1919 / 28 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Feb 1919 18:00:01 GMT) scan diff

gegen vorst

Bedingungen für Fabrikanten von banmwollenen Strick⸗ und Stopigarnen.

Vom 1. Februar 19

aus den Fabrikalionskontinge

1919 hergestell von der Re dingungen ge

bekleidungsstelle trotz

damit ein

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Due Marke muß tragen: die W⸗

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habe(n) die von 1 hergestellten baumwollenen Strick⸗

Stoprgarne unverzüglich nach Fertigstellung an möglichst viele nur mit der Klausel:

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einzureichen; ferner bis zum

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Zugang an fertigen Garnen durch Produktion V. a) der sich somi Tage des det

b) davon Bestan

Die Angaben Sorten, jedoch ni Diese Bestan Nr. 80) zu erfol en, von Baumwoll⸗ kirchen zu beziehen ist.

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10. Vom Bruttobetrage jeder Rechnung habeln)

waltungskosten der Reichsbekleidungsstelle und einꝛgung an die Vereinigung Den scher Fabrikanter rbeitsgarnen E. V. in Engelskirch % abzuführen.

Strick⸗ und den Monats

8 „mich 8 A“ erkläreln) b damit einverstanden, daß die Reichs⸗ zur Ueberwachung der Ein⸗

Geschäftsfüh⸗

sstelle oder deren Beauftra

haltung dieser Bedingungen jederzeit Einsicht in

ücher, Belege iderhandlung ge⸗

usw. nehmen.

dingungen vervpflicht bürgerliche Kleidung vertretenen strate bis zur Höbe von 10 kommissars an die R

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für Abnehmer von Fabrikanten wollnähfäbden und baumwollenen

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leidung vertetenen?

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Bekanntmachung,

betreffend Preisänderung für Blei auf Kon⸗

tingenischein.

In Verfolg der Bestimmungen der Bekanntmachung ü F

die Verordru gangszeit (oeröffen —+ 18

tlicht im Reichsanzeige b 2 1. November 191 n

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ellter Kontingentscheme bezw. aus fo ontingents beine erfolgen.

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Für Liefe ungen auf Grund von Kontingentschei elche nach dem 31. Januar 1919 ausgestellt sind bezw. s solchen abgeleiteten Teilkontingentscheinen gilt bis

weiteres der Preis von 8

90,— (Mark: Neunzig)

für 100 kg Blei.

Berlin, den 31. Januar 1919. Kriegsmetall⸗Aftiengeiellschaft.

E. mon.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 23

des Reichs⸗Gesetzblatis enthält unter v

N⸗. 6676 eine Bekanntmachuna, betreffend Wahlen zu öffenttiche Körperschaften, vom 29. Januar 1919, unter

Nr. 6677 eine Verordnung, betreffend Gewäh einmatigen Teuerungszulage an die Hinterblieben n. Miltärperfonen der Unterklassen, vom 22. Januar 1919,

und unter

Nr. 6678 eine Verordnung über die Bildung der Spruch⸗ äabteilungen des Reichsschiedsgerichts für Kriegswirtschaft,

23 Januar 1919. Berlin W. 9, den 31. Januar 191 Postzeitungsamt.

.

g, betreffend Sparmetale mwäbrend f r Nr. , wird hiermit bekanntgegeben dieser Bekanntmachung genannte Preis für Blei mit 76 n nur noch für solche Lieferungen Geliung Bevänden dr Kriegsmetall Akliengesell⸗ ift bezw. der von dieser Gesellschaft mit Lieferung beauf⸗ gten Lag r auf Grund vor dem 1. Februar 1919 aus⸗ 1 4

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R. M. Flatow.

Preußen.

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Die Preußische Regierung hat die bisherigen Hil

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im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forst

Oberre ierungsrat Dr. Kurtz aue Potsdam, und Land von Grolman aus Militsch zu Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Räten in diesem Mintsterium sowie

den Maschinenbauschuldtrektor Professor Dipl.⸗Ing. Lohse in Cöln zum Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat ernannt.

8 Nachtragsverordnung

zur Verordnung über die anderweite Regelung des Gemeindewahlrechts vom 24. Januar 1919

(Gesetzsamml. S. 13). Vom 31. Januar 1919.

Die Preußische Regierung verordnet mit Gesetzeskraft,

was folgt:

elten für die Städte ier Provir;

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sinngemaäß mit der 89

Jablen vorgesehen sir Is r Regelbo

ordnun at insoweit

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1 21 Tagen kann vom Jahlkommission dabin abgeändert Wahltage die Wahl⸗

unter 20 000 Einwohnern kan age auch von weniger ats 1

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Im § 6 Verordnung öber die anderweite Regelun zen die Bestimmungen der 1 30 Mai 1853 (Gesetzjamml.

gabe. Ortsstatute. durch welche

n beschlossen werden, auch 00, aber mindestens Ausübung der Wahl berechtigten Personen

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Berlin, den 31. Januar 1919. Die Preußische Reagierung. Hirsch. Eugen Ernn. Fisch beck. Südekum. Heine.

Handel und Gewerbe. eschulrat, Professor Dipl⸗Ing. Stelle eines Regierungs⸗ und Ge⸗ gierungen in Cöln und Aachen mit übermwagen worden.

Ministerium des Innern.

Das Diphtherie⸗Heilserum mit der Kontro nummer 2086, geschrieben „zweitausendsechsundachtzeg“ den Furbwerken in Höchst a. Main ist wegen bakterieller Ver⸗ unreinigung zur Einziehung bestimmt.

Ministerium für L sch Domänen

NN

Kommusin Qlllenstein), Neustetttin (Oenabrück) und Selters (Wiee baden) zum 1. Apeil 1919, die Oberförsterstelle Z bitzko Oppeln) zum 1. Juli 1919 zu besetzen. Be⸗ werbungen mussen bis zum 2. hen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der Privatdozent Dr. psch ist zum zweiten Prosektor am Anatomischen Innitut der Friedrich⸗Wilhe! in Berlin ernannt worden.

Hauptverwaltung

Bei der Hauptverwaltung Staotsschulden ist Kassensekretär Hopp zum Buchhalte der Bürodlätar Willnow zum Kassensekretär erna

Niichtamtliches. v Preußen. erlin, 3. Februar 1919.

Wie die Waffer stillstandskommission dem „Wolfsschen Telearaphenbüro“ zufolage berichtet ließ das Obe kommando der Alliserten am 31. Januac in Spaa eine Note überreichen, in der im Zusammenhang mit der Lebensmittelversorgung Deutschlands verschiedene Angaben finanzieller Art von der deutschen Regi rung verlangt werden. So soll der assenb stand der deutschen Reichsbank und ihre Bestände a Auslandswechsein und Wertkpapieren angegeben werden, ie an neutralen Plötzen lombardiert werden können. Ebenso erden Angoben gefordert, aus denen hervo geht, in welcher Höhe sich Werte neutealer Staaten im Besitz der deutschen Banken, sonst ger Institute und von Prevatpersonen befiaden. Ferner soll berintet werden, welche gesetz iche Macht⸗ befugnis die gegenwärtige deutsche Regierung bat, um den Besitz deutscher Staatsangehöriger an Devpositen, Wertpapieren und anderen Werten in Deutschland und den neutralen Ländern zu requirieren. Daran anschließend soll eine Aufstellung der Vorräte aller Art gegeben werden, die in Deutschland für die fofortige Ausfuhr vorbehaltlich der Billigung der alliierten Regierungen bereitstehen. Die Note betonte, daß alle technischen Aufklärungen über diese Punkte

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möglichst schnell mitgeteilt werden müßten, damit die alliterten

Regierungen und die Vereinigten Staaten dem deutschen Er⸗ suchen um Versorgung mit Lebensmitteln und Roh⸗ stoffen nachkommen könnten.

Es ist daos erste Mal, daß die Alliiüerten in einem offiziellen Schriftstück von der Versorgung Deutschlands mit Lebensmitteln und Rohstoffen, sowie von einer deutschen Aus⸗ fuhr sprechen. Mit anderen Worten, es gewinnt den An⸗ schein, als ob die Entente dem Gedanken einer Aufhebung der Blockade allmählich doch rähertreten zu mössen glaubt. Die Note beweist aber zugleich, daß der Ve band für die Werte, die er uns liefern will, undedingte Sicherheit ver⸗ lanat, d. h. er will Zahlung nicht in Reichsmark, sondern

Werten, die wir nur durch Arben erzeugen können. Was

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z. hrauchen, ist olso Arbeit und nochmals Arheit. Nur so me ten wir Lebensmittel und Rohstoffe. Und nur danm ist evone Wiederaufnahme der deutschen Auefuhr zu denken. Atber dauernde S treiks und Versuche, die Ausfahrt der deulschen Schffe zu verhindern, müßten uns dem Hungertode entgegen⸗

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In den Verhandklungen der Finanzkommisson in gypa haben sich gewisse Schwierigkeiten ergeben. Daraufhin d9, 9 11II zor mm Molffe 5G zat die deuische Regierung, wie „Wolffs Telegraphenburo“

meldet. den Vertretern der Entente in Spa folgende Note

shatche, deutsche Regierung muß aus dem bisherigen Verlaufe der gerbandlungen der Fi EC“ Spa immer mehr den Ein⸗ Nuch gewinnen, daß die alliterten Mäͤchte darauf ausgehen, Deutsch⸗ land bei dieser Gelegenheit zur Annahme von Forderungen zu mingen, die nicht nur mit Wortlaut und Geist der Be⸗ timmungen des Waffenstillstande vertrags unvereinbar sind, sondern mit dem Zwecke des Waßenstillstands überhaupt in keiaerlei zojammenhang mehr steben und Romit nur von dem Bestreben diktiert sein können, in wichtigen Punkten einer gerechten Regelung 2” Friedensvertrag dunch Z Waffenstilstandsvedingungen vor⸗ zugreiten. Wenn sich Deutschland bei jeder Verlängerung des Waffenstilstands zur Annahme immer schärferer Bedingungen hat reistehen müssen, so kann es doch richt zulassen, daß ihm bei der Verbandlung über die Ausführung dieser Bedingungen Leistungen zu⸗ gemutet werden, die über die tatsächlich von ihm gemachten Zu⸗ geständnisse noch weit hinausgehen. ““ d* Bei der ersten Verlängerung des Waffenstillstandes in Trier am 13. Dezember ist zur Ausführung der finanzielen Bestimmungen des Waffenstillstandevertrages eine besondere Vereinbarung getroffen worden, in der sich Deutschland verpflichtet hat, im Einvernehmen mit den alltierten Regierungen die Frage der Rück gabe des sequestrierten Eigentums alliierter Staats⸗ angehörigen zu prüfen. Als die Alliierten vor etwa einer Woche Deutsche Regierung zu Verhandlungen über diese Frage auf⸗

dio Lie 1 forderten, war kurz zuver bekannt geworden, daß die Französische Re⸗ gierung die gleichen Zwangsmaßnahmen, die sie während des rrieges über das deutsche Privateigentum verhängt hatte, nunmehr auch gegen das in Eisaß⸗Lothringen befindliche Privateigentum der Deuischen nicht elsaß⸗lothringischer Herkunft zur Anwendung brachte und daß sich in ähnlicher Weise auch die belgische Regierung zu Eingriffen in das deulsche Privateigentum in Belgien entschlossen hatte. Derartige Maßregeln, die zweifellos eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten auf wirtschaftlichem Gebiete bedeuten, stehen nicht nur mit dem Geiste eines Waffenstillstands in Widerspruch, sondern verstoßen auch gegen eine ausdrücklich getroffene Ver⸗ einbarung, da noch Artikel VI des Waffenstillstandavertrags dem Eigentum der Einwohner der von Deutschland zu räumenden Gebiete kein Schaden oder Nachteil zugefügt werden soll Die demsche Regierung mußte es für ein Gebot der Billigkeit halten, daß, bevor ihre Vertreter mit den Vertretern der Gegenpartei über die sequestrierten Vermögenswerte alliierter Staatsangehö⸗ rigen verhanderten, zunächst die inzwischen bekanntgewordene, nach Ab⸗ schluß des Waffenstillstandes erfolgte und deshalb vertragswidrige Sequestralien des deutschen Eigentums beseitigt würde. Tie aliierten Vertreter haben indes ein entsprechendes Verlangen rundweg abgelehnt mit der Begründung daß der Artikel VI des Waffenstill⸗ standsvertraas eine einseitige Verpflichtung Deutschlands nicht aber ine Verpflichtung der alliierten Mächte enthalte. Obwohl die Zilkkür dieses Standpunktes auf der Hand lag, hat die Deutsche

ierung, um jeden Anschein einer Verletzung der von ihr im Trierer Finanzabkommen übernommenen Verpflichtungen zu ver⸗ meiden, die Einlassung auf die geforderten Verhandlungen nicht

2

Ilänger verweigert und sich damit begnügt den Marschall Feoch um

die aleb ldige Einsetzung einer besonderen Kommission zur Prüfung der Behandlung des deutschen Privateigentums in den besetzten Ge⸗ bieten zu ersuchen.

Dieses Cutgegenkommen hat den alliterten Vertretern in Spa nunmehr Veranlassung gegeben, in den Verhardlungen mit Fr⸗ derungen hervorzutreten, die den Boden aller bisherigen Waffenstill⸗ standsberhandlungen völlig verlassen. Sie verlangen, daß die deutsche Regierung in kürzester Frist alle während des Krieges in Deutschland unter Zwangsverwaltung gestellten seindlichen Vermögenswerte ber⸗ gurgibt, und wollen eine Diskussion nicht mehr über dieses Ver⸗ langen, sondera nur über die Art und Weise seiner Durchführung zu⸗ lassen. Es soll hier unerörtert bleiben, daß alle während des Krieges getroffenen Maßnahmen gegen das in Deutschland befindliche feinbliche Privateigentum lediglich Vergeltungsmaßnahmen gegen das vorangegangene völkerrechtswidrige Verfahren seiner Gegner darstelen. Es soll vielmehr nur die Tatsache in das rechte Licht gerückt werden, daß sich gegenüber den deutscherseits mit Beschlag belegten feindlichen Vermögenswerten weit erheblichere deutische Vermögenswerte in den Händen der Gegner befinden, daß aber gleichwohl die seindlichen Vermögenswerte jest bediggungslos herausgegeben werden sollen, während das (Echeksal der deutschen Vermögenswerte in völliger Ungewißheit verbleibt. Daß ein solches Ansinnen in den getroffenen Ver⸗ einbarungen keinerlei Stütze findet, sollte keines Beweises bedüfen. Das Trierer Finanzabkommen, auf das sich die allierten Vertreter berufen zu können glauben, ist unstreitig elhlih zur Ausführung der Vereinbarungen im Waffen stilsstandsvertrag über bestimmte finanzielle Verpflichtungen Deutsch⸗ lanes getroffen worden, und zwar handelt es sich dabei einmal um eine wisse Sperrung der deutschen öffentlichen Werte, sowie ferner um die Kückgabe der deutschersens aus Belgien unr Nondfrankreich fortgeführten 18 wie sie im Artikel X1X des Waffenstillstandsvertrags vorgeschr jeben nonden ist. Zwecks vollständiger Durchführung dieser Rückgabe der fort⸗ ¹ loten Werte, die in erhehlichem Maße bereits startgefunden hat, sollen 8 L“ die allterten Vertreter jetzt die Rückga 8 inoenegsansbruch in Deutschland befindlich gewesenen feindlichen Ver⸗ megenswerte in die Verhandlungen einheziehen, so geben sie den Lrerer Verhandlungen damit eine Tragweite die diese nach dem ganzen Beilaufe der Waffenstillstandsverhandlungen überhaupt nicht haten oanten. Denn die Behandlung der in Deutschland sequestrierten

Vermzͤgenswo⸗ 2 Zedi ermögenswerte kann mit keiner der finanziellen Bedingungen

fam Waffenstillstandsvertꝛags auch nur in den geringsten, Zu⸗ ammenhang gebracht werden. Hätten die Alliterten bei den amaligen Trierer Verhandlungen die Absicht ertennen lassen, Gebiet berzugreifen, so, hätten die deurschen Ver⸗ geler dies unzweifelbaft als eine über aden Rabmen der Waffenstillstandsverbandlungen und derhalb über ihre Zuständigkeit emausgehende Forderung zurückweisen müssen. In Wahrheit ist von ner soschen Absicht so wenig die Rede gewesen, daß sich die deutschen 1 nicht einmal peraylaßt gesehen baben, auch nur den Wunsch nach Gewährung der Gegenseitigkeit auszusprechen, was sie damals he ber. anderen Forderungen der Alltierten getan haben und aach süj Frage sich⸗ rlich nicht unterlassen hätten, wenn nicht die Be⸗ 8 dhg der damaligen Erörterungen und Vereinbarungen auf die Sb- der Rüͤckgabe der aus den besetzten Gebieten stammenden Ver⸗ ogenswerne außer Zweifel gestanden hätte. 8 seit Tatsächlich ist die Behandlung des Privateigentums der beider⸗ seitigen Staatzangehörigen während des Krieges eine Frage, die ihrer Natur nach den Frie ensverhandlungen vorbehallen bleiben ; schon im Hinblick auf ihren verwickelten Cbarakter nicht e 1b von Verhandlungen der Waffenstillstandekommission sein Alliete Auch besteht kein irgendwie benründetes JE lungen n daran, diese Frage schon vor den Frie ensver nn

do5 Zu tegeln, sofern nicht etwa angenommen werden soll,

Uenoagche de Ahiierten unte; dem Druc der Wofefe

andlungen einseitige Vorteile sichern wollen, die ste

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16

einem auf dem Boden der Gerechtigkeit abgeschlossenen Friedesvertrat nicht würden erreichen können. Selbst wenn aber beim Abschluß des Trierer Finanzabtommens die Absicht bestanden haäͤtte, die in Aussicht genommenen Verhandlungen auf alle in Deut chland unter Zwangs⸗ stehenden Werte zu erstrecken, so müßte es die Deulsche egierung doch ablehnen, diese Verhandlungen auf der jetzt von den alltierten Vertretern bekanntgegebenen Grundlage zu fübren, wonach die einseitige Verpflichtung Deutschlands von vornhexrein feststehen und nur die Form der Turchführung dieser Verpflichtung erörtert werden soll. Bestehen die Alliierten darauf, die Frage der Behand⸗ lung des Privaleigentums ihrer Angehörigen in Deutschland schon jetzt vorweg zu berandeln, so könnte sich die Deutsche Regierung damit nur unter der Bediagung einverstanden erklären, daß zu diesem Zwecke eine von der Waffenstillstandekommission völlig getrennte Sonder⸗ kommission eingesetzt wird und daß diese die Verhandlungen nach dem Grundsatze der Gegenseitigkeit führt, entsprechend den von Deutschland und seinen Gegnern vor Abschluß des Waffenstillstands als Friedensgrundlage gleichmäßig anerkannten Grundsätzen des Prä⸗ sidenten Wilson. Diese Kommission würde alsdann nichts weiter sein, 8 ein vorweg genommener Teil der Friedenskonferenz, so daß der Gang ihrer Verhandlungen für Fragen des Waffenstillstands ohne jede Bedeutung wäre. ö1““

Dem Sitzungsbericht der Waffenstillstandskommis⸗ sion in Spaa vom 31. Januar entnimmt „Wolffs Tele⸗ grophenbüro“ folgende Mitieitungen:

A Der deutschen Kommission ist ein Telegramm des französischen Admuals in Odessa zugegangen, aus dem man schließen kann, daß die Alltierten bereits ihre Zustimmung zum Ahtransport der deutschen Truppen im Schwarzen Meergebiet ge⸗ geben haben. Der französische Vorsitzende teilte jedoch auf Anfrage mit, daß er noch keine Kenntnis von einem Abtransportbefehl habe; er werde aber sofort genauere Mitteilungen einfordern. Deutscher⸗ seits wurde daraufhin dringend um baldige Entscheidung der Frage gebeten.

Bei dieser Gelegenheit wiederholte die deutsche Kommission ihr Ersuchen, mit den deutschen Kriegsgefangenen in Sibirien über Amerika und Japan in Verbindung treten zu können. Sie teilte mit, daß die nach Rußland entsandte deutsche Kommission für Gefangenenfüͤrsorge nicht nach Sibirien gelangen konnte. Infolge der völligen Ungewißheit über das Schicksal dieser Kriegsgefangenen herrsche in Deutschland die größte Besorgnts. Es sei daber erwünscht, daß die Alliierten zunächst den Briefverkehr mit den Gesangenen ermöglichen und ihnen Geldsendungen sowie kleinere Pakete übermitteln. 8 „Ddie deutsche Kommission überreichte im Auftrage der deutschen Regierung eine Note, in der es als eine Ungerechligkeit bezeichnet wird, daß, während in Spaa über die deutschen Peschlagnahmungen in den ehemals besetzten Gebieten verhandelt werde, gleichzeitig im Elsaß und auch in Belgien die Gegner deutsches Eigen⸗ rum beschlagnahmen. Die Note büutet die Alliierten, un⸗ verzüglich Delegierte nach Spaa zu entsenden, die berechttst sind, über diese Fragen zu verhandeln. Der französische Vorsitzende er⸗ klärte bierzu, seiner persönlichen Ansicht nach werde ein guter Teil dieser Angelegenhett bis zu den Friedensverhandlungen zurückgestellt werden müssen. Er bemerkte außerdem, daß die sftanzösischen Sequestrationen in Elsaß⸗Lothringen vor allem Maßnahmen zur Er⸗ haltung verlassener Güter seien. 3

An der Hand von Zeugenaussagen legte die deutsche Kommission gegen die unwürdige und empörende Art schärfste Ver⸗ wahrung ein, in der die Franzosen die Leibesunter⸗ suchungen deutscher, aus Elsaß⸗Lothringen ausgewiesener oder flüchtender Frauen vornehmen.

Sie überreichte ferner eine größere Anzahl Noten, in denen um Abstellungzahlreicher Mißstände ersucht wird, die sich aus der Absperrung des besetzten Gebiets vom un⸗ besetzten Teil Deutschlands ergeben haben.

Die französische Kommission gab bekannt, daß die deutschen Orte Offenburg und Achern, die infolge der Besetzung des rechts⸗ rheinischen Straßburger Brückenkopfes zum Teil in die neutrale Zone fallen, nicht als zu dieser gehörig betrachtet werden. Die deutschen Garnisonen der beiten Städte brauchten daher nicht zurück⸗ gezogen zu werden.

Auf eine deutsche Anfrage teilten die Franzosen mit, daß der Verkehr zwischen Ludwigshafen und Mannheim mit besonderem Ausweis gestattet sei, soweit das Wirtschaftgleben dieser Städte es erfordere. Deutschen Politikern, die zum Zweck⸗ der Wahlen oder zur Ausubung ihres Mandats das linksrheinische Gebiet besuchen müssen, oder Beamten, die im öffentlichen Interesse reisen, werde die Einreise erlaubt werden.

Der Sitzungsbericht der Waffenstillstandskommission vom 1. Februar besagt obiger Quelle zufolge:

Die ftanzösische Kommission teilte mit der Abtransport der internierten Deutschen aus de. Türkei und der deutschen Truppen aus Südrußland auf dem Seewege habe begonnen. Weitere Einzelheiten werde sie später bekanntgeben.

Bezüglich der alliierten Lebensmtitteltransvorte nach Polen über Danzig ließ Marschall Foch versichern, daß das von Deutschland hiertür zur Versügung gestellte rollende Eisenbahn⸗ material sofort zurückgegeben werde. 1.

Zu dem Protest der deutschen Regierung gegen die Handhabung der alliierten Zensur in den besetzten Gebieten ertlärte General Nudant, daß die Besatzungsbehörden ançewiesen worden seien, die Pressezensur in Z kunft in weitherziger Weise zu hand⸗ haben. 88 88 Gleichzeitig setzte er die deutsche Kommission davon in Kenntnis, daß die Alllierten verschi denen deurschen Gezuchen, betreffend den Warenvertehr zwischen dem besetzten und unbe⸗ setzten Teil Deutschlands Folge gegeben haben. So sei die Ausfuhr linksrheinischer Kohlensäure in Höhe der täglichen Produktion gestattet. Ferner könne die rechtsrheinische. Industrie in gewissem Umfange aus dem linksrheinischen Gebiet Antlin⸗ farben, chemische Produkte und synthetischen Gummi beziehen. Der General Nudant teilte ferner mit, daß 45 000 Tonnen Zucker für die Raffinerien im besetzten linksrheinischen Gebiet eingefuhrt und dafür 67 vH. des raffiniecten Zuckers nach dem rechten Rheinufer ausgeführt werden könnten. Die deutsche Kommission erhob gegen ein französisches Dekret Einspruch, das den Landeskassen in Elsaß⸗ Lothringen verbietet vom 1. Februar ab die Pensionen an die elsaß⸗ lothringischen Pensionäre und Kriegshinterbliebenen auszuzahlen.

8

Wie „Wolffe Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite erfährt, hat der Generalfelkmarschall von Hindenburg nach mündlichem Vortrog des Generals von Winterfeldt dessen Auffassung gebilliat, daß er unter den gegebenen Ver hältnissen nicht auf sein m Posten in Spaa verbleiben konn. Der Feid⸗ marschall äußerte: „Niemand kann das Vorgehen dieses treff⸗ lichen, vornehmen Mannes. der durch Lauterkeit seines Wesens und sein würdiges Auftreten selbst auf unsere haßerfüllten französischen Gegner gewirkt hat, mehr bedauern als ich, aber ich kann mich den Gründen des Generals von Wicterfeldt nicht verschließen.“ Die Ankündigung seines Räcktritts hat zweifellos auf alle Mitalieder der Waffenstillstands⸗ kommission einen starken Eindruck gemocht. Sie werden in diesem Sinne berichten und dadurch mehr als bisher die Auf⸗ merksamkeit auf das rücksichtslose Vorgehen und die immer neuen Vergewaltigungen der Franzosen lenken.

8 ——

Der Staatssekretär Noske hatte vorgestern vormittag, wie „Wolsss Telegraphenbüro“ mit’eilt, mit dem „Präsicenten der R publik Oldenburg und Ost Friesland“, Kuhnt, der auch Vorsitzender des 21er⸗Ausschusses ig Wilheimshaven ist, eine Besp echung, bei der die Verhältnisse in Wilhelmshaven ausgibig erörtert wurden. Herr Kuhnt, dessen Gesundheit er⸗ schüttert ist, wird in den nächsten vier Wochen nicht nach Wilhelmshaven zurückkehren. 7

Auf Grund zahlreicher Anfragen betreffend die Zuständigkeit der Arbeiter⸗ und Soldatenräte bei der Veräußerung von Heeresgut teilt das Reichsverwertungsamt mit, daß hierüber die Reichsregierung am 13. Januar 1919 folgende Verordnung erlassen hat: 4

Die Arbeiter⸗ und So datenräte sind zu Anweisungen an Kassen, zu Verfügungen über Reichsgut jeglicher Art (Geld⸗, Verpflegungs⸗, Bekleidungs⸗, Geräte⸗ und Materialie bestände) nicht berechtigt.

Da Heeresgut bekanntlich Reichsgut ist, so finden die An⸗ fragen in vorstehender Verordnung ihre Beantwortung. 4

1 “] Da sich das Publikum vielfach noch mangelhaft über die Annahme von Kriegsanleihe beim Ankauf von Heeresgütern unterrichtet zeigt, so weist das Reichsverwertungsamt darauf hin, daß folgende Grundsätze für die Bezahlung von Heeresgütern in Kriegsanleihe maßgebend sind:

1) Für Verkäufe von Beständen, die Eigentum der Heeres⸗ oder Marineverwaltung sind oder von diesen etwa den Kriegsgesellschaften zur Verwertung übergeben werden, kann der ganze Kaufpreis mit Ausnahme von Spitzenbeträgen in Kxiegs⸗ anleihe entrichtet werden, die Hälfte muß in diesen Papieren gezahlt werden. Das Gleiche gilt für alle anderen, nicht durch Kriegsgesellschaften vermittelten Verkäufen von Heeres⸗ und Marinegut⸗

Für Zahlungen mit Kriegsanleibe hat das Reichs⸗ verwertungsamt besondere Formulare vorgeschrieben, die auf Anforderung von den verkaufenden Stellen abgegeben werden. Zur Zahlung angenommen werden:

a. die 5 %igen Schuldverschreibungen aller Kriegsanleihen ohne Unterschied, 1

b. g 48 Ceiger Schatzanweisungen von der 6. Kriegsanleihe 1917 ab,

c. die Zwischenscheine zur 9. Kriegsanleihe.

Bei a und b ist der laufende Zinsschein vom Zahler abzutrennen, und die Stückzinsen vom Zahltage bis zum Fälligkensrage sind in bar zu vergüten. Bei g sind die Zinsen vom Zahltage bis zum 1. 4. 19 in bar zu zahlen. Sind die effektiven Stücke bis zum 1. April 1919 noch nicht ausgegeben, ergeht seinerzeit wegen der Zinsverrechnung noch’ nähere Bestimmung.

Ausnahmen von dieser Zahlungsweise sind zulässig bei den⸗ jenigen Verkäufen, die eine soforlige Zahlung ohne vorherigen Brief⸗ wechsel verlangen, also insbesondere bei Versteigerungen. Auch bei Verkäufen bis zum Höchstbetrage von 10 000 wird von der Forderung der Zahlung des halben Kaufpreises in Kriegsanleihe ab⸗ gesehen. Sie steht jedoch den Beteiligten frei und sichert ihnen eine vorzugsweise Berücksichtigung. 3

Sofern der Verkauf von Heeresgut von einer vom Reichsver⸗ wertungsamt dazu ermächtigten oder beauftragten Zwischenstelle aus⸗ geht, gelten for die von dieser Zwischenstelle getätigten Verkaufe die gleichen Bestimmungen über die Zahlungsweise, wie sie vorstehend aufgeführt sind.

2) Von Verkäufen der Kriegsgesellschaften, die der Kriegsrohstoffabteilung unterstehen, und der sn Auftrage der Kriegsrohstoffabteilung arbeitenden Organe gilt olgendes:

Für die bei Abschluß des Waffenstillstandes im Besitz der Kriegsgesellschaften sich befindenden Bestände, nicht der Neu⸗ anfälle, muß die Hälfte des Kaufpreises in Kriegs⸗ anleihe, wie unter 1), gezahlt werden. Die andere Hälfte des Kaufpreises ist in bar zu entrichten.

Anc⸗ für diese Verkäufe gelten die unter 1) angeführten Aus⸗ nahmen.

Eine genaue Umschreibung der in Betracht kommenden Kriegs⸗ gesellschaften und Waren wird demnäͤchft noch bekanntgegeben.

Auf die vorftehende Zahlungsweife wird vom Reichsverwertungs⸗ amt besonders bingewiesen, und zwar sowohl im Interesse der Be⸗ sitzer von Kriegsanleihen, die Heeresgüter zu kaufen gedenken, wie auch im Interesse des übrigen Publikums, damit es die Kriegs⸗ anleihen nicht unter den zurzeit geltenden Preisen des freien Ver⸗ kehrs verkauft.

Amtliche von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreitete Mel⸗ dungen aus Brombera besagen:

An allen Teilen unseres Abschnittes herrschte am 31. Januar Patrouillentätigke. In Netzwalde wurden Bandenansammlungen durch Artillerieseuer vertrieben. Ein Erkundungsvorstoß bei Exin stellte stärkere Besetzung bei Schepitz fest.

Am 1. Februar Vormittags wurde Netzwalde ge⸗ nommen; Nachmittags wurde Schubin genommen. Es wurden drei Geschuüͤtze, mehrere Maschinengewehre und sehr viel Kriegs⸗ material erbeutet. G“ 11““

88 v“

in der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗

und Staatsanzeigers“ werden die endgültigen Ergebnisse

der Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung veröffentlicht.

Statistik und Volkswirtschaft. Zur Arbeiterbewegung. Den Einfluß der wilden Ausstände im oberschlesische Kohlenrevier auf die Förderung zeigen folgende von „W. T. B. mitgeteilten Ziffern: In der Woche vom 20. zum 26. Januar feierten

Ftäglich 30 bis 40 Gruben, Anfang pergangener Woche noch 29. Diese

Zahl mag gegenwärtig etwas zurück egangen sein. Von einer Be⸗ endigung der Ausstände ist jedoch noch keine Rede. Die Förde⸗ rungsziffern waren vom 13. bis 17. Januar 82 000 t gegen eine normale Kriegsförderung von 140 000 t. Am 18. Januar ging die Förderung bereits auf 58 000 t zurück. Am 20. Januar, dem Tage, an dem allgemein durch die Presse verbreitet wurde, daß der Ausstand vollständig erloschen sei, betrug die Förderungsziffer nur noch 32.000 t, am 21. 30 000 t, am 22. 40 000 und am

32

23. 43 000 t. teüuese Zahlen liegen noch nicht vor, doch ist anzunehmen, daß die Durcchschnittsförderung um den 13, und 17. Januar, also von 82 000 t, noch längst nicht wieder erreicht ist, von einer normalen Förderung, einer Kriegs⸗ förderung von 140 000 t, ganz zu schweigen. Es kann daber nicht dringend genug darauf hingewiesen werden, daß durch die wilden Aus⸗ tände der Bergarbeiter der Ruin des deutschen Wirtschafts⸗ ebens und damit auch eine Katastrophe für die deutsche Arbeiter⸗ schaft herbeigeführt wird. Beschwichtigu gsnachrichten, wie sie leider ständig perbreitet werden, sind nach Lage der Fache vollständig un⸗ aagechracht.

Infolge der Arbeitsniederlegung der Eisenbahn⸗ engestellten in Östoerode stockt, wie „W. T. B.“ meldet