1919 / 16 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

1. Apri1919. Vormittags 10 Uhr, mMit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Danzig, den 5. Januar 1919. Pupvpel, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[61577] Oeffentliche Zustellung.

Der Ernst Kutr sifen iag Düsselderf, Prozeßbevellmächtigter: Rechtsmmwult Beyer daselbst, klogt gegen seine Ehefrau, Ka⸗ tharina geb. Zuang, ohne bekannten Auf⸗ enthalt, feüher in Düsseldotf, auf Grund des § 1567 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. 1 Beklagate zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Ziollkammer des Landgerichts in Düsseldorf auf den

öffent⸗

Der Kläger ladet die

3 Apenl 1919, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte bestellen. Zum Zustellung wird bekannt gemacht. Düffeldorf, den 29. Dezemder 1918. Reichert, KHlerichtsschreiber des Landgerichts.

[639271 Oeffeutliche Zustellung.

Die Ehefrau Emma Boehlke, geb. Siefk⸗, Berlin, Friedenstraße 32, vorn I, vertreten durch R chtsanmwälte Dr. Holste und Seligmann, klagt gegen ihten Ehe⸗ mann, den Arbeiter Auaust Friedrich Albert Boehlke, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antage, die Ebe der Parteien wegen böswilliger Verlassona des Beklagten zu scheiben, auch den Bekiagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerl⸗gen. Kläjerin ladet den Beklagten zur muünd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zoilkammer2 (Ziviljustizgebäude, Si⸗vekingplatz), auf den 14. März 1919, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 16. Januar 1919. Der Gaichtsschreiber des Landgerichis.

Zw cke der öffentlichen dieser Auszug der Klage

[63928] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Elisabeth Toellner verwitwete Lange, frahrer is Windhuk, jetzt unbekannten Aufeatballe, gegen den Kaufmann und Landwirt Otto Toelluer, zurzeit in Groß Gießev, Post Sarstedt, wegen Ehescheidung, ladet der WBeklagte die Klägerin tur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zwilkammer des Laadgerichts in Hau⸗ nover auf den 11. Anrtl 1919, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Werichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwa t als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Haunnovrr, den 16. Janagar 1919

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[63920] DOefftunche Zugestung. Tee Päcke ’gehilt⸗ Joha mes Hendl. meir in Münch n, Bradestroße 21/1 RG., Kläger, vbeitreten durch Rechtsarwalt Hartmann vbahier, klagt gegen seine Ebe⸗ frau, Josexrba Hendimeier, geb. Röͤsch, zurzett unbekannten Aafen hl's, Beklag e, nicht vertreisen, wegen Ehecch iden!, mit dem Antrage, zu erkennen: 1) die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden der Beklaaten geschieden, 2) die Beklagte hat die Kosten des Rechtestreits zu trogen. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Behandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgeeichts Mürchen J auf Minwoch, den 2 Ap il 1919. Vorm. 9 Uhr, Sitzungs⸗ saal 91/1, Juni palast, m't der Aufforderung, einen bei desem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Pozeßbevonmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. München en 2. Januar 1919. Die Gerichtsschreiberet des Landgerichts I. [63934] Oeffentliche Zustellung. In Sachen Peier Hermann, der Theres Peter von Kolle seued, K äger, vertreten durch Gerichtsvlliteber Wum ja Regerstaut, gegen Gleixner Johann, Korbmacher ron Hockenbere, Beklagten, nun unbekannten Aufentbalts, wegen Vaterschaft u. a., jst die öffentliche Zu⸗ stellung der Labung des Gleixaer bewilltgt und Verhandlungstermin anberaumt auf Dienstag, den 14. März 1919, Nachm 2 Uhr, im Sitzungssaal des Amctsgerichts Regenstauf. Z“ diesem Tamin wird der Berlagte geladen. Es wird der Avtrag gestellt werden, dem Be⸗ kagten wird zur Betbringung der Adresse er Zeugin Maria Schauer eine Frist stiomt, nach deren fuchtlosem Ablauf r mit seinem Heweismittel für diese Instanz ausvceschfossen wird. Regesstauf, 16. Januar 1919. Gericht schreiberei des Amtsgerichts.

63931] Oeffentliche Zustellung. Der Bürovorsteher Stefan Barlosch in Kattowitz klazt gegen: 1) die Frau Gertrud Apteka, 2) deren Ehemanr, Schowarz⸗ viehhändler Kaul Apteka, früher in Kattowitz, jtzt in Sädamerika, unbe⸗ kannten Aufenthalts, unier der Behauptene, die Bek agten am 12. F bruar 1972 is Gesomeschuldner von dem Wankier Moses Fischl in Seosnowice ein baree Parleben erbhalten haben, wesches verein⸗ arungszemäß mit 6 % verzinst und am 15 Juni 1912 oöhne Künrigurg zurück⸗

unebel.

gezahlt werden sollte, und daß die Be⸗ klagten am Tage der Darlehnshingabe einen von der Ehefrau akseptierten und von dem Ebemann ausgestellten und girierten Wechsel über 6000 ℳ, fällig

v“ in Paris und beim Bahnpsstamt in Cöln auf Lager gewesen,

soll auf Anordnung des Herrn Vor⸗ sitzenden am 7. Februar 1919. Vor⸗

mittaas zu a, b, f undg um 10 Uhr.

am 15. Junt 1912, ausgestelt und dem zu c, d e, h und i um 10 ½ Uhr, ꝛu k

Fischel, der die Forderung nelst Zinsen

und Ansprüchen aus dem Wechsel am

10. Ju i 1912 an den K äger abgetreten s[und die Beklagten alsbald biervon be⸗ nachrichtigt habz, übergeben habe, Klage

erhoben, mit dem Antrage: 1) die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner zu verurteiler, an den Kläger 6000 nebst 6 % Zinsen seit dem 15. Juni 1912 zu zahlen, 2) den beflagten Ehemann ferner zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte cUchut seiner Ehefrau zu dulden, 3) das Urteil gegen Sechecheitsleistung sfür vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits

werden die Beklagten vor das Amtsgericht 1 in Kattowitz auf den 28 März 1919. zugelassenen Anwalt zu 8 8 3

Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 69, geladen.

Kattomwitz, den 11. Der Gerichtsschreiber

Januar 1919. des Amtegerichts.

z Oeffeutliche Zußellung.

Der Kaufmann Karl Grafe in Langen⸗ salzz, Proz⸗ßbevollmächtigter: Rechtsan⸗ walt Justizrat Huguenin in Langensalzo, klagt gegen den Kaufmann Karl Cramer, früter in Langensalzz, j tzt unbekannten Aufenthalts, unter der Bevauptung, daß er wegen seiver Mietzinsforderurg an den Beklagten für die Zeit vom 1. Januar 1915 bis 31. März 1916 im Betrage von 725 und der Kosten des Arrestver⸗ fahrens beim hiesigen Amtsgericht den Atrestbefehl G. 2/15 erwakt und auf Grund des Arrestbefehls beim Beklaaten Pfä dung hat vornehmen lassen, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten dabin, daß der in der Arrestjache des Kläͤgers gegen den Be⸗ kjagten G. 2/15 det der Gerichtskasse in Laungensalza binte legte Betrag von 311,33 vebst Zinsen (Hinterlegungs⸗ buch A Band 1 Seite 7 Annahmebuch A Nr. 5) an den Kläger herausgezahlt werde. Zur mündlichen Verbandlung des Rechts⸗ streits werd der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Langensalza, Zimmer Nr. 13, auf den 31. März 1919, Vormittags 9 ½ Usr, geladen.

Langersalzu, den 31. Dezember 1918.

Der Gertchtsschreider des Amtsgerichts.

[63933] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister K. Rzmer in Maͤnchen, Rumfordstraße 45, vertreten durch den R⸗chtsanwalt Loewenfeld in München, Theattnerstraße 18/I1, klagt gegen den Ingenieur Verry Buschke, Kuher ia Müncken, Römerstraße 1, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗

hauptonzg, daß Verry Buschke im Jahre 1913 vom Kläger Kleidungssgücke käuflich

geliefert erhalten babe, und beantragt, den eklagten zur Zahlung von 186 50 nebst 5 % Zi sen seit 1. September 1913 u verurteteen und das Urgil für por⸗ läufig vollste ckoar zu erkläre. Der Be klate Verrv Baschke wiro hiermit zur mündlichen Verhanklung des Rechis reis auf Samstag. den 29 März 1919, Vormiltags 9 Uhr, vor das Pmts⸗ gericht hier, Justtzgalast, Zimmer Nr. 38/0, geladen.

München, den 15 Januar 1919.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

163367) Zur Festsetzung des Uebernahmepreises 2.

ür:

a. 1 Foffer A. J. Maria Nockwood, enthaltend Lroerhandschuhe, Reiseoecken und Damenkleidunesstücke, nach Angabe der Dampffschiffahrtspesellschaft Argo in Bremen der Firma T. S. S. Martha Ma ion Rockwood in Washington gebö in,

b. 2 Poͤstvakete, entbeltend 33,2 m

Banmwollensatin, 1,4 m wollenen Kleider⸗ stoff, 1,9 m wollenes Kammgarn, 13,6 m Bauwwollsatin, im Gesammtgewicht von 8,18 kg, abgesandt von Equethon Mur⸗ mett in Loadon an P. L. Prteser in Car denas, c. die Postpak te Nr. 185 —- 195, ent⸗ haltend Kostümstoff usmw. im Gesamtcae wicht von 48,1 kg, aäͤbgesandt von Auguste Dormenil in Paris an Louis Jalade in Guatemala,

d. 5 Damenhemden, 1 Kvnvabenjackett, 1 Kindermantel, unhekannten Eigentü mern gehörig, von der unbekannten Ferma Fach⸗ mann in Berlin bei dem Zollamt Packhof I Berlin eingelagert,

6 4899,85 m Bettzeug und 131,4 m Schuezzeug, einem unbekannten Eigertumer seheta enteignet bei Emstein & Levy in Ulm, f. 120,5 m Baumwollsatin, abgesaadt von Herz & Schaberg in London an Jul. Loll in Gowarougo,

g. cine Kiste, gezrichnet 116 4. 414,

enthaltend Damenhandschuh“, Tüllspitzen usw, angeblich The Eaton & Ce. Ltd. in Winnipeg gehörig,

h. 2 Peostpak⸗te Nr. 900 und 901, ent⸗ haltend je 12 Paar Wollzamaschen, einem unbekaunten Eigentümer gevörig,

i. 2 Ballen, entba'tend Umschlagtücher und Gedecke, a'g'sandt vom Epedtteur H. Schlffmann in Stanislau (Galizien) an Folk & Co. in Hamburg ꝛzur Ver⸗ füögung des Baͤuch Essenfeldt in Zaleszc, yki (Galinen),

k. 9 Pon pikete Nr 800, 267, 674, 551, 163, 142, 169, 582 und 657, ent⸗ hatend Blusen und Maatelstoff usw., ab⸗

g sandt von der Fuma Au Peintemp & Co.

um 11 ½ Uhr, vor dem Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin SW. 61, Gitschinerstraße 97, I. Obergeschoß, ver⸗ bandelt werden. Die Eigentümer werden hiervon benachrichtigt. In dem Termin wird verhandelt und entschieden werden, auch wenn sie nicht vertreten sein sollten. Berlin, den 15. Januar 1919. Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.

[63366]

Zur Festsetzung des Uebernahmepreises für 7 kg Messingblechpape klammern, bei Uetzmana & Cons. in Hamburg enteignet, zur Weiterbeförderung an Gebr. Plucer⸗ Sarna & Cie. in Warschau bestimmt, soll am 13. Februar 1919, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, vor dem Reiche⸗ schiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin SW. 61, Gitschinernr. 97, II. Obergeschoß, verhandelt werden. Der unbekannte Eigen⸗ tümer bezw. Gebr. Plucer⸗Sarna & Cie. wird biervon benachrichtigt. In dem Termin wird verhandelt und entschieden werden, auch wenn sie nicht vertreten sein sollten. 8

Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft. [63372]

Zur Festsetzung des Uebernahmepreises für enteigneten Kriegsbedarf a. 52 rohe Chtuchtlanas aus Postpaket Nr. 200, Ar⸗ seade: Luts Anavitarte in Jquique, be⸗ stimmt fur C. M. Lampson & Co. in London, b. 1 schwarze Ziecenmuffe aus Postpafet Nr. 2111, Ibsender Adele Figneroa on Santtago, Chile, bestimmt für Dhektor de la Sam in Paris, soll am 20. Februar 1919. Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem Reichsschieds⸗ gerscht für Kriegswirtschaft in Berlin SW. 61, Gitschinerstraße 97, I. Ober⸗ geschoß, verhandelt werden. Der Eigen⸗ tümer wird biervon benachrichtigt. In dem Termin wird verhandelt, such wenn er nicht vertreten ist.

Werlin, den 16. Januar 1919.

Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschafi. [63371] ZurFestsetzung des Uebernahmepreises für bei Uetzmana & Conf., Hamburg, Brook 8, enteigneten Kriegsbevarf 161 kg Lumpen soll auf Anordnung des Herrn Vorsitzenden am 31. Jannar 1919, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem Reichs⸗ schiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin SW. 61, Gitschinerstr. 97, I. Obergeschoß, verhardelt werden. Der unbekannte Eigentümer wird hiervon be⸗ nachrichtigt. In dem Termin wird ver⸗ handelt und entschteden, auch wenn er nicht vertreten ist.

Berlin, den 16. Januar 1919. Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft. [63373]

Zur Festsetzung des Uebernahmevpreises für Treibriemen aus Leder und Leinen aus ungezeichneter Kiste (147 kg), bei der Göletabferttcung in Fulda enteigneten rtegsbedarf, soll auf Anordnung des Herrn Vorsttzenden am 30. Jannar 1919, Vormittags 10 Uhr, vor dem Reichsschi dsgericht füͤr Kriegswirtschaft in Beilm Sw. 61, Gitschtnerstraße 97, I. Obergeschoß, verbandelt werꝛen. Der unbekannte Eigentümer wird hiervon be⸗ nachrichtiigt. In dem Termin wird ver⸗ handelt, auch wenn er nicht vertreten ist.

Berlin, den 16. Januar 1919.

Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.

[63936] Zur Festsetzung des Uebernahmepreises för:

a. IIc. A. V. 4470. 18: 2 Pakete rohen Flch?, Aufgbe⸗Nr. 281/282. Absender: Kames Augus Co. Aufgabepostanstalt Riga. Nr. 36/37 der Nachweisung A der Oberpostbirektion Danzig. Empfängeg;: Cossie Mackie Co. Bestimmungson Dunre⸗. Eigentümer nicht ermittelt.

b. IIe. A. V. 5430/18: 2 Pakete = 10 kg Bruttogewicht, Angelschnüre, 6 kg Nettog-wicht. Eigentümer nicht emuten,

soll am 14. Februar 1919 um 10 Uhe, verhandelt werden. Der Eigen⸗ rümer wud hiervon oenachrschtigt. In dem Termin wird verhandelt und ent⸗ schieden, auch wenn er nicht vertreten ift.

Berlin, den 16. Januar 1919.

Reichsschiedegericht für Priegswirtschaft [63938]

Zur Festsetzung des Uebernahmepreises für die der Firma Wollweberei Alexander & Söhne in Kesteaholz i. Els. gehörige a 1 Kiste 7/1 mm Streichgarn Lager⸗ kiste Nr. 1 Kartei 47 921 im Reingew. v. 31,85 kg. b. 1 Schcht. 56/1 mm. Kammgarn Lagerkiste Nr. 2 Nr. 47 920 im Resngew. v. 4,50 kg, welche bei der igentümerin ent⸗tanet wurden, soll am 4. Februar 1919, Vormittags 11 Uhr, vor dem Reichsschiedegericht für Kriegswirischaft in Berlin SW. 61, Gitschinerstraße 97, II. Obergeschon, ver⸗ handelt werden. Die Firma Wollwebrrei Alexander & Cöhne in Kestenholz i. Els. wird hiervon benachrichtigt. In dem Termin wird verhandelt und ent⸗ schieden werden, auch wenn sie nicht vertreten sein sollte.

Bevcliu, den 16. Jmuar 1919.

Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.

6399621

Zur Festsetzung des Uebernahmepreises füör bei Erich Te pel in Lanksweiler enteig⸗ neten Kriegsberarf 16 Ledertreibriemen

soll am 30. Januar 1919, un

11 Uhr, ver demn Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin 8W. 61, Gitschinerstr. 97, I. Obergeschoß, ver⸗ handelt werden. Der unbekannte Eigen⸗ fümer wird hiervon benachrichtigt. In dem Termin wird verhandelt, auch wenn er nicht vertreten ist. Berlin, den 17. Januar 1919.

Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.

[63939]

Zur Festsetzung des Uebernahmepreises für die einem unbekannten Eigentümer gehörigen a. 3 Kisten 54/‧2 Ia am. kl. Sp. 25 Dr. im Reingewicht von 139,2 kg, b. 3 Bll. 58/1 Maco sup gek. xh. plain prep. Water Ggdr. im Reingewicht von 235,5 kg, c. 3 Bll. 58/1 Maco sup. gek. xh. plain gas Prep. Water Ggdr. im Reingewicht von 236, 5 kg. d. 2 Kisten 54/2 la am. kl. x Sp. 29 Dr. tim Rengewicht von 85,9 kg, e. 2 Kisten 58/2 Maco 1 à card. klI. Pat. X Sp. 25 Dr. im Rein⸗ gewicht von 123,8 kg, 1 Schtl., welche bei der Güterabfertigungsstelle Frankfurt a. O. enteignet wurden, soll am 28. Ja⸗ nuar 1919, Vormittags 10 Uhr, vor dem Reichsschiedsgericht für Kriegs⸗ wirtschaft in Berlin SW. 61, üschtae, straße 97, II. Obergeschoß, ver andelt werden. Der unbekannte Eigentümer wird hiervon benachrichtigt. In dem Termin wird verhandelt und entschieden werden, auch wenn der Eigentün er nicht vertreten sein sollte.

Berlin, den 17. Januar 1919. Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den

Verlust von Wertpapieren befin⸗

den sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung 2.

.

[60022) Bekanntmachung. Bet der heute zur Tilgung er olgten Auslosung Dutsdurger

Stadtschuldverschreibungen sind folgende Nummein geiogen worden: 1) von ver Anleihe von 3 500 000

vom Jahre 18821

Nr. 9 19 20 21 61 79 80 87 113 134 135 146 154 179 187 193 195 221 268 285 302 310 311 331 335 372 376 396 400 436 454 512 539 581 587 597 601 603 606 616 651 697 711 717 720 722 740 755 778 783 798 803 811 820 827 831 836 837 898 918 925 933 956 1004 1008 1055 1099 1112 1140 1203 1214 1295 1301 1362 1368 1422 1433 1470 1485 1507 1533 1598 1606 1612 1629 1666 1716 1728 1741 1769 1787 1835 1902 2010 2019 2032 2040 2094 2098 2204 2253 22u18 231 8 2828 2349 2474 2481 2528 2545 2578 2679 2776 2859 2374 2881 2890 3040 3092 3129 3131 3185 3191 3227 3279 3291 3302 3319 3324 3344 3376 3377 3388 3390 3393 3424 3427.

2) von ber Aaleihe von 1000 000

vomn Jahre 1885:

Nr. 11 84 101 102 108 176 253 254 269 313 339 340 361 403 467 490 512 558 567 660 713 725 927.

3) von der Anleihe von 1 000 000 vom Jahre 1889, I. Emisston: Nr. 19 36 56 63 78 94 106 131 163

180 186 191 207 210 213 253 348 379

478 552 568 616 666 929 933.

4) von der Anleihe vor 4000000

vom Jahre 1889 II Emission:

Nr. 89 101 103 117 127 130 175 181 189 221 226 234 265 273 276 278 293 302 325 357 358 361 380 458 462 480 482 485 495 509 532 533 534 567 571 619 623 640 666 697 743 7638 776 777 784 791 799 854 873 915 957 978 981 993 1006 1011 1444 1446 1600 1700 2042 2066 2073 2153 2211 2214 2246 2258 2267 2288 2298 2333 2342 2425 2499 2556 2573 2615 2708 2720 2723 2728 2736 2756 2772 2837 2878 2928 2956 2972 2977 2982 3021 3029 3070 3087 3240 3417 3510.

5) von der Anlethe von 3000 000

vom Jahre 1899:

Ner. 1125 1330 1377 1609 1635.

Auß’roem wurden 51 Stück Schuldver⸗ schreibungen zum Betroge von 51 000 zwecks Tilgung angekauft. Bei den nachfolgenden Anleihen ist der ganze Tilgungsbedarf in nachbezeichneter Höbe durch Ankauf gededt worden:

jahl wert v. J. der ang kauften Schuldverschrei⸗ bungen

6) 3 000 000 1896 61 61 000

7) 11 000 000 1902 75. 75 000

8) 7 000 000 1907 185 185 000

9) 12 000 000 1969 411 411 000

10) 17 000 c9. 8 441 +6 444 000

uchsr. A) (Buchst. B

Die Einlösuag der verlosten .n. Belegetbunga die Auszablung der

eträge dafür erfolgt vom 30. 2. 1919 ab, und zwar: Nüeh.

der Schuldverschreibungen zu 1 bei der Disconto Gesellschaft in Berlin

1391

1980 2141 2364 2774 3089

Anleihe

und Fraolfurt a. M., bei der Deuischen Bank in Berl u,

960 1179

1593 1724

bei dem Bankhaufe Gal. Hppenheim

jr. & Cie. in Cöln,

bei der Duisburg⸗Ruhrorter Bank (Filiale der Essener Krediranstalt) hier und

bei der hiesigen Stadikasse:

der Schuldverschreidurngen zu 2

und 3 8

bei der hiestgen Stadtkaffe:

der Schuldverschreibunsen zu 4

bei der Hafenkasse und der Stadt⸗ kasse hierselbst;

der Schulvverschreibungen zu 5

bei der Disconto⸗Geseszschatt in Berlin, Bremen und Frankfurt

K&. M., bei der Deutschen Bank in Berlia, Bremen und Frankfart a. M., bei der Bergisch⸗Märkischen Bank in Elberfeld. bei dem Baakhause Sal. Oppen⸗ heim jr. & Cie. in Cöln,

bei dem Barmer Bankvsrein Hins⸗ berg, Fischer & Co. in Barmn und Puisburg,

bei der Duisburg⸗Ruhrorler Bank

Filtal⸗ der Essener Kreditanstalt) in Cais Hburg und Duisburg⸗Rahrort und bei der hiestgen Stadtkasse.

Mit dem 30 Juni 1919 hört die Ver⸗ unsung auf; der Betrag etwa feblender Zinsscheine wird am Wert der Anleihe⸗ scheine gekürzt. 8

Die Irhabder der bereits fröher ausge⸗ losten, unee⸗ n. nicht eingelösten Schuldverschreibungen

8 der Anleihe von 3 500 000

vom Jabre 1882: 8

Nr. 762 und 1669, ausgelost 30. Jant 1913:

Nr. 817, ausgelost zum 30. Juni 1916;

Nr. 1665 1729 und 2856, ausgelost zum 30. Juni 1917;

Nr. 160 604 1243 1639 2885 3148 3183 3465 und 3476, ausgelo⸗t zum 30. Juni 1918;

der Anleihe von 1 000 000 vom Jahre 1885:

Nr. 181 305 984 und 989, ausgelost

zum 30. Juni 1918; der Anleihe von 1 000 000 vom Jahre 1889, I. Emission:

Nr. 476, ausgelost zum 30. Juni 1911;

Nr. 44, ausgelost zum 30. Junt 1915;

Ne. 32 und 37, ausgelost zum 30. Juni der Anleibe von 4 000 000

vom Jahre 1889, II. Emission:

Nr. 2694, ausgelost zum 30. Juni 1907;

Nr. 624, ausgelost zum 30. Juni 1915;

Nr. 2815, ausgelost ium 30. Juni 1916;

Nr. 61 252 und 3445, ausgelost zum 30. Juni 1917:

Nr. 178 338 343 360 2177 2864 2990 3108 3382 und 3880, 30. Juni 1918;

der Anleihe von 3 000 000 vom Jahre 1899:

8

zum

Nr. 1215, ausgelest zum 30. Juni 1915; Nr. 2678, ausgelost zum 30. Juni 1916; Nr. 2858, ausgelost zum 30. Junt 1917;

der Anleihe von 7 000 000 vom Jahre 1907:

Nr. 1823 2716 und 3502, ausgelost zum 30. Juni 1917;

der Anleihe von 12 000 000 vom Jahre 1909:

Nr. 5656, ausgelost zum 30. Juni 1915, werden hierdurch aufgefordert, sie zur Vermeidung weiterer Zinsverluste zur Ein⸗ lösung einmreichen.

Nummerverzeichnisse der aus. gelosten Anleihescheine werden auf

748 755 762 912 Zimmer Nr. 73 des Rathausts ab⸗

gegeben. nisburg, den 20. Dezember 1918.

J. V.: Dr. Maiweg.

aüeÜe 86

5) ommanditgesell⸗ schaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

[64014] M. & L. Heß Schuhfabrik

Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 15. Februar 1919, Nachmittags 4 Uhe, in unserem Geschäftslokale in Ecfurt, Moltkestr. 91, stattfindenden 6. ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen.

Tagesorduuag:

1) Erstattung des Geschäftsberichts und Beschlußfassung über die Bilanz und Gewinnverseilung.

2) Beschlußfassung über Entlastungs⸗ erteilung an Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

3) Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Die Aktionäre, welche an der General⸗ versammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien oder die über dieselben lauten⸗ den, von dem Aufsichtsrat als genügend erachteten Depotscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars, welche Bescheinigungen die Nummern oder die sonstigen besonderen Kennzeichen der Aktien enthalten müssen, spätestens 3 Tage voe der Generaiversammlung, den Tag der letzteren sowie des der de tese gdn nicht mit eingerechnet, bis zum Schluß der Generalversammlung bei dem Vorstand der Gesellschaft oder bei dem Bankhau; Adolph Erurcke in Grfurt binterlegen. .

Erfurt, den 20 Januar 1919. Der Vorstand.

ausgelost zum

Nr. 2674, autgelost zum 30. Jun 1914;

Der Oberbünpermeisterr

unrichtige oder unvollständige An aben macht, bis zu 1

Der Beingspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Alle Postanstalten neymen Bestellung an für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Helbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Kummern kosten 25 f.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.

7 16.

——

Reichsbankgirokonto.

Berlin, Dienstag, den

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7 8

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Unzeigen nimmt an:

dee Geschäftsstelle des Reichs⸗ und v- ncat

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 3

& 21. Januar, Abends.

Postscheckkonto: Berlin 41 821.

1919.

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Inhalt des amtlichen Teils: Dentsches Reich.

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalabwanderung in das Ausland vom 21. No⸗ vember 1918.

Verordnung über Kapitalabwanderung in das Ausland durch Abschluß von Versicherungen.

IG über die Auegestaltung der Statistik der Waren⸗ ausfuhr.

Verordnung, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Fest⸗ Feging von Kriegsschäden im Reichsgebiete, vom 3. Juli 1916.

Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritäts⸗ fristen in Norwegen.

Verordnung, betreffend den Bergbau. .

Bekanntmachung, hetreffend Darlehnskassenscheine.

Berichtigung zur Verordnung über die Einstllung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung.

Bekanntmachung, betreffend Zulassung einer Radbauart.

Bekanntmachunn, betreffend die Pauschagebühr für Anschlüsse an das Octs⸗Fernsprechnetz in Berlin⸗Weißensee.

Berichtigung zum Verzeichnis der öffentlichen Blätter, die für Bekanntmachungen aus dem Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register bestimmt sind. .

Bekanntmachung, betreffend Beendigung einer Liquidation.

Handelsverbot

An ö die Ausgabe der Nummer 10 des Reichs⸗

setzblatts. 1 1“

Preußzen. v

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Verordnung über die Bildung einer vorläufigen Provinzial⸗ versammlung für die Provinz Ostpreußen.

Erlaß, betreffend Verleihung des Enteignungsrechts an die Wasserwerke Borghorst⸗Burgsteinfurt in Borghorst.

Erlaß. betreffend Anerkennung der Abgangszeugnisse des städtischen Lyzeums in Apolda.

Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Amtliches. Deutsches Reich.

.“ Verordnung

zur Ergänzung der Verordnung über Maßnahmen

gegen die Kapitalabwanderung in das Augland vom 21. November 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1325).

Vom 15. Januar 19190.

Wer in der Zeit vom 1. Juli bis 22. November 1918 Wert⸗ papiere ohne Vermittlung von Banken nach dem Ausland versandt oder überbracht hat oder durch einen Dritten hat versenden oder über⸗ bringen lassen, hat dem für ihn zuständigen Besitzsteueramt eine An⸗ zeige nach dem Muster der Anlage 1 *) zu erstarten.

Die Anzeige ist binnen einem Monat nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einzureichen.

Wer in der Zeit vom 1. Juli bis 22. November 1918 Aufträge an Banken erteilt hat, wonach 1“

1. Wertpapiere nach dem Ausland versandt oder überbracht, für einen Ausländer in Verwahrung genommen oder ihm auf Stückekonto gutgeschrieben,

2. Geldbeträge in in⸗ oder ausländischer Währung einem Ausländer gutgeschrieben 1 werden sollten, hat innerhalb der im § 1 Abs.,2 bezeichneten Frist, sofern der Auftrag nicht rückgängig gemacht wird, der Bank eine Erklärung nach dem Muster der Anlage 2 *) in doppelter Ausfertigung einzureichen. Die Banken haben eine Ausfertigung der Erklärung“) binnen einer Woche an das für ihre Niederlassung (Zweignieder⸗ lassung) zuständige Besitzsteueramt einzureicheen.

Die Banken sind ferner verpflichtet, ihre Bücher und Geschäfts⸗ papiere daraufhin nachzuprüfen, ob in der Zeit vom 1. Juli bis 22. November 1918 Aufträge der im Abs. 1 bezeichneten Art von ihnen ent egengenommen und ausgeführt worden sind. Soweit der Auftraggeber der im Abs. 1 bezeichneten Verpflichtung nicht nach⸗ kommt, haben sie über die Ausführung des Auftrags dem im Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Besitzsteueramte bis längstens 30. April 1919 nach dem Muster der Anlage 3*) Anzeige zu machen; das gleiche gilt, wenn sich bei der Prüfung herausstellt, daß die gemäß Abs. 1 der Bank 8 Erklärungen unrichtige oder unvollständige Angaben ent⸗

alten.

3 11öu. 727 2 „Die Vorschriften im § 1 98 2, 3, § 2 Abs. 3, § 3 der Per⸗ rdnung vom 21. November 1918 geltend entsprechend.

Wer den Vorschriften im § 1 oder im § 2 Abs. 1 dieser Ver⸗ rdnung zuwiderhandelt oder in den von ihm eingereichten Erklärungen wird mit Geldstrafe

ünfzigtausend Mark bestraft. Daneben kann auf Gefängnis

Die Anlagen sind vier nicht abgedruch

bis zu einem Jahre erkannt werden. Die Vermögenswerte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, können im Urteil für dem Reiche verfallen ertlärt werden.)

Wer den im § 2 Abs. 2 bezeichneten Verpflichtungen vorsätzlich zuwiderhandelt, wird, soweit nicht nach andern Gesetzen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.

Der Versuch ist strafbar. 8

85

Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 der Verordnung vom 21. No⸗ vember 1918 findet auch auf solche Fälle, in welchen die Errichtung des Kontos orer die Hinterlegung von Wertsachen oder die Mietung eines Schließfachs bei einer Bank vor dem 23. November 1918 er⸗ folgt ist, entsprechende Anwendung. Der Kontoinhaber ist in diesen Fällen ve pflichtet, innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Inkrafttreten der gegenwärtigen Verordnung der Bank unter Angabe säscss wahren Namens Anzeige zu machen, oder das Konto aufzu⸗

en.

Die Bauken sind hinsichtlich der vor dem 23. November 1918 bei ihnen errichteten Konten verpflichtet, falls Anlaß zu Zweifeln be⸗ steht, ob die über die Person des Kontoinhabers gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, sich über diese Person nachträglich bis längstens 30. April 1919 zu vergewissern; ergibt sich, daß das Konto auf einen falschen oder erdichteien Namen errichtet worden ist, so ist es unverzüglich aufzulösen. Entsprechendes gilt für die im Abs. 1 bezeichneten anderen Geschäfte.

§ 6 Wer den Vorschriften im § 5 Abs. 1 zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark bestraft. „Wer den Vorschriften des § 5 Abs. 2 vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.

2

§ 7 Das Besitzsteueramt kann die im § 1 Abs. 278 2 Abs. 1 und 2 und § 5 Abs. 1 und 2 bezeichneten Fristen auf Antrag angemessen verlängern.

Die Verordnung vom 21. November 1918 wird, wie folgt,

geändert:

1. Im § 2 Abs. 1 werden die Worte „in doppelter Ausfertigung einreicht“ ersetzt durch: „in doppelter, bei Weripapiersendungen in dreifacher Ausfertigung einreicht“.

2. Im § 2 Abf 2 wird hinzugesetzt: „und eine Ausfertigung der Wertpapiersendung beizufügen“. 1

3. § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Bei Anträgen auf Er⸗ richtung eines Kontos, auf die Annahme von Hinterlegungen der im Abs. 1 bezeichneten Art oder auf Ueberlassung eines Schließfachs hat die Bank sich über die Person des Antragstellers zu vergewissern“.

§ 9 Diese Verordnung hat Gesetzeskraft. Sie tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. 8

Berlin, den 15. Januar 1919.

Die Reichsregierung. Ebert. Scheidemann.

—— Verordnung

über Kapitalabwanderung in das Ausland durch 2 Abschluß von Versicherungen.

Vom 15. Januar 191909.

Ausländische, zum Geschäftsbetrieb im Inland zuͤgelassene Ver⸗

sicherungsunternehmungen sind verpflichtet, den Abschluß von Lebens⸗ versicherungsverträgen (Kapital⸗ und Rentenversicheruna) sowie von Verträgen über Kapitalsparversicherungen oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr mit Versicherungsnehmern, die im Inland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dem Besitzsteueramt anzuzeigen, sofern die Auszahlung des Gegenwerts der Ver icherung im Ausland oder die Uebertragung auf den Bestand einer ausländischen Nieder⸗ lassung der Unternehmung bedungen wird. Das gleiche gilt, wenn nach Abschluß der Versicherung Vereinbarungen der im Satze 1 be⸗ zeichneten Art getroffen werden.

§ 2

Zur Anzeige verpflichtet ist der inländische Bevollmächtigte der Versicherungsunternehmung, der sie bei Abschluß oder Aenderung des Versicherungsvertrags vertritt, oder, wenn der Abschluß nicht durch einen inländischen Bevollmächtigten erfolgt ist, derjenige, der für eine der im §1 bezeichneten Unternehmungen den Abschluß der Versicherung vom Inland aus vermittelt.

Die Anzeige gemäß Abs. 1 ist binnen 2 Wochen nach Abschluß des Vertrags dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Ver⸗ treters oder Vermittlers zuständigen Besitzsteueramte nach dem an⸗ liegenden Muster) zu erstatten.

§ 3

Werden Versicherungen der im § 1 bezeichneten Art von einem im Inland wohnhaften Versicherungsnehmer bei einer auslaͤndischen Versicherungsunternehmung ohne Mitwirkung eines inländischen Ver⸗ treters oder Vermittlers unmittelbar im Ausland abgeschlossen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, binnen 2 Wochen dem für ihn zuständigen Besitzsteueramt Anzeige zu erstatten.

Im Inlande wohnende Vertreter, Bevollmächtigte, Agenten oder sonstige Vermittler einer ausländischen Versicherungsunternehmung, die von dem Abschluß einer Versicherung der im Abs. 1 bezeichneten Art Kenntnis erlangen, haben dies binnen 2 Wochen nach erlangter Kenntnis dem für ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständigen Besitzsteueramt anzuzeigen.

——

§ 4 5 Vorschriften im § 101 des Reichsstempelgesetzes bleiben un⸗ erührt. Die Stempelsteuerbehörden sind im Falle des § 101 Abs. 2 des Reichsstempelgesetzes verpflichtet, von der bei ihnen erstatteten Anzeige unverzüglich dem Besitzsteueramte Mitteilung zu machen.

§ 5 Die Vorschriften der §§ 1, 2 finden entsprechende Anwendung auf Versicherungen bei inländischen Versicherungsunternehmungen, wenn die Zahlung des Gegenwerts der Versicherung im Ausland oder die Uebertragung auf den Bestand einer ausländischen Niederlassung der Unternehmung bedungen wird. § 6 Die Vorschriften der §§ 1 bis 3 und 5 finden auch auf Ver⸗ einbarungen Anwendung, welche vor dem Inkrafttreten dieser Ver⸗ ordnung, jedoch nach dem 1. Juli 1918 getroffen worden sind. Die nachträgliche Anzeige ist im Falle der §§ 2 und 5 binnen einem Monat, im Falle des § 3 binnen 2 Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung zu erstatten.

37

Wer die in den §§ 2, 3, 5 und 6 vorgeschriebenen Anzeigen unterläßt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark bestraft. Gegen den zur Anzeige verpflichteten Versicherungsnehmer kann neben der Geldstrafe auf Gefängnis bis zu einem Jahr erkannt werden.

Wer im Inland für eine daselbst nicht zum Geschäftsbetriebe befugte Unternehmung Versicherungen der im § 1 bezeichneten Art als Vertreter oder Bevollmächtigter abschließt oder den Abschluß solcher Versicherungen vermittelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzig⸗ tausend Mark oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.

§ 8

Alle Geschäfte, Verabredungen und sonstigen Handlungen, die dazu bestimmt sind, die durch die Vorschriften der §§ 1 bis 6 bezweckte Kenntnis der Steuerbehörde über die dort bezeichneten Verabredungen zu vereiteln, sind verboten

Wer der Vorschrift im Abs. 1 vorsätzlich zuwiderhandelt, wird, soweit nicht nach andern Gesetzen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe von einhundert dis einhunderttausend Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit einer dieser Strafen bestraft. Der Versuch ist strafbar.

§ 9 Alle Reichs⸗, Staats⸗ und Gemeindebehörden sind verpflichtet, Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung, die ihnen zur Kenntnis kommen, der Steuerbehörde mitzuteilen.

§ 10 Diiese Verordnung hat Gesetzeskraft. Sie tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 15. Januar 1919. b 1 Die Reichsregierung. Ebert. Scheidemann.

Verordnung

über die Ausgestaltung der Statistik der Warenausfuhr.

Vom 15. Januar 1919.

91 Für die nach dem Gesetze, betreffend die Statistik des Waren⸗ verkehrs mit dem Ausland, vom 7. Februar 1906 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 109) anmeldepflicht gen Waren sind bis auf weiteres bei der Ausfuhr aus dem Deutschen Reiche (außer Helgoland und den badischen Zollausschlüssen) Ausfuhranmeldungen nach den folgenden Bestim⸗ mungen abzugeben. Dies gilt auch: 1. für die in eingeschriebenen Briefsendungen oder Wertbriefen versendeten Waren,

. für die bisher von der Anmeldepflicht ausgenommenen Kunst⸗ sachen, die für öffentliche Kunstanstalten oder öffent⸗ liche Sammlungen sowie andere Gegenstände, die für öffent⸗ liche Anstalten oder öffentliche Sammlungen zu Lehr⸗ oder Anschauungszwecken ausgehen.

r9 In den Ausfuhranmeldescheinen sind der Wert der Waren und die Zahlungsbedingungen anzugeben. Die Angabe dieser Bedingungen ist nicht erforderlich bei der Ausfuhr von Waren, die im kleinen Grenzverkehr mündlich angemeldet werden, und von Schiffsbedarf, der auf ausgehende fremde Schiffe gebracht wird.

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83

Als Wert ist der Fakturenwert nach Abzug aller Skonti in der vereinbarten Währung unter Benennung des Lieferungsorts anzu⸗ melden. Liegt dieser Ort nicht an der deutschen Grenze, so sind außerdem die Fracht⸗, Versicherungs⸗ und sonstigen Kosten von der Grenze bis zu ihm anzugeben. Zu den sonstigen Kosten gehören die Lager⸗ und Speditionskosten. Die Fracht⸗, Versicherungs⸗ und sonstigen Kosten sowie der ausländische Zoll, der aber nur im Falle zollfreier Lieferung in Frage kommt, sind in deutscher Währung an⸗ zumelden. Unter den Zahlungsbedingungen sind das Ziel, der etwa vereinbarte Umrechnungskurs und der Zahlungsort mitzuteilen. Kommt ein Fakturenwert nicht in Frage, so ist als Wert der Preis anzunehmen, der für Waren gleicher Art und Beschaffenheit im Bestimmungslande zuletzt erzielt worden ist, wobet die Fracht⸗, Ver⸗ sicherungs⸗ und sonstigen Kosten von der deutschen Grenze bis zum Empfangsorte sowie die für den Verkauf anzunehmenden Kosten und der etwa entrichtete ausländische Zoll in Fb ug zu bringen sind. (Grenzwert der Ware.)