Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der Sendung in der bei dem Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer easets angegebenen Währung in Buh stwie bei Postaufträgen siehe
Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis i
aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Adresse des
—————————-————B—ᷓ— . . ¶ ·————ꝰF—L&y—---— Tarif öu“ “ 8
Meistbetrag
riefsendungen mit Nachnahme.
(Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.)
aben (lateinische bteilung E. Post⸗ Absenders in lateinischer
einer
Nachnahme
Bestimmungsland
Einschreib⸗
Bemerkungen Bestimmungsland
gebühr
Schrift auf der Vorder⸗ oder Rückseite deutli gezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen dem Absender durch Postanweisung übermittelt.
Im Vereinsverkehr wird der ein⸗
niedergeschrieben sein. güsc Einziehungsgebühr von 10 ₰
ostanweisungsgebühr und der
Tarif
Einschreib⸗ gebühr
* Meistbetrag einer Nachnahme
Bemerkungen Porto
Deutschland (Reichspostgeb. Bayern und Württemberg) . . . ...
(Nachnahmen auch auf gewöhn⸗ lichen Briefsendungen zulässig.)
800 Mark
Belgien (nur nach den bei den Post⸗ anstalten zu erfragenden Orten im Generalgouvernement in Belgien,
die am Briefverkehr teilnehmen). Porto für die
betreffenden
800 Mark
Chile (nur bestimmte Orte)..
530 Pesos Sendungen.
Dänemark mit Faröer und Island (nicht auch Grönlan)
Dänische Antillen..
1
Allgemeines. Die Wertbriefe müssen zur Zeit offen bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) vhgfli gert werden und dürfen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien⸗Herzegowina, Dänemark, Oesterreich⸗Ungarn mit Liechten⸗ stein) nur E1“ (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine usw.) enthalten. Wertkästchen dürfen Schmucksachen oder kostbare Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korresponden besitzende Angaben, im Umlaufe befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lau⸗ tende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und 1 deren Einführung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen werden. Kurze Angaben über Inhalt und Zwech der
(Wird nur bei eingeschrieb. Rach
send. erhob.)
einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig. — Wertbriefe
Zu Deutschland:
Briefe und Post⸗ Luxemburg
20 Pfg.
Zu Oesterreich⸗
800 Mark Ungarn:
karten mit NRachnahme nahme⸗
Der Nachnahmever⸗ kehr nach der Bukowina
480 Guld. ist eingestellt und nach
ugleich mit dem Portowird 10 ₰ Vor⸗ zeigegebühr erhoben.
Niederländisch Guyana (nur be⸗ Ten]
Galizien, Dalmatien und dem Küstenlande
480 Guld. bis auf weiteres Be⸗
Uebermittlung des eingezogenen Betrags erfolgt gegen die
Niederländisch Indien
(nur be⸗ I252
schränkungen unter⸗ worfen. Nähere Aus⸗
480 Guld. kunft erteilen die Post⸗
gewöhnliche 28n anweisungsgebühr. W1*“
Porto für die
betreffenden
n anstalten. 7 ron. “
Oesterreich⸗Ungarn mit Bosnien⸗ Herzegowina und Liechtenstein..
Sendungen
1000 Kron.
Rumänien (nur bestimmte Orte)
1000 Lei
Schweden..
720 Kron.
bbebA1A1AX“
1000 Fr.
Türkei (nur bestimmte Orte).
B. Briefe und Kästchen mit Wertangabe.
Sendung müssen, soweit sie überhaupt zulässig sind, in deutscher Sprache abgefast sein. — Wertangabe in der Aufschrift in Buch⸗ staben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Ausschabungen oder Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht gestattet. erlangt Absender Bescheinigung über Iüh hbnc der rktehgüng an den Empfänger, so hat er auf die ndung „gegen Rückschein“ (avis de réception) zu schreiben. Gebühr dafür 20 Pf. — Bei Wertbriefen muß Fwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Feteare. ein Zwischenraum ge 18 werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. Wert⸗ sendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit
kästchen nicht erforderlich. — Ue
von Ländern ist bei Wertkästchen die Zahlung der durch den Absend ierü teil 8
2000 Piaster
Oesterreich⸗Ungarn mit en i das Meistgewicht auf 1 kg festgesetzt. — Paketkarten sind bei Wert⸗ 8 die Pargeftaften hinsichtlich der Beschaffenheit der Versiegelung zc. der Wertkästchen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft. — Im Verkehr mit einer Anzahl ollbeträͤge Postanst
Herzegowina, Luxemburg und
gestattet. Hierüber
Auskunft.
Wertbriefe und Wertkästchen
Versicherungs⸗ Wertbriefe gebühr für
je 240 ℳ Pf. ℳ Pf.
Meistbetrag der Wertangabe
Bemerkungen Eilbestellung zulässig. Nachnahme zulässig. Einführung ausländischer Lotterielose
und W 9)
E“ “
—8 8 1a) Belgien (nur Wertkä 2) B
i
Se
çdc** 4) Dänemark mit Farber, Grönland, Island
vAX“ ““
7) Norwegen .
) Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein. ....
(Der Geldbriefverkehr nach der Bukowina ist ein-
gestellt und nach Galizien, Dalmatien, Kärnten
und dem Küstenland bis auf weiteres Beschrän⸗
kungen unterworfen. Geldbriefe nach Triest und
nach einer Anzahl Orte in Dalmatien, im Küsten⸗
lande, in Ungarn und Tirol dürfen zur Zeit keine
schriftlichen Mitteilungen enthalten. Nühere Aus⸗ kunft erteilen die Postanstalten.)
ö. 10) Schweben. 11) Schweiz
12) Türkei: türkische Postanstalten
Allgemeines. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und mit lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Aenderungen. — Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die ge⸗ wöhnliche Postanweisungs⸗Gebühr und erforderlichen Falls die Gebühr
Pf. akete 15 ₰ für je 300 ℳ,
mindestens 10 ₰
bis 75 Kilometer bis nur als 31. Juli 20 ₰, vom 1. August ab 25 ₰, über 75 Kilometer bis 31. Juli 40 ₰, vom 1. August ab 50 ₰, ohne Unter⸗ schied des Gewichts unzulässig unbeschränkt 65 ₰ ohne Unter⸗
schied des Gewichts
unbeschränkt
8 dt.⸗öst.: wie bei 1), bosn.: 4 ₰ für
je 250 ℳ 8000 ℳ 60 8
änk 80 unbeschränkt wie für
Cascfcbhee 8000 ℳ en 60 20 000 ℳ Gewichts 80
unbeschränkt 1 60
wie wie Deutschland wie Deutschland Deutschland jetꝛige Taaxe (vom I. August ab auch die erhöhte deutsche Inlandtaae)
8 12 Briefe, 16 Kästchen. ie Deutschland
unbeschränkt 12. zm⸗ . wie für (§ über Saßnitz,
unbeschränkt Einschreibbrief [12 üb. Dänemark.
unbeschränkt gleichen Gewichts G
8000 ℳ 20
C. Postanweisungen.
für den Auszahlungsschein, b. bie Gebühr für dus Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Fich en eld für telegraphische Post⸗ anweisungen nach Orten ohne Po tanstakt erteilen die Postanstalten Auskunft. Bei den in fremder Währung auszustellenden Postanweisungen werden die Hauptbeträge (Franken, Dollars ꝛc.) und die Teilbeträge (Centimen, Cents ꝛc.)
Meistbetrag einer Postanweisung (vom Absender zu en
8
1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 ₰ Frschaag, Für Briefe gegen Rückschein Frankierungszwang. Eilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Ueber⸗ bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 ℳ einschließlich oder von Ablieferungsscheinen über “ nach Postorten 25 ₰, nach Orten ohne Postanstalt 60 4. N bis 800 ℳ (Vorzeige⸗ gebühr 10 ₰ wird zugleich mit dem Porto erhoben).
1a) E; N bis 800 ℳ. Rückscheine nicht dulassig
2) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 ₰ Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungs⸗ zwang. L verboten. E nach Postorten.
9 L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.
4) E nur nach Postorten, jedoch mit Ausschluß von Faröer, Grönland, Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen. Wertkästchen nach Grönland, Island nicht zulässig. L verboten.
5) Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 ℳ; L verboten.
6) E; N bis 480 Gulden.
7) E nach bestimmten Orten; N bis 720 Kronen.
8) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Uee Briefe zulässig mit 10 ₰ Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein, Nachnahmebriefe und
Eilbri fe Fra ikierungszwang. E; N bis 1000 Krone
v11““
L verboten E verbo
9) N bis 1000 Lei. P. verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.
10) E nach allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.
11) E; N bis 1000 Franken.
12) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wert⸗ briefen sind verboten.
8
jeder für sich umgerechnet und sich ergebende Bruchteile jedesmal auf volle Pfennig aufwärts abgerundet. liche Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisun allgemeinen zulässig; die Ausnahmen sind in den Bemerkungen am Schlusse angegeben.
Schrift⸗ sind im
Die Ausstellung der Postanweisung trichten) 14““
CI1I1“
Württemberg)
4) Chile..
5) China: Amoi, Futschau, Hankau, Kanton, Nanking, Peking, Swatau, Tientsin Tschifu, Tschinkiang, Tsinanfu, Weihsien (d.
6) G site(nur Gan Joso)) .
14“X“ 6
mark mit Island und Faröer
bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 — 100 ℳ: 200 ℳ: 30 ₰; über 200 — 400
20 ₰ für je 40 ℳ 20 ₰ für je 40 ℳ.
530 Pesos 20 ₰ für je 40 ℳ. Schanghai, Postanst.). 800 ℳ
11X“X“ 800 ℳ
100 Currency⸗Dollars
720 Kronen 10 ₰ für je 20 ℳ; min
1“
bis 600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ: 60
20 ₰; über 100 bis ℳ: 89,81 über 400
1) Mark und Pfennig.
2) Mark und Pfennig.
3) Leva und Stotinki iööööe bei den Postanstalten zu erfragen).
4) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso
Gold = 1 ℳ 54 ).
5) Mark und Pfennig.
6) Mark und Pfennig.
7) Currency⸗Dollars und Cents (Umrech⸗ nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
8) Kronen u. Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
nüss ß (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit osnien⸗ Liechtenstein) keiner Gewichtsbeschränkung, für Wertkästch
Meistbetrag einer 8 Postanweisung *
E11““ 1
Gebühr (vom Absender zu entrichten)
Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in 2
9) Dänische Antinen
10) Ecuador (nur nach Guayaquil und Quito). 1114“*“ 12) Kanalzone von Panama (wie Philippinen). “;
ee1ö1e166““;
8 Niederländische Kolonien (Indien, Guyanaea) CCC1111121
17) Oesterreich⸗Ungarn mit Bosnien⸗Herzegowina und Liechtenstein. eisn er Bukowina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenlande bis auf weiteres erteilen die
Postanweisungsverkehr nach
Beschränkungen unterworfen.
dööööFö 10 0 aoco 7565
19) Philippinen. 20) Rumänien..
Nähere Auskunft
8
22) Salvador 23) Schweden
24) Schweiz.
26) Türkei.
aa RRK. . C111A1A1AA“]
28) Vereinigte Staaten von Amerika mit Guam, Hawai ¹), CC16161616161686
“ E = Eilbestellung zulässig. vemerkungeng M = Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt. T = Telegraphische Postanweisung zulässig.
1) E (Tarif s. unter A.) — T, auch nach dem Orts⸗ und Land⸗ bestellbezirk des Aufgabepostorts. 2) Zulässig nach allen Orten in den Provinzen Antwerpen, Brabant, Hennegau, Lüttich, Limburg, Luxemburg und Namur, ferner nach Aalst, Audenarde, Brügge, Gent und Sottegem. M nicht zulässig. 3) T; M nicht zulässig. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papiergeld verwandt. 4) Nur nach bestimmten Orten. E. 5) Umwandlung in die Landeswährung (mexikanische Dollars und Cents) bei den Bestimmungspostanstalten nach dem Tageskurs. 6) Auszahlung erfolgt in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 7) Nur nach bestimmten Orten. Die Aufschrift muß außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben des oder der Vor⸗ namen oder die Firmenbezeichnung des Empfängers enthalten. Dem Bestimmungsort ist der Name der Provinz hinzuzufügen. 8) Eim Orts⸗
21) Rußland (nach allen Orten im Gebiete des Generalgouvernemenis Warschau und im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ositi)) .
Porto Rico ²)
bestellbezirk, jedoch nicht nach Island und Faröer. T, jedoch telegraphische
Zunm Postscheckverkehr wird jedermann zugelassen. Anmel⸗ dungen zum Beitritt nehmen die Postanstalten und Postscheckämter entgegen. Auf jedem Konto muß eine Stammeinlage von 50 ℳ ge⸗ halten werden. Dem Konto werden die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge und die von einem anderen Postscheckkonto überwiesenen Be⸗ träge gutgeschrieben. Der Kontoinhaber kann über sein Guthaben,
20 ₰ für je 40 ℳ. “ 30 für je 22 ℳ. 20 ₰ für je 40 ℳ.
bis 400 ℳ: 40 ₰; übe
(Der
1000 Kronen 390 Sol de Plata
100 Dollars
20 ₰ für je 40 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ.
₰ für je 40 ℳ. 20 ₰ für je 40 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ.
800 ℳ 20 ₰ für je 40 ℳ. 4000 Piaster 20 ₰ für je 40 ℳ
200 Pesos 1 ü
720 Kronen 1000 Frank. od. Rappen
100 Dollars
7 8 2 2 0
Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weiterbeförderung durch Briefpost. nach den Faröer nur nach bestimmten Orten. 9) E. 10) Aus⸗ zahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse. Innerhalb desselben Monats dürfen von einem Absender an denselben Empfänger nicht mehr als 400 ℳ eingezahlt werden. 11) Nur nach best. Orten. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse von Tegucigalpa. 13) E; T. 14) E; T nach bestimmten Orten. 15) Nur nads bestimmten Orten. 16) Nur nach bestimmten Orten. T; Postebehunase nach kleinen Postorten werden auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten
rößeren Postort und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort be⸗ förbert. 17) E (in Bosnien⸗Herzegowina nur nach Postorten) Eilbestell⸗ gebühr (25 ₰, nach Ungarn 50 ₰) vom Absender im voraus zu entrichten. T (in Bosnien⸗Herzegowina nur im Ortsbestellbezirk). M nach Ungarn und nach einer Anzahl Orte im Küstenland nicht zulässig. 19) Wie Vereinigte Staaten von Amerika, erster Satz. M nicht zuläsfig. 20) Nur nach be⸗ stimmten Orten. T; M nicht zulässig. 21) Auszahlung in der Landeswäh⸗ rung nach dem Verhältnisse von 150 ℳ = 100 Rubel. M nicht zulässig. 22) Auszahlung in Salvador nach dem Kurse 4 ℳ = Peso Gold. E nur
„ Postscheckverkehr.
soweit es die Stammeinlage übersteigt, in beliebigen Teilbeträgen durch Ueberweisung auf ein anderes Postscheckkonto oder durch Scheck jederzeit verfügen. 1“
Die Gebühren betragen für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 25 ℳ, 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf.; für Ueberweisungen bis zu jedem Betrage 3 Pf.; für Auszahlungen durch Scheck (Höchst⸗
bis 100 ℳ: 20 ₰; über 100 — 200 ℳ: 30 ₰; über 200 r 400 — 600 ℳ: 60 600 ℳ: 80 ₰. 1““ . 8
10 ₰ für je 20 ℳ; mindestens 20 Z.
20 ₰ für je 40 ℳ bis New York; Gebühr ab New York bei den Postanstalten zu erfragen.
bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 — 100 ℳ: 20 ₰; über 100 bis 200 ℳ: 30 ₰; über 200 — 400 ℳ: 40 ₰; über r Zetrag 400 — 600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ: 60 ₰. werden soll. In der Aufschrift
9) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis den Postanstalten zu erfragen)) 10) Mark und Pfennig.
11) Mark und Pfennig. 13) Mark und Pfennig.
ZW
14) und 16) Gulden und ints (Umrech⸗ nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
16) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
17) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).
₰; über
e“
18) Sol de Plata und Centavos (1 Sol de Plata = 2 ℳ 5 ₰). 19) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). 20) Lei und Banit (100 Lei = 82 ℳ 40 ₰). 21) Mark und Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem der Betrag
auf den Postanweisungen nach dem Generalgouvernement Warschau muß stets der Name des Kreises angegeben werden. .
22) Mark und Pfennig. 8
23) Kronen und Oere ümrecnungwerhälnis bei den Postanstalten zu erfragen).
24) Fr. und Ct. “ tnis bei den Postanstalten zu erfragen).
25) Mark und Pfennig. 1
26) Piaster und EPara (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
27) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold = 4 ℳ 40 ₰).
28) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen))
nach der Hauptstadt San Salvador. 23) E nach allen Postorten mit Bestelldienst. Tnach best. Orten. 24) EP; T. 25) Nur nach bestimmten Orten. E. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 26) Nur nach bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papiergeld verwandt. Tnur nach bestimmten Orten. 27) Nur nach bestimmten Orten. E. 28) Absender muß angeben: a. in der Auf⸗ schrift außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die Anfangsbuch⸗ staben des oder der Vornamen oder Bezeichnung der Firma des Empfängers; bei Empfängern weiblichen Geschlechts muß der Vorname ausgeschrieben und Witwe, Frau oder Fräulein hinzugefügt sein; b. auf dem Abschnitte seinen Namen und seine Wohnung; Betrag und Einzahlungstag können angegeben werden. M nicht zulässig. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state), wenn möglich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.
¹) Nur nac
²) Nur nach Arecibo, Mayaguez, Ponce, San Juan.
2) Nur Pago Pago auf Tutuila.
8
heigg 20 000 ℳ) 5 Pf. und außerdem 1 Pf. für je 100 ℳ des aus⸗ zuzahlenden Betrags.
Die Briefe der Kontoinhaber an die Postscheckämter kosten bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorge⸗ schriebener Briefumschläge 5 Pf., vom 1. August ab 7 ½ Pf. Porto.
E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
Allgemeines. Postaufträge sind ereinsverkehr bis zu 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Wert⸗ papiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗ trag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung auf den Papieren hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu⸗ geben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den von den fremden mittels Postanweisung abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nach demselben Verhältnisse zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein⸗ gezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ aufträge jeweilig innegehalten wird. Dieses Umwandlungs⸗ verhältnis ist, soweit es nicht nachstehend in der Spalte „Meistbetrag“ angegeben ist, bei den Postanstalten zu erfragen. 1
„Das Postauftragsformular (für den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruck in deutscher und französischer
Sprache) Pian aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und⸗ Abrechnungsformular). Beide Teile sind dem Vordruck entsprechend
auszufüllen — bei Postaufträgen nach Belgien ist nur der I. Leil auszufüllen — undmit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechselusw. in verschlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt (nach Chile an das Postamt in Valparaiso). Der von der Postanstalt eingezogene Be⸗ trag wird abzüglich der Postamweisuggzseür und der Einziehungs⸗ ebühr (siehe folgenden Absatz) dem Absender des Postauftrags mittels ostanweisung übersandt. — Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig. Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben Vefiansan bei mehreren b“ zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und gieselbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungspflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden ein⸗ gelösten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Ein⸗ ziehungsgebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben. Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an
welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist.
Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver⸗
Benennung der Länder
Meistbetrag eines Postauftrags
Meistbetrag eines Postauftrags
Benennung der Länder
kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins⸗ usw. Scheine jedoch, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zahlung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen.
Der Postauftragsbrief ist mit der Pusschaft Einschreiben; Fefs tragnach. .HʒMame der Postanstalt), im Verkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist (Chile ꝛc.) mit der Aufschrift RKecommandé, Valeurs à recouvrer, Bureau de poste ’Aaln. (Name der Postanstalt) zu ver⸗ sehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders.
Schriftliche Mitteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht auf den “ selbst beziehen, sind unzulässig. — Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf dem Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder ein elöst noch zurück⸗ oder nachgesandt worden sind. — Postaufträ müssen frankiert werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für ei Einschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.
vravzapes srerger aSenenne wmHan
1 Meistbetrag 8 eines Postauftrags
Benennung der Länder
Ma
1) Pentlhlirith. .. . ... 2) Belgien (nur nach Orten im Gebiet des Generalgouverne⸗ ments in Belgien, die am Brief⸗ verkehr mit Deutschland teil⸗ nehmen) .
EThile ....... 2g Peb. (Seg) es.
(66 Pes. = 100 ℳ)
4) Dänemark mit Faröer u.
Island (nicht a. Grönland) 720 Kronen
Bemerkungen.
p Wechselproteste sowie Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zu⸗ lässig. Gebühr 30, vom 1. August ab 35 Pf. ohne Unterschied des Gewichts. Meistgewicht 250 g. Protesterhebung durch Post bis 800 ℳ zulässig. Gebühr bei Wechseln bis 500 ℳ einschließlich 1 ℳ, bei Wechseln über 500 ℳ 1 ℳ 50 Pf., dazu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protesturkunde 30, vom 1. August ab 35 Pf. (im Orts⸗ und
Nachbarortsverkehr 25, vom 1. August ab 28 Pf.).
2) Wechselproteste, sowie Zinsscheine usw. zulässig. Mehrere
1000 Franken (125 Franken = 100 ℳ)
“ “ 800 ℳ 480 Gulden Guyana 100 Fl. = 168 ℳ, Niederländisch⸗Indien 100 Fl. = 8 167 ℳ
85
5) Dänische Antillen.
6) Luxgemburg .
7) Niederlande, Niederl.⸗ Indien, Niederl.⸗Guyana
8) Norwegen.. .. 720 Kronen
Quittungen usw. zulässig, 5. müssen alle Anlagen zur gleich⸗ zeitigen Einziehung von demselben Zahlungspflichtigen bestimmt sein.
3) Nur nach bestimmten Orten. Postaufträge sind an das Postamt Valparaiso zu adressieren. Zins⸗ und Dividendenscheine zulässig. 4) und b) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. kale ; fremde Lotterie⸗ lose, Prämien⸗Schuldverschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausgeschlossen. 6) Wechsel⸗ proteste werden vermittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 7) Nach Niederländisch⸗Indien und Guvana nur nach bestiimten Orten. 8) Nur nach bestimmten Orten. 9) Bei Auf⸗
.“
beeX 1111
9) Oesterr.⸗Ungarn mit Bosnien⸗ Herzegowina u. Liechtenstein. — Der Postauftragsverkehr nach der Bukowina ist ein- gestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küsten⸗ land bis auf weiteres Be⸗ schränkungen unterworfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. .
720 Kronen 1000 Franken oder Rappen.
trägen nach Ungarn sind Namen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. Meistgewicht 250 g. 10) Wechselproteste werden vermittelt. Zins. und Dividenden⸗ scheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 11) Lotterielose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere ausgeschlossen. Postaufträge mit Ver⸗ merke „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ zuläfsig. staufträge mit Vermerke „Zur Schuldbetreibung“ werden an besondere — ämter weitergegeben. Protestvermerke und der Vermerk „Jur S betreibung“ sind auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu setzen. Jint⸗ und Dividendenscheine usw. sind zulässig. “
Schweiz. 2 „ „ 2 9 „ 2 72„ 272