1919 / 2 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

6) Eindringlichft wird ferner darauf hingewiesen, daß durch die von den Alliierten anscheinend beabsichtigte entwürdigende Behand⸗ lung der deutschen Truppen die Gefahr des Bolschewismus für die östlichen Länder außerordentlich gesteigert würde, nicht zum weniasten für Polen, wo bolschewistische Ideen weit verbreitet sind und keinen Widerstand wie in einem altbefestigten Staate finden.

7) Schließlich muß betont werden, daß die Deutschen, die ge⸗ zwungen werden würden, waͤffenlos das von feindlichen Agitatoren verhetzte Land, das einer straffen Regierung zurzeit völlig entbehrt, zu durchziehen, schutzlos in Winterzeit dem Raub und Mord aus⸗ gesetzt wären. Die bisherigen Erfahrungen reden hierin eine deut⸗ liche Sprache. Es kann nicht Absicht der Alliierten sein, hier weitere Greuel hervorzurufen.

8) Die deutsche Oberste Heeresleitung erwartet daher, daß in Anerkennung der vorgebrachten Gründe eine würdige Lösung für die Rückkehr der deutschen Truppen aus dem Osten gefunden wire.

8 v1“ 8

Die Verhandlungen des deuischen Gesandten bei der lettischen und estnischen Republik, Winnig, mit dem Befehls⸗ haber der dortigen englischen Flotte sind in der Presse ver⸗ schiedentlich als „Abmachung“ bezeichnet worden. Wie die deutsche Waffenstillstandskommission dem „Wolffschen Tele⸗ graphe büro“ zufolge mitteitt, entspr cht biese Bezeichnung nicht den Tatsachen. Der Gesandie Winnig hat die Auf⸗ fassung des englischen Admirals über die Rückführung der deutschen Truppen aus Rußland und die damit im Zusammen⸗ hang stehende Bekämpfung der russischen Bolschewisten elnfach entgegengenommen.

Daß die Auffossung der deutschen Reichsregierung und der Waffenstellnande kommission sich mit der des englischen Admirals und der Entente überhaupt keineswegs deckt, hat die in den Blättern vom 2. Januar veröffentlichte ausführliche amtliche Darlegung der Waffensiillstandskommission über die Entstehung des Wortlauts des Artikels XII Absatz 2 des Waffennillstandsvertrags ausführlich dargetan. Deutschland hat ein Recht, aber keine Pflicht, die deutschen Truppen in Rußland so lange zu lassen, als es die Entente für richtig be⸗ findet. Nach wie vor darf als Grundlage für die Erörterung der militär⸗politischen Ostfrage nur die erwähnte ausfuhrliche Darlegung der Deutschen Waffenstillstandskommission vom 2. Imuar dienen.

Im übrigen ist zu bemerken, baß die Reichsregierung im Einvernändnis mit der Waffenstillstandekommission beschlossen hot, daß der Gesandte Winnig sich in der Näumungsfrage als unzuständig erklärt. Denn die hier in Betracht kommenden Einzelfragen gehören zum Gesamtgebiet der Waffenstillstands⸗ verhandlungen. Demgemäß werden die weiteren Verhand⸗ lungen ausschließlich von der Waffenstillstandskommlssion ge⸗ führt werden. v

8

9 8

1 Vorsitzende der englischen Delegation in Spaa, General Haking, hat an den englischen Oberstleumant Wagoe, zurzeit in Posen, lout Mitteilung der Deutschen Waff nstillstande kommission folgendes Telegramm ge ichtet:

Ich hahe vom engli chen Auswärligen Amt Auftrag erbalten, Sie anzuweisen, Ihre Reise nach Warschau ohne Aufschub fortzu⸗ setzen. Bestättgen Sie den Empfang. General Hating, britische Delegation, Spaa.

Dem Obersileutnant Wade war deutscherseits gemeinsam mit Paderewsk’ freies Geleit ausdrücklich nur für die Reise Danzig —Warschau gewährt worden. Die beiden hatten sich aber, teotz deutschen Protestes, nach Posen begeben und hatten dort, wie die deutsche Regierung es der Entente unter Ab⸗ lebnung jeder Verantwortung vorausgesaat hatte, deutsch⸗ feindliche Kundgebungen veranlaßt, indem sie unter hemußter Enistellung der Tatsachen dem stelloertretenden General⸗ kommando in Posen mitteilten, ihr Aufenthalt in Posen voll⸗ ziehe sich im Einverständnis mit der Deutschen Waffen⸗ stillstandskommission. Mit dem strikten Befehl zur Weiter⸗ reise is endlich der deutschen Forderung Genüge getan, daß Wade und Paderewoski das deutsche Reichsgebiet unverzüglich verlassen sollen. 1““

Der

Da über die Bestimmangen, welche für die Einreise in

das von der Entente besetzte deutsche Gebiet geiten, vlel⸗

fach Unklarheit herrscht, wird von der Deulschen Waffenstill⸗ standskommision folgendes in Erinnerung gebracht: Die neutrale deutsche Zone zerfällt von Norden nach Süden in vier Abschnitte: 1) Von der holländischen Grenze bis nördlich Brückenkopf Cöln Ratingen (Abschnittskommandeur: Kommandantur Wesel)]. Von Ratingen bis Honnef ausschließlich (Abschnitts⸗ kommandeur: Kommandantur Wipperfürth). Von Honnef bis Lorch einschließlich (Abschnittskommandeur:

Kommandantur Westerburg). Von Lorch ausschließlich bis zur Schweizer Grenze (Ab⸗ schnittskommandeur: Kommandantur Karlsruhe). I Nichtwehrpflichtige Zivilpersonen erhalten die Er⸗ laubnis zur Einreise in das besetzte Gebiet von dem Kommandeur desjengen Abschnittes der neutralen Zone, in dessen westlicher

Verlängerung das Reiseziel gelegen ist. 8 II

Ordnungsgemäß entlassene Wehrpflichtige, welche vor dem Krieg (1. VIII 1914) nicht im besetzten Gebiet gewohnt haben, erhalten die Eninreiseerlaubnis ebenfalls je nach der geographischen

Lage ihres Reisezieles von dem oben erwähnten zuständigen Abschnitts⸗

kommandeur.

1

III. Ordnungsmäßig entlassene Wehrpflichtige, die schon vor dem Krieg im besetzten Gebiet ansässig waren, dürfen ohne be⸗ sondere Erlaubnis einreisen.

IV. Ordnungsmäßig aus dem Militärdienst entlassene deutsche Beamte, deren Familien sich bei Kriegsausbruch auf dem linken Rheinufer befanden oder erst im Verlauf des Krieges dorthin getommen sind, dürfen ebenfalls ohne besondere Erlaubnis einreisen. Entlassunaspapiere, die etwa von Soldatenräten ausgestellt sind, gelten bei dem Oberkommando der Allierten nicht als ordnungsmäßig.

V. Zivilpersonen, welchen zur Vorbereitung der Wahlen für die Nationalversammlung eine der Leitungen der politischen Parteien Deutschlands einen besonderen Auftrag für die Wahlagitation im

setzten Gebiet erteilt hat, erhalten die Einreiseerlaubnis vom Reichsamt des Innern in Berlin.

Nach einer Mitteilung der Deutschen Waffenstillstands⸗ kommission hat über die Behandlung der deutschen Kriegs⸗ gefangenen in Rumänien solgender Notenwechsel stalt⸗ gefunden:

Am 17. Dezember wurde deutscherseits erklärt:

Aus soeben durch Vertrauensperson eingegangenen Bericht, wo⸗ nach Generalkommando 63 und zirka 4000 Wutschaftstruppen in Kronstadt von den Rumänen festgenommen und entwaffnet find, geht bervor, daß die Offiziere und Mannschaften auf das unwürdigste be⸗ handelt, ihres Privateigentums größtenteils beraubt, für Kriegsgefangene

erklärt, unmwürdig untergebracht und ohne Nahrung gelassen wurden. Um Unterstützung des bei der rumänischen Obersten Heeresleitung ein⸗ gelegten Protestes durch die alliierte Oberste Heeresleitung und ihre Regierungen wird gebeten. 11u1““

Darauf antwortete Marschall Foch am 13. Dezember

Das Oberkommando und die Regicrungen der Verbündeten haben keine Veraulassung, die Proteste der deutschen Regierung zu unterstützen.

Demgegenüber brachte die deutsche 22. Dezember zum Ausdruck: 8 Die deutsche Regierung ist nicht im Zweifel darüber, daß sie kein Recht hat zu verlangen, daß ihre Einsprüche vom alliierten Vberkom⸗ mando und den alliierten Regierungen unterstützt werden. Der deutschen Regierung ist aber bekannt, daß die deutschen Kriegs gefangenen im Jahre 1917 von den Rumänen außerordentlich schlecht behandelt wurden, so daß sie zu Tausenden infolge Hunger, Krank⸗ heiten und Mißhandlung zugrunde gegangen sind. Sie ist daher in großer Sorge um die Deutschen, die jetzt in die Hand der Rumänen gefallen sind; sie glaubte nicht, daß die alliierten Regie rungen gerade in dieser Sache die deutsche Bitte auf Einwirkung auf die befreundete rumänische Regierung ablehnen würden. Nunmehr muß mit Bedauern festgestellt werden, daß der Oberkommandierende der Alliierten es ablehnt, in vorliegendem Falle, wo es sich nur um allgemeine menschliche Interessen handelt, zu intervenieren.

Oberste Heeresleitung.

Rückantwort vom

In der gestern stattgefundenen Sitzung des Zentral⸗ rats der sozialistischen Nepublik Deutschlands wurde laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zunächst die Frage erörtert, ob eine Anzahl vom Reiche erbaute Dampfer an private Reedereien vertauft werden oder zum Zoecke der Gründung einer staatlichen Seefischerei zurückvehalten werden sollen. In Ruücksicht auf die Wichtigkeit der Frage wurde eine Kommission mit der Weiterberatung betraut. Diese hat die Aufgabe, mit dem Reichsmarineamt in Verbindung zu treten, um geeignete Vorschläge unterbreiten zu können. Weiter wurde beschlossen, daß die von dem bisherigen Vollzugsrat ge schaffenen Einrichtungen vom Zentralrat nicht übernommen werden.

Aus Anlaß des unbefugten Eindringens des russischen bolschewistischen Agitators Radek und Genossen noch Deutschland bat die deutsche Regierung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgenden Funkspruch nach Moskau gerichtet:

Vor einigen Tagen ist Karl Radek, der Chef der russischen Pro⸗ paganda, nebst einigen Genossen unter Umgehung der Grenzkontrolle in Berlin eingetroffen. Er ist in einer Versammlung für den Bürgerkrieg in Deutschland und die Wiederaufnahme des Kampfes aegen die Entente eingetreten. Radek und seine Genossen werden die Folgen ihres unerlaubten Schrittes zu tragen haben. Die deutsche Regierung aber sieht sich genötigt, gegen das Eindringen der russischen Vertreter nachdrücklichst Einspruch zu erheben. Das Verhalten Radeks wird sie darin bestärken, der Zulassung von Vertretern der russischen Sowjetregierung auch fernerhin Widernand zu leisten.

Ferner hat die deutsche Regierung Oberost und dem Zentralrat der Ostfront sowie sämtlichen Soldatenräten im Osten folgendes Telegramm zugehen lassen:

Der bekannte Chef der russischen bolschewistischen Propaganda und bolschewistische Anitator Radek ist vor eini en Tagen nebst einigen anderen bolschewistischen Vernetern in Berlin eingetroffen und hat hier in einer Versammlung der Svpartakuspartei öffentlich für den Bürgerkrieg in Deutschland und die Wiederaufnahme des Kampfes gegen die Entente gemeinsam mit den Bolschewisten gesprochen. Die zussischen Vertreter haben es augenscheimnlich verstanden, sich der Gienzkontrolle in unbefugter Weise zu entziehen. Wir bitten, zu untersuchen, wie dies möglich gewesen ist, und ersuchen, mit allen Kräfien darauf Bedacht zu legen, daß der Grenzschutz auch in dieser Bez ehung nicht nachläßt und daß alles btazu geton wird, um das Eindringen der Anarchie nach Deutschland zu verhindern.

von Veeresgut 18 bei den zuständigen Behörden ““ 8 bveschleunigt den Frieden. 8 Reichsverwertungsamt, Berlin W. 8d, Friedrichstraße 66.

———

Seitens der Entente wird damit gedroht, daß das NReich für das Abhandenkommen und die Verschleuderung von Heeresgut haftbar gemacht werden wird. Die feind⸗ liche Presse versteigt sich sogar zu der Behauptung, daß die Regierung absichtlich große Heereslager von Waffen, Munition und sonstigem Heeresgut aller Art der Plünderung überliefert hätte. Dem muß mit aller Entschiedenheit durch die Tat ent⸗ gegengetreten werden, und deshalb verlangt auch heute wleder das Reichsverwertungsamt die sofortige Ablieferung von Heeres gut bei den zuständigen Behörden, um dadurch den Frieden zu beschleunigen.

Beim Reichsamt für wirischaftliche Demobilmachung ist im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsamt, dem Ver⸗ wertungsamt für freiwerdende Heeres⸗ usw. Güter und dem Reichsschatzamt, welch letzteres die erforderlichen Fonds aus Reichsmuteln zur Verfügung stellen wird, eine Hilfskasse für gewerbliche Unternehmungen beim Demobil⸗ machungsamt errichtet worden, der die Aufgabe obliegt, während der Uebergangswirtschaft die Wiederinbetriebsetzung gewerblicher Unternehmungen und die Beschäftigung der Arbeiter⸗ schaft zu unterstützen, und zwar durch Gewährung von Vor⸗ schüssen. Garantierung einer verlustfreien Abwicklung gewisser Geschäfte und unter Umständen auch durch Erteilung von Auf⸗ trägen. In den für ihre Tätigkeit festgesetzten allgemeinen Richtlmien ist u. a folgendes vorgesehen worden:

1) Die Unterstützungsanträge müssen auf besonderen Vordrucken bei den zuständigen Handelskammern eingereicht und von diesen be⸗ gutachtet werden. Vordrucke sind bei den Handelskammern erhält⸗ lich. 2²) Die Hilfskasse bedingt sich an dem Gewinn der unterstüpten Betriebe eine Beteiligung aus, die einsetzt, sobald diese Gewinne wieder mehr als eine Verzinsung von 5 Prozent p. a. ergeben. 3) Die Hilfskasse wird die unterstützten Betriebe von einer besonderen Treuhandstelle prüfen und dauernd überwachen lassen. Da der Hilfs⸗ kasse nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen, werden nur die Anträge Aussicht auf Bewilligung haben, bei denen mit verhältnis⸗ mäßig gertngen Summen die Beschäftigung einer noͤglichst großen Arbeiterzahl erreicht wird. 1 8

8

Der Staatssekretär des Reichsschatzamts hat die Chefs der einzelstaatlichen Finanzressorts zu emer gemeinsamen Erörterung der schwebenden Finanz⸗ fragen auf Freitag, den 10 Januar, in das Reichsschatzamt eingeladen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, sollen in vertraulicher Aussprache herigen Maßnahmen der Reichsleitung und ihre Aufgaben der Nationalversammlung und die finavnzpolitischen Teile der zukünftigen Reichsverfassung behandelt werden.

Infolge der außerordentlich der Bevölkerung teilt das „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit, daß die Heeres bestände Die Abgabe erfolgt bei der Fahrradreifen⸗Ausgabe stelle in Spandau. Gewehrfabrik. Anträge au

Abgabe sind unter Einreichung einer behördlichen Bescheinigung

er Dringlichkeit zu stellen.

Die Abgabe erfolgt nach folgender Dringlichkeitsliste:

a. an Aerzte, Hebammen und Tierärzte, in

an⸗ b 1 erster Linie mit Landpraxis, b an Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunai⸗

behörden, c. an Elektrizitätswerke für Störungssucher, d. an

Kriegsmvaliden, e. an Gendarmen, an die Post. Es wird gleichzeitig bemerkt,

in kurzer F

sorgt werden.

Bei den Truppen ist vielfach die Ansicht verbreltet, daß B n Raige hües 1 Dezember 1918 (A.⸗V⸗Bl. S. 717) auch eine nach diesem Zeitpunkt begangene

durch die militärische Amnestie vom 7. Fahnenflucht durch die Militärgerichte strafrechtlich nicht ver folat und nicht bestraft würde. „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, irrig. die vor dem Inkrafttreten

nach § 3 nur unter der Bedingung, daß der im In⸗ lande befindliche Fahnenflüchtige sich bis zum 12. Januar 1919 bei einem Bezirkskommando oder einem inländischen Truppenteil meldet. Für die sich im Auslande Authaltenden verlängert sich diese Frist um 2 oder 5 Monate. Außerdem ist für die Niederschlagung der Untersuchung die Bedingung gesetzt, daß der Fahnenflüchtige innerhalb zweier Jahre wegen eines seit dem 13. Dezember 1918 begangenen Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens nicht zu einer Frei⸗ heitsstrafe von mehr als 3 Monaten verurteilt werden darf. Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, so nimmt die Untersuchung wegen Fahnenflucht ihren Fortgang. Auch im übrigen betrifft die Niederschlagung nur solche unter die Ver⸗ ordnung fallenden Straftaten, die vor dem 12. Dezember 1918 verübt sind. 1.“

Sämtliche Marinetruppenteile Marinekorps sind aufgelöst. Die Abwickelung dieser auf⸗ gelösten Truppenteile und Formationen erfolgt nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ beim General⸗ kommando des Marinekorps in Wilbelmshaven, dem eine Ab⸗ wickklunz der Verwaltung des Marinekorps angegliedert ist. Alle Anfragen sind daher, soweit nicht die Stammarineteile unmsttelbar zuständig sind, an das Ge⸗ neralkommando des Marineko ps zu richten. Dabei wird bvarauf hingewleseo, daß in allen Gesuchen usw. der frütere Feldtruppenteil und Stammarineteil anzugeben sind, da sonst eine Erledigung unmöglich ist. Alle Abwickelungs⸗ stellen von früheren Feldtruppenteilen und Formationen des Marineko ps, soweit sie zur Marine gehören, werden sofort nach Wilhelmshaven in die Hafenkaserne verlegt Nähere Auskunft erteilt das Generalkommando des Marinekorps Ab⸗ teilung Demobilmachung. Eintreffen unter genauer Angabe des mitkommenden Personals und Gerätes (Akten, Büro⸗ einrichtungen usw.) ist der gleichen Stelle vorher, nöligenfalls telegraphisch zu melden 8

des früheren

Vom Vollzugsausschuß Bromberg geht dem „Wolffschen Telegraphenbürs“ die Mitteilung zu, daß im Regierungs⸗ bezirk Brornhera die Differenzen durch Verhandlungen des Vollzugsausschusses Bromberg mit Gnesen beigelegt seien. Die Verhandluogen wüͤrden in Hohensalza fortgesetzt. Ruhe und Ordnung seien somit wiederhergestell

““ ““ Die stenographischen Berichte des Allgemeinen Kongresses der Arbeiter⸗ und Soldaten⸗Räte Deutschlands, der vom 16. bis 21. Dezember 1918 im Abgeordneterhaus za Berlin getagt hat, werden in wenigen Tagen im Druck herauskommen. Das Heft füllt 240 Druck⸗ seiten in zweispaltigem Großfolioformat aus. Die Verhand⸗ lungen sind für Nachschlagezwecke übersichtlich aufgemacht. Ausführliche Sach⸗, Redner⸗ und Teilnehmerverzeichnisse sowie wichtige Anlagen sind ihm beigegeben. Für Bibliotheten, Zeitungen, politische Parteien, Gewerkschaften und wirtschaftliche Vereintgungen ist das Werkchen unentbehrlich. Da nur eine beschränkte Anzahl hergestellt wird, wolle man Bestellungen umgehend mit der Anschrift „Kongreßbüro des Zentralrates, Berlin, Herrenhaus (Zimmer 23)“ einsenden. Der Verkaufe⸗ preis beirägt 5,—. Bei nichtvorheriger Einsendung des

Betrages erfolgt die Versendung durch Nachnahme. 2

. G 8 Oesterreich und Ungarn.

Nach einer Meldung des „Ungarischen Korrespondenz⸗ Büros“ wies der Ministerpräsident Karolyi in seiner Ant⸗ wort auf die Neujahrsbegrüßung politischer Freunde in einer vom Tone der Erbitterung getragenen Rede darauf hin, daß Ungarn den großen Weltgeist des Wilsonschen Pazifismus mit dem nationalen Gedanken in Einklang bringen müsse, um das Land vor dem Abgrund zu retten. Sei die Welt aber jetzt nicht empfänglich für die große Idee des Pazifismus, dann möge in Ungarn eine andere Regierung die Leuzung der Geschäfte übernehmen. raf Karolyi betonte sobann die Gebietsunversehrtheit Ungarns in wirtschaftlichem Ginne und

sagte:

insbesondere die bis⸗ pläne, das Verhältnis zwischen Reich und Einzelstaaten, die

h zahlreichen Anfragen aus Reichsverwertungsamt dem

an Fahrradbereifungen sehr gering sind und nur den dringendsten Anforderungen entsprochen werden kann.

Fahrrat ꝙ& daß die Fabrikation auf Fah rraddecken freigegeben worden ist, so daß die Händler Frist von den Fabriken mit Fahrradbereifung ver⸗

iese Auffassung ist, wie Vielmehr wird nur dieser Verordnung, d. h. vor dem 12. Dezember 1918 begangene Fahnenflucht nicht verfolgt und eine bereus anhängige Untersuchung niedergeschlagen, auch diese jedoch

nach Paris zurückgekehrt war,

Politische Freunde haben wir leider nur wenig. Ich bin über⸗ zzugt, daß es wahlverwandte Männer nicht nur in England und Frankreich. sondern auch in Rumänten und Böhmen gibt. Mit Polen und Italten ist Ungarn durch besondere Traditionen ver⸗ bunden, die es erneuvern will. Dadurch soll nicht ein Keil in die natürliche Entwicklungsfäbigkeit der Süd⸗ und Nordflaven getrieben werden. Allein gegen Uebertreihungen muß Stellung genommen werden. Die schweren Fragen der inneren Politik werden sich bald durch die Wabhlen entscheiden. Die Regterung wird den Pakt mit den Sozialisten getreulich einhalten, könnte aber in einer etwaigen konservativen Parteigestaltung, wiewobl sie daran nie teilnehmen

wuͤrde, keimeswens ein gegenrepolutionäres Symptom erblicken.

„Das ungarische Kriegoministerium meldet amtlich, daß die Tschechen am 1. gezogen sind.

Januar Abends in Preßburg ein⸗

Großbritannien und Irland.

8 Ein großer Teil der britischen Delegation zur Friedenskonferenz wird, der „Evening News“ zufolge, am nächsten Sonnabend nach Paris abreisen. Der brilischen Frsebensbelegatian werden außer Lloyd George, Balfour, Bonar Law noch angehören Lord Hardinge, ferner vom Aus⸗ wärtigen Amt Sir Willtam Tyrell, Sir Louis Mallet für türkischen Angelegenheiten, Sir Eemo Howard für Angelegen⸗ heiten Nordeuropas, Sir Ralph Paget für Balkanangelegen⸗ heiten und Sir Eyre Crowe für westeuropäische Angelegenheiten. Es wird auch eine zahlreiche Abordnung vom Kriegsamt, von der Admiralität und vom Lustamt dazugehören.

Wie das „Reutersche Büro“ von zuständiger Seite erfährt, sind bei der Demobilmachung ie Größe der britischen Armee, die gegenmwärtig aufrechterhalten werden muß, die Entlassunge maschmnerie und die wirtschaftliche Lage in der Heimat zu berücksichtigen. Die Größe der Armee ist von Foch in einer Beratung mit den anderen Ländern, die die Front in Frankeich halten, festgestellt worden. Hinsichtlich der Emtlassungsmaschinerie wird gegenwärtig die Methode angewendet, darch Einzelentlassung im Unter⸗ schied von der Eatlassung nach Einheiten zu demobilisieren, wobei, soweit möglich, Männer ausgewählt werden, die für die Industrie am nötigsten sind. „Natürlich ist“, so erklärt das „Reutersche Büro“, „die Demohilmachung einer Armee und Fiotte von etwa sieben Millionen Mann durch Einzel⸗ entlassungen eine ungeheure Aufoabe, und es muß betont werden, daß gegenwärtig nur Waffenstillstand, nicht aber Frieden besteht. Später wird es vielleicht möglich sein, so vorzugehen, daß man die Formationen nach Hause bringt und sie dort entläßt.“

Das Kriegskabinett hat, dem „Daily Expreß“ zufolge, Lord Reading zum Oberkommissar ernannt, um die Maß⸗ nahmen der Alliierten zur Neuversorgung Europas mit Lebensmitteln zu leiten. v“

Frankreich. Der Präsident Wilson, der vorgestern von London 1 reiste Abends nach Italien ab und wird einer Havasmeldung zufolge am 6. oder 7. Nanuar wieder in Paris eintreffen, worauf die ersten Besprechungen zwischen den Allizerten am Quai d'Orsay stattfinden werden.

Ja der Deputiertenkammer führte der Ministerpräsident Clemenceau nach einem ergänzenoen Bericht des „Wolff⸗ schen Tele raphenbüros“ in seiner Rede noch aus:

Unser ungeheurer Sieg darf nicht um seine moralische Wirkung zum Wohse der Menschheit gebracht werden. Daß ich fähig bin, für die allgemeinen Interessen Opfer zu bringen, werden Sie sehen, denn Sie werden ja die Friedenspräliminarien erörtern. Auf die Wilsonschen Grundsätze zurückkommend, erklärte Clemenceau, daß sie nicht immer mit den seinigen übereinstimmten. Wilson sehe nicht, wie einer, dessen Land vier Jahre lang verwüstet worden sei. Alte Ungerechtigkeiten seien wieder gutzumachen, aber ich zweifkle, sagte Clemenceau, ob wir alles gutmachen können, denn wir und auch Sie (wobei er auf die Sozialisten zeigte) sind nur Menschen. Verhandlungen haben begonnen. Einige Leute haben dem Präsidenten Absichten unterschoben, die vielleicht nicht die seinigen sind. Wilson ist ein Mann von weitem, hochherzigem Geist, der durch die edle Reinheit seines Gemüts Achtung einflößt. Wilson hat mir gesagt, er werde versuchen, mich zu überzeugen, vielleicht wäre ich es aber, der ihn überzeugen würde. Nichts kann eine bessere Verstä disung erhoffen lassen, als diese Aeußerung. Nach Erwähnung seiner Besprechungen mit Lord George erklärte Clemenceau schließlich: „Die ernsten Fec gagc wachsen über uns hinaus. Wir haben große Anstrengungen zu machen, um den alten Geist, wie er uns vor dem Siege beherrschte, nicht verschwinden zu lassen.“

Die Kammer nahm die vom Senat zurückgekommene Finanzvorlage unverändert an und vertagte sich dann ohne Zeitfe tsetzung.

Der Senat hat sich vorgestern bis zum 14. vertagt.

Januar

Italien.

Laut einer Stefani⸗Meldung hat der König durch ein Dekret die Minister Dari und Bissolati aus ihren Diensten entlassen.

Die Blätter geben die neue Zusammensetzung des Kabinetts, wie folgt, wieder: Ministerpräsident Orlando, Aeußeres Sonnino, Krieg Zupelli, Marine Del Bono, Schatzminister Nitti, Finanzminister Meda, öffentliche Arbeiten Benoni, Versorgung Crespi, Transportwesen Villars, Unterricht Berenini, Justiz Sacchi, Handel und Industrie Zupelli.

Spanien.

Zeitungsmeldungen zufolge sind zwei englische Tor⸗ pedobootszerstörer in Santander angekommen, die gemäß den Waffenstillstandsbedingungen die in neutralen Häfen inter⸗ nierten U⸗Boote übernehmen sollen. Die Uebergabe dieser C⸗Boote soll unter Mitwi kung der spanischen Behörden nach einander in Cadix, Ferrol, Vigo, Carthagena und Santander stattfinden.

Dänemark.

Bei der Galatafel am Neujahrstage sagte der König laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ u. a.:

Das entschwundene Jahr brachte den Abschluß des Wellkrieges, aber die Wellen gehen noch hoch. Wir können nur wünschen, daß die großen sozialen Fragen in Verträglichkeit gelöst werden mögen und daß nicht Streit und Gewalthandlungen innerhalb der Gesellschaften die Wunden vergrößern, welche der Krieg schon geschlagen hat. Uns, die wir von den Verheerungen des Krieges unberührt geblieben, fällt es schwer zu verstehen, wie tief Vernichtung und Elend die Länder getroffen, aber wir können Mitleid fühlen mit denen, die leiden und gelitten haben und uns mit binen freuen, die wieder in Besitz des venn Landes kommen. Nächft der Dankbarkeit zu Gott werden wir nie das Berständnis vergessen, welches uns seit jenen schweren Augusttagen 1915 bewtesen wurde und welches auch uns den däm⸗ mernden Tag verkündet, an welchem unsere innigften Wünsche und unsere Sehnsucht zur Wirklichkeit zu werden scheinen.

8 . 1

Ukraine. Das Direklorium hat eine vom Vorsitzenden des Direkteriums Winitschenko und den Pirektoriums mitgliedern Petljura, Schwei, Andriewski, Makarenko unterzeichnete Er⸗

klärung veröffentlicht, in der nach einem Hinweis auf den

Sieg der Demokratie über die herrschende Klasse laut Meldung dee „Wolfsschen Telegraphenbüros“ folgendes bekanntgegeben wird: 85.

Bis zu einer endgültigen Agrarreform werden alle Kleinbauern⸗ betliebe und Genossenschaftswirtschaften unverändert der Nutzung der früheren Besitzer überlassen, während alles übrige Land den laaod⸗ losen und landarmen Bauern überlassen wird, vor allem den Teil⸗ nehmern am Kampfe gegen das Hetmanat. Den Bauern werden alle ihnen von den Gutsbesitzern auferlegten Kontributionen auf Kosten der Gutsbesitzer zurückerstattet werden, den Arbeitern wird der Acht⸗ seundentag, der Kollektivarbeitsvertrag, das Koalitions⸗ und Streik recht wieder gewährt. Das Direktorium betrachtet sich nur als vorübergehenden Machthaber, der die Gewalt an das Volk zurückgeben wird, jedoch nur an die werktätigen Klassen, die Arbeiter und Bauern. Es nennt die bisherige herrschende Schicht fremdländisch und den Feind des ukrainischen Volkstums und

spricht ihr das Recht auf die Teilnahme an der Herrschaft ab. Es fordert die Bauernschaft ant, nach

Gouvernements Deiegterie zum Kongreß, des werktätigen Ukrainervolles zu senden. Gleiche Delegierte senden die städtischen Fabrikarbeiter und die werktätige Intelligenz, wie Volksschullehrer, Arztgehilfen, Volkskooperativbeamte, &

Handelsgehilfen u. a. Der Kon⸗ greß wird alle Hoheitsrechte und Vollmacht haben, alle sozialwirtschaftlicen und politischen Staatsfragen zu ent⸗ scheiden. Nach Eintritt friedlicher Zeiten wird der Kongreß der konstituierenden Versammlung Platz machen. Bis zur Entscheidung des Kongresses über die Staatsform wird das Direktorium die Volkswirtschaft im Interesse der werktätigen Kreise verwalten, den Kampf gegen die Spekulation aufnehmen, das Volk mit Waren und Lebensmitteln versorgen, aber auch die Desorganisation und Anarchie verfolgen. Außenpolitisch wird das Direktorium volle Nentralttät und friedliches Nebeneinander der Völker anstreben. Innerpolitisch wird nationaler Frieden angestrebt auf der Grundlage der Einigung aller Werktätigen, gleichpiel welcher Nationaliftät. Das Direktorium beduftragt mit Verwirklichung seines Programms den Volksministerrat.

Zu Ministern sind ernannt aus der Partei der ukraini⸗ schen Sozialdemokraten: Ministerpräsident und Außenminister Tschechowski, Verpflegung: Martos, Kunst: Antono⸗ mitsch, Gesundheitswesen: Matiaschenko, Staatssekretär: Abramowitsch: aus der Partei der Ukrainischen Sozial⸗ revolutionäre: Inneres: Miziuk, Uneerricht: Professor Ogiennko, Handel und Jadustrie: Otapennko, Ackerbau: Schapowal, Post, Telegraphen: Kassenko; ous der Partei der Ssamostinski (Sozialföderalisten): stellvertretender Kriegs⸗ minister: General Ossezki, Verkehr: Filipp Aschuk, Kultus: Dr. Lipa, Marine: Bilinski, Staatskontrolle: Simmonow, Justiz: Scheljuchin. Der Arbeitsminister Michailow ist russischer sozialdemokratischer Internationalst.

Statistik und Volkswirtschaft.

8 Zur Arbeiterbewegung.

Zur Lohnbewegung der Berliner Kellner teilen hiesige Blätter mit, daß gestern im Lehrervereinshause eine Ver⸗ sammlung der Gastwirte stattfand, an der Vertreter sämtlicher Arbeitgeberverbände teilnahmen und in der die nachstehende Entschließung einstimmig gefaßt wurde: „Die Vorgänge am Silwesterabend und am 1. Januar haben das gesamte Gastwirts⸗ gewerbe von Groß Berlin gezwungen, alle Betriebe zu schließen. Nachdem unter dem Druck der in Berlin zusammen⸗ geströmten, stellungslosen Kellner die Organisationen der Gast⸗ wirtsgehilfen, vielfach im Gegensatz zu den in den Betrieben Arbeitenden, die von den Arbeitgeberverbänden gemachten Ver⸗ mittlungsvorschläge und Angebote abgelehnt haben, blieb ein anderer Ausweg nicht offen. Die Erfüllung der vom Verband der Gastwirts⸗ gehilfen aufgestellten Forderungen hätte den Zusammenbruch des ge⸗ samten Gewerbes und damit die dauernde Arbeitslosigkeit von mehr als 30 000 Angestellten herbeigeführt. Nach wie vor erklären die Verbände der Arbeitgeber ihre Bereitwilligkeit, mit den Arbeit⸗ nehmerverbänden zu unterhandeln. Die Mitglieder der Arbeitgeber⸗ verbände verpflichten sich, die von ihren Verbandsleitungen daraufhin getroffenen Vereinbarungen unbedingt durchzuführen. In Wiederholung des Beschlusses vom 30. Dezember erklären sich nochmals die Arbeitgeberver⸗ hände damit einverstanden, daß das Einigungsamtdes Berliner Gewerbegerichts angerufen wird, falls eine Einigung auf an⸗ derem Wege zwischen den Verbandsleitungen nicht zu erzielen ist. Die Arbeitgeberverbände richten bei dieser Gelegenheit an die in Frage kommenden behördlichen Instanzen das dringende Er⸗ suchen, angesichts der unerträglichen Ueberfüllung des Berliner Arbeitsmarkts mit Arbeitslosen auf das energischste alle Arbeits⸗ kräfte aus Berlin abzuschieben, die bei Kriegsausbruch in Berlin nicht tätig gewesen sind.“ Fast alle größeren Wirtschaften, die Kaffeehäuser, die Speiseräume der Gasthöfe usw. sind auch heute

noch geschlossen.

Aus Kattowitz wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Der Bergarbeiterausstand auf dem „Gotthardtschacht“, den Gruben „Hohenzollern“, „Paulus“, „Oheim“, „Max“, „Deutsch⸗ land“, „Schlesien“, „Ludwigsglück“, „Hedwigswunsch“, „Castellengo“, „Brandenburg“, „Graf Franz“, „Abwehr“, „Concordia“, „Frieden“ sowie den Schächten „Hillebrand“, „Menzel“, „Aschenborn“, „Gräfin Johanna“ ist am 31. Dezember erloschen. Gefeiert wird nur noch auf den Gruben „Cleophas“ und „Dubensko“, wo insgesamt etwa 2600 Arbeiter ausständig sind. Zu terroristischen Ausschreitungen ist es nicht mehr gekommen.

Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten Meldung des holländischen Blattes „Algemeen Handelsblad“ erfährt die „Times“ aus Cardiff: Es kann mit der Möglichteit ernster Unstimmig⸗ keiten im Kohlengebiet von Wales gerechnet werden, wenn nicht mit Takt vorgegangen wird. Die Grubenarbeiter, die im Heeresdienst standen, werden zu schnell demobilisiert und können nicht rasch genug wieder untergebracht werden. Als Folge davon droht die Gefahr von Arbeitslosigkeit. Die Bergwerksbesitzer erwägen durchgreifende Maßregeln, nämlich die Entlassung von vielen Tausenden von Arbeitern, die seit August 1914 in den Dienst traten. Eine ansehnliche Anzahl dieser Leute versuchte, sich durch Arbeit in den Bergwerken dem Heeresdienst zu entziehen. Ernste Zeichen von Unzufriedenheit traten im Rhodda⸗Gebiet zutage, wo 3000 Arbeiter in den Ausstand traten, um die Lage zu bespreche 88 8 1“ 1“ 9

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Wohlfahrtspflege.

Ueber die Berufsberatung der Jugendlichen

hat der preußische Minister für Handel und Gewerbe cine Verfügung an die Regierungspräsidenten und den Obervpräsidenten des Stadtkreises Berlin und der Provinz Brandenburg erlassen, auf die im „Justizministerialblatt“ der Justizminister auch die Vor⸗ mundschaftsgerichte zur Beachtung bei der Beratung der Mündel hinweist. Die Verfügung des Ministers für Handel und Gewerbe lautet:

„Durch die Rückkehr der Krieasteilnehmer in ihre alten Arbeils⸗ plätze werden vielfach Jugendliche verdrängt, die jetzt neue Arbeits⸗ gelegenheit suchen müssen. Daraus erwachsen für diese erhebliche Gefahren, an deren Bekämpfung die Verwaltungsbehörden nach 1111A11A6A“;

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Möglichkeit mitzuarbeiten haben. Das wichtigste ist, daß möglichst alle Jugendlichen, die wegen der Kriegsarbeit ihre Heimat verlassen haben, dorthin zurückkehren und einen Anhalt bei ihrer Famtlie suchen. Die Jugendlichen, die vom Lande stammen, werden dort am leichtesten Beschäftigung sinden: ebenso werden Maäͤdchen, die früher im häuslichen Dienste tätig waren, sich am besten dieser Beschäftigung wieder zuwenden. Jugendsiche, die ihre Lebte unter⸗ brochen orer überhaurt keine geordnete Ansbildung genossen haben, werden anzuregen sein, sich, wenn irgend möglich, nachträglich eine abgeschlossene Berufsausbileung zu erwerben. Um die notwendige Beratung der Jugendlichen einheitlich durchzuführen, hat die Zentrat⸗ stelle für Volkswohlfahrt im Einvernehmen mit Behörden des Reichs und des Staats und mit großen Wohliahrtsvereinen und Jugend⸗ pflegeverbänden Schauanschläge, Flugblätter und zwei Mustervorträge für die Belehrung der Jugendlichen, einen für die männliche, einen für die weibliche Jugend, herstellen lassen und für die Vecbreitung auf Bahnhöfen, in Arbeitsnachweisen, Werkstätten. Berufsberatunge stellen, Jugendheimen u. a. gesorgt. Die Fortbildungsschulen sind anzuweisen, die Verbreitung dieser Ratschläge nach Möglichkeit zu fördern und auch sonst die Jugendlichen pach Kräften mit Rat und Tat zu unterstützen. Soweist die Schule dazu nicht in der Lage ist, hat sie die Jugendlichen auf gceigneie Stellen, wie oöffentliche Arbeits⸗ nachweise, Berufsberatungsstellen, Jugendheime, hinzuweisen.“ Schau⸗ anschläge, Flugblätter und Vorträge werden zur Uebermittlung an die Fortbildungsschulen usw. auf Verlangen unmittelbar kostenfrei von der Geheimen Kanzlei des Ministeriums für Handel und Ge⸗ werbe versandt. 1u“

Maßnahmen des Vormundschaftsgerichts auf den Gebiete der Jugendfürsorge, insbesondere der Kriegswaisenpflege, betrfft eine in der neuesten Nummer des „Justizministerialblatts“ veröffentlichte allgemeine Verfügung des preußischen Justiz⸗ ministers vom 21. Dezember 1918, die folgendes besagt: „Schon in der allgemeinen Verfüaung vom 18. Februar 1918 (J.⸗M.⸗Bl. S. 49) ist darauf hingewiesen worden, daß rie Be⸗ stellung eines Beistandes unter Umständen ein geeignetes Mittel darstellt, in der elterlichen Gewalt der Mutter befindliche Kinder, insbesondere von verstorbenen Kriegsteilnehmern, vor Ver⸗ wahrlosung und wirtschaftlicher Schädigung zu schützen. Es genügt indessen nicht, wenn die Prü⸗ fung, ob dieses Mittel anzuwenden ist, nur einmal aus Anlaß der Einreichung des Vermögensverzeichnisses (§§ 1640, 1686 B. G.⸗B.) vorgenommen wird: es empfiehlt sich viel⸗ mehr, diese Prüfung auch späterhin von Zeit zu Zeit hinsichtlich aller in Betracht ktommenden Fälle zu wiederbolen: bei Aufklärung der näheren Umstände der Fälle werden auch die amtlichen Fürsorgestellen für Hinterbliebene von Kriegsteitnehmern wertvolle Hilfe leisten können. Wo die Fälle solcher Beistandschaften sich häufen, kann bei kommunalen Behörden die Einrichtung einer Sammel⸗ tandschaft (Berufsbeistandschaft) nach dem Vor der Sammelvormundschaft (Berursvormundschaft) angeregt werden. zuletzt durch die allgemeine Verfügung vom 24. Mai 1918 J⸗M.⸗Bl. S. 193) angeordnete Bericht und die zu dessen Vor bereitung von den Amtsgerichten zu erstattenden Berichte sind auch darauf zu erstrecken, ob und in welchem Umfange Beistände zu dem zier hervorgehobenen Zwecke bestellt und welche Wahrnehmungen und Frfahrungen dabei gemacht worden sind.“

Theater und Musik.

Im Opernhause geht morgen, Sonnabend, „Der Evangeli⸗ mann“ mit den Damen von Granfelt, Birkenström und den Herren Philipp, Bronsgeest, Knü fer, Bachmann, Schorn und Krasa in den Hauptrollen in Szene. Musikalischer Leiter ist Edmund von Strauß.

Im Schauspielhause wird morgen „Die Judasglocke“ mit den Damen Dora, Steinsieck und den Herren Mühblhofer, Sommerstorff, Vespermann und Zimmerer in den Hauptrollen ge⸗ geben. Spielleiter ist Albert Patry.

Im Deutschen Theater sind die Proben zur Aufführung von Georg Kaisers Stück in zwei Teileu „Von Morgens bis Mitter⸗ nachts“ im Gange. Die Erstaufführung findet am nächsten Freitag, den 10. d. M. statt. Das Werk wird von Felirx Hollaender in Szene gesetzt. Die männliche Hauptrolle spielt Max Pallenberg. In den Kammerspielen wird am nächsten Dienstag Fritz von Unruhs Tragödie „Ein Geschlecht’, deren Erstaufführung am vergangenen Sonntag im Rahmen der Vostellungen der Gesellschaft „Das junge Deutschland“ stattfand, in den Spielplan aufgenommen.

Im Schillertheater Charlottenburg wurde am Silpesterabend der dreiaktige Schwank „Der Reisebegleiter“ (nach Michael Klapps „Rosenkranz und Güldenstern“ frei bearbeitet) von Gustav Kadelburg aufgelührt. Das Stück, das vor zwei Jahren im Deutschen Künstlertheater seine Wirksamkeit erprobte, bot auch den zahlreichen Besuchern des Schillertheaters angenehme Unter⸗ haltung. Die Verlegenheiten des lebenslustigen Freiberrn, den der Fürst von Liebenstein seinem Sohn als Reisebegleiter beigegeben hat mit der Weisung, ihn vor Torheiten, vor allem aber davor zu bewahren, daß er eine ernstliche Neigung zu einer anderen Dame fasse als zu der, die der Fürst fur ihn ausersehen hat, erweckt n fröh⸗ liche Heiterkeit. Cine in allen Teilen anerkennenswerte Darstellung unter Heinz Sengers Spielleitung trug das ihrige zum Erfolge bei. Die Hauptrollen lagen in den Händen der Damen Margarele Rupricht, Gusti Becker und Hilde Coste (vom Schauspielhause), der Herren Paeschte, Braun, Menzel und Wirth.

8 Mannigfaltiges.

Bei der Obersten Heeresleitung gehen täglich große Anzahl Nachfragen nach dem Schicksal unserer Ost⸗ truppen ein. Die Oberste Heeresleitung gibt bereitwilligst Aus⸗ kunft, bittet aber die Briefschreiber, vor Absendung die amtlichen Mitteilungen der Obersten Heeresleitung in der Presse zu lesen. Durch sie werden viele Nachfragen unnötig; auch geht aus ihnen hervor, daß die Rücktransporte unserer Truppen bisher, wenn auch unter Schwierig⸗ keiten, so doch in regelmäßiger Folge verlaufen. (W. T. B.)

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Nach den vom „W. T. B.“ verbreiteten amtlichen Mit teilungen der Obersten Heeresleitung über unsere Trupvpen im Osten sind aus dem Oberostgebiet und der Ukraine weiterhin in die Heimat abbefördert: Stab der 4. Landwehrdivision, Stab der 19. Landwehrdivision, Stab der 23. Landwehrdivision, Stab der 2. Kavalleriedivision, Stab, 1. und 3. Kompagnie des 1. Landsturmbataillons Schlawe XVII/11, Landsturmbataillon Oberhofen, Landsturmbatuillon Essen VII/50, 1. Landsturmbataillon Anklam I11/1, 1. Bataillon des Infanterieregiments 434, 2., 11., 12. Bataillon des sächsischen Landsturminfanterieregiments 19, 1. Landsturmbataillon Jauer v/23, Stav, 8. und 9. Kompaanie des Feldartillerie⸗ regiments 275, Pionierparkkompagnie 40, Reservedivision Brücken⸗ train 81, Divoision Fernsprecherabteilung 523, Munitionskolonnen Nr. 75, 150, 171, 394, Etappenmunition kolonnen 3, 21, sächsische 51, 54, 56, baverische 63, 68, 128, Staffelstab 164, 168, 176, 202, Fuhrparkkolonnen 272, 281, 318, Proviantkolonne 146, esrin uhrpagtkeenne 172, baverische 186. 330, 341, 342, 349, 352, 363, 365, 376 385, 388, 399, 417, 418, 423, 428, 453, 552, 590, 861, Etappenfuhrpartkolonnen 45, 57, 79, 80, 81, 1928. 135, 143, 146, 210, 227, 241, 242, 439. 593. 919, 932, Armierungsfuhrparkkolonnen 410, 442 4 13, Giappen⸗(Ochsen⸗)Fuhr⸗

nren 200, 329, Feldlazarett 126, Wirtschaftskompagnie 298