1916 / 172 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Wilhelm Spiegel Isingen, Sulz leicht verwundet. Emil Diem Stuttgart vermißt. Franz Fahrner Oberndorf, Herrenberg vermißt. August Giese Aue, Durlach vermißt. Gottlob Markert Honsbronn, Mergentheim ver⸗ wundet, in Gefangenschaft. Gottlob Paulus Deckenpfronn, Calw in Gefgsch. Adolf Raidt, Niedernau, Rottenburg in Gefangenschaft. Adolf Staiger Unteraichen, Stuttgart verwundet, in Gefangenschaft. Gefr. Josef Ziegler Horn, Gmünd verwundet, in Gefgsch. Gefr. Otto Krauß Stuttgart leicht verwundet. Per Wilhelm Rieck Untergröningen, Gaildorf leicht verw. rändle, Adam Grabenstetten, Urach verwundet. Bellinger, Anton Blienshofen, Ehingen verwundet. B echt, Wilhelm Birkenfeld, Neuenbürg verwundet. Jehle, Johannes Oberhofen, Ravensburg verwundet. Nerk, Albert Zürich⸗ infolge Verwundung gestorben. Kauch, Paul Dunningen, Rottweil leicht verwundet. Single, Karl Gruntal, Freudenstadt verwundet, Weißer, Friedrich Wörnersberg, Freudenstadt leicht verw. Wiehl, Reinhold Mühlhausen, Tuttlingen leicht verwundet. Weinläder, Friedrich Dornstetten, Freudenstadt I. verw. Arnold, Alfred Birkach, Stuttgart in Gefangenschaft. Bitterlich, Alwin Kottmarsdorf, Löbau vermißt. hler, Friedrich Stuttgart vermißt. 8 unk, Heinrich Ulm a. D. vermißt. Bothner, Paul Botnang, Stuttgart in Gefangenschaft. Bitzer, Johannes Pfeffingen, Balingen verw., in Gefgsch. Bihr, Wilhelm Königsbronn, Heidenheim in Gefangenschaft. Dettinger, Albert Feckenhausen, Rottweil vermißt. Edele, Michael München vermißt. Fpple, Karl Botnang, Stuttgart leicht verwundet. Epple, Franz Fridingen, Tuttlingen in Gefangenschaft. Ebner, Gotthilf Raidwangen, Nürtingen leicht verwundet. Finkbe iner, Otto Christophstal, Freudenstadt in Gefgsch. Grimm, Johannes Laubach, Biberach vermißt. Grözin ger, Gottlob Höfingen, Leonberg in Gefangenschaft. Gaißer, Julius Salzstetten, Horb in Gefangenschaft. Grau, Hermann Vaihingen, Stuttgart in Gefangenschaft. Hofman n, Alfons Ailringen, Künzelsau in Gefangenschaft. Holzer, Jakob Vorderlehengericht, Wolfach vermißt. Hommel, Wilhelm Echenbrunn, Dillingen vermißt. Helbig, Richard Passau vermißt. Ha as, Wilhelm Fluorn, Oberndorf vermißt. Häbich „Adolf Botnang, Stuttgart in Gefangenschaft. Huttenlocher, Wilhelm Vaihingen, Stuttgart vermißt. H ugger, August Deißlingen, Rottweil vermißt. Jäckle, Johannes Locherhof, Rottweil verwundet, in Gefgsch. Knaisch, Karl Geislingen, Balingen vermißt. Klotz, Wilhelm Heilbronn vermißt. Kugler, Matthias Rötenberg, Oberndorf verw., in Gefgsch. K ayser, Eugen Schwenningen, Rottweil in Gefangenschaft. Knaisch, Adolf Metzingen, Urach in Gefangenschaft. Kirchmann, Anton Sommersbach, Wangen vermißt. Kru is, Xaver Augsburg vermißt. Le bhe rz, Hermann Bitz, Balingen in Gefangenschaft. La i ch, Robert Vaihingen, Stuttgart leicht verwundet. M annhart, Alfons Mengen, Saulgau vermißt. Martin 8 Martin Unlingen, Riedlingen vermißt. M. üller, Wilhelm Hallwangen, Freudenstadt in Gefgsch. Maier, Otto Salzstetten, Horb in Gefangenschaft. Mezge r, Robert Vaihingen, Stuttgart vermißt. ayer . Jakob Böffingen, Freudenstadt vermißt. Manz, Wilhelm Locherhof, Rottweil in Gesangenschaft. Müller, Andreas Buchenberg, Villingen vermißt. No thardt, Hermann Wäschenbeuren, Welzheim vermißt. Ri st Christoph Mängerkingen, Reutlingen verw., in Gefgsch. RNoos, vese Denkingen, Spaichingen vermißt. Rapp, Fritz Oberschwandorf, Nagold in Gefangenschaft. Rapp, Eugen Locherhof, Rottweil leicht verwundet. Söll, Eugen Salzstetten, Horb vermißt. Seifriz, Karl Stuttgart leicht verwundet, Spö rrIe, Georg Enslingen, Hall vermißt. Schwab, Karl Furtwangen, Triberg leicht verwundet. Sch reier, Georg Stuttgart in Gefangenschaft. Schoen, Friedrich Sulzbach, Gaildorf leicht verwundet. Schu tzbach, Josef Mahlstetten, Spaichingen vermißt Schneider, Richard Stuttgart⸗Cannstatt vermißt. Schick, Gotthilf Großhöchberg, Backnang in Gefgsch. Schäfer, Gottlob Höfingen, Leonberg in Gefgsch. . „M ge nsen, vermißt. d, engen, Urach lei 8 ꝛge Lrac cht verwundet

Gefr. Gefr. Gefr. Gefr. Gefr. Gefr.

Gefr. Gefr.

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hra Lüle, Karl Schwaikheim. Waiblingen in Gefgsch. v1z, Friedrich Schnait, Schorndorf vermißt. fosch ern, Max Messelhausen, Baden in Gefgsch.

eissach, Vaihingen in Gefgsch.

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Stotz, Anton Deißlingen, Rottweil vermißt. vostel, Karl Oßweil, Ludwigsburg hurner, Albert Schlierbach, Göppingen in Gefgsch. ogt, Eugen Weissach, Vaihingen vermißt. 8 Väth, Rudolf Würzburg vermißt. Wal ter, Friedrich Kozckotowice, Gostyn vermißt. Wie dmaier, Richard Kaltental, Stuttgart in Gefgsch. Wieler, Mar Stuttgart vermißt. 1 Zehender, Wilhelm Rottweil leicht verwundet. Kemper, Theodor Menden, Iserlohn vermißt. 8 2. Maschinengewehr⸗Kompagnie Kienzle, Gotthilf Hochdorf, Waiblingen d.Unglücksf. verletzt.

Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 2. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

v““ 2. Kompagnie. Utffs. Karl Lemmert Metz bisher schwer vern

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8 Leutkirch erkrankt.

Zu Verlustliste Nr. 12. 8 Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. 8 .5. Batterie. 88 Ltn. d. R. Franz Mathis Druse (nicht Ulm) leicht verwundet. 3 6. Batterie. Es ist zu ergänzen: Gefr. Karl Vogel Weinsberg l. verw.

Zu Verlustliste Nr. 16. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

1 8. Kompagnie. Melber, Georg Talheim zuerst verwundet, ((. L. 363), infolge Verwundung

Zu Verlustliste Nr. 19.

6 Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. Sorg, Ferdinand (nicht Georg) Kirchheim leicht verwundet. V Zu Verlustliste Nr. 24.

.“ Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.

1A4X“ Sick (nicht Sig ), Wilhelm Obertiefenbach (nicht Zürich) v.

dann vermißt gestorben.

(Bauer, Erwin

Utffz. Xaver Miller (nicht Frz. Faver) Hünlishofen gefallen.

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W 5 rz, Christian

Utffz. Anton (nicht Anton Aug.) 2

Brarmeier (nicht Bramaier), Johann Neuhausen (nich

Bindel (nicht Bündel), Otto Neustadt verwundet.

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Elser, Edwin Frickingen (nicht Andermatt, Schweiz)

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. qur, Georg (nicht Bauer, Joh. Georg) Birkhof schw. v.

Holder, Karl

Buggle, Max Stuttgart bish. verwundet, vermißt.

Wieland, Karl

Josef ergangene Berichtigung.

Großsüßen erkrankt. Stoll,

h. Johann (nicht Joh. Baptist) Löchle gefallen.

1“ Zu Verlustliste Nr. 26. Landwehr⸗Junfanterie⸗Regiment N . 15. Kompagnic. 8

Schwenningen) verwundet.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. Kompagniece.

Zu Verlustliste Nr. 28. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 8. Kompagnie. 1 riedrich Rieden bisher verwundet, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 30. erie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. 4. Battorie.

IEs ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Hans Hailer, Stuttgart, b1“ 5. Batterie.

Es ist zu ergänzen: Lenk, Georg Hopfau leicht verw.

ldarti

Zu Verlustliste Nr. 32. Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 53. 1 4. Kompagnie. Andreas Dorndorf bisher vermißt gestorben (gem. v. Frankreich).

Zu Verlustliste Nr. 33. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 1 1öö6 August Ried (nicht Rorschach) leicht verwundet. 8 2. Kompagnie. umpfer, Gustav Ertingen (nicht Ennetach, Saulgau) I. v. Es ist zu ergänzen: Franz . Breitenfeld verwundet. 6. Kompagnie.

erw.

(nicht Herr⸗

12. Kompagnie. chmid (nicht Schmidt), Johann Aichstetten lingen) verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 36.

12. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 99. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 10. Kompagniec.

Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: ußler, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 415. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246.

11. Kompagnie. Eßlingen (nicht Holder, leicht verwundet.

Jakob Neidlingen)

Zu Verlustliste Nr. 63. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 6äe6ää8—

Zu Verlustliste Nr. 68. 3 Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 5 10. Kompagnie. Arnbach bish. verwundet, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247.

8 , 7. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Lachenmayer Wangen i. A. vermißt, sowie die in V. L. 116 hierzu

Maschinengewehr⸗Zug. 1 chenmayer, Josef Wangen i. A. (nicht La chenmaier, E“ Hermann Weingarten) gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 82. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. b 6. Kompagnie. Michael Altsteußlingen bish. vermißt, gefallen. Zu Verlustliste Nr. S8S. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. Es sind zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Roos „Lorenz Gottl. Dornhan erkrankt.

1 Zu Verlustliste Nr. 98. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

10. Kompagnie. weil irrtümlich gemeldet: Volk, Alius

Es

ist zu streichen,

1

Zu Verlustliste Nr. 105. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 5 Kompagnie. Zuffenhaufen (nicht Stuttgart) bish. verw.,

vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 110. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. 9. Kompagnie.

88 86

Zu Verlustliste Nr. 128. 1 2 Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 8. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 145. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

2. Kompagnie. Krebsstein (nicht Krebstein) gefallen. Zlu Verlustliste Nr. 146. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

8.

Franz (nicht Franz Javer)

Zu Verlustliste Nr. 148. 2. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. Kolshorn, Grund a. Harz (nicht Göttingen)

Zu Verlustliste Nr. 16 7. Berichtigung zu Verlustliste Nr. 68. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. Cs ist zu streichen, wal hürülh Es ist zu streichen, weil irrtün veröffentlicht: S mayer lnicht Schulimeper), üplich . schwer verwundet, gestorben. 882

Zu Verlustliste Nr. 172 53. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 1 6. Kompagnie. 1 Es ist zu ergänzen: Oblt. d. R. Ernst Thiele 2 verletzt.

Hptm. Walter

t l.

Zu Verlustliste Nr. 184. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125 111“ Doster, Christian (nicht Christ.) Reutlingen J. v., b. b Zu Verlustliste Nr. 189. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120

11. Kompagnie. Bayer, Friedrich Dotternhausen leicht verwundet.

8 Zusatz: „b. d. Tr.“ ist zu streichen.

Zu Verlustliste Nr. 197. Pionier⸗Kompagnie Nr. 116. Steinbrenner, Gottlob Stetten (nicht Eßlingen) J. verw

Zu Verlustliste Nr. 212. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

9. Kompagnie. Paul (nicht Paul Gregor) Zempelburg

0

Tempelburg) schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 231. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 12. Kompagnie. Leonhard Vogel Fränkisch⸗Crumbach (nicht Erunbach) leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 233. Infanterie⸗Regiment Nr. 127,

3. Kompagnie. cheermeyer), Karl Aalen schw. p.

Zu Verlustliste Nr. 234. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 7. Kompagnie. Waibel, Georg (nicht Joh. Georg) Ummendorf (nicht Schwein⸗ hausen) leicht verwundet.

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Ulm.

Zu Verlustliste Nr. 259. Berichtigung zu Verlustliste Nr. 43. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

1“ 12. Kompagnic. , 1— Wellhäuser, Johannes, Horn. Altingen (nicht Aldingen) 2 in Gefgsch. 1

—..

8

Zu Verlustliste Nr. 260. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.

8 . 12. Kompagnic. Wahl, Georg (nicht Georg Karl) Wasseralfingen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 271. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

8 8 7. Kompagnie. Gefr. Eduard Thürin ger Güglingen zuerst vermißt, dann in Gefgsch. (V. L. 293), in Gefgsch. gestorben

3

(gemeldet von Rußland). 8 Zu Verlustliste Nr. 296.

Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

““ 1 2. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Gefr. Karl Ran Gerstetter verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 345.

1. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. Maier), Georg Dürrenmettstett

Zu Verlustliste Nr. 34909. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1:

1 5 2. Kompagnie. 1 Hipp, Karl Stuttgart⸗Untertürkheim bish. schwer verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 361. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr.

8 11,. Kompagnie. Hildebrandt (nicht Hildenbrandt), Karl Mannheim schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 381. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. 8 1 10. Kompagnie. Kucfeß (nicht Kürfeß), Albert Tuttlingen leicht Zu Verlustliste Nr. 386. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 86 6. Kompagnie. Riepp, Hermann Stammheim bish. schwer verw gestorben. Zu Verlustliste Nr. 389. 8 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

K 1 5. Kompagnie. Rahn, Emil Stuttgart⸗Cannstatt bish. vermißt, gefallen,

Zu Verlustliste Nr. 397.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.

8 1 11. Kompagnie. Josef Mayer (nicht Maier) Schloßberg leicht verw⸗

8 9 32

Utffz.

Kompagnie. 8 ester Deggingen gefallen.

8 8 188 8

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt.

8 Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 3.

1

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und ZJeitungsspediteuren für Helbstabholer anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32

eichsanzeig

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitg⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeils 50 ₰ℳ. Anzeigen nimmt an: die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatzunzeigers

Einzelne Rummern kosten 25 ₰.

2

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Pentschen Notzhch

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916.

Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Ver⸗ ordnung über den Verkehr mik Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 18. April 1916.

Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 165 des Reichs⸗

„Gesetzblatts. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend Festsetzung einer Frist für Stein⸗ kohlenbergwerksbesitzer zur Bildung einer Vereinigung. Bekanntmachung, betreffend Verbot der Beihilfe beim Gewerbe⸗ betrieb seitens der Unteroffiziere und Mannschaften der Armee. Bekanntmachungen, betreffend den kommunalabgabepflichtigen Reinertrag der Ilmbahn und der Rhene⸗Diemelthal⸗Eisenbahn. Bekanntmachungen, betreffend die Fernh ltung unzuverlässiger Personen vom Handel. .“ 8 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberstleutnant z. D. von Dewitz genannt von Krebs, Leiter der militärischen Ueberwachungsstelle beim Haupttelegraphenamt Berlin, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Oberpostsekretär, Rechnungsrat Busse in Lüdenscheid

den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Oberfischmeister a. D. Hinkelmann in Kiel und dem Stadtrat, Rentner Schleyer in Posen den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Hegemeister a. D. Sachs in Crefeld, dem Eisenbahn⸗ betriebssekretär Niebisch in Breslau, den Eisenbahnlokomotiv⸗ führern a. D. Marx in Minden i. W. und Trammnitz in Hameln das Verdienstkreuz in Gold,

dem herrschaftlichen Kutscher Heimert in St. Ulrich und dem Gutsschafmeister Kugler in Gröst, beide im Kreise Quer⸗ furt, das Allgemeine Ehrenzeichen,

dem Arbeiter Ratajewski in Spandau das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie

den Unteroffizieren Schmitz in der Eisenbahnbetriebs⸗ kompagnie Nr. 28 und Langel in der Eisenbahnbaukompagnie Nr. 10, dem Sanitätsunteroffizier der Reserve Lange beim Eisenbahnmaschinenpark Nr. 5 und dem Pionier Tzscheetzsch in der Landwehreisenbahnbaukompagnie Nr. 6 die Rettungs⸗ medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Bekanntmachung über das

Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tieri⸗

schen Oelen und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 3).

8 Vom 21. Juli 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel I

Die §§ 1 und 2 der Bekanntmachung über das Verbot der Ver⸗ wendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 3) erhalten folgende Fassung:

Butter, Butterschmalt, Margarine, Kunstspeisefett, Speck sowie Rinder⸗, Schaf⸗ und Schweinefett in jeglicher Form dürfen zu technischen Zwecken nicht verarbeitet oder sonst verwendet werden.

Das Verbot findet auf die Herstellung von Nahrungsmitteln keine Anwendung.

§ 2 Pflanzliche und tierische Oele und Fette sowie aus diesen ge⸗ wonnene Oel⸗ und Fettsäuren dürfen zur Herstellung von Seife und anderen Waschmitteln, die genannien Oele und Fette auch zur Her⸗ stellung von Leder jeder Art nicht verarbeitet oder sonst verwendet werden. Die genannten Oele und Fette dürfen nicht gespalten werden. Artikel II. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin den 21. Juli 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich

8

Bekanntmachung,

betreffend Ausführungsbestimmungen zur Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 18. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307).

Vom 21. Juli 1916.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über den Ver⸗ kehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Wasch⸗ mitteln vom 18. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307) wird folgendes bestimmt:

§ 1

Feinseife und Seifenpulver, die gemäß § 2 der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten vom 6. Januar 1916 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Jult 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 3 und 765) und gemäß § 1 der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 21. Juli 1916 (Zentralbl. für das Deutsche Reich S. 193) nach den Weisungen des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin aus pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel⸗ und Fettsäuren hergestellt sind, müssen auf den Stücken beziehungsweise auf den Packungen den Aufdruck K. A.⸗Seife und K. A.⸗Seifenpulver tragen. Der Aufdruck ist vom

ersteller oder, wenn bei Seifenpulver ein anderer die Ware zum Zwecke der Weiterveräußerung mit Packung versieht, von diesem vor der Weitergabe anzubringen. 8

Die Abgabe von Waschmitteln, die aus pflanzlichen oder tierischen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel⸗ und Fettsäuren her⸗ gestellt sind, an Selbstverbraucher darf nur nach folgenden Grund⸗ sätzen erfolgen:

I. Die an eine Person in einem Mongt abgegebene Menge darf fünfzig Gramm Feinseife (Toiletteseife, Kernseife und Masiegicttth. sowie zweihundertfünfzig⸗ Lifsaputoe tüberteigen. Wer Feinseifen, die vom„Hersteller in Umhüllungen in Verkehr gebrach werden, mit Ausnahme der K. A.⸗Seife, ist das unter Einschluß der Umbüllung festgestellte Gewicht maßgebend. Bleiht der Bezug einer Person in einem Monat unter der zugelassenen Höchstmenge, so wächst der Minderbetrag der Höchstmenge des nächsten Monats nicht zu. Dagegen ist der Vorausdezug der Mengen für zwei Monate gestattet.

Die Abgabe von Schmierseife ist unbeschadet der Bestimmungen des § 8 verboten. .

II. Die Abgabe von Feinseife und Seifenpulver darf nur gegen Abliteferung des für den laufenden oder nächstfolgenden Monat gültigen, das abzugebende Waschmittel bezeichnenden Abschnitts der von der zuständigen Ortsbehörde des Wohnsitzes oder dauernden Auf⸗ enthalis auszugebenden Seifenkarte erfolgen. Die Seifenkarte hat den aus der Anlage*) ersichtlichen Inhalt. Sle gilt unabhängig vom Orte der Ausgabe an allen Orten des Reichs.

Soweit an einzelnen Orten bei dem Inkrafttreten dieser Be⸗ kanntmachung Seifenkarten im Gebrauche sind, ist deren weitere Ver⸗ wendung vährend der Monate 5 und September 1916 gestattet, sofern die Angaben über die zu beziehende Art und Menge der Wasch⸗ mittel in Uebereinstimmung gebracht ist mit den Vorschriften des Abs. I.

§ 3 Die zuständige Ortsbehörde ist befugt, auf Antrag c) far Aerzte, Personen, die berufsmäßig mit Krankheits⸗ erregern arbeiten, Zahnärzte, Tierärzte, Zahntechniker, Heb⸗ aammen und Krankenpfleger,

b) für mit ansteckender Krankbeit behaftete Personen nach ent⸗ sprechender Bescheinigung seitens des Kreisarztes oder eines von der Ortsbebhörde bestimmten Arztes,

bce) für Krankenhäuser auf die nach dem Jahresdurchschnitte berechnete Kopfzahl der verpflegten Kranken

je bis zu vier Zusatzseifenkarten; 1v für 8 b arbeitende Grubenarbeiter in Kohlenbergwerken,

für in gewerblichen Betrieben vor dem Feuer oder mit der Kohlen⸗ bewegung ständig beschäftigte Arbeiter und für Schornsteinfeger je bis zu zwei Zusatzselfenkarten;

III. für Kinder im Alter bis zu 18 Monaten je eine Zusatz⸗ seifenkarte auszugeben.

4 Die Ueberlassung der Seifenkarten zum Bezuge von Waschmitteln an andere Personen als diejenigen, für die sie ausgegeben sind, sowie die Weiterveräußerung von Waschmitteln, die auf Seifenkarten bezogen sind, ist verboten.

§ 5 Der Vertrieb von Waschmitteln, die unter Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel⸗ und Fettsäuren hergestellt sind, im Hausierhandel ist verboten.

§ 6

Bei Abgabe im Kleinhandel an den Selbstverbraucher dürfen die Preise ohne Rücksicht darauf, ob die Abgabe in Packung oder lose erfolgt bei K. A.⸗Seife⸗ für ein Stück von 69 Gramm.. 98 Mark,

bei K. A.⸗Seifenpulver für je 250 Grꝛamm. . .60,30 Mark

nicht überschreiten.

Geringere Mengen K. A.⸗Seifenpulver sind entsprechend

Mindergewichte geringer zu berechnen.

Vorstebend festgesetzte Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. 94 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) in Verbindung

em

mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 25) und vom 15. März 1916 (Relchs⸗Gesetzbl. S. 183).

gegenüber den Heeresverwaltungen, der M.

§ 7 Die Versorgung der Barbiere und Friseure mit der zur Auf⸗ rechterhaltung ibres Gewerbes erforderlichen Rasier, und Kopfwasch⸗ seife erfolgt nach näherer Weisung des Kriegsausschusses für pflanz⸗ liche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin durch Vermittlung des Bundes deutscher Barbier⸗, Friseur⸗ und Perücken⸗

macher⸗Innungen.

§ 8

ur Verwendung zu technischen Zwecken dürfen Waschmittel, die 2I von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel⸗ und Fettsäuren hergestellt sind, an technische Betriebe und Gewerbetreibende, insbesondere an Wasch⸗ anstalten, nur mit Zustimmung des Kriegeausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette abgegeben werden. Für technische Betriebe und Gewerbetreibende, insbesondere Wasch⸗ anstalten, die weniger als zehn Arbeiter beschäftigen, kann die zu⸗ ständige Ortsbehörde auf Antrag einen Ausweis ausstellen, gegen dessen Vorlegung die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforder⸗ liche Menge an Waschmitteln vse werden darf. Der Ausweis muß die zulässige Höchstmenge angeben. Der Veräußerer hat die ab⸗ gegebene Menge auf dem Ausweis unter Bezeichnung der Art und Menge (Gewicht) mit Tinte oder Farbstempel zu vermerken. Die Ueberlassung der auf Grund vorstehender Bestimmungen ausgestellten Ausweise zum Bezuge von Waschmitteln an andere Personen sowie die Weiterveräußerung der auf die Ausweise bezogenen Waschmittel ist verboten.

§ 9 Die Verwendung von Waschmitteln, die unter Verwendung von pflanzlichen und nerischen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel⸗ und Fettsäuren hergestellt sind, zu Putz⸗ und Scheuerzwecken ist verboten. 8n

Welche Behörden als zuständige Ortsbehörden im Stune es d8 8 eehen sind, bestimmt die Landeszentralbehörde.

der

88 SPar

neverwal: un de. senigen Personen, die von diesen Verwaltungen mit Waschmitteln ver⸗ sorgt werden. Die Verwaltungen treffen besondere Anordnungen über die Versorgung. S

Wer den Bestimmungen der §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu

fünfzehnhundert Mark bestraft.

§1

Diese Bestimmungen treten am 1. August 1916 in Kraft mit der Maßgabe, daß im Monat August 1916 an Stelle der 250 Gramm Seifenpulver die gleiche Menge Schmterseise gegen Ablieferung der entsprechenden Abschnitte der Seifenkarte abgegeben werden darf. Die Bestimmungen treten an die Stelle der Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Veordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln, vom 18. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 308).

Berlin, den 21. Juli 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) wurde dem in Stuttgart wohn⸗ baften, zu Oberbrüden, O.⸗A. Backnang, geborenen Kaufmann Christian Viktor Wild der Handel mit Seife, Seifen⸗ pulver und sonstigen Waschmitteln untersagt.

Stuttgart, den 20. Juli 1916.

Königliche Stadtdirektion. Dr. Schwammberger.

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers zur unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-RGBl. S. 603) wurde dem in Stuttgart wohnhaften, zu Schönebürg geborenen Kolporteur August Maucher der Handel mit Seife, Seifenpulver und sonstigen Waschmitteln sowie mit Schmierölen und Fetten untersagt.

Stuttgart, den 20. Juli 1916.

Königliche Stadtdirektion. Dr. Schwammberger.

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sept. 1915 (RGBl. S. 603) wurde dem in Stuttgart wohn⸗ haften und ebenda geborenen Kaufmann Otto Gall der Handel mit Seife, Seifenpulver und sonstigen Waschmitteln unters agt. 11111114A4“X“

Stuttgart, den 20. Juli 1916. 8 8

Ksönigliche Stadtdirektion. Dr. Schwammberger.

Bekanntmachung.

Durch Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom 15. Juli 1916 ist der Agent Alfred Fröhlich in Gießen (Nordanlage 31) als unzuverlässige Person vom Handel aus⸗ geschlossen.

Gießen, den 17. Juli 1916.

*) Die Anlage ist hier nicht mitabgedruckt.

Großh. Kreisamt Gießen. J. V.: Langermann.