10. Für Steinkoble“*) des Deisters und seiner Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, Ibben⸗ büren usw.): 1
Amtliche Verteilungestelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister. 11. Für Gaskoks““*) siehe § 5. IV. “
§ 7. Art der Meldung. 8.
1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Nament⸗ unterschrift (Firmenunterschrift) des Meisepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Februarmeldekarten er⸗ stattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts⸗ oder Bezirkskohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kriegswirt chafisstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamtstelle bzw. Wirtschaftsstelle oder ⸗Amt) gegen eine Gebuhr von 0,35 ℳ für ein Heft zu 4 Karten beziehen kann. Für Bezirke gemäß § 5, II sind Hefte zu 5 Karten gegen eine Gebühr von 0 40 ℳ vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (siehe § 5, I* und ¼, § 5, II und 9,²) sind dort für 0,10 ℳ das Stück erhältlich.
2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerblichen Betriebes zu mebreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgehend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver⸗ brauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.
Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein Mesdepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar in Berlin bestimmten Meldetarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzu⸗ senden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben murde und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.
9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.
1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Frma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Verzug seinem eigenen Lieferer werterzugeben, bis sie zu dem „Haupt⸗ lieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Koks⸗ anstalt, Briteitfahrik oder, wenn und soweit es einem Dritten (Ver⸗ kaufskartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion über⸗ lassen hat, dieser Dritte.
2. Fans ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufg⸗ führten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern benteht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarie weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf so vpiel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kemmen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteisten Meldekarten duͤrfen zusammen nicht mehr er⸗ geben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat:
8¹) die auf die Karie entfallende Menge,
b) die auf die anderen Karten vperteilten Restmengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt“ und dem Namen der auftetlenden Firma zu versehen. Die urschre tliche Karte ist bis zum 1. Juli 1919 sorgfältig aufzub wahren.
3. Jeder Lieferer (Härdler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den auslaͤndischen Lief rer, sondern, falls es sich um Melrekarten handelt, de von in Bayern gelegenen Betrieben herr hren, an die Am’liche Verteilungsstelle München (§ 6,²), andern⸗ falls an den Kohlenausgleich Dresden (§ 61) zu senden. Die Karten für solche ausländischen Lieferungen sind mit der Aufschrift „Aus⸗ landskoble“ zu versehen.
§ 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.
Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten.
§ 11. Ausnahmebestimmungen. (Aushilfslieferungen.)
11 Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungs⸗ maßigen Monatsmeldekarte (§ 1,1 und 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle, aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichskommissar zu⸗ lässig. Die Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt.
Die Amtliche Verteilungsstelle macht der Kriegsamtstelle bezw. der an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstelle von volchen Aus⸗
ilfslieferungen Mittellung und bewirkt die Streichung der ent⸗ sprechenden Menge bei dem ständigen Lieferer (Händler).
Auf § 3a, 1 (letzter Satz) und § 10 wird hingewiesen.
2. Aushilfslieferungen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aus⸗ hilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher sind auch zulässig, wenn neben dem Einverständnig der Parteien die Genehmiaung der Kriegsamt⸗ - der an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstelle orliegt.
Diese Stelle benachrichtigt von solchen Aushilfslieferungen die Amtliche Verteilungsstelle, die die S reichung der entsprechenden Mengen bei dem ständigen Lieferer (Händler) veranlaßt.
3. Ein Hauptlieferer (§ 9, 1) darf ausnahmsweise beim Vor⸗ liegen eines wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Haupt ieferer gemäß § 9. 1 zugegangenen Meldekarte ver⸗ zeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern***). Auf letzteren
ndet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ord nungsmäßige keldekarte vorgelegen haben muß (§ 1, 1 und 2), keine Anwendung. Es genügt die einschlägige Mitteilung des Hauptlieferers.
4. Die nachtraͤgliche Meldung der gemäß Ziffer 2 und 3
findenden Lieferungen ist in § 3a geregelt. 1“ § 12. Anfragen und Anträge.
Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, veshs nichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die
ohlenverteilung, Berlin, zu richten.
§ 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke. „ Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb⸗ lichen Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des Reichs⸗ kommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke ab⸗ zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch § 3 a,². § 14. Strafen.
1. Fuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach § 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5, Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 ℳ bestraft. 1““
—
4 ½
9 Auch Gteinkohlenbriketts, Gchlammkohle und Kokk.
Auch Gazloksanus, Essche und deralcichen Abfallerseagaiffe sewte Korzgrusbriketts. . 2) Eine Abänderung bestebender Lieferungsbesiebungen soll
Rese Bestimmung nicht begünstigt werden.
8 11““ 8 1
handelns aur Einziebung der Beennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderbandlung bezieht, ohne Uaterschied, ob sie dem Täter
gehören ader nicht. § 15. Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 1919 in Kraft.
1 1. 4. Januar 1919. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 1 und 2 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthalten: Nummer l unter
Ner. 6614 einen Demobilmachungs⸗ und Landsturmauf⸗ lösungsbefehl, vom 31. Dezember 1918, unter
einer Reichszentralstelle für Kriegs⸗ und Zivilgefangene, vom 2 Januar 1919, unter
der Unterklassen vom 31. Dezember 1918, und
1918; Nummer 2 unter
Bundesrats über künst iche Düngemittel vom 3. August 1918, vom 21 Dezember 1918, und unter Nr. 6618 eine Vero dnung über den Verkehr mit Esel⸗, Maultier⸗ und Mauleselfleisch, vom 2. Januar 1910. Berlin W. 9, den 4. Januar 1919. Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die bereits vor Kriegsbeginn verfügten Versetzungen des Regierunge⸗ und Forstrats Werkmeister in Gumbinnen nach Danzig und des Fornmeisters Haus dorf in Hachenburg nach Kroppach sind ausgeführt worden.
versetzt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Dem Senatspräsidenten im RNeichsversicherungsamt Dr. Rudolf Stolzmann ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Die Wahl des Studiemats Fritz Deutsch an dem Gymnasium in Feienwalde a. O. zum Direktor des Gym⸗ nasiums in Königsberg N⸗M. ist bestätigt worden.
Hauptverwaltung ber Staatoschulden.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verlosung der Aktien der Mag debura⸗Mitten⸗ bergeschen Eisenbahn, jetzt Magdeburg⸗Halberßädter 3 zinsigen Rentenpapiere, sind folgende Nummern gezogen worden: Nr. 9088 9090 bis 9099 9101, 9103 bis 9106, 9538 bis 9545, 9547 bis 9551, 9553 bis 9555, 11207 bis 11222 15118 bis 15130, 15133 bis 15135, 19313, 19314, 19317 bis 19321, 19323 bis 19326, 19328, 19330 bis 19332, 19334, 19393 bis 19400, 19402, 19403, 19405 bis 19410, 21224, 21225 21227 bis 21231, 21234 bie 21238 21240 bis 21243, zusammen 112 Stück über je 200 Taler = 22 400 Taler oder 67 200 ℳ.
Diese Stücke werden den Besitzern zum 1. Juli 1919 mit der Aufforderung gekündiat, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge nebst den Stück⸗ zinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1919 gegen Quittung und Ruückgabe der Aktien sowie der Erneuerungs⸗ scheie zur Abzebung der Zinsscheinreihe VI vom 1. Juli 1919 ab bei der Staatsschuldentilgunge kasse in Berlin, Tauben⸗ straße 29, zu erhehben. Diese Kasse ist werttäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet. 8
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frarkfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Wertpapiere schon vom 1. Jund 1919 ab diesen Kassen eingereicht merden, welche sie der Staatsschulden⸗ tilgungskasse zur Prüͤfung vongilegen und nach Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1919 ob zu bewirken haben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeitstage abgehoben werden, wenn die Aktien der Permittlungestelle wenigstens eine Woche vorher eingereicht werden.
Der Betrag der etwa sehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.
Vom 1. Juli 1919 ab hört die Verzinsung der verlosten Aktien auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, noch rück⸗ ständigen Aktien: ö““
aus der Kündigung: zum 1. Juli 1906: Nr. 14832, zum 1. Juli 1910: Ne. 1210, zum 1. Juli 1912: Nr. 12885, 3 zum 1. Juli 1913: Nr. 2981, 12573, zum 1. Juli 1914: Nr. 8995, 9001, 9002, zum 1. Juli 1915: Nr. 937, u““ zum 1. Juli 1916: Nc. 3841, 3849, 4611, 4895, 9192, 9200, 18287, zum 1. Juli 1917: Ne. 3518, 6864, 1 zum 1. Juli 1918. Nr 2211, 2962, 9689, 9703, 10574, 10581, 11673, 11685, 11686, 11760 wiederholt aufgerufen. Vordrucke zu den Quittungen werden von den bezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 3. Januar 1919. 8 panptverwaltung der Staatsschulden
6373,
oben⸗
2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätz'i hen Zuwider⸗
No. 6615 eine Bekanntmachung, betreffend die Errichtung Nc. 6616 eine Verordnung, betreffend Maßnahmen zur Besserung der Lage der versorgungsberechtigten Militärpersonen
zu Nr. 6616 eine Anmerkung zu der Verordnung, be⸗ lreffend Ma⸗ßnahmen zur Besserung der Lage der oersorgungs⸗ berechtigten Militärpersonen der Unterklassen, vom 31. Dezember
Nr. 6617 eine Bekanntmachung zu der Verordnung des
Der Oberförster Andersch in Zwangshof ist nach Hollweg
Sf
l vönschafter als den für den selbsts
Bekanntmachung „Dem Schankwirt Fritz Kuka in Potsdam, Zimmer⸗ straße 2, habe ich die Wiederaufnahme des ihm durch Ver⸗ fügung vom 28. September v. Is. untersagten Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs vom 10. d. Mts. ab wieder gestattet. Potsdam, den 4. Januar 1919. Der Polizeipräsident. von
Nichtamtliches.
b Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 7. Januar 1979.
Die deutsche Waffenstillstandskommission in Spaa fragte, wie amtlich der „Telegraphen⸗Union“ mitgeteilt wird, am 4. Januar in einer Note bei den Alliierten an, welche Anweisungen von den französischen Kommandostellen über die Behandlung der in das besetzte Gebiet einschließlich Elsaß⸗Lothringens entlassenen deutschen Heeres⸗ angehörigen ergangen sind. Es seien den deutschen Behörden erneut zahlreiche Nachrichten zugegangen, daß dienstpflichtige Angehöcige der Jahrgänge 1898,99 im linksrheinischen Gehiet, der Pfalz und in Elsaß⸗Lothringen trotz ordnungsmäßiger Ent⸗ lassungspapiere und abwohl sie Zivilkleidung trugen, inter⸗ niert worden sind. Wie die Note noch hervorhebt, sollen fran⸗ zösische Offiziere diesen Gefangenen gegenüber erklärt' haben, sie würden zum Wiederaufbau Frankreichs benutzt. Zur Ankündigung der Besetzung rechtsrheinischer Häfen durch Polizeitruppen der Allitterten erklärte die deutsche Waffen⸗ stillstandskommission, dies widerspreche dem Waffenstillstands⸗ vertrag, der die Rheinschiffohrt nur der vollen Autorität des Höchstkommandierenden der Alliierten unterstellt, was durch die Besetzung des linken Ufers und der Wasserfläche hinreichend bewirkt werden kann. Sie bitte deshalb um Aufklärung, wie die geplante Besetzung der rechtsrheinischen Häfen gedacht sei. Nach deutscher Aufsassung würden für die Ueberwachung des Schiffsverkehrs auf dem Wasser Kommissare in den rechts⸗ rheinischen Häfen genügen, während auf dem Landgebiet der Häfen in der neutralen Zone vertragsgemäß Deulschland die Aufsicht auszuüben habe.
Aus der Sitzung der Waffenstillstandskommission vom 5. Januar wird amtlich mitgeteilt, daß mit Rücksicht darauf, daß eine weitere Verlängerung des Waffenstillstandes demnächst spruchreif wird, und um die Absichten der deutschen Regierung beurteilen zu können, der Vorsitzende der französischen Waffenstillstandskommission noch genauere Angaben als die bisher erteilten über den Verlauf der deutfchen Demobilmachung an allen Fronten verlangte. Das deutsche Ersuchen, zur Ecleichterung der Verwaltungstätigkeit zwischen der neutralen Zone und dem besetzten Gebiet den allierten Militärbehörden in dem besetzten Gebier deutsche Oifiziere beizugeben, wurde in dem Sinne erledigt, daß Foch den deutschen Militärbehörden in der neutralen Zone alliierte Offiziere zuteilen wad. Das deutsche Gesuch, zur Verbesserung der Lebensmittelversorgung die Jagd in dem linkerheinischen Gebiet zu gestatten, wurde abgelehnt.
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4 9
Gegen die Unterbindung des wirtschaftlichen Ver⸗ kehro mit dem rechtsrheinischen Gebiet erhob die deutsche Waffenstillstandskommission neuerdings Einspruch und überreichte eine eingehende Darstellung der durch die Av⸗
ordentlich schwierigen wirtschaftlichen Lagge.
Der Ausschuß des Bundes rats für hielt heute eme Sitzung. 98
daß aroße Mengen Tuch und Bekleidungestücke, die aus Heeres⸗ beständen stammen, gestohlen und an die Bevölkerung veräußert worden sind. Abgesehen von der Verwerflichkeit solchen Treibens, muß auch nachdrücklich darauf hingewiesen werden, daß unsere heumnkehrenden Frontsoldaten, die jahrelang die Gefahren und Entbehrungen des Krieges getragen und dem Vaterland die Schrecken des Krieges ferngehalten haben, auf das schwerste durch ein solches Verfahren geschädigt werden. Tatsäͤchlich liegen die Verhältnisse heute so, daß ein Ersatz für die abgerissenen und unbrauchbar gewordenen Feld⸗ uniformen sehr häufig nicht möglich ist. Auf den Straßen⸗ bahnen, üͤberall in der Oeffentlichkeit kann man hören, wie die heimkehrenden Krieger ihrem Unmut darüber Ausdruck geben, daß sie nicht einmal in der Lage sind, für den zerfetzten oder⸗ abhanden gekommenen Mantel einen Ersatz zu erhalten. Die Ablieferung der Heeresbekleidungsstücke ist daher, wie das Reichsverwertungsamt heute zum Ausdruck bringt, auch eine moralische Pflicht, ganz abgesehen davon, daß die Nichtbefolgung des darüber erlaͤssenen Gesetzes schwere Strafen nach sich zieht.
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in den Straßen Berlins veranstaltet, bei denen es wieder⸗ holt zu blutigen Zusammenstößen kam. Der Verkehr war vielfach unterbunden; die meisten Betriebe ruhten, da die Arbeiter und Angestellten sich an den Umzügen beteiligten.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Vermögensverteilung in Preußen 1917 im Vergleich mit derjenigen vor dem Kriege und vor 20 Jahren. Das preußische Statistische Landesamt gibt in der „Stat. Korr“ eine bis 1897 zurückgehende Uebersicht über die Vermögensverteilung in Preußen nach vier Hauptgrözengruppen des Vermögens (0 bis 60,0, über 6000 bis 52 000, über 52 000 bis 100 000 uad ůber 100 600 ℳ) und stellt zugleich die Vermögensbesitzer (immer ahne die nicht selbständig zu varanlagenden Haushaltuugsangehürigen) der
2
Gesamtheit der Haushaltungsvorstände (ohne Angehbrige) und Elunel⸗ di Vermoͤgens⸗ Ein.
sperrung der verschiedenen Industrien hervorgerufenen außer⸗
4. 6 1u“” 8 8 Es ist vor einigen Tagen schon “ emacht worden, 9
Am gestrigen Tage wurden sowohl von den Anhängern wie von den Gegnern der Regierung Massenkundgebungen
kommenserwerb überhaupt in Betrocht kommenden Personen gegen⸗ über. Der Vermögensgruppe von über 6000 bis 52 000 ℳ sind alle die Personen hinzugerechnet, die zwar über 6000 ℳ Vermögen besitzen, aber aus besonderen Gründen (wegen 900 ℳ nicht übersteigenden Einkommens usw.) gemäß § 17 Zister 2 und 3 oder § 19 Abs. 2 des Ergänzungssteuergesetzes von der Ergänzungssteuer freigestellt wor⸗ den sind. Danach hatten üherhaupt und vom Tausend aller Haushaltungs⸗ vorstände und Einzelwirtschaf er ein S. pon.. 5. 5 ℳ über 6 000 über 52 000 0 bis 6000 ꝑpis 52 900 bis 100 000 vT der vT der vT der Haus⸗ Haus⸗ Haus⸗ kalt.⸗ halt.⸗ halt⸗ Vorst.
Sesüns „¼ vVorst. Vorst. Jahre haupt u. Ein. haupt u. Ein⸗ haupt u. dn. zelw.
zelw.) zelw. 1897 10 276 704 877 1 219 590 104 124 020 10,6 1899 10 680 579 776 1 270 339 104 129 382 10 6 1902 11 218 064 876 1 337 638 104 137 700 107 1905 11 879 820 876 1 410 421 104 146 910 10,8 1908 12 751 585 876 11 504 453 103 160 458 11,,0 1911 13 434 870 870 1 669 794 108 180 393 117 1914 14 070 697 866 1 787 854 110 214 753 13,2 181 576 11,2 1917 13 595 141 857 1 849 107 117 222 779 14,1 188 316 11,9. Es bhaben sich also die selbstaäͤndigen Personen ohne Vermögen oder mit einem solchen von mnicht mehr als 6000 ℳ überhaupt von 1897 bis 1914 von Jahrdritt zu Jahrdritt vermehrt, und zwar von 10,3 auf 142 Millsonen Köpfe, also um 3,8 Millionen oder annähernd zwei Fünftel. Von 1914 (Friedens⸗ stand) auf 1917 ist dann eine Verminderung der Personen mit Ver⸗ mögen bis zu 6000 ℳ um 475 556 oder 3,2 % eingetreten. Die Zu⸗ nahme im Zeitraum 1897— 1914 ist, wie ein Blick auf die übrigen Vermögensgruppen, deren Besetzung keineswegs zurückgegangen ist, zeigt, nicht sowohl auf Verarmung vordem mit größerem Vermögen veranlagter Personen zurückzuführen, als vielmehr in der Hauptsache dadurch zu er⸗ klären, daß alljährlich eine große Anzahl Haushaltungsangehöriger ohne Vermögen oder ohne sosches von steuerbarer Höhe nach Erlangung eines der Verfügung des Haushaltungsvorstandes nicht unterliegenden Einkommens steuerlich aus der elterlichen usw. Haushaltung aus⸗ See und damir in der Regel zur Gruppe der selbständigen Personen mit Vermögen bis zu 6000 ℳ übergetreten ist. Iim Kriege ist ein großer Teil dieser meist jüngeren Leute gefallen, was zu dem erwähnten Rückgange der Grundzahl von 1914 auf 1917 geführt hat.
Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Haushaltungsvorstände und Einzelwirtschafter vernunderten sich aber die Selbständigen mit Ver⸗ mögen bis zu 6000 ℳ nicht nur von 1914 bis 1917 (von 866 auf 897 aufs Tausend), sondern auch von 1897 bis 1914 (von 877 auf 866 aufs Tausend', insbesondere erheblich seit 1908.
Ist hiernach ein erfreulicher Aufstieg in die Vermögensgruppen von über 6000 ℳ zu beobachten, so 18 doch der Bruchteil der lelbständigen Personen mit nicht mehr als 6000 ℳ Vermögen auch im Jahre 1917 noch wesentlich mehr als vier Fünftel der Gesamtzahl der Haushaltsvorstände und Einzelwirtschafter aus. Für die große Masse der Er⸗ werbstätigen ist es eben weniger schwer, ein über das Existenz⸗ minimum hinausgehendes Einkommen zu erlangen, als ein Ver⸗ mögen von über 6000 ℳ anzusammeln und sich zu erhalten. Per⸗ see Charaktereigenschaften, Familien⸗, Lohn⸗ und Gehalts⸗ sowie onstige wirtschaftliche Verhältnisse spielen bierbei wesentlich mit; zudem ist der Besitz von Vermögen in der Regel nicht so unbedingte Voraussetzung für die wirtschaftliche Existenz wie der Bezug eines gusreichenden Einkommens. Verfehlt wäre es übrigens, die Per⸗ sonen ohne Vermögen von steuerbarer Höbe samt und sonders als „Besitzlose“ anzusehen, denn darunter hefinden sich zahlreiche Personen in gu”* bezahlter Stellung, die weit höher als ein Vermögen von 6000 ℳ zu bewerten ist.
Betrachtet man nunmehr die Vermögensgruppen von über 6000 ℳ, so zeigt 8* überall eine ununterbrochene Zunahme der Grundzahlen der Besitzer im Zeitraum von 1897 bis 1917; in der Gruppe von über 6000 bis 52 000 ℳ steigerte sie sich von 1,22 auf 1,85 Million Köpfe, d. i. um etwas über die Hälfte, in der von über 52 000 bis 100 000 ℳ von 124 020 auf 222 779 oder um rund vier Fünftel, in der Gruppe von mehr als 100 000 ℳ von 103 143 uf 188 316, also um etwas mehr als vier Fünftel, in der oberen
über 100 000
vT der Haus⸗ ⁴ Vorst. haupt u. Ein⸗ zelw. 103 143 8,8 110 607 97 119 583 929 129 999 9, 144271 9,9 159 005 10,4
im über⸗ über⸗ über⸗ über⸗
Mittelgruppe und der höchsten Gruppe mithin verhältnismäßig
wesentlich stärker als in der unteren Mittelgruppe, die auch in der Kriegszeit 1914—19/7 eine etwas schwächere Zunahme erfahren hat als die b iden obersten Gruppen. In diesem Zeitraum vermehrten sich nämlis die Permögensbesitzer der Gruppe von über 52 000 bis 100 000 %„ um 8426 = 3,2 %, die der Gruppe von über 100 000 ℳ um 6744 7 %, die der Gruppe von über 6000 bis 52 000 ℳ dagegen um 61 293 = 3,4 %; hier war also die Zunahme der oberen Minelgruppe verbältnismäßig am bedeutendsten, während sie absolut allerdings ebenso wie die der höchsten Gruppe weit hinter der der unteren Mittelgruppe zurückbleibt.
Am Tausend aller Haushaltungsvorstände gemessen, zeigt sich bei den beiden obersten Vermögensgruppen von Jahrdritt zu Jahrdritt eine fast ständige Zunahme der Besitzerzahlen. In der Gruppe von über 6000 bis 52 000 ℳ permehrten sich dagegen die Vermögensbesitzer erst seit 1911 schneller als die Gesamtheit der Haushaltungsvorstände und Einzelwirtschafter, nachdem von 1905 auf 1908 sogar ein kleiner Rückgang der bis dahin seit 1897 unverändert gebliebenen Verhältnis⸗ ziffer eingetreten war. Der Bruchteil der Besitzer mit über 6000 bis 52 000 ℳ Vermögen stellte sich nämlich, in den Jahren 1897 bis 1905 je auf 104 vT — also etwas über ein Zehntel — aller Haushaltungsvorständeg und Einzelwirtschafter und sank 1908 auf 103 vT, um alsdann bis 1917 auf 117 vT, d. i. über in Neuntel, mithin ziemlich kräftig, anzusteigen. Die nächst⸗ öhere Gruppe von über 52 000 bis 100 000 ℳ Vermögen war im Jahre 1917 mit 14, 1 vT, und die von über 100 000 ℳ mit 11,9 vT gegen 10,6 bezw. 8,8 vT im Jahre 1897 vertreten. Dem nach 1908 erleichterten, in der Hauptsache wohl auf den gebesserten Wirtschaftsverhältnissen beruhenden Aufstieg in die untere Mittel⸗ gruppe der Vermögen hat gleichzeitig ein verstärktes Aufrücken in die höheren Verkiggengabstufur en entsprochen, das sich selbst während des Krieges fortsetzte und in den Kriegsgewinnen Päfolge von Lieferungen, der Nahrungsmittelteuerung usw. seine hinreichende
Erklärung findet.
Zur Arbeiterbewegung.
Ueber die Beilegung des Eisen bahnerausstands in Danzig teilt die „Kreuzzeitung“ mit, die Berliner Regierung habe, wie aus Danzig gemeldet wird, die Forderungen der Eisenbahnarbeiter bewilligt. Die Arbeit wurde am Sonnabendnachmittag in vollem Umfange wieder aufgenommen. Sonnabendabend reiste der Eisen⸗ 12See Hoff 9 Danzig, um dort am Sonntag mit den Auß⸗ ständigen und dem Eisenbahndirektionspräsidenten zu verhandeln. (Vgl. Nr. 3 d. Bl.)
Die Angestellten der Magdeburger Straßen⸗ eisenbahn⸗Gesellschaft verlangen, wie die „Deutsche Tages⸗ zeitung“ erfährt, sehr hedeutende Lobnerhöhungen, andernfalls sie in den Ausstand treten wollen. Die Forderungen bedeuten eine jährliche Mehrbelastung von über 2 Millionen Mark, die im letzten Heisrbefch⸗ verteilte Hividende betrug 600 000 ℳ. Die bisberigen
ini vg r H vg. 48 gescheitert, sie follen fortgesegt werden
der Erfslg ist jedoch zweifelbaft.
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Literatur.
Devisenhandelspolitik. Von Hans Otto Schultz, Frankfurt a. M. (Finanz⸗ und volkswirtschaftliche Zeitfragen, herausgegeben von Reichsrat, Professor Dr. Georg von Schanz in Würzburg und Geheimem Regierungsrat, Professor Dr. Julius Wolf in erlin, 55. Heft.) 105 Seiten. Verlag von Ferdinand Enke, Stuttgart. reis 4,80 ℳ, — In der vorliegenden Arbeit wird die deutsche Devisenhandelsorganisation im Rahmen der inte nationalen Vorgänge und Maßnahmen dar⸗ gestellt. Der Verfasser behandelt im ersten Teil allgemeine Fragen, die im Verlauf des Krieges aufgetaucht sind: die Devisen⸗ handelspolitik als Instrument staatlicher Wirtschaftsführung, ihre kriegsmäßige Bedingiheit, den Zwang des Zabhlungsausgleichs in fremder Valuta und die Interventions⸗ und Kreditpolitik als allgemeine Handhaben kriegsmäßiger Devisenhandelspolitik und im Anschluß daran die auslänrischen Organisationen, im zweiten Teil dann die deutsche Regelung unter besonderer Berücksichtigung der eigenklichen Zahlungs⸗ mittelpolitik. Er zeigt die Entwicklungstendenz der deutschen Maß⸗ nahmen unter Anziehung der reichsbankseiligen Verfügungen auf, schildert auf Grund authentischer Protokolle usw. die Ent⸗ stehung des gesamten, so komplizierten. Apparates der Devisen⸗ ordnungen, wobei auch der Zahlungsausgleich mit den Randstaaten gestreift wird, und bezeichnet als Fehler und Anomalten des derart geschichtlich begriffenen Kriegs⸗ systems der Devisenhandelsorgansation zu späte Erfassung der eigenen, namentlich fiduziären Valuta und Zersplitterung der Instanzen, mangelhafte Konzentration der Kompetenzen. Zum Schluß tritt der Verfasser sür die Beibehaltung der Deoisenkontingentierung in der Friedenswirtschaft ein; bedeute sie doch nicht zuletzt eine volkswirtschaftlich orientierte Rationierung des verfügharen Auslands⸗ kredits, der ja zunächst unentbehrlich und sehr teuer sein werde, so daß wir uns nicht den Luxus leisten könnten, ihn nach rein privatwirt⸗ schaftlichem Gutdünken abbröckeln zu lassen. Zur Theorie der indirekten Steuern. Von Pro⸗ fessor Dr. Georg von Mayr, Unterstaatssekretär z. D. (Finanz⸗ und volkswirtschaftliche Zeitfragen, 56. Heft.) 67 Seiten. Verlag von Ferdinand Enke, Stuttgart. Preis 2,80 ℳ. — Der Verfasser, als elsaß⸗lothringischer Unterstaatssekretär der Finanzen und Berater des Fürsten Bismarck in Sachen des damals erstrebten, vom Reichstag aber 1882 abgelehnten Tabafmonopols in weiten Kreisen kekannt, hat in dieser Schrift theoretisch wie pratiisch bedeutsame Erörterungen zu den Fragen der indirekten Steuern niedergelegt. Um dem großen Fimanzbedarf, den die erste Friedenszeit bringen wird, zu: genügen, werde man auch an den indirekten Steuern kaum vorübergehen können. Der Ver⸗ fasser wendet sich gegen die bis weit in die wissenschaftlichen Kreise hinein gangbaren Vorstellungen von der Verwerflichkeit der indirekten Steuern verteidigt den neuesten starten Zugriff auf indirekte Reichs⸗ steuern und rechtfertigt eine weitere Ausgestaltung derselben für die Zukunft. Die Schrift fordert eingehende Prüfung und Beachtung.
Unsere heimhehrenden Frontsoldaten srieren. Warum? Weil die 8 Heeresbestünde an Bekleidungsstücken v“
sind und Ersatz der a ist. 1 Darum ist Ablieferung des Heeresgutes moralische Pflicht! Nichtbefolgung ist mit schwerer Strafe bedroht. Reichsverwertungsumt, Berlin W. 8, Friedrichstraße 66.
Theater und Musik.
Schauspielhaus.
Im Schauspielhause fand gestern die Erstaufführung von erbert Eulenbergs fünfaktiger Tragödie „Ein halber eld“ statt. Sie ist ein Jugendwerk des Verfassers, der sich in⸗
wischen durch andere und anders geartete Bühnenarbeiten einen amen gemacht hat, und sie trägt auch die Merkmale eines Jugendwerks an der Stirn. Die Handlung, die im siebenjährigen Kriege spielt, verfolgt zu einseitig die Tendenz, das was groß am fridertzianischen Preußentum war, die eiserne Manneszucht seines Heeres, in möglichst ungünstigem Lichte zu zeigen. Der „halbe Held“ der Tragödie ist ein Hauptmann Kurt von der Kreith, dessen Bruder es in öster⸗ reichischen Diensten zum Pandurengeneral gebracht hat. Von letzterem kommt ein als Bauer verkleideter Bote zu Kurt ins Feldlager, um ihn zu überreden, zu desertieren und in österreichische Dienste zu treten. Die Aussicht auf ein freies Reiterleben, auf Ruhm und Ehre machen den preußischen Hauptmann einen Augen⸗ blick wankend; als er aber erfährt, 8e er wegen Ver⸗ kebrs mit dem Feinde als Verräter verhaftet werden solle, weist er jeden Gedanken an Flucht von sich, in der Ueber⸗ zeugung, daß seine Schuldlosigkeit sich erweisen werde. Aber weit gefehlt. Er wird ohne Verhör ins Gefängnis geworfen, wo ein übel⸗ wollender Kerkermeister, der Major Jaschinsky, ihn sogar in Ketten legen läßt, und harrt dort pergeblich des Gerichts. Endlich durch einen Ueberfall der Oesterreich r befreit, flieht er abermals nicht, sondern kehrt, ein Verwandelter und Verbitterter, zu seinem Regiment zurück, wo er im Kreise der Offiziere seinem Komman⸗ deur die sehr subjektive Wahrheit ins Gesicht schleudert. Dieser denet kameradschaftlich genug, um den vom Schicksal schwer geprüften Menschen nicht abermals festnehmen zu lassen. Kurt zieht wieder in die Nacht hinaus, wird aber zuletzt, da er bei einer abermaligen Begegnung mit dem Kommandeur gegen diesen die Waffe erhebt, standrechtlich erschossen. Wie so manches in dem Stück recht ungenügend begründet ist, so wirkt es auch in seiner Tendenz wenig überzeugend, und es war bezeichnend, daß gerade die vom Kom⸗ mandeur gesprochenen Worte: „Herr Gott, laß Preußen nicht verderben und zu Grunde gehen bis an den letzten der Tage“, im Publikum den stärksten Widerhall fanden. Für die Schicksale des „halben Helden“, der nicht nur nach soldatischen, sondern auch nach moralischen Be⸗ griffen durchaus nicht 28 ist, konnre man nicht mehr Gefühl aufbringen als ein gewisses Mitleid. Die Erschütterungen der Tragödie blieben aus, Theodor Becker als Dar⸗ steller des Kurt die ganze Ausdruckskraft leidenschaftlichen Empfindens, die ihm in hohem Maße zu Gebote steht, für seine Aufgabe einsetze. Ihm galt in der Haupt⸗ sache der lebhafte Beifall der Zuschauer, in den in Widerspruch mischte, sobald der Verfasser vor dem
orhang erschien. Im übrigen wies die Anuffübrung, die Dr. Bruck als Spielletter mit großer Sorgfalt in Szene gesetzt hatte, auch in den anderen, fast durchweg auf das Gpisodische be⸗ Hrünkten Rollen, eine gute Pesetzung auf. Hervorgehoben seien Dr. Pohl als Faschtneky, Kmt Glewing als Pandurengeneral, Leopold
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Im Oypernhause wird morgen, Mittwoch, „Der fliegende Holländer“ mit den Herren Mann Armster, Bohnen und Phikipp in den Hauptrollen gegeben. Musikalischer Leiter ist Dr. Fritz Stiedry.
Im Schauspielhause wird morgen „Othello“ mit den
Damen Schön, Straub und den Herren Ehrle, Kraußneck, Mühl⸗
hofer, de Vogt und Vespermann in den Hauptrollen aufgeführt.
Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck. Anfang 6 ½ Uhr. — Neben den
Erstaufführungen deutscher Verfasser unserer Zeit und den klassischen
Neueinstudierungen soll der Spielplan durch eine Reihe von wertvollen
Werten der letzten Epoche, die bisher am Schauspielhaufe nicht auf⸗
geführt wurden, ergänzt werden. So gehen Freitag, den 10. d. M., zum
ersten Male Ibsens „Gespenster“ mit den Damen Coste und Sussin,
den Herren Ehrle, Kraußneck, Pohl unter der Spiclleitung von Dr.
von Naso in Szene. Als dritte Neuheit im Januar geht in den
letzten Tagen des Monats die Uraufführung von Eidlitz „Hölder⸗
lin“ in Szene. 3
Im Deutschen Opernhause gebͤt am nächsten Sonn⸗ abend, neu einstudiert, Wagners „Siegfried“ mit den Damen Zimmer⸗
mann, Weber, Stolzenberg und den Herren Hansen, Steier, vom Scheidt, Kandl und Blaß in den Hauptrollen in Szene. Die Vor⸗ stellung beginnt um 6 ½ Uhr.
In der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniskirche veranstaltet der Domorganist Walter Fischer am Donnerstag, den 9. Januar, Abends 6—7 Uhr, ein Orgelkonzert, bei dem Fräulein Annie von Ledebur (Sopran) mitwirkt. Eintrittskarten zu 1 ℳ und 0,50 ℳ sind bei Bote u. Bock, A. Wertheim und Abends am Eingang der
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Handel und Gewerbe. Heute findet keine Börse statt.
— Nach dem Geschäftsbericht der Elektrizitäts⸗Aktiengesellschaft vormals Schuckert u. Co. über das Geschäftsjahr vom 1. August 1917 bis 31. Juli 1918 ist die Gesellschaft mit den Vorarheiten für neue Pläne im Gebiet der Elektrizitätsversorgung und der Verkehrs⸗ unternehmungen reichlich beschäftigt. Ob sie umter dem schweren wirtschaftlichen Druck infolge des Ausganges des Krieges und der heutigen Verhältnisse in absehbarer Zeit verwirklicht werden können, sei noch nicht zu übersehen. Die für den beabsichtigten Ausbau der bayerischen Wasserkräfte gegründeten Gesellschaften (Oberinn G. m. b H., Mittlere Isar G. m. b. H., Innkraft⸗Syndikat und Bayerische Wasserkraft⸗Arbeitsgemeinschaft), an denen die Gesellschaft beteiligt ist, haben alle mit umfangreichen technischen Organisationen ihre Arbeiten für die Aufstellung von Plänen baureifer Unternehmungen begonnen. Die Gründung des „Bayernwerk“, das für die Ausnützung der Walchen⸗ seekräfte und ihre Verteilung über das rechtsrheinische Bayern be⸗ stimmt ist, unter Beteiligung der Gesellschaft, steht in Aus⸗ sicht. Die rasche Inangriffnahme der Bauten für diese Werke, die hauptsächlich durch Staatsmittel finanziert werden, ist erforderlich für die Bereitstellung von Notstandsarbeiten. Durch den Verzicht auf den Brest⸗Litowsker Friedensvertrag ist die Vergütungsv rpflichtung der russischen Regierung für die in Staatsbesitz ühernommenen russischen Siemens.Schuckertwerke, an denen die Gesellschaft ebenfalls beteiligt ist, unterbrochen worden. Doch hofft die Gesellschaft, daß beim Friedensschluß für die Schäden, die dem deutschen Unternehmertum durch die Ein⸗ griffe der russischen Regierung zugefügt worden sind, eine ausreichende Vergütung stattfinden wird. Die Anlagen der Officine Elettriche dell Jijonzo in Triest befinden sich durch die kriegerischen Umwälzungen wieder in italienischem Besitz. Die Ansprüche der Gesellschaft für die an den Anlagen entstandenen Kriegsschäden sind bei den österreichischen Regierungsbehörden angemeldet. Die in den vorjährigen Berichten erwähnten Rückstellungen für diese Auslandsgeschaͤfte bestehen auch heute noch. Ueber die Ergebnisse der einzelnen Unternehmungen in. letzten Geschäftsjahr teilt der Bericht u. a. mit: Die Siemens⸗ Schuckertwerke G. m. b. H. verteilten 10 vH, die Oesterr. Siemens⸗ Schuckert⸗Werke Wien 7 vH, die Rheinische Electricitäts A. G.
Mannheim 5 vH, die Continentale Gesellschaft für elektrische Unter⸗
nehmungen in Nürnberg 5 vH, die Großkraftwerk Franken A. G. in Nürnberg 5 vH, das Fränkische Ueberlandwerk A. G. Nürnberg 5 vH, die Würzburger Straßenbahnen A. G. 6 vH, der Gewinnanteil der Schuckert & Co. beträgt 8 vH.
Theater.
(Unter den Linden.) Mittwoch: 8. Dauer⸗ Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. ‚Der 88 Oper in drei Akten von Richard Spielleitung:
Opernhaus. bezugsvorstellung. fliegende Hollünder. Romantis d Wagner. Musikalische Leitung: Dr. Fritz Stiedry. Hermann Bachmann. Anfang 7 ½ Uhr. .
Schauspielhans. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 8. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Othello, der Mohr von Venedig. Trauerspiel in fünf Aufzügen von Shakespeare. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 6 i½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 9. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Königskinder. Musikmärchen in drei Aufzügen. Text von E. Rosmer. Musik von E. Humperdinck. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 9. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Ein halber Held. (Kurt von der Kreith.) Eine Tragödie in fünf Aufzügen von Herbert Eulenberg. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 ½ Uhr.
Nächste Erstaufführung: Am 10. Januar:
f „Gespenster“ Familiendrama von Henrik Ibsen. 1““
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Familiennachrichten.
Gesto vbeen: Hr. Professor Dr. Albert Winter (Sprottau). Postdirektor a. D. August Pischel (Schweidnitz).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbura. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat. Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (MNengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 2) und eine Zusammenstellung der im 4. Vierteljahr 1918 im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Ttaatsauzeiger“ unter Nr. 2 des öffentlichen Anzeigers durch gerichtliches Aufgebon
behufs Kraftloserklärung aufgerufenen Weripapiere (Staats⸗ und Kommunalpapiere, Rentenbriefe, Aktien. Anteilscheine
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von Ledebur ais Oberst, sowie die Damen Dora und Reff, die Herren
Vallechtin, Bespelmahn und Biensfeldt in kleineren Aufgaben 1 1
Obligationen, Pfandbriefe, Hypothekenzertifikate, Lose u. dgl.)