1919 / 1 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

1“ Nebersicht über die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1919 voraussichtlich stattfindenden Seedampfschiffs⸗ maschinistenprüfungen sowie Vor⸗ und Haupt⸗

prüfungen zum Schiffsingenieur.

Termine für die Prüfungen 6 5 Seemaschinisten b ; 1e4* ““ amburg *) Januar 23 Lübeck. Februar 26. amburg**).. 24. Königsberg März 2. DHanzig. . 8 28. Geestemünde.. 10. JEö1ö11X“X“ 29. Bremerhaven... 14. en 8 8 vs1 Flensburg 8G a remen . .Februar 10. Rostock. 20. 1 8 8 Lühse. . 26. Hamburg *) . 1 Hamburg 2 8 27. Hamburg**) 1 . Hamburg**) 1 28.

II. und I. Klasse.

Januar 27. Flensburg. Februar 17. 8 u''4 Hamburg †f) März 3. .Februar 10. oftolk .. 20.

Schiffsingenieur.

Vorprüfung: Hauptprüfung: Bremen .Februar 10. Bremen. Februar 10. Nur Prüfung zum Maschinisten 4. Klasse. b] 2„ 3. Klass E16“ 7„ 1 2. Kla 12 Anmerkung: Alle Termine können um einige Tage verschoben werden. erdunge⸗ zu einer Prüfung sind an den Vorsitzenden der betreffenden rüfungskommission zu richten. ö8 8

be †) anzig.. Bremen.

2⁴ 42⁴

nebher ber die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1919 voraussichtlich stattfindenden Prüfungen zum See⸗ steuermann und Schiffer auf großer Fahrt. Zeitpunkt der Prüfung zum 224“ʒ Roftock.. 585. Schiffer auf großer Fahrt. .Januar 27. vH . Februar 3.

Anmerkung: Die Prüfungen können verschoben werden. Meldungen 8 2 einer Prüfeng sind an den Vorsitzenden der Kommission für die See⸗ t

Altona.

März 24. Rostock.

1a2S und Seesteuermannsprüfungen der betreffenden Seefahrtsschule zu

Bekannimgchung, 8 detreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen deurch die Hessische Landes⸗Hypothekenbank.

Vom 28. Dezember 1918.

Auf Grund der Bekanntmachung des Staatsministeriume

vom 17. Januar 1903 (Reg. Blatt S. 23) erteilen wir hier⸗ durch der Hessischen Landes⸗Hypothekenbank, Akteengesellschaft zu Darmstaodt die Genehmigung zur Ausgabe von auf den

ve lautenden und zu 4 vom Hundert verzinslichen Kom⸗ munalschuldverschreibungen im Gesamtb trage von 10 000 000

(Reihen XVIII und XIX) nebst zugehö igen Zinsscheinen.

Die Rückzahlung ist bis zum 2. Januar 1923 aus⸗ geschlossen.

Die Stückeeinteilung für jede der beiden Reihen ist

folgende:

250 Stück, Buchstabe A zu 5000 = 1 250 000 1000 8 H0 2 000 000 P„ 8 GC 9090 1 500 000 400 C1““ 200 000 9. 9 (60 40 000 99 5 9 175 10 000 Darmstadt, den 28. Dezember 1918.

Seessisches Ministerium der Finanzen. Henrich.

8 öanimachung. 1 Die Zwangsverwaltung des inländischen Vermögens der britischen Firma Pickering & Berthoud Ltd., Manchester, insbesondere ihrer Hamburger Zweigniederlassung, ist beendet. Haäamburg, den 30. Dezember 1918. 8 Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

1 Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 193 und 194 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:

Nummer 193 unter b Nr. 6608 eine Verordnung über den Anbau von Zucker⸗ rüben und das Brennen von Rüben im Betriebsjahr 1919/20, vom 27. Dezember 1918.

Nummer 194 unter Nr. 6609 eine Verordnung über den Verkehr mit Süßig⸗ keiten, vom 28. Dezember 1918.

Berlin W. 9, den 30. Dezember 1911. 8 Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 195 und 196 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:

Nummer 195 unter

Nr. 6610 eine Bekanntmachung über eine einmalige Sonderzuteilung von K. A.⸗Seife, vom 28. Dezember 1918, unter

Nr. 6611 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom N. Dezember 1918 und unter Nr. 6612 eine Verordnung über die Verfallserklärung von Waffen und Heeresgut, vom 28. Dezember 1918.

Nummer 196 unter Nr. 6613 eine Verordnung zur Ergänzung der Verordnun ber die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen National⸗ versammluug (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918, vom 2. Dezember 1918.

Berlin W. 9, den 31. Dezember 1918.

Preußen.

Dem Unterstaatssekretär in den Bauabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und Staats kommissar für das Wohnungswesen Wirklichen Geheimen Rat Dr. Frei⸗ herrn von Coels von der Brügahen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst erteilt worden.

Der Ministerialdirektor Wirkliche Geheime Rat Peters ist zum Unterstaatssekretär im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.

Der Reichskommissar für Wohnungswesen Scheidt ist zum preußischen Staatskommissar für das Wohnungswesen bestellt worden. 7 8 X“

v1“ 1X Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landes⸗ versammlung vom 21. Dezember 1918 (Gesetzsamml. S. 201).

Vom 28. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung verordnet mit Gesetzeskraft, was folgt: 81

Für die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesver⸗ sammlung finden die §§ 2 und 3 der Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 19. Dezember 1918 (Reschs⸗Gesetzbl. S. 1441) sowie die Vorschriften der Verordnung zur Abänderung der Wahlordnung für die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 19. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1442) mit der Maßgabe Anwendung, daß die Wahlvorschläge spätestens am 11. Januar 1919 beim Wahlkommissar einzureichen sind.

Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung. Hirsch. Braun. Eugen Ernst.

anntmachung der Preußischen Regierung, betreffend Orden und Titel.

Vom 14. Dezember 1918.

Die Verleihung von Orden findet hinfort nicht mehr statt, doch ist es jedermann gestattet, ihm früher verliehene Orden, insbesondere auch Kriegserinnerungszeichen, weiterzutragen.

Die Verleihung von Titeln findet ebenfalls nicht mehr statt. Verliehene Titel können weitergeführt werden.

Für die Beamten wird eine Neuregelung der Amis⸗ bezeichnungen im Anschluß an die in Aussicht stehende Reform des Beamtenrechts und der Besoldungsverhältnisse vorgenommen werden. Bis dahin bleiben für sie die bisherigen, Bestim⸗ mungen über Amtsbezeichnungen bestehen.

1 Die Preußische Regierung. 8 Hir

sch. Ströbel.

ne,

zu der Allerhöchsten Verordnung vom 20. März 1905 (Gesetz⸗Samml. S 173) über die Errichtung eines Landesgewerbeamts und eines ständigen Beirats für das gewerbliche Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung.

Auf Grund der §8§ 3 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20 März 1905 (Gesetz⸗Samml. S. 173) bestimme ich hierdurch folgende: 1“

Vom 1. Januar 1919 ab erfolgt die Bearbeitung der dem Landes⸗ Znechesae zugewiesenen Aufgaben in zwei Abteilungen. In der Ubteilung ½à werden die das gewerbliche Unterrichtswesen betreffenden, in der Abteilung B werden die das Handwerk, die Gewerbeförderung und das Genossenschaftswesen betreffenden Angelegenheiten bearbeitet.

§ 2.

Für die Besetzung mit Mitgliedern und den Aufgabenkreis der Abteilung A bleiben die bisherigen Vorschriften in Kraft. Sie gelten auch für die Abteilung B, soweit nicht nachstehend etwas anderes be⸗ stimmt wird. .

§ 3.

Die Abteilung B hat die Aufgabe, in den das Handwerk, die Gewerbeförderung und das Genossenschaftswesen betreffenden Fragen 1) den Minister durch Abgabe von Gutachten und Anregungen technisch zu beraten, an der Verwaltung und Aufsicht der dazu dienenden Ein⸗ richtungen teilzunehmen, über die Entwicklung Verwaltungsberichte zu erstatten, die im Inland und Ausland erscheinenden Veröffentlichungen zu sammeln und systematisch zu ordnen.

B1u“

Der Abteilung B gehören mit vollem Stimmrecht die ordent⸗ lichen und diejenigen außerordentlichen Mitglieder an, die der Minister in diese Abteilung beruft. ie übrigen außerordentliche Mitglieder und die Referenten im Ministerium können an Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Handwerkskammein und die Verbände der gewerblichen 4 nossenschaften sind berechtigt, dem Minister Vorschläge für di⸗ rufung außerordentlicher Mitglieder zu machen. 8

Es bleibt vorbehalten, auch die außerordentlichen Mitglie Abteilung B neben der Erledigung der regelmäßigen Geschä besonderen Aufträgen (Untersuchungen an Ort und Stelle un gleichen) zu betrauen. 88

Die außerordentlichen Mitglieder versehen ihr Amt als (. amt. Den außerhalb Berlins und seiner Vororte Wohnenden als Ersatz der Reisekosten bis auf weiteres der Betrag der . karten 2. Klasse und ein Tagegeld von 15 mit einem für Dienstreisen der Staatsbeamten jeweilig in Frage kommen Teuerungszuschlag erstattet. Die gleichen Entschädigungssätze wer bei Dienstreisen gewährt. Staatsbeamte erhalten Reisekosten u. Tagegelder nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Abteilung B hält nach Bedarf, jedoch wenigsteng allmona 8 regelmäßige Sitzungen ab, zu denen sämtliche Mitglieder schrift⸗ li bn 88 Beschlüsse und Gutachten werden mit Stimmen⸗ mehrheit gefaßt.

Für die Abstimmung gelten die Vorschriften in 5 15 der Aus⸗ führungsanweisung vom 3. April 1905b mit der Maßgabe, daß die Abgabe besonderer Gutachten der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder zulässig ist. Auch kann die Minderheit v daß ihr Gutachte it d ejschluß der Abteilung dem Minister

vorgelegt wird.

Berlin, den 14. Dezember 1918.

Ausführungsanweisung 8

Dem Minister bleibt vorbehalten, in Fällen von Bedeutung, in denen er Bedenken trägt, dem Gutacht teilung zu solgen, eine nochmalige Erörterung in seiner anzuordnen. 5

Berlin, den 31. Dezember 1918.

Der Minister für Handel und Gewer’

Ministerium für Handel und G

Der Berginspektor Hermann Koch des 2. Kattowitz ist in gleicher Eigenschaft dem Kattowitz überwiesen worden.

Ministerium für Wissensche und Volksbildung

Der bisher an der Staatsgalerie Dr. Heinrich Zimmermann aus Wo Direktorialassistenten bei dem staatlichen in Berlin ernannt worden.

Preußische General⸗Lotte

Die Ziehung der 1. Klass Süddeutschen (239. Preußischen nach planmäßiger Bestimmung am Anfang nehmen. Das Einschütten Nummerröllchen der 13. (239.) Lott röllchen der 1. Klasse dieser Lotteri⸗ 1919, Nachmittags 1 ½ Uhr, do öffentlich im Ziehungssaal des Lot vorgenommen werden.

Berlin, den 31. Dezember 1

Preußische Genero Ulrich. Gro

In1

In Abänderung mein zember 1918 (Reichsanzeig gegeben, daß der Erzer kohl vom 1. Januar 19 Grund eines von der 9. geschlossenen oder von 10,— für den Zentn

Berlin, den 30. D

der Staatlichen

8

Dem Verkäufer straße 17, habe ich fügung vom 25. Sc. 1917, Amtsblatt S mit sämtlichen Ge⸗ § 2 Absatz 2* (RGBl. S.

Berli⸗

„—

Bekanntmachung. 3

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ sammt. S. 357) ist bekanntgemacht:

der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staats⸗ ministeriums vom 2 November 1918, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts an die Stadt Hannover zur Erweiterung des Dährener Friedbofs, durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 47 S. 267, ausgegeben am 23. November 1918. ““ 8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 44 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11721 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung über die Wahlen zur Fersffunzg ebeühen preußischen andesversammlung vom 21. Dezember 1918 (Gesetz⸗Samml. . 201), vom 28. Dezember 1918, und unter Nr. 11722 eine Bekanntmachung der preußischen Regierung, etreffend Orden und Titel, vom 14. Dezember 1918.

Be in W. 9, den 31. Dezember 1918. Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 2. Januar 1919.

Am 2. Januar 1819 erschien in Berlin die erste Nummer

der durch eine Kabinettsorder des Könige Friedrich Wilhelm III.

egründeten „Allgemeinen Preußischen Staatszeitung“. Nachdem die Zeitung im Jahre 1843 die Bezeichnung „Allgemeine Preußische Zeitung“ erhalten hatte, wurde ihr im Jahre 1851 die Be⸗

eichnung „Königlich Preußischer Staatsanzeiger“ beigelegt. Nach Errichtung des Deutschen Reichs erschien das amtliche Blatt am 4. Mai 1871 zum ersten Male unter der Bezeich⸗ nung „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger“. Es ist ihm somit vergönnt, am heutigen

Der bisherige Unterstaatssekretär Freiherr von dem Bussche⸗Haddenhausen hat einen mehrmonatlichen Urlaub nachgesucht und erhalten. Zum Unterstaatssekretär ist der bis⸗

erige Dirigent der politischen Abteilung des Auswärtigen

mtes Freiherr Langwerth von Simmern ernannt worden; weitere Veränderungen in der handelspolitischen Ab⸗ teilung und in der Presseabteilung des Auswärtigen Amts stehen bevor.

———

Der Archivassistent Dr. Smidt ist von Marburg nach Wetzlar versetzt und mit der Verwaltung des dortigen Staats⸗

arch ivs beauftragt worden.

UMUeber den Rücktransport der deutschen PTruppen aus Rußland und die damit zusammenhängende Frage der Bekämpfung des russischen Bolschewismus durch deutsche Truppen erfolat, wie die deutsche Waffenstillstands⸗ ommission, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, mit⸗ teilt, seit 14 Tagen ein politisch bedeutsamer Notenwechsel ee dem Oberkommando der Alliierten und der deutschen Waffenstillstandskommission. Der Aus⸗ gangspuakt dieses Notenwechsels ist eine Meinungsverschiedenheit über die Auslegung des den Rücktranspart betreffenden Artikels XII Abs. 2 des Waffenstillstandsvertrags. Er lautet: Alle deutschen Truppen, welche sich augenblicklich auf den vor em Kriege zu Rußland gehörigen Gebieten befinden, müssen eben⸗ falls hinter die deutschen Grenzen, wie sie am 1. August 1914 waren, zurückgehen, sobald die Alliierten unter Berücksichtigung der inneren Lage dieser Gebiete den Augenblick für gekommen erachten. Der Marschall Foch hat nun in einer Note den Artikel XII. so ausgelegt, daß die deutschen Truppen so lange in Ruß⸗ land bleiben müßten, als es die Entente für richtig befindet, im Interesse der Bekämpfung des russischen Bolschewismus durch deutsches Milttär. Zugleich beklagt sich Foch darüber,

daß die deutschen Truppen in Rußland im Kampf gegen die

Bolschewiki nicht eifrig genug seien, ja daß sie geradezu den Bolschewismus in den von ihnen noch besetzten russischen Gebieten begünstigen und unterstützen. Dieser Auffassung stellte der General von Winterfeldt die Entstehungs⸗ geschichte des Artikels XII gegenüber:

Der ursprüngliche Wortlaut der Waffenstillstandsbedingungen forderte die sofortige Zurückziehung der deutschen Truppen von den besetzten russischen Gebieten. Die deutschen Vertreter schlugen jedoch vor, im Interesse der Bewohner dieser Länder die e Truppen vorläufig dort zu belassen. 1b

Die Berechtigung dazu wurde zugestanden. Eine Verpflich⸗ tung gegenüber den Alliterten, für Ruhe und Ordnung zu sorgen,

at Deutschland damit nicht übernommen. Deutschland kam der Aufgabe, im Osten für Ruhe und Ordnung zu sorgen, freiwillig nach, solange es in seiner Macht lag.

Nunmehr hat neuerdings der Vorsitzende der Deutschen Waffenstillstandskommission, Staatssekretär Erzberger, unter Bezugnahme auf diese Erklärung des Generals von Winterfeldt die deutschen Vertreter in Spaa gebeten, nochmals darauf hin⸗ zuweisen, daß die Auffassung, als ob wir in Artikel XII die Verpflichtung übernommen hätten, unsere Truppen so lange im Ostgebiet zu belassen, bis die Alltierten ihren Abzug für zweckmäßig halten, nicht der getroffenen Abmachung entspricht. „Wir haben seinerzeit’“ so lautet die Aeußerung des Staatssekretärs wörtlich weiter —, „als von uns die sofortige Räumung verlangt wurde, mit Rücksicht auf die Möglichkeit ihrer raschen Ausführung wegen des Mangels an Eisenbahnmaterial und im Hinblick auf das bedrohte Schicksal der besetzten Gebiete darum gebeten, unsere Truppen noch länger dort lassen zu dürfen. Darauf wurde uns dies in der endgültigen Fassung des Artskels III bewilligt, so daß die Worte „sobald die Alllierten den Angenblick für ge⸗ ommen erachten“ den äußersten Zeitpunkt bezeichnen, bis zu dem wir die Gebiete besetzt halten können, und nicht etwa den frühesten, zu dem wir berechtigt sind, sie zu räumen.

Die Annahme der Entente, als ob unsere Truppen eigen⸗ mächtig oder gar auf höheren Befehl dem Bolschewismus absichtlich Vorschub leistetea, sei es direkt ader durch Be⸗ hinderung antibolschewinischer Maßnahmen, ist nicht zutreffend. Auch wir und unsere Truppen sehen in dem Bolschewismus eine außerordentlich große Gefahr und tun alles, um diese Gefahr abzuwehren. Die Entente wird zugeben müssen, daß diese Gefahr für uns viel größer ist als für sie selbst oder sonstige Staaten in der Welt, und kann da⸗ von überzeugt sein, daß wir schon im eigenen Interesse alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Vordringen des Bolschewismue zu verhindern. Daß unsere Truppen nach vierjährigem Kampf und in Anbetracht der Lage nur noch den Wunsch nach Rückkehr in die Heimat hegen und daher dem Porrücken der roten Truppen nicht überall den Widerstand entgegensetzen, der uns selbst erwünscht ist, können wir nicht bestreiten. Wir tun aber alles, was in unseren Kräften steht, um dieser Kampfmüdigkeit der Truppen durch Ermahnung, Aufklärung und Ersetzung durch frischere Truppenkörper entgegenzuwirken. Wenn die Entente die Auffassung hat, der Bolschewismus sei eine Gefahr, der auf jeden Fall und mit allen Mitteln ent⸗ gegengetreten werden müsse, und wenn sie der Ansicht ist, daß unsere Kräfte dieser Aufgabe nicht genügen, wäre es zweckmäßig, wenn sie selbst ihre Lötung in die Hand nehmen oder wenigstens sich daran beteiligen würde. Jedenfalls müßten wir nochmals darauf hinweisen, daß wir die Aufgabe lediglich im Interesse der Allgemeinhest, der besetzten Gebiete und unserer selbst übernommen haben und auch gern weiter nach Möglichkeit übernehmen wollen, daß uns aber eine entsprechende

Verpflichtung in Artikel XII, wie die Entstehungsgeschichte der

85

8 8

jetzigen Fassung klar ergibt, nicht auferlegt i

8

Die Entente erblickt, wie die Deutsche Waffenstillstands⸗ kommission ferner mitteilt, den Hauptzweck des Waffen⸗ stillstandes darin, eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten durch Deutschland zu verhindern. Der Geist, in welchem alle weiteren Verhandlungen von Seiten der Entente geführt werden, hängt also davon ab, die Entente davon zu überzeugen, daß Deutschland die Demobilmachung ohne jeden Hintergedanken tatsächlich und so schnell wie möglich durchführt. Darum war es von Wichtigkeit, der Entente eine Uebersicht über die Fort⸗ schritte der deuischen Demobilmachung zu bieten Das ist von seiten der Deutschen Waffenstillstands kommission zum Fahreabchtg in Form einer Note geschehen. Aus dieser Ueber⸗ sicht geht hervor:

An der gesamten Westfront befinden sich, abgesehen von den Friedensgarnisonen nur noch einige 20 geschlossene deutsche Divisionen, deren älteste Jahrgänge auch bereits entlassen sind. Die Armeeober⸗ kommandos und Heeresguppenkommandos sind bereits in der Auflösung begriffen. Damit geht die militärische Kommandogewalt an der Ostgrenze der neutralen Zone vollständig in die Hand der Friedensgeneral⸗ kommandos über. Dieser Zustand wird bei der Heeresgruppe A bis 2. Januar, bei der Heeresgruppe B zwischen 10. und 13. Januar, bei der Heeresgruppe C etwa um dieselbe Zeit erreicht sein. Im Be⸗ reich der früheren Heeresgruppe D übt schon jetzt das General⸗ kommando des XIV. Armeekorps die alleinige militärische Kommando⸗ gewalt aus.

Damit ist deutscherseits die völlige Unmöglichkeit einer Wiedereröffnung der Feindseligkeiten erwiesen. Es wurde des⸗ halb von der Deutschen Waffenstillstandskommission angeregt, nunmehr weitere Erleichterungen für den Verkehr und die Verwaltung im besetzten Gebiet 8 gewähren und an allen geeigneten Sitzen der alliterten Kommandobehörden deutsche Verbindungsoffiziere einzustellen. Diese sollen die Kontrolle der Polizeitruppen in der neutralen Zone, die Regelung örtllicher Anfragen sowie die Einreiseerlaubnisse usw. erleichtern.

wiederholte die Deutsche Waffenstillstandskommission ihr Ersuchen, zum Rücktransport der deutschen Truppen aus der Ukraine (rund 250 000 Mann) den Seeweg freizugeben. Nach den letzten Meldungen ist die Bahn für den Abtransport aus Nikolajew bereits in den Händen starker Bolschewistendanden. Der Landweg ist völlig abge⸗ schnitten. Die Gefahr wächst täglich, da mit Angriffen übermächtiger russischer revolutionärer Kräfte zu rechnen ist. Die Kampf⸗ kraft der noch auf russischem Boden stehenden deutschen Truppen ist infolge der Abgabe von Waffen und Munition an die Entente sowie durch Mangel an Geldmitteln und ausreichender Verpflegung sehr geschwächt.

8

Peeresgut ist Reichsgut

Gib heraus, was nicht Nir gehört.

Reichsverwertungsamt, Perlin W. 8, Friedrichstraße 66.

Im Fort von der Tann bei Straßburg befinden sich

noch zwölf deutsche Herren interniert, darunter Land⸗ gerichtsdirektor Aron, Landgerichtsrat Blum, Dr. Schroeder, Polizeikommissar Illges, zwei Kriminalwacht⸗ meister Hien und Robert, Privatarzt Dr. Wieger, Kaufmann Muenter und der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Boehle. Außerdem ist eine unbekannte Anzahl von Herren in anderen Forts interniert. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde im Auftrage der deutschen Regierung von seiten der Waffenstillstandskommission in Spaa hiergegen Ginspruch erhoben und um sofortige Freilassung sämtlicher Internierter gebeten. 1

Die schwedische Regierung hat nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten amtlichen Mitteilung den zwischen Schweden und dem Deutschen Reiche am 2. Mai 1911 abgeschlossenen Handels⸗ und Schiffahrts⸗ vertrag gekündigt. Der Vertrag tritt mit dem Beginn des Jahres 1920 außer Kraft. Die schwedische Regierung hat sich gleichzeitig bereit erklärt, in Verhandlungen wegen einer provisort 8 Regelung der Fndeleecechen für die 8 vom Ablauf des Vertrags bis zum Abschlus eines neuen Per⸗ trags einzutreten. 8 1 3 1“

Einen deutschen Hahnschaß, gibt es nicht mehr. 9

Rechtsanwalt

In verschiedenen polnischen Zeitungen ist die Nachricht verbreitet worden, daß die deutsche Gesandtschaft in Warschau sich mit bolschewistischen Umtrieben be⸗

Maximalisten übernommen habe Hierzu wird dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ amttich mitgeteilt: Die von der polnischen Presse verbreitete Nachricht ist erlogen. Weder der deutsche Gesandte Graf Keßler noch ein anderes Mitglierd der Gesandtschaft hat unmitte bar oder mittelbar in irgendeiner Form mit den polnischen oder russischen Bolschewisten in Verbindung ge⸗ 1 standen. Alle Nachrichten über die Aufdeckung eines von der deut⸗ schen Gesandtschaft angezettelten maximalistischen Komplotts, üben Gelder, die von ö5 Seite hierfür bereitgestellt worden seien, sind vollständig erfunden. Die Regierung erwartet die Veröffentlichung der angeblich in den Besitz der polnischen Regierung gekommenen Beweisstücke. 8

Der Vollzugsrat des A.⸗ und S⸗Rates Groß Berlins veröffentlicht eine Bekanntmachung (gez. Rich. Müller und Molkenbuhr) in der er mitteilt, daß er auf einen wieder⸗

holt geäußerten Wunsch, dessen Berechtigung und Erfüllung mit jedem Tage dringender werde, einer der nächsten Voll versammlungen des Groß Berliner Arbeiter⸗ und Soldatenrates Richtlinien für die Aufgabe und das Tätigkeit gebiet des Arbeiter⸗ und Soldatenrates zur Beschlu fassung voregen werde. Um einerseits die nötigen Unterlagen für diese Richtlinien zu schaffen, andererseits auch den Wünschen aller Berussgruppen Rechnung zu tragen und userlosen De⸗ batten in der Vollversammlung vorzubeugen, hält der Vollzugs⸗ rat Vorbesprechungen mit den in Frage kommenden Be⸗ rufsgruppen für erforderlich. Diese Vorbesprechungen finden statt im:

Abgeordetenhaus, Prinz⸗Albrechtstraße.

1) Für die Arbeiterräte der Berufe: abend, den 4. Januar, Vormittags 10 Uhr.

2) Für die Arbeiterräte der Großbetriebe: Sonn⸗ abend, den 4. Januar, Nachmittags 4 Uhr.

3) Für die Arbeiterräte der Kleinbetriebe bzw. der Betriebe, die keinen selbständigen Wahlkörper bilden: Sonntag, den 5. Januar, Vormittags 10 Uhr. 8

4) Für die Arbeiterräte der selbständigen Ge⸗ w ehh etreibenden: Montag, den 6. Januar, Vormittags 10 Uhr.

5) Für die Arbeiterräte der Kaufmännischen Betriebe: Dienstag, den 7. Januar, Nachmittags 4 Uhr.

6) Für die Arbeiterrälte der Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbetriebe: Mittwoch, den 8. Januar, Nach⸗ mittags 4 Uhr. 8

In der Sitzung des Zentralrats vom 30. Dezember wurden laut Bericht des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ zu⸗ nächst Geschäftsfragen behandelt, und zwar wurde das Arbeits⸗ gebiet des Soldatenausschusses festgelegt, die Verteilung des übrigen Arbeitsfeldes an einzelne Kommissionen beraten und der Geschäftsgang besprochen. Dann wurde der Name „Zentral⸗ rat für die sozlagstische Republik Deutschland“ festgelegt. Für den Zentralrat wird einer der Vorsitzenden verbindlich zeichnen. Ferner sind aültig Unte fertigungen der Art: Zentralrat usw., Kommission für. Für die einzelnen Kommissionen unter⸗ zeichnet ein Mitglied der betreffenden Kommission rechtsgültig unter Voraussetzung von J A. G

Ein eingegangenes Schriftstück über das Finanzgebaren einiger A.⸗ und S⸗Räte wurde einer Kommission zur Be⸗ arbeitung übergeben. Mehrere Eingänge betrafen die eheeedunt durch Durchsuührung der sieben Hamburger Punkte. Auch für diese Angelegenheit wurde eine Kom⸗ mission zur Vorberatung eingesetzt und der Vorsitzeende des Z.⸗R. außerdem beauftragt, noch am gleichen Abend über diese und mehrere ähnliche Fragen mit dem Rate der Volks⸗ beauftragten sich auszusprechen. Auch zu dem Aufzuse Hindenburgs, der Erklärung Grögers usw. will der Z⸗Rat zusammen mit dem Rate der Volksbeauftragten demnächst Stellung nehmen. Ferner wurde beraten, wie eine engere und ständige Fühlungnahme mit den Volksbeauftragten technisch durchzuführen sein wird. Es wurdde weiter ve⸗ schlossen, daß über die Frage der Deserteure und deren Ent⸗ ljassung auf ordnungsmäßigem Wege von der Delegation der Soldaten zusammen mit Noske und mit einem Mitgliede des Groß Berliner Vollzugsrates beraten werden soll. Cine längere Erörterung war nötig über die Zuständigkeit für die Ausstellung von Vollmachten, namentlich über die Kontrolle der Inhaber solcher Papiere durch die Reichsämter. Ein Zentralratsmitglied besprach in längerer Rede die unbedingte Notwendigkeit der A.⸗ und S.⸗Räte. Allerdings müßten die bereits entstandenen Schwierigkeiten und Meinungsverschieden⸗ heiten mit den bestehenden Behörden und Körperschaften von jetzt ab vermieden, Uebergriffe der A⸗ und S.⸗Räte verhindert werden und die Räte sich den Anordnungen des Zentralruts in Berlin unterstellen. 1 1

In der vorgestrigen Sitzung des Zentralrats fand eine längere Aussprache über die Zuständigkeit des Zentralrats und der anderen Organe für die Ausstellung von Vollmachten statt. Allgemein herrschie die Ansicht, daß Vollmachten von den Volksbeauftragten und den zuständigen Ressorts auszufertigen seien. Es wurde betont, daß auf alle Fälle Leute, die Voll⸗ machten erhalten wollen, den Nachweis ihrer ordnunge mäßigen Wahl, ihrer Befähigung und eine Bescheinigung der Not⸗ wendigkeit einer Vollmacht beizubringen haben. Gegenstand der Beratung waren die gesamten Ostfragen. Beschlossen wurde, gemeinsam mit den Volksbeauftragten, dem Kriegs⸗ minister und dem preußischen Minister des Janern die An⸗ gelegenheit zu behandeln. Beschlossen wurde weiter, eine Sitzung mit dem preußischen Staatsministerium abzuhalten, um Bericht über dessen bisherige Tätigkeit und die Absichten für die Zukunft erstatten zu lassen. Ferner wurde beschlossen, die Zahl der Volksbeauftraaten, nachdem der Genosse Löbe, Bres au, abgelehnt hat, bei fünf zu belassen.

8 Das Kriegsministerium teilt über die Ablieferung von Waffen und Heeresgerät mit:

Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Rats der Volks⸗ beauftragten vom 14. Dezember 1918, betreffend Ablieferung von Waffen und Heeresgerät, werden die Generalkommandos und Kommandanturen gebeten, den Zivilbehörden bei der Einziehung von WBaffen und Munltion und sonstigem Heeresgerät aller Art auf An⸗ fardexung wengehendite Unterstützung zu gewähren.

Bas abgegebene Heeresgerät ist sicher aufzubewahren und je nach der Art sobald als möglich an die für die Aufbewahrung vor⸗

gesehenen, den Generalkommandos bekannten Stellen, nötigenfalls in ahe gelegene Sammellager, überzuführen.

11“ .

faßt und die Vermittelung zwischen polnischen und 2