 113 000) (s;— 115 761 000) (
20 872 000 24 803 000 (+ 4 048 000) (4+ 1 274 000)
Passiva. Grundkapital.
Reserbefonds.
180 000 000 (unverändert) 70 048 000
180 000 000 (unverändert) 74 479 000
180 000 000 (unverändert)
80 550 000
(unverändert) (unverändert) (unverändert)
5 777 260 000 4 061 172 000 2 065 316 000. (— 100 283 000 (s— 137 707 000) (— 187 280 000)
1 677 611 000 1 571 532 000 656 519 000 (+ 62 188 000) (— 343 897 000) (+ 9 995 000) 277 726 000 100 622 000 69 517 000 (+ 4 402 000) (+ 331 000) (+ 607 000)
Betrag der um⸗ laufenden Noten .
sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten.
sonstige Passiva..
— Die Einzahlungen auf die dritte Kriegsanleihe be⸗
trugen laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin bis zum 15. Ok⸗ tober 7576,3 Millionen Mark oder 62,6 % der Gesamtzeichnung.
— Bei dem Rheinisch⸗Westfältschen Kohlensyndikat Essen betrug laut Meldung des „W T. B. der rechnungsmäßige Kohlenabsatz im September 1915 bei 26 (im Vormonat 26, im Vor⸗ jahr 26) Arbeitstagen 5 055 403 (Vormonat 5 035 035, Vorjahr 4 121 149) t, oder arbeitstäglich 194 439 (Vormonat 193 655, Vor⸗ jahr 158 506) t. Von der Beteiligung, die sich auf 7 636 353 (Vor⸗
monat 7 638 302, Vorjahr 7 631 392) t bez'fferte, sind demnach 66 20 (im Vormonat 65,92, Vorjahr 54) % abgesetzt worden. Der Ver⸗ sand einschließlich Landdebit, Deputat und Kieferungen und Hütten⸗ Lchen an die eigenen Hüttenwerke betrug bei 26 (Vormonat 26, Vorjahr 26) Arbeitstagen 3 572 726 (Vormorat 3 676 873, Vorjahr 3 522 416) t Kohlen, oder arbeitstäglich 137 413 (Vormonat 141 418, Vorjahr 135 478) t; bei 30 (Vor⸗ monat 31, Vorjabr 30) Arbeitstagen 1 630 525 (Vormonat 1 526 505, Vorjahr 871 060) t Koks oder arbeitstäglich 54 351 (Vormonat 49 242, Vorjahr 29 035) t; bei 26 (Vormonat 26, Vorjahr 26) Arbeitstagen 335 903 (Vormonat 339 936, Vorjahr 249 171) t Briketts, oder arbeitstäglich 12 919 (Vormonat 13 074, Vorjahr 9584) t. Hiervon gingen für Rechnung des Syndikats 2 996 246 (Vormonat 3 094 877, Vorjahr 3 067 506) t Kohlen oder arbents⸗ täglich 115 240 (Vormonat 119 034, Vorjahr 117 981) t; 1 156 549 1 037 186, Vorjahr 496 967) t Koks, oder arbeitstäglich 38 552 (Vormonat 33 458, Vorjahr 16 566) t; 315 564 (Vormonat 319 797, Vorjahr 229 575) t Briketts, oder arbeitstäalich 12137 (Vormonat 12 300, Vorfahr 8830) t. Die Förderung stellte sich auf insgesamt 6 331 704 (Vormonat 6 331 066, Vorjahr 5 509 528) t, oder arbeitstäglich auf 243 527 (Vormonat 243 503, Vorjahr 211 905) t. Die allgemeine Lage des Kohlenmarktes hat sich im Berichtemonat nicht verändert. Die Nachfrage blieb fortgesetzt lebbaft. Die Förderleistung der Zechen hielt sich auf der Höhe des Vormonats. Der Rückgang, den das Absatzergebnis in Kohlen und Briketts erfahren hat, ist auf den erhöhten Kohlenbedarf für die Kokserzeugung zurückzuführen. Der Koksabsatz weist eine weitere erhebliche Steigerung auf. Der gesamte Kohlenobtatz einschließlich des Kohlenbedarfs für die Koks⸗ und Britetterzeugung sowie des Bedarfs für die eigenen Betriebszwecke der Zechen bellef sich auf 6 457 752 t; gegenüder der 6 331 704 t betragenden Förderung ergibt sich demnach ein Mehrabsatz von 126 048 t, der auf die aus den Lagerbeständen der Zechen abgesetzten Mengen (hauptsächlich Koks) entfällt. Der auf die Koksbeteiligung anzurechnende Absatz betrug 72,11 %, wovon 1,14 % auf Koksgrus entfallen, gegen 63,24 % be⸗w. 1,08 % im Vormonat und gegen 32,52 % bezw. 0,82 % im September 1914; die Beteiligungsanteile stellten sich im Berichtsmonat um 7,7 % höher als im gleichen Monat des Jahres 1914. Der auf die Beeiligungsanteile anzu⸗ rechnende Brikettabsatz belief sich auf 75 % gegen 76,11 % tm Vor⸗ monat und gegen 56,21 % im September 1914. Der Eisenbahn⸗ versand wurde namentlich im letzten Monatsdrittel durch stärteren Wagenmangel beeinträchtigt, der auf einer Reihe von Zechen auch Ausfälle der Förderung zur Folge hatte. Der Umschlagverkehr in den Rhein⸗Ruhrhäfen bewegte sich in dem bisherigen Rahmen. Der Versand über den Rhein⸗Hernekanal betrug in der Richtung nach Ruhrort 160 112 t, in der Richtung nach Minden 16 134 t.
— Die Norddeutsche Bank in Hamburg teilt laut Meldung des „W. T. B.“ mit, daß der Austausch der deutschen und eng⸗ lischen Sprengstoff⸗ und Pulveraktien mit den Vertretern der Nobel Dynamite Trust Company Limited⸗London jetzt in ge⸗ nauester Uebereinstimmung mit dem zwischen der Norddeutschen Bank in Hamburg und der Nobel Dvvamite Trust Company Limited⸗ London getroffenen Abkommen in Amsterdam stattgefunden hat. Sobald der durch Anbringung bezw. Uebertragung des deutschen Reichsstempels verzögerte Druck der neuen Aktien der Dynamit⸗ Aktiengesellschaft vormals Alfred Nobel u. Co. — voraussichtlich Ende des Monats — fertiggestellt sein wird, wird die Ausfolgung der Aktien an die bisherigen Inhaber der Dynamite Trust Company Shares und die Auszahlung der Vergütung von 120 ℳ für die Aktie durch die Norddeutsche Bank in Hamburg bewerkstelligt. 3
London, 18. Oktober. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau meldet aus New York: Die Firma Lee Higginson wurde von der ttalienischen Regierung mit der Unterbringung einer ein⸗ jährigen Anleihe von fünfundzwanzig Millionen Dollar zur Deckung der Ankäufe und Stabtlisierung des Wechselkurses beauftragt. Wie verlautet, werden die Obligationen mit sechs Prozent verzinst werden.
London, 19. Oktober. (W. T. B.) Der Vorstand des Vereins großbritannischer Pandelskammern hat einstimmig eine Entschließung angenommen, die dem Schatzkanzler übermittelt worden ist. In dieser wird gefordert, daß das Schatzamt, sobald die Bewegung der amertkanischen Wechselkurse trotz der Anleihe sich weiter ungünstig für England gestaltet, sofort Scheitte tun müsse, um durch Beschräakung der Einfuhr durch Zölle sowie durch Förderung der Ausfuhr die Handelsbilanz zu verbessern. Sobald der Wechsel⸗ kurs (Kabel⸗Transfers) während des Krieges unter 4,70 falle, dürfe die Regierung sich nicht weiter abwartend verhalten.
Lvon, 18. Oktober. (W. T. B.) „Progrès“ meldet aus Paris: Das allgemeine Moratorium wurde durch einen Erlaß um weitere 60 Tage bis zum 31. Dezember verlängert. Die Regierung beabsichtigt, nach diesem Tage den Zeitpunkt für die Fälligkeit der bisher unter das Moratorium fallenden Handelspapiere festzusetzen.
Bern, 18. Oktober, (W. T. B.) Wie der „Bund’ meldet, steht eine Festsetzung von Höchstpreisen für Zucker bepor, da⸗ gegen ist die Einführung eines Zuckermonopols nicht beabsichtigt.
F.
5*
Berlin, 19. Oktober. Der Markt war geschäftslos.
Produktenmarkt.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 18. Oktober. (W. T. B.) 2 ½¼ % Engl. Konsols 65 118, 5 % Argentinier von 1886 98 ½, 4 % Brasilianer von 1889 —,—, 4 % Japaner von 1899 69 ¾, 3 % Portugiesen —,—, 5 % Russen von 1906 92 ½, 4 ½ % Russen von 1909 —,—, Baltimore u. Ohto 97, Canadian Pacific 177 ½, Erie 36 ½, National Railways of Mexiko 9 ½, Pennsylvania 60 ¾, Southern Pacific 102 ½, Union Pacific 143, United States Steel Corporation 87 ⅜, Anaconda Copper 151518, Rio Tinto 52 ⅞, Chartered 9/—, De Beers def. 10 ⅜, Goldfields 1 ¼, Randmines 4 ½ — Privatdiskont 48⁄, Silber 2315½16 — Bankausgang
150 000 Pfd. Sterl.
Paris, 18. Oktober. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 66,50, 4 % Span. äußere Anleihe 86,70, 5 % Russen 1906 —,—, 3 % Nussen von 1896 57,60, 4 % Türken —,—, Suezkanal —,—, Rio Tinto —,—. Amsterdam, 18. Oktober. (W. T. B.) Amerikaner still, Schiff⸗ fahrtsaktien willig, Oelwerte kaum stetig. Scheck auf Berlin 49,70 bis 50,20, Scheck auf London 11,39 ¼ — 11,49 ¼, Scheck auf Paris 41,45 bis 41,95, Scheck auf Wien 34,87 ½ — 35,37 ½ — 5 % Niederländische Stꝛatsanleihe 1011⁄16, Obl. 3 % Niederl. W. S. 73, Könial. Niederländ. Petroleum 507 ½, Holland⸗Amerika Linie 304, Nieder⸗ ländisch⸗Indische Handelsbank 179 ¾, Archison, Topeka u. Santa F6 105 ½, Rock Island 11 ½6, Southern Pacific 9625½⁄16, Southern Railway 2013⁄16, Union Pactfic 13417⁄16,*), Anaconda 150 ¾, United States Steel Corp. 7915⁄186. — *) exklusive.
Rio de Janeiro, 16. Oktober. (W. T. B.) Wechsel auf London 121/⁄16.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
Almsterdam, 18. Oktober. (W. T. B.) Java⸗Kafsee fest, loko 50. Santos⸗Kaffee für Oktober 49 ¾, für De⸗ zember 49 ½, für März 47 ⅛.
Amsterdam, 18. Oktober. (W. T. B.) Rüböl loko 71 ¼. Leinöl loko 38 ¾⅛, für November 38, für November⸗Dezember 38. Die Notierungen verstehen sich zu den Bedingungen des Nieder⸗ ländischen Ueberseetrusts.
Rio de Janeiro, 16. Oktober. (W. T. B.) K Zufuhren: In Rio 17 000 Sack. In Santos 62 000 Sack.