Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGCBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über die Firma Yost Schreibmaschinengesellschaft m. b. H. in Cöln die Zwangsverwaltung geordnet (Verwalter: Bankdirektor Bendirx in Cöln).
Berlin, den 30. April 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.
Bekanntmachung.
Auf Gcund des § 2 Abf. 2 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (KSBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Heinrich Arenstein zu Berlin, Charlottenstr. 14, die Wiederaufnahmr des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs uvnd des Krtegsbedarfs, insbesondere mit Schuhwaren, durch Ver⸗ füzung deom heutigen Tage gestattet. (Handelsverbot vom 23. Juni 1917 Reg.⸗Amtsblatt Stück 27, Reichsan eiger Nr. 153)
Berlin⸗Schöneberg, den 27. April 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.
“ Bekanntmachung. 1
Die Firma Richard Mierendorff und ihr Inhaber, der Kaufmann Richard Mierendorff, hier, Kölnische Straße 9, denen der Handel mit Webstoffen und fertigen Herren⸗ und Knabenanzügen wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden war, sind zu diesem Handel wieder zugelassen.
Cassel, den 29. April 1918.
Der Königliche Polizeiprästdent. Frhr. von Dalwigk.
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Meine Anorbnung vom 12. Januar 1918, wodurch dem Schubmachermeister Fduard Becker in Gevelsberg der Hande! mit Leder und Schuhwaren untersagt worden ist, hebe ich hierdurch wieder auf.
Gevelsberg, den 23. April 1918.
1 Die Polizeiverwaltung. Leinberger. 8*
Bekanntmachung.
Den Eheleuten Konditor Hermann van der Ven, wohnbaft in Sterkrade, Neumüblstraße Nr. 66, wud vom 1. Mat d. J. ab der Handel mit Lebensmitteln, insbesonbere Mehl und Backwaren, wieder gestattet. — Die Kosten, insbesondere auch dte der Bekanntmachung, sallen den Betroffenen zur Last.
Sterkrade, den 26. April 1918. 1
Die Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermelster. Z. V.: Der Beigeordnete Dr. Heuser.
— ——
1111“ Bekan 14“*“
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhallung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sepiember 1915 (-RGBl. S. 603) habe ich dem Ingenieur Friedrich Meyer, Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Kunfürstendamm 137, durch V rfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des säglichen Bedarfs, ins⸗ besondere die Vermittlung des Handels mit Lebensmitteln und Mitteilung des Vorhandenseins von Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelesbetrieb untersagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 30. April 1918.
Der Poltzeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.
“ ——.—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmochung zur Fernholtung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603) habe ich dem Faufmamn Franz Tiburtius, Charlottenburg, Kaiser Friedrichtraße 103, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 30. April 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (—SBl. S. 503) babe ich dem Schankwirt Georg Hohlfeld und seiner Ehefrau, Anna geb. Woinke, Berlin, Fehrbellinerstr. 44, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuvetlässigkeit in bezug auf diesen Han delsbetrieb untersagt. 9
Berlin⸗Schöneberg, den 30. April 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.
——ö—
Bekanntmachung.
Dem Lebensmittelhändler Mattias Nauen, hessen Ehe⸗ frau, Elisabeth geb. van Horne, sowie deren Tochter in Anrath, Josesfsplatz 8, untersage ich bis auf weiteres auf Grund der Verordnung, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Peisonen vom Handel, vom 23. September 1915 (nRBl. S. 603) jeglichen Handel mit Lebensmitteln. — Die Kosten dieser Versffent⸗ lichung tragen die Betroffenen.
Crefeld, den 27. April 1918. 8
Der Landrat. Eichhorn.
Bekanntmachung. 8
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Septem her 1915 habe ich den ECheleuten Cbristian Pingel, Ostermannstraße 4, dem Aufseber Hermann Meyer, Ostermannstraße 5, der Ebefrau des Albert Holz, Huttropsttaße 16, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. 8 1 8
Essen, den 25. April 1911.
Städtische Polizeiverwaltung.
8
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Karl Mohr, gehoren am 6. Sept’mber 1871 in Pforzbeim, wohnbaft in Frankfurt c. M., Mailnzerlanbstroße Nr. 86, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegen⸗
ständen des täglichen Bedarfs, insbesontere Nahrungs⸗ — 4
J. V.: Rath.
und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeus⸗ nissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung on einem solchen Handel wegen Un⸗ zuverläͤhsigkeit in bezug auf diesen Gewerbebettieb untersagt. Frankf ut a. M., den 30. Apeil 1918. 1
Der Polizeipraͤsident. J. V.: von Klenck.
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Der Frau Anna Gieseler, geb. Palm, bier, ist auf Grund der Bundesratsveroednung vom 23. September 1915, be⸗ treffend die Fernbaltung unzuverlässiger Perfonen vom Handel, die weitere Ausübung des Handels mit Lebensmitteln vunzersagt worden. — Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt Frau Gieseler. Halle, den 30. April 1918. Die Polizeiverwaltung. J. A.: Wurm.
.—
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Albert Goedecke, hier, ist auf Grund der Bundezratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fern⸗ haltung unzuverjässiger Personen vom Handel, die Ausübung des Handels mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie mit Hegenständen des täglichen Bedarfs vom 1. Mai 1918 ab untersagt worden. — Die Kosten dieser Bekanntmachung sind von dem Kaufmann Goedecke zu tragen.
alle, den 30. Abpril 1918. Die Polkzeiverwaltung. J. A.: Wu Bekanntmachung Wem Kaufmann Salomon Schereschewsky, hier, Vordere Vorftadt 4, ist durch Verfügung vom beutigen Tage auf Grund der Vcrordnung des Bundesrats zur Ferphaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handtl vom 23. September 1915 der Handel mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt worden.
Königeberg, den 24. April 1918.
Der Polizeipräsident. von Weh —
Zekanalmachung.
Dem Kaufmann Stephan Sobisch, hier, Vogelweide 15, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Zigarren, Wein und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt vorden.
Königsberg, den 24. April 1918. Der Polizeipräsident. von Wehrs.
——
Bekanntmachung.
Dem Schlochter Wilhelm Wagener in Minden, Siifts⸗ allee Nr. 13, ist von uns unterm beutigen Tage ouf Grund der Bundesratsbverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)
befondere mit Artikeln des Schlachtereigewerbes, sowie die Ausuhung des Schlachtereigewerbes selbst wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ und Gewerbebetrieb untersagt worden. Minden, den 25. April 1918. Die Polizeiverwaltung. Dr. Dieckmann.
——
8 Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundetratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) zue Fernhaltung unzuverlä siger Personen vom Handel wird dem August Pilger in Remscheid, Markt 1, der Handel mit Lebensmitteln unter Auferlegung der Kosten der Venzöffentlichung untersagt. Remscheid, den 29. April 1918. Der Oberbürgermeister. Dr. Hartmann.
Bekanntmachung. 8
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel wird dem Heinrich Weil in Remscheid, Kölner⸗ straße 69 b, der Handel mit Lehensmitteln und Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt.
Remscheid, den 29. April 1918.
Der Oberbürgermeister. Dr. Hartmann.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffenddie Fernhaltang unzuverlässiger Personen vom Hendel (R. G. Bl. Seite 603), habe ich dem Altsitzer Franz Litebrecht in Neuen⸗ burg Wpr. den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungsmitteln und Getränken aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt. — Die Kosten dieser Bekannt⸗ fäce an hat der Altsitzer Franz Liebrecht in Neuenburg Wpr. zu ragen.
Schwetz, den 23. April 1918. 8
Der Landrat. J. V.: Frankenbach.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. Mai 1918.
In der am 2. Mai unter dem Vorsitz des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Rats von Payer abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurden die Entwürfe einer Bekanntmachung, betreffend Aende⸗ rung der Verordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungs⸗ stelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257), und einer Verordnung über die Unpfändbarkeit von Kriegsbeihilfen und Teuerungszulagen angenommen. — 8
1““
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
Der Staalssekretär des Reichskolonialamts Dr. Solf be⸗ findet sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, auf dem Wege der Besserung und wird in den nächsten Tagen von Bern nach Vitznau übersiedeln. 8 .
der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art, ins⸗
Wie bereits bekannt, haben die Mittelmächte in den letzten Tagen mit der Regierung der Ukraine Verträge über die Lieferung von Getreide, Hülsenfrüchten, Futter⸗ mitteln und Saaten, ferner von Eiern und Schlacht⸗ pieh abgeschlossen. Die von der ukrainischen Regierung und den Mittelmächten in der Ukraine für die Aufbringung und den Abtransport geschaffene Organisation beainnt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ hört, bereits zu arbeiten. Nach telegraphischen Meldungen aus Kiew sind in den letzten Tagen des April an ukrainischen Versandplätzen etwa 2 Millionen Zentner Ge treide und Futtermisteln zur Verfügung der Mittelmächte ge⸗ stellt worden. Nicht unerhebliche Mengen haben bereils die Grenze passiert: in den letzten Tagen sind etwa 1200 Waggons Lebensmittel aller Art über die sogenanme trockene Grenze zu den Mittelmächten hereingekommen. Von den ersten Lieferungen wird mit Rücksicht auf die zurzeit in Oesterreich bestehenden Ernährungsschwierigkeiten der größere Teil Oesterreich belassen werden. Denn da die ungarische Ernte erheblich früher hereingebracht wird als die deutsche, somit Oesterreich⸗Ungarn schon in einigen Wochen sich selbst helfen kann, haben sich die Mittelmächte unter⸗ einander dahin geeinigt, die ersten Ankünfte zum größeren Teile Oesterreich⸗Ungarn zu überlassen, während da⸗ für im Juni und Juli der größere Teil nach Deutschland kommt. Aber auch von den ersten Lieferungen sind bereits Sendungen über die Landgrenze nach Deutschland unter⸗ wegs. Insbesondere werden die über das Schwarze Meer in Braila eintreffenden Ladungen von Getreide und anderer Lebensmitteln bis auf weiteres ausschließlich Deutschland zu⸗ geführt werden. Jazwischen sind in Braila bereits 30 000 Ztr Getreide eingetroffen, die mit der Eisenbahn nach Deutschland unterwegs sind.
Es zeigt sich also, daß die von den Mittelmächten für di Versorgung aus der Ukraine getroffenen Einrichtungen an fangen zu arbeiten. Es ist zu hoffen, doß aus dieser Quelle bald größere Mengen von Lebensmitteln in Deutschland ein⸗ treffen werden. Ob diese Hoffuung sich erfüllt, hängt in erster Linie davon ab, wie sich die politischen Verhältnisse in der Ukraine gestalten und ob es gelingt, die äußerst schwierigen Fragen der Finanzierung unserer Ankäufe und des Trans⸗ portes der großen Warenmengen befriedigend zu lösen. Di in diesen Richtungen möglichen Schritte sind getan.
In einer besonderen Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird ein im Reichswirtschafts⸗ amt ausgearbeiteter Entwurf eines Reichsgesetzes über das Erbbaurecht nebst Erläuterungen veröffentlicht.
*
Oesterreich⸗Ungara.
Auf Wunsch des österreichischen Ministerpräsidenten Dr. von Seidler berief der Präsident des Abgeordnetenhauses Dr. Groß telegraphisch für heute vormittag sämtliche Ob männer der Parteien des Abgeordnetenhauses zu einer Beratung, in der Blättermeldungen zufolge der Minister⸗ präsident den Parteiführern Aufschlüsse über die poli tische Lage erteilen wird.
Die ganze, im diesmaligen Staatshaushalt enthaltene 9. Summe beträgt 842 Millionen Pfund. Wie „Reuter“ meldet, hat das Unterhaus alle erforderlichen Beschlüsse nach kurzer, ruhiger Besprechung angenommen. Die Zuckersteuer wurde mit 141 gegen 55 Stimmen angenommen; auch den anderen Steuererhöhungen wurde nach kurzer Besprechung zugestimmt. Nachdem die Beschlüsse in den Bericht aufgenommen waren, wurde das Finanzgesetz formell eingebracht. G
— Der Vorsitzende des Bundes der Matrosen und Helzer Havelock Wilson teilte einem Amsterdamer Blatte zufolge mit,
daß durch den U⸗Bootkrieg seit dem August 1914 ungefähr
15 000 englische Seeleute umgekommen seien. 8
Frankreich. 88
In der Sitzung des verbündeten Rates für See⸗ transporte wurden die Fragen der Tonnage und der Ein⸗ fuhren der Verbündeten erörtert Nach der „Agence Havas“ bekundeten die gefaßten Beschlüsse der Verbündeten wiederum die volle Uebereinstimmung der Verbündeten. Der Rat be⸗ schäftigte sich insbesondere mit der Lebensmittelversorgung Belgiens und der besetzten Gebiete. Die vorliegenden In⸗ formationen ließen die in den verbündeten Ländern gemachten Fortschritte hinsichtlich der Heranziehung der Handelsflotte aller Flaggen erkennen. Die Abgeordneten sprachen ihre Anerkennung für die Maßnahmen Buissons hinsichtlich der Requisition des französischen Schiffsraums, die die Erfassung der gesamten ver⸗ bündeten Tonnage vervollständigte, aus.
— In der gestern beginnenden Verhandlung des großen französischen Spionageprozesses Mongeot, Koetschet und Brüstlein wurde nach Verlesung der Anklageakten im Interesse der Neutralität und der Sicherheit des Landes die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Das Urteil wird öffentlich ver⸗
lesen werden. Rußland. ¹
Der Vollzugsausschuß des allrussischen Sowjet⸗ kongresses in Moskau hat nach einer Meldung des „Algemeen Handelsblads“ Trotzkys Plan, zu einer allgemeinen Militärausbildung aller männlichen Personen zwischen 16 und 40 Jahren sowie zur Dienstpflicht für alle Arbeiter und Frauen überzugehen, angenommen.
Italien. „Giornale d'Italia“ vernimmt, daß tschechische und slowakische Truppenformationen in Italien gebildet
worden sind, die bereits im italienischen Kampfgebiet stehen.
“ MNiiederlande.
Die gestern bekannt gegebene englische einer für die Schiffahrt gefährlichen Z
8
Festsetzung
one hat, wie
das Haager „Korrespondenzbüro“ erfährt, nach dem Urteil von
Sachverständigen zur Folge, daß der nördliche Eingang der Nordsee, wenn man das bereits von Deutschland ge⸗ sperrte Gebiet hinzunimmt, für die neutrale Schiffahrt tatsächlich geschlossen ist. Die jetzt von England fest⸗ gesetzte Gefahrzone läuft von der Westgrenze Norwegens bis
60 Meilen östlich der Orkney⸗Inseln. 88
Rumänien.
Der bulgarische Finanzminister Tontischew ist im Laufe des vorgestrigen Tages, der türkische Minister des Aeußern Achmed Nessimy Bei gestern abend in Bukarest eingetroffen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, befand sich in Be⸗ gleitung des letzteren u. a. der Kaiserliche Botschaftsrat in Konstantinopel Graf Waldburg, der ebenso wie der Kaiser⸗ liche Gesandte in Sofia Graf Oberndorff zur mündlichen Berichterstattung nach Bukarest berufen worden ist.
Ukraine. 1 98 laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die bis⸗ herige Radaregierung gestürzt; eine neue Regierung ist in Bildung begriffen. Die aus Anlaß des Falles Dobry erhafteten ukrainischen Beamten sind inzwischen wieder
freigelassen worden. Amerikn. Der amerikanische Staatssekretär Lansing teilte einer Meldung des „Reuterschen Büros“ zufolge mit, daß die
schweizerische und die schwedische Gesandtschaft, die
die deutschen und die österreichischen Interessen in den Ver⸗ einigten Staaten vertreten, unter Mitwirkung der amerikanischen Regierung die Regelung und Beaufsichtigung der Unter⸗ stütung bedürftiger feindlicher Ausländer über⸗ nommen haben. Die Gesandtschaften haben zugestimmt, den internierten feindlichen Ausländern und ihren Angehörigen Unterstützungen aus ihren eigenen Fonds zu ge⸗ währen, die Unterstützungen aber auf das notwendige Minimum zu beschränken. In den Fällen, wo feind⸗ liche Ausländer bereit sind, sich dem Gesetz völlig zu unter⸗
wersen und loyal zu leben, wäre die Sache schwieriger. Es
wurde vorgeschlagen, eine nationale Kommission von amerika⸗ nischen Bürgern zu bilden, die mit der schwedischen und schweizerlschen Gesandtschaft sowie den dazugehörenden Konsulaten zusammen arbeitet, um alle Fälle von Not zu untersuchen und
die zur Unterstützung zusammengebrachten Gelder unter Heran⸗
8
jehung von örtlichen Komitees zu verteilen.
Kriegsnachrichten. Berlin, 2. Mai, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
Am 1. Mai steigerte sich von Mittag ab gegen die Front nördlich Dorf Kemmel bis westlich Dranoeter die feind⸗ liche Artillerietätigkeit erheblich. Erkannte Truppenbewegungen und Ansammlungen wurden unter wirksamstes deutsches Ver⸗ nichtungsfeuec genommen. Die deutsche Füb kung hat die Initiative und die operative Armfreiheit. Ihr kann es gleichgültig sein, ob die eigene Linie einige hundert oder tausend Meter weiter rück⸗ wärts verläuft. Dagegen müssen Engländer und Franzosen bei jedem deutschen Vorstoß fürchten, die in fieberhafter Ar⸗ beit neugeschaffenen Stellungen wieder zu verlieren. Ihre Operationsarmee, die zum einheitlichen gewaltigen Gegen⸗ stoß bestimmt war, muß in lokalen Kämpfen sowohl in Flandern wie vor Amiens, an der Avre und an der Oise divisions⸗ und bataillonsweise verausgabt werden und ver⸗ bluten. Damit ist schon jetzt die Fesselung der Hauptmasse der feindlichen Heere an einer von der deutschen Führung ge⸗ wollten Front erreicht.
Großes Hauptquartier, 3. Mai. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
An den Schlachtfronten lebte der Artilleriekampf in einzelnen Ahbschnitten auf. Starker Feuerwirkung folgten feindliche Teilangriffe süblich von Villers Bretonneux und auf dem Bestufer der Apre. Im Gegenstoß machten wir Gefangene. Im übrigen beschränkte sich die Infanterie auf Erkundungen.
An der lothringischen Front hielt regere Tätigkeit des Feindes an. ͤ Osten.
Aus der Linie Jekaterinoslaw — Charkow sind wir in das Donez⸗Gebiet einmarschiert. Am Asowschen Meer haben wir Taganrog besetzt.
8 Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
* “ 11““
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 2. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Nichts Neues.
8
Der Krieg zur See.
Berlin, 2. Mai. (W. T. B.) Auf dem nördlichen Kriegsschauplatz wiederum 19 000 Br.⸗R.⸗T. ver⸗ nichtet. Zwei Dampfer wurden im Aermelkanal aus stark gesicherten Geleitzügen herausgeschossen. Namentlich festgestellt wurden per englische Dampfer „Knight Templar“ (7175 Br⸗R.⸗T.) und der englische Raaschuner „Wilson“...
Der Chef des Admtralstabes der Marine.
Amsterdam, 2. Mai. (Reuter.) Nach einer amtlichen Meldung ist das britische Kanonenboot „Cowslip“ am 25. April durch Torpedoschuß versenkt worden. Fünf Offiziere und ein Mann werden vermißt. Das Torpedo⸗ boot „Nr. 90“ ist am 25. April bei stürmischem Wetter ge⸗ sunken. Ein Offizier und 12 Mann werden vermißt.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags und
9 Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der
geordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
w “ 6“ *) Ohne Gewähr.
Kiew eingetroffene Bauernabordnung hat
In der heutigen (141.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ V
ordneten, welcher der Vizenrasident des Staatsministeriums Dr. Friedber g und der Minister des Innern Dr. Drews beiwohnten, wurde die zweite Beratung des Gesetzentwurfs betreffend die Wahlen zum Hause der Abgeordneten, sortgesetzt. § 2 lautet in der Kommissionsfassung: 8 „Ausgeschiossen von der Wahlberechtigung ist: 1) wer ent⸗ müöndegt ist oder unter vorläufiger Wormundschaft stebt, 2) wer C . 3) Pg die kürgerlichen Ehrenrechie nicht sitzt, er wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens, das die Aberkennung der bürgerlichen Chremrechte zur Folge haben kann, zu einer Gefängnisstrafe von minkenens 6 Mongten rechtskräftig 85 urteilt worden ist, 5) wer zur Ausuübung Fffenllicher Memter unfaͤbig 19, 9) wer unter Potiniaufsicht stebt, 7) wer bei Abschluß der Waͤhler⸗ liste tiotz rechtzeitiger Mahnung die für die letzten beiden Rechnungsjahre fälligen und nicht gestundeten Staatzsteuern oder Geneemdeab aben ganz oder teilweise nicht gezahlt bat,
8) wer während de; lepten Jahres Arm terstütz 58; 8 ud dez levten Jahres Armevunterstützurg auß öͤffent⸗ sichen Mitteln erhalten hat. Als solche gelten nicht: 88 Sh. e- Unterstuvung des Wählers oder seiner Angehörigen in Fran theite⸗ sällen, b. Anstalte pflege eines Angehoͤrigen wegen körperlicher oder geistiger Gebꝛechen, c. Unterstutzungen als vereinzelte Leistusgen zur Pchaag einer augen blicklichen Notlage, d. erstattere Unterstützungen . Die Abgg. Delbrück (kons.) und Genossen beantragen, die Nr. 3 15 §2 zu streichen. B Die Abgg. Aronsohn (Fortsch. Volks 1 1 — 8. Forisch. Volksp.) und Genossen beantragen, die Nrn. 4, 5 und 7 zu streichen. s „.Die Abgg. Braun (Soz) und Genossen beantragen, die Nrn. 4, 7 und 8 zu streichen. Abg. Heins (Hosp. d. Kons.) beantragt des Zusatz: b Avsgeschlossen von der Wohlberechttgung sind die in Prcußen sich aufhaltenden fremdrassigen Personen. 8 Abg. Delbrück (kons.): Die Nr. 3 des § 2 ist durch die in der Kommtsion erfolgte Einfügung einer Nammner, die die überkennung des colr bls noch genauer festsetzt, überflässig gewoeden. Meine vo segschen Freunde baben sich durchweg sonst auf den Standpunkt der Z4“ gestellt und werden alle Abändrrungsanträge 8 Abg. Dr. Bel! (Zentr.): Wir halten die Einfügung über den Ausschluß vom Wahllecht aus formellen und materiellen Gründen sür. sehr bedenklich. Erfahrungegemsß sind die Auskünfte der Poltzet, auf die man sich slützen müßte, höchst unzuver!aͤssig. Um eine zuverlätstge Grundleg⸗ zu gewinnen, müßte jedesmal dag Straregister eingefordert werden. Dann könnte es aber
das gleiche Wahlrecht geben kann (Kachen unkt), dieses Opfer,
auch geschehen, daß die bedingt Begnadigten lechter daste ais die rechtskraͤftig Vermteilten. Aoperdem 1ie. bsteben bimaus über das, was das Strafgesetbuch zur Grundlage hat, und über die B.stimmungen für das Reichstaaswabjrecht. Ebenso bedenklich ist aber auch der Ausschluß vom Wahlrecht wegen Nicht⸗ bezahlung der Steuvern. Die Steverzahlung soll keine Voraussetzung 8 85 1 8g es wird die Nichtbezahlung als Grund Uüixespeas hlaß ahlrecht genommen; das ist ein logischer Ein Regierungskommissar bittet, den Abschnitt 3 dieses Paragraphen, den der Antrag Helbrück streichen will, 1..t lassen, dagenen die von der Kommission gemachten Einfagungen wegen Verlastes des Wablrechts bei Gesängnisstrafen von mehr als sechs Moncten vnd Nichtbezahlung von Steuern wieder aus der Vorlage zu ent ernen. . „Abg. Heins (Hosp. b. d. Kons.): Mein Auzrag ist eine direkte Pflicht gegen unsere kämpfenden Brüder im Felrde. Redner will nech einmal auf allgemeine Fragen der Wahrechtsvorlage ein⸗ geben, werb aber vom Peösidenten wiederholt unterbrochen und gebeter, nicht auf die Generaldedatte zuzückzukommen. Er führt weiter aus: In der jetzigen Zeit wirkt die Vorlage vaterlandsschädlich, die Verantwortung dafür fällt der Regierung zu. Es soll bier aus der hiot des Vaterlandes ein Parteigeschäft gemacht werden. Enopland und Amerika hoaben viele Millionen für eine derartige Propaganda, füe Streikerlegung und anrderes medr ausgesetzt. Welches Königs⸗ wort soll denn gelten? Pag von dem Gesetz zum Schutz der Arbeite⸗ willigen nder das in der Osterbotschaft oder das vom 11. Jali 19172 Auch im Schützen graben gibt es keine Gfeschhett. Ludensorff ist nicht mit einemn 20 lähri ten Rekruten gleichzustellen, wobl aber wünsche ich, daß den Keiegsteilnehmern über 25 Jahre eine Zusatzstimme ge⸗ geren wird oder daß sie beim gleichen Wahlrecht zwei Stimmen erhalten. Herr von Betbmann zauberte die Julibotschaft hervor, um sich im Amt zu erhalten, unsere jetzige Re⸗ gierung verpflichtete sich der Soztaldemokratie. Bebel hat gejagt: „Haben wir Preußen, vann haben wir Deutschland“. Ig Oesterrich hat nach Naumanns Ausspruch das gleiche Wahl⸗ recht alle rarauf gesetzter Hoffrungen ertötet. In Amerika und England ist nur ein Bruchteil der Wahlschigen wah⸗ kerechtigt, dert herrscht die Diktatur der jüdischen Weltwirt⸗ schaft, der Morgan, Cohn und Rassegenossen in Amerika und die der Lerd Northeliff gleich Jacob Stern und Baron Reuter gleich Josophat in England; in Frankreich regiert die Börse durch die Adpokatur. Die Hauptkrtegshetzer sind in IJtalten der Bürgermeister Nathan, Minister Luzatti, Sonnino, Kaarzilai, D’'Annunzto, alles Jeraeliten. Die ärgsten unter ihnen sind meist ausgewanderte Juden aus Deutschland. (Der Redner wird bei diesen Ausführungen fortgesetzt durch Zwischen⸗ rufe und Gelächter von der Linken unterbrochen.) Aus Rußland renne ich nur Korn gleich Kerengki, Zederblum gleich Lenin, Sobelsohn gleich Radek, Braunstein gleich Trotzki, Finkelstein gleich Literinow, der letzte, Botschafter in England, wurde wegen Bankeinbruchs steckbriefiich verfolgt. Die Ostjudenfrage ist für uns gefährlscher als die Polenfrege. Zuerst kommen sie meist als Hausierer in die Ostmark, dann geht es über den Kaufmann, Bankier oder Advokaten zum Unterstaats⸗ sekretär und stellvertretenden Ministerpräsidenten. Bethmann stand vollständig unter Beherrschung des Allfubventums, von Rathenau, Ballin, Cohn, Hase, Hoch, Aronsohn gesührt. Warum ist der Kampf des Alljudentums gegen Preußen so erbitiert? Goethe sagt: „Es ist ein jeglicher im ganzen Land auf ein und anbere Art mit Israel verwandt, und dieses schlaue Volk sieht einen Weg nur offen, solang die Ordnung steht, hat's nichts zu hoffen.“ Darum heraus mit den Juden aus dem preußischen Wahlrecht! (Ge⸗ lächter links, lebhafte Zwischenrufe links.) Dann will ich auch dem deutschen Volke das Vertraten entgegenbringen, daß ich ihm L kann — Bringen Sie fer, opfern Sse Ibre Juden (Heitertett!). Das „Volk Gottes“ ist seit Jahrtausenden eine parasitische Pflauze auf dem Boden anderer Völker. Also bringen Sie dieses Opfer. Sie können vielleicht Ecfotz noch in deutschen Männern finden. Solange das nicht ereicht ist, stimme ich für das Plutalwahlrecht, des eine Berbesserurg des Dreitklass nrahlrechts ist.
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Statistik und Volkswirtschaft. 8
Die Verteilung der Mitglieder der Allgemeinen Orts⸗ krankenkasse der Stadt Berlin nach dem Alter und den Lohnstufen im Jahre 1 917.
Das Kaiserliche Statistische Amt gibt auf Grund von hand⸗ schriftlichen Mitteilungen, die ihm die Allgemeine Ortskrankenkasse der Stadt Berlin zur Verfügung gestellt hat, im „Retchsarbeitsblatt“ ein Bild von der Verteilung ihrer männlichen und weiblichen Mit⸗ glieder nach Altersklassen und Lohnstufen.
„Ilm Verlaufe des Jabres 1917 ist die Gesamtzahl der maͤnn⸗ 18 Mitgplieoer von 118 901 ia Imvar auf 111 164 in Dezemter zurückgegangen, wäzrens die Zahl der wetblichen B⸗schä tigten von 274 600 auf 286 977 sich erhöht vat Am 1. ven waten elin zweiun einhalhmal so viel Arbeltertunen Kassenmilgiteder wie Mänzne. Dos Verbälenis war allerbiegs auch schor zu Beginn des zweiten Kriegsjahcen, am 1. Auguit 1915, so, daß fast 2 weibliche Beschäftigte auf je einen Mann kamen (264 726 Frauen une Mädchen gegenüber 144 311 männliche Arbeite!è) Immerhin ist die Bedeutang der Frauenarbeit arch während des Jahres 1917 weiter gewachsen. Z2 beachten ist, daß die Z mabme der weiblichen Kafsenmitgilederzahl ren dauernnen Rückgang bver Manner übertras. 1 Tie während des Krieges eingetretene Umtchichtung in der Arkeiterichaft, die eine tzärkere Entwickluag des Anteils der jugend⸗ licien mwie der alten männlichen Arherter un) vor allem dec A beite⸗ rinnenschaft, äberbaupt der vngelernten Arbeitskräfte auf Foiten des alten Kerges der Arbeiterschaft, ver mänalichen aArbetter in der Voll⸗ kraft der Jahre wie des geleinten Arbe⸗terstammes mit sich brach e läßt sich zum Teil aus den Angaben ücer die Verteilung der Mit⸗ giieder nach Altersklassen veranschaulichen. Hanach waren von ren männlichen Mitaliebern umn Januar 1915 21,8 vH unter 24 Jahre alt upd 128 vH 50 Jat:e uad darüber alt, wähtend ker Ankeil dieser jüngtzen und ältesttn Milgleederschichten in Junvar 188 auf 262 biw. 17,8 bH geviegen war. Im Zerlaufe es Jahtes
917 zeigt sich rine Zaͤnahme süeg die nach nicht 16 jährtgen (con 4,5 im Januar auf 9, dp im Dezembe), währerd dee nahr alz 50 Johre altes, atgeseh n vor einigen Schwankangen, im wesentlichen den gleichen Anteil, den sie im Januar 1917 erreich: hatten, aurecht
Ein gewister wittelbarer Rückschluß ist, wenn die Verteilung der Krankentassenmitglieder racz den unktenschiedenen sieben Lohnstufen — Tagesverkienit über 5,15 ℳ, don 4,18 his 5,18 ℳ, von 3 ,16 bis 4,15 A*s, von 2,10 bis 3,18 ℳ, von 1,16 bts 2,15 ℳ, v18 1,18 ℳ und vehr⸗ Uage obne Enzgeit — in⸗ Auge gefaßt wird, auf die Gestaltung der Jugenelcenarbeit an der Hand der beiden untersten Lohn kiassen maglich, de einen Tazgesverdienst von weniger als 1,15 ℳ bezer. vehe⸗ licge ohne Fatgelt umfsssen. Während im August 1915 9,6 vH aller männlichen Mitglieder diesen beiden untersten Lohastufen ange⸗ börten, war ber Anteli hbis Dezember 1916 a;f 13, vH gestiegen. Im Wexlaufe des Jahres 1917 ist die Steigerung dieler in de Haupisache Ingendliche umfassenden betden niedriasten Lahnstuf n männ lichen Kassenm tgliederschaft nicht mehr so erheblich ausg⸗fallen Immerbin ist die Besetzung von 13,5 auf 14,/ vo bis zum 1. De zember 1917 gestiegen. Die Lohnstufen von 2,1 — 4,15 ℳ lassen, ab⸗ geichen ven einer unwesenlichen Ausnahme im Fe ruar, eine nur in den Sommermonaten Juli⸗August unterbrochene Abnahmebewegung erkennen
Die beiben cbeusten Lohn tußen aber, die einen Tegesverdtens ven 4,16 ℳ und pa über vmfassen, zeigen da ür eine geriage Zunahme obwohl im einzelnen verschiedentlich Schwankungen bervortraten. Im Januar 1917 waren 47,0 vH aller männlichen Mitglieder in di sen belden höchsten Lohnstufen versichert. Geaen Ende des Jahres, am 1. De⸗ zember 1917, betrug der Anteil 47,2, er hatie im April 47. erreicht, war dann aber bis zum August hin aaf 46,5 gesunken, um bis zum Oftober wieder auf 47,2 zu stelgen. Der Rückgang Im November 1917 auf 46,7 wir) darh das Ansteigen im Dezember fast völlig wieder ausgeglichen. In eiazelnen ist die hös⸗ste Lohnstuf, (5,z58 ℳ und dirüber) von 251 auf 25,8 vp im Dezember angestiegen. In der Zeit vom NApril bis Junt 1917 weor allerdings ein Anteil von ctwas g ößerer Höhe (26,1 vH) übersch!itten warden. Gegenüber dem Vorfahr ist die Lobhnflasser⸗ vertellung nicht als wesentlich günstiger anzusprechen, wenngleich nicht gußer acht gelassen werden darf, daß eine geringe weitere Verbesserung vor sich aing. Bei Beurteilung dieses E gebutsses maß berücksichttgt werden, daß die Umnschichtung der Arb iterschaft in der Kriegszeit in bz g auf Alter, eschlecht und Beru seignung sib auch im Jahr⸗ 1917 ebenso wie 1916 fontaesetzt hat, und daß fine solche Umschichtung auf eine Ver ingerung der Besetzung der böchsten Lohnklassen hin-. wirkt; insbesondere muß aber im Puge behalten werden, doß bei den Berliner K ssenmit iedern, wie si⸗ hier beirachtet werden, das Haup! gewicht bet der weiblichen Mitgliederschaft zuht.
Eine Betrachtung der Berufsgruppen zeigt, diß die Lobnver⸗ teilung bei ten Männern auch im Laufe des Jahres 1917 in einzelnen wichtigen Berufszweigen sih rocht beteächtlich verbessat bar und doß diese günstigere Gestaltung der Verhöftnisse nur durch eine im Ver⸗ gleich mit dem Vortahr ungünstigere Lohnventeilung verschletert wird, wie sie sich für das auf die halbe Männertahl beschräukte Be⸗ kleidungsgewerbe bemerkbar macht. Namentlich in der Mavchinen⸗ industrie ist eine Erhöhung der Besetzung der obersten Lohnstufe von 5,15 ℳ und darüber zu erkennen (von 486 vH im Januar 1917 auf 51,2 v im Oktober). Im Januar 1916 hatten 43 vo der be⸗ schaftigten Männer einen Tegerverdienst von mehr als 5,15 ℳ an⸗ gegeben, wäͤhrend ein Jabr danach, am 1. Januar 1917, der Änteil auf 48,6 gestteg n ist. Noch g ößer ist der Unterschleb im April: hier steht einer Zlffer von etmwas über zwei Fünfteln (41, vH) ein Anteil von mehr als der Häfte (51,4 „H) gegenüber. Bis zum Ok⸗ tober 1917 stieg die Besetzung der höchsten Lohnstufe auf 542 vH (gegen 45, 9 ein Jahr zuvor) 1
Für die weiblichen Mitglieder, die, wie bereits hervorgehoben
orden ist, zablenmißia die zusschloggebende Ralle spleien, t itt wesentlich deutlicher als bei den Männern eine Verschiebung der Mit⸗ gliederverteilung zugunsten der dret obersten Lohnstufen von 3,18 ℳ und darüber hervor. Im Janunr 1917 hatten 16,8 vh aller Frauen und Mäbchen einen 3, 18 ℳ übetstei enden Tag’sverdtenst. Bis zum Delember hin stieg der Anteil auf 248, also auf fast ein Viertel. Die aunfangs am stärksten besetzte Stufe von 1 18 — 2, 18 ℳ ging im Verlaufe des Jahres 1917 von 36,7 auf 31 9 vd zurück. Im JFahre zuvor waren im 1. Viertel sogar zwet Fünftel aller weiblichen Kassenmitglieder in dieser Lohnstufe von 1,18 — 2,18 ℳ zu finden, während in den drei obersten Lohnstufen nur ein Anteil vnn 138 (beiw. im April 13,4 vH) zu verzeichnen gewesen war. Zu Beginn des zweiten Kriegsjahrez bhatten etwa ein Achtel (122 vH) der be⸗ schäftigten Frauen ud Mädchen einen Tagesverdienst von mehr als 3,18 ℳ, während die Lohnklasse 1,18 — 2,15 ℳ eine Besetzung von mehr als zwei Fünfteln aufwies (42,1 „H). Das Wachsen der höchsten Lohnstufen auf fast ein Vtertel unter Herabdrücken der niederen Gruppen (1,18 — 2,18 ℳ) auf weniger als ein Drittel, wie es sich bis zum 1. Dezember 1917 vollzog, ist also recht beträchtlich.
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Im Konialichen Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Fidelio“ mit den Damen Leff er⸗Burckard, Engell und den Herren Urkel, Hoffmann, Bronsgeeft, Stock und Henke in den Hauptrollen aufgeführt. Musikalischer Leiter ist der Kapellmeister von Strauß.
Im Köntali en Schauspielhause wird morgen „Melne Frau, die Hosschauspielerin“ in der gewohnten Besetzung gegeben.
Im Deutschen Overnbhause singt morgen Fräulein Helen Falk als Gastrolle auf Anstellung die Annib⸗ im Fratlsn He 8 Max singt Paul Hansen, den Kaspar: Hermann Wucherpfennig, den Ottokar: Julius Roether, den Cuno: Ernst Lehmann, den Eremiten: Robert Blaß. Mustkalischer Leiter ist Rudolf Krasselt.
Im Schiller⸗Theater Charlottenburg wurde ge zum ersten Mal Der letzte Funke“, Listspiel von Iabestaen thal und Kadelburg, aufgesührt. Es gehört zu den letzten, aber nscht eben zu den stärksten gemeinsam geschriebenen Bühnen-tücken der beiden Verfasser und erfreut weniger durch Vorzüge der Efindung als des Dialogs. Bet einem auseinanderstrebenden Ehepaar lodert der letzte Funke von Liebesem findung doch noch einmal zur Flamme ouf und führt die Wiederpereinigung der Getrennten herbei. Das Paar wurde von Hedwig Pauly und Heinz Senger vortrefflich dar⸗
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