1916 / 228 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

direktor Mathilde Freifrau von Stengel, geborene Meißner, in Bamberg, Bayern, Diakonisse Julie Stenull in Nowawes, Kress Teltow, Schwester Anna Sterzing in Eisenach, Frau praktische Arzt Anna Stiegler in Langenzenn, Bayern, Frau praktische Arzt Elsa Stoeckl, geborene Zerzog, in Moosburg, Frau Justizrat Fanny Streccius, geb. Heck, in Landau, Pfatz, Kriegepflegerin Emilie Strehle in Memmingen, Bayern, Schwester Pambo Stumpf in Kloster Wallersdorf, Bayern, Frau Gymnasialdirektor Meta Sturm, geborene lasch, in Speyer, Bayern, Schwester Anna Sturmfels in armstadt, Oberin Annemarie Techel in Eberswalde, Dia⸗ konisse Bertha Teschner in Danzig, Johanniterschwester Maria von Thadden in Vahnerow, Kreis Greifenberg, verwitwete 5, Oberlehrer Elise Theill, geborene Tiesler, in Halber⸗ tadt, Fräulein Maria Thomas in Mainz, Schwester Hedwig Töpfer, Vorsteherin des Kronkenhauses in Neustettin, Dia⸗ konisse Minna Traenker in Genthin, Oberschwester Selma Trautwein in München, Diakonisse Dina Treude in Nürnberg, Johanniterschwester Margarete von Trotha in Gerbstedt, Mansfelder Seekreis, Frau Landrat Marga von Tschirschky und Boegendorff, ge⸗ borene von Rathenow, in Belzig, Frau Kommerzienrat Marie Ullrich, geborene Janson, in Annweiler, Bayern, Oberin Valesca von Unruh in Stettin, Frau Forstrat Therese Unseld, geborene Maier, in Stadt Bruͤckenau, Bayern, Schwester Marmenia Vodermaier in Landshut, Bayern, Fräulein Emmy Vogel in München, Hilfsschwester Frieda Walter in Potsdam, Oberschwester Ernestine Warnke in Ludwighafen a. Rhein, Schwester Marie Antoinette Weber in München, Oberschwester Elsbeth Weichel in Kalkberge, Kreis Niederbarnim, Schwester Ruth Weidner in Würzburg, Schwester Engelberta Weigert in Muͤnchen, Schwester Anna Weiß in Mannheim, Baden, Hilfsschwester Caroline Freiin von Welser in München, Schwester Maria Wentzel in Hamburg, Schwester Helene von Werner in Worms, Hessen, Frau Kommerzienrat Sabine Weyermann, geborene Sippel, in Bamberg, Bayern, Schwester Hedwig Wiegand in Weimar, Frau Realitätenbesitzer Hedwig Wienin ger in Vilshofen, Bayern, Schwester Marie Willy in Karlsruhe i B., Frau Fabrik⸗ besitzer Berta Wismann, geborene Schenk, in Gollnow, Kreis Naugard, Fräulein Maria Wolbert in Potsdam, Fräu⸗ lein Erna Wünn in Potsdam, Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wiltrud von Bayern Bertha Freiin von Wulffen in München, Frau Superintendent Käte Wuttke, geborene Petzold, in Berlin⸗Lichtenberg, Prinzessin Marie zu Ysenburg und Büdingen in Büdingen, Hessen, Ffrau Geheime Rechnungsrat Friederike Zander, geborene Holst, in Potsdam, Frau Generalmajor Frida Ziethen in Jüterbog, Frau Rentner Marie Zippelius, geborene Pabst, in Nürnbera, Frau Kaufmann Helene Zoller, geborene Lützel, in Neustadt a. Hoardt, Bayern, und Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Hildegard von Bayern Helene von Zwehl in München.

qnqppp“*“ Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Postrat und vortragenden Rat im Reichs⸗ postamt Grosse zum Geheimen Oberpostrat, den Postrat Patzschke zum Regierungsrat und Ver⸗ waltungsmitglied der Reichsdruckerei, die Oberpostinspektoren Schaar in Leipzig, Schrader in Berlin (Reichspostamt), Wendt in Düsseldorf und Werner in Chemnitz zu Posträten und den Regierungsbaumeister, Baurat Friebe in Dortmund zum Postbaurat zu ernennen und den hepetassenkastieren Einwächter in Karlsruhe (Baden), Hucke in Danzia, Schaarschmidt in Dresden, Wunderlich in Cassel, den Oberpostkassenbuchhaltern Gropen⸗ gießer in Braunschweig, Mihr in Dortmund, Waack in öslin, den Oberpostsekretären Arndt in Berlin, Behm in Stettin, Brieger in Hamburg, Büge in Frankfurt Main), Dietz in Plauen (Vogtland), Falk und Feld in Berlin, Friedrich und Görner in Berlin Reichspostamt), Gollinge und. Hannemann in Berlin, intz in Cassel, Kanter in Trier, Krickeberg in Char⸗ ottenburg, Kukulka in Cöln, Möschler in Schwedt, Morell n Kreuznach, Peters in Mainz, Thurmann in Elberfeld, Uhlmann in Berlin (Reichspostamt), Volger in Vegesack, Wiederhold in Leipzig, Zierach in Hannover, den Ober⸗ telegraphensekretären Eisert in Berlin, Falkenthal in Stettin, Haake in Kiel, Scheffler in Stolp (Pomm.), Wolff in Kolberg, den Postmeistern Pitz in Molsheim, Steinhardt in Grünau (Mark) und Vogt in Neustadt (Schwarzwald) den Charakter als Rechnungsrat sowie aus Anlaß des Scheidens aus dem Dienste den Postdirektoren Holz in Bochum und Trenner in Flensburg den Charakter als Geheimer Postrat, dem Oberpostsekretär Rauert in Düsseldorf und dem Obertelegraphensekretär Kaßner in Görlitz den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Den Posträten Schaar, Schrader, Wendt und Werner sind Postratstellen in Breslau, Frankfurt (Oder), Chemnitz und Gumbinnen übertragen worden. 1

Bekanntmachung, 8 betreffend Ausführungsbestimmungen

Verordnung über Weintrester und Traubenkerne

vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 887). 3

Vom 21. September 1916.

Auluf Grund der §8 2, 3, 9 und 12 der Verordnung über

Weintrester und Traubenkerne vom 3. August 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 887) und des § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt:

§ 1

Hausttunk aus Weintrestern 11 des Weingesetzes vom 7. April 1909, Reichs⸗Gesetzbl. S. 393) darf ohne Erlaubnis nur von Per⸗ sonen hergestellt werden, die zur Weinkelterung Trauben gebaut oder erworben 259 Die Herstellung darf nur für den eigenen Wirt⸗ schaftsbedarf dieser Personen erfolgen. Winzergenossenschaften dürfen Haustrunk auch für den Wirtschaftsbedarf ihrer Mitglieder erzeugen. Unberübrt bleiben die Vorschriften über die Buchführung im

shm bezeichneten Stellen kann der Besitzer Weintrester an andere

Persoaen zur Hastellung von Haustrunk für den eigenen Wittschafts⸗

bedarf dieser Personen abgeben. Wer bei der Weinkelterung Trester gewonnen hat, darf aus ihnen Branntwein für den eigenen Wutschaftsbedarf herstellen. Das Breanen der Trester darf im eigenen Wirtschaftsbetriebe des Trestererzeugers oder für seine Rechnung im Brennereibetrieb eines anderen vorgenommen werden. Winzergenossenschaften dürfen in gleicher Weise Weinttesterbranntwein für den Wirtschaftsbedarf ihrer Mitglieder herstellen.

§ 4 Wer gewerbsmäßig aus Weintrestern Weinstein oder Branntwein herstellen will, bedarf der Erlaubnis des Kriegsausschusses für Ersatz⸗ fatter oder der von ihm bezeichneten Stellen. Der Kriegsausschuß für Ersatzfutter oder die von ihm bezeichneten Stellen können diese Erlaubnis an Bedingungen knüpfen, die mit den Vorschriften der Verordnung über Weintrester und Traubenkerne vom

3. August 1916 nicht in Widerspruch stehen dürfen.

§ 5 Deie bei der Tresterverarbeuung verbleibenden Rückstände sind abzukeltern. Die Verpflichtung der Abkelterung liegt neben dem Brenner 3 Satz 1) dem Brennereibesitzer auch dann ob, wenn er einem andern die Benutzung der Brennerei ohne Entgelt gestattet hat.

Die aus Trestern ausgesonderten Traubenkerne sind nach der Aussonderung zu waschen, vollständig zu trocknen und lufttrocken auf⸗ 8*

Gewerbsmäßigen Brennern ist das Aussondern der Traubenkerne aus den Schalen untersagt. Sie haben die Schalen mit den Trauben⸗ kernen gemischt abzuliefern.

§ 8

Der Kriegsausschuß für Ersatzfutter kann für die Anfuhr frischer und solcher Trester, aus denen Paustrunk berettet ist, eine besondere Vergütung zahlen, wenn der Ort, an dem die Trester anfallen oder zu Haustrunk verarbeitet wurden, mehr als 2 Kilometer von der in einem anderen Gemeindebezirke gelegenen Bahnstation entfernt ist. Ueber die Höhe der Frachtvergütung hat der Kriegsausschuß allgemeine Grundsätze aufzustellen.

Der Kriegeausschuß für Ersatzfutter kann mit Fvehsiguns des Kriegsernährungsamts im Einzelfalle höhere als die im § 9 Abs. 1 der Verordnung vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 887) bestimmten Preise zahlen. ’.

9

Der Kriegsausschuß für Ersatzfutter hat für Trester und Trauben⸗ kerne, die aus dem Ausland eingeführt und von ihm übernommen werden, einen angemessenen Uebernahmepreis zu zahlen.

Ist der Verkäufer mit dem gebotenen Preise nicht einverstanden, so setzt der auf Grund des § 4 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Futtermitteln, Hiljsttoffen und Kunstdünger vom 31. Januar 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 71) gebildete Ausschuß den Preis endgültig fest. Der Krtegsaus⸗ schuß für Ersatzfutter ist von den Sitzungen zu benachrichtigen und befugt, dazu Vertreter ohne Stimmrecht zu entsenden.

§ 10 Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. b 8

Berlin, den 21. September 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki.

6

Bekanntmachung 8

88 .

über die Verfütterung von Kartoffeln Vom 23. September 1916.

Auf Grund des § 5 der Bekanntmachung über die Kar⸗ foffelversorgung vom 26. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 590) wird folgendes bestimmt:

§ 1

Kartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei dürfen nur an Schweine und an Federvieh verfüttert werden.

Kartoffelerzeuger dürfen Kartoffeln, die als Speisekartoffeln oder als Fabriktartoffeln nicht verwendbar sind, mit Genehmigung ihres Kommunalverbandes auch an andere Tiere ihrer Wirtschaft als an Schweine und an verfüttern, soweit die Verfütterung an Schweine und an Federvieh nicht möglich ist. 29

Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl dürfen nicht verfüttert werden. 82

Als Kommunalverband im Sinne des § 1 gilt die von der Landeszentralbehörde gemäß § 11 der Bekanntmachung über die Kartoffelversoraung vom 26. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 590) bestimmte Behörde.

§ 3 Wer den Verboten des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.

§ 4 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung ir

Berlin, den 23. September 1916. .

Der Präsident des Kriegsernährungsamts on Batocki.

3 86 11“ 1““ ekanntmachung über die Gewährung einer außerordentlichen Hafer⸗ zulage während der Herbstfeldbestellung.

Vom 25. September 1916.

Auf Grund der Vorschriften im § 6 Abs. 2 a, b der Be⸗ kanntmachung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl S. 811) und des § 1 der Bekanntmachun über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Ma 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) werden die Landeszentral⸗ behörden ermächtigt, für Gegenden, in denen die Verfütterung von Kartoffeln an Pferde und Rinder üblich war, bei dringendem wirtschaftlichen Bedürfnis zu bestimmen, daß Unter⸗ nehmer landwirtschaftlicher Betriebe in der Zeit zwischen dem 26. September und 15. November 1916 an ihre zur Feldarbeit verwendeten schweren Arbeitspferde, Arbeitsochsen oder Zugkühe

S a die Bekannt 19. August 1916 neben den durch die Bekanntmachungen vom 5. September 1916

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 939) B Reichs Gesetzbl- S. 997) und vom 15. September 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1045) bewilligten noch folgende weitere Hafer⸗ mengen aus ihren Vorräten verfüttern dürfen:

a. an die schweren Arbeitspferde 3 Pfund für den Tag ooder 1 ½ Zentner für den Penzcn Zeitraum,

c. an die Zugkühe unter Beschränkung auf 1 Gespann und vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Behörde 1 ½ Pfund für den Tag oder Zentner u fuͤr den ganzen Zeitraum.

Die Landeszentralhehörden können diese Befugnis anderen Behörden übertragen.

Berlin, den 25. September 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts J. V.: Edler von Braun. 3

11“

Inhaberin

11“

8 Bekanntmachung.

Der Firma S. Arnheim u. Co., ihrer alleinigen rau Alma Auguste Arnheim, geb. Böttiger, und deren eneralbevollmächtigten und Ehemann, dem Kaufmann Samuel Arnheim in Hamburg, Oberaltenallee 76, wird der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel untersagt.

Hamburg, am 20. September 1916. 8 Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe

1ö1“ b Justus Strandes.

8 1 8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 216 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter 3

Nr. 5469 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zur Verordnung über Weintrester und Trauben⸗ kerne vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 887), vom 21. September 1916, unter 8

Nr. 5470 eine Bekanntmachung über die Verfütterung von Kartoffeln, vom 23. September 1916, und unter

Nr. 5471 eine Bekanntmachung über die Gewährung einer

außerordentlichen Haferzulage während der Herbstfeldbestellung, vom 25. September 1916. 8 Berlin W. 9, den 26. September 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

v“

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem freien Standesherrn, Kaiserlichen Geheimen Ober⸗ regierungsrat a. D. Grafen Kuno von Hardenberg auf Neuhardenberg (Kreis Lebus) die Kammerherrnwürde zu ver⸗ leihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zu Professoren charakterisierten Oberlehrern der Land⸗ wirtschaftsschulen Kortüm in Dahme, Heyer in Lüding⸗ hausen, Hoepfel und Dr. Teicke in Salzwedel, Dr. Scheffer und Lueg in Kleve und Biedermann in Schivelbein den persönlichen Rang der Räte vierter Klasse zu verleihen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Lehrer, Dipl.⸗Ing. Wilhelm Rinaler an der König⸗ lichen Baugewerkschule in Königsberg i. Pr. ist zum Ober⸗ lehrer ernannt worden. v“ Auf Grund der Verordnungen, zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. März 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über den der Ehefrau Anna Schmorl, geb. Füllner, in London aus dem Nachlaß der in Vockenhausen verstorbenen Eheleute Rechnungsrat a. D. Julius Füllner zugefallenen Erb⸗ anteil die Zwanasverwaltung angeordnet. (Verwalter: Kauf⸗ mann Philipp Wolf in Vockenhausen.) Beerlin, den 22. September 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe

vVI1“;

5

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗

angelegenheiten.

Der bisherige Prorektor am Lehrerseminar zu Euskirchen

Dr. Aloys Servos ist zum Kreisschulinspektor in Worbis

ernannt worden. G Finanzministerium.

Das Katasteramt Templin ist zu besetzen.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das steuerpflichtige Reineinkommen der Königsberg⸗Cranzer Eisenbahngesellschaft für das Rechnungsjahr 1915/16 140 000 beträgt. Königsberg Pr., den 26. September 1916. Deer Königliche Eisenbahnkommissar. . : von Szymonski.

8 Bekanntmachung. 8 Dem Kaufmann Adolf von Königslöw, bisher zu Wies. baden, Stiftstraße 28, ist die Wiederaufnahme des Handel? mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inebesondere Nahrungsmitteln aller Art, gestattet worden.

Wiesbaden, den 18. September 1916. 1 ö8. Polizeipräsident. J. V.: Wel

Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915, betre ffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ich der Firma „Deutsche Gußeisenlöt⸗Gesell“ schaft m. b. H., Berlin, Bülowstraße 85, und ihrem Geschäfts⸗ führer, dem Kaufmann Gustavy Ritschel durch Verfügung vom

eutigen Tage den Handel mit Heizkugeln und ähnlichen

betrieb untersagt. Berlin, den 21. September 1916. G“ :Heyl.

§ 19 des Weingesetzes und in den zu seiner Ausführung erlassenen

Bestimmungen.

11“

.an die Arbeitsochsen 1 ½ Pfund für den Tag oder ¼ Zentner für den ganzen Zeitcun,

Der Polizeipräsident. J. V.

mästens von Schweinen zu vermeiden.

mächtigt

eizstoffen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelt⸗ 18 o“ Erwerbung und zur Verarbeitun

Preuszen. Berlin, 27. September 1916.

In der am 26. September unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderungen des Gerichts⸗ kostengesetzes, der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und der

Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher, die Zustimmung erteilt. 8 ö-.“

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Aus⸗ schüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr Sh 8 Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute

ungen.

Zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Landesfett⸗ stelle, Landrats von Graevenitz, ist der Landrat von ommer⸗Esche ernannt worden. 86 Mitgliedern der Landes⸗ ettstelle sind der Regierungsrat Dr. Weyermann und der Regierungsassessor Freiherr von Thielmann bestellt worden. Als nicht ständige Mitglieder gehören der Landesfettstelle der Geheime Oberregierungsrat Hagen, der Geheime Re⸗ gierungsrat von Hippel sowie der Landrat Dr. Hage⸗ dorn an. 1

Einer Mitteilung des „W. T. B.“ zufolge hat der Wali von Beirut Anfang August von dem Führer des feindlichen Geschwaders an der syrischen Küste, dem französischen Kontre⸗ admiral Spitz, ein Rundschreiben erhalten, in dem mit⸗ geteilt wird, daß das bloße Setzen einer roten Flagge auf einem verbündeten Kriegsfahrzeug die Aufforderung bedeute, sofort die öffentlichen und alle militärischen Zwecken dienenden Gebäude zu räumen. Erfolge die Räumung nicht sofort oder werde auch nur ein Schuß, sei es auch nur ein Gewehrschuß, aus einem dieser Gebäude gefeuert, so werde die betreffende offene Ortschaft als verteidigt angesehen und ohne Frist bom⸗ bardiert werden.

Besser als durch dieses Rundschreiben kann die Heuchelei Englands und seiner Verbündeten nicht gekennzeichnet werden. Als die deutsche Flotte Befestigungsanlagen an der englischen Ostküste erfolgreich beschoß, wurde dies als völkerrechts⸗ widrig gescholten, und es wurde der Versuch gemacht, die deutsche Flotte vor aller Welt als barbarisch zu brand⸗ marken. Dort aber an der syrischen Küste, wo sie unter sich allein zu sein glauben, lassen die Verbündeten die Maske fallen und drohen offen an, nichtverteidigte Städte in Grund und Boden zu schießen, wenn auch nur aus einem öffentlichen Gebäude derselben ein einziger Gewehrschuß fällt. Die Verbündeten haben es übrigens nicht nur bei ihrer Drohung gelassen. Am 3. September haben fünf feindliche Schiffe Alexandrette beschossen, haben dort u. a. die deutsche Palästinabank nach Ansicht der Verbündeten also ein öffent⸗ liches Gebäude oder wohl gar ein Festungswerk teilweise zerstört und haben, damit die Ironie nicht fehle, gleich auch das amerikanische Konsulat trotz wehender amerikanischer Flagge mit in Grund und Boden geschossen.

v⸗

Das Kriegsernährungsamt hat eine Anordnung erlassen, die das Verfüttern von Kartoffeln und Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei für die Zukunft nur noch an Schweine und an Federvieh gestattet. Die Anordnung ist, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, notwendig geworden, da die kommende Herbstkartoffelernte nach Ansicht aller be⸗ teiligten Stellen sowohl an Ertrag wie an Haltbarkeit zur Deckung des Bedarfs an Speisekartoffeln und an Brot⸗ streckungsmaterial sowie zur Herstellung der für das Heer be⸗ nötigten Spiritusmengen nur ausreicht, wenn das Verfüttern der Kartoffeln soweit als irgend möglich eingeschränkt wird. Die gebotene Einschränkung wurde nicht auf das Verfüttern von Kartoffeln an Schweine und an Federvieh erstreckt, um eine Gefährdung des Aufziehens des Geflügels und des Auf⸗ 2 Die Verfütterungs⸗ sich andererseits auch auf die Erzeugnisse der

beschränkung muß da sonst durch das Verarbeiten

Kartoffeltrocknerei erstrecken,

von Kartoffeln übergroße Mengen als Speisekartoffeln keine

Verwendung finden, sondern getrocknet werden würden. Die als Speisekartoffeln benötigten Mengen würden alsdann nicht mehr vorhanden sein. Als Ersatz für Speisekartoffeln Kartoffel⸗ präparate, insbesondere Kartoffelflocken, zu verwenden, ist aber ohne schwere Beeinträchtigung der Volksernährung nicht möglich.

Das Kriegsernährungsamt verkennt nicht, daß die ge⸗ troffene Anordnung gerade in der jetzigen Zeit für die andwirte äußerst schwer ertragen werden kann. Für die zur Feldarbeit verwendeten Spanntiere mußte auf die Dauer der Herbstfeldbestellung unbedingt die Möglich⸗ keit eines Ersatzes für die infolge der Anordnung fehlende Kartoffelfütterung geschaffen werden. Dies ist in der Weise

geschehen, daß gleichzeitig mit dem Verfütterungsverbote die

Landeszentralbehörden ermächtigt wurden, für Gegenden, in denen die Verfütterung von Kartoffeln an Pferde und Rind⸗ vieh bisher üblich war, die Bestimmung zu treffen, daß die Landwirte in der Zeit bis 16. November an ihre zur Feld⸗ arbeit verwendeten schweren Arbeitspferde, Arbeitsochsen und Zugkühe neben den diesen allgemein zustehenden Hafermengen

(noch eine außerordentliche Haferzulage von 3 Pfund täglich

bel den Pferden und 11½ Pfund tägli glich bei den Ochsen und Kühen verfüttern dürfen.

b Der Präsident des Kriegsernährungsamts hat bestimmt, Zuckerrühen zur Verarbeitung auf Rübensaft mit enehmigung der Krieasrübengesellschaft verwendet und ab⸗ gesetzt werden dürfen. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, 9. Anträge von Herstellern von Rübensaft, die Zuckerrüben hierzu erwerben oder verwenden wollen, an die Kriegsrüben⸗ saftgesellschaft zu richten. Das gilt auch für diejenigen Betriebe, 2 im Jahre weniger als 100 dz Rübensaft herstellen und eshalb auf Grund der Bekanntmachung vom 6. Juni 1916 von den Landesbehörden zum freien Absatz ihrer Ware er⸗ werden konnten. Auch diese Betriebe bedürfen zur . von Zuckerrüben der Ge⸗ sehmigung der Kriegsrübengesell aft.

Die Beschlagnahme der Pflaumen und Aepfel hat bislang nicht zu dem gewünschten Erfolge geführt, sodaß die beabsichtigte baldige Aufhebung der Anordnung nicht möglich ist. Der Grund ist der, daß in einer Reihe von Be⸗ zirken die Ware zurückgehalten wird und die Anlieferung an die mit der Verfügung über das beschlagnahmte Obst beauf⸗ tragte Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen zögernd erfolgt. Da auch der⸗fsestgesetzte verhättnismäßig hohe Preis nicht dazu geführt hat, die Anlieferung zu beschleunigen, wird erwogen, die Höchstpreise für Pflaumen in nächster Zeit erheblich herabzusetzen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Fz. liegen die Ausgaben 1177 und 1178 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 644. preußische, die 303. bayerische, die 334. sächsische und die 469. württembergische Verlustliste.

Großbritannien und Irland. Der Hafen von Harwich und einige Nachbarorte mit ihrer Umgegend sind nach einer Meldung des Blattes „Politiken“ für militärisches Gebiet erklärt und für die Schiffahrt und den anderen Verkehr geschlossen worden. Niemand darf das Gebiet betreten und niemand es ohne Paß verlassen. Der Verkehr mit dem Festlande erfolgt von einem nördlicher gelegenen Hafen aus. 88

Rußland.

Nach einer Meldung der St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur traf der japanische Prinz Kanin als Vertreter des Mikado in Begleitung des Großfürsten Georg Michai⸗ lowitsch am 24. d. M. im Kaiserlichen Hauptquartier ein. Bei dem zu Ehren des Prinzen gegebenen Frühstück wurden zwischen diesem und dem Kaiser Nikolaus Trinksprüche gewechselt. Nach dem Frühstück besichtigte der Kaiser mit dem Prinzen die ihm und dem Zarewitsch vom Kaiser von Japan übersandten Geschenke. Am Abend reiste der Prinz Kanin nach Kiew ab.

In einer dem Budget des Ministeriums des Innern für 1917 beigefügten Denkschrift wird auf die unter dem Vorsitz des Unterstaatssekretärs Fürsten Wolkonsky abge⸗ haltenen Konferenz hingewiesen, die sich mit der Aufgabe beschäftigte, die den Polen auferlegten Einschränkungen abzuschaffen. Die Konferenz faßte eine Reihe von be⸗ stimmten Beschlüssen, die in Form eines besonderen Gesetz⸗ entwurfs der Duma vorgelegt werden sollen.

Zur Regelung der Lebensmittelversorgung in Rußland ist der „Berlingske Tidende“ zufolge ein Zentral⸗ komitee gegründet worden, dem Vertreter der Städtever⸗ einigung, der Semstwovereinigung, des Zentralkomitees der Kriegsindustrie, des Handels, der landwirtschaftlichen Ver⸗ eine usw. angehören. In St. Sg ist eine große An⸗ zahl von Sonderausschüssen gebildet worden, die sich mit der Herbeischaffung von Fleisch, Fisch usw. beschäftigen. Das Zentralkomitee verfügt über ein Kapital von 5 Millionen Rubel, das von verschiedenen Vereinigungen eingezahlt worden ist. Man hat mit diesem Zusammenschluß entsprechende französische Organisationen nachgeahmt. 1“

55

Im Interesse der Ausdehnung der Anbaufläche

und der Sicherstellung einer auten Ernte für das nächste Jahr hat die Regierung beschlossen, das System des Kriegslandbauzwanges für die nicht dienende Land⸗ bevölkerung einschließlich der Frauen eeinzuführen, wozu in jedem Wilajet und den Bezirken besondere Kommissionen eingesetzt werden sollen.

Der türkisch⸗arabischen Zeitung „El Szhark“ zufolge haben sich neuerdings mehrere, durch den aufständischen früheren Emir von Mekka Hussein unterstützte arabische Stämme, darunter die El Havasim, El Ahame und Sabihe, den türkischen Behörden unterworfen.

4 1 8 ESchweden.

Der schwedische Minister des Aeußern Wallenberg empfing in Kristiania nach der Ministerkonferenz einen Ver⸗ treter der „Times“, den er der „Berlingske Tidende“ zufolge ermächtigte, über die Konferenz und die Politik Schwedens folgende Ausführungen zu veröffentlichen:

An der Spitze der Note über die Ministerkonferenz steht zu lesen: „Die drei Länder sind einig in bezug auf die fortgesetzte Auf⸗ rechterhaltung einer ehrlichen, unpartetischen Neutralität während des gegenwärtigen Weltkrieges.“ Niemand darf weiter daran zweifeln, erklärte der Minister, daß dieses der ernste, aufrichtige Wunsch und das Bestreben der nordischen Regterungen und Völker ist. Nach der Behandlung zu urteitlen, die den nordischen Reichen von den Kriegführenden zuteil wird, scheint es indessen heute, als ob diese Neutralität von den Kriegführenden nicht ge⸗ schätzt oder nicht gewünscht wird. So denkt jedenfalls das Volk in unserem Lande; es kann das unbegründete Mißtrauen nicht ver⸗ stehen, das die Kriegführenden zu nach der Auffassung des Volkes rech;swidrigen Handlungen veranlaßt, die die Leiden und Entbehrungen unnötig vermehren, denen sich auch ein neutrales Volk im Kriege unterwerfen muß. Unser Volk versteht sehr wohl, daß die Kiieg⸗ führenden mit unerhörten Schwierigkeitten zu kämpfen haben und daß sie gezwungen sind, zu ungewöhnlichen Mitteln zu greifen, um ihr Ziel zu erreichen. Unser Volk ist immer berelit gewesen, und ist es auch noch, sich den unvermeidlichen Folgen der ungewöhnlichen Verhältnisse zu unterwerfen; es kann und will aber nicht versehen, worum Mißstimmung und Haß unnötig unter Nationen ausgesät werden sollen, die einander nicht be⸗ kriegen und die im Gegenteil stets in gutem freundschaftlichen Ver⸗ hältnis zu einander gestanden haben. Wir, die wir die Verantwortung für die Politik der nordischen Länder tragen, werden auch weiterhin versuchen, unser Programm aufrecht zu erhalten und unseren gemein⸗ samen warmen Wünschen, neutral zu verbleiben, zu folgen. Es wäre aber in höchstem Maße wünschenswert, wenn die europäischen Groß⸗ mächte, die dieses Programm billigen, es unterstützen und nicht er⸗ schweren und unmöglich machen wollten. Wir begehren nichts Un⸗ vernünftiges dern nur weniger Mißtrauen

1

Härte. i“”“;

Die innere politische Lage in Griechenland, die seit Tagen besonders wegen der Haltung der venizelistischen Partei verwirrt und wecer war, hat der „Agence d'Athones“ zufolge unerwartet verschlimmert. Alles weise darauf hin, daß die derzeitige Regierung sofort durch eine neue Regierung des Handelns werde ersetzt werden.

Der König Konstantin traf gestern vormittag im König⸗ lichen Palast in Athen ein und entbot sogleich den Ministerpräsi⸗ denten und den Marineminister zu sich, mit denen er eine lange

der Zerstör

Besprechung hatte. Darauf empfing er den Minister des Aeußern. Ein Ministerrat wurde für den Ahend einberufen. Der Generalstabschef Moschopulos und der Admiral Konduriotis sind zurückgetreten.

Wie das „Reutersche Bureau“’ meldet, ist Venizelos gestern, begleitet von dem Admiral Kunduriotis, mehreren höheren Offizieren und Anhängern, auf Kreta angekommen. Dem „Daily Chronicle“ zufolge wird er im Namen seiner An⸗ hänger eine Proklamation erlassen, in der er erklärt, daß er sich an die Spitze der nationalen Bewegung stelle, um die letzte Gelegenheit für Krone und Regierung, sich auf die Seite der Mehrheit der griechischen Nation zu stellen, zu benutzen. Eine Entthronungserklärung wird nicht verkündet werden. Venizelos wird auf der ganzen Insel die allgemeine Mobil⸗ machung im Interesse der nationalen Verteidigung an⸗ ordnen. Hierauf wird er Mytilene, Chios und Samos be⸗ suchen, um sich dann nach Saloniki zu begeben. Nach einer Meldung des „Secolo“ hat in Canea eine bewaffnete Volksversammlung stattgefunden, welche die Solidarität der Kreter mit der revolutionären Bewegung in Saloniki fest⸗ gestellt hat. Die Aufständischen haben die Umgebung von Canea besetzt, um die Antivenizelisten sn verhindern, Nach⸗ richten über die in Canea gefaßten Beschlüsse zu erhalten und weiterzugeben.

Amerika.

Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Westerly (Nhod Island), daß der Kapitän eines Schleppdampfers den Befeh erhalten hat, sein Schiff fertig zu machen, um nach der Nähe von Montauk Point zu fahren und ein deutsches Handels unterseeboot nach New London (Connecticut) schleppen. Man glaubt, daß das deutsche U⸗Boot unter Wasser den Einbruch der Dunkelheit abwartet.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 27. September.

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Die Fortsetzung der Schlacht nördlich der Somme führte gestern wiederum zu überaus starken Artillerie⸗ und erbitterten Infanteriekämpfen, die spitzvo springende Ecke von Thiepval ging verloren. Beiderseits von Courcelette gewann der Gegner nach mehrfachen verlust reichen Rückschlägen schließlich Gelände. Weiter östlich wurde er abgewiesen. Den Erfolg vom 25. September vermochte er abgesehen von der Besetzung des Dorfes Gueudecourt nicht auszunutzen; wir haben seine heftigen Angriffe aus Lesboeufs und aus der Front von Morval bis südlich von Bouchavesnes, zum Teil im Handgemenge, blutig ab⸗: geschlagen.

Südlich der Somme sind französische Handgranaten⸗ angriffe bei Vermandovillers und Chaulnes mißlungen.

Im Luftkampf wurden gestern und vorgestern an der Somme sechs feindliche Flugzeuge, ein weiteres gestern in der Champagne abgeschossen. 5

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Die Lage ist unverändert. b Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. Fh der Karpathen keine Ereignisse von Bedeutung. Neue Kämpfe im Ludowa⸗Abschnitt sind wiederum mit 11 verlustreichen Mißerfolg für die R sser geendet.

(W. T. B.)

1“

Fort⸗

Kriegsschauplatz in Siebenbürgen. Unser Angriff bei Hermannstadt machte gute

schritte. Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Luftschiff⸗ und Fliegerangriffe auf

iederholt. 8

Mazedonische Front.

Am 25. September wurden östlich des Prespa⸗Sees weitere Vorteile errungen, östlich von Florina feindliche An griffe abgeschlagen.

Gestern stießen die bulgarischen Truppen am Kajmakcalan gegen den angriffsbereiten Feind vor, warfen und verfolgten ihn und erbeuteten 2 Geschütze, mehrere Maschinengewehre und Minenwerfer.

t Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Bukarest

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Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus New York vom 5. September veröffentlicht die „New York Times“ eine von der „Universal Preß Association“ in New York verbürgte Nachricht, worin sie einen Brief des Mitgliedes des britischen Parlaments, King, anführt, in dem dieser mitteilt, kurz vor dem 16. August habe sich die größte Explosion, von der man je gehört habe, hinter den britischen Linien in Frankreich Der Verlust an Munition werde auf 25 Millionen Dollar (100 Millionen Mark) geschätzt. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ ist nach einer Angabe aus amtlicher Quelle in der Lage, hierzu er⸗ läuternd zu bemerken:

Eines der größten englischen Munitionslager wurde in monate⸗ langer Arbeit bei Audruicq (16 km südöstlich Calais) angelegt; Dutzende von Lagerhäusern und Schuppen in den verschiedensten Größen, umfangreiche neue Bahnanlagen, Rampen und Ausladestellen entstanden, in ununterbrochener Folge liefen die Munitionszüge ein, um das gewaltige Lager zu füllen,

Als nach den ständigen Beobachtungen unserer Flieger die Bauten beendet und alle Räume mit Munition vollgepackt waren, erfolgte in der Nacht vom 20. zum 21. Jult der Angriff eines unserer Flug⸗ geschwader mit überwältigendem Erfolg. Das ganze gewaltige Munitionslager flog bis zum letzten Schuppen in die Luft. Tiese Erdtrichter und wüste Trümmerhaufen bezeichneten den Platz des einstigen englischen Hauptmunitionsdepots. In weiter Umgebung brannten Wohnhäuser, Baracken, Lagerbauten nieder. Wohlgelungene Lichtbildaufnahmen unserer Flieger vom Tage vor und nach dem erfolgreichen vvee üen ce Umfang und Ferentung dieses Werkes

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