1919 / 3 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel VI. Im Artikel VI der Bekonntmachung Nr. FR. 1/12. 18 KRA.

(auch Nr. FR 1017 11. 18 KRA.) gilt der Grundpreis der laufenden 1

Nummer dr Prreistafet nicht für ein Quadratmeter Maschinen⸗ maß, sondern für 1 kg Net;ogewicht. Artikel VII.

Die Bekanntmachung Nr. F R. 1/12. 18 KRA., die teilweise auch die Nummer FR. 1017,11. 18 KRA. trägt, erhält ausschließlich die Nummer FR. 1/12. 18 KRA.

Artikel VIII. Diese Bekanntmachung tritt am 26. Dezember 1918 in Kraft. Berlin, den 26. Dezember 1918. Kriege⸗Rohstoff⸗Abteilung. Wolffhügel.

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Bekanntmachung. Nr. 1040/12. 18 KRA. 8

In Auftrage des Reicheamts für die wi Demobilmachung wird folgendes angeordnet:

Artikel I. Die Bekanntmachung Nr. Bst. 392 12. 17 KRA., betreffend Be⸗ schlagnahme und Bestandserhebung von sogenanntem unechten Seegras, auch Alpengras genannt, vom 12. Januar 1918

und die Bekanntmachung Nr. Bst. 100 8. 18 KRA., betreffend Höchst⸗ preise für Seegras (Alpengras), vom 10. August 1918 treten außer Kraft. Artikel 11. Die Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1919 in Kraft. Berlin, den 1. Januar 1919. Kriege⸗Rohstoff⸗Abteilung. Wolffhügel

1“ anntmachung.

Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, wird folgende Form von Elektrizitätszählern dem untenstehenden, beglaubi⸗ gungsfähigen System eingereiht.

Zu q die Form N E, Induktionszähler für ein⸗

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phasigen Wechselstrom der Bergmann Elektrizitätswerke A. G. in Berlin.

Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeits 88 veröffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. Charlottenburg, den 20. Dezember 1918.

Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reich sanstalt

8 E. Warburg.

Preußen. Ministerium für Handel Unt Ghewerbe

Der Berginspektor Peltner ist von dem Steinkohlen⸗ bergwerk Köaigin Luise O S. in gleicher Eigenschaft an die Bergwerkebirektion in Hindenburg O. S. versetzt worden.

Ministerium deroͤffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: die Regierungs äte Dr. Scherler, bisher in Elberfeld, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Essen, Feytag, bisher in Stettin, als Mitglied der Eisenbahn⸗ diektion nach Köniasberg (Pr.) und Fleck, bisher in Darm⸗ stadt, zur Eisenbahndirekt on nach Frankfurt (Main); die Re⸗ gierunas⸗ und Bauräte Lauser, bisher in Minden (Wesff.), als Metalied (auftrw.) der Eisenbahndirektion nach Stettin, Davidsohn, bisher in Schneidemühl, als Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts nach Danzig, Süersen, bisher in Posen, als Vorstand des E senbahnmaschinenamts nach Altena (Westf.) und Friiedrich Klein, bisher in Danzig, nach Schneidemühl als Vorstand eines Werkhättenamts bei der Eisenbahnhauptwerkstätte 1 daselbst, die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufaches Boltze, bieher in Sulingen, als Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts nach Neustettin, Zietz, bisher in Dieringhausen, als Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts nach Osterode (Ostpr.), Lerch, bisher in Cassel, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebs⸗ amts nach Thorn, Meilicke, bisher in Bremen, als Vorstand auftrw.) des Eisenhahnbetrievzamts 4 nach Breslau, Adolf rancke, bisher in Bielefeld, als Vorstand (auftrw) des isenbahnbetriebsamts nach Salzuagen, Hei rich Tecklenburg, btoher in Mainz, afs Vorstand (auftrw) des Eisenbahnbetriebs⸗ amts nach Gera (Reuß), Pfeiffer, bieher in Schwientochlo⸗ witz, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebsamts 1 nach eutsch Eylau, Brosig, bisher in Plettenberg, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebsamts 2 nach Wongrowitz, Geittner, bisher in E furt, als Vorstand (auft w.) des Eisen⸗ bahnbetriebsamts nach Angerbura, Walter Loycke, bisher in D ssau, zur Eisenbahndirektion nach Posen, Dr.⸗Ing. Jänecke, bisher in Mansfeld, zur Eisenbahndtrektion nach Hannover, Georg Röhmer, bisher in Züllichau, zur Eisenbahndirektion nach Kattowitz, Mieck, bisher in Herne, zur Neubauabteilung nach Koblenz Knoch, bisher in Braunschweig, ats Vorstand der Eisenbahnbauabteilung nach Ueizen, Schnell, bisher in Bad Oeyahausen, zur Eisenbahnbauabteilung nach Celle; die Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Balfanz, bisher in Schneidemühl, als Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts nach Konitz, Friedrich Werner, bisher in Altena (Westf.), nach Posen als Vorstand eines E bei der Eisenbahnhauptwerkstätte daselbst, Angst, bisher in Frankfurt (Main), als Vorstand des Eisen⸗ bahnmaschinenamts 2 nach Maadeburg, Stadler, blisher in Konitz, zur Eisenbahnhauptwerkstätte nach Stargard (Pom), Rupp, bisher in Berlin, nach Danzig als Vorstand (auftrw.) eines bei der Eisenbahnhauptwerkstätte daselbst neu errichteten Werkstättenamts, Schieb, bisher in Halle (Saale), zur Eisen⸗ bahndirektion nach Breslau, Tetzlaff, biesher in Göriitz, zur Eisenbahndirektion nach Berlin, Köpke, bieher in Mülheim (Ruhr)⸗Speldorf, nach Schwerte als Vorstand der daselbst neu errichteien maschinentechnischen E senbahnbauabteilung, Scheehl, bisher in Leinhausen, zum Eisenbahnzentralamt nach Berlin, der Eisenbahnverkehrsinspektor Jösch, bisher in Essen, als Vorstand des Eisenbahnverkehrsamts nach Gießen.

““ e 8

Der Regierungsrat Dr. Alfred Beyer, Mitglied der Eisenbahndirektion in Frankfurt (Main), ist mit der Wahr⸗ nehmung der Geschäfie eines Referenten bei den Eisenbaohn⸗ abteilungen des Ministerinms der öffentlichen Arbeiten brauftragt.

Dem Regierungsrat Alfred Meißner, Mitglied der Eisenbahndirektion in Essen, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste erteilt.

Die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste mit Ruhegehalt in ferner erteilt: den Geheimen Bouräten Est⸗ kowski, Mitglied der Eisenbahndirektion in Cassel, und Maeltzer, Mitglied der Eisenbahndirektion in Hannover, dem Eisenbahndirektor Metzger, Vo stand des Eisenbahn⸗ betriebsamts 3 in Trier, sowie dem Regierungs⸗ und Baurat Wickmann, Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts in Stolp.

Versetzt sind ferner: die Bauräte Kuwert von Magdeburg an die Regierung in Königsberg i. Pr. Georg Kozlowski von Cöpenick als Vorstand des Wasserbauamts in Stade, Teschner von Potsdam als Vorstand des Wasserbauamts in Seeskow (Bereich der Vermwaltung der Märkischen Wasserstraßen) und Wilheim Schmidt von Küstrm an die Wasserstraßendirektton in Hannover sowie die Regierunasbaumeister Geline ky von Koblenz als Vorst nd des Wasserbauamits I in Minden t. W. (Bereich der Wasserstraßendirekkion in Hannover), Proetel von Danzig als Vorstand des Wasserbauamts in Maadeburg (Bereich der Elbst ombapverwaltung), Müchel von Kreuzborg O S nach Jüterbog, Wetzel von Stettin als Vo stand des Wasserbanamts in Verden a. d. A. (Bereich der W sserstraßen⸗ duektion in Hannover) Paxmann, bisher in der Wasser⸗ bauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, nach Burg, Regierungebezirk Magdeburg, als Vorstand des dort er⸗ richteten Neubauamtes für die Erweiterung des Ihle⸗ und Plauer⸗Kanals (Bereich der Verwaltung der Märkischen Wasser⸗ straßen), Fritz Drescher, bisher Vorstand des Hochbauamts in Köslin, an die Regierung in Köslin, Drabitius von Belgard als Vorstand des Hochbauamts in Köslin, Sperling von Rathenow nach Burg, Regierungebezirk Maadeburg (Bereich der Verwoltung der Mäkkischen Wasserstraßen), Mannsdorf von Swinemünde nach Cöpenick (Bereich der Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen), Fichtner von Burg i. Duhm. nach Glückstadt, Volkmann von Graudenz nach Minden i. W, Bohrer von Burg i. Dithm. an die Kanalverwaltung in Müaster i. W., Ebelt von Minden i W. an die Kanalbaudirektion in Essen a. d. Ruhr, Rech⸗ holtz, bisher in der Hochbauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, nach Neukölln, Bräuler von Lünen an das Oberpräsidium in Hannover (Abteilung für Vorarbeiten), Seeger von Saa brücken nach Züllichau und Dunaj von Myelowitz nach Düsseldorf.

Dem Baurat Rust, bisher in der Wasserbauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, ist die Vorstands⸗ stelle des Wasserbauamts I in Berlin, dem Regierungs⸗ baumeister Aefke in Eberswalde die Vorstandsstelle des Wasserbauamte in Eberswalde und dem R gierunas baumeister Föitz Kahle in Gleiwitz die Vorstondestelle des Wasserbau⸗ amis in Gleiwitz übertragen. Der Regierungebaumeister Giese in Danzig ist zum Vorstand dee daselbst eingerichteten heche a sgwts (Bereich der Weichselstrombauverwaltung) estellt.

In den Ruhestand sind getreten: die Geheimen Bauräte Vohl in Berlin und Thomas in Minden i. W. und der

Baurat Lampe in Verden ag. d. A.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Der ordentliche Professor Dr. von Laue in Frank⸗ furt a. M. ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin versetzt worden.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Landois ist das Prädikat Professor beigelegt morden.

Die Wahl des Direktors Wolfrum an der Realschule in Berlin⸗Ste-litz zum Direktor des Paulsen⸗Realgymnasiums daselbst, die Wahl des Direktors Tiedge an der in der Ent⸗ wickelung begriffenen Realschule in Düsseldorf⸗Grafenberg zum Direktor der Oberrealschule am Fürstenwall in Tlisseldorf und die Wahl des Studienrats Speitkamp an der Hindenburg⸗ schule in Düsseldorf zum Dtrektor der in der Entwickelung beariffenen Realschule in Düsseldorf⸗Grafenberg ist bestätigt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Die Zinsbogen Reihe VI zu den 3zinsigen Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Aktien werden vom 5. Januar 1919 an durch die bekannten Ver⸗ mittlungsstellen ausgereicht.

Berlin, den 30. Dezember 1918.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

““

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamlliches. . Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. Januar 1919.

Dem Geheimen Rat Dr. jur. Dr.⸗Ing. h. c. Beutler ist nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die aus Gesundheiterücksichten bereits Ende Oktober für Ende 1918 nachgesuchte Entlassung aus dem Amte als Reichs⸗ kommissar für bürgerliche Kleidung bewilligt worden. Zum Reichskommissar für bürgerliche Kleidung ist der Geheime Re⸗ gierungsrat Dr. Temper aus Dresden ernannt worden.

Ja einem Schreiben an den Berliner Zentralrat geben die Unabhänaigen Sozialisten, Mitglieder der preußischen Regierung Ströbel, Adolf Hoffmann, Dr. Rosenfeld, Dr. Graf Arco, Dr. Breitscheid, Paul Hoffmann, Hofer und Simon bekannt, daß sie aus ihren Aemtern zurücktreten.

Die Frage der Bekämpfung des Bolschewismus im Zusammenhang mit den deutsch⸗polnischen Beziehungen

war auch in der vorgestrigen Vollsitzung der Waffenstillk-⸗

standskommission Gegenstand der Verhandlungen. Das Oberkommando der Alllierien teilte laut Meldung des „Wolff⸗

schen Telegraphenbüros“ mit, die polnische Regierung führe

Klage darüber, daß die deulschen Militärbehörden in Litauen und Polen angeblich die Organisation der lokalen Verteidigung gegen die Bolschewisten verhinderten. Heerauf erk ärte der General von Winterfeld, es werde der deutschen Obersten Heeresleitung sehr willkommen sein, wenn die Polen sich gegen den Bolsche⸗ wismus wenden. Doch habe man nach den vorliegenden Nach⸗ richten den Eindruck, daß die Bestrebungen der Polen mehr auf andere Ziele gerichtet seien.

Ueber die Kontrolle der Rheinschiffahrt ließ der Marschall Foch mitteilen, die von ihm eingesetzten Feldschiff⸗ fahrts⸗Kommissionen hälten das Recht, in allen Rheinhäfen oder an allen Rheinübergangsstellen die Militärkommissionen oder Polizeikräfte auf das rechte Ufer zu leaen, um die Du ch führung der von der Schiffahrtskommission erlassenen Ver⸗ fünungen zu überwachen. Ferner sollen die Polizeikräfte der Alliterten das Recht haben, auf dem ganzen Rheia vom linken bis zum rechten Ufer zu fahren und sich in der Nähe der Landungsstelle niederzulassen. Dem deutscherseits geäußerten Wunsch, freien Verkehr für Arzneimittel zu gewähren, und Kohlensendungen für das Berzelins⸗Bergwerk zuzulassen, wurde Folge gegeben.

Französischerseits wurde vor dem Verkauf der in den Schlössern zu Berlin und Potsdam befindlichen Kunstwerke gewarnt. Der frühere deutsche Kaiser habe von einer Händler⸗ gruppe ein Angebot für diese Kunstwerke erhalten, deren Verfkauf gegen Artikel XIX des Waffenstillstandsvertrages verstoße.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde deutscherseits eine Aufstellung der für die Verwendung der deutschen Truppen in den vier Abschnitten der neutralen Zone verant⸗ wortlichen Zivilbehörden öüberreicht. Danach sind ver⸗ antwortlich: 8

In den Abschnitten 1 und 2: der Regieru ngspräsident in Düsseldorf.

Im Abschnitt 3 für die Truppen in Hachenburg der Landrat in Marienburg, für die Truppen in Wester⸗ durg der Landrat in Westerburg, für Limburg der dortige Landrat.

Im Abschnitt 4 für die Truppen in Frankfurt und Hom⸗ burg der Oberbürgermeister von Frankfut fr Hessen die hessische Regierung in Darmstadt und für Baden die badische Regierung in Karlsruhe.

Ferner brachte die deutsche Kommission wiederholt das beklagenswerte Los der deutschen Krankenschwestern in Belgien zur Sprache, die bei dem überstürzten deutschen Ruckzug in Belaien verblieben sind, um die ihnen anvertrauten Kranken und Verwundeten nicht im Stiche zu lassen. Ueber den Verbleib und das Befinden dieser Schwestern hat die deutsche Kommit sion bis jetzt keine Aufklärung erhalten. Belgischerseits war zwar anerkannt worden, die Genfer Konvention sei durch die Waffenstillstandsbedingungen nicht aufgehoben, so daß also das deutsche Sanitätspersonal und die deutschen Schwestern nicht als Gefangene behandelt werden dürfen. Diese Erklärung der Belgier konnte aber eben⸗ sowenig als Entschuldigung angesehen werden, wie die angeb⸗ lich schwierge Lag⸗ im Telegraphenverkehr. Die deutsche Kommission bat daher die belgische Kommission um die Ge⸗ nehmigung der Hin⸗ und Rück eise eines deutschen Bevoll⸗ mächligten, der in Brüssel persönlich Ectundigungen über das Schicksal der deutschen Krankenschwestern einziehen soll.

Die deutsche Waffenstillstandskommission ersuchte um Be⸗ seitigung der durch das Zerschneiden sämtlicher Tele⸗ graphen⸗ und Fernsprechleitungen zwischen Frank⸗ furt und Darmstadt und an der Bahn Frankfurt— Großgerau entstandenen Verkehrsstörungen.

Im Zusammenhang mit den gewährten Erleichterungen im Verkehr zwischen dem links⸗ und rechtsrhemischen Gebiet zur Vorbereitung der Wahlen für die Nationalversammlung wurde mitgeteilt, daß die bayerischen Landtagswahlen am 12. Januar stattfinden und daß für die Ausstellung der erforderlichen Einreisepapiere das bayerische Ministertum des Innern in München zuständig ist.

In einer der letzten Sitzungen der Deut stillstandskoꝛmnmission wurden in elsaß⸗lothringischen Angelegenheiten folgende Entscheidun gen des Marschalls Foch mitgeteilt: b

Den Familien der deutschen Beamten in Elsaß⸗Lothringen ist keinerlei Befehl erteilt worden, Elsaß⸗Lothringen vor dem 15. De⸗ zember zu verlassen. Ferner kann die Rückgabe des Mobiliars der Beamten vorderhand, solange der normale Verkehr mit dem rechten Rheinufer nicht wiederhergestellt ist, nicht in Frage kommen. Nach Weederherstellung des normalen Verkehrs kann der Transport bewerkstelligt werden, wenn das zur Verfügung stehende Traneport⸗ material es zuläßt.

Gegen die ordnungsmäßig entlassenen deutschen Reserveoffizier sind in Elsaß⸗Lothringen keinerlei allgemeine Zwangsmaßregeln ge troffen worden.

Die Vollstreckung von Verträgen und die Aufrechterhaltung von Handelsbeziehungen zwischen elsaß⸗lothringischen und deu schen Firmen

haben keinen Anlaß zu einem besonderen Verbot gegeben. Es ist

nur bestimmt worden, daß kein Fabrikerzeugnis aus Elsaß⸗Lothringen

oder den besetzten deutschen Gebieten nach den unbesetzten deutschen Gebieten herausgehen darf ohne Erlaubnis der zu diesem Zweck in Straßburg und Trier eingerichteten Sonderausschüsse. 1“

8

n der Frage der Erleichterung des schweren Loses unserer Kriegsgefangenen haben die Bemühungen der Deutschen Waffenstillstandskommission endlich ein Anfangs⸗ ergebnis gebracht. Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge haben die Engländer nunmehr versprochen, daß aus Enalaad 800 schwerverwundete Deutsche auf dem Seeweg über Rocter⸗ dam zurückgesandt werden sollen, und sich ferner bereit erklärt, 400 gleichfalls schwerverwundete kriegsgefangene Deutsche auf dem Wege über die Front nach Cöln zurückzubefordern. Außerdem wollen die Amerikaner das in ihren Linien zurück⸗ gebliebene Sanitätspersonal über Koblenz nach Deutschland zurtückschicken. Die deutsche Kommission hat die Alluerten seivgenbf gebeten, diesem Beispiel baldmöglichst alggemein zu olgen.

RNeichsreierung, Herr Ebert,

ausstellen kann, die

Passierscheinen

Der Marschall Foch hat ia Spaa eine Entscheidung des

französischen Ministe präsidenten zur Kennte is bringen lassen

über die Regelung der Verhältnisse der Elsaß⸗ Lothringer, die ihr Land vor der Besetzung verlassen haben und zurückzukehren wünschen, um ihre Angeegenheiten zu ocdnen und ihre Familien sowie ihre Habe mit fortzunehmen Diese müssen ein pertönliches und begründetes Gesuch au die Deutsche Waffenstillstands⸗Kommission, Berlin W. 9 (Buda⸗ pester Straße 14), richten. Die Kommüssion wird alsdann das Gesuch zur Entscheidung direkt an den französischen Regierungs⸗ kommissar des Bezirks weitergeben, in welchem die Antrag⸗ steller wohnen.

Weeiter hat der Marschall Foch mitteilen lassen, daß für die Wahlen zu den Landesvertretungen der deutschen Bundesstaaten, von denen Gebietsteile durch die Entente besetzt sind, die gleichen Erleichterungen wie für die Wahlen zur Nationaloersammlung gelten. Es ist der Wunsch Marschall Fochs, die Wahlgeschäfte in den besetzten Gebieten, selbst wenn sie nur die Errichtung von Landtagen bezwecken, in weitgehendem Maße zu erleichtern. ““ 8

v111“

Nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Mitteilung des Oberkommandos der Alliierten ist der Handelsverkehr zwischen Holland und den besetzten Rheinlanden unter Vorbehalt der Anwendung des Zoll⸗ tarifs frei. Die deutscheholländische Grenze ist offen. Die belgischen Behörden werden jedoch eine Aufsicht über diesen Verkehr ausüben, um sich dadurch die genaueste Kenntnis der nach beiden Richtungen hin erfolgenden Sendungen zu ver⸗ schaffen und spater alle zweckmäßigen Maßnahmen vorzu⸗ schlagen.

b 11““ 5. .“

Auf die Kundgebung der süddeutschen Staaten an die Reichsregierung hat der eine Vorsitzende der wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, an den Ministerpräsidenten Blos in Smuttgart folgendes Telegramm gerichtet:

Vor endgültiger Erklärung zu den Beschlüssen der Stuttgarter Konferenz der süddeutschen Regierungen vom 27. und 28. Dezember 8 Verhandlungen mit mehreren Reichsämtern erforderlich, die so⸗ ort eingeleitet sind. Ferdültige Antwort erfolgt baldigst. Wir werden alles tun, um die Mitwirkung der deutschen Freistaaten an den Reichsgeschäften sicherzustellen und bis zur endgültigen Regelung durch die Nationalversammlung nach Möglichkeit zu u“

Fbert.

Nachdem das Oberkommando der Alllierten auf Antrag der deutschen Waffenstillstandskommission die Absperrungsmaß⸗ regeln im besetzten Gebiet im Interesse der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen für die verfassunggebende deutsche Nationalversammlung gemildert hat, wird darauf hingewiesen, daß das Reichsamt des Innern in

8 Berlin W 8 (Wilhelmstraße 74), das für die Ausstellung der

Passierscheine ist, diese nur in beschränktem Umfange auf Grund schriftlicher Gesuche und nur für Personen im besetzten Gebiet als Kandidaten für die Nationalversammlung aufgestellt oder von einer Partei beauftragt sind, im Wahlkampf tätig zu sein, oder als Beamte an der Durchführung der Wahlen mitzuwirken haben. Falls die Antragsteller im Reichsamt des Innern nicht bekannt sind oder sich in ihren Eingaben nicht auf dort bekannte Personen berufen können, sind den Anträgen auf Ausstellung von Bescheiaigungen der zuständigen Polizei⸗ behörden beizufügen, in denen die Begründung der Anträge bestätigt wird und zum Ausdruck kommt, daß gegen die Persönlichkeit der Antragsteller keine Bedenken vorliegen.

zuständig

Laut Mitteilung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ be⸗ steht vielfach noch Unklarheit darüber, in welcher Weise die Persogen des Soldatenstandes in die Wählerlisten einzutragen sind, damit sie gemäß § 3 des Reichswah l⸗ gesetzes vom 30 November 1918 an den Wahlen zur ver⸗ fassunggebenden deutschen Nationalversammlung teilnehmen fönnen. Die Auffossung, daß die Truppenverbände eigene Wählerlisten aufstellen können, ist unrichtig. Auch die Militär⸗ personen müssen in die von den zuständigen Zivilbehörden räumlich abzugrenzenden Stimmbezirke einbezogen werden. Angesichts der noch häufigen Truppenverschiebungen wird es bei der späteren Wahlprüfung voraussichtlich gebilligt werden, wenn der Standort als Wohnort im Sinne der Wahlvorschriften aufgefaßt wird. Bei der Eintragung der Militärpersonen in die Wählerlisten wird nach Möglichkeit vermieden werden müssen, daß die Militärpersonen sowohl an ihrem Standorte und daneben noch an ihrem Wohnorte m bürgerlichen Sinne eingetragen werden, weil solche Doppeleintragungen leicht zu Doppelwahlen verführen, die nach § 108 des Strafgesetzbuches strafbar sfind. Alle Militärpersonen müssen ebenso wie die Zioilpersonen bis um 6. Januar 1919, dem letzten Tage der Auslegungs⸗ und

inspruchsfrist, eingetragen werden, oder es muß wenigstens 8 zum Ablaufe dieser Frist im Wege des Einspruchs die Eintragung verlangt werden. Nach Ablauf der Frist können Eintragungen in die Wählerlisten nur in Erledigung rechtzeitig ngebrachter Einsprüche erfolgen. Bei Truppenverlegungen, ie später erfolgen, können Umschreibungen nach § 6 Abs. 2 der Wahlordnung in Frage kommen. Ohne Eintragung in die Wählerlisten können nur Militärpersonen, die erst nach dem 6. Januar 1919 aus dem Felde heimkehren, auf Grund von Bescheinigungen wählen, die nach näherer Vorschrift der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1479) on den zuständigen militärischen Stellen auszustellen sind.

8

Durch Beraubung von Heereslagern und unrechtmäßige

Veräußerung sind große Mengen Uniformstoff, ganze Uniformen, Mäntel, Stiefel, Wäsche usw. in den Besitz Privater über⸗ gegangen. Ueber diese unrechtmäßig erworbenen Be⸗ kleidungsstücke der Heeresverwaltung sagt das Reichs⸗ verwertungsamt in seinem heutigen Jaserat: „Sie schänden den Träger und den deutschen Namen.“ Dem kann nur beigetreten werden. Die Ablieferung bei den zuständigen Behörden ist daher Ehrensache.

Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsumts hat dem „eocg en Telegraphenbüro“ zufolge in einer Bekanntmachung vom 2. Januar 1919 die §§ 1—6, 9 Ziffer 1—2 der Be⸗

8.

kanntmachung über den Handel mit Karton, Papier un Pappe vom 17. Mai 1918 (Reichs esetzblatt S. 417) auf gehoben Danach bedarf es künftig einer besonderen Zulassung zum Handel mit Papier, Karton und Pappe nicht mehr. ZI11““ 1A.“

Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ haben sich Vertreter aus den Stäoten Posen, Bromberg, Hohensalza und Gnesen dahin verständigt, alle Feind⸗ seligkeiten sofort einzustellen. Weitere Vereinbarungen sind abzuwarten. Verstärkungen des Grenzschutzes bezw. Heimat⸗ schutzes werden, solange dieser Waffenstiillstand dauert, nicht herangeführt. Der gesamte Personen⸗, Güter⸗ und Militär⸗ verkehr erfolgt wie gewöhnlich. Eine Durchsuchung der Güter sowie jeder Eingriff in den Betrieb hat unbedingt zu unterbleiben. Einer Mitteilung des Bromberger Vollzugsrates zufolge sind die in Hohensalza getroffenen Vereinbarungen von den Polen nicht gehalten worden. Sofont nach Schluß der Verhandlungen, als die Vertreter die Züge bestiegen hatten, brachen Unruhen in Hohensalza aus. Post, Magistrat und Polisei wurden durch Polen besetzt, sind aber inzwischen von den deutschen Truppen wieder freigemacht worden.

Mitteilungen des Posener Soldatenrats besagen, daß vor⸗ gestern in Strelno heftige Stroßen kämpfe zwischen polnischen Truppen und Heimatschutztruppen stattfanden. Auch in Guesen sollen Kämpfe mit den Heimatschutztruppen begonnen haben. Verschiedene kleine Städte, wie Kruschwitz, Kroloschin und Kosten, sind in polnischen Besitz gekommen. ““

Mit dem 6. Januar 1919 wird die Abteilung des Ober⸗ präsidenten der Provinz Brandenburg und von Berlin für die Le⸗ arbeitung der wirtschaftlichen Demobilmachungs⸗ angelegenheiten nach Berlin, Potsdamerstraße 22 I, verlegt. Mit diesem Tage sind alle Schreiben und Telegramme mit folgender Adresse zu versehen: „Demobilmachungskommissar für Groß Berlin, Berlin W., Potsdamerstraße 22 1.“ Leiter dieser Abteilung ist Regierungsrat Schulte⸗Heuthaus. Telephonanschluß beim Oberkommando in den Marken, Zentrum 151, 168, 12 441, 12 442.

Gestohlene 8

nd unrechtmäßig erworbene

schünden den Trüger und den dentschen Namen. Neichsverwertungsamt, Berlin W. 8, Friedrichstraße 66.

SDesterreich und Ungarn.

Der deutsch⸗österreichische Staatsrat wird der Nationalversammlung einen Gesetzesantrag unterbreiten, wonach die in Deutsch⸗Oesterreich wohnhaften deutschen Reichsangehörigen in Deutsch Oesterreich wahlberechtigt sind. Der Paragraph 1 dieses Gesetzes enthält der deutsch⸗ öfterreichischen „Staatskorrespondenz“ zufolge nachstehende Be⸗ stimmungen: Unter den gleichen Voraussetzungen sind unter den Bedingungen der Gegenseitigkeit auch jene deutschen Reichs⸗ angehörigen wahlberechtigt, die am Tage der Verlautvarung der Wahlausschreibung ihren ordentlichen Wohnsitz in einer Gemeinde Deutsch Oesterreichs haben.

Der ungarische Ministerrat hat gestern be⸗ schlossen, zur Beschleunigung der Wahlen zur ver⸗ fassunggebenden Versammlung die Wahlen bezirksweise, in 463 neu festgestellten Bezirken, vornehmen zu lassen, welche mit Ausnahme Kroatiens auch alle besetzten Gebiete umfassen; bis zu 25 Prozent der Anzahl der tatsächlich erfolgten Wahlen werden außerdem noch neue Mandate geschaffen werden, um auch den bei den Wahlen in der Minderheit gebliebenen Parteien eine ihrer Stimmenzahl entsprechende Vertretung zu sichern.

Gestern fand in Budapest eine Sitzung der Ver⸗ trauensmänner der Offiziere und Mannschaften von ganz Ungarn statt, um über die zukünftige ungarische Armee schlüssig zu werden. Der Sitzung wohnten zahlreiche Beamte der unga ischen Staatsämter bei. In der Sitzung führten Offiziere Beschwerde darüber, daß sie von den Mann⸗ schaften völlig zurückgesetzt würden. Die Offiziere müßten die Kaserne ausfegen, die Pferde selbst putzen und würden von der Mannschaft bei jeder Gelegenheit brutalisiert.

Großbritannien und Irland.

Eine amtliche Mitteilung besagt, daß die gestrige Meldung über die britischen Delegierten zur Friedenskonferenz nicht richtig ist. Der Premierminister und das Reichskriegs⸗ kabinett haben noch nicht über die Zusammensetzung der Delegation des britischen Reiches entschieden. Bis dies be⸗ stimmt ist und die Delegierten zusammengetreten sind, könne b Ankündigung über die beratenden Beamten gemacht werden.

Gestern abend wurde in der Alberthall in London von mehreren tausend Menschen eine Kundgebung zur Unter stützung des Wilsonschen Völkerbundes veranstaltet und eine von Henderson eingebrachte Entschließung ange⸗ nommen, in der dem „Reuterschen Büro“ zufolge gesagt wird: „Die Versammlung schließt sich dem Willkommens⸗ gruß an, der Wilson von dem Gewerkschaftskongreß entboten wurde. Der parlamentarische Ausschuß und die Leitung der Arbeiterpartei wünschen ihm und allen denen, die für die Völker⸗ bundesideen arbeiten, Glück zur fast allaemeinen Annahme des Pölkerhundes als einzigen Mittels zur Vermeidung zukünftiger Kriege“. In der Entschließung wird an die offizielle britische Friedenedelegation appelliert, sie möge in den Friedensvertrag afs eine der Hauptbestimmungen die definitive Einführurg des

Völkerbundes aufnehmen.

Rußland. Unlängst ging durch polnische Zeitungen die Nachricht, der litauische Ministerpräsident Professor Voldemaras hätte der polnischen Regierung den Vorschlag gemacht, nach Weaggang der deutschen Otkupationsbehörden die Verwaltung Litauens zu übernehmen. Von zuständiger Seite ist das „Litauische Pressebüro“ in Berlin ermäͤchtigt, mitzuteilen, daß diese Mel⸗ dung aus der Luft gegriffen ist. Wahr ist nur so viel, daß die olnische Regterung der litauischen ihre Hilfe zur ge⸗

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nsamen Abwehr der Bolschemisten angeboten hat. Dieses polnische Angebot wurde jedoch abgelehnt, weil es den Litauern klar war, daß die Polen unter dem Vorwande einer Hilfeleistung ledialich ihre outf überlebte Traditionen gestützten, weitgehenden Annexionsgetüste entgegen dem Wilen der litcuischen Volksmehrheit befriedigen wollten, zumindest aber bei dieser Gelegenheit es versuchen wörden. Einfluß auf Litauens Entwicklung und Geschicke zu gewinnen. Als Vorbedingung für irgendwelche Verhandlungen wurde deshalb von litauischer Seite die unverzügliche, offizielle Anerkennung Litauens durch Polen als eines selbständigen Staates mit Wilna als Hauptstadt ge⸗ fordert. Polen und Litauen könnten dann als völlig gleich⸗ berechtigte, voneinander unabbängige Staaten in Verhandlungen treten. Diese grundsätzliche Vorbedingung ist von polnischer Seite nicht erfüllt worden. Sollte trotzdem Polen irgendwelche Schritte unternehmen und sich in litauische Angelegenheiten einmischen, so würde, obiger Quelle zufolge die litaulsche Re⸗ gierung, zu der Vertreter sämtlicher Parteien von den sozia⸗ listischen bis zu christlich⸗demok at’schen sowie Juden und Weiß⸗ ruthenen gehören, einmütig gegen diese nolnischen Unter⸗ nehmungen Einspruch erheben, weil sie Uebergriffe einer fremden Macht auf litauisches Gebiet und eine Verletzung der litauischen Sonveränität darstellten. Litauen würde entsprechende Gegenmaßregeln ergreifen. 88

Italien.

Der Präsident Wilson ist gestern morgen in Rom ein⸗ getroffen und auf dem Bahnhof vom König, der Königin, den Ministern und den Behörden empfangen worden.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Zum Ausstand der Berliner Kellner teilt der „Berl. Lok.⸗Anz.“ mit, daß auch die übrigen Gastwirtsangestelten sich der Lohnbewegung angeschlossen haben. Die Köche kordern eine sofortige Erhöhung ihrer Löhne um 33 ½ vH, und das Hilfspersonal dringt auf Abschaffung des Kost⸗ und Wohnwesens. In einer in der Nacht zu gestern abgehaltenen Versammlung der Kellner wurde eine Entschließung gefaßt, in der die Versammelten von dem Be⸗ schluß der Unternehmerorganisationen, alle Forderungen der Gehilfenschaft abzulehnen, Kenntnis nehmen und sich verpflichten, den aufgezwungenen Kampf mit allen zu Gebote stehenden Milteln weiterzuführen. Gestern fanden Verhandlungen zwischen den Gastwirten und den Kellnern statt, die damit endeten, daß auf Vorschlag der Ar⸗ beitgeber am heutigen Sonnabend das Einigungsamt des Berliner Gewerbegerichts angerufen werden sollte. Ein Kundgebungszug der Kellner, der sich gestern vormittag in der Französischen Straße gebildet hatte, begab sich nach der Reichs⸗ kanzlei, um die Volksbeaurtragten zu bitten, daß sie die Forderungen der Gastwirtsgehilfen unterstützen. An Stelle Eberts empfing sie, wie das „Berl. Tagebl.“ berichtet, der Volksbeauftragte Wissell, der erklärte, daß die Regierung zweifellos der Einführung des Acht⸗ stundentags und der Abschaffung des Trinkgeldwesens sympathisch gegenüberstehe.

Der Ausstand der Bergarbeiter in Oberschlesien darf, wie „W. T. B.“ meld t, im ganzen als erloschen bezeichnet werden. Mit wenigen Ausnahmen ist die Belegschaft gestern vollzählig eingefahren. Auch in der Eleophasgrube ist alles bis auf 175 Mann eingefahren, nachdem Verhandlungen zwischen der Berg verwaltung und der Belegschaft stattgefunden hatten. In der Dubenskogrube ist das Gros der Belegschaft nach Verhandlungen zwischen der Belegschaft und den Beamten eingefahren. Zu einem Zusammenstoß zwischen Ausständigen und dem Militär kam es gestern in Königsbütte, wo die Belegschaft der fiskalischen Grube erneut in den Ausstand eingetreten war. Bisher sind 20 Tote und eine Menge Verwundete festgestellt. Die aufrührerischen Massen forderten vor allen Dingen die sofortige Entfernung der Truppen aus Königshütte. Auf dem Wege zum Gebäude der Berginspektion stellten sich Polizei⸗ beamte der Menge entgegen, sie wurden mißhandelt und teilweise entwaffnet. Die Masse verlangte Zutritt zu dem Verwaltungs⸗ gebäude, das eine Abteilung Jäger besetzt hielt. Diese machten den Leuten klar, daß sie nur einer Abordnung Zutritt gewähren würden. Die Vorstellungen hlieben er⸗ folglos, und es kam zu dem gemeldeten Zusammenstoß. Abends um 7 ½ Uhr wurde der Belagerungszusta ndüber Königshütte verhängt. Die Ruhe war um diese Zeit noch nicht ganz wieder hergestellt. Aus Kattowitz wird gemeldet, daß der Bergtat Jokiszh freiwillig aus dem Leben ge⸗ schieden ist. Er hat diesen Schritt mit folgendem Schrift⸗ stück begründet: „An die oberschlesischen Berg⸗und Hüttenleute! Nachdem wir uns vergeblich bemüht haben, Euch durch Worte zu belehren, habe ich mich entschlossen, es ducch eine Tat zu versuchen. Ich will sterben, um Euch zu beweisen, daß die Sorgen, die Ihr über unser beneidetes Dasein verhängt, schlimmer sind als der Tod. Wohlgemerkt also: Ich opfere mein Leben, um Euch darüber zu belehren, daß Ihr Unmögliches fordert. Die Lehren, die ich Euch aus dem Grabe zurufe, lauten: Mißhandelt und vertreibt Euere Beamten nicht! Ihr braucht sie und findet keine anderen, die bereit sein werden, mit Wahnsinnigen zu arbeiten. Ihr braucht sie, weil Ihr den Betrieb ohne Leiter nicht führen könnt. Fblen die Leiter, dann erliegt der Betrieb und Ihr müßt verhungern. Mit Euch Eure Frauen, Eure Kinder und Hunderttausende un⸗ schuldiger Bürger. Die eindringliche Mahnung, die ich an Euch richte, ruft Euch zu eifriger Arbeit. Nur wenn Ihr mehr arbeitet als vor dem Krieg und Eure Ansprüche bescheidener werden, könnt Ihr auf Zufluß von Lebensmitteln und auf erträgliche Preise rechnen. Da ich fur Euch in den Tod gegangen bin, schützt meine Frau und meine lieben Kinder und helfet ihnen, wenn sie durch Eure Torheit in Not geraten. Borsigwerk, 1. Januar 1919. Jokiszh.“

Ueber den Bergarbeiterausstand im Ruhrgebiet erfährt „W. T. B.“, daß auf dem Schacht „Oberhausen“ die Beleg⸗ schaft gestern früh die Arbeit wieder aufnahm, so daß der Betrieb auf allen Schächten der „Gute Hoffnungshütte“ in vollem Gange ist. Dagegen sind auf den Zechen „Humboldt“ und „Wiesche“ des Mühlheimer Bergwerksvereins di Belegschaften in den Ausstand getreten. Auch die Belegschaft des Schachtes „Kronprinz“ hat die Arhei niedergelegt. Wie ferner aus Duisburg gemeldet wird, ba die Ausstandsbewegung unter den Bergarbeitern jetz auch auf die linksrheinischen Zechen übergegriffen, au denen ein Teil der Belegschaften ausständig geworden ist. Bisher sind die Zechen „Diergart“ und „Mewissen“ in Mitleiden chaft ge zogen. Die Belegschaft von „Rheinpreuße’n 1“ lehnte den Anschluß⸗ an den Ausstand ab. Als auf der Zeche „Mewissen“ eine Anzah Ausständiger der Aufforderung der belgischen Sicherbeitswache zum Auseinandergehen keine Folge leistete, machte diese von der Waffe Gebrauch, wobei ein Ausständiger verletzt wurde.

Die Eisenbahnarbeiter des Eisenbahndirektions⸗ bezirts Danzig rraten „W. T. B.“ zufolge gestern mittag in den Ausstaud und unterbanden den gesamten Eisenbahn⸗ (Personen⸗ und Guter.) verkehr im Cisenbahndireklonsbezirk Danzig, weil ihre Lohnforderungen, die auf einen Stundenlohn von 2,40 hinauslaufen, nicht bewilligt worden waren. Aus den Ve rhand . lungen mit dem Vollzugsausschuß wurde an die Re⸗ gierung in Berlin ein Telegramm gerichtet mit der