Bemw r Bo vUern
Lide. oder Teile von Gewerhezweigen, Bezeichnung
des Fachausschusses
— — Mr. für welche der Fachausschuß zustandig ist 1 5— 8
—
1
gewerde
gewerbe
kon Strumpf⸗ und Stoff s Anfer igung un erstellt von Woll⸗ und Phantasie⸗ Herstellung waren Konfektionieren von Wäͤsche aus gewedten, gewirkten oder ge⸗ strickten Stoffen, Schürzen⸗, Blusen⸗, Unterrock⸗ und Schnär⸗ Weißzeugstickerei, Gartinen. und Spitzen Herstellung Her⸗ stellung von Belätzen, Jabots, Schleifen, Deckchen und ähn⸗ lichen Erzeugnissen der Stickeret⸗
und Spitzen⸗Kleinkonfeklion
„ * mu
S on chuh⸗ Fachaus für
—
Fachausschu tion, St industri
Herstellung von Herren⸗, Damen⸗ und Knabenkleidern aus Web⸗ stoffen
Herstellung von Wäͤsche aus Web⸗ Fachausschu
fettion
ß stoffen, von Schürzen un tion und Lohnstickerei Korsetten sowie von Vorbang⸗, Gardinen⸗ und Wäschestickeret Herstellung von Kleidern und Fachausschuß fuͤr Wäsche aus Wirk⸗ und Strick⸗ Strickwaren stoffen
Wirk⸗
Kleider⸗ und Wäschekonfektion, Trikotagen und Segeltuch
Kleider, und Wäschekonfe Trikotagen und. SeV eltuch, Hausweberei und Lohnstickerei
Lohnstickerei
Kleider⸗ und Wäschekonfekrion, Krawattennäherei, Slickerei und ähnliches
Wäschekonfektion und wandte Berufsarten
ZIIu“
Wäschekonfektica . Fachausschuß für das Konfektioas⸗ Regierungsbezirke Oberbaypern, Niederbavern, Fachausschuß fär das Konfektions⸗
eberei
ß für Wäschekonfek⸗ üickerei⸗ und Svpitzen⸗
Württemberg Fachausschuß für die Kleiderkon⸗ V Württemberg
für Waͤschekonfek⸗ und Württembderg
Baden
Unterländer Fachausschuß für die Kleider⸗ und Wäschekonfektion, einschließlich der Verarbeitu von Trikotagen und Segeltuch Oberländer Fachausschuß jür die
Kleider⸗ und Wäschekonfektion, einschließlich der Verarbeisu von Trikotagen und Segeltu
sowie für die Hausweberei und
. FPfalz 98
Braunschweig Fachausschuß für Kleider⸗ und Brannschweig ver⸗
München Schwaben Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Nürnberg Unterfranken, Oberpfalz b Regie ungsberirke Oberfranken und Münchberg bayern
1
Nieder⸗
Strumpf⸗, schuh und Phantasie⸗
Stuttgart
Wuͤrttemberg . . . . “ 6
Stuttgart
Landeskommissärbezirke Karlsrube und Mann⸗ beim sowie der bayperische Regierungsbezirk
I“
Stadt Braun⸗ schweig
Verordnung über die Verlängerung der Fristen des Wechsele⸗ und Scheckrechts.
Vom 20. Januar 1919.
Im § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Ver⸗ längerung der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts im Falle kriegerischer Ereignisse vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) werden die Worte „in Veranlassung kriegerischer Er⸗ eignisse“ gestrichen.
8 — v.““ Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 20. Januar 1919 Die Reichsregierung. Ebert. Scheidemann.
Der Staatssekretär des Reichs⸗Justiza
ts. Dr. von Krause. —
m
(6611tliche Bekannimaunng,
betreffend Rückgabe in Belgien und Frankreich beschlagnahmter Betriebseinrichtungen.
Nach den Bedingungen, unter welchen unsere Feinde am 15. Ja⸗ nuar 1919 die Verlängerung des Waffenstillstandes zugestanden haben, muß die deutsche Regterung binnen kürzester Frist alle industriellen und landwirtschaftlichen Hetresse mricskacger jeglicher Art, wie ins⸗ besondere Masch'nen nebst Zubehör und Ersatztteilen, Kessel, Eisen⸗ konstruktionen (Hallen, Laufträne usw.), ganze Werkteile (Walzen⸗ straßen, Konperteranlagen, Ofenanlagen usw.), welche in Belgien und Frankreich für die deutsche Kriegswirtschaft beschlagnahmt und nach Deutschland übergeführt worden sind, den feindlichen Staaten wieder zur Verfügung stellen.
An alle Besitzer folcher Betriebseinrichtungen ergeht hiermit im Auftrage des Reichsamts des Innern die Aufforderung, bis 3 spätestens 30. anuar 1919 der Reichsent⸗
een Maschinenabteilung, Berlin w. 10, Vriktoriastraße 34, 88 jede dieser Betriebseinrichtungen einzeln auf besonderem Blatt nzeige zu machen und der Anzeige zwei gleichlautende Abschriften beizufuͤgen. Zubehör und Erzatzteile sind beim Hauptgegenstand auf⸗ zuführen. Fuͤr die Anzeige ist festes Papier in der Blatt⸗ größe 205: 165 om (¼ Folionormal) zu verwenden; für die beiden Abschruten kann Durchschlagpapier benutzt werden. Die An⸗ zeige muß enthalten: “ 4&., Vorderseite 8 1) Urfrrung der Betriebseinrichtung (Name des fruͤberen aus⸗ ländischen Besitzers, Land, in dem und Ori, an dem der Gegenstand beschlagnahmt worden ist); 8 2) jetziger Besitzer, seine Anschrift, Standort des Gegenstandes; 95]) Vermittlungsstelle, durch welche die Betriebseinrichtung be⸗ zogen wurde, unter Angabe der Beschlagnahmenummer usw. dieser Stelle (z. B. Fz. 54. BdKM Nr. 301 ufw.); 4) an die Vermittlungsstelle geahlter Kaufpreis; 5) Art und Abmessungen (Leistung) der Betriebseinrichtung (z. B. i Drebbänken: Spitzenhöhe und Drehlänge; bei Motoren: P8. urenzahl usw.); 6) ungefähres Alter; . — 2 7) ungefähres Gewicht (ohne Zubehör und Ersatzteileh,)
8 4
““ 8
8) Zubehör und Ersatzteile; “
9) fals betannt: Hersteller der Betriebseinrichtung, z. B. bei Maschinen Typ sowie etwaige besondere Angaben über 1]
B. Rückseite:
10) Etwaige an dem betreffenden Gegenstand vorgenommene Umlauten. (Nähere Angaben hierüber):
11) jetziger Zustand (sehr gut erhalten, noch voll gebrauchsfähig, nur nach größerer — kleinerer Reparatur gebrauchsfähig, unbrauchbar);
12) desteben Einwendungen gegen die sofortige oder demnächstige Rückgabe gegen angemessene Entschädigung an die deutsche Regierung?
An alle Interessenten, die Betriebseinrichtungen noch im Besitz haben oder “ haben, falls der betreffende Gegenstand usw. nicht mehr vorbanden ist: b
13) Verbleib desselben, gegebenenfalls Grund seiner Vernichtung (Flie gerangriff, Explosion).
Wenn mehrere Betriebseinrichtungen in Frage kommen, ist außer den Einzelkarten mit der Anzeige eine Gesamt⸗ aufstellung nebst zwei Abschriften vorzulegen.
Die gleiche Aufforderung ergeht an alle militärischen und bürger⸗ lichen Dienststellen, in deren Gewahrsam in Betrieben, in Parks, in Bergwerken, Hafenanlagen, auf Lägern, Eisenbahnen, Schiffen, Werften oder sonstwo sich derartige Betriebseinrichtungen belgischer oder französischer Herkunft befinden. Soweit diese Dienststellen wegen mangelnder Sachkunde außerstande sind, alle geforderten An⸗ gaben zu machen, müssen wenigstens die bekannten oder leicht zu er⸗ mittelnden verzeichnet werden.
Dem Vernehmen nach sollen rheinische Großindustrielle, bei denen derartige Betriebseinrichtungen von der Entente vorgefunden sind, trotz aller deutschen Proteste verhaftet und bereits zu schweren Strafen verurteilt sein.
Es liegt deshalb, um ernste Nachteile für den
inzelnen, aber auch für die deutsche Volkswirt⸗ aft, zu vermeiden, im Interesse eines jeden Be⸗ itzers, die geforderten Angaben mit größter Ge⸗ issenhaftigkeit und Beschleunigung zu machen. P enaue Beachtung der Vorschriften über Form und Inhalt der gewünschten Mitteilungen ist un⸗ bedingt geboten, weil andernfalls die Behörde außerstande wäre, die Arbeit binnen der von den Alliierten gesetzten kurzen Frist durchzuführen. Es ist mit dem Frlaß eines Gesetzes zu rechnen, in welchem die An⸗ melrepflicht bei Vermeidung hober Strafen, die Enteignung gegen Entschadigung zugunsten des Deutschen Reiches und entschädigungs⸗ lofe gbree eh Betriebseinrichtungen bei unterlassener Anmeldung vorgesehen werden wird. Es wird empfohlen, Einschreiben“ zusenden. 8 Berlin, den 17. Januar 1919. Reichsenischädigungskommission. Der Präsident. Dr. Hiekmann.
alle Briefe
b
Anschließend an die Bekanntmachung, betreffend Rück⸗ gabe in Belgien und Frankreich beschlagnahmter Betriebseinrichtungen, werden alle Arbeiter⸗ und Soldatenräte ersucht, die mit den Aufnahmearbeiten betrauten Herren in Anbetracht der ungeheuren Wichtigkeit in jeder Richtung zu unterstützen.
In denjenigen Orten, wo die Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ räte selbst die Aufsich über derartige Betriebeunternehmen (Rescnen führen oder Läger unter ihrer Aufsicht halten, aben diese selbst die Aufstellung zu machen und Anzeige bei der Reichsentschädigungskommission zu bewirken. Ein Legganh der Maschinen ist in keiner Weise zuläffig. Die gesetzte Fri
2
ist so kurz, daß e⸗
für die Durchführung dieser Arbeiten Aufgabe
äußerster Anspannung aller Kräste bedarf, um die
zu lösen. “
Berlin, den 19. Januar 1919. Der Zentralrat der deutschen sozialistischen Nepudlik.
1 Leinert. Müller. 1
Bekanntmachung
über Aufhebung von Bekanntmachungen, betr Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren.
Vom 16. Januar 1919.
Auf Grund des Erlasses des Rates der Volksbeauftragten über die Errichtung des Reichsamts für wirtschaftliche .“ machung (Demobilmachungsamt) vom 12 November 918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1304) wird verordnet, was folgt:
Die Bekanntmachung des Bundesrats über Preis⸗ beschränkungen bei Verkäufen von Web⸗, Wirk⸗ und Strick⸗ waren vom 30. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl S. 214) nebst Nachtrag vom 14 September 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 1022) die Bekanntmachung des Bundesrats über Preisheschränkungen bei Verkäufen von Seilerwaren vom 21. Juni 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 545) sowie die Bekanntmachung des Bundesrats über das Verbot einer besonderen Beschleunigung des Verkaufs von Strick, Web⸗ und Wirkwaren vom 25. Februar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 121) treten mit dem Tage der Ver⸗ kündung dieser Bekanntmachung außer Kraft. b
Berlin, den 16. Januar 1919. Reichsamt für eai Is Demobilmach ng. oe
reffend
Bekanntmachung. Die am 4. Juli 1917 für die britische Firma Thomas G. Richardson, Hamburg, angeordnete Liquidation ist beendet. Hamburg, den 20. Januar 1919. Die Deputation für 18 Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer. 1
„Bekanntmachung. ’ zerwaltung des Vermögens der Firma Rane Brohas. 1“] Thomas G. Richardson, Hamburg, ist beendet. Hamburg, den 20. Januar 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. 1 Sthamer. 8
Bekanntmachung.
Herrn Moses Broder in Leipzig⸗Lindenau, Luppen straße 28, ist die Wiederausübung des am 20. Januar 1916 untersagten Handels mit Gegenständen des Kriegsbedarfs ge statte: worden. 1“ 1b
Leipzig, am 17. Januar 1919.
Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Rothbe.
Bekanntmachung. .“
Das im Reichsanzeiger Nr. 31 vom 5. Februar 1918 veröffentlichte Handelsverbot gegen den Kaufmann Paul Tschentscher in Leutzsch ist zurückgenommen worden. Tschentscher hat nunmehr die Erlaubnis zum Handel mit Nahrungsmitteln (Kolonial waren, Fischkonserven und Trockenmilch), jedoch unter Versagung der Herstellung im eigenen Betriebe.
Leipzig, am 21. Januar 1919.
Die Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. Gelbhaar.
Bekanntmachung. Die am 19. September 1918 von uns gegen die Händlerin Frau Christine Möller, geb. Schellhaas, in Gotha, Gerbergasse 6ö, ausgesprochene Untersagung des Handels mit Obst und Gemüse wird biermit aufgehoben.
Gotha, den 14. Januar 1919. Der Stadtrat. Liebetraun
1“ 84 1. Büis: , .
Bekanntmachung.
Dem Handelsmann Max Zöllner in Jena ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 und der Ministerialverordnung vom 16. Oktober 1915 der Handel mit Fleischwaren aller Art und in jeder Gestalt wegen Unzuver⸗ lässigkeit durch Verfügung vom 31. Dezember 1918 untersagt
Jena, den 16. Januar 1919.
Die Polizeiverwaltung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 14 und 15 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten
Nummer 14 unter
Nr. 6653 eine Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot, vom 15. Januar 1919, unter Nr. 6654 eine Verordnung über das Erbbaurecht, vom 15. Januar 1919, und unter Nr. 6655 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1305), vom 15. Januar 1919. Nummer 15 unter Nr. 6656 eine Verordnung über die Errichtung von Fach⸗ ausschüssen für Hausarbeit vom 13. Januar 1919, unter 8 Nr. 6657 eine Bekanntmachung über Aufhebung von Bekanntmachungen, betreffend Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, vom 16. Januar 1919, und unter 8 Nr. 6658 eine Verordnung über die Verlängerung der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts, vom 20. Januar 1919. Berlin W. 9, den 22. Januar 1919. 1 Postzeitungsamt. Krüer. “
Preußen.
enatsprästdent Kratzenberg bei dem Kammer⸗
Her Felm in zum Präsidenten des Landgerichts in
icht in B ensburg, ichtsdirektor Dr. Palm in Saarbrücken zum der Landger hndgerichi in Lüneburg und berlandesgerichtsꝛat Wicher in Posen zum Land⸗ Limburg a. L. ernannt.
1 luß des Staatsministeriums vom 7. Februar 88 8 dhh. Personen, deren Muttersprache die polnische nicht als Beamte innerhalb der Provinzen
d Posen sowie des Regierungsbezirks Oppeln
diese Landesteile versetzt werden sollen, wird
2
in, den 31. Dezember 1918.
Hirsch. Braun. E. Ernst.
der Firma F. Schichau in Elbing wird auf Grund — veezss vom Ji. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hier⸗ tdas Recht verliehen, das zum Bau der Hochspannungs⸗ tung von dem Kraftwerk an der Großen Amtsmühle in aunsberg nach dem Kraftwerk bei Pettelkau im Kreise aunsberg erforderliche Grundeigentum nötigenfalls im Wege Eateignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit er dauernden Beschräntung zu belasten.
Berlin, den 11. Januar 1919.
Im Namen der Preußischen Regierung: Fischbeck. Hirsch. Hoff. rann.
Justizministerium. Der Rechtsanwalt Dr. Max Dörinkel in Bad Oeyn⸗
zvsen ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichte amm mit Anweisung seines Amtssitzes in Bad Oeyn⸗
nd der Rechtsanwalt Max Falkenfeld in Frankfurt a. O. n Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung nes Amtssitzes in Frankfurt a. O. ernannt worden.
Dem Notar Dr. Witthoff in Ronsdorf ist der Amtssitz Cöln⸗Deutz angewiesen.
Die Versetzung des Notars Roemer von Rhaunen nach Deutz ist zurückgenommen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Regierungsbaumeister a. D Mg Oskar ickfang ist 71 außerordentlichen Professor an der hnischen Hochschule in Haanover ernannt worden.
Bekanntmachung. Meine Anordnung vom 23. Mai vorigen Jahres, wodurch Ehefrau he beeci Przybyl, geb. Laschewski, in binghorst, Bülowstraße 15, der Handel mit Brot und Back⸗ f6 b 8 üf weiteres untersagt wurde, hebe ich hierdurch eder auf. Dortmund, den 14. Januar 1919. DHer Landrat. J. V.: Schulze. Der Arbeiter⸗ und Soldatenrat.
—
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Jürgen Siemsen, früͤher in Kiel, Annen⸗ ße 94, jetzt in Feon zagen wohnhaft, ist die Aufnahme
es Handelsbetriebes mit Gegenständen des täglichen⸗
darfs wieder gestattet worden. Kiel, den 7. Januar 1919. 8 Städtische Polizeibehörde. Dr Pauly
B e kan ntmach unn g. Gemäß § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ ber 1915 (RGBl. S. 467), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger sonen vom Handel gestatte ich hiermit dem Kaufmann Karl bet in Artendorn, Kölnerstraße, die Wiederauf nahme des unterm 8 Juli 1918 untersagten Handels mit Gegenständen täglichen Bedarfs, insbesondere Kolonial⸗ und Manufakturwaren. Dlve, den 3. Januar 1919. Der Landrat. Dr. Freusberg.
8 Bekanntmachung. Dem Bäckermeister Ernst Hellerhier, Brreitestraße 21, ee ich die Wiedereröffnung seines durch Verfügung vom Oktober 1918 geschlossenen Bäckereibetriebes und die Wieder⸗ fnahme des ihm untersagten Handels mit Gegenständen des ichen Bedarfs vom 2. Februar d. J. ab wieder gestattet. Potsdam, den 22. Januar 1919.
Der Polizeipräsident. von Zitzewitz.
——
Di Bekanntmachung.
je am 25. September v. J. gegen die Ehefrau des Bern⸗
rd Heßling in Fe den hbrs erlassene An⸗
er 8, betr. Schließung ihres Bäckereibetriebes habe ich zu⸗
Rauxel, den 13. Januar 1919. 82 39 Die Amtsverwaltung. Kuhn.
—
11
Se g Bekanntmachung. b Die Verfügung vom 1. Februar 1917, wodurch der Ehefrau Fal Schwarz, Hehe e geborene Weber, in Steele, 8 andel mit Nahrungs⸗ Genußmitkteln und Gegenständen des täg⸗ Bedarfs untersagt worden ist, hebe ich hiermit auf. teele, den 14. Januar 1919. b Die Stadtpolizeiverwaltung. Der Bürgermeister Schulz.
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Bekanntmachung. 8 1 Unzuverlässigkeit ist dem Bäcker Albert Buthe zu v e, Bismarckstr. 4179 16 Grund der Bundesratsverordnung, „Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, die Weiter⸗
“
ührung seines
* Bäckereibetriebes sowie jede Be⸗
igung an derartig Geschäfte
artigen Geschäftsbetrieben untersagt worden. die Bekanntmachungskosten hat der Betroffene zu tragen.
Buer i. W., den 21. Januar 1919.
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1
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' „ 1548 C . 8 Die Polizeiverwaltung. Ruhr, Burgermeister. *.
11A1A1A6A*“ “
b Gemäß §1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, etreffend Seeh unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Konditor eter Müller und dessen Ehefrau Paula geb. Cöln, Wolküche 12, der Handel mit Gegen⸗ händen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit EI 1g; EEbEE“ jeglicher 2* unter⸗
zorden. — Die Kosten dieser Veröffentlichun en die Ehe⸗ leute Müller zu tragen. .“
Cöln, den 15. Januar 1919.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.
B ekanntmachung.⸗
„Die Firma Paul Meißner G. m. b. H. und ihr Geschäfts⸗ führer Kaufmann Paul Meißner in Bberhausen, Rhld., Sedanstr. 59, sind durch die Verfügung der unterzeichneten Polizei⸗ verwaltung vom 18. Januar 1919 mit dem heutigen Tage vom Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ausgeschlossen, unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens.
Oberhausen, den 18. Januar 1919.
Die Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.
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Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) ist dem Kaufmann Kurt Jekat, Zoppot, Nordstraße 5 wohnhaft, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt worden.
Zoppot, den 20. Januar 1919.
Die Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Laue.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 5 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 729 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesversammlung vom 21. Dezember 1918 (Gesetzsamml. S. 201), vom 21. Januar 1919.
Berlin W. 9, den 22. Januar 1919. “ Gesetzsammlungsamt. Krüer. ““
B1II1“
ARichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußzen. Berlin, 24. Januar 19219.
Zur Ablieferung der deutschen landwirtschaft⸗ lichen Maschinen an die Entente wird von der deutschen Waffenstillstandskommission durch „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitgeteilt:
Die Liste der zum 1. Maͤrz lieferbaren landwirtschaftlichen Maschinen, die nach den in Trier getroffenen Abmachungen am 23. Januar in Spaa zu überreichen war, ist rechtzeitig abgegangen.
Bis zum 1. Marz ist im Prinzip ein Drittel von 588 500 Maschinen, d. h. also 19 500 landwirtschaftliche Maschinen, zu liefern Infolge der sofort von der Deutschen Waffenstil standskommission in engster Zusammenarbeit mit dem Fach⸗ ausschuß für Maschinen⸗Industrie und der Landwirt⸗ schaftlichen Betriebsstelle für Kriegswirtschaft in Angriff genommenen Organisationen sind zum 1. März bestimmt lieferbar 32 254 landwirtschaftliche Maschinen. Daret ist der einheimische Bedarf genügend berücksichtigt, so daß eine Schadigung unserer Land⸗ wirtschaft ausgeschlossen ist. Die Lieferung kann sofort aufhenog den werden. Die Verhandlungen werden durch besondere deutsche Sach⸗ verständige in Spaa geführt. Wie im Abkommen bereits ausbedungen, können schwer lieferbare Arten von Maschinen gegen reichlicher vor⸗ handene ausgetauscht werden. So werden z. B. die Dampfpflüge nicht in genügender Zahl lieferbar sein. Als Ersatz werden wir deshalb Motorpfluge, namentlich das in Frankreich ein⸗ eführte System Stock, liefern. Auf diese Weise wird auch der Ge⸗ amtforderung von 400 Dampfpflügen bis zum 1. Juni, die wir sonst unter keinen Umständen hätten 1 können, genügt werden. Die Voraussetzung für die restlose Erfüllung der Gesamtlieferung ist aller⸗ dings, daß in den Arbeits⸗, Transport⸗ und Kohlenverhältnissen Deutschlands kein weiterer Rückgang eintritt. Auch hier fün das Leitwort, das über der gesamten wirtschaftlichen Zutunft Deutschlands steht: Arbeit!
Nach einer weiteren Mitteilung der Deutschen Waffenstill⸗ standskommission hat das französische Oberkom mando im Betrieb der Eisenbahnen des besetzten deutschen Gebiets vom 20. Januar ab die Einführung des zehn⸗ stündigen Arbeitstags an Stelle des bestehenden Achtstunden⸗ tags befohlen. Gegen diese dem Waffenstillstand zuwiderlaufende Maßregel hat die Deutsche Waffenstillstandskommission in Spaa am 22. Januar eine Protestnote überreicht. Es wurde darauf hingewiesen, daß schon vor der Besetzung der links⸗ rheinischen Gebiete durch die Alliierten in ganz Deutschland die achtstündige Arbeitszeit eingeführt worden ist. Wenn nun⸗ mehr für die Eisenbahnen des besetzten Gebiets diese Maß⸗ nahme wieder rückgänaig gemacht werde, so seien hiervon die bedenklichsten Rückwirkungen zu befürchten. Die deutsche Arbeiterschaft sehe in der Einführung des Achtstundentages eine der wesentlichsten Errungenschaften der Umwälzung in Deutschland. Es müsse daher gegen die Beseitigung des Acht⸗ stundentages nachdrücklichst Einspruch erhoben und um Auf⸗ hebung der den deulschen Arbeitern und Beamten auferlegten Zwangsmaßnahmen ersucht werden.
“
Aus der Sitzung der Waffenstillstandskommission in Spaa vom 21. Jannar berichtet „Wolffs Telegraphenbüro“ u. a. folgendes: 8
Der o. tzende der französischen Kommission gibt hekannt, die Entente Worstöne taͤglich 3000 t Lebensmittel über Danzig nach
olen zu senden, und sie wünsche von der deutschen Regierung Haragtie für die Sicherheit der Transporte von Danzig dis zur
polnischen Grenze. Der deutsche Vorsitzende hält die Transporte ohne Einwirkung der Mliierten auf die Polen für undurchführbar, da bei dem bekannten Vemhalten der Polen nicht zu überseben sei, wie die deutsche Regierung die Lebensmiltelzufuhren sichern solly]. Die belgüische Herresleitung hat von den staatlichen Kassen in
besezten linksrheinischen Gebiet die Auslieferung der Ueberschüsse verlangt. Gegen diese Forderung erhebt die Deutsche Waffen⸗ stillstandskommission Einspruch. Sie erklärt, für die besetzten Gebiete gelte nicht das Haager Landtriegsrecht, sondern der Waffenstillstands⸗ vertrag, nach welchem die Verwaltung dieser Gebiete der deutschen oder preußischen Staatsgewalt obliegt. Die belgische Heeresleitung könne zwar von den staatlichen Kassen Nachweise über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Bestände fordern, aber keineswegs die Ablieferung der Ueberschüsse. 1 Die deutsche Kommission legt im Auftrage der deutschen Re⸗ gierung mit feierlichem Nachdruck Protest gegen eine französische Maßregel ein, die die französischen Gesetze über den Handel mit dem Feind auch auf das deutsche besetzte Gebiet anwendet. Es wider⸗ spreche dem Waffenstillstandsvertrag, wenn den Bewohnern der trotz der Besetzung deuisch gebliebenen Landesteile zugemutet werde, ihre eigenen Volksgenossen als Feinde anzusehen. Die Otkupation dürfe T Wirkungen nur insofern äußern, als dies mit der militärischen Sicherheit zusammenhängt. Die französische Kommission wird ersucht, für unverzügliche Aufh bung dieser Maßregel Sorge zu tragen.
Zur Ermittlung von einzelnen alliierten Kriegsgefangenen, die sich, wie der englische Vertreter behauptet, noch in Deutschland auf⸗ halten sollen, bittet der deutsche Vorsitzende um nähere Angaben. Der Behauptung, deutscherseits würden Kriegsgefangene versteckt ge⸗ halten, müsse er mit aller Entschiedenheit entgegentreten.
Die Ausfuhr der Fetterzeugnisse vom linksrheinischen nach dem rechtsrheinischen Gebiet ist, wie die französische Kommission mitteilt, auf das deutsche Ersuchen hin genehmigt worden. 2
Das Reichsverwertungsamt verlegt am Montag, den 27. Januar, seine Geschäftsräume von Friedrichstraße 66 nach Berlin NW. 7, Friedrichstraße 100 (Monopol⸗Hotel). Die Fernsprechnummern sind: Amt Zentrum Nr. 3350 — 3352, 3359 — 3361, 3364, 3367, 3369, 3370, 3372 — 3375, 3379 bis 3381, 3383 — 3385, 3390 — 3392, 3394, 3397. In der EE“ 100 nicht untergehracht sind folgende Abteilungen, die in ihren bisherigen Geschäfts⸗ räumen verbleiben: .
1) Abteilung für Eisenbahngerät (Eis), Berlin W. 57, Potsdamerstr. 74. Telephon: Nollendorf 3160.
2) Abteilung für Werkzeugmaschinen (M), Berlin W. 15, Kurfürstendamm 51. Telephon: Steinplatz 13 100. 8 1
3) Abterlung für Elektrotechnik (Ela), Berlin W. 50, Nurnberger Platz 1. Telephon: Steinplatz 6940. “
14) Abteilung für Packmaterial (Faß), Berlin W. 50, Nürnberger Platz 1. Telephon: Uhland 6203. -5) Abteilung für eigentliches Kriegsgerät, Berlin W., Kurfürstendamm 193/4. Telephon: Steinplatz 13 100. 8
6) Abteilung für Kraftfahrwesen (Takraft), Berlin SW., Krausenstr. 67. Telephon: Zentrum 12 105.
Der polnische Volksrat in Posen hat auf das von der preußischen Regierung wegen Freilassung der Geiseln gerichtete Telegramm eine Antwort erteilt, in der er zunächst eine Reihe von Fällen angibt, in denen Polen von deutscher Seite unmenschlich oder mit größter Härte behandelt, als Geiseln verhaftet sowie polnische Orte und polnisches Eigentum durch deutsche Soldaten geschädiat worden wären. Ihe en heißt es dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge weiter:
Der bedauerliche Unglücksfall im Kernwerk beruhte darauf, daß Gutsbesitzer von Haza⸗Radlitz und seine Genossen die Wachtmann⸗ schaften uͤberfielen. Obduktion der Leichen ist von gemischter Kom⸗ mission von Polen und Deutschen vorgenommen, strengste gerichtliche Untersuchung im Gange. Wir sind bereit, alle Geiseln und Inter⸗ nierten zu entlassen unter der Bedingung, daß sämtliche Polen aus Posen, Westpreußen, Ostpreußen und Schlesien und die polnischen Rückwanderer, die im Zusammenhang mit den letzten Vor⸗ gängen in den Provinzen Posen, Brandenburg, Westpreußen, Ost⸗ preußen und Schlesien in Haft genommen wurden, entlassen werden. Wir haben unsere Organe beauftragt, ein Verzeichnis der von polnischer Seite festgenommenen Geiseln und Gefangenen anzufertigen und werden es möglichst bald einreichen; erbitten gleichfalls Ver⸗ zeichnis der deutscherseits verhafteten Polen.
Naczelna Rada Ludowa.
Hierzu bemerkt das oben genannte Telegraphenbüro, daß der Gutsbesitzer von Haza⸗Radlitz und feine Begleiter in das Kernwerk von Posen als Gefangene, also, nachdem sie vorher entwaffnet worden waren, eingeliefert worden sind. Wie sie unter diesen Umständen ihre Wachmannschaften überfallen konnten, ist mmerfindlich.
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Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ sioc gen der Ostfront unter dem 23. d. M. folgendes mit⸗ geteilt: 3 Die Aufforderung dreier russischer Kompagnien, den Ort Rozaa (42 Kilometer südöstlich von Wokomvsk) zu räumen, wurde von der Fürt ficgenden Besatzungskompagnie der vierten Landwehrdivision ab⸗ gewiesen.
„Im Gouvernement Libau ist Kehaus vom Feinde frei. Das vierte lettische Regiment hält Riga, das erste Mitau und Tokkum und das dritte Altautz besetzt, das zweite lettische Regiment marschiert von Altautz nach Wegeri.
Aus Bromberg wird amtlich von dem gleichen Tage gemeldet:
Steinburg wurde von einer starken polnischen Abteilung an⸗ gegriffen. Unter Zurücklassung von 26 Toten (darunter der Führer, ein früherer deutscher Offizierstellvertreter) wurden sie abgewiesen. Bei den Kämpfen bei Hopfengarten am 20. und 21. wurden bei Tagesanbruch noch 76 polnische Tote festgestellt.
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Auf Anregung der Regierung wird dieser Tage ein Teil der Regierungstruppen, die an den militärischen Maßnahmen der letzten Zeit in Berlin beteiligt waren, nach Schlesien zum Schutz der Landesgrenze und zur Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung im Kohlenrevier abbefördert werden.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Zum Bergarbeiterausstand in Oberschlesien wird dem „W. T. B.“ von gestern aus Beuthen gemeldet, daß auf neun Gruben die Arbeit ruhte. Neu hinzugekommen sind 24 Sruben. Auf „Hohenzollern“ find etwa 70 vH. der Belegschaft ausständig, während der Rest einfährt. Die ausständigen Gruben verteilen sich vor allem auf die Kattowitzer Aktiengesellschaft, die Donnersmarck⸗