1916 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 25. November 1915, betreffend das Verbot der Durchfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kentnis:

1) Es ist verboten die Durchfuhr von Süßwasserfischen KFr. 115a—c des Statistischen Warenverzeichnisses); 2) die Durchfuhr derjenigen Sendungen Süßwasserfische, die bis zum 31. Juli 1916 auf den Transport ge⸗ bracht worden sind, kann zu Ende geführt werden. Berlin, den 26. Juli 1916. 8 Der Reichskanzler.

B ekanntmachu n g. 8

Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Darlehnskassengesetzes vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 340) wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß am 30. Juni 1916 Dar⸗ lehnskassenscheine im Betrage von 2 032 500 000 aus⸗ gegeben waren. Hiervon befanden sich 1 316 446 000 im freien Verkehr.

Juli 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Dombois.

vI1“

Den Cheleuten Johannes und Maria Häfele in Ulm ist durch rechtskräftigen oberamtlichen Bescheid vom 23. Juni 1916 der Betrieb des Milchhandels wegen erwiesener Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb auf Grund des § 1 der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 (nGBl. S. 603) unter⸗ sagt worden.

Ulm, den 25. Juli 1916. Königliches Oberamt. Maier.

Königreich Preußen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnung über die zwangsweise Ver⸗ waltung russischer Unternehmungen vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) und der Verordnung vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Reichskanzlers über den Nachlaß des am 12. März 1915 in Charlottenburg verstorbenen russischen Staatsangehörigen Wladislaus (Wolf) Portner die Zwangsverwaltung angeordnet worden. (Ver⸗ walter: Justizrat Dr. Fischer in Berlin W. 50, Tauentzien⸗ straße 7 b.)

Berlin, den 25. Juli 1916. 1

Der Minister für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeassessor Emmel in Frankfurt a. Gewerbeinspektor ernannt worden.

Finanzministerium.

Betrifft Reichsabgabe für Postsendungen.

Wegen Ermittelung der von der Preußischen Staatsver⸗ waltung an das Reich zu zahlenden außerordentlichen Abgabe für Postsendungen ist in nächster Zeit ein Erlaß zu erwarten, wonach im November 1916 und Februar 1917 die Sendungen gezählt werden sollen.

In dem bisherigen Portoablösungsverfahren tritt keine Aenderung ein, die Postsendungen der Behörden und einzelnen Beamten sind also nicht mit Freimarken, sondern wie bisher nur mit dem Stempel „Frei durch Ablösung“ zu versehen.

Berlin, den 27. Juli 1916.

Der Finanzminister. J. A.: Löhlein.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Thorn, Regierungsbezirk Marienwerder, ist zu besetzen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Königliche Akademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den Geheimen Rat, Professor Dr. Karl von Linde in München und den Chef der Firma Schott in Jena Dr. Otto Schott zu korrespondierenden Mitgliedern ihrer physikalisch⸗mathematischen Klasse gewählt. 1

Hekanntmachunͤ...

Der Händlerin H. Wolff in Heydekrug habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Nabhrungsmitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb für das gesamte Reichsgebiet untersagt.

Herydekrug, den 24. Jult 1916.

Der Landratsamtsverwalter. Fuhrmann.

2*

Bekanntmachung.

Den Kaufleuten Israel und Josef Czaczkee, in Firma Ge⸗ brüder Czaczkes, Breslau, Fichtestraße 29, ist auf Grund des § 1 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 üpver ernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603) der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art untersagt worden. Breslau, den 24. Juli 1916. 8 Deer Polizeipräsident. Salémon.

Bekanntmachung.

Der Frau Frieda Jacob, sowie den Kaufleuten Bruno Jacob und Salomon Sittenfeld in Firma Br. Jacob, Dessauerstraße 1 hier, ist gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom

23. September 1915 RSBl. S. 603 jeder Handel mit

Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere

Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen

Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen oder mit

Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt worden. Breslau, den 24. Juli 1916.

Der Polizeipräsident. Salémon.

In der am 27. Juli unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich abge⸗ haltenen Plenarsitzung des Bundesrats murde dem Ent⸗ wurf einer Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Säcken die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Bekanntmachung über den Absatz von Brennesseln, eine Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherung der Ackerbestellung vom 31. März 1915, eine Aende⸗ rung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1915 über Zulassung von Motorbooten zum Verkehr und eine Aenderung des Militärtarifs für Eisenbahnen. Demnächst wurde über die Berufung von Mitgliedern des Versicherungsbeirats beim Auf⸗ sichtsamt für Privatversicherung und über verschiedene Ein⸗ gaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bu ndesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Der Königlich dänische Gesandte Graf Moltke hat Berlin

verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legations⸗

198 Henrik von Kauffmann die Geschäfte der Gesandt⸗ haft.

Zu der im britischen Unterhause von dem Minister Lord Robert Cecil versuchten Verteidigung des Systems der Boykottierung neutraler Firmen durch die amtliche schwarze Liste gegenüber der in Amerika entstandenen Bewegung schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“:

Was Loro Cecil dabet vorgebracht hal, ist schon in der den neu⸗ tralen Mächten unterm 15. Juni 1916 überreichten Denkschrift der Deutschen Regierung über die völkerrechtswidrigen Maßnahmen Englands gegen neutrale Firmen, die Handelsbeziehungen zu Deutschen unterthalten, eingehend widerlegt worden. Lord Robert Cecil hat nicht einmal den Versuch gemacht, die völkerrechtlichen Dar⸗ legungen und tatsächlichen Feststellungen dieser Denkschrift zu ent⸗ kräften. Dagegen hat er sich bemüht, die Methode des Anschwärzens auch auf die deutsche Regierung anzuwenden, indem er, wie „Reuter“ meldet, behauptete, die englische Regierung habe Nachrichten, daß die deutsche Regierung ähnliche Schritte wie die englische gegen Firmen in neutralen Ländern unternommen habe. Diese Behauptung ist völlig unzutreffend. In Deutschland ist niemals eine Maß⸗ nahme getroffen worden, die irgendwie mit den völkerrechtswidrigen Eingriffen Englands in die Handelsfretheit der Neutralen verglichen werden könnte.

8 1 1 Am 27. Juli fand in Brüigge die Verhandlung des Feldgerichts des Marinekorps gegen den Kapitän Charles Fryatt von dem als Prise eingebrachten englischen Dampfer „Brussels“ statt. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde der Angeklagte zum Tode verurteilt, weil er, obwohl nicht Angehöriger der bewaffneten Macht, den Versuch gemacht hat, am 28. März 1915 um 2 Uhr 30 Minuten Nachmittags bei dem Maas⸗Feuerschiff das deutsche Unterseeboot „U 33“ zu rammen. Der Angeklagte hat ebenso wie der erste Offizier und der leitende Maschinist des Dampfers seinerzeit für sein „tapferes Verhalten“ bei dieser Gelegenheit von der britischen Admiralität eine goldene Uhr als Belohnung erhalten und war im Unterhaus lobend erwähnt worden. Bei der damaligen Begegnung hat er, ohne sich um die Signale des U⸗Bootes, das ihn zum Zeigen seiner Nationalflagge und zum Stoppen aufforderte, zu kümmern, im entscheidenden Augenblick mit hoher Fahrt auf das Unterseeboot zu⸗ gedreht, das nur durch sofortiges Tauchen um wenige Meter von dem Dampfer freikam. Er gab zu, hier⸗ mit nach den Weisungen der Admiralität gehandelt zu haben. Das Urteil ist bestätigt und am 27. Nachmittags durch Erschießen vollstreckt worden. Eine von den vielen ruchlosen Franktireurhandlungen der englischen Handelsschiffahrt gegen unsere Kriegsfahrzeuge hat so eine zwar späte, aber ge⸗ rechte Sühne gefunden. -“

Das Königlich preußische Staatsministerium bringt in

sämtlichen Betrieben des preußischen Staates den Grundsatz zur Anwendung, die Militärrentenempfänger lediglich nach ihrer Arbeitsleistung ohne Berück⸗ sichtigung des Rentenbezuges zu entlohnen. Das gleiche Verfahren wird, wie „W. T. B.“ mitteilt, jetzt in allen Reichsbetrieben eingeschlagen; der Reichskanzler (Reichsamt des Innern) hat ferner sämtliche Bundes⸗ regierungen aufgefordert, die Durchführung des er⸗ wähnten Grundsatzes in ihrem Verwaltungsbereiche zu ver⸗ anlassen. Soweit dies noch nicht der Fall ist, dürfte also wohl in Kürze in allen staatlichen Betrieben Deutschlands die Praxis herrschen, daß Kriegsbeschädigte bei einer Arbeitsleistung, die der normalen entspricht, den vollen Normallohn und dazu ihre Militärrente erhalten. Es wäre zu wünschen, daß diese der Billigkeit entsprechende Ge⸗ staltung der Entlohnung der Kriegsbeschädigten auch in den Betrieben kommunaler und privater Arbeitgeber ganz allgemein Eingang fände.

Die Neuregelung, die der Verkehr in Hülsenfrüchten durch die Verordnung vom 29. Juni d. J. gefunden hat, umschließt neben belangreichen anderen Veränderungen Aenderungen organisatorischer Natur. Dem Reichskanzler blieb die Be⸗ stimmung einer neuen Stelle vorbehalten, bei der der Verkehr in Hülsenfrüchten zentralisiert und an die die lieferungspflichtigen Mengen anzuweisen seien. In einer neuerlichen Entschließung hat, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, der Präsident des Kriegsernährungsamtes in Wahrnehmung der ihm über⸗

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2. Befugnisse bestimmt, daß die Bewirtschaftung von Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse einer Reichshülsen⸗ bb übertragen wird, die als selbständige Abteilung er Z. E. G. einzurichten ist. Mit dieser Entscheidung ist der Wirtschaftsplan für Hülsenfrüchte organisatorisch abgeschlossen.

Ueber die Bedeutung der Hülsenfrüchte im Rahmen unserer Kriegsnahrungswirtschaft seien einige Anhaltspunkte gegeben. Der Friedensbedarf von 300⸗bis 350 000 Tonnen setzte sich durchschnittlich zusammen aus rund 200 000 Tonnen deutscher Erzeugung und einer gleich großen Menge von Einfuhr ab⸗ züglich einer Ausfuhrmenge. Sind schon diese Zahlen, am Verbrauch anderer Erzeugnisse gemessen, gering, so sind die jetzt im Kriege verfügbaren Bestände, am Bedarf gemessen, noch wesentlich geringer. Im vorigen Jahre, unter der Wirkung der Einfuhrsperre und einer schlechten Inlandsernte, genügten die vorhandenen Mengen nicht den Anforderungen, zumal das Heer reichlich versorgt werden mußte. Gewisse Mengen konnten eingeführt werden, aber immerhin war nur ein Bruchteil für die Ernährung der Bevölkerung vorhanden.

Im laufenden Jahre hat sich die Anbaufläche der Hülsen⸗ früchte gegen das Vorjahr gehoben, auch verspricht der neue Ernteertrag eine nicht unerhebliche Besserung. Das ist umso⸗ mehr zu begrüßen, als der Mangel an Fett und die Not⸗ wendigkeit, den Fleischverbrauch stark einzuschränken, die groß⸗ städtische und insbesondere arbeitende Bevölkerung auf den Verbrauch der sehr nährwertreichen eiweißhaltigen Hülsen⸗ früchte hinweist. Darum ist es wünschenswert, daß aus unserer eigenen Ernte recht umfangreiche Mengen dem allgemeinen Verbrauch zur Verfügung gestellt werden. Dem trägt ja schon die Verordnung vom 29. Juni weitgehend Rechnung. Die Verfütterung von Hülsenfrüchten (vorbe⸗ haltlich besonderer Regelung der für Futterzwecke ange⸗ bauten Arten) ist verboten, von der Anzeigepflicht sind nur Mengen unter 25 kg’ (nach der früheren Regelung bis zu einem Doppelzentner) ausgeschlossen, die Vorschriften über Saatgutverkehr und Verarbeitung sind verschärft worden; es wurde die Bestimmung getroffen, daß die Mengen zum Selbst⸗ verbrauch und für die Abgabe an Naturalberechtigte vom Reichskanzler beschränkt werden können, und aller Voraussicht nach auch beschränkt werden werden; für den Erzeuger besteht bezüglich der abgabepflichtigen Mengen Lieferzwang an die Reichshülsenfruchtstelle. Mit diesen Bestimmungen ist die möglichst restlose Erfassung und weitgehende Bewirtschaftung von einer zentralen Stelle her gewährleistet.

Es steht zu hoffen, daß jeder Erzeuger von Hülsen⸗ früchten, was irgend entbehrlich ist, der Reichshülsenfruchtstelle überweist; das ist vaterländische Pflicht im Hinblick auf die Versorgung unserer gesamten Bevölkerung, vor allem der arbeitenden Schichten. 1

Die Kontrollstelle für freigegebenes Leder ersucht diejenigen Treibriemen⸗ und andere technische Leder ver⸗ arbeitenden Betriebe, die bei der Zuteilung solcher Leder berücksichtigt sein wollen und nicht bereits unmittelbar zur An⸗ meldung aufgefordert worden sind, in Gemäßheit des § 3 der Bedingungen für die Abgabe von freigegebenen Treibriemen⸗ und anderen technischen Ledern, sofort die Zusendung eines Meldescheins bei der Kontrollstelle zu beantragen. Dieser Meldeschein ist genau nach Vorschrift auszufüllen und bis spätestens 8. August 1916 der Kontrollstelle einzusenden. Betriebe, welche ihren Meldeschein nicht innerhalb der vor⸗ geschriebenen Frist einreichen, verlieren jeglichen Anspruch auf Zuteilung. Ebenso haben wissentlich falsche oder grob fahr⸗ lässige Angaben zum mindesten den Ausschluß von der Zu⸗ teilung freigegebenen Leders zur Folge.

ö““ 88 8 Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel hat laut Meldung des „W. T. B.“ nachstehende Be⸗ kanntmachung, betreffend den Handel mit Abfällen und Spänen von wolframhaltigen Stählen für die Dauer des Krieges, erlassen:

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird hiermit jeglicher Handel mit Abfällen und Spänen von wolframhaltigen Stählen für die Dauer des Krieg’s verboten. Lieferung von wolframhaltigen Ab⸗ fällen und Spänen jeder Art und Menge ist nur gestattet an die Hersteller derjenigen Stähle, von denen die Abfälle und Späne stammen, oder an die Kriegsmetall⸗Aktiengesellschaft. Ausnahmen ke⸗ dürfen der Genehmigung der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des König⸗ lichen Kriegsministertums.

Jegliche Zuwiderhandlung oder Anreizung zur Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird, soweit nicht nach den allgemeinen Stras⸗ gesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach § 85 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Junt 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände nach dem Reichs⸗ gesetz vom 11. Februar 1915, betreffend Aenderung des Gesetzes über den 11u“ mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500

estraft.

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. 1

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Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1069 und 1070 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 592. Verlustliste der preußischen Armee, die 308. Verlustliste der sächsischen Armee und die

429. Verlustliste der württembergischen Armee.

8 11A1A“A““ 8

Anläßlich des Besuches Seiner Majestät des Königs bei der deutschen Kriegsflotte in Wilhelmshaven hat nach der „Korrespondenz Hoffmann“ zwischen Ihren Majestäten dem König und dem Kaiser folgender Telegrammwechsel stattgefunden:

Seiner Majestät dem Kaiser, Großes Hauptquartier.

Deiner liebenswürdigen Einladung, fur die ich nochmals herzlich danke, folgend, habe ich die letzten Tage bei der Flotte zugebracht⸗ Die Eindrücke, die ich hier gewonnen, befestigen aufs neue mein Vertrauen in die unüberwindliche Stärke der deutschen Waffen zu Wasser wie zu Lande, und meine Zuversicht, daß Deine von treff⸗ lichem Geist durchdrungene Marine den in der letzten Seeschlacht errungenen Erfolgen neue Siege über unsere Feinde anrelhen wird.

Ludwig. Seiner Majestät dem König von Bayern.

Herzlichen Dank für Dein Telegramm aus Wilbelmshaven. Ich freue mich aufrichtig darüber, daß Du die Flotte besucht und dort so gute Eindrücke gewonnen hast. Mit Dir vertraue ich darauf, daß die Flotte auch weiter ihren Mann stellen wird.

Wilhelm.

lnd das Heil des Staates behütet.

Großbritannien und Irland.

gord Lytton ist an Stelle des Herzogs von Devonshire Zioil⸗Lord der Admiralität ernannt worden.

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Den Vorsitz in den Kommissionen zur Untersuchung des ouges an den Dardanellen und in Mesopotamien haben „Rotterdamschen Courant“ zufolge Lord Cromer und d G. Hamilton übernommen.

Das „Reutersche Bureau“ erfährt, daß nicht beabsichtigt de, die ganze holländische Fischerflotte zum Stilliegen bringen. Es werde auch keine Einschränkung der Fisch⸗ ahr für den Verbrauch Hollands beabsichtigt. Verhand⸗ mgen mit den Vertretern der holländischen Fischerreeder seien gange. Bisher sei zwar noch kein Abkommen zustande ummen, man hoffe aber, daß man bald eine Lösung finden ide. Im Unterhause teilte gestern der Premierminister gauith, veranlaßt durch dringend geäußerte Wünsche des eises, mit, daß die Regierung dem König raten werde, die vendigen Schritte zu unternehmen, um den Herzog von mberland, den Herzog von Albany und den Prinzen sbert von Schleswig⸗Holstein aller britischen Titel und den zu entkleiden. Hierauf kritisierte Ashley das unwirtschaftliche erfahren der Admiralität mit Bezug auf Handels⸗ biffe. . se gley erwähnte, wie „W. T. B.“ meldet, besonders die Fälle gmuitania“, „Britannia⸗- und „Mauretania“. Auf jene drei Schiffe in 600 000 bis 700 000 Pfund Sterling verschwendet nten, und das sei noch nicht das Ende; eine neue sounige Veränderung sei Sonnabendnacht begonnen worden. ge Namara verteidigte die Admiralität und sagte, die anderung der Schiffe sei militärisch notwendig. Zehn Oeldampfer in zu Trane portschiffen umgewandelt worden, denn man babe ange⸗ umen, daß diese Schiffe infolge ihrer Bauart sicherer gegen Angriffe von serseebvooten sein würden, als gewöhnliche Transportschiffe. Der solg set allerdings nicht groß, und die Oelschiffe würden jetzt wieder hren ursprünglichen Zweck umgestaltet.

Frankreich. Die Deputiertenkammer hat die Erörterung über die

arlamentarische Kontrolle bei der Armee beendet

b nach einer Meldung des „W. T. B.“ mit 269 gegen Stimmen einen Gegenentwurf angenommen, der ihren pßen Ausschüssen die zur Ausübung einer wirksamen Kontrolle Ort und Stelle notwendigen Vollmachten im Rahmen ihrer fgnisse und unter den Bedingungen der Tagesordnung in 22. Juni überträgt.

In der Devatte sprach sich der Abg. Renaudel über die aimmung in der Kammer nach der Geheimsitzung aus, aus der das llangen nach einer Armeekontrolle geboren worden sei. Die vwmer habe damit der Regierung helfen wollen, Irrtümer und zuschingen der Vergangenheit wieder gutzumachen und neuen gubeugen. „Woher also kommt die Mißstimmung?“ fragte maudel. „Daber, Herr Präsident, daß Sie zwar die direkte datrovlle annahmen, aber nicht diejenigen Worte sprachen, e hätten gesprochen werden müssen, um dieser direkten Kontrolle Aussehen und den Sinn zu geben, die sie baben muß. Es muß er und deutlich gesagt werden, daß es Delegierte geben wird, die b frei in der Armeezone bewegen werden, ohne andere Beschrän⸗ ngen als die, die aus der Gewalt der Dinge entspringen. Diese iegierten werden den Kommissionen Rechenschaft geben und die egerung unterrichten. Die Versprechungen und Verpflichtungen, in der Geheimsitzung übernvommen wurden, müssen gehalten den. Das ist nach unserer Ansicht die beste Art zu handeln.“

20 In der Kammer hat sich eine neue Gruppe aus Abge⸗

ineten, die Bürgermeister sind, gebildet. Sie wählte zwei terausschüsse, die sich mit der Frage der Kasernenkosten sowie rEntschädigung für die Einquartierungen und für den Aus⸗ an Kommunaleinnahmen befassen sollen.

Im „Petit Journal“ wird auf die unhaltbaren Zu⸗ inde aufmerksam gemacht, welche die bedrohliche Lage der ünzösischen Landwirtschaft mit sich bringe. In gewissen hgenden nützten die arbeitsfähigen Leute die schwierige Lage is, indem sie einen unerhörten Tageslohn bis zu 15 Franken gedern. Das Schlimmste sei, daß sich förmliche Vereinigungen nu gebildet hätten.

Rußland.

Nach seiner Rückkehr aus dem Kaiserlichen Hauptquartier ui der Minister des Aeußern und Vorsitzende des Minister⸗ nes Stürmer anläßlich seiner Ernennung zum Minister Aeußern laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ gentur“ folgende Erklärung erlassen:

Berufen durch den Willen des Katsers, übernehme ich die Leitung „Ministeriums des Aeußeren während des furchtbaren Krieges, da le Anstrengungen und Gedanken des russischen Volkes auf die Be⸗ zung des zaͤhen Feindes gerichtet sind. Ich glaube fest, daß der en Rußland, und seinen Verbündeten gehören wird, deren sete in so glänzender Weise hohe Tapferkeit beweisen, während se russische Armee Erfolge erringt und die russischen Soldaten hldentaten verrichten. Deutschland hat den Krieg hervorgerufen, idessen Führung es sich mit dem Ruhm der völligen Mißachtung r Zwwilisatton bedeckt. Mögen daher die harten Folgen, die daraus eispringen, über dieses Land hereinbrechen. Alle unsere Gefühle irsen nur von dem einzigen machtvollen Ruf geleitet werben „Krieg zum Endstege“. Ich zweifle nicht, daß das mir anvertraute Amt les, was von ihm abhängt, tun wird, um diesen Weg mit fetgkeit und Klarheit, entspreched der Würde des großen daßlands, zu verfolgen. Ich werde für den Augenblick keine imzelfragen berühren, selbst nicht die slavische Frage trotz ler ihrer Bedeutung, und trotzdem ich mir klar darüber Rechen⸗ tast gebe, wie gerechtfertigt das Interesse ist, das die Frage in der kisellschaft hervorgerufen hat. Es ist nicht der Zeitpunkt zu trchen, sondern zu handeln. In der diplomatischen Welt bin ich Neuling. Aber die Fragen der auswärtigen Politik waren mir umer nahe, und schon als Student widmete ich meine Aufmerksam⸗ it alle dem, was das Herz eines jeden Russen lebhafter schlagen itt. Unter den Dokumenten des 17. Jahrhunderts ist ein bäjef von Athanasius Ordinnattschokui aufbewahrt worden, der n dieser alten Zeit die Kanzlerschaft der diplomatischen An. klegenheit inne hatte. Die Kanzlerschaft, so sagte er, ist sg wachende Auge des ganzen großen Rußlands, das überall, ine nachzulassen, mit der Hilfe des Allmächtigen die Größe ieser Grundsatz bewahrt in inseen Tagen alle seine Kraft. Zum Schlusse will ich einen unver⸗ sört erhaltenen Beschluß des Zaren Alexis anführen, und zwar auf inen Bericht eines seiner Botschafter hin, der die Interessen des fonarchen und des Vaterlandes nicht zu wahren gewußt hatte. „Er sat weder uns noch Rußlrnd einen Dienst erwiesen, und folglich nerden Ruhm und Ebre, die von Gott kommen, ihm fehlen. Er naird an Stelle von Ruhm Vorwürfe ernten.“ Diese weisen Worte nn sich seit langem mit meinen Auffassungen der auswärtigen obleme.

„— Der Ministerpräsident Stürmer hat der „Berlingske Lidende“ zufolge einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, wonach die Verschickung als Strafe für politische oder konfessionelle Ver⸗ leh sowie für Bettler und Landstreicher abgeschafft wird.

Niederlande.

Die Handelskammern und Fabriken von Vlaar⸗ dingen, Haag, Katwyn und Mmuiden haben die niederländische Handelskammer in London dringend ersucht, bei der britischen Regierung Schritte zu tun, daß die niederländischen Fischerfahrzeuge freigelassen würden. Die von den Fischern gefangenen Heringe würden auf offenem Markte ver⸗ kauft, sodaß von einer Bevorzugung der deutschen Interessen keine Rede sein könne. Wenn England sage, daß es die Schiffe angehalten habe, weil sie in „verbotenen Gewässern“ fischten, so müsse dagegen energisch Einspruch erhoben werden, da man keinesfalls von verbotenen Gewässern, sondern höchstens von durch Minen gefährlich gemachten Stellen der freien See sprechen könne.

Dänemark.

Nach dem Blatt „Koebenhavn“ ist der englische Gesandte Lowther abberufen worden.

1 Schweden.

Der schwedische Amerikadampfer „Stockholm“, der seit mehreren Wochen in Liverpool zurückgehalten wurde, ist vorgestern in Göteborg eingetroffen. Wie die „Berlingske Tidende“ meldet, mußte er bei seinem Aufenthalt in England 900 Tonnen Blei und 350 Tonnen Leder, die für die schwedische Regierung und für die schwedische Heeresverwaltung bestimmt waren, zurücklassen. .“

Bulgarien.

Die „Kambana“ bringt Mitteilungen einer Persö die infolge ihrer Stellung genauen Einblick in die Vorgänge in Rußland gehabt hat, über die Schuld Rußlands am Ausbruch des Weltkrieges. Der Verfasser stellt fest, daß Rußland der Hauptschuldige an dem Attentat von Sarajewo gewesen ist. Die führenden Kreise in Rußland sahen in dem Erzherzog⸗Thronfolger Franz Ferdinand einen ernsten und starken Gegner ihrer imperia⸗ listischen Bestrebungen. Das Attentat gehört zu den Vor⸗ bereitungen zum Weltkrieg, zu denen auch die Begegnung in Konstanza und die Besuche des Präsidenten Poincaré und des Admirals Beatty in St. Petersburg zählen. Von militäri⸗ schen Vorbereitungen werden folgende hervorgehoben: Der Jahrgang, dessen Entlassung 1914 bevorstand, wurde drei Monate länger unter den Fahnen behalten; am 24. Juli wurde die rasche Rückbeorderung der Truppen aus den Lagern in ihre Garni⸗ sonen angeordnet; Petersburger Kavallerie und Artillerie gingen nach der Westfrontab; am 24. und 25. Juli passierten Infanterie, Kavallerie und Artillerie Krasnoesjelo, die zur Verstärkung der Grenztruppen bestimmt waren; am 21. Juli beförderte der Zar in Krasnoesjelo alle Junker zu Offizieren, deren Beförderung sonst Ende Auaust stattfand; am 26. Juli wurde die Mobil⸗ machung der Ostseeflotte angeordnet, ebenso verschiedene Maß⸗ nahmen zur Vorbereitung der allgemeinen Mobilmachung; infolgedessen waren bei Anordnung der allgemeinen Mobil⸗

1 Amerika.

Die amerikanische Regierung hat in einer Note an England dagegen Einspruch erhoben, daß gewisse Geschäfts⸗ firmen in den Vereinigten Staaten auf die sogenannte schwarze Liste gesetzt werden. Dies Verfahren bedeute einen Angriff gegen die Rechte der Neutralen. Wie die „Associated Preß“ meldet, ist die Note in der Nacht zum 27. d. M. vom Staats⸗ departement nach London telegraphiert worden.

Der Hearstsche Internationale Nachrichtendienst meldet aus Washington, England habe wissen lassen, daß es die amerika⸗ nische Regierung für etwaige Verluste verantwortlich machen wolle, die seinem Handel durch das Unterseehandelsschiff „Deutschland“ verursacht werden sollten. An amtlichen Stellen werde bestätigt, daß die amerikanische Regierung die Ver⸗ antwortung dafür übernehme. Regierungstreise sehen in der Hal⸗ tung Englands den Versuch, in der Frage der „Deutschland“ eine ernste Probe zu machen, und es wurde festgestellt, daß England weiterhin dabei beharrt, erstens daß die „Deutschland“ ihrem Wesen nach ein Kriegsschiff sei und Geschütze gegen den britischen Handel zu verwenden im Stande sei, zweitens daß Amerika bestimmen solle, daß der „Deutschland“ nicht erlaubt werde, die Dreimeilengrenze unter Wasser zu passieren. In diesen Hauptfragen ist bekanntlich die Ansicht der Vereinigten Staaten der der Verbündeten entgegengesetzt.

Wie vom „Reuterschen Bureau“ aus Baltimore berichtet wird, sollen der Kreuzer „North Carolina“ und zwei Zerstörer außerhalb der Virgina⸗Vorgebirge dafür sorgen, daß bei der Ausfahrt des Unterseeschiffs „Deutschland“ die ameri⸗ kanische Neutralität nicht verletzt werde.

Das Heeresgesetz, das die Ausgabe von 312 Millionen Dollar vorsieht, ist vom Senat angenommen worden, es stellt so eine Erhöhung um ein Drittel gegenüber dem im Re⸗ präsentantenhause angenommenen Gesetzentwurf dar. Die Er⸗ höhung ist hauptsächlich durch die Mobilmachung der Truppen an der mexikanischen Grenze veranlaßt. Ueber das Gesetz wird wahrscheinlich in einer gemeinsan n Sitzung b ider Häuser entschieden werden. 1

Afrika.

In einem langen Bericht aus Tripolis gibt der „Corriere della Sera“ interessante Nachrichten über die Lage in Tripolitanien. Zunächst bemerkt das Blatt, daß die Eng⸗ länder im Herbst 1914 und im Frühjahr 1915 die Senussen offen gegen Italien unterstützt hätten. Für hätten sie später büßen müssen, als die Senussen sich auch gegen Eng⸗ land wandten. In dem anschließenden Aufstand seien die Folgen für Italien allerdings schlimm gewesen. Die Italiener seien mit 4000 eingeborenen Askaris und eigenen Leuten gegen das Lager der Aufständischen bei Kasr Buhadi ausgezogen, aber völlig geschlagen, aufgerieben und bis an die äußersten Dünen der Meeresküste von den siegreichen Rebellen verfolgt worden, die darauf Misurata, Beniulid, Tarhuna, Zuara, Slitten eingeschlossen und belagert hätten, sodaß die Italiener außer allen bereits geräumten inneren Garnisonplätzen auch Misurata und Tarhuna hätten aufgeben müssen. Der letzte Ausfallsversuch aus Tarhuna habe für die Italiener einen weiteren sehr traurigen Tag bedeutet. Aus dem Schluß des Artikels geht hervor, daß die Italiener zurzeit nur noch Tripolis, Homs und Zuara halten. Tripolis ist durch einen 38 km langen Drahtverhau und durch ein Netz von Schützen⸗ gräben gegen Angriffe geschützt und auch Homs von Ver⸗ teidigungsanlagen eng umgeben.

Kriegsnachrichten. 8

Großes Hauptquartier, 28. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Ein deutscher Patrouillenvorstoß brachte in der Gegend von Neuve Chapelle 30 Gefangene (darunter 3 Offiziere) und

2 Maschinengewehre ein. 8

Dem nördlich der Somme zur größten Kraft gesteigerten englischen Feuer folgten im Laufe des Nachmittags starke An⸗ griffe, die bei Pozières sowie mehrfach am Foureaux⸗ Walde und südöstlich davon vor unseren Stellungen völlig zusammenbrachen. Sie führten in Lon gueval und

im Delville⸗Walde zu erbitterten Nahkämpfen; aber auch hier

kann sich der Feind keiner Erfolge rühmen. Südlich der Somme ist es bei beiderseits lebhaft fortgesetzter Artillerie⸗ tätigkeit nur zu Vorstößen feindlicher Handgranatentrupps bei Soyécourt gekommen; sie sind abgewiesen.

Oestlich der Maas sind die französischen Unternehmungen gegen das Werk Thiaumont erfolglos geblieben.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.

Die Lage ist im allgemeinen unverändert.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern.

Die Russen haben ihre Angriffe mit starken Kräften er⸗ neuert. Sechsmal sind sie seit gestern nachmittag gegen die Front Skrobowa Wygoda ööstlich von Gorodischtsche) mit zwei Armeekorps vergeblich angelaufen, weitere An⸗ griffe sind im Gange. Mehrmals fluteten die Angriffswellen zweier Divisionen vor unseren Schtschara⸗Stellungen nordwestlich von Ljachowitschi zurück. Die Verluste des Gegners sind sehr schwer.

Heeresgruppe des Generals von Linsingen.

Nordöstlich von Swiniuchy haben russische Angriffe zunächst Boden gewonnen; Gegenangriffe sind im Gange. Bei Postomyty warfen österreichisch⸗ungarische Truppen die Russen aus Vorstellungen im Sturm zurück.

Armee des Generals Grafen von Bothmer.

Keine besonderen Ereignisse.

11“

Balkankriegsschauplatz.

Nordwestlich und nördlich von Vodena haben sich kleinere, für den⸗Gegner verlustreiche Gefechte im Vorgelände der bulgarischen Stellungen abgespielt.

Oberste Heeresleitung.

Wien, 27. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz.

Westlich von Beresteczko wurde ein russischer Nacht⸗ angriff abgeschlagen.

Wiederholte heftige Angriffe, die der Feind gestern Nachmittag zwischen Radziwillow und dem Styr führte, brachen unter schweren Verlusten zusammen. seits der Straße von Leczniow setzten die Russen ihre An⸗ strengungen auch in der Nacht fort, sie wurden nach er⸗

Beider⸗

bittertem Kampfe zurückgeworfen und ließen 1000 Ge⸗

fangene in unseren Händen.

Nördlich des Prislopsattels haben unsere Truppen die

Vorrückung aufgenommen, den Czarny Czeremosz über⸗ schritten und mit Teilen die jenseitigen Höhen ge⸗ wonnen, auf denen Gegenangriffe abgewiesen wurden.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Während im Kampfgebiet süblich ds Val Sugana die

Ruhe gestern anhielt, wurde bei Paneveggio wieder heftig gekämpft. Von 7 Uhr Vormittags an standen die Stellungen unserer Truppen auf den Höhen südwestlich des Ortes unter äußerst heftigem, auch schwerem Geschützfeuer; Mittags folgte

gegen diesen Abschnitt ein starker italienischer Angriff, der bis 2 Uhr Nachmittags unter schweren Verlusten des

Feindes restlos abgewiesen wurde. Hierauf setzte das starke Geschützfeuer neuerdings ein. Um 6 Uhr Nachmittags ging der Feind mit frischen Truppen abermals zum An⸗ griff vor. In erbittertem Nahkampf wurde er wieder voll⸗ ständig zurückgeworfen; ein nochmaliger Vorstoß um 11 Uhr Nachmittags scheiterte gleichfalls. Unsere braven Truppen behielten alle Stellungen in Besitz. nördlich des Ortes war tagsüber Artilleriekampf im Gange.

Auf den Höhen

An der Kärntner⸗ und Isonzofront stellenweise leb⸗

haftere Gefechtstätigkeit.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabe vpon Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 27. Juli. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier berichtet: Einer unserer Flieger überflog am 24. Juli Tenedos und schleuderte mit Erfolg Bomben auf feindliche Schiffe und Prähme, die in der Bucht erschienen waren. Am Morgen des 24. Juli landete der Feind unter dem Schutze einiger Fahrzeuge mehr als 100 Banditen auf dem Nordufer

des Truzladere westlich Aivadjik. Bei dem Zusammenstoß

zwischen unseren Truppen und den Banditen verloren diese Tote und Verwundete und flüchteten sich dann auf die Schiffe. Inzwischen griffen zwei unserer Flieger die feindlichen Schiffe und Prähme mit Bomben und Maschinengewehrfeuer an und verursachten dem Feinde Verluste.

An der ägyptischen Front in der Nähe von Katia Patrouillenscharmützel. Ein Flugzeug, das der Feind vor Ghaza von einem Mutterschiff aufsteigen ließ, wurde durch unser Artilleriefeuer und darauf durch einen unserer Flieger verjagt, der gleichzeitig die feindlichen Schiffe und die sie be⸗

gleitenden Torpedoboote angriff und sie zur Flucht in nördlicher

Richtung zwang. 1b b Von den anderen Fronten liegt keine Nachricht von

Bedeutung vor. Konstantinopel, 27. Juli. quartier teilt mit:

(W. T. B.) Das Haupt⸗

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