1919 / 30 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Feb 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Beror

betreffend Tagegelder der Militär⸗ un

1“

bduung,

1 d Marineverwaltung. 38 Vom 29. Januar 1919.

8 Artikel 1. Im § 8 der Verordnung, betreffend Ta egelder Umzugekosten der Beamten der Militär⸗ e- G v m 11. Dezember 1906 (Reichs⸗Gf. jetzbl. S. 869) f h 190 keichs⸗Gesetzbl. S. reten an Ste der Abfätze 2 und 3 folgende Bestimmungen: Die Beamten der Millitär⸗ und Marineverwaltung erbalt

5 8

während der Dauer des Krieges bis zum Eintritt der Demobilmachung

Tagegelder uach folgenden Sätzen:

EE1 C D Bei Dienstreiften Bei Dienstreisen

innerhalb des außerhalb des 3 Reichegebiets Reichsgebiets 8- von von mehr von eintägiger eintägiger Mk.

25

““

8-Se Aeen

Mk. 26,00 20,00

I1. die Chess der obersten Reichsbehörden 1 II. die Direktoren der

obersten Reichsbehörden III. die vortragenden Raͤte der obersten Reichs⸗

die. Mitglieder der

übrigen Reichsbehörden die Sekretäre der

pööheren Reichsbehörden 12

VI. 8 Paßtcsen ““ Kbrigen Reichsbehörden FBII. die Unterbeamten .. 42

„Daneben werden,

die wirklich entstandenen notwendigen Fahrkosten erstattet.

„Beim Empfang g d

für mehrtägige Reisen zur

( 1v. 18,00 v 15,00 8 es 6 5 c

9

6

b . Re Bestreitung der Unterkunft 1 eim jeilweisen Empfange von Verpflegung find

Morgenfost 116, für die Mittagekost und für die Abendfost %½4 von ¾ der Tagegelder für mehrtägige oder von den ganzen Tage geldern für eintägige Reisen abzuziehen. 8 8 Bei Gewährung freier Unterkunft ist 2

mehrtägige Reisen nicht ziiständig.

3 der

Innerhalb des Reichsgebtetz werden Tagegelder beim Aufenthalt den Handel gezahlt.

ist neben der zuständigen Besetvung

auf weitere 30 Tage ein ermaͤßigtes Tagegeld nach folgenden Saͤtzen

an einem und demselben Hrte bis zur Dauer von 30 Ta;g 1 27 1 8 2 Lagen Nach Ablauf dieser Zeitdauer 5

bar:

ür die oben unter I bis III bezeichneten Beamten 10,00 Mk., 1u“ 2 2 VII 2 . Beamte im Heimatsgebiete, die die Kriegszule ßerhalb d Standorts* kene en erhalten 1 die Hälft heeee haeüber geh dee Hen, 8 Hälfte ehe 3 veeezeiben Hälfte vorstehender ermäßigter eben dem ermäͤßigten Tagegelde wird freie Bei Dienstreisen f 88 15

zahl

a 2Unterkunft gewährt. auf Eisenbahnen oder Schiffen werden für

Hor 4 8 8 5 , 1. 4 2 2

g en Zu⸗ und jeden Abgang am Wohnort oder an einem auswärtigen S

62*

bernachtungsorte gewährt: 8. u“

g

88 * den vorstehend u

09

innerhalb außerbalb des Reichsgebie’s 11“ Mark Mak nter I bis IV bezeichneten Beamten 1,50 3 00 v 1,0 390 8 190 2009 195Jo 1,00. Gebiete die Zahlung der

, 82 ö VII 8 8 82 8

Insoweit für den Bereich der besetzten Gebührnisse nach den Sätzen für immobile Formationen angeordnet ist oder für Marinebeamte die Kriegsgebührnisse d zahlbar sind, gelten diese Gebiete als solche „innerhalb“ des R ichsgebiets.

Tagegelder werden nicht gewährt: ber Bei Reisen zum Dienstantritt, beim Wechsel der Kriegsstelle,

e Kommandos im Truppendienste, bei Reisen zur Aufnahme in das Lazarett in Pripatpflege und anläßlich der Entlassung hieraus, bet ber Rückkehr Kriegsgefangenschaft, bei Antritt und nach Ver⸗

zung von Freibeitsstrafen, beim Ausschelden aus dem Militär⸗ oder Narinedzenst oder bei der Demobtlmachung.

Fuür öster wiederkehrende Dienstreifen und für Dienstreisen nach nahegelegenen Orten find an Stelle der Tagegelder Pauschvergütungen von der obersten Militätverwaltungsbehörde des Kontingents, für die

karine vom Staalssekretär des Reichs⸗Marineamts, festzusetzen.

Artikel 2

Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 1918 in Kraft. Vom Bhe öö“ werden die Verordnungen vom 16. Juli 1915 Reic esetzbl. S. 445) und vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzb S. 299) aufgehoben.

Berlin, den 28 Dezember 1918. 8 8

Die Reichs eglerung. Ebert. Scheidemann. 8 Der Kriegsminister.

8 8

8

Der Unterstaatssekretär. Göhre.

Vero r du u n g über die Einfuhr von tierischen Fette Vom 30. Januar 1919.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen ur Sicherung der Volksernähtung vom t Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S 401) b1

S. 823)

KReichs⸗Gesetzbl. wird verordnet: 2 Die Verordnung über die

6 Einfuhr von pflanzlichen und tiertschen helen und Fetten sowie Seifen vom 4. März 1916 jZes gd he hn (Reichs⸗Gesetzbl. S. 148 S. 1006) und die bierzu erlassenen Aus⸗ fübrungsbestimmungen vom 8. und 30. März 1916/27. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 151, S. 211 und S. 1207) werden dahin ab⸗ eändert, daß, soweit es sich um die Ein uhr von tierischen Fetten andelt, an die Stelle des Reichsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette G. m. b. H. in Berlin, die Reichsstelle für Epeisefette, Geschäftsabteilung G. m. b. H. in Berlin nitt.

II. Diese Verordnung tritt am 15. Februar 1919 in Kraft.

und Fuhrkosten der Beamten 11

28 und und Marineverwa tung,

ale eintägiger eintägiger uer

soweit die Beförderung nicht kostenlos erfolgt, e freier Verpflegung wird nur ¾ der Tagegelder

für die

Tagegelder für

Die von heute

ab zur Ausgabe des Reichs⸗Gesetzb 1

latts enthält unter

und Futtermitteln, vom 24. Januar 1919, unter Rr. 6684 eine Verordnung,

Verordnung über Beschäftigung S nuar 1919 (Reichs Gesetzbl. S. 28), und unter

„Nr. 6685 die A Einstellung Entlassung und während der Zeit der wirts 4. Januar

Berlin W. 9, den 3. Februar 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

lle en pnfr ih chafilichen

gelangende Rummer 26 Nr. 6683 eine Verordnung über die Einfuhr von Lebens⸗

betreffend Abänderung der chwerbeschädigter vom 9 Ja⸗ vom 1. Februar 1919,

sführungsvorschrift zur Verordnung über vakntaune gewerblicher Arbeiter Zeit de 1 emobismachung vom 919 (Reichs Gesttzbl. S 8), vom 30. Januar 1919.

3 East.

*

Preußen.

Ministerium für Landwirt und Forsten.

Der Mintsterialdirektor im schaft, Domänen und

Ministerium Freiherr von Mal

d. J. in den Ruhestand versetzt worden.

Bekanntmachung Dem Anton Richter, geboren am 19. Dreihacken, hier, Seerspge des gestattet. Frankfurt a. M., den 29. Januar 1919. Der Polizeipräsident. J. N.: Dr. Neub

Beka ntmachung.

habe ich der Ehefrau des Hermann Pikull, nit Lebeng⸗ und und Gegenständen des täglichen Be Vermiitlertätigkeit hierfur untersagt.

Essen, den 31. Januar 1919.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Zentralrat hat an versammlun g in Weimar laut Meldung des, Telegraphenbüros“ folgende Kundge 1) Die politische und wirtschaftliche Entwicklung d⸗

kennen lassen das Reich zu emem Ein 2) Die Revosution Ler Arberter und Soldaten hat dürfnis in vollem Umfange bejaht und die Beseitigung

staatlichen Hemmungen für die polirssche, wirtschaft iche Innen und Auß nentwicklung der wichtigsten Aufgaben erklärt, beseitigt worden ist.

³) Die planvolle Verwertung der revolutionären (Arbeiter⸗ und Soldatenräte) bei der endgültigen Gest Neuaufbau Deutschlands hat die Richtung auf den Einheit falls zur unumgänglichen Vorausfetzung.

4) Neuerdings erheben die früheren Bundesstaaten,

Freistaaten, wiederum so

rechte in der neuen Nepublik und zwar nich Entwicklung zum Einheitsstac möglichst rasche Erholun wahrsche nlichen Friedensvertrags durch einzelstaatliche verhindert zu werden droht.

5) Neben der Eingliederung der Arbeiter⸗ und Sold

und ihrer Produkttonsintere ssen des Wehrwesens erscheint es gabe der A.⸗ und S⸗Räte ganz Deutschlands, erstarkung einzelstaatlicher Hobestsrechte, die über die Gelt⸗

sowie zur volkstümlichen

geht, auf das entschiedenste zu betä zusetzen, daß die Verfassungs auf den deutschen Einheilsstaat mimmt.

mpfen und alle Kraft

Deutschlands in politiicher und wirtschaftlicher bereiten sowie die territori Gebiets vorzunehmen. Sie schaft, insbesondere beschränkt werden. 1 7) In der Erwartung, daß die Nationalversammlung Souveränität durchführt, jegt der Zentralrat die kongreß der A.⸗ und S.⸗Räle übertragene Gewalt in die deutschen Nationalversammlung und wünscht ihren Erfolg zum Glück und zum Heil des gesamten deut

le Neugl ederung des ganzer darf darin

nicht von den Landesnationalversat

8) Der Zentralrat wird die ihm übertragenen besondere die ihm durch das für die Soldatenräte, so

lange ausüben, bis die Nationalver diese Befugnisse eine

anderen Körperschaft übertragen hat.

In den Sitzungen vom 1. und 3. Zentralrat laut Bericht des „Wolffschen die Annahme emer Verordnung, be

Februar

werkschaftsfunktionäre in den grö suchung

Berlin, den 30. Januar 1919.

Der Staate sekretär des Reichsernährun Wurm.

zugestimmt und eine Ver nahmen auf dem Textilgebiete verabschiedet.

Lage besprochen.

8

schaft, Damaͤner

Die Städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Helm.

Preußen. Berlin, 5. Februar 1919. die deutsche National⸗

bung erlassen:

Reichs hal schon vor der Revolulion das gebieterische Bedürfnis er⸗ heitestaat umzugestalien.

deutschen Republsk ols eine ihrer nachdem die pieußische Vorherrschaft

Organisationen

sozialen Republik als einheitlich wirtender Kräfte für den gesamten

starte Ansprüche auf einzelstaatliche Hoheits⸗ echt epuh d zwo t nur für die vor⸗ läufige, fondern auch für die endgültige Reichsverfassung —, daß de t einstlich gefährdet erscheint und die g von den Schlägen des Wellkrieges und des Zersplitterung

die künftige Reich sverfassung zur Verstärkung der Arbeitervertretung

deshalb zunächst als die wichtigste Auf⸗ die schädliche Wieder⸗

landsmannschaftlicher Selbstverwaltungs⸗ und Kulturinteressen rbeit in Weimar die gebotene

6) Der Reichsnationalversammlung liegt es ob, den Neuaufbau Beziehung vorzu⸗

von keiner anderen Köꝛper⸗

ihm vom Reichs⸗

jeglichen schen Volkes und aller uin neuen Deutschen Reich vereinigten deutschen Stämme.

Befugnisse, ins⸗ 1 neue Gesetz, betreffend Regelung der Kommandogewalt, überwiesene Stellung als oberster Berufungsinstanz

5 veecsnpüra- 1 treffen ebertragung vo Befugnissen, die vorher dem Sae a. dem Könsge van Preußen zustanden, on die betreffenden anderen Stellen be⸗ schlaessen. Einem Vorschlag des Demobilmachungsamtes. Ge⸗ ßeren Städten zur Unter⸗ 1 der Lebens⸗ und Arbeitsverhältnisse und zur Ueber⸗ führung von Arbeitern in andere Berufe anzustellen, wurde ordnung über wirtschaftliche Auße dem wurden eine große Menge von Eingaben erledigt und die wirtschaftliche

Ministerium für Landwirt⸗ Forsten Freiherr von Hammerstein⸗ Lorten und der Gehei regi

Lor ud der Geheime Oberregierungsrat in demserben zahn sind zum 1. Februar

Ih. 1 119. Februar 1884 in Bleidenftraße 14, wohnhaft, wird der Handel mit täglichen Bedarfs vom heutigen Tage ab wieder

Auf Grund der Bundegsratsverordnung vom 23. September 1915 hier, Wolbeckstraße 8, uttermitteln aller Art darfs sowie die

„Worffschen

s Deutschen dieses Be⸗

aller einzel⸗ und soziale

taltung der sstaat eben⸗

die jetzigen

atenräte in

Gestaltung

ndmachung

hinaus⸗ dafür ein⸗

Richtung

n deutschen nmlungen, ihre volle

Hände der

sammlung

hat der

Maß⸗

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M tragen verpflichtet gabe des § 8 Nr.

s

gearbeitet, mangel auf dem Lande Entwarf ist gestern eeneehr 1 Alle in der Presse diesbezüglich aufgetau Nachri ind dicfalng züglich aufgetauchten Nachrichten sind

Veran der Bundesrat in seiner Sitzung vom 16 Abände ung bestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (Zentral

1 1 Zentralblatt Deutsche Reich 1918 S 220) be 191, (8 Sinne des § 8 Nr. 10 U. St. bodenbelag und Wai

Vorschriften entprechender Ausstattung

n Speyer hatte Leutsch Heeresonge⸗ August 1914 nicht im französischen

Der franzafische Abschnit sko vor kurzem den entlassenen deutschen Fraaenenbe vor dem 1.

nitt der neutralen Hone wohnten, den Aufenthalt dort⸗ selbst verboten. Wse „Wolffs eeden afen öähaban⸗ haben daroufhin zwischen der badischen Volksregierung und dem franzoösischen Abschnittskommandeur Ver handlungen statt⸗ Lefunden. Ihr Ergehnis ist, daß das von dem französischen Abschnittskommandeur erlassene Aufenthaltsverbot nur auf die⸗ senigen demobiltsierten Wehrpflichtigen Anwendung findet, die seit dem 1. Januar 1919 in die neutrale Zone zugezogen sind. Ferner bleiben von dem Aufenthaltsverbot befreit:

.. 1) Alle Angestellte und Arbeiter des Staats⸗ und Gemeinde⸗ b die Angestellten aller öͤffentlichen rechtlichen Organi⸗

2) alle Lehrer und Schüler öffentliche prip br⸗ anstalten, soweit sie staatlich 8 1S XX“

3) die Angestellten der Banten und sonstigen Kreditinstitute.

Der franzößsche Abschnittskommandeur hat indessen dies Regelung nur als vorläufig bezeichnet und wird nach Abschl! von Erhebungen über die Zahl der verschiedenen Katego⸗ die Entscheidung des Marschalls Foch herbeiführen. 1

Die deulsche Waffenstillstandskommission ersucht Marschall Foch nachdrücklichst um Bestätigung dieser machung. Zur Begründung macht sie geltend, daß Ausweisung aller nicht vor dem 1. August 1914 im neutral⸗ Gebiet ansässig gewesenen Wehrpflichtigen, die allein der Industriestadt Mannheim schätzungsweise mehr als 10 000 Versonen treffen würde, den schwersten Eingriff in die Familie des einzelnen und in das Witrtischaftsleben darstellen würde. Ganz abgesehen davon, daß eine solche Maßnahme dem Geiste und Wortlaut des Waffenstillstandsabkommens zuwiderläuft, Se es verhängnisvoll auf die aufgeregte Bevölkerung

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrals für und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der schuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

In Deutschland hat man genommen, daß der dänische Mi

Zoll⸗ Nus⸗

mit Befriedigung devon Kenntnie⸗ nister des Aeußeren Scavenius vor einer Versammlung der radikalen Linken gegenüber den Behauptungen der Flensburger Apitatoren darauf hingewiesen hat. daß kein Grund vorliege, an einer freien und gesicherter Abstimmung in Nordschleswig zu zweifeln. Wie „Wolff Telegraphenbüro“ erfährt, finden gegenwärtig Besprechunger zwischen Vertretern der deutschen und der dänischen Bevölkerung Nordschleswigs statt, mil dem Zweck, einen freigewählten paritätischen Ausschuß unter einem unpart⸗iischen außerhalb stehenden Obmann ein⸗ zusetzen, der die Vorbereitung und Durchführung der Ab stimmung zu überwochen hätte. Für den Fall, daß die Nord⸗ schleswiger, als die Nächstbeteiligten, sich auf Einsetzung eines derartinen Ausschusses ei igen, könnte dies, wie von maß⸗

gebender Stelle mitgeteilt wird, seitens der deutschen Regierune nur begrüßt werden. 1 schen Regierun,

Das Demobilmachungsamt hat einen Entmurf aus⸗ durch dessen Besimmungen dem Arbeiter abgeholfen werden soll. Diese s den Volksbeauftragten zugegangen. ( über eine Entziehung de⸗ Lebensmittelka te.

weifeln und Härten, die bei der atzsteuer hervorgetreten sind, hat Januar d. J. durch der Ausführungs⸗ für das daß den Teppichen im G. je de Art von Fuß⸗ bengehagh h dbespannung ohne Rücksicht auf ie Art des Stoffes, und zwar somwohl in abgepaßtem Zustand ls auch als Meterware gleichzuachten ist. Es fallen somit uch Fußbodenbelege aus Linoleum Papierstoff, Matten⸗ eflecht usw. unter § 8 Nr. 10 U St. G. (Lurus steuer.) 8

Weiter sollen Bekleidungsstücke und Ausrüstun 8⸗ egenstände von Angehörigen des Heeres und der arine und von Beamten, die im Dienst Uniform zu sind, der erhöhten Umsatzsteuer nach Maß⸗ Nr. 1 des Gesetzes nicht unterliegen, soweit es ch um Gegenstände dieser Art in einfachster, den amtlichen haadelt. Unter den

Zur Beseitigung von Z lagung zur Ums

der §§ 16 bezw. 7 und 17

tr m

dem Bahnhof mit

B

Arbeiterschaft keilnahmen.

war, stieß üb

sch

auf

mit etwa Rawitsch halbkreisförmig ange griffen.

Be

gieichen Vorausese tzungen

Pelz verbrämte Bekleidun allgemeinen Umsatzsteuer un steuer nach § 8 Nr. 11 U.

für die Provinz Schlesien, berichtet laut

sollen aus

1 Pelz bergestellte oder mit gsstücke

von Militärpersonen nur der terworfen, demnach von der Luxus⸗ St. G. befreit sein.

Die preußischen Minister Ernst und Birsch u Sr. 1 und nd Ver eter des Zentralrats trafen, wie „Wolffs eldet, vorgestern abend in Schneidemühl ein und hatten auf Vertreiern der städtischen und mititärischen

ehörden eine Besprechung, an der auch Vertreter der dortigen

Amtlich wird aus Bromberg vom 4. Februar gemeldet: Ein Erkundungsvorstoß, der von Grünthal auf Exin angesetzt bei Schmalbach, Elisewo und Gr. Suchorenz auf weit

erlegene polnische Kräfte und kam nicht weiter zur Durchführung.

Die Pressestelle des Volksrats Breslau, Zentralrat

Meldung des „Wolff⸗ en Telegraphenbüros“ über einen Angri jer Rawitsch, wie folgt: gF et.ö.

Die Polen haben in der vergangenen Nacht gegen 2 Uhr 1000 Mann gutdisziplinierter Truppen die Stadt Die Rawitscher

satzung, die sich auf etwa 500 Mann beläuft, hat im Verein mit

der Bürgerwehr, die mehrfach eingesetzt wurde, den Feind zurück

geschlagen. Der Kampf dauerte big 6 Uhr

ern Na fest Vo

Aus Obernigk hat

g. ,11 2 85 Fretwilligentruppe im Sonderzug nach Rawitsch begeben, um die

8.

Morgens. Au

iten gab 88 Tote und Verwundete. Die Se. ist bet e—ge st. Nach Berichten gefangener Legionäre wird in der kommenden cht ein neuer Angriff auf Rawitsch erwartet. Die Polen sollen entschlossen sein, die Stadt zu nehmen. Auf Veranlassung des lkarats in Breslau sind vom 6. Korps Verstärkungen abgegangen. sich unter Führung des Stassarztes Dr. Kobisch

Bürgerwehr zu verstärken.

in Düsseldorf haben an den Vollzugsausschuß des Arbeiterrats

Der Vollzugsrat der Beamten⸗ und Arbeiter⸗ ausschüsse der öͤffentlichen Behörden in Düsseldorf, fernet die Standesvertretungen der Aerzte, Apotheker, Archi⸗ tekten und Ingenieure, der Bankbeamten sowie die Arbeits⸗ gemeinschaft der kausmännischen Vereine, die vereinigten Hand⸗ werkerinnungen, der Verein deutscher Diplomingenieure, das Kartell der christlichen Gewerkschaften und der Anmwaltverein

ein Uirtmatum gerichtet, im dem dem „Wolfsschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge gefordert wird:

1) Adsjolute Presse⸗ und Versammlungsfreiheit;

2) Gewährleistung der freien und ungehinderten Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 2. März;

3) Anerkennung des Ergebnisses dieser Wahl unter allen Um⸗ ständen; 8

4) Bildung eines ehrenamtlichen Volksrates, der bis zum Zu⸗ sammentritt der neu zu wählenden Stadtverordnetenversammlung der. Verwaltung zur Seite gesteltt wird und sich zu je einem Drittel aus dem jetzigen Arbeiterrat und Kreisen der bezeichneten Organj⸗ sationen und der Mehrbeitssozialisten zusammensetzt, und dessen Auf⸗ gabe es sein soll, der drohenden Finanznot zu steuern, das drobende Er⸗ nährungselend abzuwehren, und insbesondere die schleunigsten Maß⸗ regeln zu ergreifen, um der von Tag zu Tag steigenden schrecklichen Kindersterblichkeit und der immer steigenden Sterblichkeit der Er⸗ wachfenen infolge der Unterernährung entgegen zu wirken sowie Mittel und Wege zu finden, um der schon vorhandenen und immer drohender anwachsenden Arbeitslosigkeit zu steuern;

5) Verpflichtung des Vollzugsaus chusses des Arbeiterrates, keine ungesetzlichen Eingriffe in die persönliche Freiheit und in Eigentum der Bürger oder der öffentlichen und privaten Geldinstitute vor⸗ zunehmen. .

Sollte bis Dienstagnachmitlag 3 Uhr eine befriedigende Antwort auf dieses Ulnmatum nicht erfolgen, so wollten die durch die genannten Organisauonen vertretenen Berufe in den Generalstreik eintreten, was auch sofort geschehen soll, falls gegen irgend eine Person, die mit den Organisationen in Ver⸗ bindung steht oder gegen ein öffentliches oder privates

Handelsinstitut ein Gewaltakt unternommen oder Bürger als Geiseln verhaftet werden. 1

In einem Aufruf an die Bürgerschaft wird ersucht, um den Verhandlungen mit dem Vollzugsousschuß den nötigen Nachdruck zu geben, an die gegenwärtigen Inhaber der öffent⸗ lichen Gewalt keine Zahlungen zur leisten, hesonders die Zahlung der Steuern so lange aufzuschieben, bis die gesetzliche Ordnung der Verwaltung und damit die gesetzliche Verwaltung der öffentlichen Gelder gewährleistet wird.

Für Mitte Februar, voraussichtlich für den 13. Februar,

nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ eine Tagung der Arbeiter⸗, Soldaten⸗ und Bauern⸗ räte in München in Aussicht genommen, die sich mit den Beschlüssen des Aktionsausschusses der Räte wegen Beibehaltung des Rätesystems und Eingliederung der Räte in die Verfassung beschäftigen und endgültige Beschlüsse fassen soll. Der Voll⸗ zugsausschuß des Landessoldalenrats Bayern hat gestern an die Arbeiter⸗, Soldaten⸗ und Bauermäte eine programmatische Erklärung hinausgehen lassen, in der er betont, daß der Weiter⸗ bestand der Arbeiter⸗ und Pauernräte als wirtschaftlicher Träger der Revolution und der Weiterbestand der Soldatenräte als rekutivgewalt gefordert werde.

Das Ergebnis der Landtagswahl in der Pfalz st nach den nunmehr vorlie enden Meldungen aus sämtlichen 806 Stimmbezirken Abgegeben wurden für die Bayerische Volkspartei 119 757, für die Deutsche Volkepartei der Pfalz 77 917, für die Deutsche Demokratische Partei der Pfalz 53 868, für die Unabhängige Sozialdemokratische Partei 7453 und für die Sozigldemokratische Partei 157 978 Stimmen, im ganzen 416 973 Stimmen. Es entfallen auf die Bayerische Volkepartei 7 und 1, auf die Deutsche Volkspartei der Pfalz 4, auf die Deutsche Demokratische Partei der Pfalz 2 und auf die Sozialdemokratische Partei 8 und 1 Ab⸗

geordneter.

Sachsen.

Nach den nunmehr endgültig festgestelten Wahl⸗ ergebnissen setzt sich die süächsische Volkskammer laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ wie folgt. zusammen: 42 Sozialdemokraten, 22 Deutschen Demokraten, 15 Unabhängigen Soztaldemokraten, 13 Deutschnationalen und

4 Mitgliedern der Deutschen Volkspartei.

ESachsen⸗Weimar.

Die erste Sitzung der konstituierenden National⸗ versammlung in Weimar beginnt nach den bisherigen Fest⸗ setzungen morgen um 3 Uhr und wird durch eine Ansprache

Eberts eingeleitet. Darauf folgt die Uebernahme des Alters⸗

präsidiums, sodann die Verlesung der Namenliste und hierauf

die Vertagung.

1] Hamburg.

1 Im Laufe des gestrigen Tages waren 1500 Sicher⸗ heitsmannschaften marschbereit zur Hilfeleistung für Bremen. Als sie Nachmittags auf dem Hannoverschen Bahnhof ankamen, wurde ihnen, wie „Wolfss Telegraphen⸗ büro“ meldet, erklärt, daß das Bahnpersonal den Dienst verweigert habe und Pfelgsdegen der Transport nicht ab⸗ gelassen werden könnte. Die Maßnahme der Eisenbahnbeamten hatte zur Folge, daß der Betrieb auf sämtlichen Bahnhöfen ruhte. Weitere Maßnahmen will der Soldatenrat von den

Nachrichten abhängig machen, die aus Bremen kommen.

Hiervon wird es auch abhängen, ob die von der Vulkanwerft

angeworbenen Leute für die Volkswehr eingekleidet, bewaffnet

und in Dienst gestellt werden. v1“

„Nachdem Bremen die am Sonntag mit der Reichks⸗ regierung getroffenen Abmachungen nicht eiagehalten hat, es anderereits aber erforderlich war, die Absichten der zu⸗ ständigen Stellen zu erreichen, ist der Division Gersten⸗ berg der Einmarsch befohlen worden, der gestern vormittag begonn. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nahmen bereits am Montag nachmittag und abend die Vorpostengefechte im Landgebiet und am Rande der Stadt an Umfang zu und zeitweilig kam es zu lebtaften Kämpfen.

Gestern früh setzte der Angriff mit allen Mitteln moderner

Kriegstechsik ein. Die Arbeiterschaft verteidigte sich hart⸗ näckig. Die Straßen und Platze um d s Rathaus herum wurden abgesperrt, wodurch auch der Straßenbahnverkehr teil⸗

.““

wo die bewaffneten Arbeitertruppen sich den vor⸗ rückenden Regierungstruppen entgegenstellten. Mehrere Gra⸗ naten schlugen in unmiltelbarer Nähe des Domes, der Börse und des Rathauses ein. Das neue Rathaus erhielt Volltreffer durch das Dach, ebenso der Nordturm des Domes in halber Höhe. Gegen 21 ½ Uhr flaute das Bombardement ab. Nach einem Waffenstillstand von etwa eineinhalb Stunden lebte der Kampf gegen 5 Uhr wieder auf. Schwerer Kanonendonner setzte von neuem ein und unausgesetztes Maschinengewehrfeuer kündigte die Fortdauer der Straßenkämpfe an. Gegen 6 Uhr Abends zogen die Regierungstruppen in Bremen ein und besetzten den Markt, dae Nathaus und die Börse. Die Arbeiter zogen sich nach Gröpelingen zurück. In der Stadt wurde um diese Zeit folgender Aufruf einer neuen vorläufigen, von fünf Mitgliedern der Mehrheitspartei unterzeichneten Regierung durch Sonderblatt verbreitet.

An die Bevölkerung Bremens! Seit dem 10. Januar stand Bremen unter der Gewaltherrschaft einer kleinen Minderbeit. Der Wille der Volksmehrheit wurde untet⸗ drückt, die Presse in einer bis dahin in Deutschland unerhörten Weise geknebelt, der von der Gesamtheit der Arbeiterschaft gewählte Arbeiterrat entrechtet, die. Waffen aus der Hand derer, denen sie gebühren, in unberufene Hände gegeben, das Privateigentum miß⸗ achtet, die Freibeit der Person verletzt, Tausende don Arbeitein mit Waffengewalt an der Arbeit gehindert. Dieser Miß⸗ und ewaltherrschaft war es vor⸗ behalten, das erste Blutvergießen in Bremen heraufzubeschwören. Damit nicht genug, haben sich die Gewalthaber offen gegen die Reichsregierung aufgelehnt, unbekümmert um die Gefährdung der deutschen Einheit, unbekümmert darum, daß unsere Feinde einem bolschewistischen Deutschland weder Frieden noch Brot gewähren werden, unbekümmert auch um die Zukunft Bremens, das vom In⸗ und Auslande als Hochburg des Terror, als Feind der Freiheit ge⸗ ächtet, dem wirtschaftlichen Untergang entgegenging. Das Versprechen einer bremischen Nationalverammlung war nur taktisches Manöbver, das haben die maßgebenden Führer selbst erklärt. In Wahrheit sollte am Rätesystem fesigehalten werden und Bremen in einer bolschewisti⸗ schen nordwestdeutschen Republik aufgehen. Mit überwältigender Mehrbeit hat Bremens Bevölterung am 19. Januar gegen eine solche Diktatur entschieden.

Getragen von diesem Willen des Volkes, erklärt im Auftrag der Reichsregierung die von ihr eingesetzte provisbrische Regierung den Rat der Volksbeauftragten und den Vollzugsrat für abgesetzt, die Volkskommissariate und den Arbeiterrat für aufgehoben. Die pro⸗ visorische Regierung wird unverzüglich nach demokratischen Grund⸗ sätzen eine verfassunggebende bremische Nationalversammlung berufen. Diese allein wird über Bremens Zukunft entscheiden. Sie wird eine Regierung, die die Vollstreckerin des Voltswillens ist, einsetzen und die Verwaltung neu ordnen. Freiheit der Presse, Freiheit der Person, Sicherheit des Eigentums werden gewährleistet. Ungehemmt soll Bremens Wirrschaftsleben sich wieder entfalten können.

Männer und Frauen Bremens! Alle, die der freiheitlichen Ent⸗ wicklung dienen und die Erfolge der Revolution sichern wollen, werden aufgerufen, an der Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit, am staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau Bremens mitzuarbeiten. Ans Wert! Zum Wohle des Volksganzen!

Die gestern in Bremen unter Führung der Handels⸗ kammer versammelten Vorsitzenden säͤmtlicher Bremer kolonialen Vereinigungen und Verbände haben dem Reichskolonialamte einstimmg gefaßte Beschlüsse unterbreltet, in denen u. a. Anspruch auf koloniale Betäti⸗ gung in eigenen Kolonien, die Rückgabe der bis⸗ berigen überseeischen Besitzungen gemäß den Wilsonschen Grundsätzen, eine allgemeine internationale Regelung aller kolontalten Fragen, insbesondere der Ausbau des Schutzes der Eingeborenen unter unbedingter Neutralitätsfestsetzung für alle Kolonien, ferner freier Handel und Schiffahrt im Interesse aller Völker ohne Sonderbegünstigungen irgend welcher Art, Rückgabe des in den Kolonien beschlagnahmten Eigentums und angemessene Entschädigung durch das Reich und die Gewährüng von Vorentschädigungen zum Wiederaufbau der kolonialen Be⸗

tätigungen gefordert wird.

8

Statistik und Volkswirtschaft.

Rückgang der Zahl der wegen Alkoholismus in die deutschen Anstalten für Geisteskranke aufgenommenen Kranken in den Jahren 1914 bis 1916.

Wie die Ergebnisse der im Reichsgesundheitsamte bearbeiteten, allerdings erst bis zum Jahre 1916 einschli⸗Flich vorllegenden Statistit der Heilanstalten ersehen lassen, ist ein nicht unbedeutender Rückgang der Zahl der wegen Alkoholismus in die in Deutschland bestehenden Anstalten für Geisteskranke aufgenommenen Kranken im Laufe des Krjeges eingetreten, worüber die „Veröffentlichungen des Reichs⸗ gesundheitsamts“ in einer Tabelle naheren Aufschluß geben.

Während der Bestand der wegen Alkoholis mus in Behand⸗ lung genommenen männlichen Kranken am 1. Januar 1914 in sämtlichen öffentlichen und in den über mehr als 10 Betien ver⸗ fügenden privaten Anstalten für Geisteekranke 3148 betrug, belief sich der Bestand solcher Kranken am 31. Dezember 1916 nur noch auf 1896, so daß also ein Rückgang um 1252 zu vperzeichnen ist. Diese Angaben, die sich lediglich auf die aus der Zivilbevölkerung hervorgegangenen Kranken besteben sind, allerdings nur mit gewisser dech t zu bewerten, weil die maännliche Zivil⸗ bevölkerung si mit jedem Kriegsjahr und, namentlich in den mittleren Altersklassen, in denen der Alkoholismus am meisten vorzukommen pflegt, sehr bedeutend verringerte. Immerhin war die Abnahme der wegen Alkoholismus säcrlich aufgenommenen Kranken so stark, daß man wohl nicht fehlgehen wird, wenn man als wirk⸗ amste Ursache davon die Verteuerung und Einschränkung des Ver⸗ brauchs von alkoholischen Getränken ansieht. Darauf weist die Tat⸗ sache hin, daß sich auch die Zahl der weiblichen Alkoholiker in den ersten drei Kriegsjahren in fortschreitendem Maße verringert hat, wenngleich diese Abnahme de ertla ci gs bedeutend hinter der für das männliche Geschlecht ermittelten Abnahme zurückgeblieben ist. Der Bestand der weiblichen Kranken fiel nämlich von 382 am 1. Januar 1914 aguf 295 am 31. Dezember 1916. Obwohl die Zahl der weiblichen Bevölkerung im Deutschen Reiche während dieser Zeit sich nur unbedeutend verändert haben dürfte, war also ein Rückgang des Bestandes der wegen Alkoholismus aufgenommenen weihlichen Kranken um 87 zu verzeichnen. Noch größer war die Abnahme der Zahl der wegen Alkoholismus neu aufgenommenen weiblichen Kranken die von 541 im Jahre 1914 auf 415 i. J. 1915 und 280 i. J. 1916, seit 1914 also um 261 gesunken ist. Der Jahreszugang an männlichen Alkoholikern in den Anstalten für Geisteskranke verminderte sich von 6380 im Jahre 1914 auf 3180 j. J. 1915 und 1986 i. J. 1916. seit 1914 mithin um 4394. Ein stärkerer Rückgang dieser Zahlen dürfte in den noch ausstehenden statistischen Ausweisen für die nach⸗ folgenden Kriegsjahre zu erwarten sein, da die Herstellung und dem⸗ entsprechend auch der Verbrauch alkoholischer Getränke noch weiter eingeschränkt werden mußte.

Die von anderer Seise erörterte Frage, ob durch die Abnahme der alkoholistischen Geistesbörungen esne wesenkliche Ersparnis

sparnis köͤnnte nur denn die Rede sein, wenn die Abnahme der alkohe⸗ listischen Geistesstörungen sich in der Weise geltend machte, daß sowohl die Gesamtzahl der zugegangenen Kranken als auch die Gelamtrahl der Vexpflegungslage eine Abnahme aufweist. Nach den Ergebnissen der Heilanstaltsstatistik für die Jabre 1914 bis 1916 hat es zwar den Anschein, daß nicht nur die Gesamtzahl der in den Anstalten für Geißeskranke in Zugang gekommenen Kranken, sondern auch die der Verpflegungstage etwas abgenommen hat, indem der Bestand der männlichen Kranken in sämtlichen Anstalten für Geisteskranke von 79 008 am 1. Januar 1914 auf 71 251 am 31. Dezember 1916 ge⸗ sunken und der der weiblichen Kranken in derseiben Zeit von 72 170 auf nur 72 850 gestiegen ist und die Zahl der Verpflegungstage sich gleichzeitig von 54 867 769 für beide Geschlechter auf 52 830 973 vermindert hat; aber es ist hierbei zu bedenken, daß die Anstalten für Geisteskranke während der Kriegsjahre nicht wie im Frieden aus⸗ schließlich Zwilpersonen, sondern vielfach auch Militärpersonen, auf die die Heilanstaltsstatistik sich nicht zu erstrecken hatte, beherbergten, wodurch sowobl der Rückgang der Zahl der Anstalten für Geistes⸗ kranke von 518 im Jahre 1914 auf 487 im Jahre 1916 als auch der der Krankenbettenzabl von 165 899 auf 185 319 und damit auch 82 des Krankenbestandes und der Verpflegungstage seine Erklärung findet.

Dazu muß noch bemerkt werden, daß bis zum Jahre 1916 in dem Bestande der Kranken, die an den Ubrigen Formen der Geisteskrankheiten litten, keine wesentlichen Aenderungen eingetreten sind. Dies trifft sogar auf die Neurasthenie zu, bezüglich deren man vierfach eine starke Zunahme während der Kriegszeit ver⸗ mutete. Da jedoch die Heilanstaltsstatistit keinen Aufschluß über die wirkliche Haͤufigkeit von b stimmten Erkrankungen geben tann, wäre es verfehzt, aus ihren Ergebnissen irgendwelche Schlußfolgerung über 8 Vorkommen einzelner Krankheilen bet de Zivilbevölkerung zu ziehen.

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8 Zur Arbeiterbewegung.

Das Fahrpersonal der Dortmunder Straßen⸗ bahn sich, wie „W. T. B.“ meldet, im Ausstande Der Verkehr ruht seit gestern morgen.

Niach einer von „W. T. B.“ übermittelten Reutermeldung aus London beschaftigte sich der Vollzugsausschuß der syndizierten Maschinisten am 3. d. M. mit der Lage, wie sie durch verschiedene wilde Ausstande im Zusammenhang mit den durch die Einfübrung der 47stündigen Arbeits woche bervorgerufenen Streitigkeiten entstanden ist. Der Ausschuß gab eine Entschließung bekannt, die alle wilden Ausstände mißbilligt und sämtliche Mitglieder auffordert, unverzüglich die Arbeit wieder aufzunehmen, um so die verantwortlichen Ge⸗ werkschaftserekutiven instand zu setzen, mit, dem Arbeit geberverband zur Beseitigung der Streitigkeiten in Verhandlungen einzutreten. Der Ausschuß erklärte ferner, waͤhrend des Krieges sei

es aus verschiedenen Grönden notwendig gewesen, mit den für ein solches wildes Vorgehen Verantwortlichen mit Milde zu verfahren, jetzt aber müsse im Interesse der Gewerkschaftsbewegung ein fester Standpunkt eingenommen werden. Darum sordere der Ausschuß älle seine Mitgliebder im Gebiete von Lonrdon auf, die Entschließung der türzlich stattgehabten inofsiziellen Versammlung zugunsten eines Ausstandes unbeachtet zu lassen. huf der in London abgehaltenen Versammlung der Gewerkschaft der Elettrizitätsarbeiter murde beschlossen, am Donners⸗ tag die Arbeit niederzulegen, wenn nicht die vierzig⸗ stündige Arbeitswoche gesetzlich eingeführt wird.

Einer von „W. T. B.“ wiedergegebenen Meldung des „Büros Reuter“ aus Albany zufolge sind im Staate New York ungefähr 5000 Textilarbeiter beschäftigungslos. Auf an⸗ zeses Caenen Bekanntmachungen wird den Arbeitern mitgeteilt, daß „fehlender Aufträge und mangelnder Arbeit“ Pe eöft worden seien. Die Arbeiterführer erklären jedoch, die Betriebseinstellung sei in Wirtlichkeit eine Aussperrung, weil die Arbeiter die 48 stündige Arbeitswoche verlangen.

die Betriebsanlagen wegen

Literatur.

Der Krieg und die Vertragsfreiheit. Von Pro⸗ fessor Dr. Georg Buch in Breslau. Verlag von Wilh. Goltl. Korn daselbst. Preis 1 ℳ. Die fast unübersehbare Menge der Einzelbestimmungen unseres Kriegsprivatrechts harrt der wissenschaft⸗ lichen sostematischen Behandlung. Für ein wichtiges Gebiet des Schuldrechts hat Professor Buch diese Aufgabe in seiner hier ange⸗ zeigten Schrift gelöst. Nach einleitenden Bemerkungen über den Einfluß des Krieges auf das Privatrecht im allgemeinen zeigt er, wie der bisher geltende Erundsatz der Vertragsfreiheit für die desonderen Kriegswirtschaftszwecke eingeengt worden ist. Ab⸗ gesehen davon näͤmlich, daß die Enteignung seit Kriegsbeginn eine sehr häufige Erscheinung ist, spielt namentlich der Zwang zur ver⸗ traglichen Ueberlassung von Sachen, der von der Entei nang begriff⸗ lich verschieden ist, bei Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs eine große Rolle, insbesondere der Zwang zur Ueber⸗ lassung an Gesellschaften, die unter staatlicher Aufsicht die zentrale Bewirtschaftung gewisser ⸗Dinge handhaben. Eine Einschränkung der Verttagsfreiheit liegt ferner in der Monopolisierung des Verkaufs, in den System der Bezugsscheine und Lebensmittel⸗ marken, in einer Reche von Vertragsverboten, in den gesetzlichen Be⸗ grenzungen der Preisabrede, wie sie durch Wucherverbote und Höchst⸗ preisfestsetzungen gegehen worden sind, endlich in der nachträi Hen durch Gesetz oder Richterspruch erfolgenden Aufnebung oder Ab⸗ änderung vertraglich erworbener Rechte oder Pflichten. Die klare Darstellung sichert der Schrift belehrende Wirkung und führt den Leser vor die Frage, ob nicht manches aus diesem Gebiet des Kriegs⸗ notrechts einen Anspruch auf Dauer hat.

Das Kriegswucherstrafrecht und seine deutung für den Handel. Von Reichsgerichtsrat Dr. kamp. Halle a. S., Karl Marhold, Verlagsbuchhandlung. Preis 3 ℳ. Neukamp, der bereits in einer 1917 erschienenen vielbeachteten Arbeit „Die Ausschaltung unseres Handels durch das Kriegswirt⸗ schaftsrecht eine nationale Gefahr“ zu wichtigen Fragen der Kriegs⸗ wirtschaft Stellung genommen hat, gibt in der jetzt vorliegenden Schrift für Juristen und Laijen eine zusammenfasende Darstellung des geltenden Kriegswucherstrafrechts in systematischer Uebersicht. Aus den gemeinverständlichen Darlegungen des hervorragenden Kenners unseres Kriegswirtschaftsrechts kann insbesondere der Handel⸗ und Ge⸗ werbetreibende, der Fabritant die erforderliche Belehrung darüber schoͤpten, wie er die Preisbildung einzurichten hat, um den An⸗ forderungen der Gesetze und Verordnungen in vollem Umfange Genüge zu tun. Gleichzeitig weist der Verfasser darauf hin, welche Schwierig⸗ keiten und Gefahren durch diese Gesetzgebung auch für den redlichen Kaufmann entsteben, und befürwortet die dringende Notwendigkeit, das Kriegswucherstratrecht, dessen Beibehaltung die unheilvollsten Folgen für das dentsche Wirtschaftsleben haben müsse, nach Friedens⸗ schluß sobald als möglich zu beseitigen. In einem Anhang sind die wichtigsten den Kriegswucher bekämpfenden Gesetze und Verordnungen zum Abdruck gebracht und zum Wortlaute der ganz besonders bedeutsamen Preiskreibereiverordnung vom 3. Mai 1918 auch die veröffentlichte amtliche Begründung wiedergegeben. Das Buch, das eine Sammlung wirtschaftspolitischer Beirräge ein⸗ leitet, die der Wirtschaftspolitik im künftigen Deutschland dienen soll und von dem früheren Reichstagsabgeordneten Dr. Gustav Stresemann herausgegeben wird, verdient benste Beachtung aller am Wieder⸗ aufbau der deutschen Wirtschaft interessierten Kreise

am Ngtibnalvermögen eintritt, kann auf Grund der Heil⸗

weise unterbunden wurde. In der übrigen Stadt lief der Verkehr verhältnismäßig gut bis auf die Zugangsstraßen zur

anstaltsstatistik nicht entschieden werden. Denn von einer solchen Er⸗

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