1919 / 29 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Feb 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 6682 eine Bekanntmachung, betreffend Aeuderung der Ausführungsbestimmungen vom 24. Oktober 1917 zu der Ver⸗ ordnung über Zigarettentabak, vom 31. Januac 1919.

Berlin W. 9, den 1. Februar 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Fin a +2, 85 Eb EBBVBVVVVVBB

en sind das Katasteramt Sigmaringen und Euskirchen sowie die Regierungs⸗

Ministerium für Handelund Gewerbe. Der Gewerberat Dr. Voltmer in Hannover ist zum Regierungs⸗ und Gewerberat ernannt worden.

Dem Rexierungs⸗ und Gewaerberat Dr. Voltmer in Hannover ist die pianmäßige Stelle eines Regierungs⸗ und Gewerberates bei der Regierung in Hannover verliehen worden. Gleichzeitig ist er zum Aufsichtsbeamten im Sinne des § 139 b der Gewerbeordnung für den Bezirk dieser Regierung bestellt worden.

Ministerium des Innern.

b Der Landrat von Bonin dsbek gierungsrat ernannt. v“ Evangelischer Oberk Der Konsistorialassessor Johannes Redlich burg ist in gleicher Eigenschaft an das Konsistorium versetzt worden. Üenh

Ende Dezember 1918 waren eingetragen: im preußischen Staatsschuldbuch 84 852 Konten im Ge⸗ samtbetrage von 3 669 168 800 ℳ, im Reichsschuldbuch 1 344 477 Konten im vpon 16 989 206 200 ℳ. Berlin, den 29. Januar 1919. Hauptverwaltung der Staatsschulden Reichsschuldenverwaltung.

Gesamtbetrage

rofessoren

und Dr.7

ben den Zweck, den in sie aufgenommenen Schülern Gelegen zur weiteren Ausbildung in der Komvosilion unter unmitterbarer Leitung eines Meisters zu geben. Genügend vor⸗ bereitele Anwärter, die einem vorgenannten Meister sich anzu⸗ schyeßen wünschen, baben sich bei diesem in der erste. Woche des Monats April persönlich zu melden und ihre Kompositionen Zeugnisse (insbesondere auch den Nachweis einer untadelhaften ichen Fübrung) vorzulegen.

Ueber die praktische Befähigung die Meisterschule entscheidet ist bis auf weitere Bestimmung unentngeltlich.

Pariser Platz 4. E.

usnahmebedingungen sin⸗

919 an das Dir zu richten. Auc . 3 Aufnahmeprüfungen Sommerhalbjahr ireklion (Kapellmeister), Klavier, Kontrabaß und Blas⸗ Morgens 9 Uhr; pernschule) am 7. April, Nach⸗

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kCorgens 9 Uhr: 24. April

Mittags . 5) für Ehor am 24 Apvril, Nachmittags ohne weitere

Berlin

Bekanntmachung.

Gemöß Verfügung der Ortepolizeibehörde 28. Januar 1919 wird der Metzgermeister Bernha mever in Bocholt, Langerbergstraße 4, vom 17. an wieder zum Handel mit Vieh, zugelassen.

Bocholt, den 28. Januar 1919 Die Ortspolizeibehörde. Der Erste Bürgermeister.

cholt vom

Sgo st Soest⸗

Bekanntmachung. Bekanntmachung vom 23. April 1917 gegen den Alfred Engelhardt hier, Danziger

nhaft, geboren am 25. April 1885 in Leipzig⸗Goblis,

auf Gruͤnd des § 1 der Bekantmachung zur Fern⸗ unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September [ S. 603) erlassene Verbot zum Handel mit st off Waschmitteln un Gewürzen hebe ich die Kosten

haltung un 1915 (RGB Heiz⸗ und Lei hiermit a uf. dieser Bekanntmachung zu tragen Bromberg den 30. Januar 1919. ädtische Polizeiverwaltung.

Ehefrau Haberlandstr. ich hierdur

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tember 1915

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Metzg rt Himmrich in 16. März d. Is.

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Restaurateur 34½2 5

HL 1 t, namentlich auck riebes,

Komoödien⸗ ratsverordnung vom 23. Sep⸗ lässiger Personen vom Handel, Genusßmitteln ijeglicher eines Restaurations⸗

untersagt. Die Kosten der Veröffentlichung lberg zu trag

Cöln, den 27. Januar 1919.

Der Oberbürgermeister. J. V.:

Restaurateur

Dr. Billstein.

Bekantmanchung.

Frau Heinrich Arnsberg, Cöln, Hobcepfe rin des Hotelrestaurants „zum Storch“ wir

r Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

ng unzuverlassiner Personen vom Handel, der Handel ens⸗- und Genußmitteln aller Art, namentlich Führung eines Restaurationst. triebes, untersagt. Die Kosten der Veroffentlichung ha Arnsberg zu tragen.

7. Januar 1919.

1 2

rbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

nntmachung. rg Pätzold Am Hof 24 26, Inhaber . es Palast⸗Hotels „Wilhelmshof“ sowie seiner Chefrau, bst wohnhaft, wird af Geund der Bundesratsverordnung vom eptember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Perjonen Handel, der Handel mit Lehens⸗ und Genußmitteln, ich auch die Füͤbrung eines Restaurationsbetriebes, Die Ko dieser Veröffentlichung habe Ehe⸗

machung. Dem Restaurateur Heinrich Heck, Cöln Bundesratsverordnung vom 23. Se

& 9

Bekanntmachung.

eleuten Philipp Buschmann

ze 49, habe ich auf Grund der nzuverlässiger Personen vom Han 23. Sep⸗ Handel mit Vieh, Fleisch und F ch⸗ untersagt. Die Kosten dieses Verfahrens

———

8

—,

V.: Printzen.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Mr. 11731 eine Nachtragsverordnung zur Verordnung über die anderweite Regelung des Gemeindewahlrechts vom 24. Januar 1919 (Gesetzsamml. S. 13), vom 31. Januar 1919. Berlin W. 9, den 1. Februar 1919. . Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich. Preußen. Berlin. 4 Februar 1919. le Nachfolger des Generalmasors von Winterfeldt als Vorsitzender der deutschen Woffenstillstandskommission in Span ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ der General Freiberr von Hammersein, zurzeit Abschnitts⸗ kommandeur in Wesel, berufen worden. 1“

1—

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Dem Sitzungsbericht der Waffenstillstandskom⸗ mission in Spaa vom 2. Februar entnimmt „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ folgendes:

; 8 r Nerband seute 12 Der Verband eßzꝛte 8 1

sche Kommission von seinem Besch Spaa über die Mitwirkung der Weltschiffahrtsgemei 6 Versorgung mit Leb nderer Sachverständiger verba V 1

nein d de Ulii Kommissionen

csoll die Finanzfragen verhandelt werden, die

er Regelung der beiden obenerwähnten Fragen ergeben.

e Regierung werde gebeten, zu diesen beiden Sitzungen Vertreter zu entienden. 6. 2 feichzeitig ersucht, anzu⸗ welche Mengen von Holz, zmnisten und Koblen⸗

tschland zum Ausgleich de Lebensmittel ausführen nn ie gemaß dem Triere bkommen aufzustellen Liste der fahrtbeceiten deutschen Hand halten, doch bitte sie noch um die zug deutschen lef die nicht so können. jes mitangegeben wer

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8 Lebensmit sie die Anrechnung des für Verfügung zu stellenden deu iejenigen Lokomotiven und Eisenhbahnm jefern sind. en deutschen Protest gegen die u er Frauen durch die bem Ueberschreiten der G. 7 Gouverneur teilt darin reichen Untersuchungen beigewohnt, jedoch esuntersuchungen mit nötigen Anstand Der stellvertrete deutsche Vorsitzende be

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Vorfitzende verwahrte sich

Verfügung. vertretende 1 sein Recht beanspruchen,

gegen diese Aeußerung. Er müsse es degründete Klagen nicht mit Stillschweigen zu übergeben. Nudant enigegnete, er könne dieses Recht nicht beanstanden, er betone a es sei Grund genug vorhanden, diese Leibesuntersuchungen vorzu Im Auttrage der deutschen Regierung richtete die kommission an die Gegner die dringende Bitte, zur üdbadens und zum Warenaustausch zwischen Kehl und d lande der Verkehr mit dem Kehler Kohlenha u unterbinden. Die deutsche Kommission ersuchte die erner um Freigabe von Schiefer, Schmierfetten und Kaolin zut MAusfuhr aus dem linksrheinischen Gebiet, um n Betrieb verschiedener rechtsrheinischer Unternehmungen aufrecht⸗ erhalten. Sie richtete auß an die englische Kommission das erlangen, die Post der deutschen Kriegsgefangenen, die sich auf dem Festlande in englischen Gefangenenkompagnien be⸗ finden, nicht auf dem Umwege über London, sondern direkt über ach Deutschland zu befordern. as Oberkommando der Allierten wies in einer Note darauf bin, dis zum 3. Januar nicht angezeigten Vorräte und die ir neutralen Zone eegen die Anordnung der Alliierten ckgelassenen deutschen Heeresbestände der Ge⸗ hr der Beschlagnahme ausgesetzt seien

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22488 —ch

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2

„Nach einer Mitteilung der Waffenstillstandskom⸗ misston ist das gesamte Eigentum der Firma Ge⸗ brüder Stumm in Neunkirchen a. d. Saar von den Franzosen unter Zwangsverwaltung gestellt worden. Es ist der erste Fau, daß die französischen Zwangsverwaltungen über Elsaß⸗Lothringen hinaus auf altdeutsches bezw. preußisches Gebiet übergreifen.

Das Schreiben, durch welches die Firma Gebrüder Stumm in Neunkirchen am 28. Januar Kenntnis von dem Beschluß der Zwangsverwalmung erhielt, hat folgenden Wortlaut:

Durch Verfü Januar 1919 hat der Gerichts⸗ den Herrn H vom Ministerium des Wirt⸗

Wiederaufbaus zun vangsverwalter ernaonnt für alle

Habe, welche der Gesell⸗ eunkirchen, zugehören

(Unterschrift).“

Die deutsche Waffenstillstandskommission hat sofort den

schärfsten Einspruch erheben gegen diese neueste Anmaßung der franzosischen Besatzungsbehörden. 1

In der Presse sind mehrfache Befürchtungen be⸗ züglich neuer kommunistischer Putsche geäußert worden. Es ist bekannt, daß zahlreiche Agenten des russischen Bolschewismus in Berlin weilen. „Wolffs Telegraphenbüro“ wird von zuständiger Stelle mitgeteilt, daß trotz der Detachie⸗ rungen nach Bremen und Weimar starke zuverlässige Regierungs⸗ truppen in und dicht um Berlin bereitstehen. Diese Truppen siad auf erneute Putsche gefoßt. Sie werden Berlin nach wohl vorbe⸗ reitetem Plan besetzen, sobald dies nötig erscheint. Sollie erneut die Ruhe und Ordnung gestört und bewaffneter Widerstand in Berlin geleistet werden, so werden die Truppen rücksichts⸗ los durchgreifen und Ruhe und Ordnung mit Waffen⸗ gewalt sichern. Die Regierung wird voraussichtlich, wenn es nötig ist, den Belagerungszustand verhängen. Die Verant⸗ worturg für Blutvergießen fällt dann lediolich denen zu, die gegen Gesetz und Recht in verbrecherischer Weise Putsche ver⸗

anstalten und Unruhen hervorrufen.

Gegen die Loslösungsbestrebungen im Rhein⸗ land ist der „Natsonatliberalen Korrespondenz“ zufolge von seiten der Deutschen Vokspartei nachstehendes Protest⸗ telegramm an die Regierung acrichtet worden: 1

„Nach Mitteilungen, die uns aus Westdeutschland zugehen, ist dort anscheinend schon vor Einherufung der deutschen National⸗ versammlung die Ausrufung einer Westdeutschen Republik gevlant. Wir sind überzeugt, daß diejenigen, welche die Lostrennung der Pro⸗ vinzen Rheinland und Westfalen anscheinend unter Einbeziehung nech weiterer Gebietsteile von Preußen erstreber, in keiner Weise be⸗ recktigt sind, im Namen der Mehrheit der dortigen Be⸗ välterung 8 sprechen, und wir erbeben weiterbin enrschiedensten Reiches .. e daß die verfassunggebenden Körperschaften des meiches und der Einzelstaaten, welche allein berechtigt sind, über die känftige Gliederung des Reiches zu entscheiden, durch Ueberrumpe⸗

versuvche einzelner Grupyen in preußischen Landesteilen vor Ewee Tatsachen geftellt werden sollen. Wir richten an Sie die wcllemech sceitens der Volksbeauftragten mit aller Entschiedenheit ditte, SZtellung zu nehmen, daß irgendwie der Standpunkt geändert mzegen Ldiglich den verfassunggebenden Körperschaften die Ent⸗ rüg, eüber diese Krage zusteht. g Die Reichsregierung hat am 30. November 1918 erklärt, an den Rechten der Milrtäranwärter und Unter⸗ nf iere vorläufig nichts geändert werden soll. Die Wünsche der Uateroffiziere, E“ b der een rdie von der alten Regierung ihnen gegenüber über⸗ nommenen Verpflichtungen in vollem Umfange aufrecht erhalten und die durch den Krieg aufs schwerste betroffenen Unteroffiziere wirtschaftlich sichergestellt werden, die jünaeren Kameraden, die infolge der ungeklärten Ver⸗

hältnisse zu einem fruͤheren Ausscheiden aus dem Dienst (event. Abrüstung oder Verminderung) gezwungen werden sollten, schados gehalten werden, den Arbeiter⸗ und Soldatenraͤten verboten wird, aktive Unterofsiziere, die Kapitulanten sind, gegen ihren Willen zu entlassen, 1 virden, wie „W. T. B.“ mitteilt, von der Regierung wohl wolln im Auge behalten werden.

der Kriegsminister Reinhardt und der Unterstaats⸗ sekretär Göhre geben dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ affolge bekaunt, daß dem Kriegeministerium im Anschluß an den gemeinschaftlichen Erloß der Rreichsregierung, des Zentral⸗ aes und des Kriegsministeriums vom 19. Januar 1919, bettef[end Vorläufize Regelung der Kommando⸗ newalt und Stellung der Soldatenräte im Friedens⸗ beer usw., von allen Seuen zahlreiche Protestkundgebungen kugegangen sind. Es hat zu ihnen folgende Stellung genommen: 8 ²Die verworrenen Zustände im deutschen Heere verlangten ge⸗ bieterisch eine unverzügliche Regelung der Kommandogewalt. Die Kegierung bat sich hierbei von dem Gedanken leiten lassen, daß gerbältnisse geschaffen werden, die von allen Seiten anerkannt werden konnten. Das hatte zur Folge, daß von beiden Seiten asprüche und Rechte geopfert werden müssen. Nur wenn dieses reschteht und sich beide Teile auf den Boden der Regierungsver⸗ izung stellen, kann auf Wiederkehr eines geordneten Zustandes gerehnet werden. Die Opfer, die jetzt gebracht werden, sind sht einer Partei oder einer Parteiregierung gebracht, sondern dem Wohle des Volkes und des Vaterlandes. Das deutsche Volk wird zden Offizieren und Unteroffizieren ebenso wie den Soldaten einst anken, wenn sie in schwerster Zeit zu ihm gestanden haben. Selbst⸗ erstäändlich muß es der Nationalversammlung überlassen bleiben, e endgültigen Bestimmungen für das spätere Friedens⸗ bezw. Volks⸗

heer anzugeben. 8

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Das Reichsmarineamt gibt in Ausführung des Demobil⸗ machungsbefehis über Entlassungen und Zurückbe⸗ haltungen bei der Marine durch „Wolfss Telegraphen⸗ büro“ folgendes bekannt:

1) Soweit Sicherheits⸗, Kranken⸗, Arbeitsdienst, Gefangenen⸗ wachung sowie Durchführung und Abwicklung der Demobil⸗ nchungsgeschäfte es zulassen, sind alle Marinemann⸗ haften des Beurlaubtenstandes und die vor dem 1. April 1917 eingetretenen Dienstpflichtigen der Marine baldmöglichst zu entlassen. Wer zur Durchführung des Sccherheitsdienstes usw. benötigt wird, und wer bis 31. Januar 1919 vot Anmeldung zur Entlassung nicht entlassen werden konnte, gilt ass zur Entlassung als im Dienst zurückbehalten. Wer sich der Entlassung bisher entzogen hat, gilt mit dem 31. Januar 1919 als entlassen; Marinegebührnisse werden solchen Leuten vom 1. Februar 9l9 ab nicht mehr gezahlt.

2. Von der Entlassung aus der. Marine sind alle solche Dienst⸗ pflichtigen einschließlich der zum einjäbrig⸗freiwilligen Dienst Be⸗ schtigten auszuschließen, die am 1. April 1917 und später eingestellt find, das heißt alle Marineangehörigen, die am 1. Januar 1919 2l Monate und weniger aktiv gedient haben. Die Entlassung der nach dem 1. April 1917 eingetretenen Dienstpflichtigen erfolgt nach Geendigung ihrer gesetzlichen dreijährigen Dienstvflicht, sofern sie nicht other entbehrlich werden oder begründete Reklamation auf Grund

mbäͤuslicher Verhältnisse vorliegen. die ihre frühere Egt oslung zur

Reseive, Beurlaubung zur Disposition des Marineteils bei ausge⸗ bileten Mannschaften) bezw. Entlassung zur Disposition der Ersatz⸗ bebörden (beiunaus ebildeten Mannschaften) erforderlich machen. Soiche eurlaubungen oder Entlassungen können eintreten zum Beispiel

wegen Unterkunfteschwierigkeiten in den großen Marinestandorzen, sie

mmissen eintreten bei solchen Leuten, die vor Beginn des Militär⸗

nfüchtjahres ausgehoben, bisher aber noch nicht militärdienstpflichtig geworden sind. ,3 Dienstpflichtige mit 21 monatiger oder G G Dienstzeit, die ordnungsmäßig mit Militärpaß oder behelfs mäßig mit Entlassungsschein oder vorläufigem Entlassungsschein bereits entlassen sind, sowie die zur Beschäftigung in der Kriegswirtschaft vorzeitig Entlassenen bleiben entlassen. Die Bezirkskommandos werden solche vorzeitig Entlassenen nicht wieder zu den Stamm⸗ marineteilen beordern oder zwecks Ableistung des Restes ihrer Dienst⸗ zeit ausheben.

4) Die Kapitulanten, die in Ableistung der gesetzlichen aktiven

oder geringerer aktiver

Dienstpflicht begriffenen ehemaligen Schiffsjungen und die Flei⸗

willigen (einschließlich ausgehobener noch nicht Militärdienstpflichtiger, ie aber freiwillig weiterdienen wollen) sollen nur auf ihren Wunsch entlassen werden.

9) Darüber, ob und inwieweit dienstpflichtige Mannschaften, die zum Zweck der Beschäfligung in der Kriegswirtschaft entlassen waren, 8 Forvetzung ihrer Dienstpflicht wieder eingezogen werden, wird nach Maßgabe des Personalbedarfs später entschieden werden.

St 6, Frriwilliges Verbleiben ausgedienter Mannschaften bei den ammarineteilen ist zulässig: u“ nach Maßgabe der örtlichen militärischen Bedürfnisse, für Mannschaften, die im bürgerlichen Leben trotz eifrigen

Bemuͤhens noch keine Erwerbsgelegenbeit gefunden haben,

sofern sie auf eine solche zu ihrem Lebensunterhalt ange⸗ b wiesen sind. 1919 dar freiwillige Verbleiben soll längstens bis zum 31. Märs fazuflhrerrn. Um die Mannschaften hald ihrem bürgerlichen Berufe Verbindung e die Stammarineteile mit 8 11“ gewiesene A Au treten. Für Mannschaften, die die b zum V. c6 Arbeitsgelegenbeit nicht ausnützen, erlischt die erechtigung . leiben im Marinedienst. Für arbeitsscheue Leute sind die Etanden, nicht da. Entlassungsreife Leute, die sich außerhalb der sreateerihhihrer Stammarinet ile befinden, z. B. die im Reiche veßs zum fe Marineangehörigen, sollen ihren Stammarinete’len lediglich zugefübrorligen Verbleiben über den 1. Februar 1919 hinaus nicht nndetslos werren, solche Leute sind alsbald zu entlassen; sind sie ür sie 4 dann treten die Bestimmungen über Erwerbslosenfürsorge

7) Inwieweit eine Zumrückhaltung entlassungsreifer Marine⸗ fugehärigen zum Scchise ü Begf. und zur Demobilmachung 86 8 acen hat, ist durch besondere Bestimmung des Staatssekretärs *Reichsmarineamts geregelt. Ablösung ausgedienten Personals

du C;); 7. 7 4 2q „z9:, 8 .9. . Dieastvflichtige. Freiwillige und Kapitulanten ist in weitestem ö Nur 8 nötigen ausgevntenten Marine⸗ Senh 5r,1919. zurückbehalten, und zwar bis längstens 8 D0 1 77. cho verftreit 8 s 1 1 *. Reiche verstreuten zur Fortsetzung des Dienstes ver d llichteten Marineangehörigen werden aufgefoedert, sich schleunigst zu den Stammarineteilen zu begeben ssweit sie nicht als Landes⸗ tinder Bayerns, Württembergs, Sachsens oder Badens vorerst in geschlossenen Marinekompagnien bei haverischen, wurttembergischen, lächsischen oder badischen Trupden zur Verfüugung der Marine zu sammengehalten werden —, die im Reiche verstreuten Mannschaften E11“ Marine und die vor dem 1. April 1312 111ö11““ Manrine, die weder ordnungs⸗ äßig mit M. taärpaß noch beheltsmaßig mit Entlassungsschein oder vorlaufigem Entlassungsschein entlassen sind, werden ausgefordert, 6 2 8 8₰ 2. 8 v. 2¶e . 42 2 16 sich zur Durchführung der Entlassung beschleunigt an die nächst⸗ gelegenen Marineentlassungsstellen (Stammarineteil, Schiffskommando Marineentlassungsbüro) zu wenden. 9 Marineentlassungsbüros benaden sich: in Berlin, Hohenzollern stra d 10. in Danzig, in Swinemuüͤnde, Marineversorgungsstelle, in Warnemünde, Marrneversörgungsstelle, in Hamburg, Schiffs besichtigungskommission, Schopenstehl? n Bret Charlotten⸗ schule e 6 Schopenstehl 9 JI, 1 Bres lau, Charlolten H in Münster i. W., Lazarettstraße 9, in Füsder. Marineversorgungsstelle, in Cuxrbaven, Scedeich 26, in München, Luisenstraße 29, in Wuͤrzburg, in Stuttgart, in Dresden⸗A., Waisenhausstraße 29, 1. zel 9) Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß sowohl die „be⸗ becismäghe⸗ nns die „ordnungemäßige“ Entlassung (vgl. Ziffer 3) n endgültige Entlassung bedeutet; die spätere Aushändigung des Militärpasses erfolgt nur gegen Rückgabe des Entlassungsscheins oder vorläufigen Entlassungsscheins. Die Entlassenen haben darauf zu achten, daß etwaige Vermerke auf dem Entlgassungsschein oder vor⸗ läͤufigen Entlassungsschein über erhaltene Bekleidungsstücke oder über die Aufnahme in die kommunale Lebensmittelversorgung in den Militärpaß übertragen werden.

1 8 0

Die Sozialisierungskommission hat am 30. Januar unter Hinzuztehung des Rechtslehrers Professor Radbruch über den Verfassungsentwurf unter dem Eesichtspunkt beraten, die Sozialisierung in allen ihren Formen verfassungs⸗ mäßig zu ermöglichen und zu sichern. Wie Wolffs Tele⸗ graphenbüro milteilt, sollen nah ihrem Vorschlag der Kom⸗ petenz des Reiches umerliegen 4 Nr. 6): Die Ver⸗ gesellschafung von Naturschätzen, Wirtschaftsbetrieben und Grundbesitz, die Bildung von Zwangsverbänden der Unternehmungen eines Wirtschaftszweiges mit dem Zwecke einer einheitlichen Regelung der Gütererzeugung und der Preise und die Regelung des Einschlusses der Ar⸗ beiter, der Verbraucher und des Gemeinwesens in den wut⸗ schaftlichen Betrieben. Die Aufnahme einer solchen Be⸗ stimmung in die Verfassung würde die Sozialisierung im eigentlichen Sinne, das heißt die Ueberführung in das Ge⸗ meineigentum, der Kompetenz des Reiches vorbehalten und würde außerdem dem Reiche die Befugnis geben, Stellung und Aufgabe der Arbeiterräte gesetzlich zu regeln. Sollte die Verfassung im Sinne dieses Antrages ergänzt weroen, so würde damit der § 28, der die Fragen der Landsiedlung ge⸗ sondert behandelt, überflüssig werden.

Der amtliche, von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreitete Bericht aus Bromberg vom 3 Februar besagt:

Im Laufe des gestrigen Tages wurde Ruden Unsere Truppen sind bis zum Bagnosee vorgedrungen. Kämpfen um Schubin wurden 21 Gefangene eingebracht.

genommen. Bei den

Bayern.

Die frühere Königin Marie Therese von Bayern

ist nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“

gestern abend im 70. Lebensjahre auf Schloß Wildenwart

sanft verschieden. . ETSachsen.

Nach den vorläufigen nichtamtlichen Ermittlungen sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, bei den vorgestrigen Wahlen zur sächsischen Volkskammer nach einer unver⸗ bindlichen Berechnung insgesamt gewählt worden: 40 Sozial⸗ demokraten, 21 Deutsche Demokraten, 15 Unabhängige, 5 Mitglieder der Deutschen Volkspartei, 14 der Deutsch⸗ nationalen Volkspartei und ein Mitglied der Christlichen Volke⸗ ö SIG 8

Oldenburg. 8

Die Regierung hat beim Landtag eine Anleihe von 46 Millionen Mark beantragt. 8

Reuß ä. L.

Bei den Wahlen zum Landtag sind laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zwei Deutschnationale, vier Demokraten, zwei Mehrheitssozialisten und sieben Unabhängige gewählt worden. Die Listen der bürgerlichen Parteien waren verbunden. 1

Der Landtag von Reuß j. Linie wird sich, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, nach dem Ergebnis der Wahlen zusammensetzen aus 5 Mitgliedern der Deutschen Volkspartei und der Deutschnationalen Volkspartei, 3 Demo⸗ kraten und 13 Sozialdemokraten. Die Listen der beiden sozialdemokratischen Parteien und die der bürgerlichen Parteien waren verbunden.

Hamburg.

Wie die „Hamburger Volkszeitung“ meldet, ist in Ham⸗ burg in Ausführung der am Sonnabend gefaßten Beschlüsse des großen Arbeiterrats alles getan, um die Bewaffnung des Proletariats vorzubereisen. Der Hafen und die An⸗ marschstraßen sind durch verstärkte Wachen besetzt worden. Die am Hafen liegenden, mehrere Millionen Wert darstellenden Lebensmittelmagazine wurden vom Hamburger Arbeiter⸗ und Soldatenrat beschlagnahmt und werden stark bewacht. Auf der Vulkanwerft mußten wegen Kohlenmangels gestern morgen zwei Drittel der Arbeiterschaft zurückgeschickt werden. Dara fhin be⸗ schlossen auch die übrigen, nicht zu arbeiten; sie veranstalteten Mittags eine Kundgebung zugunsten Bremens vor dem Rat⸗ haus und zogen nach dem Gewerkschaftshaus, wo der Soldaten⸗ rat in Permanenz tagt.

Bremen.

Der Rat der Volksbeauftragten und die Vertreter Hamburger und Bremerhavener Truppen haben

laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Entschließung einstimmig angenommen:

1) Rücktritt der jetzigen Bremischen Regierung und Bildung einer neuen Regierung, die paritätisch zusammengesetzt ist, unter Mit⸗ wirkung aller sozialistischen Parteien, nach den Verhältnis der ab⸗ gegebenen Stimmen zur Wahl des A.⸗ und S.⸗Rats.

2) Die bewaffneten Arbeiter erklären sich bereit, die Waßfen ab zugeben an die einrückenden Hamburger und Bremerhavener Truxpen, die alsdann die Sicherung Bremens übernehmen und den Sicherheits⸗ dienst organisieren. Stellungen zu verbleiben und den Einmarsch der Hamburger und Bremerhavener Trurpen nicht zu bebindern. Nach dem Einmarsch eser Truppen ruͤckt die Dwision Gerstenberg ab.

Nachdem die Entschließung auch der A.⸗ und S.⸗Rat in seiner über Mittag tagenden Vollsitzung einstimmig ange⸗ nommen hatte, sandte der Rat der Volksbeauftragten hierüber ein Telegramm an die Verliner Regierung und sprach die Ecwartung aus, daß nunmehr die Einstellung der gegen Bremen gerichteten Aktion und die sofortige Zurückziehung der Dioision Gerstenberg erfolge.

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Statistik und Volkswirtschaft.

v Zur Arbeiterbewegung.

Aus Wesel wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Als Einspru ch gegen die in Wesel vorgenommene Beaufsichtigung der Beamten durch die Spartakisten hat gestern vormittag die gesamte Beamtenschaft die Arbeit niedergelegt. Die Spartakisten erkrären öffentlich: Sollten gegen sie feindselige Handlungen vorgenommen werden, so würden sie gemeinschaftlich gi Hamborn die Gaszufuhr sperren und den Kohlenbezug ver⸗ Hindern.

Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten Rentermeldung au London beschlossen am 2. d. M., entgegen den Beschlüssen anderer Arbeitergruppen, die Arbeit nicht niederzulegen, während noch die Verhandlungen schweben, die Maschinisten der Londoner Untergrund⸗ und Stadtbahnen, am Montagmorgen (gestern) als Kundgebung gegen die Weigerung der Regierung, in den neu eingeführten Achtstundentag die halbstuüͤndige Essenszeit einzu schließen, die Arbeit niederzulegen.

Wohlfahrtspflege. Handwerkeransiedlung.

Solange die Arbeitslosenunterstützungen an mann iche Personen in bisheriger Höhe gezablt werden, wird es besonders schwer sein tüchtige und arbeitswillige Kräfte fuür manche Handwerksberufe zu er halten, namentlich auf dem Lande, da mit dem Nachweis einer offener Arbeitsstelle die Verlegung der Wohnung oder die Familienübetsied lung von der Stadt aufs Land als notwendige Folgerung verknüpf ist. Man wird aber die Bedeutung der Uebergangswirtschaft für die Landbevölkerung und damit auch der Wiederinbetriebsetzung von Hand⸗ werksstätten, die während der Kriegszeit geschlossen waren, nicht leugnen können. Der „Deutsche Verein für ländliche Wohlfahrts⸗ und Heimatpflege“ wendet daher de Handwerkeransiedlung auf dem Lande seine besondere Aufmerksamteit z“, und es ist von Interesse, aus einem Rundschreiben zu erseben, wie der genannte Verein in dieser Sache vorgeht. Das Rundschreiben ist in der seit 1. Januar 1919 wieder vierzehntägig erscheinenden Vereinszeitschrift „Das Land“ (1918/19, Heft 7) mitgeteilt und lautet, wie folgt:

„Durch den Krieg sind viele Handwerkerstellen auf dem Lande

frei geworden, so daß die bereits bestehende Handwerkernot sich be⸗ deutend verschärft hal. Das bedeutet aber eine schwere Schädigung der gesamten Volkswirtschaft und besonders auch unserer Landwirt⸗ schaft, die nach dem Kriege ganz besonderer Pflege bedarf, damit die Produktion dauernd gesteigert werden kann. Es ist jetzt Gelegenheit gegeben, durch Wiederbesetzung der freien Stellen und darüber binaus durch Neuansiedlung von Handwerkern den ländlichen Handm rkerstand zu stärken und neu zu beleben. Dadurch würde sgleichzeitig eine größere Unabhängigkeit des Landes von städlischen Massenerzeugnissen und damit eine Hebung des gesamten ländlichen Wirtschafts⸗ und Volkslebens erreicht, das eines leistungsfähigen und voden⸗ ständigen Handwerkerstandes dringend bedarf. Auch die Handwerker selbst würden eine Ansiedlung jetzt dankbar begrüßen. Viele aus dem Felde Heimgekehrte, insbesondere Kriegsbeschädigte, die ihr Hand⸗ werk weiter ausuͤben können, und veele stadtmüde Handwerker haben den Wunsch, sich auf dem Lande anzusiedeln. Es feblt also nur eine planmäßige Vermittlungstätigkeit. Der Arbeitsausschuß der Ver⸗ einigung thüringischer Raiffeisengenossenschaften zur Ansiedlung von Dorfhandwerkern und Landarbeitern in Erfurt und die Land⸗ wirtschaftliche Beratungsstelle für Kriegsbeschädigte der Rheinprovinz in Bonn haben mit der Förderung der Handwerteransiedlung bereils begonnen. Sie stellten zunächst durch Verteilung von Fragebogen an die Ortsvorsteher und Bürgermeister fest, wieviele Handwerkerstellen in den einzelnen Gemeinden frei geworden sind, welche Handwerke in Frage kommen, od leere Werkstätten vorhanden sind und in welcher Weise die Ansiedlung möglich ist. Die sich meldenden ansiedlungs⸗ lustigen Handwerker werden nun auf den für sie geeigneten Stellen untergebracht bezw. angesiedelt, wobei nötigenfalls Er⸗ leichterungen gewährt werden. In der Rheinprovinz hat man zunächst 420 Gemeinden festgestellt, in denen kriegsbeschädigte Handwerker Unterkommen und Beschäftigung finden können. Wir halten es für dringend notwendig, daß diese Tätigkeit auf das gesamte Deutsche Reich und zugleich auf alle Kriegsteilnehmer nicht nur die Kriegsbeschädigten ausgedehnt wird, und bitten, auch dort dieser Angelegenheit nähertreten zu wollen. Um bei der Viel⸗ gestaltigkeit der vorhandenen Organifationen, die bei der Lösung dieser Aufgabe mitwirken können, eine verzögernde und erschwerende Doppel⸗ arbeit zu vermelden, wäre die Errichtung einer Melde⸗ und Nach⸗ weisstelle für die einzelnen Bezirke in Erwägung zu ziehen. Wir halten es für zweckmäß’g, ohne anderweitigen Entschließungen von greifen zu wollen, zunächst einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage in den einzelnen Kreisen zu versuchen und erst bei einem Ueberschuß in der einen oder der anderen Richtung eine Zentralnach weisstelle, etwa beim Provinzlalwohlfahrtsamt oder beim Landes⸗ hauptmann, ins Auge zu fassen.“

Bemerkt sei bei dieser Gelegenheit, daß der genannte deutsche Verein auch die Verwendung der jetzt frei werdenden sozial tätigen Frauen in der Wohlfahrtspflege sowie die Nutzbarmachung verfüg barer Gegenstände der Heeresverwaltung für die ländliche Wohlfahrts⸗ pflege durch entsprechende, an die einschlägigen Behörden und Ver eine gesandte Rundschreiben zu fördern sucht. 8

Literatur.

Preußisches Tumultschadengesetz. Gesetz, betreffend die Verpflichtung der Gemeinden zum Exsatz des bei öffentlichen Auf⸗ läufen verursachten Schadens, vom 11. März 1850 mit Er⸗ läuterungen von Dr. Arthur Liebhrecht. Mazistratsrat in Berlin Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Geh. 2,.40 ℳ. Das im Titel dieser Schrift genannte Gesetz verdankt seine Entstehung französischer „Rechtsentwicklung. In Frankreich aalt schon seit dem Mittelalter der Grundsatz, daß Slädte und Landgemeinden für den Schaden ersatzpflichtig seion, der bei einem Aufruhr oder einer Zusammenrottung

8