1919 / 12 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

285/143, 286/144, 165, 166, 211, 275/217, 226 und 228, Kartenblatt 2 Nr. 1, 2, 213 und 225 sowie Gemartkunag Nardt in demselben Kreise Kartenblatt 4 Nr. 51, 52, 54, 55, 151/56, 152/57, 153/56, 154/57, 58 und 170/46 soweit sie zur Anlegung von Abraum⸗ halden für das der Aktiengesellschaft gehörige Braun⸗ kohlenbergwerk Erika bei Laubusch im genannten Kreise erforderlich sind, die Parzellen Gemarkung Schwarzkollen Kartenblatt 1 Nr. 227, Kartenblatt 2 Nr. 3 33, 34 35, 36, 37, 38, 60, 61, 282/62, 283/62, 284/62, 285/63 64, 65, 286/66, 287/66, 214, 217, 226, 227, 379,229, 272/230, 273/230 und 232, soweit sie zum Fortbetriebe der Kohlengewinnung im Felde des Braunkohlenberg⸗ meerks Erika erforderlich sind, auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grund⸗ eigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 8. Januar 1919. 8 Namens der Preußischen Regierung: Fischbeck. Hoff. Hirsch.

Finanzministerium. Dem Regierungsrat Hildebrand aus Greifswald ist die Stelle eines Mitglieds der Oberzolldirektton Altona verliehen worden. 8

Das Katasteramt Heilsberg ist zu besetzen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen b und Forsten.

Dem zum Kreistierarzt ernannten Kreistierarztassistenten Kurt Hilschenz ist die Kreistierarztstelle in Stallupönen ver⸗ liehen worden. 11““

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Der ehemalige ordentliche Professor an der Universität in Kiel Geheimer Regierungerat Dr. Karl Harries und der Privatdozent in der medizinischen Fakultät der Univerfität Berlin Professor Dr. Louis Lewin sind zu ordentlichen Honorarprofessoren in der Abteilung für Chemie und Hütten⸗ kunde der Technischen Hochschule Berlin ernannt worden.

Bekanntmachung.

Dem Markscheider Wilhelm Schmidt ist von uns unterm 9. Januar 1919 die Berechtigung zur selbständigen Ausführung von Markscheiderarbeiten innerhalb des preußischen Saatsgebietes erteilt worden. Derselbe hat seinen Wohnsitz in Kamen, Schacht Grillo des Steinkohlenbergwerks Monopol, genommen.

Dortmund, den 10 Januar 1919.

Oberbergamt. Liebrecht.

Bekanntmachung. Gemäß § 2 Abs. 2 der B.⸗R.⸗V. vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, babe ich dem Kaufmann 8 aul Albrechi, zu Düsseldorf, Jülicher⸗ straße 22, wohnhaft, die Wiederaufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet. Düsseldorf, den 7. Januar 1919. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. A.: Seippel. 8 16 8 BDelanntmachung. 1““ Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel R G. Bl. S. 603), haben wir dem Händler Jakob Kell⸗ nanowitz in Dortmund, Steinstraße Nr. 34, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Handel mit Tabakwaren ⸗Lund sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb üuntersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 10. Januar 1919. Lebensmittel⸗Polizeiamt. Tschackert.

6 Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 16. Januar 19.

Im Verlauf der Sitzung der Waffenstillstandskommission i Trier überreichte der Staatssekretär Erzberger eine ge⸗ meinsame Note der bayerischen, mwürttembergischen und badischen Regierung, die laut Meldung des „Wolff⸗ chen Telegraphenbüros“ folgenden Wortlaut hatte: Die bayerische, die württembergische und die badische Staats⸗ isenbahnverwaltung haben zu der Uebergabe von Fahrzeugen an die Entente nach dem Waffenstillstandsabkommen folgendes zu erklären: Trotz des redlichsten Bemühens wird es nicht gelingen, bis zum 16. ds. Mts. die geforderten Leistungen zu erfüllen. Die Durch⸗ führung der Ablieferung fiel zusammen mit der Demobilmachung der estarmee, also der höchten Inanspruchnahme der Eisen⸗ bahnen. Die durch die Revolution geschaffenen Verhältnisse haben den Eisenbahnbetrieb außerordentlich erschwert und den Fortgang der Arbeiten in den Werkstätten gehemmt. Ganz besondere Schwierig⸗ keiten liegen darin, daß der Lokomotiv⸗ und Wagenpark der süd⸗ deutschen Eisenbahnverwaltungen mit den von der Entente geforderten Gattungen nur in geringem Umfang ausgestattet ist: es überwiegen hier die leichten und mittelstarken Lokomotiven. Auch sind die ur in beschränkter Zahl zugelassenen Tenderlokomotiven be⸗ sonders stark vertreten. Von den Personenwagen wurden bis vor wenigen Tagen die hier fast ausschließlich üblichen Wagen mit Mittelgang zurückgewiesen. Für alle Gattungen von Fahr⸗ zeugen, vor allem für die Güterwagen gilt, daß heute, nach einer Kriegsdauer von Jahren und der damit zusammenhängenden

der wichtigsten Bau⸗ und Betriebsstoffe, der Unter⸗

haltungszustand weiter unter den im Frieden üblichen gesunken ist. Würden die Ueberwachungskommissionen dem Rechnung getragen und die Fahrzeuge in der Art und dem Zustand übernommen haben, wie er dem derzeitigen durchschnittlichen Zustand des deutschen Fuhrparks entspricht, so wären die süddeutschen Verwal⸗ tungen trotz alledem in der Lage gewesen, die geforderte Anzahl betriebs⸗ und benutzungsfähiger Fahrzeuge fristgemäß abzu⸗ liefern. Die Steigerung der Anforderungen weit über dieses Maß hinaus erfordert eine erhebliche Erstreckung der Fristen. Die süd⸗ deutschen Verwaltungen bedienen heute ihren Vertehr ausschließlich mit Fahrzeugen, die den betriebsdienstlichen Anforderungen gerade noch genügen. Ihre Werkstätten arbeiten schon seit Wochen fast nur noch für die Instandsetzung der abzugebenden Fahrzeuge. Der Per⸗ sonen⸗ und Güterverkehr sind aufs äußerste eingeschränkt. Die unterzeichneten Regierungen erklären hiermit in vollem Bewußtsein ihrer Verantwortung, daß sie das Letzte und Aeußerste getan haben, um die ihnen durch die Waffenstillstandsbedingungen auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen. Sie sind bereit, Abgesandten der Entente vollen Einblick in ihre Lase zu ge währen.

der bayerischen Regierung: Verkehrsminister H. Frauen⸗ doörfer

Namens der württembergischen Regierung: Staatsrat K. Stieler.

Namens der badischen Regierung: Ministerialdirektor Herr⸗ mann.

Der Marschall Foch ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ namens der Alliierten bereit, den Waffen⸗ stillstand um einen Monat zu verlängern unter folgenden Bedingungen:

Obwohl bei den Lieferungen seit der Erneuerung des Waffen⸗ stillstands bemerkenswerte Fortschritte gemacht worden sind, muß fest⸗ gestellt werden, daß ihre Gesamtzahl nicht die Hälfte dessen erreicht hat, was laut den festgesetzten Vereinbarungen hätte sein sollen. Infolge dieser besagten Vereinbarungen (Spaa, 17. Dezember, Zusatz⸗ aufstellungen 1 und 2) muß die deutsche Regierung also als Strafe für diese Verzögerung abliefern: 500 Lokomotiven, 19 000 Wagen (davon 4000 für Elsaß⸗Lothringen).

In Anbetracht einesteils des Willens der alliierten Regierun gen, durch die Forderungen der Lieferung dieses ergänzenden Eisenbahn⸗ materials nicht die Schwierigkeiten Deutschlands zu vermehren, in Anbetracht andererseits der beträchtlichen Behinderung, welche die Verzögerungen der deutschen Regierung bei der Siteag ihrer Verpflichtungen der Wiederaufnahme des wirtschaftlichen Lebens in den alliierten Ländern verursachen, wird bestimmt, daß die deutsche Regierung als Ersatz für das oben erwähnte und den Alliierten zustehende ergänzende Eisenbahnmaterial folgende landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte liefern soll, die unter den durch die internationale permanente Waffen⸗ stillstandskommission festzusetzenden Einzelbedingungen am 17. Februar zu übergeben sind: 400 vollständige Dampfpfluggruppen mit doppelter Maschine und dazu eingerichtetem Pfluge, 6500 Sä⸗ maschinen, 6500 Düngerstreumaschinen, 6500 Pflüge, 6500 Brabantpflüge, 12500 Eggen, 6500 Messer⸗ eggen, 2500 Stablwalzen, 2500 Croskill, 2500 Gras⸗ mähmaschinen, 2500 Heuwender, 3000 Bindemäher. Dieses Material soll neu oder in sehr gutem Zustande sein. Es muß versehen sein mit dem zu jedem Gerät ge⸗ hörigen Zubehör und mit den Serien der fuͤr einen Betrieb von 18 Monaten nötigen Ersatzstücken. Es stellt übrigens im ganzen einen Wert dar, der bedeutend unter einem Zehntel des Werts des geschuldeten Eisenbahnmaterials steht. Diese Lieferung ist unab⸗ hängig von der geschuldeten Rückerstattung des gesamten von den Deutschen entwend eten oder außer Gebrauch gesetzten landwirtschaft⸗ lichen Materials.

Zu Artikel X (Kriegsgefangene).

Die alliierten Regierungen fordern von der deutschen Regierung den Strafvollzug gegen die Schuldigen, sie verfolgen die Durch⸗ führung des Vollzugs, abgesehen von den neuen Garantien, welche das alliierte Oberkommando gegen die Wiederkehr ähnlicher Vorgänge zu nehmen sich genötigt sieht.

Um den russischen Gefangenen eine den Gesetzen der Menschlich⸗

stimmen die alltierten Regierungen:

Die Offiziere, die von den alliierten und assoziierten Mächten in Deutschland delegiert sind, um unter Beihilfe von Vertretern der 11“ der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Italiens den Abtransport der Kriegs⸗ gefangenen der Armeen der Entente zu regeln, werden eine mit der Kontrolle der russischen Kriegsgefangenen in Deutschland be⸗ auftragte Kommission bilden. Diese Kommission mit dem Sitz in Berlin soll befugt sein, nach den Instruktionen der alliierten Regierungen alle auf die russischen Kriegsgefangenen bezüglichen Fragen unmittelbar mit der deutschen Regierung zu behandeln. Sie wird seitens der deutschen Regierung alle Erleichterungen des Verkehrs erhalten, die notwendig sind, um die Lebens⸗ und Verpflegungs⸗ bedingungen dieser Kriegsgefangenen zu kontrollieren. Die alliterten Regierungen behalten sich das Recht vor, die Heimbeförderung der russischen Kriegsgefangenen in dieser oder jener Gegend anzuordnen, welche ihnen am angemessensten erscheinen wird.

Zu Artikel XIX (finanzielle Bestimmungen):

In Anbetracht der oben hervorgehobenen Verstöße und um neue Garantien zu nehmen, beschließt das alliierte Oberkommando, sich vorzubehalten, von jetzt ab, wenn dies für angemessen erachtet wird, den durch die Forts des rechten Rheinufers gebildeten Abschnitt der Festung Straßburg mit etnem Geländestreifen von 5 bis 10 Kilometern vor diesen Forts zu besetzen. Die Besetzungsgrenze ist auf der beigefügten Karte angegeben Diese Besetzung soll drei Tage vorher seitens des alliierten Oberkommandos angezeigt werden. Ihr soll keinerlei Zerstörung von Material oder von Räumlichkeiten vorhergehen. Die Linienführung der neutralen Zone von 10 Kilo⸗ metern soll entsprechend vorgeschoben werden.

Rückerstattung des aus den französischen und belgischen Gebieten weggeführten Materials.

Die alliierten Regierungen haben bestimmt:

§ 1. Da die Rückerstattung des in den französischen und belgischen Gebieten fortgenommenen Materials für die Wiederingang⸗ setzung der Fabriken unentbehrlich ist, sollen folgende Maßnahmen zur Ausführung gelangen:

§ 2. Es sollen zur Verfügung der Alliterten gelangen, um an die Orte ihrer Herkunft zurückgeführt zu werden, wenn die französi⸗ sche und belgische Regierung es verlangen: die Maschinenteile, industriellen und landwirtschaftlichen Betriebsgeräte, die verschiedenen Zubehörteile jeder Art und im allgemeinen jeder industrielle oder landwirtschaftliche Gebrauchsgegenstand, der aus den Gebieten, welche die deutschen Heere an der Westfront besetzt hatten, unter welchem Vorwand auch immer von militärischen oder Zivilbehörden oder von einzelnen Personen fortgenommen ist. Diese Gegenstände sollen keinerlei Veränderungen und keinerlei Verringerungen ihres Gebrauchs⸗ werts erfahren.

§ 3. Um diese Zurückerstattung vorzubereiten, wird die deutsche Regierung der Waffenstillstandskommission schleunigst alle offiziellen oder privaten Rechnungsstücke, die sich auf diese Gegenstände beziehen, übermitteln, ebenso alle Verkaufs⸗, Miets⸗ oder sonstigen Verträge, den gesamten darauf bezüglichen Schriftwechsel, alle Erklärungen und alle zweckdienlichen Angaben über das Vorhandensein, die Herkunst, die Umwandlung, den augenblicklichen Zustand und den Lagerort dieser Gegenstände

§ 4. Delegierte der französischen oder belgischen Regierung werden betreffs der angezeigten Gegenstände in Deutschland Fest⸗ stellungen und Nachprüfungen an Ort und Stelle vornehmen lassen,

wenn ihnen diese zweckdienlich erscheinen.

keit entsprechende Behandlung und Heimbeförderung zu sichern, be⸗ 9

Frankreichs,

§ 5. Die Rückführung wird gemäß den besonderen Weisungen

erfolgen, die von den französischen oder belgischen Behörden gegeben werden, und nach den von ihnen getroffenen Entscheidungen.

§ 6. Insbesondere: Die Lager jeder Art in Parks, auf der

Eisenbahn, auf Schiffen oder Werken von Treibriemen, elektrischen Motoren oder Motorenteilen und Schiffahrtsceräten usw., die aus

Frankreich, Belgien, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Elsaß bezw.

Lothringen, Italien entnommen wurden.

7. Die Einreschung der in §§ 3 und 4 aufgezählten Aus⸗ künfte muß beginnen innerhalb einer Frist von vollen acht Tagen ab

20. Januar 1919 und muß vollständig abgeschlossen sein vor dem

15. Februar 1919.

Der Abtransportderalliierten Kriegsgefangene aus Deutschland ist, wie der Vorsitzende der französischen Kommission in Spaa in der Sitzung der Gefangenenkommission vom 14. Januar mitteilte, im großen und ganzen als beendet anzusehen. Die Sitzung der Gefangenenkommission könne so⸗ mit ausfallen.

deuischen sozialistischen seiner Vormittagesitzung am 15. Januar, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, in Gegenwart von zwei Vertretern des Kriegs⸗ ministeriums weiter über die Ausführungsbestimmungen der Hamburger sieben Punkte, und zwar über die Vorlage, betreffend die Frage der Rangabzeichen. In der Nachmittagssitzung wurden die Verhandlungen mit der Berliner Leitung der U. S. P. D., der Verhandlungs⸗ kommission der revolutionären Obleute und der Berliner Leitung der S. P. D. fortgesetzt.

Von den Vertretern der U. S. P. D. wurde eine schleunigere Durchführung der Beschlüsse des alten Kongresses gefordert. Dem wurde von Mitgliedern des Zentralrats entgegengehalten, daß der

Der Zentralrat der Republik verhandelte in

Zentralrat zur Erledigung dieser Frage lediglich infolge der Berlinerf Ueber die geforderte Ent⸗

Zustände bisher nicht gekommen set. waffnung der Zivilbevölkerung ist naErtluffasfung der U. S. P. D. eine Einigung zu erzielen, wen.., gleichzeitig die Bürger⸗ und Studentenwehr entwaffnet würde. Weiter wurde die Scozialisierung des Bergbaues und der Hüttenbetriebe verlangt sowie die restlose Demobilmachung des gesamten alten Heeres. Schließlich wurde von seiten des Berliner Zentralvorstands der U. S. P. D. nach längerer Debatte folgender Antrag gestellt: „Der Zentralrat und der Berliner Zentralvorstand der U. S. P. D. werden etwa in einer Woche ein sachliches Programm austauschen, das als Grundlage für das Zusammenarbeiten der beiden Parteien dienen kann. Festgestellt wird, daß die Geschlossen⸗ heit des revolutionären Proletariats nicht an Personenfragen scheitern darf.“

Die Verhandlung wurde darauf bis zur Vorlegung dieser Programmentwürfe vertagt. Eine Entschließung des Zentral⸗ rats über die von der U. S. P. D. verlangte Abberufung der Volksbeauftragten findet vorläufig nicht statt. 8

Der Zentralrat der Deutschen Republik hat an die A.⸗ und S.⸗Räte der Städte Duisburg, Mülheim a. Ruhr, Oberhausen, Hamborn (heinland) und Walsum (Rheinland) telegraphisch das dringende Ersuchen gerichtet, auf Grund des Verhälmiswahlsystems sofort Neu⸗ wahlen vorzunehmen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ teilt, haben sich in den genannten Städten, hervorgerufen durch ungerechte und ungeordnete Wahlen, unhaltbare Zustände ent⸗ wickelt, die nur geändert werden können, wenn durch die Ver⸗

hältniswahl jede Partei die ihrer Stärke entsprechenden Sitze

in den A.⸗ und S.⸗Räten erhält.

Der Bundesrat trat heute zu einer Sitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr und der Ausschuß für Justizwesen Sitzungen. 1

Ein Dresdner Blatt bringt in neuer Gestalt die mehrfach amtlich Behauptung, daß im Jahre 1915 ein

englisches Friedensangebot vorgelegen hätte. Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ ist zu der erneuten Feststellung ermächtigt, daß in keinem Zeitpunkt des Krieges die Entente⸗ regierungen an die Deutsche Regierung mit einem Friedens⸗ angebot herangetreten sind. Blattes entbehrt jeder Begründung.

Norwegische Stimmen weisen darauf hin, daß die einzigen Stellen, die in Rußland arbeiten, die Munitionsfabriken sind. Die Bolschewisten rüsten aus voller Kraft, um sich ihre Macht zu erhalten. Sie haben bereits eine Armee von 1 Million Mann aufgestellt, und vor Ende März wollen sie sie auf drei Millionen bringen. Auch andere glaubhafte Meldungen bestätigen dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, daß Trotzki rünet und daß die Sopjetarmee, die jetzt auf⸗ gestellt ist, nicht unterschätzt werden darf. Die Disßziplin wird mit rücksichtsloser Strenge aufrechterhalten; die Bewaffnung, Bekleioung und Verpflegung der jungen Truppe ist nach übereinstimmenden Meldungen vorzüglich. Die aus Deutschland zurückkehrenden Kriegsgefangenen werden zwangsweise eingestellt. Weigern sie sich, so bekommen sie nichts zu essen, bis sie mürbe sind. Auch die Offiziere der früheren russischen Armee werden zwangsweise ein⸗ gestellt, da man ohne sie die erforderliche Disziplin nicht aufrecht erhalten kann. Mit dieser Armee wll Trotzki die bolschewistische Idee über ganz Europa verbreiten. Feindliche Armeen, z. B. die der Entente, fürchtet er nicht, weil er damit rechnet, daß die werbende Kraft der bolschewistischen Propaganda so groß ist, daß zwei Drittel der sich ihm stellenden Gegner ohne weiteres kampflos übergehen werden. Daß eine solche Armee für unsere Ostseeprovinzen und für ganz Deutschland eine sehr große Gefahr bedeutet, liegt auf der Hand. Geht es nach Trotzki, dann wird Deutschland wieder ganz besonders in seinen Grenzprovinzen wie im Dreißigjährigen Krieg der Tummelplatz fremder Kriegsvölker. Es gilt daher, mit allen Mitteln dahin zu wirken, daß unserem schon so schwer ge⸗ schlagenen Vaterlande diese neue Prüfung erspart bleibt.

Die Braunschweigische Regierung hat nach Mel⸗ dungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ an den Bahnen, die durch braunschweiaisches Gebiet fahren, einen großen Teil

der Bahnhöfe besetzt und durch Beauftragte in Hannover 1““ 8

8 8 5

Die Darstellung des Dresdner

erklären lassen, daß Druppentransporte, die

verden sollen.

Arbeiter⸗ und braunschweigischem

Soldatenrat

Gebiet gelegenen Bahnhof

in Braunschweig Enspruch erhoben hat.

fuͤr Presse und Nach ichten im Arbeiter⸗ und Hannover mitteilt, ist

eine Gegenrevolution bestimmt sind,

dürfen. einer militärischen Besatzung befreit bleibt.

Betrieb der Eisenbahnen unterlassen.

schweigischen Regierung gestellt.

Der Oberste polnische Volksrat in Posen hat der Regierung mitgeteilt, daß er zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit die Leitung der Verwaltung der Provinz 8 kommissarische Führung des Amtes des Oberpräsidenten und des Regierungspräsidenten dem Rechtsanwalt von Trampezynski übertragen habe. Der Oberste polnische Volksrat hat geglaubt, die Erwartung aussprechen zu dürfen, daß die Regierung gegen diese Maß⸗ t Demgegenüber ist fest⸗ zustellen, daß bereits mehrere Tage vor Eingang dieser Mitteilung dem Oberpräsidenten und Regierungepräsidenten in Posen seitens Herrn von Trampezynski stehe keine Besugnis zu, namens der preußi⸗ schen Regierung irgend welche Amts handlungen auszuüben; den deutschen Beamten werde eine Fortsetzung ihrer Amts⸗

Posen übernommen und die

nahme nichts einzuwenden haben werde.

der preußischen Regierung eröffnet worden ist,

tätigkeit in den zurzeit unter der Gewalt des polnischen Volks⸗ rats stehenden Gebieten ledialich insoweit freigestellt, als nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen die Interessen der Gesamt⸗ beoölkerung es geboten erscheinen ließen. An diesem Stand⸗ punkt der Regierung ist durch die eingangs erwähnte Mit⸗ teilung des polnischen Volksrats nichts geändert.

Zur Lage im Osten teilt die Oberste Heeresleitung laut

Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros solgendes mit: Die vorderste Linie der freiwilligen baltischen Landeswehr ver⸗ läuft von Popeljany nach Altauz. Die Bahnstrecke ist bei Popel⸗ jany unterbrochen. Ein russischer Kommissar kündete die Besetzung des Bahnbofs Zosle, 45 Kilometer östlich Kowno, durch stärkere russische Kräfte an, die im Vormarsch auf Kowno begriffen seien.

Der schlesische Heereebericht vom 15. d. M. meldet: Ligota nördlich Groß Wartenberg wurde in frühen Morgen⸗ stunden von starker polnischer Uebermacht unter Führung von Ein⸗

wohnern und Leuten in deutscher Uniform überfallen. Einwohner

mißhandelten deutsche Verwundete. Nach erfolgter Strafexpedition und Wiedereinnahme von Ligota kehrten unsere Truppen in ihre Ausgangsstellung zurück. Auf der übrigen Front nichts Neues.

8 .

Die Preußische Regierung hat beschlossen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, das Gesetz über die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen vom 2. Juni 1902 (Gesetzsamml. S. 153) auf alle unmittelbaren Staats⸗ beamten und deren Hinterblsebene in Anwendung zu bringen, soweit es sich um perveil tzungen und Todesfälle handelt, die durch Anübung des Dienstes während der gegenwärtigen Unruhb. verunlaßt worden sind. Welche Unruhen unter dieses G b fallea, soll nach Ort und Zeit die Preußische Re⸗ gierung hwimmen.

Der Arbeiter⸗ und Soldatenrat in Essen hatte

dieser Tage beschlossen, zur Vorbereitung der Sozialisierung

des Bergbaus das Kohlensyndikat, den Verein für die berg⸗ baulichen Interessen und den Zechenverband mit Kontroll⸗ kommissionen zu besetzen. Dagegen hat der Berabau⸗ verein, wie „Wolffes Telegraphenbüro“ meldet, am 12 Ja⸗ nuar durch folgendes Telegramm an den Volksbeaufnagten Ebert Einspruch erhoben: b

Zur Scozialisierung der Steinkohlenbergwerke im Stadt⸗ und Landkreis Essen beauftragte der Essener Arbeiter⸗ und Soldatenrat seine Mitglieder Landrichter und Gruben und je einen Vertreter der Spartakusgruppe und der Unabhängigen Sozialdemokratie mit der Kontrolle der Geschäftsführung des Pergbauvereins und des Zechenverbandes. Es wird verlangt, daß jede gewünschte Einsicht in die Bücher gewährt und allen Anordnungen un⸗ bedingt Folge geleistet wird. Wir erheben gegen diesen eigen⸗ mächtigen Eingriff in unseren Wirkungskreis und unser Eigentum mit aller Entschiedenheit Einspruch und bitten nachdrücklichst darauf⸗ hin zu wirken, daß dieser rechtswidrige Zustand sofort wieder beendet

wird. Bergbauvperein und Zechenverband sind rein private Ver⸗

einigungen von Arbeitgebern. Ein Eingriff in ihre Verhältnisse stellt einen Bruch des Privatrechts und der privaten Freiheit dar und

steht im Widerspruch zu den wiederholten feierlichen Zusicherungen der gegenwärtigen Regierung.

Der Zechenverband ist als Arbeit⸗

geber rasselbe, was für Arbeitnehmer die Gewerkschaften sind.

Nichtgewährung gleicher Rechte und Bewegungsfreiheit an beide widerspricht einer ( Alrbeiterbewegung stets Zerfall der Arbeitsgemeinschaft der Arbeugeber und der Arbeitnehmer

Grundforderung,

welche bisher von der erhoben

wurde. Sie rückt einen

in drohende Nähe, an der mitzuwirken wir uns gern bereit gefunden haben und deren Errichtung mit Zustimmung der gegenwärtigen Regierung erfolgte. Nekenbet bemerkt, könnte es mit dem gleichen

Recht, das der Arbeiter⸗ und Soldatenrat Essen für sich in Anspruch

nimmt, auch den Arbeiner⸗ und Soldatenräten von Oberhausen, Mülheim, Bochum, Gelsenkirchen, Steele usw. beifallen, auf ü Geschäftsführung Einfluß auszuüben oder sie zu überwachen.

Der Minister Ernst erläßt eine Bekanntmachung, in

der er der Berliner Bevölkerung mitteilt, daß er mit dem

gestrigen Tage die Leitung des Berliner Polizei⸗

präsidiums übernommen habe uad bitte, ihn vei der Wieder⸗ herstellung der Ordnung und Sicherheit zu

klären braun⸗ schweigisches Gebiet berühren, festgehalten und entwaffnet ollen. Es handelt sich dabet auch um Truppentrans⸗ porte, die für die Ostwehr bestimmt sind. Daraufhin hat der Hannover den auf . Vors⸗ felde besetzen lossen, wogegen der Arbeiter⸗ und Soldatenrat Wie die Abteilung Soldatenrat t bei den gestern abgehaltenen Ver⸗ handlungen zwischen den bevollmächtigten Vertretern der Braun⸗ schweigischen Reaierung und dem Zentralarbeiter⸗ und Soldaten⸗ rat des 10. A.⸗K. u. a. vereinbart worden, daß auf der Strecke Hannover—-Berlin durch das braunschweigische Gebiet sämtliche Züge des öffentlichen Verkehrs somie Militärzüge und Militär⸗ traasporte, soweit sie nicht etwa Tuppen enthalten, die für Geg ohne von der Braun⸗ schweigischen Regierung angehalten zu werden, befördert werden Die Hannovertruppen verlassen Vorsfelde, das von er militäris Der Verkehr so⸗ wohl für Zivil wie für Militär auf den Eisenbahnstrecken der braunschmeigischen Republik wird von der Braunschweigischen Regierung nicht gestört und jeder Eingriff in den Verkehr und dg Falls Bahnhofswachen⸗ zum Schutz der sicheren Durchführung der Züge b des Privateigentums erforderlich werden, werden sie von der Braun⸗

den seiner Größe entsprechenden

Jugend in allen Bevölkerungsschichten.

1 11“ 18 „Bei der gestern vorgenommenen Besetzung von Stadt⸗ teilen Groß Berlins durch die regierungstreuen Truppen zum Zwecke der Waffenabnahme sollen sich in verschiedenen Fällen bedauerliche Vorkommnisse er⸗ eignet haben. So wird behauptet, daß das Parteibüro der U S. P. D. von dreißig Soldaten unter Führung eines Offiziers in unerhörter Weise verwüstet worden sei, daß andere Uebergriffe beziehungsweise grundlose vorüber⸗ gehende Verhaftungen vorgekommen seiern. Die Reichs⸗ regierung verurteilt solche Ausschreitungen aufs schärfste und wird jeden Schuldigen ohne Nachsicht zur Ver⸗ antwortung ziehen. Die bis jetzt bekannten Fälle werden schnellstens auf ihre Wahrheit hin untersucht werden, um vor allem festzustellen, ob überhaupt Truppen des Oberbefehls⸗ habers Noske als Täter in Frage kommen. In dem Falle des Parteibüros der U. S. P. D. steht, mwie „W. T. B.“ meldet, bereits einwandfrei fest, daß es nicht die Noskeschen Truppen, sondern eine Abteilung der Volkswehr aus dem Reichstage war, die dort unter Führung eines Leutnants Schröder eingedrungen ist, angeblich, um Uebergriffe abzu⸗ wehren. Der Leutnant ist bereits festgenommen und eine Fest⸗ stellung des Tatbestandes unter Hinzuziehung von Unabhängigen in die Wege geleitet. Weiee hiesice Blätter melden, ist Karl Liebknecht gestern in der Wohnung eines ihm befreundeten Ehepaares fest⸗ genommen worden.

Die 28. Nummer der Liste „Unermittelte Heeres⸗ angehörige, Nachlaß⸗ und Fundsachen“ ist am 1. Ja⸗ nuar 1919 als Beilage zur „Deutschen Verlustliste“ erschienen. Vervollständigt wird die Liste durch ein Namensverzeichnis von Gefallenen und Vermißten, deren Angehörige nicht zu ermitteln waren. Eine Bildertafel liegt der Liste diesmal nicht bei.

Ddie Liste kann zum Preise von vierteljährlich 50 durch die Post bezogen mwerden. Einzelnummern (zum Preise von 20 einschließlich Porto) sowie 6 ältere Nummern nach freier Wahl des Bestellers zum Preise von 60 einschließlich Porto) können, soweit der Vorrat reicht, gegen Voreinsendung des Betrages von der Norddeutschen Buchdruckerei in Berlin (Wilhelmstraße 32) bezogen werden.

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Württemberg. ““

„Der Minister des Innern, Crispien, und der Leiter des Kriegswesens, Vizefeldwebel Fischer, find aus ihren Aemtern ausgeschieden. An ihrer Stelle sind laut „Staatsanzeiger“ durch Beschluß der provisorischen Regierung Dr. Lindemann zum Minister des Innern und Leutnant der Landwehr 2 Professor Emanuel Herrmann zum Minister des Krieas⸗ wesens ernannt worden. Zugleich hat die provisorische Re⸗ gierung den Hauptvorsitzenden des deutschen Metallarbeiter⸗

verbandes, Alerander Schlicke, zum Arbeitsminister ernannt.

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Die badische Nationalversammlung wurde gestern vormittag im großen Sitzungssaal des Ständehauses in Karls⸗ ruhe eröffnet. Am Regierungstisch hatte sich das Gesamt⸗ ministerium eingefunden. Durch Zuruf wurde der Abgeordnele Kopf (Zentrum) zum Präsidenten gewählt, der zunächst die heimgekehrten Krieger begrüßte und dann, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“, zufolge sagte:

„Der militärische Zusammenbruch hat auch eine staatliche Um⸗ wälzung zur Folge gehabt. Wir stehen heute an einem großen welt⸗ geschichtlichen Wendepunkt. Wir sollen das Fundament schaffen zu einem neuen Staat. Am Reich wollen wir unentwegt festhalten. Wir sind ein armes Volk geworden. Durch Arbeit und strenge Feüt können wir uns allein wieder emporarbeiten. Wir wollen die Grundlagen schaffen, auf gesetzmäßigem Wege das Gebäude des Staats wieder aufzubauen zum Wohle des Volks, zum Wohle des Vaterlandes.

Der Präsident führte dann aus:

In seiner politischen Zusammensetzung ist dieses Haus das ge⸗ treue Abbild des Volkswillens. Wir haben den Krieg verloren, die Ehre haben wir nicht verloren. Die unmittelbare Folge des verlorenen Krieges ist die politische Umwälzung. An dem Kriegsbeginn und ar dem Kriegsausgang hatte der frühere Großherzog unseres Landes keinen Anteil. Die vorläufige Regierung des Volksstaats Baden hat es sich deshalb nicht nehmen lassen, dem scheidenden Träger

der vorläufigen Volksregierung Geiß

der Krone und dem Thronfolger ihren Dank auszusprechen für den

von Engherzigkeit freien Geist, in dem sie als Glieder der erblichen Dynastie in Baden ihre Aufgabe erfaßt und erfüllt haben. Was immer die Zukunft bringt: Badener wollen wir bleiben. Baden foll erhalten bleiben als selbständiger Bundesstaat im Rahmen des Reiches. Doch rufen wir laut über alle deutschen Gaue hin: Rüttelt nicht am Reich! Wir wollen vor allem ein großer deutscher Volksstaat bleiben, wir wünschen keine übertriebene Zen⸗ tralisation, doch wird auch die deutsche Republik Preußen mit Recht Einfluß ausüben. Aber auch wir wollen unsere Eigenart entfalten können, und der Einfluß des hbadischen Staates auf die Reichsgeschäfte muß gesichert beiben. Wir erheben mit aller Macht Einspruch gegen die himmelschreiende Ungerechtigkeit der Aufrechterhaltung der Blockade. Nur die rascheste Befestigung der neuen Zustände wird dem Feinde jene Achtung abnötigen, die uns einen Verhandlungsfrieden anstatt eines Diktatürfriedens vielleicht noch gemwährleisten kann. Nur mit Zorn können wir deshalb nach der Hauptstadt blicken. Wir haben kein Verständnis dafür, daß wir den Krieg durch die Schuld kleiner Berliner Gruppen noch einmal verlieren sollen. Wir hoffen, daß es der Regierung Ebert⸗Scheidemann gelingt, dauernde Ordnung zu schaffen. Der einzige Adel des künftigen Deutschlands wird der Adel der Arbeit sein. Der Redner stellte sodann namens der porläufigen Volksregierung die ihr anvertrauten Aemter der Nationalversammlung zur Verfügung und sprach über die nächsten Aufgaben der badischen Nationalver⸗ sammlung in bezug auf Verfassung und Verwaltung. Zur Schul⸗ frage sagte er u. a.: Ich rufe alle Männer und Frauen auf, zu brechen mit dem Geiste eines schlappen Geschehenlassens gegenüber einer sich revolutionär gebärdenden, in Wirklichkeit aber verwahrlosten Jugend 1 Allein der Schwung einer idealistischen Weltauffassung, die in die Kinderherzen gerflanzt wird, kann unsere Jugend über die Sckwere der kommenden Zeiten

hinwegtragen. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wird für

die nächsten Jahre eine neutrale Zone der Politit in diesem Hause werden. Auf dem Gebiet der Sozialpolitik muß das Menschen⸗

möglichne geschehen, um die Lage de Arbeiter erträglicher zu machen.

Wir sind überzeugt, daß die Elsässer nie vergessen werden, daß sie nach Abstammung und Sprache zum deutschen Kulturkreis gehören.

5 Redner schloß: Das badische Volk will Frieden, Freiheit und rot. alle drei erringen, wenn wir vor allem einig sind: einig! Es lebe die junge Republik, der soziale demokratische Volts⸗

Noch ist keines von den dreien gesichert, wir werden sie aber Einig, einig,

staat Baden. (Großer Beifall.)

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1 4 8 2 1 Sodann gaben Vertreter der verschiedenen Parteien des Hauses kurze programmatische Erklärungen ab, in denen sie den Dank für die Taten unserer Krieger zum Ausdruck hrachten, des früheren Großherzoglichen Hau es gedachten und ihre Z stimmung zu den Ausführungen des Ministerpeäsidenten in den Haupipunkten auesprachen. Der Minister Dr. Haas überreichte sodann den Enwurf einer badischen Verfassung und führte aus: Jeden Gedanken, daß das Reich sich auflösen könnte, weisen wir entschieden von uns weg. Der bundesstaatliche Charakter unseres Reichs war für uns immer eine Quelle der Kraft. Eine übermächtige Zentralisation lehnen wir ab. Der Verfassungsentwurf betrachtet die preußisch⸗badische Militärkonvention als erledigt. Wir wollen ein eigenes badisches Volksheer im Rahmen der deutschen Bundes⸗ armee. Der Entwurf legt Ihnen die republikanische Verfassung in Baden vor. Die Verdienste der Zähringer werden in der Geschichte nie vergessen werden. Die Verfassung, die wir vorschlagen, ist streng demokratisch. Das Volk verlangt nach dem Erleben dieses Krieges sein volles Recht. Wir können geordnete Zustände nur düee auf der Grundlage der Demokratie. Wir brauchen ein ttarkes Nationalgefühl. In der Achtung vor den Rechten anderer muß man das starke Gefühl haben, daß jede ehrliche Arbeit An⸗ erkennung findet. (Beifall.) Der Präsident Kopf vertagte sodann die Sitzung auf un⸗ bestimmte Zeit. 1 Hamburg.

Nach einer Meldung der Abteilung für Presse und Nach⸗ richten des Arbeiter⸗ und Soldatenrats Cuxhaven ist der Kreis Hadeln (Hannover) zum Teil der Republik Curhaven erklärt und militärisch besetzt worden.

Die Beamten, die Staatsarbeiter und das Lehrerkartell Cuxhaven haben der sogzialistischen Republik Cuxhaven ein Ultimatum gestellt, is dem unter An⸗ drohung des Ausstandes unter anderem gefordert wirde Auf⸗ hebung der sozialistischen Republik Cuxhaven, An⸗ erkennung der Gesetze der Reichsregierung, keine Einmischung in den Diensbetried der Behörden, keine Verhaftung und Ab⸗ setzung der Beamten, keine Eingriffe in das Prwateinentum, Sicherung der Wahlen und Aufhebung aller Beschlüsse, die diesen Forderungen zuwiderlaufen. das Ultimatum läuft heute früh 8 Uhr ab.

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Bremen.

In Bremen, wo die gesamte wirtschaftliche und politische Macht in den Händen einer proletarischen Nästeregierung liegt, ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ am 10. Januar das Standrecht verbängt worden. Alle Bürger und Offiziere mußten bei Todesstrase bis zum 11. Januar ihre sämtlichen Waffen abliefern. Jeder gegenrevolutionäre Versuch wird als Hochverrat mit sofor⸗ tigem Erschießen geahndet. Ueber sämtliche bürgerliche Zeitungen ist die Vorzensur verhänat worden. Zugleich find sie genötigt, in ihrem redaktionellen Teil alles aufzunehmen, was ihnen vom Rate der Volkskommissare oder dessen Vertretern zugestellt wird. Es steht aiso fest, daß in Bremen unter der Diktatur der Räteregierung eine Gewaltherrschaft aufgerichtet worden ist, die alle die Mittel zur Anwendung bringt, die in Berlin bei der Niederkämpfung des Spartakusaufstandes durch die Re⸗ gierung unter allen Umständen vermieden worden sind.

Wie ferner mitgeleilt wird, hat der Rat der Volks⸗ kommissare eine Verfügung erlassen, vach welcher, um ferneres Blutvergießen unter allen Umständen zu verhüten, bis auf weiteres außer den Sicherheitspatrouillen weder bewaffnetes Militär noch bewaffnete Arbeiter sich auf den Straßen auf⸗ halten dürfen. Gleichzeitig wurde wieder der Belagerungs⸗ zustand über Bremen verhängt.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Ausstand bei der Berliner Hoch⸗ und Untergrundbahn ist beendet. Der Betrieb wurde heute früh wieder aufgenommen. Das Einigungsamt des Ber⸗ liner Gewerbegerichts, das sich gestern mit den Lohn⸗ forderungen der Angestellten zu beschäftigen hatte, hat hiesigen Blättern zufolge gestern abend seinen Schiedsspruch gefällt und dadurch folgende Zulagen fesigesetzt: Für Zugfahrer und Begleiter, Weichensteller und Kolonnenführer 90 ℳ, für Bahnsteigschaffner 80 ℳ, Fahrkartenausgeber 40 ℳ, für männliche Aushilfspersonen 60 ℳ, füur weibliche 25 ℳ. Für Handwerker wurde ein Stunden⸗ lohn von 2,25 für Arbeiter 1,95 und für Frauen ein solcher von 1,20 festgesetzt. Diese durch den Schiedespruch bdestimmten Sätze wurden noch in der Nacht von der Versammlung der Angestellten angenommen. Der Unterausschuß des Zweckverbands Groß Berlia, dem die Anträge der Hochbahngesellschaft auf Täkrif⸗ erhöhung usw. zur Vorberatung überwiesen worden waren, bat die Vorschläge der Hochbahngesellschaft auf Bildung eines Ausgleichs⸗ fonds, dem die durch die Tariferhöhungen erzielten Ueberschüsse aller Berliner Verkehrsgesellschaften zwecks ausgleichender Verteilung an die Unternehmungen überwiesen werden sollten, abgelehnt. Dagegen hat der Verband Groß Berlin sich damit einverstanden erklärt, daß die Hochbahngesellschaft entsprechend den Lohnforde⸗ rungen der Angestellten den Tarif in angemessener Weise, und zwar vorläufig nur bis zum 31. März, erhöht. Für diesen Fall hat die Hochbahngesellschaft folgenden Tarif in Aussicht genommen: Für eine Fahrt in der ersten Zone (5 Stationen) 3. Klasse 25 ₰, 2. Klasse 35 ₰; 2. Zone (8 Stationen) 30 und 40 ₰; 3. und 4. Zone, wobei die bisberige 4. Zone beseitigt wird, 35 und 45 ₰. Nächsten Montag wird sich die Volversammlung des Verbandes Groß Berlin mit den Tariferhöhungen beschäftigen. 1

„In Frankfurt a. M. traten, wie „W. T. B.“ meldet, gestern die Straßenbahnangestellten in den Ausstand. Der gesamte Betrieb ruht.

Zum Bergarbeiterausstand im Ruhrgebiet wird dem „W. T. B.“ von zuständiger Stelle mitgeleilt, daß bei der gestrigen Morgenschicht im Essener Kohlenrevier auf sechs Zechen etwa 2730 Mann nicht angefahren sind. Bei der gestrigen Mittagsschicht sind die Belegschaften von „Wilbelmine Vickoria“ 1 und IV und von „Wilhelmine Victoria“ II und III sowie „Matthias Stinnes“ III und 1v wieder angefahren. Ausständig sind noch die Belegschaften der Schächte „Victoria“, „Matthias und „Nordstern“ 1, 11, III und 1V. Auf der Zeche „Helene“ erschien gestern morgen gegen 11. Uhr ein Trupp von 500 Spartakisten, die die eingefahrene Belegchaft von 520 Mann zwang, wieder auszufahren. Es wurde Militaͤr angefordert, das den Zechenplatz säuberte. Auf Seiten der Spartatkisten waren 6 Ver⸗ wundete. Infolge dieser Vorgänge ist die Nachmittagsschicht nicht angefahren.

Zur Ausstandslage im oberschlesischen Kohlenrevier teilt „W. T. B.“ mit, daß der Betrieb auf der „Ferdinandgrube⸗ 1 ruht. Auf der „Radzionkaugrube“ arbeiten 75 vH der Belegschaft, während auf allen übrigen Gruben voll gearbeirei wird. Auf der „Dubenekogrube“ kam es am Dienstag zu einer wüsten spartatistischen Ausschreitung.