8 In der Generalversammlung vom 25. Mai
1916 ist das Statut geändert, unter anderem § 9 dahin, daß der Vorstand aus 3 Mitgliedern besteht, dem Vorsteher, Stellvertreter und einem Beisitzer, die auf drei Jahre gewählt werden und von denen jährlich ein Mitglied ausscheidet.
Als Vorstand sind gewählt: 1) Peter Merl, 2) Jakob Holsinger, 3) Theodor Klostermann, alle drei in Sayn. “
Neuwied, den 10. Juli 19160.ͤ
Königliches Amtsgericht.
Oels, Schles. [23903]
Ins Genossenschaftsregister der Spar und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Stronn ist heute eingetragen: Der Freistellenbesitzer Karl Geike ist verstorben und an seine Stelle der Brennereiverwalter Reinhold Heinze in Stronn in den Vor⸗ stand gewählt.
Amtgericht Oels, den 10. Juli 1916.
Offenbach, Main. [23904] Bekanntmachung.
In das Genossenschaftsregister des unter⸗ zeichneten Gerichts für die Genossenschaft Spar und Darlehnskasse II. Heusen⸗ stamm e. G. m. u. H. wurde heute eingetragen:
urch Beschluß vom 30. Mai 15 ist in Abänderung des § 36 des Statuts be⸗ stimmt worden, daß alle Bekanntmachnugen der Genossenschaft fortan in der Zeitschrift „Das Hessenland“ zu erfolgen haben. Offenbach a. M., den 6. Juli 1916. Großherzgl. Amtegericht.
oldenburg, Holstein. [23905] Genossenschaftsregistereintragung vom 29. Juni 1916, betr. die Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Wangels: Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren ist erloschen. Königliches Amtsgericht Oldenburg i. Holst.
Rietberg. .
In das Genossenschaftsregister ist be der Bäuerlichen Bezugs⸗ und Ab⸗ satzgenossenschaft Kaunitz, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschrünkter Haftpflicht zu Kaunitz, heute folgendes eingetragen worden:
Das Vorstandsmitglied Otto Maasjost genannt Laustroer ist ausgeschieden. Das Vorstandsmitglied Johann Maasjost ge⸗ nannt Höweltewes ist gestorben. An Stelle derselben sind der Vorsteher Blom⸗ berg zu Liemke Nr. 2 und der Hermann Heinrichsteinlage genannt Grabenstroer zu Oesterwiehs 67 zu Vorstandsmitgliedern bestellt. “
Rietberg, den 7. Juli 1916.
Königliches Amtsgericht.
Stralsund. [23910]
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 6 — Hypotheken⸗Verein, Eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht zu Stral⸗ sund — die Beendigung der Stell⸗ vertretung des Redakteurs Wilhelm Krüger und der Eintritt des früheren Bureau⸗ vorstehers Max Schult zu Stralsund in den Vorstand eingetragen.
Stralsund, den 30. Juni 1916.
Königliches Amtsgericht.
Tecklenburg. [23908]
In unser Genossenschaftsregister ist beute bei der unter Nr. 7 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Bäuerliche Bezugs⸗ und Absatz⸗Genossenschaft e. G. m. b. H. zu Höste folgendes eingetragen worden:
An Stelle des Kolon Wilhelm Laig⸗ hörstebrock zu Westerbeck ist der Kolon Friedrich Lafghörstebrock als Vorstands⸗ mitglied gewählt worden.
Tecklenburg, den 5. Juli 1916.
Königliches Amtsgerichr.
[23914]
In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 19 bei der Firma „Trierischer Genossenschaftsverband, e. G. m. b. H.“ in Trier eingetragen worden, daß durch
Trier, den 10. Juli 1916. Königliches Amtsgericht. Abt. 7.
Verden, Aller. [23438] Zu der Viehverwertungsgenossen⸗ schaft, e. G. m. b. H., in Verden ist n das Genossenschaftsregister heute ein⸗ etragen, daß an Stelle des Hofbesitzers Heinrich Wilking in Ahnebergen der Hof⸗ esitzer Heinrich Clasen in Stedorf Hs. Nr. 12 in den Vorstand eingetreten ist. Verden, den 11. Jult 1916. Königliches Amtsgericht. I
Wächtersbach. [23915] In das Genossenschaftsregister ist zu Nr. 3 Hellsteiner Darlehnskassen⸗ erein, e. G. m. u. H. zu Hellstein ingetragen worden: An Stelle des Malerg Heinrich Kißner n Schlierbach ist der Landwirt Heinrich orst in Schlierbach in den Vorstand ge⸗ ählt worden. Wächtersbach, den 11. Juli 1916. Königliches Amtsgericht.
Winsen, Luhe. [23912] In das hiesige Genossenschaftsregister st iu Nr. 14 (Krankenpflegeverein G. m. b. H. zu Salzhausen) heute ingetragen: An Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes Cordes ist der Voll⸗ öfner Fritz Thiede in Eyendorf in den orstand gewählt. Das ausgeschiedene orstandsmitglied Gutsbesitzer Heinrich ogau in Garlstorf ist wiedergewählt. Winsen a. L., den 11. Jult 1916. 1 Königliches Amtsgericht. 8
Wöllstein, Hessen. 123916]
In das Genossenschaftsregister unter⸗ zeichneten Gerichts wurde heute bei der Genossenschaft Spar⸗ und Darlehens⸗ kasse e. G. m. u. H. zu Wöllstein hühnge⸗ eingetragen:
aut Beschluß der Generalversammlung vom 2. Juli 1916 wurde an Stelle des ausgeschledenen Vorstandsmitglieds Wil⸗ helm Weinmann in Wöllstein Georg
Adam Müller in Wöllstein als Vorstands⸗
mitglied gewählt. Wöllstein, den 12. Juli 1916. Großh. Hess. Amtsgericht.
Wörrstadt. 1 [23913]
„Spar⸗ & Darlehnskasse e. G. m. u. H. zu Vendersheim.“ In der Ge⸗ neralversammlung vom 24. Oktober 1915 wurde § 36 der Statuten dahin geändert, daß die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen nunmehr in der Genossenschaftspresse „Hessenland“ auf⸗ zunehmen sind. Eintrag im Genossenschafts⸗ register ist heute erfolgt.
Wörrstadt, den 12. Juli 1916.
Großh. Amtsgericht.
Xanten. In das Genossenschaftsregister ist heute bei dem unter Nr. 20 eingetragenen Sons⸗ beck⸗Labbecker Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Sonsbeck folgendes eingetragen worden: An Stelle des ausgeschiedenen Johann Holland ist der Kaufmann und Wirt Josef Oetzels in Sonsbeck in den Vorstand gewählt. Xanten, den 26. Mai 1916. 1 Amtsgericht.
Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.) Amberg. [23927] In das Musterregister ist eingetragen:
Firma Gustav Jünemann in Furth i. Wald, 1 Muster für Stickerei, offen, Flächenerzeugnisse, Fabriknummer 4204, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 16. Juni 1916, Nachmittags 3 Uhr.
Amberg. den 13. Juli 1916.
K. Amtsgericht — Registergericht.
Bonn. [23812]
In das Musterregister sind eingetragen: Nr. 785, 786 und 787. Firma F. Soennecken, Vonn, je ein Ueberzug für Schreibfederschachteln, offen, Flächen⸗ erzeugnisse, Fabriknummern 77, 78 und 79, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 12. Junt 1916, Vormittags 10 Uhr.
Bonn, den 16. Juni 1916.
Königliches Amtsgericht. Abteilung 9.
Bonn. [23811] In unser Musterregister ist eingetragen: Nr. 788. Bonner Fahnenfabrik,
Bonn, ein versiegelter Umschlag, ent⸗
haltend 1 Zeichnung von einer Vierbund⸗
fahne, Geschäͤftsnummer 9083, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 17. Juni 1916, Vormittags
11 Uhr 50 Min.
Bonn, den 20. Juni 1916.
Königliches Amtsgericht. Abteilung 9. [23919]
Geislingen, Steige.
K. Amtsgericht Geislingen. In das Musterregister Band II ist beute bei der Firma Württembergische Metallwarenfabrik, Aktrien⸗Gesell⸗ schaft in Geislingen, Steige, ein⸗ getragen worden: 1 versiegeltes Paket, enthaltend 4 Abbildungen neuer Muster plastischer Erzeugnisse, und zwar: Feuer⸗ zeug 077, Zigarrenbecher 078, Leuchter 079, Blumenhalter 080, angemeldet: am 13. Juli 1916, Nachmittags 5 ¾ Uhr, Schutzfrist 3 Jahre.
Den 14. Juli 1916. Oberamtsrichter Dürr.
Grenzhausen. [23993]
Im hiesigen Musterregister wurde ein⸗ getragen:
Nr. 419. Fabrikant Ehefrau Karl August Gelhard, Berta geb. Krück⸗ meyer, in Hilgert, 1 Paket mit 1 Muster für eine Tonpfeife „Mackensen“, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabrik⸗ nummer 5100, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 16. Juni 1916, Nachmittags 4 Uhr 20 Minuten.
Grenzhausen, den 10. Juli 1916. Königliches Amtsgericht Höhr⸗Grenzhaufen.
89 Konkurse.
Bad Homburg v. d. Röhe. [23992]
Ueber den Nachlaß des am 11. Juli 1914 verstorbenen Kaufmanns und Ingenieurs Karl Michael Seil⸗ heimer von Gonzenheim ist am 11. Juli 1916, Vorm. 10 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Wiesenthal ist zum Konkursverwalter ernannt worden. Frist zur Anmeldung von Forderungen bis zum 15. August 1916. Bei schriftlicher Anmeldung Vor⸗ lage in doppelter Ausfertigung erwünscht. Erste Gläubigerversammlung am 5. August 1916, Vorm. 10. Prüfungstermin am 29. August 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königl. Amtsgericht hier, Dorotheenstr. 22.
Bad Homburg v. d. H., den 11. Jult
1916. Königl. Amtsgericht.
Glauchau. [23802]
Ueber das Vermögen des Gutspächters Emil Börner in Niederlungwitz wird heute, am 13. Juli 1916, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.
1Konkursverwalter: Rechtsanwalt Häußler
[23917]]
hier. Anmeldefrist bis zum 5. August 1916. peheleute Ignaz und Afra Sigl in
Wahlund Prüfungstermin am 14. August 1916, Vormittags 11 Uhr. Offener
Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 6. August b
1916. Glauchau, den 13. Juli 1916. Königliches Amtsgericht.
Hamburg. [23752]
Ueber das Nachlaßvermögen des hier⸗ selbst am 11. April 1916 verstorbenen In⸗ habers des Weinrestaurauts „Wil⸗ helms⸗Keller“ Christian Karl Gott⸗ hold Wieduer, zuletzt: Hamburg, Alsterdamm 34 part., wohnhaft gewesen, wird heute, Nachmittags 3 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: beeidigter Bücher⸗ revisor P. Woldemar Möller, Jungfern⸗ stieg 40 II. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis zum 15. August d. Js. ein⸗ schließlich. Anmeldefrist bis zum 15. Sep⸗ tember d. Js. einschließlich. Erste Gläu⸗ bigerversammlung d. 16. August d. J., Vorm. 11 Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin d. 11. Oktover d. J., Vorm. 10 ½ Uhr.
Hamburg, den 14. Juli 1916.
8 Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.
Königsberg, Pr. [23754]
Ueber den Nachlaß des am 5. Mai 1916 verstorbenen Ingenienrs Adolf Rempel aus Königsberg i. Pr. ist am 12. Juli 1916, Vorm. 11 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Verwalter ist der Rechts⸗ anwalt Kröhnert von hier. Anmeldefrist für Konkursforderungen bis zum 14. August 1916. Erste Gläubigerversammlung und all⸗ gemeiner Prüfungstermin den 16. August 1916, Vorm. 11 ½ Uhr, Zimmer 74. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 12. August 1916.
Königsberg i. Pr., den 12. Juli 1916.
Königl. Amtsgericht. Abt. 29.
Königstein, Elbe. [23806] Ueber das Vermögen des Sattler⸗ meisters Friedrich Hermann Scherz in Königstein, Bielatalstraße 91, wird heute, am 12. Juli 1916, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Henning in Königstetn. Anmeldefrist bis zum 1. Sep⸗ tember 1916. Wahltermin am 22. Juli 1916, Vormittags ½10 Uhr. Prü⸗ fungstermin am 27. September 1916, Vormittags 110 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 19. Juli 1916. Königstein, den 12. Jult 1916. Königliches Amtsgericht.
Saargemünd. [23989]
Ueber den Nachlaß des zu Saargemünd am 20. März 1916 verstorbenen Schnei⸗ ders Peter Tobi, in Saargemünd wohnhaft gewesen, wird heute, am 12. Jult 1916, Nachmttags 5 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Ge⸗ schäftsmann Nikolaus Klein zu Saarge⸗ münd. Anmeldefrist, offener Arrest und Anzeigefrist: 29. Juli 1916. Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin: Mitt. woch, den 2. August 1916, Vormit⸗ tags 10 Uhr, Zimmer Nr. 24. — N. 3/16. Katserliches Amtsgericht SFaargemünd.
Stuttgart. [23995] K. Amtsgericht Stuttgart Altt. Konkurseröffnung über das Vermögen
1) des Bauers Jakob Fritz. 2) dessen
Ehefrau, Gottliebin geb. Schuldt,
Steinenbronn, am 12. Juli 1916, Nach⸗
mittags 4 Uhr. Konkursverwalter: Bez.⸗
Not. Schäfer, Echterdingen. Offener
Arrest mit Anzeigefrist bis 5. August 1916.
Anmeldefrist bis 5. August 1916. Erste
Gläubigerversammlung, Wahl⸗ und all⸗
gemeiner Prüfungstermin am 14. August
1916, Nachmittags 4 Uhr.
Den 13. Jutt 1916.
Gerichtsschreiberei. Obersekr. (Unterschrift).
Allenstein. [23801] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Klara Spahn in Allenstein, Hindenburgstraße 23, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. .“ Allenstein, den 7. Juli 1916. Königliches Amtsgericht.
Berlin. [23746]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Dorotheenstadt Gasthof⸗ Aktiengesellschaft, früher Grand Hotel de Russie in Berlin, Georgen⸗ straße 21— 22, ist infolge Schlußverteilung nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Berlin, den 4. Juli 1916.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
Berlin. [23744]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Pianofortefabrikanten Franz Borkenhagen, alleinigen In⸗ habers der Firma M. Vorkenhagen zu Werlin O. 34, Cadinerstr. 17, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters sowie zur Anhörung der Gläu⸗ biger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 25. Juli 1916, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte dierselbst, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zim⸗ mer 111, bestimmt.
Berlin, den 13. Juli 1916.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 81.
Buchloe. [23924]
Das Kgl. Amtsgericht Buchloe hat mit Beschluß des Amtsgerichts Buchloe vom 13. Juli 1916 das Konkursverfahren über das Vermögen der Drechslermeisters⸗
Buchloe, als durch Schlußverteilung be⸗ e digt, aufgehoben.
“ er Gerichtsschreiber
des K. Amtsgerichts Buchloe.
Cöln, Rhein. [23991]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Adam Speck & Weyers, Büroeinrichtungsgesell⸗ schaft m. b. H. in Liquidation in Cöin, wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.
Cöln, den 12. Juli 1916.
Königliches Amtsgericht. Abt. 65.
Eschwege. [23803] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kausmanns Emil Weiß⸗ haar in Eschwege wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 25. Mai 1916 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 25. Mai 1916 be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben. Eschwege, den 8. Jult 1916. Königliches Amtsgericht. Abt. II.
Göttingen. [23749] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Zeitungsverlegers Paul Hubert zu Göttingen wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Göttingen, den 12. Juli 1916. Königliches Amtsgericht. IV.
Hattingen, Ruhr. [23753] Beschluß.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Adolf Feuer⸗ stein zu Hattingen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Hattingen, den 16. Juni 1916.
Königliches Amtsgericht.
Heilbronn. [23922] K. Amtsgericht Heilbronn.
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des im Felde gefallenen Christian Kolb, gewes. Schuhmachermeisters in Unter⸗ eisesheim, wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schluß⸗ verteilung durch Gerichtsbeschluß vom 13. ds. Mts. aufgehoben.
Den 14. Juli 1916. 1
Amtsgerichtssekretär Alber. Johannisburg, Ostpr. [23804] Beschluß.
In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen der Tischlermeisterfrau Frieda Blonski, geborene Ruchay, aus Jo⸗ hannisburg wird Termin zur Anhörung der Gläubigerversammlung über Ein⸗ stellung des Konkursverfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse auf den 4. September 1916, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 3, bestimmt.
Johannisburg, den 7. Jult 1916.
Königliches Amtsgericht.
Karlsruhe, Baden. [23921] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Oberrevisors Michael Ruffler von Karlsruhe ist am 12. Juli 1916 mangels den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechender Masse eingestellt worden. Karlsruhe, den 12. Juli 1916. Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts A 6.
Königstein, Elbe. [23805 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Schneidermeisters und Hausbesitzers Otto Eduard Winkler in Papstdorf wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Königstein, den 12. Juli 1916. Königliches Amtsgericht.
Leipzig. [23926] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ernst Friedrich Kupfahl in Leipzig, Blücherstr. 31, Inhabers eines Lederwaren⸗ u. Haar⸗ schmuck eschafts in Leipzig⸗Plagwitz, Bschochersche tr. 24, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Leipzig, den 12. Juli 1916. Königliches Amtsgericht. Abt. II A¹.
Leipzig. [23925) Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tischlermeisters Georg Fehrmann in Leipzig⸗Schleußig, Schnorrstr. 31, Jahabeis einer Bau⸗ und Möbelischlerei in Leipzig, Alex⸗ anderstr. 11, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Leipzig, den 12. Juli 1916. Königliches Amtsgericht. Abt. II A¹.
Lichtenstein-Callnberg. [23807] In dein Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Karl Kümritz in Lichtenstein, alleiniger In⸗ haber der Firma Max Pakulla Nach⸗ folger in Lichtenstein wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 18. August 1916, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumt. 8 Lichtenstein, den 13. Juli 1916. Königliches Amtsgericht.
Mülheim, Ruhr. [23923] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Steinfabrikanten Heinrich Seller⸗ beck, alleinigen Inhabers der Firma Sellerbeck & Stöckmann in Mülheim, Ruhr, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Mülheim⸗Ruhr, den 12. Julit 1916.
Königliches Amtsgericht.
Neutomischel. [23755] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des im Kriege gefallenen Kauf. manns Ottomar Kuß aus Bahnhof
Pinne.
Vermögen Felbel in Pinne, Firma Witwe Dorothea Salomonsky und Sohn in Pinne, hat der Gemein⸗ schuldner einen Vorschlag zu einem Zwangs⸗ vergleiche gemacht. schlag und die Erklärung ausschusses sind auf der 6 des Konkursgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 29. Juli 1916, Vormittags 10 Uhr, gericht hierselbst, Zimmer Nr. 10, anbe⸗ raumt.
Sebnitz, Sachsen.
Stuttgart.
Treuen.
mögen Ernst Albin Fritzsch in Eich wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Werneck.
des. neider von Schwanfeld wurde mit Beschluß des K. vom 12. Juli 1916 mangels einer den Kosten Masse eingestellt.
Perme dehee Forderungen Termin auf den 10 ½ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Neutomischel aseremmt. gerich
August 1916, Vormittags
Neutomischel, den 13. Juli 1916. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[23756] In, dem Konkursverfahren über das des Kaufmanns Jakob Alleininhabers der
5*
Der Vergleichsvor⸗ des Gläubiger⸗
erichtsschreiberei
Termin zur Ver⸗ vor dem Königlichen Amts⸗
Pinne, den 30. Juni 1916. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichtz. [23918] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Malers Max Stange in Sebnitz, vertreten durch sernen Abwesen⸗ heuspfleger Bureauvorstand Walter Hein⸗ rich ebenda, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Sebnitz, den 13. Juli 1916. , Königliches Amtsgericht.
12 K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Georg Klein, Inhaber einer Möbelhandlung hier, rechtskräftiger Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs durch Gerichtsbeschluß von heute aufgehoben. .
wurde
nach
Den 14. Juli 1916. Landgerichtssekretär Luippold.
[23920] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ des verstorbenen Kaufmanns
Treuen, den 14. Juli 1916. Königliches Amtsgericht.
— [23757] Das Konkursverfahren über den Nachlaß Bauern Michael
Amtsgerichts Werneck
des Verfahrens entsprechenden (§ 204 K.⸗O.) Werneck, den 13. Juli 1916.
Gerichtsschreiberet des K. Amtsgerichts.
Futtermittel — Tfv. 2 III u. Gültigkeit vom 17. d. Mts. treten auch die bayerischen Staat’ bahnen und die hier anschließenden Nebenbahnen der Erweite⸗ Urung des Warenverzeichnisses auf Leim⸗ kraftfutter bei.
[23809]
eröffnet. Personenhaltepunkts Gapel wird besonders bekanntgegeben. Nähere Auslunft erteilen die Stationen.
Sontop ist zur Prüfung der nachträglichl
Tarif⸗ ꝛc. Bekanntmachungen
der Eisenbahnen.
Ausnahmetarif
[23808]
für verschiedene Mit
Berlin, den 12. Juli 1916. Königliche Eisenbahndirektion.
Brandeunburgische Städtebahn⸗Aktiengesellschaft. 8 Auf Seite 13 des diesseitigen Biunen⸗
Personentarifs werden mit Gültigkeit vom Tage errichteten Personenhaltepunkte Gapel und Pserta Chüd mit Entfernungen nachge⸗ ragen.
der Betriebseröffnung die neu⸗
Premnitz⸗Süd wird am 18. d. Mts. Der Tag der Eröffnung des
Brandenburg a. H., den 11. Juli 1916.
Die Direkticn.
[23810]
Westdrutsch⸗Sächsischer Verkehr.
Am 17. Juli 1916, wird die Statton Rotthausen (Kr. Essen) als Versand-. station in den Ausnahmetarif 6 für Brenn- stoffe aufgenommen; 1 Rotthausen (Kr. busch J, III, IV und VI treten dagegen am 17. September 1916 außer Kraft. Ferner sächsischen Stationen Altmittweida und Grünhainichen⸗Borstendorf als Empfangs⸗ stationen Dachschiefer einbezogen. dem Tarif⸗ preußisch⸗hessischen Staatseisenbahnen und aus unserem Verkehrsanzeiger zu ersehen, auch geben die Stationen Auskunft.
die Frachtsätze für Essen) Zechen Dahl⸗
werden am 17. Jult 1916 die
in den Ausnahmetarif 11 für Näheres ist aus
und Verkehrsanzeiger der
Dresden, am 14. Juli 1916.
Kgl. Gen.⸗Dir. d. Sächs. Staatseisen bahnen, namens der beteil. Verwaltungen.
[23990]
Südwestdeutscheschweizerischer Güter verkehr. Die Bestimmung über die Fracht⸗ berechnung nach dem Ladegewicht der ge⸗ stellten Wagen findet vom 1. August 1916 an kelne Anwendung mehr auf die im südwestd.⸗schweiz. Torifbeft 2 enthaltenen Frachtsätze des A.⸗T. 12, und III (Steine usw.) im Verkehre mit Badisch Rheinfelden, Haagen Lörrach, Riehen b. Basel und Näheres in unserem Tarffanzeiger.
Abteilung II
(Baden), Wyhlen.
Karlsruhe, den 13. VII. 1916. Gr. Generaldirektion der Staatseisenbahnen.
39941
1
Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegr
Nr. 3.
Warschau auch in ungarischer Sprache und Postkarten dahin auch in
verkehr nach einer Anzahl Orte in Oesterreich⸗Ungarn
gouvernements Warschau ist nunmehr unter den bisher geltenden
spanischer Sprache zulässig. Nach dem besetzten Teil von Belgien
bei denen die Verschlußklappe des
Schrift mit nicht zu engem Zeilenabstande geschrieben sein, auch dürfen
8* 8
z Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen taatsanzeiger.
aphie nebst Porto⸗ und Telegrammgebühr
1) Vom I. August ab wird als Zuschlag zu gewissen Post- und Telegraphengebühren eine außerordentliche Reichsabgabe erhoben. Die Einzelheiten sind aus den Tarifen unter A, B, Fund G zu ersehen. Ueber die Ermäsigungen und Befreiungen von der Abgabe sowie über die UVebergangsvorschriften erteilen die Postanstalten Auskunft.
2) Der Briefverkehr mit dem gesamten Gebiet des General-
Bedingungen zugelassen. 3) Im deutsch- ungarischen Wechselverkehr ist die Eilbestell- gebühr für Briessendungen auf 50 Pf. erhöht worden.
Versendungsbedingungen für den Verkehr des Weltpostvereins (Vereinsverkehr):
1) Briefsendungen müssen zur Zeit offen zur Post eingeliefert werden und sind mit nachstehenden Ausnahmen nur in deutscher, dänischer, englischer, französischer, holländischer, italienischer, norwegischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer oder
ist nur die deutsche, ungarische, vlamische und französische, nach dem besetzten Teil von Rußland nur die deutsche Sprache zugelassen, jedoch können Briefsendungen nach dem Generalgouvernement volnischer Sprache abgefaßt werden. Nach Oesterreich⸗Ungarn sind offene Briefsendungen auch in ungarischer, nach Bulgarien in bulgarischer, nach der Türkei auch in türkischer Sprache zugelassen. Bei Briefsendungen nach der Türkei ist die spanische Sprache ausgeschlossen. Ueber die zugelassenen Ausnahmen erteilen die Postanstalten Auskunft. Briefe, riefumschlags nach innen ein⸗ geschlagen und auf den Briefinhalt festgeklebt ist, sind unzulässig. Derartige Briefe werden an die Absender zurückgegeben.
„Zur Durchführung der Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs ist es erforderlich, daß der Brieftext der Privatbriefe nach dem Auslande, gleichviel ob die Briefe in deutscher oder in einer zu⸗ gelassenen fremden Sprache abgefaßt sind, nicht über zwei Bogen⸗ feiten gewöhnlichen Briefformats (Quart) hinausgeht. Die Briefe dürfen keine Anlagen enthalten, in denen sich Nachrichten be⸗ finden, sie müssen ferner in deutlicher, ohne weiteres gut lesbarer
keine Schriftzeilen über Schriftzeilen einer anderen Richtung quer hinweg⸗ laufen. Bei Geschäftsbriefen kann, wenn sie im übrigen den vorstehenden Bedingungen entsprechen, der Inhalt den Raum von zwei Bogenseiten überschreiten und die Beifügung von Rechnungen, Preisverzeichnissen und dergleichen geschäftlichen ö erfolgen. Zur Verpackung der Briefe nach dem Auslande dürfen nur Umschläge verwandt werden, die aus einer einfachen Papier⸗ oder Stofflage, also ohne Futtereinlage aus Seiden⸗ papier oder anderen Stoffen, hergestellt sind. Bei Briefen, die den angegebenen Anforderungen nicht entsprechen, müssen die Absender damit rechnen, daß sie infolge der Erschwerung des Prüfungsgeschäfts mit
mehrwöchiger Verspätung am Bestimmungsort eintreffen. Die zur Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs erforderlichen Be⸗
Tarif für gewöhnliche
Je
Gewichtstufe bis
₰
31. Juli
Vorbemerkungen. 8 Neuerungen sind in Schrägschrift gedruckt.
4) Postanvweisungen nach Bulgarien sind nicht mehr in Franken und Centimen, sondern in Leua und Stotinki, solche nach der Türkei nicht mehr in Franken und Centimen, sondern in Piastern und Para auszustellen.
5) Zugelassen ist:
a. die bulgarische Sprache bei offen aufgelieferten Brief- sendungen nach Bulgarien, b. die ungarische Sprache nach den Gebieten der General- gouvernements Belgien und Warschau. A. Briefsendungen. schränkungen gelten nicht im Verkehr mit dem besetzten Gebiet von Belgien, dem Generalgouvernement Warschau und dem zum öster⸗ “ Verwaltungsgebiet gehörenden Gouvernement Lublin. Da⸗ gegen bestehen ähnliche Beschränkungen im Verkehr mit dem Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost, über deren Einzelheiten die Postanstalten Auskunft geben.
Briefsendungen nach dem Ausland, in denen Waren enthalten sind (insbesondere also auch alle Warenproben), müssen auf der Aufschriftseite die genaue Angabe ihres Inhalts und die Adresse des Absenders tragen. Waren, deren Ausfuhr verboten ist, können in Briefsendungen nach dem Ausland nur versandt werden, wenn dem Absender vom Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung eine besondere, den Postanstalten bei Auflieferung der Sendungen vor⸗ zulegende Ausfuhrbewilligung erteilt ist.
2) Verboten, mit Post zu versenden: Gegenstände, die für die Postbeamten Gefahren mit sich bringen oder welche die Brief⸗ sendungen beschmutzen oder verderben können, lebende oder tote Tiere und Insekten. Ueber bedingte Zulassung von Warenproben mit Früfsigeiten, Oelen, fetten Stoffen, trockenen abfärbenden und nicht abfärbenden Pulvern und lebenden Bienen geben die Postanstalten Auskunft.
Nach dem Auslande gerichtete Postkarten mit Abbildungen von Städten, Stadtteilen, geographisch genau bestimmbaren Ort⸗ schaften und Landschaften, besonders hervorragenden Baulichkeiten und Denkmälern Deutschlands, Oesterreich⸗Ungarns, der Türkei, Bulgariens und der von deutschen, österreichisch⸗ungarischen, türkischen und bulgarischen Hecren besetzten feindlichen Gebiete sind bis auf weiteres von der
ostbeförderung ausgeschlossen. Nicht unter das Verbot fallen: Post⸗ karten nach Oesterreich⸗Ungarn, der Türkei, Bulgarien sowie den be⸗ setzten feindlichen Gebieten mit Abbildungen von Städten usw. des Bestimmungslandes der Postkarte.
Nach dem nicht feindlichen Auslande, nach Belgien und Russisch⸗ Polen, sind bis auf weiteres nur Postkarten zugelassen, die aus einem Stück Steifpapier bestehen; Auf⸗ oder Einklebungen jeder Art sind bei diesen Postkarten verboten.
Ferner ist verboten, in gewöhnliche oder eingeschriebene Briefpost⸗ sendungen einzulegen: a. Münzen (im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechtenstein und Bosnien⸗Herzegowina können Münzen in die Briefsendungen eingelegt werden); b. zollpflichtige Gegenstände;
und eingeschriebene
6) Bis auf weiteres ist eingestellt: . der gesamte Postverkehr nach Griechenland,
. der gesamte Postverkehr nach der Bukowina (mit Aus- nahme einiger zum Briefverkehr zugelassener Orte, die bei den Postanstalten zu erfragen sind),
. der Nachnahmedienst im Verkehr mit den deutschen Post- anstalten in China,
.die Paketbeförderung nach Norwegen über Lübeck,
der Postpaketverkehr mit der Türkei.
c. Gegenstände, deren Einfuhr oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist; d. Gold⸗ oder Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen undan derekostbare Gegenstände, wenn das Einlegen oder die Beförderung derselben durch Gesetzgebung der betr. Länder verboten ist. Absender hat sich unter eigener Verantwort⸗ lichkeit zu unterrichten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Briespoft in die betr. Länder eingeführt werden dürfen.
3) Postkarten. Einfache Postkarten und Postkarten mit Ant⸗ wort zulässig, Höchstmaß 14:9 cm, Mindestmaß 10:7 cm. Wegen der Postkarten nach dem nicht feindlichen Auslande usw. und der Post⸗ karten mit Abbildungen siehe unter 2.
4) Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben darf weder ein Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die Eigen⸗ schaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz hat. Verpackung muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Warenproben dürfen keinen Handelswert haben. Auf ihrer Aufschrift⸗ seite müssen sie die genaue Angabe des Inhalts und die Adresse des Absenders tragen. Sonst sind nur noch die folgenden handschriftlichen Vermerke zugelassen: Adresse des Empfängers, Fabrik⸗ oder Handels⸗ zeichen, Nummern, Preise und Angaben bezüglich des Gewichts, des Maßes, der Ausdehnung, der verfügbaren Menge, der Herkunft und der Natur der Ware. Drucksachen und 811“ die an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr als 45 cm haben, werden nicht befördert.⸗ Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 10 cm und deren
Länge 75 cm nicht übersteigt, sind zulässig. Warenproben dürfen
30 cm Länge, 20 cm Breite und 10 cm Höhe, in Rollenform 30 cm Länge und 15 cm Durchmesser nicht überschreiten. Im Ver⸗ kehr mit Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechtenstein und Bosnien⸗ Herzegowina sind Geschäftspapiere als Brief oder Paket zu versenden. 5) Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art (Briefe⸗ “ Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben) können unter inschreibung abgesandt werden. Bei allen Einschreibsendungen kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger — Rückschein — verlangen. Für Einschreibsendungen besteht Fran⸗ kierungszwang, doch sind (wie im inneren Verkehr Deutsch⸗ lands) im Verkehr Deutschlands mit Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechten. stein und Bosnien⸗Herzegowina Einschreibbriefe und Postkarten auch unfrankiert zulässig. Einschreibsendungen gegen Rückschein müssen stets frankiert werden
Briefsendungen.*)
Deutsche Postanstalten in China und der spanischen Einflußzone von Maroklo †)
Gewichtstufe
Porto 5 vomm 1
I. Aug. ab, ₰
Luxemburg, Oesterreich⸗Ungarn mit
Bosnien⸗Herzegowina und Liechtenstein
I. August ab die erhöhten deutschen Inlandstaxen, siehe Spalte 4)
Gewichtstufe
Porto ₰
10
bis 20 g 29
über 20 — 250 g im Orts⸗ und Nachbarorts⸗ verkehr**) bis 250 g
EE1““
15
25
20
bis 20 g 10
für jede weiteren 20 g (ohne Meistgewicht)
bis 20 g
bis 20 g für jede weiteren 20 g (ohne Meistgewicht)
10 20
einfache
mit Antwort
Hostkarten “ 10
10
einfache 20
7 ½ mit Antwort
15
einfache 5 mit Antwort
einfache
10 mit Antwort
bis 50 über 50 — 100 =g ruksachen „ 100 — 250 g
„z 250 — 500 g
20 30
für je 50 g (Meistgewicht 2 kg) *
9 bis 50 g 3 über 50 — 100 g 5 100 — 250 g „ 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
10 20 30
für je 50 g (Meistgewicht 2 kg)
über 500 g bis 1 kg
10 20 30
8 bis 250 über 250—5
Geschäftspapiere,. 8 über 500 g bis 1 kg
e 50 g 5 Meistgewicht 2 ke) ningetens
nach Luxemburg bis 250 g über 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg - nach Oesterreich⸗Ungarn nicht zulässig
10 20 30
ö“ (Meistgewicht 2 kg
—
Warenproben.. Uber 252 0550 20
) Von der Beförderung sind ausgeschlossen: Postsendungen jeder Art nach allen deutschen Schutzgebieten, nach Aegypten, Aethiopien, Afghanistan und Beludschistan, Belgisch Kongo, Frankreich, Groß⸗ britannien und Italien nebst ihren Kolonien und Postanstalten im Auslande, Japan nebst den japanischen Postanstalten in China usw., Marokko (ausschl. der spanischen Einflußzone und der in dieser Zone ge⸗ legenen deutschen Postanstalten), Montenegro, Serbien und Portugal nebst seinen Kolonien; nach dem europäischen und asiatischen Rußland (mit nach⸗ stehenden Ausnahmen), Fenalan den russischen Postanstalten im Aus⸗
Nlande; nach Tunis, Westafrika (ausgenommen die spanischen Besitzungen).
Der gesamte Postverkehr nach Griechenland und nach der Bukowina ist vorläufig eingéstellt, außerdem unterliegt der Brief⸗ Be⸗ schränkungen, die bei den Postanstalten zu erfragen sind. 1
Im Verkehr mit Belgien sind allgemein nur offene gewöhnliche
und eingeschriebene Briefsendungen zulässig. Gebühren wie nach
EEe“
dem Auslande. Die zum Briefverkehr zugelassenen Orte und gewisse Be⸗ schränkungen für einen Teil Belgiens sind bei den Postanstalten zu erfragen.
Im Verkehr mit dem Generalgouvernement Warschau und dem Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost sind offene
gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, im Verkehr
mit dem zum österreichischen Verwaltungsgebiet gehörenden General⸗ gouvernement Lublin nur offene gewöhnliche (nicht ein⸗ geschriebene) Briefsendungen zulässig. Gebühren wie im inneren deutschen Verkehr. In der Äufschrift der Sendungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem sie abgeholt werden sollen; außerdem ist bei Sendungen nach dem Generalgouvernement Warschau noch der Name des Kreises und auf den Sendungen nach dem Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost Name und Wohnung des Absenders anzugeben. (Wegen sonstiger Beschränkungen siehe unter Versendungsbedingungen 1), 3. Absatz.) 1
**) Die ermäßigten Taxen erstrecken sich nur auf Briefe. Die Nachbar⸗
für je 50 g 5 mindestens (Meistgewicht 350 ) 10 orte, auf welche der Geltungsbereich der Ortstaxe ausgedehnt worden ist, sind aus dem Postbericht im Schalterraum der Postanstalten zu ersehen.
**) Gegenüber Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz im Grenzbezirk (30 km) ermäßigte Taxe für Briefe, 10 Pf. für je 20 g, dazu vom 1. August ab 5 Pf. Reichsabgabe, mit Dänemark ferner im Grenzverkehr Mindesttaxe für Geschäftspapiere 10 Pf.
†) Für Blindenschriftsendungen des inneren deutschen Verkehrs und im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich, Bosnien⸗ Herzegowina und Liechtenstein (nicht auch Ungarn) beträgt die ermäßigte Gebühr: bis 50 g 3 Pf., über 50 bis 100 g 5 Pf., über 100 g bis 1 kg 10 Pf., über 1 kg bis 2 kg 20 Pf., über 2 kg bis 3 kg 30 Pf.
††) In der spanischen Einflußzone von Marokko liegen die deutschen Postanstalten Alkassar, Arsila, Larasch, Tetuan.
Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben zulässig; a. im inneren deutschen Verkehr und im Ver⸗ kehr mit Luxemburg bis 1 kg: Taxe wie für Geschäftspapiere; b. im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn (nur Drucksachen und Warenproben) bis 350 g: Taxe wie für Warenproben; c. im Verkehr mit den deutschen Postanstalten in China und Marokko und mit den übrigen Ländern bis 2 kg: Taxe 5 Pf. für je 50 g, jedoch mindestens 10 Pf., wenn die Sendung nur Drucksachen und Warenproben, mindestens 20 Pf., wenn sie Geschäftspapiere enthält.
Unfrankierte Briefe des Orts⸗ und Nachbarortsverkehrs kosten 10 Pf., vom 1. August ab 15 Pf. Porto; für unfrankierte Briefe des übrigen inneren deutschen Verkehrs, des Verkehrs mit Luxemhurg und Oesterreich⸗Ungarn einschließlich Bosnien⸗Herzegowina und Liechtenstein wird ein Portozuschlag von 10 Pf., ohne Unterschied des Gewichts des Briefes erhoben. Im sonstigen Verkehr unterliegen unfrankierte Briefe dem doppelten Betrage des Portos; hedoch wird die vom I. August ab zu erhebende Reichsabgahbe bei unfrankierten Briefen des Grenzverkehrs mit Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz
in Deutschland nur zum einfachen Satze erhoben. Für unfrankierte
bis 250 g über 250 — 350 g
10 für je 50 g 5 mindegens II (Meistgewicht 350 g) 10 Postkarten wird stets der doppelte Betrag des Portos erhoben. Unfrankierte Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben werden nicht abgesandt.
Einschreibgebühr allgemein 20 Pf., Rückscheingebühr all⸗ gemein 20 Pf. (Rückscheine nach dem Vereinsausland nicht zulässig). Eilbestellung zugelassen: 8 8 1
1) nach dem Orts⸗ und Landbestellbezirk des Aufgabe⸗Postorts bei ge⸗ wöhnlichen Briefsendungen [Gebühr nach dem Ortsbestellbezirk 8 nach dem Landbestellbezirk die wirklichen Botenkosten, mindestens 25 Pf.
2) nach anderen Orten in Deutschland dei gewöhn⸗ lichen und eingeschriebenen Briefsendungen [Gebühr nach orten 25 Pf., nach Orten ohne Postanstalten bei Vorausbezahlung 60 Pf.
3) nach Luxemburg und Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein allgemein [Gebühr 25 Pf. — nach Ungars 80 P. — muß vorausbezahlt werden; für Sendungen nach dem andbertell⸗ bezirke wird Ergänzungsgebühr eingezogen]), nach Bosznien⸗ Herzegowina nur nach Postorten [Gebühr 25 Pf. stets vorauszazahlen.
4) nach Orten mit deutscher bebes n Elhina und nach: Belgien (nur nach den zum Brieft zugelassenen Orten), Bolvien (nur nach La Rax. Sucre. 6 Daäͤnemark mit Grönland, Faröer, Island ([nur nach Postortens. Niederlande, Norwegen (nur nach bestimmten Orten), Schweden (nach allen Postorten mit Bestelldienst), Schweiz und einer Anzahl außereuro⸗ päischer Länder. [Gebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlen; nach Orten ohne Postanstalt (soweit zulässig) werden die üdlichen Eilhestenlgehühven, unter Anrechnung der vorausgezahlten 25 Pf., vom Empfänger erhoben.]
Antwortscheine. Im Verkehr mit einer Anzahl von fremden Ländern kann der Absender eines Briefes das Porto für die Antwork durch “ d. Antwortscheines an den 8 im voraus bezahlen. Zu diesem werden in W Antwort⸗ scheine zum Preise von 9 Pf. für das Stück bei bestimmten Poft⸗ anstalten zum Verkaufe bereit gehalten.
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