Die Lieferung der Bottichhese hat nach den Bestimmungen des im § 1 genannten Verbanes zu erfolgen: a. fret Bahastatton der liefernden Brauereien in abgepreßtem Zustand ed r b. frei Fahrikhof der vom Verbande Deutscher Brauereihefe⸗ Trocknungsanstalten nan hoft gemachten Anstalten in dick⸗ breiigem oder abgepreß em Zustand; die Lief rung frei Fabrithof kann nur verlangt werden, wenn die Entfe nung von der Brauerei bis zur Anstalt nicht mehr als 10 Kilo⸗ meter Luftlinie beträgt „Die liesernde Brauerei hat die Verpackung (Fässer, Klsen. Säcke usw.) un ntgelilich leihweise zur Verfüugung zu stellen. Die Verpackung ist hier binnen zwei Wochen nach der Lieferung in ge⸗ reinigtem Zustand frei iher Bahnstation oder frei Fabrikhof des Empfangers, der Art der Anlieferung entsprechend, zurückzugeben.
ag. S—
§ 4 Der Preis für Bottichhefe beträgt 0,25 ℳ für den Hundertteil der durch den Empfänger festgestellten Trockenmasse, berechnet auf 100 Kilog amm. Wrr die Hefe im abgepreßten Zustand geliefert, so ist außerdem eine besondere Vergütung zu gewähren: diese beträgt 0,65 ℳ für j* 100 Kilogramm. 1
Der Eu pfänger hat die abgenommene Bottichhefe spätestens bis zum 10. des der Lieserung folgenden Monats zu bezahlen.
§ 5
Bearstandungen wegen Lieferung von Bottichhefe oder Rückgabe der Verpackung sind dem anderen Teile innerhalb 48 Stunden mit⸗ zuteilen. 8
Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Lieferung von Bottichbefe ergeben, entscheidet enngültig ein Schiedsgericht. Die näheren Be⸗ stimmungen über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts und das Verfahren trifft der Präsident des Kriegsernährungsamts.
§ 7
Der Verband Deutscher Brauereibef⸗Treocknungsanstalten hat dafür zu sorgen, daß die Bottichhefe auf Nährhefe ober Nährmittel⸗ erzeugnisse verarvdeitet wird. b k
Der Absatz der Exczeugnisse hat nach den Weisungen des Prä⸗ sidenten des Keiegsernährun 8mts zu erfolgen. n
Der Verband ist berechligt und verpflichtet, die Verarbeitung der Bottichhese zu überwachen und die Vertaufspr ise für die fertigen Erz ugnisse feitzusetzen; die Verkaufepreise unterliegen der Genehmi⸗ gung des Hräsidenten des Kriegsernährungsamte.”
Für die bei der Vera beitung der Bottichbefe sich ergebenden, zu Futterzwecken geeigneten Abfälle gelten die Benimmungen der Ver⸗ “ Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1108).
. 8§ 8
Der Geschäftsbetrieb des Verhandes Deutscher Brauerelbefe⸗
Trockn ungsanstalten, Gesellschaft mit beschränkter Haf ung in Berlin unterfteht der Aufsicht des Präsidenten des Kriessernährungsamts.
G 89
Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark ader mit esner dieser Strafen wird beitraft, wer der ihm nich den §§ 1. 2, 3 ob iegenden Verpflichtung zur Lieserung von Bottichhefe nicht nachkommt. Neben der Strafe kann auf Ein⸗ ziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die nrafbare Hind⸗ lung b zieht, ohne Uaterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
§ 10
Der Reichskanzler kann von Vorschriften dieser Verordnung Aus⸗
nahmen gestatten.
§ 11 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. Dezember 1916.
Der Stellvertreter des Neichatapslers 8 EEEEEEöEETEö“;
Bekanntmachung betreffend die Uebertragung des Vorsitzes in Aus⸗ schüssen und Schiedsgerichten auf den Vorsitzenden des Reichsschiedsgerichts für Kriegsbedarf.
Der Vorsitzende des Reichsschiedsgerichts für Kriegsbedarf übernimmt zugleich den Vorsitz in:
1) dem Ausschuß zur Festsetzung der Uebernahmepreise für eingeführtes Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Futter⸗ mittel bei Streitigkeiten zwischen der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft
und dem Verkäufer;
2) dem Ausschuß zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. und dem Veräußerer über Lieferung, die Aufbewahrung und den Eigen⸗ tumsübergang eingeführter Butter;
3) dem Ausschuß, zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. und dem Veräußerer über Lieferung, die Aufbewahrung und den Eigen⸗ tumsübergang eingeführter Margarine;
4) dem Ausschuß zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. und dem Veräußerer über Lieferung, die Aufbewahrung und den Eigen⸗ tumsübergang eingeführten Schmalzes;
5) dem Ausschuß zur Entscheidung von Streitigkeiten
zwischen der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. und dem Veräußerer über Lieferung, die Aufbewahrung und den Eigen⸗ tumsübergang von eingeführtem Vieh und Fleisch sowie Flessch⸗ waren; . 6) dem Ausschuß zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. und dem Veräußerer über Lieferung, die Aufbewahrung und den Eigen⸗ lumsübergang eingeführter Eier; 7) dem Ausschuß zur Entscheidung von Streitigkeiten
wischen der Zen ral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. und dem Veräußerer über Lieferung, die Aufbewahrung und den Eigen⸗ 1“ eingeführter kondensierter Milch und Milch⸗
ulver;
8) dem Ausschuß zur Festsetzung der Uebernahmepreise ür eingeführte Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und der
Kartoff elstärkefabrikation bei Streitigkeiten zwischen der Trocken⸗ kartoffel Verwertungsgesellschaft m. b. H. und dem Verkäufer; 3 9) dem Ausschuß zur Festsetzung der Uebernahmepreise für eingeführten Zigarettenrohtabak;
10) dem Schiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten über inländische Butter;
1 11) dem Ausschuß zur Festsetzung der Preise der aus dem
Ausland eingeführten pflanzlichen und tierischen Oele und Fette;
12) dem Ausschuß zur Entscheidung von Streitigkeiten bei er Einfuhr von Kartoffeln;
13) dem ständigen Ausschuß für Cumaronharz;
14) dem Ausschuß zur Festsetzung der Uebernahmepreise für eingeführte Futtermittel, Hilfsstoffe und Kunstdünger.
§ 2 Das Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf und die in § 1 aufgeführten Kriegsstellen führen die gemeinsame Bezeichnung Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft. “ 5
11u 11“
1ö1“ 1““ 8S 3 8 5* Auf das Verfahren finden unbeschadet der für die Zu⸗ ständigkeit, die Zusammensetzung und das Verfahren der in § 1 aufgeführten Kriegsstellen geltenden besonderen Vor⸗ schriften, die Bestimmungen für das Verfahren vor dem Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf sinngemäß Anwendung.
§ 4 Der § 2 dieser Anordnung tritt mit der Veröffentlichung, die übrigen Vorschriften treten am 1. Januar 1917 in Kraft. Berlin, den 12. Dezember 1916. .
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein
——
Bekanntmachung, “
iquidation britischer Unternehmungen.
Grund der Verordnung, betreffend Liquidation
Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗
Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation nachstehender Firmen usw. angeordnet:
1) des in Deutschland befindlichen Vermögens der Firma Wm.
Joynson u. Son in St. Maxny Cray (Grafschaft Kent) und ihrer enhaber, insbesondere ibre gleichnamige Nisderlassun! in Berlin,
Auf britischer
Alte Jakobnraße 144 (Liquidatot: Bankier Philipp Schlesinger in
Berlin, Fe. Flrgh 2/4), 1 2) des in Deutschland befindlichen Vermögens der Firma C Czarnikow in London, insbesondere ihre Berteiligung an der Zuckerraffinerie Danzig G. m. b. H. in Neufahrwasser (Liquidator: Kaufmann Georg Jacoby in Danzig, Milchkannengasse 25). Berlin, den 11. Dezember 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquis
Bekanntmachung, betreffend Absatz von Dörrgemüse. Das durch Bekanntmachung vom 14. Nopember 1916
G („Reichsanzeiger“ Nr. 269) angeordnete Absatzverbot für Dörr⸗
gemüse wird mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers dahin abgeändert, daß die bereits im Groß⸗ und Kleinhandel befindlichen Mengen Dörrgemüse nach dem 15. Dezember in den Verkehr gebracht werden dürfen, daß dagegen das Absatzverbot für die Hersteller von Dörrgemüse bis zu der in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Absatz⸗ regelung bestehen bleibt. Ausgenommen van dem Verbot werden wiederum die Lieferungen für das Feldheer und die Marine. 1
Berlin, den 12. Dezember 1916. Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Kgoppel. pp. Loewensberg.
Bekanntmachung über den Absatz von Seefischen an der Nordküste. Vom 12. Dezember 1916.
Auf Grund des § 2 der Bekanntmachung über die Be⸗ aufsichtigung der Fischversorgung vom 28. November 1916
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 1303) werd folgendes besümmt:
§ 1.
Der Absatz von Seefischen, die von Dampfern und Herings⸗ loggern, welche an der Nordseeküste beheimatet find, gefangen nerden, darf nur mit Genehmigung der Kriegestefischeret der Nordsee, G. m. b. H., in Geestemünde erfolgen.
Diese Vorschrift findet ketne Anwendung auf den Weiterabsatz von Setfischen, die mit Genehmtgung der Kriegssecfischerer der Nordsee, G. m. b. H., in Geestemünde abgesetzt sind.
Als Fische im Sinne dieser Bestimmungen gelten nicht Krebse, Hummern, Krabben und Austern.
2
Der Reichskommissar für Fischversorgun der Vorschrift in § 1 Abs. 1 zulassen.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des nach § 6 Nr. 1 der Verordnung über die Beaufsichtigung der Fisch versorgug vom 28. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1303) mit Gerängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die straf⸗ bare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
ka n Ausnahmen von
§ 1 Abs. 1 waden
§ 4 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. “ Berlin, den 12. Dezember 1916. Der Reichskommissar für Fischversorgung. von Flügge.
—
“
“ Bekanntmachung. . Dem Kaufmann Hermann Kesten in Nürnberg, Tucher⸗
straße 2, wurde die Wiederaufnahme des Viktualienhandels
8 mit Eiern, Butter und Schmalz) vom 1. Januar 1917 ab
gestattet. B“ Nürnberg, den 4. Dezember 1916.
Stadtmagistrat. Dr. Geßler.
v“
Die von heute ab zur Ausgahe gelangenden Nummern 280 und 281 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten: Nummer 280 unter Nr 5601 eine Bekanntmachung zur Ausführung des § 4 der Verordnung über die Malz⸗ und Gerstenkontingente der Bierbrauereien sowie den Malzhandel vom 7. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1137), vom 8. Dezember 1916, und unter Nr. 5602 eine Verordnung über Bierhefe vom 10. De⸗ Nummer 281 unter b 1 1“ Nr. 5603 eine Bekanntmachung, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln, vom 11. De⸗ zember 1916.
Berlin W. 9, den 12. Dezember 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
8
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Staatssekretär des Reichsschatzamts, Wirklichen Ge⸗ heimen Rat Grafen von Roedern zum Staatsminister u Mitgliede des Staatsministeriums zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht dem Ersten Bürgermeister Dr. jur. Arthur Bunde Aschersleben den Titel Oberbürgermeister zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Leiters der Realschule i. E. Weidenau, Oberlehrers, Professors Walter Hehr zum Direkt dieser Anstalt durch das Staatsministerium bestätigt worden.
2 8
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli
1893 (G.⸗S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
daß das aus dem Betriebe der Cöln — Frechen —Benzel
rather Nebenbahn aus dem Rechnungsjahr 1915 ber
rührende, im Rechnungsjahr 1916 kommunalabgabepflichtige Reineinkommen auf 84 557,45 ℳ festgestellt worden ist. Cöln, den 10. Dezember 1916.
Der Königliche Eisenbahnkommissar J. V.: Riesen.
Bekanntmachung. Dem Faschenbierhändter Heinrich Vahrenwald in Empelde, Kreis Liaden, ist gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlä siger Personen dom Handel vom 23. September 1915 (ℳGBl. S. 603) der Handel mit Futtermitteln untersagt worden. 8. Linden, den 7. Dezember 1916.
Der Landrat. J. V.: Stobbe, Regierungsrat.
8
schuß für Zoll⸗
Richtamtliches
Deutsches Reich.
Prenßen. Berlin, 13. Dezember 1916.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Aus⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen
3 Seiner Heiligkeit dem Papst Benedikt XV. ist die Bereitwilligkeit der Kaiserlichen Regierung zum Eintrill in Friedensverhandlungen, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, durch folgende Note des Gesandten von Mühlberg an den Staatssekretär, Kardinal Gasparri zur Kenntnis gebracht worden:
„Erhaltenem Auftrage gemäß beehre ich mich Euxer Eminenz anbei Abschrift einer Erklärung zu übersenden, welche die Kaiferliche Regierung heute an die Regierungen derjenigen Staaten, mit denen sich das Deutsche Reich im Kriegszustand befindet, duich Permittlung der mit dem Schutz der deutschen Interessen in jenen Landen be⸗ trauten Mächte gelangen jäßt. Die K. und K. Oesterreichtsch⸗ Ungarische, die Kaiserlich Ottomanische und die Königlich Bulgarlsche Regterung haben ihre Bereitwilligkeit zum Einttitt in Friedens⸗ verhandlungen in gleicher Weise zum Ausdruck gebeacht. Die Gründe, die Heutschland und seine Verbündeten zu diesem Schritt bewogen haben, sind offenkundig.
Sett 2 ½ Jahren perwüstet der Krieg den euxopäischen Kontinenk. Unendliche Kulturwerte sind vernichtet, weite Flächen mit Blut ge⸗ tränkt. Millionen tapferer Krieger sind im Kampf gefallen, Mil⸗ lionen kehren in schwerem Stechtum in die Heimat zurück; Schmerz und Trauer erfüllen fast jedes Haus. Nicht bei den Kriegführenden allein, auch bei den Neutralen lasten die verheerenden Folgen des ge⸗ waltigen Ringens schwer auf den Völkern. Handel und Wandel, mühsam in den Fahren des Friedens aufgehaut, liegen darnieder, die besten Kräfte der Völker sind der Schaffung nutzbringender Werte ent⸗ zegen. Eurxoypa, sonst der Ausbreitung von Reltgton und Kultur, der Lösung sozialer Probleme gewidmet, eine Stätte für Wissenschaft und Kunst und für jide friedliche Arbeit, gleicht einem einzigen Kriegslager, in dem die Errungenschaften und die Arbeit vieler Jahr⸗ zehnte der Vernichtung entgegengehen. Deutichland führt rinen Ver⸗ teidigungskrieg gegen die Vernichtungearbeit seiner Feinde. Es kämpft für die reale Sicherheit seiner Grenzen, für rie Fretheit sein’s Volkes, für dessen Anspruch, ungehemmt und gleichberechtigt mit allen anderen Staaten seine geistigen und wirtschaftlichen Kräfte in fuüed⸗ lichem Wettbewerb fliei zu entfalten. 3
Immer offenkundiger haben unsere Feinde ihre Eroberungspläne enthüllt. Aber unerschüttert ftehen die ruhmreichen Peere der Vr⸗ bündeten schützend vor den Grenzen ihrer Heimatkänder, erfüllt und getragen von dem Bewußtseln, daß es den Gegnern niemals nelingen wird, den ebernen Wall zu durchbrechen. Hinter sich wissen die Kampfreihen das gesamte Volk in hingebender Vaterlandeliebe, ent⸗ schlossen, seine geistigen und wirtschaftlichen Güter, seine soztale Otganisation, jeden Zoll des heimatlichen Bodens bis zum letzten zu verteidigen. .
Voll Kraftgefühl, aber auch voll Verständnis für Eurovas düstere Zutunft bei längerer Dauer des Krieges und voll Met⸗ empfinden für das namenlose Elend und den Jammer der mensch⸗ lichen Gemeinschaft wiederholt daber das Deutsche Reich im Verein mst seinen Bandesgenossen in feierlicher Form die schon vor Jahrts⸗ frist durch den Mund des Reichskanzlers ausgesprochene Bereitwelligkeit, der Menschheit den Frieden wiederzugeben, indem es an die Welt die Frage stellt, ob sich nicht eine Grundlage der Verständigurg finden läßt. ¶Seeine Heillgkeit der Papst hat von dem ersten Tage seines Pon⸗ tifikats an den jahllosen Opfern dieses Krieges seine t⸗ilnehmende Fürsorge in reichstem Maße angedeihen lassen. Schwere Wunden sind durch ihn gelindert, die Geschicke Tausender von der Katastrophe Be⸗ troffener erträglicher gestaltet worden. Im Geiste seines hohen Amtes hat Seine Helligkeit auch jede Gelegenheit wahrgenommen, um im Interesse der leidenden Menschheit auf eine Beendigung des blutigen Ringens hinzuwirken. Die Kgiserliche Regierung glaubt sich daber der Poffnung hingeben zu dürfen, daß die Initlative der vier Mächte einen wohlwollenden Widerhall bei Seiner Heiligkeit finden wird und daß ihr Friedenswerk auf dte wertvolle Unterstützung des Apostollschen Stuhles rechnen darf.“
In weiten Kreisen der Bevölkerung, besonders unter den Frauen, scheint, wie „W. T. B.“ mitteilt, die irrtümliche Auf⸗ fassung zu herrschen, daß das Kriegsamt oder das Kriegs⸗ arbeitsamt Arbeitsstellen vermittele. Dies ist nicht der Fall. Arbeitsuchende müssen sich an die öffentlichen Arbeits⸗
8
Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel,
nachweise 1 riegsamt aus jede Unterstützung zuter ußerdem werden durch die Kriegsamtsstellen in der Prooinz sowie durch die stellvertretenden Generalkommandos demnächst Bekanntmachungen erlassen werden, die zur frei⸗ [willigen Meldung von Arbeitskräften, besonders von Hilfs⸗ dienstpflichttgen für bestimmte Arbeitsarten, aufrufen. Aus diesen Aufrufen wird zu ersehen sein, wo Meldungen entgegengenommen werden.
8 1
b
Auf Grund des 8 9b des Gesetzes über den Belagerungs⸗ zustand vom 4. Juni 1851 (G.⸗S. S. 451 ff.) bestimmt der
für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Branden⸗ burg betrefks der Lieferung von Kohlen, Koks und Briketts folgendes:
§ 1. Insoweit das Kriegsamt (Kohlenausgleich) einem Lieferer die Lteferung von Kohlen, Koks und Briketts als nicht erforderlich bezeichnet, wird ihm die Lieferung verboten.
§ 2. Mit Gefängnis bezw. Geldstrase wird nach Maßgabe der einoangs genannten grsetzlichen Bestimmung bestrast, wer dieser Ver⸗ ordnung zuwiderhandelt, sofern nicht nach allgemeinen Straf⸗ bestimmungen höhere Strafen verwlrkt sind. (83. Diese Verordnung tritt mit dem 15. Dezember 1916 in
8 1
Gestern traten in Berlin Vertreter der deutschen Ge⸗ werkschaften und Angestelltenverbände aller Rich⸗ tungen zu einer Konferenz zusammen, um zu dem neuen Reichsgesetz über den vaterländischen Hilfsdienst Stellung zu nehmen. Als Vertreter des Reichskanzlers wohnte der Staatssekretär des Innern, Staats minister Dr. Helfferich den Verhandlungen bei. Ferner waren u. a. der Präsident des Kriegsamtes, Generalleutnant Groener, der Unterstaats⸗ setetir Dr. Richter, der Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Caspar sowie zahlresche Mitglieder aller Par⸗
Wveien des Reichstages und des Landtages anwesend. Der Vorsitzende der Generalkommission der Freien Gewerkschaften Deutschlands, Reichstagsabgeordneter Legien, eröffnete am Vormittag die von über 800 Personen besuchte Ver⸗ sammlung mit der Mitteilung, daß die erschienenen Delegierten Drganisationen von 4 Millionen Mitgliedern bei Kriegsbeginn verträten, und führte aus:
1. Eme Versammlung, wie diese, habe in Deutschland noch nicht stettgefunden. „Außerordentliche Verhältnisse verlangen außerordent⸗ ssche Maßregeln. Gemeinsame Not und gemeinsame Pflicht vereinen trotz trennender Schranken die Vertreter allr Organssationen. Die Drohung der feinslichen Staatsmänner, Deutschland niederzuwerfen und zu zerschmettern und es vom Weltmarkt abzudrängen, zeigt, daß man Böses geg n uns im Schilde führt, wenn der Krieg für uns ungünsttg verlaufen sollte. Nach der gegenwärtigen Kriegslage wird es wohl bei der Drohung bleiben. Freilich wissen wir, daß England besonders alles daransetzt, diese Drohung wohrzumachen. Bei einer Niederlage wären die Arbeiter und Angestellten aber die ersten. die ihr Bändel schaüren und in anuderen Ländern Arbeit suchen müßten. Wir aber wollen unser Brot im eigenen Lande issen. Neben dieser Not, die etwa für die Zukunft droht, müssen wir ader noch die Not der Gegenwart üverwinden. Unsere Zufuhr ist abgeschnitten, die Ernährung macht Schwierigkeiten. Da heißt es, die ganze Kraft einzusetzen, und wir, die wir von Jugend auf in Kampfe ums Dasein stehen, werden es auch tun, setzen aber doraus, daß diese Not auch gemeinsam getragen werde. Die Kraft Deuischlands ist ungebrochen; es sind noch ungeheure Kräfte dorhanden, die ausgelöst werden können. Das Gesetz soll einen Teil davon auslösen, die in der Industrie tätigen Kräfte organtsieren, die brachllegenden heranziehen. Aber das Wichtiaste ist der zute Wille, die Freiwilligkeit.“ Zum Schlusse sprach Legien die Hoffnung aus, daß die Vertreter der Regierung die Erkenntni gewinnen würden, daß „wir mit vollem Ernste an unsere Aufgaben feseh, aber auch mit dem notwendtigen Selbstvertrauen und Selbst⸗ ewußtsein“.
Hierauf nahm der Staatssekretär des Innern, Staats⸗ minister Dr. Helfferich das Wort zu folgender Rede:
Meine Herren! Namens der Reicheleitung habe ich die Ehre und Freude, Sie zu begruüͤßen und der Arbeit, zu der Sie sich hier dersammelt haben, den besten Erfolg zu wünschen. Der Herr Reichs⸗ kanzler bedauert aufrichtig, nicht persönlich kommen zu können. Er hat mich beauftragt, Ihnen seine Grüße und Wünsche zu übermitteln. Zhre Versammlung gilt der Mitwirkung der deutschen Arbeiter⸗ und (Angestellten⸗Organisationen an der Durchführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Diese Ihre Mitwirkung heiße ich namens der Reichsleiturg auf das herzlichste willkommen. Meine Herren! Es war für uns fein jeichter Entschluß, das deutsche Volk durch ein in alle Verhältnisse so tief eingreifendes Gesetz nach fast 2 ½ Jahren schwerer Kriegsnot zu einer neuen Steige⸗ rung von Opfern und Leistungen aufzurufen. Der Entschluß ist ge⸗ faßt worden als der beste und sicherste Weg zum großen Zeel. Unter dem Druck der unerhörten Aastrenqgungen unserer Feinde, in dem Lrommelfeuer der gewaltigsten Schlacht der Weltgeschichte ist das Gesetz geboren. Es ist die Antwort der Heimat auf den Ruf der kämpfenden Truppe. Es ist aber auch die Antwott des deutschen Volkes auf den Vernichtungswillen unserer Feinde. Das deutsche Volk hat den Krieg nicht gewollt, der Deutsche Kaiser und seine
egierunghaben alles getan, den Krieg zu vermelden. Auch auf der Sonnen⸗
böhe unserer Waffenerfolge haben wir uns bereit gezeigt, dte Hand zu ieten zu einem Friedensschluß, der dem Deulschen Reiche seine
Stellung unter den Nationen, dem deutschen Volke ein freies Feld
für seine friedliche Arbeit sichert. Sie kennen die Antwort, Sie wisen, daß die Machthaber unsserer Feinde bisher von Frieden nichts
b sen wollten, daß sie von unserer Vernichtung träumten. Bisher hefffen unsere Gegner, daß wir in unserem Willen erlahmten, daß
nie mit unserer Kraft am Ende seien. Bukarest und der Hilfsdienst
8 sie eines Besseren belehren. Hinter Bukarest steht unser
Feldheer, hinter dem Hilfsdienst unsere Heimarmee, hinter Feldheer
und Heimarmee steht die unzerstörbare Lebenstraft und der un⸗ gichütterliche Lebenswille des deutschen Volkes. Das unseren
Prruden klar zu machen — wer dazu hilst, der hilst den Augenblick lüͤber bringen, wo in der Nacht von Haß und Verblendung des Fiiedens Morgenröte tagt. Meine Herren! Wtr waren ung mit der defeisten Heeresleitung vom ersten Augenblick an über eines klar: Der sba erländische Hilfsdienst wird nur dann das Höchstmaß von Wirkung allen, wenn wir die überzeugte und freudige Mitwirkung des Volkes in Rei seinen Schichten und Klassen gewinnen. Das habe ich im vicd stag in allen Stadien der Verhandlungen immer und immer sneder ausgesprochen. Es ist mir ein Bedürfnis, vor dieser Ver⸗
umlung hier erneut als meine Ueberzeugung zu bekennen; nicht der ndng vur die Freiheit der Pflichterfüllung kann das Höchste leisten hand 8 großen Zeit Genüge tun. Nach dieser Ueberzeugung haben wir ge⸗ vatent. Schon zu den allerersten Besprechungen über den Gedanken des Arbetündischen Hilfsdienstes haben wir — ebenso wie Vertreter der
h lheber — die Führer der Arbeiterverbände aller Richtungen zu⸗ hüac dir. Von der ersten Stunde dieses Daseinskampfes an haben Nräste⸗ Organlsationen der Arbeiter und Angestellten mit allen ihren dle 8 in den Dienst des bedrobten Valerlandes gestellt. Mit der deBereitwilligkeit sind sie auch dieses Mal dem Rufe gesolgt.
eichstag ist es gelungen, durch die Schaffung eines
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der gesetzlichen Pflicht 8. J flicht ent enden Rechtsschutzes, durch Zu⸗ geständniffe und Dpfer 88 8 Seiten, durch Unter⸗
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ordnung von Sonderinteressen und Sopferwünschen unter das große Gemeinsch ftsziel das Gesep so zm gestäten, daß es die überwältigende Mehrbeit auf sich vereinigse. Und hiner dieser Mehrheit steht das deutsche Volk in selner fast ausnahmgosen Gesamtheit. Nun gilt es, dm toten Buchstaben des Gesetzg Leben einzuhauchen. Auch hierfür brauchen wir die freudige Mitwirkung allr Volksschrhten, brauchen wir namentlich die Mitwakung der Orgenisationen der Arbeiter und Angestellten. Die vom Gesetz verkündete Pfllcht bleibt leerer Schall, wenn sie nicht im Bemußtsein und Gewissen eines jeden Einzelnen geschrieben steht. Sie, meine Herren, können und werden Ihren Einfluß auf Arbeiter und Angestellie in den Dienst der vater⸗ ländischen Notwendigkeit stellen, im Kreise ihrer Verbandemitglieder das Pfl chtgefühl gegenüber dem Volksganzen und die Kameradäschaft mit unseren kaͤmpfenden Brüdern wach erhalten und steigern.
Wir wenden uns ferger an die Mitwirkung ihrer Organisationen bei der gewaltigen Arbeit der volkswirtschaftlichen Umgruppierung, von deren Gelingen die Wirkung des Gesetzes abhängt. Es gilt, die verfügbaren Kräfte zu sammeln und an die richtigen Arbeitsstellen zu leiten, es gilt, die Heimarmee zu formieren und in Marsch zu setzen. Zur Losung dieser Aufgabe appellieren wir nicht nur an den guten Willen und die Vaterlandsliebe, sondern guch an die Sachkenntnis und die praktische Erfahrung der hier vertretenen Organisattonen. Meine Herren! Die Tatsache der Ein⸗ berufung und des so zahlreichen Besuchs dieser Versammlung aus allen deutschen Gauen, aus den Digonisationen aller polttischen Richtungen legt Zeugnis davon ab, doß der Ruf an die deutsche Heimarmee in den Herzen der orgar isierten Arbeiter und Angestellten den vollen Whderhall findet, den das Vaterland erwartet. Sie be⸗ kunden durch Ihre Anwesenbeit, daß Sie helfen und mitarbeiten wollen. Ibre Hüfe und Mitarbeit iit uns die Gewätr des Erfolges. Und der Erfolg wird weiter xeichen ala zum unmittelbaren Zweck des Gesetzes, so gewaltig dieser Zweck für sich allein schon ist. Der Krieg hat uns dazu erzozen, inne e Gegensätze und Streitigkeiten zurück⸗ zustellen, um mit der vollen Kraft der Einigkeit dem Vaterlande in schreler Zeit dienen zu können. Das Hilfe dienstgesetz führt uns auf diesem Wege weiter. Wie es aus der Gemeinschaftsarbeit der Heeresleitung, der Regierungen, der Parteien und des Volkes in allen seinen Schichten hervorgegangen ist, so ist die Ge⸗ meinschaftsarbeit das Element seines Lebens und Wirkens. In den Organen, die das Gesetz vorsieht, werden die Vertreter der Arbeitnehmer zusammen mit Nertretern der Arbeitgeber und der Be⸗ bötden die Arbeit der Durchführung zu verrichten haben. Diese Gemeinschaftsarbett wird fruchtbar und erfolgreich sein. Sie wird das gegenseitige Verständnig für die Anschauungen, Wünsche und Be⸗ dürfaisse des anderen Teiles wecken und damit dem gegensoitigen Vertrauen die Wege ebnen. Nicht, daß wirtschaftliche Interessenkämpfe künftighin aufhören könnten ober sollten! Das waͤre Utopie. Aber die Einsicht in die Lebensberechtigung und im die Le bensnotwendigkeiten des anderen Teiles und die ehrliche Abwägung der beiderseitigen Sonderinter⸗ essen mit den Erfordernissen des Gemeinwohls — das wird künftighin manchen Streit verhülen und manchen Kampf in seinen Formen und Wirkungen mildern. Der Hilfsdienst ist Kriegs⸗ und Notgesetz. Aber der Gewinn, der aus der Einheit der Pflicht und der Einbeit der Arbeit entspringt, darf uns nicht wieder verloren gehen. Dieselbe Kraft, die uns Sieg und Frieden bringen mus, dieselbe Kraft soll uns im Frieden helfen, die Wanden des Krieges zu heilen, aus Trümmern wieder aufzubauen und die unzerstörbaren sittlichen und wirtschaftlichen Kräfte unseres Volkes einem neuen Aufstieg zu⸗ zuführen.
Nach dem Staatssekretär des Innern nahm der Präsident
des im Kriegsministerium neugeschaffenen Kriegsamtes, General⸗ leutnant Groener, der von dem Kriegsminister mit dessen Vertretung beauftragt war, das Wort und führte aus: Es ist mir ein Bedürfnis, auszusprechen, wieviel wir von Ihrer Mitarbeit bei der Ausführung des Gesetzes erwarten. Ich habe schon in der Vorberatung piele Vertreter von Ihnen kennen gelernt und mich gefreut, daß ich sie kennen gelernt habe. Ich darf wohl annehmen, daß wir uns gegenseirig das größte Verkrauen entgegenbringen werden, und wenn einen Monat nach Friedensschluß der Hilfsdienst außer Kraft gesetzt wird, hoffe ich, doß wir uns die Hand schütteln werden und sagen, daß wir doch die Sache recht vernünftig gemacht haben. Aus der gemeinsomen Arbeit während des Krieges werden wir dann die Hoffnung schöpfen können, daß auch im zukünftigen Frieden so manches Trennende beseitigt sein wird und daß eine herrliche Saat für die Entwicklung des deutschen Volkes und für unsere ge⸗ meinsame Arbelt hervorgehen wird. — Meine Herren, ich bin Soldat, habe mich nie mit Politik beschäftigt und gedenke es auch nicht zu tun hii der Ausführung dieses Gesetzes. Daher bitte ich, daß wir, auch wenn die Meinungen aufeinanderplatzen, politische Meinungsunterschiede ausschalten und daß wir uns stellen auf den Boden der Vaterlandsliebe. Der Krieg, in dem wir stehen, ist ein entsetzliches Unglück, darüber wird niemand einen Zweifel hegen. Aber durch dieses Unglück hindurch muß dos deutsche Volk geläutert werden, muß es zusammenkommen in allen seinen Teilen. Wenn der Krieg und das Hllfsdienstgesetz dieses Zusammengehörigkeits⸗ gefühl schaffen, dann ist für die zukünftige Emwicklung des deutschen Volkes der allerbeste Boden geschaffen. Ich bin Optimist, Sie hoffentlich auch, und so glaube ich, daß aus unserer gemeinsamen Arbeit ein Segen hervorgehen wird, der noch nach Menschenaltern fortdauern wird. In dieser Not der Zeit muß jeder Entbehrungen ertragen, aber denken Sie dabet immer an die Not da draußen im Trommelfeuer an der Somme. Daher bitte ich Sie, den Geist, der Sie heute alle erfüllt, auf die gesamte Arbeiterschaft und Angestellten⸗ chaft zu übertragen. Ob wir am Leipziger Plotz am Schreibtisch über Verordnungen brüten, oder ob der Bergmann tief unter der Erde sein mühseliges Dasein führt, — jeder von uns ist Arbeiter, und jeder, der den Hammer auf den glühenden Stahl herunter⸗ sausen laßt in dieser Notzeit des Vaterlandes, der möge jeden Hammerschlag begleiten mit dem Wunsch: „Fürs Vaterland!“ Abg. Legien dankte für diese erhebenden Worte, die auf fruchtbaren Boden gefallen seien. Hierauf berichteten die Abgg. Bauer und Behrens über das Hilfsdienstgesetz und die Mitwirtung der Gewerkschaften. Am Nachmiltag folgte eine längere Aussprache hierüber, nach der der folgende Be⸗ schluß einstimmig gefaßt wurde:
Die am 12. Dezember 1916 in den Germaniasälen ver⸗ sammelten Vertreter von rund vier Millionen organisierter Arbeiter und Angestellten erklären, an der Durchführung des Krieges und der vpaterländischen Hilfe nach Kräften mitarbeiten zu wollen. Die durch die Organisationen der Arbeiter und Angestellten vertretenen Volksschichten sind bereit, einig und geschlossen alle Kräfte in den Dienst unseres Landes zu siellen, damit die Vernichtungspläne der Gegner Deutsch⸗ lanrs erfolglos bleiben. Von der Reschsregierung und dem Kriegs⸗ amt erwarten die Versammelten weitgehende Förderung der berech⸗ tigten Bestrebungen der Arbeiter und Angestellten auf Erlangung besserer Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen sowie die Sicherung des Koalitionsrechtes; sie fordern eine stärkere Bekämpfung des Lebens⸗ mittelwuchers und eine bessere Verteklung der vorhandenen Lebens⸗ mitiel, damtt die arbeitende Bevölkerung die an sie gestellten An⸗ forderungen erfüllen kann. .
Bayern.
19 8
Seine Majestät der Kaiser und König traf gestern mittag, wie „W. T. B.“ meldet, zu kurzem Besuche in München ein und wurde auf dem Bahnhof von Seiner Majestät dem König Ludwig, den in München wellenden Prinzen der Königlichen JFamilie und dem Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, dem Kriegsminister, Generalleutnant von Helling⸗ rath, dem preußischen Gesandten von Treutler u. a. empfangen.
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g. 1“ ö“ Nach herzlicher Begrüßung fuhren die Majestäten unter begeisterten Kundgebungen der Bevölkerung nach der Residenz, wo Seine Majestät der Kaiser von Ihrer Majestät der Königin und den Prinzessinnen bewillkommnet murde. Nach⸗ mittags um 3 Uhr verließ Seine Majestät der Kaiser wieder München nach herzlicher Verabschievung von Seiner Majestät dem König, der ihn zur Bahn begleitat hatte.
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Seine Durchlaucht der Prinz Heinrich XIII., Leut nant in einem Kürassierregiment, hat, wie „W. T. B.“ meldet, am 29. November den Heldentod gefunden.
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Die Erklärung über das Reglerungsprogramm im Unterhause und die Debatte darüber ist wegen Erkrankung des Premierministers Lloynd George, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, bis zur nächsten Woche verschoben worden.
— Der Minister Henderson hat in Clapham eine Rede gehalten, in der er obiger Quelle zufolge sagte:
Er hoffe, daß jeder Bürger einsehen würde, vaß England mit dem Krieg noch nicht zu Ende sei. Wenn England die Feinde nicht überwinde, dann sei die Zukunft zu schrecklich, als daß man auch nur einen einzigen Augenblich daran denken könnte. Er möchte jedermann vor der Gefahr eines vorzeitigen Friedens warnen. Englands amerikanische Freunde und die anderen Neutxralen sollten tun, was sie können, um einen Völkerbund zustande zu bringen, der sich auf den Prinzipien der schiedsgerichelichen Austragung von Differenzen aufbaue. Er (Redner) wolle sich ihnen gerne anschließen, aber nicht jetzt. „Wir wollen keinen Frieden, bei dem Belgten, Frankreich und Rumänien in der Lage sein würden, in der sie jetzt sind.“
— Die Verlustlisten der „Times“ vom 8. und 9. De⸗ zember enthalten die Namen von 164 Offizieren und 3420 Mann.
Frankreuch.
Das neue Kabinett setzt sich nach einer Meldung der „Agence Havas“ folgendermaßen zusammen: Vorsitz und Aeußeres: Briand; Justiz und Unterricht: Viyiani; Finanzen: Ribot; Inneres: Malvy; Krieg: Geueral Liautey; Marine: Admiral Lacaze; Volkswirtschaft (Handel, Industrie, Ackerbau): Clementel; Transporte, Zivil⸗ und Militärverpflegung: Herriot; Kolonien: Doumergue; Be⸗ waffnung, Herstellung von Kriegsmaterial: Albert Thomas.
— Einer amtlichen Meldung zufolge ist der General Nivelle zum Oberkommandierenden “ im Norden und Nordosten, der General Gouraud als Nachfolger Lyauteys zum Generalresidenten Frankreichs in Marokko ernannt worden b A“
B Niederlande.
Die Zweite Kammer hat gestern, wie
meldet, den Gesetzentwurf über eine Anleihe von
„W. T
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lionen Gulden angenommen. 4
8 Türkei.
Der deutsche Votschafter von Kühlmanm wurde am Montag vom Sultan in Anwesenheit des Großwesiers und des Ministers des Aeußern in Antrittsaudienz empfangen.
seiner Ansprache betonte der Botschafter, daß der ihm vom
kaiser erteilte Auftrag dahin gehe, für die Entwickelung und Festigung der ausgezeichneten Beziehungen der Freund⸗ schaft und des gegenseitigen Vertrauens zwischen Deutsch⸗ land und dem Osmanischen Reiche zu wirken, die durch ein Bündnis auf Grund der Gemeinsamkeit der heiligsten Inter⸗ essen und tiefer Sympathien der Völker verbunden seien. Der Botschafter erklärte, er sei glücklich, seine Aufgabe in einem Augenblicke anzutreten, in dem die enge Waffenbrüderschaft einen bedeutenden Sieg erfochten habe. Der Sultan bat in seiner Erwiderung den Botschafter, dem Kaiser den Ausdruck seiner höchsten Schätzung und unverbrüchlicher Freundschaft zu übermitteln, und wies auf den glänzenden Erfolg der freund⸗ schaftlichen, vertrauensvollen Waffenbrüderschaft und auf die Gegenseitigkeit der Volkssympathien hin.
X1XXXX“ 5 della Sera“ meldet aus Athen, daß sich die Opposition gegen die venizelistische Bewegung verschärfe, ebenso wie die Anhänglich keit an den König zunehme. Selbst Personen, die sich bisher von politischen Strömungen ferngehalten hätten, sogar einige Venizelisten, seien dieser Oppo⸗ sition beigetreten. Amerika.
Das amerikanische Staatsdepartement hat wegen der Verweigerung des freien Geleits für den österreichisch⸗ungarischen Botschafter, wie das „Reuter⸗ sche Bureau“ meldet, eine zweite Note an Groß⸗ britannien und Frankreich gerichtet, in der es heißt, daß Amerika die ungehinderte Ueberfahrt für ein anerkanntes Recht des diplomatischen Verkehrs halte.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 12. Dezember, Abends. (W. T. B.) Im Westen und Osten nichts Wesentliches.
In der großen Walachei siegreicher Fortschritt gegen Rumänen und Russen.
Großes Hauptquartier, 13. Dezember. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Außer zeitweilig lebhafterem Artilleriefeuer im Somme⸗ und Maas⸗Gebiet sowie nächtlichen Patrouillenzusammen⸗ stößen bei allen Armeen keine größeren Kampfhandlungen.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
Nichts Wesentliches. 8 Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. In den Waldkarpathen vielfach eigene erfolgreiche
Patrouillenkämpfe.
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