1919 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung. Das von mir unterm 1. November 1916 gegen die Firma 2 obsohn Gebrüder und deren Inbaber die Kaufleute ax und Rudolf Jacobsohn, bier, Cbhausseestraße 86, und unterm 9. Januar 1917 gegen die Fima Jacobsohn Ge⸗ brüder G. m. b. H. hier, Fenekrgerfheöhe 1, erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des Kriegsbedarfs und mit rohen Naturerzeugnissen, insbesondere mit jeder Art von Spinnstoffen (Wolle, Kunstmwolle, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Lumpen, Ab⸗ fällen usw.), habe ich durch Verfügung vom heutigen Tage wieder aufgehoben. Berlin, den 24. Januar 1919.

Der Polizeipräsident. FJ. V.: H

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Bekanntmachung.

„Das durch Bekanntmachung vom 14. Oktober 1918 gegen den Eisenbabnassistenten a. D. Paul Rahtge in Bromberg, Feld⸗ straße 20, geboren am 25. Januar 1862 in Nakel, Kreis Wirsitz, und . Ehefrau Klara Rahtge, geb. Fehlauer, in Bromberg, 20, geboren am 6. Januar 1873 in Schulitz, Kreis Brom⸗ berg, auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) erlassene Verbot zum Handel mit Fischen, insbesondere mit Aalen, hebe ich biermit auf. Dt. Kosten der Bekanntmachung haben Rahtge und seine Ehefrau zu tragen.

Bromberg, den 24. Januar 1919.

ESttädtische Polizeiverwaltung. Wolff.

Bekanntmachung. .“

Das durch Bekanntmachung vom 18. Juni 1918 gegen den Kaufmann Daniel Tilsiter in Bromberg, Gammstraße Nr. 3, geboren am 21. Januar 1854 in Klahrheim, Kreis Bromberg, auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (uRGBl. S. 603) erlassene Verbot zum Handel mit Stroh, Häcksel, Heu und Gemüse hebe ich hiermit aus. Die Kosten der Bekanntmachung hat Tilsiter zu tragen.

Bromberg, den 24. Januar 1919.

Städtische Polizeiverwaltung. Wolff⸗

Bekanntmachung. Der Frau Alwine Naujoks aus Posen, Uferstraße 10, wird hiermit der Handel mit Lebensmitteln wieder stattet Posen, den 18. Januar 1919. 8 Das Polizeipräsir inm. Bauer.

Bekanntmachung. Das gegen den Handelemann Mar Michaelis und dissen Ebefrau Selma Michaelis, geborene Bernhardt, hier, Rosengarten 71, unter dem 31. Ottober 1916 erlassene Verbot des Handels mit Metallen, Gummi, Lumpen, Häuten, Fellen, Pavier, Knochen und dergleichen sowie mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs ist wieder aufgehoben. Stettin, den 22. Januar 1919. 8 Arbeiter⸗ und Soldatenrat. Haastrup. Der Polizeipräsident. J. V.: Freiherr von Braun.

6.

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8 Bekanntmachung. 1 1

Seiersleff, dem durch Verfügung vom 9. Juli 1918 auf (Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-RGBl. S. (03) der Handel mit Lebens⸗ und Genußmitteln seder Art untersagt war, habe ich durch Verfügung von heutke die Wiederaufnahm in dem vorherigen Umfange gestattet.

Pondern, den 15. Januar 1919. 8 Der Landrat. Böhme. W“

NAiichtamtliches. Deutsches Reich.

Preu 8 en. Berlin, 30. Januar 1919.

Der Sitzungsbericht der Waffenstiillstands⸗ kommission in Spaa vom 28 Januar teilt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes mit:

Dos beim deutschen Rückzug zur Pflege der Verwundeten im be⸗ setzten Gebiet verbliebene deulsche Sanitätspersonal soll, wie die Entente in der Sitzung mitteilte ebenso wie das in Gefangenschaft gerat’ne Sanilätspersonal entlassen werden, sobald es nicht mehr be⸗ nöligt wird. Das deutsche Ersuchen, das Sanitätspersonal keinen ge⸗ richt ichen Untersuchungen und Bestrafungen auszusetzen, lehnten die Alliierten ab.

Die Verfügung, nach der die deutschen Offiziere die alliierten Offiziere zuern zu grüßen haben, ist nach deutschen Feststellungen nscht vom Marschall Foch, sondern vom englischen General Fergusson erlassen worden. Die englische Kommission wurde daher ersucht, für schleunige Aufbebung dieser Vorschrift zu sorgen weiche bereins zu unliebhsamen und unwürdigen Auftritten V ranlassung gegeben hat.

Auf die Erklärung der deutschen Regierung, mit der Entente über die Ruckerstattung der von Deutschland in dem ehemals besetzten Gebiet beschlagnahmten Vermögenswerte erst dann in Verhandlungen einzutreten, wenn der ihr bei Ahschluß des Trierer Vertrages nicht bekannte französische Erlaß aufgeboben sei, welcher die Beschlagnahme des deuischen Eigensums in Elsaß⸗Lorhringen verfügt, führte die französische Kommfssiou aus, daß dieser Erlaß bereits am 7. De⸗ ember im französischen Staatsanzeiger veröffentlicht worden sei. Sie Fet daher nochmals um Mitteilung des Standpunktes der deutschen

egierung.

Die deutsche Kommission setzte in einer Note die Alliierten in Kenntnis,

der Ukratne befindlichen deutschen. Truxpen über Großrußländ, abae⸗ schlossen baben. Durch ihr Verbalten gegenüber den deutschen Truppen in Rußland trage die Entente den wesentlichen Teil der Keahs an diesem Schritt, der eine Stärkung der Bolschewisten edeute.

Von den übrigen in der Sitzung zur Sprache gelangten Fragen sind noch folgende erwähnenswert:

Die Entenie wies darauf hin, daß der D⸗Zug Berlin Spaa bis Cöln vielfach von Personen benutzt werde, die nicht im Besitz eines Passes seien. Falls bierin keme Aenderung eintrete, müsse sie die dem deutschen Publikum für die Benutzung dieses Zuges ge⸗ währten Erleichterungen aufbeben.

Deutscherseits nurde festgestellt, daß entgegen den gegebenen usicherungen waährend der Dauer der Trierer Verhandlungen Briefe 84 Staatssekreskärs Erzberger an das Auswärtige Amt in Berlin

von der amerikanischen Zensur geöffnet worden sind. Die deutsche Kommission forderte Untersuchung dieser Angelegenheit.

Der Kaufmann Anders Johannsen Carstensen in Norder⸗

Der Arbeiterrat. J. A.: Wienecke

nn daß einzelne deutsche Soldatenräte in der Ukraine ohne Wissen und Willen der deut'chen Heeresleitung Vertzäge mit der⸗ „Gonjetregierung in Moskau betreffend die He mbeförderung der in

Auf eine Bemerkung des franzöfischen Vertreters in der Unter⸗ kommission für Eisenbahnmaterial, die Abgabe der Lokomotiven sei bisber hauptsächlich aus Preußen und nur in geringem Umfange aus den übrigen deutschen Bundesstaaten erfolgt, wies der deutsche Vor⸗ sitzende darauf hin, daß dies seinen Grund in dem Besitzstand der verschiedenen Ejsenbahnverwaltungen babe. Er betonte, daß daraus keinerlei pofitische Folgerungen auf das Verhältnis der deutschen Staaten zu einander gezogen werden dürften. 8

Um den Indiskretionen, die auf unkontrollierbarem Wege während der letzten Tage in die Presse gelangt sind, ein Ende zu mochen, veröffentlicht die Reia sregierung den Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Reichsaewalt. Dieser Entwurf ist aus den Berotungen der hundesstactlichen Kommission hervorgegangen und hat in emer sehr langen Be⸗ ratung des Kabinetts am Dienstag einige Aenderungen er⸗ fahren. Der Zentralrat, der ebenso wie die Reichsregierung erhebliche Bedenken hatte, wollte ihn nochmals beraten und dann erst endgültig zu ihm Stellung nehmen. Heute soll er den bundesstaatlichen Vertretern wegen der vorgenommenen Aende⸗ rungen noch einmal vorgelegt werden. Der Entwurf lautete dem „Woiffschen Telegraphenbüro“ zufolge: .

†. Die verfassunggebende deutsche Nationalversammlung hat die Aufgabe, die künstige Reichsverfassung sowie auch sonstige drin⸗ gende Reichsgesetze zu beschließen.

§ 1I. Die Einbringung von Vorlagen der Reichsregierung an die Nationalversammlung unbeschadet des Absatzes 1V der Zustimmung des Staatenausschusses. In dem Staatenausschuß dat jeder deuische Freistaat mindestens eine Stimme. Auf die großen Freistaaten entfällt grundsätzlich bei einer Million Landeseinwoher eine Stimme, wobei ein Ueberschuß, der mindestens der Einwohnerzahl des kleinsten Freistaates gleichtommt, einer Million g eichgerechnet wird. Demgemäß sind im Staatenaus⸗ schuß vertreten: Preußen mit 19, Bavern mit 7, Sachsen mit 5, Württemberg und Baden mit je drei, Hessen met zwei Stimmen, und die übrigen Bundesstaaten mit je einer Suunme. Den Vorsitz im Staatenhaus führt ein Mitglied der Reichsregierung. Wenn Deutsch⸗ Hesterreich sich dem Deutschen Reich anschließt, erhält es das Recht der Teilnahme am Staatenausschuß mit einer durch Reichsgesetz fest⸗ zulegenden Stimmenenzahl. Bis dahin vimmt es mit beratender Stimme teil. Kommt eine Uebereinstimmung zwischen der Reichs⸗ regierung und dem Staatenaueschuß nicht zustande, so darf jeder Teil seinen Entwurf der Nationalversammlung zur Beschlußfassung vor⸗ legen

§ III. Die Mitglieder der E und des Staaten⸗ ausschusses haben das Recht, on den Verhandlungen der Natiornal⸗ versammlung teilzunehmen, und dort jederzeit das Wort zu engreifen, damit sie die Ansichten ihrer Regierung vertreten.

§ 1V. Die künftige Reichsverfassung wird von der National⸗ versammlung verabschiedet, es kann jedoch der Gebietebestand der Freistaaten nur mit ihrer Zustimmung geändert werden. Im übrigen tommen Reichsgesetze durch Uebereinstimmung zwischen der National⸗ versammlung und dem Staatenausschuß zustande. Ist eine solche Uebereinstimmung nicht zu erzielen, so hat der Reichspräsident die Entscheidung durch eine Volksabstimmung berbeizuführen.

V. Auf die Nationalversammlung finden die Artikel 21 bis 23, 26 bis 32 der bisherigen Reichsverfassung entsprechend An⸗ wendung⸗.

§ VI. Die Geschäfte des Reichs werden von einem Reichs⸗ präsidenten geführt. Der Reichspräsident hat das Reich pölter⸗ rechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Verträge mit aus⸗ wärtigen Mächten einzugehen sowie Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Kriegserklärungen und Friedensschlüsse erfolgen durch Reichsgesetz. Sohald das Deulsche Reich einem Völkerbund mit den Zielen des Ausschlusses aller Geheimperträge beigetreten sein wird, dedürfen alle Verträge mit den im Völkerbund vereinigten Staaten der Zustiwmung der Nationalversammlung und des Staatenaus, schusses. Der Reichspräsident ist perpflichtet, die gemäß §§ 1 bis IV und VI beschlossenen Reichsgesetze und Verträge im Reichsgesetzblatt zu verkünden.

§ VII. Der Reichspräsident wird von der Nationalversammlung

mit einfacher Stimmenmebrheit gewählt. Das Amt dauert bis zum Amtsantritt des neuen Reichepräsidenten, der auf Grund der neuen Reichsverfassung gewählt wird. ““

§ VIII. Der Reichspräsident berust für die Führung der Reichsregierung ein Reichsministerium, dem sämtliche Reichsbehörden und die Oberste Heeresleitung unterstellt sind, ein. Die Reichs⸗ minister bedürfen zu ihrer amtlichen Führung des Vertrauens der Nationalversammlung.

§ 1X. Alle zivilen und militärischen Anordnungen und Ver⸗ fügungen des Reichspräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch einen Reichsminister. Die Reichsminister sind fur rie Fübrung ihrer Geschaͤfte der Nationalversammlung ver⸗

8 Vorgestern nahm der Fehtreeßc wie „Wolfss Tele⸗ *

graphenbüro“ meldet, einen Vortrag des Staatssekretärg Koeth über die wirtschaftliche Lage entgegen und beriet über den Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt (Ver⸗ fassunasentwurf)

Gestern verabschiedete der Zentralrat eine Vorlage über Aenderungen der Militärstrafgerichtsordnung und ein Gesetz über Schadlinasbekämpfung. Er beschloß ferner, über die Er⸗ setzung reaktionärer Beamter durch andere vom freiheitlichen Geist durchdrun ene Persönlichkeiten mit den Volksbeauftragten Rücksprache zu nehmen.

Nach einer Mitteilung der Reichsregierung hat die Reichs⸗ funkkommission, der insbesondere Vertreter der Zentralfunkleitung der Marine, Berufsfunker, Postfunker usw. angehörten, unter ihrem Vorsitzenden, Geheimrat Dr. Fritsch, ihre Aufgabe, die Orga⸗ nisation des deutschen Funkmwesens zu vereinheitlichen, nun⸗ mehr beendet. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hat sie eine Reichsfunkbetriebsverwaltung gebildet, die in sieben Arbeitsgruppen folgende Gebiete bea beitet: Betziebsfragen, Betriebsbereitschaft, Funkenempfangsdienst, Perkehr, tech⸗ nisch⸗wissenschafiliche und technisch⸗wirtschaftliche Fragen, Gerätebeschaffung und Verwaltung, Personalfragen.

In der letztge annten Gruppe werden die gesamten gewerkschaftlichen Interessen aller Fuvker im Eimversehmen mit ihren Wernouene männern beaibeitet werden. Die Reschs⸗ postverwaltung hat für das bisher in der Abteilung für Tele⸗ graphen und Fernsprechwesen bearbeitete Funkwesen eine be⸗ sondere Abteisung Funkentelegraphie gebildet und zu ihrer Leitung den Ingenieur Bredow als Ministerialdirektor berufen. Ministerialdirektor Bredow wird gleichzeitig zum Leiter der Reiche⸗ funkbetriebsverwaltung bestellt, und somit das gesamte Reichs⸗ furkwesen vereinigt mit Emschluß der Hee es⸗ und Marine⸗ stanonen, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung des rein militärischen Dienstes unbedingt erforderlich sind. Als Gene alreferent für die sieben Gruppen der Reichsfunk⸗ Betriebsve waltung, der fallweise mit der Vertretung des Leitens beauftragt werden wird, ist dem Virektor Bredom der Oberingenieur Meyenburg beigegeben, welcher somit in der Lage se in einer Vertrauensstellung beim

Leiler die Wünsche und Gedanken zu vertreten, die zur Bildung der Zentrolfunkleitung geführt haben. Die Zenkralfunkleitung als solche hört auf. da ihre gesamten Auf⸗ gaben nunmehr von der Reichsfunkbetriebsverwaltung über nommen sind. Die Reichsfunkkommission wird nur noch als eine Vertretung derjenigen Ressorts weiter bestehen, welche am Reichsfunkwesen beteiligt sivd, und wird grundsätzliche Fragen zu erörtern haben, die über den Rahmen eines einzelnen Ressorts hinausgehen. .

Diese Neuregelung tritt am 1. Februar in Kraft und ge⸗ währleistet eine freie und neuzeitliche Entwicklung des deutschen Funkwesens.

In einer der letzten Sitzungen des Vollzugsrals der Berliner Arbeiter⸗ und Soldatenräte war ein Antrag Weiß angenommen worden, der die Reichsregierung auffordert, sich vor einer Versammlung der gesamten Arbeiter⸗ und Soldatenräte Groß Berlins sowie der kommunalen Arbeiter⸗ und Soldatenrͤte wegen der Vorgänge während der Krawallwoche zu rochtfertigen. Die Reichs regierunghat es, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zusolge, abgelehnt, dieser Aufforderung Folge zu geben und dem Vollzugsrat der Berliner Arbeiter⸗ und Soldatenräte das nachstehende Schreiben gesandt:

8 8 An den Vollzugsrat 1 der Berliner Arbeiter⸗ und Soldatenräte . Berlin, Abgeordnetenhaub.

Auf Ihr Schreiben vom 23. Januar teilen wir Ihnen mit, daß wir der Einlarung zu der auf den 31. Januar festoesetzten Vei⸗ sammlung der gesamten Arbeiter⸗ und Soldatenräte Groß Berlins sowie der in den dem Zweigverband Groß Berlin angeschlossenen gewählten Arbeiterrate zu unserem Bedauern nicht folgen önnen.

Nach dem Beschluß des Rätekongresses sind wir für unsere Tälig⸗ keit örtlichen A.⸗ und S.⸗Räten nicht verantworlich. Der Kongret hat vielmehr die Kontrolle unserer Tärigkeit dem Zenrralrat über⸗ tragen, in dessen Einpernehmen wir bei den Maßnahmen zur Her⸗ stellung der Sicherbeit in Berlin Feanbelt haben. Schon deshalb können wir den Aufforderungen örtlicher A.⸗ und S.⸗Räte zu münd⸗ licher Berichterstattung über unsere Tätigkeit nicht entsprechen. Ein solches Verfahren wäre auch praktisch undurchführbar; denn mit dem gleichen Recht wie Berlin könnten auch andere Orte uns zu münd⸗ licher Berichterstattung aufkordern. Dazu kommt, daß wir in den folgenden Tagen imst unaufschiebbaren Vorbereitungen für die Nationalversammlung voll in Anspruch genommen 8—

Wir sind deshalb gezwungen, uns zu der aufgeworfenen Frase schriftlich, wie folgt, zu erklären:

Vorweg ist zu dem Antrag Weiß zu bemerken, daß eine „Miltarisierung“, was wohl heißen soll, eine dauernde mititärische Besetzung Berlins nie beabsichtigt war, und daß eine solche auch nicht besteht. Die Heranziehung von Truppen ist von der Reichs⸗ regierung und dem Zentralrat angeordnet worden, damit die genörte öffentliche Sicherheit in Berlin wieder hergestellt werde. Das lag nicht nur im Interesse der Berliner Bevpölkerung, sondern war auch durch das Heeichsinteresse unbedingt gebolen. Daher sind auch die Kosten für die militärischen Maßnahmen auf die Reichskasse übernommen worden. Die Verpflegung der Truppen erfolgt, wie es bei allen mobilen Formationen üblich ist. Nachdem die Wirren in Berlin beendet sind und leidliche öffentliche Sicherheit wieder eingetreten ist, wurden auch die Truppen zum weitaus größten Leil aus Berlin zar g8, cg

ie Reichsregierung. Sbert. Scheidemann.

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Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Sitzung: vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Ver⸗ kehr und für das Seewesen, de. Auesschuß für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse sür Handel und Ver⸗

kehr und für Rechmmgswesen Sitzungen.

Die Sozialisierungs kommission erstattete dem Zentral⸗ rat in gemeinsamer Sitzung Bericht. Es wurde festgeßellt, daß die Kommission dauernd gegen große Widerstände anzukämpfen hat, deren Beseitigung der Zentrafrat für dringend erochtet. Außerdem wurde eine Fülle von Eingängen erledigt.

Auf die Erklärung der dänischen Regierung über die nord⸗ schleswizsche Frage veröffentlicht der Deutsche Ausschuß für das Herzogtum Schlevwig eine längere

niwort, in der, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, unter Anerkennung des ruhigen und sachlichen Tones der Er⸗ klärung ein Emverständnis mit verschiedenen dänischen Forde⸗ rungen festgestellt wird. Mit besonderem Nachdruck wiederholt der Ausschuß seine Forderung, daß den Dänen Nordschleswigs für Versammlungen, Petitionen und eventuell b volle Freiheit gewährt werden müsse, betont aber ebenso ent⸗ schieden, daß diese Freiheit entgegen den Behauptungen der dänischen Presse bisher durchaus nicht beschränkt worden sei⸗

Der vom „Wolffschen Telegraphenbürs“ verbreitete amt⸗ liche Bericht aus Bromberg vom 28. Januar besagt:

Gegen 5 Uhr Nachmittags griffen die Feelen in einer Stärke von etwa 200 Mann Wilhelmsdorf an. Sie wurden ab⸗ gewiesen und bis Paulina zurückgeworfen. Paulina wurde an⸗ egriffen, und unter Zurücklassung von zwei Maschinengewehren und Munition zogen sich die Polen fluchtartig zurück. In der Gegen von Netzfeld erfolgreiche Patrouillentäligkeit. In den übrigen

Abschnitten herrschte Ruhe. 8

—— 8

Vom Justizministerium sind Bestimmungen erlassen worden⸗ daß die Angehörigen der freiwilligen Grenzschuß truppen unter gewissen Voraussetzungen zu Notprüfungen zugelassen werden.

und Staatsanzeigers“ sind die Vorläufigen Ergebnisse der Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesversammlung veröffentlicht.

In der Ersten Beilage zux heutigen Nummer des „Reichs⸗

Württemberg

Die Verfassunagebende Landesversammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit 102 gegen 24 Stimmen den Antrag der Deutsch⸗demokratischen Partei, des Zentrums und der Sozialdemokraten angenommen, worin die provisorische Regieruna, die ihre Aemtier zur Verfünung gestellt hatte,

beauftragt wird, die Geschäfte weiterzuführen.

1

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. polnische

b Feürgen werden.

lsitzung der Konfereni für Biunenschiffahrt statt.

““ 18 CTpanien.

der von der ischecho⸗slovakischen Regierung an die Regierung übersandten Denkschrift wird die

schechische Bese tzung des Teschener Gebiets gegenüber Polen neben ethnogrophischen Rücksichten mit der Not⸗ wendigkeit begründet, daß Katwin und das Ostrauer Kohlen⸗ gebiet, von welchem das Schicsal der Wtitkowitzer Eisen⸗ werte abhänge und welches auch für die direkten Züge Paris⸗Bukarest unbedingt notwendig sei, als einheitliches Mirt⸗ schaftsgebiet erhalten werde. Schließlich beruft sich die Dent⸗ schrift darauf, daß die tschechische Regierung in die öffentliche Verwaltung Ordnung und Einheitlichkeit gebracht hade, und chlägt die Bildung einer tschechopotnischen Kommission vor, die die Teschener Frage zu einem deiderseits zufriedenstellenden Uöbereinkommen führen solle.

Nach einer Meldung des „Ungarischen Telegraphen⸗ Büros“ hat der Arbeiterrat am Dienstagabend in Budapest eine Sißung abgehalten, in der folgender Antrag mit allen

egen 13 Stimmen angenommen wurde: 1) Die Anhänger der Kommunistenpartei werden aus der sozialdemokratischen Partei ausgeschlossen und, wenn 68 die Ordnung stören, auch aus den Gewerkschaften. Dem Arbeiterrat können sie nicht angehören. 6 2) Die Regierung möge mit den energischsten Mitteln gegen⸗ revolutionären Bestrebungen entgegentreten und die Führer der Gegenrevolution und alle Schuldigen des alten Systems mit unbarm⸗ hberziger Schonungstosigkeit vor Gericht stellen.

3) Die Regierung möge auch den Preistreibern, Kettenhaͤndlern und Warenversteckern gegenüber die schonungslosesten Mittel in An⸗ wendung bringen.

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1

Großbritannien und Irland. Das „Reutersche Büro“ erführt, doß ein neuer Armee⸗ befehl ausgegeben worden ist, wonach über 35 000 Mann äglich demobilisiert werden sollen. Die Entlassung erfolgt nach Jahrgängen; man hofft, mindestens alle Männer über 35 Jahre entlassen zu können. Während der nächsten 8 oder

9 Monate bliebe jedoch eine Armee von ungefahr 900 000 Mann

erforderlich.

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8 Nach einer Havasmeldung setzte der aus zehn Vertretern er Großmächte bestehende Ausschuß gtstern die Prüfung der Frage des deutschen Kolonialbesitzes fort. Am Vor⸗ mittag beschäftigte er sich laut Bericht des „Wolffschen Tete⸗ graphenbüres“ mit den deusschen Besitzu gen uim fernen Osten und im Stillen Ozean, indem er verschiedene D⸗le⸗ gierte Japans anhörte, das die Karolinen und die Marschall⸗ inseln verlangt, sowie Auftraliens, dos Neu Gumea be⸗ ansprucht, ferner Neu Seelands, das Absichten auf Samoa hat, und Chinas, das Kiautschou zurückerhalten möchte. Am Nachmittage machte der Kolonialwi ister Simon energisch die französisch⸗ nglischen Kolonialansprüche vor der Konferenz geltend. Der Ausschuß nahm dann eden Gedanken⸗ austausch über Wilsons Leitsatze wieder auf, wonach die eutsche koloagale Souseräuität auf den Völkerbund übertragen werden solle, der sie an diese oder jene Macht zu übertragen hötte mit dem Auftroge dieses oder jenes G biet unter inter⸗ ationaler Kontrolle zu verwalten. Der Ausschuß kam in dieser Frage gestern zu keiner Enischeidung. Gr wird sich vor⸗ übergehend dringenderen Aufgoben zumen den müssen. So wird er heute megen der Zusammenstöße peo nischer und tschechs⸗ flovak scher Truppen Delegierte Polens und der ischeche⸗slovaki⸗ chen Republik anhören.

Wie das „Journal“ erfährt, hat bie französische Re⸗ gierung der Fri⸗denskonferenz die Anerkennung der Un⸗ v Finnlands vorgeschlagen. Die Friedens⸗ konferenz habe dem Vorschlage zugesimmt und sich mit der 8 der Vertretung Finnlands auf der Friedens konferenz befaßt. Die Kammer erörterte am Dienstag die Inter⸗ pellationen über die schnellere Demobilmachung. In der Besprechung wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, eine Ta estordnung angenommen, in der die Kammer die Reaie u auffordert, die votwendigen Ur'aube, die für das wirtschoft iche kommerzielle und industrielle Leben nötig seien, bu gewmäh en Die Regierung möge genoue Regeln aufstellen nd sie der Mi itärbehörde aufzwingen. Diese Tagesordnung urde mt 424 gegen 55 Stimmen angenommen. Am Schluß der Sitzung brachte Renaudel einen Resoluttonsantrog ein, daß in Frankreich der Achtstundentag und die englische Arbeitswoche ingeführt werden möge. 1 Eine Pariser Konferenz der Vorfitzenden der fran⸗ zösischen Handels kammern, der auch die elsaß⸗lothringi⸗ chen Handels kammerpräsidenten beiwohnten, hat obiger Quelle zufo'ge emstimmig eine Entschließung angenommen, daß Fant⸗ eich die Handels freiheit wieder einführen, jedoch dabei die EEEEEE der Blockade berücksichtigen solle. Verlangt wird die Begünstigung des evglisch⸗französischen Aus⸗ lauschhandels durch

ollvergünstigungen und Einführung eines

Zuschlags auf alle ous Deutschland in die Gntentelän der eingeführten

Erzeugmsse. Das linke Rheinufer solle zum Schutze Fronk⸗ reichs gegen neue Angriffe in einen autonsmen Staot umge⸗ wandelt werden, der durch wirtschaftliche Verträge mit West⸗ europa verbunden ist und bis zur Erfüllung der Friedens⸗ bedingungen, an deren Erfüllung das linksrheinische Gebiet als mitverantwortlich am Kriege auch teilzunehmen habe, militärisch besetzt bleiben soll. Nach der Besetzung soll das Land unter frarzösischem Protektorat bleiben oder, falls die Bevölkerung es will, Frankreich oder Belgien an⸗ de Landau und das Saarbecken soll an Elsaß⸗ othringen fallen.

Vorgestern nachmittag fand in Paris die erste Voll⸗

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Der Ministerrot prüste in seiner vargestrigen Sitzung

die von der allgemeinen Arbeitervereinigung der Regierung

unterbreiteten sozialen Forderungen und war nach einer avasmeldung grundsätzlich dafür, sie anzunehmen. Das nstitut für Sozialreform erhält den Auftrag, einen Bericht zur Vorbereitung der nötigen Gesetzesvorlazen auszuarbeiten. Im Abgeordnetenhause erwiderte Romanones auf die Erklärung des Führers der catalonischen Bewegung ambo, daß Catalonien Selbstverwaltung und keine Dezentralisalion wünsche und er die Regierungsvorschläge ver⸗ erfe, dem „Reuterschen Büres“ zufolge: r stimme im wesentlichen der Gewährung einer Selbflverwal⸗ ung zu und bedauere daß Cambo an dem Entwurf der Regierungs⸗

vorlage nicht mitgearbeitet habe. Aber nur das Parlament könne eine Entscheidung föällen. erhoffe eine glückliche Lösung dieser Frage, die Epanten vergifte. Er erklärte, die Regierung würde un⸗ erbittlich die Ordnung in Barcelona erzwingen.

Handel und Gewerbe.

In der heuligen Sitzung des Zentralausschusses der Reichsbank berichteie der Vorsitzende, Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. Havenstein, an der Hand der Uebersicht üder den letzten Monat über die Lage der Reichsbank.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe s. i. d. Ersten Beilage.)

Statistik und Vswolkaf. ttschir

Zur Arbeiterbewegung. 1 Die Ausstandslage in Oberschlesien war, wie dem „W. T. B.“ aus Beuthen gemeldet wird, geftern etwas geb 8 fert. Da die Belegschaften der „Giesche⸗“ und „Georggrube“ vollständig eingefahren waren, befanden sich gestern noch dreiundzwanzig gegen fünfundzwanzig Gruben vorgestern im Ausstande.

Der Zentralverein der Reeder teilt dem „Berl. Lok.⸗Anz.“ mit, daß in eingebenden Beratungen zwischen der Vertretung der deutschen Reedereien und den Vertretern sämtlicher see⸗ männischen Berufsvperbände eine Einigung über die Lohnsätze erzielt worden ist, die eine ungestörte Zufuhr von Lebensmitteln für das deutsche Volk ermöglichen soll. Als Beispiel sei erwähnt, daß Vollmatrosen außer freier Verpflegung gegen eine vor dem Krieg bezahlte Heuer von 70 nunmehr eine Monats⸗ heuer von 220 für die transatlantische Fahrt zugebilligt worden ist.

Der Ausstand der technischen Angestellten der Großen Berliner Straßenbahn ist, wie biesige Blätter melden, beende:t, nachdem gestern das Einigungzamt des Berliner Gewerbegericht! einen Schiedsspruch gefällt hatte, der von der Direktion sowie von den Angestellten angenommen wurde. Der Schiedsspruch lautet: „Bei den bisher gezahlten Löhnen an die Werkstättenangestellten erscheint die Forderung einer einmaligen Entschuldungszahlung nicht am Platze. Nüsen aber die Gesellschaft den Krtiegsteilnehmern eine einmalige Zuwendung in Gesamthöbe von 300 000 zugesagt hat, wird porgeschlagen, diesen Betrag gleichmäßig auf das gesamte technische Perfonan dei der übernächsten Lohnzahlung zu vperteilen. Die Arbeit wird am 90. Januar wierer aufgenommen. Von beiden Seiten, Arbeugebern wie Arbeitnehmern, ist binnen 24 Stunden Mitteilung zu machen, ob der Schiedsspruch angenommen wird.“

Den von „W. T. B.“ wiedergegebenen Mitteilungen eines Amsterdamer Blattes zusolge schreiben die englischen Blätter die in England herrschende Ausstandsbewegung folgenden Ur⸗ fachen zu: Der großen Kraftanstrengung, die der Krieg von den Ar⸗ deitein gefordert hat, und dem Umstand, daß die Ardeiter be⸗ fürchten, die Demobilisation werde die Arvbeitslosigkeit fördern, wenn die Arbeilszeit nicht vertürzt werde; eine dritte Ur⸗ 22 sei in den gesteigerten Aufwendungen für die Lebens⸗

altung zu suchen, während di Löbne der ungelernten Arbeiter nicht in Maße gesti⸗gen seien wie die der gelernten. Auch habe der Kriegsgewinn, obwohl er mit 80 vH. besteuert sei, die Unzufrieden⸗ beit der Bevölkerung erregt. Endlich jeien revolutionare Aufwiegler dauernd lätig, um die unter der Bevölkerung herrschende Unzufrieden⸗ heit 8 schüren. Die Abendbläuter schäzen die Anzahl der Aus⸗ ständigen im Vereinigten Königreich auf 128 000 bis 150 000.

Aus Paris erfährt „W. I. B.“, daß Clemenereau der „Humanite“ zufolge einer Abvordnung der Gisenbahner ver⸗ sprochen hat, daß ihre Forderungen mui Wohlw len geprüft und jeine Bestrafungen wegen der Arbeitteinstellung vorgenommen werden wurden.

Der Ausstand der Eisenbahner in Schweden greift, wie „W. T. B.“ aus Stockholm meldet, weiter um sich. Von der vergangenen Nacht an sollten zehn neue Linien in Mitleide schaft gezogen werden. Bisher gelang es den Direktionen der Privat⸗ bahnen, den Verkehr ohne wesentliche Störungen aufrecht zu erhalten.

Kunst und Wissenschaft.

Die Soldatenliedkommission bei der baver. Akademie der Wissenschaften erläßt einen Aufruf, in dem es heißt: Helft Soldatenlieder sammeln. Eye das alte Heer und seine Verbände sich ganz auflösen, sollte kein Mittel unpersucht bleiben, vom Soldatenliede noch zu retten was u retten ist. Vielleicht sind die Lieder unserer Zeit die letzten, sicher aber wird es für lange nichts ähnliches mehr geben. Das Soldatenlied war der treueste Begleiter des Soldaten in allen Lagen, der reinste Spiegel seiner Stimmungen und Verhältnisse. Der Charatter und die Leistungen unseres Heeres 885 eingebettet im Soldatenliede. Wir wollen ein moöglichst vollständiges Bild gewinnen, nicht auf Grund gedruckter Sammlungen, sondern durch das wirklich gesungene, richtige Soldaten⸗ lied. Dazu gehören aber auch die Lieder, die bislang unter⸗ drückt und verboten waren, derbe Liebes⸗ und Spottlieder sowie die in letzter Zeit sich mehrenden Verse revolutionären Charakters. Also jedes wirklich gesungene Lied ist willkommen, wobei auf Text und Melodie der gleiche Wert gelegt wird. Die kleinsten Abweichungen sind von Wichtigkeit. Wir richten unsere Bitte um Mitarbeit an jeden deutschen Soldaten jeder Waffe. Sucht Eure Notizbücher durch und gebt uns Abschriften! Schreibt msöglichst ganze Texte und Melodien auf, wie sie jeder festgebalten hat oder wichtige Abweichungen, oder mindestens ein Verzeichnis der Anfänge der von Euch gesungenen Lieder! Fügt Eure Adresse hinzu, damit wir weitere Fragen stellen können! Jeder Mitarbeiter wird bei der Veröffentlichung persönlich genannt. Zu weiterer Auskunft ist gerne bereit: Die Soldatenlied kommission der bayerischen Akademie der Wissenschaften, München VI, Neuhauserstraße.

Berkehrswesen. Die Eisenbahndirektion Essen gibi zu dem Wagen⸗

mangel im Ruhrbezirk folgende Erklärung: In den letzten Wochen sind allein aus den Beständen des Direktionsbezirks Essen etwa 24 000 leere Wagen, den feir dlichen

Maͤchten vorgeführt worden. Da die durchschnittliche Umlaufszeit eines im Betrieb befindlichen Wagens etwa vier Tage bean⸗ sprucht, so bedeutet das zurzeit einen täglichen Ausfall von rund 6000 Woggons. Ferner müuͤssen aus den Beständen unseres Be⸗ zirks täglich 1300 für die Entente ausgesondert und abgefahren werden. a unsere Gegner die weitestgehenden Forderungen in bezug auf die Beschaffenheit stellen, so müssen, um die erforderlichen einwandsfreien Wagen aus⸗ zusondern, täglich etwa viermal soviel Wagen dem Betrieb entzogen werden, ols zur Uebergabe vorgesehen sind. Es müssen also im Be⸗ zirk Essen täglich dtwa 5200 Waggons dem Betrteb entzogen werden, um 1300 zur Uebergabe bereitzustellen. Nach vorstehenden Aus⸗ führungen nird somit allein der Wagenpark im Rubr⸗ bezirk jetzt tkglich um 6000 und 5200 gleich 11 200 geschadigt. „Da in letzer Zeit bet erner durchschnittlichen Wagenanforderung für Kohlen und Kols von 15000 bis 21 000 Wagen etwa 9000 bis

10 000 rechtzeitig getellt werden konnten, so würden, wenn die

11 200 Wagen nicht fehlen würden, somit die jetzigen Anforderungen ohne jede Einschränkung erfüllt werden können. 1 Außer dem Bezirk Esstn werden auch die übrigen Eisenbahn⸗ direktionsbezirke in entsprechendem Maße mit der Abgabe von Wagen an die feindlichen Mächte seit Wochen in Anspruch genommen. Auch ist die Zuführung von jeeren Waggons aus dem besetzten Gebiet, aus dem sagft ein erheblicher Zulauf erfolgte, von den Feinden fast völlig unterbunden. 4

Budem machen sich die Folgen, welche die Abgabe von 5000 Lokomotiven auf den Betrieb ausübt, von Tag zu Tag in ge⸗ steigertem Maße fühlbar. Die Entziehung einer so überaus großen Zahl von Lokomotiven, und zwar der besten, wirkt auf die gesamte Betriebsführung schwer dehinderrd. 6

Wir sind deswegen auch zurzeit häufig nicht in der Lage, die gleichmäßige Verteilung des vorhandenen, pöllig unzureichenden Leer⸗ materials auf die einzelnen Verbrauchsstellen durchzuführen. Der Mangel an Lokomotipkraft behindert die Leerwagenbehebung auf das empfindlichste und zwingt dazu, in vielen Fällen, ohne Rücksicht auf die Notlage einzelner Anlagen, das Leermaterial da zur Verfügung zu stellen, wo es aufkommt.

Bestimmungen über den Postverkehr aus dem unbe⸗ seßten Deutschland nach den von feindlichen Truppen 8 besetzten deutschen Rheingebieten.

G Stand vom 15. Januar 1919.

Für den Poswerkehr aus dem unbesetzten Deutschland und dem nicht feindlichen Auslande nach den von feindlichen Truppen besetzten deutschen Rheingebieten gelten vom 15. Januar ab die nachfolgenden Anordnungen: 8

Zugelassen sind: . I Besatzungszone llinksrheini⸗

scher Teil des Oberpostdirekionsbezirks Düsseldort und nördlich Teil des Oberpostdirektionsbezirks Aachen bis etwa zur Linie Jülich- Stolberg— Eupen mit folgenden größeren Orten: Kleve, Goch, Geldern. Mörs, Kempen, Kaldenkirchen, Dütken, Neuß, Crefeld, Viersen, München⸗Gladbach, Grevenbroich, Erkelenz, Heineberg, Geilenkirchen, Jülich, Eschweiler, Stolberg, Aachen, Eupen): 1 41. verschlossene gewöhnliche und eingeschriebene Briefe und Postkarten, Postanweisungen, Zahlkarten und Zahlungs⸗ anweisungen sowie Wertbriefe; 1

b. an Behörden gewöhnliche, Wert⸗ und Einschreibpakete

ohne schriftliche Mitteilungen. 1t

Zugelassene Sprachen: deutsch, Mundarten ausgeschlossen, englisch, flämisch, französisch. 8

Jede Postsendung muß äußerlich den Namen und die näbere Bezeichnung des Absenders mit Angabe seiner Wobnung tragen. Falsche Namensangaben sind verboten. Als Abfenderangabe genügt ein Dienststempel allein nicht. Es empfiehlt sich, nur in dringlichen zu schreiben, vornehmlich Postkarten zu benutzen und sich in Briefen möglichst kurz zu fassen, da andernsalls zu befürchten ist, daß der gewöhnliche Briefperkehr weiter eingeschränkt oder ganz verboten wird. Die Briefe und Postkarten müssen deutlich ge⸗ schrieben sein. b 1

Untersagt sinde:

a. der Gebrauch von Postkarten, die aus zwei oder mehreren zusammengeklebten Pap erblättern bestehen, der Gebrauch von gefütierten Briefumschlägen, die Anwendung von Ge⸗ heimsprachen, der Chiffrescheift, des Moesealphabets, der Sienograrhie und des Schachspiels (Rösselsprung);

die Versendung von aufgezogenen Lichtbildern (Pboto⸗ graphie) allgemein, ferner von Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapieren;

c. postlagernde Sendungen;

cd. Zeitungen und Zeitichristen in jeglicher Versendungsform

Alle Sendungen auch solche von Behörden —, die den vor⸗

siehenden Bestimmungen nicht genau entsprechen, werden von der belgischen Zensur vernichtettr. 2) Nach der britischen Besatzungszone (links⸗ rheinischer Teil des Obervostdirektionsbezirks Cöln mit Cöln, Bonn, Euskirchen, Zülpich, Rbeinbach, Bergheim; ferner rechtsrheinisches Brückenkopfgebiet von Cöln (über die darin liegenden Postorte geben die Postanstalten auf Verlangen Auskunft) und Gebiet des Ober⸗ Aacher (soweit es nicht zur belgischen Be⸗ atzungszone gehört) mit Düren, Monschau, Schleiden, Malmedp, St. Vith):

a. offene Briefe und Pakete (ohne schriftliche Mitteilungen) an Kriegsgefangene; 8 oder amtliche Drucksachen, die vom britischen

ilitärgouverneur besonders genehmigt worden sind; offene Briefe und Postkart n, de. wichtige geschäftliche oder dringende Privatangelegenheiten betreffen, Post⸗ anweisungen Zablkarten und Zahlungsanweisungen; Briefe in gelben Scheckbriefumschlägen an das Postscheckamt in Cöln dürfen verschlossen aufgeliefert werden;

d. verschlossene Wert⸗ und Einschreibbriefe und Wertpakete

Daauf eigene Gefahr des Absenders nach besonderer Ge⸗ nehmigung. Behörden, Bankgeschäfte oder größere Firmen in der britischen Besatzungszone, die große Geldbeträge in bar oder Papiergeld (Banknoten, Schecks, Wechsel, Pfandbriefe oder Wertpapiere) oder Gegenstände aus delmetallen und Edelsteine durch die Post empfangen wollen, müssen zur Erlangung eines Erlaubnisscheins ein schriftliches Gesuch beim Oberpostdirektor in Cöln ein⸗ reichen, der es an das britische Zensoramt mit Angabe aller Einzelheiten einsendet. Jede zugelassene Behörde, Bank usw. erbält einen „Erlaubnisschein“. Für die auswärtigen Banken usw., mit denen die zugelassene Bank usw. Wect⸗ und Einschreibsendungen austauschen will, stellen die andelskammern in Cöln, Bonn und Solingen und die tädtische Besatzungsabteilung in Cöln beglaubigte Ab⸗ schristen der Erlaubnisscheine aus, deren Vorzeiung am heecter zur Auflieferung von Wert⸗ und Einschreib⸗ endungen an die zugelassene Behörde Bank u w. berechtigt. Die Sendungen selbst und auch die Abschnitte der Paket⸗ karten dürfen außer einem Inhaltsverzeichnis sonstige schriftliche Mitteilungen nicht enthalten. Nachnahme ist bei den Sendungen zulässig.

Alle Briefe, Postkarten und sonstigen Postsendungen unterliegen der Zensur seitens der britischen Milifärbehörde, die aber für deren sichere oder rasche Beförderung keine Gewähr leisten kann. Eilboten- sendungen sind unzulässig. Zur Erleichterung der Zensur müssen alle gewöhnlichen Briefe unverschlossen aufgeliefert werden. Pakete (siehe unter 2), müssen derart vegpackt sein, daß sie vom Zensor bequem unlersucht werden können. Name und Adresse des Absenders müssen deutlich auf die Rückseite jedes Briefes, oben links auf jede Postkarte und auf die Oberseite fedes Pakets (siehe unter a) geschrieben werden. Die erlaubten schriftlichen Mitteilungen dürfen nur in deutscher (Mundarten ausgeschlossen), englischer, fran⸗ zösischer, italienischer oder sranischer Sprache abgefaßt sein; sie müssen so kurg wie möglich gehalten, recht leserlich und womöglich mit lateinischen Schriftzeichen geschrieben sein. Lange Privatbriefe sind der Gefahr der Verzögerung ausgesetzt. Der Gebrauch von G eideurigen Ausdrücken, unverstänolichen Zeichen oder Abkürzungen, Geheimschriften oder Chiffreschriften, Kurzschrift, geheimen Tinten und jealiche Bezugnahme auf milnärische Angelegenheiten ist strengstens verboten. Jede Pestsendung, die gegen diese Be⸗ stimmungen verstößt, wird beschlagnahmt, unter Umständen auch vernichtet. Die brlttsche Militärbehörde hehält sich außerdem das Recht vor, auch sonstige Postsendungen nach eigen m.

zuhalten.